[Deutscher Bundestag Drucksache 17/8664
17. Wahlperiode 10. 02. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Zimmermann, Jutta Krellmann,
Diana Golze, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/8420 –
Leiharbeit und Outsourcing in Bundesministerien, nachgelagerten Ämtern und
Behörden
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit einigen Jahren befragt die Fraktion DIE LINKE. die Bundesregierung
über den Einsatz von Leiharbeitskräften in den Bundesministerien und
nachgeordneten Behörden und Einrichtungen. Danach stieg die Zahl der
eingesetzten Leiharbeitskräfte von nur 83 im Jahr 2001 auf 1 593 im Jahr 2010. Die
Bundesregierung räumt dabei ein, dass die wenigsten dieser Leiharbeitskräfte
übernommen werden. Sie kann darüber hinaus keine klaren Angaben über die
Gleichbezahlung mit den regulär Beschäftigten machen. Einzelne
Beschäftigte wurden sogar nach Tarifverträgen mit der Scheingewerkschaft
Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und
Personalserviceagenturen (CGZP) bezahlt (vergleiche die Antworten auf die Kleinen Anfragen
der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksachen 16/11546, 17/736, 17/
4626). Neben der Leiharbeit werden Werkverträge als Mittel des
Lohndumpings und der Kosteneinsparung genutzt, um vormals im eigenen Haus oder
Unternehmen erbrachte Dienstleistungen auszulagern (Outsourcing) und
bestehende tarifliche Regelungen zu umgehen.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die nachfolgenden Angaben geben die Ergebnisse wieder, die in der Kürze der
Zeit in allen Bundesministerien und den zu ihrem Geschäftsbereich gehörenden
Behörden ermittelbar waren. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 6. Februar 2012
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/8664 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode1. Wie viele Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter wurden im Jahr 2011 in den
Bundesministerien und Bundesämtern bzw. in den Bundesbehörden
eingesetzt (bitte nach Bundeskanzleramt und Bundesministerien mit den
entsprechenden Bundesämtern bzw. -behörden aufschlüsseln)?
3. Wie viele der im Jahr 2011 beschäftigten Leiharbeiterinnen und
Leiharbeiter sind in ein festes Arbeitsverhältnis in einer der oben genannten
Dienststellen übernommen worden?
Welchem Anteil an allen im Jahr 2011 beschäftigten Leiharbeitern und
Leiharbeiterinnen entspricht dies?
Statistische Angaben über die Beschäftigung in Form von
Leiharbeitsverhältnissen nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz werden von der
Bundesregierung nicht zentral erhoben. Die im Jahr 2011 beim Bund
(Bundesministerien und Bundesämtern bzw. -behörden) Beschäftigten mit einem
Leiharbeitsverhältnis sowie die davon in ein befristetes oder unbefristetes
Arbeitsverhältnis zum Bund übernommenen Beschäftigten ergeben sich aus der Übersicht der
Anlage. Der Anteil der übernommenen Beschäftigten entspricht knapp 3
Prozent.
Der Umfang der durch Leiharbeitnehmer geleisteten Arbeit hat sich verglichen
mit dem Jahr 2010 deutlich reduziert: bei leicht verringerter durchschnittlicher
Beschäftigungsdauer (vgl. Antwort zu Frage 7) ist die Zahl der
Leiharbeitskräfte erheblich um rund ein Drittel gesunken (von 1 593 auf 1 089).
2. Wie erklärt die Bundesregierung die enorme Zunahme der in den
Bundesministerien und Bundesämtern und -behörden eingesetzten
Leiharbeitskräfte von 83 im Jahr 2001 auf 1 593 im Jahr 2010?
Warum erachtete die Bundesregierung diesen massiven Einsatz als nötig?
Ein massiver Einsatz von Leiharbeitskräften in den Bundesministerien,
Bundesämtern und -behörden findet nicht statt. Der Einsatz bewegt sich in Relation zur
Gesamtzahl der Beschäftigten auf niedrigem Niveau. Der Anteil der
Leiharbeitskräfte an allen Beschäftigten der Bundesverwaltung bewegte sich in den
vergangenen Jahren zwischen 0,03 Prozent und 0,15 Prozent und blieb in 2010
und 2011 jeweils unter 0,1 Prozent (zu den Zahlen aus den vergangenen Jahren
wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfragen zur
Leiharbeit auf Bundestagsdrucksache 16/11546; Bundestagsdrucksache 17/736,
Seite 2 und Bundestagsdrucksache 17/4626, Seite 2; für 2011 siehe Antwort zu
Frage 4). Sowohl in 2010 als auch in 2011 hat sich der Umfang der durch
Leiharbeitnehmer geleisteten Arbeit reduziert, in 2011 ist die Zahl der
Leiharbeitskräfte um ein Drittel gesunken (für 2010 Antwort der Bundesregierung zu den
Fragen 1 und 2, Bundestagsdrucksache 17/4626, Seite 2, für 2011 siehe Antwort
zu den Fragen 1 und 2).
Der in der Frage beschriebene Anstieg ab dem Jahr 2001 geht wesentlich auf den
ab 2006 entstandenen Bedarf in den bundesweit inzwischen 247 (2006 noch
300) Truppenküchen zurück (siehe auch die Antwort der Bundesregierung zu
den Fragen 5, 11 und 12, Bundestagsdrucksache 16/11546). Der Bedarf an
Leiharbeitskräften im Bereich des Verpflegungswesens der Bundeswehr besteht vor
allem bei kurzfristigen Vakanzen durch Krankheit, Arbeitsspitzen und
Urlaubszeiten, die nicht durch geeignete Beschäftigte anderer Truppenküchen
abgedeckt werden können. Da die Bereitstellung von Verpflegung in einer
Truppenküche sichergestellt sein muss und nicht in Abhängigkeit des vorhandenen
Personals angepasst werden kann, ist der Einsatz von Leiharbeitnehmern
unerlässlich.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/86644. Wie hoch war im Jahr 2011 der Anteil von Leiharbeiterinnen und
Leiharbeitern an allen Beschäftigten, die in oben genannten Bundesministerien
bzw. Bundesämtern und -behörden arbeiten?
Unter Zugrundelegung einer durchschnittlichen Beschäftigungsdauer der
Leiharbeiter und Leiharbeiterinnen im Jahr 2011 von knapp zwei Monaten (vgl.
Antwort zu Frage 7) hat der Anteil von Beschäftigten in einem Leiharbeitsverhältnis
zu den Bundesbeschäftigten im Jahr 2011 durchschnittlich unter 0,1 Prozent
betragen. Die Gesamtzahl der Bundesbeschäftigten wurde zuletzt zum Stichtag
30. Juni 2010 erhoben.
5. Aus welchen Gründen wurden im Jahr 2011 Leiharbeitskräfte eingesetzt
(bitte die drei häufigsten Gründe mit Fallzahlen auflisten)?
Im Jahr 2011 wurden Beschäftigte mit einem Leiharbeitsverhältnis
überwiegend aus folgenden Gründen eingesetzt:
6. Für welche Tätigkeiten wurden im Jahr 2011 die Leiharbeiterinnen und
Leiharbeiter hauptsächlich eingesetzt (bitte die zehn meist ausgeübten
Tätigkeiten mit entsprechenden Fallzahlen auflisten)?
Im Jahr 2011 wurden Beschäftigte mit einem Leiharbeitsverhältnis
überwiegend für folgende Tätigkeiten eingesetzt:
7. Wie war im Jahr 2011 die durchschnittliche Beschäftigungsdauer von den
eingesetzten Leiharbeitskräften?
Die Beschäftigungsdauer der Beschäftigten mit einem Leiharbeitsverhältnis hat
im Jahr 2011 durchschnittlich knapp zwei Monate betragen. Im Vergleich zu
2010 ist die durchschnittliche Beschäftigungsdauer leicht gesunken.
8. Zu welchem Anteil arbeiteten diese Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter
Vollzeit bzw. Teilzeit?
Im Jahr 2011 waren rund 67 Prozent der Beschäftigten mit einem
Leiharbeitsverhältnis vollzeitbeschäftigt und rund 33 Prozent teilzeitbeschäftigt.
Fallzahl Gründe
1. 734 Krankheits- und Urlaubsvertretung
2. 112 Überbrückung bei Nachbesetzungen
3. 54 Durchführung von Spezialunterricht im Bundesministerium
der Verteidigung
Fallzahl Gründe
1. 835 Küchenfach- und Küchenhilfskräfte, Kantinenkräfte
2. 65 Lehrkräfte
3. 32 Service
4. 21 IT-Technik
5. 17 Wachschutz/Pförtner
6. 15 Sekretariats- und Assistenzdienst
7. 13 Techniker/Ingenieure
8. 12 Bürosachbearbeitung Verwaltung
9. 7 Hausarbeiter
10. 7 Verwaltungsmitarbeiter
11. 7 Lagerarbeiter
Drucksache 17/8664 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode9. Wie setzen sich die Leiharbeitskräfte nach Geschlecht, Alter,
Behinderung und Staatsbürgerschaft zusammen?
Wie viele davon wurden in ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis
übernommen?
Die Aufschlüsselung der Leiharbeitskräfte nach den erfragten Merkmalen ist
wegen teilweise dazu nicht vorhandener Daten nur unvollständig möglich.
Deshalb sind zum einen die Angaben zu den Anteilen der übernommenen
Leiharbeitskräfte im Folgenden höher als der Anteil der insgesamt übernommenen
Leiharbeitskräfte gemäß der Antwort zu den Fragen 1 und 3. Zudem ist die
Aussagekraft der Angaben zum Anteil der übernommenen Leiharbeitskräfte
insbesondere bei den Merkmalen gering, die nur auf einen kleinen Teil der
Leiharbeitskräfte zutreffen.
Soweit Angaben vorliegen, ergibt sich folgende Zusammensetzung:
38 Prozent der Beschäftigten mit einem Leiharbeitsverhältnis waren weiblich
(davon übernommen 11 Prozent) und 62 Prozent waren männlich (davon
übernommen 6 Prozent).
Die Beschäftigten mit einem Leiharbeitsverhältnis waren in folgenden
Altersgruppen verteilt:
Altersgruppe 20 bis 29 Jahre 22 Prozent, davon 17 Prozent übernommen,
Altersgruppe 30 bis 39 Jahre 25 Prozent, davon 11 Prozent übernommen,
Altersgruppe 40 bis 49 Jahre 22 Prozent, davon 5 Prozent übernommen,
Altersgruppe 50 bis 59 Jahre 18 Prozent, davon 9 Prozent übernommen,
älter als 60 Jahre 13 Prozent, davon 0 Prozent übernommen.
Von den Beschäftigten mit einem Leiharbeitsverhältnis wiesen 0 Beschäftigte
eine Behinderung auf.
91 Prozent waren deutscher Staatsangehörigkeit, davon wurden 9 Prozent
übernommen und 9 Prozent waren nichtdeutscher Staatsangehörigkeit, davon
wurden 40 Prozent übernommen.
10. Welche Angaben kann die Bundesregierung darüber machen, ob die
Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter weniger Lohn als die regulär
Beschäftigten erhalten?
Wie groß ist gegebenenfalls der Unterschied oder andernfalls, auf
welcher Grundlage erfolgt die Gleichbezahlung, und welche Lohn- bzw.
Gehaltsbestandteile sind davon erfasst?
Gibt es inzwischen tarifvertragliche Regelungen zur Gleichbezahlung?
11. Wie hoch ist im Allgemeinen oder/und im Einzelnen die Diskrepanz
zwischen dem Stundenlohn, den die Beschäftigten erhalten und dem
Geld, das die entsprechenden Leiharbeitsfirmen pro Stunde erhalten?
Wie viele Leiharbeitskräfte erhalten einen Stundenlohn unter
a) 7 Euro,
b) 8,50 und
c) 10 Euro?
Für die überwiegende Zahl der Fälle sind keine Angaben möglich (zur
Begründung siehe Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 9 und 10,
Bundestagsdrucksache 17/4626, Seite 3 f.).
Soweit den Ressorts vor diesem Hintergrund Angaben möglich waren
– ist kein Fall bekannt, in dem eine Leiharbeitskraft weniger Lohn als die
regulär Beschäftigten erhalten hat,
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/8664– ist Grundlage für die Gleichbezahlung das Tabellenentgelt des Tarifvertrags
für den öffentlichen Dienst (TVöD),
– ist die Diskrepanz zwischen dem Stundenlohn, den die Beschäftigten
erhalten, und dem Geld, das die entsprechenden Leiharbeitsfirmen pro Stunde
erhalten, 110 bis 135 Prozent.
Der TVöD und andere tarifvertragliche Regelungen der Bundesverwaltung
enthalten keine Gleichbezahlungsregelungen. Andere tarifvertragliche
Regelungen zur Gleichbezahlung sind nicht bekannt.
Es sind keine Fälle bekannt, in denen eine Leiharbeitskraft einen Stundenlohn
von unter 10 Euro erhielt.
12. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass unter den beschäftigten
Leiharbeiterinnen und Leiharbeitern in den oben genannten Dienststellen
des Bundes auch so genannte Aufstocker sind, also Arbeitnehmer und
Arbeitnehmerinnen, deren niedriges Arbeitseinkommen durch
Arbeitslosengeld II aufgestockt werden muss?
Kann sie dies für den Fall eines alleinstehenden vollzeittätigen
Beschäftigten ausschließen?
Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II richtet sich einerseits nach den
individuell zu berücksichtigenden Bedarfen, die von zahlreichen Faktoren abhängig
sind (z. B. Anzahl der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft, Alter der Kinder in
der Bedarfsgemeinschaft, Berücksichtigung von Mehrbedarfen für
Alleinerziehende, Schwangere oder medizinisch notwendige kostenaufwändige
Ernährung, Höhe der tatsächlichen angemessenen Kosten der Unterkunft und
Heizung). Andererseits hängt ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II von dem unter
Berücksichtigung von Freibeträgen einzusetzenden Einkommen und Vermögen
der einzelnen Leiharbeitskraft und der mit ihr ggf. in Bedarfsgemeinschaft
lebenden Personen ab. Vor diesem Hintergrund kann, auch für alleinstehende
vollzeittätige Beschäftigte, nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne
Beschäftigte mit einem Leiharbeitsverhältnis neben ihrem Arbeitsentgelt
leistungsberechtigt nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch sind.
13. Mit wie vielen Firmen gab es 2011 Verträge zur
Arbeitnehmerüberlassung?
Es wurden Leiharbeitsverhältnisse mit 88 Leiharbeitsfirmen bundesweit
abgeschlossen.
14. Befinden oder befanden sich unter den Tarifverträgen, nach denen die
Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer bezahlt wurden, auch
Verträge mit der Scheingewerkschaft CGZP?
Wie viele Leiharbeitskräfte waren bzw. sind davon betroffen, und nach
welchen Tarifverträgen werden bzw. sollen diese künftig bezahlt werden?
Gab es Beschäftigte, die, ausgehend vom Urteil des
Bundesarbeitsgerichts (BAG) der Nichttariffähigkeit der CGZP, Nachzahlungen geltend
gemacht haben?
Welche Tarifverträge kamen sonst zur Anwendung?
Der Bundesregierung ist ein Fall bekannt, in dem im Monat Januar 2011
Leiharbeitskräfte nach einem Tarifvertrag bezahlt wurden, der mit der
Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Service-
Agenturen (CGZP) abgeschlossen wurde. Davon betroffen waren zwei
Leiharbeitskräfte. Diese werden inzwischen nach dem Entgelttarifvertrag Zeitarbeit
Drucksache 17/8664 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodezwischen dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) und
Mitgliedsgewerkschaften des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) bezahlt.
Soweit der Bundesregierung bekannt, kamen neben diesem Tarifvertrag noch
folgende Tarifverträge zur Anwendung:
– Entgelttarifvertrag zwischen dem Bundesverband Zeitarbeit Personal-
Dienstleistungen (BZA, inzwischen Bundesarbeitgeberverband der
Personaldienstleister, BAP) und Mitgliedsgewerkschaften des DGB,
– Entgelttarifvertrag der Deutschen Post AG, geschlossen zwischen Deutsche
Post AG sowie ver.di und der Kommunikationsgewerkschaft DPV (DPV
Kom).
Es sind der Bundesregierung keine Fälle bekannt, in denen Beschäftigte
ausgehend von dem angesprochenen Urteil des Bundesarbeitsgerichts
Nachzahlungen geltend gemacht haben.
15. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass vormals bei
den Bundesministerien und nachgelagerten Ämtern und Behörden
befristet Beschäftigte nach Auslaufen ihres Vertrages für gleiche oder ähnliche
Tätigkeiten als Leiharbeiterinnen bzw. Leiharbeiter beschäftigt werden
bzw. wurden?
Wie hoch ist gegebenenfalls die Zahl dieser Fälle, und wo sind diese
aufgetreten?
Der Bundesregierung ist ein Fall bekannt, in dem ein zuvor in einem befristeten
Arbeitsverhältnis (Krankheitsvertretung) beim Wasserschiffartsamt Kiel-
Holtenau als Fährjunge beschäftigter Mitarbeiter anschließend als Leiharbeitnehmer
für andere kurzfristige Einsätze beschäftigt wurde. Der Beschäftigte steht
mittlerweile wieder in einem bis zum 31. Dezember 2012 – mit anderem Sachgrund –
befristeten Beschäftigungsverhältnis zum Bund.
16. Durften die Leiharbeitskräfte an Betriebs- und Personalratswahlen in den
jeweiligen Ämtern bzw. Behörden teilnehmen?
Regelmäßige Personalratswahlen finden im Anwendungsbereich des
Bundespersonalvertretungsgesetzes im Frühjahr 2012 statt, deshalb haben im
Abfragezeitraum nur in Ausnahmefällen entsprechende Wahlen stattgefunden. Der
Bundesregierung ist ein Fall bekannt, in dem eine Leiharbeitskraft an einer
solchen Wahl teilgenommen hat. Es ist kein Fall bekannt, in dem einer
Leiharbeitskraft die Teilnahme an einer solchen Wahl verwehrt wurde.
Vo r b e m e r k u n g z u d e n F r a g e n 1 7 b i s 2 0
Der Begriff „Fremddienstleister“ wird im Rahmen der Beantwortung dieser
Fragen wie folgt verstanden:
Ein Fremddienstleister im Sinne der Anfrage ist ein mit der Erledigung von
Dienstleistungen innerhalb einer Behörde (Tätigkeiten bzw. Arbeitsaufgaben)
beauftragtes externes Dienstleistungsunternehmen, wobei die Dienstleistungen
zuvor von der Behörde mit eigenen Beschäftigten selbst erbracht wurden. Bei
der Beantwortung der Fragen werden daher nicht berücksichtigt:
• externe Beratungsleistungen,
• Leistungen, die nach Umorganisationen von verwaltungsinternen
Dienstleistungsorganisationen erbracht werden,
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/8664• Kooperationsvorhaben mit der Wirtschaft im Bereich der Bundeswehr
(Dabei wird Personal der Bundeswehr im Wege der Personalgestellung/-
zuweisung im Sinne der §§ 4 TVöD und 27 BBG beschäftigt).
Soweit die Fragen den Zeitraum der vergangenen 15 Jahre umfassen, sind für
die Antwort die Kalenderjahre 1997 bis einschließlich 2011 zugrunde gelegt.
17. In welchem Ausmaß wurden bei dem Bund und seinen Behörden/Ämtern
in den vergangenen 15 Jahren vormals in Eigenregie betriebene
Tätigkeiten und Arbeitsaufgaben an Fremddienstleister ausgelagert, und wie
begründet die Bundesregierung diese Entscheidungen?
Gibt es merkbare Unterschiede dieser Entwicklung bezogen auf die
verschiedenen Legislaturperioden?
In den Jahren 1997 bis einschließlich 2011 wurden durch die
Bundesministerien sowie die zu ihrem Geschäftsbereich gehörenden Behörden in 928 Fällen
vormals in Eigenregie betriebene Tätigkeiten bzw. Arbeitsaufgaben an
Fremddienstleister ausgelagert.
Die Begründung einer derartigen Auslagerung erfolgt in jedem Einzelfall
anhand der gegebenen Umstände. In der Regel gehen einer derartigen
Entscheidung individuelle Organisationsuntersuchungen und
Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen voraus. Da jede Entscheidung für eine Auslagerung demzufolge
individuellen Rahmenbedingungen und Überlegungen folgt, kann hier keine
allgemeingültige Aussage hinsichtlich der Begründung von
Auslagerungsentscheidungen der Bundesregierung getroffen werden.
Die Auslagerungsfälle verteilen sich in den Jahren 1997 bis einschließlich 2011
gleichmäßig auf die in diesem Zeitraum liegenden Legislaturperioden.
18. Wie viele Fremddienstleister waren im Jahr 2011 in den Liegenschaften
der Bundesministerien und nachgelagerten Behörden und Ämtern tätig?
Wie hat sich diese Zahl gegenüber den vergangenen 15 Jahren verändert?
Die Abfrage ergab, dass im Jahr 2011 in den Bundesministerien sowie in den zu
ihrem Geschäftsbereich gehörenden Behörden insgesamt 315
Fremddienstleister tätig waren.
Dabei ist die Zahl der Fremddienstleister von 142 Unternehmen im Jahr 1997
auf 328 bis 2007 kontinuierlich angestiegen. Seither ist die Zahl in etwa
gleichbleibend mit leicht abnehmender Tendenz.
19. Wie hoch war die Zahl und der Anteil der Fremddienstleister in den
Bereichen Gebäudereinigung, Informationstechnologie, Gastronomie und
Wach- und Sicherheitsdienst (bitte jeweils einzeln ausweisen)?
Die Zahl der Fremddienstleister, die in den Bereichen Gebäudereinigung, IT,
Gastronomie und Wach- und Sicherheitsdienst in den Bundesministerien sowie
den zu ihrem Geschäftsbereich gehörenden Behörden tätig waren, sind für den
Zeitraum 1997 bis einschließlich 2011 in den nachfolgenden Tabellen
dargestellt. Dabei ist zu beachten, dass einige Fremddienstleister in mehreren
Behörden gleichzeitig tätig sind.
Gebäudereinigung
Jahr 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011
Anzahl der Firmen 73 79 88 97 102 109 111 111 113 122 125 116 117 110 107
Drucksache 17/8664 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeIT
Gastronomie
Wach- und Sicherheitsdienst
Der Anteil der Fremddienstleister ist nicht ermittelbar. Es ist keine
Bezugsgröße definierbar, zu der sich sinnvoll der Anteil der Fremddienstleister
ermitteln ließe.
a) Wie hoch ist die Zahl der dort tätigen Beschäftigten?
Der Fragestellung scheint das Verständnis zugrunde zu liegen, dass – entgegen
dem Begriffsverständnis in den Fragen 17, 18 und 20 – hier unter dem Begriff
„Fremddienstleister“ nicht das Unternehmen, sondern der einzelne Beschäftigte
des Fremddienstleisters verstanden wird.
Die Gesamtzahl der Beschäftigen pro betroffenem Dienstleistungsbereich (also
die Summe aus der Zahl der Behördenmitarbeiter und der Zahl der
Beschäftigten bei einem Fremddienstleister) ist in der Regel nicht ermittelbar. Dem
öffentlichen Auftraggeber ist die Zahl der Mitarbeiter, die beim Dienstleister mit der
Aufgabe betraut werden, in der Regel nicht bekannt. Vertraglich vereinbart
wird stattdessen in vielen Bereichen üblicherweise die Übernahme der
Dienstleistung durch das Dienstleistungsunternehmen mit geeignetem Personal. In der
Regel erfolgt keine Kontrolle der Anzahl der vom Dienstleistungsunternehmen
eingesetzten Personen durch die Behörde als Auftraggeber.
b) In welchem dieser Bereiche hat der Bund vor 15 Jahren die
Dienstleistungen vollständig oder zum Teil noch selbst erbracht?
In jedem der Bereiche Gebäudereinigung, IT, Gastronomie und Wach- und
Sicherheitsdienst haben einzelne Bundesministerien oder zu ihrem
Geschäftsbereich gehörende Behörden vor 15 Jahren, also im Jahr 1997, die Dienstleistung
vollständig oder zumindest zum Teil noch selbst erbracht.
c) Welche anderen relevanten Dienstleistungsbereiche gibt es, in denen
viele Fremddienstleister zum Einsatz kommen?
In folgenden Dienstleistungsbereichen kommen in mehr als zehn Behörden der
Bundesverwaltung Fremddienstleister zum Einsatz:
• Winterdienst,
• Gebäudemanagement/Hausmeister/technischer Hausmeister,
• Grünpflege/Gärtnerarbeiten/Pflege von Außenanlagen.
d) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die
Arbeitsbedingungen bei den Fremddienstleistern?
Die Bundesregierung hat über die offensichtlichen Erkenntnisse hinaus, welche
durch den Kontakt mit den Beschäftigten der Fremddienstleister im Rahmen
Jahr 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011
Anzahl der Firmen 5 8 11 10 11 15 19 19 24 27 29 27 34 34 32
Jahr 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011
Anzahl der Firmen 9 9 12 11 11 11 10 13 15 15 14 14 12 13 11
Jahr 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011
Anzahl der Firmen 36 39 47 58 58 58 62 68 65 64 60 58 61 57 60
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/8664ihrer Tätigkeit entstehen, keine näheren Erkenntnisse über die
Arbeitsbedingungen bei den Fremddienstleistern. Insoweit sind der Bundesregierung keine
Auffälligkeiten bekannt. Die Dienstleister sind grundsätzlich im Rahmen der
Auftragsvergabe zur Einhaltung der geltenden steuerrechtlichen,
sozialrechtlichen und tarifrechtlichen Vorschriften verpflichtet.
e) In wie vielen Fällen haben Fremddienstleister bestehende
Mindestlohnregelungen verletzt?
Um welche Fälle handelt es sich (bitte Firmennamen, Zahl der
betroffenen Arbeitnehmer sowie Gegenstand der Verletzung nennen)?
Es sind keine Fälle bekannt.
20. Wie hoch war das Leistungsvolumen der im Jahr 2011 an
Fremddienstleister vergebenen Aufträge, und wie hat sich dieses gegenüber den
Vorjahren entwickelt (bitte in Euro nennen und wenn möglich nach einzelnen
Bereichen aufgliedern)?
Die Abfrage in den Bundesministerien sowie in den zu ihrem Geschäftsbereich
gehörenden Behörden ergab das in der nachfolgenden Tabelle dargestellte
Leistungsvolumen. Die Darstellung zeigt die für die in 2011 und den beiden
Vorjahren an Fremddienstleister pro Dienstleistungsbereich vergebenen Aufträge.
Art der Dienstleistung Volumen der Aufträge mit Fremddienstleistern (in T€)
2009 2010 2011
Gebäudereinigung 19 851 20 415 20 802
IT 11 237 11 296 11 398
Gastronomie 807 804 2 798
Wasch- und Sicherheitsdienst 199 717 209 068 208 798
Sonstige Dienstleistungsbereiche 10 795 11 159 11 941
Leiharbeitnehmer/Leiharbeitnehmerinnen
Ministerium/
Bundesbehörde/
Bundesamt
im Jahr 2011
insgesamt davon übernommen
AA 0 0
BK 1 0
BMI 0 0
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und
Katastrophenhilfe (BBK)
7 0
Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) 2 0
Bundesanstalt für Digitalfunk der Behörden und
Organisation mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS)
15 2
BMJ 0 0
BMF 0 0
Bundesfinanzdirektion Mitte (BFD Mitte) 2 0
Bildungs- und Wissenschaftszentrum der
Bundesfinanzverwaltung (BWZ)
13 0
Bundeszentralamt für Steuern (BZST) 1 0
Zollfahndungsämter Zentrum für
Informationsverarbeitung und Informationstechnik (ZIVIT)
22 0
Drucksache 17/8664 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode* Ergänzend ist auf folgenden Tatbestand hinzuweisen:
Der Haushaltsvermerk 14 zu Kapitel 23 02 Titel 896 03 im Haushalt des BMZ 2011 „Aus den Ausgaben können Personalausgaben für 65
Beschäftigte eines Nachfolgeunternehmens der GTZ für Aufgaben im BMZ geleistet werden“ ermöglichte dem BMZ die Gewinnung von Fachkräften für
eine Übergangsphase von durchschnittlich sechs Monaten bis zur Ausbringung der entsprechenden (Plan-)Stellen für dieses Personal im
Stellenhaushalt des Ministeriums.
Auf der Grundlage des Haushaltsvermerks wurden 62 Fachkräfte über die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) mit dem Ziel einer
festen Übernahme in das BMZ im Jahr 2012 gewonnen. Mit der entsprechenden Ausweisung von eigenen Stellen im Stellenhaushalt 2012 des BMZ
– Epl 23 – wird dieser Personenkreis 2012 sukzessive in das BMZ fest eingestellt. Die Bezahlung dieses Personenkreises erfolgt der jeweiligen
Tätigkeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entsprechend des TVÖD bzw. des hauseigenen Tarifvertrags der GIZ. Auch wenn die
Gestellung des Personals von der GIZ an das BMZ rechtlich mittels Arbeitnehmerüberlassungsvertrag erfolgte, wurde dieser Personenkreis bereits im
Rahmen der Personalgewinnung mit dem Ziel einer festen Übernahme in das BMZ rekrutiert und es handelt es sich bei den 62 Fachkräften nicht um
klassische Leiharbeitnehmer.
BMWi 2 0
Bundeskartellamt 2 0
Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe
(BGR)
62 1
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
(BAM)
14 0
BMELV 0 0
BMVg 0 0
Wehrbereichsverwaltung Süd 297 1
Wehrbereichsverwaltung Nord 110 8
Wehrbereichsverwaltung West 405 1
Bundeswehrfachschulen 65 4
BMFSFJ 1 1
BMAS 0 0
Bundesversicherungsamt (BVersA) 7 0
BMG 11 2
Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte
(BfArM)
1 0
Robert Koch-Institut (RKI) 7 0
BMVBS 0 0
Deutscher Wetterdienst (DWD) 3 0
Bundesamt für Güterverkehr (BAG) 1 0
Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) 3 0
Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) 16 6
Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord (WSD) 7 0
Wasser- und Schifffahrtsdirektion Südwest 2 0
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) 7 3
Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) 1 0
BKM 1 0
BMU 1 0
BMBF 0 0
BPA 0 0
BMZ∗ 0 0
Gesamt 1 089 29
Leiharbeitnehmer/Leiharbeitnehmerinnen
Ministerium/
Bundesbehörde/
Bundesamt
im Jahr 2011
insgesamt davon übernommen
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]