Deutsche Entwicklungszusammenarbeit im Wassersektor in den besetzten palästinensischen Gebieten vor dem Hintergrund des Wasserkonflikts in der Region
der Abgeordneten Niema Movassat, Heike Hänsel, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz, Dr. Dagmar Enkelmann, Klaus Ernst, Annette Groth, Inge Höger, Andrej Hunko, Harald Koch, Paul Schäfer (Köln), Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Seit 2010 arbeitet das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) im Rahmen von trilateralen Kooperationsvorhaben mit Israel zusammen. Im Fokus steht dabei der Wassersektor, wie bei der Dreieckskooperation zwischen Deutschland, Israel und Äthiopien, bei der in Zusammenarbeit mit der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH ein System zur Tröpfchenbewässerung eingeführt wird sowie dem trilateralen Verbundprojekt in Jordanien und Israel aus Forschungsmitteln des BMZ.
Darüber hinaus baut die Bundesregierung die forschungspolitische Zusammenarbeit mit Israel weiter aus. Ein Schwerpunkt ist die Wassertechnologie. Bei der interministeriellen Kooperation zwischen dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und dem israelischen Ministerium für Wirtschaft und Technologie bzw. dem Ministerium für Industrie, Handel und Arbeit liegen heute die Schwerpunkte in naturwissenschaftlich-technischen Bereichen, u. a. in den Wassertechnologien.
Außerdem wollen die deutsche und die israelische Regierung die Zusammenarbeit im Agrarsektor intensivieren und Möglichkeiten zur weiteren Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Landwirtschaft prüfen. Forschungsaktivitäten sollen fortgesetzt und ausgeweitet werden.
Dieses Vorgehen erfolgt vor dem Hintergrund, dass Israel das Menschenrecht auf Wasser der palästinensischen Bevölkerung permanent verletzt und seine eigene Landwirtschaft auf Kosten der palästinensischen Wasserreserven betreibt. So haben es u. a. die UN-Sicherheitsratsresolutionen wie die Resolution 1544 vom Mai 2004, welche die ebenfalls nicht beachteten Resolutionen 242, 338, 445, 1322, 1397, 1402, 1405, 1435 und 1515 erneuert, in denen Israel aufgefordert wird, seine im Völkerrecht verankerte Verantwortung und seine Verpflichtungen als Besatzungsmacht gegenüber der palästinensischen Bevölkerung wahrzunehmen, die Menschenrechte zu achten und den Verpflichtungen der Road Map nachzukommen und das Urteil des Internationalen Gerichtshofs vom Juli 2004, das die israelischen Siedlungen in den besetzten Gebieten als „illegal“ und den Verlauf der Sperranlagen dort, wo er von der Grünen Linie abweicht, also in 80 Prozent des Verlaufs der Anlagen, als „Bruch der IV. Genfer Konvention“ bezeichnet, missachtet. Und das, obwohl Israel als Besatzungsmacht nach der IV. Genfer Konvention und der Haager Kriegskonvention verpflichtet ist, für das Wohlergehen und die Versorgung der in dem besetzten Gebiet wohnenden Bevölkerung zu sorgen. Das betrifft auch die Versorgung mit sicherem Wasser und die Erhaltung der Infrastruktur, u. a. von Wasserleitungen und Kläranlagen.
Bis heute aber verfügen hunderte palästinensische Dörfer in der Westbank nicht über eine ausreichende Wasserversorgung. Am meisten davon betroffen sind die Regionen Nablus, Jenin und Hebron. Auch die Situation im Gazastreifen ist sehr schwierig. Während in Israel rund 280 Liter Trinkwasser pro Kopf und Tag verbraucht werden – im Vergleich dazu in Deutschland 122 Liter –, verfügt die palästinensische Bevölkerung im Durchschnitt nur über 60 Liter pro Kopf und Tag, ein Drittel der Bevölkerung sogar nur über 30 Liter pro Kopf und Tag. Über 50 000 Menschen in 151 Gemeinden in den besetzten palästinensischen Gebieten befinden sich in einer kritischen Lage, da sie weniger als 30 Liter Trinkwasser pro Kopf und Tag zur Verfügung haben, während fast eine Million Menschen in 492 Gemeinden mit weniger als 60 Litern Trinkwasser pro Kopf und Tag auskommen muss. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt mindestens 100 Liter pro Kopf und Tag, 30 Liter gelten nach WHO-Angaben als absoluter Notfallwert nach schweren Naturkatastrophen. Nach Angaben der palästinensischen Wasserbehörde (PWA) stehen 40 Prozent der palästinensischen Bevölkerung kein fließendes Wasser zur Verfügung. Da laut Weltbank nur 5 bis 10 Prozent des Wassers in Gaza internationale Standards für Trinkwasser erfüllt – fünf Prozent der etwa 116 kommunalen Bohrlöcher Gazas ist versalzen –, sind die Folgen für die Gesundheit der Bevölkerung verheerend.
Während viele der Bewässerungssysteme für die israelische Landwirtschaft in Israel und in den besetzten Gebieten alles andere als nachhaltig sind – die Wasserverluste liegen bei mindestens 30 Prozent – steht den palästinensischen Landwirten zu wenig Wasser zur Verfügung. Als Folge der ungleichgewichtigen Wasserverteilung und anderer administrativer Erschwernisse konnte sich die bewässerte Landwirtschaft der Palästinenser in der Westbank seit 1967 nicht weiter entwickeln und beträgt bis heute nur 6,8 Prozent der gesamten Anbaufläche. Palästinensische Landwirte sind durch die ungerechte Wasserverteilung stark, gerade gegenüber israelischen Siedlern, benachteiligt. Die Aufgabe von Betrieben und der ökonomische Zwang zum Landverkauf sind häufig die Folge.
Deutschland ist seit den 80er-Jahren in den besetzten palästinensischen Gebieten engagiert und hat bisher über 600 Mio. Euro für konkrete Vorhaben der Entwicklungszusammenarbeit (EZ) zugesagt. Angesichts insgesamt knapper Wasserreserven liegt der Schwerpunkt der deutsch-palästinensischen EZ im Wassersektor.
Da der israelische Militärerlass 158 von 1967 jegliche Arbeiten im Wassersektor in den besetzten palästinensischen Gebieten ohne vorherige Genehmigung durch das israelische Militär untersagt hat, mussten allein für den Brunnen Hizmeh von GTZ, heute GIZ, und KfW Bankengruppe 13 unterschiedliche Anfragen hinsichtlich des Bohrstandpunkts gestellt werden, die vom Joint Water Committee, der israelischen Zivilverwaltung und dem Militär immer wieder abgelehnt wurden. Seitdem konzentriert sich die deutsche EZ in den besetzten palästinensischen Gebieten auf den Abwasserbereich, obwohl auch dort aufgrund fehlender Baugenehmigungen und Materiallieferungen bereits bewilligte Gelder nicht abgerufen und eingesetzt werden konnten.
UN-OCHA (United Nations Office for the Coordination of Humanitarian Affairs), das UN-Hilfswerk für die palästinensischen Flüchtlinge UNWRA, die Weltbank und Amnesty International betonen immer wieder, dass der Haupthinderungsgrund für eine nachhaltige ökonomische, soziale und politische Entwicklung in der Besatzungs- und Blockadepolitik Israels liegt und hier insbesondere im Bereich Zugang zu Wasser.
Die Fraktion DIE LINKE. hat in der 17. Legislaturperiode bereits zu den Kleinen Anfragen auf den Bundestagsdrucksachen 17/2704 vom 4. August 2010 und 17/2943 vom 7. September 2010 Fragen zum Engagement der Bundesregierung im Wassersektor in den besetzten palästinensischen Gebieten und zur trilateralen EZ Deutschlands mit Israel im Bereich Wasser, Bewässerung und Abwasser gestellt. Diese neue Kleine Anfrage dient dazu, bereits gestellte Fragen zu vertiefen und weitergehende Fragen zu stellen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen70
Wie gewährleistet die deutsche EZ (Finanzielle Zusammenarbeit – FZ – und Technische Zusammenarbeit – TZ) die ausreichende Trinkwasserversorgung in den besetzten palästinensischen Gebieten angesichts der neuen Schwerpunktsetzung auf Vorhaben zur Wasserverlustreduzierung und auf den Grundwasserschutz?
Wie rechtfertigt die Bundesregierung die Schwerpunktverlagerung von der Trinkwasserversorgung auf die Abwasserentsorgung vor dem Hintergrund, dass bis heute rund 40 Prozent der Dörfer und Gemeinden in der Westbank (und damit etwa 20 Prozent der Bevölkerung, vor allem in den Regionen um Hebron, Nablus und Jenin) gar nicht an das Trinkwassersystem angeschlossen sind, dass über 50 000 Menschen in 151 Gemeinden sich aufgrund der Unterversorgung (weniger als 30 Liter Trinkwasser pro Tag) in einer kritischen Lage befinden und ca. eine Million Menschen in 492 Gemeinden mit weniger als 60 Litern Trinkwasser pro Kopf und Tag auskommen müssen und sich mittels Regenwasserzisternen, überteuerten Tankwagen oder direkt aus den Quellen – oft kanisterweise und per Esel – versorgen müssen, während die nächste illegale aber vollends an das Wassernetz angeschlossene und versorgte israelische Siedlung nur wenige hundert Meter entfernt liegt?
Wie rechtfertigt die Bundesregierung diese Schwerpunktverlagerung vor dem Hintergrund einer GTZ-Studie aus dem Jahr 1996 (multilaterale Studie finanziert und gefördert durch die Bundesregierung), nach der sich im Jahre 2010 der palästinensische Wasserbedarf auf 156 Liter pro Kopf und Tag an Trinkwasser belaufen wird, laut der offiziellen Zahlen der Palestinian Water Authority aus dem Jahre 2011 (für das Jahr 2010) die reale Konsumptionsmenge der angeschlossenen und versorgten Gemeinden (die unversorgten Gebiete außen vor) aufgrund der mangelnden Verfügbarkeit von Wasser gerade einmal 73 Liter pro Tag – also nicht einmal die Hälfte des prognostizierten Zieles der deutschen EZ beträgt?
Wie ist die Aufgabe des Schwerpunkts Trinkwasserversorgung laut Bundesregierung in Einklang zu bringen mit dem „Leitprinzip eines Integrierten Wasserressourcenmanagements (IWRM)“?
Welches ist die genaue Menge an für die palästinensische Bevölkerung zusätzlich bereitgestelltem Brauchwasser durch Projekte der deutschen EZ wie den Bau von Kläranlagen, und in welchem Verhältnis steht diese Menge zum tatsächlichem Bedarf (156 Liter pro Tag)?
Warum ist nach Meinung der Bundesregierung die nachholende und nachhaltige Erschließung von Grundwasser durch die palästinensischen Behörden keine Priorität, vor allem vor dem Hintergrund, dass führende Vertreter Palästinas – vom Präsidenten zum Premierminister bis hin zum Wasserminister – fortwährend erklären, dass die vorderste und vornehmste Priorität im Wassersektor der Zugang zu eigenem Wasser bleibt?
Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung nach Aufgabe des Projektes der KfW Bankengruppe „El Hizme-Brunnen“ – das Projekt war gegenüber der Palästinensischen Autonomiebehörde bereits vertraglich zugesichert – nicht nach einem alternativen Brunnenprojekt gesucht, obwohl die Notwendigkeit aufgrund des immer weniger ausreichenden Zugangs zu Trinkwasser in den besetzten palästinensischen Gebieten ständig zugenommen hat?
Und in diesem Zusammenhang wann, von wem und in wessen Auftrag wurde die in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/3129 angegebene hydrologische Studie durchgeführt (bitte genaue Angabe von Jahr, Autor, Auftraggeber), und wo und wie ist sie zugänglich (bitte an die Antwort auf diese Kleine Anfrage anhängen bzw. als Link zur Verfügung stellen)?
In welchen Passagen der Studie wird der „El Hizme-Brunnen“ genannt (bitte genau zitieren)?
Von welchen Probebohrungen des USAID (United States Agency for International Development), die die Ergebnisse der Studie unterstützen, spricht die Bundesregierung in Bezug auf den „El Hizme-Brunnen“ (bitte Name und Standort des Bohrpunktes nennen), aus welchem Jahr waren die Bohrungen, und was waren die genauen Ergebnisse der Bohrungen, wie weit sind diese Bohrungen von Hizmeh entfernt, was waren die genauen Rückschlüsse, die USAID aufgrund der Probebohrungen hinsichtlich des „El Hizme-Brunnen“ gezogen hat (bitte belegen)?
Mit welchem palästinensischen Partner wurde die in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/3129 dargelegte Mittelumwidmung diskutiert, wann und an welchem Ort, und gab es eine dezidierte Zustimmung des Partners, wo ist diese niedergelegt, und welche Art von Absichtserklärungen gab es (bitte belegen)?
Besteht der Standpunkt der Bundesregierung, dass der Brunnen nicht gebohrt werden soll, auch vor dem Hintergrund fort, dass der „El Hizme-Brunnen“ unterdessen bewilligt wurde?
Ist die Bundesregierung ihrem auf der Geberkonferenz 2007 in Paris gegebenen Versprechen nachgekommen, finanzielle Mittel für dringend benötigte Infrastrukturmaßnahmen gerade im Bereich Wasserversorgung und Abwasserentsorgung bereitzustellen (bitte detaillierte Angaben zu Umfang und Maßnahmen)?
Welchen Zielwert an zusätzlichen realen Versorgungsmengen (in Kubikmetern sowie im Pro-Kopf-Dargebot) hat sich die deutsche EZ gesetzt, betrachtet sie diese Mengen als ausreichend, hat sie diese Mengen erreicht, und wenn nein, welche konkreten Maßnahmen der Neu- und Umsteuerung ihrer Projekte hat sie bisher in die Wege geleitet?
Welcher Mindestwert an Wasserversorgung der palästinensischen Bevölkerung ist nach Ansicht der Bundesregierung noch vertretbar vor dem Hintergrund des WHO-Minimalversorgungswerts von 100 Litern täglich und der tatsächlichen Versorgung der palästinensischen Bevölkerung mit unter 60 Litern pro Tag?
Wie bewertet die Bundesregierung die Wasserknappheit in der Westbank, die laut Studien israelischer, palästinensischer und internationaler Wissenschaftler (u. a. die USAID-Studie zur Modellierung des Östlichen Aquifers 2009/2010) dadurch verursacht wird, dass die Grundwasserreserven in der Westbank durch Israel, das seit 1967 die gesamte Wasserwirtschaft der besetzten Gebiete reguliert und dirigiert und 80 Prozent der Wasservorräte der Westbank beansprucht, übernutzt werden und infolgedessen der Grundwasserspiegel im Distrikt Jenin um zehn Meter und im Jordantal um 16 Meter und auch der Wasserspiegel im Toten Meer rapide gesunken ist?
Wie rechtfertigt die Bundesregierung die Zusammenarbeit mit der israelischen Regierung im Wasser- und Landwirtschaftssektor vor dem Hintergrund, dass Israels Landwirtschaft – international hoch gelobt für die Innovation der Tröpfchenbewässerung – mit 30 Prozent Wasserverlusten sehr wenig nachhaltig arbeitet und das Wasser vor allem für wasserintensive Kulturen, die für den Export bestimmt sind, nutzt, z. B. für die Produktion von Tomaten (1 kg entspricht 184 l Wasser), Orangen (1 kg entspricht 457 l Wasser), Trauben (1 kg entspricht 655 l Wasser), Bananen (1 kg entspricht 859 l Wasser), Dattelpalmen (1 kg entspricht 3 030 l Wasser) oder Rindfleisch (1 kg entspricht 15 000 l Wasser) und dass dies in erster Linie zu Lasten der Versorgung der palästinensischen Bevölkerung mit Trink- und Nutzwasser geht?
Wie rechtfertigt die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die Zusammenarbeit mit Israel in dem GIZ-Projekt „Verbesserung der Wasserbewirtschaftung und Bewässerungseffizienz zur Anpassung an den Klimawandel in Äthiopien“ sowie in weiteren Projekten in Ghana, Namibia und möglicherweise Zentralasien?
Wie rechtfertigt die Bundesregierung vor diesem Hintergrund Projektvorhaben in den besetzten palästinensischen Gebieten zur Wasserreduzierung sowie zur Sammlung, Reinigung und Wiederverwendung von Abwasser zum Beispiel in der Landwirtschaft – was für die palästinensischen Bauern nicht bezahlbar ist – an Stelle von Projekten, die der palästinensischen Bevölkerung Zugang zu Frischwasser ermöglichen und der politischen Forderung nach ausreichendem Zugang zu Trink- und Agrarwasser?
Wie rechtfertigt die Bundesregierung die Tatsache, dass auch die von ihr angeführten Wasserverlustreduzierungsprojekte an Stelle von Projekten zur Erschließung zusätzlicher Wasserquellen dazu beigetragen haben, dass die Verfügbarkeit von Trinkwasser pro Kopf in den besetzten palästinensischen Gebieten real gesunken ist?
Wie bewertet die Bundesregierung den drastischen Rückgang der bewässerten Flächen der palästinensischen Landwirtschaft (als Folge der Beschränkungen ist der Umfang der bewässerten Flächen der palästinensischen Landwirtschaft von 32 200 Hektar im Jahr 1970 auf 10 130 Hektar im Jahr 1984 zurückgegangen) aufgrund der völligen Abhängigkeit der besetzten palästinensischen Gebiete von der Zuteilung von Grundwasser durch Israel und der entsprechend knappen Zuteilung von Wasser?
Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass offiziellen palästinensischen und israelischen Statistiken zufolge 85 Prozent der Wasservorräte Israels von der Westbank nach Israel und in die israelischen Siedlungen geleitet werden und sogar fast 90 Prozent des östlichen Bergaquifers, und dass nach einem Bericht der Weltbank die Palästinenser nur 15 bis 20 Prozent des auf ihrem Gebiet zur Verfügung stehenden Wassers nutzen können – nach offiziellen palästinensischen und israelischen Statistiken sogar nur 10 Prozent – und der Rest von israelischen Siedlern und in Israel selbst verbraucht wird?
Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der eigenen Aussage in der Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/3129, dass die Wasserverfügbarkeit in allen drei Aquiferen begrenzt sei, die Tatsache, dass Israel (durch unzählige renommierte internationale und israelische Studien belegt) seine Entnahmen aus den Aquiferen einseitig, ohne Absprache und entgegen bestehender Verträge drastisch erhöht hat, und wie erklärt die Bundesregierung vor diesem Hintergrund ihre aktive Opposition gegenüber zusätzlichen Rohrwasserentnahmen durch die palästinensischen Behörden?
Wie rechtfertigt die Bundesregierung die Zusammenarbeit mit der israelischen Regierung in Bezug auf internationale Entwicklungsvorhaben unter anderem im Wassersektor angesichts der strengen Kriterien, die die deutsche Regierung bei der Auswahl der Partnerländer im Hinblick auf die Einhaltung von internationalem Recht anlegt, vor dem Hintergrund, dass israelische Regierungen wiederholt gegen internationales Recht verstoßen haben (siehe die UN-Sicherheitsresolutionen oder das Urteil des Internationalen Gerichtshofs zum Verlauf der Sperranlagen)?
Gilt die von der Bundesregierung vertretene Auffassung, dass das Urteil des Internationalen Gerichtshofs zum Verlauf der Sperranlagen völkerrechtlich nicht verbindlich ist auch für andere Urteile des Internationalen Gerichtshofs?
Ist eine Nichtbeachtung von Urteilen des Internationalen Gerichtshofs durch Partnerländer der deutschen EZ oder auch potentielle Partnerländer ein Ausschluss- oder Einschränkungskriterium für die Zusammenarbeit?
Wie bewertet die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Trinkwasserversorgung in den besetzten palästinensischen Gebieten die Tatsache, dass Israel u. a. durch den Bau der Sperranlagen zahlreiche Brunnen und Zisternen in den besetzten palästinensischen Gebieten illegal annektiert oder zerstört hat, in den letzten zwei Jahren (Juni 2009 bis Juli 2011) laut OCHA alleine 19 Wassertanks, 50 Zisternen, 5 Wasserquellen, 40 Brunnen, eine Wasserleitung und 20 Sanitäreinrichtungen, sowie seit 2011 109 UN-WASH-Einrichtungen, und dass diese Zerstörungen vor allem im Jordantal, also zu 90 Prozent in zur „Zone C“ gehörigen Gebieten, und in Hebron – also in der Nähe von israelischen Siedlungen, die noch erweitert werden sollen – stattgefunden haben und davon 14 000 Menschen, zur Hälfte Kinder, betroffen waren und sind?
Wie rechtfertigt die Bundesregierung ihre Haltung, dass die Frage der Nutzung der Wasserressourcen zwischen Israel und Palästina eine der sogenannten Endstatusfragen sei, wissend, dass die Palästinenser u. a. in der Prinzipienerklärung (Document of Principles – DOP) vom 13. September 1993 und im Oslo-II-Abkommen vom 28. September 1995 offenkundig benachteiligt wurden und die bestehenden Vereinbarungen von Israel beständig gebrochen werden, z. B. die Vereinbarung, dass Israel nach Oslo II nur 340 Millionen Kubikmeter pro Jahr des westlichen Aquifers zusteht, es aber 403 Millionen Kubikmeter pro Jahr bezieht, und dass Israel die Mindestgarantien für die Palästinenser maßgeblich unterläuft (98 Millionen Kubikmeter pro Jahr statt zugesicherten 222 Millionen Kubikmeter pro Jahr in 2010), so dass die Wasserversorgung pro Kopf in den palästinensischen Gebieten sogar absolut gesunken ist?
Was ist im Zusammenhang mit der Nutzung der Wasserressourcen die Haltung der Bundesregierung dazu, dass die israelische Regierung darauf beharrt, auch bei einer endgültigen Lösung auf keinen Fall zu den Grenzen von 1967 zurückzukehren und die zur „Zone C“ gehörigen Gebiete bei der sogenannten permanenten Lösung zu annektieren, nicht zuletzt weil in den von Israel beanspruchten Gebieten die günstigsten Bohrgebiete für Brunnen liegen und Israel durch die Eingliederung dieses Gebietsstreifens (20 Prozent der Westbank, direkt an der Grünen Linie in der nördlichen und westlichen Westbank einschließlich des Berglands um Jerusalem bis südlich-westlich in Richtung Hebron) in das eigene Staatsgebiet alleinige Verfügungsgewalt über den größten Teil des Grundwassers behält?
Wie bewertet die Bundesregierung die Auffassung, dass nach der Besetzung der palästinensischen Gebiete durch Israel, nach der alle dortigen Wasserquellen zu israelischem Staatsbesitz erklärt und dem Militärkommandeur bzw. später der Militärverwaltung unterstellt wurden, jegliche Entwicklung der Grundwassernutzung durch die palästinensische Bevölkerung verhindert wurde, zumal Israel auch nach dem Oslo-Prozess de facto die übergeordnete Kontrolle über Wasserförderung und Ressourcenentwicklung behielt?
Teilt die Bundesregierung die gängige Auffassung, dass aufgrund der Tatsache, dass Israel im Osten der Westbank Farmen, Plantagen und geschlossene Militärzonen unterhält und eine Infrastruktur etabliert hat, die derjenigen im Kernland gleicht und somit permanenten Charakter hat und ferner die Trennmauer einen Verlauf nimmt, die den Osten – die Eastern Barrier – vom Rest der Westbank abgrenzt, vor einer Regelung des Konflikts mit den Palästinensern eine vorhergehende Klärung der Nutzungsrechte Israels an den Wasservorkommen der Region durch Abkommen notwendig ist, und wie sollte diese nach Ansicht der Bundesregierung zu Stande kommen?
Teilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Auffassung, dass Teil der politischen Lösung auch sein muss, die Abhängigkeit der palästinensischen Autonomiebehörde von der Erteilung von Baugenehmigungen für Infrastrukturprojekte wie Kläranlagen durch die israelische Regierung zu beenden, da sich der Bau diverser Anlagen, und nicht zuletzt der von deutschen Vorhaben der KfW Bankengruppe, dadurch unnötig verzögert hat?
Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Auffassung, dass vielmehr der übergeordnete Konflikt ohne eine Lösung des Wasserkonfliktes nicht beigelegt werden kann, da eine Trennung der israelischen und palästinensischen Gebiete in Bezug auf den Zugang zu Wasser für Israel nicht praktikabel ist?
Wie bewertet die Bundesregierung die Auffassung, dass ein Grund für die stockenden Verhandlungen zwischen Israel und Palästina die israelische Weigerung ist, internationalen Standards in Bezug auf den Zugang und die Verteilung der Wasservorkommen zuzustimmen bzw. eine Verhandlung hierüber überhaupt beginnen zu wollen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Auffassung, dass der Zugang zu Wasser für die Palästinenser durch die israelische Regierung als Machtinstrument dahingehend missbraucht wird, die Entwicklung in den besetzten palästinensischen Gebieten zu hemmen und somit eine Entwicklung und Etablierung eines eigenen palästinensischen Staates und deren Unabhängigkeit zu verhindern?
Wie bewertet die Bundesregierung die Auffassung der israelischen Regierung, dass die Übertragbarkeit internationalen Rechts im Bereich Wasser zugunsten der Palästinenser keine Geltung haben kann, da es keinen eigenständigen Staat Palästina gebe?
Wie bewertet die Bundesregierung die von Amnesty International erhobenen Vorwürfe, dass die diskriminierende Politik Israels das Recht der palästinensischen Bevölkerung auf Wasser untergräbt und die daran anschließende Aufforderung Amnesty Internationals, Israel solle seine diskriminierende Wasserpolitik beenden und die Zugangsbeschränkungen zu Wasser für die palästinensische Bevölkerung aufheben?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Israel in den von Israel besetzten palästinensischen Gebieten seinen Rechten und Pflichten als Besatzungsmacht nach dem Humanitären Völkerrecht, insbesondere der IV. Genfer Konvention zum Schutz der Zivilbevölkerung in Kriegszeiten, nachkommt und alle zur Verfügung stehenden Mittel der Bevölkerung in den besetzten palästinensischen Gebieten mit Lebens- und Arzneimitteln, also auch mit sauberem Trinkwasser, sicherstellt?
Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass der langjährige Leiter der staatlichen israelischen Wassergesellschaft Mekorot, Uri Saguy, als Ex-General lange Zeit Chef des israelischen Armee-Geheimdienstes gewesen ist, und welchen Stellenwert hat dies nach Auffassung der Bundesregierung für die Wasserpolitik Israels?
Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass sich die Wasserversorgung der palästinensischen Bevölkerung aufgrund der Einsetzung des Joint Water Committees seit Anfang der 90er-Jahre drastisch verschlechtert hat (in Absolutzahlen, von 188 Millionen Kubikmeter pro Jahr auf 98 Millionen Kubikmeter pro Jahr), da dessen Arbeit – obwohl es paritätisch mit Israelis und Palästinensern besetzt ist – schon alleine dadurch unmöglich gemacht wird, dass alle Entscheidungen im Konsens getroffen werden, so dass Israel die palästinensische Seite immerzu blockieren kann, zumal außerhalb der kleinen palästinensischen „A-Gebiete“ ohnehin die Zustimmung der israelischen Zivilverwaltung notwendig ist, die oftmals erst nach Jahren erfolgt, wenn überhaupt)?
Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Tatsache, dass Israel seit 1967 nicht eine einzige Bewilligung zum Bohren von landwirtschaftlichen Brunnen zur Bewässerung gegeben hat?
Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Tatsache, dass Israel seit 1967 nicht eine einzige Bewilligung zum Bohren eines neuen Brunnens im größten, ergiebigsten und frischesten Grundwasserleiter, dem westlichen Bergaquifer, gegeben hat – und zwar weder für Trinkwasser noch für Nutzwasser für landwirtschaftliche Zwecke etc.?
Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass gegenwärtig rund 160 vorhandene – und nach israelischer Auslegung „legale“ – palästinensische Brunnen stillstehen, weil sie dringender Reparatur bedürfen und Israel hierfür keine Bewilligungen erteilt?
Wie rechtfertigt die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass Israel 1967 die bis dahin von Jordanien verwaltete Westbank und den Gazastreifen eroberte und seither alle Grundwasserspeicher westlich des Jordan und weitgehend auch das Jordanbecken kontrolliert und die bis dahin gültigen jordanischen Gesetze und Gewohnheitsrechte wie „das Recht, den Durst zu stillen“ und „das Recht, zu bewässern“ aufhob die Durchführung des trilateralen Verbundprojekts in Jordanien und Israel aus Forschungsmitteln des BMZ?
Wie rechtfertigt die Bundesregierung die Durchführung vor dem Hintergrund, dass Jordanien aufgrund der Nichteinhaltung der 1994 getroffenen Vereinbarung über die Nutzung des Wassers von Yarmuk und Jordan sowie die grenzüberschreitenden Grundwasserspeicher im Wadi Araba, die eine zusätzliche Versorgung mit jährlich 215 Millionen Raummetern beinhaltete, durch Israel einer permanenten Wasserknappheit ausgesetzt ist?
Wie rechtfertigt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang den Standort des Projekts, der im Jordangraben liegt und damit im Hauptgebiet illegaler israelischer Siedlerbrunnenförderung, und betrachtet die Bundesregierung die Bereitstellung von Wasserressourcen für israelische Siedler aufgrund deutscher Entwicklungsmaßnahmen als legitimes entwicklungspolitisches Ziel auch vor dem Hintergrund, dass im Jordangraben die illegalen israelischen Siedlungen im Durchschnitt über 400 Liter Trinkwasser pro Kopf und Tag zur Verfügung haben und inklusive der für Bewässerung zur Verfügung gestellten Wassermengen die 9 354 dort lebenden Siedler 13,085 Liter Wasser pro Kopf und Tag verbrauchen, während die dort lebende palästinensische Bevölkerung mit weniger als 30 Litern Trinkwasser pro Kopf und Tag auskommen muss?
Wie bewertet die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Trinkwasserversorgung im Gazastreifen die Verzögerung von Genehmigungen für Materialimporte in den Gazastreifen durch die israelische Regierung, die den Bau von Anlagen zur Wasserversorgung und Abwasserentsorgung unmöglich machen, so dass derzeit alleine 13 UN-WASH-Projekte in Gaza (mit einem Projektvolumen von 74,5 Mio. US-Dollar und einer Zielgruppe von 1,4 Millionen Menschen) darauf warten, dass ihre Materialimporte genehmigt werden?
Wie bewertet die Bundesregierung die Auffassung, dass die Aufgabe der Oberhoheit über die Wasserressourcen keine Bedrohung für die israelische Wasserversorgung darstellen würde, da Israel durch Entsalzungsanlagen zusätzliches Wasser gewinnen, vor allem in der Landwirtschaft Wasser einsparen und mit seinen Nachbarn eine gemeinsame Nutzung der Grund- und Oberflächenwasser vereinbaren kann?
Wie bewertet die Bundesregierung die bisherige trilaterale Zusammenarbeit mit Israel im Wassersektor?
Welche konkreten Erfolge der trilateralen Zusammenarbeit mit Israel rechtfertigen die Weiterführung der Zusammenarbeit im Wassersektor?
Welche Projekte im Wassersektor in den besetzten palästinensischen Gebieten führt die Bundesregierung derzeit durch, bzw. welche sind in Planung, und wie sieht die Kooperation mit Israel im Hinblick auf diese Projekte genau aus?
Welche Projekte im Bereich Trinkwasserversorgung führt die deutsche EZ derzeit durch, bzw. welche sind geplant (bitte detaillierte Auflistung)?
Ist in diesem Zusammenhang Fortsetzung der Kooperation mit Israel in den besetzten palästinensischen Gebieten (SMART, GLOWA etc.) geplant, und wie würde diese aussehen (bitte genaue Angaben)?
Sind weitere Kooperationen mit Israel zur Durchführung von Projekten im Wassersektor in der Region Nahost geplant, und wenn ja, welche (bitte detaillierte Angaben)?
Für welche konkreten Projekte stellt die Bundesregierung der Palästinensischen Autonomiebehörde 42,5 Mio. Euro für die finanzielle und technische Zusammenarbeit zur Verfügung, was sind die genauen Zielvereinbarungen, wer sind die Projektpartner, was ist der genaue Zeitrahmen der Projekte (bitte genaue Angaben)?
Was ist der Kenntnisstand der Bundesregierung hinsichtlich der wieder neu aufgenommenen Gespräche zwischen Israel und Palästina im Hinblick auf die Behandlung des Themas Zugang zu Wasser und Verteilung der Wasservorräte?
Wird die Wasserproblematik in den palästinensischen Gebieten bei dem für Februar 2012 geplanten Besuch vom Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dirk Niebel, in Israel und den besetzten palästinensischen Gebieten ein zentrales Thema seiner Agenda sein?
Wenn ja, welche konkreten politischen Lösungsvorschläge wird der Bundesminister Dirk Niebel hinsichtlich der Wasserproblematik unterbreiten?
Wenn nein, warum ist die Wasserproblematik kein zentraler Bestandteil der Besuchsagenda von Israel und den palästinensischen Gebieten, obwohl Wasser einer der drei Schwerpunktbereiche der deutschen staatlichen EZ in dieser Region darstellt?
Mit welchen Regierungsvertretern auf israelischer und palästinensischer Seite wird sich der Bundesminister Dirk Niebel treffen (bitte detaillierte Auflistung)?
Welche konkreten Projekte der deutschen staatlichen EZ wird der Bundesminister besuchen, und welche Themen stehen auf der Agenda des Bundesministers bei seinem Besuch in Israel und den besetzten palästinensischen Gebieten?
Wird der Bundesminister Dirk Niebel auch den Gazastreifen und die dortigen Projekte der deutschen TZ und EZ im Wassersektor besuchen?
Wie gestaltet sich der von der deutschen, staatlichen EZ finanzierte Klärwerksbau in Nablus, und wann wird mit der Fertigstellung gerechnet?
Wie gestaltet sich die Rehabilitierung der Kläranlage in Sheikh Eijleen im Gazastreifen, und wann wird mit der Fertigstellung gerechnet?
Mit was für Schwierigkeiten ist die deutsche EZ bei Bau und Rehabilitierung von Klärwerken in den besetzten palästinensischen Gebieten konfrontiert?
Wurden im Zeitraum der letzten fünf Jahre Evaluierungen von Vorhaben der deutschen EZ im Wassersektor in den besetzten palästinensischen Gebieten durchgeführt?
Wenn ja, was sind die Ergebnisse dieser Evaluierungen (bitte detailliert auflisten)?
Wenn nein, was sind die Gründe dafür, keine Evaluierungen durchzuführen?
Was sind die „lessons learnt“ der GIZ und der KfW Bankengruppe bzgl. der Durchführung von Projekten im Wassersektor in den besetzten palästinensischen Gebieten?
Wie bewertet die Bundesregierung den französischen Parlamentsbericht des Foreign Affairs Committees von Anfang Januar 2012, der besagt, dass Israels Wasserpolitik in der Westbank eine Politik der Apartheid sei, u. a. weil die ca. 450 000 israelischen Siedler in der Westbank mehr Wasser verbrauchen, als die 2,3 Millionen Palästinenser, die dort leben und in Dürrezeiten – entgegen internationalem Recht – die Siedler priorität versorgt würden?