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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Kürzung der Fördermittel für Elektromobilität um die Hälfte

Für 2012 geplante Förderprojekte und -summen, Vergabestopps und Zuweisungskürzungen, Umsetzung der Ziele des Regierungsprogramms Elektromobilität zur Kfz-Steuerbefreiung und Dienstwagenbesteuerung<br /> (insgesamt 6 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

16.02.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/852030. 01. 2012

Kürzung der Fördermittel für Elektromobilität um die Hälfte

der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Sven-Christian Kindler, Stephan Kühn, Dr. Anton Hofreiter, Harald Ebner, Bettina Herlitzius, Ingrid Nestle, Lisa Paus, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die öffentliche Förderung der Elektromobilität erfolgt ausschließlich aus dem Energie- und Klimafonds (EKF). In diesem sind für das Jahr 2012 Barmittel in Höhe von 300,5 Mio. Euro und Verpflichtungsermächtigungen für die Folgejahre in Höhe von 677 Mio. Euro vorgesehen.

Nach einem Bericht der „Berliner Zeitung“ vom 18. Januar 2012 will das Bundesministerium der Finanzen die Zuweisungen aus dem EKF an die Fachministerien in diesem Jahr um 50 Prozent reduzieren. Außerdem sollen auch die Verpflichtungsermächtigungen gekürzt werden, so dass mehrjährige Fördervorhaben nicht mehr ausreichend finanziert sind.

Zudem sind finanzielle Anreize für die Anschaffung von Elektrofahrzeugen, wie sie im Regierungsprogramm Elektromobilität bereits im Mai 2011 angekündigt wurden, bis heute nicht umgesetzt worden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Welche Projekte zur Förderung der Elektromobilität mit welchen Summen sollten von den Fachministerien 2012 vergeben werden?

2

Sind Vergaben gestoppt oder Zuweisungen gekürzt worden, oder planen die Fachministerien dies?

Wenn ja, welche Vergaben wurden gestoppt, und bei welchen erfolgten oder geplanten Vergaben sind Mittelkürzungen vorgesehen?

3

Wird die Zahl der „Schaufenster Elektromobilität“ (Förderbekanntmachung im Bundesanzeiger vom 28. Oktober 2011), welche auf drei bis fünf Standorte oder Regionen konzentriert werden sollen, aufgrund der Mittelkürzungen verringert, oder werden die Schaufensterprojekte mit geringeren Mitteln ausgestattet?

4

Inwieweit wird das Ziel des Regierungsprogramms Elektromobilität, Pkw und Nutzfahrzeuge mit einem CO2-Austoß unter 50 g/km für zehn Jahre von der Kfz-Steuer zu befreien im Rahmen einer Änderung des Kfz-Steuergesetzes umgesetzt?

5

Inwieweit wird das Ziel des Regierungsprogramms Elektromobilität, die Dienstwagenbesteuerung für Elektrofahrzeuge anzupassen, umgesetzt?

6

Ist es dem erklärten Ziel der Bundesregierung förderlich, Deutschland zu einem Leitmarkt für Elektromobilität zu machen, wenn die öffentliche Förderung für Elektromobilität um die Hälfte reduziert wird und steuerliche Anreize zur Förderung der Elektromobilität nicht umgesetzt werden?

Berlin, den 30. Januar 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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