[Deutscher Bundestag Drucksache 17/8890
17. Wahlperiode 07. 03. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Klaus Hagemann, Klaus Brandner,
Bernhard Brinkmann (Hildesheim), weiterer Abgeordneter und der Fraktion
der SPD
– Drucksache 17/8632 –
Ausrichtung und Ergebnisse der Projektförderung im Bereich des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung und des Bundesministeriums
für Wirtschaft und Technologie
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Projektförderung des Bundes umfasst allein im Bereich des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) im Jahr 2012 rund 5,4 Mrd. Euro.
Neben anwendungs- und innovationsintensiven Forschungsvorhaben
finanziert das BMBF Projekte der naturwissenschaftlichen Grundlagenforschung
und Projekte im Bildungsbereich. Aber auch in den Rückbau kerntechnischer
Versuchs- und Demonstrationsanlagen fließen Mittel der Projektförderung
von zuletzt bis zu 240 Mio. Euro jährlich.
Grundlage der Forschungsförderung des Bundes sind dabei die
Bundeshaushaltsordnung (§ 44 BHO), die Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur
Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO), sowie die Allgemeinen
Nebenbestimmungen im Sinne des § 36 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) im Wege
von Zuwendungen zur institutionellen Förderung (ANBest-I), zur
Projektförderung (ANBest-P), zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und
Zusammenschlüsse von Geisteskörperschaften (ANBest-Gk) und zur
Projektförderung auf Kostenbasis (ANBest-P-Kosten).
Unter maßgeblicher Beteiligung der SPD-Fraktion wurden im Bereich der
Projektförderung Akzente wie die Initiative „KMU innovativ“ (KMU = kleine
und mittlere Unternehmen) gesetzt, die für mittelständische Unternehmen den
Zugang zur Spitzenforschung vereinfacht und verbessert. Zudem wurde die
Fortführung des Modells der sogenannten Korridorförderung im Sinne einer
effizienten Verwendung von Steuermitteln und der schnellen Umsetzung von
Forschungsergebnissen vorangetrieben und zur Aufnahme ins
Förderhandbuch empfohlen.
In der laufenden Legislaturperiode ist zum einen die Kritik des
Bundesrechnungshofes (BRH) an der mangelnden Kontrolle von
Verwendungsnachweisen („Über eine Milliarde Euro Fördermittel unzureichend überwacht“, Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom
5. März 2012 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/8890 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeBRH-Bemerkung 2009 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes)
zu verzeichnen. Zum anderen ist ein erheblicher Aufwuchs von
Stellenäquivalenten bei den Projektträgern des BMBF und die nachfolgende Ausschreibung
von Projektträger-Leistungen im Jahr 2011 festzustellen. Im Übrigen wird das
Projektförderhandbuch mit seinen Sonderregelungen für die Projektförderung
von Forschungseinrichtungen, die staatlich grundfinanziert werden, und
weiteren Sonderfinanzierungen offensichtlich innerhalb der Bundesregierung und
in der Praxis unkoordiniert konkretisiert.
Dieses Regelwerk der Forschungsförderung ist seit längerem Thema zwischen
dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung sowie zwischen Bund
und Ländern (z. B. Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages, 7. Juli
2010, Ausschuss der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz, 27. September
2011). Dabei ist nicht zuletzt die förderrechtliche Behandlung der
ausschließlich von Ländern getragenen Forschungseinrichtungen und der freien
gemeinnützigen Einrichtungen als Problem der Bundesförderung sichtbar geworden,
das einer Lösung bedarf. Das BMBF hat eine Überarbeitung des Handbuchs in
Aussicht gestellt.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Wissenschafts-, Forschungs-, Innovations- und Bildungsförderung des
BMBF und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi)
erfolgt zum einen durch die institutionelle Förderung und zum anderen über
direkte Projektförderung. Im Vergleich zur eher langfristig angelegten
institutionellen Förderung ist die Projektförderung ein flexibles Instrument, um
themenspezifisch innovative Entwicklungen anzustoßen, den wettbewerblichen Aspekt
in der Forschungsförderung zu stärken und kurzfristig auf aktuelle politische
Herausforderungen reagieren zu können. Zudem werden damit Strukturen der
Zusammenarbeit und strategische Partnerschaften unter den Förderempfängern
gestärkt.
Die Projektförderung des BMBF und des BMWi erfolgt im Rahmen von
Förderbzw. Fachprogrammen, die in der Regel gemeinsam mit Expertinnen und
Experten aus Wissenschaft, Gesellschaft und Wirtschaft strategisch entwickelt werden.
Mit der Zielsetzung, den Wissens- und Ergebnistransfer zwischen
Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Unternehmen zu stärken, werden neben
Einzelprojekten vor allem sog. Verbund- bzw. Kooperationsprojekte gefördert, in
denen auch interdisziplinär an einer gemeinsamen Zielsetzung orientiert
zusammengearbeitet wird. Nach dem haushaltsrechtlichen Subsidiaritätsprinzip
werden bei der Projektförderung des BMBF und des BMWi – insbesondere
bezogen auf die Wirtschaft – die Kosten im Regelfall nur anteilig gewährt und eine
angemessene Eigenbeteiligung der Zuwendungsempfänger gefordert.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/88901. Wie entwickelten sich die Ausgaben des Bundes für die direkte
Forschungsförderung seit 2002 im Bereich des BMBF und des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) nach institutioneller und
Projektförderung gegliedert?
Bundesministerium für Bildung und Forschung1
Nachfolgende Übersicht des BMBF stellt die Ausgaben (Ist-Zahlen; Stand:
22. Februar 2012) gegliedert nach Projektförderung und institutioneller
Förderung der Jahre 2002 bis 2011 dar:
Tabelle 1
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Die folgende Übersicht weist die Ausgaben für die direkte Förderung von
Forschungs- und Entwicklungsprojekten (ohne Administrationskosten) bzw. die
institutionelle Förderung von FuE-Einrichtungen im Bereich des BMWi aus
(Ist-Zahlen, Stand: 21. Februar 2012):
Tabelle 2
Jahre
Projektförderung2
in Tausend Euro
Institutionelle Förderung
in Tausend Euro
2002 2 041 281 2 941 396
2003 1 962 508 3 001 890
2004 1 809 436 3 081 403
2005 1 914 851 3 179 038
2006 2 102 742 3 292 578
2007 2 416 710 3 381 570
2008 2 860 819 3 594 822
2009 3 328 783 3 911 743
2010 3 785 699 3 906 147
2011 4 378 429 4 137 443
Jahre
Projektförderung
in Tausend Euro3
Institutionelle Förderung
in Tausend Euro
2002 282 493 29 676
2003 255 362 29 937
2004 252 544 26 234
2005 256 760 30 282
2006 279 192 236 9574
2007 336 499 249 942
2008 408 402 267 777
2009 462 151 343 016
2010 528 161 318 090
2011 536 359 334 315
1 Die Ausgaben der institutionellen Förderung und der Projektförderung des BMBF orientieren sich an
der aktuellen Haushaltsstruktur und den Ressortzuständigkeiten.
2 Inklusive Exzellenzinitiative (ab 2005) und Hochschulpakt (ab 2007).
3 Nicht berücksichtigt sind Programme, die der indirekten bzw. indirekt-spezifischen Projektförderung
zuzurechnen sind (z. B. Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand).
4 Ab 2006 einschließlich der institutionellen Förderung des Deutschen Zentrums für Luft- und
Raumfahrt (DLR), bis 2005 waren diese Fördermittel im Haushalt des BMBF veranschlagt.
Drucksache 17/8890 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode2. In welchem Umfang haben sich die Aufwendungen des BMBF für
Projektförderung seit 2002 – nach Sachgebieten und nach Empfängergruppen
gegliedert – erhöht?
Wie entwickelten sich die Ausgaben des BMBF in diesem Zeitraum
jeweils für Empfänger in der Wirtschaft absolut und prozentual zur
Projektförderung, nach KMU, nach außeruniversitären Forschungseinrichtungen
sowie nach Fachhochschulen und Universitäten gegliedert?
Tabelle 3
Tabelle 4
(Auswertung vom 22. Februar 2012)
Erhöhung nach Sachgebieten (in Tausend Euro)
Sachgebiet 2002 20115
Erhöhung 2011
gegenüber 2002
– absolut – – prozentual –
Erkenntnisorientierte und
programmübergreifende Grundlagenforschung 68 233 171 695 103 462 151,6 %
Forschung und Entwicklung
zur Daseinsvorsorge 593 413 849 880 256 467 43,2 %
Technologie- und Innovationsförderung 1 170 780 1 710 561 539 781 46,1 %
hochschulbezogene Sonderprogramme 0 1 214 823 1 214 8236 –
Übrige Bildungsausgaben 208 855 431 468 222 613 106,6 %
Erhöhung nach Empfängergruppen (in Tausend Euro)
Empfängergruppe 2002 2011
Erhöhung 2011
gegenüber 2002
– absolut – – prozentual –
Hochschulen 507 303 926 369 419 066 82,6 %
davon Fachhochschulen 31 255 80 765 49 510 158,4 %
davon Universitäten
und Hochschulkliniken 476 047 845 604 369 557 77,6 %
Hochschulfreie Forschung 931 179 2 089 450 1 158 271 124,4 %
Wirtschaft 392 373 541 664 149 291 38,0 %
davon KMU7 134 543 232 841 98 298 73,1 %
davon nicht KMU 257 831 308 823 50 992 19,8 %
Sonstige8 210 426 820 944 610 518 290,1 %
5 Geringfügige Abweichungen zwischen der in Tabelle 1 angegebenen jährlichen Gesamtsumme der
Projektförderung einerseits und der jeweiligen Gesamtsumme der nach Sachgebieten und
Empfängergruppen angegebenen Werte in Tabelle 3 und 4 andererseits sind rundungsbedingt.
6 Exzellenzinitiative und Hochschulpakt; Bezugswert 2002 = 0.
7 Definition KMU – Nationale Norm: In der allgemeinen Definition werden Unternehmen als KMU
gewertet, wenn ihr Umsatz unter 100 Mio. Euro liegt. Sollte eine Umsatzzahl nicht vorliegen, gelten
250 Mitarbeiter als Grenzwert. Unternehmen, die zu mehr als 50 Prozent im Besitz von
Großunternehmen sind, werden ungeachtet der Umsatz- bzw. Mitarbeiterzahl als Großunternehmen klassifiziert.
8 Sonstige: Nicht gewinnorientierte Einrichtungen: z. B. Vereine, Verbände, Behörden, Kammern,
Bildungseinrichtungen, Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände, Kirchen; enthalten sind insbesondere
Zuweisungen an Länder für Weiterleitung im Rahmen des Hochschulpaktes.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/88903. Wie schätzt die Bundesregierung die Inanspruchnahme der
Projektförderung durch die KMU ein?
Die Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) an der
Projektförderung des Bundes konnte in den letzten Jahren erheblich gesteigert
werden und entspricht der hohen Bedeutung, die KMU für den
Innovationsstandort Deutschland haben. Dies gilt für die Fachprogramme wie für
technologieoffene Maßnahmen für den innovativen Mittelstand. Selbst ohne
Berücksichtigung der KMU-spezifischen, technologieoffenen Förderung ist der KMU-
Anteil (nach EU-Definition) mit mehr als einem Drittel der FuE-Zuwendungen
aller Ressorts an Unternehmen deutlich überproportional zu ihrem Anteil an
den FuE-Aufwendungen der Wirtschaft von 15 Prozent.
4. Wer sind jeweils die zwanzig größten Zuwendungsempfänger seit 2002,
die zehn Zuwendungsempfänger in der Wirtschaft, die aufgrund der
Projektförderung des BMBF, den höchsten erwarteten wirtschaftlichen Erfolg
(gemäß Verwertungsplan) in der Förderung 2010 und 2011 in Aussicht
gestellt haben?
Zum ersten Teil der Frage 4 („20 größten Zuwendungsempfänger seit 2002“),
wurden die kumulierten Zuwendungen aller bewilligten Projekte für den
Zeitraum 2002 bis 2011 je Zuwendungsempfänger ausgewertet. (Stand der
Auswertung: 22. Februar 2012). Nachfolgend sind die Zuwendungsempfänger
absteigend nach Projektfördervolumen aufgeführt:
1. Deutsche Forschungsgemeinschaft eingetragener Verein (e. V.)9
2. Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V.
3. Deutscher Akademischer Austauschdienst e. V.
4. Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V.
5. Studienstiftung des deutschen Volkes e. V.
6. Alexander von Humboldt-Stiftung
7. Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V.
8. Technische Universität Dresden
9. Union der deutschen Akademien der Wissenschaften e. V.
10. Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung gemeinnützige
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (gGmbH)
11. Charité – Universitätsmedizin Berlin
12. Technische Universität München
13. Albert-Ludwig Universität Freiburg
14. Deutsches Elektronen-Synchrotron
15. Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
16. Ludwig-Maximilians-Universität München
17. Infineon Technologies Aktiengesellschaft (AG)
18. Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
19. Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
20. Universität Hamburg.
9 Im Wesentlichen bezieht sich die Projektförderung an die DFG auf die Exzellenzinitiative und den
Hochschulpakt.
Drucksache 17/8890 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeZum zweiten Teil der Frage 4 („die zehn Zuwendungsempfänger in der
Wirtschaft, die aufgrund der Projektförderung des BMBF den höchsten erwarteten
wirtschaftlichen Erfolg – gemäß Verwertungsplan – in der Förderung 2010 und
2011 in Aussicht gestellt haben“):
Der bei der BMBF-Projektförderung verwendete Verwertungsbegriff lässt sich
nicht auf rein monetäre Aspekte verkürzen, sondern umfasst eine Bandbreite
möglicher Verwertungsansätze und –ziele, die in der Regel mittel- und
langfristig orientiert sind. Insofern erfolgt auch kein Vergleich hinsichtlich eines
von Zuwendungsempfängern in Aussicht gestellten wirtschaftlichen Erfolgs.
5. Inwieweit beabsichtigt das BMBF Schlussfolgerungen für die Initiative
„KMU-innovativ“ aus dem Innovationsreport des Deutschen Industrie-
und Handelskammertags e. V. (DIHK) vom Dezember 2011 zu ziehen, in
dem das „Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)“ des BMWi
als „best practise“ der Innovationsförderung der KMU hervorgehoben
wird?
Das BMBF sieht „KMU-innovativ“ bestätigt und wird die Initiative auf hohem
Niveau fortführen. Das BMBF stimmt mit dem Innovationsreport des DIHK
überein, dass es sich bei „KMU-innovativ“ um eine zu ZIM komplementäre
Maßnahme für forschungsintensive KMU handelt und sieht es in diesem Sinne
ebenfalls als „Best Practice“ für KMU-Spitzenforschung im Kontext der
Fachprogramme an.
Dies bestätigt auch die gerade abgeschlossene, begleitende Evaluierung. Diese
stellt fest, dass KMU-innovativ kleine und mittlere Unternehmen der
Spitzenforschung mit einer hohen FuE-Intensität (Anteil der Forschungs- und
Entwicklungsausgaben am Umsatz) erreicht hat. So stellt „KMU-innovativ“ auch
ein Einstiegsfenster in die Fachprogramme dar.
6. Wie hoch sind im Durchschnitt die Kosten pro Antragsstellung der KMU
bei vom BMBF geförderten Projekten?
Es liegen keine repräsentativen Ergebnisse bzgl. der Kosten vor, die KMU bei
der Antragstellung auf BMBF-Projektförderung entstehen. Eine allgemeine
Durchschnittszahl wäre auch wenig aussagekräftig. Die Kosten der
Antragstellung unterscheiden sich je nach Maßnahme, Umfang und Komplexität der
Projekte, aber auch den Erfahrungen und den Partnern bei der Antragstellung
deutlich.
7. Wie viel Zeit nimmt beim BMBF durchschnittlich die Bearbeitung eines
Forschungsprogramms – von der Ausschreibung bis zum Förderbescheid –
in Anspruch?
Hierzu kann aufgrund der Heterogenität der BMBF-Förderprogramme und
ihrer Ausrichtung keine allgemein gültige Aussage getroffen werden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/88908. In welchen Punkten bzw. durch welche Wesensmerkmale unterscheidet
sich die Projektförderung des BMBF von der der Deutschen
Forschungsgemeinschaft e. V. (DFG)?
Das BMBF fördert primär konkrete Vorhaben im Rahmen von Förder- bzw.
Fachprogrammen, die in der Regel gemeinsam mit Expertinnen und Experten
aus Wissenschaft, Gesellschaft und Wirtschaft entwickelt werden.
Übergeordnetes Ziel ist die Stärkung des Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und
Wirtschaftsstandorts Deutschland.
Die Forschungsförderung der DFG als Selbstverwaltungsorganisation der
Wissenschaft orientiert sich an aus der Wissenschaft heraus entwickelten
Zielsetzungen oder Bedarfen. Die DFG fördert in der Regel ohne thematische
Vorgaben. Initiativen und Projekte entstehen direkt aus der wissenschaftlichen
Gemeinschaft. Dies umfasst sowohl Einzelanträge als auch den Aufbau von
Forschungskooperationen aus Eigeninitiative der Wissenschaft (beispielsweise
in Sonderforschungsbereichen).
9. Wie beurteilt das BMBF jeweils die Projektverwaltung bis und nach der
Antragsbewilligung?
Die BMBF-Projektförderung erfolgt nach den Grundsätzen des
Verwaltungsverfahrens. Insofern ist das BMBF gehalten, die in einem
Zuwendungsverfahren entstehenden Bearbeitungsschritte einfach, zweckmäßig und zügig
durchzuführen.
10. Welche Vorstellungen hat das BMBF zur Vereinfachung der
Projektförderung, und welche Schritte wurden bzw. werden hierzu ggf.
unternommen?
Das BMBF setzt die Projektförderung in klaren und überschaubaren Prozessen
um. Kontinuierliche Verbesserungs- und Qualitätssicherungsprozesse tragen
dazu bei, den Aufwand zu begrenzen bzw. unnötige Bürokratie zu vermeiden.
Verfahrensvereinfachungen sind durch verwaltungs- und haushaltsrechtlich
vorgegebene Anforderungen Grenzen gesetzt.
11. Wie wird die Betreuung der KMU bei der Erstellung der
Fördermittelanträge durch die Bundesregierung eingeschätzt, und sind der
Bundesregierung qualitative Unterschiede bei der Betreuung durch
unterschiedliche Projektträger bekannt, und falls ja, welche?
Unterschiede in der Betreuung zwischen Projektträgern können insbesondere
aus den divergierenden fachlichen Anforderungen in einzelnen
Technologiefeldern/Themenbereichen resultieren. Mit der zentralen Förderberatung
„Forschung und Innovation“ des Bundes gibt es darüber hinaus eine zentrale
Anlaufstelle, die Erstberatung anbietet sowie verlässlich und schnell an die
Stelle weiterleitet, die eine fundierte Betreuung der konkreten Antragstellung
gewährleistet.
Drucksache 17/8890 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode12. Wie steht das BMBF zu den Vorschlägen der Organisationen der
Industrie- und Handelskammern im DIHK-Innovationsreport
a) innerhalb der Schwerpunkte der Hightech-Strategie 2020 stärker als
bisher für eine gezieltere Förderung von FuE-Themen (FuE =
Forschung und Entwicklung) mit hoher ökonomischer Bedeutung zu
sorgen, das heißt die Forschungspolitik mehr an der bestehenden und
durch die Förderung zu erwartenden Wertschöpfung auszurichten,
Die Hightech-Strategie 2020 konzentriert sich auf jene fünf Bedarfsfelder
„Klima/Energie“, „Gesundheit/Ernährung“, „Mobilität“, „Sicherheit“ und
„Kommunikation“, in denen in den kommenden Jahren wachsende
gesellschaftliche Bedarfe einerseits und dynamische, technologische und
wirtschaftliche Entwicklungen andererseits erwartet werden. Innerhalb der Bedarfsfelder
wurden zehn ressortübergreifende Zukunftsprojekte definiert, die systemische
Lösungen unter dem gezielten Einsatz der Kompetenzen unterschiedlicher
Vertreter aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik erarbeiten.
Die deutsche Innovationspolitik wird somit, wie auch im DIHK-
Innovationsreport 2011 gefordert, mit allen relevanten Akteuren intensiv diskutiert und
abgestimmt. Insbesondere die Ziele der Zukunftsprojekte werden beratend mit der
Forschungsunion Wirtschaft – Wissenschaft identifiziert und formuliert.
Das BMBF setzt zur Stärkung und Sicherung der Leistungsfähigkeit des
Wirtschaftsstandorts Deutschland insbesondere auf die Förderung von Forschung
und Innovation sowie die innovationsförderliche Gestaltung von
Rahmenbedingungen z. B. in den Bereichen Gründung, Wissens- und Technologietransfer
oder Fachkräftebedarf. Schwerpunkte in der Forschungsförderung werden im
Rahmen von Wettbewerbsverfahren unter Berücksichtigung der
wirtschaftlichen Potenziale gesetzt. Neue Förderinstrumente wie z. B. der Spitzencluster-
Wettbewerb oder die Förderinitiative „Forschungscampus: öffentlich-private
Partnerschaften für Innovationen“ verfolgen zudem einen technologie- und
branchenübergreifenden sowie strukturbildenden Ansatz. Ziel ist es, neue
Produkte, Dienstleistungen und Technologien zu befördern, die sich weltweit
vermarkten lassen und große ökonomische Potentiale versprechen, und in
diesen Bereichen bestehende Strukturen zukunftssicher zu gestalten.
b) für die inhaltliche und administrative Ausgestaltung von
Forschungsförderprogrammen die Praxiserfahrungen der Unternehmer zu
nutzen?
Die Wirtschaft wird bei der inhaltlichen Ausgestaltung von Förderprogrammen
angemessen beteiligt.
Projektförderhandbuch
13. Welchen Umfang hat bzw. hatte das Handbuch für Projektförderung
jeweils 1976, 1986, 1996, 2006 und 2012?
Das BMBF-Handbuch wurde erstmalig 1984 herausgegeben. Der Umfang
(Seitenanzahl ohne Anlagen) des Handbuches ist weitgehend konstant (1987:
197 Seiten, 1996: 184 Seiten, 2006/2012 – derzeit –: 205 Seiten).
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/889014. Welche Änderungen bzw. Ergänzungen hat das Handbuch seit 2006
erfahren (Auflistung mit dem Wortlaut unter Bezug auf die Gliederung des
Handbuchs)?
Änderungen zum Handbuch der Projektförderung des BMBF wurden seit 2006
durch ergänzende Rundschreiben geregelt. Die nachfolgende Tabellenübersicht
stellt die Änderungen nach Themen in chronologischer Reihenfolge dar:
15. Welche Ziele werden mit der angekündigten Überarbeitung verfolgt, und
welche Änderungen bzw. Ergänzungen sind mittlerweile geplant?
Aus dem Charakter des Handbuchs (siehe u. a. Antwort zu Frage 20) ergibt sich
zum einen ein kontinuierlicher Aktualisierungs- bzw. Fortschreibungsbedarf
aufgrund geänderter gesetzlicher oder sonstiger Rahmenbedingungen im
nationalen und europäischen Kontext zum anderen aus dem bildungs- und
forschungspolitischen Gestaltungswillen. Es ist beabsichtigt das Handbuch der
Projektförderung mittelfristig nur noch elektronisch zur Verfügung zu stellen,
was insbesondere eine zeitnahe Aktualisierung ermöglichen soll. Mit der
aktuellen grundsätzlichen Überarbeitung geht auch eine Überprüfung auf
Verwaltungsvereinfachung einher.
Rundschreiben/
Hausanordnung vom
Rundschreiben/Hausanordnungen zur
„Änderung Handbuch der Projektförderung“
04.01.2007 Neues Stichprobenverfahren für die rechnerische Nachweisprüfung bei Zuwendungen
als Projektförderung
26.01.2007 Gestaltung fachspezifischer Förderrichtlinien (Fördermodalitäten)
14.02.2007 Gestaltung fachspezifischer Förderrichtlinien (Fördermodalitäten),
Änderung der E-Mail-Adresse
12.07.2007 Behandlung von Eigenmitteln in Konzernen
12.11.2007 Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und
Innovation (FEul-Gemeinschaftsrahmen); Wichtigste Neuregelungen
04.04.2008 Projektförderung an institutionell geförderten Forschungseinrichtungen
09.05.2008 Einschränkung der Unternehmereigenschaft der Max-Planck-Gesellschaft e. V.
(MPG)
01.07.2008 BMBF-Förderquoten bei Zuwendungen an die FhG
15.09.2009 Regelungen zur BMBF-Projektförderung an institutionell geförderte
Forschungseinrichtungen
03.12.2010 Veranschlagung von Sachausgaben bei Förderung auf Ausgabenbasis
10.12.2010 Einführung der Projektpauschale zum 01.01.2011 für Forschungsvorhaben an
Hochschulen mit ergänzenden Rundschreiben, zuletzt vom 24.11.2011
14.01.2011 Einrichtung einer zentralen Stelle für die Qualitätssicherung der Prüfung von
Verwendungsnachweisen
16.03.2011 Bewilligungszeitraum und rückwirkende Bewilligung – Unverbindliche
Inaussichtstellung und Zusicherung
30.09.2011 Aktualisierung der FAQ (Fassung vom 29.09.2011) und der Vordrucke mit
Projektpauschale (09/2011)
22.11.2011 Jahresabschlüsse im elektronischen Bundesanzeiger (eBundesanzeiger) –
Anerkennung im Rahmen der Bonitätsprüfung“
Drucksache 17/8890 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode16. Wie werden dabei die Fachministerien des Bundes und der Länder
einbezogen?
Das Handbuch der Projektförderung des BMBF stellt eine verwaltungsinterne
Arbeitshilfe für die BMBF-Projektförderung dar (siehe Antwort zu Frage 20),
die auf den Bestimmungen der Bundeshaushaltsordnung basiert und anderen
Bundesressorts zur Nutzung offen steht.
17. Wie wird die Förderung der ausschließlich von Ländern getragenen
Forschungseinrichtungen und der Großforschungseinrichtungen –
insbesondere im Hinblick auf die europäischen und die gesamtstaatlichen
Vorgaben der Forschungsförderung – harmonisiert?
Die Großforschungseinrichtungen erhalten für die Durchführung ihrer
satzungsgemäßen Aufgaben gemeinsam von Bund und Ländern eine
institutionelle Förderung. Eine Projektförderung an diese Einrichtungen ist unter
bestimmten Voraussetzungen grundsätzlich möglich. Eine Harmonisierung der
institutionellen Förderung ist aufgrund abgestimmter Bundes- und
Landesregelungen und der gemeinsamen Finanzierung sichergestellt. Eine Änderung der
bestehenden Regeln der Projektförderung für Großforschungseinrichtungen
und ausschließlich von Ländern getragene Forschungseinrichtungen ist derzeit
nicht beabsichtigt.
18. Wie wird die Förderung freier gemeinnütziger Forschungseinrichtungen
in dem Regelwerk berücksichtigt?
Inwieweit ist geplant, diese – mit Blick auf die Unterschiede zur
Projektförderung von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft – als eigene
Säule zu berücksichtigen?
Die Regeln der Projektförderung für freie gemeinnützige
Forschungseinrichtungen und die Unterschiede zur Förderung von Unternehmen der
gewerblichen Wirtschaft ergeben sich aus dem Zuwendungsrecht. Eine diesbezügliche
Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen ist derzeit nicht beabsichtigt.
19. Wo und in welcher Form hat die Bundesregierung die Projektpauschale
für Fachhochschulen und Universitäten rechtsverbindlich im Regelwerk
der Projektförderung verankert?
Das BMBF hat die Umsetzung der Projektpauschale mittels Rundschreiben
(siehe auch Antwort zu Frage 14) geregelt. Der Rechtsanspruch des
Zuwendungsempfängers ergibt sich aus dem jeweiligen Zuwendungsbescheid.
20. Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung – im Interesse der
Transparenz für den Haushaltsgesetzgeber, mitwirkende öffentliche Akteure und
Antragsteller und im Sinne von Rechtssicherheit der Umsetzung –
sämtliche Ausführungsbestimmungen des Haushaltsrechts, die von den
Bundesministerien getroffen worden sind bzw. werden, zusammenzufassen
und zu publizieren?
Der einheitliche Rahmen im Zuwendungsrecht/der Projektförderung wird
durch die gesetzlichen Bestimmungen vorgegeben, insbesondere durch die
Bundeshaushaltsordnung (BHO), die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur
Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO) und Allgemeine Nebenbestimmungen
(Anlagen zu den VV-BHO). Die Koordinierung dieser Bestimmungen inner-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/8890halb der Bundesregierung richtet sich nach den VV-BHO zu § 5 BHO und ist
insofern grundsätzlich sichergestellt.
Das Handbuch der Projektförderung des BMBF ist in diesem Sinne nicht als
„Ausführungsbestimmung des Haushaltsrechts“ zu betrachten, sondern als
BMBF-interne Arbeitshilfe. Ziel ist es u. a. bei der Vielzahl der Projekte und
Zuwendungsempfänger des BMBF eine Gleichbehandlung im Rahmen von
Ermessensentscheidungen im Zuwendungsrecht durch den Zuwendungsgeber
(BMBF/Projektträger) sicherzustellen.
Ergebnisse der Projektträger-Ausschreibungen
21. Zu welchen Veränderungen (Wechsel in der Trägerschaft,
Vertragsvolumen) haben die bisherigen Ausschreibungen von Projektträgerschaften
im Bereich des BMBF im Einzelnen geführt?
Wie hoch sind die von der Bundesministerin für Bildung und Forschung,
Prof. Dr. Annette Schavan, avisierten Einsparungen und
Effektivitätsgewinne?
Inwieweit kam es bei einzelnen Einsatzbereichen im Rahmen der
Ausschreibungen zu Verteuerungen im Vergleich zum Status quo ante?
Wie wurde zum Wettbewerb zwischen den Projektträgern beigetragen?
22. Wurden aufgrund der Ausschreibungen Projektträger im Bereich des
BMBF beauftragt, die vor der Durchführung von Ausschreibungen bisher
noch nicht beauftragt worden waren?
23. Inwieweit gibt es einzelne Einsatzbereiche der Projektträger, bei denen
die parlamentarisch vorgegebene 5-Prozent-Grenze für den
Verwaltungskostenanteil nicht eingehalten wird?
24. Inwieweit kam es bei den in 2011 geplanten Ausschreibungen zu
Verzögerungen, und welche Ausschreibungen sind aktuell noch nicht
abgeschlossen?
25. In welchem Umfang kam bzw. kommt es aufgrund der bereits
abgeschlossenen Ausschreibungen zu Veränderungen bei den Beschäftigten
der Projektträger?
Die Fragen 21 bis 25 werden zusammen beantwortet.
Die Mehrzahl der geplanten Ausschreibungsverfahren sind veröffentlicht, sie
erfolgen – wie vorgesehen – zeitlich gestaffelt und dauern daher derzeit noch
an.
26. In welchem Rechtsverhältnis stehen die bisherigen Projektträger der
Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e. V. (HGF)
künftig zur HGF bzw. zum jeweiligen HGF-Zentrum?
Die Projektträger sind Organisationseinheiten des jeweiligen HGF-Zentrums.
Etwaige künftige organisatorische bzw. gesellschaftsrechtliche Änderungen
liegen in der Eigenverantwortung der jeweiligen HGF-Zentren.
Drucksache 17/8890 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeVerwendungsnachweisprüfung
27. Wie viele bewilligte Projekte werden derzeit vom BMBF betreut, und wie
viele Verwendungsnachweise sind noch zu prüfen?
Durch das BMBF werden derzeit 22 200 nachweisrelevante Projekte (Stand der
Auswertung: 13. Februar 2012) gefördert. Rund 2 290 der bis zum Jahresende
2011 vorzulegenden Verwendungsnachweise sind noch offen. Von den offenen
Verwendungsnachweisen sind ca. 260 noch nicht eingegangen, sowie ca. 2 000
noch nicht abschließend geprüft. Die Prüfung der Verwendungsnachweise ist
innerhalb von neun Monaten nach deren Vorlage abzuschließen.
28. Wie viele Verwendungsnachweise wurden jeweils im Bereich des BMBF
und des BMWi in den Jahren 2010 und 2011 in absoluten Zahlen und
relativ zum jeweiligen Ausschreibungsvolumen mit welchen Folgen
beanstandet?
29. Was waren die Hauptgründe für die Beanstandung von
Verwendungsnachweisen in den Jahren 2010 und 2011?
Die Fragen 28 und 29 werden zusammen beantwortet.
Eine große Zahl von Verwendungsnachweisen bedarf einer Vervollständigung
und Nachbesserung der Angaben und Unterlagen, bevor die Prüfung
abgeschlossen werden kann. Diese Fälle werden statistisch nicht erfasst, so dass hier
keine Relation zum jeweiligen Gesamtbewilligungsvolumen gebildet werden
kann.
Wesentliche Aspekte im Prüfungsergebnis waren in den Jahren 2010 und 2011
u. a. die Angabe von nicht zuwendungsfähigen Ausgaben oder Kosten, das
Fehlen von Aussagen zur weiteren Verwendung der angeschafften Geräte,
unzulässige Positionsüberschreitungen bei einzelnen Ansätzen der
Finanzierungspläne und die Nichterreichung des Zuwendungszwecks. Diese
Prüfungsergebnisse werden nicht zentral erfasst.
30. In welchem Umfang wurden in der Folge in den Jahren 2010 und 2011
Mittel von Zuwendungsempfängern vom BMBF und BMWi
zurückgefordert?
In den Jahren 2010 und 2011 wurden insgesamt rund 18,2 Mio. Euro an
Zuwendungen durch den Zuwendungsempfänger an das BMBF zurückgezahlt. Im
Bereich des BMWi belief sich die Summe der Rückforderungen für diese
beiden Jahre auf ca. 9,9 Mio. Euro. Im Regelfall werden die
Rückzahlungsansprüche des BMBF bzw. BMWi mit Schlusszahlungen oder bereits geleistete
(Rück-)Zahlungen des Zuwendungsempfängers verrechnet. Der Ausnahmefall
ist die Rückforderung der Zuwendung durch Rückforderungsbescheid.
31. Welche Konsequenzen hat das BMBF in seinen Förderrichtlinien aus
dem sogenannten Fall Nokia im Einzelnen gezogen?
Für das BMBF ist die Frage der adäquaten Ergebnisverwertung von genereller
Bedeutung. Erkenntnisse in diesem Kontext werden bei der kontinuierlichen
Regelwerkänderung aufgegriffen.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]