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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Sicherungsmaßnahmen für Atommüll-Zwischenlager (Terrorschutz)

Szenarien zur Sicherung kerntechnischer Anlagen, Nachrüstung aufgrund veränderter wissenschaftlicher Erkenntnislage, Sicherheits-Zusammenarbeit mit anderen Staaten, Bekanntgabe wissenschaftlicher Gutachten an Mitglieder des Deutschen Bundestages unter Beachtung der Geheimschutzbedingungen, Szenarien zur Sicherung von Atomtransporten, eventueller Änderungsbedarf<br /> (insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

29.02.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/864410. 02. 2012

Sicherungsmaßnahmen für Atommüll-Zwischenlager (Terrorschutz)

der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, Oliver Krischer, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Dr. Hermann E. Ott, Dorothea Steiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Laut Bundesregierung werden derzeit als Ergebnis einer regelmäßigen Überprüfung der Sicherungsanforderungen die Sicherungsmaßnahmen der Zwischenlager verbessert. Unter dem Begriff der Sicherung von Atomanlagen versteht man im Unterschied zur Sicherheit den Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter, also beispielsweise Wachschutzmaßnahmen.

Umgangssprachlich werden Sicherungsmaßnahmen oft auch als Terrorschutz bezeichnet.

Die aktuellen Nachrüstungen der Zwischenlager erfolgen laut Bundesregierung aufgrund einer veränderten wissenschaftlichen Erkenntnislage und nicht aufgrund einer veränderten Gefährdungslage für Deutschland (vgl. Plenarprotokoll 17/151, Anlage 18).

Neben der Gefährdungslage hängen geltende Sicherungsanforderungen laut Bundesregierung mit zu unterstellenden Szenarien bzw. Lastannahmen zusammen (vgl. Bundestagsdrucksache 16/1249, Antworten zu den Fragen 13 und 51).

Den Fragestellerinnen und Fragestellern ist bewusst, dass sich diese Anfrage in weiten Teilen nur unter Geheimschutzbedingungen beantworten lässt. Aber eine Kleine Anfrage scheint zum jetzigen Zeitpunkt das richtige Instrument für die ersten Fragen. Zur näheren Information über die aktuellen Maßnahmen lediglich mündliche Gespräche mit dem zuständigen Referat des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu führen, wie von der Bundesregierung angeboten, scheint zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht ausreichend. Es wird daher – wo nötig – um schriftliche Beantwortung über die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages gebeten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Welche zu unterstellenden Szenarien/Lastannahmen gelten seit wann als zu unterstellen im Rahmen der Sicherung kerntechnischer Anlagen (insbesondere Zwischenlager und Leistungsreaktoren)?

2

Werden bestimmte Szenarien/Lastannahmen aktuell konkret hinsichtlich sich ergebender Änderungen untersucht? Falls ja, welche, warum, seit wann, und bis voraussichtlich wann?

3

Wie, ab wann, und durch wen kam es zu der in Plenarprotokoll 17/151, Anlage 18 genannten, veränderten Erkenntnislage?

4

Hat die Bundesregierung diese veränderte wissenschaftliche Erkenntnislage bereits betreffenden Behörden anderer Staaten, mit denen sie auf dem Gebiet der nuklearen Sicherheit und Sicherung zusammenarbeitet, mitgeteilt, oder plant sie, dies zu tun? Falls ja, welchen Ländern, und wann bzw. bis wann?

5

Ist der Bundesregierung bekannt, ob auch in anderen Staaten, insbesondere in Europa, die Sicherung von Zwischenlagern aktuell verbessert wird bzw. verbessert werden soll? Falls ja, in welchen Staaten?

6

Welche Szenarien/Lastannahmen wurden in dieser Legislaturperiode von wann bis wann hinsichtlich sich eventuell ergebender Änderungen untersucht, bei denen im Ergebnis festgestellt wurde, dass sich kein Änderungsbedarf ergibt?

7

Wer hat dabei wann und in welchem Verfahren entschieden, dass sich im Ergebnis der Untersuchung kein Änderungsbedarf ergibt?

8

Welche wissenschaftlichen und gutachterlichen Arbeiten wurden in dieser Legislaturperiode im Zusammenhang mit der Sicherung von Atomanlagen wann und von wem a) beauftragt und/oder b) erstellt (inkl. noch laufender Arbeiten)?

9

Ist die Bundesregierung bereit, etwaige derartige Arbeiten Mitgliedern des Deutschen Bundestages auf Anfrage unter Beachtung der einschlägigen Geheimschutzbedingungen zur Kenntnis zu geben (falls nein, bitte begründen)?

10

Welche der neuen Maßnahmen sind an den jeweiligen Zwischenlagern bereits umgesetzt, und welche sollen es jeweils bis wann sein (bitte nach Standort und wesentlichen grundlegenden Maßnahmenkategorien differenzieren)?

11

Welche zu unterstellenden Szenarien/Lastannahmen gelten seit wann als zu unterstellen im Rahmen der Sicherung von Kernbrennstoff-Transporten?

12

Welche davon werden hinsichtlich sich ergebender Änderungen aktuell konkret untersucht, warum, seit wann, und bis voraussichtlich wann?

Berlin, den 10. Februar 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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