[Deutscher Bundestag Drucksache 17/8753
17. Wahlperiode 28. 02. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Dr. Valerie Wilms,
Krista Sager, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/8645 –
Auswirkungen des Tiefseebergbaus auf die maritime Umwelt und Biodiversität
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Weltweit knapper werdende Ressourcen bei gleichzeitig steigender Nachfrage
lassen zunehmend Rohstoffquellen in den Fokus von Industrie und Forschung
rücken, welche vor wenigen Jahren noch als technisch oder wirtschaftlich
nicht förderbar galten. Derzeit wird auch die Möglichkeit eines Abbaus von
mineralischen Rohstoffen in der Tiefsee erkundet. Im Fokus eines möglichen
Tiefseebergbaus stehen Gesteine wie Manganknollen, Kobaltkrusten und
Massivsulfide. Am weitesten sind die Erkundungsarbeiten für Manganknollen
fortgeschritten. Diese meist 3 bis 8 cm großen polymetallischen Knollen
enthalten bis zu 25 Prozent Mangan und rund 3 Prozent Kupfer, Nickel und
Kobalt. Weitere Spurenmetalle, die in interessanten Konzentrationen in den
Knollen vorkommen, sind Molybdän, Lithium und Neodym. Bereits in den
70er-Jahren erprobte ein deutsches Konsortium den Abbau von
Manganknollen im Pazifik, stellte seine Tests jedoch nach kurzer Zeit wieder ein.
Deutschland ist bei all diesen Metallen zu 100 Prozent auf Importe aus dem
Ausland angewiesen, weshalb eine eigene Förderung dieser Metalle in der
Tiefsee industriepolitisch attraktiv erscheint. Die Bundesanstalt für
Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) erkundet daher auch seit Juli 2006 in einem
75 000 km2 großen Areal im Pazifischen Ozean zwischen Mexiko und Hawaii,
genannt „Clarion-Clipperton-Zone“, die Möglichkeiten einer Förderung von
Manganknollen, welche dort in einer Tiefe von 4 000 bis 6 000 m vorkommen.
Im Rahmen einer durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung
(BMBF) geförderte Expedition mit dem deutschen Forschungsschiff „Sonne“
wurde im Frühjahr 2010 u. a. die Entstehungsgeschichte der Manganknollen
untersucht. Im Rahmen eines weiteren Teils dieses BMBF-Projekts wird die
Biodiversität im deutschen Lizenzgebiet im Pazifik erforscht. Partner dieses auf
drei Jahre angelegten Forschungsvorhabens sind das Alfred-Wegener-Institut
für Polar- und Meeresforschung in der Helmholtz-Gemeinschaft
(Bremerhaven), das Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung Kiel, das Deutsche
Zentrum für Marine Biodiversitätsforschung (Wilhelmshaven), das Zentrum für
Marine Umweltwissenschaften der Universität Bremen sowie das Max-Planck-
Institut für Marine Mikrobiologie. Viele andere Industrienationen haben sich
ebenfalls in dieser Region sogenannte Claims gesichert. Bei der BGR läuft
derzeit auch ein Vorbereitungsprojekt zur möglichen Beantragung einer Explora- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie vom
27. Februar 2012 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/8753 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodetionslizenz für Massivsulfide im Indischen Ozean, aus denen unter anderem
Edelmetalle wie Gold und Silber sowie Buntmetalle (Kupfer, Blei und Zink)
und Hochtechnologiemetalle wie Indium, Germanium, Wismut und Selen
gewonnen werden können.
Die Möglichkeit eines großflächigen Tiefseebergbaus wirft neben der
Erwartung ökonomischer Vorteile aber auch Fragen nach der Umwelt- und
Naturverträglichkeit einer Förderung sowie nach haftungs- und seerechtlichen
Aspekten und Fragen der rechtlichen Zuständigkeit auf. Manganknollen sitzen
zum Beispiel auf extrem lockerem Grund. Es ist zu befürchten, dass bei deren
Abbau viele Sedimente aufgewirbelt werden. Die hochempfindlichen
Ökosysteme der Tiefsee sind jedoch an sehr konstante Umweltbedingungen gewöhnt,
weshalb die Auswirkungen der Sedimentwolken unabsehbar sind.
Die Auswirkungen eines Abbaus von Manganknollen auf die ohnehin bereits
stark beeinträchtigte maritime Biodiversität können erheblich sein. Diese
Befürchtungen werden offenbar auch von der Internationalen
Meeresbodenbehörde geteilt, da diese insgesamt neun Schutzgebiete ausweisen möchte, die
insgesamt ca. 30 Prozent der Fläche des Manganknollengürtels umfassen.
Nach Informationen der BGR sollen diese Schutzzonen „den Erhalt der
einzigartigen Ökosysteme in der Tiefsee des Manganknollengürtels sicherstellen
und eine Wiederbesiedlung abgeernteter Flächen nach einem eventuellen
zukünftigen Abbau ermöglichen.“ 1 Umweltverbänden geht dies jedoch nicht
weit genug. Sie fordern u. a. ein Moratorium für den Tiefseebergbau, um
großflächigere Schutzgebiete einzurichten, international verbindliche Regeln
zu verabschieden und einen Haftungsfonds einzurichten.
I. Exploration und deren Kosten
1. Welche deutschen Unternehmen und Forschungseinrichtungen haben in
der Vergangenheit an der Erprobung von Tiefseebergbau in den Ozeanen
teilgenommen (bitte aufschlüsseln nach Projekten inklusive Ort und
Zeitraum der Erprobung), und wie, und nach welchen Kriterien wurden diese
Abbaurechte vergeben?
Im Zeitraum zwischen 1977 und 1985 haben die Preussag AG und die
Arbeitsgemeinschaft meerestechnisch gewinnbarer Rohstoffe (AMR) Möglichkeiten
für einen künftigen Meeresbergbau erprobt. An der AMR waren die Deutsche
Schachtbau- und Tiefbohrgesellschaft mbH, Lingen, die Metallgesellschaft
AG, Frankfurt/M, sowie die Preussag AG, Hannover, beteiligt.
In den Jahren 1988 bis 1998 förderte das Bundesministerium für Bildung und
Forschung (BMBF) Projekte zur Erforschung der ökologischen Auswirkungen
eines möglichen künftigen Tiefseebergbaus. Hierzu fanden vier
Forschungsfahrten in einem vor der Pazifikküste Perus gelegenen Untersuchungsgebiet statt.
Dort wurden mit Unterwassergeräten Schäden durch den marinen Bergbau am
Meeresboden simuliert und die Wiederbesiedlung und Regeneration des
Ökosystems erforscht. Außerdem fördert das BMBF seit 2010 Untersuchungen zur
Entstehung von Manganknollen in einem von Deutschland für die marine
Rohstoffgewinnung im Pazifik gesicherten Konzessionsgebiet. Daran beteiligt waren
die Universitäten Hamburg, Hannover, Lübeck, Kiel, Regensburg, Tübingen, die
Freie und die Technische Universität Berlin, die Forschungseinrichtungen
Alfred-Wegener-Institut für Polar- und Meeresforschung (AWI), Geomar, die
Senckenberg Gesellschaft sowie die Bundesanstalt für Geowissenschaften und
Rohstoffe (BGR).
1
www.bgr.bund.de/DE/Themen/MarineRohstoffforschung/Meeresforschung/Projekte/
Marinemineralische- Rohstoffe/Laufend/manganknollen-exploration.html?nn=1542296
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/87532. Welche finanziellen Mittel hat die Bundesregierung im Rahmen welcher
Forschungsprojekte bis heute in die Erforschung mineralischer
Vorkommen in der Tiefsee investiert, und wer waren die hauptsächlichen
Projektnehmer?
Die finanziellen Mittel belaufen sich nach überschlägiger Schätzung auf
insgesamt über 100 Mio. Euro für ca. 90 Fahrten zur Erforschung mineralischer
Vorkommen in der Tiefsee und damit zusammenhängender Fragestellungen.
Bezüglich der Projektnehmer wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
3. Was waren die Forschungsschwerpunkte (Erzschlämme, Manganknollen,
Massivsulfide, Cobaltkrusten), Ziele und Aufgabenstellungen dieser
Projekte?
Schwerpunkte der jüngeren vom BMBF geförderten Forschung waren zum
einen die Umweltauswirkungen eines möglichen Tiefseebergbaus (Projekte
DISCOL, TUSCH, ATESEPP). Zum anderen untersuchte das Projekt
HYDROROT die Entstehung von Erzschlämmen an Hydrothermalquellen im
Roten Meer und das Projekt MANGAN die Entstehung von Manganknollen im
Pazifik, jeweils unter Einbeziehung mikrobiologischer Prozesse.
Erkundungsprojekte in den 70er-Jahren
4. Wo genau wurde in den 70er-Jahren in welchem konkreten Zeitraum der
Abbau von Manganknollen erprobt, und welche deutschen Unternehmen
und Institutionen gehörten diesem Konsortium an?
Ein Fördertest, der 800 Tonnen Manganknollen erbrachte, wurde als Nachweis
der technischen Machbarkeit in drei Etappen vom 5. Februar bis zum 10. Mai
1978 durch das OMI-Konsortium ca. 1 000 km südlich der Hawaii-Inseln
durchgeführt (9° N/151° W, 5 100 m Wassertiefe). Dem OMI-Konsortium gehörte
von deutscher Seite die AMR an.
5. In welcher Höhe wurden Fördermittel von welchen staatlichen deutschen
Zuwendungsgebern oder Forschungsorganisationen für dieses Projekt
bereitgestellt?
Im Zeitraum zwischen 1970 und 1985 wurden überschlägig 70 Mio. Euro
Fördermittel im Wesentlichen vom damaligen Bundesministerium für Forschung
und Technologie (BMFT) über Forschungsvorhaben mit den
Forschungsschiffen (FS) VALDIVIA und SONNE zur Erkundung von
Manganknollenvorkommen in den deutschen Interessengebieten im Pazifik bereitgestellt.
6. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Ergebnisse dieses
Projekts aus den 70er-Jahren, und wo sind diese dokumentiert?
Die Forschungsergebnisse von den vom BMFT geförderten Projekten zur
Erkundung von Manganknollenvorkommen im Pazifik sind in den jeweiligen
Fahrt- und Abschlussberichten dokumentiert.
Die wichtigsten Erkenntnisse waren:
• Manganknollen wachsen sehr langsam, besitzen daher oft ein Alter von
mehreren Millionen Jahren,
• Entstehungsmilieu ist die Grenze Meerwasser-Meeresboden, sie liegen daher
auf dem Meeresbodensediment,
Drucksache 17/8753 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode• Manganknollen treten sehr weit verbreitet in der Tiefsee auf, allerdings
variiert die Knollengröße, die Belegungsdichte und die Metallkonzentration,
• die anfänglichen Erwartungen an den Meeresboden als die Lösung der
Rohstoffprobleme der Menschheit stellten sich als deutlich überhöht heraus,
• als Meeresgebiete mit hohen Manganknollenbelegungsdichten und hohen
Metallgehalten an Kupfer, Nickel und Kobalt wurden der sog.
Manganknollengürtel im Zentralpazifik (erteilte Erkundungslizenzen der Internationalen
Meeresbodenbehörde – ISA) und untergeordnet auch das Peru-Becken im
östlichen Südpazifik sowie verschiedene Regionen im Südwestpazifik
identifiziert.
7. Warum wurde die Erprobung eingestellt?
Die Gewinnung von marinen mineralischen Rohstoffen war seinerzeit nicht
wirtschaftlich.
8. Über welche Kenntnisse verfügt die Bundesregierung bez. der
Langzeitauswirkungen der von deutschen Unternehmen und
Forschungseinrichtungen durchgeführten Explorationstätigkeiten der 70er-Jahre?
Siehe die Antwort zu Frage 13.
9. Wie wurden die Umweltauswirkungen des Testabbaus in den 70er-Jahren
während der Erprobung und bis heute untersucht, erfasst und
dokumentiert?
Die Umweltauswirkungen des Fördertests wurden im Rahmen des Projektes
DOMES (Deep Ocean Mining Environmental Study) durch die US-
amerikanische National Oceanic and Atmospheric Administration (NOAA) untersucht2.
DISCOL und TUSCH
10. In welchem Zeitraum förderte das BMBF die Forschungsprojekte DIS-
COL (Disturbance and recolonization experiment of a manganese nodule
area of the southeastern Pacific) und TUSCH (AWI Tiefseeforschung und
Forschungsverbund Tiefsee-Umweltschutz – TUSCH), und in welchem
Umfang wurden diese Forschungsprojekte finanziell gefördert?
Das Forschungsprojekt DISCOL (Phase I–III) wurde von 1988 bis 1993 mit
rd. 2,2 Mio. Euro, das Verbundforschungsprojekt TUSCH von 1992 bis 1996
mit rd. 1,8 Mio. Euro (jeweils Forschungskosten ohne Charterkosten für das
FS SONNE) gefördert.
11. Welche Forschungsinstitute waren an den Projekten DISCOL und
TUSCH beteiligt?
Das Projekt DISCOL wurde von der Universität Hamburg unter Einbindung
des AWI koordiniert.
2 Ozturgut, E., J. W. Lavelle, and R. E. Burns. (1981): Impacts of manganese nodule mining on the
environment: Results from pilot-scale mining tests in the north equatorial Pacific, in R. A. Geyer (ed.),
Marine Environmental Pollution. 2. Dumping and Mining, pp. 437–474.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/8753Am Projekt TUSCH waren die Universitäten Hamburg, Hannover und Lübeck,
die FU Berlin sowie die Forschungseinrichtung GEOMAR, Kiel, beteiligt.
12. Welche konkreten Ergebnisse brachten diese Projekte, und wo sind diese
dokumentiert?
13. Welche Rückschlüsse lassen sich aus den Tests der 70er-Jahre sowie den
BMBF-Forschungsprojekten DISCOL und TUSCH für die
Umweltverträglichkeit des Abbaus von Manganknollen ziehen?
Die Fragen 12 und 13 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Wegen der in möglichen Abbaugebieten des Tiefseebergbaus zu erwartenden
erheblichen Beeinträchtigung der benthischen Fauna haben die an den
Projekten DISCOL und TUSCH beteiligten Wissenschaftler eine möglichst
umweltschonende Abbautechnologie empfohlen. Die Wiederherstellung der vor dem
Abbau herrschenden natürlichen Bedingungen setzt voraus, dass die
Einwirkungen des Abbaus so gering wie möglich gehalten werden. Dies kann u. a.
erreicht werden durch
• das Beschränken der Eindringtiefe des Kollektors und Trägerfahrzeugs in das
Sediment, um eine Störung der stärker verfestigten sub- oder anoxischen
Schichten zu vermeiden,
• das Reduzieren der in der bodennahen Wasserschicht aufgewirbelten
Sedimentmasse durch technische Maßnahmen, die eine hohe Absetzrate der
aufgewirbelten Sedimentwolke unmittelbar hinter dem Bodenfahrzeug
bewirken,
• einen möglichst geringen Transport von Sedimenten und Knollenabrieb an
die Ozeanoberfläche, um die Entsorgungs- bzw. Ablagerungsmasse zu
reduzieren und
• eine möglichst geringe Drift der Abraumkomponenten durch Erhöhen ihrer
Sedimentationsrate mittels einer Partikelaggregation.
Die Ergebnisse wurden in einer Reihe von Publikationen veröffentlicht
(Anlage).
14. Konnten Schäden an Flora und Fauna im Rahmen dieser Tests beobachtet
werden, und wenn ja, welche, und in welchem Ausmaß?
Die Publikationen aus den Verbundprojekten DISCOL, TUSCH, ATESEPP
(siehe auch die Anlage) zeigen, dass, abhängig von der eingesetzten
Tiefseebergbautechnologie, erhebliche Auswirkungen auf die benthische Fauna zu
erwarten sind. Die Wiederbesiedlung der gestörten Flächen erfolgte, ausgehend
von den ungestörten Flächen, relativ rasch, jedoch zunächst in einer
veränderten Artenzusammensetzung. Daraus wurde seinerzeit abgeleitet, dass bei einem
möglichen Tiefseebergbau ausreichend ungestörte Flächen vorgehalten werden
sollten. Diese Empfehlungen flossen in die Strategie der ISA ein.
Drucksache 17/8753 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeBGR-Erkundungsprojekt seit 2006
15. Welche Kosten sind durch das Forschungsprojekt der BGR bisher
entstanden, die seit Juli 2006 das oben genannte Gebiet im pazifischen
Ozean erkundet?
Seit der Erteilung der Explorationslizenz im Juli 2006 bis zum Dezember 2011
sind Kosten in Höhe von 12,1 Mio. Euro angefallen.
16. Welche Kosten hat der Erwerb der Aufsuchungslizenz bei der
International Seabed Authority (ISA) für das 75 000 km2 große Territorium in der
sogenannten Clarion-Clipperton-Zone im Pazifischen Ozean verursacht,
und nach welchen Kriterien wurde die Aufsuchungslizenz vergeben?
Die Bearbeitungsgebühren für die Beantragung der Explorationslizenz
betrugen einmalig 250 000 US-Dollar.
Über die Vergabe der Lizenz entscheidet die Assembly der ISA nach vorheriger
Begutachtung des Antrags durch die Rechts- und Fachkommission und
Beratung im Rat (Council) der ISA. Die Kriterien für die Vergabe einer Lizenz sind
in Teil III der Bestimmungen über die Prospektion und Erforschung
polymetallischer Knollen im Gebiet festgelegt (siehe Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003,
Teil II, Nummer 34; Bestimmungen 9 bis 22).
17. Mit welchen Gesamtkosten rechnet die Bundesregierung für dieses
Forschungsprojekt, bis über die Durchführung einer kommerziellen
Förderung von Manganknollen entschieden werden kann?
Es wird mit Gesamtkosten von 30 Mio. Euro für die Explorationsdauer von
15 Jahren (von 2006 bis 2021) gerechnet.
18. Wann, in welcher Form, und mit welchem Ergebnis wurde die
ökologische Ausgangssituation im heutigen Abbaugebiet im Pazifik erfasst und
dokumentiert?
Zurzeit erfolgt im Pazifik noch kein Abbau. Ziel der Explorationsarbeiten ist es,
die Entscheidungsgrundlagen für oder gegen einen möglichen Abbau zu
erarbeiten und gegebenenfalls ein geeignetes Abbaugebiet zu definieren. Die
Explorationsarbeiten sehen die Erfassung von ökologischen Grundlagendaten vor. Das
ISA-Dokument ISBA/16/LTC/7 enthält umfangreiche Empfehlungen für
Kriterien der physischen und chemischen Ozeanographie, Sedimenteigenschaften,
Lebensgemeinschaften u. a. Die BGR hat mit der bathymetrischen Kartierung
auf den beiden ersten Expeditionen in den Jahren 2008 und 2009 die Grundlagen
für die Erhebung spezifischer Umweltdaten gelegt. Daten zur Biodiversität
wurden erstmals 2010 mit dem FS SONNE erhoben. Alle Daten zur Umwelt sind in
den Fahrtberichten der drei Expeditionen dokumentiert.
19. In welcher Form wird das laufende BGR-Forschungsprojekt im Pazifik
hinsichtlich seiner Auswirkungen auf die Tiefseeökosysteme
dokumentiert und erfasst, und welche Ergebnisse liegen hierzu bislang vor?
Im Rahmen des BGR-Projektes werden die in der meereswissenschaftlichen
Grundlagenforschung üblichen Beprobungs- und Messgeräte eingesetzt
(schiffsgestützte und tiefgeschleppte akustische Vermessungssysteme,
Kastengreifer, Multicorer, Dredge, Wasserkranzschöpfer mit CTD). Die Auswirkun-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/8753gen der Beprobung des Meeresbodens sind auf wenige Quadratmeter
beschränkt. Die Ergebnisse sind in den in der Antwort zu Frage 23 genannten
Berichten dokumentiert.
20. Welche Form der Umweltverträglichkeitsprüfung und
Folgenabschätzung wurde im Vorfeld des Projekts durchgeführt, und in welcher Form
findet eine Evaluation und Anpassung des Vorgehens anhand der
tatsächlich beobachteten Veränderungen statt, bzw. wann, und in welcher Form
ist dies geplant?
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung und Folgenabschätzung war im Vorfeld
des Projektes nach der ISA-Bestimmung ISBA/16/LTC/7 (§ 13) nicht
erforderlich.
BMBF-Projekt und Expedition des Forschungsschiffs „Sonne“
21. Welche konkreten Fragestellungen verfolgte die durch das BMBF
geförderte Expedition des Forschungsschiffes „Sonne“ im Frühjahr 2010,
welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Ergebnisse der
Expedition, und wo sind diese dokumentiert?
Ziel der Forschungsaktivität waren Untersuchungen zur Entstehung von
Manganknollen sowie die Erhebung von Daten über Umweltparameter
einschließlich der biologischen Vergesellschaftung in Verbindung mit den Manganknollen
sowie der Biodiversität im Untersuchungsgebiet. Zu den Erkenntnissen und der
Dokumentation der Ergebnisse siehe Antwort zu Frage 23.
22. Welche konkreten Fragestellungen verfolgt das BMBF-Projekt zur
Erforschung der Biodiversität im deutschen Lizenzgebiet im Pazifik, und für
welchen Zeitraum ist es angelegt?
Im Einzelnen wurden im Rahmen der Biodiversität folgende Themenkomplexe
bearbeitet:
a) Untersuchung der Abhängigkeit der Faunenvergesellschaftung und der
Diversität des Knollenfaziestyps (Vergleich von Zonen dichter
Knollenbelegung mit knollenfreien Zonen),
b) Bestimmung des Einflusses der Topographie auf die
Faunenvergesellschaftung und die Diversität durch die Beprobung von Tiefseekuppen, Hanglagen
und Beckenpositionen mit unterschiedlich mächtiger semiliquider
Oberflächensedimentschicht,
c) Einfluss des ost-west gerichteten äquatorialen Strömungssystems und der
nach Westen sukzessive verringerten Nährstoffzufuhr auf die
Faunenvergesellschaftung und Diversität. Der Einfluss der Ost-West-Strömung wird
durch den Vergleich der Proben aus dem deutschen Lizenzgebiet mit den
bereits vorliegenden Untersuchungsergebnissen aus dem französischen
Lizenzgebiet untersucht.
Daraus ergeben sich folgende konkrete Fragestellungen:
i) Unterscheiden sich die benthischen Lebensgemeinschaften der
Knollengebiete signifikant von benachbarten knollenfreien Gebieten hinsichtlich der
Abundanz, Biomasse und Diversität?
Drucksache 17/8753 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeii) Gibt es eine spezifische, mit den Manganknollen assoziierte Fauna? Wie
spezialisiert ist die Fauna in den Manganknollenfeldern? Ist die Fauna auf die
Manganknollen angewiesen?
iii) Unterscheidet sich die Fauna der Manganknollen des deutschen
Lizenzgebietes im Osten des pazifischen Manganknollengürtels von denen anderer,
weiter westlich gelegener Gebiete? Wie groß ist das Verbreitungsareal der Arten?
Wie groß sind die Metapopulationen? Wie wahrscheinlich ist es, dass ein
gestörtes Gebiet im Laufe der Zeit von Individuen aus den benachbarten Gebieten
besiedelt wird?
Die Untersuchungen zur Biodiversität sind eines von vier Teilprojekten
innerhalb des gesamten BMBF-Projektes, das eine Förderdauer von 26 Monaten hat
(April 2010 bis Mai 2012).
23. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Ergebnisse oder
Zwischenergebnisse dieses BMBF-Forschungsprojekts, und wo sind
diese dokumentiert?
Bisher liegen der Zwischenbericht des Projektes, sechs Wochenberichte der
Forschungsfahrt (Webseite der BGR) und der Fahrtbericht (Technische
Informationsbibliothek Hannover, TIB) vor.
Das auf der Forschungsfahrt SONNE 205 gewonnene Manganknollen-
Probenmaterial wird umfangreich ausgewertet. Erstmals konnte mit Hilfe molekularer
Methoden die Mikroorganismenpopulation im Zusammenhang mit
Manganknollen untersucht werden. Für die Untersuchungen zur Paläoproduktivität
wurden die Elementzusammensetzung und die Spurenelementgehalte in den
Manganknollen bestimmt. Erste Ergebnisse der Auswertung lassen vermuten,
dass außerhalb der mit Manganknollen belegten Gebiete der organische Umsatz
höher ist.
Die Lebensgemeinschaften in den verschiedenen Arbeitsgebieten setzen sich
anders zusammen. Sessile Organismen zeigen in Gebieten mit kleineren
Knollen höhere Populationsdichten. Grundsätzlich ist die
Megafaunazusammensetzung vergleichbar mit der im ca. 1 000 km entfernten französischen
Lizenzgebiet. Dies lässt vermuten, dass die Wiederbesiedlung im Falle eines Abbaus
nicht durch Entfernungsbarrieren beeinträchtigt wird.
24. Welche Bedeutung haben die Ergebnisse dieses BMBF-Projekts für das
Erkundungsprojekt der BGR im deutschen Lizenzgebiet im Pazifik, und
wie sollen die Ergebnisse des BMBF-Projekts bei der Entscheidung über
einen möglichen Abbau von Manganknollen berücksichtigt werden?
Bisher ist die Probenanzahl der Meio- und Makrofauna zu gering für eine
verlässliche Aussage über den Einfluss eines möglichen Tiefseebergbaus. Die
BGR plant daher, die Untersuchungen zur Biodiversität in den verbleibenden
zehn Jahren der Lizenzerkundung fortzusetzen.
Die Entscheidung über einen Abbau wird die Versammlung (Assembly) der
ISA aufgrund ihres Regelwerks zum Abbau treffen. Ein zentraler Bestandteil
wird die Verpflichtung zur Vorlage eines Umweltmanagementplans (UMP) von
potentiellen Antragstellern sein. Der konkrete Inhalt des Regelwerks zu den
Bestimmungen des UMP wird zurzeit in der Rechts- und Fachkommission
sowie der Versammlung der ISA diskutiert (vgl. ISA-Dokument ISBA/17/LTC/
WP.1, Seite 12).
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/875325. Liegen der Bunderegierung von Seiten der am BMBF-Projekt beteiligten
Forschungsinstitute Empfehlungen bez. einer Explorationsentscheidung
oder Empfehlungen über die Art und Weise einer Exploration vor, und
wenn ja, wie lauten diese Empfehlungen?
Die an der Untersuchung der Biodiversität beteiligten Wissenschaftler vom
Deutschen Zentrum für Marine Biodiversitätsforschung (DZMB) empfehlen,
die Anzahl der Proben und der Lokationen zu erhöhen, um die
Beurteilungsbasis zu verbessern. Zur Art und Weise eines Abbaus liegen bisher keine
Empfehlungen vor.
26. Wenn nein, sind vor einer Explorationsentscheidung derartige
Empfehlungen oder Ergebnisse, die Einfluss auf die Explorationsentscheidung
oder die Art und Weise der Exploration haben können, zu erwarten, und
wenn ja, wann?
Die Exploration findet bereits seit der Lizenznahme 2006 statt. In eine
Entscheidung über einen möglichen Abbau werden neben lagerstättenkundlichen
Kriterien auch die Untersuchungsergebnisse zur Biodiversität einfließen. Eine
Entscheidung dazu wird erst für 2021 erwartet.
Vorbereitungsprojekt Massivsulfide im Indischen Ozean
27. Mit welchen Explorationskosten rechnet die Bundesregierung für das
geplante Massivsulfid-Explorationsgebiet im Indischen Ozean, und wo
genau wird diese Exploration stattfinden?
Die Vorerkundungsarbeiten über einen Zeitraum von fünf Jahren (2011 bis
2015) haben ein Finanzvolumen von jährlich 2 Mio. Euro und werden im
südlichen zentralindischen Ozean durchgeführt. Eine Gebietsfestlegung kann erst
nach Beendigung der Arbeiten vorgenommen werden. Die jährlichen
Explorationskosten nach einer möglichen Lizenznahme liegen voraussichtlich in Höhe
des derzeitigen Finanzvolumens für die Vorerkundung.
28. Wann wird die Bundesregierung über die Durchführung und den Umfang
der Exploration von Massivsulfiden im Indischen Ozean entscheiden?
Eine Entscheidung über eine Beantragung eines Explorationsgebietes ist für
2015 vorgesehen. Der räumliche Umfang der Explorationsarbeiten ist durch die
ISA-Bestimmung ISBA/16/A/12/Rev.1 vorgegeben.
29. Welche Bodenschätze erhofft sich die Bundesregierung durch den Abbau
von Massivsulfiden zu fördern?
Massivsulfidvorkommen mit Gehalten von u. a. Kupfer, Blei, Zink, Gold,
Silber, Indium, Germanium, Wismut und Selen sind bekannt. Die Abschätzung
des Potentials und der Abbauwürdigkeit ist Gegenstand der derzeitigen
Voruntersuchung sowie einer möglicherweise sich anschließenden Exploration.
II. Umweltverträglichkeit
30. Über welche Kenntnisse verfügt die Bundesregierung bez. der
Langzeitauswirkungen des Tiefseebergbaus (inklusive Förderung, Abraum, Rück-
Drucksache 17/8753 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeleitung von Abwässern, Verhüttung in küstennahen Hütten) für die
Ökosysteme unter Wasser (Boden, Wassersäule)?
Da es bislang noch keinen kommerziellen Abbau von marinen mineralischen
Rohstoffen aus der Tiefsee gibt, liegen bezüglich der Langzeitauswirkungen
keine Erkenntnisse vor.
31. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über die
Umweltauswirkungen des Abbaus von Kobaltkrusten, Massivsulfiden und anderen
potenziellen Zielrohstoffen des Tiefseebergbaus?
Hinsichtlich der möglichen Umweltauswirkungen ist auf der Basis des bisherigen
Wissens nach den mineralischen Bodenschätzen Folgendes zu unterscheiden:
• Massivsulfide: Auswirkungen auf die Wassersäule und die Organismen
bleiben gering und ohne Langzeitwirkung, da die Einleitung von
sedimentführendem Meerwasser bodennah erfolgen soll. Der partikuläre Anteil wird teils
im Nahfeld auf die Abbaufläche sedimentieren, teils (feinere Komponenten)
mit der Bodenströmung verdriften. Die gegenwärtig diskutierten
Abbauflächen sind vergleichsweise klein.
• Manganknollen: Bei Manganknollen ist die Abbaufläche vergleichsweise
groß, das grobe Material setzt sich ab, feines Material wird darüber hinaus
getragen und im Meer verteilt werden. Partikelkoagulation kann bei größerer
Partikeldichte erfolgen und die Sedimentation fördern. Bei Manganknollen
ist bisher vorgeschlagen, die Abwässer unterhalb der
Temperatursprungschicht und der belichteten Zone des Meeres einzuleiten. Damit können
Auswirkungen auf die Wassersäule und Organismen wie Trübung, Aufnahme
von Schadstoffen und Auftreten von Sauerstoffzehrung auftreten.
• Kobaltkrusten: Kobaltkrusten kommen vor allem an den Hängen von
Seebergen vor, vermutlich vorwiegend in 800 bis 2 000 m Tiefe. Die Abbaufläche
wird größer sein als beim Abbau der Massivsulfide, aber kleiner als beim
Abbau der Manganknollen. Seeberge sind meist von Strömungen umgeben,
auch Auftrieb kommt vor. Eingebrachtes Sediment kann also weiter verdriftet
werden, durch den Auftrieb gegebenenfalls auch in höhere Wasserschichten.
32. Welche Fortschritte wurden seit den 70er-Jahren bei der Entwicklung der
Fördertechnik erzielt, bzw. ist die Fördertechnik der 70er-Jahre mit der
heutigen Technik bezüglich verursachter Umweltschäden vergleichbar?
Abbautechniken für die Gewinnung von Manganknollen werden global
entwickelt. Bei der neuen Technik zur Förderung wird die aufgewirbelte
Sedimentwolke möglichst tief am Boden gehalten. Dadurch sollte der Schlamm schneller
sedimentieren und nicht so weit driften. Die Umweltauswirkungen sind dann
geringer als bei einer Verbringung der Spülwässer in der Wassersäule. Die
Auswirkungen auf den Boden sollen bei modernen Abbaugeräten durch geringeren
Druck auf den Meeresboden und weniger tief greifende Aufnahmetechnik
verringert werden.
33. Über welche Kenntnisse verfügt die Bundesregierung bez. der
Regenerationsfähigkeit von Tiefseeböden sowie Seebergfauna und Areale von
Hydrothermalquellen an Spreizungszonen unterschiedlicher Geschwin-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/8753digkeiten, nachdem diese durch bergbauliche Aktivitäten Schaden
genommen haben?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine unmittelbaren Erkenntnisse vor, da
bergbauliche Aktivitäten in allen oben genannten Regionen bislang nicht
stattgefunden haben. Aus den einschlägigen Forschungsarbeiten deutscher und
internationaler Forschungsinstitute lässt sich jedoch ableiten, dass nach der
Entfernung von Hartsubstraten die Lebensgemeinschaften nach der
Wiederbesiedelung eine andere Zusammensetzung haben werden. Organismen der Tiefsee
zeichnen sich zudem vielfach durch ein langsames Wachstum sowie eine häufig
erst spät im Lebenszyklus erreichte Fortpflanzungsfähigkeit aus.
Die Lebensdauer hydrothermaler Tiefseequellen und der dort anzutreffenden
speziellen Fauna ist von Natur aus begrenzt, da die Quellen durch ausgefällte
Mineralien im Laufe der Zeit verstopfen. Wie es zur Besiedelung neu
entstehender hydrothermaler Quellen kommt ist nicht bekannt.
34. Geht die Bundesregierung davon aus, dass Meeresboden, auf welchem
Manganknollen geerntet wurden, derart geschädigt ist, dass eine
aufwändige Rekultivierung des Bodens notwendig sein wird?
Es wird auf die Antwort zu Frage 33 verwiesen.
35. Wie lässt sich ein kommerzieller Tiefseebergbau nach den bisherigen
Erfahrungen mit den Biodiversitätszielen der Bundesregierung, der
Europäischen Union und der UN-Konvention über die biologische Vielfalt
(CBD) vereinbaren?
Bisher liegen keine Erfahrungen mit kommerziellem Tiefseebergbau und
möglichen Auswirkungen vor (vergleiche die Antwort zu Frage 30).
Die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt der Bundesregierung ist vor
allem auf die deutschen Hoheitsgebiete und die deutsche ausschließliche
Wirtschaftszone ausgerichtet, sieht aber als eine Maßnahme zur Umsetzung ihrer
Handlungsziele die Mitwirkung bei der Errichtung eines globalen
Schutzgebietsnetzes im Meer einschließlich der Hohen See bis zum Jahr 2012 vor
(CBD-Beschluss).
Auf der 9. Vertragsstaatenkonferenz der Konvention über die biologische
Vielfalt (CBD COP 9; Mai 2008; Bonn) wurde ein System von weltweit
anerkannten wissenschaftlichen und ökologischen Kriterien zur Identifizierung
ökologisch und biologisch besonders wertvoller Meeresgebiete auf der Hohen See
und in der Tiefsee verabschiedet. Darüber hinaus wurde die Einführung von
Umweltverträglichkeitsprüfungen von menschlichen Aktivitäten auf der Hohen
See beschlossen, etwaige Tiefseebergbauaktivitäten bedürfen entsprechend
einer Überprüfung ihrer Umweltverträglichkeit.
Ein möglicher kommerzieller Tiefseebergbau wird durch die ISA kontrolliert.
Zurzeit wird von der ISA ein Regelwerk über einen Umweltmanagementplan
erarbeitet (vgl. ISA-Dokument ISBA/17/LTC/WP.1, s. auch die Antwort zu
Frage 39), das verbindliche Vorschriften zum Umweltschutz enthalten soll und
sich am „Precautionary approach“ (Richtlinie 15 der Rio-Deklaration; United
Nations Conference on Environment and Development, 1991) und den CBD-
Richt- und Leitlinien (z. B. Leitlinien für Umweltverträglichkeitsstudien [
Beschluss X/29]; Leitlinien für MPAs [CBD – COP 8, Curitiba 2006]) orientiert.
Mit dem Regelwerk wird angestrebt, für eine Abbaulizenz ein
Umweltmanagement nach den Prinzipien des Integrierten Managements von Ökosystemen (ISO
14001) mit kontinuierlicher Umweltüberwachung vorzuschreiben.
Drucksache 17/8753 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode36. Was erwartet die Bundesregierung bezüglich ökosystemarer
Veränderungen und Verlust an Ökosystemleistungen, die sich aus dem großskaligen
Abbau von z. B. Manganknollen unter den gleichzeitig zu erwartenden
Belastungen durch den klimatischen Wandel ergeben könnten?
Wenn sich der Klimawandel bis auf den Meeresboden auswirkt, wird dieses
großflächig geschehen und sich auf ganze Regionen beziehen. Dem gegenüber
sind die einzelnen Abbauflächen von Manganknollen klein. Mit
unterschiedlichen Reaktionen gestörter und ungestörter Flächen ist nach heutigem
Erkenntnisstand nicht zu rechnen.
37. Sind der Bundesregierung in dem von ihr beanspruchten Abbaugebiet
Geothermalquellen, Seeberge oder andere Ökosysteme bzw.
Lebensräume bekannt, die sich von den Tiefseeebenen unterscheiden?
Ein Abbaugebiet ist bisher nicht definiert. Das Explorationsgebiet umfasst
zahlreiche untermeerische Vulkane (Seamounts) unterschiedlicher Höhe und
Größe. Neun Seamounts haben eine Höhe von 1 000 bis 2 800 m, die Höhe der
Mehrzahl der Seamounts liegt im Bereich 100 bis 500 m. Etwa 80 Prozent des
Lizenzgebietes besteht aus Tiefseeebenen. Geothermalquellen sind nicht
bekannt.
38. Wenn ja, welche Maßnahmen dienen ihrem besonderen Schutz, und wie
wird die Wirksamkeit dieser Maßnahmen sichergestellt?
Bisher waren keine Maßnahmen für den Schutz der Ökosysteme der Seamounts
notwendig. Zukünftige Biodiversitätsstudien werden sich auch verstärkt mit
den Lebensräumen auf und um die Seamounts befassen, damit sie in den
Umweltverträglichkeitsstudien im Falle eines zukünftigen Antrags auf
kommerziellen Abbau berücksichtigt werden können.
III. Rechtliche Rahmenbedingungen
39. Wie bewertet die Bundesregierung die geplante Etablierung von neun
Schutzgebieten durch die Internationale Meeresbodenbehörde, die 30
Prozent des Manganknollengürtels umfassen sollen, und inwieweit ist die
Einführung dieser Schutzgebiete nach Kenntnis der Bundesregierung
fortgeschritten?
Die ISA ist gemäß den Artikeln 145 und 209 des Seerechtsübereinkommens
der Vereinten Nationen einem nachhaltigen marinen Umwelt- und
Biodiversitätsschutz verpflichtet. Die Bundesregierung unterstützt die Bemühungen der
ISA und der internationalen Staatengemeinschaft zur Verabschiedung eines
Umweltmanagementplans für den Manganknollengürtel im Ostpazifik
uneingeschränkt. Gleichzeitig bedauert die Bundesregierung, dass auf der 17. ISA-
Jahrestagung vom 11. bis 22. Juli 2011 in Kingston/Jamaika keine Einigung
über dieses Vorhaben erzielt werden konnte. Allerdings hat der Rat (Council)
der ISA eine Entschließung verabschiedet, die festlegt, dass die Arbeiten an
dem Umweltmanagementplan bei weiteren Explorationsanträgen im
Manganknollengürtel zu berücksichtigen sind. Die Bundesregierung begrüßt diese
Entschließung und bewertet sie als richtigen Schritt auf dem Weg zur
Verabschiedung des Umweltmanagementplans.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/875340. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Urteil des
Internationalen Seegerichtshofs vom 1. Februar 2011, welches u. a. besagt,
dass Bergbaukonzerne in vollem Umfang für auftretende Umweltschäden
haftbar gemacht werden?
Die Bundesregierung begrüßt das Rechtsgutachten der Kammer für
Meeresbodenstreitigkeiten des Internationalen Seegerichtshofs vom 1. Februar 2012 zu
den Pflichten und Verantwortlichkeiten von befürwortenden Staaten
(sponsoring states) beim Tiefseebergbau sowie insbesondere, dass das Rechtsgutachten
das deutsche Gesetz zur Regelung des Meeresbodenbergbaus
(Meeresbodenbergbaugesetz, MBergG) ausdrücklich als einen der wenigen nationalen
Rechtsakte erwähnt, die bislang weltweit zur Ausgestaltung des Sponsoring bei
Tiefseebergbauaktivitäten erlassen worden sind. Vor dem Hintergrund des
Gutachtens ist der ISA-Generalsekretär auf der 17. ISA-Jahrestagung aufgefordert
worden, einen Bericht über die bestehenden nationalen Gesetze und
Vorschriften zum Tiefseebergbau zu erstellen. Die Bundesregierung begrüßt, dass damit
erste Schritte für die Entwicklung von best practices für entsprechende nationale
Vorschriften eingeleitet worden sind.
41. Hat die Bundesregierung die geltenden Bestimmungen des Seerechts und
der Internationalen Seebodenbehörde bereits in nationales Recht
umgesetzt, und wenn nein, warum nicht?
Die für den Tiefseebodenbergbau maßgeblichen völkerrechtlichen Vorgaben
sind im Gesetz zur Regelung des Meeresbodenbergbaus
(Meeresbodenbergbaugesetz, MBergG) vom 6. Juni 1995 in nationales Recht umgesetzt. Auf der
Grundlage des Meeresbodenbergbaugesetzes hat die Bundesregierung zudem
mit Verordnung vom 9. Dezember 2003 die Bestimmungen der Internationalen
Meeresbodenbehörde über die Prospektion und Erforschung polymetallischer
Knollen im Gebiet und mit Verordnung vom 19. August 2011 die
Bestimmungen der Internationalen Meeresbodenbehörde über die Prospektion und
Erforschung polymetallischer Sulfide im Gebiet in nationales Recht umgesetzt.
42. Mit welcher Position, und in welchen internationalen Institutionen setzt
sich die Bundesregierung für die Einhaltung der geltenden
Bestimmungen des Seerechts und der Internationalen Seebodenbehörde ein?
Die Bundesrepublik Deutschland ist seit 1994 Vertragsstaat des
Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982. Die
Bundesregierung setzt sich in allen internationalen Organisationen und Gremien, die
mit Fragen des Seevölkerrechts befasst sind, im Hinblick auf den
Tiefseebergbau insbesondere in der ISA, für die Wahrung, die effektive Anwendung und
die Fortentwicklung des im Seerechtsübereinkommen kodifizierten
Seevölkerrechts ein.
43. Wie setzt sich die Bundesregierung für die Integration/Harmonisierung
der Regularien der Internationalen Seebodenbehörde in die globalen
Umweltschutzziele und Standards (UN-Biodiversitätskonvention, World-
Summit-on-Sustainable-Development-Ziele, UN-
Generalversammlungsentschließungen z. B. zu Tiefseefischerei) ein?
Die Bundesregierung setzt sich im Rahmen der Verhandlungen der UN-
Generalversammlung für ein Durchführungsübereinkommen zum Schutz der
biologischen Vielfalt auf der Hohen See im Rahmen des
Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen ein.
Drucksache 17/8753 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode44. Welche Position vertritt die Bundesregierung bezüglich einer möglichen
Förderung von Bodenschätzen in den im Rahmen des OSPAR-
Übereinkommens ausgewiesenen Schutzgebieten?
Die Position der Bundesregierung ist es, dass in diesen Meeresschutzgebieten
alles erlaubt ist, was nicht den Verpflichtungen gemäß Artikel 2 des OSPAR-
Übereinkommens, der Erklärung zum Ökosystemansatz zur Regelung
menschlicher Aktivitäten3 und den für diese Meeresschutzgebiete in Form von
Empfehlungen vereinbarten Schutzzielen widerspricht. Dabei binden die OSPAR-
Vereinbarungen ausschließlich die OSPAR-Vertragsparteien.
Dabei ist zwischen unterschiedlichen Regimen zu unterscheiden. Zwei der im
Jahr 2010 ausgewiesenen Gebiete befinden sich jenseits nationaler
Hoheitsbefugnisse. Sie fallen in den Zuständigkeitsbereich der ISA. Bezüglich vier
zusätzlicher Hohe-See-Gebiete bezieht sich das OSPAR-Regime ausschließlich auf die
Wassersäule. Portugal beansprucht dort den Festlandsockel und hat diesen in
allen vier Gebieten als Bestandteil des OSPAR-Netzwerkes von
Meeresschutzgebieten ausgewiesen. Die Bundesregierung geht davon aus, dass Portugal dort
ein den OSPAR-Vereinbarungen entsprechendes Schutzregime umsetzt.
45. Welche Position vertritt die Bundesregierung bezüglich der Einführung
und Ausgestaltung eines verpflichtenden Haftungsfonds für den
Tiefseebergbau noch vor Beginn der kommerziellen Förderung, bzw. welche
Gründe sprechen nach Auffassung der Bundesregierung gegen die
Einführung eines solchen Haftungsfonds?
Das Rechtsgutachten der Kammer für Meeresbodenstreitigkeiten des
Internationalen Seegerichtshofs vom 1. Februar 2011 führt aus, dass die Einrichtung
eines „trust fund“ zur Regulierung solcher Schäden in Erwägung gezogen
werden könne, für die das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen keine
gesonderten Regeln enthält. Ob und wie sich die internationale
Staatengemeinschaft auf die Einrichtung eines solchen „trust fund“ verständigt, ist derzeit
noch offen.
IV. Wirtschaftlichkeit des Tiefseebergbaus
46. Wird die Bundesregierung eine Abbaukonzession für das
Explorationsgebiet in der Clarion-Clipperton-Zone beantragen, so wie dies rechtlich
möglich ist, und wenn ja, wer wird den Abbau vornehmen?
Die Explorationsarbeiten wurden begonnen, lassen aber noch keine
Entscheidung über einen Abbau zu. Diese Entscheidung wird gegen Ende der
Explorationsphase (2021) erwartet.
47. Welche Rückschlüsse kann die Bundesregierung bisher aus dem seit 2006
laufenden BGR-Forschungsprojekt bezüglich der Wirtschaftlichkeit der
Förderung von Manganknollen und anderer Gesteine ziehen?
Die bisherigen lagerstättenkundlichen Informationen zu Metallgehalten von
Knollen und der Belegungsdichte von begrenzten Teilflächen deuten auf
attraktive Metallkonzentrationen und ausreichende Vorräte. Für die Beurteilung der
3 Statement on the Ecosystem Approach to the Management of Human Activities „Towards an
Ecosystem Approach to the Management of Human Activities” des Gemeinsamen Ministertreffens der
Helsinki- und der OSPAR-Kommission in 2003 in Bremen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/8753Wirtschaftlichkeit sind darüber hinaus auch die metallurgische Aufbereitung
und die Fördertechnologie einzubeziehen.
48. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den möglichen
Einfluss der Tiefseemineralien auf die globale Preisentwicklung und damit
die Wirtschaftlichkeit von marinem Bergbau?
Dazu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Geht man von einer
Wirtschaftlichkeitsgrenze von 2 Mio. Tonnen Manganknollen pro Jahr aus
(siehe die Antwort zu Frage 49) hätte der Tiefseebergbau keine Auswirkungen
auf das weltweite Angebot und den Weltmarktpreis der jeweiligen Rohstoffe.
Bei einer Fördermenge von 20 Mio. Tonnen Manganknollen pro Jahr
(Förderung aller derzeitiger Lizenznehmer) hätte der Tiefseebergbau voraussichtlich
deutliche Auswirkungen auf das weltweite Kobaltangebot. Der Anteil an der
heutigen Weltförderung würde dabei rund 35 Prozent betragen. Für Mangan
läge in diesem Szenario der Anteil an der Weltförderung bei rund 30 Prozent.
49. Welche Mengen an Manganknollen müssen gefördert werden, damit
deren Abbau bei den derzeitigen Rohstoffpreisen wirtschaftlich wird, und
welcher Abbaufläche pro Tag/Jahr entspricht dies?
Die Metallgehalte der Manganknollen sind im deutschen Lizenzgebiet relativ
konstant. Entscheidend für die Bewertung der Wirtschaftlichkeit eines
Manganknollenabbaus ist deshalb die Masse der Knollen pro Fläche, die variabel ist. Es
gibt im deutschen Lizenzgebiet einzelne, voneinander getrennte Teilgebiete, die
eine erhöhte Manganknollenbelegung größer als 10 kg/m2 aufweisen, ein
Mindestwert, der nach Schätzungen in Wirtschaftlichkeitsstudien notwendig ist, um
eine Fördermenge von ca. 2 Mio. Tonnen pro Jahr zu gewährleisten. Diese
Fördermenge muss nach den derzeitigen ökonomischen Modellen sichergestellt
werden, um einen wirtschaftlichen Abbau zu ermöglichen. Die Abbaufläche
betrüge 200 km2 pro Jahr bzw. 0,5 km2 pro Tag unter der Annahme von 2 Mio.
Tonnen Abbau jährlich und 10 kg Knollen pro m2 und 100 km2 pro Jahr bei
einer Belegung mit 20 kg pro m2. Die Fläche von 200 km2 entspricht
0,26 Prozent eines Explorationsgebietes von 75 000 km2 oder 0,002 Prozent
des Manganknollengürtels im Nordpazifik (ca. 10 Mio. km2).
50. Welche Mengen an Massivsulfiden müssen gefördert werden, damit
deren Abbau bei den derzeitigen Rohstoffpreisen wirtschaftlich wird, und
welcher Abbaufläche pro Tag/Jahr entspricht dies?
Auch für den Abbau der Massivsulfide gibt es bis heute keine nachweislich
funktionierende Abbautechnologie sondern lediglich Konzepte. Die Firma
Nautilus Minerals Inc. treibt die Entwicklung gegenwärtig in einem
westpazifischen Randmeer vor Papua-Neuguinea massiv voran. Das Unternehmen rechnet
mit Abbaukosten von ca. 90 US-Dollar pro Tonne Sulfiderz und Bruttoerträgen
von bis zu 560 US-Dollar pro Tonne.
Die Förderung wird auf ca. 1 Mio. Tonnen Sulfiderz pro Jahr geschätzt. Das
Solwara-1-Feld hat Vorräte von 2,2 Mio. Tonnen und eine oberflächliche
Ausdehnung von ca. 1 000 m × 600 m, die sich in fünf Einzelfelder aufteilt. Die
nachgewiesene Mächtigkeit des Vorkommens beträgt bis zu 19 Metern4.
4 Lipton, I. (2008): Mineral Resource Estimate Solwara 1 Project Bismarck Sea Papua New Guinea.
Golder Associates Pty Ltd, 227 pp.
Drucksache 17/8753 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode51. Welche Mineralien sind in den Manganknollen zu welchem
durchschnittlichem Anteil enthalten, die bisher von der BGR im Rahmen des seit
2006 laufenden Forschungsprojekts geerntet wurden?
Manganknollen bestehen im Wesentlichen aus den Mineralien Birnessit
(75 Prozent), Todorokit und Eisenvernadit sowie aus Eisenoxihydroxiden. Die
geochemische Zusammensetzung der Manganknollen bezüglich der Metall-
und Elementgehalte ist relativ konstant. Im östlichen Teil des Lizenzgebietes
sind die Gehalte der Basismetalle Mangan, Kupfer, Nickel und Molybdän
etwas höher als im westlichen Teilgebiet. Hingegen sind dort die sogenannten
Hochtechnologiemetalle wie Kobalt und die Seltenen Erden etwas stärker
angereichert.
Die mittleren Konzentrationen der wichtigsten Bestandteile sind: Mangan ca.
30 Prozent, Eisen, 6 Prozent, Kupfer 1,15 Prozent, Nickel 1,3 Prozent, Kobalt
0,2 Prozent, und für Spurenelemente: Molybdän ca. 500 ppm, Lithium 130 ppm,
und Seltene Erden (einschließlich Yttrium) ca. 730 ppm.
52. Welche Kooperationen existieren mit Staaten zum Abbau von Mineralien
in der Tiefsee, in welchen sich diese Vorkommen in der Ausschließlichen
Wirtschaftszone befinden?
Derzeit bestehen keine vertraglichen Vereinbarungen zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und anderen Staaten über die Kooperation beim Abbau
mariner mineralischer Rohstoffen in den ausschließlichen Wirtschaftszonen
dieser Staaten.
53. Welche Kooperationen dieser Art strebt die Bundesregierung
gegenwärtig an?
Kooperationen dieser Art werden gegenwärtig nicht angestrebt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/8753Anlage
Veröffentlichungen aus DISCOL, TUSCH, ATESEPP Stand 02-2012
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Ocean Mining Symposium, Goa, India, Nov. 8.-10, 1999. 8pp.
54: Schriever, G. 2000: Evaluation of Results Relevant to Environmental
Considerations of Polymetallic Nodule Mining Based on the German ATE-
SEPP Project. OTC Paper Number 12041, Procedings May 2000.
55: Borowski, C. (2001) Physically disturbed deep-sea macrofauna in the Peru
Basin, S.E. Pacific, revisited seven years after the experimental impact.
Deep-Sea Res. II, 48, 3809-3840
56: Bluhm, H. (2001) Re-establishment of an abyssal megabenthic community
after experimental physical disturbance of the seafloor. Deep-Sea Res. II,
48, 3841-3868
57: Ahnert, A. and G. Schriever (2001) Response of abyssal Copepoda
Harpacticoida (Crustacea) and other meiobenthos to an artificial disturbance
and its bearing on future mining for polmetallic nodules. Deep-Sea Res. II,
48, 3779-3794
58: Vopel, K. and H. Thiel (2001) Comparing abyssal nematode assemblages
of physically disturbed and adjacent sites of the eastern equatorial Pacific.
Deep-Sea Res. II, 48, 3795-3808
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 21 – Drucksache 17/875359: Thiel, H., G. Schriever, A. Ahnert, H. Bluhm, C. Borowski and K. Vopel
(2001) The DISCOL large-scale environmental impact experiment –
reflection and foresight. Deep-Sea Res. II, 48, 3869-3882
60: Thiel, H. (2001) Use and protection of the deep sea – an introduction.
Deep-Sea Res. II, 48, 3427-3432
61: Thiel, H. and Forschungsverbund Tiefsee (2001) Evaluation of the
environmental consequences of polymetallic nodule mining based on the results of
the TUSCH-Forschungsverbund. Deep-Sea Res. II, 48, 3433-3452
62: Thiel,H., G. Schriever und E. J. Foell (2005): Polymetallic nodule mining,
waste disposal and species extinction at the abyssal seafloor. – Marine
Georesources and Geotechnology 23, 209-220.
63: Thiel, H., E.J. Foell and G. Schriever (2006): Conceptual Proposals for
Environmental Investigations of Deep-seabed Mining. Presentation at
Underwater Mining Institute at Kiel, Germany. International marine mineral
society, 2006, Kiel.
64: Schriever, G. 2009: Environmental Research related to future Deep-Sea
Mining – Are Concerns justified and what should be done? OTC paper
19935, Proceedings May 2009.
Dazu kommen ca. 15 Veröffentlichungen aus den Bereichen der Geologie und
Ozeanographie, etc. der anderen an ATESEPP beteiligten Gruppen aus
Hannover (Uni + BGR), Hamburg und Kiel., die im Deep Sea Research Band „Thiel
und Forschungsverbund TUSCH“ (Zitat 64) erschienen sind.
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ISSN 0722-8333]