[Deutscher Bundestag Drucksache 17/8885
17. Wahlperiode 06. 03. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Maisch, Krista Sager,
Dorothea Steiner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/8658 –
Umgang der Bundesregierung mit den Ergebnissen und Empfehlungen
der NanoKommission
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die NanoKommission wurde Ende 2006 im Rahmen der Hightech-Strategie
von der Bundesregierung ins Leben gerufen und war das zentrale nationale
Dialoggremium der Bundesregierung in Fragen der Nanotechnologie. Die
Kommission unter der Leitung von Wolf-Michael Catenhusen war besetzt mit
Vertreterinnen und Vertretern von Umwelt- und Verbraucherorganisationen,
Gewerkschaften sowie aus der Wissenschaft, der Wirtschaft sowie der
Ministerien und Bundesbehörden, die sich über Chancen und Risiken der
Nanotechnologie austauschten.
Im Februar 2011 legte die NanoKommission mit dem Abschluss der zweiten
Dialogphase ihren Abschlussbericht mit Empfehlungen zum
verantwortungsbewussten Umgang mit der Nanotechnologie vor. Darin hat die Kommission
nach wie vor bestehende Missstände im Bereich der Regulierung,
Erforschung, Vermarktung sowie der unzureichenden Information von
Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie Behörden benannt und eine Reihe konkreter
Vorschläge und Empfehlungen an die Politik formuliert, wie mit den Chancen
und Risiken der Nanotechnologie umzugehen und diese transparenter an die
Verbraucherinnen und Verbraucher zu kommunizieren seien.
Ohne auf die Ergebnisse des Abschlussberichts der NanoKommission zu
warten legte die Bundesregierung im Januar 2011 mit dem Aktionsplan
Nanotechnologie 2015 einen ressortübergreifenden Aktionsrahmen vor, der die Politik
der Bundesregierung bis zum Jahr 2015 vorgibt. In diesem Dokument wird die
NanoKommission nur an einer einzigen Stelle erwähnt. Die Empfehlungen
der Kommission haben im Aktionsplan augenscheinlich keine
Berücksichtigung gefunden. Seither ist unklar, ob und inwiefern die Bundesregierung die
Ergebnisse und Empfehlungen der von ihr selbst eingesetzten Nano
Kommission weiterverfolgt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit vom 5. März 2012 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/8885 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode1. Warum hat die Bundesregierung ihren Aktionsplan Nanotechnologie 2015
im Januar 2011 vor der Veröffentlichung des Abschlussberichts der Nano-
Kommission im Februar 2011 publiziert und nicht den Bericht der eigens
von ihr eingesetzten Expertenkommission abgewartet, um deren
Ergebnisse in den Aktionsplan einfließen zu lassen?
Die Laufzeit der „Nano-Initiative – Aktionsplan 2010“ endete mit dem Jahr
2010. Es war das Anliegen der Bundesregierung, nahtlos ein Folgekonzept
vorzulegen. Dies erfolgte durch die Befassung des Kabinetts mit dem Aktionsplan
Nanotechnologie 2015 am 12. Januar 2011.
In der NanoKommission und deren Themengruppen waren die Bundesressorts
vertreten, so dass Ergebnisse aus der Arbeit der NanoKommission in den
Aktionsplan eingeflossen sind (siehe auch Aktionsplan Nanotechnologie 2015,
S. 46).
2. Mit welchen konkreten Maßnahmen setzt die Bundesregierung die
Empfehlungen und Vorschläge der NanoKommission vom Februar 2011 um?
Die Empfehlungen der NanoKommission waren Gegenstand der Beratungen
im Ressortkreis Nanotechnologie. Im Ergebnis greifen die Ressorts diese in
ihrer Zuständigkeit auf, prüfen sie und beziehen sie ggf. in ihre Planung mit ein.
So greift das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit (BMU) die Empfehlung der NanoKommission, den gesellschaftlichen
Dialog fortzusetzen, auf und führt ihn in vier Fachkolloquien fort. Das
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beteiligt sich an der
Umsetzung dieser Empfehlung mit Projekten wie „Bürger treffen Experten“ oder dem
„nanoTruck“.
Weitere Impulse der NanoKommission bezüglich der Forschung werden durch
Projekte wie NanoCare und NanoNature (BMBF) oder Kanzerogenitäts- und
Toxizitätsuntersuchungen (BMU/Umweltbundesamt – UBA), Bundesministerium
für Arbeit und Soziales – BMAS/Bundesanstalt für Arbeitsschutz und
Arbeitsmedizin – BAuA) tangiert.
Zudem beteiligt sich Deutschland aktiv an den europäischen und
internationalen Regulierungsbestrebungen von Nanomaterialien, insbesondere in
Beratungsgremien wie CARACAL (Competent Authorities for REACH and CLP)
oder der OECD WPMN (Working Party on Manufactured Nanomaterials), um
eine zeitnahe Aktualisierung und Anpassung der geltenden Vorschriften zu
unterstützen.
Zur Regulierung im Lebensmittelbereich stellt die NanoKommission in ihrem
Bericht fest, dass die bestehenden bzw. in der Entwicklung befindlichen EU-
Verordnungen und - Richtlinien eine gute Basis für die Regulierung von
Nanomaterialien darstellen. Einschätzungsdifferenzen bestünden innerhalb der
NanoKommission jedoch zur Definition von Nanomaterialien, zur
Kennzeichnung, zur Festlegung von nanospezifischen Testverfahren als Voraussetzung für
Registrierungen, hinsichtlich Notifizierungen sowie Stoff- und
Produktzulassungen.
Die Bundesregierung hat sich bei den bisherigen lebensmittelspezifischen
Vorschriften stets für angemessene Regelungen in diesem Bereich eingesetzt und
wird dies auch weiterhin tun.
Weiterführende Informationen sind unter den folgenden Internetadressen zu
finden:
• NanoDialog
www.bmu.de/chemikalien/nanotechnologie/nanodialog/doc/37262.php
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/8885• nanoTruck
www.nanotruck.de/
• NanoCare und NanoNature
www.nanopartikel.info
• OECD WPMN
www.oecd.org/document/47/
0,3343,en_2649_37015404_41197295_1_1_1_1,00.html
• CARACAL
http://ec.europa.eu/enterprise/sectors/chemicals/reach/caracal/index_en.htm
3. Plant die Bundesregierung eine Wiedereinsetzung der NanoKommission?
Wenn ja, wann und mit welchem thematischen Schwerpunkt?
Wenn nein, warum nicht?
Die NanoKommission hat mit der Abschlussveranstaltung im Februar 2011 ihre
Arbeit beendet. Der NanoDialog wird mit gezielten thematischen
Schwerpunkten in zweitägigen FachDialogen fortgesetzt. Hierdurch wird die Möglichkeit
geschaffen, Aspekte der vorangegangenen Dialogphasen aufzunehmen,
vertiefend weiterzuentwickeln und aktuelle Themen im Kreis der Stakeholder zu
erörtern. Dabei werden auch Ergebnisse der NanoKommission aufgegriffen und
vertieft. Die Daten, Themen und Ergebnisse der DialogForen sind und werden
auf der Internetseite des BMU veröffentlicht: (
www.bmu.de/chemikalien/
nanotechnologie/doc/47764.php#termine
4. Mit welchen Mitteln hat die Bundesregierung den sogenannten NanoDialog
in der Vergangenheit gefördert bzw. wird sie ihn weiter fördern (bitte nach
Haushaltstiteln und Haushaltsjahren aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung stellt seit 2007 finanzielle Mittel zur Durchführung des
NanoDialogs zur Verfügung. Mittlerweile befindet sich der NanoDialog in
seiner dritten Phase, die Anfang 2013 endet. Eine vierte Phase ist in der Planung.
In der ersten Phase (2006 bis 2008) standen im Rahmen der Ressortforschung
des BMU Mittel aus dem Kapitel 16 02, Titel 544 01, i. H. v. 23 000 Euro zur
Verfügung. In der zweiten Phase (2009 bis 2011) standen Mittel aus dem Kapitel
16 02, Titel 544 01, i. H. v. 503 901 Euro zur Verfügung. In der dritten Phase
(2011 bis 2013) stehen Mittel aus dem Kapitel 16 02, Titel 544 01, i. H. v.
147 612 Euro zur Verfügung. Für die vierte Phase ist der Mittelbedarf – in
Abhängigkeit von der Planung – noch nicht bezifferbar.
5. Welche privatwirtschaftlichen Kooperationspartner sind am NanoDialog
beteiligt, und in welcher Form findet eine Zusammenarbeit mit Umwelt-
und Verbraucherverbänden statt?
Der NanoDialog unterstützt als zentrale, nationale Dialogplattform den
Austausch gesellschaftlicher Interessengruppen auf dem Gebiet der
Nanotechnologie und Nanomaterialien. Zu den Stakeholdern gehören neben öffentlichen
Behörden, Institutionen, Nichtregierungsorganisationen und
Forschungseinrichtungen auch Vertreter der Privatwirtschaft, wie BDI, Evonik, Henkel,
Nanogate AG, VCI und BASF.
Eine Einbeziehung von Umwelt- und Verbraucherverbänden ist unabdingbar,
um durch den NanoDialog ein ausgewogenes Bild zu den Chancen und Risiken
Drucksache 17/8885 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeder Nanotechnologie zu etablieren. Aus diesem Grund sind Vertreter und
Vertreterinnen aus diesem Bereich, wie BUND, Beratungs- und Informationsstelle
Arbeit&Umwelt, Verbraucherzentralen und der Frauenverband WECF (Women
in Europe for a Common Future) aktive Gesprächpartner im Stakeholderdialog.
Ferner ist die Evangelische Kirche vertreten.
Weitere Informationen, inklusive Teilnehmerlisten, finden Sie unter folgender
Internet-Adresse:
www.bmu.de/chemikalien/nanotechnologie/doc/47764.php
6. In welcher Form und mit welchen inhaltlichen Schwerpunkten soll der
NanoDialog, abgesehen von den vier zweitägigen Fachdialogen im Jahr
2012, weitergeführt werden?
Der NanoDialog wird in Form von FachDialogen fortgeführt (siehe Antwort zu
Frage 3). Es ist geplant, diesen auch in einer vierten Phase ab 2013
fortzusetzen. Die inhaltliche Ausgestaltung orientiert sich u. a. an den Ergebnissen
der dritten Phase sowie den nationalen und internationalen Entwicklungen.
7. a) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Feststellung
der NanoKommission, dass die von der NanoKommission 2008
entwickelten fünf Prinzipien zum verantwortungsvollen Umgang mit
Nanomaterialien in der Industrie bislang wenig bekannt sind und dass
selbst staatliche Behörden in ihren Veröffentlichungen nicht auf die
Anwendung der Prinzipien verweisen?
Die von der NanoKommission 2008 entwickelten fünf Prinzipien für einen
verantwortungsvollen Umgang mit Nanomaterialien wurden gemeinsam von der
chemischen Industrie und den anderen vertretenen Stakeholdern ausgearbeitet.
Diese Prinzipien hat der Verband der Chemischen Industrie (VCI) seinen
Mitgliedsunternehmen zur Beachtung empfohlen. Zudem hat der VCI die Inhalte
der Prinzipien für seine Mitgliedsunternehmen in einer Reihe von Leitfäden
branchenspezifisch und unter Bezug auf die einschlägigen Gesetze
konkretisiert, so zum Beispiel zur Registrierung von Nanomaterialien unter REACH,
zur Risikobewertung, zur Informationsweitergabe in der Lieferkette, zur
Sicherheitsforschung und zur Entsorgung von Abfällen, die Nanomaterialien
enthalten. Auch haben nach eigenen Angaben Chemieunternehmen die Inhalte
der Prinzipien der NanoKommission in ihre Unternehmenspraxis integriert.
b) Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag einer Gruppe von
Mitgliedern der NanoKommission, die Vergabe von Bundesmitteln für
Forschung und Entwicklung im Bereich der Nanotechnologie an die
Einhaltung dieser fünf Prinzipien zum verantwortungsvollen Umgang
mit Nanomaterialien zu knüpfen, wie es bei der Bundesanstalt für
Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin bereits üblich ist?
Das BMBF fördert vorwettbewerbliche Forschung. Bei der Auswahl der
Projekte werden entsprechende Kriterien, die in den Förderbekanntmachungen
formuliert sind, geprüft. Die Zuwendungsempfänger werden zudem auf die
Einhaltung der Grundsätze zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis verpflichtet.
8. a) Wird die Bundesregierung der Empfehlung der NanoKommission
nachkommen und eine Stelle bzw. Organisation benennen, die mit der
Weiterentwicklung von Kriterien für gesellschaftliche und
unternehmerische Nutzen- und Risikoaspekte beauftragt wird?
b) Wann soll diese Empfehlung umgesetzt werden, und welche Stellen
bzw. Organisationen sind dafür vorgesehen?
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/8885c) Falls der Empfehlung nicht nachgekommen werden soll, warum
nicht?
Die in den Themengruppen 2 und 4 entwickelten Kriterien sind im ersten Fach-
Dialog der dritten Phase des NanoDialogs diskutiert worden. Zusätzlich wurde
das Schweizer Vorsorgeraster zur vorläufigen Nutzen- und Risikobewertung in
die Diskussion mit einbezogen. Die Teilnehmenden des FachDialogs waren
sich weitgehend einig, dass eine verstärkte, eigenverantwortliche Nutzung der
Instrumente durch Unternehmen, die Nanomaterialien herstellen oder
verwenden, wünschenswert ist.
Zur Unterstützung der eigenverantwortlichen Nutzung der bestehenden
Instrumente wird u. a. der „Deutsche Verband Nanotechnologien“ auf seiner Website
(
www.dv-nano.de/home.html) einen zentralen Zugang für alle Instrumente,
inklusive der Erläuterungen, einrichten. Er wird dort auch das Prinzipienpapier
aus der ersten Phase einstellen. Der Verband richtet weiterhin ein Forum für den
Erfahrungsaustausch ein und nimmt ggf. eingehende Rückmeldungen entgegen.
Der Verband wird sich hierbei durch einen Beraterkreis unterstützen lassen.
Weitere Informationen zu den Ergebnissen des ersten Fachdialogs sind über die
Internetseite des BMU verfügbar (
www.bmu.de/chemikalien/nanotechnologie/
doc/47764.php).
9. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um – wie von der
NanoKommission empfohlen – die Forschung und Entwicklung von
Leitbildern zur nachhaltigen Entwicklung von Nanotechnologien und deren
Designprinzipien voranzutreiben und einem breiten Kreis von Akteuren
aus der Grundlagenforschung, aus Akademien,
Wissenschaftsorganisationen und Fachgesellschaften, in der Forschungsförderung, in den
Unternehmensbereichen Forschung und Entwicklung sowie in der
strategischen Unternehmensentwicklung bekannt zu machen?
10. a) Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag, einen Wettbewerb
für die Entwicklung von Leuchtturmprojekten zum Thema „Green
Nanotechnology“ auszuschreiben, um die in der NanoKommission
begonnene Arbeit an gesellschaftlich getragenen Leitbildern weiterzuführen?
b) Plant die Bundesregierung eine entsprechende Ausschreibung, und
wenn ja, wie sind die Arbeiten für eine solche Ausschreibung
fortgeschritten?
Die Fragen 9 und 10 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung hat die Förderung der Schlüsseltechnologien, so auch der
Nanotechnologie, im Rahmen der Hightech-Strategie 2020 auf die Lösung der
großen globalen Herausforderungen, besonders in den Feldern Klima/Energie,
Gesundheit/Ernährung, Mobilität, Sicherheit und Kommunikation,
ausgerichtet. Ziel der Hightech-Strategie ist es, Deutschland zum Vorreiter bei der
Lösung dieser globalen Herausforderungen zu machen und überzeugende
Antworten auf die drängenden Fragen des 21. Jahrhunderts zu geben. Vor diesem
Hintergrund wurden und werden Forschungsschwerpunkte für eine nachhaltige
Sicherung der globalen Lebensgrundlagen in den Bereichen Klimaschutz,
Wasserversorgung sowie Ersatz knapper Rohstoffe – auch unter dem Einsatz von
Nanotechnologien – weiter ausgebaut (siehe auch Antwort zu Frage 40).
Den Empfehlungen der NanoKommission folgend werden die Ergebnisse aus
der Arbeitsgruppe „Green Nano“ – Designprinzipien – der NanoKommission
(2009 bis 2011) aufgegriffen und weiter diskutiert. So befasst sich im Nano-
Dialog des BMU der dritte Fachdialog ausschließlich mit dem Thema
„Nachhaltigkeit von Nanotechnologien – Green Nano“. Deutschland arbeitet zudem bei
Drucksache 17/8885 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeder OECD Working Party on Manufactured Nanomaterials mit, deren Steering
Group (SG) 9 eine Verbesserung der Wissensbasis bezüglich positiver und
negativer Umweltauswirkungen entlang des Lebensweges von synthetischen
Nanomaterialien sowie eine Weiterentwicklung von lebenszyklusbasierten,
ökobilanziellen Instrumenten zum Ziel hat. Deutschland hat hier im Rahmen eines
Workshops die Ergebnisse der Themengruppe 2 der Nanokommission („Leitfaden zur
Erhebung von Nutzen- und Risikoaspekten von Nanoprodukten“) eingebracht
und diskutiert.
11. Welche Bedeutung hat Nanotechnologie für die Wirtschaftsleistung und
Beschäftigung in Deutschland derzeit, und wie wird sich diese nach
Einschätzung der Bundesregierung in Zukunft entwickeln?
Nanotechnologien haben Querschnittscharakter mit Anwendungsmöglichkeiten
in Branchen wie der Chemischen Industrie, der Automobilindustrie, der
Informations- und Kommunikationstechnologie-Industrie (neue Speicher und
Prozessoren), der Energiewirtschaft (Brennstoff- und Solarzellen), der
Pharmaindustrie, dem Bauwesen, der Textilindustrie sowie der Luft- und
Raumfahrtindustrie. Deutschland gehört in der Nanotechnologie zur Weltspitze und ist in
Europa führend.
Nach Angaben des Vereins Deutscher Ingenieure e. V. (VDI) sind heute (2011)
in Deutschland rund 960 Unternehmen (über 200 mehr als 2009) in der
Nanotechnologie tätig. 75 Prozent davon sind kleine und mittlere Unternehmen
(KMU); 250 Unternehmen befassen sich fast ausschließlich mit der
Nanotechnologie.
Die Beschäftigtenzahl im industriellen Nanotechnologiesektor ist danach im
Jahr 2011 auf etwa 64 000 Mitarbeiter gestiegen, der Umsatz auf 14,3 Mrd. Euro.
Der Forschungsaufwand betrug in diesem Jahr rund 1,4 Mrd. Euro, was einer
Forschungsquote von etwa 10 Prozent bezogen auf den Umsatz entspricht.
Deutschland hat nach Unternehmensangaben bezogen auf die derzeit
wichtigsten Nanotechnologieprodukte in rund einem Drittel aller Anwendungen die
Marktführerschaft inne.
Deutschland gehört neben den USA, Japan und Südkorea zu den in der
Nanotechnologie weltweit führenden Ländern, die ihren Spitzenplatz sowohl in der
Forschung (Publikationen, Hochschulforschung) als auch in der industriellen
Umsetzung (Patente, Produkte und FuE-Infrastruktur) weiter ausbauen.
Jedes neunte der weltweit angemeldeten Nanopatente stammt aus Deutschland.
Nur die USA und Japan melden mehr Patente an. Bezogen auf die Zahl der
wissenschaftlichen Nanotechnologiepublikationen liegt Deutschland auf Platz 4
nach den USA, China und Japan.
In den nächsten Jahren ist ein weiterer Anstieg der Umsatz- und
Beschäftigtenzahlen im Nanotechnologiesektor in Deutschland zu erwarten. Internationale
Marktstudien prognostizieren für verschiedene Marktsegmente der
Nanotechnologie jährliche Wachstumsraten, zum Teil im zweistelligen Bereich.
Weitere Informationen finden Sie unter folgender Internetadresse:
www.bmbf.de
/pub/nanoDE-Report_2011.pdf.
Transparenz und Regulierung von Nanomaterialien
12. a) Wie bewertet die Bundesregierung die von der Organisation für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) festgelegte
Definition von Nanomaterialien als Teilchen im Bereich von unter
100 Nanometern, die auch von der EU und der NanoKommission (vor-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/8885läufig) übernommen wurde, aber beispielweise vom Bund für Umwelt
und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND) oder dem
Umweltbundesamt (UBA) als zu eng bewertet wird?
b) Sieht die Bundesregierung Bedarf, die Definition anzupassen, und
welche Definition wäre nach der Auffassung der Bundesregierung am
geeignetsten?
c) Wie bewertet die Bundesregierung Forderungen nach der Festlegung
von rechtsverbindlichen Definitionen (auf nationaler, europäischer
bzw. internationaler Ebene)?
Welche Vor- bzw. Nachteile wären mit solchen rechtsverbindlichen
Definitionen nach der Auffassung der Bundesregierung verbunden?
Die OECD hat sich zu Beginn der Working Party on Manufactured
Nanomaterials auf eine vorläufige Arbeitsdefinition zu Nanomaterialien geeinigt. Diese
beinhaltet den Größenbereich 1 bis 100 Nanometer (nm).
Unabhängig davon hat die EU in einer öffentlichen Konsultation den
Größenbereich von 1 bis 100 nm zur Diskussion gestellt und hat sich in ihrem
Kommissionsvorschlag vom 18. Oktober 2011 auf diesen Größenbereich geeinigt. Die
EU-Definition ist in den entsprechenden REACH-Arbeitsgruppen in Brüssel
diskutiert worden. Deutschland hat die Verabschiedung der Definition begrüßt.
Die Definition soll im Jahr 2014 überprüft werden. Auch der Größenbereich
wird dann Gegenstand der Überprüfung sein.
13. Welchen nanospezifischen Regulierungsbedarf auf nationaler Ebene sieht
die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Feststellung der Nano-
Kommission „dass in nächster Zeit Regulierungsfragen Vorrang vor
Konzepten haben werden, die auf freiwilligen Maßnahmen der Industrie
aufbauen.“?
Auf europäischer Ebene sind bereits Anpassungen getroffen worden.
Insbesondere in Bezug auf Lebensmittel sind die relevanten Vorschriften weitestgehend
auf europäischer Ebene harmonisiert. So bestehen für Lebensmittelzusatzstoffe,
die in nanoskaliger Abmessung verwendet werden und unter bestimmten
Voraussetzungen auch für andere Lebensmittelzutaten in Nanoform
Zulassungspflichten … einschlägige EU-Verordnungen (Verordnung (EG) Nr. 1333/2008
des Europäischen Parlaments und des Rates über Lebensmittelzusatzstoffe und
Verordnung (EG) Nr. 258/97 des Europäischen Parlaments und des Rates über
neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten). Weiterhin sieht die
Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates
betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel eine
Kennzeichnungspflicht für Zutaten vor, die in Form technisch hergestellter
Nanomaterialien vorhanden sind.
Zu den entsprechenden Ansätzen der anderen Regelwerke auf EU-Ebene wird
auf die Antworten zu den Fragen 2, 15 bis 23 und 38 verwiesen.
Für den Bereich des Arbeitsschutzes sind die derzeitigen Regelungen,
insbesondere in der Gefahrstoffverordnung, ausreichend. Der Ausschuss für Gefahrstoffe
(AGS) erarbeitet zurzeit eine Empfehlung zur Anwendung dieser Vorgaben bei
Tätigkeiten mit Nanomaterialien.
Vor diesem Hintergrund sieht die Bundesregierung nach derzeitigem Stand
keinen generellen nanospezifischen Regulierungsbedarf auf nationaler Ebene.
Drucksache 17/8885 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode14. a) Wie bewertet die Bundesregierung die Empfehlung des
Sachverständigenrates für Umweltfragen (SRU) sowie der Themengruppe 3
(Regulierung von Nanomaterialien und Produkten) der NanoKommission,
das Vorsorgeprinzip als Leitprinzip für die Regulierung der
Nanotechnologie anzuwenden?
b) Welche Konsequenzen für Industrie und Verbraucher wären zu
erwarten, wenn die Bundesregierung das – auch im Grundgesetz verankerte
Staatsziel – Vorsorgeprinzip im Bereich der Nanotechnologie
konsequent umsetzen würde?
Das Vorsorgeprinzip ist bereits das Leitprinzip für alle stoffrechtlichen
Regelungen auf nationaler und europäischer Ebene. Die Bundesregierung sieht im
Vorsorgeprinzip einen geeigneten Ansatz, um – unter sorgfältiger Abwägung
von Kosten und Nutzen – mögliche Risiken für Mensch und Umwelt auch dann
präventiv zu vermeiden, wenn noch wissenschaftliche Unsicherheiten
bestehen. Die Maßstäbe für die Anwendung des Vorsorgeprinzips müssen dabei auf
den Vorsorgeanlass und die jeweils infrage stehenden einzelnen
Regulierungsmaßnahmen bezogen werden. Die Frage, welche konkreten Konsequenzen im
Bereich der Nanotechnologie zu erwarten sind, kann daher nicht pauschal,
sondern erst nach der Prüfung der verschiedenen in Betracht kommenden
Handlungsoptionen beantwortet werden. Diese Prüfung wird derzeit – unter
Berücksichtigung sowohl der Empfehlungen des SRU wie auch der Ergebnisse der
NanoKommission – durchgeführt.
Im Bereich des Arbeitsschutzes ist das Vorsorgeprinzip für neu entwickelte
Stoffe unter § 7 Absatz 12 der Gefahrstoffverordnung umgesetzt: „Wenn für
Stoffe oder Zubereitungen keine Prüfdaten oder entsprechende aussagekräftige
Informationen zur akut toxischen, reizenden, hautsensibilisierenden oder
erbgutverändernden Wirkung oder zur Wirkung bei wiederholter Exposition vorliegen,
sind die Stoffe oder Zubereitungen bei der Gefährdungsbeurteilung wie
Gefahrstoffe mit entsprechenden Wirkungen zu behandeln“.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 24 verwiesen.
15. Wie bewertet die Bundesregierung den – auch durch ein von ihr in
Auftrag gegebenes Gutachten des Öko-Institutes e. V. bestätigten –
Missstand, dass die Behörden in Deutschland zurzeit nicht oder nicht
ausreichend Kenntnis über die in Deutschland hergestellten oder in Verkehr
gebrachten Nanomaterialien und Produkte, die diese enthalten, erlangen
können, und welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bereits
ergriffen und wird sie weiter ergreifen, um hier eine größere Transparenz zu
schaffen?
16. a) Wie ist der derzeitige Diskussionsstand auf EU-Ebene zur Einführung
einer branchenübergreifenden Datenbank für Verbraucherprodukte,
die Nanomaterialien enthalten (Stoff- und Produktregister)?
b) Ist mit der Einführung einer solchen Datenbank zu rechnen, und wenn
ja, wann?
c) Wie positioniert sich die Bundesregierung diesbezüglich?
17. b) Welche Überlegungen verfolgt die Bundesregierung hinsichtlich der
möglichen Einführung eines nationalen Produktregisters, insbesondere
für den Fall, dass ein europäisches Register nicht eingeführt wird?
b) Welche der in der NanoKommission diskutierten Typen von
Produktregistern präferiert die Bundesregierung?
18. Welche Vor- und Nachteile sieht die Bundesregierung jeweils in einem
freien öffentlichen bzw. auf Behörden beschränkten Zugang zu einem
solchen Register, und welche Art des Zugangs hält die Bundesregierung
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/8885für sinnvoll und dem Informationsrecht der Verbraucherinnen und
Verbraucher angemessen?
Die Fragen 15 bis 18 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung hält den Transparenzgedanken für bedeutsam. Ein freier
öffentlicher Zugang zu Nano-Datenbanken dient der Transparenz für den
Verbraucher. Ein auf Behörden beschränkter Zugang zu einer Datenbank, die z. B.
sicherheitsrelevante Daten zu Nanomaterialien enthält und auf der Grundlage
einer Anpassung des Chemikalienrechts erfolgen könnte, dient der
Sicherheitsbewertung durch die zuständigen Behörden.
Wegen des europäischen Binnenmarktes ist ein EU-weiter Ansatz für eine
stoffbezogene Nano-Datenbank inklusive Verbraucherprodukten gegenüber einem
nationalen Ansatz vorzuziehen. Um Doppelarbeit zu vermeiden, wäre es hierbei
sinnvoll, bereits vorhandene sektor- bzw. produktbezogene Meldepflichten zu
prüfen und diese bereits erhobenen Daten – falls erforderlich – in einer
übergreifenden Nano-Datenbank mit Verbraucherprodukten auf EU-Ebene darzustellen.
Dabei sollten auch produktspezifische Aspekte in Bezug auf eine ggf.
erforderliche Abwandlung der zugrunde zu legenden Definition einbezogen werden. Es
ist noch zu prüfen, ob die Empfehlung der Europäischen Kommission vom
18. Oktober 2011 für eine allgemeine Definition von Nanomaterialien eine
geeignete Grundlage für eine branchenübergreifende Datenbank für
Verbraucherprodukte bietet.
19. a) Wie weit ist der Prüfungs- und Abstimmungsprozess der
Bundesregierung in Bezug auf die Einführung obligatorischer
Kennzeichnungspflichten (entsprechend ihrer Aussage in ihrem Aktionsplan 2015, dass
sie empfehle, „im Einzelfall und bezogen auf Produktklassen zu
prüfen, ob eine Kennzeichnung aus Verbrauchergründen sachgerecht und
erforderlich ist.“?
b) Unter welchen Bedingungen erwägt die Bundesregierung die
Einführung nationaler Kennzeichnungspflichten?
c) Welchen konkreten Zeitplan hat sich die Bundesregierung
diesbezüglich gesetzt?
Die Bundesregierung hat aktiv an den Prüfungs- und Abstimmungsprozessen in
der EU zu Regelungen für Produkte, die Nanomaterialien enthalten,
mitgewirkt. Das betrifft auch die Frage der Einführung obligatorischer
Kennzeichnungspflichten.
Hinsichtlich der Kennzeichnung von Lebensmitteln sieht die Verordnung (EU)
Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die
Information der Verbraucher über Lebensmittel für Zutaten, die in Form technisch
hergestellter Nanomaterialien vorhanden sind, eine Kennzeichnungspflicht vor,
die ab dem 13. Dezember 2014 wirksam wird.
Bei Kosmetika wird ab 2013 die Kennzeichnung von nanoskaligen
Bestandteilen verpflichtend. Rechtsgrundlage ist die im Jahr 2009 erlassene
Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
30. November 2009 über kosmetische Mittel. So ist bei diesen Stoffen in der
Liste der Bestandteile der Zusatz „(nano)“ nach der jeweiligen INCI-
Bezeichnung erforderlich.
Auch die künftige EU-Biozid-Verordnung (siehe Antwort zu Frage 38) sieht für
Biozid-Produkte, die Nanomaterialien enthalten, ab September 2013 eine
Kennzeichnung vor; zudem müssen die damit verbundenen spezifischen
Risiken genannt werden.
Drucksache 17/8885 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeNationale Kennzeichnungspflichten sind wegen des europäischen
Binnenmarktes und vor dem Hintergrund der Aktivitäten auf der EU-Ebene zu bestehenden
Regelungen nicht zielführend.
20. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass es aus
Verbraucherschutzsicht unbefriedigend ist, dass Verbraucherinnen und Verbraucher
nach wie vor nicht sicher erkennen können, ob Produkte Nanomaterialien
enthalten, da bei einigen Produkten, in denen Nanomaterialien enthalten
sind, dies nicht angegeben ist, wohingegen andere Produkte, in denen
keine Nanomaterialien enthalten sind, sogar mit „Nano“ werben?
Die Europäische Kommission hat am 18. Oktober 2011 eine Empfehlung für
eine allgemeine Definition von Nanomaterialien verabschiedet. Diese
Definition erfasst natürliche sowie zufällig und absichtlich hergestellte
Nanomaterialien in ungebundener Form, als Aggregate und als Agglomerate. Das schließt
z. B. subzelluläre Bestandteile von bakteriellen, pflanzlichen und tierischen
Zellen ein. Es wäre aus Verbraucherschutzsicht nicht befriedigend, alle
Produkte, die vorstehend genannte Beispiele enthalten, nach der vorgelegten EU-
Definition zu kennzeichnen.
Für die Kennzeichnungspflichten auf Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln und
Biozidprodukten wird auf die Antwort zu Frage 19 verwiesen. Darüber hinaus
gilt das allgemeine Verbot von Irreführung und Täuschung der
Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Überwachung der Einhaltung dieser Vorschriften ist
Aufgabe der zuständigen Landesbehörde.
Lebensmittelkontaktmaterialien, die unter Anwendung von Nanomaterialien
hergestellt sind, müssen den rechtlichen Vorschriften zum Schutz vor
Irreführung und Täuschung entsprechen. Nach Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG)
Nr. 1935/2004 (der so genannten Rahmenverordnung für
Lebensmittelkontaktmaterialien) dürfen Kennzeichnung, Werbung und Aufmachung von
Lebensmittelkontaktmaterialien den Verbraucher nicht irreführen. § 33 Absatz 1 des
Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB) legt fest, dass es verboten
ist, Lebensmittelkontaktmaterialien unter irreführender Bezeichnung, Angabe
oder Aufmachung gewerbsmäßig in den Verkehr zu bringen oder beim Verkehr
mit solchen Bedarfsgegenständen mit irreführenden Darstellungen oder
sonstigen Aussagen zu werben.
21. a) Wie positioniert sich die Bundesregierung gegenwärtig zu der in der
NanoKommission strittigen Frage, ob umweltoffene Anwendungen
von Nanomaterialien verpflichtend gekennzeichnet werden müssen,
und wie begründet sie ihre Position?
b) Sollte die Bundesregierung hier noch keine abschließende Position
gefunden haben, wie wird der weitere Diskussionsprozess gestaltet
sein, und wann ist mit einer Positionsfindung zu rechnen?
Die zu Frage 20 angeführte Empfehlung der Europäischen Kommission zur
Definition von Nanomaterialien ist sehr weitreichend. In sektorspezifischen
Regelungen sind jedoch Abweichungen und Modifikationen möglich, wenn
dies erforderlich ist. So kann über eine mögliche Kennzeichnung von
Nanomaterialien für eine umweltoffene Anwendung im Einzelfall in sektorspezifischen
Regelungen entschieden werden, wie z. B. in der kürzlich verabschiedeten
Biozidverordnung der EU. Zur Frage der Kennzeichnung siehe auch die Antworten
zu den Fragen 19 und 20.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/888522. Wie bewertet die Bundesregierung die von der NanoKommission
angeregten Aktualisierungen und Anpassungen der Anforderungen an
Nanomaterialien im Rahmen der Revision der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer
Stoffe (REACH)?
Die Bundesregierung teilt die Auffassung der NanoKommission, dass die
genannte Verordnung grundsätzlich geeignet ist, um die spezifischen
Anforderungen von Nanomaterialien abzudecken, insoweit jedoch weiterer Anpassungen
bedarf. Die spezifischen Anregungen der NanoKommission sind in die
laufenden Arbeiten zur deutschen Positionierung hinsichtlich des Anpassungsbedarfs
einbezogen.
23. Hat die Bundesregierung die von ihr bis Ende 2011 angekündigte
Positionierung (siehe Bundestagsdrucksache 17/5744, S. 16) hinsichtlich der
Verhandlungen zur Überarbeitung der REACH-Verordnung in Bezug auf
Nanomaterialien getroffen, und wenn ja, welche Verhandlungsposition
nimmt sie ein, bezüglich
a) der Definition und der Festlegung der Begrifflichkeiten von
Nanomaterialien und Nanotechnologien im Rahmen der REACH-
Verordnung,
b) der Kriterien, nach welchen die Bewertung und Kennzeichnung von
Nanomaterialien im Rahmen von REACH erfolgen soll,
c) Überlegungen, eine eigenständige Nano-REACH-Liste anzustreben,
d) möglicher Beschränkungen oder Nichtzulassungen bestimmter
Nanostoffe?
Falls die Bundesregierung entgegen ihrer Ankündigung noch keine
Verhandlungsposition abgestimmt hat, womit begründet sie dies?
Vorschläge der Kommission zu Anpassungen der REACH-Verordnung liegen
bisher nicht vor, sodass der Meinungsbildungsprozess auf EU-Ebene sich
derzeit noch im Vorfeld möglicher Verhandlungen befindet. Die Bundesregierung
hat im Mai 2011 über die Bundesstelle für Chemikalien eine erste Position zu
Kernfragen einer sachgerechten Befassung mit den Besonderheiten von
Nanomaterialien im Rahmen des REACH-Registrierungsverfahrens in die EU
eingebracht. Die Abstimmung zu weiteren Einzelheiten der deutschen Position ist
aufgrund der Komplexität der regulativen Fragestellungen noch nicht
abgeschlossen.
24. Prüft die Bundesregierung im Sinne des Vorsorgeprinzips auch vorläufige
Verbote von bestimmten Nanoprodukten in verbrauchernahen Bereichen
wie Nanosilber, Nanotitan, Kohlenstoffnanoröhrchen bzw. die
Anwendung von Nanoproduktion in verbrauchernahen Bereichen in Form von
Aerosolen?
Falls nein, wie begründet es die Bundesregierung, in den o. g. jeweiligen
Einzelfällen kein vorläufiges Verbot auszusprechen?
Das Vorsorgeprinzip zielt darauf ab, trotz fehlender Gewissheit bezüglich Art,
Ausmaß oder Eintrittswahrscheinlichkeit von möglichen Schadensfällen
vorbeugend zu handeln, um diese Schäden von vornherein zu vermeiden (Principle
#15 of the June 1992, Declaration of the Rio Conference on Environment and
Development). Das Vorsorgeprinzip ist mittlerweile als Ausprägung des
Staatsziels Umweltschutz in Artikel 20a des Grundgesetzes (GG) und des
entsprechenden Gemeinschaftsziels in Artikel 191 Absatz 2 AEUV etabliert. Es liegt
z. B. der europäischen Chemikalienverordnung (REACH) zugrunde und findet
Drucksache 17/8885 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeim Lebensmittelrecht (Verordnung (EG) Nr. 178/2002 Artikel 7) Anwendung.
Es wurde von der Kommission in ihrer Mitteilung über die Anwendbarkeit des
Vorsorgeprinzips konkretisiert. Der Rückgriff auf das Vorsorgeprinzip ist
gemäß Mitteilung der Kommission nur für Verbote gerechtfertigt, wenn die
folgenden drei Voraussetzungen erfüllt sind:
● Ermittlung der möglichen negativen Folgen,
● Bewertung der verfügbaren wissenschaftlichen Daten und
● Bewertung des Grades der wissenschaftlichen Unsicherheit.
Die Kommission weist darauf hin, dass eine Berufung auf das Vorsorgeprinzip
nur möglich ist, wenn ein potenzielles Risiko besteht, und dass es keinesfalls
eine willkürliche Entscheidung rechtfertigen kann.
Für nanoskalige Formen von Silber, Titan und Kohlenstoffröhrchen sind die
Voraussetzungen für auf dem Vorsorgeprinzip fußende Verbotsregelungen nach
dem jetzigen Wissensstand nicht gegeben. Aber es bestehen
Zulassungsverfahren (Verbotsprinzip mit Erlaubnisvorbehalt) für bestimmte Komponenten in
Lebensmittelkontaktmaterialien aus Kunststoff (Verordnung (EU) Nr. 10/2011)
und solchen aus Zellglasfolie (Richtlinie 2007/42/EG). Eine Zulassung für die
nanoskaligen Formen von Silber, Titan und Kohlenstoffröhren besteht nicht.
Für Kohlenstoffröhrchen, die die WHO-Faserdefinition erfüllen, wird aus Sicht
der BAuA das potenzielle Risiko als gegeben und die Umsetzung des
Vorsorgeprinzips als notwendig angesehen (siehe Nummer 3.1c des AGS-Papieres
„Wissensstand bezüglich möglicher Wirkprinzipien und Gesundheitsgefahren durch
Exposition mit arbeitsplatzrelevanten Nanomaterialien“. Die Bundesregierung
folgt dieser Empfehlung. (
www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/
AGS/pdf/Wissensstand-Nanomaterialien.pdf).
Die gesundheitlichen Auswirkungen von Produkten als Treibgassprays können
aus Sicht von Experten des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) nur mit
einer Teststrategie ermittelt werden, welche die realen
Anwendungsbedingungen im Innenraum simuliert. Denn toxische Effekte treten erst auf, wenn das
Produkt selbst, also das gesamte Stoffgemisch der Rezeptur, als feiner Nebel
mit entsprechend kleiner Tropfengröße eingeatmet wird. Das gilt sowohl für
Produkte mit als auch für Produkte ohne Nanomaterialien.
25. Mit welchen Mitteln hat die Bundesregierung den NanoTruck finanziert
bzw. wird diesen in Zukunft finanzieren (bitte nach Haushaltstiteln und
Haushaltsjahren aufschlüsseln), und hält es die Bundesregierung im Sinne
einer ausgewogenen Verbraucheraufklärung für angemessen, dass bei der
Lasershow des NanoTrucks zwar auf Chancen und Möglichkeiten der
Nanotechnologie hingewiesen wird, mögliche Risiken dahingegen völlig
unerwähnt bleiben (wie beispielsweise auf der vom Bundesministerium
für Bildung und Forschung initiierten Homepage
www.nanotruck.de/
der-nanotruck.html)?
Die Finanzierung des aktuellen nanoTruck erfolgt aus Kapitel 30 40 (Forschung
für Innovationen, Hightech-Strategie), Titel 683 26 (Nanotechnologien, Neue
Werkstoffe) mit einer Projektlaufzeit von Dezember 2010 bis Dezember 2013.
Finanzierung (in T Euro) über die Jahre:
2010: 2 087
2011: 2 093
2012: 1 570
2013: 1 560.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/8885Die Lasershow im nanoTruck dient Besuchern spezieller
Veranstaltungsformate im Rahmen der nanoTruck-Kampagne zur schnellen Einführung in das
Thema „Nanotechnologie“ und behandelt in diesem Sinne vor allem die Fragen
nach deren Bedeutung und Wesen sowie deren Anwendbarkeit bzw. dem
praktischen Nutzen für den Menschen. Das Thema der potenziellen Risiken wird
durch die Aussage aufgegriffen, dass sich das BMBF aktiv für den
verantwortungsvollen Umgang mit der Nanotechnologie einsetzt.
Die Lasershow stellt jedoch nur einen kleinen Teil des gesamten
Informationsangebotes der Initiative „nanoTruck – Treffpunkt Nanowelten“ dar. Dass eine
Besucherin oder ein Besucher der Ausstellung ausschließlich mit diesem
einzelnen Element in Berührung kommt, ist durch die Vorführung in
geschlossenen Veranstaltungen nicht vorgesehen.
Die Informations- und Dialogkampagne behandelt das Thema „Risiken der
Nanotechnologie“ bzw. „begleitende Risikoforschung“ als ein Schwerpunktthema
durch eine spezielle Themenwand in der Ausstellung, einen speziellen Flyer
„Nanotechnologie: Die Risikoforschung“, die Behandlung in einem speziellen
Kapitel innerhalb der Kampagnenbroschüre und durch Berücksichtigung auf
den nanoTruck-Internetseiten unter dem Thema „Nano im Dialog“.
Forschungsvorhaben und -anstrengungen zum Nutzen und zu Risikoaspekten
von Nanomaterialien und Nanotechnologien
26. Wie viel Prozent der Gesamtausgaben des Bundes für die Förderung und
Erforschung der Nanotechnologie und wie viele Mittel in absoluten
Zahlen sind seit 2000 jährlich in die Sicherheits- und Risikoforschung
geflossen?
Die Angaben sind in den beiden nachfolgenden Tabellen dargestellt.
Zahlen des BMBF liegen für den Zeitraum ab 2002 vor.
(in Mio. Euro) 2002 2003 2004 2005 2006
BMBF – Institutionelle Förderung 93 93 93 95 102
BMBF-Projektförderung Nanotechnologie 73,9 88,2 96,3 125,9 141
BMBF-Projektförderung in der Risiko- und
Begleitforschung
2,1 3,2 5,4 5,4 6,7
BMU Ressortforschung UFOPLAN (siehe auch
Frage 35)
Zahlen nicht speziell für Nano-Projekte ausgewiesen,
daher keine Aufstellung möglich
BMELV Sicherheits- und Ressortforschung 0,075 0,35
(in Mio. Euro) 2007 2008 2009 2010 2011
BMBF-Institutionelle Förderung 110 136 142 167 169
BMBF-Projektförderung Nanotechnologie 168 177 212 200 200
BMBF-Projektförderung in der Risiko- und
Begleitforschung
10,2 9,32 11,5 12 12
BMU Ressortforschung UFOPLAN (siehe auch
Frage 35)
0,4458 0,5808 0,5977 0,662 0,8119
BMELV Sicherheits- und Ressortforschung 0,35 0,3519 0,2834 0,4623 0,5553
Drucksache 17/8885 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode27. Wie viele Mittel, aufgeteilt nach Ressorts, plant die Bundesregierung,
während der Laufzeit des Aktionsplans Nanotechnologie (2011 bis 2015)
in die Nanotechnologie zu investieren?
Wie viel Prozent davon und wie viele Mittel in absoluten Zahlen fließen
in die Sicherheits- und Risikoforschung?
(Bitte jeweils nach Haushaltstiteln und Haushaltsjahren aufschlüsseln.)
* Planzahlen
Das BMBF plant, vorbehaltlich der Ausgestaltung der Haushalte 2013 ff., die
Förderung der Nanotechnologie etwa im derzeitigen Umfang fortzusetzen und
die Risikoforschung auszubauen.
Für die Mittelvergabe im Rahmen der BMBF-Projektförderung ist zu
berücksichtigen, dass für eine Förderentscheidung und damit für die Finanzierung von
Projekten stets die wissenschaftlich-technische Qualität der Vorschläge
oberstes Kriterium und damit letztendlich ausschlaggebend für die Höhe der
eingesetzten Fördermittel ist.
Für das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie lassen sich die
Mittel nicht genau beziffern. Die Forschungsprojekte werden technologieneutral
ausgeschrieben, so dass nicht genau prognostiziert werden kann, welche
Forschungsmittel für Nanotechnologie verwendet werden. Zudem kann
Nanotechnologie nur einen unter mehreren Aspekten eines geförderten
Forschungsvorhabens betreffen. Grob geschätzt kann man jedoch von einem Ausgabenniveau
von ca. 40 Mio. Euro jährlich für Nanotechnolgie insgesamt ausgehen, davon
– ebenfalls geschätzt – jährlich 5 Mio. Euro für den Bereich Risiko/Sicherheit.
Im Geschäftsbereich des BMAS führt die BAuA die Sicherheitsforschung zu
Nanomaterialien im Rahmen ihres FuE-Programms 2010 bis 2013 fort. Es
zeichnet bereits jetzt ein über diesen Zeitraum hinausgehender Bedarf ab, der
auch die Sicherheit von Materialien am Arbeitsplatz mit Dimensionen oberhalb
der Nanodefinition („advanced materials“) betreffen wird. Zusätzlich zur
Sicherheits- und Risikoforschung für Nanomaterialien wird daher auch die
Risikoforschung für „advanced materials“ gefördert. Es ist davon auszugehen, dass wie in
den Jahren 2010 und 2011 der jährliche Mittelbedarf in einer Größenordnung
von etwa 500 000 Euro liegen wird, ein signifikanter Deckungsanteil durch
Drittmitteleinnahmen (BMBF, EU-Forschungsrahmenprogramm) konnte bereits
erreicht werden (siehe auch Antwort zu Frage 35).
28. Mit welchen konkreten Maßnahmen, in welchem zeitlichen Rahmen und
mit jeweils welchen Mitteln gedenkt die Bundesregierung den von der
NanoKommission geforderten und im Aktionsplan Nanotechnologie
angekündigten Ausbau der Risiko- und Begleitforschung zu realisieren,
besonders in den Bereichen Charakterisierung und Identifizierung von
Nanomaterialien, Messmethoden und -strategien,
Expositionsabschätzung und -analyse, Verhalten in der Umwelt, Toxikologie und
Toxikokinetik, Test- und Bewertungsstrategien, Risikobewertung ausgewählter
Nanomaterialien und -technologien, prospektive Bewertung im frühen
(in Mio. Euro) 2011 2012*
Institutionelle Förderung 169 171
BMBF-Projektförderung Nanotechnologie 200 200
BMBF-Projektförderung in der Risiko- und
Begleitforschung
12 12
BMU Ressortforschung UFOPLAN 0,8119 0,4922
BMELV Sicherheits- und Ressortforschung 0,5553 0,8210
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/8885Stadium des Innovationsprozesses sowie
produktlebenszyklusübergreifende Herangehensweise bei der Erforschung von Risikopotential?
Das BMBF plant die Fortschreibung der Förderaktivitäten „NanoCare –
Auswirkungen synthetischer Nanomaterialien auf den Menschen“ und „Nano-
Nature: Nanotechnologien für den Umweltschutz – Nutzen und Auswirkungen“.
Entsprechende Vorbereitungen werden derzeit getroffen.
Im Rahmen der BMBF-Projektförderung sind auch in den chancenorientierten
Projekten mit nanotechnologischen Anwendungen Arbeitspakete zu
Auswirkungen der verwendeten Materialien in angemessenem Umfang integriert.
Das BMU finanziert über den Umweltforschungsplan im Rahmen der
Ressortforschung verschiedene Projekte zum Verhalten in der Umwelt, zur (Öko-)
Toxikologie und Toxikokinetik und zur Weiterentwicklung von Testmethoden
ausgewählter Nanomaterialien. Nähere Informationen zu diesen Projekten finden sich
in der Antwort zu Frage 35.
Die BAuA konzentriert sich auf Methoden zur Charakterisierung der Exposition
bei Tätigkeiten mit Nanomaterialien am Arbeitsplatz. Diese Methoden werden
zurzeit weiterentwickelt, um in Prüfstandtests auch die morphologische und
chemische Charakterisierung von Materialproben unabhängig vom Arbeitsplatz
zu ermöglichen (u. a. zur messtechnischen Überwachung des EU-Vorschlags zur
Nanodefinition). Im Bereich der Toxikologie stehen In-vivo-Untersuchungen
zur Langzeitwirkung mikro- und nanoskaliger Stäube für die Ableitung
belastbarer Expositions-Risiko-Beziehungen, z. B. für die Ableitung von
Arbeitsplatzgrenzwerten, im Mittelpunkt (siehe auch Antwort zu Frage 35).
Neben der Risiko- und Begleitforschung für Nanomaterialien wird auch die
Risikoforschung für „advanced materials“ gefördert. „advanced materials“ sind
Materialien oberhalb der 100-nm-Grenze.
29. Wird die Bundesregierung der Empfehlung der NanoKommission
nachkommen, auf einer zentralen Behördenseite Datensätze zur Risiko- und
Begleitforschung in Deutschland zu veröffentlichen, damit kleine und
mittlere Unternehmen und andere Akteure einen Überblick über bereits
durchgeführte Sicherheitsforschung erhalten?
Die geförderten Projekte zur Risiko- und Begleitforschung sind in dem
Förderkatalog der Bundesregierung enthalten. Der Förderkatalog ist eine Datenbank
mit mehr als 110 000 abgeschlossenen und laufenden Vorhaben der
Projektförderung des Bundes, in der interaktiv und individuell im Datenbestand
recherchiert werden kann (
http://foerderportal.bund.de/foekat/jsp/StartAction.do).
Ausführliche Informationen über die Projekte zur Risiko- und Begleitforschung
im Rahmen der BMBF-Förderung stehen zudem auf der Internetseite
www.nanopartikel.info zur Verfügung. Die Internetseiten werden
kontinuierlich erweitert; dazu gehören auch die aktuellen Ergebnisse. Diese werden in
den Maßnahmen „NanoNature – Nanotechnologien für den Umweltschutz –
Nutzen und Auswirkungen“ und „NanoCare – Auswirkungen synthetischer
Nanomaterialien auf den Menschen“ derzeit gefördert.
Im Rahmen des EU-Projekts SIINN „Safe Implementation of Innovative
Nanoscience and Nanotechnology“ ist die Entwicklung eines intelligenten
Suchagenten für bereits existierende Datenbanken zu Risikoeigenschaften von
Nanomaterialien geplant. Hiermit sollen auf internationaler Ebene
Suchabfragen zu bereits bekannten Risikoeigenschaften von Nanomaterialien in
verschiedenen Datenbanken ermöglicht werden. Die Entwicklung des Datenbank-
Suchagenten erfolgt durch den schweizerischen Partner TEMAS AG.
Drucksache 17/8885 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeInformationen zu den Ergebnissen der Sicherheitsforschung der BAuA zu
Nanomaterialien sind unter
www.baua.de/nanotechnologie öffentlich zugänglich.
30. Gedenkt die Bundesregierung, der Empfehlung der NanoKommission
und dem britischen und amerikanischen Beispiel zu folgen und eine
ressortübergreifende Strategie auf dem Feld der Begleitforschung zu
Sicherheits- und Risikofragen anzustreben, an deren Erarbeitung andere
gesellschaftliche Akteure sich beteiligen können, und wenn ja, unter
Beteiligung welcher Akteure und in welchem Zeitraum, und wenn nein,
warum nicht?
Die Bundesregierung hat ihre Aktivitäten zur Nanotechnologie in einem
integrierten Konzept, dem Aktionsplan Nanotechnologie 2015, gebündelt. Der
Aktionsplan führt die Entwicklungen der Nanotechnologie und ihre Chancen
mit den Fragen nach Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt zusammen.
Beide Themenfelder sind nicht unabhängig voneinander zu betrachten. Unter
dem Dach des Aktionsplans bietet die Bundesregierung zudem schon jetzt eine
Vielzahl an Diskussionsmöglichkeiten für Stakeholder, insbesondere aber auch
für Bürgerinnen und Bürger.
31. Will die Bundesregierung dazu beitragen, dass ein vorsorgeorientierter
Ansatz bei der Erforschung von Nanotechnologie und Nanomaterialien
konsequent zum Tragen kommt, und wenn ja, in welcher Weise?
Auf die Antwort zu Frage 28 wird verwiesen.
32. a) Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag, dass für die
prospektive Bewertung von Nanotechnologien und Nanomaterialien zu einem
frühen Zeitpunkt im Innovationsprozess Besorgnis- und
Entlastungskriterien (siehe die Ergebnisse der Arbeitsgruppe 2 „Risiken und
Sicherheitsforschung“ aus der ersten Arbeitsphase der Nano
Kommission) entwickelt werden und darauf aufbauend eine vorläufige
Risikoeinstufung z. B. nach den Kategorien hoch/mittel/niedrig erfolgt und
auf dieser Basis entsprechende Vorsorgemaßnahmen früh bestimmt
werden?
b) Wird die Bundesregierung einen solchen Ansatz fördern, und wenn ja,
wie, und wenn nein, warum nicht?
Zu Nanomaterialien und ihren Anwendungen bestehen sehr unterschiedliche
Wissensstände. Instrumente zur Bewertung können daher keine pauschalen
Aussagen treffen.
Eine vorläufige Risikoeinstufung z. B. nach den Kriterien hoch/mittel/niedrig
kann als Entscheidungshilfe für weiteren Forschungsbedarf dienen, jedoch
nicht als Basis für Vorsorgemaßnahmen verwendet werden.
Vorsorgemaßnahmen müssen begründbar und in den jeweiligen Regelwerken verankert sein.
Für den Arbeitsschutz wird zurzeit eine entsprechende Empfehlung im
Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) erarbeitet.
33. Inwiefern hat die Bundesregierung Ansätze für ein Preliminary
Assessment (siehe die Ergebnisse der Arbeitsgruppe 2 „Risiken und
Sicherheitsforschung“ aus der ersten Arbeitsphase der NanoKommission) in die
Working Party on Manufactured Nanomaterials der OECD eingebracht,
und mit welchem Ergebnis und wie bewertet die Bundesregierung den
Vorschlag, im Rahmen der OECD-Aktivitäten eine Guideline zum Preli-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/8885minary Assessment zu erarbeiten, um das Vorsorgeprinzip umzusetzen,
und wie wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen?
Die Ergebnisse der NanoKommission wurden und werden regelmäßig in die
OECD WPMN eingebracht. Bei der OECD WPMN befasst sich die Steering
Group (SG) 6 („Co-operation on Risk Assessment“) auch mit den Kriterien und
verschiedenen Konzepten eines „preliminary risk assessment“.
Die Ergebnisse der OECD WPMN werden veröffentlicht.
34. Mit welchen Maßnahmen und konkreten Forschungsprojekten fördert die
Bundesregierung die Erforschung der dissipativen Nutzung von
Nanomaterialien sowie die Frage ihrer Rückholbarkeit aus großen Stoffströmen
(bitte Namen, Projektträger, investierte Mittel und Projektzeiträume
angeben)?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Relevanz der Erforschung des
Problems der dissipativen Nutzung von Nanomaterialien?
In der BMBF-Bekanntmachung „MatRessource – Materialien für eine
ressourceneffiziente Industrie und Gesellschaft“ wird das Thema „Verhalten von
Nanomaterialien beim Recycling“ aktuell adressiert (siehe auch Antwort zu Frage 40).
35. In welcher Höhe hat die Bundesregierung im Rahmen der
Forschungsstrategie Nanotechnologie: Gesundheits- und Umweltrisiken von
Nanomaterialien der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und
Arbeitsmedizin, des Bundesinstituts für Risikobewertung und des UBA seit
Dezember 2007 Mittel für welche konkreten Forschungsprojekte (bitte Titel,
Forschungsschwerpunkt, Projektnehmer, Zeitraum angeben) investiert,
und wo sind Ergebnisse oder Zwischenergebnisse dieser Projekte
dokumentiert?
Zu den in der gemeinsamen „Forschungsstrategie Nanotechnologie:
Gesundheits- und Umweltrisiken von Nanomaterialien“ der BAuA, des BfR und des
UBA (2007) genannten offenen Fragen und Forschungsschwerpunkten wurden
eine Reihe von Aktivitäten durchgeführt, die in der Neuauflage der Strategie
beschrieben werden. Im Folgenden werden die Forschungsaktivitäten der
Bundesoberbehörden UBA, BfR und BAuA aufgeführt. Zum Zwecke der
einfacheren Darstellung werden die Informationen größtenteils in tabellarischer Form
dargestellt.
UBA:
Im Rahmen der Ressortforschung (Umweltforschungsplan) sowie über
Beauftragung von Sachverständigen und Verbändeprojektförderung (Finanzierung
aus dem BMU-Haushalt) hat das Umweltbundesamt von Dezember 2007 bis
2012 zahlreiche Projekte auf den Weg gebracht, die sich mit
Regulierungsfragen, der Untersuchung gesundheitlicher Risiken und Umweltrisiken sowie mit
den möglichen Umweltschutz- und Umweltentlastungspotentialen der
Nanotechnologie befassen. Dies entspricht den benannten Forschungslücken in der
gemeinsamen Forschungsstrategie aus dem Jahr 2007 sowie einzelnen
Anforderungen aus dem OECD-Sponsorship-Programm und den laufenden REACH
Aktivitäten zu Nanomaterialien.
Tabelle 1: Projekte des Umweltforschungsplans zum Thema Nanotechnologie
Dezember 2007 bis 2012
(grau unterlegt: Gutachten/Verbändeprojekte)
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Lfd
Nr.
Titel Laufzeit Mittelbedarf
[€]
Projektnehmer Forschungsschwerpunkt
1 Technisches Vorgehen bei der
Testung von Nanopartikeln
(FKZ 206 61 203/03)
11.2006 –
12.2007
38.289,- Fraunhofer-Institut für
Molekularbiologie
und Angewandte
Oekologie (Fh-IME),
Schmallenberg u. Aachen
Anhand der Auswertung
relevanter Literatur zum
Umweltverhalten und zur
Ökotoxikologie von
Nanopartikeln wurden
Empfehlungen gegeben, wie bei
der Testung von Nanopartikeln
technisch vorzugehen ist und
welche Informationen Teil einer
Berichtspflicht sein sollten.
2 Entlastungseffekte für die
Umwelt durch nanotechnische
Verfahren und Produkte (FKZ
206 61 203/02)
01.2007 –
04.2008
133.850,- Universität Bremen,
Institut für ökologische
Wirtschaftsforschung
gGmbH, Berlin
Darstellung der Chancen
nanotechnischer Verfahren und
Produkte für die Umwelt und den
Umweltschutz anhand von vier
Fallbeispielen.
3 Nanotechnologie und
Umweltschutz: Chancen nutzen,
Risiken minimieren (Teil 1)
(Verbändeprojekt)
05.2007 –
08.2009
100.000,- Bund für Umwelt und
Naturschutz e.V. (BUND),
Berlin
Mitwirkung im Dialog über
Chancen und Risiken der
Nanotechnologie in einem breiten
Bündnis zivilgesellschaftlicher
Gruppen.
4 Einsatz von Nanomaterialien als
Alternative zu biozidhaltigen
Antifouling-Anstrichen
(Gutachten) (FKZ
363 01 174)
10/2007 –
04/2008
27.487,- LimnoMar,
Hamburg/Norderney
Es wurden Recherchen zu
existierenden nanotechnischen
Anwendungen im Vergleich zu
konventionellen, biozidhaltigen
Anwendungen für
Beschichtungen, die im
Unterwasserbereich Bewuchs und
D
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1
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1
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vermehrten Reibungswiderstand
verhindern sollen, durchgeführt.
5 Untersuchung des Einsatzes von
Nanomaterialien im
Umweltschutz (FKZ 3707 61
301/05)
12.2007 –
08.2008
42.637,- Golder Associates GmbH,
Celle
Darstellung der Chancen und
Risiken nanotechnischer
Anwendungen im Umweltschutz.
Ökobilanzielle Vergleiche mit
vier Anwendungen.
6 Spezifische Identifizierung
künstlicher Nanopartikel in der
Luft (FKZ 3707 61 3013)
12.2007 –
01.2009
48.150,- Fraunhofer-Institut für
Holzforschung Wilhelm-
Klauditz-Institut (WKI),
Braunschweig
Beschreibung technischer
Möglichkeiten zur spezifischen
Identifikation der künstlichen
Nanopartikel in Luftproben.
Quellgruppen von Nanopartikeln
mit Relevanz für die Atmosphäre;
deren physikalisch-chemische
Eigenschaften und die
Freisetzungswege der
Nanopartikel aus Produkten
werden identifiziert.
7 Untersuchung zur Toxikokinetik
von Titandioxid Nanopartikeln
in vivo (FKZ 3707 61 301/01)
12.2007 –
06.2009
146.483,- Helmholtz Zentrum
München, Institut für
Inhalationsbiologie,
Neuherberg
Verteilung markierter
Titandioxid-Nanomaterialien nach
einmaliger inhalativer Exposition
in Ratten mittels quantitativer,
biokinetischer Analysen.
8 Studie zur Emission von
Nanopartikeln aus Produkten in
ihrem Lebenszyklus (FKZ 3708
61 300)
12.2008 –
09.2009
62.413,- Institut für Energie- und
Umwelttechnik e.V.
(IUTA), Duisburg
Einschätzung, inwieweit Umwelt
und Mensch gegenüber künstlich
hergestellten Nanomaterialien
exponiert sind.
9 Nanotechnologie und
Umweltschutz: Chancen nutzen,
Risiken minimieren (Teil 2)
08.2008 –
06.2010
168.000,- Bund für Umwelt und
Naturschutz e.V. (BUND),
Berlin
Fortsetzung der Mitwirkung im
Dialog über Chancen und Risiken
der Nanotechnologie in einem
D
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cksach
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d
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(Verbändeprojekt) breiten Bündnis
zivilgesellschaftlicher Gruppen..
10 Rechtliche Machbarkeitsstudie
zu einer Nano-Meldeverordnung
und einem Nano-Produktregister
(Verbändeprojekt)
07.2009 –
03.2010
35.000,- Öko-Institut, Freiburg Prüfung der rechtlichen
Zulässigkeit und Anforderungen
an eine Meldepflicht für Produkte,
die Nanomaterialien enthalten.
11 Analyse und strategisches
Management der
Nachhaltigkeitspotenziale von
Nanoprodukten
(Verbändeprojekt)
04.2009 –
11.2011
179.235,- Öko-Institut, Freiburg Innovationspotenziale
nanotechnischer Anwendungen
für eine nachhaltige Entwicklung
in Form einer systematisch
angelegten integrierten Chancen-
Risiko-Abwägung analysieren
und bewerten.
12 Prüfung zum
Nachhaltigkeitscheck von
Nanoprodukten (Gutachten)
09.2010 –
08.2011
13.328,- aforetec GbR, Bremen Kritische Prüfung der Methodik
und Ergebnisse des Projektes
„Analyse und strategisches
Management der
Nachhaltigkeitspotenziale von
Nanoprodukten“.
13 Beteiligung an der OECD
Working Party on Manufactured
Nanomaterials (WPMN)
(Verbändeprojekt)
01.07.2010 –
31.12.2012
134.233,- Öko-Institut, Freiburg Dem AN wird durch die
Verbändeförderung die
Teilnahme an der Steering Group
(SG) 5 „Zusammenarbeit bei
freiwilligen und regulatorischen
Maßnahmenprogrammen“ und
SG 9„Nachhaltige Nutzung der
Nanotechnologie“ der OECD
Working Party on Manufactured
Nanomaterials ermöglicht.
Vertretung der deutschen
D
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ru
cksach
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Delegation.
14 Anwendung zweier am
häufigsten verwendeter
Nanomaterialien wie
Titandioxid und Silber in den
grundlegenden Testverfahren
zur Charakterisierung dieser
Substanzen (FKZ 3709 65 416)
1.10.2009 –
31.08.2012
518.189,- Fraunhofer-Institut für
Molekularbiologie und
Angewandte Oekologie
(Fh-IME), Schmallenberg
Untersuchung verschiedener
Nanomaterialien hinsichtlich ihrer
akuten Ökotoxizität auf
aquatische und terrestrische
Organismen nach standardisierten
Richtlinien. Anpassung
standardisierter Testverfahren an
die besonderen Eigenschaften von
Nanomaterialien.
15 Umweltrisiken von
Nanomaterialien: Verhalten und
Verbleib von TiO2
Nanomaterialien in der Umwelt,
beeinflusst von ihrer Form,
Größe und
Oberflächengestaltung (FKZ
3709 65 417)
1.10.2009 –
31.10.2011
237.476,40 Institut für Energie- und
Umwelttechnik e.V.,
TU Dresden, RWTH
Aachen, HMM Uni
Heidelberg, Hydrotox
GmbH
Verhalten und Mobilität von
Nanomaterialien in der Umwelt.
Vorschläge zur Anpassung
standardisierter Testverfahren.
16 Prüfung ausgewählter
Nanomaterialien hinsichtlich
ihrer ökotoxikologischen
Langzeitwirkungen - Anpassung
der Prüfverfahren (FKZ 3709 65
418)
1.10.2009 –
29.02.2012
191.939,- Fraunhofer-Institut für
Molekularbiologie und
Angewandte Oekologie
(Fh-IME), Schmallenberg,
ECT Oekotoxikologie
Flörsheim
Langzeiteffekte von
Nanomaterialien auf die Umwelt.
Anpassung standardisierter
Testverfahren.
17 Mobilität, Verhalten und
Verbleib ausgewählter
Nanomaterialien in
verschiedenen Umweltmedien in
Abhängigkeit von Form, Größe
und Oberflächengestaltung
10.2010 –
08.2012
204.905,- Institut für Energie- und
Umwelttechnik e.V.
TU Dresden, RWTH
Aachen
Untersuchung des Verhaltens
ausgewählter Nanomaterialien
unter Umweltbedingungen sowie
die Analyse, wie sich
Modifikationen des
Nanomaterials auf das
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(FKZ 371065414) Umweltverhalten auswirken.
Untersuchung von Aspekten wie
der Mobilisierung von
Schadstoffen und des möglichen
Abbaus des Coatings.
18 Kanzerogenität und Mutagenität
von Nanopartikeln - Bewertung
des bisherigen Wissens als
Grundlage für eine Regulation
(FKZ 3709 61 220)
11.2010 –
04.2012
kostenneutrale
Verlängerung ist
beantragt
120.581,- Fraunhofer-Institut für
Toxikologie und
Experimentelle Medizin
(ITEM), Hannover,
Dr. Jens Uwe Voss
Toxikologische Beratung
Entwicklung eines Konzepts,
nach dem Hinweise aus den
Eigenschaften der Nanopartikel
auf eine Gefährdung hinsichtlich
relevanter Exposition und
Kanzerogenität/Mutagenität
geschlossen werden können.
19 Toxizität, Kanzerogenität und
Mutagenität von Nanopartikeln -
Aufklärung der Mechanismen
und Bewertung des bisherigen
Wissens als Grundlage für eine
Regulation von Nanopartikeln
(FKZ 3710 62 221)
11.2010 –
04.2012
Verzögerung um
4 Monate wegen
Problemen mit
der Markierung
178.372,21- Fraunhofer-Institut für
Toxikologie und
Experimentelle Medizin
(ITEM),
HannoverFraunhofer-
Gesellschaft zur
Förderung der
Angewandten Forschung,
Institute für Festkörper-
und Werkstoffforschung
Dresden
Beschreibung der Toxikokinetik
von CNTs im Rattenmodell,
welches Auskunft geben soll über
die Zielorgane, die systemische
Verfügbarkeit und die
Ausscheidung der Nanopartikel
am Beispiel von Titandioxid,
inklusive einer Massenbilanz.
20 Nanotechnologie und Umwelt:
Zukunft nachhaltig gestalten
(Verbändeprojekt)
07.2010 –
06.2012
140.000,- Bund für Umwelt und
Naturschutz: Zukunft
nachhaltig gestalten
In einem breiten Bündnis
zivilgesellschaftlicher Gruppen
den Dialog über Chancen und
Risiken der Nanotechnologie
fortsetzen, zur gemeinsamen
Meinungsbildung beitragen und
die Diskussion in verständlicher
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Weise in die Öffentlichkeit
hineintragen.
21 Umweltrisiken durch
ausgewählte Nanomaterialien
unter der Betrachtung relevanter
Expositionsszenarien (FKZ
3710 65 413)
11.2010 –
06.2013
230.176,- RWTH Aachen
University, Institut für
Umweltforschung (Bio
V),
Ibacon GmbH
Mögliche ökotoxikologische
Risiken unter Berücksichtigung
realistischerer Situationen.
Betrachtet werden
Kombinationswirkungen mit im
Kompartiment vorhandenen
Schadstoffen, toxische Wirkungen
auf embryonale
Entwicklungsstadien, Einfluss
von Licht, Langzeitexpositionen
und deren Konsequenzen.
22 Untersuchung der Auswirkung
ausgewählter nanotechnischer
produkte Produkte auf den
Rohstoff- und Energiebedarf
01.09.2011 –
31.03.2013
129.157,77,- Geplantes Projekt zz. in
der Vergabe, Ökoinstitut
e.V., Freiburg
Unersuchung nanotechnischer
Produkte und Anwendungen auf
ihre Nachhaltigkeit unter
Berücksichtigung des gesamten
Lebenszyklus und hinsichtlich
ihrer Energie- und
Ressourceneffizienz.
23 Rechtsfragen zur Anwendung
des Stoffbegriffs auf
Nanomaterialien (NM) im
Rahmen der REACH-
Verordnung (FKZ 3711 65 434)
01.06.2011–
30.04.2012
74.281,- Öko-Institut, Freiburg Ziel des Projektes ist die Klärung,
ob mit dem klassischen, derzeit
existierenden Stoffbegriff und den
aus der Zuordnung folgenden
Anforderungen den
Unterschieden von bulk-Material
und Nanomaterial ausreichend
Rechnung getragen werden kann
bzw. ob eine Anpassung der
Stoffdefinition (z. B. Erweiterung
der Identifizierungsmerkmale)
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notwendig ist.
24 Erarbeitung einer Teststrategie
zur Integration nanospezifischer
Beobachtungen bei der
Umweltbewertung von
Nanomaterialien
09/2012 –
08/2014
Geplantes Projekt
25 Umweltbewertung von
nanoskaligem Titandioxid:
Auswertung von Studien zur
Ökotoxikologie und zum
Umweltverhalten aus dem
Sponsorship Programm
Titandioxid der OECD Working
Party on Manufactured
Nanomaterials (Gutachten)
01.11.2011 –
30.06.2012
49.984,- Fraunhofer-Institut für
Molekularbiologie und
Angewandte Oekologie
(Fh-IME), Schmallenberg
Auswertung von Studien zu TiO2
Nanomaterialien hinsichtlich
Vollständigkeit, Plausibilität und
Anwendbarkeit der genutzten
Methoden für Nanomaterialien
durch ausgewiesene Experten im
Bereich Ökotoxikolgie und
Umweltverhalten von TiO2-
Nanomaterialien.
26 Beteiligung an der OECD
Working Party on Manufactured
Nanomaterials (WPMN)
(Verbändeförderung)
01.06.2012 –
30.06.2014
96.000,- Fraunhofer-Institut für
Molekularbiologie und
Angewandte Oekologie
(Fh-IME), Schmallenberg
Unterstützung der fachlichen
Mitarbeit von Verbänden bei der
OECD Working Party on
Manufactured Nanomaterials
(WPMN). Hier: Mitarbeit in der
Steering Group 4 („Hergestellte
Nanomaterialien und Test
Guidelines“). Anpassung der
OECD-Testrichtlinien für
Nanomaterialien und Entwicklung
von Teststrategien.
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27 Bewertung der chronischen
Toxizität/Kanzerogenität
ausgewählter Nanomaterialien
(FKZ: 371261206)
2012 – 2015 Geplantes Projekt Histopathologische
Untersuchungen im Anschluss an
eine chronische Inhalationsstudie
an Ratten mit ausgewählten
Nanomaterialien.
28 Untersuchung möglicher
Umweltauswirkungen bei der
Entsorgung nanomaterialhaltiger
Abfälle in
Abfallbehandlungsanlagen (FKZ
371233327)
2012 – 2013 Geplantes Projekt Wissenslücken im Bereich der
Entsorgungswege von
Nanomaterialien sind zu
schließen. Untersuchung der
thermischen Abfallbehandlung
auf mögliche Freisetzung von
Nanomaterialien in die Umwelt.
29 Nanotechnologie nachhaltig
nutzen (Verbändeprojekt)
2012 – 2014 105.000,- Bund für Umwelt und
Naturschutz Deutschhland
e.V.
Information der Verbraucher über
Chancen und Risiken der
Nanotechnologie. Gewinnung von
Unternehmen zum
verantwortungsvollen Umgang
mit Nanomaterialien.
Die Gesamt-Fördersumme für vom Umweltbundesamt vergebene und seit Dezember 2007 laufende und vergebene Projekte beträgt 3.352.433,38
Euro.
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Zur detaillierten Auseinandersetzung mit den Ergebnissen der bereits abgeschlossenen Vorhaben, können die Abschlussberichte derselben in der
Publikationsdatenbank des Umweltbundesamtes unter Angabe des Vorhabentitels auf der Seite
http://www.umweltbundesamt.de/uba-info-
medien/search-public.php abgerufen werden. Hier sind auch aussagekräftige Zusammenfassungen der Vorhaben nach Abschluss und
Veröffentlichung verfügbar.
BAuA:
In folgender Tabelle finden sich die finanziellen Aufwendungen für FuE-Projekte der BAuA auf Grundlage der gemeinsamen Forschungsstrategie
zur Sicherheit von Nanomaterialien (BAuA, BfR, UBA) 2007 wieder, die unter dem Forschungsschwerpunkt „Auswirkungen neuer Technologien
auf Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit - Nanomaterialien“ liefen bzw. laufen.
Eine Gesamtübersicht findet sich unter folgendem Link:
http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/Nanotechnologie/pdf/Forschung-
Entwicklung.pdf?__blob=publicationFile&v=10
Aktivitätsfeld 1: Arbeitsplatzbelastungen bei Tätigkeiten mit Nanomaterialien
Projekt Titel
Zeitraum
Projektdurchführung
Kosten
/1.000
€
Fundstelle für Projektbeschreibung/
-ergebnisse
abgeschlossene Projekte
F 2217 Optimierung des
personengebundenen
Thermalpräzipitators für
die Messung von
Nanopartikeln an
Arbeitsplätzen
2007 -
2010
IUTA e.V.,
Duisburg
81
http://www.baua.de/de/Forschung/Forschungsprojekte/f2217.html?nn=948636
http://www.springerlink.com/content/57550028537x4t65/
F 2157 Messung der Exposition
gegenüber beabsichtigt
hergestellten
2008 -
2010
BAuA 60
http://www.baua.de/de/Forschung/Forschungsprojekte/f2157.html?nn=948636
http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/19558230
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Projekt Titel
Zeitraum
Projektdurchführung
Kosten
/1.000
€
Fundstelle für Projektbeschreibung/
-ergebnisse
Nanomaterialien an
ausgewählten
Arbeitsplätzen
laufende Projekte geplant
F 1946 CARBOSAFE - Sicherheit,
Gesundheit und Qualität im
Umgang mit Carbon Nano
Tubes
2008 -
2011
BAuA (Im
Konsortium)
120
http://www.baua.de/de/Forschung/Forschungsprojekte/f1946.html?nn=948608
http://www.inno-cnt.de/de/backgrounder_carbosafe.php
F 2248 NANODEVICE - Neue
Konzepte, Methoden und
Techniken zur Entwicklung
von personengetragenen,
einfach anzuwendenden
Geräten zur Messung und
Analyse von
Arbeitsplatzbelastungen mit
hergestellten Nanopartikeln
2009 -
2013
BAuA (im
Konsortium)
340
http://www.baua.de/de/Forschung/Forschungsprojekte/f2248.html?nn=948608
http://www.ttl.fi/partner/nanodevice/Pages/default.aspx
F 2272 Entwicklung einer
Software zur Auswertung
der Anzahlkonzentration
der Agglomerate und
Primärpartikel von
Nanomaterialien am
Arbeitsplatz
2011 -
2013
BAuA /
Universität
Magdeburg
270
http://www.baua.de/de/Forschung/Forschungsprojekte/f2272.html?nn=948608
F 2304 Stichprobenplanung für die
Auswertung von
2010 -
2012
BAuA 44
http://www.baua.de/de/Forschung/Forschungsprojekte/f2304.html?nn=948608
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Projekt Titel
Zeitraum
Projektdurchführung
Kosten
/1.000
€
Fundstelle für Projektbeschreibung/
-ergebnisse
Messungen mit dem
Thermalpräzipitator (TP)
F 2284 CarboLifeCycle –
Materialeigenschaften,
Freisetzung und Verhalten
in der Umwelt von CNT-
Materialien
2010 -
2013
BAuA (im
Konsortium)
39
http://www.baua.de/de/Forschung/Forschungsprojekte/f2284.html?nn=948608
http://www.inno-cnt.de/de/news_20101206.php
Aktivitätsfeld 2: Toxikologische Risikocharakterisierung
Projekt Titel
Zeitraum
Projektdurchführung
Kosten
/1.000
€
Fundstelle für Projektbeschreibung/
-ergebnisse
abgeschlossene
Projekte
F 2135 Gesundheitsschädliche
Wirkungen von Fein-
und Ultrafeinstäuben in
der Lunge: Gentoxizität
2009 -
2010
Fraunhofer
ITEM,
Hannover
50
http://www.baua.de/de/Publikationen/Fachbeitraege/F2135.html?nn=87
8506
F 2133 Dispersion und
Retention von Stäuben
mit ultrafeinen
Primärpartikeln in der
Lunge
2009 -
2011
Fraunhofer
ITEM,
Hannover
181
http://www.baua.de/de/Publikationen/Fachbeitraege/F2133.html?nn=87
8506
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Projekt Titel
Zeitraum
Projektdurchführung
Kosten
/1.000
€
Fundstelle für Projektbeschreibung/
-ergebnisse
F 2043 Bestimmung der
Sensititvität und
Spezifität von in vitro-
Methoden zur
Beurteilung der
chronischen Toxizität
und Karzinogenität von
Nanomaterialien,
Feinstäuben und Fasern
im Rahmen der
regulatorischen
Toxikologie
(Literaturauswertung)
2008 -
2010
Beratungsbüro für
Risikoabschätzung,
Dortmund
112
http://www.baua.de/de/Publikationen/Fachbeitraege/F2043.html
http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/21458593
laufende Projekte geplant
F 2246 Toxische Wirkungen
verschiedener
Modifikationen eines
Nanopartikels nach
Inhalation
2009 -
2011
Fraunhofer
ITEM,
Hannover
427
http://www.baua.de/de/Forschung/Forschungsprojekte/f2246.html?nn=9
48608
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Aktivitätsfeld 3: Beiträge zur Vorsorgestrategie für Nanomaterialien am Arbeitsplatz
Projekt Titel
Zeitraum
Projektdurchführung
Kosten
/1.000
€
Fundstelle für Projektbeschreibung/
-ergebnisse
laufende Projekte geplant
F 2261 Charakterisierung von
nanoskaligen
Eigenschaften
chemischer Stoffe als
Grundlage für die
Regulierung im Rahmen
der Verordnung (EG)
Nr. 1907/2006
(REACH)
2010 -
2012
BAM 59
http://www.baua.de/de/Forschung/Forschungsprojekte/f2261.html?nn=9
48608
F 2271 Firmenbefragung zum
Arbeitsschutz bei
Tätigkeiten mit
Nanomaterialien
2009 -
2012
BAuA 81
http://www.baua.de/de/Forschung/Forschungsprojekte/f2271.html?nn=9
48608
F 2273 Memorandum zur
Anwendung des
Vorsorgeprinzips bei
Tätigkeiten mit
Nanomaterialien am
Arbeitsplatz
2010 -
2012
BAuA 58
http://www.baua.de/de/Forschung/Forschungsprojekte/f2273.html?nn=9
48608
F 2269 NanoGEM,
Nanostrukturierte
Materialien –
Gesundheit, Exposition
und
Materialeigenschaften –
2010 -
2013
BAuA (im
Konsortium)
234
http://www.baua.de/de/Forschung/Forschungsprojekte/f2269.html?nn=9
48608
http://www.nanogem.de
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Projekt Titel
Zeitraum
Projektdurchführung
Kosten
/1.000
€
Fundstelle für Projektbeschreibung/
-ergebnisse
Beiträge zum
Drittmittelprojekt des
BMBF
F 2268 Nano-Valid - Fallstudie
"Praktische Leitlinie
zum Arbeitsschutz bei
Tätigkeiten mit
Nanomaterialien im
Labormaßstab"
2011 -
2015
BAuA (im
Konsortium)
304
http://www.baua.de/de/Forschung/Forschungsprojekte/f2268.html?nn=9
48608
http://www.nanovalid.eu
Gesamtsumme (seit 2007):
davon für bereits abgeschlossene Projekte:
2.460
484
Die Kosten berücksichtigen die Gesamtkosten für die in der BAuA eigenständig durchgeführten Projekte (ohne Infrastrukturkosten und
Verbrauchsmaterialien), den Mittelaufwand für extramurale Vergaben sowie die Einnahmen und ergänzenden Eigenaufwendungen für
eingeworbene Drittmittelprojekte (EU 7. Forschungsrahmenprogramm, BMBF).
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BfR:
Die folgende Tabelle stellt die durchgeführten Forschungsvorhaben auf dem Gebiet der Nanotechnologie (inkl. Studien, Veranstaltungen etc.) dar.
Alle Forschungsaktivitäten des BfR zur Risiko- und Sicherheitsforschung basieren auf der gemeinsamen Forschungsstrategie der
Bundesoberbehörden 2006.
Stand: Februar 2012
Titel des Vorhabens
Kategorie
(z.B. Sicherheitsforschung,
Kommunikation, Begleitforschung, (Vor-)
Produktentwicklung, Sonstige (welche?))
Laufzeit
Gesamtkosten in €
(incl. Gemeinkosten ohne
Bauinvestitionen)
Drittmittelgeber (soweit
vorhanden) sowie
dessen finanzieller
Beitrag in €
Forschungsprojekte (Sonderforschung, Titel 547 61)
Aufnahme und zelluläre Lokalisation von Nanopartikeln
aus Metalloxiden (z.B. Zinkoxid, Eisenoxid, Ti(2)O) im
zellulären Enterozyten-Modell
BfR-LMS-08-1322-232
Sicherheitsforschung zur
Bewertung toxikologischer
Risiken
01/2006
bis
12/2008
Ca. 44.320 €
(davon 27.700 €
Sachmittel)
Sonderforschung
Vorbereitende Arbeiten
zu den Vorhaben 1322-
342 und 1322-451
Aufnahme und zelluläre Lokalisation von Nanopartikeln
aus Metalloxiden - Etablierung des M-Zellmodells zur
Untersuchung der intestinalen Aufnahme von
Metalloxid- und Silbernanopartikeln BfR-LMS-08-
1322-342
Sicherheitsforschung zur
Bewertung toxikologischer
Risiken
04/2009
bis
mind. 12/
2011
Ca. 50.560 €
(davon 31.600 €
Sachmittel)
Sonderforschung
Proteomische Analyse molekulartoxikologischer Effekte
von Nanopartikeln im zellulären Enterocyten-Modell
BfR-LMS-08-1322-451
Sicherheitsforschung zur
Bewertung toxikologischer
Risiken
04/2010
bis
mind. 12/
2011
Ca. 14.400 €
(davon 9.000 €
Sachmittel)
Sonderforschung
In Vitro Untersuchung des Einflusses von Magen- und
Darmflüssigkeiten auf die intestinale Toxizität von
Silbernanopartikeln
BfR-LMS-08-1322-473
Sicherheitsforschung zur
Bewertung toxikologischer
Risiken
03/2011
bis mind.
12/2011
Ca. 19.200 €
(davon 12.000 €
Sachmittel)
Sonderforschung
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Titel des Vorhabens
Kategorie
(z.B. Sicherheitsforschung,
Kommunikation, Begleitforschung, (Vor-)
Produktentwicklung, Sonstige (welche?))
Laufzeit
Gesamtkosten in €
(incl. Gemeinkosten ohne
Bauinvestitionen)
Drittmittelgeber (soweit
vorhanden) sowie
dessen finanzieller
Beitrag in €
Proteomische Analyse von oxidativem Stress nach
Nanopartikelbehandlung in Zellkultur zur
mechanistischen Untersuchung der cytotoxischen
Wirkung
BfR-PRS-08-1322-421
Sicherheitsforschung zur
Bewertung toxikologischer
Risiken
04/2009
bis
12/2011
Ca. 105.760 €
(davon 66.100 €
Sachmittel)
Sonderforschung;
Ergebnisse sind in die
drittmittelgeförderten
Vorhaben 1334-203
(NanoGEM), 1342-469
(Nanogenotox) und
1342-477 (QNano)
eingeflossen
Forschungsprojekte (Vergabe an Dritte, Titel 685 61)
Inhalationstoxizität von Nanosprays – tierexperimentelle
Untersuchungen
Eintrag in der FPD des BMELV unter: BfR-QUER-08-
1329-061
Begleitforschung zur
Risikobewertung
11/2007
bis
12/2008
Ca. 62.400 €
Vergabe an Dritte
In vitro Exposition von Lungenzellen mit Aerosol an der
Luft-Flüssigkeits-Grenzschicht als Ersatz für
Inhalationsversuche mit Tieren
BfR-ZEBET-08-1328-182
Sicherheitsforschung zur
Bewertung toxikologischer
Risiken bzw. Entwicklung
von Ersatz- und
Ergänzungsmethoden zum
Tierversuch
11/2004
bis
10/2007
223.840 €
ZEBET-
Forschungsförderung
Elektropräzipitation von medizinischen Aerosolen auf
epithelialen Zellmonolayern zur Vorhersage der
pulmonalen Arzneistoffabsorption als Alternative zu
Tierexperimenten in der führen Phase des ADME
Screening
BfR-ZEBET-08-1328-207
Sicherheitsforschung zur
Bewertung toxikologischer
Risiken bzw. Entwicklung
von Ersatz- und
Ergänzungsmethoden zum
Tierversuch
08/2007
bis
07/2010
187.824 €
ZEBET-
Forschungsförderung
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Titel des Vorhabens
Kategorie
(z.B. Sicherheitsforschung,
Kommunikation, Begleitforschung, (Vor-)
Produktentwicklung, Sonstige (welche?))
Laufzeit
Gesamtkosten in €
(incl. Gemeinkosten ohne
Bauinvestitionen)
Drittmittelgeber (soweit
vorhanden) sowie
dessen finanzieller
Beitrag in €
Untersuchung der antioxidativen Antworten von
Lungenzellen als Endpunkt für die Bewertung von
Aerosolen nach Exposition an der Luft-
Flüssigkeitsgrenzschicht
BfR-ZEBET-08-1328-209
Sicherheitsforschung zur
Bewertung toxikologischer
Risiken
11/2007
bis
10/2010
241.120 €
(ZEBET-
Forschungsförderung)
Entwicklung einer analytischen, bildgebenden Methode
zur Identifikation und Lokalisierung von Nanopartikeln
in einer Zelllinie (THP 1-Zellen)
BfR-PRS-08-1329-417
Entwicklung sensitiver
Nachweismethoden für die
Risikobewertung
09/2009
bis
vorauss.
12/2012
Ca. 112.000 €
Vergabe an Dritte
Risikocharakterisierung Nano-Silber
OECD Publication ENV/JM/MONO(2010)10
Series on the Safety of Manufactured Nanomaterials No.
21
http://www.oecd.org/officialdocumentsearch/
0,3673,en_2649_201185_1_1_1_1_1,00.html
Risikobewertung im Rahmen
des Pflanzenschutzgesetzes
2008/
2009
Arbeitsaufwand zur
Durchführung der
Bewertung
Erfassung von Daten und Literatur der Nanotoxikologie
und Integration in die Go3R-Plattform
BfR-ZEBET-08-1329-403
Begleitforschung
(Gewinnung von Daten) zur
Risikobewertung
2009 Ca. 16.000 €
Nanoprodukte im Pflanzenschutz
BfR-CHS-08-1329-406
Risikobewertung im Rahmen
des Pflanzenschutzgesetzes
2009/
2010
Ca. 17.600 €
Vergabe an Dritte
Toxikokinetikstudie zur Charakterisierung der
Aufnahme und Verteilung von Silbernanopartikeln in
Wistar-Ratten
BfR-LMS-08-1329-449
Sicherheitsforschung zur
Bewertung toxikologischer
Risiken
12/2010 -
11/2011
Ca. 48.000 €
Vergabe an Dritte
Etablierung einer Methode zur Visualisierung und
Quantifizierung von intrazellulären Nanopartikeln in
Zellkulturzelle
Sicherheitsforschung zur
Bewertung toxikologischer
Risiken
09/2011-
09/2012
Ca. 19.200 €
Vergabe an Dritte
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Titel des Vorhabens
Kategorie
(z.B. Sicherheitsforschung,
Kommunikation, Begleitforschung, (Vor-)
Produktentwicklung, Sonstige (welche?))
Laufzeit
Gesamtkosten in €
(incl. Gemeinkosten ohne
Bauinvestitionen)
Drittmittelgeber (soweit
vorhanden) sowie
dessen finanzieller
Beitrag in €
BfR-PRS-08-1329-478
Literaturstudie zu in vitro- und in vivo-Prüfungen des
Gefährdungspotenzials ausgewählter Titandioxid- und
Zinkoxid-Nanomaterialien zur Erfassung der
Anwendungsmöglichkeiten von in vitro-Verfahren in
integrierten Teststrategien für nanotoxikologische
Untersuchungen (BfR-TOX-08-1329-463)
Sicherheitsforschung zur
Bewertung toxikologischer
Risiken
06/2011-
11/2011
Ca. 9.000 €
Vergabe an Dritte
Forschungsprojekte (drittmittelgefördert)
Safety evaluation of manufactured nanomaterials by
characterisation of their potential genotoxic hazard
(NANOGENOTOX)
BfR-TOX-08-1342-469
www.nanogenotox.eu
Sicherheitsforschung zur
Bewertung toxikologischer
Risiken
03 / 2010
bis 02 /
2013
Max. 228.907 €
Finanzierung EAHC
100.000 € Co-
Finanzierung durch das
BMU
287.520 € Eigenanteil
BfR
Joint action der
Executive Agency for
Health and Consumer
(EAHC) im zweiten EU-
Gesundheitsprogramm
(2008-2013)
Coordinator: ANSES
(AFSSET)
Gesamtbudget des BfR
616.427 €
(d.h. 205.476 € pro Jahr)
Nanostrukturierte Materialien – Gesundheit, Exposition
und Materialeigenschaften (NanoGEM)
BfR-PRS-08-1334-203
www.nanogem.de
Sicherheitsforschung zur
Bewertung toxikologischer
Risiken
08/2010
bis
07/2013
BMBF-
Verbundvorhaben (FKZ
03X0105F) mit 13
Partnern; Koordinator:
Institut für Energie- und
Umwelttechnik (IUTA)
e.V. Duisburg
BfR-Budget: 449.216 €
(d.h. 149.739 € pro Jahr)
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Titel des Vorhabens
Kategorie
(z.B. Sicherheitsforschung,
Kommunikation, Begleitforschung, (Vor-)
Produktentwicklung, Sonstige (welche?))
Laufzeit
Gesamtkosten in €
(incl. Gemeinkosten ohne
Bauinvestitionen)
Drittmittelgeber (soweit
vorhanden) sowie
dessen finanzieller
Beitrag in €
A pan-European infrastructure for quality in
nanomaterials safety testing (QNano)
BfR-PRS-08-1342-477
www.qnano-ri.eu
Sicherheitsforschung zur
Bewertung toxikologischer
Risiken
02/2011
bis
01/2015
FP7-Infrastructures
2010-1 Grant Agreement
No. 262163
27 Partner, Koordinator:
University College
Dublin
BfR-Budget: 288.720 €
(d.h. 72.180 € pro Jahr)
Studien, Befragungen, Veranstaltungen (543 01)
Delphi-Befragung Nanotechnologie zu Risiken
nanotechnologischer Anwendungen in den Bereichen
Lebensmittel, Kosmetika und Bedarfsgegenstände
BfR-Wissenschaft 04/2009
http://www.bfr.bund.de/cm/238/
bfr_delphi_studie_zur_nanotechnologie.pdf
Risikofrüherkennung und -
wahrnehmung
02 / 2006
bis
12 / 2006
Ca. 114.000 €
Besondere Maßnahmen
der
Risikokommunikation
BfR-Verbraucherkonferenz zur Wahrnehmung der
Nanotechnologie in den Bereichen
Lebensmittel, Kosmetika und Bedarfsgegenstände
http://www.bfr.bund.de/cm/220/verbraucherkonferenz_
zur_wahrnehmung_der_nanotechnologie.pdf
Risikokommunikation 04 / 2006
bis
01 / 2007
insgesamt,
Konferenz
vom 18.-
20.11.2006
Ca. 160.000 €
Besondere Maßnahmen
der
Risikokommunikation
Transkription des Mitschnitts der BfR-
Verbraucherkonferenz Nanotechnologie nach den
Regeln des Gesprächsanalytischen Transkriptionssystem
(GAT)
Risikokommunikation Anfang
2007
Ca. 13.000 €
Besondere Maßnahmen
der
Risikokommunikation
Evaluierung der BfR-Verbraucherkonferenz
Nanotechnologie
Risikokommunikation 03 / 2007
bis
Ca. 16.000 €
Besondere Maßnahmen
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Titel des Vorhabens
Kategorie
(z.B. Sicherheitsforschung,
Kommunikation, Begleitforschung, (Vor-)
Produktentwicklung, Sonstige (welche?))
Laufzeit
Gesamtkosten in €
(incl. Gemeinkosten ohne
Bauinvestitionen)
Drittmittelgeber (soweit
vorhanden) sowie
dessen finanzieller
Beitrag in €
BfR-Wissenschaft 03/2008
http://www.bfr.bund.de/cm/238/
bfr_verbraucherkonferenz_nanotechnologie.pdf
06/2007 der
Risikokommunikation
Organisation und Durchführung eines Nachfolgetreffens
zur Verbraucherkonferenz Nanotechnologie
Risikokommunikation 30.11. –
01.12.2007
Ca. 13.000 €
Besondere Maßnahmen
der
Risikokommunikation
Wahrnehmung der Nanotechnologie in der Bevölkerung
(Repräsentative Bevölkerungsbefragung)
BfR-Wissenschaft 05/2008
http://www.bfr.bund.de/cm/238/
wahrnehmung_der_nanotechnologie_in_der_bevoelkeru
ng.pdf
Risikofrüherkennung und -
wahrnehmung
06/2007
bis
12/2007
Ca. 112.000 €
Besondere Maßnahmen
der
Risikokommunikation
6. BfR-Forum Verbraucherschutz „Nanotechnologie im
Fokus des gesundheitlichen Verbraucherschutzes“
http://www.bfr.bund.de/cd/27042
http://www.bfr.bund.de/cd/27611
Risikokommunikation 10.-
11.11.2008
Organisation und
Durchführung des
Gespräch, Reisemittel
für eingeladene
Experten;
Besondere Maßnahmen
der
Risikokommunikation
7.876 € (Kosten für
eingeladene Experten,
Moderation,
Abstimmungsmodul)
Risikowahrnehmung beim Thema Nanotechnologie –
Analyse der Medienberichterstattung
BfR-Wissenschaft 07/2008
Risikofrüherkennung und -
wahrnehmung
06/2007
bis
07/2008
Ca. 137.000 €
Besondere Maßnahmen
der
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Titel des Vorhabens
Kategorie
(z.B. Sicherheitsforschung,
Kommunikation, Begleitforschung, (Vor-)
Produktentwicklung, Sonstige (welche?))
Laufzeit
Gesamtkosten in €
(incl. Gemeinkosten ohne
Bauinvestitionen)
Drittmittelgeber (soweit
vorhanden) sowie
dessen finanzieller
Beitrag in €
http://www.bfr.bund.de/cm/238/
risikowahrnehmung_beim_thema_nanotechnologie.pdf
Risikokommunikation
Wahrnehmung der Nanotechnologie in
internetgestützten Diskussionen
BfR-Wissenschaft 04/2010
http://www.bfr.bund.de/cm/238/
wahrnehmung_der_nanotechnologie_
in_internetgestuetzten_diskussionen.pdf
Risikofrüherkennung und -
wahrnehmung
07/2008
bis
03/2009
Ca. 86.000 €
Besondere Maßnahmen
der
Risikokommunikation
Fachgespräch Nanosilber (Expert Workshop Nanosilver
– Health Risk Assessment of Nanosilver)
Sicherheitsforschung;
Kommunikation
02/2011 Organisation und
Durchführung des
Gesprächs, Reisemittel
für eingeladene
Experten;
8.500 € (Kosten für
eingeladene Experten)
Nationale Bevölkerungsbefragung sowie Metastudie zur
Untersuchung von Einflussfaktoren auf die
Wahrnehmung der Nanotechnologie im internationalen
Vergleich (Nanoview)
Risikofrüherkennung und -
wahrnehmung
2011-2012 Ca. 165.000 €
(Gesamtsumme)
BfR Conference Nanosilver
http://www.bfr.bund.de/cm/349/bfr-conference-
nanosilver-programme.pdf
Sicherheitsforschung,
Kommunikation
02/2012 Organisation und
Durchführung des
Gesprächs, Reisemittel
für eingeladene
Experten;
32.500 € (Kosten für
eingeladene Experten)
Expertenworkshop zur internationalen Untersuchung Risikofrüherkennung und - 02/2012 Organisation und
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cksach
e 17/8885
Titel des Vorhabens
Kategorie
(z.B. Sicherheitsforschung,
Kommunikation, Begleitforschung, (Vor-)
Produktentwicklung, Sonstige (welche?))
Laufzeit
Gesamtkosten in €
(incl. Gemeinkosten ohne
Bauinvestitionen)
Drittmittelgeber (soweit
vorhanden) sowie
dessen finanzieller
Beitrag in €
von Einflussfaktoren auf die Wahrnehmung der
Nanotechnologie in der Bevölkerung
wahrnehmung Durchführung des
Gesprächs, Reisemittel
für eingeladene
Experten;
11.200 € (Kosten für
eingeladene Experten)
Als Schätzwert wurde für aus BfR-Mitteln geförderte Projekte (Sonderforschung (547 61), Vergabe an Dritte (685 61), ZEBET-
Forschungsförderung (685 61), besondere Maßnahmen der Risikokommunikation (543 01)) ein Gemeinkostenanteil von 60 Prozent der Summe
veranschlagt, der auch anteilige Personalkosten fest angestellter BfR-Mitarbeiter enthält.
Drucksache 17/8885 – 40 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode36. Plant die Bundesregierung, die Empfehlung der NanoKommission
aufzugreifen, nach der eine Liste laufender und abgeschlossener
Forschungsvorhaben zu Nanotechnologien und Nanomaterialien in einer
zentralen Datenbank öffentlich ins Netz gestellt und regelmäßig
aktualisiert werden soll, und wenn ja, wann und in welcher Form, und wenn
nein, warum nicht?
Auf die Antwort zu Frage 29 wird verwiesen.
Nanomaterialien und Nanotechnologie im Bereich Energie und Umwelt
37. a) Welche konkreten Maßnahmen wurden von Seiten der
Bundesregierung seit dem Bericht der NanoKommission durchgeführt, um dem
von der NanoKommission formulierten Bedarf nach stärkerer
Forschung im Bereich der Wirkungen von Nanomaterialien auf die
Umwelt, insbesondere die Umweltmedien Boden, Wasser und Luft,
gerecht zu werden?
Das BMBF hat am 18. Juli 2008 die Bekanntmachung „NanoNature:
Nanotechnologien für den Umweltschutz – Nutzen und Auswirkungen“ veröffentlicht.
Im Fokus stehen die Themen Nanotechnologie für den Umweltschutz
(Chancen), Auswirkungen synthetischer Nanopartikel und -materialien auf die
Umwelt (Risiken) und Methodenentwicklung zur Sicherheitsbewertung. Seit
Oktober 2009 werden sechs Forschungsvorhaben zum Themenfeld Auswirkungen
(Wasser, Boden und Luft) gefördert.
Innerhalb der Innovationsallianz „Inno.CNT“ wird das Projekt CarboLifeCycle
gefördert. Das Projekt CarboLifeCycle erforscht die Sicherheit der CNT-
Materialien bezüglich der Freisetzung von CNT bei der Verwendung und
Entsorgung sowie mögliche ökologische Folgen. Dazu sollen mit Hilfe definierter
Testsysteme die Grundlagen geschaffen werden, um zu verstehen, unter
welchen Voraussetzungen, ob und in welchem Ausmaß sowie in welcher Form
CNT aus Kunststoffen in den Boden, in die Atmosphäre und in Gewässer
freigesetzt werden können (Laufzeit: 1. November 2010 bis 31. Oktober 2013).
Weitere Informationen zu konkreten Projekten finden sich in der Tabelle zu
Frage 35.
b) Welche Ergebnisse haben diese Maßnahmen bisher erzielt, und wie
beurteilt die Bundesregierung diese?
Es handelt sich um laufende Projekte, deren Ergebnisse noch nicht vorliegen.
38. Hat die Bundesregierung, wie von der NanoKommission vorgeschlagen,
erfolgreich Maßnahmen ergriffen, um eine Überprüfung des geltenden
europäischen Rechts für Biozidprodukte und Pflanzenschutzmittel auf die
Frage, ob die geltenden Testverfahren die spezifischen Eigenschaften von
Nanomaterialien ausreichend berücksichtigen oder sich ein
Anpassungsbedarf ergibt, in die Wege zu leiten?
Wenn ja, in welcher Form findet diese Überprüfung statt, und wann ist
mit Ergebnissen zu rechnen?
Wenn nein, warum nicht?
Im Bereich Biozide hat sich die Bundesregierung im Rahmen der Revision der
Richtlinie 98/8/EG über das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten (EG-
Biozid-Richtlinie) maßgeblich dafür eingesetzt, die spezifischen Eigenschaften
von Nanomaterialien angemessen zu berücksichtigen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 41 – Drucksache 17/8885Die künftige EU-Biozid-Verordnung*, die ab dem 1. September 2013 die
bisherige EG-Biozid-Richtlinie ablösen wird, wird die spezifischen Eigenschaften
von Nanomaterialien wie folgt berücksichtigen:
1. Erstmals wird im europäischen Stoffrecht eine Legaldefinition von
Nanomaterialien vorgesehen (Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe z der künftigen EU-
Biozid-Verordnung).
2. Die Genehmigung eines Biozid-Wirkstoffs wird nur dann auch die Nanoform
mit einschließen, wenn diese ausdrücklich mit bewertet wurde und die
Genehmigung ausdrücklich auch die Nanoform mit einschließt (Artikel 4 Absatz 4
der künftigen EU-Biozid-Verordnung).
3. Biozid-Produkte, die im vereinfachten Zulassungsverfahren nach Kapitel V
der künftigen EU-Biozid-Verordnung zugelassen werden können, dürfen
keine Nanomaterialien enthalten (Artikel 25 Buchstabe Buchstabe c der
künftigen EU-Biozid-Verordnung).
4. Mit Biozid-Produkten behandelte Waren müssen die Namen aller im Biozid-
Produkt enthaltenen Nanomaterialien auf einem Etikett ausweisen (Artikel
58 Absatz 3 Buchstabe d der künftigen EU-Biozid-Verordnung), wenn die
mit Biozid-Produkten behandelte Ware eine biozide Wirkung auslobt oder
dies in der Wirkstoffgenehmigung der verwendeten Biozid-Produkte explizit
vorgesehen ist.
5. Die Mitgliedstaaten werden verpflichtet, der EU-Kommission regelmäßig
alle fünf Jahre u. a. über die Erfahrungen mit der Verwendung von
Nanomaterialien in Biozid-Produkten und über die damit verbundenen potenziellen
Risiken zu berichten (Artikel 65 Absatz 3 Buchstabe d der künftigen EU-
Biozid-Verordnung).
6. Biozid-Produkte, die Nanomaterialien enthalten, müssen dies ausdrücklich
auf dem Etikett ausweisen und die damit verbundenen spezifischen Risiken
nennen (Artikel 69 Absatz 2 Buchstabe b der künftigen EU-Biozid-
Verordnung),
7. Standardisierte Prüfmethoden (insbesondere solche der sog. Prüfmethoden-
Verordnung (EG) Nr. 761/2009 vom 23. Juli 2009 zur Änderung der
Verordnung (EG) Nr. 440/2008 zur Festlegung von Prüfmethoden gemäß der RE-
ACH-Verordnung) dürfen für die Prüfung der Eigenschaften von
Nanomaterialien nur verwendet werden, wenn ihre wissenschaftliche Eignung für
Nanomaterialien ausdrücklich begründet wird. Gegebenenfalls sind die
technischen Anpassungen zu erläutern, die vorgenommen wurden, um den
spezifischen Eigenschaften von Nanomaterialien gerecht zu werden (Anhang
II Absatz 5 und Anhang III Absatz 5 der künftigen EU-Biozid-Verordnung).
Die aktuellen wie auch die derzeit auf EU-Ebene in Überarbeitung befindlichen
Datenanforderungen für Wirkstoffe bzw. Pflanzenschutzmittel enthalten keine
speziellen Hinweise oder Testverfahren für nanoskalierte Produkte. Sie sind
aber generell als Mindestdatenanforderungen zu verstehen, die bei Bedarf
durch weitere Studien oder Testanforderungen ergänzt werden können. Vor
diesem Hintergrund hat die Europäische Kommission mehrfach betont, dass vor
einer entsprechenden Zulassung zu überprüfen sein wird, ob die geltenden
Testrichtlinien die spezifischen Eigenschaften von Nanomaterialien
ausreichend berücksichtigen. Aufgrund fehlender Informationen zu den
Stoffeigenschaften künftiger Nanomaterialien im Bereich des Pflanzenschutzes wurde
bereits 2009 von den wissenschaftlichen Gremien der Europäischen Lebens-
* Bisher gibt es eine Trilog-Einigung in zweiter Lesung, das Europäische Parlament hat dem
Kompromisspaket, welches der Einigung im Trilog zugrunde lag, am 19. Januar 2012 mit großer Mehrheit
zugestimmt. Eine Annahme im Ministerrat wird für März 2012 erwartet.
Drucksache 17/8885 – 42 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodemittelbehörde (EFSA) empfohlen, bei Bedarf eine Fall zu Fall Entscheidung für
jeden Prüfbereich vorzunehmen.
Die zum 14. Juni 2011 in Kraft getretene Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über
das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln enthält entsprechend auch
keine speziellen Vorgaben oder Anforderungen für nanoskalierte
Pflanzenschutzmittel. Im zuständigen Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette
und Tiergesundheit – Sektion Pflanzenschutzmittel – wurde das Thema
Nanomaterialien wiederholt aufgegriffen und mit den Mitgliedstaaten diskutiert. Zur
Risikobewertung einer Anwendung nanoskalierter Produkte in der Futter- und
Nahrungsmittelkette hat die EFSA im Auftrag der Europäischen Kommission
eine aktuelle Stellungnahme veröffentlicht (
www.efsa.europa.eu/de/efsajournal/
pub/2140.htm).
Auch zur Anpassung der Datenanforderungen der verschiedenen Prüfbereiche
hat sich das zuständige Wissenschaftlergremium der EFSA in verschiedenen
Veröffentlichungen geäußert.
39. a) Welche Nanotechnologieforschungsprojekte fördert der Bund derzeit
im Bereich der erneuerbaren Energien, Energiespeicher, Technologien
mit hoher Energie- oder Ressourceneffizienz, Umwelt- und
Klimaschutztechnologien, Medizintechnologien und Materialwissenschaft
und mit welcher jeweiligen Summe?
Im Bereich der Materialwissenschaften fördert das BMBF im Rahmen des
WING-Programms („Werkstoffinnovationen für Industrie und Gesellschaft“)
folgende Förderinitiativen mit hohem Bezug zur Nanotechnologie
(Förderbeträge aufsummiert über Projektlaufzeiten):
– Innovationsallianz Carbon-Nano-Tubes (Inno.CNT) mit 45 Mio. Euro
– Nano-Risikoforschung und Nanotechnologie für den Umweltschutz (Nano-
Care, NanoNature) mit 37 Mio. Euro
– Nachwuchsförderung (NanoFutur) mit 11 Mio. Euro
– KMU-innovativ (NanoChance ) mit 19 Mio. Euro
– Medizintechnologien: Bekanntmachung „Biotransporter“ mit 19 Mio. Euro
– Weitere Förderprojekte der Nanotechnologien für die Medizintechnik, u. a.
ERA-Net EuroNanoMed, mit 13 Mio. Euro
– Nanotechnologien im Rahmen der Innovationsallianz „Organische
Leuchtdioden (OLED)“ mit 21 Mio. Euro
– Wissenschaftliche Vorprojekte „Graphene“ mit 5 Mio. Euro.
Weitere nanotechnologische Ansätze werden u. a. in Projekten zur
elektrochemischen Stromspeicherung, zu Höchstleistungswerkstoffen und der
chemischen Katalyse verfolgt. Die Nanotechnologie ist traditionell ein integraler
Bestandteil von materialwissenschaftlichen Entwicklungen; insofern finden sich
in fast jedem Werkstoff Nanostrukturen, die optimal an den jeweiligen
Anwendungszweck angepasst wurden. Dies schließt die Entwicklung und Nutzung
von Nanoschichten für ganz unterschiedliche Oberflächenfunktionen mit ein.
b) Plant die Bundesregierung, die Förderung in diesen Bereichen
auszubauen, und wenn ja, inwiefern, und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung plant, die Förderung der Materialwissenschaften auf
hohem Niveau beizubehalten und punktuell Schwerpunkte insbesondere in der
KMU- und Nachwuchsförderung in der Nanotechnologie sowie in der Nano-
Risiko-Forschung zu setzen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 43 – Drucksache 17/888540. Durch welche konkreten Forschungsprojekte und mit Mitteln in welcher
Höhe fördert die Bundesregierung die Forschung auf dem Gebiet
Nanoabfall, die der SRU in seinem Gutachten vom September 2011 v. a.
hinsichtlich der Entwicklung von Messverfahren, Verhalten und Freisetzung
von Nanomaterialien bei der Verwertung, Verbrennung, Deponierung und
Einführung von Rücknahmesystemen sowie der Frage der
Recyclingfähigkeit von Materialien als wesentlich einstuft?
In der Bekanntmachung „Materialien für eine ressourceneffiziente Industrie
und Gesellschaft – MatRessource“ wird das Themenfeld Recycling von
Nanomaterialien adressiert. Dazu gehören die Entwicklung eines effizienten
Nanomaterialrecyclings (Aufarbeitung, Separation, Reinigung, Formulierung) für
beispielhafte strategische Anwendungen, die Optimierung von Produkten für
ein (verbessertes) Nanomaterialrecycling, die Erstellung von
Lebenszyklusanalysen von Nanomaterialien für ein Nanomaterialrecycling und die
Beurteilung des Verhaltens von Nanopartikeln während des Recyclings, auf der
Deponie und in der Müllverbrennung.
Nach der ersten Einreichungsfrist am 28. Februar 2011 wurden zwei
Verbundprojekte (zusammen 15 Partner) zur Antragseinreichung aufgefordert, die sich
mit FuE zum Thema Nanomaterialrecycling beschäftigen. Die Projekte
befinden sich aktuell in der Bewilligung. Weitere Projektskizzen konnten noch bis
zur zweiten Deadline der Bekanntmachung am 28. Februar 2012 eingereicht
werden.
Innerhalb der Innovationsallianz „Inno.CNT“ wird das Projekt CarboLifeCycle
gefördert. Das Projekt CarboLifeCycle erforscht die Sicherheit der CNT-
Materialien bezüglich der Freisetzung von CNT bei der Verwendung und
Entsorgung sowie mögliche ökologische Folgen. Dazu sollen mit Hilfe definierter
Testsysteme die Grundlagen geschaffen werden, um zu verstehen, unter
welchen Voraussetzungen, ob und in welchem Ausmaß sowie in welcher Form,
CNT aus Kunststoffen in den Boden, in die Atmosphäre und in Gewässer
freigesetzt werden können (Laufzeit: 1. November 2010 bis 31. Oktober 2013;
1,36 Mio. Euro Förderung).
In einem Auftragsforschungsprojekt des UFOPLANs des BMU wird ein
Projekt zu Umweltauswirkungen bei der Entsorgung nanomaterialhaltiger Abfälle
(siehe dazu auch die Tabelle zu Frage 35) finanziert.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]