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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Zur Ankündigung einer Kennzeichnung regionaler Lebensmittel

Umsetzungstermin der Regionalkennzeichnung, Ergebnisse der Studie &quot;Entwicklung von Kriterien für ein bundesweites Regionalsiegel&quot;, bisherige regionale Kennzeichnungen und Vermarktungswege, konkrete Ausgestaltung des Konzepts &quot;Regionalfenster&quot; sowie gesetzliche Verankerung, Kontrollsystem und Geltungsbereich, Sanktionen bei Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen, Bekanntmachung bei Erzeugern und Verbrauchern, Initiativen auf EU-Ebene und Vereinbarkeit mit EU-Recht<br /> (insgesamt 34 Einzelfragen)

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Datum

19.03.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/881229. 02. 2012

Zur Ankündigung einer Kennzeichnung regionaler Lebensmittel

der Abgeordneten Elvira Drobinski-Weiß, Willi Brase, Petra Crone, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Petra Hinz (Essen), Ulrich Kelber, Ute Kumpf, Thomas Oppermann, Holger Ortel, Heinz Paula, Dr. Wilhelm Priesmeier, Mechthild Rawert, Rita Schwarzelühr-Sutter, Kerstin Tack, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Das Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher an regionalen Lebensmitteln steigt. Nach einer Umfrage der Verbraucherzentrale Hessen e. V. bevorzugen zwei Drittel der Deutschen Lebensmittel aus der Region. Von deren Kauf versprechen sich viele Konsumenten neben kurzen Transportwegen und einer Förderung regionaler Wirtschaftskreisläufe auch besondere Produkteigenschaften wie „mehr Frische“. Sie wollen Erzeuger vor Ort stärken und sich dabei gut fühlen.

In den vergangenen Jahren haben sich zahlreiche Regionalvermarktungsinitiativen gegründet, die sich in ihren Regionen für die Vermarktung regionaler Produkte einsetzen. Sie versuchen, regionale Strukturen zu erhalten bzw. wiederzubeleben und heimische Erzeuger und Verarbeiter zu unterstützen.

Vor dem Hintergrund dieses Trends hin zu regionalen Lebensmitteln erweitern viele Lebensmittelhersteller ihr Angebot und werben mit regionalen Herkunfts- und Qualitätsangaben. Einige Bundesländer haben Länderzeichen als eingetragene Marken entwickelt, Supermarktketten haben regionale Eigenmarken eingeführt.

Für die Verbraucherinnen und Verbraucher ist dabei häufig nicht erkennbar, was im Einzelnen hinter dem Regionalmarketing steckt. Teilweise wird auf der Verpackung „aus der Region“ angegeben, aber die Region nicht konkret benannt. Unklar bleibt oft, ob die Rohstoffe, die Herstellung oder nur das Rezept aus der Region stammt. Häufig erfolgt nur ein Produktionsschritt in der Region.

Eine gesetzliche Definition des Begriffs „Region“, Mindeststandards für glaubwürdige Regionalvermarktung oder eine Kontrollinstanz fehlen auf nationaler Ebene.

Im Gegensatz dazu wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 510/2006 auf EU-Ebene die Möglichkeit geschaffen, regionale Spezialitäten mit einem besonderen Qualitätsanspruch zu kennzeichnen. Die Verwendung einer „geschützten Ursprungsbezeichnung“ setzt voraus, dass Lebensmittel in einem abgegrenzten geographischen Gebiet erzeugt, verarbeitet und hergestellt wurden. Für die Verwendung einer „geschützten geographischen Angabe“ ist eine Verbindung zwischen mindestens einer der Produktionsstufen und der Region erforderlich. Eine „garantiert traditionelle Spezialität“ setzt eine traditionelle Zusammensetzung des Erzeugnisses oder ein traditionelles Herstellungs- und/oder Verarbeitungsverfahren voraus.

Mit Inkrafttreten der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 1169/2011) wird die Herkunftskennzeichnung von Rindfleisch auf frisches Schaf-, Ziegen-, Geflügel- und Schweinefleisch ausgedehnt. Noch offen ist, ob zukünftig der Ort der Geburt, der Aufzucht oder der Schlachtung der Tiere oder alle drei Angaben vorgeschrieben werden. Einzelheiten wird die Europäische Kommission gemeinsam mit den Mitgliedstaaten festlegen.

Darüber hinaus soll auch noch geklärt werden, ob andere Fleischarten und Fleisch als Zutat sowie Milch und Milcherzeugnisse unter die Pflicht zur Kennzeichnung der Herkunft fallen.

Anlässlich der Internationalen Grünen Woche 2012 hat die Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Ilse Aigner, einen Vorschlag zur Kennzeichnung regionaler Lebensmittel angekündigt. Notwendig hierfür seien „klare Kriterien für eine aussagekräftige und verlässliche Regionalkennzeichnung“. Nach einer „eingehenden Prüfung“ sei ein Konzept für ein „Regionalfenster“ entwickelt worden, das „Aussagen zur Rohstoff-Herkunft“ und zum „Ort der Verarbeitung“ für „jede einzelne Zutat“ möglich macht. Die Nutzung des „freiwilligen Regionalfensters“ werde mit einem Zertifizierungs- und Kontrollsystem verbunden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen30

1

Bis wann möchte die Bundesregierung die Ankündigung von der Bundesministerin Ilse Aigner in die Tat umsetzen?

2

Zu welchen Ergebnissen kommt die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) in Auftrag gegebene Studie „Entwicklung von Kriterien für ein bundesweites Regionalsiegel“, und wann wird sie veröffentlicht?

3

Welche regionalen Kennzeichnungen und regionale Vermarktungswege gibt es in Deutschland bisher (bitte auflisten)?

4

Wurden im Rahmen der o. a. Studie alle regionalen Vermarktungswege im Bundesgebiet erfasst, und konnte somit eine valide Entscheidungsgrundlage unter Berücksichtigung aller relevanten Akteure (Landwirtschaft, Handwerk, Industrie, Handel, Verbraucherinnen und Verbraucher, Regionalvermarktungsinitiativen) mit Hilfe von Potenzialanalysen geschaffen werden?

5

Welche Definition von „Region“ will die Bundesregierung der Kennzeichnung zugrunde legen?

6

Sollen weiterhin Bezeichnungen wie „aus dem Süden“ oder „von der Küste“ möglich bleiben?

7

Sollte in der Kennzeichnung und Werbung zwingend die Region genannt werden, aus der die beworbenen Produkte bzw. Zutaten stammen?

8

Müssen alle Rohstoffe in der Region hergestellt und verarbeitet worden sein oder genügt ein Verarbeitungsschritt oder die bloße Rezeptur als Voraussetzung für die Nutzung der Kennzeichnung?

9

Hat das BMELV die Praktikabilität des geplanten Regionalfensters für zusammengesetzte Lebensmittel mit vielen Zutaten geprüft, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

10

Welcher Anteil der Zutaten muss für die Vergabe des „Regionalfensters“ bei zusammengesetzen Lebensmitteln aus der Region stammen?

11

Inwieweit hat das BMELV die Anwendung des geplanten „Regionalfensters“ für frische Produkte/Monoprodukte ohne Verpackung (sog. lose Ware) geprüft?

12

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Herkunft von regionalen Lebensmitteln in der gesamten Kette von der Erzeugung bis zum Endprodukt dokumentiert werden sollte, und wenn ja, wie soll dies ausgestaltet werden?

13

Soll zusätzlich zur regionalen Herkunft die Einhaltung besonderer Qualitätskriterien verlangt werden?

Wenn ja, welche?

14

Wie hoch muss der Anteil an heimischen Futtermitteln sein, damit ein tierisches Erzeugnis als „regionales Lebensmittel“ gekennzeichnet werden darf?

15

Sollen – entsprechend einer Forderung des Bundesverbandes der Regionalbewegung e. V. – nur Lebensmittel gekennzeichnet werden, die nach dem EG-Gentechnik-Durchführungsgesetz ohne Gentechnik erzeugt und verarbeitet wurden?

16

Soll auch die Vermarktung überwiegend in der Herstellungsregion stattfinden, um das Kennzeichen nutzen zu können?

17

Soll die Zahlung von Gewerbesteuern in der Region Voraussetzung für die Nutzung des Kennzeichens sein?

18

Wie sollen die Voraussetzungen zur Nutzung des „Regionalfensters“ verbindlich gemacht werden?

Plant die Bundesregierung, die Regionalkennzeichnung gesetzlich zu verankern, soll eine Vereinssatzung erarbeitet werden oder welche anderen Regelungen hat die Bundesregierung bisher ins Auge gefasst?

19

Wie wird die Kontrolle der Regionalkennzeichnung gewährleistet?

Ist ein von den Anbietern unabhängiges Kontrollsystem geplant, und wenn ja, wie soll es ausgestaltet werden?

20

Wie will die Bundesregierung der Kritik des Bundesverbandes der Regionalbewegung e. V. begegnen, ein dreistufiges Kontrollsystem führe zu hohen Kosten und hohem bürokratischen Aufwand insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU)?

21

Soll das „Regionalfenster“ sowohl für Markenhersteller, Eigenmarken des Lebensmitteleinzelhandels, Industrie und KMU als auch für Regionalvermarktungsinitiativen gelten?

Wenn ja, wie soll eine weitere Verschiebung des Marktgleichgewichtes zuungunsten der KMU vermieden werden?

22

Welche Sanktionen sind bei Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen des Regionalfensters geplant?

23

Was unternimmt die Bundesregierung, um die bestehenden Kennzeichnungsmöglichkeiten auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 und der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 bei Erzeugern und Verbrauchern besser bekannt zu machen?

Welche Haushaltsmittel sind dafür vorgesehen?

24

Befürwortet die Bundesregierung eine Ausweitung der EU-Herkunftskennzeichnung auch auf Fleisch als Zutat und Milch sowie Micherzeugnisse?

Wenn ja, welche Initiativen auf EU-Ebene hat die Bundesregierung bisher ergriffen, um sich hierfür einzusetzen?

25

Sollte nach Auffassung der Bundesregierung zukünftig der Ort der Geburt, der Aufzucht oder der Schlachtung der Tiere oder alle drei Angaben auf EU-Ebene vorgeschrieben werden?

26

Ist das Vorhaben eines „Regionalfensters“ nach Auffassung der Bundesregierung mit EU-Recht vereinbar, insbesondere mit der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 und der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011?

27

Wäre eine Förderung des Regionalfensters durch die Bundesregierung mit EU-Beihilferecht vereinbar, insbesondere im Hinblick auf die so genannte Buy-irish-Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs?

28

Plant die Bundesregierung, das Regionalfenster durch eine Aufklärungskampagne bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern bekannt zu machen?

Wenn ja, welche Kosten werden hierfür veranschlagt?

29

Hat die Bundesregierung durch verbraucherbezogene Forschung untersuchen lassen, ob das Regionalfenster für den durchschnittlichen Verbraucher verständlich ist?

Wenn nein, warum nicht?

30

Wie will die Bundesregierung der zunehmenden Zahl an Gütesiegeln und Kennzeichnungen (Bio-Siegel, Tierwohl-Siegel, Regionalfenster usw.) begegnen?

Ab wann sind Verbraucherinnen und Verbraucher durch die zunehmende Menge an Gütesiegeln und Kennzeichnungen aus Sicht der Bundesregierung überfordert?

Berlin, den 29. Februar 2012

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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