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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Übertragung zivilgesellschaftlicher Aufgaben auf ein staatliches Informations- und Kompetenzzentrum gegen Rechtsextremismus

Einzelheiten zum geplanten Kompetenzzentrum in den Bereichen Zeitpläne, Zielsetzungen und Maßnahmen, Kosten, Personalbedarf und zusätzlicher Bürokratieaufwand, Rechtsform und mögliche Alternativen; Finanzierung lokaler Projekte, Informations- und Dokumentationszentrum für Antirassismusarbeit e.V. (IDA), Bündelungsfunktion und Transferfunktion durch vorhandene Landesprogramme<br /> (insgesamt 19 Einzelfragen)

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

19.03.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/880929. 02. 2012

Übertragung zivilgesellschaftlicher Aufgaben auf ein staatliches Informations- und Kompetenzzentrum gegen Rechtsextremismus

der Abgeordneten Daniela Kolbe (Leipzig), Sönke Rix, Martin Gerster, Petra Crone, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Kerstin Griese, Michael Hartmann (Wackernheim), Petra Hinz (Essen), Christel Humme, Oliver Kaczmarek, Ute Kumpf, Steffen-Claudio Lemme, Caren Marks, Franz Müntefering, Aydan Özoğuz, Thomas Oppermann, Heinz Paula, Mechthild Rawert, Marlene Rupprecht (Tuchenbach), Rolf Schwanitz, Stefan Schwartze, Dr. h. c. Wolfgang Thierse, Dagmar Ziegler, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Im Anschluss an einem „Spitzentreffen gegen Rechtsextremismus“ am 24. Januar 2012 kündigten die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Kristina Schröder, und der Bundesminister des Innern, Dr. Hans-Peter Friedrich, die Einrichtung eines sogenannten bundesweiten Informations- und Kompetenzzentrums gegen Rechtsextremismus (BIK) an.

Als Grund dafür nannte Bundesministerin Dr. Kristina Schröder die Einschätzung, dass viel Wissen und Kompetenz im Kampf gegen Rechtsextremismus erworben worden sei, welche es zu bündeln und nutzbar zu machen gelte.

Daneben betont das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), dass der Einsatz gegen Rechtsextremismus die Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft brauche.

Finanziert werden soll das bundesweite Informations- und Kompetenzzentrum gegen Rechtsextremismus aus den finanziellen Mitteln für „Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie“ (Kapitel 17 02, Titel 684 14, Einzelplan 17).

In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN (Bundestagsdrucksache 17/8188) erklärte die Bundesregierung im Dezember 2011, dass die zusätzlichen 2 Mio. Euro, um die der Haushaltstitel „Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie“ im Nachgang zum gemeinsamen Entschließungsantrag aller Fraktionen des Deutschen Bundestages „Mordserie der Neonazi-Bande und die Arbeit der Sicherheitsbehörden“ (Bundestagsdrucksache 17/7771) vom 22. November 2011 aufgestockt wurde, für zusätzliche Mittel für Beratungsnetzwerke, Lokale Aktionspläne und Modellprojekte vorgesehen seien.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Wann soll das BIK seine Arbeit aufnehmen?

2

Welche neuen Zielsetzungen verfolgt die Bundesregierung mit der Einrichtung des bundesweiten Informations- und Kompetenzzentrums gegen Rechtsextremismus?

3

Welche Zielgruppen sollen mit der Arbeit des bundesweiten Informations- und Kompetenzzentrums gegen Rechtsextremismus erreicht werden?

4

Wie wird die Arbeitsweise des BIK aussehen?

5

Welche Maßnahmen soll das BIK konkret im Jahr 2012 unter Einbeziehung welcher Akteure umsetzen, und wie hoch sind die entsprechend eingeplanten Haushaltsmittel (bitte nach Maßnahmen aufschlüsseln)?

6

Wie hoch werden die Kosten für das neu zu gründende bundesweite Informations- und Kompetenzzentrum gegen Rechtsextremismus in diesem sowie den folgenden Haushaltsjahren sein?

7

Sieht die Bundesregierung strukturelle Schwächen bei der bisherigen Programmpraxis bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus?

Wenn ja, welche?

Wenn ja, wie sollen diese durch das bundesweite Informations- und Kompetenzzentrum gegen Rechtsextremismus behoben werden?

8

Welche Beweggründe haben die Bundesregierung veranlasst, Maßnahmen der internen Ressortkoordinierung in ein bundesweites Informations- und Kompetenzzentrum gegen Rechtsextremismus auszulagern?

9

Wo soll das neu zu gründende bundesweite Informations- und Kompetenzzentrum gegen Rechtsextremismus organisatorisch angesiedelt sein?

10

Welchen Personalbedarf plant die Bundesregierung für das neu zu gründende bundesweite Informations- und Kompetenzzentrum gegen Rechtsextremismus ein, und wie will die Bundesregierung diesen Bedarf haushalterisch decken (bitte geplante Haushaltsmittel unter Aufschlüsselung der Besoldungs- und Entgeltgruppen angeben)?

11

Sind für das neu zu gründende bundesweite Informations- und Kompetenzzentrum gegen Rechtsextremismus zusätzliche Neueinstellungen von Personal eingeplant, und wenn ja, um wie viele Stellen handelt es sich dabei?

12

Welche Alternativen zu einem staatlichen Informations- und Kompetenzzentrum gegen Rechtsextremismus hat die Bundesregierung geprüft, und wie fiel die Bewertung dieser Prüfungen aus?

13

Welche Gründe haben die Bundesregierung veranlasst, ein Stiftungsmodell für die Finanzierung der Projektarbeit abzulehnen, das einen stetigeren Kompetenzerwerb sichern könnte?

14

Welche Gründe haben die Bundesregierung veranlasst, die Absenkung des Kofinanzierungsanteils der lokalen Projekte abzulehnen, um einen stetigeren Kompetenzerwerb zu sichern?

15

Wie bewertet die Bundesregierung die Einschätzung von Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft, dass kein Mangel an Transfer von Kompetenzen, sondern ein Mangel an Fördermitteln vorläge?

16

Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die dem Haushaltstitel „Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie“ für das Haushaltsjahr 2012 zusätzlich zugewiesenen finanziellen Mittel in Höhe von 2 Mio. Euro tatsächlich für Beratungsnetzwerke, Lokale Aktionspläne und Modellprojekte zur Verfügung stehen, wie dies die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage (Bundestagsdrucksache 17/8188) angekündigt hat?

17

Wie bewertet die Bundesregierung das von den demokratischen Jugendverbänden gegründete und durch das BMFSFJ geförderte Informations- und Dokumentationszentrum für Antirassismusarbeit e. V. (IDA) und seine Dokumentations- und Koordinationsarbeit sowie Publikationstätigkeit für die Jugendbildungsarbeit gegen Rechtsextremismus?

Mit welchen Mitteln aus dem BMFSFJ wurde das IDA in den letzten zehn Jahren gefördert (bitte detailliert nach Jahren aufschlüsseln)?

Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung der Fördermittel am IDA, und hält sie die Mittel für ausreichend?

Beabsichtigt die Bundesregierung eine Verstaatlichung der derzeit zivilgesellschaftlichen Aufgaben durch eine Übertragung an das bundesweite Informations- und Kompetenzzentrum gegen Rechtsextremismus, und wie würde ein solches Vorhaben mit dem Subsidiaritätsprinzip einhergehen?

Wenn nein, wie gewährleistet die Bundesregierung auch zukünftig, dass die Aufgaben durch das IDA, für die zivilgesellschaftlichen Organisationen, wahrgenommen werden können?

Wie erklärt die Bundesregierung diese Verstaatlichung ehemals zivilgesellschaftlicher Aufgaben vor dem Hintergrund der erklärten Bedeutung der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft gerade im Bereich Kampf gegen Rechtsextremismus?

18

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die durch das bundesweite Informations- und Kompetenzzentrum gegen Rechtsextremismus entstehende zusätzliche Bürokratie ein?

Welche Kosten sind für den bürokratischen Mehraufwand zu erwarten?

Welche Meldepflichten ergeben sich für die Projekte auf lokaler Ebene durch die Kontrolle ihrer Arbeit durch das bundesweite Informations- und Kompetenzzentrum gegen Rechtsextremismus?

In welcher Form plant die Bundesregierung, die lokalen Projekte für die zusätzlichen Belastungen durch die Meldepflichten an das bundesweite Informations- und Kompetenzzentrum gegen Rechtsextremismus zu kompensieren?

Wenn die Bundesregierung keine Kompensation vorsieht, wie begründet sie die effektive Kürzung der zur Projektarbeit zur Verfügung stehenden Mittel durch die Einrichtung des bundesweiten Informations- und Kompetenzzentrums gegen Rechtsextremismus?

Sieht die Bundesregierung Konsequenzen vor, wenn ein Träger seiner Meldepflicht nicht nachkommt? Wenn ja, welche?

19

Wie bewertet die Bundesregierung die verschiedenen Landesprogramme gegen Rechtsextremismus in Bezug auf ihre Fähigkeit der Bündelung und des Transfers von Wissen und Kompetenz im Kampf gegen Rechtsextremismus (bitte nach einzelnen Landesprogrammen aufschlüsseln)?

Berlin, den 29. Februar 2012

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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