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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Steuerabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland

Zeitplan für die Ratifizierung des Abgeltungsteuerabkommens, mögliche Änderungen; Regelungen im Entwurf des Schweizerischen Bundesgesetzes über die internationale Quellensteuer als Ausführungsgesetz, u. a. zu Bußgeldhöhe und Vorkehrungen gegen Umgehungsmöglichkeiten; Reaktionen und Kritik, erhöhte Informationstransparenz als Alternativlösung, erwartete Einnahmen, Wettbewerbsnachteil für deutsche Banken<br /> (insgesamt 20 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

22.03.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/886305. 03. 2012

Steuerabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland

der Abgeordneten Dr. Thomas Gambke, Dr. Gerhard Schick, Britta Haßfelmann, Lisa Paus, Kerstin Andreae, Birgitt Bender, Sven-Christian Kindler, Dr. Tobias Lindner, Beate Müller-Gemmeke, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Am 21. September 2011 haben die Regierungen der Schweiz und Deutschlands ein Steuerabkommen unterzeichnet. Das Abkommen sieht vor, dass die darin vereinbarte Abgeltungsteuer in ihrer Wirkung dem automatischen Informationsaustausch im Bereich der Kapitaleinkünfte dauerhaft gleichkommen soll. Die Wirkung und damit auch die Höhe der Einnahmen für Deutschland werden stark von der Ausgestaltung der Umsetzung abhängen. Die schweizer Regierung hat im Herbst letzten Jahres bereits den Entwurf für ein Ausführungsgesetz für die Abgeltungsteuerabkommen vorgelegt. In dem „Bundesgesetz über die internationale Quellenbesteuerung“ wird das rechtliche Fundament für die Abgeltungssteuer mit anderen Ländern gelegt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Wie gestaltet sich der Zeitplan der Bundesregierung für die Ratifizierung des Steuerabkommens mit der Schweiz?

2

Welche Änderungen des Abkommens sind in den Verhandlungen mit den Bundesländern im Gespräch, und inwiefern gibt es bereits Ergebnisse?

3

Inwiefern ist die Bundesregierung bereits mit der Schweiz zu konkreten Änderungen des Abkommens im Gespräch?

4

Wie wirkt sich das Abkommen auf die Möglichkeiten der Bundesregierung aus, sich in der EU für den automatischen Informationsaustausch einzusetzen?

5

Wird die Bundesregierung analog der vorgeschlagenen Regelungen im Entwurf des Schweizer Bundesgesetzes über die internationale Quellenbesteuerung, keine Aussagen zur Anzahl der Informationsgesuche veröffentlichen (vgl. Erläuternder Bericht der Schweizer Regierung zu einem Bundesgesetz über die internationale Quellenbesteuerung, 3. Oktober 2011, S. 13: „Um zu vermeiden, dass die Partnerstaaten unter Druck geraten, die Anzahl jährlicher Ersuchen voll auszuschöpfen oder im Inland drastische Maßnahmen gegen ihre Steuerpflichtigen zu ergreifen, um den Erfolg der Ersuchen zu erzwingen, soll der Öffentlichkeit kein Zugang zu diesen Informationen gewährt werden.“)?

6

Inwiefern plant die Bundesregierung, Angaben darüber, wie viel Geld die Abgeltungsteuer ergibt und wohin die vorgängig abgezogenen Vermögen hingewandert sind, zu veröffentlichen?

7

Hält die Bundesregierung die Höhe der Bußgelder für Finanzintermediäre von 250 000 bzw. 100 000 Franken, wie sie im Entwurf des Schweizer Bundesgesetzes über die internationale Quellenbesteuerung vorgeschlagen wurden, für wirksam, um Verstöße gegen die Regelungen zu verhindern?

8

Mit welchen Vorkehrungen wird die Bundesregierung verhindern, dass der im Abkommen definierte Begriff der „betroffenen Person“ nicht zum Beispiel über eine Liechtensteiner Ermessensstiftung oder einen angelsächsischen Discretionary Trust umgangen werden kann?

9

Mit welchen Vorkehrungen wird die Bundesregierung verhindern, dass der im Abkommen definierte Begriff der „betroffenen Person“ nicht über eine Personengesellschaft umgangen wird?

10

Mit welchen Vorkehrungen will die Bundesregierung verhindern, dass die Konten deutscher Bürger in der Schweiz in eine ausländische Niederlassung derselben Schweizer Bank ausgelagert werden, zum Beispiel nach Singapur oder auf die Bahamas?

11

Inwiefern sieht die Bundesregierung eine Einschränkung der Wirkung des Abkommens durch die nicht vollständig erfassten Zahlstellen, vor allem Treuhänder, bei denen die Summe der jährlich bezahlten Dividenden und Zinsen unter 1 Mio. Schweizer Franken liegt?

12

Inwiefern wurde wegen des Steuerabkommens zwischen der Schweiz und Deutschland von der Europäischen Kommission eine Prüfung wegen Verstoßes gegen Europäisches Recht eingeleitet?

13

Wie bewertet die Bundesregierung die Kritik an der Verfassungsgemäßheit des Abkommens, wie zum Beispiel von Prof. Dr. jur. Wolfgang Joecks („Das deutsch-schweizerische Steuerabkommen – verfassungsgemäß?“, wistra, Heft 12, 15. Dezember 2011)?

14

Auf welchen Berechnungen basiert die Vorauszahlung in Höhe von 2 Mrd. Schweizer Franken der schweizerischen Zahlstellen an die deutschen Behörden (bitte hier auch die Basis der Berechnung angeben; geschätzte Einlagen, angenommene Zinssätze etc.)?

15

Welche Einnahmen erwartet die Bundesregierung aus dem Abkommen sowohl für die Altfälle als auch für die Abgeltungssteuer für die Zukunft?

16

Inwiefern wäre es für die Bundesrepublik Deutschland erstrebenswert, sich analog zu den USA für mehr Informationstransparenz einzusetzen, statt sich für eine Abgeltungsteuerlösung stark zu machen?

17

Wie begründet die Bundesregierung die Einschränkung des Informationsaustausches im Abkommen auf die Anzahl von 999 Amtshilfegesuche innerhalb einer Zweijahresfrist?

18

Welche Reaktionen auf das Abkommen sind der Bundesregierung aus den anderen europäischen Mitgliedstaaten bekannt, und wie bewertet sie diese im Hinblick auf die Umsetzung und Weiterentwicklung der europäischen Zinsrichtlinie?

19

Inwiefern sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass den deutschen Banken gegenüber den Schweizer Banken ein Wettbewerbsnachteil entsteht, da Schweizer Banken bei der Abführung der Abgeltungsteuer keine Kirchensteuer erheben müssen?

20

Inwiefern sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass den deutschen Banken gegenüber den Schweizer Banken ein Wettbewerbsnachteil entsteht, da auf Dauer praktisch eine Prüfung der in der Schweiz gelagerten Vermögen deutscher Staatsbürger von den deutschen Steuerbehörden nicht möglich ist?

Berlin, den 2. März 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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