[Deutscher Bundestag Drucksache 17/9043
17. Wahlperiode 21. 03. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Beck (Köln),
Viola von Cramon-Taubadel, Agnes Brugger, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/8942 –
Menschenrechtliche und innenpolitische Lage in Aserbaidschan vor dem
Eurovision Song Contest 2012
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Durch den Ende Mai 2012 in Baku stattfindenden Eurovision Song Contest
2012 (ESC) rückt Aserbaidschan in den Fokus der öffentlichen
Aufmerksamkeit.
Aserbaidschan ist ein von einem autoritären Regime regierter Staat, das nicht
demokratischen und rechtsstaatlichen Standards entspricht.
Wahlbeobachtungskommissionen etwa der Organisation für Sicherheit und
Zusammenarbeit in Europa berichten von massiven Unregelmäßigkeiten und Fälschungen
vor und während der vergangenen Präsidentschafts- und Parlamentswahlen.
Die Menschenrechte der aserbaidschanischen Bevölkerung werden
systematisch durch das Regime verletzt. Politische Oppositionelle und kritische
Journalistinnen und Journalisten müssen Folter, Misshandlung und
willkürliche Festnahmen fürchten. Laut Amnesty International gibt es derzeit 16
gewaltlose politische Gefangene in Aserbaidschan. Homosexuelle werden stark
diskriminiert und zuweilen polizeilich verfolgt und willkürlich festgesetzt.
Auf der Rangliste der Pressefreiheit der Organisation Reporter ohne Grenzen
steht Aserbaidschan unter 178 Staaten auf Platz 152. Einer von WikiLeaks
veröffentlichten Depesche der Botschaft der USA in Baku zufolge hat das
Regime des aserbaidschanischen Präsidenten Ilham Alijew mafiöse Strukturen.
Dies wird durch den aktuellen Korruptionsindex der Organisation
Transparency International bestätigt, auf dem Aserbaidschan Platz 143 von 183
Plätzen einnimmt. Im Vorfeld des ESC verloren insgesamt über 20 000
Menschen für Neubauten ihre Wohnung in der Innenstadt von Baku, wobei 282
Wohnungen zwangsgeräumt wurden, um unter anderem Platz für die
Austragungshalle des ESC zu schaffen (vgl. den Bericht von Human Rights Watch
„They took everything from me“ vom 29. Februar 2012).
Zusätzlich zu der Kritik internationaler Menschenrechtsorganisationen wie
Amnesty International, Human Rights Watch und Reporter ohne Grenzen
kritisieren unter anderem auch die Hochkommissarin der Vereinten Nationen Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 19. März 2012 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/9043 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodefür Menschenrechte oder der Beauftragte für Menschenrechtspolitik und
Humanitäre Hilfe das aserbaidschanische Regime deutlich für systematische
Menschenrechtsverletzungen.
Im März 2009 setzte die Parlamentarische Versammlung den Abgeordneten
des Europarates Christoph Strässer als Sonderberichterstatter für politische
Gefangene in Aserbaidschan ein, mit der Befugnis, ungehinderten Zugang zu
Hafteinrichtungen in Aserbaidschan zu erhalten. Trotz mehrmaliger
Aufforderungen – unter anderem durch eine gemeinsame Entschließung aller
Fraktionen des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe des
Deutschen Bundestages (Ausschussdrucksache 17(17)116) – weigert sich
Aserbaidschan bis dato, dem Sonderberichterstatter ein Visum zur Einreise nach
Aserbaidschan zu erteilen.
Der ESC wird organisiert von der European Broadcasting Union (EBU).
Mitglieder sind unter anderem die ARD mit elf öffentlich-rechtlichen
Rundfunkanstalten und das ZDF. In ihren Statuten verpflichtet sich die EBU, für die
Meinungs- und Informationsfreiheit einzutreten sowie freie und pluralistische
Medien zu fördern.
Trotz dieser Verpflichtung sieht es die EBU nicht als ihre Aufgabe an, im
Rahmen der Übertragungen des ESC aus Aserbaidschan, die dortige
Menschenrechtslage zu kritisieren oder Verbesserung einzufordern. Im Gegenteil, sie
stellt etwa in einem Schreiben an den Abgeordneten des Deutschen
Bundestages Volker Beck (Köln) vom 3. Februar 2012 klar, dass sie den ESC frei von
jeglichen politischen Aussagen halten wolle.
1. Wie schätzt die Bundesregierung die derzeitige Lage der Menschenrechte
in Aserbaidschan ein?
Die Bundesregierung beobachtet die Lage der Menschenrechte in der Republik
Aserbaidschan mit Sorge und thematisiert sie regelmäßig in ihren Gesprächen
mit der aserbaidschanischen Regierung. Dies gilt insbesondere für den Bereich
der politischen Grundfreiheiten wie Meinungs-, Presse- und
Versammlungsfreiheit.
Die aserbaidschanische Regierung hat mit Dekret des Präsidenten vom 27.
Dezember 2011 einen Nationalen Aktionsplan angekündigt („National Program
for Action to Raise Effectiveness of the Protection of Human Rights and
Freedoms in the Republic of Azerbaijan“), der eine Reihe von Maßnahmen zur
Verbesserung der Menschenrechtslage in Aserbaidschan vorsieht. Die
Bundesregierung begrüßt diese Schritte, misst jedoch deren Umsetzung die
entscheidende Bedeutung zu.
2. Wird Aserbaidschan derzeit den Verpflichtungen der durch Aserbaidschan
am 13. August 1992 ratifizierten Internationalen Pakte über bürgerliche
und politische Rechte (UN-Zivilpakt) und über wirtschaftliche, soziale und
kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt) inklusive der Fakultativprotokolle
gerecht?
Der im Rahmen des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische
Rechte zuständige Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen („Human
Rights Committee“) würdigte in der abschließenden Stellungnahme zu seiner
Sitzung vom 13. bis 31. Juli 2009 (Dok. CCPR/C/ AZE/CO/3 vom 13. August
2009) die Anstrengungen der aserbaidschanischen Regierung, innerstaatliche
Rechtsvorschriften mit den Bestimmungen des Internationalen Pakts über
bürgerliche und politische Rechte in Einklang zu bringen. Der Ausschuss begrüßte
verschiedene Verfassungsänderungen sowie legislative, administrative und
praktische Maßnahmen, um die Förderung und den Schutz der Menschenrechte
zu verbessern. Gleichzeitig wies der Ausschuss auf eine Reihe von Defiziten
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/9043bei der Umsetzung einiger der in den Pakten verbürgten Rechte hin,
insbesondere auf Einschränkungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung, der
Pressefreiheit, der Versammlungsfreiheit und der Freiheit von Religion und
Weltanschauung (u. a. Möglichkeit zur Registrierung religiöser Gemeinschaften). Der
Ausschuss betonte Defizite auch bei der Unabhängigkeit der Justiz.
Der im Rahmen des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und
kulturelle Rechte zuständige Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle
Rechte würdigte in der abschließenden Stellungnahme zu seiner Sitzung vom
8. bis 26. November 2004 (Dok. E/C.12/1/Add. 104 vom 14. Dezember 2004)
verschiedene, für die Einhaltung der Verpflichtungen aus dem Internationalen
Pakt über wirtschaftliche, sozial und kulturelle Rechte relevante Maßnahmen
der aserbaidschanischen Regierung, darunter ein staatliches Programm zur
Korruptionsbekämpfung, die Verabschiedung eines Gesetzes zur Bekämpfung
von Wirtschaftskriminalität und die Verabschiedung eines Gesetzes zum Schutz
von Kindern. Gleichzeitig wies der Ausschuss auf fortbestehende Defizite hin,
darunter unzureichende Sozialausgaben für die am stärksten benachteiligten
Gruppen der Bevölkerung, eine weiter bestehende Benachteiligung von Frauen,
mangelnder Zugang zu Schulbildung für alle sowie die Unterfinanzierung des
öffentlichen Gesundheitswesens.
Aserbaidschan wird im Jahr 2013 erneut vor dem Ausschuss für
wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte behandelt. Ein Datum für die nächste
Behandlung Aserbaidschans im Rahmen des Internationalen Pakts über
bürgerliche und politische Rechte steht noch nicht fest.
3. Wird Aserbaidschan derzeit den Verpflichtungen der durch Aserbaidschan
am 26. April 2002 ratifizierten Europäischen Menschenrechtskonvention
(EMRK) inklusive der von Aserbaidschan ratifizierten Zusatzprotokolle
gerecht?
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt hat Aserbaidschan 46 Urteile, die der
Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gegen das Land wegen Verletzungen der
Europäischen Menschenrechtskonvention gefällt hat, nicht umgesetzt. Ein
Großteil der Urteile bezieht sich auf Verletzungen des Rechts auf Meinungs-
und Pressefreiheit. Auch der Menschenrechtskommissar des Europarats hat
wiederholt, zuletzt im September 2011, Defizite bei der Meinungs-,
Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit in Aserbaidschan festgestellt und dabei
insbesondere auf Berichte über Drohungen, Einschüchterungen und
Gewaltanwendung gegen Journalisten und Menschenrechtsaktivisten hingewiesen. Ferner
hat er mehrfach auf nicht geahndete Fälle von Gewaltanwendung durch
Polizeivollzugsbeamte aufmerksam gemacht und Aserbaidschan aufgefordert, eine
unabhängige Beschwerdeinstanz zur Aufklärung und Ahndung dieser Fälle zu
schaffen. Die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz
(ECRI) hat diese Forderung in einem Bericht vom März 2011 bekräftigt. In
ihrer Entschließung 1750 (2010) vom 24. Juni 2010 zum Funktionieren
demokratischer Institutionen in Aserbaidschan bekundete zudem die
Parlamentarische Versammlung des Europarats ihre Sorge über Verletzungen der
Versammlungs- und Medienfreiheit. Ein Folgebericht wird derzeit erarbeitet.
4. Hat sich nach Auffassung der Bundesregierung die Lage der
Menschenrechte in Aserbaidschan im Anschluss an die Entscheidung, dass der ESC
2012 in Baku stattfinden werde, verändert?
Die Bundesregierung sieht keine hierdurch bedingte Veränderung der
allgemeinen Lage der Menschenrechte in Aserbaidschan.
Drucksache 17/9043 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode5. Waren bei den letzten Parlaments- und Präsidentschaftswahlen in
Aserbaidschan nach den Erkenntnissen der Bundesregierung die Grundsätze
allgemeiner, gleicher, unmittelbarer, freier und geheimer Wahlen gewahrt?
Welche Einschränkungen dieser Grundsätze sind der Bundesregierung
bekannt?
Bezüglich der Parlamentswahl vom 7. November 2010 teilt die
Bundesregierung die Einschätzung der OSZE/ODIHR-Wahlbeobachtermission, die zwar
den friedlichen Verlauf und die Teilnahme von Oppositionsparteien lobte, aber
kritisierte, dass die Wahl deutlicher als zuvor von Unregelmäßigkeiten begleitet
wurde, insbesondere durch Einwerfen mehrerer Stimmzettel durch eine Person
(„ballot box stuffing“), wiederholte Wahlvorgänge durch dieselben Personen
(„Karussell-Wählen“), Beeinflussung von Wählern im Wahllokal, vereinzelte
Behinderungen oder Bedrohungen von Wahlbeobachtern und einer
Stimmauszählung unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Auch der Wahlkampf war von
deutlicher Benachteiligung unabhängiger und oppositioneller Kandidaten
gekennzeichnet. Der Mehrheit von ihnen wurde die Registrierung verweigert,
zudem konnten sie aufgrund einer per Gesetz verkürzten Wahlkampfphase
praktisch keine Präsenz bei öffentlichen Veranstaltungen bzw. Massenmedien
zeigen, zu denen ihnen außerhalb der Wahlkampfphase ohnehin der Zugang
weitestgehend verwehrt blieb. Die Bundesregierung teilt vor diesem Hintergrund
die Einschätzung der OSZE/ODIHR-Wahlbeobachtermission, dass die
Parlamentswahl insgesamt keinen Fortschritt in der demokratischen Entwicklung
Aserbaidschans darstellte („not sufficient to constitute meaningful progress in
the democratic development“).
Hinsichtlich der Präsidentschaftswahl vom 15. Oktober 2008 teilt die
Bundesregierung die Einschätzung der OSZE/ODIHR-Wahlbeobachtermission, die im
Vergleich zur vorangegangenen Präsidentschaftswahl des Jahres 2003
Fortschritte bei der Erfüllung von Verpflichtungen der OSZE und des Europarats
und anderer internationaler Standards feststellte, auch wenn weiterhin nicht alle
Verpflichtungen erfüllt worden seien. Der vierwöchige Wahlkampf wie auch
die Durchführung der Wahl am Wahltag selbst verliefen ruhig und insgesamt
ohne schwerwiegende Verzerrungen. Festzustellen waren zudem
Verbesserungen des Wahlgesetzes aufgrund der Umsetzung von einigen – nicht allen –
Empfehlungen der Venedig-Kommission des Europarates und von OSZE/
ODIHR (u. a. Unterbindung von staatlicher Einmischung in den Wahlprozess,
Markierung der Finger). Gleichwohl muss eine Gesamtbewertung der Wahl vor
dem Hintergrund einer starken Einschränkung politischer Grundfreiheiten
einschließlich der Medien- und Versammlungsfreiheit erfolgen, die die
demokratische Chancengleichheit der Kandidaten erheblich beeinträchtigte. Insgesamt
fünf Oppositionsparteien („Azadliq“, „Musavat“, „Demokratische Partei“,
„Partei der Nationalen Unabhängigkeit“ und „Forum für Aserbaidschan“)
hatten die Wahl boykottiert. Neben Amtsinhaber Ilham Alijew hatten sich sechs
weitere Kandidaten um das Präsidentenamt beworben. Der einzige als der
Opposition zugehörig angesehene Kandidat, Igbal Aghasade, vereinigte mit
2,86 Prozent die zweithöchste Stimmenanzahl auf sich. Vor diesem
Hintergrund teilt die Bundesregierung die Einschätzung der OSZE/ODIHR-
Wahlbeobachtermission, dass die Präsidentschaftswahl 2008 durch einen Mangel an
politischem Wettbewerb und pluralistischem Diskurs charakterisiert war.
6. Wann, aus welchen Gründen und in welcher Form hat der derzeitige
Beauftragte für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe, Markus
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/9043Löning, Aserbaidschan für Menschenrechtsverletzungen kritisiert bzw.
Verbesserungen angemahnt, und wie waren die Reaktionen darauf?
Der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und
Humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, Markus Löning, hat Aserbaidschan im August
2011 besucht, um sich ein eigenes Bild von der Menschenrechtslage vor Ort zu
machen. Er hat Fortschritte in der wirtschaftlichen Entwicklung erkennen
können, aber auch deutliche Defizite bei bürgerlichen und politischen Rechten
festgestellt. Beides hat er auf einer Pressekonferenz in Baku im Rahmen seiner
Reise angesprochen und seitdem auf unterschiedliche Nachfragen hin
wiederholt. Die Äußerungen des Beauftragten fanden in deutschen,
aserbaidschanischen und auch anderen europäischen Medien Niederschlag. Die
Bundesregierung erhielt in Reaktion auf seine Äußerungen Briefe des aserbaidschanischen
Botschafters in Berlin und von aserbaidschanischen Abgeordneten aus Baku.
7. Hat die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel beim Besuch des
aserbaidschanischen Präsidenten Ilham Alijew am 4. Februar 2010 die Lage der
Menschenrechte in Aserbaidschan thematisiert?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, anhand welcher Beispiele, und in welcher Form?
Wann, aus welchen Gründen und in welcher Form haben andere Mitglieder
oder Organe der Bundesregierung Aserbaidschan für
Menschenrechtsverletzungen kritisiert bzw. Verbesserungen angemahnt, und wie waren die
Reaktionen darauf?
Die Mitglieder der Bundesregierung decken in ihren Gesprächen mit Vertretern
anderer Staaten üblicherweise ein breites Spektrum an Themen ab, darunter
regelmäßig auch Fragen der Menschenrechte. Es wird auch auf die Antwort zu
Frage 8 verwiesen.
8. Welche Themen wird der Bundesminister des Auswärtigen Dr. Guido
Westerwelle bei seinem anstehenden Staatsbesuch in Baku ansprechen,
und wird er sich dort persönlich für die Freilassung der politischen
Gefangenen einsetzen, wie zuvor vom Beauftragten für Menschenrechtspolitik
und Humanitäre Hilfe Markus Löning gefordert?
Der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Guido Westerwelle, hat sich bei
seinem Besuch in Baku am 14. und 15. März 2012, bei dem er vom Beauftragten
der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe, Markus
Löning, begleitet wurde, für eine Verbesserung der Menschenrechtslage und
menschenrechtliche Einzelfälle in Aserbaidschan eingesetzt. Bundesminister
Dr. Guido Westerwelle hat im Rahmen seines Besuchs Gespräche auch mit
Vertretern von Opposition, Zivilgesellschaft und Menschenrechtsverteidigern
geführt.
9. Hat die Bundesregierung den Ausbau der Zusammenarbeit im
wirtschaftlichen Bereich mit Aserbaidschan an die Verbesserung der dortigen
Menschenrechtslage sowie den Aufbau von Demokratie und
Rechtsstaatlichkeit geknüpft?
Wenn nein, warum nicht?
In Gesprächen zur wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit der
aserbaidschanischen Regierung, insbesondere den bilateralen Regierungsverhandlungen und
Regierungskonsultationen, werden Pressefreiheit und Rechtsstaatlichkeit regel-
Drucksache 17/9043 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodemäßig thematisiert, so zuletzt auch bei den hochrangigen deutsch-
aserbaidschanischen Regierungsgesprächen im Juli 2011 in Baku. Zugleich sind die Themen
Rechtsstaatlichkeit und Demokratieförderung Bestandteile des regionalen
Südkaukasus-Schwerpunktprogramms „Demokratie, Kommunalentwicklung und
Rechtsstaat“ des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung.
10. Hat die Bundesregierung über ihren Vertreter im ZDF-Verwaltungsrat,
den Staatsminister für Kultur und Medien, Bernd Neumann, versucht, die
EBU zu einer stärkeren politischen Berichterstattung vor und während
des ESC aus Aserbaidschan zu animieren?
Wenn ja, wann, und was waren die konkreten Ergebnisse bzw. Zusagen
der EBU?
Wenn nein, warum nicht?
Eine verstärkte politische Berichterstattung aus Aserbaidschan anlässlich des
„Eurovision Song Contest“ war bisher nicht Gegenstand der Beratungen des
ZDF-Verwaltungsrates, da Fragen der Programmgestaltung nicht in dessen
Zuständigkeit fallen. Der „Eurovision Song Contest“ wird von der ARD
übertragen.
11. Wie viele Menschen sind derzeit in Aserbaidschan aus politischen
Gründen inhaftiert (bitte einzeln mit Namen, Inhaftierungsgrund, -orte und
voraussichtliche Inhaftierungsdauer angeben)?
Innerhalb der aserbaidschanischen Zivilgesellschaft gibt es ein breites
Meinungsspektrum zu der Frage, welche Personen bzw. Personengruppen aus
politischen Gründen inhaftiert sind. Mehrere Menschenrechtsorganisationen haben
entsprechende Listen erstellt, die sich hinsichtlich Zahl der Häftlinge und
Auswahlkriterien zum Teil deutlich unterscheiden. In ihrem Bericht von November
2011 („The Spring that Never Blossomed – Freedoms Suppressed in
Azerbaijan“) bezeichnete die bekannte Menschenrechtsorganisation Amnesty
International nach damaligem Stand 17 Personen als politische Häftlinge, die im
Zusammenhang mit Protesten im Frühjahr 2011 zu Haftstrafen verurteilt wurden.
12. Wie viele Menschen (insbesondere Journalistinnen bzw. Journalisten,
Bloggerinnen bzw. Blogger) sind derzeit in Aserbaidschan inhaftiert, weil
sie von ihren Rechten auf Meinungs-, Presse- und Informationsfreiheit
gemäß des UN-Zivilpaktes und der EMRK Gebrauch gemacht haben
(bitte einzeln mit Namen, Inhaftierungsgrund, -orte und voraussichtliche
Inhaftierungsdauer angeben)?
Nach Erkenntnissen der Bundesregierung befinden sich in Aserbaidschan
aktuell fünf Medienvertreter in Haft, deren Verhaftung nach Ansicht einiger lokaler
Menschenrechtsverteidiger im Zusammenhang mit ihrer journalistischen
Tätigkeit steht. Es handelt sich dabei um Avaz Zeynalli, Chefredakteur der Zeitung
„Khural“, der sich seit dem 28. Oktober 2011 wegen des Vorwurfs schwerer
Erpressung in Untersuchungshaft befindet; Aydin Janiyev, am 22. November
2011 zu drei Jahren Haft wegen Rowdytums verurteilt; Ramin Bayramov, am
7. März 2012 zu 18 Monaten Haft wegen illegalen Drogen- und Waffenbesitzes
verurteilt; Anar Bayramli sowie dessen Fahrer Ramin Dadashov, die sich seit
20. Februar 2012 wegen des Vorwurfs des illegalen Drogenbesitzes in
Untersuchungshaft befinden. Die Beweislage ist teilweise widersprüchlich. Daher
besteht keine gesicherte Erkenntnis darüber, ob die Inhaftierung dieser Personen
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/9043primär deshalb erfolgte, weil diese von ihrem Recht auf Presse-, Meinungs-
und Informationsfreiheit Gebrauch gemacht haben.
13. Aufgrund welcher Straftatbestände werden aserbaidschanische
Journalistinnen bzw. Journalisten, Bloggerinnen bzw. Blogger häufig verurteilt?
Welche davon wurden kürzlich bzw. werden momentan oder bald
geändert?
Ist zu erwarten, dass aufgrund dieser Reformen bald weniger
Journalistinnen bzw. Journalisten, Bloggerinnen bzw. Blogger inhaftiert werden?
In den letzten Jahren wurden Journalisten bzw. Blogger zumeist wegen
Drogenbesitzes, Rowdytums, Steuerhinterziehung, Aufstachelung zu ethnischem/
religiösem Hass oder Erpressung verurteilt. Änderungen der einschlägigen
aserbaidschanischen Straftatbestände sind nach Kenntnis der Bundesregierung
derzeit nicht geplant.
14. Sind der Bundesregierung Fälle von Misshandlungen in Haft in
Aserbaidschan bekannt?
Wenn ja, welche konkret?
Wenn nein, wie erklärt sie sich die entsprechenden Berichte, wie z. B.
von Amnesty International?
Nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen kommt es in
Aserbaidschan nach wie vor zu Folter- und Todesfällen bei Personen in
Polizeianstalten, Gefängnissen und anderen Institutionen. Die Zahl liegt laut der zum
Monitoring ermächtigten und von der Bundesregierung als vertrauenswürdig
eingestuften Nichtregierungsorganisation „Azerbaijan Committee Against
Tortures“ seit Jahren im unteren dreistelligen Bereich (für 2011: 136 berichtete
Fälle, davon neun Todesfälle infolge von Folter). Die Bundesregierung kann
die dort aufgeführten Fälle im Einzelfall nicht verifizieren.
15. Wie ist die Situation von LGBT (Lesbian, Gay, Bisexual, Transgender) in
Aserbaidschan?
Was unternimmt die aserbaidschanische Regierung, um sie akut vor und
während des ESC zu verbessern?
Sind diese Maßnahmen geeignet, die Situation der LGBT in
Aserbaidschan dauerhaft auch über den ESC und die Stadtgrenzen von Baku
hinaus zu verbessern?
In Aserbaidschan ist Homosexualität kein Straftatbestand. Zugleich ist die
gesellschaftliche Akzeptanz von LGBT äußerst niedrig. Es kam in der
Vergangenheit gelegentlich zu polizeilichen Übergriffen auf Homosexuelle. In den letzten
Jahren sind allerdings keine Fälle dieser Art mehr bekannt geworden.
Nichtregierungsorganisationen, die sich für LGBT-Rechte einsetzen, gibt es nach
Kenntnis der Bundesregierung in Aserbaidschan nicht. Es gibt nach Kenntnis
der Bundesregierung keine Bestrebungen der Regierung, die Situation dieser
Personengruppen zu verbessern.
16. Welche Veranstaltungen sind der Bundesregierung bekannt, die vor oder
während des ESC in Baku vor Ort öffentlich auf die Menschenrechtslage
in Aserbaidschan aufmerksam machen sollen?
Drucksache 17/9043 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeKönnen diese Veranstaltungen nach Erkenntnissen der Bundesregierung
ungehindert organisiert und durchgeführt werden?
Wird es möglich sein, über diese Veranstaltungen frei zu berichten und
sie zu besuchen?
Unterstützt die Bundesregierung die Planungen für die ihr bekannten
Veranstaltungen?
Wenn ja, wie?
Wenn nein, warum nicht?
Eine Gruppe aserbaidschanischer Nichtregierungsorganisationen möchte mit
der Kampagne „Sing for Democracy“ die mit dem „Eurovision Song Contest“
verbundene internationale Aufmerksamkeit nutzen, um die
Menschenrechtslage zu thematisieren und diesbezügliche Verbesserungen zu erreichen. Nach
Auskunft der Organisatoren wird u. a. im Vorfeld des „Eurovision Song
Contest“ eine alternative Musikveranstaltung geplant. Es liegen der
Bundesregierung bislang keine Erkenntnisse vor, dass die in diesem Kontext geplanten
Veranstaltungen, deren Besuch oder die Berichterstattung darüber behindert
würden. Um Unterstützung durch die Bundesregierung wurde nicht gebeten.
17. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass der für politische
Gefangene in Aserbaidschan zuständige Sonderberichterstatter des
Europarates, Christoph Strässer, nicht im Rahmen seines Mandates nach
Aserbaidschan einreisen darf, und was unternimmt die Bundesregierung, um
diesen Zustand zu beenden?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass Aserbaidschan mit seiner
anhaltenden Weigerung, den Berichterstatter der Parlamentarischen Versammlung
des Europarats für politische Gefangene, das Mitglied des Deutschen
Bundestages Christoph Strässer, im Rahmen seines Mandats einreisen zu lassen, seine
Verpflichtungen gegenüber dem Europarat missachtet. Die Bundesregierung
unterstützt daher die Parlamentarische Versammlung des Europarates darin, die
Einhaltung ihrer Regeln und Prinzipien durch alle Mitglieder des Europarats
sicherzustellen. Sie setzt sich in bilateralen Kontakten mit Aserbaidschan in
Baku, Berlin und Straßburg, aber auch im Rahmen der EU für eine umfassende
Kooperation des Landes mit dem Berichterstatter der Parlamentarischen
Versammlung des Europarates ein. Auch Bundesminister Dr. Guido Westerwelle
hat bei seinem Besuch in Baku am 14. und 15. März 2012 in diesem Sinne an
die aserbaidschanische Führung appelliert. Auf deutsche Initiative hat die
Forderung nach einer Einladung des Berichterstatters auch Eingang in die
Schlussfolgerungen des Rates für Außenbeziehungen der EU zum Südlichen Kaukasus
vom 27. Februar 2012 gefunden.
18. Ist der Bundesregierung bekannt, dass noch während des
Schreibprozesses der am 9. November 2011 verabschiedeten gemeinsamen Erklärung
des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe des
Deutschen Bundestages zur menschenrechtlichen Situation in Aserbaidschan
sich der Botschafter Aserbaidschans an zahlreiche Abgeordnete des
Deutschen Bundestages wandte, um gegen dieses Vorhaben zu
protestieren?
Wie erklärt sich die Bunderegierung, dass die aserbaidschanische
Botschaft von diesem Schreibprozess Kenntnis erlangen konnte?
Der Bundesregierung ist dieser Umstand bekannt. Zu den Informationsquellen
der aserbaidschanischen Botschaft liegen der Bundesregierung keine eigenen
Erkenntnisse vor.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/904319. Auf welche Umstände ist es nach Ansicht der Bundesregierung
zurückzuführen, dass Aserbaidschan in dem aktuellen Korruptionsindex von
Transparency International Platz 143 von 183 Plätzen einnimmt?
Aus Sicht der Bundesregierung besteht in Aserbaidschan ein erhebliches
Ausmaß an Korruption. Die Bemühungen der Regierung im Bereich der
Korruptionsbekämpfung haben bislang noch zu keinen durchgreifenden Erfolgen
geführt. Dies gilt auch für die Anfang 2011 vom Staatspräsidenten ausgerufene
Antikorruptionskampagne.
20. Welche ehemaligen und aktuellen Parlamentarierinnen oder
Parlamentarier des Deutschen Bundestages, des Europäischen Parlaments und
Mitglieder des Europarates arbeiten derzeit nach Erkenntnissen der
Bundesregierung für die aserbaidschanische Regierung bzw. ihre Organe,
Unternehmen, Stiftungen etc. und machen in diesem Rahmen
Öffentlichkeitsarbeit für die Republik Aserbaidschan?
Zusätzliche Aktivitäten von ehemaligen oder aktuellen Parlamentariern oben
genannter Organe werden von der Bundesregierung nicht systematisch erfasst
und sind ihr nur insoweit bekannt, als es sich um veröffentlichungspflichtige
Angaben im Sinne der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages bzw. der
Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments handelt. Auf die dazu
einsehbaren Veröffentlichungen (
www.bundestag.de/bundestag/abgeordnete17/
biografien/index.html bzw.
www.europarl.europa.eu/meps/de/full-list.html)
wird verwiesen.
21. Wie geht die Bundesregierung mit der zurückgezogenen
Finanzierungszusage des aserbaidschanischen Bildungsministeriums um, die für die
Auszahlung der kofinanzierten Stipendien des Deutschen Akademischen
Austauschdienstes e. V. (DAAD) notwendig sind?
Das aserbaidschanische Bildungsministerium hat seine Finanzierungszusage
für das von ihm vollständig finanzierte und durch den DAAD betreute
Stipendienprogramm nicht zurückgezogen. Unter Bezug auf verwaltungstechnische
Gründe hat das aserbaidschanische Bildungsministerium die für 2012
benötigten Mittel etwas verspätet gezahlt. Seit dem 1. März 2012 stehen dem DAAD
nunmehr die vollständigen Mittel bereits für das gesamte Jahr zur Verfügung.
22. Kann die Bundesregierung Medienberichte (vgl. etwa
www.n-tv.de/
politik/Pomp-und-PR-in-Baku-article5505216.html) bestätigen, wonach
hunderte Wohnungen in Baku für den Bau der für den ESC gebauten
Konzerthalle zwangsgeräumt und abgerissen wurden?
Die Planungen für den Umbau des betroffenen Areals im weiteren Sinne
(„Platz der Staatsflagge“, Verlängerung der Uferpromenade bzw. Bau einer
Umgehungsstraße) laufen seit mehreren Jahren. Es ist nicht auszuschließen,
dass der bevorstehende „Eurovision Song Contest“ diese Planungen und damit
den Abriss der in diesem Areal gelegenen Wohnhäuser beschleunigt hat. Auf
dem Baugrund der Konzerthalle im engeren Sinne befanden sich nach Kenntnis
der Bundesregierung keine Wohnhäuser, sondern Hafenanlagen bzw.
Brachland.
Drucksache 17/9043 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode23. Hatten die Bewohnerinnen und Bewohner dieser Wohnungen die
Möglichkeit, im Rahmen eines rechtsstaatlichen Verfahrens angehört zu
werden oder Rechtsmittel einzulegen?
Wenn ja, wie sind diese Verfahren ausgegangen?
Wenn nein, ist dies nach Ansicht der Bundesregierung vereinbar mit dem
Recht auf ein faires Verfahren (Artikel 6 EMRK und Artikel 14 des UN-
Zivilpakts) und eine wirksame Beschwerde (Artikel 13 EMRK)?
Alle Betroffenen haben die Möglichkeit, vor dem lokalen Wirtschafts- und
Verwaltungsgericht die Rechtmäßigkeit der Enteignung und die Höhe der
gewährten Kompensation anzufechten. Die Verfahren ziehen sich jedoch oft
unverhältnismäßig in die Länge, bislang erging keine Entscheidung zugunsten der
Kläger. In einigen Fällen ignorierten die Behörden die richterliche Anordnung,
Abrissarbeiten bis zur abschließenden Klärung der Kompensationsfrage
auszusetzen. Einige der Betroffenen haben angekündigt, nach Abschluss des
nationalen Verfahrens Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
einzureichen.
24. Wie bewertet die Bundesregierung die teilweise Besatzung
aserbaidschanischer Gebiete durch armenisches Militär unter völkerrechtlichen
Gesichtspunkten?
Seit dem Krieg um Bergkarabach (1992 bis 1994) stehen Bergkarabach sowie
sieben um Bergkarabach liegende aserbaidschanische Gebiete unter
armenischer Kontrolle. Die Frage der Konfliktlösung ist Gegenstand der von den drei
Kovorsitzenden der Minsk-Gruppe der Organisation für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (Frankreich, Russland, Vereinigte Staaten von
Amerika) geführten Vermittlungsbemühungen, die auf der Grundlage der
völkerrechtlichen Grundsätze der friedlichen Konfliktlösung, territorialen
Integrität und des Selbstbestimmungsrechts der Völker erfolgen. Deutschland
unterstützt diese Verhandlungen als einfaches Mitglied der Minsk-Gruppe.
25. Wie viele Flüchtlinge aufgrund des Konflikts um Berg-Karabach leben
derzeit in Aserbaidschan?
Wie ist die humanitäre Situation dieser Flüchtlinge, und welche
Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung, um diese zu verbessern?
In Aserbaidschan leben heute ca. 250 000 aserbaidschanische Flüchtlinge aus
Armenien und ca. 600 000 Binnenvertriebene aus den armenisch besetzten
Gebieten Aserbaidschans. Die Flüchtlinge aus Armenien sind heute größtenteils
gut in die aserbaidschanische Gesellschaft integriert und nicht mehr auf
humanitäre Hilfe angewiesen. Der Lebensstandard der Binnenvertriebenen hingegen
liegt hinsichtlich Wohnsituation, Einkommen und beruflicher Perspektiven
weiterhin deutlich unter dem nationalen Durchschnitt. In den letzten Jahren hat
sich ihre Situation durch gesteigerte finanzielle Anstrengungen der Regierung
(„State Program for Improvement of Living Standards and Increasing of
Employment for Refugees and IDPs“, seit 2004) zumindest in Teilbereichen spürbar
verbessert. Diese Anstrengungen sind auch von unabhängigen Organisationen
wie zuletzt von der International Crisis Group (Bericht vom 27. Februar 2012)
gewürdigt worden.
Humanitäre Arbeit zu Gunsten der Flüchtlinge wird nach Kenntnis der
Bundesregierung vor allem von der aserbaidschanischen Rot-Halbmondgesellschaft
mit internationaler Unterstützung des Internationalen Komitees vom Rotem
Kreuz und der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondge-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/9043sellschaften geleistet. Die Bundesregierung leistet keine humanitäre Hilfe in
Aserbaidschan, hat aber im Rahmen der bilateralen entwicklungspolitischen
Zusammenarbeit im Jahr 1994, dem Jahr der Beendigung des Krieges um
Bergkarabach, ein „Soforthilfeprogramm Flüchtlingshilfe“ in Höhe von rund
2,6 Mio. Euro initiiert. In der Folge wurden keine weiteren bilateralen
Vorhaben vereinbart, die speziell diesen Bereich zum Gegenstand haben.
26. Wie beurteilt die Bundesregierung die Arbeit des aserbaidschanischen
nationalen Presserates, und hält sie es für möglich, dass sich
oppositionelle Medien daran ungehindert beteiligen können?
Der nationale Presserat kann seinen ursprünglichen Anspruch, das gesamte
Medienspektrum Aserbaidschans zu vertreten, derzeit nur noch sehr
eingeschränkt einlösen, weil sich fast alle oppositionellen bzw. unabhängigen
Medien aus dem Gremium zurückgezogen haben. Sie protestieren damit gegen die
in ihren Augen einseitig regierungsfreundliche Haltung des Presserats, der u. a.
durch Indizierung Druck auf regierungskritische Publikationen ausübe
(Aufnahme in eine Liste angeblich unprofessioneller Medien mit der Folge, dass
diese Medien aufgrund des daraus resultierenden Boykotts durch
Anzeigenkunden und Druckhäuser in ihrer Existenz bedroht werden).
27. Wie beurteilt die Bundesregierung die Ausgewogenheit der
Berichterstattung im aserbaidschanischen Staatsfernsehen, und hält sie es für möglich,
dass Vertreterinnen oder Vertreter der politischen Opposition ungehindert
im Programmbeirat mitarbeiten können?
Die Berichterstattung des aserbaidschanischen Staatsfernsehens kann nicht als
ausgewogen gelten. Oppositionsvertreter haben kaum eine Möglichkeit, ihre
Positionen in das Programm einzubringen oder im Programmbeirat
mitzuarbeiten.
28. Aus welchem Grund boykottierten Vertreterinnen und Vertreter der
Opposition nach Kenntnis der Bundesregierung im Vorfeld des
Verfassungsreferendums eine TV-Diskussion im aserbaidschanischen
Staatsfernsehen?
Vertreter der Oppositionsparteien „Volksfront“ und „Musavat“ haben auf
Nachfrage dementiert, die fragliche „AzTV“-Diskussion im Februar 2009
boykottiert zu haben. Eine Einladung an Oppositionsvertreter habe nicht vorgelegen,
zudem habe es keine Diskussion über das Verfassungsreferendum in dem Sinne
gegeben, dass die Diskussionsteilnehmer unterschiedliche Meinungen hätten
vertreten können. Sendezeit für die Darstellung der Positionen der politischen
Parteien und Gruppierungen im Vorfeld des Verfassungsreferendums habe es
nur im öffentlichen Fernsehsender „ITV“ gegeben. An einer „ITV“-Diskussion
zu diesem Thema hätten auch Vertreter des oppositionellen Blocks „Für
Karabach und die Republik“ teilgenommen, zu dem sich mehrere
Oppositionsparteien zusammengeschlossen hatten (darunter „Volksfront“ und „Musavat“).
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ISSN 0722-8333]