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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Auswirkungen der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes auf die Anwendbarkeit des Erbschaftsteuergesetzes

Aufforderung des Bundesfinanzhofes an die Bundesregierung zum Beitritt zum Verfahren zur Verfassungskonformität des reformierten Erbschaftsteuergesetzes, zur steuerlichen Vollverschonung führende Steuergestaltungsmöglichkeiten, gesetzlicher Änderungsbedarf<br /> (insgesamt 7 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

22.03.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/894808. 03. 2012

Auswirkungen der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes auf die Anwendbarkeit des Erbschaftsteuergesetzes

der Abgeordneten Lisa Paus, Dr. Gerhard Schick, Britta Haßelmann, Dr. Thomas Gambke, Kerstin Andreae, Sven-Christian Kindler, Dr. Tobias Lindner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Der Bundesfinanzhof hat in seinem Beschluss vom 5. Oktober 2011 (zum Az: II R/11) das Bundesministerium der Finanzen aufgefordert, dem Verfahren beizutreten, in dem die Verfassungskonformität des Erbschaftsteuergesetzes nach der Reform zum 1. Januar 2009 strittig ist. Unter anderem wird die Frage aufgeworfen ob der allgemeine Gleichheitsgrundsatz nach Artikel 3 des Grundgesetzes (GG) dadurch verletzt sei, dass durch rechtlich zulässige Gestaltung zu einer steuerlichen Vollverschonung optiert werden kann. Der Bundesfinanzhof hat das Bundeministerium der Finanzen um Mitteilung gebeten, „ob und gegebenenfalls welche praktischen Erfahrungen im Besteuerungsverfahren (…) es bisher gibt.“ In der Vergangenheit folgte der Beitrittsaufforderung regelmäßig die Aussetzung des Verfahrens, um anschließend eine Entscheidung vor dem Bundesverfassungsgericht zu erwirken.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Wie beurteilt die Bundesregierung die Beitrittsaufforderung des Bundesfinanzhofes vor dem Hintergrund, dass vergleichbare Beitrittsaufforderungen in der Vergangenheit regelmäßig die Aussetzung des Verfahrens, mit dem Ziel, eine Entscheidung vor dem Bundesverfassungsgericht einzuholen, nach sich zogen?

2

Wie beurteilt die Bundesregierung die Rechtseinschätzung des Bundesfinanzhofes, nach der eine zulässige Gestaltung zur steuerlichen Vollverschonung führen kann?

3

Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, dass die Ausführungen des Bundesfinanzhofes als Anleitung zur Steuergestaltung verstanden werden können?

4

Sieht die Bundesregierung in den ausführlichen Darstellungen des Bundesfinanzhofes über die bestehenden steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten im Erbschaftsteuergesetz einen Anlass zur Änderung der gesetzlichen Vorschriften?

5

Welche gesetzlichen Vorschriften des Erbschaftsteuergesetzes hält die Bundesregierung für änderungsbedürftig?

6

Wie beurteilt die Bundesregierung die aktuelle Ungleichbehandlung von Privat- und Betriebsvermögen im Erbschaftsteuergesetz?

7

Wie beurteilt die Bundesregierung die Frage der Verfassungskonformität des Erbschaftsteuergesetzes in aktueller Fassung?

Berlin, den 8. März 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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