[Deutscher Bundestag Drucksache 17/9117
17. Wahlperiode 26. 03. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Yvonne Ploetz, Matthias W. Birkwald,
Diana Golze, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/8928 –
Altersarmut von Frauen und die Pläne der Bundesregierung
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Frauen sind aufgrund diskontinuierlicher Erwerbsbiografien bedingt durch
Zeiten der familiären Sorgearbeit, von Teilzeitarbeit und geringfügiger
Beschäftigung sowie Niedriglöhnen in besonderem Maße von unzureichender
sozialer Absicherung und Armut im Alter betroffen. Sie verfügen in
wesentlich geringerem Maße über zusätzliche Vorsorge im Rahmen privater oder
betrieblicher Alterssicherung als Männer und ihre Anwartschaften daraus sind
häufig gering. Sie sind daher im Alter in hohem Maße abhängig von der meist
über den Partner abgeleiteten Sicherung. Diese kann wegen zunehmender
Scheidungsraten und sinkender Rentenansprüche der Männer die Funktion der
Absicherung von Frauen im Alter jedoch immer weniger erfüllen.
Zwar nimmt die Erwerbsbeteiligung von Frauen immer mehr zu. Sie findet
jedoch häufig in Form von (geringer) Teilzeit, sozialversicherungsfreier
geringfügiger Beschäftigung und/oder von Niedriglohnjobs statt, so dass aus ihr
ebenfalls in den meisten Fällen keine ausreichenden Ansprüche auf eine
existenzsichernde eigenständige Alterssicherung entstehen können.
Die Bundesregierung plant in den kommenden Monaten rentenrechtliche
Reformen umzusetzen, die „Bedürftigkeitsrisiken wirksam entgegen wirken“
(Bundesministerium für Arbeit und Soziales – BMAS: Regierungsdialog
Rente, Informationen für die Presse, S. 2). Die bisher bekannt gewordenen
Vorhaben wie die Zuschuss- und Kombirente sind jedoch nicht geeignet, dem
Problem der Altersarmut und unzureichenden Absicherung von Frauen für das
Alter in adäquater und ausreichender Weise zu begegnen. Denn von der
Zuschussrente werden aufgrund der restriktiven Anspruchsbedingungen nur sehr
wenige Frauen profitieren, während die Kombirente nichts an den geringen
Rentenanwartschaften von Frauen ändert und lediglich in einer
Übergangsphase vom Erwerbsleben in die Rente die Kombination niedriger
Rentenansprüche mit (zumeist ebenfalls) niedrigen Löhnen ermöglicht. Die darüber
hinaus anvisierten rentenrechtlichen Änderungen sind ebenfalls nicht
geeignet, das Problem im Kern zu lösen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
vom 22. März 2012 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/9117 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode1. Wie hoch ist der durchschnittliche Rentenzahlbetrag von Frauen bei der
Altersrente im Rentenzugang sowie im Rentenbestand, und wie hat sich
dieser seit 2001 entwickelt (zum Vergleich die Werte bitte auch für Männer
sowie insgesamt und aufgeschlüsselt nach Ost und West angeben)?
Die durchschnittlichen Rentenzahlbeträge im Rentenbestand zum 31.
Dezember sind für die Jahre 2001 bis 2010 differenziert nach Geschlecht und
Gebietsstand in der nachstehenden Tabelle dargestellt. Im Übrigen wird auf die
Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Großen Anfrage der Fraktion DIE
LINKE. „Rente erst ab 67 – Risiken für Jung und Alt“ (Bundestagsdrucksache
17/7966) verwiesen.
2. Wie hoch ist jeweils der Anteil von Frauen, der eine Altersrente bzw. eine
Erwerbsminderungsrente unterhalb des Niveaus der Grundsicherung im
Alter und bei Erwerbsminderung bezieht (insgesamt sowie aufgeschlüsselt
nach Ost und West)?
Wie hat sich dieser seit Einführung dieser Leistung im Jahr 2003
entwickelt?
Der durchschnittliche Bruttobedarf von Leistungsberechtigten außerhalb von
Einrichtungen in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zum
31. Dezember 2010 beträgt 668 Euro monatlich. Im Übrigen wird hierzu auf
die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel vom
7. September 2011 auf die Schriftliche Frage 114 des Abgeordneten Klaus
Ernst (Bundestagsdrucksache 17/6954) verwiesen.
Angaben zur Anzahl der Renten differenziert nach Zahlbetrag liegen in den
Statistiken der Deutschen Rentenversicherung nur nach Zahlbetragsklassen in
50-Euro-Schritten vor. Die erfragten Anteile an allen Renten an Frauen sind für
Renten im Rentenbestand zum 31. Dezember bis zur letzten Zahlbetragsklasse
unterhalb und für Renten bis zur ersten Zahlbetragsklasse oberhalb des
durchschnittlichen Bruttobedarfs in der nachstehenden Tabelle dargestellt.
Durchschnittlicher Rentenzahlbetrag im Rentenbestand
- Altersrenten -
Frauen Männer
Jahr West Ost Deutschland West Ost Deutschland
in Euro monatlich
2001 456 635 496 983 1.061 998
2002 466 654 508 998 1.086 1.015
2003 470 665 514 1.001 1.090 1.018
2004 467 663 511 988 1.072 1.003
2005 465 663 509 976 1.056 991
2006 465 666 509 969 1.050 984
2007 468 669 511 967 1.043 981
2008 473 676 516 970 1.044 984
2009 487 702 533 990 1.069 1.005
2010 490 705 535 985 1.060 999
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/9117Die dargestellten Anteile sind zur Beurteilung der Einkommenssituation von
Rentnerinnen und Rentnern ungeeignet. Viele Altersrenten sind aufgrund von
kurzen versicherungspflichtigen Beschäftigungszeiten (beispielsweise von
Frauen, die später Beamtinnen geworden sind oder eine selbstständige
Tätigkeit aufgenommen haben) gering, was zu vergleichsweise geringen
Durchschnittsrenten und entsprechend vergleichsweise hohen Anteilen an Renten
unterhalb des Bruttobedarfs in der Grundsicherung führt. In den Renten wegen
verminderter Erwerbsfähigkeit sind auch die Renten wegen teilweiser
Erwerbsminderung enthalten, was ebenfalls zu geringeren Durchschnittsrenten und
vergleichsweise hohen Anteilen an Renten unterhalb des Grundsicherungsniveaus
beiträgt.
Ein Vergleich der Rentenhöhe mit dem durchschnittlichen Bruttobedarf in der
Grundsicherung ist zur Beurteilung der konkreten Einkommenssituation von
Rentnerinnen und Rentnern darüber hinaus nicht aussagekräftig, denn es
werden weder weitere Alterseinkommen noch der Kontext des Gesamthaushalts
berücksichtigt. Geringe Renten sind kein Indiz für geringe Gesamteinkommen
im Alter. Die Nettogesamteinkommen von Rentnerhaushalten liegen deutlich
über den durchschnittlichen Renten. Alleinstehende Männer verfügen im Alter
Anteil der Versichertenrenten im Rentenbestand an Frauen mit Zahlbetrag im Bereich des
durchschnittlichen Bruttobedarfs in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Renten wegen Alters
Renten wegen verminderter
Erwerbsfähigkeit
West Ost
Deutschland West Ost
Deutschland
in Prozent
2003
Zahlbetrag bis unter 550 Euro monatlich 62,6 27,6 54,8 31,2 17,2 27,1
Zahlbetrag bis unter 600 Euro monatlich 67,5 36,3 60,6 38,3 25,1 34,4
2004
Zahlbetrag bis unter 550 Euro monatlich 63,0 27,7 55,2 31,2 17,4 27,4
Zahlbetrag bis unter 600 Euro monatlich 68,0 36,8 61,1 38,5 25,7 34,9
2005
Zahlbetrag bis unter 600 Euro monatlich 68,3 37,0 61,4 38,8 27,0 35,6
Zahlbetrag bis unter 650 Euro monatlich 73,1 48,4 67,7 47,4 45,2 46,8
2006
Zahlbetrag bis unter 600 Euro monatlich 68,4 36,4 61,4 38,7 27,3 35,7
Zahlbetrag bis unter 650 Euro monatlich 73,1 47,8 67,6 47,5 45,1 46,8
2007
Zahlbetrag bis unter 600 Euro monatlich 68,1 36,0 61,2 38,7 28,0 36,0
Zahlbetrag bis unter 650 Euro monatlich 72,9 47,4 67,4 47,4 45,3 46,9
2008
Zahlbetrag bis unter 600 Euro monatlich 67,5 34,9 60,6 38,1 26,1 35,2
Zahlbetrag bis unter 650 Euro monatlich 72,3 45,9 66,6 46,7 42,5 45,7
2009
Zahlbetrag bis unter 650 Euro monatlich 70,5 40,7 64,1 44,1 37,7 42,5
Zahlbetrag bis unter 700 Euro monatlich 74,9 52,2 70,1 53,3 54,0 53,5
2010
Zahlbetrag bis unter 650 Euro monatlich 70,2 40,5 63,9 44,7 38,8 43,3
Zahlbetrag bis unter 700 Euro monatlich 74,7 51,9 69,9 53,9 54,3 54,0
Drucksache 17/9117 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeim Durchschnitt über rund 1 451 Euro monatlich, bei alleinstehenden Frauen
sind es rund 1 188 Euro. Rentnerehepaaren steht durchschnittlich ein
Nettogesamteinkommen von rund 2 248 Euro im Monat zu Verfügung (Quelle:
Studie „Alterssicherung in Deutschland“, 2007). Tatsächlich liegt der Anteil der
Bevölkerung im Alter ab 65 Jahren, der Leistungen der Grundsicherung
bezieht, nur bei knapp 2,5 Prozent. Rund 16,4 Millionen Menschen in dieser
Altersgruppe – das sind rund 97,5 Prozent – sind nicht bedürftig. Im Übrigen wird
auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Großen Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. „Rente erst ab 67 – Risiken für Jung und Alt“
(Bundestagsdrucksache 17/7966) sowie auf die Antwort des Parlamentarischen
Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel vom 16. September 2011 auf die Schriftliche Frage 33
des Abgeordneten Klaus Ernst (Bundestagsdrucksache 17/7084) verwiesen.
3. Wie hoch ist der Gender Pension Gap in Deutschland (insgesamt sowie
aufgeschlüsselt nach Ost und West), und auf welche Einflussfaktoren ist er
nach Ansicht der Bundesregierung maßgeblich zurückzuführen?
Es gibt keine amtliche Definition für einen sogenannten Gender Pension Gap.
Im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
wurde jedoch eine Studie erstellt, die den Unterschied beim
Alterssicherungseinkommen zwischen Männern und Frauen untersucht hat. Diese Studie zeigt
die Lücke zwischen dem eigenen Alterssicherungseinkommen der Frauen
gegenüber dem der Männer auf und bezeichnet ihn als „Gender Pension Gap“.
Danach erhielten Frauen 2007 in Deutschland im Schnitt um 59,6 Prozent
geringere eigene Alterssicherungsleistungen als Männer. In Westdeutschland
betrug dieser Wert 63,8 Prozent und in Ostdeutschland 36,7 Prozent. Dabei hat
sich der Unterschied seit 1992 deutlich um 10 Prozentpunkte verringert, weil
die eigenen Alterssicherungseinkommen der Frauen relativ stärker gestiegen
sind.
Die Verfasser führen diesen Unterschied vor allem auf ungleiche Chancen zur
Erwerbsarbeit und strukturelle Nachteile beim beruflichen Wiedereinstieg nach
einer familienbedingten Erwerbsunterbrechung zurück. Weiterhin wird
angenommen, dass die langfristigen Einkommensrisiken der Kombination von
Familie und Beruf, die mit dem (weitgehenden) Verzicht auf eine
existenzsichernde Erwerbstätigkeit von Müttern einhergeht, einseitig zulasten der
Einkommensperspektiven der Frauen gehen.
Rückschlüsse auf die Wohlstandsposition von Frauen im Alter oder die Gefahr
von Altersarmut lassen sich aus diesen Ergebnissen aber nicht ziehen, da weder
abgeleitete Ansprüche noch der Haushaltskontext bei den Berechnungen
berücksichtigt wurde.
4. Wie viele Versicherungsjahre (alle rentenrechtlich relevanten Zeiten) und
wie viele Pflichtbeitragsjahre weisen Frauen (im Vergleich zu Männern,
insgesamt und aufgeschlüsselt nach Ost und West) durchschnittlich auf?
Angaben zur durchschnittlichen Anzahl an rentenrechtlichen Zeiten, die mit
Pflichtbeiträgen belegt sind, liegen in den Rentenbestandsstatistiken der
Deutschen Rentenversicherung nicht vor. Im Übrigen wird auf Teil A, Nr. 3.1 des
Rentenversicherungsberichts der Bundesregierung aus dem Jahr 2011
(Bundestagsdrucksache 17/7770) verwiesen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/91175. Wie hat sich die Erwerbsbeteiligung von Frauen in den vergangenen zehn
Jahren entwickelt, wie verteilen sich die Anteile erwerbstätiger Frauen auf
folgende Beschäftigungsformen: Vollzeit, Teilzeit, geringfügige
Beschäftigung (insgesamt sowie im Haupt- und Nebenerwerb),
Niedriglohnbeschäftigung, und wie haben sich die jeweiligen Anteile von Frauen an diesen
Beschäftigungsformen in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte
nach Ost und West aufschlüsseln)?
Zu den Erwerbstätigen zählen neben den sozialversicherungspflichtig und
geringfügig Beschäftigten u. a. auch Selbstständige und Beamte. Während die
Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) detailliert über die
beiden erstgenannten Gruppen Auskunft geben kann, werden Daten zu allen
Erwerbstätigen vom Statistischen Bundesamt im Rahmen des Mikrozensus
erhoben. Der Mikrozensus ist eine Stichprobenbefragung, deren Ergebnisse
jeweils als Jahresdurchschnittswerte verfügbar sind. Allerdings ist seine
Aussagekraft hinsichtlich der geringfügig Beschäftigten, insbesondere denen im
Nebenjob, begrenzt. Daher wird zur Beantwortung der Frage auf beide
Datenquellen zurückgegriffen. Ein direkter Vergleich ist jedoch aufgrund des
unterschiedlichen Erhebungsdesigns nicht möglich. So kann beispielsweise nicht der
Anteil der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten
(Beschäftigungsstatistik) an allen Erwerbstätigen (Mikrozensus) berechnet werden.
Die Erwerbstätigenquote der Frauen, d. h. der Anteil der erwerbstätigen Frauen
an der weiblichen Bevölkerung im Alter von 15 bis 64 Jahren, lag nach
Angaben des Statistischen Bundesamtes im Jahr 2010 bei 66,0 Prozent. Die
Erwerbstätigenquote der Frauen stieg vom Jahr 2001 bis 2010 um 7,2
Prozentpunkte und somit stärker als die Erwerbstätigenquote insgesamt, die sich im
gleichen Zeitraum um 5,2 Prozentpunkte auf 71,0 Prozent erhöhte. In
Westdeutschland lag die Erwerbstätigenquote der Frauen im Jahr 2010 bei 65,5
Prozent (+6,5 Prozentpunkte gegenüber dem Jahr 2001). In Ostdeutschland lag die
Erwerbstätigenquote der Frauen im Jahr 2010 bei 68,2 Prozent (+10,3
Prozentpunkte gegenüber dem Jahr 2001).
Zum Stichtag 30. Juni 2011 gab es nach Angaben der BA in Deutschland rund
33 276 000 sozialversicherungspflichtige und ausschließlich geringfügig
entlohnte Beschäftigte. Von ihnen waren 68,2 Prozent in Vollzeit
versicherungspflichtig beschäftigt, 17,0 Prozent in Teilzeit versicherungspflichtig beschäftigt
und 14,7 Prozent ausschließlich geringfügig entlohnt beschäftigt. Von den
insgesamt rund 28 381 000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten gingen
etwa 2 493 000 einem geringfügig entlohnten Nebenjob nach; das entspricht
8,8 Prozent.
Von den rund 16 252 000 weiblichen sozialversicherungspflichtig und
ausschließlich geringfügig entlohnt Beschäftigten waren 51,3 Prozent in Vollzeit
versicherungspflichtig beschäftigt, 28,8 Prozent in Teilzeit
versicherungspflichtig beschäftigt und 19,9 Prozent ausschließlich geringfügig entlohnt
beschäftigt. Von den insgesamt rund 13 026 000 weiblichen
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten gingen 10,9 Prozent einem geringfügig entlohnten Nebenjob
nach.
Der Anteil der Frauen an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten lag
am 30. Juni 2011 bei 45,9 Prozent. Verglichen mit dem Stichtag 30. Juni 2001
hat die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten insgesamt um
564 000 oder 2,0 Prozent zugenommen, wobei für Frauen ein Plus von 653 000
oder 5,3 Prozent und für Männer ein Minus von 89 000 oder 0,6 Prozent
ausgewiesen wird. Entsprechend gab es 2001 unter allen sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten mit 44,5 Prozent einen geringeren Frauenanteil als aktuell. Das
Plus beim Vergleich der Anzahl der weiblichen sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten im gesamten Zeitraum zwischen 2001 und 2011 ist durch einen
Anstieg bei Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen (+1 171 000 oder +33,4 Pro-
Drucksache 17/9117 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodezent) bestimmt. In den letzten Jahren ist jedoch auch die Zahl der in Vollzeit
sozialversicherungspflichtig beschäftigten Frauen wieder gestiegen (+3,1 Prozent
gegenüber 30. Juni 2007).
Weitere Ergebnisse zur sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung
differenziert nach Geschlecht, Arbeitszeit und Arbeitsort sowie Ergebnisse zur
geringfügig entlohnten Beschäftigung differenziert nach Geschlecht, Arbeitsort und
Art des Minijobs können den Tabellen 1.1 und 1.2 der Anlage entnommen
werden. Es ist zu beachten, dass Daten zu geringfügig entlohnt Beschäftigten im
Nebenjob erst ab 2003 vorliegen.
Grundlage für die Beantwortung der Frage zu Niedriglohnbeschäftigten ist die
Entgeltstatistik der BA. Auswertungen liegen derzeit bis 2010 vor. Das im
Rahmen der Entgeltstatistik abgebildete sozialversicherungspflichtige
Bruttoarbeitsentgelt (kurz Arbeitsentgelt) umfasst alle laufenden oder einmaligen
Einnahmen aus der Hauptbeschäftigung bis zur sogenannten
Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung. Auswertungen zu den Entgelten werden
jeweils nur für Beschäftigte am 31. Dezember eines Jahres durchgeführt. Die
Angaben über das sozialversicherungspflichtige Bruttoarbeitsentgelt beziehen
sich immer auf einen spezifischen Beschäftigungszeitraum, der das gesamte
Kalenderjahr, im Extremfall aber auch nur einen Tag umfassen kann. Um
vergleichbare Angaben zu erhalten, werden die Entgeltangaben deshalb auf einen
einheitlichen Zeitraum normiert. Ergebnisse zu den Bruttomonatsentgelten liegen
klassiert in 100-Euro-Schritten vor. Aus den klassierten Daten kann
approximativ der Median ermittelt werden. Der Median teilt eine nach der Höhe der
Entgelte sortierte Häufigkeitsverteilung in zwei gleich große Teile und steht damit
in der Mitte der Verteilung.
Weitere methodische Erläuterungen sind in dem Bericht der Statistik der BA
„Beschäftigungsstatistik: Sozialversicherungspflichtige Bruttoarbeitsentgelte“
vom November 2010 zu finden (siehe unter
http://statistik.arbeitsagentur.de/
Statischer-Content/Statistische-Analysen/Statistische-Sonderberichte/Generische-
Publikationen/Entgeltstatistik.pdf).
Um den unteren Lohnbereich abzugrenzen, muss zunächst definiert werden,
wer als geringverdienend zählt. In Anlehnung an die Definition der OECD gilt
hier als geringverdienend, wer als sozialversicherungspflichtig
Vollzeitbeschäftigter (ohne Auszubildende) weniger als zwei Drittel des Medianentgelts aller
sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten (ohne Auszubildende)
erzielt. Die Einschränkung auf Vollzeitbeschäftigte erfolgt deshalb, weil in der
Beschäftigungsstatistik nur Angaben zu Bruttomonatsentgelten und keine
Angaben zu Stundenlöhnen vorliegen. Durch die Beschränkung werden somit
Vergleiche zwischen verschiedenen Stichtagen in ihrer Aussagekraft nicht durch
unterschiedliche Anteile von Teilzeitbeschäftigten oder Auszubildenden
beeinträchtigt. Die Niedriglohnschwelle ist eine statistische Kennziffer der
Einkommensverteilung, die keine Aussagen über die Lebenssituation oder gar
Bedürftigkeit zulässt, da weder sonstige Einkommen noch der Haushaltskontext
berücksichtigt sind.
Für Deutschland berechnet sich so für 2010 eine Schwelle im unteren
Lohnbereich von 1 802 Euro im Monat. 22,8 Prozent aller sozialversicherungspflichtig
Vollzeitbeschäftigten verdienten ein Einkommen, das unter dieser
bundeseinheitlichen Schwelle lag, wobei – wie in den Tabellen 2.1 bis 2.3 der Anlage zu
erkennen ist – für Frauen mit 34,3 Prozent ein überdurchschnittlicher Wert
ausgewiesen wird.
Aufgrund des Lohngefälles sowie der unterschiedlichen Lebenshaltungskosten
zwischen West- und Ostdeutschland ist es sinnvoll, den unteren Lohnbereich
für beide Landesteile getrennt zu berechnen (siehe Tabellen 2.4 bis 2.5). Für
Westdeutschland berechnet sich so für 2010 eine Schwelle im unteren Lohnbe-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/9117reich von 1.890 Euro im Monat und für Ostdeutschland von 1 379 Euro im
Monat. In Westdeutschland erzielen 20,8 Prozent (Frauen 34,4 Prozent) und in
Ostdeutschland 21,1 Prozent (Frauen 28,3 Prozent) der
sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten Arbeitsentgelte unter der jeweiligen
Lohnschwelle. Bezogen auf diese ostdeutsche bzw. westdeutsche Schwelle erhielten
bundesweit insgesamt 20,9 Prozent aller sozialversicherungspflichtig
Vollzeitbeschäftigten ein Einkommen, das unter der jeweiligen Schwelle lag (Frauen
33,1 Prozent).
Weitere Ergebnisse zu Beschäftigten im unteren Lohnbereich differenziert nach
Stichtag, Geschlecht und Arbeitsort können den zuvor genannten Tabellen
entnommen werden.
6. Wie hat sich die Erwerbsbeteiligung von Frauen in Vollzeitäquivalenten in
den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte nach Ost und West
aufschlüsseln)?
Eine Untergliederung der Vollzeitäquivalenten nach West- und Ostdeutschland
ist nicht möglich. Bei einer Differenzierung nach Geschlecht stehen momentan
nur Daten für beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (d. h. nicht
für die Erwerbstätigen insgesamt) bis zum Jahr 2010 zur Verfügung.
Gemessen am vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB)
berechneten Vollzeitäquivalent für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (auf
Basis der tatsächlichen Arbeitszeit) betrug der Frauenanteil für Beschäftigte
zuletzt 44 Prozent, im Vergleich zu 42 Prozent im Jahr 2001.
Vollzeitäquivalente Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
(Basis tatsächliche Arbeitszeit)
7. Wie bewertet die Bundesregierung den Trend der Abnahme weiblicher
Vollzeitbeschäftigung (bei steigender Erwerbsbeteiligung) aus
rentenpolitischer Sicht?
Die Akzeptanz für das deutsche Rentensystem lebt davon, dass in der
gesetzlichen Rentenversicherung die Lasten zwischen Alt und Jung auch in Zukunft
fair verteilt bleiben und bestehende Gerechtigkeitslücken im System
geschlossen werden. Deswegen wird die Bundesregierung noch vor der Sommerpause
ein Gesetzespaket auf den Weg bringen, damit sich Leistung, Einsatz und
Vorsorge für mehr Menschen als bisher im Alter auszahlen.
Insgesamt (Männer und Frauen) 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010
Personen in 1000
29.447 29.075 28.556 28.236 28.009 28.067 28.587 29.096 28.942 28.985
Männer 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010
Personen in 1000
16.963 16.631 16.246 16.001 15.790 15.828 16.137 16.381 16.177 16.191
Frauen 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010
Personen in 1000
12.484 12.444 12.310 12.235 12.219 12.239 12.450 12.714 12.765 12.794
Quelle: IAB-Arbeitszeitrechnung
Drucksache 17/9117 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode8. Wie hoch ist der Anteil von Frauen, die unterhalb eines Stundenlohnes
von 8,50 Euro, 10 Euro sowie auf Höhe der Niedriglohnschwelle arbeiten
(auch im Vergleich zu Männern und aufgeschlüsselt nach Ost und West)?
Soweit der Bundesregierung Erkenntnisse zur Verbreitung und Entwicklung
von niedrigen Stundenlöhnen aus der amtlichen Statistik vorliegen, wird auf die
Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Fehlentwicklung
auf dem Arbeitsmarkt und die Notwendigkeit eines gesetzlichen Mindestlohns“
(Bundestagsdrucksache 17/1502), die Antwort auf die Kleine Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. „Entwicklung von Niedriglöhnen in den Regionen“
(Bundestagsdrucksache 17/5582) und die Antwort auf die Kleine Anfrage der
Fraktion der SPD „Entwicklung der geringfügigen Beschäftigung in
Deutschland“ (Bundestagsdrucksache 17/6986) verwiesen.
Aktuell hat das Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) Forschungsergebnisse
zur Niedriglohnbeschäftigung 2010 auf Basis des sozio-oekonomischen Panels
(SOEP) veröffentlicht. Danach beziehen je nach Abgrenzung rund 21 bis 23
Prozent aller abhängig Beschäftigten in Deutschland einen Niedrigstundenlohn
von weniger als zwei Drittel des mittleren Stundenlohns. Bei Frauen liegt der
so definierte Niedriglohnanteil bei rund 28 bis 30 Prozent und bei Männern bei
rund 15 bis 18 Prozent. Etwa 20 Prozent der Beschäftigten erhalten dabei einen
Stundenlohn, der unterhalb von 8,50 Euro liegt. In Ostdeutschland ist dieser
Anteil mit 34 Prozent höher als in Westdeutschland (17 Prozent) und bei Frauen
(25 Prozent) höher als bei Männern (15 Prozent). Aussagen zu einer
Stundenlohnschwelle von 10 Euro macht die Studie nicht.
9. Wie wirkt sich eine längerfristige Beschäftigung im Niedriglohnsektor
auf die Rente aus, und welcher Bruttostundenlohn müsste gesetzlich als
Mindestlohn vorgeschrieben und in der Praxis durchgesetzt werden,
damit Frauen (und Männer) nach 45 Jahren Arbeit zu diesem Stundenlohn
einen Rentenanspruch oberhalb des Grundsicherungsniveaus erwerben
können?
Die Höhe der lohn- und beitragsbezogenen Rente ist grundsätzlich abhängig
von der Anzahl der zurückgelegten Versicherungsjahre und von der Höhe der
versicherten Entgelte. Ein höheres Entgelt und viele Versicherungsjahre führen
zu höheren gesetzlichen Renten als ein geringes Entgelt und weniger
Versicherungsjahre.
Im Übrigen wird auf die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hans-
Joachim Fuchtel vom 11. Mai 2011 auf die Schriftliche Frage 40 des
Abgeordneten Klaus Ernst (Bundestagsdrucksache 17/5815) verwiesen.
10. Wie viele Frauen profitieren derzeit von der Rente nach
Mindestentgeltpunkten nach § 262 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI),
wie hoch ist ihr Anteil verglichen mit dem der Männer und wie hoch
durchschnittlich der Betrag, um den ihre Rente nach dieser Regelung
aufgewertet wird (bitte nach Ost und West aufschlüsseln)?
Zum 31. Dezember 2010 waren 2 342 752 Versichertenrenten an Frauen mit
Mindestentgeltpunkten bei geringem Arbeitsentgelt gemäß § 262 des Sechsten
Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) berechnet (alte Länder 1 692 456, neue
Länder 650 296).
Der Anteil der Renten mit Rentenberechnung nach Mindestentgeltpunkten bei
geringem Arbeitsentgelt an allen Versichertenrenten beträgt bei den Frauen rd.
22,1 Prozent (alte Länder rd. 20,3 Prozent, neue Länder rd. 28,7 Prozent). Der
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/9117entsprechende Anteil bei Männern beträgt rd. 3,2 Prozent (alte Länder rd. 3,3
Prozent, neue Länder rd. 3,0 Prozent).
Versichertenrenten an Frauen waren durch die Rentenberechnung nach
Mindestentgeltpunkten bei geringem Arbeitsentgelt durchschnittlich um 79,09 Euro
monatlich höher (alte Länder 81,75 Euro monatlich, neue Länder 72,15 Euro
monatlich).
11. Wie viele Frauen würden nach aktuellem Stand von einer Entfristung der
Rente nach Mindestentgeltpunkten profitieren?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
12. Wie viele Frauen arbeiten derzeit in einem Minijob (insgesamt sowie
nach Haupt- und Nebenerwerb), wie hoch ist ihr Anteil an den
minijobbenden Erwerbstätigen (insgesamt sowie nach Haupt- und
Nebenerwerb)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. Zum Stichtag 30. Juni 2011
werden im Rahmen der Beschäftigungsstatistik 4 648 000 geringfügig entlohnt
beschäftigte Frauen ausgewiesen. 3 226 000 oder 69,4 Prozent dieser Frauen
übten eine ausschließlich geringfügig entlohnte Beschäftigung und 1 422 000
oder 30,6 Prozent eine im Nebenjob geringfügig entlohnte Beschäftigung aus.
Der Anteil von Frauen an allen geringfügig entlohnt Beschäftigten betrug
62,9 Prozent (siehe Tabellen 1.1 und 1.2 der Anlage).
13. Wie hoch sind Zahl und Anteil der Minijobberinnen, die die
Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung durch eigene Beiträge
aufstocken?
Im Jahr 2010 lagen in der gesetzlichen Rentenversicherung 375 845 aktive
Versicherungsverhältnisse von Frauen in geringfügiger Beschäftigung mit Verzicht
auf die Versicherungsfreiheit vor. Dies entspricht rund 6,9 Prozent an allen
aktiven Versicherungsverhältnissen von Frauen in geringfügiger Beschäftigung im
Jahr 2010.
14. Mit welcher Quote rechnet die Bundesregierung bei einer Einführung
einer verpflichtenden Beitragszahlung mit „opting-out“-Option, wie sie
sie offenbar plant?
Oder hat die Bundesregierung andere bzw. neue Pläne zur
Beitragszahlung in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen?
Annahmen über die Inanspruchnahme einer „opting-out“-Möglichkeit bei
bestehender Rentenversicherungspflicht für geringfügig Beschäftigte lassen sich
nur auf der Grundlage eines konkreten Regelungsentwurfs treffen. Ein solcher
Entwurf liegt derzeit nicht vor.
15. Welcher Rentenanspruch ergibt sich aus einer geringfügigen
Beschäftigung in Höhe von 400 Euro innerhalb eines Jahres jeweils bei
Wahrnehmung und Nichtwahrnehmung der Möglichkeit der freiwilligen
Aufstockung der Rentenbeiträge?
Der monatliche Rentenertrag für eine geringfügige Beschäftigung in Höhe von
400 Euro im Jahr 2012 beträgt 4,06 Euro. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass
Drucksache 17/9117 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodedurch den Aufstockungsbeitrag der Zugang zum gesamten Leistungsspektrum
der gesetzlichen Rentenversicherung, also auch Schutz bei Erwerbsminderung
und Leistungen zur Rehabilitation, erworben wird.
Bei Nichtaufstockung werden für Zeiten mit einer geringfügigen Beschäftigung
Zuschläge an Entgeltpunkten ermittelt. Auf Grundlage der aktuellen Werte
ergibt sich ein Zuschlag von 3,11 Euro monatlich.
16. Welcher Rentenanspruch ergäbe sich rechnerisch aus einer geringfügigen
Beschäftigung in Höhe von 400 Euro innerhalb eines Jahres jeweils bei
Wahrnehmung und Nichtwahrnehmung der Möglichkeit der freiwilligen
Aufstockung der Rentenbeiträge, wenn dieser über 45 Jahre ausgeübt
werden würde?
Ohne Beachtung von Veränderungen infolge der Entwicklung des
Durchschnittsentgelts und des aktuellen Rentenwerts über einen Zeitraum von 45
Jahren würde sich im Jahr 2012 auf Grundlage der aktuellen Werte mit
persönlicher Beitragsaufstockung ein monatlicher Rentenanspruch von 182,70 Euro
und ohne Aufstockung ein Entgeltpunktzuschlag von 139,95 Euro monatlich
ergeben.
17. Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage des Ersten
Gleichstellungsberichts der Bundesregierung, dass „[d]ie gegenwärtige Minijobstrategie
[…] aus der Perspektive der Geschlechtergleichstellung über den
Lebensverlauf als desaströs bezeichnet werden [muss]“ (ebd., S. 155), und wie
steht sie zu der von der Sachverständigenkommission mit Nachdruck
geforderten „Abschaffung der Sonderstellung der geringfügigen
Beschäftigung“ (ebd., S. 242)?
Der Erste Gleichstellungsbericht der Bundesregierung besteht aus einem
Gutachten der unabhängigen Sachverständigenkommission „Neue Wege – gleiche
Chancen. Gleichstellung von Frauen und Männern im Lebensverlauf“ und der
Stellungnahme der Bundesregierung. Das Gutachten der interdisziplinär
besetzten Sachverständigenkommission untersucht Erfolge und
Herausforderungen der Gleichstellungspolitik hinsichtlich gleicher Chancen für Frauen und
Männer in allen Phasen des Lebenslaufs. Die Bundesregierung führt in ihrer
Stellungnahme zum Bericht aus: „Die Bundesregierung teilt nicht alle daraus
erwachsenen einzelnen Schlussfolgerungen, sie wird aber den im
Koalitionsvertrag vereinbarten „Rahmenplan zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen
und Männern in allen Phasen des Lebensverlaufs“ nutzen, um den
gleichstellungspolitischen Handlungsbedarf auch in diesen Feldern zu identifizieren.“
Ziel der Bundesregierung ist die Schaffung fairer Einkommensperspektiven für
Frauen und Männer im Lebensverlauf. Hinsichtlich der geringfügigen
Beschäftigungsverhältnisse ist im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP das
Ziel formuliert, die Brückenfunktion von Mini- und Midijobs in voll
sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse zu stärken.
18. Wie sind vor dem Hintergrund der aus der Fachwelt vielfach geäußerten
Kritik an Minijobs als Falle, Sackgasse etc. für Frauen und deren
Alterssicherung, Pläne zu bewerten, die Einkommensgrenze für Minijobs von
400 auf 450 Euro zu erhöhen?
Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, dass die Erhöhung und die
Dynamisierung der Grenzen sozialversicherungsfreier Minijobs geprüft wird. Diese
Prüfung umfasst auch gleichstellungspolitische Aspekte.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/911719. Inwiefern sind Alterssicherung und Altersarmut von Frauen Thema des
laufenden „Regierungsdialogs Rente“, und in welcher Hinsicht würden
Frauen von den rentenrechtlichen Gesetzgebungsvorhaben profitieren?
Im Rentendialog werden Entwicklungen in der Arbeitswelt und
gesellschaftliche Veränderungen insgesamt daraufhin untersucht, ob und welche Risiken
sie für mehr Bedürftigkeit im Alter bergen. Vorschläge für Änderungen im
Rentenrecht werden daraufhin überprüft, ob sie die Lebensleistung gerecht
belohnen und Bedürftigkeitsrisiken wirksam und zielgenau entgegenwirken. Im
Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.
20. Wie viele Frauen würden von der von Bundesministerin für Arbeit und
Soziales, Dr. Ursula von der Leyen, vorgeschlagenen Zuschussrente
profitieren, und um wie viel würde der Zahlbetrag ihrer Rente durchschnittlich
steigen?
Die konkrete Ausgestaltung der Zuschussrente wird derzeit innerhalb der
Bundesregierung abgestimmt. Abschließende Aussagen zu Bezieherzahlen und
Leistungshöhen sind daher noch nicht möglich.
21. Wie stellen sich diese Effekte im Vergleich zu den Effekten einer
Entfristung der Rente nach Mindestentgelt (§ 262 SGB VI) dar?
Auf die Antworten zu den Fragen 11 und 20 wird verwiesen.
22. Wie steht die Bundesregierung zu der u. a. vom Deutschen
Gewerkschaftsbund, aber auch vom Sozialbeirat (Bundestagsdrucksache 17/7770, S. 80)
geäußerten Kritik an der geplanten Zuschussrente, dass aufgrund der
restriktiven Anspruchsbedingungen hinsichtlich Versicherungsjahren und
Zeiten der privaten oder betrieblichen Vorsorge nur sehr wenig Versicherte
in den Genuss des Rentenzuschusses kommen würden, und für wie
erfolgversprechend hält sie das Instrument vor diesem Hintergrund für die
Bekämpfung von Altersarmut, insbesondere von Frauen?
Die konkrete Ausgestaltung der Zuschussrente wird derzeit innerhalb der
Bundesregierung abgestimmt. Abschließende Aussagen zu Bezieherzahlen und
Leistungshöhen sind daher noch nicht möglich. Die Voraussetzungen für die
Zuschussrente sollen das Ziel der solidarischen Unterstützung der Menschen
mit der Stärkung ihres Bewusstseins für die Eigenverantwortung durch private
Altersvorsorge verbinden. Die Bedingungen für die Zuschussrente sollen
gewährleisten, dass sich langjährige Altersvorsorge bereits bei geringem
Arbeitsverdienst für die Rente auszahlt. Gerade Frauen mit einer unterbrochenen
Erwerbsbiografie wegen der Erziehung von Kindern oder der Pflege von
Angehörigen würden von der Zuschussrente profitieren. Denn bei den Voraussetzungen
sollen nicht nur Zeiten der Beschäftigung berücksichtigt werden, sondern auch
Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten von bis zu zehn Jahren
pro Kind sowie Zeiten, in denen Angehörige gepflegt werden.
Drucksache 17/9117 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode23. Wie bewertet die Bundesregierung, dass es aufgrund ihrer
Unterrepräsentation bei der privaten und vor allem betrieblichen Altersvorsorge
insbesondere für Frauen schwierig werden dürfte, die
Anspruchsvoraussetzungen für die Zuschussrente zu erfüllen – und das, wo gerade Frauen eine
Aufstockung ihrer Renten besonders nötig hätten?
Die Behauptung, Frauen seien bei der privaten und bei der betrieblichen
Altersvorsorge unterrepräsentiert, trifft nicht zu. Bei der staatlich geförderten privaten
Altersvorsorge kommen mehr Frauen als Männer in den Genuss der staatlichen
Zulage. Frauen erhalten zudem im Durchschnitt eine höhere Zulage als
Männer. Auch bei der betrieblichen Altersvorsorge sind Frauen keinesfalls
unterrepräsentiert; über alle Branchen hinweg betrachtet liegt ihr Anteil ähnlich
hoch wie derjenige der Männer.
Drucksache 17/9117 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Drucksache 17/9117 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Drucksache 17/9117 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Drucksache 17/9117 – 20 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Drucksache 17/9117 – 22 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Drucksache 17/9117 – 24 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
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ISSN 0722-8333]