[Deutscher Bundestag Drucksache 17/9282
17. Wahlperiode 10. 04. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Schmidt (Aachen), Martin Dörmann,
Siegmund Ehrmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/8930 –
Förderung der Europäischen Union für Kultur und Medien ab dem Jahr 2014
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Förderprogramme der Europäischen Union für Kultur – „Kultur“ (2007–
2013) – und Medien (MEDIA 2007 und MEDIA Mundus) laufen in ihrer
bisherigen Form ebenso wie andere Förderprogramme im Jahr 2013 aus. Im
Rahmen des Vorschlags zur Ausgestaltung des Mehrjährigen Finanzrahmens 2014
bis 2020 schlägt die Europäische Kommission vor, die Förderprogramme
„Kultur“ (2007–2013), MEDIA und MEDIA Mundus zusammen mit einem
neuen sektorübergreifenden Finanzierungsinstrument, der u. a. einem
Garantiefonds für den Kreativsektor entspricht, unter einem Dachprogramm
„Kreatives Europa“ zu bündeln und unter einem gemeinsamen Haushaltstitel
mit einem Ansatz von knapp 1,8 Mrd. Euro zusammenzufassen. Bislang
standen Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 1,17 Mrd. Euro im Haushalt für
die drei bisherigen Förderprogramme zur Verfügung. Zu berücksichtigen ist
dabei, dass u. a. mit dem Europäischen Kulturerbe-Siegel neue, im Rahmen
von „Kreatives Europa“ zu finanzierende kulturpolitische Maßnahmen noch
zusätzlich hinzukommen. Außerdem sind zusätzliche Antragsteller zu
erwarten, zum Beispiel verursacht durch die Tatsache, dass zahlreiche, bislang
durch das JUGEND-Programm der EU geförderten Jugendkulturprojekte nach
dessen Zusammenlegung mit den Bildungsprogrammen, künftig nicht daraus
zu fördern sein werden, sondern absehbar ebenfalls im Kulturförderprogramm
beantragt werden.
Grundsätzlich zielt dieser neue Programmansatz stärker als bislang auf die
besonderen Bedürfnisse der Kultur- und Kreativwirtschaft ab und korrespondiert
mit der Strategie „Europa 2020“, d. h. die Ziele der Förderprogramme auf
ihren Beitrag zu nachhaltigem Wirtschaftswachstum, Beschäftigung,
Innovation und Integration auszurichten. Im Raum steht die Frage, ob damit ein
Paradigmenwechsel in der Kulturförderung der Europäischen Kommission
verbunden ist, die bislang das erklärte Ziel hatte, die nationale, kulturelle Vielfalt
ihrer Mitgliedstaaten stärken, das Zusammengehörigkeitsgefühl durch die
Besinnung auf einen gemeinsamen kulturellen Ursprung fördern und damit die
Schaffung einer gemeinsamen europäischen Identität unterstützen zu wollen.
Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zum „Vorschlag für eine
Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Pro- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur
und Medien vom 5. April 2012 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/9282 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodegramms Kreatives Europa“ (Bundesratsdrucksache 766/11) sehr deutliche
Kritik. Unter anderem hält der Bundesrat „(…) die im Legislativvorschlag
genannten Programmziele für zu stark wirtschafts- und profitorientiert.“ (siehe
Bundesratsdrucksache 766/11).
Daneben ordnet die im Jahr 2007 vom Ministerrat beschlossene „Europäische
Kulturagenda im Zeichen der Globalisierung“ der Kultur einen
grundlegenden Platz im europäischen Einigungsprozess zu. Um dieses Ziel umzusetzen,
wurden drei Schwerpunkte definiert: kulturelle Vielfalt (u. a. im Rahmen der
UNESCO-Konvention zum Schutz der kulturellen Vielfalt) und
interkultureller Dialog, neue Impulse für Kreativität im Rahmen der Strategie von
Lissabon für Wachstum und Beschäftigung und Kultur als zentrales Element
der internationalen Beziehungen. Insbesondere bezogen auf den dritten
Aspekt, die Rolle der Kultur in den auswärtigen Beziehungen der EU sei
zudem auf den Bericht des Europäischen Parlaments über die kulturellen
Dimensionen der auswärtigen Politik der EU (2010/2161(INI)) verwiesen. Darin
fordert das Europäische Parlament u. a. eine kohärente Strategie, die die
kulturelle Vielfalt in der EU berücksichtigt und die bereits bestehenden EU-
Außenprogramme mit kulturellen Komponenten besser koordiniert.
1. Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag der Europäischen
Kommission, die bisherigen Förderprogramme „Kultur“ (2007–2013), MEDIA
und MEDIA Mundus ab dem Jahr 2014 unter einem Dachprogramm
„Kreatives Europa“ zu bündeln und unter einem gemeinsamen
Haushaltstitel zusammenzufassen?
Grundsätzlich begrüßt die Bundesregierung die Fortführung der bisherigen
Programme, selbst wenn diese nun unter einem neuen Dach zusammengefasst
werden sollen. Das Ziel verstärkter Bündelung ist verständlich, sofern es mit
Bürokratieabbau, Nutzerfreundlichkeit und Synergien einher geht. Positiv zu
bewerten ist auch der hinzu kommende Garantiefonds für die Kultur- und
Kreativwirtschaft. Wichtig ist aus Sicht der Bundesregierung, dass die drei
Säulen ihr eigenes Profil auch unter dem Dach „Kreatives Europa“ behalten.
Daher setzt sie sich dafür ein, für jede der drei Programmsäulen einen
finanziellen Mindestanteil am Gesamtbudget festzulegen und die spezifische
Ausgestaltung der Programmsäulen zu schärfen. Wichtig ist auch, dass die
Mitspracherechte der Mitgliedstaaten zur konkreten Ausgestaltung und Umsetzung des
Programms erhalten bleiben.
2. Was sind die kultur- und medienpolitischen Ziele und Schwerpunkte des
Programms „Kreatives Europa“, und inwiefern unterscheiden sich diese
von der Ausrichtung, den Zielen, den Schwerpunkten sowie den
Förderstrukturen und -voraussetzungen der bisherigen sektoralen
Förderprogramme „Kultur“ (2007–2013), MEDIA und MEDIA Mundus?
Die Aktionsbereiche Kultur und MEDIA sind die Nachfolger der derzeit
laufenden Programme Kultur und MEDIA/MEDIA MUNDUS, die in weiten
Teilen ihre bisherige Ausrichtung beibehalten. KULTUR war ein klassisches
Kulturförderprogramm, MEDIA war ein kulturell geprägtes
Wirtschaftsförderprogramm. Die Bundesregierung setzt sich im Laufe der Verhandlungen des
Programms dafür ein, die Doppelnatur im Verordnungsentwurf noch deutlicher
hervorzuheben und insbesondere das spezifische Profil des Aktionsbereichs
Kultur zu schärfen.
Für den Aktionsbereich Kultur wurden im Vorschlag der Europäischen
Kommission als Ziele definiert:
• Förderung der Fähigkeit der europäischen Kultur- und Kreativsektoren,
transnational zu arbeiten,
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/9282• Stärkung der Finanzkraft der Kultur- und Kreativsektoren,
• Unterstützung für transnationale politische Zusammenarbeit (insbesondere
zur Erschließung neuer Publikumsschichten bzw. neuer Geschäftsmodelle),
• Förderung der transnationalen Mobilität kultureller und kreativer Werke und
Akteure.
Die Bundesregierung setzt sich im Zuge der laufenden Verhandlungen dafür
ein, im Sinne von Artikel 167 des Vertrags über die Arbeitsweise der
Europäischen Union (AEUV) die kulturelle Vielfalt, das gemeinsame kulturelle
Erbe, den nicht kommerziellen Kulturaustausch und das künstlerische und
literarische Schaffen im europäischen Kulturraum stärker zu verankern. Der
grenzüberschreitende Dialog mit den Mitteln und der Sprache der Kultur dient der
Herausbildung einer europäischen Identität.
Der dritte und neue Aktionsbereich ist auf die Kultur- und Kreativwirtschaft
ausgerichtet. Er beinhaltet mehrere Elemente: Zum einen wird ein
Garantiefonds eingerichtet, der den kleinen und mittleren Unternehmen der Kultur-
und Kreativwirtschaft besseren Zugang zu Krediten verschafft. Zum anderen
wird der Aufbau von Fachwissen bei den kreditgebenden Banken unterstützt.
Darüber hinaus wird als horizontale Maßnahme aller drei Bereiche der
transnationale Austausch von Expertise, Entscheidungsträgern und Netzwerken
sowie die Beratung der Programmnutzer gefördert.
3. Wie bewertet die Bundesregierung folgende, in der Stellungnahme des
Bundesrates vom 10. Februar 2012 formulierten Einschätzungen (siehe
Bundesratsdrucksache 766/11), die Ziele des Programms „Kreatives
Europa“ seien „zu stark wirtschafts- und profitorientiert“, die „Ausrichtung
des Programms allein an den Wachstums- und Beschäftigungszielen der
Europa-2020-Strategie [werde] dem Kulturbereich und den dort
Beschäftigten nicht gerecht“ und der „in Artikel 167 AEUV genannte Beitrag der
EU zur Entfaltung der Kulturen ihrer Mitgliedstaaten unter Wahrung ihrer
nationalen und regionalen Vielfalt“ werde vermisst?
Das Programm „Kreatives Europa“ verbindet Kultur- und
Kulturwirtschaftsförderung. Innerhalb des gemeinsamen Rahmens gilt es, dieser Doppelnatur
Rechnung zu tragen und ein Gleichgewicht zwischen dem Ziel kultureller Vielfalt
auf der einen und Wettbewerbsfähigkeit der Kultur- und Kreativwirtschaft auf
der anderen sicherzustellen. Dies schlägt sich auch in den Zielen des
Programmes, den Prioritäten und Fördermaßnahmen der jeweiligen Aktionsbereichen
nieder. Dabei ist darauf zu achten, dass bei aller begrüßenswerter Förderung der
Kultur- und Kreativwirtschaft der Wert von Kultur als Selbstzweck nicht
verdrängt wird.
Besonders im Aktionsbereich Kultur setzt sich die Bundesregierung dafür ein,
dass dieser auch in Zukunft der Schaffung eines europäischen Kulturraums, der
europäischen Identität, der kulturellen Vielfalt und dem grenzüberschreitenden
Dialog mit den Mitteln und der Sprache der Kultur dient. Die Bundesregierung
setzt sich im Rahmen der Verhandlungen dafür ein, die kulturelle Bildung für
die junge Generation und neue, bislang unterrepräsentierte Zielgruppen stärker
im Programm zu verankern.
Mit der Durchsetzung dieser Zielsetzungen will die Bundesregierung auch der
Kritik des Bundesrates Rechnung tragen.
Drucksache 17/9282 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode4. Leistet der Programmvorschlag nach Einschätzung der Bundesregierung
einen optimalen Beitrag zur Umsetzung des UNESCO-Übereinkommens
über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller
Ausdrucksformen, dem die EU als eigenständiges Rechtssubjekt beigetreten ist?
Wo sieht die Bundesregierung ggf. konkreten Verbesserungsbedarf, um
diese Umsetzung auch auf EU-Ebene optimal zu gewährleisten?
Die Programmziele und -schwerpunkte des Vorschlags stehen grundsätzlich in
Einklang mit den Zielen des genannten Übereinkommens. Die
Bundesregierung setzt sich allerdings im Rahmen der Verhandlungen des Programms sowie
den anstehenden Maßnahmenkonkretisierungen nachdrücklich dafür ein, das
Programm noch weiter fortzuentwickeln, damit es einen wirklich optimalen
Beitrag zur Umsetzung des Übereinkommens leisten kann.
5. Leistet das Programm nach Einschätzung der Bundesregierung einen
angemessenen Beitrag zum Erhalt und zum Schutz der Doppelnatur von
Kulturgütern und kulturellen Gütern?
Falls ja, durch welche konkreten Zielsetzungen und Förderinstrumente?
Falls nein, wo sieht die Bundesregierung Verbesserungsbedarf?
Die Notwendigkeit, im Programm „Kreatives Europa“ die erwähnte
Doppelnatur deutlich stärker als bisher zu betonen, wurde im Laufe der bisherigen
Verhandlungen nachdrücklich von der Bundesregierung wie auch von anderen
Mitgliedstaaten hervorgehoben. Die konkrete Umsetzung ist derzeit
Gegenstand der Verhandlungen.
6. In welcher Form bleiben bisherige und überwiegend als bewährt erachtete
Förderstrukturen und -zielsetzungen der Förderprogramme „Kultur“
(2007–2013), MEDIA und MEDIA Mundus erhalten, inwiefern erfolgen
notwendige Anpassungen beispielsweise aufgrund technologischer
Veränderungen (Digitalisierung, Konvergenz der Medien, usw.)?
Die Förderstrukturen und -zielsetzungen des Programms stimmen in weiten
Teilen mit denen der Vorgängerprogramme überein, wenngleich die
Fördermaßnahmen allgemeiner formuliert wurden.
Der Verordnungsentwurf nimmt in Erwägungsgrund 11 unmittelbar Bezug auf
die Herausforderungen, denen sich die Kultur- und Kreativsektoren durch die
technologische Entwicklung stellen müssen. Um die sich daraus ergebenden
Chancen nutzen zu können, müssen sie neue Kompetenzen entwickeln und
benötigen einen besseren Zugang zu Finanzierungen. Der Verordnungsentwurf
trägt diesen Herausforderungen im Grundsatz Rechnung.
Im Rahmen der Fördermaßnahmen zum Aktionsbereich MEDIA wird verstärkt
auf Online-Plattformen (im Bereich von Vermarktung und Verbreitung) und auf
den stärkeren Einsatz von Onlineinstrumenten für den Geschäftsverkehr
in- und außerhalb Europas Bezug genommen. Zudem wird auf die Integration
von Digitaltechnik und auf innovative Aktionen für das Testen neuer
Geschäftsmodelle und Instrumente eingegangen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/92827. Wird die bislang geltende strikte inhaltliche Trennung zwischen den
Förderprogrammen „Kultur“ (2007–2013), MEDIA und MEDIA Mundus
beibehalten oder ist eine Verschränkung zwischen den Programmen
vorgesehen?
Mit dem Verordnungsentwurf werden die bisherigen Programme durch den
neuen Garantiefonds ergänzt und in der Form eigenständiger Aktionsbereiche
unter ein gemeinsames Dach gestellt.
Die inhaltliche Trennung ergibt sich aus der Struktur des Rahmenprogramms.
Nach Artikel 6 besteht das Programm aus den folgenden Aktionsbereichen:
(a) einem branchenübergreifenden Aktionsbereich für den gesamten Kultur-
und Kreativsektor;
(b) einem Aktionsbereich Kultur für den Kultur- und Kreativsektor;
(c) einem Aktionsbereich MEDIA für den audiovisuellen Sektor.
Für die Aktionsbereiche Kultur und MEDIA wurden jeweils spezifische
Prioritäten und Fördermaßnahmen vorgesehen, die eine inhaltliche Trennung
gewährleisten sollen. Die Bundesregierung setzt sich im Rat dafür ein, die
spezifischen Profile der einzelnen Aktionsbereiche zu erhalten. Nach den
Vorstellungen der Kommission soll die Bündelung der Beratungsstellen und ein
gemeinsamer Programmausschuss Synergieeffekte zwischen den
verschiedenen Aktionsbereichen zulassen.
8. Wo ist in dem Programmvorschlag ausreichend sichergestellt, dass neue,
heute noch nicht absehbare kulturelle Ausdrucksformen, die sich vor allem
im Zuge einer fortschreitenden Digitalisierung entwickeln könnten, im
Programmzeitraum finanzielle Unterstützung erhalten können?
Die Bestimmung des Begriffs „Kultur- und Kreativbranche“ in Artikel 2
Nummer 1 der deutschen Übersetzung ist aus Sicht der Bundesregierung so weit
gefasst, dass auch heute noch nicht absehbare kulturelle Ausdrucksformen
grundsätzlich Unterstützung finden können. Zur Vermeidung von Missverständnissen
setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass in der deutschen Übersetzung
– ebenso wie in der englischen Originalfassung – von „Kultur- und
Kreativsektor“ statt „Kultur- und Kreativbranche“ die Rede ist.
9. Inwieweit setzt sich die Bunderegierung für eine gemeinsame europäische
Förderung der Entwicklung von qualitativ hochwertigen Computerspielen
und für eine entsprechende Finanzausstattung des Programms ein, wie es
der Deutsche Bundestag im Hinblick auf eine Überarbeitung des MEDIA-
Programms beschlossen hat (Bundestagsdrucksache 16/7116)?
Der geplante Garantiefonds wird allen Kultur- und Kreativsektoren
offenstehen, zu denen auch der Bereich Computerspiele zählt. Die Kommission
verfolgt die Absicht, dass das Programm „Kreatives Europa“ auch die Förderung
von Computerspielen ermöglicht.
Drucksache 17/9282 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode10. Werden im neuen Dachprogramm eher so genannte Leuchtturmprojekte
mit hoher öffentlicher Aufmerksamkeit oder aber die Förderung von
kleineren Projekten (mit kurzen Laufzeiten, kleineren Partnerkonsortien) im
Fokus stehen?
Werden weiterhin vorzugsweise non-profit-Projekte gefördert, die
kreative Maßnahmen ermöglichen?
Entscheidendes Kriterium für die Auswahl von Projekten ist der Beitrag zur
Erfüllung der Programmziele. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass in
den Auswahlkriterien die gesamte Bandbreite und Vielfalt der Projekte erfasst
wird, damit weiterhin auch kleine, kreative Non-Profit-Projekte gefördert
werden können. Für den Aktionsbereich Kultur ergibt sich dies aus dem
Subsidiaritätsprinzip und Artikel 167 des Vertrags über die Arbeitsweise der
Europäischen Union (AEUV), der explizit den nicht kommerziellen Kulturaustausch
nennt. Im Aktionsbereich Kultur setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass
Mitnahmeeffekte und eine Ausrichtung auf primär gewinnorientierte Projekte
vermieden werden. Die EU-Haushaltsvorgaben sind im Übrigen so ausgelegt,
dass etwaige Gewinne zurückzuführen wären.
Die mit dem neuen Garantiefonds beabsichtigte Stärkung der Finanzkraft der
Kultur- und Kreativsektoren ist nach dem Entwurf kleinen und mittleren
Unternehmen und Organisationen vorbehalten, zu denen auch Kleinstunternehmen
zählen. Im Rahmen der laufenden Verhandlungen konnte dies durch eine
Bezugnahme auf die Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend
die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren
Unternehmen (2003/361/EG) im Text deutlich verankert werden. Damit wären nach
derzeitigem Verhandlungsstand auch Kleinstunternehmen mit weniger als zehn
Beschäftigten und einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanz von unter
2 Mio. Euro umfasst.
11. Werden neben den großen, etablierten Trägern mit europäischer
Dimension und hoher Ausstrahlungskraft weiterhin auch kleinere, innovative
und kreative Akteure und Initiativen die Chance auf Förderung
bekommen, um sich etablieren zu können?
Siehe dazu die Antwort zu Frage 10.
12. Inwieweit leistet das Programm einen Beitrag zur Stimulierung der
Nachfrage nach Kulturgütern und kulturellen Dienstleistungen?
Erlebt die zur Nachfrage notwendige kulturelle Bildung, insbesondere
junger Menschen, eine nach Ansicht der Bundesregierung ausreichende
Förderung durch den Programmvorschlag?
Zu den Zielen des neuen Programms gehört der Auf- und Ausbau von
Publikumsschichten in Europa und darüber hinaus. Damit leistet das Programm
einen Beitrag zur Stimulierung der Nachfrage nach Kulturgütern und
kulturellen Dienstleistungen. Für die Bundesregierung ist die kulturelle Bildung für die
junge Generation und neue, bislang unterrepräsentierte Zielgruppen ein großes
Anliegen. Daher setzt sie sich in den laufenden Verhandlungen für die
angemessene Berücksichtigung dieser wichtigen kulturpolitischen Ziele ein.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/928213. Welche zusätzlichen kulturpolitischen Aufgaben bzw. Maßnahmen
(beispielsweise Europäisches Kulturerbe-Siegel) sollen zukünftig durch das
Programm „Kreatives Europa“ erfüllt werden und welches finanzielle
Volumen ist diesen neuen Aufgaben bzw. Maßnahmen zuzurechnen?
Der Vorschlag für das Rahmenprogramm enthält kulturpolitische
Schwerpunkte, deren Konkretisierung Bestandteil laufender und kommender
Verhandlungen sind. Diese liegen in den Bereichen transnationaler Zusammenarbeit,
Aktivitäten europäischer Stellen, transnationaler Mobilität von
Kulturschaffenden und Werken, literarischen Übersetzungen sowie besonderen Aktionen, die
dem Reichtum und der Vielfalt der europäischen Kulturen dienen und den
interkulturellen Dialog sowie das gegenseitige Verstehen fördern. Dazu zählen
insbesondere europäische Kulturpreise, die Initiative Kulturhauptstadt Europas
und die neu geschaffene Maßnahme für das Europäische Kulturerbe-Siegel.
Die Bundesregierung setzt sich für eine angemessene Mittelausstattung dieses
Bereichs sowie für eine angemessene zeitnahe Konkretisierung der
Maßnahmen ein, um den interessierten Kulturakteuren entsprechende
Planungssicherheit zu ermöglichen. Darüber hinaus soll im Rahmen des sektorübergreifenden
Aktionsbereichs neben der Unterstützung durch die geplante Finanzfazilität für
kleine und mittlere Unternehmen sowie Organisationen der Kultur- und
Kreativsektoren auch die transnationale politische Zusammenarbeit im kulturellen
Bereich gefördert werden.
Zur finanziellen Ausgestaltung siehe die gemeinsame Antwort zu den Fragen 25
und 26.
14. In welcher Form wurden die im Rahmen des Konsultationsverfahrens der
Europäischen Kommission zum Thema „Künftiges EU-Programm
Kultur“ eingebrachten Vorschläge bei der Ausgestaltung des Programms
„Kreatives Europa“ berücksichtigt?
Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die
folgenden Vorschläge:
Die in der Konsultation eingebrachten Vorschläge wurden in einem großen
Umfang berücksichtigt.
a) Zukünftig sollten auch Einzelpersonen (natürliche Personen) Anträge
einreichen können, nachdem bislang nur juristische Personen, d. h.
Institutionen antragsberechtigt sind;
Der Vorschlag wurde von der Bundesregierung in die Verhandlungen
eingebracht, hat aber bislang leider keine hinreichende Unterstützung auch anderer
Mitgliedstaaten gefunden.
b) das bislang geltende Antragsverfahren sollte erleichtert werden, um es
gerade für kleinere Akteure im Hinblick auf die bisher
einzureichenden, oftmals sehr umfangreichen Unterlagen für einen Vollantrag
leichter zu machen, Anträge zu stellen;
Anspruch der Europäischen Kommission ist es, diesem Bedürfnis durch die
Ausgestaltung des Rahmenprogramms gerecht zu werden. Dieses wurde von
der Bundesregierung auch mehrfach eingefordert.
Drucksache 17/9282 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodec) die Struktur der Kofinanzierung bzw. der Anteil der
Eigenfinanzierung, für die bislang in der Regel ein Eigenfinanzierungsanteil von
mindestens 50 Prozent galt, welcher insbesondere für kleinere
Akteure und Institutionen meist schwierig zu erbringen ist, sollte
angepasst werden;
Im Sinne des Subsidiaritätsprinzips ist ein Eigenanteil weiterhin
vorauszusetzen.
d) auf der Ebene von Bund, Ländern und Kommunen könnten so
genannte Matching Funds eingerichtet werden, um durch öffentliche
Förderung einen Teil der erforderlichen finanziellen Mittel nach
Bewilligung des Antrages durch die EU zu ergänzen?
Grundsätzlich ist die Form der Finanzierung des Eigenanteils offen und kann
sich aus öffentlicher Förderung speisen.
15. Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag der Europäischen
Kommission, die bestehenden Beratungsstrukturen für die
Förderprogramme „Kultur“ (2007–2013), MEDIA und MEDIA Mundus (Cultural
Contact Point Deutschland Haus der Kultur – c/o Kulturpolitische
Gesellschaft e.V. und MEDIA Desk Deutschland GmbH) in einer gemeinsamen
Beratungsstelle „Kreatives Europa Desk“ zusammenzuführen vor dem
Hintergrund, dass sich die bisherigen, auf die jeweiligen, sehr
unterschiedlichen Zielgruppen der Förderprogramme zugeschnittenen
Beratungsstrukturen bewährt haben?
Eine Bündelung oder stärkere Verschränkung der Beratungsstellen bei
Sicherung der für die Erhaltung der jeweiligen spezifischen Kompetenzen
erforderlichen Strukturen kann durchaus sinnvoll sein, wenn sie dem Ziel von
Bürokratieabbau, Nutzerfreundlichkeit und Synergien dient. Nach bisherigem
Verhandlungsstand ist zwar eine zentrale Anlaufstelle für Antragsteller aus allen
Aktionsbereichen gewünscht. Den Mitgliedstaaten soll aber – im Sinne der
Prinzipien von Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit – die Möglichkeit einer
flexiblen Umsetzung erhalten bleiben, wo dies, wie etwa in einem Flächenstaat
wie Deutschland, sinnvoll erscheint. Die Bundesregierung setzt sich für eine
Lösung ein, die die Erhaltung des Know-hows der bestehenden
Beratungsstellen sichert und eine effiziente Beratungstätigkeit gewährleistet.
16. Werden durch die Bundesregierung bereits jetzt Bemühungen seitens
europäischer Institutionen wahrgenommen, die auf eine Veränderung
dieser bestehenden Beratungsstruktur in Deutschland hindeuten könnten?
Nein.
17. Inwieweit werden Kultur und Medien als Querschnittsthemen auch in
anderen EU-Förderprogrammen berücksichtigt?
Wenn ja, in welchen (bitte auflisten)?
Artikel 167 AEUV sieht vor, dass die Europäische Union bei ihrer gesamten
Tätigkeit den kulturellen Aspekten Rechnung trägt; dabei folgt sie dem
Subsidiaritätsprinzip. Die Berücksichtigung der Förderung der Kultur und der
kulturellen Vielfalt findet sich daher auch in Programmen anderer Politikbereiche
wie beispielsweise der EU- Regionalentwick-lungs-, Erweiterungs-,
Entwicklungs-, Nachbarschafts- und Handelspolitik, sofern die Ziele geplanter
Kulturmaßnahmen in Einklang mit den Programmzielen dieser Politikbereiche stehen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/9282Teilweise existieren spezifische Kulturprogramme (beispielsweise Östliche
Partnerschaft, Euromed). Aufgrund der Notwendigkeit einer spezifischen
Zielkompatibilität zwischen den Programmen anderer Politikbereiche und
förderungsfähiger Vorhaben im Bereich Kultur und Medien liegen der
Bundesregierung keine Listen vor, die eine generelle Förderung von Kultur- und Medien in
diesen Programmen umfassen. Darüber hinaus können Vorhaben derzeit
grundsätzlich auch aus dem 7. Forschungsrahmenprogramm und den Programmen
Europa für Bürgerinnen und Bürger, Jugend in Aktion und Lebenslanges
Lernen gefördert werden. Eine wichtige Finanzierungsquelle stellen die EU-
Strukturfonds dar.
18. Formuliert das neue Programm „Kreatives Europa“ die Förderung von
Kultur und Medien insgesamt stärker als Querschnittsaufgabe, um die mit
der Förderung von Kultur und Medien befassten Ressorts der
Europäischen Kommission bzw. EU-Förderprogramme besser miteinander zu
vernetzen?
Plant die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, dass Kultur und
Medien, beispielsweise die Aus- und Weiterbildung von Kreativschaffenden,
auch in anderen EU-Förderprogrammen stärker berücksichtigt werden als
bislang?
Die Zielsetzung des Programmvorschlags „Kreatives Europa“ ist die Schaffung
europäischen Mehrwerts durch die Förderung kultureller und sprachlicher
Vielfalt innerhalb Europas sowie die nachhaltige Stärkung der Akteure im Kultur-
und Kreativbereich. Hauptzielgruppe sind dabei nicht die Ressorts der EU-
Kommission. Durch den transnationalen Charakter sollen bestehende
Programme der Mitgliedstaaten sowie auf EU-Ebene ergänzt werden. Die
Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass darüber hinaus die Vermittlung des
Europagedankens mit den Mitteln von Kultur und Medien sowie die Mobilität für
neue, bislang unterrepräsentierte Zielgruppen (einschließlich junger,
europaskeptischer sowie sozial benachteiligter Gruppen) durch die Zielsetzung erfasst
werden. Die grenzüberschreitende Verbreitung und Mobilität von kulturellen
und kreativen Werken und Akteuren im Binnenmarkt und im entstehenden
europäischen Kulturraum ist ihr insgesamt ein wichtiges Anliegen. Die
Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass diese Ziele ergänzend auch in anderen
Programmen berücksichtigt werden.
19. Inwiefern müsste das Angebot und die Aufgaben der Beratungsstrukturen
zur EU-Förderung für Kultur und Medien dahingehend erweitert werden,
auch zu anderen EU-Programmen zu beraten und zu informieren, die
Kultur und Medien als Querschnittsthemen beinhalten?
Eine optimale Beratung möglicher Antragsteller auch zu Programmen anderer
Politikbereiche erfolgt regelmäßig durch die für diese jeweiligen Programme
eingerichteten Beratungsstrukturen. Durch programmspezifische Beratung
wird es Antragstellern erleichtert, Projekte aus den Bereichen Kultur und
Medien als Querschnittsthemen zielgerichtet durch Programme anderer
Politikbereiche fördern zu lassen. Die bestehenden und von der Bundesregierung sowie
der EU geförderten Beratungsstellen für die Kultur- und Medienprogramme
informieren daher über entsprechende Ausschreibungen und verweisen im
Bedarfsfall auf andere Beratungsstellen. Eine stärkere Bündelung der
Beratungsstellen ist Ziel des Programmvorschlags der Kommission.
Drucksache 17/9282 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode20. Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag, literarische
Übersetzungen nicht als einen inhaltlichen Schwerpunkt des Aktionsbereichs
„Kultur“ im Programmvorschlag auszugestalten, sondern diese künftig
durch ein eigenständiges EU-Programm zu fördern?
Wäre die Bundesregierung bereit einen entsprechenden Vorschlag im Rat
zu initiieren?
Die Förderung der transnationalen Verbreitung kultureller Werke sowie der
literarischen Übersetzung ist im neuen Programm ausdrücklich erwähnt. Die
Bundesregierung setzt sich im Rahmen der Verhandlungen von „Kreatives Europa“
für eine angemessene und gesicherte Berücksichtigung des Kulturbereichs,
einschließlich der Übersetzungsförderung ein. Die Bundesregierung befürwortet
zudem größtmögliche Transparenz und schlanke Verwaltungsstrukturen. Die
Einrichtung eines eigenständigen Förderprogramms mit gesonderten
Verwaltungs- und Antragsstrukturen würde zusätzliche Ressourcen binden. Die
Bundesregierung befürwortet daher eine angemessene Ber��cksichtigung in Form
des Förderschwerpunkts innerhalb des Rahmenprogramms „Kreatives Europa“.
21. Kommt das im Vorschlag angelegte Instrument einer neuen
Finanzfazilität auch dem nicht profitorientierten Kulturbereich zugute?
Falls dies nach Einschätzung der Bundesregierung nicht oder nicht
ausreichend der Fall sein sollte, wird sie sich im Rat für entsprechend klare
Regelungen in diese Richtung aussprechen?
Falls nein, warum nicht?
Auch der nicht profitorientierte Kulturbereich kann nach Auskunft der
Europäischen Kommission von der Finanzfazilität profitieren, sofern er den
Kriterien für kleine und mittlere Unternehmen auf europäische Ebene entspricht.
22. In welcher Form und von wem wird das neue Programm „Kreatives
Europa“ zukünftig verwaltet, nachdem für die Förderprogramme
„Kultur“ (2007–2013), MEDIA und MEDIA Mundus bislang die
Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) zuständig ist?
Für die Durchführung des Programms „Kreatives Europa“ wie auch der
Vorgängerprogramme ist bzw. war die Europäische Kommission zuständig. Diese
hat die Verwaltung des Vorgängerprogrammes 2009 gemäß der Verordnung
(EG) Nr. 58/2003 des Rates vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung des Status
der Exekutivagenturen, die mit bestimmten Aufgaben bei der Verwaltung von
Gemeinschaftsprogrammen beauftragt wurden, an die Exekutivagentur Bildung,
Audiovisuelles und Kultur (EACEA) delegiert. Wie in Erwägungsgrund 22
angekündigt, plant die Europäische Kommission, auch im Falle des neuen
Programms Kreatives Europa nicht anders zu verfahren. Danach soll für die
Umsetzung des Programms Kreatives Europa 2014–2020 auf der Grundlage einer
Kosten-Nutzen-Analyse auf die bereits bestehende Exekutivagentur zurück
gegriffen werden. Einige Mittel werden außerdem unmittelbar von der
Europäischen Kommission verwaltet, vor allem besondere Aktionen wie
Kulturpreise, die Zusammenarbeit mit internationalen Institutionen, einschließlich
internationalen AV-Koproduktionsfonds sowie die Finanzierung der
Kulturhauptstädte Europas und des neu eingeführten Europäischen Kulturerbe-
Siegels. Mit der Verwaltung des Garantiefonds wird voraussichtlich der
Europäische Investitionsfonds (EIF) betraut werden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/928223. Hält die Bundesregierung die in den Bereichen der Evaluierung und des
Monitorings vorgeschlagenen Ausführungen zu Indikatoren für
sachgerecht und mit den Zielen des Artikels 167 des Vertrags über die
Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) für vereinbar?
Falls ja, warum?
Falls nein, warum nicht?
Die vorgeschlagenen Indikatoren zur Evaluation der Maßnahmen im
Aktionsbereich MEDIA entsprechen den bisherigen Kriterien, die sich im
audiovisuellen Bereich bewährt haben. Der Aktionsbereich MEDIA des Programms, wie
auch die MEDIA-Vorgänger-programme basieren auf Artikel 173 Absatz 3
(Industrie) und 166 Absatz 4 (berufliche Bildung) AEUV. Die im Bereich von
MEDIA genannten Indikatoren für Evaluierung und Monitoring entsprechen
diesen Rechtsgrundlagen.
Für den Bereich der Kulturförderung sind aus Sicht der Bundesregierung vor
dem Hin-tergrund von Artikel 167 AEUV zu den vorgeschlagenen
quantitativen Indikatoren ergänzend auch qualitative Indikatoren sehr wichtig. Diese
werden von der Bundesregierung in die Verhandlungen eingebracht und sollen
für eine größtmögliche Vielfalt der Projekte sorgen – auch im Sinne kleiner,
kreativer und nichtkommerzieller Vorhaben. Als Grundlage hat die
Bundesregierung Indikatoren kultureller Vielfalt des Statistischen Instituts der UNESCO
herangezogen. Die qualitativen Indikatoren sollten aus Sicht der
Bundesregierung zudem so gestaltet sein, dass Mitnahmeeffekte kommerziell ohnehin
erfolgreicher Unternehmen vermieden werden.
24. Wie schätzt die Bundesregierung das Mitgestaltungsrecht der
Mitgliedstaaten im Rahmen des geplanten Programmausschusses nach Artikel 18
des Verordnungsvorschlags (KOM(2011) 785 endg.) insbesondere im
Hinblick auf Programmdurchführung und Mittelverteilung ein?
Dem Mitgestaltungsrecht der Mitgliedstaaten wird Artikel 18 des
Verordnungsvorschlags nach Auffassung der Bundesregierung noch nicht hinreichend
gerecht. Diese Auffassung wird von zahlreichen anderen Mitgliedstaaten geteilt.
Daher ist die Frage, wie dem Mitgestaltungsrecht stärker Rechnung getragen
werden kann, derzeit Gegenstand intensiver Verhandlungen auf europäischer
Ebene. Die Bundesregierung wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass dieses
Recht hinreichend Berücksichtigung im neuen Rahmenprogramm findet.
25. Wie bewertet die Bundesregierung die geplante finanzielle Ausgestaltung
des Programms „Kreatives Europa“ mit knapp 1,8 Mrd. Euro
insbesondere unter Berücksichtigung der Kosteninflation im Zeitraum 2014
bis 2020?
26. Handelt es sich dabei um zusätzliche finanzielle Mittel, d. h. um einen
Mittelaufwuchs gegenüber der bisherigen finanziellen Ausstattung der
Programme „Kultur“ (2007–2013), MEDIA und MEDIA Mundus oder
werden Mittel aus anderen Programmlinien verschoben?
Der vorgeschlagene Aufwuchs auf insgesamt 1,801 Mrd. Euro ist zu begrüßen.
Das entspricht einer Steigerung um 37 Prozent gegenüber dem derzeitigen
Ausgabenniveau 2007–2013 von 1,170 Mrd. Euro. Mit dem Plus soll insbesondere
der neue Bürgschaftsfonds für die Kreativwirtschaft finanziert werden. Von
einer „Mittelverschiebung“ kann dabei aber nicht gesprochen werden, da es
sich um einen völlig neuen Programmvorschlag in einem neuen finanziellen
Rahmen handelt. Die finanzielle Ausstattung der Aktionsbereiche Kultur und
Drucksache 17/9282 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeMedia entspricht der Ausstattung der bisherigen Programme KULTUR,
MEDIA und MEDIA MUNDUS.
Die Bundesregierung steht im Übrigen für eine strikte allgemeine
Ausgabenbegrenzung in der Europäischen Union. Die Mittelausstattung des Programms
„Kreatives Europa“ inklusive des Aufwuchses muss sich daher einpassen in das
Gesamtkonzept zum Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2014–2020, der aus
Sicht der Bundesregierung auf insgesamt höchstens 1 Prozent des EU-
Bruttonationaleinkommens zu begrenzen ist. Zum jetzigen Stand der Beratungen zum
MFR 2014–2020 sind keine Aussagen zur konkreten Mittelausstattung
einzelner Programme möglich.
27. Wie sollen die Mittel für das Programm „Kreatives Europa“ auf die
einzelnen Bereiche Kultur, Medien sowie Kultur- und Kreativwirtschaft im
Detail verteilt werden, und wie verbindlich sind die Vorgaben zur
Mittelverteilung geregelt?
Laut Mitteilung der Europäischen Kommission beträgt die vorläufige
Mittelzuweisung 15 Prozent für den horizontalen Aktionsbereich, 30 Prozent für den
Aktionsbereich Kultur und 55 Prozent für den Aktionsbereich MEDIA.
Aussagen zu absoluten Zahlen sind erst nach Abschluss der Gesamtverhandlungen
über den Mehrjährigen Finanzrahmen möglich.
28. Erachtet es die Bundesregierung für notwendig, dass innerhalb des
Verordnungsvorschlags (KOM(2011) 785 endg.) verbindliche
Mittelzuweisungen auf die darin genannten drei Aktionsbereiche erfolgen?
Falls ja, warum?
Falls nein, warum nicht?
Die Bundesregierung setzt sich im Rahmen der laufenden Verhandlungen dafür
ein, dass die Mittelaufteilung – bei aller Berücksichtigung der notwendigen
Flexibilität – im Legislativentwurf mit Mindestprozentanteilen festgeschrieben
wird. Zahlreiche Delegationen anderer Mitgliedstaaten der EU teilen diese
Auffassung.
29. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass die Europäische
Kommission den Vorschlag für „Kreatives Europa“ in Form einer
Verordnung unterbreitet hat und nicht – was auch möglich gewesen wäre – in
Form eines Beschlusses?
Was folgt daraus hinsichtlich der Mitwirkungsmöglichkeiten der
Bundesregierung, des Deutschen Bundestages und des Bundesrates und
hinsichtlich der mitgliedstaatlichen Umsetzung?
Sowohl Beschlüsse als auch Verordnungen der Europäischen Kommission
wirken unmittelbar, ohne dass es also eines nationalen Umsetzungsaktes bedarf. Es
bestehen daher keine erheblichen Unterschiede zwischen beiden Rechtsformen.
Aus Sicht der Bundesregierung ist dasjenige Instrument zu wählen, welches die
Rechte der Mitgliedstaaten am wenigsten beschneidet. Die allgemeinen
Mitwirkungsmöglichkeiten der Mitgliedstaaten in der Programmausgestaltung und
laufenden Programmdurchführung sind von zentraler Bedeutung. Die
Bundesregierung setzt sich in den Verhandlungen für möglichst weitgehende
Mitwirkungsmöglichkeiten ein, in deren Umsetzung Bund und Länder – wie auch in
der Vergangenheit – zusammenarbeiten werden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/928230. Inwieweit berücksichtigt die Bundesregierung bei ihrer Stellungnahme
zum Programm „Kreatives Europa“ die Positionen und Stellungnahmen
der anderen föderalen Ebenen (Länder und Kommunen) und
zivilgesellschaftlicher Institutionen und Organisationen?
Die Bundesregierung hat nach Vorlage des Programmentwurfs alle
maßgeblichen bundesweit tätigen Kulturverbände und Institutionen um ihre
Einschätzung gebeten und daraufhin zahlreiche Stellungnahmen erhalten. Diese wurden
und werden weiterhin bei der Erarbeitung der deutschen Verhandlungsposition
einbezogen. Zusätzlich zur Berücksichtigung der nunmehr vorliegenden
Stellungnahme des Bundesrates (Bundesratsdrucksache 766/11) wird die deutsche
Position für die Verhandlungen auf europäischer Ebene mit den
Bundesratsbeauftragten in den Ratsarbeitsgruppen Kultur und Audiovisuelles der
Europäischen Union abgestimmt.
31. Wie ist der Stand der Umsetzung der drei Ziele der europäischen
Kulturagenda im Zeichen der Globalisierung (die Förderung der kulturellen
Vielfalt und des interkulturellen Dialogs, die Förderung der
Kulturwirtschaft und die Förderung des Beitrags der Kultur zu den internationalen
Beziehungen der EU) bezogen auf Deutschland?
Die Ziele fließen in sämtliche kulturpolitischen Aktivitäten auf EU-Ebene ein
und werden in den laufenden und künftigen Programmen realisiert. Zudem
werden im Rahmen der europäischen Arbeitsgruppen nach der Methode der
offenen Koordinierung (MOK) Handlungsempfehlungen erarbeitet. Zahlreiche
Empfehlungen wurden und werden in Deutschland bereits umgesetzt. So
finanziert die Bundesregierung ein Onlinehandbuch zur Künstlermobilität in Europa.
Mit der Stiftung Genshagen fördert sie den europäischen Austausch zur
kulturellen Bildung. Mit der Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft der
Bundesregierung unterstützt sie die Kulturwirtschaft.
32. Welchen Beitrag hat die Bundesregierung zur Umsetzung der
europäischen Kulturagenda im Zeichen der Globalisierung geleistet?
Siehe Antwort zu Frage 31.
33. In welcher Form wurde dabei den Zielen der „UNESCO-Konvention
über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller
Ausdrucksformen“ Rechnung getragen?
Schutz und Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen sind in
Deutschland Grundlage der Kulturpolitik des Bundes, der Länder und der
Kommunen. Deutschland gehörte daher zu den Mitinitiatoren des UNESCO-
Übereinkommens zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller
Ausdrucksformen, um diese Prinzipien auch international zu verankern.
Entsprechend sind diese Prinzipien Handlungsgrundlage für sämtliche
kulturpolitischen Aktivitäten der Bundesregierung auch auf EU-Ebene. Im Rahmen der
Verhandlungen zum Programm „Kreatives Europa“ zielen die Beiträge
Deutschlands auf eine noch stärkere Berücksichtigung dieser Ziele im
Programmentwurf ab.
Drucksache 17/9282 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode34. In welcher Form wurde der Beitrag und die Dimension der Kultur in den
internationalen Beziehungen gefördert, und wie bewertet die
Bundesregierung die Ergebnisse?
Siehe Antworten zu den Fragen 31 und 35.
35. Wie bewertet die Bundesregierung die Entschließung des Europäischen
Parlaments zu den kulturellen Dimensionen der auswärtigen Politik der
EU, und wie bewertet die Bundesregierung die darin formulierten
Forderungen an die Europäische Kommission, insbesondere die nach einer
kohärenten Strategie für Kultur und kulturelle Zusammenarbeit im Rahmen
des auswärtigen Handelns der EU?
Die Berücksichtigung kultureller Belange im Rahmen der EU-Außenpolitik ist
von großer Bedeutung beim Dialog mit Drittstaaten. Die Bundesregierung setzt
sich im Rahmen der Verhandlungen des Programms „Kreatives Europa“ dafür
ein, die bisherige Festlegung auf einzelne Drittstaaten aufzuheben und begrüßt
die geplante Miteinbeziehung der europäischen Nachbarstaaten. Die
Bundesregierung hat sich im Rahmen der Erarbeitung des Arbeitsplans des Rates für
Kultur 2011–2014 dafür eingesetzt, dass als eine von sechs Prioritäten „Kultur
und Außenbeziehungen“ aufgenommen wurde. Die Bundesregierung bringt
sich aktiv in die Arbeits- und Expertengruppen auf EU-Ebene ein, die sich mit
Kultur in Außenbeziehungen befassen, und beteiligt sich am Politikdialog
zivilgesellschaftlicher Initiativen und im Rahmen des Netzwerks EUNIC zu diesem
Thema. Die Bundesregierung unterstützt ferner das im Ratsarbeitsplan
festgelegte Treffen von Direktoren der Kultur- und Außenministerien, auf denen
unter anderem die stärkere Abstimmung kultureller Aktivitäten in Drittstaaten
koordiniert werden.
Die Frage der konkreten Umsetzung der strategischen und organisatorischen
Berücksichtigung im Rahmen des neu geschaffenen Europäischen Auswärtigen
Dienstes (EAD) bleibt Bestandteil von Verhandlungen, deren Verlauf nicht
vorweggenommen werden kann. Die Bundesregierung begrüßt Pläne des EAD, im
Verlauf des Jahres ein Konzept zur Public Diplomacy vorzulegen.
36. Wie bewertet die Bundesregierung die von der Europäischen
Kommission empfohlene „Offene Koordinierungsmethode“ sowie den
strukturierten Dialog sowohl im Hinblick auf die Umsetzung der „Mitteilung der
Europäischen Kommission über eine europäische Kulturagenda im
Zeichen der Globalisierung“ als auch zukünftige Formen der
Zusammenarbeit im Kulturbereich?
Die Bundesregierung unterstützt die Methode der offenen Koordinierung und
hält den zwischenstaatlichen Austausch von guten Erfahrungen für sinnvoll.
Mit Hilfe der „Offenen Methode der Koordinierung“ (OMK) wurde eine
Möglichkeit geschaffen, eine zeitnahe Rückkopplung von Zwischenergebnissen auf
Arbeitsebene zwischen den Mitgliedstaaten zu realisieren, wichtige
Schlüsselbegriffe zu klären und Indikatoren für eine gemeinsame Arbeit zu bestimmen.
Die im Rahmen der Kulturagenda wirkenden Arbeitsgruppen können durch die
Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten konstruktive Anstöße für eine künftige
europäische Kulturpolitik liefern. Die Bundesregierung hat sich im Rahmen des
Arbeitsplans Kultur 2011–2014 des Rates unter Hinweis auf die Entschließung
des Rates vom 16. November 2007 zu einer europäischen Kulturagenda für
spezifische Prioritäten und Themenschwerpunkte von OMK-Gruppen im
Kulturbereich eingesetzt, um die strategische Ausrichtung dieser Methode weiter
zu verbessern. Ebenso trägt die laufende Berichterstattung über die Arbeits-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/9282ergebnisse der OMK-Gruppen sowie der Plattformen des strukturierten Dialogs
in der entsprechenden Ratsarbeitsgruppe zu einer zielgenaueren Rückkopplung
bei. Nichtsdestotrotz sieht die Bundesregierung weiteren Handlungsbedarf für
eine stärkere thematische Fokussierung und für den Abbau von
Doppelstrukturen im Beratungsprozess der genannten Methoden.
Deutschland wirkt in Umsetzung der europäischen Kulturagenda mit Bund und
Ländern an den Arbeitsgruppen nach der Methode der offenen Koordinierung
mit, die Zwischenberichte vorgelegt haben. Deutschland hat sich jedoch
aufgrund des Subsidiaritätsprinzips gegen verbindliche Berichtspflichten gewandt.
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ISSN 0722-8333]