[Deutscher Bundestag Drucksache 17/9476
17. Wahlperiode 30. 04. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Beckmeyer, Garrelt Duin,
Gabriele Hiller-Ohm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/8933 –
Fachkräfte- und Qualifizierungsbedarf in der Offshore-Windenergiebranche
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Offshore-Windenergie ist eine Branche mit großem wirtschaftlichen
Potenzial. Das schnelle und starke Wachstum der Branche führt zu einem
verstärkten Bedarf an Ausbildung und Qualifizierung. Nur wenn es gelingt, den
sich abzeichnenden Mangel an qualifizierten Fachkräften auszugleichen,
werden die positiven Branchenentwicklungen zu entsprechenden
Beschäftigungseffekten führen.
Um Wettbewerbsnachteile für die deutschen Unternehmen zu verhindern und
gute Rahmenbedingungen zur Nutzung des Wertschöpfungspotenzials der
Branche zu schaffen, ist es erforderlich, frühzeitig angemessene Aus- und
Weiterbildungskapazitäten zu planen und vorzuhalten und neue Berufsbilder
zu entwickeln, um dem Qualifizierungsbedarf in diesem Bereich gerecht zu
werden.
1. Wie viele Parks mit wie vielen Windenergieanlagen in der deutschen
ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) von Nord- und Ostsee befinden sich
derzeit im Genehmigungsverfahren, und wie viele Parks mit wie vielen
Anlagen sind bisher durch das Bundesamt für Seeschifffahrt und
Hydrographie (BSH) genehmigt worden und befinden sich derzeit im Bau?
Die Zahlen ergeben sich aus der folgenden Tabelle.
Tabelle 1: Anzahl der Genehmigungen und Anträge für Offshore-Windparks
(OWPs) und Windenergieanlagen (WEA) in der Ausschließlichen
Wirtschaftszone (AWZ) von Nord- und Ostsee.
AWZ in der Nordsee AWZ in der Ostsee
Anzahl OWPs Anzahl WEA Anzahl OWPs Anzahl WEA
a) Genehmigungen 25 1 787 3 240
b) Anträge 76 5 752 17 772
c) von a) in Bau 2 160 0 0 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom
26. April 2012 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/9476 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode2. Wie viele natürliche und juristische Personen haben seit dem Jahr 2000
einen Antrag auf Genehmigung eines Windparks gestellt, und wie viele
davon wurden positiv beschieden?
Seit dem Jahr 2000 haben 70 juristische (keine natürlichen) Personen insgesamt
122 Anträge auf Errichtung von Windenergieanlagen in der deutschen
Ausschließlichen Wirtschaftszone gestellt; davon wurden bisher 27 positiv
beschieden (der 28. positiv beschiedene Antrag stammt aus dem Jahr 1999).
Im Bereich des Küstenmeers wurden von juristischen Personen sechs Anträge
gestellt, von denen vier positiv beschieden wurden.
3. Welche Gründe haben bisher zur Ablehnung eines Genehmigungsantrags
für Windparks geführt, und welches sind nach Einschätzung der
Bundesregierung die größten Hürden für eine Genehmigung durch das BSH,
insbesondere mit Blick auf grenznahe Offshore-Projekte wie den geplanten
Windpark Riffgatt vor Borkum an der Grenze zu den Niederlanden?
Für die Vorhaben „WP Adlergrund“ und „WP Pommersche Bucht“ in der
Ausschließlichen Wirtschaftszone der Ostsee mussten die Genehmigungen wegen
der zu erwartenden Gefährdung der Meeresumwelt versagt werden. Die Frage
nach den größten Hürden für eine Genehmigung lässt sich nicht generell
beantworten, sondern hängt von dem Standort ab, den der Antragsteller für den
Windpark ausgewählt hat, und den dort konkurrierenden Belangen. Die Nähe
zu einer Grenze hat bisher zu keiner Versagung einer Genehmigung geführt.
4. In wie vielen Fällen ist es nach der Genehmigung eines Windparks zu
einem Wechsel vom ursprünglichen Antragsteller zu einem neuen Investor
gekommen, und inwieweit ist ein solcher Wechsel durch das BSH zu
genehmigen bzw. dem BSH anzuzeigen?
In 17 Fällen ist es nach der Genehmigung eines Windparks zu einem Wechsel
des Genehmigungsinhabers gekommen. Dieser Wechsel ist dem Bundesamt für
Seeschifffahrt und Hydrographie nach § 15 Absatz 5 SeeAnlV (§ 14 Absatz 5
SeeAnlV a. F.) anzuzeigen, bedarf aber keiner Genehmigung.
5. Welche Unternehmen, Konsortien oder Fonds besitzen bisher
Errichtungsgenehmigungen für welche Windparks, und wo befindet sich deren
Firmen- bzw. Steuersitz?
Die Angaben sind in der folgenden Tabelle enthalten.
Tabelle 5: Genehmigungsinhaber und Namen der Windparks
Genehmigungsinhaber; Firmensitz Name des Windparks
1. Stiftung Offshore-Windenergie, Varel alpha ventus
2. wpd nordsee offshore GmbH, Bremen Butendiek
3. Energiekontor AG, Bremen Borkum Riffgrund West
4. Dong Energy Borkum Riffgrund 1 GmbH, Hamburg Borkum Riffgrund 1
5. Essent Wind Nordsee Ost Planungs- und Betriebsgesellschaft mbH,
Helgoland
Nordsee Ost
6. Amrumbank West GmbH, Hannover Amrumbank West
7. Vattenfall Europe Windkraft GmbH, Hamburg Sandbank24
8. OWP Delta Nordsee GmbH, München OWP Delta Nordsee 1
9. EnBW Baltic 2 GmbH & Co. KG, Karlsruhe EnBW Windpark Baltic 2
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/9476Zum Steuersitz können keine Angaben gemacht werden.
6. Von welcher Anzahl errichteter Windenergieanlagen pro Jahr geht die
Bundesregierung bis zum Jahr 2030 aus, und auf welche Prognosen stützt
sie ihre Erwartungen?
Bisher wurden zwei Offshore-Windenergieparks in der Ausschließlichen
Wirtschaftszone der Nordsee und in der 12-Seemeilen-Zone fertiggestellt, alpha
ventus mit 12 Windenergieanlagen (WEA) und Baltic I mit 21 WEA. Zwei
weitere Parks mit einer derzeit geplanten Anzahl von 120 Anlagen befinden sich
im Bau.
Der Bundesregierung ist die genaue Anzahl der Anlagen, die in den einzelnen
Jahren bis zum Jahr 2030 installiert werden, nicht bekannt. Die Unternehmen
treffen selbst die Entscheidung, in welchem Jahr die Baumaßnahmen umgesetzt
werden. Die Bundesregierung geht davon aus, dass im Jahr 2030 Offshore-
Windenergieanlagen mit einer installierten Leistung von insgesamt etwa 25 000
Megawatt installiert sein werden.
7. Wie hat sich die Zahl der Beschäftigten im Bereich der Offshore-
Windenergie seit dem Jahr 2000 nach Wertschöpfungsstufen und
Tätigkeitsfeldern entwickelt (bitte in absoluten Zahlen und in Prozent)?
8. Wie stellt sich die Entwicklung der Beschäftigtenzahlen der Offshore-
Windenergiebranche im Zeitraum von 2000 bis 2011 nach
Wertschöpfungsstufen und Tätigkeitsfeldern dar (bitte in absoluten Zahlen und in
Prozent)?
9. Wie stellt sich die Entwicklung der Beschäftigtenzahlen in der Offshore-
Windenergiebranche im Zeitraum von 2000 bis 2011 nach
Unternehmensgrößen dar (bitte in absoluten Zahlen und in Prozent)?
Genehmigungsinhaber; Firmensitz Name des Windparks
10. Dan Tysk Offshore Wind GmbH, Hamburg Dan Tysk
11. Nördlicher Grund GmbH, Bremerhaven Nördlicher Grund
12. Arkona Windpark Entwicklungs-GmbH, München Arkona Becken Südost
13. Wetfeet Offshore GmbH, Wolfschlugen GlobalTech I
14. EnBW Hohe See GmbH, Stuttgart EnBW Hohe See
15. PNE Wind AG, Cuxhaven Gode Wind 1
16. BARD Engineering GmbH, Emden Bard Offshore 1
17. Wind MW GmbH, Bremerhaven Meerwind Süd
18. Wind MW GmbH, Bremerhaven Meerwind Ost
19. Iberdrola Renovables Offshore Deutschland GmbH, Berlin Wikinger
20. EnBW He Dreiht GmbH, Stuttgart EnBW He dreiht
21. Trianel Windkraftwerk Borkum GmbH & Co. KG, Aachen Borkum West II
22. PNE Wind AG, Cuxhaven Gode Wind II
23. OWP Delta Nordsee GmbH, München OWP Delta Nordsee 2
24. BARD Holding GmbH, Emden Veja Mate
25. Nordsee Offshore MEG I GmbH, Wolfschlugen MEG Offshore I
26. British Wind Energy GmbH, Wolfschlugen Deutsche Bucht
27. Northern Energy OWP Albatros GmbH, Aurich Albatros
28. PNE 2 Riff II GmbH, Cuxhaven Borkum Riffgrund 2
Drucksache 17/9476 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode10. Wie stellt sich die Entwicklung der Beschäftigtenzahlen in der Offshore-
Windenergiebranche im Zeitraum von 2000 bis 2011 nach Regionen in
Deutschland dar (bitte in absoluten Zahlen und in Prozent)?
11. Wie stellt sich die Entwicklung der Arbeitsplätze in der Offshore-
Windenergiebranche nach dem Grad der Qualifikationen dar?
12. Welchen jährlichen Anstieg der Arbeitsplatzzahlen in der Offshore-
Windenergiebranche erwartet die Bundesregierung bis 2020, und auf
welche Prognosen gründet sie ihre Einschätzung?
13. Wie stellt sich die Arbeitsplatzentwicklung in der Offshore-
Windenergiebranche nach Beschäftigungsformen dar, und wie hat sich im Zeitraum
von 2000 bis 2011 die Zahl der Normalarbeitsverhältnisse gegenüber
Formen atypischer Beschäftigung entwickelt?
Die Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit, anhand derer über
die sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigten berichtet wird,
sowie der Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes, der unter anderem
Informationen zu den Erwerbstätigen in Normalarbeitsverhältnissen und
atypischen Beschäftigungsformen enthält, können zwar grundsätzlich nach
Wirtschaftszweigen differenziert werden, der Bereich der Offshore-
Windenergie kann jedoch nicht gesondert abgebildet werden. Gleiches gilt für die
Statistiken der Bundesagentur für Arbeit zu den gemeldeten Arbeitsstellen und zu
Maßnahmen und Teilnehmenden an Maßnahmen der Arbeitsförderung.
Die Elektrizitätserzeugung mit erneuerbaren Energieträgern wie Windkraft fällt
unter die Wirtschaftsklasse 35.11 Elektrizitätserzeugung (Wirtschaftsabteilung
35 Energieversorgung, Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008). Diese
Klasse umfasst neben dem Betrieb von Stromerzeugungsanlagen mit
erneuerbaren Energieträgern (Windkraft, Wasserkraft, Sonnenenergie) auch den
gesamten Betrieb von fossilthermischen Kraftwerken, Kernkraft-, Gasturbinen-
und Dieselkraftwerken.
Der Bundesregierung liegen deshalb zu den Fragen 7 bis 13 keine Daten aus
der amtlichen Statistik vor.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 22 der Kleinen
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend
„Sicherheitsproblematik bei Offshore-Windenergie“ (Bundestagsdrucksache 17/8694)
verwiesen.
Nach wissenschaftlich fundierten Forschungsvorhaben für das
Bundesumweltministerium stieg die dem Bereich „Wind-Offshore“ direkt und indirekt
zuzurechnende Beschäftigung in Deutschland von 6 900 im Jahr 2010 auf 8 600
Personen im Jahr 2011 (vgl.
www.erneuerbare-energien.de/inhalt/48501/).
Diese Größe schließt Beschäftigungsimpulse aus Vorleistungen, Betrieb und
Wartung der Anlagen sowie dem Außenhandel mit Anlagen und Komponenten
ein. In einer weiteren Abgrenzung könnten auch noch mögliche weitere
Beschäftigungswirkungen aus dem Ausbau von Produktionskapazitäten sowie
Wind-Offshore getriebener Infrastrukturinvestitionen ergänzt werden; diese
Größen sind aus methodischen Gründen bislang in den o. g. Zahlen nur
teilweise enthalten. Rückschlüsse auf die Qualifikationen dieser Beschäftigten
lassen sich aus der Auswertung einer im Zuge der o. g. Vorhaben für das Jahr 2007
durchgeführten Befragung ziehen (dokumentiert als gws discussion paper
2009/6,
www.gws-os.com/discussionpapers/gws-paper09-6.pdf). Dort wird
zwar die Struktur für die Windenergie insgesamt dargestellt, da zum Zeitpunkt
der Befragung der Offshore-Ausbau erst in sehr geringem Maße angelaufen
war. Die Vorleistungsstruktur und die betreffenden Branchen sind jedoch
ähnlich.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/9476Soweit in Frage 10 die Entwicklung der Zahl der sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten insgesamt und nicht im Bereich der Offshore-Windenergie
gemeint ist, wird auf das Internetangebot der Statistik der Bundesagentur für
Arbeit (
www.statistik.arbeitsagentur.de) verwiesen. Angaben zur Entwicklung
der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten können dort unter der Rubrik
„Statistik nach Themen“ mit den Auswahlkategorien „Beschäftigung“ und
„sozialversicherungspflichtig Beschäftigte“ abgerufen werden. In der
Veröffentlichung „nach ausgewählten Merkmalen (Zeitreihe) – Deutschland, Länder“
sind die Angaben (2000 bis 2011, differenziert nach Bundesländern) zu finden.
14. Wie stellen sich die Entgeltbedingungen (Stunden- und Monatslöhne) in
der Offshore-Windenergiebranche im gesamtwirtschaftlichen Vergleich
dar (bitte nach Wertschöpfungsstufen und Tätigkeitsfeldern
aufschlüsseln)?
15. Wie hat sich der Anteil der Niedriglohnbeschäftigung im Zeitraum von
2000 bis 2011 in der Branche entwickelt (bitte nach
Wertschöpfungsstufen und Tätigkeitsfeldern aufschlüsseln)?
Dazu liegen keine statistischen Informationen vor. Es wird auf die
Ausführungen in der Antwort zu den Fragen 7 bis 13 zur Klassifikation der
Wirtschaftszweige verwiesen.
16. Welche Arbeitgebervereinigungen und Gewerkschaften sind die
Tarifvertragsparteien für die Offshore-Windenergiebranche, und wie viele der
Unternehmen bzw. Beschäftigten sind durch diese erfasst (bitte in
absoluten Zahlen und in Prozent)?
Nach den Erkenntnissen der Bundesregierung ist eine solche Branche
tarifpolitisch bisher nicht in Erscheinung getreten.
17. Welche Berufsgenossenschaften sind für die Offshore-
Windenergiebranche zuständig, und wie viele Beschäftigte werden von diesen erfasst (bitte
in absoluten Zahlen und in Prozent)?
Für den Betrieb von Offshore-Windenergieanlagen ist die
Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse zuständig. Dort sind 17
Unternehmen mit 818 Beschäftigten versichert, die sich ausschließlich oder ganz
überwiegend mit dem Betrieb von Offshore-Windenergieanlagen befassen.
Daneben gibt es eine Reihe von Unternehmen, bei denen der Bau oder der Betrieb
von Offshore-Windenergieanlagen dauerhaft oder vorübergehend je nach
Auftragslage eines von mehreren Geschäftsfeldern darstellt. Für diese
Unternehmen liegen keine von den Berufsgenossenschaften zentral auswertbaren Daten
vor, aus denen sich ergibt, wie viele Beschäftigte im Offshore-Bereich tätig
sind. Entsprechende Daten sind in den Arbeitsschutzmanagementsystemen der
Unternehmen hinterlegt und Gegenstand der Beratungen bei
Betriebsbesichtigungen.
18. Wie viele der Beschäftigten im Bereich der Offshore-Windenergie
arbeiten in Betrieben ohne Tarifbindung, und wie viele von ihnen erhalten
einen Stundenlohn, der weniger als 8,50 Euro beträgt (bitte in absoluten
Zahlen und in Prozent)?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 14 und 15 verwiesen.
Drucksache 17/9476 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode19. Wie hoch ist die Zahl der Leiharbeitskräfte in der Offshore-
Windenergiebranche, und in welchen Tätigkeits- bzw. Berufsfeldern ist diese am
stärksten anzutreffen (bitte in absoluten Zahlen und in Prozent)?
20. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der
Beschäftigten mit Werkverträgen (bitte nach Regionen und Tätigkeitsfeldern
aufschlüsseln)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 23 der Kleinen Anfrage
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend „Sicherheitsproblematik
bei Offshore-Windenergie“ (Bundestagsdrucksache 17/8694) verwiesen.
21. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, einen Mindestlohn für die
Offshore-Windenergiebranche oder für einzelne Berufsfelder
einzuführen, und wenn ja, welche Maßnahmen wird die Bundesregierung hierfür
ergreifen?
Handlungsgrundlage der Bundesregierung sind die Vereinbarungen des
Koalitionsvertrages, worin sich die Koalitionsfraktionen ausdrücklich zur
Tarifautonomie bekennen. Nach Auffassung der Bundesregierung ist es daher
grundsätzlich Aufgabe der Tarifpartner, Entgelte zu vereinbaren, die einerseits den
Belangen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Rechnung tragen und
andererseits sicherstellen, dass die betreffenden Unternehmen die vorgegebenen Löhne
auch erwirtschaften können.
22. In welchen Bereichen der Offshore-Windenergiebranche besteht nach
Einschätzung der Bundesregierung ein Fachkräftemangel (bitte nach
Wertschöpfungsstufen bzw. Berufen unterscheiden), und welche
Ursachen sieht sie hierfür?
Der Bundesregierung liegen keine statistischen Daten hinsichtlich der Frage
nach einem Fachkräftemangel in der Branche Offshore-Windenergie vor.
Die Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit sowie der
Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes können zwar grundsätzlich nach
Wirtschaftszweigen differenziert werden, der Bereich der Offshore-Windenergie
kann jedoch nicht einzeln abgebildet werden. Die Elektrizitätserzeugung mit
erneuerbaren Energieträgern, wie Windkraft, fällt unter die Wirtschaftsklasse
Elektrizitätserzeugung (35.11 – Wirtschaftsabteilung „35 Energieversorgung“,
Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008). Diese Klasse umfasst neben dem
Betrieb von Stromerzeugungsanlagen mit erneuerbaren Energieträgern
(Windkraft, Wasserkraft, Sonnenenergie) auch alle Betreiber von fossilthermischen
Kraftwerken, Kernkraft-, Gasturbinen- und Dieselkraftwerken (vgl.
Bundestagsdrucksache 17/8694, Frage 22).
23. Welches sind die fünf am stärksten betroffenen Tätigkeitsfelder, in denen
nach Einschätzung der Bundesregierung von einem Fachkräftemangel
gesprochen werden kann, und wie hoch ist die Zahl der offenen Stellen in
den Bereichen der gewerblich-technischen Fachkräfte sowie Ingenieure
(u. a. in den Bereichen Maschinenbau, Elektrotechnik und
Bauingenieurwesen), die nach dem Nationalen Masterplan Maritime Technologien
besonders vom Fachkräftemangel gefährdet sind?
Unter Hinweis auf die Antwort zu Frage 22 können nur Angaben aus dem
Gesamtwirtschaftlichen Stellenangebot gemacht werden: Aus der IAB-Erhebung
des Gesamtwirtschaftlichen Stellenangebots (EGS) lässt sich quartalsweise die
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/9476Zahl der sofort zu besetzenden offenen Stellen in verschiedenen Berufen
ermitteln. Im Verlauf des Jahres 2011 ist die Zahl der sofort zu besetzenden Stellen
insgesamt stark angewachsen; die Nachfrage nach kurzfristig verfügbaren
Arbeitskräften hat also deutlich zugenommen (siehe Tabelle 23).
In manchen technischen Berufsfeldern spiegelt sich diese Entwicklung wider.
So stieg beispielsweise die Zahl der sofort zu besetzenden Stellen für
Elektroingenieure von 9 000 im ersten Quartal auf 14 000 im vierten Quartal an. Bei
anderen Berufen, wie den Elektrikern, Elektroinstallateuren und
Energieelektronikern, oder auch bei den Technikern, war die Nachfrage nach Fachkräften
dagegen im dritten Quartal des Jahres 2011 besonders hoch. Insgesamt lässt sich bei
den technischen Berufen also derzeit kein klarer Trend erkennen – die stark
gestiegene gesamtwirtschaftliche Zahl sofort zu besetzender Stellen deutet aber
darauf hin, dass auch technische Berufsfelder weiter stark nachgefragt werden.
Tabelle 23: Sofort zu besetzende Stellen am ersten Arbeitsmarkt insgesamt und
nach ausgewählten Berufen (Klassifikation 1992), erstes bis viertes Quartal
2011, in Tausend
* Werte erreichen die Mindestfallzahl nicht.
2011
BKZ Berufsbezeichnung I II III IV
Insgesamt 699 694 689 853
250, 254, 256, 259 Anlagen-, Konstruktionsmechaniker +
Konstruktionsmechaniker (Ausrüstungstechnik) und zugehörige Metallbauer +
Metallbauer (Metallgestaltung) und Schmiede (Handwerk) + Sonstige
Metallbau- und verwandte Berufe
15 13 19 17
310, 311 Elektriker/Elektrikerinnen o.n.A., Elektroinstallateure/
Elektroinstallateurinnen + Energieelektroniker/
Energieelektronikerinnen (Anlagen-, Betriebstechnik)
25 24 48 28
316, 317 Elektromechaniker/Elektromechanikerinnen,
Industrieelektroniker/Industrieelektronikerinnen + Kommunikations-,
Büroinformationselektroniker und -elektronikerinnen
* * * 16
600, 607, 608 Ingenieure/Ingenieurinnen ohne nähere Fachrichtungsangabe +
Wirtschafts-, REFA-Ingenieure und -Ingenieurinnen + Sonstige
Ingenieure/Ingenieurinnen
28 17 13 11
601 Ingenieure/Ingenieurinnen des Maschinen-, Apparate- und
Fahrzeugbaues
* 3 * 12
602 Elektroingenieure/Elektroingenieurinnen 9 12 6 14
603 Bauingenieure/Bauingenieurinnen 5 * 4 4
621, 622 Techniker/Technikerinnen des Maschinen-, Apparate- und
Fahrzeugbaues, Elektrotechniker/Elektrotechnikerinnen
* 6 11 7
620, 628, 629 Techniker/Technikerinnen ohne nähere Fachrichtungsangabe +
Techniker für Betriebswissenschaft und Arbeitsstudien (REFA)
und verwandte Berufe + Sonstige Techniker
5 8 13 7
Quelle: IAB-Erhebung des Gesamtwirtschaftlichen Stellenangebots, 2011.
Drucksache 17/9476 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode24. Wie bewertet die Bundesregierung die Fachkräftesituation bei den
Herstellern von wichtigen Komponenten für den Netzanschluss der Offshore-
Windparks, wie Offshore-Hochspannungs-Gleichstrom-
Übertragungskabel oder Konverterstationen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 22 verwiesen.
25. Wie lange bleiben die in den genannten Berufsfeldern offenen Stellen im
Durchschnitt unbesetzt, und welche Gründe bestehen nach Einschätzung
der Bundesregierung dafür, dass diese Stellen über einen längeren
Zeitraum nicht besetzt werden können?
Unter Hinweis auf die Antwort zu Frage 22 kann nur generell geantwortet
werden:
Fachkräfteengpässe können sich beispielsweise dadurch zeigen, dass offene
Stellen nicht besetzt werden können, der Rekrutierungsprozess also scheitert.
Der größte Teil aller offenen Stellen wird jedoch letztlich besetzt. Es ist
allerdings auch in den vergangenen Jahren zu beobachten, dass der
Stellenbesetzungsprozess länger dauert und in diesem Sinne „schwieriger“ wird. Ob die
Stelle während des Rekrutierungsprozesses schon unbesetzt war, oder ob sie
noch von einem Mitarbeiter ausgefüllt wurde, lässt sich anhand der
vorliegenden Daten nicht ermitteln. Im vierten Quartal 2010 dauerte es im Durchschnitt
über alle Berufe 73 Tage, bis eine Stelle besetzt war (vom Beginn der Suche des
Betriebes bis zur tatsächlichen Arbeitsaufnahme des neuen Mitarbeiters). Im
vierten Quartal 2011 dauerte die Besetzung im Durchschnitt 77 Tage.
Die Besetzungsdauern variieren stark zwischen verschiedenen Berufsfeldern,
denn sie sind stark abhängig davon, welche Qualifikationsanforderungen ein
passender Bewerber erfüllen muss. So dauert die Rekrutierung von
Akademikern zumeist deutlich länger als die von Personen mit einer mittleren
Qualifikation. Maschinenbauingenieure beispielsweise waren 2011 nach 145 Tagen
rekrutiert, während die Stellenbesetzung bei Elektromechanikern/
Industrieelektronikern lediglich 45 Tage in Anspruch nahm. Aber auch zwischen
verschiedenen Fachrichtungen zeigen sich Unterschiede: Stellen für Bauingenieure wurden
im Jahr 2011 deutlich schneller besetzt als Stellen für Elektroingenieure.
Insgesamt zeigt sich im Vergleich der Jahre, dass es bei allen betrachteten technischen
Berufsgruppen mit Ausnahme der Elektromechaniker/Industrieelektroniker im
Jahr 2011 länger dauerte, eine entsprechende Stelle zu besetzen, als es noch im
Jahr 2010 der Fall war (vgl. Tabelle 25).
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/9476Tabelle 25: Tatsächliche Besetzungsdauer in Tagen für verschiedene technische
Berufsgruppen, Deutschland, jeweils im vierten Quartal 2010 und 2011
26. Wie hoch ist die Zahl der Arbeitsuchenden in den genannten
Berufsfeldern, und wie viele von ihnen sind Langzeitarbeitslose?
In den in Frage 23 genannten gewerblich-technischen Berufsfeldern waren im
Jahr 2011 jahresdurchschnittlich rund 98 000 Arbeitsuchende registriert. Etwa
56 000 dieser Arbeitsuchenden waren arbeitslos und rund 17 000
langzeitarbeitslos (länger als 12 Monate arbeitslos). Differenzierte Angaben zu den
einzelnen Berufsfeldern können der folgenden Tabelle entnommen werden.
2010 2011
BKZ
Tatsächliche
Besetzungsdauer
Tatsächliche
Besetzungsdauer
Insgesamt 673 677
250,
254,
256,
259
Anlagen-, Konstruktionsmechaniker +
Konstruktionsmechaniker (Ausrüstungstechnik) und zugehörige Metallbauer +
Metallbauer (Metallgestaltung) und Schmiede (Handwerk) +
Sonstige Metallbau- und verwandte Berufe
662 124
310,
311
Elektriker/Elektrikerinnen o.n.A., Elektroinstallateure/
Elektroinstallateurinnen + Energieelektroniker/
Energieelektronikerinnen (Anlagen-, Betriebstechnik)
679 688
316,
317
Elektromechaniker/Elektromechanikerinnen,
Industrieelektroniker/Industrieelektronikerinnen +Kommunikations-,
Büroinformationselektroniker und -elektronikerinnen
658 645
600,
607,
608
Ingenieure/Ingenieurinnen ohne nähere Fachrichtungsangabe +
Wirtschafts-, REFA-Ingenieure und -Ingenieurinnen + Sonstige
Ingenieure/Ingenieurinnen
120 125
601 Ingenieure/Ingenieurinnen des Maschinen-, Apparate- und
Fahrzeugbaues
133 145
602 Elektroingenieure/Elektroingenieurinnen 694 127
603 Bauingenieure/Bauingenieurinnen 693 697
621,
622
Techniker/Technikerinnen des Maschinen-, Apparate- und
Fahrzeugbaues, Elektrotechniker/Elektrotechnikerinnen
101 143
620,
628,
629
Techniker/Technikerinnen ohne nähere Fachrichtungsangabe +
Techniker für Betriebswissenschaft und Arbeitsstudien (REFA)
und verwandte Berufe + Sonstige Techniker
677 134
Quelle: IAB-Erhebung des Gesamtwirtschaftlichen Stellenangebots 2010 – 2011.
Drucksache 17/9476 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeTabelle 26: Bestand an Arbeitsuchenden, Arbeitslosen und
Langzeitarbeitslosen - Deutschland, Jahresdurchschnitt 2011
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Erstellungsdatum: 21. März 2012.
1) Die aggregierten Berufsfelder basieren auf der Klassifikation der Berufe 1992. Die Bundesagentur für Arbeit benutzt die Klassifikation der
Berufe 1988. Allerdings ist es mit einem sog. Umsteigeschlüssel möglich, die jeweiligen Berufsfelder nachzubilden. Derzeit gibt es noch eine
größere Anzahl von Fällen ohne Angaben zum Zielberuf. Auch konnten Helfertätigkeiten im Jahr 2011nicht abschließend zugeordnet werden.
Daher findet die Auswertung ohne Helfertätigkeiten statt. Dies muss bei Vergleichen berücksichtigt werden.
2) Bei den Arbeitslosen gab es 2011 jahresdurchschnittlich 9 200 Fälle ohne Angaben zur Dauer.
27. In welchen Bereichen ist ein Fachkräftemangel bis zum Jahr 2020 aus
Sicht der Bundesregierung zu erwarten, und auf welche Prognosen stützt
sie sich hierbei?
28. Existieren nach Einschätzung der Bundesregierung
Wertschöpfungsstufen bzw. Berufsfelder, in denen derzeit oder mittelfristig von einem
Fachkräfteüberangebot auszugehen ist, und wenn ja, um welche handelt es
sich?
Nach Einschätzung der Bundesregierung liegt in Deutschland momentan kein
flächendeckender Fachkräftemangel vor. Allerdings treten in Bezug auf
bestimmte Qualifikationen, Regionen und Branchen Arbeitskräfteengpässe auf.
Hinweise zu Arbeitskräfteengpässen ergeben sich aus den Analysen für den
Arbeitskräftereport, der im November 2011 vom Bundesministerium für Arbeit
und Soziales veröffentlicht wurde. Darüber hinaus veröffentlicht die
Bundesagentur für Arbeit monatlich eine Engpassanalyse, in der die Entwicklung der
gemeldeten Arbeitsstellen sowie die Vakanzzeiten nach Berufen und Regionen
betrachtet werden. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB)
veröffentlicht zudem vierteljährlich das gesamtwirtschaftliche Stellenangebot.
Im Frühjahr 2010 haben das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) und das
IAB in Kooperation mit dem Fraunhofer Institut für Angewandte
Informationstechnik und der Gesellschaft für wirtschaftliche Strukturforschung die
ersten Modellrechnungen im Rahmen der BIBB-IAB-Qualifikations- und
Berufsfeldprojektionen (QuBe-Projekt) vorgelegt. Diese treffen Aussagen über die
künftige Entwicklung bis zum Jahr 2025. Es wurde festgestellt, dass nicht bei
den Akademikern, sondern vor allem in der mittleren Qualifikationsebene mit
insgesamt darunter:
Langzeitarbeitslose
1 2 3
Insgesamt 3.412.948 1.861.856 599.702
250,254,256,
259
Anlagen-, Konstruktionsmechaniker, Konstruktionsmechaniker
(Ausrüstungstechnik) und zugehörige Metallbauer, Metallbauer
(Metallgestaltung) und Schmiede (Handwerk), Sonstige Metallbau- und
verwandte Berufe
12.253 6.753 1.796
310,311
Elektriker/Elektrikerinnen o.n.A.,
Elektroinstallateure/Elektroinstallateurinnen,
Energieelektroniker/Energieelektronikerinnen (Anlagen-, Betriebstechnik)
21.654 11.790 3.385
316,317
Elektromechaniker/Elektromechanikerinnen,
Industrieelektroniker/Industrieelektronikerinnen, Kommunikations-,
Büroinformationselektroniker und -elektronikerinnen
16.770 9.452 3.138
600,607,608
Ingenieure/Ingenieurinnen ohne nähere Fachrichtungsangabe, Wirtschafts-,
REFA-Ingenieure und -Ingenieurinnen, Sonstige Ingenieure/Ingenieurinnen 10.381 6.343 1.463
601 Ingenieure/Ingenieurinnen des Maschinen-, Apparate- und Fahrzeugbaues 7.147 4.204 1.215
602 Elektroingenieure/Elektroingenieurinnen 4.701 2.844 985
603 Bauingenieure/Bauingenieurinnen 5.191 3.011 866
621,622 Techniker/Technikerinnen des Maschinen-, Apparate- und Fahrzeugbaues,
Elektrotechniker/Elektrotechnikerinnen 12.993 7.764 2.440
620,628,629
Techniker/Technikerinnen ohne nähere Fachrichtungsangabe, Techniker für
Betriebwissenschaft und Arbeitsstudien (REFA) und verwandte Berufe,
Sonstige Techniker
6.556 4.037 1.253
BKZ (KldB
1992) Berufsfelder nach dem IAB
1)
Arbeitsuchende (ohne Helfertätigkeiten)
insgesamt
darunter: Arbeitslose
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/9476einem Fachkräfteengpass zu rechnen ist, der sich spätestens gegen Ende des
Projektionszeitraums bemerkbar machen wird. Auf die berufliche Ebene
bezogen wurden hauptsächlich die Gesundheits- und Sozialberufe sowie die
Gastronomie- und Reinigungsberufe als die Berufshauptfelder identifiziert, bei denen
am ehesten mit einem Fachkräfteengpass bzw. Arbeitskräfteengpass zu rechnen
sein wird.
Das Angebot an Personen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung wird
insbesondere demografisch bedingt sinken und würde – ein unverändertes
Verhalten auf der Arbeitskräftebedarfsseite vorausgesetzt – gegen Ende des
Projektionszeitraums den Bedarf nicht mehr decken können. Schon vor diesem
Zeitpunkt wird man bei diesem Qualifikationsniveau mit einem schnell
zunehmenden Fachkräfteengpass konfrontiert sein, vor allem weil das Angebot
zunehmend auch von der fachlichen Ausrichtung dem Bedarf nicht entsprechen
wird.
Unter Betrachtung des Verhältnisses von Arbeitslosen und sofort zu
besetzenden offenen Stellen aus der Erhebung des Gesamtwirtschaftlichen
Stellenangebots kamen im Bundesdurchschnitt im vierten Quartal 2011 auf eine sofort zu
besetzende Stelle etwa drei Arbeitslose. In einigen Berufsfeldern entfallen
rechnerisch überdurchschnittlich viele Arbeitslose auf eine sofort zu
besetzende Stelle, so beispielsweise im Bereich einiger Dienstleistungsberufe, bei
Berufen in der Land-, Tier- und Forstwirtschaft sowie bei den Arbeitskräften,
die keine Berufsausbildung vorweisen können, d. h. bei un- oder angelernten
Hilfsarbeitern. In diesen Bereichen herrscht ein „Überangebot“ an
Arbeitskräften, das in einzelnen Bereichen sicherlich auch saisonalen Schwankungen
unterliegt. Inwiefern sich dieses Überangebot in den nächsten Jahren reduzieren
oder eventuell noch weiter aufbauen wird, lässt sich mit den verfügbaren Daten
nicht sagen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 29 verwiesen.
Im Frühjahr 2013 werden der Bundesregierung erste Ergebnisse eines
Forschungsvorhabens zur Entwicklung der Arbeitskräftenachfrage und des
Arbeitskräfteangebots nach Wirtschaftszweigen und Berufen bis zum Jahr 2030
vorliegen. Jedoch ist weder in dem Forschungsvorhaben noch in den aktuell
vorliegenden Analysen eine Differenzierung für die Branche der Offshore-
Windenergie möglich.
29. Inwieweit planen die Unternehmen der Offshore-Windenergiebranche
nach Kenntnis der Bundesregierung, den Fachkräftebedarf durch die
Fortbildung des vorhandenen Personals zu decken?
Fragen der Aus- und Weiterbildung von Personal im Bereich Offshore-
Windenergie werden von der Bundesregierung im Verbund mit der Stiftung Offshore-
Windenergie, den Verbänden der maritimen Wirtschaft und Universitäten/
Fachhochschulen geprüft und behandelt. Offshore-Windenergie ist ein neuer
Technologiebereich, für den es noch keine einheitlichen spezifischen Aus- und
Fortbildungsprogramme gibt. Erste Ansätze und Initiativen bestehen, z. B. das geplante
Offshore-Studium von ForWind und WAB, die Stiftungsprofessur Windenergie
der Universität Rostock, Training Regenerative Energie Offshore (TREos) bei
der Gesellschaft Maritime Technik (GMT), sowie einer Reihe von
Ausbildungsinitiativen für den gewerblichen Bereich bei unterschiedlichen
Ausbildungsträgern. Die Initiative der Stiftung Offshore-Windenergie soll dabei die
vorhandenen Fort- und Weiterbildungskonzepte auflisten und auswerten, konkrete
Absichten und Planungen für neue Aus- und Weiterbildungsprogramme und
weitere Konzepte sammeln, sowie die Bedarfe der maritimen Wirtschaft und der
Betreiber derartiger Anlagen abfragen. Ausgehend von dieser
Bestandsaufnahme sollen mögliche Qualifikationsanforderungen, Defizite und Bedarfe
definiert und konkrete Vorschläge entwickelt werden, um den vorhandenen
Drucksache 17/9476 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDefiziten entgegenzuwirken. Dabei sollen auch neue Berufsbilder definiert und
einheitliche Standards für Deutschland erarbeitet und zumindest auch
europaweit weiterentwickelt werden (vgl. Bundestagsdrucksache 17/5441, Frage 20).
Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 45 und 47 verwiesen.
30. Inwieweit rekrutieren die Hersteller und Dienstleister der
Windenergiebranche, die bereits heute vielfach in internationale Offshore-Projekte
eingebunden sind, ihr Fachpersonal verstärkt auf dem internationalen
Markt, so dass diese Arbeitsplätze für den deutschen Markt verloren
gehen, und wie will die Bundesregierung diese Entwicklung stoppen?
Offshore-Windenergie ist ein internationaler bzw. europäischer Markt, auf dem
die Hersteller und Dienstleister agieren. Aufgrund der stark wachsenden
Nachfrage und der bislang geringen Offshore-Tradition wird in Deutschland in den
nächsten Jahren ein möglicher Fachkräfteengpass erwartet, insbesondere von
Personal mit Praxiserfahrung. Es gehen also keine Arbeitsplätze verloren,
sondern es wird eine Vielzahl neuer Arbeitsplätze entstehen, sofern qualifiziertes
Personal durch Aus- und Weiterbildung verfügbar ist. Ziel muss sein, in
Deutschland spezifische Aus- und Weiterbildungsprogramme zu entwickeln,
um den Standort Deutschland auch in dem neuen Industriezweig Offshore-
Windenergie dauerhaft konkurrenzfähig zu halten.
31. Welche politischen Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus
ihrer Einschätzung zur Frage des Fachkräftemangels, und welche
Aktivitäten plant sie, um dieser Problematik im Offshore-Bereich frühzeitig zu
begegnen?
Die Bundesregierung hat am 22. Juni 2011 ein Konzept zur
Fachkräftesicherung beschlossen. Das Fachkräftekonzept sieht vor, die Maßnahmen zur
Sicherung des Fachkräftebedarfs entlang folgender fünf Sicherungspfade zu
strukturieren und aufeinander abzustimmen: Aktivierung und
Beschäftigungssicherung, bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Bildungschancen für alle
von Anfang an, Qualifizierung: Aus- und Weiterbildung sowie Integration und
qualifizierte Zuwanderung. Diese Sicherungspfade gelten für alle Branchen, so
auch die Offshore-Windenergie.
Im Folgenden wird speziell auf die zwei Sicherungspfade „Qualifizierung:
Aus- und Weiterbildung“ und „Integration und qualifizierte Zuwanderung“
eingegangen:
Offshore-Windenergie ist eine relativ neue Sparte. Daher war es ein wichtiger
Schritt, in den letzten Jahren eine Vielzahl neuer, teilweise berufsbegleitender
Studiengänge einzurichten. Bisher gibt es jedoch noch keinen spezifischen
Ausbildungsberuf für die Branche der erneuerbaren Energien. Deshalb müssen
Inhalte über erneuerbare Energien in bestehende Ausbildungen integriert
werden, sofern dies noch nicht geschehen ist.
Spezifische Qualifikationen für erneuerbare Energien lassen sich auch im
Rahmen einer Weiterbildung erwerben. Wie die Internetplattform KURSNET
(Portal für berufliche Aus- und Weiterbildung) zeigt, gibt es inzwischen
deutschlandweit eine Fülle an Fortbildungsmöglichkeiten – viele davon sind
auch durch die Bundesagentur für Arbeit (bei Vorliegen der gesetzlichen
Voraussetzungen) förderfähig. So werden Arbeitsuchenden beispielsweise
Fortbildungen zum „Servicemonteur für Windenergieanlagentechnik Offshore“
angeboten, oder Fortbildungen für Ingenieure und Techniker zu dem Thema
„Windenergie – elektrische Anlagen“ und „Windenergie – Strömungstechnik“.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/9476Die BA engagiert sich auch an der ersten Schwelle (also dem Übergang von
Schule in Beruf), indem sie Jugendliche in der beruflichen Orientierungsphase
über erneuerbare Energien informiert und entsprechende Informationen auf ihren
Internetplattformen zur Verfügung stellt (z. B.
www.berufenet.arbeitsagentur.de
oder
www.planet-beruf.de).
Bei den Ingenieuren der Fachrichtungen Maschinenbau sowie Elektrotechnik
gibt es gegenwärtig vor allem in Westdeutschland einen Fachkräfteengpass,
d. h. die Vakanzzeiten bei offenen Stellen liegen in der betroffenen Region um
mehr als 40 Prozent über dem Bundesdurchschnitt und die Relation von
Arbeitslosen zu offenen Stellen beträgt weniger als 150/100. Zur Linderung
dieser Fachkräfteengpässe wurde im letzten Sommer beschlossen, diese (und
andere) Berufe zeitlich befristet von der Vorrangprüfung auszunehmen. Diese
Änderung zeigt schon jetzt Wirkung – so hat sich die Anzahl der Zulassungen
bei den Ingenieuren der Fachrichtung Maschinen-, Fahrzeugbau und
Elektrotechnik im Jahr 2011 im Vergleich zum Jahr 2010 fast vervierfacht.
Auch das im April 2012 in Kraft getretene Anerkennungsgesetz wird einen
Beitrag dazu leisten, dass Menschen mit ausländischen Abschlüssen leichter
qualifikationsadäquat beschäftigt werden können – dies gilt auch für den
Bereich der erneuerbaren Energien.
32. Wie viele verschiedene Berufsfelder gibt es im Bereich der Offshore-
Windenergie nach Kenntnis der Bundesregierung, und um welche handelt
es sich im Einzelnen?
Der Nationale Masterplan Maritime Technologien (NMMT) sowie der Ständige
Arbeitskreis „Vernetzung der maritimen Wirtschaft mit der Offshore-
Windenergiebranche“ (AK Vernetzung), der von der Stiftung Offshore-Windenergie
koordiniert wird, haben das Thema der Aus- und Weiterbildung zu einem ihrer
Schwerpunkte gemacht. Die spezifischen Anforderungen an das Personal in der
Offshore-Branche werden gegenwärtig erst entwickelt, da es bisher nur
vereinzelte Qualifizierungsangebote mit einem spezifischen Zuschnitt auf Offshore-
Windenergie gibt. Aus diesem Grunde ermittelt die VDI/VDE Innovation +
Technik GmbH im Rahmen der Fachgruppe Aus- und Weiterbildung (AK
Vernetzung) unter dem Titel „Plattform Zukunftsberufe Offshore-Wind“ einen
Überblick über die aktuellen Aus- und Weiterbildungsangebote und die
zukünftigen Qualifizierungsbedarfe im Bereich der Offshore-Windenergie.
Auftraggeber sind die Stiftung Offshore-Windenergie gemeinsam mit der Hamburger
Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovationen. Die Ergebnisse dieser
Untersuchung werden für Ende 2012 erwartet.
33. Über welche Berufsabschlüsse und Qualifikationen verfügen die
Beschäftigten der Windenergiebranche in den unterschiedlichen Sektoren
(bitte unterscheiden in Prozent), und welches sind nach Kenntnis der
Bundesregierung die gesuchten Kompetenzen bzw. Berufsabschlüsse der
zukünftig benötigten Arbeitskräfte?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 7 bis 13 verwiesen.
Drucksache 17/9476 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode34. Von welchem Bedarf an Auszubildenden pro Jahr in der Offshore-
Windenergiebranche geht die Bundesregierung aus, und in welchen Bereichen
besteht dieser Bedarf konkret (bitte nach Sektoren und Berufsfeldern
aufschlüsseln)?
35. Wie hat sich die Zahl der Auszubildenden und der betrieblichen
Ausbildungsplätze seit 2000 in den genannten Berufsfeldern entwickelt (bitte in
absoluten Zahlen und in Prozent)?
36. Nach welchen Organisationsformen lassen sich nach Kenntnis der
Bundesregierung die Ausbildungskapazitäten der Branche unterscheiden
(bitte nach betrieblicher und überbetrieblicher Ausbildung, Kooperation
der Unternehmen/Verbundausbildung aufschlüsseln)?
37. Wie viele Ausbildungskapazitäten im Bereich Windenergie stehen an
deutschen Fachhochschulen, Hochschulen und Universitäten sowie
Berufsschulen zur Verfügung, und wie hat sich ihre Zahl seit 2000
entwickelt (bitte in absoluten Zahlen und in Prozent)?
38. Wie hoch ist die Zahl der Auszubildenden, die nach der betrieblichen
Ausbildung in der Offshore-Windenergiebranche in eine reguläre
Beschäftigung übernommen wurden?
39. Wie hoch ist im Durchschnitt die Ausbildungsvergütung in der Offshore-
Branche (bitte nach Regionen und Tätigkeitsfeldern aufschlüsseln)?
40. Wie viele unbesetzte Ausbildungsstellen gab es in der Offshore-
Windenergiebranche seit 2000?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor, da der Bereich
Offshore-Windenergie in den jeweiligen Statistiken nicht trennscharf
abgebildet werden kann (vgl. auch Antwort zu den Fragen 7 bis 13).
41. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, einen speziellen
Ausbildungsberuf für die Windenergiebranche einzuführen, und wenn nein, wie
begründet sie ihre Haltung?
Der Schaffung neuer Ausbildungsberufe liegt immer ein Antrag der betroffenen
Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerorganisationen zugrunde. Eine Anfrage
bezüglich eines Spezialberufes für die Windenergiebranche wurde bisher nicht
gestellt und ist auch nicht zu erwarten. Die Windenergiebranche ist arbeitsteilig
organisiert und strukturiert. Dual ausgebildete Offshore- oder Windfachkräfte,
die von der Planung über den Vertrieb, die Kalkulation und Angebotserstellung,
die Produktion, den Transport, die Gründung, Aufstellung und Errichtung, die
Wartung und Instandsetzung bis zur Demontage, Verwertung und Entsorgung
von Windkraftanlagen arbeiten, werden im Gros der Betriebe nicht beschäftigt.
Vielmehr setzt die Branche auf die Qualifizierung in bestehenden
Ausbildungsberufen und Fachkräfte, die branchenübergreifend einsetzbar sind. Das erhöht
die Flexibilität für Betriebe und die berufliche Mobilität der Beschäftigten.
Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 29, 45 und 47 verwiesen.
42. Welche Behörde bzw. Institution wird die im Nationalen Masterplan
Maritime Technologien angekündigte qualitative und quantitative
Bedarfs- und Angebotsanalyse im Bereich Fachkräfte/Aus- und
Weiterbildung erstellen, und wann wird diese vorliegen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 32 verwiesen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/947643. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Facharbeitsgruppe „Aus-
und Weiterbildung“ im Zwischenbericht des ständigen gemeinsamen
Arbeitskreises „Vernetzung der maritimen Wirtschaft mit der Offshore-
Windenergie“ für die Siebte Nationale Maritime Konferenz, wonach die
Entwicklung neuer Qualifizierungsangebote dringend erforderlich sei,
und wenn ja, welche Initiativen plant sie hierzu?
Die Erforderlichkeit neuer Qualifizierungsangebote können die Sozialpartner,
die betroffenen Verbände und Unternehmen am besten abschätzen. Auf der
Fachtagung „Erneuerbare Energien in der beruflichen Praxis“ der
Arbeitsgemeinschaft Natur- und Umweltbildung, an der auch ein Vertreter des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie teilnahm, gab es eine starke
Präferenz für Weiterqualifizierung und Spezialisierung durch Fortbildung. Diese
müsse von der schnelllebigen Branche initiiert, strukturiert und aktuell gehalten
werden. Spezielle bundesstaatliche Initiativen wurden nicht gefordert. Sie
wären nach Einschätzung der Bundesregierung auch weniger effektiv und
praxisnah.
44. Inwieweit plant die Bundesregierung staatliche Förderprogramme, um
Unternehmen dabei zu unterstützen, eine branchenspezifische
Ausbildung zu implementieren?
Unternehmen, die neu in die Berufsausbildung einsteigen möchten, können auf
die Unterstützung der Kammern als zuständige Stellen nach dem
Berufsbildungsgesetz bzw. der Handwerksordnung zählen. Das gilt auch bezüglich der
Auswahl geeigneter Ausbildungsberufe. Im Übrigen wird auf die Antworten zu
den Fragen 41 und 47 verwiesen.
45. Unterstützt die Bundesregierung die Empfehlung des 49. Deutschen
Verkehrsgerichtstages, dass für die an Bau und Betrieb von Offshore-
Windparks Beteiligten zertifizierbare Mindestanforderungen für die Aus- und
Fortbildung festgelegt und fortgeschrieben werden müssen, und wenn ja,
welche Maßnahmen ergreift sie hierfür?
Welche berufsständischen Einrichtungen, Berufsgenossenschaften,
Genehmigungsbehörden bzw. Zertifizierungsgesellschaften werden dabei
einbezogen?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass in der Windenergiebranche
sichergestellt ist, dass ausreichend qualifiziertes Personal bei der Planung, Errichtung
und Instandhaltung von Anlagen eingesetzt wird. Hierfür sprechen die Zahlen
der Studie der Gesellschaft für wirtschaftliche Strukturforschung, wonach u. a.
82 Prozent eine abgeschlossene Berufsbildung in einem der staatlich
anerkannten Berufe absolviert haben. Die relativ hohe Quote der qualifizierten
Mitarbeiter spricht u. a. auch dafür, dass die derzeit bestehenden
Qualifizierungsmöglichkeiten, insbesondere in der dualen betrieblichen Berufsausbildung,
ausreichend sind.
Sollten die Beteiligten der Branche zu der Auffassung gelangen, dass es
trotzdem weiterer speziellerer Aus- oder Fortbildungsregelungen bedarf, könnte die
Bundesregierung auf Initiative der für die Branche zuständigen Sozialpartner
(Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite) fachliche Untersuchungen veranlassen,
die zu entsprechenden Aus- und Weiterbildungsregelungen führen könnten.
Andere Wege der Zertifizierung sind über Regelungen der Kammern (§ 54
BBiG) oder in Form von Gütesiegeln der Fachverbände möglich.
Drucksache 17/9476 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode46. Wie will die Bundesregierung dazu beitragen, die Planungs- und
Abstimmungsprozesse zwischen Bund und Sozialpartnern künftig zu
beschleunigen und so die langen Vorlaufzeiten bei der Entwicklung neuer
Berufsbilder zu verkürzen, um den Arbeitskräftebedarf im Bereich der Offshore-
Windenergie kurzfristig decken zu können?
Die Modernisierung oder Entwicklung eines dualen Ausbildungsberufs dauert
vom Antragsgespräch im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
an (einschließlich der Entwicklung der Prüfungsanforderungen und
betrieblichen Ausbildungsrahmenpläne) bis zur Veröffentlichung im
Bundesgesetzblatt etwa 15 bis 16 Monate. In dieser Zeit werden die betrieblichen
Ausbildungsinhalte nicht nur mit den Sozialpartnern, sondern auch mit den
berufsschulischen Curricula abgestimmt. Eine weitere Verkürzung dieses Prozesses
ginge zulasten der Ausgereiftheit und Qualität der Ordnungsmittel.
47. Wird die Bundesregierung dafür Sorge tragen, dass die von der
Gesellschaft für Maritime Technik e. V. (GMT) geforderte internationale
Anerkennung beruflicher Qualifikationen in der maritimen Wirtschaft erfolgt,
und welche Maßnahmen plant sie hierfür?
Die spezifischen Anforderungen an Personal und Qualifikation in der Offshore-
Windkraftbranche werden gegenwärtig erst entwickelt. Bislang gibt es nur
vereinzelte Qualifizierungsangebote mit einem speziellen Zuschnitt auf Offshore
Wind. Der Nachfrage nach individuellen Lösungen mit Interdisziplinarität und
den hohen Anforderungen auch an Forschung und Entwicklung steht die
Forderung nach Standardisierung der Ausbildung gegenüber, um zu einer stärkeren
Vereinheitlichung und besseren Vergleichbarkeit der Angebote zu kommen.
Die Stiftung Offshore-Windenergie und die Behörde für Wirtschaft, Verkehr
und Innovation Hamburg (BWVI) wollen im Rahmen des Projektes Plattform
Zukunftsberufe Offshore Wind einen Überblick über die Grundstrukturen
derzeitiger und zukünftiger Qualifikations- und Qualifizierungsbedarfe sowie über
Aus- und Weiterbildungsangebote im Bereich Offshore/Wind in
Norddeutschland erarbeiten. Dazu wurde ein Unternehmensworkshop durchgeführt, es
sollen die Aus- und Weiterbildungsangebote in Norddeutschland erfasst und
Interviews mit Multiplikatoren, Tarifpartnern, Netzwerken und Verbänden geführt
werden. Die Stiftung Offshore-Windenergie und BWVI werden dabei durch
das Institut für Innovation und Technik innerhalb der VDI/VDE Innovation +
Technik GmbH (VDI/VDE-IT) und den Analysen & Strategien |
Kooperationsmanagement unterstützt. Die Ergebnisse dieser Untersuchung und
entsprechende Empfehlungen sollen bis Ende des Jahres 2012 vorliegen.
Die Fachgruppe Aus- und Weiterbildung des Arbeitskreises „Vernetzung der
maritimen Wirtschaft mit der Offshore-Windenergiebranche“ wird sich mit den
Ergebnissen dieser Untersuchung auseinandersetzen. Sollte es sich als
notwendig erweisen, wird die Entwicklung neuer Berufsbilder, Aus- und
Weiterbildungsprogramme sowie einheitlicher Standards für Qualifikationsprogramme
im Bereich Offshore-Windenergie von der Bundesregierung unterstützt. Diese
Initiative ist bereits im Nationalen Masterplan Maritime Technologien
aufgenommen worden.
Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 29 und 45 verwiesen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/947648. Wie hoch ist die Gesamtzahl der Fortgebildeten im Bereich der Offshore-
Windenergie im Zeitraum von 2000 bis 2011, und um welche Formen der
Weiterbildung (betrieblich, überbetrieblich etc.) handelt es sich (bitte in
Prozent aufschlüsseln)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Daten vor. Die Fortbildungsstatistik
des statischen Bundesamtes weist keine Branchen aus.
49. Wie hoch ist die Zahl der Langzeitarbeitslosen unter den Fortgebildeten,
die für eine Tätigkeit im Offshore-Bereich qualifiziert werden?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 7 bis 13 verwiesen.
50. Wie stellen sich Dauer und Umfang der betreffenden
Weiterbildungsmaßnahmen dar, und welches sind die inhaltlichen Schwerpunkte?
Grundsätzlich gilt, dass die Bundesregierung nicht für Inhalte und Dauer von
Weiterbildungsmaßnahmen zuständig ist. Handwerksordnung und
Berufsbildungsgesetz enthalten Ermächtigungsnormen für den Erlass von
Fortbildungsordnungen. Damit ist es möglich, Qualifikationsprofile zu schaffen, die den
jeweiligen Qualifizierungsbedarfen entsprechen und für die Weiterbildung und
Personalentwicklung genutzt werden können. Die Fortbildungsordnungen
bilden zugleich Vorgaben für entsprechende Weiterbildungsmaßnahmen; sie
dienen der Transparenz und der Strukturierung der Weiterbildung.
Fortbildungsordnungen werden nur erlassen, wenn ein hinreichender Bedarf in
quantitativer und qualitativer Hinsicht besteht sowie die Akzeptanz von
Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite gegeben ist. Mit diesen Anforderungen soll
sichergestellt werden, dass das jeweilige Qualifikationsprofil auf Nachfrage
stößt und von den Betrieben und von den Arbeitnehmern genutzt werden kann.
Wird aus Branchen oder Verbänden ein Bedarf nach einer Fortbildungsordnung
dem Bundesministerium für Bildung und Forschung mitgeteilt, so werden in
der Regel entsprechende Untersuchungen, Vorarbeiten und Abstimmungen
eingeleitet. Dies ist bislang in dem hier in Rede stehenden Bereich nicht
geschehen.
Hinsichtlich des Offshore-Bereiches können ggf. im Rahmen eines
Modellprojektes Erkenntnisse gewonnen werden. Das Institut für Technik und Bildung
(ITB) der Universität Bremen analysiert im Rahmen eines vom BIBB aus
Mitteln des BMBF geförderten Modellversuchs die Kompetenzen und den
Qualifikationsbedarf von Fachexperten bei Errichtung, Inbetriebnahme und Service
von Offshore-Windenergieanlagen. Gemeinsam mit den Verbundpartnern
Berufsbildende Schulen Cuxhaven und „pm-c – Projektmanagement und
Consulting“ werden – basierend auf den Arbeitsprozessen – regionale Aus- und
Weiterbildungsmaßnahmen entwickelt. Dabei werden internationale Standards
hinsichtlich Errichtung von Offshore-Anlagen, Expertenwissen, die Dimensionen
der Nachhaltigkeit sowie ein Bezugsrahmen für die Festlegung von
Qualifikationsstandards und deren Einordnung in einen europäischen
Qualifikationsrahmen berücksichtigt.
Die Projektergebnisse sollen möglicherweise erforderliche veränderte oder
auch neue Berufs- und Qualifizierungsprofile beschreiben und Aufschluss
darüber geben, inwieweit diese durch Weiterbildungsmaßnahmen,
Zusatzqualifikationen bedient werden können oder letztlich ggf. in den jeweiligen
Ausbildungsordnungen zu Veränderungen führen sollten. Ergebnisse liegen bislang
noch nicht vor.
Drucksache 17/9476 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode51. Welches sind aus Sicht der Bundesregierung die zentralen Themen der
Qualifizierung im Bereich der Offshore-Windenergienutzung, und
welchen Umfang machen diese im Rahmen der bestehenden
Weiterbildungsangebote aus?
Die Teilnehmer des Workshops Offshore-Windenergie auf der 7. Nationalen
Maritimen Konferenz vom 27./28. Mai 2011 weisen auf einen möglichen
Fachkräftemangel hin. Der Arbeitskreis Vernetzung der Maritimen Wirtschaft der
Stiftung Offshore-Windenergie hat in seiner Fachgruppe „Aus- und
Weiterbildung“ den Mangel an gut ausgebildeten Fachkräften als zentrale
Herausforderung beschrieben. Wichtige Themen dabei sind u. a. die schulische Bildung
zum Thema nachhaltige Energieversorgung, die verstärkte Ausbildung von
gewerblich-technischen Berufen, die betriebliche Ausbildung in den Betrieben
der Meerestechnik und maritimen Wirtschaft, Weiterbildung am Arbeitsplatz,
Qualifikation über Weiterbildungsträger und die Entwicklung neuer
Qualifizierungsangebote wie z. B. duales Studium, Berufsakademie und
berufsbegleitende Zertifikatsprogramme.
52. Welche Eingangsqualifikation bringen die Teilnehmerinnen und
Teilnehmer der Weiterbildungsangebote mit (bitte nach Facharbeiterausbildung,
akademischer Ausbildung etc. unterscheiden), und welches sind nach
Kenntnis der Bundesregierung die vorrangigen Anlässe für den
Qualifikationsbedarf?
Anlass bzw. Motivation für berufliche Weiterbildung ist im Allgemeinen eine
individuelle strategische Bildungsentscheidung. Im Zentrum steht das
Erkennen, mit Weiterbildung die Chancen für einen dauerhaften Verbleib auf einem
sich stetig wandelnden Arbeitsmarkt zu verbessern. Überwiegend
diagnostizieren die Beschäftigten ihre Qualifizierungsbedarfe selbst. Dabei geht es ihnen
um Anpassung oder Legitimation der ausgeübten Tätigkeit, um die Sicherung
der eigenen Beschäftigungsfähigkeit, um eine berufliche (Erst- )Qualifikation,
aber auch um Reputation und persönliche Weiterentwicklung.
In Bezug auf den Offshore-Windenergiebereich liegen der Bundesregierung
keine spezifizierten Informationen vor.
53. In welcher Form erfolgt derzeit eine Qualitätssicherung der Aus- und
Weiterbildungsangebote, und welche Maßnahmen plant die
Bundesregierung, um die Qualitätsstandards durch unabhängige Einrichtungen
künftig besser abzusichern?
Grundlagen für eine Qualitätssicherung sind durch die entsprechenden
Regelungen im BBIG zu sehen. Darüber hinaus erfolgt eine Qualitätssicherung bei
der Durchführung von Maßnahmen im Bereich der Weiterbildung im
Wesentlichen über die Zertifizierung von Bildungsanbietern mit Hilfe von
Qualitätsmanagementsystemen (z. B. ISO 9001; QESplus; LQW 3; ISO 29990; AZWV
bzw. AZAV).
Zudem referiert der deutsche Bildungsserver einzelne (Weiter-)
Bildungsangebote und trägt die Stiftung Warentest mit immer wieder neuen Bildungstests zur
Qualitätssicherung bei. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 45 verwiesen.
54. Inwieweit erfolgt nach Einschätzung der Bundesregierung eine
systematische Erfassung der gegenwärtigen und zukünftigen
Qualifikationsanforderungen der Unternehmen sowie ein Abgleich bestehender Qualifika-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19 – Drucksache 17/9476tionsanforderungen mit den Qualifizierungsangeboten für die
Windenergiebranche?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 45 und 50 verwiesen.
55. Wie bewertet die Bundesregierung die Einschätzung der
Facharbeitsgruppe „Aus- und Weiterbildung“ des ständigen gemeinsamen
Arbeitskreises „Vernetzung der maritimen Wirtschaft mit der Offshore-
Windenergie“, wonach die Berater der Arbeitsagenturen mangelnde Kenntnis
der Fortbildungsmöglichkeiten im Bereich der erneuerbaren Energien
haben, und welche Maßnahmen wird sie ergreifen, um diese Problematik
zu lösen?
Die Bundesagentur für Arbeit engagiert sich u. a. hinsichtlich der beruflichen
Orientierung von Jugendlichen und Qualifizierung von Arbeitsuchenden, aber
auch geringqualifizierten oder älteren Beschäftigten. Dabei werden die
Entwicklungen am Arbeitsmarkt berücksichtigt. Weiter sind die
Vermittlungsfachkräfte auf bestimmte Berufsgruppen spezialisiert und können daher das
entsprechende berufskundliche Wissen für die betreuten Berufsgruppen
vorweisen.
Über die zwei Internetplattformen BERUFENET (Netzwerk für Berufe) und
KURSNET (Portal für berufliche Aus- und Weiterbildung) können sich die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (und auch die Kunden) über sämtliche Berufe
und Weiterbildungsmöglichkeiten in dem Bereich der erneuerbaren Energien
informieren (z. B. über den/die Techniker/-in – Windenergietechnik). Dort sind
auch Informationen von Ministerien, Verbänden und Organisationen hinterlegt.
Beispielsweise findet sich dort die Broschüre „Aus- und Weiterbildung für
erneuerbare Energien“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit, aber auch ein Link für eine E-Learning-Plattform über den
Bereich erneuerbare Energien.
Die Agenturen für Arbeit vor Ort versuchen das berufskundliche Wissen ihrer
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aktuell zu halten. So trafen sich
beispielsweise im vergangenen Herbst 40 Berufsberater und Vermittlungsfachkräfte im
Wissenschaftspark Gelsenkirchen, um mehr über erneuerbare Energien zu
erfahren. Um die Wichtigkeit des Themas zu unterstreichen, wurde hierzu im
Mitarbeiterfernsehen der Bundesagentur für Arbeit ein Beitrag gesendet.
Schließlich hat die Bundesagentur für Arbeit in den letzten Jahren auch
verstärkt in die Kompetenzen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der
Beratung von Weiterbildungswilligen investiert. Im Rahmen der neuen
Beratungskonzeption wurden alle Vermittlungs- und Beratungsfachkräfte auch im
Hinblick auf die Orientierungs- und Entscheidungsberatung dieses Personenkreises
geschult. Die Einschätzung der Facharbeitsgruppe „Aus- und Weiterbildung“
des ständigen Arbeitskreises „Vernetzung der maritimen Wirtschaft mit der
Offshore-Windenergie“ wird daher nicht geteilt.
56. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Arbeitsgruppe
„Sicherheitsaspekte“ der Fachgruppe „Internationale Vorschriften und
Normierung“ im Zwischenbericht des ständigen gemeinsamen Arbeitskreises
„Vernetzung der maritimen Wirtschaft mit der Offshore-Windenergie“ für
die Siebte Nationale Maritime Konferenz, dass zur Gewährleistung der
Arbeitssicherheit im Bereich der Offshore-Windkraft nationale
Mindestanforderungen festgelegt und durchgesetzt werden müssen?
Im Rahmen der 7. Nationalen Maritimen Konferenz wurde angeregt, dass die
Empfehlungen aus der Fachgruppe „Internationale Vorschriften und Normung“
Drucksache 17/9476 – 20 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodedes Arbeitskreises „Vernetzung der maritimen Wirtschaft mit der Offshore-
Windenergie“ umgesetzt werden. In dem Zusammenhang wurden auch
allgemeine Empfehlungen zur Gewährleistung der Sicherheit durch Normierung
formuliert. Die Normenstelle Schiffs- und Meerestechnik (NSMT) des DIN
Deutsches Institut für Normung e. V. hat sich der Umsetzung dieser Aufgabe
angenommen und hierfür einen Arbeitsausschuss Offshore-Windenergie
gegründet. Dieser Arbeitsausschuss hat bereits seine Arbeit aufgenommen und
fünf thematische Arbeitskreise gegründet (Kommunikation und
Notfallmanagement, Eingangsqualifikation, Technische Ausrüstung, Logistik und
Arbeitsbedingungen), die entsprechende Normen entwerfen sollen. Infolgedessen
wurde bei der International Organisation for Standardization (ISO) die
Arbeitsgruppe „Special offshore structures and support vessels“ eingerichtet. In
diesem Rahmen sollen themenspezifische Projekte durchgeführt werden. Die
Projektleitungen erfolgen jeweils durch die Arbeitskreisleiter des NSMT-Offshore-
Ausschusses.
57. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Arbeitsgruppe, wonach
es Regelungsbedarf unter anderem im Bereich der Arbeitsbedingungen,
der Eingangsqualifikation, der Kommunikation und des
Notfallmanagements gibt?
a) Inwieweit sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf im Hinblick
auf Arbeitszeiten, Einsatzgrenzen, Gruppengröße und Transfer, und
welche Maßnahmen plant sie hier?
b) Inwieweit sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf im Hinblick
auf Ausbildung, Fachqualifikation, Sicherheitsgrundfertigkeiten,
Sprachkenntnisse, und welche Maßnahmen plant sie hier?
c) Inwieweit sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf im Hinblick
auf Alarmierung, Informationsketten, Kommunikationskanäle, und
welche Maßnahmen plant sie hier?
d) Inwieweit sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf im Hinblick
auf Ausrüstung, Notfall- und Alarmierungssignale,
Rettungsverfahren, und welche Maßnahmen plant sie hier?
Die Bundesregierung sieht hier in erster Linie die Betreiber der Offshore-
Windenergieanlagen gefordert, im Wege ihrer Verantwortung für ihre Beschäftigten
für entsprechende Arbeitsbedingungen, Ausbildungsstandards und
Sicherheitsmaßnahmen zu sorgen. Sie unterstützt deshalb das Projekt einer Notfall-
Leitstelle, die die Unternehmen der Offshore-Windenergie zusammen mit der
Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS) in Bremen aufbauen
wollen.
Die Arbeit an und auf Offshore-Anlagen außerhalb der deutschen
Küstengewässer in der Ausschließlichen Wirtschaftszone gewinnt, insbesondere durch
die Errichtung von Windparks, zunehmend an Bedeutung. Die
Bundesregierung prüft derzeit, welche Änderungen in den geltenden Arbeitszeitregelungen
erforderlich sind, um dieser Entwicklung und den besonderen Verhältnissen,
unter denen diese Arbeit stattfindet, Rechnung zu tragen.
Die dualen Ausbildungsordnungen des Bundes sind so aufgebaut, dass sie die
beruflichen Handlungen ganzheitlich erfassen und somit technische,
sicherheitstechnische, ökonomische, rechtliche, ökologische und soziale Aspekte
prozessbezogen vermitteln. Die Sicherheit und der Gesundheitsschutz bei der
Arbeit sowie die Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen auch bei
Störungen sind wesentlicher Bestandteil der dualen Berufsausbildung. Soweit
in den Berufen spezielle Sprachkenntnisse erforderlich sind, werden auch sie in
der Berufsausbildung vermittelt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 21 – Drucksache 17/947658. Wie hoch ist die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle im Bereich von
Offshore-Windparks seit 2001, und wie viele Fehltage sind im
Durchschnitt zu verzeichnen?
Zu meldepflichtigen Arbeitsunfällen in Offshore-Windparks und daraus
resultierenden Fehltagen liegen der Bundesregierung keine umfassenden
Erkenntnisse vor. Die geltende Klassifikation der Wirtschaftszweige lässt eine
Zuordnung meldepflichtiger Arbeitsunfälle zu Offshore-Windparks durch die
Unfallversicherungsträger nicht zu. Erkenntnisse liegen lediglich bezüglich der in der
Antwort zu Frage 17 genannten 17 Unternehmen vor. Seit dem Jahr 2001
ereigneten sich in diesen Unternehmen 38 meldepflichtige Arbeitsunfälle.
59. In wie vielen Fällen liegt eine Erwerbsminderung bzw. eine
Berufsunfähigkeit vor (bitte in absoluten Zahlen und in Prozent)?
Wie in der Antwort zu Frage 58 dargestellt, liegen Erkenntnisse lediglich zu den
dort genannten 17 Unternehmen vor. Unfallbedingt werden drei Renten nach
§ 56 ff. des Siebten Buches Sozialgesetzbuch gezahlt. Aufgrund der geringen
absoluten Zahl lassen sich daraus keine statistisch relevanten Schlüsse ziehen.
60. Welche politischen Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus
ihrer Einschätzung in dieser Frage, und welche Maßnahmen plant sie vor
diesem Hintergrund im Bereich des Arbeitsschutzes?
Das bestehende Arbeitsschutzrecht gilt in vollem Umfang auch für die
Offshore-Windparks. Die Bundesregierung sieht keinen zusätzlichen
Handlungsbedarf.
61. Welche Forschungsprojekte fördert die Bundesregierung derzeit im
Bereich der Offshore-Windenergie, und welche forschungspolitischen Ziele
verfolgt sie damit?
Die Forschungsförderung der Bundesregierung im Bereich der Offshore-
Windenergie erfolgt aktuell im Rahmen des 6. Energieforschungsprogramms
„Forschung für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare
Energieversorgung“. Vor dem 3. August 2011 war das 5. Energieforschungsprogramm die
Grundlage.
Förderpolitische Ziele sind insbesondere, die spezifischen Kosten zu senken,
den Stromertrag zu steigern sowie die Verfügbarkeit und
Umweltverträglichkeit von Windenergieanlagen zu erhöhen.
Die derzeit laufenden Forschungsvorhaben verteilen sich auf folgende
Schwerpunkte:
– Forschungsplattformen und Testfeldforschung,
– Komponentenoptimierung hinsichtlich Kosten und Langlebigkeit,
– Fehlerfrüherkennung, Optimierung von Wartung und Betrieb,
– Optimierung von Rotorblättern und deren Fertigung,
– Regelung von Windenergieanlagen,
– Dimensionierung von Gründungen und Tragstrukturen, Fertigungsprozesse,
– Ökologische Aspekte von Offshore-Windparks (Vögel, Meereslebewesen),
insbesondere Schallschutz,
Drucksache 17/9476 – 22 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode– Windmessungen und Untersuchung der Nachströmeffekte in Windparks,
– Bodenmechanik und Baugrunduntersuchungen,
– Netzintegration.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit fördert
derzeit 67 laufende Forschungsprojekte im Bereich der Offshore-Windenergie
mit einer Gesamtsumme von 100 Mio. Euro. Im Jahr 2011 wurden 42 Projekte
in diesem Bereich neu bewilligt; sie werden mit insgesamt 47 Mio. Euro
gefördert. Somit betrug der Anteil der Offshore-Windenergieforschung an der
Forschungsförderung der erneuerbaren Energien im Jahr 2011 rund 19 Prozent.
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ISSN 0722-8333]