[Deutscher Bundestag Drucksache 17/9548
17. Wahlperiode 08. 05. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Koch, Diana Golze,
Heidrun Dittrich, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/9123 –
Weiterentwicklung des Bundesfreiwilligendienstes
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Zum 1. Juli 2011 wurde die Wehrpflicht in der Bundesrepublik Deutschland
ausgesetzt und damit auch der Wehrersatzdienst bzw. der Zivildienst. Der
Bundesfreiwilligendienst sollte ab diesem Zeitpunkt zumindest teilweise die
Folgen der Aussetzung des Zivildienstes ausgleichen. Ziel war und ist,
möglichst viele Menschen zu sozialem Engagement zu bewegen und für einen
Einsatz für die Allgemeinheit zu gewinnen. Der neue Dienst ist kein Ersatzdienst
mehr, sondern begründet – auf freiwilliger Basis – ein öffentlich-rechtliches
Dienstverhältnis, welches in den Strukturen des Zivildienstes abläuft. Ein
grundlegender Unterschied zum Zivildienst liegt in der Altersöffnung, die
jedoch zum Beispiel dann zu Problemen führt, wenn ältere Menschen keine
Erwerbsarbeit mehr finden und dadurch unter anderem in den
Bundesfreiwilligendienst gedrängt werden. Der Bundesfreiwilligendienst darf jedoch nicht
staatlich subventionierter Niedriglohnsektor sein.
In der Anfangsphase prägten Startschwierigkeiten den neuen
Bundesfreiwilligendienst. So war zum Beispiel das Interesse der Freiwilligen gering und
einige wichtige Details waren ungeklärt wie die Kindergeldzahlung.
Mittlerweile – nach fast einem Dreivierteljahr – sieht die Lage etwas anders aus.
Bereits gegen Ende 2011 existierten schon über 30 000 Verträge mit
Bundesfreiwilligendienstteilnehmenden (Bufdis). Das Ziel von 35 000 Verträgen, das
anfangs kaum erreichbar schien, wird übertroffen, so dass nicht mehr alle
Freiwilligen in den Bundesfreiwilligendienst kommen, die sich dort
engagieren wollen. Die Kontingentierung der Bundesfreiwilligenplätze wird zu einem
echten Problem.
Zugleich muss man sich aber auch die Frage stellen, warum immer mehr
junge wie alte Menschen einen solchen Dienst ableisten möchten oder
müssen. Neben einer nachgewiesenen beachtlichen Neigung zu freiwilligem
Engagement können das auch fehlende Ausbildungs- und
sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze oder Studienplätze sein.
Zusätzlich zu dauerhaften Problemen wie der Kontrolle über tatsächliche
Arbeitsmarktneutralität der Freiwilligendienste oder der Schaffung
niedrigschwelliger Zugangsmöglichkeiten treten neue Probleme bzw. Fragen im Zu- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend vom 4. Mai 2012 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/9548 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodesammenhang mit dem Bundesfreiwilligendienst auf, die einer Klärung
bedürfen: Flexibilisierung des Dienstes, Festschreibung des Trägerprinzips,
Bildungsgutscheine, Stärkung der Anerkennungskultur, Rolle und Struktur
des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA),
Verhältnis zu den Jugendfreiwilligendiensten und zum klassischen Ehrenamt.
Jüngst stellte das Bundesministerium der Finanzen zur Debatte, den Wehrsold
der freiwillig Wehrdienstleistenden sowie die Bezüge der Bufdis zu besteuern.
Dazu brachte die Fraktion DIE LINKE. eine eigenständige Kleine Anfrage
ein.
Auch wenn die Fraktion DIE LINKE. es bevorzugt hätte, rechtliche
Grundlagen festzuziehen, um die bestehenden Jugendfreiwilligendienste weiter
auszubauen und zu stärken, anstatt den Bundesfreiwilligendienst einzuführen (vgl.
Bundestagsdrucksache 17/4845), fragen wir hinsichtlich der
Weiterentwicklung des Bundesfreiwilligendienstes die Bundesregierung.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die erfolgreiche Politik der Bundesregierung hat dazu geführt, dass sich derzeit
mehr als 85 000 Menschen freiwillig in einem gesetzlich geregelten
Freiwilligendienst engagieren.
Zum 1. Juli 2011 wurde der neue Bundesfreiwilligendienst (BFD) eingeführt.
Ziel dieses neuen Freiwilligendienstes ist es, zukünftig möglichst vielen
Menschen einen Einsatz für die Allgemeinheit zu ermöglichen. Im Gegensatz zum
Zivildienst, der als Wehrersatzdienst nur die jungen Männer erfasste, steht der
BFD daher Männern und Frauen jeden Alters ab Erfüllung der
Vollzeitschulpflicht offen. Parallel dazu wurden die bekannten und bewährten
Jugendfreiwilligendienste Freiwilliges Soziales bzw. Ökologisches Jahr (FSJ/FÖJ)
umfassend gestärkt und ausgebaut.
Aktuell sind weit über 30 000 Freiwillige im neuen BFD engagiert. Aber auch
in den Jugendfreiwilligendiensten konnte die Zahl der Freiwilligen nochmals
deutlich auf beinahe 50 000 gesteigert werden. Die Befürchtung einiger
wohlfahrtsverbandlicher und zivilgesellschaftlicher Organisationen, der neue BFD
könnte zu einer Konkurrenz für die bestehenden Jugendfreiwilligendienste
(JFD) werden, hat sich somit nicht bewahrheitet; auch die JFD gehen massiv
gestärkt aus den Veränderungen hervor. Insgesamt ist die Zahl der Freiwilligen
innerhalb eines Jahres verdoppelt worden. Damit ist die Bundesregierung,
weniger als ein Jahr nach der Aussetzung der Wehrpflicht, einer Kultur
selbstverständlicher Freiwilligkeit näher als je zuvor.
Die Bundesregierung wird den BFD und die JFD sorgfältig evaluieren, eine
entsprechende europaweite Ausschreibung ist erfolgt. Aus dieser
umfangreichen gemeinsamen Evaluation erwartet die Bundesregierung detaillierte
Antworten und weitere Erkenntnisse. Offizieller Beginn des BFD war der 1. Juli
2011, also vor weniger als neun Monaten; entsprechend können viele der
gestellten Fragen noch nicht oder erst teilweise beantwortet werden.
1. Wie viele Freiwillige sind nach Wegfall des Zivildienstes in den
Bundesfreiwilligendienst und in die bisherigen Jugendfreiwilligendienste
gegangen (bitte nach Geschlecht, Alter, Art des Dienstes, Dauer, Ort, wenn
möglich Höhe Taschengeld/Aufwandsentschädigung etc. aufschlüsseln)?
Im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) sind
bisher 42 241 Vereinbarungen zum BFD registriert worden.
Alle Zahlenangaben der nachfolgenden Tabellen stammen aus einer am
16. April 2012 durchgeführten Datenbankabfrage. Um die Übersichtlichkeit
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/9548des Abfrageergebnisses zu gewährleisten, wurde auf eine Abfrage zum
Einsatzort verzichtet und stattdessen die Verteilung auf die Bundesländer dargestellt.
Übersicht über die Anzahl der Vereinbarungen für den Bundesfreiwilligendienst
nach Bund/Ländern und Geschlecht
Vereinbarungen für den Bundesfreiwilligendienst nach Bund/Ländern, Alter und Geschlecht
Belastbare Angaben zur Verteilung auf die unterschiedlichen
Einsatzstellenarten können nicht gemacht werden.
Bundesland ¼ Frauen Männer Gesamt
Schleswig-Holstein 563 784 1.347 3,19%
Hamburg 491 489 980 2,32%
Niedersachsen 1634 1993 3.627 8,59%
Bremen 137 124 261 0,62%
Nordrhein-Westfalen 4033 4898 8.931 21,14%
Hessen 864 1146 2.010 4,76%
Rheinland-Pfalz 642 678 1.320 3,12%
Baden Württemberg 2237 2845 5.082 12,03%
Bayern 1629 2217 3.846 9,10%
Saarland 217 199 416 0,98%
Berlin 548 715 1.263 2,99%
Brandenburg 930 801 1.731 4,10%
Mecklenburg-Vorpommern 432 636 1.068 2,53%
Sachsen 3090 2475 5.565 13,17%
Sachsen-Anhalt 1091 897 1.988 4,71%
Thüringen 1471 1335 2.806 6,64%
Bund 20.009 22.232 42.241 100,00%
<27 27-60 >60
Bundesland ¼ Frauen Männer Frauen Männer Frauen Männer
Schleswig-Holstein 486 685 66 80 11 19
Hamburg 448 443 37 38 6 8
Niedersachsen 1.403 1.741 192 193 39 59
Bremen 106 101 23 20 8 3
Nordrhein-Westfalen 3.506 4.272 467 530 60 96
Hessen 699 939 151 173 14 34
Rheinland-Pfalz 537 564 88 102 17 12
Baden Württemberg 1.852 2.400 360 375 25 70
Bayern 1.419 1.941 181 213 29 63
Saarland 176 181 37 16 4 2
Berlin 325 439 165 206 58 70
Brandenburg 183 311 633 385 114 105
Mecklenburg-Vorpommern 172 315 223 254 37 67
Sachsen 660 800 2.076 1.300 354 375
Sachsen-Anhalt 268 304 699 490 124 103
Thüringen 253 345 1.080 776 138 214
Bund 12.493 15.781 6.478 5.151 1.038 1.300
Drucksache 17/9548 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode47,33 Prozent der Freiwilligen vereinbaren den Freiwilligendienst für die
Dauer eines Jahres, 16,36 Prozent vereinbaren einen Dienst über 12 Monate
und 36,31 Prozent vereinbaren einen Dienst unter 12 Monate.
Das Taschengeld wird von den Einsatzstellen gezahlt und kann bis zu 336 Euro/
Monat betragen, die tatsächliche Höhe des Taschengeldes ist variabel und wird
zwischen den Einsatzstellen und den Freiwilligen vereinbart; zusätzlich können
die Einsatzstellen Fahrtkosten, Unterkunft und Verpflegung bzw. entsprechende
Ersatzleistungen gewähren.
Der Bundeszuschuss an die Einsatzstellen für Taschengeld und
Sozialversicherungsbeiträge beträgt für Freiwillige bis zum 25. Lebensjahr maximal 250 Euro/
Monat und über 25 Jahren maximal 350 Euro/Monat.
Für die Jugendfreiwilligendienste FSJ und FÖJ können für das Inland aus den
von den Zentralstellen im FSJ bzw. den Ländern im FÖJ zum Stichtag 1.
Dezember 2011 auf Grundlage der Angaben der angeschlossenen Träger erstellten
Statistiken die nachstehenden Zahlen zur Verteilung der Teilnehmenden
ermittelt werden.
FSJ:
Weitere zehn männliche Personen leisten ein FSJ bei der Bundesanstalt
Technisches Hilfswerk. Nicht erfasst werden Freiwillige, die einen JFD bei einem
Träger leisten, der keiner Zentralstelle angeschlossen ist.
Gesamt FSJler insgesamt
2011 weibl. männl.
ASB 916 438 478
AWO 2708 1960 748
AEJ- Ev. Freiwilligendienste 7834 5064 2770
Deutsche Sportjugend 1835 599 1236
Jugendhaus Düsseldorf
e.V. (JHD)
5080 3594 1486
Malteser Hilfsdienst e.V.
(MHD)
438 127 311
Der Paritätische
Gesamtverband DPWV
6189 4349 1840
Johanniter (JUH) 972 392 580
DRK 11496 6933 4563
IB 5949 4159 1790
BKJ 1381 937 444
BAFzA 1731 1159 572
Gesamt 46529 29711 16818
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/9548FÖJ:
Die Auswertung der vorliegenden Statistiken der Zentralstellen bzw. Länder ist
hinsichtlich weitergehender Aussagen noch nicht abgeschlossen. Ebenso liegen
keine zahlenmäßigen Angaben zu weiteren Freiwilligen vor, die bei einer nicht
an eine Zentralstelle angeschlossenen Einsatzstelle ein FSJ leisten.
2. Wie viele Stellen werden im Bundesfreiwilligendienst benötigt, um allen
Interessierten einen Dienst zu ermöglichen?
Es besteht eine hohe Nachfrage nach dem BFD. Konkrete Angaben zur Zahl
der Interessierten – und damit auch der theoretisch besetzbaren Plätze – liegen
nicht vor, da sich Interessierte häufig bei verschiedenen Einsatzstellen
bewerben. Es gibt im BFD kein zentrales Bewerbungsverfahren, sondern Interessierte
und Einsatzstellen lernen sich in aller Regel auf einem informellen Weg kennen
und verabreden im Wege eines Kennenlernprozesses einen Freiwilligendienst.
Eine statistische Erfassung ist daher überhaupt nur für unterschriebene
Vereinbarungen möglich, da nicht erfasst werden kann, wie viele Erstkontakte aus
welchem Grund nicht zu einem Vertrag führen.
3. Wie viele Bufdis arbeiten jeweils bei den verschiedenen Vereinen,
Verbänden und Organisationen (u. a. AWO, Deutsches Rotes Kreuz e. V.,
Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland e. V., Deutscher
Caritasverband e. V., die einzelnen Mitgliedsorganisationen des Deutschen
Paritätischen Wohlfahrtsverbandes – Gesamtverband e. V.), und wie viele
Freiwillige aus Bundesfreiwilligendienst und den
Jugendfreiwilligendiensten arbeiten bei welchen Trägern nach § 10 des
Jugendfreiwilligendienstegesetzes (bitte für jede Frage nach Art des Dienstes, Anzahl Freiwilliger,
Gesamt FÖJler insgesamt
2011 weibl. männl.
BW 191 106 85
BY 220 113 107
BE 301 177 124
BB 165 86 79
HB 40 26 14
HH 65 28 37
HE 133 77 56
MV 163 88 75
NI 254 168 86
NW 242 107 135
RP 119 70 49
SL 23 15 8
SN 294 164 130
ST 129 76 53
SH 132 97 35
TH 193 111 82
Gesamt 2664 1509 1155
Drucksache 17/9548 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeGeschlecht, Träger, Einsatzstellen, konkrete Einsatzbereiche,
Bundesländer detailliert aufschlüsseln)?
Freiwillige sind keine „Arbeitskräfte“, vielmehr engagieren sie sich in einem
gesetzlich geregelten Freiwilligendienst und übernehmen dabei überwiegend
praktische Hilfstätigkeiten.
Die nachfolgende Tabelle informiert über die Anzahl der Vereinbarungen für
den BFD nach Zentralstellen:
Übersicht über die Anzahl der Vereinbarungen für den Bundesfreiwilligendienst
nach Zentralstellen
* Hierin eingeschlossen sind 23 Vereinbarungen von Freiwilligen, die bei der Bundesanstalt Technisches
Hilfswerk einen BFD leisten.
Zur Aufschlüsselung nach Einsatzstellenarten wird auf die Antwort zu Frage 1
verwiesen. Angaben zu den Trägern der Einsatzstellen liegen nicht vor.
Die JFD werden nicht zentral durch den Bund administriert. Eine Darstellung
der gegenwärtig im Dienst befindlichen Freiwilligen differenziert nach den
einzelnen nach § 10 des Jugendfreiwilligendienstegesetzes (JFDG) zugelassenen
Trägern ist mit den vorliegenden Daten nicht möglich. Für die Verteilung nach
Zentralstellen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
4. Welche großen Trägerorganisationen forderten Anfang Februar 2012
10 500 zusätzlich geförderte Stellen im Bundesfreiwilligendienst (vgl.
„Träger wollen mehr BFD-Stellen“, n-tv.de vom 4. Februar 2012), und auf
welche Weise profitieren gerade diese Trägerorganisationen aus Sicht der
Bundesregierung von einer möglichen Aufstockung?
Die Hintergründe der angesprochenen Umfrage sind hier nicht bekannt. Nach
den der Bundesregierung vorliegenden Erkenntnissen machen insbesondere
alle „großen“ Zentralstellen einen deutlichen Mehrbedarf geltend. Hintergrund
Zentralstelle Anzahl
Arbeiter-Samariter Bund Deutschland e.V. 763
AWO Bundesverband e.V. 2.240
Bundesverband Deutsche Tafel e.V. 499
BUND 72
BAFzA* 17.891
BKJ 293
Deutsche Sportjugend 600
Deutscher Caritasverband e.V. 4.352
DLRG Bundesgeschäftsstelle 41
DPWV Gesamtverband e.V. 4.544
DRK Generalsekretariat 2.962
Evangelische Freiwilligendienste 4.585
ÖBFD beim FÖF e.V. c/o Stiftung Naturschutz Berlin 95
Internationaler Bund 1.698
Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. 518
Malteser Hilfsdienst e.V. 756
NABU Bundesgeschäftsstelle 270
ASC Göttingen v. 1846 e.V. 62
Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland
42.241
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/9548ist die enorme Nachfrage nach dem sehr erfolgreich angelaufenen BFD. Von
Seiten der Verbände wird es deshalb als kontraproduktiv angesehen, dass der
BFD knapp neun Monate nach seiner Einführung und vorangegangener
Werbung bereits kontingentiert wird.
5. Wenn die Jugendfreiwilligendienste weiter ausgebaut und finanziell
gestärkt werden, können dann die Interessierten an einem
Jugendfreiwilligendienst diesen leisten, oder sollen sie weiterhin auf den
Bundesfreiwilligendienst umgeschichtet werden?
In welchem Umfang müssten dann die Jugendfreiwilligendienste finanziell
gestärkt und ausgebaut werden?
Eine „Umschichtung“ vom JFD zum BFD findet nicht statt. Beide Formate
haben sich überaus erfolgreich entwickelt. Nach rund neun Monaten sind nahezu
alle 35 000 bezuschussbaren BFD-Plätze vergeben. Im FSJ und FÖJ sind
zurzeit knapp 50 000 Freiwillige aktiv.
Da die Formate BFD, FSJ und FÖJ für die Freiwilligen so ausgestaltet sind,
dass für jugendliche Freiwillige keine wesentlichen Unterschiede bestehen,
bieten eine Reihe von Trägern Jugendlichen, die an einem Freiwilligendienst
interessiert sind, mit denen aber kein BFD-Vertrag geschlossen werden kann, einen
FSJ-Vertrag an. Für die Zahl der FSJ-Verträge gibt es keine vom Bund gesetzte
Obergrenze.
Die Finanzierung des laufenden Freiwilligenjahrgangs 2011/2012 ist gesichert
und die bei Einführung des BFD genannte Zielmarke von 70 000 Freiwilligen
in den Freiwilligendiensten insgesamt erreicht und übertroffen.
Für das Haushaltsjahr 2012 wurde der Haushaltsansatz für die JFD im
Vergleich zum Vorjahr erneut fast verdoppelt, so dass im Titel für die JFD nunmehr
92,6 Mio. Euro bereit stehen. Das Ergebnis des laufenden
Haushaltsaufstellungsverfahrens für das Haushaltsjahr 2013 kann nicht vorweg genommen
werden. Ziel der Bundesregierung ist es, die positive Entwicklung der
Freiwilligendienste auch weiterhin zu unterstützen.
6. Wie möchte die Bundesregierung unterstützend wirken, um aufgrund der
enormen Nachfrage auch kurzfristig mehr Menschen Zugang zu dem
Bundesfreiwilligendienst zu ermöglichen und die Platzkontingente zu
erweitern (bitte begründen)?
7. Inwiefern können kurz- und mittelfristig weitere finanzielle Mittel/
Haushaltsmittel für den Ausbau bereitgestellt werden, und wie soll die
Gegenfinanzierung ausgestaltet sein (bitte begründen)?
Die Fragen 6 und 7 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die durch die Zentralstellen geforderte Erhöhung der Freiwilligenförderung für
BFD und FSJ würde nach einer ersten, sehr groben Schätzung für das Jahr 2012
ca. 100 Mio. Euro und ab 2013 ca. 200 Mio. Euro zusätzlich notwendig
machen. Diese zusätzlich benötigten Haushaltsmittel berühren das Budgetrecht
des Parlaments. Die Haushaltspolitiker aller im Bundestag vertretenen Parteien
haben jedoch ausnahmslos übereinstimmend erklärt, dass im laufenden
Haushaltsjahr keine zusätzlichen Mittel für die Freiwilligendienste zur Verfügung
gestellt werden können.
Drucksache 17/9548 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode8. Wie sieht im Konkreten das Prüfverfahren der Arbeitsmarktneutralität im
und nach dem Anerkennungsverfahren aus – sowohl im
Bundesfreiwilligendienst als in den Jugendfreiwilligendiensten?
9. Gibt es diesbezüglich gesetzlich fixierte Standards, und wenn ja, wo sind
diese zu finden, und hält die Bundesregierung diese für hinreichend
konkret?
Wenn nein, welche Standards würde die Bundesregierung für
Bundesfreiwilligendienst und Jugendfreiwilligendienste zur Anwendung bringen
wollen?
10. Entspricht es den Tatsachen, dass sich die Bundesregierung an den
Standards aus dem früheren Zivildienst orientiert, und wenn ja, um welche
konkreten Standards handelte es sich, und wo waren diese gesetzlich
fixiert (bitte begründen)?
Die Fragen 8 bis 10 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nach § 3 des Bundesfreiwilligendienstgesetzes (BFDG) ist der BFD
arbeitsmarktneutral auszugestalten.
Nach § 6 Absatz 2 BFDG wird eine Einsatzstelle anerkannt, wenn sie
1. Aufgaben insbesondere in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe,
einschließlich der Einrichtungen für außerschulische Jugendbildung und für
Jugendarbeit, in Einrichtungen der Wohlfahrts-, Gesundheits- und Altenpflege,
der Behindertenhilfe, der Kultur und Denkmalpflege, des Sports, der
Integration, des Zivil- und Katastrophenschutzes und in Einrichtungen, die im
Bereich des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der
Bildung zur Nachhaltigkeit tätig sind, wahrnimmt,
2. die Gewähr bietet, dass Beschäftigung, Leitung und Betreuung der
Freiwilligen den Bestimmungen dieses Gesetzes entsprechen sowie
3. die Freiwilligen persönlich und fachlich begleitet und für deren Leitung und
Betreuung qualifiziertes Personal einsetzt.
Gemäß § 6 Absatz 3 BFDG gelten die am 1. April 2011 nach § 4 des
Zivildienstgesetzes anerkannten Beschäftigungsstellen und Dienstplätze des
Zivildienstes als anerkannte Einsatzstellen und Plätze des BFD.
Die Kriterien zur Prüfung der Arbeitsmarktneutralität entsprechen inhaltlich in
vollem Umfang denen im Zivildienst sowie denen der JFD. Zusätzlich müssen
sich im BFD die Einsatzstellen nach den entsprechenden Richtlinien schriftlich
gegenüber dem Bund zur Wahrung der Arbeitsmarktneutralität verpflichten und
versichern, dass durch die Anerkennung als Einsatzstelle und den Einsatz
Bundesfreiwilliger die Einstellung neuer Beschäftigter nicht verhindert wird und
der Einsatz Freiwilliger nicht zu einer Kündigung von Beschäftigten führt.
Darüber hinaus muss der Antragsteller bestätigen, dass der Betriebs- oder
Personalrat beteiligt wurde, wenn in der Einrichtung ein solcher vorhanden ist.
Nach dem Anerkennungsverfahren im Bereich des BFD geht das BAFzA allen
Hinweisen über Verstöße gegen die Arbeitsmarktneutralität nach. Kann ein
Verstoß nachgewiesen werden, prüft das BAFzA den Widerruf der
Anerkennung als Einsatzstelle im BFD.
Das Gebot der Arbeitsmarktneutralität ist schon nach der gesetzlichen
Konzeption des FSJ und des FÖJ als pädagogisch begleiteter Orientierungs- und
Bildungsjahre für junge Menschen ein wesentliches Element der JFD. Dabei sind
die Träger für Prüfung der ihnen angeschlossenen Einsatzstellen
verantwortlich. Ist die Arbeitsmarktneutralität nicht mehr gewährleistet, muss der Träger
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/9548die Zusammenarbeit mit der Einsatzstelle beenden. Erfolgt dies nicht, ist unter
anderem eine Rückforderung der Bundesförderung wegen zweckwidriger
Verwendung zu prüfen. Anders als im BFD können die für die Ausführung des
JFDG des Bundes zuständigen Länder bei den Jugendfreiwilligendiensten
entsprechende Maßnahmen, insbesondere im Rahmen der Trägerzulassung,
ergreifen.
11. Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung in die Wege zu leiten,
um z. B. Regionalbetreuerinnen und -betreuer zu unterstützen, die einem
Verdacht auf Verstoß gegen die Arbeitsmarktneutralität nachgehen?
Welche Stellen sind dafür vorgesehen, die Arbeitsmarktneutralität zu
überprüfen und zu ahnden?
Sofern eine Beschwerde wegen Verstoßes gegen die Arbeitsmarktneutralität –
unabhängig davon, wer die Beschwerde vorbringt – eingeht, obliegt die Prüfung und
Ahndung beim BFD dem BAFzA.
12. Wie viele Verstöße gegen die Arbeitsmarktneutralität sind aufgetreten
und der Bundesregierung bekannt (im Zivildienst, in den
Jugendfreiwilligendiensten und im Bundesfreiwilligendienst), und wie gedenkt die
Bundesregierung, adäquater und zeitnäher über Verstöße informiert zu
werden (bitte begründen)?
Im Zivildienst hat es nur in einigen wenigen Fällen Verstöße gegen die
Arbeitsmarktneutralität gegeben, die jedoch datentechnisch nicht erfasst wurden.
Gleiches gilt für die Jugendfreiwilligendienste und die Mitteilungen der Länder aus
der Durchführung des JFDG dazu.
Im BFD sind bisher keine Verstöße gegen die Arbeitsmarktneutralität
festgestellt worden.
Eine Notwendigkeit zur Änderung von Informationswegen und/oder -zeiten
wird daher nicht gesehen.
13. Falls der Bundesregierung Verstöße bekannt sind, geht sie dann weiterhin
von einer effektiven, ernsthaften und funktionierenden Prüfung
möglicher Verstöße gegen die Arbeitsmarktneutralität aus (bitte begründen)?
Was müsste aus ihrer Sicht hier geändert und verbessert werden?
14. Falls der Bundesregierung keine derartigen Verstöße bekannt sind,
könnte dies dann an einem unzureichenden Prüf- und Meldeverfahren
sowie mangelhaften bzw. kaum nachprüfbaren Kriterien liegen, und was
gedenkt die Bundesregierung diesbezüglich zu verbessern (bitte beide
Fragen mit Begründung beantworten)?
Die Fragen 13 und 14 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nach Auffassung der Bundesregierung sind die Kriterien zur Prüfung der
Arbeitsmarktneutralität, die sich bereits im Zivildienst und in den
Jugendfreiwilligendiensten bewährt haben, auch für den BFD geeignet und ausreichend. Die
Bundesregierung wird die Entwicklung im Bundesfreiwilligendienst weiter
beobachten und ggf. die Kriterien überarbeiten. Nicht zuletzt haben die
Freiwilligen selber, aber auch die Angestellten der Einsatzstellen und deren
Interessenvertretungen (u. a. Betriebs- und Personalräte) ein hohes Interesse an der
Drucksache 17/9548 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodearbeitsmarktneutralen Durchführung der Freiwilligendienste, so dass
gewährleistet ist, dass Verstöße umgehend gemeldet werden.
15. Wie beurteilt die Bundesregierung eine mögliche flexiblere
Ausgestaltung des Bundesfreiwilligendienstes?
Wo wären Ansatzpunkte jenseits der Arbeitsdauer pro Woche?
16. Wäre aus Sicht der Bundesregierung ein Teilzeitdienst auch für unter
27- Jährige denkbar (bitte begründen)?
Wie müsste dieser aus Sicht der Bundesregierung ausgestaltet sein?
17. Erachtet die Bundesregierung einen halbtägigen oder anderweitigen
Teilzeitfreiwilligendienst für sinnvoll, um beispielsweise eine Verbindung
mit Studium, Ausbildung oder Beruf zu erleichtern (bitte begründen)?
18. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um engagierten
Menschen einen Bundesfreiwilligendienst zu ermöglichen, die aber parallel
ein Studium, eine Ausbildung oder eine berufliche (Teilzeit-)Stelle
absolvieren bzw. innehaben?
Die Fragen 15 bis 18 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der BFD wurde als Ergänzung der JFD ausgestaltet. Dementsprechend
unterscheiden sich in beiden Freiwilligendiensten beispielsweise auch nicht die
Regelungen zur Dauer des Freiwilligendienstes, zur Höhe des Taschengeldes, das
zwischen den Vertragschließenden innerhalb des gesetzlich vorgegebenen
Rahmens frei vereinbart wird, zu den Sach- oder Geldwertersatzleistungen, und zur
Sozialversicherung. Nur bezüglich der Einsatzzeit ist für BFD-Teilnehmer, die
das 27. Lebensjahr vollendet haben und für die die JFD nicht zur Verfügung
stehen, eine Ausnahme vorgesehen. Sie können auch einen Teilzeitdienst von
mehr als 20 Wochenstunden leisten.
Die derzeitige Nachfrage weist eindeutig darauf hin, dass sich die gesetzlichen
Bestimmungen bewähren. Deshalb sind Änderungen, wie beispielsweise
Flexibilisierungen oder andere zeitliche Regelungen, wie sie in den Fragen genannt
sind, schon aus diesem Grund sorgfältig zu prüfen. Gründe für eine Änderung
dieser Rahmenbedingungen können sinnvollerweise erst nach einer
sorgfältigen Evaluation benannt und bewertet werden. Durch solche Änderungen dürfen
die Unterschiede zwischen den geregelten Freiwilligendiensten und dem
allgemeinen bürgerschaftlichen Engagement nicht verwischt werden. Diese
bestehen vor allem darin, dass die Freiwilligendienste als Lern- und
Orientierungsdienste ausgestaltet sind und pädagogisch begleitet werden und die
Teilnehmenden sich vertraglich verpflichten, sich für eine vorab festgelegte
Zeitspanne ihres Lebens und in einem wöchentlichen, zeitlich wesentlichen
Umfang oder im Rahmen einer Vollzeittätigkeit zu engagieren. Diese
Selbstverpflichtung bedingt u. a. auch die auf pädagogischen Konzepten beruhende
und einer Qualitätskontrolle unterliegende kontinuierliche Begleitung des
Dienstes, die sozialversicherungsrechtliche Absicherung der Teilnehmenden
und den grundsätzlich bestehenden Anspruch auf Kindergeld.
Im Rahmen der derzeit ausgeschriebenen gemeinsamen Evaluation des BFD
und der JFD wird umfassend evaluiert werden, wie diese Freiwilligendienste
zielgerichtet weiterentwickelt und optimiert werden können.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/954819. Hält es die Bundesregierung für sinnvoll, auch den
Bundesfreiwilligendienst durchweg wie die Jugendfreiwilligendienste als Bildungsdienste
zu gestalten, und welche Maßnahmen müssten dafür in die Wege geleitet
werden (bitte begründen)?
20. Wie könnte man speziell für über 27-Jährige den
Bundesfreiwilligendienst als flexiblen Bildungsdienst gestalten?
Die Fragen 19 und 20 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Der BFD ist – in Orientierung an den Jugendfreiwilligendiensten – als
Bildungsdienst konzipiert, ausgestaltet und umgesetzt. Unter anderem sind für die
unter 27-Jährigen – wie in den Jugendfreiwilligendiensten – 25 Bildungstage
als Teil der pädagogischen Begleitung gesetzlich festgeschrieben. Die
Ableistung des BFD wird oft als Orientierungsphase angesehen, mit der Möglichkeit,
den Horizont zu erweitern und praktische Erfahrungen zu sammeln. Viele
Jugendliche wollen gerade nach der Schule nicht direkt in Ausbildung oder
Studium gehen, sondern in andere Bereiche „hineinschnuppern“. Die angebotenen
Seminare dienen dazu, die durch diese Erfahrungen im BFD erworbenen
persönlichen und sozialen Kompetenzen zu vertiefen und weiterzuentwickeln.
Die über 27-Jährigen verfügen in aller Regel bereits über entsprechende
Berufs- und Lebenserfahrung, deshalb sieht die gesetzliche Regelung die
Teilnahme an den Seminaren in „angemessenem Umfang“ vor. Für diese
Altersgruppe geht es darum, die gesammelten Erfahrungen mit in den Dienst
einzubringen. Von der Einsatzstelle bzw. dem zuständigen Träger wird
individuell in Absprache mit den Freiwilligen ein abgestimmtes Konzept entwickelt,
wobei auf der Grundlage einer einvernehmlichen Absprache unter den
Zentralstellen für eine Erprobungsphase vom Umfang her zunächst ein Seminartag pro
BFD-Monat vorgesehen ist. Bei entsprechendem Wunsch können auch die
vollen 25 Seminartage in Anspruch genommen werden.
21. Wie sollen Einheitlichkeit und Kohärenz der pädagogischen Begleitung
sowie der Bildungsseminare im Bundesfreiwilligendienst, aber auch
diensteübergreifend sichergestellt werden?
22. Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um das Absinken sowie
Absenken der pädagogischen Standards (wie vielerorts befürchtet) beim
Bundesfreiwilligendienst zu verhindern?
Wie verhält sich die Bundesregierung diesbezüglich bei den
herkömmlichen Jugendfreiwilligendiensten (bitte begründen)?
23. Welche Schritte müssen aus Sicht der Bundesregierung gemacht werden,
um eine bessere pädagogische Qualität flächendeckend zu gewährleisten?
Sind diesbezügliche Evaluierungen in Planung?
Wenn ja, wann, und in welchem Umfang?
Wenn nein, warum nicht?
24. Wie ist der Erfolg dieser pädagogischen Begleitung „messbar“, gibt es
Prüfkriterien, und wie lauten diese?
25. Wie werden im Rahmen der pädagogischen Begleitung konkret soziale,
ökologische, kulturelle und interkulturelle Kompetenzen vermittelt und
Drucksache 17/9548 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodedas Verantwortungsbewusstsein für das Gemeinwohl gestärkt
(Richtlinien, Grundlagen …)?
Die Fragen 21 bis 25 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Entsprechend den Ausführungen zu den Fragen 19 und 20 ist der BFD als
Bildungsdienst konzipiert. Dies umfasst die fachliche Einführung in der
Einsatzstelle vor Ort, die pädagogische Begleitung im Rahmen der Seminare sowie die
individuelle Betreuung und Begleitung durch die Einsatzstelle während der
Dienstzeit mit individuellen Ansprechpartnern. Hier ist eine enge Abstimmung
zwischen den Einsatzstellen und den Trägern der pädagogischen Begleitung
erforderlich.
Es ist der Bundesregierung ein grundsätzliches Anliegen, dass im Rahmen der
pädagogischen Begleitung weiterhin gemeinsame Seminare mit den
Freiwilligen des FSJ, FÖJ und BFD durchgeführt werden. Hierzu erfolgt eine interne
und intensive inhaltliche Abstimmung zwischen den unterschiedlichen
Anbietern der verschiedenen Seminare, insbesondere zwischen den Bildungszentren
des Bundes (BIZ) und den übrigen Trägern der pädagogischen Begleitung im
FSJ-FÖJ/BFD.
Dabei sind die Qualitätsstandards an den BIZ sowohl hinsichtlich des Personals
als auch der Seminarinhalte qualitativ sehr hochwertig angelegt, was durch
entsprechende Qualitätszertifizierungen belegt wird. Gemeinsame Standards für
alle Seminartage der pädagogischen Begleitung im BFD werden zurzeit in einer
Arbeitsgruppe des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend (BMFSFJ), BAFzA und den Zentralstellen erarbeitet. Des Weiteren ist
die Erarbeitung dazu notwendiger Richtlinien ebenfalls in einer Arbeitsgruppe
geplant.
Um die qualitative Zielerreichung im FSJ und FÖJ abzusichern, ist die
Durchführung entsprechend der gesetzlichen Regelung an Lernzielen zu orientieren
und innerhalb eines pädagogischen Gesamtrahmens zu gestalten.
Bundestutorate, pädagogische Fachkräfte der Träger und die Anleiter in den
Einsatzstellen wirken zu diesem Ziel eng zusammen. Dabei sind die Einsatzstellen vor
allem für die fachliche Anleitung (Praxisanleitung) der Freiwilligen
verantwortlich und übernehmen daneben auch Aufgaben der individuellen
pädagogischen Begleitung. Die individuelle pädagogische Begleitung der Freiwilligen
wird im Übrigen unter anderem durch die pädagogischen Fachkräfte des
Trägers auf der Grundlage eines pädagogischen Konzepts gewährleistet und
umfasst dort neben der bereits genannten Seminararbeit die individuelle Betreuung
der Freiwilligen in der Einsatzstelle einschließlich der Teilaspekte
Kompetenzbilanzierung, Übergangsmanagement und ggf. Krisenintervention. Die im
Bundesarbeitskreis FSJ zusammengeschlossenen Bundestutorate gewährleisten in
enger Abstimmung mit dem Bund einen übergreifenden Prozess der
kontinuierlichen Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung. Dabei bleibt die
Eigenständigkeit der Zuwendungsempfänger zu jeder Zeit gewahrt.
Dieser Ansatz hat sich für die JFD bewährt und wird durch die Einführung des
BFD nicht in Frage gestellt. Mit einer verbesserten Vorgabe hinsichtlich der
förderfähigen Ausgaben für die pädagogische Begleitung durch den Bund wird
ein entsprechender Qualitätsanspruch definiert, dessen Einlösung der Ausbau
der Förderung gezielt und unterstützt. Im Rahmen des Antragsverfahrens sowie
der im Nachweisverfahren zu erstellenden Sachberichte ist die Arbeit der
Bundestutorate gegenüber dem Bund gesondert darzustellen. Regelmäßige
Steuerungsgespräche mit dem Fachreferat sowie die zentralstellenübergreifenden-
Träger-Jahrestagungen ergänzen die Zusammenarbeit. Für das FÖJ gelten die
Ausführungen mit Ausnahmen etwa hinsichtlich des Bundestutorats
grundsätzlich entsprechend.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/9548Mit der bereits ausgeschriebenen Gesamtevaluation von BFD und JFD wird
insbesondere der Bereich der pädagogischen Begleitung hinsichtlich seiner
Strukturen und Wirkungen einer ausführlichen und differenzierten
Untersuchung unterzogen werden. Eine Evaluierung speziell der pädagogischen
Begleitung in den Bildungszentren hat bereits durch das BAFzA begonnen. Ziel
dieser Evaluation ist es, die Qualität und Selbstreflexion der einzelnen
Dozentinnen und Dozenten zu erfragen und eine teilnehmerbezogene Feedbackkultur
aufzubauen. Dies erfolgt mehrschichtig: individuell durch die einzelnen
Dozentinnen und Dozenten für jedes Seminar, BIZ-intern mit Blick auf alle Seminare
des jeweiligen BIZ sowie BIZ-übergreifend durch das BAFzA. Darüber hinaus
ist für den Herbst ein standardisierter Fragebogen vorgesehen. Ein
abschließendes Ergebnis liegt derzeit nicht vor.
26. Wie gewährleistet die Bundesregierung, dass in erster Linie
sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze auf dem ersten Arbeitsmarkt geschaffen
werden, damit der Bundesfreiwilligendienst keine regulären
Arbeitsplätze verdrängt (bitte begründen)?
40. Inwieweit geht die Bundesregierung der Frage nach, ob der
Bundesfreiwilligendienst nicht nur teilweise sozialversicherungspflichtige
Arbeitsplätze, sondern auch klassisches Ehrenamt verdrängt?
Ist eine derartige Untersuchung angestrebt, und wenn nein, warum nicht?
41. Inwieweit sind solche Probleme der Bundesregierung bekannt, und wie
positioniert sie sich generell dazu?
Wie bewertet die Bundesregierung durch Freiwilligendienste geförderte
Monetarisierungstendenzen im bürgerschaftlichen Engagement, durch
die andere Formen des bürgerschaftlichen Engagements verdrängt
werden, und da besonders die, die auf Bezahlung verzichten?
Die Fragen 26, 40 und 41 werden aufgrund des Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung geht davon aus, dass der BFD arbeitsmarktneutral ist und
keine – auch keine teilweise – Verdrängung sozialversicherungspflichtiger
Arbeitsplätze stattfindet.
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass der BFD als
besondere Form des Bürgerschaftlichen Engagements und das klassische
Ehrenamt in einem Verdrängungswettbewerb stünden. Bürgerschaftliches
Engagement ist in Deutschland gesellschaftlich hoch anerkannt und wird
deswegen u. a. auch steuerlich gefördert.
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass Unentgeltlichkeit grundsätzlich
zum Wesen des Bürgerschaftlichen Engagements gehört. Dem stehen
aufwandsorientierte Unterstützungen prinzipiell nicht entgegen. Hierbei ist zu
bedenken, dass entsprechende Unterstützungen ehrenamtlichen Engagements
einerseits eine lange Tradition haben, insbesondere in den politischen, den
berufsverbandlichen und wirtschaftlichen Formen bürgerschaftlicher
Mitgestaltung und -verantwortung. Im heutigen Kontext werden diese Leistungen vor
allem als Auslagenerstattung bzw. -ersatz oder aufgrund eines Verdienstausfalls
gewährt. Dies trägt mit dazu bei, dass niemand von einem Engagement
abgehalten wird, weil bspw. die Fahrtkosten zum Ort des Engagements nicht
aufgebracht werden können. Andererseits wird ein großer Teil des bürgerschaftlichen
Engagements unentgeltlich erbracht. Hauptmotiv des freiwilligen Engagements
ist das Bedürfnis, die Gesellschaft zumindest im eigenen Umfeld
mitzugestalten. Im Rahmen des Freiwilligensurveys 2009 wurden ebenfalls die
Verbesserungswünsche der Freiwilligen abgefragt: hier zeigte sich, dass bei monetären
Drucksache 17/9548 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeAspekten der Problemdruck weiterhin als eher niedrig einzuschätzen ist.
Bürgerschaftliches Engagement ist folglich in seinem Wesenskern Zeit-, Kraft-
und Ressourcenspende. Die Unentgeltlichkeit hat für das Bürgerschaftliche
Engagement damit in Deutschland wesentliche Bedeutung.
Der Freiwilligendienst aller Generationen wird unentgeltlich geleistet. Dies
ergibt sich aus der klaren Regelung des § 2 Absatz 1a des Siebten Buches
Sozialgesetzbuch. Erstattet werden kann der Aufwand für tatsächlich angefallene
belegbare Auslagen, die Freiwillige auf Grund des Freiwilligendienstes auf sich
nehmen, z. B. Fahrtkosten zur Einsatzstelle. Tätigkeits- und Zeitaufwand
werden im Freiwilligendienst aller Generationen nicht berücksichtigt. Die
Aufwandsentschädigung dient nicht der Sicherung des Lebensunterhaltes; ein
Taschengeld wird nicht gezahlt.
27. Wie gewährleistet die Bundesregierung, dass vor allem Hartz-IV-
Beziehende und ältere Menschen nicht dauerhaft in eine „Engagement-
Karriere“ aus finanziellen Gründen gedrängt werden, weil nicht ausreichend
sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze auf dem ersten Arbeitsmarkt
zur Verfügung stehen (bitte begründen)?
Aufgabe und Ziel der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist es, die
Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach dem Zweiten Buch
Sozialgesetzbuch und Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft
leben, zu stärken und dazu beizutragen, dass sie ihren Lebensunterhalt
unabhängig von der Grundsicherung aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten
können. Sie soll erwerbsfähige Leistungsberechtigte bei der Aufnahme oder
Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit unterstützen und den Lebensunterhalt
sichern, soweit dieser nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann. Die
Grundsicherung für Arbeitsuchende umfasst Leistungen zur Beendigung oder
Verringerung der Hilfebedürftigkeit insbesondere durch Eingliederung in
Arbeit und Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Ein Freiwilligendienst
muss dafür nicht geleistet werden. Leistungsberechtigte können
selbstverständlich – wie alle anderen Interessierten – am BFD teilnehmen. Die gemeinsamen
Einrichtungen erteilen gegenüber erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die
eine Tätigkeit im Rahmen eines BFD ausüben möchten, Auskünfte und
verweisen auf Informationsquellen. Darüber hinaus sollen die gemeinsamen
Einrichtungen keine aktiven Beratungen bzw. Vermittlungen auf Stellen des BFD
durchführen. Das grundlegende Prinzip der Freiwilligkeit im Rahmen der
Entscheidung für einen Freiwilligendienst wird gewahrt.
28. Sind der Bundesregierung diesbezügliche Probleme präsent, und von
welchen Stellen werden diese an sie herangetragen (bitte begründen)?
Der Bundesregierung sind keine diesbezüglichen Probleme bekannt.
29. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, damit Hartz-IV-
Beziehende, ältere Menschen, aber auch junge Menschen nach dem
Absolvieren eines Bundes- oder auch Jugendfreiwilligendienstes den Sprung in
einen Ausbildungs- oder regulären Arbeitsplatz schaffen?
Diesen Personen stehen die Unterstützungsmöglichkeiten der aktiven
Arbeitsförderung nach dem Zweiten bzw. Dritten Buch Sozialgesetzbuch zur
Verfügung.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/954830. Wie beurteilt die Bundesregierung die Problematik, dass erwerbsfähige
Leistungsberechtigte nach dem Sozialgesetzbuch aufgrund ihrer
Lebensumstände einen Dienst eingehen müssen, obwohl sie offiziell nicht
zur Ausübung eines Bundesfreiwilligendienstes verpflichtet werden
können?
Es wird auf die Antwort zu Frage 27 verwiesen. Auch Leistungsberechtigte
nach dem Sozialgesetzbuch sind unter keinen Umständen zur Aufnahme eines
Freiwilligendienstes verpflichtet oder gezwungen.
31. In welchen Fällen sähe und sieht die Bundesregierung das zentrale
Prinzip der Freiwilligkeit verletzt (bitte mit Beispielen)?
Wie beurteilt die Bundesregierung hier das Problem eines „indirekten
Zwangs“, der Menschen nicht ganz freiwillig in den
Bundesfreiwilligendienst bringt, weil es dort z. B. eine Aufwandsentschädigung gibt?
Es wird auf die Antwort zu Frage 27 verwiesen.
32. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen Erwerbslose und
Arbeitsuchende über Behörden wie die Agenturen für Arbeit in den
Bundesfreiwilligendienst gebracht wurden?
Sind Ihnen dabei Fälle von „sanftem Druck“ bekannt, oder wurde die
Entscheidung für einen Dienst allein auf freiwilliger Basis gefällt (bitte
alles begründen)?
Die technischen Voraussetzungen für die statistische Erfassung von
Teilnehmern am BFD liegen bei der Bundesagentur für Arbeit voraussichtlich erst
Ende 2012 vor. Aus diesem Grund können aktuell keine Angaben zur Anzahl
von entsprechenden Teilnehmerinnen und Teilnehmern am BFD gemacht
werden. Der Bundesregierung ist kein Fall bekannt, in dem die Entscheidung für
einen Freiwilligendienst nicht auf freiwilliger Basis gefällt worden wäre.
33. Wie viele Absolventen eines Bundesfreiwilligendienstes erwerben nach
Ende ihres Dienstes einen erneuten Anspruch auf Arbeitslosengeld I, weil
der Bundesfreiwilligendienst der Versicherungspflicht zur
Arbeitsförderung unterliegt?
Zeiten eines BFD werden – wie andere Zeiten eines
Versicherungspflichtverhältnisses zur Bundesagentur für Arbeit – für die Begründung eines Anspruchs
auf Arbeitslosengeld berücksichtigt. Der BFD wurde zum 1. Juli 2011
eingeführt. Erkenntnisse darüber, in wie vielen Fällen Dienstleistende im Anschluss
an ihren BFD arbeitslos sind oder einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend
machen, liegen nicht vor.
34. Inwiefern können der Bundesfreiwilligendienst, aber auch die
Jugendfreiwilligendienste bei der Arbeitsplatzfindung unterstützend wirken?
Beide Freiwilligendienste sind als Bildungsdienste ausgestaltet und bieten so
Chancen, sich persönlich zu orientieren und weiterzuentwickeln.
Drucksache 17/9548 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode35. Welche Maßnahmen zur Stärkung der Anerkennung für das Ableisten des
Bundesfreiwilligendienstes diskutiert die Bundesregierung, und welche
gedenkt sie einzuführen?
36. Würden diese Maßnahmen in Zusammenarbeit mit den Ländern auch für
die Jugendfreiwilligendienste gelten (bitte begründen)?
37. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der Forderung, einheitliche
Regelungen zu schaffen, um den Bundesfreiwilligendienst (und die
Jugendfreiwilligendienste) als Pflichtpraktikum z. B. bei Studien- und
Ausbildungsplätzen anzuerkennen?
Die Fragen 35 bis 37 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Freiwillige leisten einen wertvollen Dienst an unserer Gesellschaft. Die
Bundesregierung wirbt daher gemeinsam mit den wohlfahrtsverbandlichen und
zivilgesellschaftlichen Akteuren intensiv für den BFD und die JFD und setzt sich
für die Schaffung zusätzlicher Anreize zur Ableistung eines
Freiwilligendienstes ein.
Bereits am 25. Januar 2011 – also noch während des laufenden
Gesetzgebungsverfahrens zur Einführung des BFD – hat das BMFSFJ Vertreterinnen und
Vertretern anderer Ressorts, der Bundesländer und kommunalen Spitzenverbände,
der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft eingeladen, um einen Anstoß zur
Stärkung der Anerkennungskultur und damit des freiwilligen Engagements zu
geben.
Die Veranstaltung hat den beteiligten Akteuren die Bedeutung attraktiver
Anreize für freiwilliges Engagement verdeutlicht und auch die Verantwortung
jeder einzelnen Handlungsebene aufgrund unterschiedlicher Zuständigkeiten
(Länder, Kommunen, Wirtschaft etc.) für eine zielführende
Anerkennungskultur in ihrem Bereich ins Bewusstsein gerufen.
Was beispielsweise die Anrechnung der Dienstzeit auf Wartezeiten oder
Pflichtpraktika bzw. deren sonstige Berücksichtigung in Ausbildung und
Studium betrifft, sind dafür in der Regel die Länder und die jeweiligen
Hochschulen zuständig, von denen viele die Freiwilligendienste bereits berücksichtigen.
Darüber hinaus wird in den regelmäßig stattfindenden Bund-Länder-
Besprechungen sowie auch im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des BMFSFJ dieses
Thema kommuniziert.
38. Welche niedrig schwelligen Zugangsmöglichkeiten sollten aus Sicht der
Bundesregierung für so genannte engagementferne Personengruppen im
Bundes- und in den Jugendfreiwilligendiensten geschaffen werden?
39. Wie viele so genannte engagementferne Personen leisten mittlerweile einen
Bundesfreiwilligendienst ab (bitte aufschlüsseln, wo, wie lange etc.)?
Wie viele sind in den Jugendfreiwilligendiensten (bitte ebenfalls
aufschlüsseln)?
Die Fragen 38 und 39 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Zahlen zu sog. engagementfernen Personen werden nicht erfasst. Im Rahmen
der gemeinsamen Evaluation zum BFD und zu den JFD soll das
Bewerbungsverhalten dieser Personengruppe mit evaluiert werden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/954842. Auf welche Weise gedenkt die Bundesregierung, für weitere steuerliche
Erleichterungen, sonstige Fördermaßnahmen sowie Vereinfachungen im
klassischen bürgerschaftlichen Engagement zu sorgen, damit diese
Engagementformen mit dem Bundesfreiwilligendienst Schritt halten?
Die Bundesregierung kann nicht erkennen, dass das klassische
bürgerschaftliche Engagement durch den BFD benachteiligt ist.
43. Gedenkt die Bundesregierung, auch im klassischen bürgerschaftlichen
Engagement/klassischen Ehrenamt für eine Stärkung der
Anerkennungskultur zu sorgen, und wenn ja, wie?
Wenn nein, warum nicht?
Der Bundesregierung ist die Anerkennung freiwillig engagierter Bürgerinnen
und Bürger ein wichtiges Anliegen. Daher ist eines der Ziele der im Oktober
2010 beschlossenen Nationalen Engagementstrategie eine größere
Anerkennung und Wertschätzung der Leistungen bürgerschaftlich engagierter
Menschen. Die Bundesregierung erachtet es als ihre Aufgabe, einen Beitrag zur
Verbesserung der Anerkennungskultur zu leisten, der der Vielgestaltigkeit des
Engagements gerecht wird und neue und traditionelle Formen des
Engagements einbezieht. Gleichwohl ist sie sich bewusst, dass Anerkennung nicht
allein staatliche Aufgabe sein kann, sondern alle relevanten Akteure aus
Wirtschaft, Bürgergesellschaft, Stiftungen und Medien als Gestalter einer
engagementfördernden Anerkennungskultur gebraucht werden. Im Übrigen
können auch alle, die durch bürgerschaftliches Engagement erbrachte
Leistungen in Anspruch nehmen, denjenigen ihre Anerkennung zollen, die dieses
Engagement leisten. Die Bundesregierung möchte auf vielfältige Weise hierfür
sensibilisieren.
44. Welche Formen der Anerkennungskultur gibt es diesbezüglich bereits,
und erachtet die Bundesregierung diese als ausreichend?
Dem Ziel, den Einsatz der Freiwilligen stärker sichtbar zu machen und zu
würdigen, dient bereits seit 2004 die vom BMFSFJ geförderte Woche des
bürgerschaftlichen Engagements, die vom Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches
Engagement organisiert wird.
Gemeinsam mit den im Bündnis für Gemeinnützigkeit
zusammengeschlossenen Dachverbänden gemeinnütziger Organisationen und weiterer Partner unter
der Federführung des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen hat das BMFSFJ
gemeinsam mit einem großen Wirtschaftsunternehmen 2009 und 2010 die
Kampagne „Geben gibt.“ unterstützt.
Ziel dieser Partnerschaft ist es, einen öffentlichkeitswirksamen Beitrag zur
Wertschätzung des bürgerschaftlichen Engagements zu leisten und für weiteres
Engagement zu motivieren. Die Kampagne hat den Deutschen
Engagementpreis ausgelobt, der seit 2009 anlässlich des Internationalen Tages des
Ehrenamtes verliehen wird. Der Deutsche Engagementpreis wurde auch 2011 in
dieser Partnerschaft weitergeführt und soll mindestens bis 2013 beibehalten
werden.
Mit seinen Kategorien
– Politik und Verwaltung. Für die nachhaltige Entwicklung von politischen
Rahmenbedingungen zur optimalen Entfaltung bürgerschaftlichen
Engagements;
– Wirtschaft. Für die Förderung von innovativem Engagement;
Drucksache 17/9548 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode– Gemeinnütziger dritter Sektor. Unter Berücksichtigung gesellschaftlicher
Herausforderungen;
– Einzelperson für vorbildliches Engagement sowie
– jährlich wechselnden Schwerpunktkategorien, wie das Engagement vor Ort
2012
will der Deutsche Engagementpreis die Vielfalt des Engagements sichtbar
machen. Mit dem Publikumspreis, über den die Bürgerinnen und Bürger online
abstimmen können, wird dem Anliegen, mehr über Engagement zu sprechen und
die Leistungen engagierter Menschen zu würdigen, Rechnung getragen. So
haben 2011 rd. 45 000 Menschen am Voting teilgenommen.
Dass die Bundesfamilienministerin den Preis im Rahmen einer festlichen
Veranstaltung überreicht, wird von den Preisträgerinnen und Preisträgern
zusätzlich als besondere Wertschätzung wahrgenommen.
2009 wurde erstmals der Helene-Weber-Preis zur Förderung von Frauen in der
Kommunalpolitik vergeben. Mit dieser Auszeichnung werden Frauen, die sich
in der Kommunalpolitik bereits engagieren, sichtbar gemacht und ihre
Leistungen anerkannt. 2012 soll der Preis das nächste Mal vergeben werden.
Das BMFSFJ und der Deutsche Bundesjugendring verleihen zusammen im
2- Jahres-Rhythmus den Heinz-Westphal-Preis. Der Preis unterstützt und
fördert beispielhaftes Engagement von ehrenamtlichen Jugendleiterinnen und
Jugendleitern im Rahmen der Jugendverbands- und Jugendringarbeit.
Mit dem Preis sollen Organisationen/Institutionen oder Gruppen ausgezeichnet
werden, die sich in herausragender Weise ehrenamtlich in der Jugendarbeit
engagieren oder außerordentliche Verbesserungen beim ehrenamtlichen
Engagement in der Jugendarbeit bewirkt haben.
Darüber hinaus unterstützt der Bund das bürgerschaftliche Engagement in
vielfältiger Weise.
Auch von anderen Institutionen – zum Teil gefördert durch das BMFSFJ – sind
Preise ausgelobt, die der Anerkennung von bürgerschaftlichen Engagement
dienen:
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen vergibt mit ihrem
Innovationspreis jährlich unter wechselnden Themensetzungen
Auszeichnungen und Preisgelder an Freiwilligenagenturen. Hiermit werden Ansätze,
Konzepte und Projekte von Freiwilligenagenturen ausgezeichnet, die in neuartiger
und beispielgebender Weise das Engagement der Bürgerinnen und Bürger vor
Ort motivieren, entwickeln, stärken und ausbauen.
Am 22. März 2012 wurden mit einem Festakt die Preisträger des 2.
Ideenwettbewerbs der Bürgerstiftungen, der unter der Überschrift „Brücken bauen
zwischen sozialen Milieus“ stand, ausgezeichnet und damit die drei
herausragendsten Projekte zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts. Die Initiatoren dieses
Wettbewerbs, die Herbert Quandt-Stiftung und die Initiative Bürgerstiftungen,
möchten hiermit die Innovationskraft der in Bürgerstiftungen aktiven
Menschen fördern.
Zur Anerkennungskultur gehören jedoch nicht allein Preise und
Auszeichnungen, sondern auch Möglichkeiten der Qualifizierung sowie Nachweise über
erbrachtes Engagement und dabei erworbene Kompetenzen.
In Abstimmung mit den Bundesländern, den bürgergesellschaftlichen
Organisationen und der Wirtschaft soll die Entwicklung einheitlicher
Nachweisstrukturen (Kompetenznachweise und -bilanzen) und deren Anwendung gefördert
werden, so dass mit der Zertifizierung von informell erworbenen Kompetenzen
zahlreiche Chancen und Möglichkeiten für alle Beteiligten verknüpft sind.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19 – Drucksache 17/954845. Wie gedenkt die Bundesregierung, das klassische Ehrenamt gerade in
Abgrenzung vom Bundesfreiwilligendienst zu stärken, damit es zu
keinem Verdrängungswettbewerb kommt (bitte begründen)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 41 verwiesen.
46. Inwiefern hält die Bundesregierung die Anwendung des Trägerprinzips
auch im Bundesfreiwilligendienst für sinnvoll und praktikabel?
Welche Bedeutung misst die Bundesregierung generell dem
Trägerprinzip bei?
47. Inwieweit setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass das
Trägerprinzip wie schon für die Jugendfreiwilligendienste ebenfalls für den
Bundesfreiwilligendienst festgeschrieben wird?
Wenn ja, wie soll dies rechtssicher ausgestaltet werden, und wenn nein,
warum nicht?
Die Fragen 46 und 47 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das BFDG ermöglicht es den Einsatzstellen und ihren Verbänden, ihre internen
Strukturen selber zu gestalten. Auch im BFD ist daher eine Umsetzung eines
„Trägerprinzips“ möglich. Da eine Reihe von zivilgesellschaftlichen Akteuren
aber andere Organisationsformen bevorzugen, wird ein solches „Trägerprinzip“
nicht staatlicherseits verpflichtend vorgeschrieben. Nach § 7 Absatz 3 BFDG
ordnet sich jede Einsatzstelle einer oder mehreren Zentralstellen zu. Diese
tragen dafür Sorge, dass die ihnen angehörenden Träger und Einsatzstellen
ordnungsgemäß an der Durchführung des BFD mitwirken (§ 7 Absatz 1 Satz 2
BFDG). Mindestanforderungen für die Bildung einer Zentralstelle sind in einer
entsprechenden Rechtsverordnung geregelt. Die Bundesregierung beabsichtigt
keine Änderung der vorgenannten Regelung.
48. Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um Parallelstrukturen
zwischen dem Bundesfreiwilligendienst und den
Jugendfreiwilligendiensten zu vermeiden?
49. Unternimmt die Bundesregierung in diesem Kontext Schritte, um den
Bundesfreiwilligendienst weiter strukturell an die
Jugendfreiwilligendienste anzugleichen, auch über das Trägerprinzip hinaus?
Wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
50. Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung in Kooperation
mit den Ländern, um die Jugendfreiwilligendienste an den
Bundesfreiwilligendienst anzugleichen?
51. Wie will die Bundesregierung die Gleichbehandlung beider Dienstformen
weiterhin verbessern, nachdem unter anderem der Landessprecherrat FSJ
(Freiwilliges Soziales Jahr) in Schleswig-Holstein feststellte, dass es
„deutlich spürbare Unterschiede“ gibt bei Bezahlung, Seminarinhalten
und Betreuung?
Die Fragen 48 bis 51 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Wie in der Antwort zu den Fragen 15 bis 18 ausgeführt, ist der BFD als
Ergänzung der JFD ausgestaltet worden. Soweit sich bei den Diensten Unterschiede
ergeben, beruht dies darauf, dass der Vertragsinhalt innerhalb des gesetzlich
Drucksache 17/9548 – 20 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodevorgegebenen Rahmens frei vereinbar ist. Ein tatsächlich struktureller
Unterschied zwischen den Diensten ist, dass der BFD – anders als die JFD – von über
27-Jährigen in Teilzeit von mehr als 20 Stunden geleistet werden kann (§ 2
Nummer 2 BFDG). Für diese über 27-Jährigen BFD-Freiwilligen ist gemäß § 4
Absatz 3 BFDG die Mindestzahl der Seminartage nicht vorgeschrieben. Eine
weitergehende Angleichung plant die Bundesregierung nicht.
52. Was unternimmt die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den
Ländern konkret, damit Jugendfreiwilligendienste nicht durch den
Bundesfreiwilligendienst verdrängt oder ganz ersetzt werden, wie vielerorts
befürchtet (bitte begründen)?
53. Was kann aus Sicht der Bundesregierung konkret getan werden, damit
Engagierte fast nicht mehr merken, welche Art von Dienst sie zurzeit
eigentlich ableisten?
Wie kann ein Gleichlauf von Bundesfreiwilligendienst und
Jugendfreiwilligendiensten gewährleistet werden?
Die Fragen 52 und 53 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet. Es wird auf die Antworten zu den Fragen 5 sowie 15 bis 18
verwiesen.
54. Wie beurteilt die Bundesregierung die Diskrepanz zwischen dem
durchschnittlich ausgezahlten Taschengeld in den Jugendfreiwilligendiensten
und der Aufwandsentschädigung im Bundesfreiwilligendienst (bitte
begründen)?
55. Wie sehen dazu die aktuellen Zahlen und Erkenntnisse aus – separat und
unter Einbeziehung von Sachleistungen und sonstigen Erleichterungen?
Die Fragen 54 und 55 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im Rahmen der Freiwilligendienste erfolgt die Absprache über das Taschengeld
sowie etwaige Nebenleistungen sowohl im FSJ als auch im BFD direkt
zwischen Einsatzstellen und Freiwilligen bzw. zwischen Trägern und Freiwilligen.
Nach § 2 Nummer 4 Buchstabe a und Buchstabe b BFDG ist die Höchstgrenze
des Taschengeldes festgelegt sowie darüber hinaus bestimmt, dass innerhalb
einer Einsatzstelle das Taschengeld von BFDler und FSJler/FÖJler nicht
unterschiedlich sein darf, soweit eine vergleichbare Tätigkeit ausgeübt wird.
Eine statistische Erfassung der Zahlungen unter Einbeziehung beider Dienste
lässt sich aufgrund der unterschiedlichen Organisationsstrukturen nicht
realisieren.
56. Welche Strukturänderungen im Bundesfreiwilligendienst wären zu
erwarten, wenn die Wehrpflicht nicht nur ausgesetzt, sondern ganz
abgeschafft würde und damit auch keine Strukturen zur möglichen
Wiedereinsetzung des Zivildienstes aufrechterhalten werden müssten?
57. Ist die Bundesregierung bereit, nach den bisherigen Erfahrungen mit der
Aussetzung der Wehrpflicht diese im nächsten Schritt ganz abzuschaffen,
und wann ist zeitlich damit zu rechnen?
Wenn nein, warum ist damit noch nicht zu rechnen?
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 21 – Drucksache 17/954858. Wie lange müssen und sollen Strukturen des bisherigen Zivildienstes
aufrechterhalten werden für den Fall, dass die Aussetzung der Wehrpflicht
aufgehoben wird und damit wieder ein Zwangsdienst wie der Zivildienst
eingeführt wird?
Die Fragen 56 bis 58 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
In der Bundesregierung gibt es keine Überlegungen zur Abschaffung der
Wehrpflicht. Die Vorgaben des Wehrpflichtgesetzes und des Zivildienstgesetzes
werden uneingeschränkt eingehalten.
59. Welche Position nimmt die Bundesregierung bei der Problematik um die
Bildungsgutscheine im Bundesfreiwilligendienst ein?
Welche Lösungsmöglichkeiten bzw. andere Lösungen gibt es aus ihrer
Sicht, und welche favorisiert die Bundesregierung?
60. Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag, das Geld für
pädagogische Begleitung komplett an Träger auszuzahlen, wenn diese von
Bildungszentren des Bundes Rechnungen für die Seminarteilnahme
Freiwilliger erhalten?
Die Fragen 59 und 60 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Zuschuss für den Aufwand der pädagogischen Begleitung im BFD richtet
sich gemäß § 17 Absatz 3 BFDG nach den für das Freiwillige Soziale Jahr im
Inland geltenden Richtlinien des Bundes.
Im Zusammenhang mit der Neufassung dieser Richtlinien – Förderrichtlinien
JFD – RL-JFD (GMBl. 2012, S. 174) – ist es erforderlich, dass auch der
Zuschuss für die pädagogische Begleitung – derzeit bestehend aus Sachleistung
und Geldleistung – entsprechend angepasst wird. Die Überlegungen hierzu sind
noch nicht abgeschlossen. Das Ergebnis wird mit allen Zentralstellen
besprochen werden.
61. Wie ist das BAFzA derzeit organisatorisch aufgebaut, und welche
Strukturänderungen sind geplant?
Wie ist speziell der Bereich, der für den Bundesfreiwilligendienst
zuständig ist, aufgebaut (Referate 201 bis 204), und sind hier
Strukturänderungen zu erwarten?
Mit dem Gesetz zur Einführung eines BFD vom 28. April 2011 wurde dem
Bundesamt für den Zivildienst die Durchführung des BFD übertragen und
gleichzeitig die Bezeichnung „Bundesamt für Familie und
zivilgesellschaftliche Aufgaben“ (BAFzA) verliehen. Dem BAFzA können aufgrund der in § 14
Absatz 2 BFDG ausgesprochenen Ermächtigungen auch weitere Aufgaben
übertragen werden.
Im Juni 2011 wurde im BAFzA eine neue Organisationsstruktur ausgebracht.
Es wurden eingerichtet:
• eine Zentralabteilung (Abteilung 1) mit überwiegend klassischen Aufgaben
einer inneren Verwaltung,
• eine Abteilung 2, die für den BFD, Restaufgaben aus
Kriegsdienstverweigerung und Zivildienst sowie Aufgaben aus dem Bereich der JFD zuständig ist,
Drucksache 17/9548 – 22 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode• eine Abteilung 3, die sich mit der pädagogischen Begleitung im BFD befasst
und für die Regiestelle „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“ sowie das
Hilfetelefon verantwortlich ist,
• eine Abteilung 4 für die Administration von ESF-Programmen sowie von
Programmen aus dem Bereich „Aktives Alter und Pflege“ (inklusive
Familienpflegezeit).
Mit der Organisation und Durchführung des BFD sind insgesamt acht Referate
aus den Abteilungen 2 und 3 betraut:
• Referat 201 Grundsätzliche Angelegenheiten,
• Referat 202 Anerkennung von Einsatzstellen,
• Referat 203 Durchführung Bundesfreiwilligendienst,
• Referat 205 Zentralstelle Nord,
• Referat 206 Zentralstelle Süd,
• Referat 301 Grundsätzliche Angelegenheiten,
• Referat 302 Planung, Organisation, Abrechnung Seminare,
• Referat 303 Bildungszentren.
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 10. November
2011 in der Bereinigungssitzung zum Bundeshaushalt 2012 die
Bundesregierung aufgefordert, bis zum 1. Juli 2012 in einem Bericht den dauerhaft
erforderlichen Personalbedarf im BAFzA belastbar nachzuweisen. Die
Bundesregierung wird dieser Bitte termingerecht nachkommen, die Aufgaben- und
Personalstruktur ausführlich darlegen und dabei gegebenenfalls auch auf
mögliche Fragen zu weiteren Strukturveränderungen eingehen.
62. Wie positioniert sich die Bundesregierung zur Problematik um die
Doppelfunktion des BAFzA, nach der sich diese Behörde, weil sie für die
Durchführung des Bundesfreiwilligendienstgesetzes zuständig ist, unter
anderem für die Mittelbereitstellung verantwortlich zeichnet, aber
zugleich auch Zentralstelle für Einsatzstellen („Zentralstelle BAFzA“) ist?
Der Gesetzgeber hat ausdrücklich über § 14 BFDG das BAFzA mit dem
Aufbau und der Durchführung des BFD betraut und gleichzeitig über § 7 Absatz 2
BFDG die Einrichtung einer Zentralstelle für den BFD im BAFzA vorgesehen.
Damit soll auch auf ausdrücklichen Wunsch der Bundesländer sowie vieler
zivilgesellschaftlicher Einsatzstellen und Träger insbesondere auch kleinen,
freien Einsatzstellen und Trägern der Zivilgesellschaft, die sich keiner anderen
Zentralstelle zuordnen wollen, die Möglichkeit geboten werden, am BFD
teilzunehmen. Wie sich aus der Antwort zu Frage 61 ergibt, sind
Zentralstellenfunktion und administrative Durchführung des Bundesfreiwilligendienstes im
BAFzA getrennten Organisationseinheiten übertragen.
63. Welche Aufgaben haben die Referate 203 und 204 im BAFzA?
Wodurch unterscheiden sich die Referate 203 und 204, die beide mit der
Durchführung des Bundesfreiwilligendienstes betraut sind?
Die Referate 203 und 204 hatten dieselben Aufgaben und unterschieden sich
lediglich durch ihre regionale Zuständigkeit. Sie sind inzwischen in einem
einzigen Referat 203 zusammengeführt worden. In diesem Referat werden (über die
verschiedenen Zentralstellen) eingehende Vereinbarungen der Freiwilligen
entgegen genommen, geprüft, erforderliche Daten erfasst, die Vereinbarungen (für
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23 – Drucksache 17/9548den Bund) gegengezeichnet und an die Freiwilligen zurückgeschickt sowie die
Kostenerstattungen an die Einsatzstellen veranlasst. Ferner sind in diesem Referat
Stellen für Außendienstbeschäftigte zur Vorortprüfung der ordnungsgemäßen
Durchführung des BFD zugeteilt.
64. Welche konkrete Aufgabe hat das Referat 208, das immer noch für den
Zivildienst zuständig ist?
Die Entscheidung über die Berechtigung, den Kriegsdienst gemäß Artikel 4
Absatz 3 des Grundgesetzes zu verweigern, ist als dauerhafte Aufgabe dem
BAFzA übertragen. Zudem ergeben sich weiterhin (Rest-)Aufgaben aus dem
Zivildienst über Nachfragen zu geleisteten Dienstzeiten, Sozial- oder
Rentenversicherungsbeiträgen, laufende Verfahren aus Heilfürsorge oder
Zivildienstbeschädigungen. Diese Aufgaben werden derzeit teils im Referat 201, teils im
Referat 208 wahrgenommen.
65. Welche Aufgaben erwachsen der Servicestelle Jugendfreiwilligendienste
sowie der Zentralstelle Freiwilliges Soziales Jahr, und wie sind diese
Stellen personell sowie finanziell im Vergleich zu den für den
Bundesfreiwilligendienst zuständigen Referaten ausgestattet?
Aufgabe der noch im Aufbau begriffenen Servicestelle JFD, deren Personal
derzeit dem Referat 201 zugeordnet ist, ist die unabhängige und
verbandsübergreifende Information von Zentralstellen, Bundestutoraten, Trägern,
Einsatzstellen oder Interessierten über die verschiedenen Inhalte und Möglichkeiten
der JFD, insbesondere auch mit Blick auf eine verstärkte Beteiligung von
sogenannten benachteiligten Jugendlichen, die Beratung und Unterstützung von
Migrantenorganisationen, die Begleitung und Förderung eines
Bundessprechersystems, die Organisation und Durchführung von überregionalen
Veranstaltungen sowie die allgemeine Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit.
Aufgabe der Zentralstelle FSJ ist es, wie von den Bundesländern und
Kommunen ausdrücklich gewünscht, kleinen verbandlich nicht gebundenen Trägern,
die sich keiner anderen Zentralstelle anschließen wollen, einen Zugang zu
Bundesfördermitteln nach den RL-JFD bei gleichzeitigem Anschluss an das
Bundestutorat der Zentralstelle FSJ zur Qualitätssicherung und -entwicklung zu
ermöglichen.
Die Aufgaben werden von Personal der Referate 205 und 206 des BAFzA
wahrgenommen.
66. Wie beurteilt die Bundesregierung die derzeitige Personalsituation,
speziell im für den Bundesfreiwilligendienst zuständigen Bereich?
67. Wird aufgrund der immensen Nachfrage nach dem
Bundesfreiwilligendienst das Personal aufgestockt?
Sind andererseits Entlassungen und ungewollte Versetzungen
ausgeschlossen (bitte beide Fragen mit Begründung)?
Die Fragen 66 und 67 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Auf die Personalsituation wird die Bundesregierung in dem in der Antwort zu
Frage 61 genannten Bericht an den Haushaltsausschuss des Deutschen
Bundestages eingehen.
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