[Deutscher Bundestag Drucksache 17/9445
17. Wahlperiode 26. 04. 2012
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 23. April
2012 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink,
Beate Müller-Gemmeke, Birgitt Bender, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/9238 –
Geschlechterperspektive für die betriebliche Gesundheitsförderung
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Schon seit langem kündigt die Bundesregierung eine Präventionsstrategie an, in
der sie einen besonderen Stellenwert auf die betriebliche Gesundheitsförderung
legen möchte, vorgelegt wurde bisher nichts.
Die betriebliche Gesundheitsförderung erreicht weniger Frauen als Männer.
Während der Frauenanteil an den Erwerbstätigen 46 Prozent beträgt, erreichen
Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung nur zu 38 Prozent Frauen.
Frauen arbeiten überproportional in Klein- und Kleinstbetrieben, in Tätigkeiten
mit geringem beruflichen Status und in Teilzeit- sowie Minijobs, oft verbunden
mit wechselnden Arbeitszeiten. Nicht nur die Arbeitsbedingungen erschweren
eine Teilnahme an Angeboten der betrieblichen Gesundheitsförderung; für diese
Zielgruppen liegen auch weit weniger Angebote vor. Ähnliches gilt für Männer,
die in spezifischen Arbeitsformen tätig sind (Leiharbeit, Schichtarbeit).
Der im Juni 2011 vorgelegte Bericht der Arbeitsgruppe
„Geschlechterperspektive für wirksameren Arbeits- und Gesundheitsschutz“, welche von der 20.
Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister, -
senatorinnen und -senatoren der Länder (GFMK) eingesetzt wurde, zeigt zudem, dass
Frauen vor allem von Belastungen betroffen sind, die mit der Organisation und
Gestaltung der Arbeitsanforderungen zu tun haben (Multitasking, Monotonie,
Störungen und Unterbrechungen, Anforderungen schnell zu arbeiten oder an der
Grenze der Leistungsfähigkeit), während Männer besonders betroffen von
physischen Arbeits(umgebungs)bedingungen sind. Die Handlungsempfehlungen der
GFMK fordern unter anderem Initiativen zur Förderung geschlechtergerechter
Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung in kleinen und mittleren
Unternehmen, eine Verbesserung der geschlechtsspezifischen Datenlage zur
betrieblichen Gesundheitsförderung und Gender Mainstreaming bei
Förderprogrammen zu etablieren.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
In Bezug auf die Stellung von Frauen und Männern in der Erwerbsarbeit
bestehen systematische Unterschiede, die nicht primär am Geschlecht festzumachen
sind. Die Zuordnung zum Geschlecht ist vielmehr ein Platzhalter für
unterschiedliche gesellschaftliche Rollen und damit verbundene Realitäten, die
direkte Auswirkungen auf die Arbeits- und Lebensbedingungen haben. Genannt
seien hierzu die vertikale und horizontale Segregation des Arbeitsmarktes oder
auch die Frage der Berufs- versus Familienorientierung von Frauen und
Männern. Die Bedarfe bei der Gestaltung gesundheitsgerechter Arbeit differieren
zwischen den Geschlechtern im Hinblick auf biologische, vor allem aber auch
im Hinblick auf Rollenaspekte. Darüber hinaus weisen Frauen in vielen
Bereichen ein deutlich weniger risikoorientiertes Verhalten auf, ernähren sich
gesünder und reagieren sensibler auf gesundheitliche Beschwerden. Diese
Erkenntnisse werden in dem von der Länder-Arbeitsgruppe vorgelegten Bericht
„Geschlechtergerechte Praxis im Arbeitsschutz und in der betrieblichen
Gesundheitsförderung“ (vorgelegt zur 21. GFMK am 16./17. Juni 2011 – siehe Anlage*)
herausgestellt.
Zur Datenlage
Für die Beantwortung der Fragen 3, 4, 5, 16, 18 und 20 wurden Daten aus der
BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2005/2006 ausgewertet. Im Rahmen
dieser Erhebung wurden 20 000 Erwerbstätige zu verschiedenen Aspekten ihrer
Arbeit (unter anderem Arbeitsbedingungen) befragt. Dabei wurden die
Beschäftigten danach befragt, wie oft sie den genannten Arbeitsbedingungen ausgesetzt
waren (Kategorien: „häufig, manchmal, selten, nie“). Bei als schlecht
einzustufenden Arbeitsbedingungen wurde zusätzlich gefragt, ob diese individuell als
belastend wahrgenommen werden. Anzumerken ist, dass die
Stichprobenumfänge für einzelne Berufsgruppen nicht in jedem Fall ausreichend groß sind,
so dass nicht alle der in dieser Anfrage gestellten Fragen beantwortet werden
können. Neuere Daten liegen nicht vor.
1. Wie bewertet die Bundesregierung die Erkenntnisse und
Handlungsempfehlungen aus dem Bericht der GFMK, und wie gedenken das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium für Gesundheit
Letztere umzusetzen?
Die Bundesregierung teilt die Auffassung der GFMK, dass künftig ein größeres
Augenmerk auf die Thematik der Geschlechterperspektive in der Arbeitswelt
gerichtet werden muss.
Bislang liegen allerdings keine gesicherten Erkenntnisse vor, die auf eine
generelle Geschlechterungerechtigkeit im Arbeitsschutz oder in der betrieblichen
Gesundheitsförderung hindeuten. Die Bundesregierung nimmt den Bericht der
GFMK jedoch zum Anlass zu prüfen, inwieweit Handlungsbedarf besteht. Die
Berücksichtigung der Geschlechterperspektive ist bereits für alle
Forschungsvorhaben und Projekte der Bundesregierung vorgeschrieben.
Bei der Diskussion in der Arbeitsgruppe Betriebliche Gesundheitsförderung
(AG BGF) wurde deutlich, dass es zurzeit noch keine konkreten
Gestaltungsmöglichkeiten für die Berücksichtigung des Geschlechts und der
unterschiedlichen Rollenverständnisse in der Arbeitswelt gibt. Die AG BGF ist ein
Zusammenschluss der wichtigsten Akteure aus dem Bereich der betrieblichen
Prävention und Gesundheitsförderung. Die AG BGF wird durch das Bundes-
* Von einer Drucklegung der Anlage (Geschlechtergerechte Praxis im Arbeitsschutz und in der
betrieblichen Gesundheitsförderung) wird abgesehen. Es wird auf die Internetadresse
www.innogema.de/web/
files/Downloads/GFMK-Genderbericht verwiesen.
ministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) geleitet. Mitglieder sind neben
dem BMAS und dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die gesetzliche
Krankenversicherung (GKV), die Spitzenverbände der
Unfallversicherungsträger, die Arbeitsschutzbehörden des Bundes und der Länder, die Verbände der
Sozialpartner, die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Verbände der
Betriebs- und Werksärzte und der Sicherheitsingenieure, die Bundesvereinigung
Prävention und Gesundheitsförderung sowie ausgewählte Fachverbände z. B.
aus dem Bereich der Weiterbildung und Stiftungen. Als Ansatzpunkte für eine
weitere Beförderung des Themas sollen gute Gestaltungsmöglichkeiten in der
Praxis identifiziert und daraus verallgemeinerbare Gestaltungshinweise
abgeleitet und formuliert werden.
Die Nationale Arbeitsschutzkonferenz (NAK) hat auf ihrer Sitzung am 30.
August 2011 beschlossen, das Thema der Geschlechterperspektive im Arbeitsschutz
bei der Umsetzung der Ziele der Gemeinsamen Deutschen
Arbeitsschutzstrategie (GDA) ab dem Jahr 2013 in den GDA-Arbeitsprogrammen angemessen zu
berücksichtigen. Die Arbeitsgruppen, die mit der Erarbeitung der Grobkonzept-
und Arbeitsprogramme beauftragt sind, wurden gebeten, bei der Erarbeitung zu
prüfen, ob die Aufnahme geschlechtsspezifischer Maßnahmen sinnvoll und
möglich ist.
2. Wird das Bundesarbeitsministerium einen Thematischen Initiativkreis zum
Thema „Geschlechtergerechter Arbeitsschutz“ einrichten, und wenn ja,
wann wird dies voraussichtlich der Fall sein, und wer wird daran beteiligt?
Die Initiative Neue Qualität der Arbeit ist eine Initiative, die sich vornehmlich
für die praktische Umsetzung von bereits bestehenden Erkenntnissen zur
Steigerung der Beschäftigungsfähigkeit und zum Erhalt der Arbeitsfähigkeit einsetzt.
Da es zurzeit noch keine hinreichend evidenzbasierten
Gestaltungsmöglichkeiten für die Berücksichtigung des Geschlechts und der unterschiedlichen
Rollenverständnisse in der Arbeitswelt gibt, wäre die Einrichtung eines thematischen
Initiativkreises verfrüht. Im Rahmen der inhaltlichen Neuausrichtung der
Initiative Neue Qualität der Arbeit, die sich am Modell „Haus der Arbeitsfähigkeit“
von Prof. Dr. Ilmarinen orientiert, findet das Thema Geschlechtergerechtigkeit
jedoch Berücksichtigung im Rahmen des strategischen Themenfelds
„Chancengleichheit und Diversity“.
3. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu den unterschiedlichen
Arbeitsbelastungen von Frauen und Männern vor:
a) Belastungen durch ständig wiederkehrende Arbeitsvorgänge,
b) Belastungen durch starken Termin- und Leistungsdruck,
c) Belastungen durch Unterbrechungen und Störungen,
d) Belastungen durch sehr schnelles Arbeiten oder an der Grenze der
Leistungsfähigkeit,
e) Belastungen durch Projektarbeit,
f) Belastungen durch ganzheitliche Produktions- und Steuerungssysteme,
und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Zu den Fragen 3e und 3f liegen der Bundesregierung keine Daten vor.
Insgesamt fällt auf, dass mehr Frauen in der Befragung angaben, den genannten
Arbeitsbedingungen häufig ausgesetzt zu sein. Die mit „Stress“ verbundenen
Arbeitsbedingungen (Kategorien: „Termin-/Leistungsdruck, Störungen,
schnelles Arbeiten, Arbeiten an der Grenze der Leistungsfähigkeit“) werden vermehrt
von Vollzeitbeschäftigten angegeben, während die sich wiederholenden
Tätigkeiten bei Teilzeitbeschäftigten häufiger sind. Frauen geben zudem häufiger an,
dass sie diese Arbeitsbedingungen als belastend empfinden.
Die Bundesregierung wird eine Demografiestrategie beschließen, die auch
darauf zielt, die Rahmenbedingungen für die Förderung der Gesundheit der
Beschäftigten am Arbeitsplatz zu verbessern und die Gesundheit am Arbeitsplatz
zu erhalten, zu fördern und Risiken zu vermeiden oder zu minimieren. Hierbei
werden auch besondere Belastungssituationen von Frauen zu berücksichtigen
sein. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 verwiesen.
Datenlage:
Tabelle 1: Ausgewählte Arbeitsbedingungen für Männer und Frauen differenziert nach Teil- bzw. Vollzeit
(Teilzeit < 35 Stunden)
Quelle: BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2005/2006.
4. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu den unterschiedlichen
Arbeitsressourcen von Frauen und Männern vor:
a) Hilfe und Unterstützung durch Kolleginnen und Kollegen,
b) Hilfe und Unterstützung durch Vorgesetzte,
c) Einfluss auf Arbeitsplanung und Arbeitsmenge,
d) Kontrolle durch ausreichende Information für die Tätigkeit,
e) Kontrolle durch ausreichende Information über und Partizipation an
Entscheidungen und Veränderungen,
und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Insgesamt zeigen sich bei Vollzeitbeschäftigten bezüglich mangelnder
Ressourcen, Handlungsspielräumen und mangelnder Kontrolle nur wenige
geschlechtsspezifische Unterschiede. Lediglich bei der Frage „Einfluss auf die
Arbeitsmenge“ geben Frauen häufiger an, dass kein ausreichender Handlungsspielraum
vorhanden ist. Auch bei den Teilzeitbeschäftigten sind die Unterschiede eher
gering mit der Tendenz, dass Frauen angeben, weniger Ressourcen und
Handlungsspielräume zu haben, Männer hingegen weniger Kontrolle. Insgesamt
geben die Frauen deutlich häufiger an, dass sie die mangelnden Ressourcen,
Handlungsspielräume und/oder Kontrolle als belastend empfinden.
Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
Arbeitsbedingung häufig Männer Frauen
Teilzeit Vollzeit Teilzeit Vollzeit
n = 936 n = 10 319 n = 4 127 n = 4 618
Arbeitsgang wiederholt sich bis in Einzelheiten 48,2 Prozent 44,9 Prozent 62,8 Prozent 56,4 Prozent
Termin- und Leistungsdruck 35,3 Prozent 59,9 Prozent 37,8 Prozent 57,0 Prozent
gestört/ unterbrochen 29,0 Prozent 46,9 Prozent 39,2 Prozent 53,8 Prozent
sehr schnell arbeiten 33,1 Prozent 43,5 Prozent 41,6 Prozent 49,8 Prozent
arbeiten an der Grenze der Leistungsfähigkeit 10,2 Prozent 18,4 Prozent 11,6 Prozent 20,0 Prozent
Datenlage:
Tabelle 2: Ausgewählte mangelnde Ressourcen/Handlungsspielräume für Männer und Frauen differenziert nach
Teil- bzw. Vollzeit (Teilzeit < 35 Stunden)
Quelle: BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2005/2006.
Tabelle 3: Ausgewählte mangelnde Kontrolle für Männer und Frauen differenziert nach Teil- bzw. Vollzeit
(Teilzeit < 35 Stunden)
Quelle: BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2005/2006.
5. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu den
geschlechtsspezifischen Unterschieden bei den gesundheitlichen Beschwerden der
Beschäftigten vor, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Bei fast allen genannten gesundheitlichen Beschwerden weisen Frauen höhere
Werte auf. Lediglich die Beschwerden „Schmerzen in den Knien“ und
„Hörverschlechterungen“ (z. B. durch Lärm), die insbesondere in typischen
Männerberufen auftreten, werden häufiger von Männer angegeben.
Als Gründe für diese Diskrepanz werden in diesem Zusammenhang die höhere
Sensibilität der Frauen im Hinblick auf ihre eigene Gesundheit und eine
mögliche Doppelbelastung durch Familie und Beruf diskutiert.
Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
Ressourcen/Handlungsspielräume nie Männer Frauen
Teilzeit Vollzeit Teilzeit Vollzeit
n = 936 n = 10 319 n = 4 127 n = 4 618
Hilfe/Unterstützung von Kollegen 2,2 Prozent 1,5 Prozent 3,7 Prozent 1,5 Prozent
Hilfe/Unterstützung von direktem Vorgesetzten 8,3 Prozent 5,4 Prozent 6,2 Prozent 5,3 Prozent
Arbeit selbst planen/einteilen 9,0 Prozent 6,2 Prozent 10,6 Prozent 6,2 Prozent
Einfluss auf die Arbeitsmenge 27,9 Prozent 20,5 Prozent 30,9 Prozent 26,4 Prozent
keine Kontrolle häufig Männer Frauen
Teilzeit Vollzeit Teilzeit Vollzeit
n = 936 n = 10 319 n = 4 127 n = 4 618
nicht alle notwendigen Informationen erhalten 8,1 Prozent 9,7 Prozent 5,4 Prozent 7,8 Prozent
nicht rechtzeitig über Entscheidungen informiert 13,5 Prozent 14,1 Prozent 11,1 Prozent 14,1 Prozent
Datenlage:
Tabelle 4: Ausgewählte gesundheitliche Beschwerden von Männern und Frauen differenziert nach Teil- bzw.
Vollzeit (Teilzeit < 35 Stunden)
Quelle: BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2005/2006.
6. Teilt die Bundesregierung die Ansicht, es gäbe geschlechtsspezifische
Unterschiede bei der Arbeitsbelastung nur zwischen typischen Frauen- und
typischen Männerbranchen, nicht aber dort, wo das Geschlechterverhältnis
ausgewogen ist, oder sieht sie geschlechtsspezifische Unterschiede in allen
Branchen?
Die horizontale und vertikale Segregation des Arbeitsmarktes gilt nicht nur im
Arbeitsmarkt insgesamt, sondern setzt sich in den meisten Branchen fort. Daher
sind Vergleiche von Berufsgruppen schwierig. Studien zeigen, dass selbst in
Fällen, in denen Männer und Frauen in gleichen Berufen beschäftigt sind, sie häufig
unterschiedliche Tätigkeiten ausüben und daher unterschiedlichen Belastungen
ausgesetzt sind.
7. Sieht die Bundesregierung Forschungsbedarf zu geschlechtsspezifischen
Unterschieden in der Arbeitsbelastung von Frauen und Männern und für
zielgruppengerechte Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung?
Bei gleichen Arbeitsanforderungen und bei ähnlichen Belastungen können
unterschiedliche Beanspruchungen und Beanspruchungsfolgen auftreten. Die
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht bereits zu
geschlechtsspezifischen Unterschieden in der Arbeitsbelastung.
Im Rahmen der Arbeitsweltberichtserstattung des Bundes erstellt die
Bundesregierung jährlich einen Bericht zu „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“,
der geschlechtsspezifisch differenziert ist. Der Bericht über das Jahr 2008
enthält einen thematischen Schwerpunkt zu Sicherheit und Gesundheit von Frauen
(
http://osha.europa.eu/fop/germany/de/statistics/statistiken/suga/suga2008).
gesundheitliche Beschwerden Männer Frauen
Teilzeit Vollzeit Teilzeit Vollzeit
n = 936 n = 10 319 n = 4 127 n = 4 618
Schmerzen im unteren Rücken 30,3 Prozent 41,3 Prozent 42,6 Prozent 48,0 Prozent
Schmerzen im Nacken-/Schulterbereich 29,0 Prozent 37,8 Prozent 54,2 Prozent 61,1 Prozent
Schmerzen in Armen/Händen 17,1 Prozent 18,9 Prozent 22,6 Prozent 22,5 Prozent
Schmerzen in den Knien 15,5 Prozent 21,5 Prozent 14,1 Prozent 15,7 Prozent
Schmerzen in Beinen/Füßen 13,3 Prozent 15,9 Prozent 24,9 Prozent 27,2 Prozent
Kopfschmerzen 18,0 Prozent 23,6 Prozent 32,0 Prozent 40,4 Prozent
Augenbeschwerden, z. B. Brennen 14,5 Prozent 17,3 Prozent 16,8 Prozent 26,4 Prozent
Nächtliche Schlafstörungen 15,3 Prozent 19,0 Prozent 16,8 Prozent 25,0 Prozent
Müdigkeit, Mattigkeit 34,3 Prozent 42,7 Prozent 37,7 Prozent 49,2 Prozent
Hörverschlechterung, Ohrgeräusche 10,6 Prozent 16,2 Prozent 7,2 Prozent 9,8 Prozent
Nervosität, Reizbarkeit 18,9 Prozent 26,9 Prozent 24,9 Prozent 32,3 Prozent
Niedergeschlagenheit 12,6 Prozent 17,7 Prozent 17,3 Prozent 21,7 Prozent
Schwindelgefühl 3,3 Prozent 3,9 Prozent 5,7 Prozent 6,3 Prozent
8. Wie will die Bundesregierung darauf hinwirken, dass die Krankenkassen
eine bedarfsgerechte Zielgruppenorientierung ihrer Aktivitäten unter
besonderer Berücksichtigung der geschlechtsspezifischen Aspekte und des
besonderen Bedarfs der Frauen an betrieblicher Gesundheitsförderung
erreichen?
Das Bundesministerium für Gesundheit erarbeitet derzeit eine
Präventionsstrategie. Im Rahmen dieser Präventionsstrategie werden Aspekte der
Zielgruppengerechtigkeit in allen Bereichen berücksichtigt.
Im Übrigen sind die Krankenkassen bereits nach geltender Rechtslage
verpflichtet, Leistungen zur primären Prävention zielgruppengerecht zu erbringen. Die
jeweiligen Zielgruppen werden vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen
gemäß § 20 Absatz 1 Satz 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)
gemeinsam und einheitlich unter Einbeziehung unabhängigen Sachverstands
beschlossen. Die gegenwärtigen Festlegungen ergeben sich aus dem „Leitfaden
Prävention“ des GKV-Spitzenverbandes vom 21. Juni 2000 in der Fassung vom
27. August 2010.
9. Inwieweit berücksichtigt die Bundesregierung in ihren Plänen für eine
Präventionsstrategie geschlechtsspezifische Unterschiede in den
Arbeitsbelastungen von Frauen und Männern?
Im Rahmen der Präventionsstrategie wird die betriebliche
Gesundheitsförderung einen besonderen Schwerpunkt einnehmen, um die Gesundheit und
Leistungsfähigkeit der Beschäftigten auch mittelfristig zu fördern.
Bereits nach geltender Rechtslage erheben diejenigen Krankenkassen, die
Projekte der betrieblichen Gesundheitsförderung initiieren, gemeinsam mit dem
Arbeitgeber die gesundheitliche Situation im Betrieb einschließlich der jeweiligen
Risiken und Potentiale. Auf der Grundlage dieser Analyse entwickeln die
Krankenkassen in Abstimmung mit dem Arbeitgeber Vorschläge zur Verbesserung
der gesundheitlichen Situation sowie zur Stärkung der gesundheitlichen
Ressourcen und Fähigkeiten (§ 20a Absatz 1 SGB V). Soweit es dabei
geschlechtsspezifische Unterschiede in der Arbeitsbelastung gibt, sind diese sowohl in der
Analyse als auch bei den Umsetzungsvorschlägen zu berücksichtigen.
10. a) Wie will die Bundesregierung darauf hinwirken, dass die
Krankenkassen betriebliche Gesundheitsförderung auch in Klein- und
Kleinstbetrieben anbieten bzw. finanzieren?
Wie bereits in der Antwort zu Frage 9 ausgeführt, wird die betriebliche
Gesundheitsförderung einen Schwerpunkt in der Präventionsstrategie darstellen. Dabei
wird es auch um die bessere Erreichbarkeit von kleinen und mittleren
Unternehmen gehen.
b) Unterstützt die Bundesregierung betriebsübergreifende
Netzwerkstrukturen für betriebliche Gesundheitsförderung, die es auch Klein- und
Kleinstbetrieben erleichtern, ihren Beschäftigten Angebote und
Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung anzubieten und eine
finanzielle Unterstützung der Krankenkassen zu erhalten?
Die Bundesregierung unterstützt mit der Initiative Neue Qualität der Arbeit
betriebsübergreifende Netzwerkstrukturen für betriebliche Gesundheitsförderung.
Dabei ist insbesondere das Netzwerk KMU Kompetenz auf die Belange kleiner
und kleinster Unternehmen ausgerichtet. Das vom AOK-Institut für
Gesundheitsconsulting begleitete Netzwerk ist das größte Netzwerk mittelständischer
Unternehmen zum Thema Gesundheitsförderung in Deutschland. Derzeit sind
95 Unternehmen mit mehr als 22 000 Beschäftigten in Niedersachsen und
Mecklenburg-Vorpommern vernetzt.
Im Leitfaden „Gesundheitsnetzwerke“ (Bericht Nummer 41) geht es um den
Zusammenhang von KMU, Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie Netzwerken.
Er richtet sich an Inhaber von mittelständischen Unternehmen, an
Führungskräfte in Kleinbetrieben und an Beschäftigte im Handwerk. Das einzelne kleine
oder mittlere Unternehmen sieht sich einer besonderen Herausforderung
ausgesetzt, wenn es darum geht, Lösungen für die Gefährdungen moderner Arbeit und
für den betrieblichen Umgang mit dem demografischen Wandel zu entwickeln
und umzusetzen. Hilfestellung bieten Netzwerke zwischen Unternehmen sowie
Netzwerke, in die auch die Verantwortlichen des überbetrieblichen
Arbeitsschutzes und der Gesundheitsförderung eingebunden sind. Dort können sich die
Unternehmen mit aktuellem Präventionswissen versorgen. Sie können ihre
Bedarfe anmelden, so dass Unterstützung für sie organisiert werden kann.
Außerdem können sie sich mit anderen Betrieben sowie mit den Vertretern des
überbetrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes fachlich austauschen.
11. Welche Rolle spielen nach Einschätzung der Bundesregierung
Veränderungsprozesse der Arbeitswelt, die mit veränderten Anforderungsprofilen
für die Beschäftigten einhergehen, für die betriebliche
Gesundheitsförderung:
a) Telearbeit,
b) Jobsharing,
c) flexiblere Arbeitszeitmodelle?
Neue Arbeitsformen wie Telearbeit, Jobsharing oder flexible Arbeitszeitmodelle
werden häufig empfohlen, wenn es um Maßnahmen zur Verbesserung der
Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben geht. Die Erhöhung der individuellen
Flexibilität bietet hierfür neue Möglichkeiten. Allerdings stellen diese
Arbeitsformen neue Herausforderungen unter anderem an das betriebliche
Gesundheitsmanagement. So können Telearbeitnehmer und -arbeitnehmerinnen (je
nach Umfang der Telearbeit) kaum an Maßnahmen der betrieblichen
Gesundheitsförderung vor Ort teilnehmen. Bei flexiblen Arbeitszeitmodellen oder
Jobsharing lassen sich Maßnahmen nur schwer auf die dann hochindividuellen
Anforderungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anpassen. Hier besteht
Weiterentwicklungsbedarf beim betrieblichen Gesundheitsmanagement, um den
neuen Anforderungen besser gerecht zu werden.
12. In welchem Rahmen wird die Bundesregierung Arbeitsschutzmaßnahmen
und betriebliche Gesundheitsförderung in flexiblen Arbeitsformen,
beispielsweise bei Existenzgründungen und in der Leiharbeit unterstützen?
Wie bereits in der Antwort zu Frage 8 ausgeführt, ist Zielgruppengerechtigkeit
auch in der betrieblichen Gesundheitsförderung grundsätzlich zu
berücksichtigen.
Die Bundesregierung hat die betriebliche Gesundheitsförderung in flexiblen
Arbeitsformen im Rahmen des Modellprogramms zur Bekämpfung
arbeitsbedingter Erkrankungen gefördert. Ziel des Modellprogramms war es, Gründer und
deren Berater für die Thematik Sicherheit und Gesundheitsschutz zu sensibilisieren
und ihnen praktikable Erstinformationen sowie Handlungshilfen zur Verfügung
zu stellen. Das Verbundprojekt „Existenzgründung – Gesund und sicher starten
(GUSS)“ wurde im Zeitraum 2001 bis 2004 gefördert (weitere Informationen:
www.baua.de/de/Ueber-die-BAuA/Modellprogramm/GUSS.html).
In den Jahren 2008 bis 2011 förderte die Bundesregierung die Modellvorhaben
„Gesunde Zeitarbeit – Arbeits- und Gesundheitsschutz mit System.
Entwicklung und Erprobung eines integrierten Gesundheitsmanagements für die
Zeitarbeitsbranche (GEZA)“ mit dem Ziel der Einführung eines betrieblichen
Gesundheitsmanagements in Zeitarbeitsunternehmen. Zudem wurde das Projekt
„Gestaltung, Umsetzung und Transfer von Instrumenten zum
Ressourcenmanagement und zum Arbeitsschutz im Rahmen eines zielgruppenbezogenen
Ansatzes für Leiharbeitnehmer in Entleihunternehmen (GRAziL)“
durchgeführt. Ziel war es, eine Instrumentensammlung für das Entleihunternehmen
zu entwickeln und bereitzustellen (weitere Informationen:
www.baua.de/de/
Ueber-die-BAuA/Modellprogramm/Zeitarbeit.html).
13. Welchen Stellenwert bemisst die Bundesregierung der betrieblichen
Gesundheitsförderung für Un- und Angelernte mit und ohne
Migrationshintergrund bei, und wie will sie darauf hinwirken, dass die Krankenkassen
mit spezifischen Angeboten deren Gesundheit am Arbeitsplatz fördern?
14. In welchem Rahmen will die Bundesregierung das Engagement der
Krankenkassen für betriebliche Gesundheitsförderung für Teilzeitbeschäftigte
und Minijobber fördern?
Wie in der Antwort zu Frage 8 ausgeführt, sind die in den Fragen 13 und 14
genannten Aspekte bei allen Maßnahmen, die aufgrund der
Zielgruppengerechtigkeit erforderlich sind, zu berücksichtigen.
15. Inwieweit will die Bundesregierung die Zunahme an psychischen
Erkrankungen bei ihrer Präventionsstrategie berücksichtigen, und welche Rolle
spielt dabei die betriebliche Gesundheitsförderung?
Die Prävention psychischer Erkrankungen spielt bereits heute bei der
betrieblichen Gesundheitsförderung eine wichtige Rolle. Im „Leitfaden Prävention“
des GKV-Spitzenverbandes (siehe Antwort zu Frage 8) nehmen psychosoziale
Belastungen am Arbeitsplatz einen breiten Raum ein. So zeigen die auf der
Internetseite
www.Unternehmen-unternehmen-Gesundheit.de eingestellten
Projekte, dass sich die Krankenkassen mit der Thematik intensiv auseinandersetzen.
Durch den Schwerpunkt betriebliche Gesundheitsförderung im Rahmen der
Präventionsstrategie soll dies noch verstärkt werden.
16. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu folgenden
Arbeitsbelastungen im Bereich der Pflegeberufe:
a) Schicht-, Nacht- und Wochenenddienste,
b) zunehmende Arbeitsintensität durch Notfallcharakter der Arbeit,
Zeitdruck, Verantwortung,
c) hohe Anzahl an Überstunden durch zu wenig Personal,
d) schweres Heben und Tragen,
e) Hautbelastung durch Desinfizieren, Chemikalien,
f) Infektionsgefährdung durch Viren,
und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Die Fragen der BiBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung nach Nachtarbeit und
Arbeit an Wochenenden enthielten den Zusatz „wenn auch nur gelegentlich“,
der zu höheren Werten im Vergleich zur amtlichen Statistik führt.
Geschlechtsspezifische Unterschiede gibt es bei den in Tabelle 5 ausgewiesenen
Arbeitszeitmerkmalen kaum. Sie zeigen sich deutlich bei der Nachtarbeit, bei der Männer
einen deutlich höheren Anteil haben, wobei hier noch einmal darauf
hinzuweisen ist, dass die Auswertung auf Vollzeitbeschäftigte beschränkt ist.
Bei der Frage nach „Veränderung von Stress und Arbeitsdruck“ geben 55,4
Prozent der Männer eine Zunahme in den letzten zwei Jahren vor der Befragung an,
bei den Frauen waren dies 62,4 Prozent. Beim schweren Heben und Tragen sind
die geschlechtsspezifischen Unterschiede gering (Männer: 67,2 Prozent; Frauen:
71,8 Prozent). Zudem ist hier die Fragestellung geschlechtsspezifisch angepasst
(Männer > 20 kg; Frauen > 10 kg) und daher nur begrenzt vergleichbar.
Die Bundesregierung fördert die betriebliche Gesundheitsförderung und den
Arbeitsschutz in Gesundheitsberufen im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen
Arbeitsschutzstrategie (
www.gda-portal.de), des Modellprogramms zur
Bekämpfung arbeitsbedingter Erkrankungen (
www.baua.de/de/Ueber-dieBAuA/
Modellprogramm/Modellprogramm.html) und im Rahmen der Initiative Neue
Qualität der Arbeit (
www.inqa.de).
Die Ergebnisse der Projekte sind mit einem hohen Maß an Praxistransfer an
z. B. Pflegekräfte, Führungskräfte, betriebliche Interessensvertretungen,
Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzte verbunden.
Datenlage:
Die Auswertung wurde hier zur besseren Vergleichbarkeit auf
Vollzeitbeschäftigte in Pflegeberufen (hier: Krankenschwester/Krankenpfleger, Hebammen,
Entbindungspfleger, Helferin/Helfer in der Krankenpflege, Altenpflegerin/
Altenpfleger) eingeschränkt.
Zu den Fragen 16c (Überstunden wegen Personalmangels), 16e und 16f liegen
keine Daten vor.
Tabelle 5: Ausgewählte Arbeitszeitmerkmale von Männer und Frauen in
Pflegeberufen
Quelle: BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2005/2006.
17. Wie will die Bundesregierung Maßnahmen des Arbeitsschutzes und
Angebote der betrieblichen Gesundheitsförderung in den Gesundheitsberufen, in
denen der Frauenanteil besonders hoch ist, insbesondere in den Bereichen
der Pflegeberufe, der Medizinischen Fachangestellten, der
Medizinischtechnischen Assistenten und der Hebammen fördern?
Durch die Schwerpunktsetzung betriebliche Gesundheitsförderung im Rahmen
der Präventionsstrategie sollen auch diese Bereiche gestärkt werden. Darüber
hinaus wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen.
Arbeitszeitmerkmale Männer Frauen
n = 115 n = 384
Schichtarbeit 78,3 Prozent 80,3 Prozent
Arbeiten zwischen 23 und 5 Uhr 71,5 Prozent 58,2 Prozent
Arbeiten an Samstagen 95,1 Prozent 96,4 Prozent
Arbeiten an Sonn- und Feiertagen 91,6 Prozent 94,2 Prozent
18. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Arbeitsbelastung im
Bereich der Erziehungsberufe (Kindertageseinrichtungen, Schulen) durch
a) Lärmbelastung,
b) Belastungen des Bewegungsapparates durch Heben und Tragen sowie
Sitzen auf Kinderstühlen,
c) Belastungen durch hohe emotionale und sozialkommunikative
Anforderungen der Arbeit?
Die ausgewählten Arbeitsbedingungen in Tabelle 6 unterscheiden sich
geschlechtsspezifisch sehr deutlich, was allerdings auf die eingangs erwähnte
Verteilung der Geschlechter in den ausgewählten Berufen zurückzuführen ist. Die
analysierten Arbeitsbedingungen spielen insbesondere in den Bereichen, in
denen Frauen arbeiten (Erzieherinnen, Lehrerinnen an Grund-, Haupt-, Real und
Sonderschulen), eine große Rolle. Unter Erzieherinnen geben mehr als drei
Viertel an, unter Lärm zu arbeiten; mehr als ein Drittel trägt häufig schwer.
Zu Frage 18a
Von der BAuA wurde im Jahr 2000 ein Forschungsprojekt zum Thema „Lärm
in Bildungsstätten“ (
www.baua.de/de/Publikationen/Forschungsberichte/2004/
Fb1030.html) in Auftrag gegeben. Beobachtungen in diesem Projekt zeigten mit
einem durchschnittlich gemessenen Schallpegel im Unterricht von ca. 65 dB(A)
durchaus Werte, bei denen Kommunikationsprozesse deutlich erschwert, in
vielen Fällen sogar unmöglich sind. Andererseits lagen die gemessenen Pegel –
zumindest im Regelschulbetrieb – keineswegs in einer Größenordnung, bei der es
zu dauerhaften Hörschäden kommen kann (> 80 dB[A]).
Zu Frage 18b
Nach verschiedenen Untersuchungen sitzen Erzieherinnen und Erzieher
zwischen zwei und vier Stunden am Tag, davon den überwiegenden Teil in
gebeugter oder gedrehter Körperhaltung. Die Beschäftigten sitzen dabei überwiegend
auf sehr niedrigen Kinderstühlen oder auf Bürostühlen und arbeiten an
Kindertischen, was wiederum zu einer gedrehten Körperhaltung führt, da die Beine
nicht unter den Tisch gestellt werden können. Diese Angaben beziehen sich auf
die Arbeitssituation im Kindergarten. In Krippen sitzen die Erzieherinnen und
Erzieher häufig auf noch niedrigeren Stühlen oder am Boden.
Zu Frage 18c
Erzieherinnen und Erzieher bemängeln zu hohe Gruppenstärken, ungünstige
bzw. lange Arbeitszeiten und Schwierigkeiten im Umgang mit Eltern.
Erzieherinnen und Erzieher beklagen in vielen Untersuchungen, dass sie unter
Zeitmangel leiden. Die Beeinträchtigungen sind im Einzelnen auf Personalknappheit
und hohe Arbeitsdichte zurückzuführen. Die Tätigkeit gehört zu der so
genannten Emotionsarbeit. Bei Emotionsarbeit kann durch die emotionale Dissonanz,
das heißt den Widerspruch zwischen ausgedrückten und erlebten Gefühlen,
emotionale Erschöpfung entstehen.
Sensibilisierung zum Thema Sicherheit und Gesundheit in Schulen ist ein
Arbeitsprogramm der 2008 bis 2012 laufenden Aktivitäten der Gemeinsamen
Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA). Auch in der kommenden Periode ab
dem Jahr 2013 ist geplant, diesen Bereich bezüglich der GDA-Ziele
„Verringerung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefährdungen und Erkrankungen im
Muskel-Skelett-Bereich (MSE) mit den Handlungsfeldern: Tätigkeiten mit
hohen körperlichen Belastungen gesundheitsgerecht gestalten, bewegungsarme
und einseitig belastende Tätigkeiten gesundheitsgerecht gestalten“ im Fokus zu
behalten.
Datenlage
Die Auswertung wurde zur besseren Vergleichbarkeit auf Vollzeitbeschäftigte in
Erziehungsberufen (hier: Erzieher, Gymnasiallehrer, Grund-, Haupt-, Real- und
Sonderschullehrer, Lehrer an berufsbildenden Schulen) eingeschränkt. Die
Belastungen unterscheiden sich bei Erzieherinnen und Erziehern und Lehrerinnen
und Lehrern deutlich. Zudem ist die geschlechtsspezifische Verteilung sehr
unterschiedlich (Erzieher überwiegend weiblich; Gymnasiallehrer und Lehrer an
berufsbildenden Schulen überwiegend männlich).
Zur Belastung durch das Sitzen auf Kinderstühlen liegen keine Daten vor.
Zu Frage 18c kann als Ersatz nur die gefühlsmäßige Belastung ausgewertet
werden.
Tabelle 6: Ausgewählte Arbeitsbedingungen von Männern und Frauen
Quelle: BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2005/2006.
* Häufigkeit zu klein
19. Welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes und der betrieblichen
Gesundheitsförderung im Bereich der Erziehungsberufe wird die Bundesregierung
fördern?
Durch die Schwerpunktsetzung betriebliche Gesundheitsförderung im Rahmen
der Präventionsstrategie sowie im Rahmen der GDA sollen auch diese Bereiche
gestärkt werden. Auf die Antwort zu Frage 18 wird verwiesen.
20. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu den Arbeitsbelastungen
im Einzelhandel:
a) Belastungen durch Emotionsarbeit und Ansprüche an die
Kundenzufriedenheit,
b) Belastungen durch flexible Arbeitszeitmodelle, Schichtarbeit,
c) Belastungen durch Arbeit im Stehen,
und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Männer im Einzelhandel bzw. Verkauf nehmen ihre Arbeit häufiger als
gefühlsmäßig belastende Arbeit wahr. „Schichtarbeit“ und „Arbeiten im Stehen“ wird
deutlich häufiger von Frauen genannt. Auch hier liegt die Vermutung nahe, dass
sich die Tätigkeitsfelder in gleichen Berufen und damit verbunden auch die
Arbeitsbedingungen von Männern und Frauen unterscheiden (siehe Tabelle 7).
Zu Frage 20a
Ein weiteres Merkmal der Tätigkeiten im Einzelhandel ist auch die bei Frage 18
bereits erwähnte Emotionsarbeit, die auch hier zu emotionaler Dissonanz führen
kann. Mitarbeiter mit Kundenkontakt müssen nicht nur ihre Aufgaben erfüllen
und sich dabei körperlich und geistig anstrengen, sie sollen darüber hinaus einen
Arbeitsbedingung häufig Männer Frauen
n = 261 n = 399
Arbeiten unter Lärm 36,4 Prozent 56,5 Prozent
schweres Heben/Tragen
(Männer > 20 kg; Frauen > 10 kg)
* 15,8 Prozent
Arbeit belastet gefühlsmäßig 29,7 Prozent 41,6 Prozent
emotionalen Eindruck bei den Kunden auslösen. Da sich der beruflich
geforderte Ausdruck bestimmter Gefühle nicht immer automatisch einstellt, sondern
bewusstes Bemühen erfordert, ist diese Arbeit mit psychischer Anstrengung
verbunden, die sich in entsprechenden Beanspruchungen niederschlagen kann.
Zu Frage 20b
Schichtarbeit stellt einen besonderen Risikofaktor dar. Typische
Schichtarbeitssymptome sind Schlafbeschwerden, Appetit- und Verdauungsstörungen sowie
psycho-vegetative Störungen. Über Beeinträchtigungen des sozialen und
familiären Lebens berichten Schichtarbeitende ebenfalls häufig. Entsprechende
Gestaltungsmaßnahmen sollten dazu beitragen, diese negativen Auswirkungen
von Nacht- und Schichtarbeit zu minimieren.
Zu Frage 20c
Im Rahmen des Modellprogramms zur Bekämpfung arbeitsbedingter
Erkrankungen des BMAS beschäftigte sich der Förderschwerpunkt 2007 mit
Belastungen des Muskel-Skelett-Systems bei der Arbeit. Aus dem Projekt „naprima“, das
sich mit dem Einzelhandel beschäftigte, wird deutlich, dass Stehen (und auch
Gehen) nur ein Teil der Probleme im Einzelhandel ist. Hinzu kommen
körperliche Belastungen durch Zwangshaltungen wie Bücken, Hocken und
Überkopfarbeit, z. B. beim Auspacken und Einräumen der Waren; die Belastungen
differieren je nach Größe und Gewicht des Warensortiments. Diese Tätigkeiten
werden häufig unter erhöhten psychosozialen Belastungen (z. B. großem
Zeitdruck) ausgeführt. Vermehrter Kundenverkehr veranlasst Beschäftigte, häufig
Hebetätigkeiten etc. besonders schnell und damit verbunden auch nicht immer
ergonomisch einwandfrei zu erledigen (weitere Informationen:
www.baua.de/
de/Ueber-die-BAuA/Modellprogramm/Muskel-Skelett.html).
Die BAuA hat im Jahr 2006 eine Broschüre zur modellhaften Umsetzung eines
Arbeitsschutzmanagementsystems im Einzelhandel entwickelt, die viele
Hinweise für die Organisation von Arbeitsschutz unter Berücksichtigung der
besonderen Anforderungen im Einzelhandel umfasst (weitere Informationen:
www.baua.de/de/Publikationen/Forschungsanwendung/Fa60.html).
Im Projekt „GesiMa“ – Gesundheitskompetenz im Markt – wurde eine
Instrumentensammlung zur Förderung der Gesundheitskompetenz von
Führungskräften und Beschäftigten in dezentralen Unternehmensstrukturen am Beispiel
Einzelhandel entwickelt, exemplarisch eingesetzt und im Hinblick auf ihre Eignung
und Akzeptanz geprüft. Der Handlungsleitfaden beschreibt, wie Führungskräfte
und Personalverantwortliche die Gesundheitskompetenz der Beschäftigten
stärken und unterstützen. Dabei wird auf relevante Erfolgskriterien und auf zu
beachtende Engpässe und Schwierigkeiten eingegangen (weitere Informationen:
www.inqa.de/Inqa/Navigation/Projekte/alle-projekte,did=252308.html).
Datenlage
Die Auswertung wurde in der Erwerbstätigenbefragung des BiBB zur besseren
Vergleichbarkeit auf Vollzeitbeschäftigte im Einzelhandel (hier: Verkäufer,
Einzelhandelskaufleute, Buch- und Musikalienhändler, Drogisten,
Reformhauskaufleute) eingeschränkt.
Zu Frage 20a kann als Ersatz nur die gefühlsmäßig belastende Arbeit
ausgewertet werden.
Tabelle 7: Ausgewählte Arbeitsbedingungen von Männern und Frauen im
Einzelhandel
Quelle: BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2005/2006.
21. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu den Arbeitsbelastungen
im Hotel- und Gaststättengewerbe:
a) Belastungen durch ungünstige Körperhaltungen,
b) Belastungen durch Emotionsarbeit und Ansprüche an die
Kundenzufriedenheit,
c) Belastungen durch flexible Arbeitszeitmodelle, Schichtarbeit,
und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Die Daten der BIBB/BAuA-Befragung lassen für die Berufe im Hotel- und
Gaststättengewerbe eine Auswertung aufgrund der Stichprobengröße nicht zu.
Ein Erklärungsansatz für die kleine Stichprobengröße liegt darin, dass es in
diesem Bereich viele Nebenerwerbstätige gibt, die im Rahmen der
Erwerbstätigenbefragung nicht zu ihrer Arbeit im Hotel- und Gaststättengewerbe befragt
worden sind, sondern zu ihrer Haupttätigkeit. Darüber hinaus wurden auch
Beschäftigte mit Tätigkeiten unter zehn Wochenstunden im Rahmen der
Erhebung nicht befragt. Die Untersuchung der Arbeitsbedingungen zeigt sich
heterogen hinsichtlich der unterschiedlichen Berufe, Tätigkeiten und
Geschlechter, so dass kein einheitliches Belastungsbild vorliegt.
Für weitere Informationen wird auf die Antwort zu Frage 23 verwiesen.
22. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur spezifischen
Arbeitsbelastung in Callcentern:
a) Belastungen durch Beschwerdemanagement,
b) Belastungen durch hohe Lärmpegel in Großraumbüros,
c) Belastungen durch geringe Entscheidungsspielräume,
d) Belastungen durch umfassende Leistungskontrollen,
und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Repräsentative geschlechterdifferenzierte Zahlen zu Sicherheit und Gesundheit
in Call Centern auf Basis der BIBB-BAuA-Befragung liegen nicht vor.
Die nachfolgende Tabelle beinhaltet eine Gegenüberstellung von Ergebnissen
zu Arbeitsunfähigkeiten (AU) bei Beschäftigten in Call Centern im Vergleich zu
Beschäftigten insgesamt unter den Mitgliedern der Techniker Krankenkasse im
Jahr 2010.
Arbeitsbedingungen Männer Frauen
n = 218 n = 278
Arbeit belastet häufig gefühlsmäßig 12,5 Prozent 7,3 Prozent
Schichtarbeit 35,3 Prozent 48,1 Prozent
häufiges Arbeiten im Stehen 74,4 Prozent 88,7 Prozent
Tabelle 8: Arbeitsunfähigkeit von Beschäftigten in Call Centern im Vergleich zu Beschäftigten insgesamt
Die Fehlzeiten liegen bei Beschäftigten in Call Centern merklich über den
Fehlzeiten von allen Beschäftigten. Während bei Berufstätigen insgesamt
durchschnittlich innerhalb des Beschäftigungsjahres 2010 lediglich 1,00 AU-Fälle mit
insgesamt 12,30 Fehltagen erfasst wurden, waren es bei Beschäftigten in Call
Centern durchschnittlich 1,61 AU-Fälle mit durchschnittlich 23,26 Fehltagen.
Die Arbeitsbedingungen von Call Center-Beschäftigten weisen im Vergleich zu
z. B. Verwaltungs- und Bankangestellten vor allem sehr niedrige Handlungs-
und Zeitspielräume aus.
Des Weiteren spielt bei der Arbeit in Call Centern Emotionsarbeit eine große
Rolle. Damit ist gemeint, dass ein Teil der Arbeitsanforderungen darin besteht,
während der Interaktion mit Kunden diesen gegenüber bestimmte Emotionen
auszudrücken. So wird von den Beschäftigten erwartet, dass sie bei der
Entgegennahme von Beschwerden Freundlichkeit oder Mitgefühl ausdrücken, auch
wenn dies im Gegensatz dazu steht, wie sie sich gerade wirklich fühlen
(Emotionale Dissonanz).
Forschungsberichte deuten darauf hin, dass Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer in Call Centern einer Kombination von Arbeitsbedingungen ausgesetzt
sind, die zu einer Reihe von Gesundheitsproblemen führt. Die
branchenspezifische Kombination von hohem Arbeitstempo, hohen Aufmerksamkeits- und
emotionalen Anforderungen sowie störendem Lärm im Großraumbüro kann
sowohl körperliche Beschwerden als auch psychische Stressreaktionen erklären.
Um die gesundheitliche Situation der Beschäftigten in Call Centern positiv zu
beeinflussen, bedarf es der Intervention auf unterschiedlichen Ebenen. Allein
durch die Ausstattung und die mangelhafte ergonomische Gestaltung vieler Call
Center entstehen unnötige Belastungen für die Beschäftigten. Empfehlungen für
die ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen in Call Centern liegen vor und
sollten von den Arbeitgebern genutzt werden.
23. Wie will die Bundesregierung Maßnahmen des Arbeitsschutzes und
Angebote der betrieblichen Gesundheitsförderung im Dienstleistungsbereich
insbesondere in Bereichen mit hohen Frauenanteilen, im Einzelhandel, im
Hotel- und Gaststättengewerbe und in Callcentern fördern?
Durch die Schwerpunktsetzung betriebliche Gesundheitsförderung im Rahmen
der Präventionsstrategie sollen auch diese Bereiche gestärkt werden.
Darüber hinaus zeigt das im Rahmen der Initiative Neue Qualität der Arbeit
durchgeführte Projekt „ZusammenWachsen – ArbeitGestalten“ ein Beispiel für
eine zielgerichtete Maßnahme des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Ziel des
Projekts ist es, betriebs- und branchenspezifische Wege zur Gestaltung von
Dienstleistungsarbeit im demografischen Wandel unter Beteiligung der
Tarifpartner zu entwickeln, zu erproben und zu verbreiten. Die Kooperationspartner
Call Center
Männer
Männer
gesamt
Call Center
Frauen
Frauen
gesamt
Call
Center
Gesamt
AU-Fälle je Versicherungsjahr 1,46 0,91 1,67 1,12 1,61 1,00
AU-Tage je Versicherungsjahr 14,34 11,30 14,49 13,60 14,45 12,30
Krankenstand 5,74
Prozent
3,11
Prozent
6,64
Prozent
3,72
Prozent
6,37
Prozent
3,36
Prozent
AU-Tage je Fall 20,96 12,50 24,24 12,10 23,26 12,30
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333
kommen aus den Branchen Handel, Pflege, Erziehung, Straßenmeistereien und
dem öffentlichen Personennahverkehr.
Im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie gehören
Gastronomie und Hotellerie zu einem der Arbeitsprogramme. Dabei sind einseitig
belastende und bewegungsarme Tätigkeiten in der Gastronomie und Hotellerie
im Fokus. Es sollen zielgruppenspezifische Präventionsangebote zur
Verringerung von Muskel-Skelett-Erkrankungen im Gast- und Hotelgewerbe unter
Berücksichtigung der physischen und psychischen Belastungen differenzierter
Arbeitsbereiche entwickelt und zur Umsetzung gebracht werden.
Zu den besonderen Belastungen in Call Centern wurde im Rahmen des BMAS-
Modellprogramms zur Bekämpfung arbeitsbedingter Erkrankungen bereits in
den Jahren 2000 bis 2002 der Förderschwerpunkt „Verbesserung der
Arbeitsbedingungen in Call Centern“ durchgeführt.
Im Verbund „Ver-T-iCall“ wurde untersucht, wie die in der öffentlichen
Verwaltung zunehmende Einführung von Call Centern zu einer Verbesserung
telefonischer Informations- und Beratungsdienste für die Kunden und positiven
Effekten für die Beschäftigten gleichermaßen führen kann. Kernziel des Projekts war
die Erarbeitung von wirksamen Hilfen zur Verbesserung der
Arbeitsbedingungen und der Arbeitsorganisation in Call Centern in der öffentlichen Verwaltung.
Kernziel des Verbundprojektes „CCall“ war die Erarbeitung von wirksamen
Hilfen zur Gestaltung der Arbeitsbedingungen in Call Centern der gewerblichen
Wirtschaft. Durch Verbesserungen der Gesundheit der Mitarbeiter sollten
zugleich die wirtschaftlichen Bedingungen des Unternehmens positiv beeinflusst
werden.
Neben den klassischen Bereichen des Arbeitsschutzes „Arbeitsmittel und
Arbeitsumgebung“ wurde im Projekt CCall ein Schwerpunkt auf
„Arbeitsorganisation und Human Ressources“ gelegt. Als Ergebnis der CCall Projektes stehen
konkrete Hilfen zur sicheren, gesunden und wirtschaftlichen Gestaltung von
Call Centern zur Verfügung (weitere Informationen:
www.baua.de/de/
Ueberdie-BAuA/Modellprogramm/Call-Center.html).]