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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Tonnenlegerbearbeitung bei der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung

Konzept der Umstellung der 4000 schwimmenden Schifffahrtszeichen (Tonnen) von Stahltonnen auf Kunststofftonnen durch die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung an der Nord- und Ostseeküste: Kosten, betroffene Standorte und Termin für die Umsetzung<br /> (insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Datum

02.05.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/930913. 04. 2012

Tonnenlegerbearbeitung bei der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung

der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Bettina Herlitzius, Stephan Kühn, Daniela Wagner, Harald Ebner, Hans-Josef Fell, Oliver Krischer, Undine Kurth (Quedlinburg), Friedrich Ostendorff, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Für die Sicherheit auf See ist auch eine Kennzeichnung der Fahrrinnen von außerordentlich hoher Bedeutung. Der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes obliegt die Aufgabe, unter anderem für die seewärtigen Zufahrten zu den Häfen an der Nord- und Ostseeküste die 4 000 schwimmenden Schifffahrtszeichen (Tonnen) zu unterhalten. Bisher wurden hierfür Tonnen aus Stahl verwendet. Aus Kostengesichtspunkten wird eine Umstellung auf Kunststofftonnen angestrebt.

Die Frage, die sich dabei stellt, ist, ob bei dem Wechsel zu Kunststofftonnen die bisherige Infrastruktur erhalten bleibt oder eine grundsätzliche Neuorganisation im Bereich der Tonnenleger erforderlich ist.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Wie sieht das Konzept zur Einführung von kleinen und mittleren Kunststofftonnen zum Ersatz der bisherigen Stahltonnen im Küstenbereich im Detail aus?

2

Beinhaltet das Konzept neben der Optimierung der Tonnenbearbeitung auch die Optimierung der Wasserfahrzeuge?

3

Anhand welcher Grundlagen kam es zur Entscheidung für die Umstellung auf Kunststofftonnen?

4

Inwieweit wurden die betroffenen Wasser- und Schifffahrtsverwaltungen frühzeitig in die Umstrukturierungsmaßnahmen eingebunden?

5

Wann erhielten diese Kenntnis von der Umstellung?

6

Welche Wasser- und Schifffahrtsämter werden als Tonnenbearbeitungsstandorte erhalten bleiben, und auf welcher Grundlage wurde diese Entscheidung getroffen?

7

Wurden an den bisherigen Tonnenbearbeitungsstandorten innerhalb der letzten zehn Jahre noch Umbauarbeiten durchgeführt, und wenn ja, inwieweit, und mit welchen Kosten waren diese verbunden?

8

Bis wann sollen die bisherigen Stahltonnen durch Kunststofftonnen ersetzt werden?

9

Welche einmaligen Kosten werden vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung für die Umstellung veranschlagt?

10

Welche Einsparungen können durch die Umstellung jährlich erzielt werden, und in welchen Bereichen der Wasser- und Schifffahrtsverwaltungen kommt es hier zu Veränderungen und Einsparungen?

11

Welche Standorte der Wasser- und Schifffahrtsverwaltungen sind von der Umstellung betroffen?

12

Wie wird die Umstellung in das bevorstehende Konzept einer Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung mit einbezogen?

Berlin, den 13. April 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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