[Deutscher Bundestag Drucksache 17/9531
17. Wahlperiode 08. 05. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dag˘delen, Annette Groth,
Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/9325 –
Die Bedeutung der Bekämpfung des Rassismus für die Bundesregierung
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Forum Menschenrechte, ein Zusammenschluss von 50
Nichtregierungsorganisationen, veröffentlichte anlässlich des weltweiten Tags der
Menschenrechte am 10. Dezember 2011 eine Halbzeitbilanz zur Menschenrechtspolitik
der Bundesregierung. Darin wurde die Kritik des Forums am Nationalen
Aktionsplan gegen Rassismus der Bundesregierung erneuert, die es bereits bei
dessen Vorlage erhoben hatte (
www.forum-menschenrechte.de/cms/upload/
PDF/ab_02_2011/FMR-Halbzeitbilanz-BReg-2011.pdf, S. 10). Der
„Nationale Aktionsplan der Bundesrepublik Deutschland zur Bekämpfung von
Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und darauf bezogene
Intoleranz“ (NAPgR) war das Resultat der Verpflichtung der Bundesrepublik
Deutschland, die die unterzeichnenden Staaten 2001 im Aktionsprogramm der
UN-Weltkonferenz gegen Rassismus in Durban eingegangen sind. Erst 2008
kam die Bundesregierung dieser Verpflichtung nach und legte einen NAPgR
vor. Zwar wurden bei der Erarbeitung auch Vorstellungen von
Nichtregierungsorganisationen eingeholt, aber nur unzureichend bis gar nicht
berücksichtigt. Der von der Bundesregierung beschlossene NAPgR wird weder
inhaltlich noch formal den Anforderungen der Weltkonferenz gerecht. Die
Nichtregierungsorganisationen kritisierten wie auch die Fraktion DIE LINKE.
im Bundestag, dass die aktuelle Situation in der Bundesrepublik Deutschland
nicht analysiert und rassistische Einstellungen in der Gesellschaft nicht
evaluiert werden. Anstatt zukünftige Handlungsansätze im Kampf gegen Rassismus
zu formulieren, erscheint der vermeintliche Aktionsplan eher wie ein Bericht
über die von der Bundesregierung ohnehin bereits eingeleiteten Maßnahmen
gegen den sogenannten Rechtsextremismus. Problematisch ist insbesondere,
dass die Bundesregierung in dem Aktionsplan die Förderung der Integration
als maßgebliches Mittel zur Bekämpfung von rassistischen Vorurteilen
ansieht. Die Bundesregierung verkennt dabei, dass rassistische
Vorurteilsstrukturen in der Gesellschaft unabhängig von der realen Erfahrung mit Migrantinnen
und Migranten vorhanden sind (so auch die Kritik von etwa 100
Nichtregierungsorganisationen der Antirassismus- und Migrationsarbeit im
Positionspapier „Handlungsfelder für einen Politischen Aktionsplan gegen Rassismus“
vom Juni 2010, S. 4; z. B.:
http://fachinformationen. diakonie-wissen.de/node/
2966). Anstatt die von Rassismus betroffenen Menschen dahingehend zu stär- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 2. Mai 2012
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/9531 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeken, ihnen gleiche Rechte und Chancen zu gewähren, werden sie weiter
ausgegrenzt und diskriminiert sowie durch Studien bzw. deren verkürzte und mit
rechtspopulistischer Intention geführte Interpretation stigmatisiert. Zuletzt bei
der vom Bundesministerium des Innern (BMI) in Auftrag gegebenen Studie
„Lebenswelten junger Muslime in Deutschland“, die am 1. März 2012
öffentlich vorgestellt wurde.
Dem NAPgR der Bundesregierung liegt ein unzureichendes Verständnis von
Rassismus zu Grunde. Dies bemängelte auch der Sonderberichterstatter der
Vereinten Nationen zu Rassismus, Githu Muigai, der bei seinem Besuch im
Juni 2009 in Deutschland etliche Defizite bei Politik und Gesellschaft im
Kampf gegen den Rassismus konstatierte. In seinem Bericht verwies er darauf,
dass Rassismus in Deutschland immer noch mit „Rechtsextremismus“
gleichgesetzt und damit nicht ausreichend wahrgenommen werde. Auch die
Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI), ein 1994 vom
Europarat gegründetes Gremium, zeigte sich darüber beunruhigt, dass infolge
der zurzeit in Deutschland vorherrschenden engen Auffassung von Rassismus
rassistisch motivierte Straftaten vermutlich nicht immer als solche untersucht
und verfolgt werden, es sei denn, die Täter oder Täterinnen seien deutlich
erkennbar Mitglieder neonazistischer Gruppen oder Sympathisierende solcher
Gruppen (
www.coe.int/t/dghl/monitoring/ecri/country-by-country/germany/
DEU-CbC-IV- 2009-019-DEU.pdf). Und selbst dann werden die Ermittlungen
wie zur Mordserie des „Nationalsozialistischen Untergrundes“ (NSU) einseitig
in Richtung Migrantinnen und Migranten geführt, da die Polizei „Einwanderer
nur als Tatverdächtige“ kennt (
www.taz.de/!88223/). „Polizisten, die dem
türkischen Opfer mehr misstrauen als den Tätern; Behörden, die von ‚Döner-
Morden‘ reden und die Spuren nach rechts ignorieren; Politiker, die (wie vor ein
paar Jahren Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel) von ‚
Flüchtlingsbekämpfung‘ reden […] jenseits aller schönen Worte von Integration und friedlichem
Zusammenleben [liefern] dem rechten Rand das Material für seine verlogene
Legitimation“, meint deshalb Stefan Hebel, politischer Autor der „Frankfurter
Rundschau“ (
www.fr-online.de/meinung/leitartikel-zum-
rechtsextremismusrassismus-ist-ein-gift-aus-der-mitte,1472602,11889660.html).
Rassismus ist keine gesellschaftliche Randerscheinung, sondern ein Problem
der gesamten Gesellschaft. Der bloße Verweis der Bundesregierung im NAPgR,
dass sich die „Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und
Antisemitismus nicht in der Bekämpfung des Rechtsextremismus“ erschöpfe (www.
bmi.bund.de/cae/servlet/contentblob/150674/publicationFile/18318/Nationaler_
Aktionsplan_gegen_Rassismus.pdf, S. 4), erscheint angesichts der
(unterlassenen) Maßnahmen lediglich als Floskel. Im Zusammenhang mit dem 5.
Integrationsgipfel forderten deshalb Organisationen wie der Interkulturelle Rat in
Deutschland e. V., der Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf
e. V. und der Förderverein PRO ASYL e. V. die Bundesregierung auf, endlich
das Thema Rassismus sowie die Ausgrenzung und Diskriminierung auf der
Tagesordnung an erste Stelle zu setzen (
www.proasyl.de/de/presse/detail/news/
zum_integrationsgipfel_im_kanzleramt/).
1. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Kritik, wie sie
vom Interkulturellen Rat in Deutschland, dem Verband binationaler
Familien und Partnerschaften und PRO ASYL in der gemeinsamen
Presseerklärung vom 30. Januar 2012 erhoben wird, dass auf Integrationsgipfeln stets
die vermeintlichen Defizite von Migranten thematisiert, aber „[z]entrale
Integrationshemmnisse wie der in bürgerlichen Schichten weit verbreitete
Rassismus sowie die Ausgrenzung und Diskriminierung von Flüchtlingen
und Migranten per Gesetz […] kaum angesprochen“ werden, und wie
begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?
Die Bundesregierung teilt die Einschätzung der genannten Organisationen
nicht, dass auf den Integrationsgipfeln stets die vermeintlichen Defizite von
Migranten thematisiert wurden. Auch die in der Frage aufgeführten Themen
wurden nicht ausgeklammert, sondern waren immer wieder Gegenstand der
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/9531offenen Aussprache. Dies wird auch bei zukünftigen Integrationsgipfeln so
gehandhabt werden.
2. Inwieweit hat die Bundesregierung entsprechend ihrer Forderung im
NAPgR nach einer stetigen „Aufklärung über die Fakten“ (S. 37)
öffentlichkeitswirksam richtiggestellt, dass nicht etwa 40 Prozent, 23 Prozent
oder 15 Prozent – wie verschiedentlich allen empirischen Erkenntnissen
zum Trotz öffentlichkeitswirksam behauptet wurde (
www.tagesspiegel.de/
politik/deutschland/ deutschkurse-regierung-sieht-willen-zur-integration/
1624158.html) – der zur Integrationskursteilnahme Verpflichteten als
„Integrationsverweigerer“ angesehen werden können, weil die Gründe,
weshalb diese Personen einen Kurs (noch) nicht begonnen haben, nicht erfasst
werden und häufig nicht als vorwerfbare „Verweigerungshaltung“ zu
interpretieren sind (beispielhaft: Krankheit, Umzug, Arbeitsaufnahme,
Kinderbetreuung usw.)?
Die Klarstellung, dass eine Aussage über die Anzahl der Fälle vorwerfbarer
Nichtteilnahme nicht getroffen werden kann, erfolgte unter anderem in der
Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 7 und 7a auf die Kleine Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/4798 vom 17. Februar
2011 sowie zu den dort genannten weiteren Anlässen.
3. Inwieweit verträgt es sich mit dem Anspruch der Bundesregierung im
NAPgR, über Fakten aufzuklären, wenn sie mehrfach darauf verweist, dass
bereits aus der hohen Zahl der Verpflichteten, die einen Integrationskurs
nicht beginnen, auf eine „Integrationskursverweigerung in nennenswertem
Umfang“ geschlossen werden könne (siehe Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/4798, zu Frage 9a),
andererseits aber zugegeben wird, dass aus einer Nichtteilnahme nicht auf
eine Integrationskursverweigerung geschlossen werden kann (vgl.
Bundestagsdrucksache 16/14157, S. 5), und wie begründet die Bundesregierung
ihre Auffassung?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 9a auf die Kleine
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/4798 vom
17. Februar 2011 verwiesen, in der dargelegt wird, dass die Einschätzung der
Bundesregierung auf den Fakten der Teilnahmestatistik und der Länderumfrage
zur Praxis der Sanktionierung integrationswidrigen Verhaltens beruht.
4. Inwieweit sieht die Bundesregierung in der von Stefan Hebel, politischer
Autor der „Frankfurter Rundschau“, in seinem Leitartikel geäußerten
Auffassung (siehe Vorbemerkung) eine zutreffende Beschreibung der
Vorgänge um die Nazimorde des NSU, und welche Konsequenzen zieht die
Bundesregierung beispielsweise bezüglich ihrer Integrations- und
Flüchtlingspolitik, die von Rassistinnen und Rassisten sowie Nazis als
Legitimation ihrer Hetze genutzt werden (bitte ausführen)?
Die Bundesregierung hält die im zitierten Leitartikel geäußerte und in der
Vorbemerkung wiedergegebene Auffassung für nicht zutreffend. Seinerzeit ist
durchaus auch eine fremdenfeindliche bzw. rassistische Motivation eines
einzelnen Täters nicht ausgeschlossen worden. Daher ist auch im Opferumfeld
nach Hinweisen auf rechtsextreme Motivation recherchiert worden, doch hatten
die ermittelnden Landespolizeien damals keine wirklich belastbaren Hinweise,
die auf Taten einer rechtsextremen Gruppierung hindeuteten.
Drucksache 17/9531 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDie Bundesregierung kann den Versuch der Instrumentalisierung ihrer Politik
und Lösungsansätze durch extremistische Bestrebungen nicht ausschließen,
damit ist jedoch keine Legitimation dieser extremistischen Bestrebungen gegeben.
5. Inwieweit ist die Bundesregierung der Auffassung, dass sie der im
beschlossenen 10-Punkte-Papier des Bundesbeirats für Integration
enthaltenen Forderung zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und
rechtsextremer Gewalt bei der Veröffentlichung der vom BMI in Auftrag
gegebenen Studie „Lebenswelten junger Muslime in Deutschland“ gerecht
geworden ist, die lautet: „Politik und Medien können mit ihrem Verhalten
dazu beitragen, dass Rassismus und Fremdenfeindlichkeit insgesamt
steigen oder sinken. Jedem einzelnen Politiker und jedem einzelnen
Journalisten muss diese besondere Verantwortung täglich bewusst sein“?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die differenzierten Äußerungen
ihrer Mitglieder und Beauftragten zum genannten Sachverhalt der in der Frage
genannten Forderung entsprochen haben.
6. Inwieweit sind der Bundesregierung die Rassismusvorwürfe des hessischen
Landesausländerbeirats (agah) gegen die Anfang Februar 2012 ARD-weit
ausgestrahlte Sendung „Frankfurt Helau“ des Hessischen Rundfunks (hr)
bekannt, und inwieweit hält die Bundesregierung die Kritik an einer weiteren
Ausstrahlung des Auftritts der Zahnärztin Patricia Lowin als „Ayse von
Döner TV“, bei dem sie unter anderem das rassistische Klischee von den
„kriminellen Ausländern“ bedient, dahingehend berechtigt, dazu
beizutragen, dass Rassismus und Fremdenfeindlichkeit insgesamt steigen oder
sinken (
www.fr-online.de/fastnacht-in-rhein-main/verdacht-auf-rassismus-
hrwill---frankfurt-helau--erneut-ausstrahlen,11603612,11606226.html)?
Der Bundesregierung ist die Kritik des hessischen Landesausländerbeirats
(Agah) aus Medienberichten bekannt. Die Bundesregierung nimmt die
Beeinflussung der Zuschauer und Nutzer durch Medieninhalte sehr ernst. Medien
prägen Einstellungen und Verhaltensweisen und können Haltungen positiv wie
negativ beeinflussen. Den Rundfunkveranstaltern kommt daher auch für das
gesellschaftliche Miteinander eine große Verantwortung zu. Der
öffentlichrechtliche Rundfunk hat nach der Rundfunkgesetzgebung zudem den
ausdrücklichen Auftrag, die internationale Verständigung, die europäische Integration
und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Bund und Ländern zu fördern. Bei
der Gestaltung ihrer Programme sind die Rundfunkveranstalter in den Grenzen,
die die Rechtsordnung setzt, aufgrund der Rundfunkfreiheit grundsätzlich frei.
Über die Einhaltung dieser Grenzen und die Erfüllung des öffentlich-
rechtlichen Auftrags wachen die bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten
eingerichteten, pluralistisch mit Vertretern aus allen Teilen der Gesellschaft
zusammengesetzten Aufsichtsgremien. Zudem ist nach der Kompetenzordnung
des Grundgesetzes die Ausgestaltung der inländischen Rundfunkordnung
Angelegenheit der Länder.
7. Inwieweit sieht die Bundesregierung in dem Umstand, dass für
Theaterinszenierungen in Deutschland vermeintlich keine schwarzen Schauspieler,
nicht einmal für tatsächliche Rollen von Schwarzen, wie z. B. Othello, zur
Verfügung ständen, eine Folge der jahrzehntelangen Ausgrenzung und
Diskriminierung von schwarzen Theaterschaffenden, insbesondere in dem
Zusammenhang, dass stattdessen auf das sogenannte Blackface
zurückgegriffen wird?
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/95318. Inwieweit sieht die Bundesregierung im sogenannten Blackface eine
rassistische Diskriminierung Schwarzer durch schwarz geschminkte weiße
Schauspieler/-innen, die eine kolonialhistorische Vergangenheit nicht nur
in den USA, sondern auch in Deutschland, insbesondere auch in
Karnevalsgruppen, verkörpert?
9. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass wenn weiße
Schauspieler/ -innen eine/einen Schwarze/Schwarzen darstellen können, schwarze
Schauspieler/-innen auch vermeintlich von Weißen zu spielende Rollen
übernehmen können, womit das Argument, es gäbe kaum Rollen für
schwarze Schauspieler/-innen, und dass deshalb auch keine bzw. nur
wenige in Ensembles vertreten sind, ad absurdum geführt wird?
Die Bundesregierung macht darauf aufmerksam, dass die Besetzung von
Rollen eine rein künstlerische Entscheidung der jeweiligen Theater ist. Diese
künstlerische Entscheidung sollte den verantwortungsvollen Umgang mit der
Thematik des sogenannten Blackface einschließen. Im Übrigen setzt sich die
Bundesregierung im Rahmen des Dialogforums Kultur, des Nationalen
Integrationsplanes sowie des Forums gegen Rassismus aktiv gegen jegliche Form von
Diskriminierung ein.
10. Wie kann nach Auffassung der Bundesregierung „die Förderung der
Integration ein maßgebliches Mittel zur Bekämpfung solcher Vorurteile“ sein
(NAPgR, S. 37), wenn „rassistisch, ausländerfeindlich oder
rechtsextremistisch motivierte Vorurteile und Stereotype“ gerade nicht an realen
Gegebenheiten anknüpfen, sondern Projektionen sind, wie es im NAPgR
richtig heißt (ebd.)?
11. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Aufnahme
von Maßnahmen zur Integrationsförderung in einen Nationalen
Aktionsplan gegen Rassismus ein falsches Signal aussendet, weil damit letztlich
doch suggeriert wird, dass tatsächliche oder unterstellte Defizite von
Migrantinnen und Migranten eine der Ursachen von Rassismus und
rassistischer Diskriminierung sind, und wie begründet die Bundesregierung ihre
Auffassung?
Bereits im ersten Satz der Einleitung des Themas „Integration“ im Nationalen
Aktionsplan gegen Rassismus (NAPgR) ist klargestellt, dass Migranten nicht
die Ursache von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit sind. Die Tatsache, dass
Migrantinnen und Migranten dennoch zur Projektionsfläche rassistisch,
ausländerfeindlich oder rechtsextremistisch motivierter Vorurteile und Stereotype
geraten, ist gerade Grund für die Bundesregierung, die Querschnittsaufgabe der
Bekämpfung von Rassismus auch als eine der Herausforderungen für ihre
Integrationspolitik anzunehmen. Ziel aller integrationspolitischen Maßnahmen ist
auch die Schaffung einer offenen Gesellschaft, in der alle Bürger ungeachtet
ihrer nationalen, ethnischen oder religiösen Herkunft ganz selbstverständlich als
Mitglieder und Mitgestaltende unseres Gemeinwesens akzeptiert und anerkannt
werden. Unter dieser Maßgabe fügen sich Maßnahmen zur
Integrationsförderung in den NAPgR ein.
12. Inwieweit trifft es zu, dass Vertreter/-innen des Deutschen
Gewerkschaftsbundes (DGB), des Zentralrats der Juden in Deutschland, des
Diakonischen Werks der Evangelischen Kirche in Deutschland e. V. und des
„Netzes gegen Rassismus, für gleiche Rechte“ im Vorfeld versucht
haben, den Passus in dem Beschluss mit dem Titel „Bekämpfung von
Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und rechtsextremer Gewalt“ des
Beirats der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und
Integration zu ändern, in dem es heißt, Roma existierten am Rande der
Drucksache 17/9531 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeGesellschaften und ihre steigende Zuwanderung bzw. ihre Integration sei
eine Herausforderung (Pressemitteilung des Zentralrats Deutscher Sinti
und Roma vom 19. März 2012,
http://zentralrat. sintiundroma.de/)?
Wie und mit welchen Argumenten wurde auf die vorgebrachte Kritik
reagiert?
13. Wie begegnet die Bundesregierung der Kritik von Annelie Buntenbach
(DGB-Vorstand, Brief vom 6. März 2012 an die Beiratsmitglieder, laut
Pressemitteilung des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma vom 19. März
2012), es würde der Eindruck vermittelt, „als sei mangelnde Integration
Basis für rassistische und rechtsextreme Einstellungen“, was „dem
Gesamtanliegen der Bekämpfung des Rassismus schade, und wie ist auf das
Schreiben von Annelie Buntenbach reagiert worden?
Mit Schreiben vom 6. März 2012 informierte das Beiratsmitglied Annelie
Buntenbach (Mitglied im Vorstand des DGB) die übrigen Mitglieder des Beirats
der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und
Integration über ihre Bedenken hinsichtlich des Beschlussvorschlags der
Arbeitsgruppe 6 des Beirats für die Sitzung des Beirats am 12./13. März 2012. Hinweise
von den weiteren genannten Verbänden sind nicht bekannt.
Im Zuge der Beratung des Beschlussvorschlags der Arbeitsgruppe bei dieser
Sitzung des Beirats wurden die von Annelie Buntenbach formulierten
Bedenken diskutiert und Präzisierungen vorgenommen. Die Einschätzung, es würde
der Eindruck vermittelt, „als sei mangelnde Integration Basis für rassistische
und rechtsextreme Einstellungen“, wird nicht geteilt.
14. Wie begegnet die Bundesregierung der Kritik des Zentralrats Deutscher
Sinti und Roma, solche „falschen Pauschalzuschreibungen“ wie in dem
genannten Beschluss seien „kontraproduktiv“ und ein
„missverständliches Signal“ sowie „nicht sachgerecht“, weil damit der „Gefahr Vorschub
geleistet“ werde, „dass Sinti und Roma die Schuld als vermeintliche
Ursache von Rassismus selbst zugeschrieben werde“ (Pressemitteilung des
Zentralrats Deutscher Sinti und Roma vom 19. März 2012)?
Die Bundesregierung teilt nicht die Einschätzung, dass durch den genannten
Beschluss der in der Frage beschriebenen Gefahr Vorschub geleistet werde.
15. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den verfehlten
Ermittlungen im Falle der NSU-Mordserie und der Tatsache, dass die
Polizeibehörden den rassistischen Gehalt dieser Mordserie nicht
erkannten bzw. sogar Opfer zu vermeintlichen Tätern gemacht wurden,
entsprechend verbreiteter Vorurteile (Ermittlungen in Richtung „Organisierte
Kriminalität“, Drogendelikte usw.)?
Der Bundesminister des Innern hat bereits eine Woche, nachdem im Rahmen
der Ermittlungen zu dem Banküberfall in Eisenach und dem Wohnhausbrand in
Zwickau am 4. November 2011 eine neue Dimension rechter Gewalt sichtbar
geworden war, einen umfassenden Maßnahmenkatalog vorgestellt, der
teilweise schon umgesetzt ist. Dieser zielt neben einer umfassenden Überprüfung
nicht aufgeklärter „Altfälle“ vor allem auf eine organisatorische und
strukturelle Verbesserung der Bekämpfung des Rechtsextremismus und -terrorismus.
Hierzu gehört insbesondere die Einrichtung des bereits am 16. Dezember 2011
in Betrieb genommenen „Gemeinsamen Abwehrzentrums Rechtsextremismus“
(GAR), in dem vor allem Polizeibehörden und Nachrichtendienste von Bund
und Ländern an einem Tisch sitzen, um den Informationsfluss zwischen den
beteiligten Sicherheitsbehörden zu verbessern, Expertisen zu bündeln und Be-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/9531kämpfungsmaßnahmen enger aufeinander abzustimmen. Des Weiteren soll
durch die Schaffung einer „Verbunddatei-Rechtsextremismus“ für die
Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder – vergleichbar der Anti-Terror-Datei
für den Bereich Islamismus – eine bessere Verknüpfung der vorhandenen
Informationen erreicht werden. Der hierfür erforderliche Gesetzentwurf ist
eingebracht worden; seine Verabschiedung durch den Deutschen Bundestag wird
noch vor der diesjährigen Sommerpause angestrebt. Weiterhin ist die
Zentralstellenfunktion des Bundesamtes für Verfassungsschutz gegenüber den
Landesämtern für Verfassungsschutz für den Bereich des militanten
Rechtsextremismus gestärkt worden.
Sollten sich im Zuge der weiteren staatsanwaltschaftlichen und polizeilichen
Ermittlungen, der Arbeiten des parlamentarischen Untersuchungsausschusses
oder der Arbeiten der Bund-Länder-Expertenkommission Rechtsterrorismus
eventuell noch weitere Schwachstellen in der deutschen Sicherheitsarchitektur
zeigen, wird die Bundesregierung – gegebenenfalls gemeinsam mit den
Ländern – auch insofern Maßnahmen zur Abhilfe ergreifen.
16. Wie steht die Bundesregierung zu den Vorwürfen der Ombudsfrau für die
Hinterbliebenen der Nazi-Mordopfer, Barbara John, die Polizei sei auf
ihre Arbeit in einer Einwanderungsgesellschaft immer noch nicht
vorbereitet und erlebe Migrantinnen und Migranten vor allem als
Tatverdächtige (taz, 8. Februar 2012), und welche Konsequenzen zieht die
Bundesregierung beispielsweise für die Bundespolizei hieraus?
Die Einschätzung trifft nicht zu. Die Aus- und Fortbildung der Polizeibeamten
des Bundes ist darauf ausgerichtet, der rechtstaatlichen und demokratischen
Ordnung der Polizei auch inhaltlich Ausdruck zu verleihen. Im Rahmen der
Polizeiausbildung wird das Thema Menschenrechte und
Menschenrechtsbildung umfassend behandelt. Die Menschenrechtsbildung ist integraler
Bestandteil der verschiedenen Fach- und Rechtsgebiete.
In der Ausbildung für den gehobenen Kriminaldienst erfolgt die einschlägige
Wissensvermittlung insbesondere in den Fach- und Rechtsgebieten Staats- und
Verfassungsrecht, Kriminalistik, Berufsethik und Führungs- und Einsatzlehre.
Während des Masterstudienganges des höheren Kriminaldienstes wird das
Thema Menschenrechtsbildung lehrgangsbegleitend in verschiedenen Modulen
erörtert.
Auch in der Laufbahnausbildung der Bundespolizei werden seit jeher
wesentliche Grundlagen für die Wahrnehmung eines öffentlich-rechtlichen Dienst-
und Treueverhältnisses im demokratischen Rechtsstaat vermittelt.
Dementsprechend werden in den Fächern Staats- und Verfassungsrecht, Politische Bildung,
Eingriffsrecht und Psychologie unter anderem die Themen Menschenrechte,
Grundrechte und Diskriminierungsverbot behandelt und in der praktischen
Ausbildung anhand konkreter Fallbeispiele vertieft.
Anlassabhängig wird dieses Thema darüber hinaus im Rahmen von Aus- und
Fortbildungsmaßnahmen sowie bei der polizeilichen Spezialausbildung
behandelt.
In dem gemeinsam vom Bundeskriminalamt in Zusammenarbeit mit den
Landeskriminalämtern erstellten polizeilichen Maßnahmenkatalog zur
Bekämpfung der Politisch motivierten Kriminalität – rechts ist zudem ausdrücklich
vorgesehen, die im Staatsschutz tätigen Polizeibeamten zur selbständigen Analyse
und Einordnung politischer Konflikte, extremistischen Gedankenguts,
politischer und religiöser Ideen und damit u. a. auch zum Erkennen
fremdenfeindlicher Aspekte zu befähigen. Das Bundeskriminalamt bietet im Rahmen seiner
Zentralstellenaufgaben seit vielen Jahren für diesen Phänomenbereich einen
Drucksache 17/9531 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeSpeziallehrgang zu aktuellen Themen sowie „best-practise“-Informationen an
und unterstützt auch den Erfahrungsaustausch vor allem in Bezug auf operative
Maßnahmen.
Die Bundespolizei beteiligt sich zudem an der Initiative der Bundesregierung,
verstärkt Migranten für den Öffentlichen Dienst zu werben. Bereits im Vorfeld
dieser Kampagne hat sie durch ein Pilotprojekt bei der Bundespolizeidirektion
Flughafen Frankfurt am Main erfolgreich Migrantinnen und Migranten als
künftige Polizistinnen und Polizisten gewinnen können.
17. Inwieweit teilt die Bundesregierung den Vorschlag von Barbara John,
gerade auch vor dem Hintergrund der Morde des NSU und des polizeilichen
Vorgehens gegenüber den Familien der Opfer eine unabhängige
Kommission als Clearing- und Beschwerdestelle für Klagen über polizeiliches
Fehlverhalten nach dem Vorbild Irlands einzurichten, und wird sie die
Einrichtung solcher Kommissionen, etwa im Rahmen der
Innenministerkonferenz, anregen, wie bereits 2009 von der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 16/12683 gefordert (bitte begründen)?
Die Bundesregierung sieht keinen Anlass, eine unabhängige Kommission als
Clearing- und Beschwerdestelle für Klagen gegen Fehlverhalten von
Polizeibediensteten des Bundes einzurichten oder die Einrichtung solcher
Kommissionen in den Ländern anzuregen. Es gibt bereits hinreichend
Beschwerdemöglichkeiten für solche Fälle: Die Möglichkeit der gerichtlichen Klärung etwaiger
Vorwürfe garantiert deren unabhängige Überprüfung. Mit der
Dienstaufsichtsbeschwerde steht darüber hinaus eine zusätzliche innerbehördliche
Kontrollmöglichkeit zur Verfügung. Die Einrichtung einer zusätzlichen behördlichen
Beschwerdestelle erscheint vor diesem Hintergrund nicht erforderlich.
18. Ist der Bundesregierung bekannt, dass die auflagenstarke Zeitung
„Hürriyet“ über eine Kampagne der Dönerhersteller in Hamburg anlässlich der
Internationalen Wochen gegen Rassismus 2012 berichtet, wonach der
Verein Qualitäts-Döner GmbH Hamburg e. V. 100 000 Dönertüten mit
dem Aufdruck „Kommt nicht in die Döner-Tüte!“ und „Nein zu
Rassismus!“ an Imbisse der Stadt habe verteilen wollen, die Tüten jedoch in
Polen hätten gedruckt werden müssen, da die Druckereien in Hamburg
diesen Auftrag aus Angst vor Nazis abgelehnt hätten (
www.hurriyet.de/
haberler/gundem/1152937/donerli-mesaj#)?
Hält es die Bundesregierung nicht für ein Armutszeugnis, dass
inzwischen ein Klima in Deutschland herrscht, in dem Unternehmen aufgrund
befürchteter Anschläge von Nazis keine Aufträge annehmen, die
konkrete inhaltliche Positionierungen gegen Rassismus und Nazismus
beinhalten?
Der Bundesregierung sind diesbezügliche Berichte der türkischen Zeitung
HÜRRIYET nicht bekannt. Sie hält solche Berichte auch für spekulativ. Im
Übrigen sieht die Bundesregierung in der Bekämpfung des Extremismus und der
Gewalt eine politische Priorität auf allen gesellschaftlichen Ebenen. Daher
unterstützt sie in geeigneter Form auch zivilgesellschaftliche Kräfte und
Initiativen, die sich die Stärkung von Demokratie und Toleranz zum Ziel gesetzt
haben.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) verfolgt z. B. seit
2002 das Ziel, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Diskriminierung in der
Gesellschaft und besonders auf dem Arbeitsmarkt gezielt und nachhaltig durch
Programme entgegenzuwirken. Durch das Bundesprogramm XENOS konnten
vielversprechende Ansätze für ein konstruktives Miteinander geschaffen
werden. Dabei haben sich Ansätze wie die interkulturelle Öffnung von Betrieben
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/9531und Verwaltungen besonders bewährt. Über die Stärkung interkultureller
Kompetenzen gelingt es, ein gesellschaftliches Klima des gegenseitigen Respekts
aufzubauen.
19. Welche konkreten neuen Maßnahmen und Initiativen hat die
Bundesregierung im Zuge des 2008 verabschiedeten Nationalen Aktionsplans
gegen Rassismus ergriffen (bitte einzeln auflisten)?
20. Welche konkreten Maßnahmen und Initiativen hat die Bundesregierung
im Sinne einer „konsequente[n] Politik der Einbindung und Teilhabe auf
allen gesellschaftlichen, politischen und ökonomischen Ebenen“ (NAgR,
S. 115; Ausblick) nach der Verabschiedung des NAgR im Jahr 2008
ergriffen (bitte einzeln auflisten)?
In den beiden Bundesprogrammen „VIELFALT TUT GUT. Jugend für Vielfalt,
Toleranz und Demokratie“ und „kompetent. für Demokratie –
Beratungsnetzwerke gegen Rechtsextremismus“ haben von 2007 bis 2010 erfolgreich
gesellschaftliche Akteure sowie Bund, Länder und Kommunen ihre Kräfte für
Demokratie und Toleranz gebündelt und neue Netzwerke gegen Rechtsextremismus,
Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus geschaffen. Das Bundesprogramm
„TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“, das am 1. Januar
2011 startete, geht diesen erfolgreichen Weg weiter. Das Bundesprogramm
unterstützt – ebenso wie die beiden Vorgängerprogramme – Initiativen und
Netzwerke auf kommunaler, überregionaler und landesweiter Ebene. Dies geschieht
durch die Förderung von vor Ort entwickelten Strategien in Lokalen
Aktionsplänen, durch überregionale Modellprojekte im Kontext „Jugend, Bildung,
Prävention“ und durch landesweite Beratungsnetzwerke gegen
Rechtsextremismus. Mit der Zusammenführung der bisher zwei Programme in ein
Bundesprogramm und dem Ausbau des Programmbereichs Lokale
Aktionspläne setzt „TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“ eigene
Akzente (
www.toleranz-foerdern-kompetenz-staerken.de).
Das BMAS startete 2009 das XENOS-Sonderprogramm „Ausstieg zum
Einstieg“ zur Förderung des Ausstiegs junger Menschen aus einem rechtsextremen
Umfeld und Verbesserung ihrer Integration in den Arbeitsmarkt. Die
Zwischenbilanz der Evaluation beschreibt den besonderen Ansatz der Förderung des
Ausstiegs in einem arbeitsmarktlichen Kontext als gelungen, um sowohl in der
Öffentlichkeit als auch auf institutioneller Ebene zum Thema
Rechtsextremismus zu sensibilisieren.
Seit dem Jahr 2010 fördert die Bundesregierung darüber hinaus mit dem
Programm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ demokratische Teilhabe und
bürgerschaftliches Engagement gegen Extremismus vor allem in strukturschwachen
ländlichen Regionen in Ostdeutschland.
21. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass der Begriff „Rasse“
wissenschaftlich widerlegt sowie historisch und ideologisch extrem belastet
ist, so dass bereits andere Staaten sowohl grundsätzlich als auch bei der
Umsetzung der Antirassismus-Richtlinie 2000/43/EG in nationales Recht
auf den Begriff „Rasse“ verzichtet haben, und wird die Bundesregierung
der Empfehlung des Deutschen Instituts für Menschenrechte e. V. folgen,
den Begriff „Rasse“ aus Rechtstexten zu tilgen (
www.institut-fuer-men-
schenrechte.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/Policy_Paper/policy_
paper_ 16_ein_grundgesetz_ohne_rasse.pdf)?
Die Bundesregierung teilt nicht die Auffassung, dass es für eine konsequente
Rassismusbekämpfung einer Änderung des Grundgesetzes (GG), weiterer Bun-
Drucksache 17/9531 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodedesgesetze sowie internationaler Vertragswerke in Bezug auf den Begriff
„Rasse“ bedürfe.
Artikel 3 Absatz 3 GG enthält keine Aussage zur Existenz verschiedener
menschlicher Rassen. Ihm ist auch keine Akzeptanz bestimmter
Rassenkonzeptionen zu entnehmen. Den Vätern und Müttern des Grundgesetzes ging es
1948/1949 vielmehr ausdrücklich darum, ein deutliches Zeichen gegen den
Rassenwahn des Nationalsozialismus zu setzen.
Eine Änderung des § 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)
hinsichtlich der Verwendung des Begriffs „Rasse“ ist ebenfalls nicht angezeigt
(vgl. Bundestagsdrucksache 16/1780 vom 8. Juni 2006, S. 30 f.). Das Merkmal
„Rasse“ bzw. „ethnische Herkunft“ im AGG ist von der Anti-Rassismus-
Richtlinie 2000/43/EG vorgegeben, deren Umsetzung das AGG unter anderem dient.
Die Verwendung des Begriffs „Rasse“ wurde seinerzeit im Rahmen der
Verhandlungen zu dieser Richtlinie von den Mitgliedstaaten intensiv diskutiert.
Letztlich wurde aber an ihm festgehalten, weil „Rasse“ den sprachlichen
Anknüpfungspunkt zu dem Begriff des „Rassismus“ bildet und die hiermit
verbundene Signalwirkung – nämlich zur konsequenten Bekämpfung rassistischer
Tendenzen – genutzt werden sollte (vgl. Bundestagsdrucksache 16/1780, S. 30 f.).
Wie in der erwähnten Bundestagsdrucksache 16/1780 weiter ausgeführt,
entspricht die Wortwahl dem Wortlaut des Artikels 13 des EG-Vertrages (nunmehr
Artikel 19 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union –
AEUV), der die Rechtsgrundlage für die Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom
29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne
Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft (ABl. L 180 vom 19.7.2000,
S. 22) darstellt. Der Begriff „Rasse“ ist auch in Artikel 21 der Charta der
Grundrechte der Europäischen Union (ABl. C 83 vom 30.3.2010, S. 389) enthalten.
Auch im EU-Rahmenbeschluss vom 28. November 2008 zur strafrechtlichen
Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und
Fremdenfeindlichkeit wird der Begriff „Rasse“ aus ähnlichen Gründen wie bei
der Anti-Rassismus-Richtlinie bewusst verwendet.
Darüber hinaus wird auf internationaler Ebene der Begriff im VN-
Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung und im
Zusatzprotokoll vom 28. Januar 2003 zum Übereinkommen des Europarates über
Computerkriminalität betreffend die Kriminalisierung mittels Computersystemen
begangener Handlungen rassistischer und fremdenfeindlicher Art verwendet.
Die „Erklärung im Namen der Europäischen Union vom 7. September 2001
über die Verwendung der Worte „Rasse“ und „rassisch“ in der Erklärung und in
dem Aktionsprogramm der Weltkonferenz gegen Rassismus,
Rassendiskriminierung und Fremdenfeindlichkeit und damit zusammenhängende Intoleranz
kann nach wie vor Geltung für sich beanspruchen. Dort ist u. a. ausgeführt: „Im
Hinblick auf die Anwendung des Internationalen Übereinkommens über die
Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (ICERD) kann der Begriff
der Rasse nützlich sein, um die Ursachen solcher Diskriminierung
aufzudecken.“ Und weiter heißt es dort: „Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union
lehnen kategorisch alle Lehren rassistischer Überlegenheit sowie Theorien oder
Lehren ab, die darauf abzielen, die Existenz unterschiedlicher menschlicher
Rassen zu behaupten, und sie lehnen auch die stillschweigende Billigung von
Theorien oder Lehren ab, die aus der Verwendung der Begriffe ,Rasse‘ und
,rassisch‘ in der Erklärung und dem Aktionsprogramm der Weltkonferenz
gegen Rassismus, Rassendiskriminierung und Fremdenfeindlichkeit und damit
zusammenhängende Intoleranz abgeleitet werden könnte. Hierdurch wird
jedoch keineswegs geleugnet, dass ,Rasse‘ zur Rechtfertigung von
Diskriminierung benutzt wird und dass Rassismus und Rassendiskriminierung, wie in
Artikel 1 des ICERD definiert, nach wie vor überall auf der Welt vorkommen.“
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/953122. Inwieweit sieht die Bundesregierung in einer Karikatur, in der ein
Schwarzer, der von einem Polizisten niedergedrückt wird, schreit: „Was
heißt’ hie’ Ve‘dunklungsgefah’ …?!“ einen Ausdruck von
Polizistenjargon oder eher eine rassistische Diskriminierung?
Der Frage liegt ein Sachverhalt mit Landesbezug zugrunde. Die
Bundesregierung bewertet grundsätzlich nur Äußerungen aus ihrem eigenen
Zuständigkeitsbereich.
23. Inwieweit ist der Bundesregierung die Kritik beispielsweise der
Kampagne „Zusammen handeln! – gegen rassistische Hetze und soziale
Ausgrenzung“ bekannt, wonach die Internetplattform der Bundeskanzlerin
unter der Überschrift „Menschlich und erfolgreich. Dialog über
Deutschlands Zukunft“ von „Ewiggestrigen von NPD und Rassist_innen sowie
aus deren ideologischem Umfeld“ gezielt instrumentalisiert werde, weil
die Internetplattform offenkundig nicht manipulationssicher sei und so
die Möglichkeit bestünde, mehrmals Stimmen abgeben zu können (http://
zusammenhandeln.blogsport.eu/2012/03/14/pressemitteilung-
missbrauchdes-webblogs-„zukunftsdialog“- der-bundeskanzlerin-ausschliessen/)?
Die Behauptung ist bekannt, aber falsch. Rassistische und ausgrenzende Inhalte
sind von vornherein von einer Veröffentlichung ausgeschlossen. Die Regeln
des Dialogs sehen vor, Beiträge nicht zu veröffentlichen, wenn dadurch gegen
Gesetze verstoßen wird. Beiträge gegen die Menschenwürde werden nicht
zugelassen. Beleidigende oder vulgäre, diskriminierende, rassistische,
ausländerfeindliche, sexistische oder menschenverachtende Beiträge werden nicht
veröffentlicht. Gleiches gilt für verfassungsfeindliche, extremistische und
fundamentalistische sowie gewaltverherrlichende Beiträge.
24. Inwieweit teilt die Bundesregierung den Vorwurf der Kampagne
„Zusammen handeln!- gegen rassistische Hetze und soziale Ausgrenzung”, dass
die Macher der Seite zum „Zukunftsdialog“ trotz technischer
Möglichkeiten wenig Wert auf eine möglichst manipulationssichere
Internetabstimmung legten?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, welche Maßnahmen sind ergriffen worden, um die Seite
manipulationssicher zu machen?
Die Bundesregierung teilt den Vorwurf nicht. Man hat sich bewusst für eine
offene und nutzerfreundliche Gestaltung der Seite und ihrer technischen Prozesse
entschieden. Auch der Datenschutz aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer wird
beachtet. Gegen Manipulationen wurden unter anderem Session Cookies und
Captchas verwendet.
Bei begründetem Verdacht auf Manipulationen wurden Abstimmungen
zurückgesetzt.
25. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass der aus dem
saarländischen Völklingen stammende Landesvorsitzende der NPD Saarland
sowie Bundespressesprecher und Leiter des Auslandsreferates, Frank
Franz, Wahlkampf mit dem Vorschlag „Direktwahl des
Bundespräsidenten“ betreibt und die NPD gezielt unter dem Slogan „Frank Franz ins
Drucksache 17/9531 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeKanzleramt! Jetzt abstimmen!“ zur Abstimmung auf die Webseite der
Bundeskanzlerin „Zukunftsdialog“ verlinkt hat (
www.npd.de/)?
Es ist der Bundesregierung bekannt, dass unter den Vorschlägen auch der eines
Beteiligten mit dem Nutzernamen „Frank Franz“ ist. Wie beschrieben, wurden
verfassungswidrige Inhalte grundsätzlich ausgeschlossen. Sofern von anderen
Seiten auf diejenige des Bürgerdialoges verlinkt wird, entspricht dies dem
Wesen des World Wide Web. Es liegt schon rein rechtlich nicht in der Hand des
Betreibers der Zielseite, eine solche Verlinkung auf die eigene Seite zu
unterbinden.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]