Die Bedeutung der Bekämpfung des Rassismus für die Bundesregierung
der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Annette Groth, Ulla Jelpke, Sahra Wagenknecht, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Das Forum Menschenrechte, ein Zusammenschluss von 50 Nichtregierungsorganisationen, veröffentlichte anlässlich des weltweiten Tags der Menschenrechte am 10. Dezember 2011 eine Halbzeitbilanz zur Menschenrechtspolitik der Bundesregierung. Darin wurde die Kritik des Forums am Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus der Bundesregierung erneuert, die es bereits bei dessen Vorlage erhoben hatte (www.forum-menschenrechte.de/cms/upload/PDF/ab_02_2011/FMR-Halbzeitbilanz-BReg-2011.pdf, S. 10). Der „Nationale Aktionsplan der Bundesrepublik Deutschland zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und darauf bezogene Intoleranz“ (NAPgR) war das Resultat der Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland, die die unterzeichnenden Staaten 2001 im Aktionsprogramm der UN-Weltkonferenz gegen Rassismus in Durban eingegangen sind. Erst 2008 kam die Bundesregierung dieser Verpflichtung nach und legte einen NAPgR vor. Zwar wurden bei der Erarbeitung auch Vorstellungen von Nichtregierungsorganisationen eingeholt, aber nur unzureichend bis gar nicht berücksichtigt. Der von der Bundesregierung beschlossene NAPgR wird weder inhaltlich noch formal den Anforderungen der Weltkonferenz gerecht.
Die Nichtregierungsorganisationen kritisierten wie auch die Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, dass die aktuelle Situation in der Bundesrepublik Deutschland nicht analysiert und rassistische Einstellungen in der Gesellschaft nicht evaluiert werden. Anstatt zukünftige Handlungsansätze im Kampf gegen Rassismus zu formulieren, erscheint der vermeintliche Aktionsplan eher wie ein Bericht über die von der Bundesregierung ohnehin bereits eingeleiteten Maßnahmen gegen den sogenannten Rechtsextremismus.
Problematisch ist insbesondere, dass die Bundesregierung in dem Aktionsplan die Förderung der Integration als maßgebliches Mittel zur Bekämpfung von rassistischen Vorurteilen ansieht. Die Bundesregierung verkennt dabei, dass rassistische Vorurteilsstrukturen in der Gesellschaft unabhängig von der realen Erfahrung mit Migrantinnen und Migranten vorhanden sind (so auch die Kritik von etwa 100 Nichtregierungsorganisationen der Antirassismus- und Migrationsarbeit im Positionspapier „Handlungsfelder für einen Politischen Aktionsplan gegen Rassismus“ vom Juni 2010, S. 4; z. B.: http://fachinformationen. diakonie-wissen.de/node/2966). Anstatt die von Rassismus betroffenen Menschen dahingehend zu stärken, ihnen gleiche Rechte und Chancen zu gewähren, werden sie weiter ausgegrenzt und diskriminiert sowie durch Studien bzw. deren verkürzte und mit rechtspopulistischer Intention geführte Interpretation stigmatisiert. Zuletzt bei der vom Bundesministerium des Innern (BMI) in Auftrag gegebenen Studie „Lebenswelten junger Muslime in Deutschland“, die am 1. März 2012 öffentlich vorgestellt wurde.
Dem NAPgR der Bundesregierung liegt ein unzureichendes Verständnis von Rassismus zu Grunde. Dies bemängelte auch der Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen zu Rassismus, Githu Muigai, der bei seinem Besuch im Juni 2009 in Deutschland etliche Defizite bei Politik und Gesellschaft im Kampf gegen den Rassismus konstatierte. In seinem Bericht verwies er darauf, dass Rassismus in Deutschland immer noch mit „Rechtsextremismus“ gleichgesetzt und damit nicht ausreichend wahrgenommen werde.
Auch die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI), ein 1994 vom Europarat gegründetes Gremium, zeigte sich darüber beunruhigt, dass infolge der zurzeit in Deutschland vorherrschenden engen Auffassung von Rassismus rassistisch motivierte Straftaten vermutlich nicht immer als solche untersucht und verfolgt werden, es sei denn, die Täter oder Täterinnen seien deutlich erkennbar Mitglieder neonazistischer Gruppen oder Sympathisierende solcher Gruppen (www.coe.int/t/dghl/monitoring/ecri/country-by-country/germany/DEU-CbC-IV-2009-019-DEU.pdf). Und selbst dann werden die Ermittlungen wie zur Mordserie des „Nationalsozialistischen Untergrundes“ (NSU) einseitig in Richtung Migrantinnen und Migranten geführt, da die Polizei „Einwanderer nur als Tatverdächtige“ kennt (www.taz.de/!88223/). „Polizisten, die dem türkischen Opfer mehr misstrauen als den Tätern; Behörden, die von ‚Döner-Morden‘ reden und die Spuren nach rechts ignorieren; Politiker, die (wie vor ein paar Jahren Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel) von ‚Flüchtlingsbekämpfung‘ reden […] jenseits aller schönen Worte von Integration und friedlichem Zusammenleben [liefern] dem rechten Rand das Material für seine verlogene Legitimation“, meint deshalb Stefan Hebel, politischer Autor der „Frankfurter Rundschau“ (www.fr-online.de/meinung/leitartikel-zum-rechtsextremismus-rassismusist-ein-gift-aus-der-mitte,11889660.html).
Rassismus ist keine gesellschaftliche Randerscheinung, sondern ein Problem der gesamten Gesellschaft. Der bloße Verweis der Bundesregierung im NAPgR, dass sich die „Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus nicht in der Bekämpfung des Rechtsextremismus“ erschöpfe (www.bmi.bund.de/cae/servlet/contentblob/150674/publicationFile/18318/Nationaler_Aktionsplan_gegen_Rassismus.pdf, S. 4), erscheint angesichts der (unterlassenen) Maßnahmen lediglich als Floskel.
Im Zusammenhang mit dem 5. Integrationsgipfel forderten deshalb Organisationen wie der Interkulturelle Rat in Deutschland e. V., der Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e. V. und der Förderverein PRO ASYL e. V. die Bundesregierung auf, endlich das Thema Rassismus sowie die Ausgrenzung und Diskriminierung auf der Tagesordnung an erste Stelle zu setzen (www.proasyl.de/de/presse/detail/news/zum_integrationsgipfel_im_kanzleramt/).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen25
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Kritik, wie sie vom Interkulturellen Rat in Deutschland, dem Verband binationaler Familien und Partnerschaften und PRO ASYL in der gemeinsamen Presseerklärung vom 30. Januar 2012 erhoben wird, dass auf Integrationsgipfeln stets die vermeintlichen Defizite von Migranten thematisiert, aber „[z]entrale Integrationshemmnisse wie der in bürgerlichen Schichten weit verbreitete Rassismus sowie die Ausgrenzung und Diskriminierung von Flüchtlingen und Migranten per Gesetz […] kaum angesprochen“ werden, und wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?
Inwieweit hat die Bundesregierung entsprechend ihrer Forderung im NAPgR nach einer stetigen „Aufklärung über die Fakten“ (S. 37) öffentlichkeitswirksam richtiggestellt, dass nicht etwa 40 Prozent, 23 Prozent oder 15 Prozent – wie verschiedentlich allen empirischen Erkenntnissen zum Trotz öffentlichkeitswirksam behauptet wurde (www.tagesspiegel.de/politik/deutschland/deutschkurse-regierung-sieht-willen-zur-integration/1624158.html) – der zur Integrationskursteilnahme Verpflichteten als „Integrationsverweigerer“ angesehen werden können, weil die Gründe, weshalb diese Personen einen Kurs (noch) nicht begonnen haben, nicht erfasst werden und häufig nicht als vorwerfbare „Verweigerungshaltung“ zu interpretieren sind (beispielhaft: Krankheit, Umzug, Arbeitsaufnahme, Kinderbetreuung usw.)?
Inwieweit verträgt es sich mit dem Anspruch der Bundesregierung im NAPgR, über Fakten aufzuklären, wenn sie mehrfach darauf verweist, dass bereits aus der hohen Zahl der Verpflichteten, die einen Integrationskurs nicht beginnen, auf eine „Integrationskursverweigerung in nennenswertem Umfang“ geschlossen werden könne (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/4798, zu Frage 9a), andererseits aber zugegeben wird, dass aus einer Nichtteilnahme nicht auf eine Integrationskursverweigerung geschlossen werden kann (vgl. Bundestagsdrucksache 16/14157, S. 5), und wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?
Inwieweit sieht die Bundesregierung in der von Stefan Hebel, politischer Autor der „Frankfurter Rundschau“, in seinem Leitartikel geäußerten Auffassung (siehe Vorbemerkung) eine zutreffende Beschreibung der Vorgänge um die Nazimorde des NSU, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung beispielsweise bezüglich ihrer Integrations- und Flüchtlingspolitik, die von Rassistinnen und Rassisten sowie Nazis als Legitimation ihrer Hetze genutzt werden (bitte ausführen)?
Inwieweit ist die Bundesregierung der Auffassung, dass sie der im beschlossenen 10-Punkte-Papier des Bundesbeirats für Integration enthaltenen Forderung zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und rechtsextremer Gewalt bei der Veröffentlichung der vom BMI in Auftrag gegebenen Studie „Lebenswelten junger Muslime in Deutschland“ gerecht geworden ist, die lautet: „Politik und Medien können mit ihrem Verhalten dazu beitragen, dass Rassismus und Fremdenfeindlichkeit insgesamt steigen oder sinken. Jedem einzelnen Politiker und jedem einzelnen Journalisten muss diese besondere Verantwortung täglich bewusst sein“?
Inwieweit sind der Bundesregierung die Rassismusvorwürfe des hessischen Landesausländerbeirats (agah) gegen die Anfang Februar 2012 ARD-weit ausgestrahlte Sendung „Frankfurt Helau“ des Hessischen Rundfunks (hr) bekannt, und inwieweit hält die Bundesregierung die Kritik an einer weiteren Ausstrahlung des Auftritts der Zahnärztin Patricia Lowin als „Ayse von Döner TV“, bei dem sie unter anderem das rassistische Klischee von den „kriminellen Ausländern“ bedient, dahingehend berechtigt, dazu beizutragen, dass Rassismus und Fremdenfeindlichkeit insgesamt steigen oder sinken (www.fr-online.de/fastnacht-in-rhein-main/verdacht-auf-rassismushr-will---frankfurt-helau--erneut-ausstrahlen,11606226.html)?
Inwieweit sieht die Bundesregierung in dem Umstand, dass für Theaterinszenierungen in Deutschland vermeintlich keine schwarzen Schauspieler, nicht einmal für tatsächliche Rollen von Schwarzen, wie z. B. Othello, zur Verfügung ständen, eine Folge der jahrzehntelangen Ausgrenzung und Diskriminierung von schwarzen Theaterschaffenden, insbesondere in dem Zusammenhang, dass stattdessen auf das sogenannte Blackface zurückgegriffen wird?
Inwieweit sieht die Bundesregierung im sogenannten Blackface eine rassistische Diskriminierung Schwarzer durch schwarz geschminkte weiße Schauspieler/-innen, die eine kolonialhistorische Vergangenheit nicht nur in den USA, sondern auch in Deutschland, insbesondere auch in Karnevalsgruppen, verkörpert?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass wenn weiße Schauspieler/-innen eine/einen Schwarze/Schwarzen darstellen können, schwarze Schauspieler/-innen auch vermeintlich von Weißen zu spielende Rollen übernehmen können, womit das Argument, es gäbe kaum Rollen für schwarze Schauspieler/-innen, und dass deshalb auch keine bzw. nur wenige in Ensembles vertreten sind, ad absurdum geführt wird?
Wie kann nach Auffassung der Bundesregierung „die Förderung der Integration ein maßgebliches Mittel zur Bekämpfung solcher Vorurteile“ sein (NAPgR, S. 37), wenn „rassistisch, ausländerfeindlich oder rechtsextremistisch motivierte Vorurteile und Stereotype“ gerade nicht an realen Gegebenheiten anknüpfen, sondern Projektionen sind, wie es im NAPgR richtig heißt (ebd.)?
Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Aufnahme von Maßnahmen zur Integrationsförderung in einen Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus ein falsches Signal aussendet, weil damit letztlich doch suggeriert wird, dass tatsächliche oder unterstellte Defizite von Migrantinnen und Migranten eine der Ursachen von Rassismus und rassistischer Diskriminierung sind, und wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?
Inwieweit trifft es zu, dass Vertreter/-innen des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), des Zentralrats der Juden in Deutschland, des Diakonischen Werks der Evangelischen Kirche in Deutschland e. V. und des „Netzes gegen Rassismus, für gleiche Rechte“ im Vorfeld versucht haben, den Passus in dem Beschluss mit dem Titel „Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und rechtsextremer Gewalt“ des Beirats der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration zu ändern, in dem es heißt, Roma existierten am Rande der Gesellschaften und ihre steigende Zuwanderung bzw. ihre Integration sei eine Herausforderung (Pressemitteilung des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma vom 19. März 2012, http://zentralrat.sintiundroma.de/)?
Wie und mit welchen Argumenten wurde auf die vorgebrachte Kritik reagiert?
Wie begegnet die Bundesregierung der Kritik von Annelie Buntenbach (DGB-Vorstand, Brief vom 6. März 2012 an die Beiratsmitglieder, laut Pressemitteilung des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma vom 19. März 2012), es würde der Eindruck vermittelt, „als sei mangelnde Integration Basis für rassistische und rechtsextreme Einstellungen“, was „dem Gesamtanliegen der Bekämpfung des Rassismus schade, und wie ist auf das Schreiben von Annelie Buntenbach reagiert worden?
Wie begegnet die Bundesregierung der Kritik des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma, solche „falschen Pauschalzuschreibungen“ wie in dem genannten Beschluss seien „kontraproduktiv“ und ein „missverständliches Signal“ sowie „nicht sachgerecht“, weil damit der „Gefahr Vorschub geleistet“ werde, „dass Sinti und Roma die Schuld als vermeintliche Ursache von Rassismus selbst zugeschrieben werde“ (Pressemitteilung des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma vom 19. März 2012)?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den verfehlten Ermittlungen im Falle der NSU-Mordserie und der Tatsache, dass die Polizeibehörden den rassistischen Gehalt dieser Mordserie nicht erkannten bzw. sogar Opfer zu vermeintlichen Tätern gemacht wurden, entsprechend verbreiteter Vorurteile (Ermittlungen in Richtung „Organisierte Kriminalität“, Drogendelikte usw.)?
Wie steht die Bundesregierung zu den Vorwürfen der Ombudsfrau für die Hinterbliebenen der Nazi-Mordopfer, Barbara John, die Polizei sei auf ihre Arbeit in einer Einwanderungsgesellschaft immer noch nicht vorbereitet und erlebe Migrantinnen und Migranten vor allem als Tatverdächtige (taz, 8. Februar 2012), und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung beispielsweise für die Bundespolizei hieraus?
Inwieweit teilt die Bundesregierung den Vorschlag von Barbara John, gerade auch vor dem Hintergrund der Morde des NSU und des polizeilichen Vorgehens gegenüber den Familien der Opfer eine unabhängige Kommission als Clearing- und Beschwerdestelle für Klagen über polizeiliches Fehlverhalten nach dem Vorbild Irlands einzurichten, und wird sie die Einrichtung solcher Kommissionen, etwa im Rahmen der Innenministerkonferenz, anregen, wie bereits 2009 von der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 16/12683 gefordert (bitte begründen)?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass die auflagenstarke Zeitung „Hürriyet“ über eine Kampagne der Dönerhersteller in Hamburg anlässlich der Internationalen Wochen gegen Rassismus 2012 berichtet, wonach der Verein Qualitäts-Döner GmbH Hamburg e. V. 100 000 Dönertüten mit dem Aufdruck „Kommt nicht in die Döner-Tüte!“ und „Nein zu Rassismus!“ an Imbisse der Stadt habe verteilen wollen, die Tüten jedoch in Polen hätten gedruckt werden müssen, da die Druckereien in Hamburg diesen Auftrag aus Angst vor Nazis abgelehnt hätten (www.hurriyet.de/haberler/gundem/1152937/donerli-mesaj#)?
Hält es die Bundesregierung nicht für ein Armutszeugnis, dass inzwischen ein Klima in Deutschland herrscht, in dem Unternehmen aufgrund befürchteter Anschläge von Nazis keine Aufträge annehmen, die konkrete inhaltliche Positionierungen gegen Rassismus und Nazismus beinhalten?
Welche konkreten neuen Maßnahmen und Initiativen hat die Bundesregierung im Zuge des 2008 verabschiedeten Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus ergriffen (bitte einzeln auflisten)?
Welche konkreten Maßnahmen und Initiativen hat die Bundesregierung im Sinne einer „konsequente[n] Politik der Einbindung und Teilhabe auf allen gesellschaftlichen, politischen und ökonomischen Ebenen“ (NAgR, S. 115; Ausblick) nach der Verabschiedung des NAgR im Jahr 2008 ergriffen (bitte einzeln auflisten)?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass der Begriff „Rasse“ wissenschaftlich widerlegt sowie historisch und ideologisch extrem belastet ist, so dass bereits andere Staaten sowohl grundsätzlich als auch bei der Umsetzung der Antirassismus-Richtlinie 2000/43/EG in nationales Recht auf den Begriff „Rasse“ verzichtet haben, und wird die Bundesregierung der Empfehlung des Deutschen Instituts für Menschenrechte e. V. folgen, den Begriff „Rasse“ aus Rechtstexten zu tilgen (www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/Policy_Paper/policy_paper_16_ein_grundgesetz_ohne_rasse.pdf)?
Inwieweit sieht die Bundesregierung in einer Karikatur, in der ein Schwarzer, der von einem Polizisten niedergedrückt wird, schreit: „Was heiß’ hie’ Ve’dunklungsgefah’ …?!“ einen Ausdruck von Polizistenjargon oder eher eine rassistische Diskriminierung?
Inwieweit ist der Bundesregierung die Kritik beispielsweise der Kampagne „Zusammen handeln! – gegen rassistische Hetze und soziale Ausgrenzung“ bekannt, wonach die Internetplattform der Bundeskanzlerin unter der Überschrift „Menschlich und erfolgreich. Dialog über Deutschlands Zukunft“ von „Ewiggestrigen von NPD und Rassist_innen sowie aus deren ideologischem Umfeld“ gezielt instrumentalisiert werde, weil die Internetplattform offenkundig nicht manipulationssicher sei und so die Möglichkeit bestünde, mehrmals Stimmen abgeben zu können (http://zusammenhandeln.blogsport.eu/2012/03/14/pressemitteilung-missbrauch-des-webblogs-„zukunftsdialog“-der-bundeskanzlerin-ausschliessen/)?
Inwieweit teilt die Bundesregierung den Vorwurf der Kampagne „Zusammen handeln!- gegen rassistische Hetze und soziale Ausgrenzung”, dass die Macher der Seite zum „Zukunftsdialog“ trotz technischer Möglichkeiten wenig Wert auf eine möglichst manipulationssichere Internetabstimmung legten?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, welche Maßnahmen sind ergriffen worden, um die Seite manipulationssicher zu machen?
Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, dass der aus dem saarländischen Völklingen stammende Landesvorsitzende der NPD Saarland sowie Bundespressesprecher und Leiter des Auslandsreferates, Frank Franz, Wahlkampf mit dem Vorschlag „Direktwahl des Bundespräsidenten“ betreibt und die NPD gezielt unter dem Slogan „Frank Franz ins Kanzleramt! Jetzt abstimmen!“ zur Abstimmung auf die Webseite der Bundeskanzlerin „Zukunftsdialog“ verlinkt hat (www.npd.de/)?