[Deutscher Bundestag Drucksache 17/9536
17. Wahlperiode 08. 05. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Jan van Aken,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/9349 –
Polizei- und Zolleinsätze im Ausland (Stand: erstes Quartal 2012)
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Auslandseinsätze von Polizeibeamtinnen und -beamten entwickeln sich immer
mehr zu einem Mittel deutscher und europäischer Außenpolitik. Die
Militärdoktrin der Europäischen Union, die Europäische Sicherheitsstrategie, sieht
ausdrücklich den kombinierten Einsatz militärischer und ziviler (das heißt auch
polizeilicher) Mittel vor, um „einen besonderen Mehrwert“ zu erzielen.
Diese Entwicklung ist aus mehreren Gründen besorgniserregend.
So leistet sie der Vermischung von polizeilichen und militärischen
Zuständigkeiten Vorschub. Die Grenzen zwischen Polizei und Militär drohen zu
verschwimmen. Das gilt umso mehr als gerade bei Einsätzen in Kriegs- und
Krisengebieten Polizisten immer wieder in lebensbedrohliche Situationen kommen.
Diese Situationen dienen dann wiederum als Legitimation für eine Aufrüstung
der Polizei bis hin zu Überlegungen, schwerbewaffnete Einheiten der
Bundespolizei speziell für Auslandseinsätze aufzustellen.
Hinzu kommt, dass für polizeiliche Auslandseinsätze keinerlei parlamentarische
Zustimmung erforderlich ist. Je nach Rechtsgrundlage ist noch nicht einmal die
Information des Deutschen Bundestages vorgeschrieben. Damit wird ein
wichtiger Bereich der Außenpolitik der parlamentarischen Kontrolle entzogen.
Bedenklich ist dies vor allem wegen der gerade bei Einsätzen in Kriegs- und
Krisengebieten stets vorhandenen Eskalationsgefahr. Bei Einsätzen aufgrund § 65
des Bundespolizeigesetzes hat der Deutsche Bundestag nicht einmal ein
verbrieftes Rückholrecht.
Ähnliches gilt für Einsätze von Zollbeamtinnen und -beamten.
Schließlich gewinnen internationale Einsätze innerhalb der EU zunehmend an
Bedeutung. Einsätze ausländischer Polizisten in Deutschland sowie deutscher
Polizisten im (EU-)Ausland auf der Grundlage des Prümer Vertrages oder
bilateraler Abkommen unterliegen ebenfalls keiner parlamentarischen Kontrolle. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 4. Mai 2012
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/9536 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeVo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Kleine Anfrage beinhaltet Fragen, die im Wesentlichen identisch sind mit den
Fragen der Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. vom 1. September 2008
(Bundestagsdrucksache 16/10182), vom 20. November 2008
(Bundestagsdrucksache 16/11009), vom 9. Dezember 2008 (Bundestagsdrucksache 16/11341),
vom 22. April 2009 (Bundestagsdrucksache 16/12773), vom 27. Juli 2009
(Bundestagsdrucksache 16/13849), vom 12. November 2009 (Bundestagsdrucksache
17/26) vom 26. Februar 2010 (Bundestagsdrucksache 17/866), vom 3. Juni 2010
(Bundestagsdrucksache 17/1923), vom 18. August 2010 (Bundestagsdrucksache
17/2769), vom 8. November 2010 (Bundestagsdrucksache 17/3640), vom 9.
Februar 2011 (Bundestagsdrucksache 17/4729), vom 16. Mai 2011
(Bundestagsdrucksache 17/5830), vom 14. Juli 2011 (Bundestagsdrucksache 17/6598) und
vom 18. Oktober 2011 (Bundestagsdrucksache 17/7346).
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird insoweit auf die Antworten der
Bundesregierung vom 17. September 2008 (Bundestagsdrucksache 16/10252), vom
8. Dezember 2008 (Bundestagsdrucksache 16/11314), vom 5. Januar 2009
(Bundestagsdrucksache 16/11548), vom 11. Mai 2009 (Bundestagsdrucksache
16/12968), vom 14. August 2009 (Bundestagsdrucksache 16/13897), vom
27. November 2009 (Bundestagsdrucksache 17/84), vom 15. März 2010
(Bundestagsdrucksache 17/1006), vom 22. Juni 2010 (Bundestagsdrucksache 17/
2264), vom 3. September 2010 (Bundestagsdrucksache 17/2845), vom 25.
November 2010 (Bundestagsdrucksache 17/3931), vom 28. Februar 2011
(Bundestagsdrucksache 17/4939) vom 1. Juni 2011 (Bundestagsdrucksache 17/6034),
vom 29. Juli 2011 (Bundestagsdrucksache 17/6710), vom 8. November 2011
(Bundestagsdrucksache 17/7617) und vom 15. Februar 2012
(Bundestagsdrucksache 17/8688) verwiesen. Veränderungen werden ergänzend dargestellt.
1. An welchen Missionen auf Grundlage von § 8 Absatz 1 des
Bundespolizeigesetzes sind deutsche Polizistinnen und Polizisten (bitte nach
Bundesländern, Zugehörigkeit zur Bundespolizei; zum BKA aufgliedern) sowie
Zollbeamtinnen und -beamte derzeit beteiligt?
a) Wie viele deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie weiteres ziviles
Personal (bitte nach Zugehörigkeit zu Bundesländern, Bundespolizei,
BKA u. a. aufgliedern) sowie Zollbeamtinnen und Zollbeamte sind dabei
jeweils eingesetzt?
* Darin enthalten sind 20 zivile nichtpolizeiliche deutsche Expertinnen und Experten.
Stärken (23. April 2012)
UNMIK EUPM EUMM
GEO
UNMIL UNMISS UNAMID EUPOL
COPPS
EU
BAM
Rafah
EU
BAM
MD/UA
EUPOL
AFG
EULEX
Bundespolizei 1 1 05 2 2 0 1 1 04 06* 14
BKA 0 0 00 0 0 0 0 0 00 03* 01
Zoll 0 0 00 0 0 0 0 1 09 00* 00
Länderpolizeien 0 0 10 2 3 0 1 0 00 08* 62
Gesamt 1 1 15 4 5 0 2 2 13 37* 77
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/9536b) An welchen Orten, und in welchen Stäben, Einrichtungen und Stellen
sind diese tätig (bitte jeweils die einzelnen Personalzahlen angeben)?
Die in den Missionen der Vereinten Nationen (VN) und der Europäischen Union
(EU) eingesetzten Polizeivollzugbeamten (PVB) des Bundes und der Länder
sowie Zollbeamte nehmen die der Polizei und dem Zoll mit Mandat zugewiesenen
Aufgaben wahr. Der Einsatz der PVB sowie der Zollbeamten liegt in der
Verantwortung des Mandatsgebers (VN/EU) und erfolgt nach dem jeweiligen Bedarf
innerhalb der Mission.
c) Welche tatsächliche Gesamtstärke hat die Mission derzeit?
Stand 18. April 2012
Mission Einsatzgebiete
EU BAM Rafah, Paläst. Autonomiebehörde Ashkelon (2)
EUPOL COPPS, Paläst. Autonomiebehörde Westbank (2)
EU BAM MD/UA, Moldau/Ukraine Odessa, Besarabeasca, Kotovsk, Chisinau (13)
EUMM, Georgien Tiflis, Gori, Mtskheta, Zugdidi (14)
UNMIL, Liberia Monrovia (4)
UNMISS, Südsudan Juba, Yambio (5)
EUPM, Bosnien und Herzegowina Gesamt Bosnien und Herzegowina (1)
EULEX, Kosovo Gesamt Kosovo (77)
UNMIK, Kosovo Gesamt Kosovo (1)
EUPOL AFG, Afghanistan Kabul, Mazar-e Sharif, Kunduz, Feyzabad (17)
UNAMID, Darfur Darfur (0)
Mission Derzeitige Gesamtstärke
Polizei/Zoll
UNMIK, Kosovo 00 08
UNMIL, Liberia 1 279
UNMISS, Sudan 0 507
UNAMID, Sudan keine aktuellen Zahlen, da derzeit
kein DEU PVB in der Mission
EUPOL AFG, Afghanistan 0 197
EU BAM MD/UA, Moldau/Ukraine 00 90
EULEX, Kosovo 0 775
EUPOL COPPS, Paläst. Autonomiegebiete 00 25
EU BAM Rafah 00 09
EUPM BuH, Bosnien und Herzegowina 00 13
EUMM, Georgien 00 79
Drucksache 17/9536 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperioded) Welche Missionen mit deutscher Beteiligung sind im ersten Quartal 2012
neu hinzugekommen (bitte die rechtliche Grundlage sowie Mandatsgeber
und Missionsträger angeben, die Mandatsobergrenze nennen sowie den
Auftrag der eingesetzten deutschen Kräfte bezeichnen), und inwiefern
hat es Mandatsänderungen bei den bereits bestehenden Missionen
gegeben?
Es sind keine Missionen mit deutscher Beteiligung hinzugekommen. Es gab
keine Mandatsänderungen bei den bestehenden Missionen.
e) Wann wird die Mission voraussichtlich beendet sein?
f) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung eine Veränderung
hinsichtlich der Art und/oder des Umfangs der deutschen Beteiligung, und bis
wann soll diese umgesetzt sein (bitte gegebenenfalls konkrete Angaben
machen und Zahlen zu den einzelnen Missionen/Einsätzen nennen)?
Die Bundesregierung beabsichtigt derzeit keine Veränderungen.
2. An welchen Einsätzen auf Grundlage von § 65 Absatz 2 des
Bundespolizeigesetzes (ohne kurzfristige Ausbildungslehrgänge im Sinne nachfolgend
aufgeführter Fragen) waren bzw. sind deutsche Polizistinnen und Polizisten
sowie Zollbeamtinnen und -beamte im ersten Quartal 2012 beteiligt (bitte
nach Bundesländern, Zugehörigkeit zu Bundespolizei/BKA aufgliedern)?
a) Wie viele deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie weiteres ziviles
Personal (bitte nach Zugehörigkeit zu den Bundesländern, zur
Bundespolizei, zum BKA u. a. aufgliedern) sowie Zollbeamtinnen und
Zollbeamte waren/sind dabei jeweils eingesetzt?
German Police Project Team (im Folgenden GPPT) Afghanistan
(Stand: 24. April 2012)
Gesamt: 202 Beamte
Davon Bund: 94 (BKA/BPOL) und Ländern: 108
Projekt Saudi-Arabien: (Stand: 24. April 2012)
Im ersten Quartal 2012 waren 21 Beamte (BPOL) im Projekt zur
Modernisierung des Saudi-Arabischen Grenzschutzes eingesetzt.
Mission Derzeitiges Mandatsende
UNMIK, Kosovo offen
UNMIL, Liberia 30.09.2012
UNMISS, Südsudan 08.07.2012
UNAMID, Sudan 31.07.2012
EUPOL AFG, Afghanistan 31.05.2013
EU BAM MD/UA, Moldau/Ukraine 01.12.2015
EULEX, Kosovo 14.06.2012
EUPOL COPPS, Paläst. Autonomiegebiete 30.06.2012
EU BAM Rafah 30.06.2012
EUPM BuH, Bosnien und Herzegowina 30.06.2012
EUMM, Georgien 14.09.2012
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/9536b) An welchen Orten und in welchen Stäben, Einrichtungen und Stellen
waren/sind sie tätig (bitte jeweils die einzelnen Personalzahlen angeben)?
GPPT Afghanistan
c) Welche tatsächliche Gesamtstärke hat der Einsatz derzeit?
Auf die Antwort zu Frage 2a wird verwiesen.
d) Welche Einsätze mit deutscher Beteiligung sind im ersten Quartal 2012
neu hinzugekommen, und inwiefern hat es relevante Änderungen (vor
allem Auftrag, Zweck, Durchführung und Kräfteansatz) bei den bereits
bestehenden Einsätzen gegeben?
Es sind keine Einsätze neu hinzugekommen, relevante Änderungen hat es nicht
gegeben.
3. Welche Informationen liegen der Bundesregierung bezüglich
sicherheitsrelevanter Vorfälle vor, in die deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie
Zollbeamtinnen und -beamte im ersten Quartal 2012 involviert bzw. denen
sie ausgesetzt waren?
Es liegen keine Erkenntnisse über sicherheitsrelevante Vorkommnisse im
Ausland vor.
4. Wie bewertet die Bundesregierung die politische und militärische
Gefährdungslage in den jeweiligen Einsatzgebieten (bitte Veränderungen
darstellen)?
Politische Lage
EU BAM (Moldau)
Der Lösungsprozess zum Transnistrienkonflikt hat durch mehrere Elemente in
jüngster Zeit an Dynamik gewonnen: seit November 2011 finden auch aufgrund
Ort Verwendung Anzahl
Kabul Administration 31
Akademie 32
Flughafen 05
Mazar-e Sharif Administration 19
Trainer 71
Kunduz Administration 06
Trainer 22
Feyzabad Administration 04
Trainer 12
ArAr Trainer 09
Al Shouba Trainer 07
Riad Administration 04
ArAr Leiter Außenstelle 01
Drucksache 17/9536 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodedes Engagements der Bundesregierung regelmäßig wieder offizielle „5+2“-
Gespräche statt, die auch bereits zu einer ersten Einigung zu
Verhandlungsprinzipien geführt haben. Der im Dezember 2011 gewählte transnistrische de-facto-
Präsident, Jewgeni Schewtschuk, ist für pragmatische Kooperation mit Chisinau
offen und die dreijährige innenpolitische Krise in Moldau wurde durch die Wahl
eines Präsidenten im März 2012 beendet.
Die Bedrohungslage in der Republik Moldau und in der Ukraine wird durch die
Bundesregierung als „niedrig“ eingeschätzt.
Der örtliche Grenzschutzdienst unterstellt der grenzüberschreitenden
Kriminalität eine Gewaltbereitschaft, die sich auch oder insbesondere gegen EUBAM-
Angehörige und deren Aufgabenwahrnehmung richten könnte und besteht
deshalb auf Begleitung/Präsenz von EUBAM bei der Mandatsausübung. Diese
Bedingung ist auch Teil des Memorandum of Understanding (MoU), das zwischen
den Vertragsparteien Moldau, Ukraine und der EU geschlossen wurde.
Die sich positiv auswirkende Mandatsausübung und die damit einhergehende
zunehmende Bereitschaft zur Kooperation der Zoll- und Grenzdienste beider
Staaten zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität haben den
Druck auf kriminelle Strukturen erhöht.
Die Grenzlage, insbesondere entlang der Grenze zum transnistrischen Segment,
hat sich signifikant verbessert. Wenn auch nach wie vor grenzüberschreitende
Spuren an der „Grünen Grenze“ festgestellt werden und daraus auf
Rechtsverletzungen in Form von illegaler Migration und Warenverkehr geschlossen
werden kann, sind die Feststellungszahlen, insbesondere von organisiertem
Schmuggel, erheblich zurückgegangen. Eingeleitete taktische
Gegenmaßnahmen der Grenzschutz- und Zollbehörden beider Länder an den von EUBAM
identifizierten grenzpolizeilichen Brennpunkten zeigen Erfolge.
EUPOL/Deutsches bilaterales Polizeiberaterteam (Afghanistan)
Innerhalb des zivilen Wiederaufbaus Afghanistans messen die afghanische
Regierung und die internationale Gemeinschaft dem Aufbau und der
Professionalisierung der Polizei eine zentrale Bedeutung zu. Ziel ist es, die
Sicherheitsverantwortung im Land schrittweise an funktionierende afghanische Institutionen
zu übertragen. Dazu leisten die Polizeimission der Europäischen Union in
Afghanistan (EUPOL) und das bilaterale deutsche Polizeiberaterteam (GPPT)
wichtige Beiträge. Die Sicherheitslage hat sich 2011 trotz spektakulärer
Anschläge insgesamt konsolidiert. Nordafghanistan gilt unverändert als eine
vergleichsweise ruhige, wenn auch noch nicht stabile Region. Am 27. November
2011 hat Präsident Hamid Karsai in Kabul der zweiten Tranche von Gebieten
zugestimmt, in denen die Transition beginnen soll. Damit werden bis Frühjahr
2012 knapp die Hälfte der afghanischen Bevölkerung und etwa ein Drittel der
Landesfläche formal in afghanischer Sicherheitsverantwortung liegen. Im
deutschen Verantwortungsbereich im Norden ist mit der zweiten Tranche der
Transition fast die Hälfte der Fläche in afghanische Sicherheitsverantwortung
übergegangen. Der Verlauf der Transition ist bisher erfolgreich. Schwerpunkte der
Auseinandersetzung im Norden konzentrierten sich weiter auf die Provinzen
Kunduz, Baghlan und Faryab (Distrikt Ghormach).
UNMIK, EULEX (Kosovo)
UNMIK hat ihre exekutiven Aufgaben im Zoll- und Polizeibereich beendet, sie
sind zum Teil auf die Sicherheitsinstitutionen der Republik Kosovo und zum
Teil auf die europäische Rechtsstaatsmission EULEX übergegangen.
Die Lage in der Republik Kosovo ist grundsätzlich ruhig und stabil, allerdings
besteht Eskalationspotenzial im kosovo-serbisch dominierten Norden Kosovos.
Dies wurde Ende Juli 2011 augenscheinlich, als die Entsendung von kosovo-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/9536albanischen Spezial-Polizisten und Zoll-Beamten an bisher nur von EULEX und
kosovo-serbischen Polizisten kontrollierte Grenzübergänge im Norden Kosovos
zu gewaltsamen Ausschreitungen seitens kosovarischer Serben gegen EULEX
und KFOR führte. Eine Lageverschärfung trat im Herbst 2011 mit der
Errichtung zahlreicher Blockaden durch kosovo-serbische Demonstranten ein, mit
denen die kosovarischen Serben auch nach der Zollstempel-Einigung im EU-
vermittelten Dialog vom 2. September 2011 erreichen wollen, dass Kosovo-
Albaner keinen Dienst an den Zollstationen verrichten. Auch im Vorfeld der
serbischen Kommunal-, Parlaments- und Präsidentschaftswahlen im Mai 2012 ist
die Lage angespannt.
UNMIL (Liberia)
Insgesamt hat der Friedensprozess seit Einrichtung von UNMIL im Jahr 2003
Fortschritte gemacht. Die Sicherheitslage ist nicht zuletzt dank der Anwesenheit
und Ausbildungsleistung von UNMIL relativ stabil, jedoch weiterhin fragil. Die
zweiten ordentlichen Präsidentschafts- und Parlamentswahlen wurden am
11. Oktober 2011 und 8. November 2011 durchgeführt. Präsidentin Ellen
Johnson-Sirleaf wurde wiedergewählt. Der Wahlprozess verlief weitgehend
friedlich und fair, wurde aber dennoch vom Boykott der Stichwahl seitens der
unterlegenen Oppositionspartei sowie den Zusammenstößen ihrer Anhänger mit
nationalen Sicherheitskräften überschattet. UNMIL, dessen Mandat im Vorfeld
der Wahlen einstimmig bis Ende September 2012 verlängert wurde, spielte eine
wichtige stabilisierende Rolle. Wegen der hohen Arbeitslosenrate, der
verschärften humanitären Lage angesichts des Flüchtlingsstroms vom
benachbarten Côte d’Ivoire, sowie zurückkehrender bewaffneter Söldner besteht weiterhin
ein Frustrations- und Konfliktpotential, das die Stabilität des Landes gefährdet.
Ein weiterer Risikofaktor bleibt das Verfahren gegen den früheren Präsidenten
Charles Taylor, der wegen zahlreicher Kriegsverbrechen im zuständigen
Strafgerichtshof in den Haag angeklagt wurde. Das Urteil erging am 26. April 2012.
Ein Strafmaß ist jedoch noch nicht festgelegt. Charles Taylor besitzt in Liberia
immer noch Anhänger und Unterstützung, die, je nach Urteilsverkündung, eine
destabilisierende Rolle spielen könnten. UNMIL führt auch die Planung der
Übertragung der Verantwortung der Sicherheit auf nationale Kräfte durch.
Angesichts der friedlich verlaufenen Wahlen 2011 wird eine phasenweise
Reduzierung der Größe der VN-Mission (voraussichtlich vor allem der militärischen
Komponente) noch vor Ablauf der Mandatszeit evaluiert.
UNMISS (Südsudan)
Die Republik Südsudan erklärte am 9. Juli 2011 ihre Unabhängigkeit. Mit
Resolution 1996 (2011) hat der VN-Sicherheitsrat am 9. Juli 2011 die Mission der
Vereinten Nationen im Südsudan (UNMISS) eingerichtet, die die Republik
Südsudan beim Staatsaufbau unterstützen soll. Aufgrund anhaltender
grenzübergreifender bewaffneter Auseinandersetzungen zwischen der
südsudanesischen und sudanesischen Armee einschließlich Bombardierungen der
sudanesischen Luftstreitkräfte in verschiedenen Regionen der Grenze seit März 2012 ist
die Sicherheitslage im Einsatzgebiet der Mission der Vereinten Nationen im
Norden Südsudans zunehmend kritisch. Trotz intensiver internationaler
Vermittlungsbemühungen ist eine kurzfristige Lösung des Konflikts derzeit offen.
Weiterhin bleibt die Lage auch innerhalb Südsudans wegen andauernder
Stammeskonflikte und bewaffneter Rebellionen teilweise angespannt.
UNAMID (Sudan)
Die Lage in Darfur ist unverändert. Die Umsetzung des unter katarischer
Vermittlung am 14. Juli 2011 unterzeichneten Friedensabkommens für Darfur
zwischen der Regierung der Republik Sudan und dem Zusammenschluss von
Drucksache 17/9536 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeRebellengruppen „Liberation and Justice Movement“ (LJM) geht voran. Die
Rebellengruppe „Sudan Liberation Army“ (SLA) und die JEM verweigerten
sich nach wie vor einer Teilnahme an den Friedensgesprächen bzw. der
Unterschrift. Immer wieder aufflammende bewaffnete Auseinandersetzungen
zwischen Regierungstruppen und Rebellen sowie Banditentum sind
zurückgegangen, erschweren aber nach wie vor die humanitäre Lage der dortigen
Bevölkerung. Auch die Mission der Vereinten Nationen und der Afrikanischen
Union in Darfur (UNAMID) ist davon betroffen.
EUPOL COPPS/EUBAM (Palästinensische Gebiete)
Die Sicherheitslage im Westjordanland blieb im Berichtszeitraum auch
weiterhin zumeist ruhig. Innerhalb des Westjordanlandes besteht grundsätzlich
uneingeschränkte Bewegungsfreiheit für Angehörige der Polizeimission. Die
Auswirkungen der israelischen Präsenz und trotz der Kairoer Versöhnungsvereinbarung
vom Mai 2011 gleichwohl fortbestehende unterschwellige Spannungen
zwischen Hamas und Fatah prägen den Alltag. Missionsangehörige sind
aufgefordert, Orte gewaltsamer Auseinandersetzungen zwischen Israelis und
Palästinensern bzw. ggf. zwischen den palästinensischen Fraktionen zu meiden. Darüber
hinausgehende spezifische Risiken bestehen für die Polizeimission nicht.
Für den Gazastreifen gilt weiterhin eine Reisewarnung. Seit dem Ende der
israelischen Militäroffensive am 18. Januar 2009 herrscht im Gazastreifen eine
fragile Waffenruhe. Diese wird immer wieder und in unterschiedlicher Intensität
– so zuletzt im März 2012 – durch Raketen- und Mörserbeschuss aus dem
Gazastreifen gebrochen; die israelischen Streitkräfte antworten in der Regel mit
Luftangriffen gegen Schmuggeltunnel entlang der ägyptischen Grenze oder
Ziele im Gazastreifen.
EUMM (GEO)
Die Lage ist ruhig, aber nicht stabil. Das Risiko wird vom Europäischen
Auswärtigen Dienst derzeit generell als „niedrig“ eingestuft, in der Region entlang
der Verwaltungslinie zu Süd-Ossetien und Abchasien als „mittel“. Nach wie vor
kommt es zu einzelnen Zwischenfällen an den Verwaltungsgrenzen zu
Abchasien und Süd-Ossetien, vor allem wenn Zivilpersonen versuchen, die
Verwaltungsgrenze zu queren. In einigen Fällen wurden Zivilisten festgenommen.
Militärische Lage
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/95365. Wie viele Verbindungsbeamtinnen und -beamte des BKA halten sich derzeit
in welchen Ländern auf (bitte jeweils die Einsatzländer und -orte sowie die
zugehörige Zahl von Beamtinnen/Beamten angeben)?
Das BKA hat aktuell 67 Verbindungsbeamte an 54 Standorten in 51 Staaten
eingesetzt. (Stand: 23. April 2012)
Land Ort Anzahl Land Ort Anzahl
Afghanistan Kabul 2 Niederlande Den Haag 1
Ägypten Kairo 1 Oman Maskat 1
Albanien Tirana 1 Österreich Wien 1
Algerien Algier 1 Pakistan Islamabad 1
Argentinien Buenos Aires 1 Panama Panama-City 1
Australien Canberra 1 Peru Lima 2
Brasilien Brasilia 1 Polen Warschau 2
Brasilien Sao Paulo 1 Polen Danzig 1
Bulgarien Sofia 1 Portugal Lissabon 1
China Peking 1 Rumänien Bukarest 2
Dominikanische
Republik
Santo Domingo 1 Russische Föderation Moskau 2
Frankreich Paris 2 Saudi Arabien Riad 1
Ghana Accra 1 Schweden Stockholm 1
Griechenland Athen 1 Serbien Belgrad 1
Großbritannien London 2 Spanien Madrid 2
Indien Neu Delhi 1 Südafrika Pretoria 1
Italien Rom 2 Tadschikistan Duschanbe 1
Jordanien Amman 1 Thailand Bangkok 2
Kenia Nairobi 2 Tschechische Republik Prag 1
Kolumbien Bogotá 2 Türkei Istanbul 1
Kosovo Pristina 1 Türkei Ankara 1
Kroatien Zagreb 1 Tunesien Tunis 1
Lettland Riga 1 Ukraine Kiew 1
Libanon Beirut 1 USA Washington 2
Libyen Tripolis 1 Usbekistan Taschkent 1
Marokko Rabat 1 Venezuela Caracas 1
Mexiko Mexiko-City 1 Vereinigte
Arabische Emirate
Abu Dhabi 1
Drucksache 17/9536 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode6. Wie viele deutsche Polizeibeamte werden derzeit im Ausland als
a) Dokumentenberater,
Mit Stand 23. April 2012 sind 38 Dokumenten- und Visumberater der BPOL
gemäß Übersicht im Einsatz.
Land Einsatzort Anzahl
Ägypten Kairo 32
Algerien Algier 31
Bangladesch Dhaka 31
China Hongkong 31
China Kanton/Guangzhou 31
China Peking 32
China Shanghai 31
Ghana Accra 31
Indien Chennai 31
Indien Mumbai 31
Indien Neu Delhi 31
Iran Teheran 31
Jordanien Amman 33
Kosovo Pristina 31
Nigeria Lagos 33
Pakistan Islamabad 31
Russland Moskau 33
Russland St. Petersburg 31
Sri Lanka Colombo 31
Südafrika Pretoria/Johannesburg 32
Syrien Damaskus 31
Tadschikistan Duschanbé 31
Thailand Bangkok 31
Türkei Ankara 31
Türkei Istanbul 31
Ukraine Kiew 31
Vereinigte Arabische Emirate Dubai 32
Vietnam Hanoi 31
38
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/9536b) Sicherheitsbeamte,
Mit Stand vom 23. April 2012 sind 15 PVB der BPOL gemäß Übersicht als
Sicherheitsbeamte im Einsatz.
c) Grenzpolizeiliche Verbindungsbeamte,
Mit Stand vom 23. April 2012 sind 25 PVB der BPOL gemäß Übersicht als
Grenzpolizeiliche Verbindungsbeamte in 24 Ländern im Einsatz.
d) Unterstützungskräfte sowie Berater in Fragen der Grenzsicherheit
eingesetzt (bitte jeweils, das heißt zu jedem Unterpunkt, Einsatzland und -ort
sowie die Zahl der eingesetzten Polizeibeamten nennen und angeben, ob sie
vom BKA, der Bundespolizei oder einer Länderpolizei gestellt werden)?
Land/Ort Anzahl Land/Ort Anzahl
Kenia, Nairobi 1 Türkei, Ankara 1
Afghanistan, Kabul 1 Usbekistan, Taschkent 1
Vereinigte Staaten von Amerika,
Washington D. C.
1 Indonesien, Jakarta 1
Indien, Neu Delhi 1 Pakistan, Islamabad 1
Mexiko, Mexiko-Stadt 1 Ghana, Accra 1
Saudi Arabien, Riad 1 Ägypten, Kairo 1
Russland, Moskau 1 Iran, Teheran 1
China, Peking 1
Land Anzahl Land Anzahl
Spanien 1 Ungarn 1
Frankreich 2 Slowakei 1
Niederlande 1 Serbien 1
Schweiz 1 Rumänien 1
Italien 1 Bulgarien 1
Österreich 1 Griechenland 1
Kroatien 1 Türkei 1
Tschechische Republik 1 Russland 1
Polen 1 Georgien 1
Litauen 1 China 1
Ukraine 1 Weißrussland 1
Großbritannien 1 Tunesien 1
Drucksache 17/9536 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeMit Stand vom 23. April 2012 sind 26 PVB der Bundespolizei als
Unterstützungskräfte bzw. Berater (Grenzpolizeiliche Unterstützungsbeamte Ausland – GUA)
wie folgt im Einsatz:
e) In welche der durch Verordnung (EG) Nr. 377/2004 zur Schaffung eines
Netzes von Verbindungsbeamten für Einwanderungsfragen geschaffenen
örtlichen oder regionalen Kooperationsnetze der Verbindungsbeamten
der EU-Staaten für Einwanderungsfragen sind die in den Teilfragen 6c
und 6d genannten Kräfte eingebunden?
Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor.
7. Wie viele deutsche Polizeibeamte wurden im ersten Quartal 2012 im
Rahmen der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den
Außengrenzen (FRONTEX) eingesetzt
a) als Dokumentenberater im Rahmen welcher Operationen und an welchen
Standorten,
Es erfolgten keine Einsätze von Dokumentenberatern für FRONTEX.
Land Ort Anzahl Einsatzart
Griechenland Orestiada 11 FRONTEX
Griechenland Grenzübergang Kipi 11 FRONTEX
Griechenland Flughafen Thessaloniki 11 Bilateral
Griechenland Flughafen Athen 11 Bilateral
Griechenland Seehafen Igoumenitsa 11 Bilateral
Griechenland Seehafen Patras 11 Bilateral
Italien Flughafen Rom 11 FRONTEX
Spanien Flughafen Madrid 11 FRONTEX
Slowenien Grenzübergang Gruskovje 11 FRONTEX
Slowenien Grenzübergang Obrezje 11 FRONTEX
Ungarn Flughafen Budapest 11 FRONTEX
Ungarn Grenzübergang Röszke 11 FRONTEX
Ungarn Grenzübergang Zahony 11 FRONTEX
Bulgarien Flughafen Bukarest 11 FRONTEX
Bulgarien Grenzübergang Kapitan Andreevo 11 FRONTEX
Rumänien Flughafen Bukarest 11 FRONTEX
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/9536b) als Mitarbeiter in der Warschauer Zentrale (bitte mit der jeweiligen
Funktion auflisten),
In der Warschauer Zentrale von FRONTEX waren im ersten Quartal 2012 elf
PVB der Bundespolizei gemäß nachfolgender Übersicht im Einsatz:
c) als Teilnehmer von Operationen zur Überwachung und Kontrolle der
Außengrenzen, die deutsches Gerät aus dem FRONTEX-Zentralregister
der verfügbaren technischen Ausrüstungsgegenstände (CRATE)
bedienen (bitte mit Einsatzstandorten und jeweiligem Tätigkeitsprofil
nennen),
Im ersten Quartal 2012 befanden sich keine Einsatzmittel der Bundespolizei aus
dem FRONTEX CRATE (Centralised Records of Available Equipment) im
Einsatz.
d) als Mitglieder der „europäischen Grenzschutzteams“ im Rahmen von
gemeinsamen Aktionen, Pilotprojekten oder für Soforteinsätze zu
Grenzsicherungszwecken (bitte einzeln aufführen),
Im ersten Quartal 2012 wurden Beamte der Bundespolizei folgendermaßen im
Rahmen der europäischen Grenzschutzteams eingesetzt:
e) im Rahmen gemeinsamer Rückführungsmaßnahmen unter der
Koordination von FRONTEX (bitte mit dem jeweiligem Zielstaat der Maßnahme,
Funktion Anzahl
Head of Operations Division 1
Horizontal Coordinator (Operations Division) 1
Training Unit 1
Risk Analysis Unit (Operative Auswertung) 2
Pooled Resources 1
Air Border Sector 1
Return Operations Sector 2
Situation Centre 2
Maßnahme Anzahl
Joint Operation Focal Points 33
Joint Operation Poseidon Land 36
Pilotprojekte 30
Soforteinsätze (RABIT) 30
Drucksache 17/9536 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeden teilnehmenden EU-Staaten, den Gesamtkosten und dem deutschen
Kostenanteil auflisten) und
Statistische Aufstellungen zu den Gesamtkosten und dem deutschen
Kostenanteil der eingesetzten deutschen Polizeibeamten werden nicht geführt.
f) wie viele Erkenntnismeldungen oder sonstige Mitteilungen zu
besonderen Ereignissen gab es vonseiten der deutschen Kräfte an das
Bundespolizeipräsidium, und was war der Inhalt dieser Meldungen?
Folgende Meldungen wurden im ersten Quartal 2012 im Rahmen der Einsätze
der europäischen Grenzschutzteams von Beamten der Bundespolizei an das
Bundespolizeipräsidium abgesetzt:
Nr. Datum Zielstaat Teilnehmende
EU-Staaten
Eingesetzte Escorts
(deutsche PVB)
1 07.02.2012 Kosovo Österreich,
Schweden,
Norwegen,
Ungarn
27
2 09.02.2012 Nigeria Italien,
Irland,
Norwegen,
Spanien,
Schweden
10
3 14.02.2012 Serbien Schweden 39
4 23.02.2012 Ukraine,
Georgien
Österreich,
Ungarn,
Schweden,
Frankreich,
Spanien,
Italien
3
5 07.03.2012 Nigeria Niederlande,
Irland,
Frankreich,
Norwegen,
Malta,
Österreich
3
6 13.03.2012 Serbien Frankreich,
Schweden
34
7 27.03.2012 Armenien,
Georgien
Österreich,
Frankreich,
Ungarn,
Schweiz
17
Meldung Anzahl Meldungsinhalt
Erkenntnismitteilung 26 grenzpolizeiliche Erkenntnisse
sonstige Mitteilungen 4 Baubeginn Grenzzaun Griechenland-Türkei
Schusswechsel zwischen griechischer Polizei und mutmaßlichen
Schleusern
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/95368. An welchen weiteren internationalen Einsätzen auf der Grundlage des Prümer
Vertrages oder entsprechender bilateraler Abkommen (ausgenommen die
Nacheile) haben deutsche Polizisten – soweit die Bundesregierung Kenntnis
davon hat – im ersten Quartal 2012 teilgenommen?
a) Wann und wo fanden diese Einsätze jeweils statt (bitte angeben, in
welchen Einheiten bzw. in welchen Stäben bzw. Dienststellen usw. die
deutschen Polizeikräfte eingesetzt waren)?
b) Was waren Anlass und Zweck der Einsätze?
c) Wie viele deutsche Polizisten waren daran beteiligt (bitte die Herkunft
nach Länderpolizeien/Bundespolizei/BKA angeben)?
d) Von wem ging das Ersuchen aus?
e) Inwiefern haben die deutschen Polizisten von ihrer Befugnis zur
Anwendung unmittelbaren Zwangs Gebrauch gemacht?
f) Welche Einsatzmittel und Fahrzeuge aus deutschen Beständen wurden
jeweils mitgeführt?
Im ersten Quartal 2012 haben keine Beamten des Bundes an Einsätzen gemäß
Prümer Vertrag oder entsprechender bilateraler Abkommen teilgenommen.
9. Welche Ausbildungsmaßnahmen für ausländische Sicherheitskräfte haben
deutsche Polizeibeamtinnen und -beamte im ersten Quartal 2012
durchgeführt bzw. an welchen waren sie beteiligt (bitte sowohl bereits
abgeschlossene als auch aktuell stattfindende sowie fortgesetzte Maßnahmen angeben)?
Bundeskriminalamt
Bereits durchgeführte bzw. aktuell laufende Ausbildungsmaßnahmen
des BKA im I. und II. Quartal 2012
Land Bezeichnung Zeitraum Maßnahme Kalkulation Ort
Dominikanische
Republik
Verhandlungen
in Fällen von
Geiselnahmen und
Entführungen
05.–16.03.12 Lehrgang 10 000 Euro Santo
Domingo
Libanon
Terrorismusbekämpfung
12.–16.03.12 Lehrgang 8 000 Euro Beirut
Thailand Angriff auf
Internetbankkonten
30.01.–
02.02.12
Lehrgang 15 000 Euro Bangkok
Indonesien Verhandlungen
in Fällen von
Geiselnahmen und
Entführungen
06.–17.02.12 Lehrgang 14 000 Euro Semarang
Tansania
Tatortmanagement
14.03.2012 Lehrgang 4 000 Euro Dar es Salaam
Uganda Polizeiliche
Einsatztaktiken
und -methoden/
Tatortarbeit
30.01.–
10.02.2012
Lehrgang 14 000 Euro Masindi
Tansania Polizeiliche
Einsatztaktiken
und -methoden/
Tatortarbeit
12.–30.03.12 Lehrgang 14 000 Euro Dar es Salaam
Drucksache 17/9536 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeBundespolizei
Zu Gunsten folgender Länder wurden im ersten Quartal 2012
Ausbildungsmaßnahmen für ausländische Sicherheitskräfte durchgeführt:
Die Kosten der Maßnahmen werden aus Titel 05 02 687 74 getragen.
Bereits durchgeführte bzw. aktuell laufende Ausbildungsmaßnahmen
des BKA im I. und II Quartal 2012
Land Bezeichnung Zeitraum Maßnahme Kalkulation Ort
Ghana Bekämpfung der
Kfz-Kriminalität/
Kfz-
Identifizierung
24.–31.03.12 Lehrgang 10 000 Euro Accra
Algerien Operative Analyse 17.–25.04.12 Lehrgang 40 000 Euro Algier
Kenia Tatortarbeit 14.–28.04.12 Lehrgang 14 000 Euro Nairobi
Libanon Personenschutz 05.–07.03.12 Beratung 6 000 Euro Beirut
Peru Observation 10.–27.04.12 Lehrgang 17 000 Euro Lima
Palästinensische
Autonomiegebiete
(Westjordanland)
Ermittlungsmanagement
22.04.–
17.05.12
Lehrgang 39 000 Euro Jericho
Oman Verhandlungen bei
Geiselnahmen/
Entführungen
14.–25.04.12 Lehrgang 10 000 Euro Maskat
Land Bezeichnung Zeitraum Maßnahme Kalkulation Ort
China Erfahrungsaustausch zur
Ausbildung/Trainingsmaßnahmen von
Flugsicherheitsbegleitern
25. bis
31. März
2012
Ausbildungsmaßnahme
13 500 Euro China
Afghanistan Entschärferausbildung für
afghanische Polizisten
6. bis
13. Januar
2012
Ausbildungsmaßnahme
12 000 Euro Deutschland
Afghanistan Arbeitsbesuch zur Darstellung
der Aufgabenwahrnehmung im
Wechselschichtdienst
18. bis
24. März
2012
Ausbildungsmaßnahme
7 500 Euro Deutschland
Libanon Methodik/Didaktik-Kurs für
Urkundenspezialisten der
General Security
20. und
21. März
2012
Ausbildungsmaßnahme
Keine
Kosten
entstanden
Libanon
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/9536a) Wie lauten die Bezeichnungen der Maßnahmen, und wo fanden bzw.
finden sie statt?
b) Was sind die Ziele der Maßnahmen, und über welchen Zeitraum
erstrecken sie sich?
c) Wie vielen und welchen ausländischen Sicherheitskräften wurde bzw.
wird welche Art der Ausbildung gewährt?
f) Welche Kosten entstanden bzw. entstehen der Bundesrepublik
Deutschland für die Ausbildungsmaßnahmen, und aus welchen Haushaltstiteln
wurden diese bestritten?
Siehe hierzu obige Tabellen.
d) Worin bestanden/bestehen die Aufgaben und Tätigkeiten der deutschen
Polizeibeamtinnen und -beamten, und in welchen Stäben, Einrichtungen
und sonstigen Stellen waren bzw. sind sie vertreten?
Bei den Ausbildungsmaßnahmen erstrecken sich die Aufgaben deutscher
Polizeibeamter auf Ausbildung und Beratung. Im Übrigen wird auf die Antwort zu
Frage 1b verwiesen.
e) Wie viele deutsche Polizeibeamtinnen und -beamte waren jeweils an den
Maßnahmen beteiligt (bitte für die einzelnen Maßnahmen detailliert
ausweisen)?
Die Anzahl der an den Maßnahmen beteiligten Beamten wird nicht gesondert
erhoben. Siehe hierzu obige Tabellen.
10. Welche Ausbildungsmaßnahmen für ausländische Sicherheitskräfte sind
für die nächste Zukunft geplant, welche Kosten werden dem Bund dafür
entstehen, und aus welchen Haushaltstiteln sollen diese bestritten werden
(bitte nach dem Schema der vorangegangenen Frage beantworten)?
Detailangaben zu den im zweiten Quartal 2012 bereits durchgeführten und
konkret geplanten bzw. gegenwärtig stattfindenden Maßnahmen des BKA sind der
folgenden Tabelle zu entnehmen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
Konkret geplante Ausbildungsmaßnahmen des BKA
im II. Quartal 2012
Land Bezeichnung Zeitraum Maßnahme Kalkulation Ort
Kroatien Lokalisation von
Mobiltelefonen
23.–27.04.12 Lehrgang 10 000 Euro Zagreb
Südafrika,
Botswana,
Lesotho,
Mosambik,
Namibia
Bekämpfung der
Drogenkriminalität
05.–11.05.12 Lehrgang 25 000 Euro Pretoria
Dominikanische
Republik
Operative Analyse 18.–26.06.12 Lehrgang 5 000 Euro Santo
Domingo
Peru Operative Analyse 04.–13.06.12 Lehrgang 7 000 Euro Lima
Drucksache 17/9536 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeBundespolizei
Für das zweite Quartal 2012 sind nach derzeitigem Stand folgende
Ausbildungsmaßnahmen zu Gunsten ausländischer Sicherheitskräfte geplant:
Darüber hinaus befanden sich im ersten Quartal 2012 insgesamt fünf
Stipendiaten aus Serbien, Russland, Ukraine und der Türkei in der Ausbildung an der
Bundespolizeiakademie Lübeck. Die Mittel für die Maßnahmen der Ausbildungs-
und Ausstattungshilfe werden aus den Titeln 06 02 687 89 und 05 02 687 74
durch das Bundesministerium des Innern und das Auswärtige Amt getragen.
Auswärtiges Amt
Die Kosten der Maßnahmen werden aus Titel 05 02 687 74 getragen.
Land Bezeichnung Zeitraum Maßnahme Kalkulation Ort
Bosnien und
Herzegowina
Fortbildungsmaßnahme für
mobile Kontrolleinheiten der
Grenzpolizei
5. bis 29. Mai
2012
Ausbildungsmaßnahme
4 000 Euro Bosnien
Bosnien und
Herzegowina
Ausbildung zum Erkennen von
Urkundenfälschungen
21. bis
25. Mai 2012
Ausbildungsmaßnahme
2 000 Euro Bosnien
Georgien Seminar polizeiliche Kontrolle in
der 2. Kontrolllinie
18. bis
22. Juni 2012
Ausbildungsmaßnahme
3 200 Euro Georgien
Georgien Schulung zur Bekämpfung der
Gewässerverschmutzung
21. bis
25. Mai 2012
Ausbildungsmaßnahme
2 500 Euro
Deutschland
Ukraine Ausbildungsmaßnahmen zur
Intensivierung der Zusammenarbeit
im Bereich der grenzpolizeilichen
Auswertung und Analyse
21. bis
23. Mai 2012
Ausbildungsmaßnahme
3 000 Euro Ukraine
Libanon Monitoring der durch LBN
selbstständig durchgeführten
Maßnahme der Schulung zum
Erkennen von ge- und
verfälschten Urkunde
23. bis
27. April 2012
Ausbildungsmaßnahme
1 200 Euro Libanon
Land Bezeichnung Zeitraum Maßnahme Kalkulation Ort
Palästinensische
Gebiete
Training für
Simulationswachentrainer
der paläst.
Zivilpolizei
Mai bis 31. Dez.
2012
Ausbildungshilfe
125 000 Euro Palästinensische
Gebiete
Palästinensische
Gebiete
Einsatz eines
Mentors im Rahmen des
Automatisierten
Fingerabdruck-
Identifikations-Systems
(AFIS)
II. Quartal 2012
Ausbildungshilfe
15 000 Euro Palästinensische
Gebiete
Palästinensische
Gebiete
Stipendien für
Polizisten der
palästinensischen
Zivilpolizei
2012–2014 Teilnahme an
Studienabschnitten
der deutschen
Polizei
100 000 Euro Deutschland
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19 – Drucksache 17/953611. In welchem Rahmen sind außerdem noch deutsche Polizistinnen und
Polizisten bzw. Zollbeamtinnen und -beamte im Ausland eingesetzt, und
welche Tätigkeiten verrichten sie dort (bitte nach Einsatzländern und
-orten sowie der Zugehörigkeit zu Bundesländern/BKA/Bundespolizei
aufgliedern)?
Bundeskriminalamt
Außerhalb der Bereiche der internationalen Polizeimissionen und der
polizeilichen Ausbildungshilfe halten sich Beamte des BKA anlassbezogen und
temporär, insbesondere im Rahmen von Ermittlungsverfahren, Entführungslagen
sowie zum Schutz von Mitgliedern der Verfassungsorgane des Bundes im Ausland
auf.
Bundespolizei
Die Bundespolizei setzt PVB für den Personenschutz an den deutschen
Auslandsvertretungen in Kabul, Bagdad und Tripolis ein. Des Weiteren sind PVB
der Bundespolizei für den Hausordnungs- und Objektschutzdienst der deutschen
Auslandsvertretungen in folgenden Ländern eingesetzt:
Land Ort Land Ort
Ägypten Kairo Korea, DR Pjöngjang
Äthiopien Addis Abeba Kuwait Kuwait
Algerien Algier Libanon Beirut
Côte d’Ivoire Abidjan Pakistan Islamabad
Ghana Accra Karachi
Kenia Nairobi Saudi Arabien Riad
Kongo Kinshasa Sri Lanka Colombo
Libyen Tripolis Syrien Damaskus
Mali Bamako Thailand Bangkok
Mauretanien Nouakchott Türkei Ankara
Marokko Rabat Istanbul
Nigeria Abuja Izmir
Lagos Usbekistan Taschkent
Senegal Dakar Vietnam Hanoi
Simbabwe Harare Albanien Tirana
Sudan Khartum Armenien Eriwan
Tunesien Tunis Aserbaidschan Baku
Brasilien Brasilia Belarus Minsk
Kolumbien Bogota Belgien Brüssel
Kuba Havanna Brüssel
Mexiko Mexiko-Stadt Bosnien Sarajewo
USA New York Bulgarien Sofia
Washington Frankreich Paris
Afghanistan Kabul Georgien Tiflis
China Peking Griechenland Athen
Drucksache 17/9536 – 20 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeLand Ort Land Ort
Indien New Delhi Großbritannien London
Indonesien Jakarta Italien Rom
Irak Bagdad Kosovo Pristina
Erbil Mazedonien Skopje
Iran Teheran Moldau Chisinau
Israel Tel Aviv Österreich Wien
Palästinensische
Autonomiegebiete
Ramallah Polen Warschau
Japan Tokio Rumänien Bukarest
Jemen Sanaa Russland Moskau
Jordanien Amman St. Petersburg
Kasachstan Almaty Schweiz Genf
Astana Serbien Belgrad
Kirgisistan Bischkek Spanien Madrid
Afghanistan Kabul Tschechische
Republik
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ISSN 0722-8333]