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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Polizei- und Zolleinsätze im Ausland (Stand: erstes Quartal 2012)

Einsätze und Aufgaben deutscher Polizisten und Zollbeamter im Ausland, Operationen auf Grundlage des Bundespolizeigesetzes, Mitwirkung an der Arbeit der europäischen Agentur FRONTEX sowie an internationalen Missionen, weitere Tätigkeiten im Ausland, sicherheitsrelevante Vorfälle, Gefährdungslage in den jeweiligen Einsatzgebieten, Ausbildungsmaßnahmen für ausländische Sicherheitskräfte und deren Kosten<br /> (insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

08.05.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/934919. 04. 2012

Polizei- und Zolleinsätze im Ausland (Stand: erstes Quartal 2012)

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Jan van Aken, Christine Buchholz, Dr. Diether Dehm, Sevim Dağdelen, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, Heike Hänsel, Inge Höger, Andrej Hunko, Harald Koch, Niema Movassat, Wolfgang Neskovic, Petra Pau, Jens Petermann, Paul Schäfer (Köln), Frank Tempel, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Auslandseinsätze von Polizeibeamtinnen und -beamten entwickeln sich immer mehr zu einem Mittel deutscher und europäischer Außenpolitik. Die Militärdoktrin der Europäischen Union, die Europäische Sicherheitsstrategie, sieht ausdrücklich den kombinierten Einsatz militärischer und ziviler (das heißt auch polizeilicher) Mittel vor, um „einen besonderen Mehrwert“ zu erzielen.

Diese Entwicklung ist aus mehreren Gründen besorgniserregend.

So leistet sie der Vermischung von polizeilichen und militärischen Zuständigkeiten Vorschub. Die Grenzen zwischen Polizei und Militär drohen zu verschwimmen. Das gilt umso mehr als gerade bei Einsätzen in Kriegs- und Krisengebieten Polizisten immer wieder in lebensbedrohliche Situationen kommen. Diese Situationen dienen dann wiederum als Legitimation für eine Aufrüstung der Polizei bis hin zu Überlegungen, schwerbewaffnete Einheiten der Bundespolizei speziell für Auslandseinsätze aufzustellen.

Hinzu kommt, dass für polizeiliche Auslandseinsätze keinerlei parlamentarische Zustimmung erforderlich ist. Je nach Rechtsgrundlage ist noch nicht einmal die Information des Deutschen Bundestages vorgeschrieben. Damit wird ein wichtiger Bereich der Außenpolitik der parlamentarischen Kontrolle entzogen.

Bedenklich ist dies vor allem wegen der gerade bei Einsätzen in Kriegs- und Krisengebieten stets vorhandenen Eskalationsgefahr. Bei Einsätzen aufgrund § 65 des Bundespolizeigesetzes hat der Deutsche Bundestag nicht einmal ein verbrieftes Rückholrecht.

Ähnliches gilt für Einsätze von Zollbeamtinnen und -beamten.

Schließlich gewinnen internationale Einsätze innerhalb der EU zunehmend an Bedeutung. Einsätze ausländischer Polizisten in Deutschland sowie deutscher Polizisten im (EU-)Ausland auf der Grundlage des Prümer Vertrages oder bilateraler Abkommen unterliegen ebenfalls keiner parlamentarischen Kontrolle.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

An welchen Missionen auf Grundlage von § 8 Absatz 1 des Bundespolizeigesetzes sind deutsche Polizistinnen und Polizisten (bitte nach Bundesländern, Zugehörigkeit zur Bundespolizei; zum BKA aufgliedern) sowie Zollbeamtinnen und -beamte derzeit beteiligt?

a) Wie viele deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie weiteres ziviles Personal (bitte nach Zugehörigkeit zu Bundesländern, Bundespolizei, BKA u. a. aufgliedern) sowie Zollbeamtinnen und Zollbeamte sind dabei jeweils eingesetzt?

b) An welchen Orten, und in welchen Stäben, Einrichtungen und Stellen sind diese tätig (bitte jeweils die einzelnen Personalzahlen angeben)?

c) Welche tatsächliche Gesamtstärke hat die Mission derzeit?

d) Welche Missionen mit deutscher Beteiligung sind im ersten Quartal 2012 neu hinzugekommen (bitte die rechtliche Grundlage sowie Mandatsgeber und Missionsträger angeben, die Mandatsobergrenze nennen sowie den Auftrag der eingesetzten deutschen Kräfte bezeichnen), und inwiefern hat es Mandatsänderungen bei den bereits bestehenden Missionen gegeben?

e) Wann wird die Mission voraussichtlich beendet sein?

f) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung eine Veränderung hinsichtlich der Art und/oder des Umfangs der deutschen Beteiligung, und bis wann soll diese umgesetzt sein (bitte gegebenenfalls konkrete Angaben machen und Zahlen zu den einzelnen Missionen/Einsätzen nennen)?

2

An welchen Einsätzen auf Grundlage von § 65 Absatz 2 des Bundespolizeigesetzes (ohne kurzfristige Ausbildungslehrgänge im Sinne nachfolgend aufgeführter Fragen) waren bzw. sind deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie Zollbeamtinnen und -beamte im ersten Quartal 2012 beteiligt (bitte nach Bundesländern, Zugehörigkeit zu Bundespolizei/BKA aufgliedern)?

a) Wie viele deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie weiteres ziviles Personal (bitte nach Zugehörigkeit zu den Bundesländern, zur Bundespolizei, zum BKA u. a. aufgliedern) sowie Zollbeamtinnen und Zollbeamte waren/sind dabei jeweils eingesetzt?

b) An welchen Orten und in welchen Stäben, Einrichtungen und Stellen waren/sind sie tätig (bitte jeweils die einzelnen Personalzahlen angeben)?

c) Welche tatsächliche Gesamtstärke hat der Einsatz derzeit?

d) Welche Einsätze mit deutscher Beteiligung sind im ersten Quartal 2012 neu hinzugekommen, und inwiefern hat es relevante Änderungen (vor allem Auftrag, Zweck, Durchführung und Kräfteansatz) bei den bereits bestehenden Einsätzen gegeben?

3

Welche Informationen liegen der Bundesregierung bezüglich sicherheitsrelevanter Vorfälle vor, in die deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie Zollbeamtinnen und -beamte im ersten Quartal 2012 involviert bzw. denen sie ausgesetzt waren?

4

Wie bewertet die Bundesregierung die politische und militärische Gefährdungslage in den jeweiligen Einsatzgebieten (bitte Veränderungen darstellen)?

5

Wie viele Verbindungsbeamtinnen und -beamte des BKA halten sich derzeit in welchen Ländern auf (bitte jeweils die Einsatzländer und -orte sowie die zugehörige Zahl von Beamtinnen/Beamten angeben)?

6

Wie viele deutsche Polizeibeamte werden derzeit im Ausland als

a) Dokumentenberater,

b) Sicherheitsbeamte,

c) Grenzpolizeiliche Verbindungsbeamte,

d) Unterstützungskräfte sowie Berater in Fragen der Grenzsicherheit eingesetzt (bitte jeweils, das heißt zu jedem Unterpunkt, Einsatzland und -ort sowie die Zahl der eingesetzten Polizeibeamten nennen und angeben, ob sie vom BKA, der Bundespolizei oder einer Länderpolizei gestellt werden)?

e) In welche der durch Verordnung (EG) Nr. 377/2004 zur Schaffung eines Netzes von Verbindungsbeamten für Einwanderungsfragen geschaffenen örtlichen oder regionalen Kooperationsnetze der Verbindungsbeamten der EU-Staaten für Einwanderungsfragen sind die in den Teilfragen 6c und 6d genannten Kräfte eingebunden?

7

Wie viele deutsche Polizeibeamte wurden im ersten Quartal 2012 im Rahmen der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen (FRONTEX) eingesetzt

a) als Dokumentenberater im Rahmen welcher Operationen und an welchen Standorten,

b) als Mitarbeiter in der Warschauer Zentrale (bitte mit der jeweiligen Funktion auflisten),

c) als Teilnehmer von Operationen zur Überwachung und Kontrolle der Außengrenzen, die deutsches Gerät aus dem FRONTEX-Zentralregister der verfügbaren technischen Ausrüstungsgegenstände (CRATE) bedienen (bitte mit Einsatzstandorten und jeweiligem Tätigkeitsprofil nennen),

d) als Mitglieder der „europäischen Grenzschutzteams“ im Rahmen von gemeinsamen Aktionen, Pilotprojekten oder für Soforteinsätze zu Grenzsicherungszwecken (bitte einzeln aufführen),

e) im Rahmen gemeinsamer Rückführungsmaßnahmen unter der Koordination von FRONTEX (bitte mit dem jeweiligem Zielstaat der Maßnahme, den teilnehmenden EU-Staaten, den Gesamtkosten und dem deutschen Kostenanteil auflisten) und

f) wie viele Erkenntnismeldungen oder sonstige Mitteilungen zu besonderen Ereignissen gab es vonseiten der deutschen Kräfte an das Bundespolizeipräsidium, und was war der Inhalt dieser Meldungen?

8

An welchen weiteren internationalen Einsätzen auf der Grundlage des Prümer Vertrages oder entsprechender bilateraler Abkommen (ausgenommen die Nacheile) haben deutsche Polizisten – soweit die Bundesregierung Kenntnis davon hat – im ersten Quartal 2012 teilgenommen?

a) Wann und wo fanden diese Einsätze jeweils statt (bitte angeben, in welchen Einheiten bzw. in welchen Stäben bzw. Dienststellen usw. die deutschen Polizeikräfte eingesetzt waren)?

b) Was waren Anlass und Zweck der Einsätze?

c) Wie viele deutsche Polizisten waren daran beteiligt (bitte die Herkunft nach Länderpolizeien/Bundespolizei/BKA angeben)?

d) Von wem ging das Ersuchen aus?

e) Inwiefern haben die deutschen Polizisten von ihrer Befugnis zur Anwendung unmittelbaren Zwangs Gebrauch gemacht?

f) Welche Einsatzmittel und Fahrzeuge aus deutschen Beständen wurden jeweils mitgeführt?

9

Welche Ausbildungsmaßnahmen für ausländische Sicherheitskräfte haben deutsche Polizeibeamtinnen und -beamte im ersten Quartal 2012 durchgeführt bzw. an welchen waren sie beteiligt (bitte sowohl bereits abgeschlossene als auch aktuell stattfindende sowie fortgesetzte Maßnahmen angeben)?

a) Wie lauten die Bezeichnungen der Maßnahmen, und wo fanden bzw. finden sie statt?

b) Was sind die Ziele der Maßnahmen, und über welchen Zeitraum erstrecken sie sich?

c) Wie vielen und welchen ausländischen Sicherheitskräften wurde bzw. wird welche Art der Ausbildung gewährt?

d) Worin bestanden/bestehen die Aufgaben und Tätigkeiten der deutschen Polizeibeamtinnen und -beamten, und in welchen Stäben, Einrichtungen und sonstigen Stellen waren bzw. sind sie vertreten?

e) Wie viele deutsche Polizeibeamtinnen und -beamte waren jeweils an den Maßnahmen beteiligt (bitte für die einzelnen Maßnahmen detailliert ausweisen)?

f) Welche Kosten entstanden bzw. entstehen der Bundesrepublik Deutschland für die Ausbildungsmaßnahmen, und aus welchen Haushaltstiteln wurden diese bestritten?

10

Welche Ausbildungsmaßnahmen für ausländische Sicherheitskräfte sind für die nächste Zukunft geplant, welche Kosten werden dem Bund dafür entstehen, und aus welchen Haushaltstiteln sollen diese bestritten werden (bitte nach dem Schema der vorangegangenen Frage beantworten)?

11

In welchem Rahmen sind außerdem noch deutsche Polizistinnen und Polizisten bzw. Zollbeamtinnen und -beamte im Ausland eingesetzt, und welche Tätigkeiten verrichten sie dort (bitte nach Einsatzländern und -orten sowie der Zugehörigkeit zu Bundesländern/BKA/Bundespolizei aufgliedern)?

Berlin, den 19. April 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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