[Deutscher Bundestag Drucksache 17/9756
17. Wahlperiode 23. 05. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Annette Groth,
Inge Höger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/9446 –
Kriminalisierung von internationalem linken Aktivismus und Anarchismus
durch die Polizeiagentur Europol
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Laut dem Protokoll der Ratsarbeitsgruppe „Terrorismus“ organisiert die EU-
Polizeiagentur Europol am 25. April 2012 eine Konferenz zu Anarchismus
(Ratsdokument 7705/12). Über den Ort werden keine Angaben gemacht. Die
Mitteilung durch einen Vertreter von Europol erfolgte im Rahmen eines
Referats der italienischen Delegation über Aktivitäten der „Federazione Anarchica
Informale“ (FAI). Jedoch soll sich die Konferenz von Europol laut der Gruppe
„Out of Control Berlin“ auch auf Aktivitäten gegen „Schienennetzwerke“
fokussieren (
http://outofcontrol.blogsport.de/2012/04/08/geheimdienste-und-
polizeien-aufloesen-anarchy-in-the-eu). Unklar ist, welche Kampagnen hier
gemeint sind. Auf die Schriftliche Frage 6 des Abgeordneten Andrej Hunko auf
Bundestagsdrucksache 17/9225 wurde seitens der Bundesregierung
anderslautend berichtet, das Treffen widme sich dem „Linksextremismus/-terrorismus“
und dessen angeblichen „Angriffe[n] auf Zugtransporte“. Auch hier ist unklar,
welche „Zugtransporte“ gemeint sein sollen. Die Fragesteller vermuten, dass
die Aktivitäten von Europol den legitimen Widerstand linker Bewegungen
gegen sinnlose Großprojekte (z. B. TAV in Italien und Spanien, Stuttgart 21 in
Deutschland) schwächen sollen.
Laut der Bundesregierung sollen zudem Aktivitäten des „No Border-Netzwerks“
auf der Konferenz von Europol thematisiert werden. Wieder ist offen, inwiefern
dies in der Zuständigkeit von Europol liegen soll. Unter Umständen sind
Vorkommnisse wie auf dem Grenzcamp 2010 in Brüssel gemeint. Die belgische
Polizei wollte in einer beispiellosen Aktion verhindern, dass die Teilnehmerinnen
und Teilnehmer sich am Ende einer internationalen Gewerkschaftsdemonstration
einreihen. Geholfen hatte dabei vermutlich der später aufgeflogene deutsche
Polizeispitzel Simon Bromma. Der vom Landeskriminalamt (LKA) Stuttgart
geführte verdeckte Ermittler schlich sich ins Camp ein und unterwanderte dessen
Organisationsstrukturen. Seine „Erkenntnisse“ gab Simon Bromma an das LKA
Stuttgart weiter. Womöglich gelangten daraufhin Falschinformationen an die
belgische Polizei, die zur Festnahme von „96 Anarchisten“ führte. Derart
vermeldete es ein Polizeisprecher ohne Angabe von Gründen für die Verhaftungen Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 21. Mai 2012
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/9756 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode(
http://datarecollective.net/node/21). Weder führten diese verbotene
Gegenstände mit, noch nahmen sie strafrechtlich relevante Handlungen vor. Es liegt
also nahe, dass die Festnahmen wegen einer vermuteten anarchistischen
Gesinnung vorgenommen wurden, denn den Festgenommenen wurde keinerlei
Vorwurf gemacht.
Auch der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA) Jörg Ziercke hatte linken
Aktivismus mit einem angeblichen militanten „Anarchismus“ ineinsgesetzt. Im
Januar letzten Jahres war Jörg Ziercke vom Innenausschuss des Deutschen
Bundestages befragt worden, wozu seine Behörde mit Großbritannien ausgiebig
verdeckte Ermittler tauscht. Jörg Ziercke hatte zur Begründung der staatlichen
Unterwanderung des G8-Gipfels 2007 und des NATO-Gipfels 2009 eine
angebliche „Europäisierung der Anarchoszene“ aus Griechenland, Spanien,
Großbritannien, Frankreich, Dänemark und Deutschland angeführt (
www.spiegel.de/
politik/deutschland/0,1518,741826,00.html). Die Bundesregierung präzisiert,
der Spitzelaustausch anlässlich der Gipfelproteste sei gegen eine
„grenzüberschreitenden Versendung von Briefbomben“ gerichtet (Bundestagsdrucksache
17/5736). Der Präsident des BKA wiederum begründete die in Heiligendamm
eingesetzten britischen Spitzel mit dem Vorgehen gegen „Euroanarchisten,
militante Linksextremisten und -terroristen“. Der Begriff „Euro-Anarchisten“ war
bis dahin im deutschen Sprachraum nicht gebräuchlich. Laut der Konkretisierung
der Antwort vom 17. Juni 2011 auf die Schriftliche Frage 10 des Abgeordneten
Andrej Hunko auf Bundestagsdrucksache 17/6272 am 6. Juli 2011 durch den
Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister des Innern Dr. Ole Schröder
handelt es sich dabei um einen „Arbeitsbegriff der Sicherheitsbehörden, der auf
etwaige Beziehungen bestimmter anarchisch-autonomer Gruppierungen in
einzelnen EU-Mitgliedstaaten untereinander abstellt“. Das BKA habe dazu im
Rahmen der Zentralstellenfunktion an einem „Informationsaustausch mit
Sicherheitsbehörden des Bundes und einzelnen Partnerbehörden aus verschiedenen
EU-Mitgliedstaaten zu ‚Euroanarchisten‘“ teilgenommen.
Neben Europol widmet sich auch der EU-Geheimdienst SitCen dem „Phänomen
,Anarchismus‘“ (Schriftliche Frage 27 des Abgeordneten Andrej Hunko,
Bundestagsdrucksache 17/8279). Im Oktober 2011 hatte der Dienst ein „Situation
Assessment“ erstellt, für das auch das deutsche Bundesamt für
Verfassungsschutz einen Beitrag lieferte.
Bei Europol einlaufende Erkenntnisse werden im jährlichen „Terrorism
Situation and Trend Report“ (TE-SAT) publiziert. Zu den von „anarchist extremists“
unterstützten Themen berichtet der TE-SAT 2010 „anti-capitalism, anti-
militarism, anti-fascism and the ,No Borders‘ campaign“. Informationen seien aus
Deutschland, Schweden, der Tschechischen Republik und Großbritannien
angeliefert worden.
Die Beobachtungen zu „Terrorismus“ und „Extremismus“ werden in der
weitgehenden Analysearbeitsdatei (AWF) „Dolphin“ abgelegt. Laut der
Bundesregierung findet das Treffen zu „Anarchismus“ im Rahmen der Einladung
Europols an die 20 Mitgliedstaaten der AWF „Dolphin“ statt. Nicht nur durch die
Listung in den „Dolphin“-Dossiers werden die politischen Aktivisten
kriminalisiert. Im Mai 2012 werden die zahlreichen Analysearbeitsdateien bei Europol
neu strukturiert und sollen fortan unter den beiden Schlagworten „Organisierte
Kriminalität“ und „Terrorismus“ geführt werden.
„Anarchismus“ oder vermeintliche „Euro-Anarchisten“ werden zum
Sammelbegriff von unliebsamem internationalen, linken Engagement. Anarchismus ist
indes eine politische Einstellung, die auch von Behörden der EU-
Mitgliedstaaten respektiert werden muss. Internationalen verkehrspolitischen und
antirassistischen Widerstand unter „Anarchismus“ zu führen, dient allein dessen
Kriminalisierung.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Der verdeckte Einsatz in- und ausländischer Polizeibeamter war in den
vergangenen zwei Jahren Gegenstand einer Vielzahl parlamentarischer Fragen. Der auf
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/9756staatlicher Seite betroffene Personenkreis wurde von den Fragestellern hierbei
in steter Regelmäßigkeit als „Spitzel“ oder „Polizeispitzel“ bezeichnet. Die
Bundesregierung hat zuletzt in ihrer Antwort zu Frage 12 der Kleinen Anfrage
der Fraktion DIE LINKE. vom 31. Oktober 2011 (Bundestagsdrucksache 17/
7079) darauf hingewiesen, dass ihr eine solche Personenkategorie nicht bekannt
ist (Bundestagsdrucksache 17/7567). In der hier gegenständlichen Kleinen
Anfrage wird die Bezeichnung „Polizeispitzel“ erneut verwandt. Hiergegen
verwahrt sich die Bundesregierung ausdrücklich. Sie bittet, bei etwaigen künftigen
Fragen einen Sprachgebrauch sicherzustellen, der sowohl der Aufgabenstellung,
dem Ansehen und den Persönlichkeitsrechten in- und ausländischer
Polizeibeamter als auch der angemessenen Ausübung des verfassungsrechtlich
verankerten parlamentarischen Fragerechts hinreichend Rechnung trägt.
Die in Rede stehenden Beamten werden nur bei herausragender Qualifikation
für eine entsprechende Verwendung ausgewählt. Sie gehen bei ihren Einsätzen
teilweise ein hohes persönliches Risiko für Leib und Leben unter erheblicher
Zurückstellung privater Belange ein. Gleichzeitig ist die Bundesrepublik
Deutschland bei der Bekämpfung schwerwiegendster Verbrechen auf ihre
Einsatzbereitschaft und Fachkunde angewiesen. Hoch gewaltbereiten
Gruppierungen der Organisierten Kriminalität, die auch vor den schwerwiegendsten
Kapitalverbrechen wie Mord, Totschlag und schwerem Raub nicht zurückschrecken,
kann der deutsche Staat nur wirksam entgegentreten, wenn sich entsprechende
Beamte finden, die sich zu einem verdeckten Einsatz bereit erklären. Hoch
abgeschotteten Zirkeln organisierter Kriminalität, wie sie zum Beispiel im Bereich
des Menschenhandels anzutreffen sind und deren Taten bei den betroffenen
Opfern unabsehbares Leid und nur schwer ermessbare Schädigungen
verursachen, ist oftmals nicht anders beizukommen, als durch den Einsatz von
Verdeckten Ermittlern.
Der Leistung dieser Beamten sowie ihrer Einsatz- und Risikobereitschaft in
steter Regelmäßigkeit aus den Reihen des Deutschen Bundestages (vor dem
Hintergrund welcher Einzelfälle und welcher Motivation auch immer) mit der
pauschalen Herabwürdigung als „Polizeispitzel“ zu begegnen, wird diesen nicht
gerecht und verkennt die Bedeutung, die ihre Arbeit für die Menschen hat, die
in der Bundesrepublik Deutschland sicher leben wollen.
Die Bundesregierung ist des Weiteren der Auffassung, dass der beschriebene
Sprachgebrauch der Rolle, die die verfassungsmäßige Ordnung dem
parlamentarischen Fragerecht im deutschen Staatsgefüge einräumt, nicht in
hinreichendem Maße Rechnung trägt. Nach Auffassung der Bundesregierung sollte das
Verhältnis von Legislative und Exekutive gerade im Bereich parlamentarischer
Kontrollrechte von gegenseitigem Respekt und gegenseitiger Achtung geprägt
sein. Diesem Anspruch wird die beschriebene Art der Fragestellung aus Sicht
der Bundesregierung nicht gerecht.
1. Wo fand der „Informations- und Erfahrungsaustausch“ zu
„Linksextremismus/-terrorismus“ im April 2012 statt (Antwort auf die Schriftliche Frage 6
auf Bundestagsdrucksache 17/9225)?
Am 24. April 2012 und 25. April 2012 fand das in Frage 1a genannte Treffen der
Analysegruppe der AWF (Analysis Work File) „Dolphin“ bei Europol in Den
Haag statt, in dessen Rahmen neben anderen auch diese Themen erörtert wurden.
a) Was kann die Bundesregierung über die Tagesordnung des Treffens der
AWF „Dolphin“ am 24. und 25. April 2012 mitteilen?
Anlässlich des Treffens der Analysegruppe AWF „Dolphin“ am 24. April 2012
und 25. April 2012 wurden verschiedene Phänomenbereiche der Politisch moti-
Drucksache 17/9756 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodevierten Kriminalität erörtert. Hierbei wurde insbesondere auch über „Straftaten
gegen Schienennetzwerke“ und Straftaten linksextremistischer Gruppierungen
in den EU-Mitgliedstaaten“ beraten.
b) Inwiefern wurde die Tagesordnung nachträglich geändert?
Eine nachträgliche Änderung der Tagesordnung ist der Bundesregierung nicht
bekannt.
c) Welche Behörden welcher Länder haben an dem bzw. den Treffen
teilgenommen?
An diesem Treffen haben Vertreter aus Belgien, Dänemark, Deutschland,
Finnland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Luxemburg, Malta, den Niederlanden,
Portugal, Rumänien, der Schweiz und Spanien teilgenommen.
d) Welche Behörden welcher Länder haben zum „Informations- und
Erfahrungsaustausch“ Beiträge geliefert?
Vertreter aus Deutschland, Finnland, Großbritannien, Italien, der Schweiz und
Spanien haben Beiträge vorgestellt.
e) Worin bestanden die Beiträge (bitte in groben Zügen wiedergeben)?
In den Beiträgen wurden Anschläge auf Bahnanlagen und
Transportunternehmen, Straftaten der Gruppierungen „Federazione Anarchica Informale (FAI)“,
„Sinomosia Pirinon Tit Fotias (Verschwörung der Zellen des Feuers)“ sowie
strafrechtlich relevante Aktionen der „No-TAV“-Bewegung thematisiert.
2. Welche EU-Mitgliedstaaten sind an der AWF „Dolphin“ beteiligt?
An der AWF Dolphin sind derzeit folgende Staaten beteiligt: Österreich,
Belgien, Dänemark, Zypern, Tschechien, Finnland, Frankreich, Deutschland,
Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal,
Rumänien, Spanien, Schweden und Großbritannien. Assoziierte Mitglieder sind
die Schweiz, Australien und Norwegen.
a) Welche Fachreferate oder sonstigen Abteilungen bei Europol sind an der
AWF „Dolphin“ beteiligt bzw. können auf Daten zugreifen?
Gemäß Artikel 14 Absatz 2 Europol-Ratsbeschluss wird für jedes
Analyseprojekt eine Analysegruppe gebildet, in der die folgenden Teilnehmer eng
zusammenarbeiten: Analytiker und sonstige Mitglieder des Europol-Personals, die der
Direktor benennt, Verbindungsbeamte und/oder Experten der Mitgliedstaaten,
von denen die Informationen stammen oder die von der Analyse im Sinne des
Artikels 14 Absatz 4 des Europol Ratsbeschlusses betroffen sind. Nur die
Analytiker sind befugt, Daten in die jeweilige Datei einzugeben und diese Daten zu
ändern. Alle Teilnehmer der Analysegruppe können Daten aus der Datei abrufen.
b) Seit wann ist die deutsche Bundesregierung Mitglied der AWF
„Dolphin“?
Die Bundesrepublik Deutschland ist Mitglied der AWF „Dolphin“ seit deren
Gründung am 8. September 2003.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/9756c) Wie viel Prozent der Einträge in der AWF „Dolphin“ stammen von
deutschen Behörden?
Prozentuale Anteile sind dem Bundeskriminalamt (BKA) nicht bekannt.
d) Wie viele Einträge (absolute Anzahl) wurden von deutschen Behörden
angeliefert?
Die Gesamtzahl der Zulieferungen an die AWF „Dolphin“ über deren gesamte
Laufzeit kann hier nicht nachvollzogen werden, da zu den bereits gelöschten
Daten kein Rückhalt besteht. Für das Jahr 2010 kann beispielhaft angegeben
werden, dass Deutschland insgesamt 44 Zulieferungen an die AWF „Dolphin“
getätigt hat.
e) Wie oft und in welchen Fällen haben deutsche Behörden im
Zusammenhang mit Protesten gegen „Schienennetzwerke“, „Zugtransporte“, die
Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den
Außengrenzen – FRONTEX, Castortransporte oder Gipfelproteste Erkenntnisse
für die AWF „Dolphin“ geliefert?
Zu den genannten Aktions- bzw. Themenfeldern haben Sicherheitsbehörden des
Bundes keine Erkenntnisse an die AWF „Dolphin“ zugeliefert.
f) In welchen deutschen Ermittlungsverfahren der letzten zwei Jahre haben
aus „Dolphin“ gelieferte Erkenntnisse eine wesentliche Rolle gespielt?
Der Bundesregierung sind keine Verfahren bekannt, in denen Zulieferungen des
AWF „Dolphin“ eine wesentliche Rolle gespielt haben.
g) Hat es in diesem Zusammenhang Verurteilungen gegeben, die ohne
Erkenntnisse aus „Dolphin“ nicht hätten vollzogen werden könnten?
Nein.
h) Betrachtet die Regierung angesichts dieser Bilanzen den Betrieb der AWF
„Dolphin“ als verhältnismäßig?
Die Bundesregierung sieht keinen Anlass für Zweifel an der
Verhältnismäßigkeit der AWF „Dolphin“.
3. Wann und zu welchem Zweck ist die AWF „Dolphin“ errichtet worden?
Die AWF „Dolphin“ wurde am 8. September 2003 zum Zwecke der
Identifizierung und Bekämpfung von Aktivitäten terroristischer Gruppen, die durch den
Rat der Europäischen Union gelistet sind, errichtet. Im Jahr 2010 wurde die
Opening Order der AWF „Dolphin“ im Einklang mit Erkenntnissen des Europol
TE SAT 2010-Berichts erweitert.
a) Trifft es zu, dass in der AWF „Dolphin“ zunächst nur Erkenntnisse zu
jenen Gruppen und Personen gesammelt werden sollten, die in der „EU-
Terrorliste“ (Liste der Personen, Vereinigungen und Körperschaften, auf
die die Artikel 2, 3 und 4 des Gemeinsamen Standpunkts 2001/931/
GASP über die Anwendung besonderer Maßnahmen zur Bekämpfung
des Terrorismus Anwendung finden) geführt werden?
Ja.
Drucksache 17/9756 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeb) Warum und vom wem wurde die Entscheidung getroffen, in der AWF
„Dolphin“ nicht nur Erkenntnisse zu „Terrorismus“ zu speichern,
sondern auch zu „Extremismus“ oder „Anarchismus“?
Auf Initiative von Europol wurde mit Ratsbeschluss vom 6. April 2009 die
Erweiterung des Mandatsbereichs von Europol beschlossen, woraus sich auch die
Erweiterung der Opening Order der AWF Dolphin ergab, nachdem die
Notwendigkeit dazu festgestellt wurde.
c) Welche näheren Erläuterungen wurden seitens Europol über die
Neustrukturierung der Analysearbeitsdateien gemacht?
Mit der Neustrukturierung der AWF-Landschaft ist vorgesehen, die bisher
bestehenden Analysearbeitsdateien auf zwei Phänomenbereiche zu reduzieren:
„Schwere und Organisierte Kriminalität“ (AWF „Serious and Organised
Crime“ – AWF „SOC“) und „Politisch motivierte Kriminalität“ (AWF „Counter
Terrorism“ – AWF „CT“). Die ursprünglichen AWF der „alten“ Konzeption
werden so mit der Neustrukturierung unter dem Dach sogenannter Focal Points
zusammengefasst und innerhalb dieser beiden Phänomenbereiche abgebildet.
Für die Realisierung der Umsetzung dieser neuen AWF-Struktur ist
abschließend noch die Zustimmung des Europol-Verwaltungsrates erforderlich. Mit
seinem Einvernehmen wird noch im ersten Halbjahr 2012 gerechnet.
d) Welche (neuen bzw. umbenannten) Dateien existieren demnach (bitte als
Baumansicht darstellen)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 3c verwiesen.
4. Nach welchem Verfahren wird bei Bundesbehörden bestimmt, ob „aufgrund
des Umfangs, der Bedeutung und der Folgen der Straftat ein gemeinsames
Vorgehen der EU-Mitgliedstaaten erforderlich ist“ und Erkenntnisse an
Europol übermittelt werden (Bundestagsdrucksache 17/3143)?
Die Einbindung Europols richtet sich nach Artikel 4 des Europol-
Ratsbeschlusses i. V. m. den einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften. Eine
entsprechende Prüfung findet einzelfallbezogen statt.
a) Welche vermeintlich terroristischen Aktivitäten mit
grenzüberschreitendem Bezug verzeichneten die Bundesbehörden seit 2007?
Vom Bundeskriminalamt (BKA) wurden im Rahmen des Kriminalpolizeilichen
Meldedienstes „Politisch motivierte Kriminalität“ (KPMD-PMK) für den
Zeitraum von 2007 bis 2012 (Stichtag 30. April 2012) 408 Fälle registriert, die
„internationale und terroristische Bezüge“ haben und dem Phänomenbereich
PMK Ausländer zuzuordnen sind. Für die anderen Phänomenbereiche wurden
keine derartigen Erkenntnisse festgestellt.
b) Welche vermeintlich extremistischen Aktivitäten oder Bewegungen mit
grenzüberschreitendem Bezug verzeichneten die Bundesbehörden seit
2007?
Im Rahmen des KPMD-PMK wurden im Zusammenhang mit den Suchbegriffen
„Extremismus“ und „internationale Bezüge“ vom BKA für den Zeitraum von
2007 bis 2012 (Stichtag 30. April 2012) für den Phänomenbereich PMK-rechts
697 Straftaten eingestellt. Für den Bereich PMK-links sind es 326 Fälle. Im
Bereich PMK-sonstige sind 53 Straftaten registriert. Für den Phänomenbereich
PMK-Ausländer sind insgesamt 3 532 Fälle gespeichert.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/9756c) Welche Kampagnen oder Aktionen gegen „Schienennetzwerke“ oder
„Zugtransporte“ in der EU werden von Europol, Eurojust, der
Bundesregierung oder anderen EU-Mitgliedstaaten als „terroristisch“ oder
„extremistisch“ eingestuft (bitte soweit möglich mit Begründung aufführen)?
Die Anschläge auf deutsche Bahnanlagen im Jahr 2008 sowie die
Brandanschläge auf Anlagen der Deutschen Bahn im Mai 2011 und im Oktober 2011 in
Berlin und Brandenburg sind Straftaten, die in Deutschland aufgrund ihrer
politischen Hintergründe/Tatmotivation als „extremistisch“ eingestuft werden. Wie
und nach welchen Kriterien andere EU-Mitgliedstaaten, Eurojust und Europol
vergleichbare Straftaten einstufen, ist der Bundesregierung nicht bekannt.
d) Welche Aktivitäten des „No Border-Netzwerks“ in der EU werden von
Europol, Eurojust, der Bundesregierung oder anderen EU-
Mitgliedstaaten als „terroristisch“ oder „extremistisch“ eingestuft (bitte soweit
möglich mit Begründung aufführen)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
5. Zu welchen der im TE-SAT 2010 publizierten Tätigkeitsfeldern von
„anarchist extremists“ (anti-capitalism, anti-militarism, anti-fascism and the
,No Borders‘ campaign) haben deutsche Behörden Beiträge geliefert?
a) Welcher grenzüberschreitende Bezug war hierfür nach Einschätzung des
BKA gegeben, um eine Mitteilung an Europol zu rechtfertigen?
Deutsche Sicherheitsbehörden haben zu den in der Frage genannten Bereichen
keine entsprechenden Beiträge zugeliefert.
b) Inwiefern ist Europol mit der Beobachtung rechter Gruppen oder der
Koordination gemeinsamer Maßnahmen hierzu befasst?
Europol unterstützt die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten bei der
Prävention und Bekämpfung von organisierter Kriminalität, Terrorismus und
anderen Formen schwerer Kriminalität, wenn mindestens zwei Mitgliedstaaten
betroffen sind. Dies gilt auch für den Phänomenbereich des Rechtsextremismus/
-terrorismus. Als Ergebnis der Untersuchungen/Analysen zum Fall Breivik im
Sommer 2011 schlug Europol beispielsweise die inzwischen erfolgte
Einrichtung einer Task Force in Projektform für den Bereich des gewaltbereiten
Rechtsextremismus vor. Zudem hat Europol im Februar 2012 die Virtual Task Force on
Right Wing Extremism eingerichtet.
c) Über welche Vorkommnisse oder Tätigkeitsfelder hinsichtlich linker
Aktivitäten gegen Rechtsextremismus, wie sie etwa nach Anlieferung
deutscher Stellen im TE-SAT 2010 aufgeführt werden, haben
Bundesbehörden Europol in den letzten drei Jahren informiert?
Deutsche Sicherheitsbehörden haben zu dieser Thematik in den letzten Jahren
keine Berichte zu Einzelereignissen an Europol zugeliefert. In seinem Beitrag
zum TESAT 2010 hat das BKA mitgeteilt, dass im Bereich der Straftaten „Links
gegen Rechts“ im Jahr 2009 ein erneuter Anstieg festzustellen war. Zudem
wurde über Gewaltstraftaten berichtet, die sich bei der Auseinandersetzung im
Zusammenhang mit den Landtagswahlen und der Bundestagswahl 2009 in
zahlreichen deutschen Städten ergaben, bei denen es fortgesetzt zu gewaltsamen
Übergriffen auf Informations- und Wahlkampfstände rechtsradikaler Parteien
kam; personenbezogene Daten wurden nicht übermittelt. Darüber hinaus
wurden Kandidaten rechtsradikaler Parteien zum Teil tätlich angegriffen und
verletzt und ihre Fahrzeuge in Brand gesetzt.
Drucksache 17/9756 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode6. Welche sogenannten trigger events haben Bundesbehörden in den letzten
fünf Jahren verzeichnet, bei denen Ereignisse in anderen Ländern auch in
Deutschland zu starken Protesten in linken Zusammenhängen geführt hatten,
wie es etwa die spanische Polizei für die tödlichen Polizeischüsse 2008 auf
den griechischen Teenager Alexis Grigoropolis meldete?
Die Tötung des Alexis Grigoropolis 2008 in Athen hat auch in Deutschland zu
gewaltsamen Protesten der linksextremen Szene mit schweren Straftaten
geführt. Weitere entsprechende „trigger events“ mit Auswirkungen für die
Bundesrepublik Deutschland sind der Bundesregierung für den genannten Zeitraum
nicht bekannt.
7. Welche Angehörigen der Bundesregierung befassen sich in
Ratsarbeitsgruppen oder EU-Agenturen mit linken oder anarchistischen Bewegungen in der
EU?
Angehörige von Bundesministerien (Bundesministerium des Innern,
Bundesministerium der Justiz) befassen sich in der Ratsarbeitsgruppe Terrorismus mit
terroristischen und extremistischen Gruppierungen in der Europäischen Union.
Des Weiteren wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 2a verwiesen.
8. Welchen Inhalt hatte der Vortrag der italienischen Delegation anlässlich des
„Informations- und Erfahrungsaustauschs“ zu „Linksextremismus/-
terrorismus“ bei Europol über Aktivitäten der FAI?
Die italienische Delegation stellte die der FAI zuzurechnenden Straftaten im
Zeitraum 2003 bis 2012 dar.
a) Handelt es sich aus Sicht italienischer Behörden bei der FAI um eine
Gruppe, ein Netzwerk oder eine „Aktionsform“?
Aus Sicht der italienischen Behörden handelt es sich bei der FAI um eine
linksextremistische Gruppierung, die nachweisbar Verbindungen zu anderen
linksextremistischen Gruppierungen in Europa (so zum Beispiel nach Griechenland)
unterhält.
b) Welche konkreten Aktionen werden der FAI laut Vortrag der
italienischen Delegation zugerechnet?
Laut Vortrag der italienischen Delegation werden die FAI bzw. ihr angehörende
Mitglieder seit 2003 in Italien für diverse Straftaten (u. a. Sachbeschädigungen,
Versendung von Briefbomben) und Straftaten im Zusammenhang mit
Versammlungen verantwortlich gemacht.
c) Welche konkreten Aktionen werden der FAI in Deutschland aus Sicht
von Bundesbehörden zugerechnet?
Der FAI werden die versuchten Sprengstoffanschläge auf die Europäische
Zentralbank in Frankfurt am Main am 29. Dezember 2003 und auf den
Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Bank AG, Dr. Josef Ackermann, am 7. Dezember
2011 zur Last gelegt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/9756d) Inwiefern hat die Bundesregierung Zweifel überprüft, wonach die
Authentizität der FAI von linken Gruppen infrage gestellt wird (z. B. http:/
/de. indymedia.org/2004/01/71110.shtml)?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen der italienischen
Sicherheitsbehörden vor, wonach dort die Authentizität der FAI infrage gestellt würde; eine
Prüfung veranlassende Zweifel im Sinne der Fragestellung sind nicht bekannt.
9. Welche EU-weiten Arbeitsgruppen oder sonstigen Maßnahmen wurden
wann und von wem gegen vermeintlich anarchistische Absender von
Briefbomben in Stellung gebracht?
a) Seit wann nehmen welche Bundesbehörden an grenzüberschreitenden
Maßnahmen gegen vermeintliche Absender von Briefbomben teil?
b) Welche weiteren Länder sind mit welchen Kapazitäten am
Informations- und Erfahrungsaustausch oder sonstigen Maßnahmen gegen
vermeintliche Absender von Briefbomben beteiligt?
c) Welche Institutionen der EU sind mit welchen Kapazitäten am
Informations- und Erfahrungsaustausch oder sonstigen Maßnahmen gegen
vermeintliche Absender von Briefbomben beteiligt?
Bereits im Dezember 2003 versandte die italienische FAI mit der Post
Brandsätze an führende Persönlichkeiten in der EU. In diesem Kontext wurde eine
internationale Arbeitsgruppe (Target Group „Santa Claus“) ohne deutsche
Beteiligung mit Vertretern aus neun Mitgliedstaaten und Europol gebildet. Irland und
die Schweiz beteiligten sich als Beobachter. Die Arbeitsgruppe analysierte das
Phänomen unter Zuhilfenahme der AWF „Dolphin“. Im Ergebnis wurde
festgestellt, dass das zu untersuchende Phänomen sich im Wesentlichen auf die Länder
Griechenland, Italien und Spanien konzentrierte. Die anderen Teilnehmerstaaten
der „Target Group“ konnten keine ähnlichen terroristischen Vorkommnisse im
Zusammenhang mit anarchistischen Bewegungen beobachten.
Der Bundesregierung liegen keine weiteren Erkenntnisse über EU-weite
Arbeitsgruppen etc. im Sinne der Fragestellung vor. In diesem Zusammenhang
erfolgte jedoch ein bilateraler Informationsaustausch mit den griechischen
Behörden im Rahmen des vom Generalbundesanwalt geführten
Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen
Vereinigung gemäß §§ 129a, 129b Absatz 2 Satz 1 des Strafgesetzbuchs (StGB) u. a.
(Bombenanschlag auf das Bundeskanzleramt in Berlin und die deutsche
Botschaft in Athen am 2. November 2010, die mutmaßlich durch die griechische
„Conspiracy Cell of Fire“ (Verschwörung der Feuerzellen) verübt wurde).
10. Inwiefern war der Widerstand gegen „Schienennetzwerke“ oder
„Zugtransporte“ Gegenstand des Treffens bei Europol, und welche
Ausführungen wurden hierzu gemacht?
Das Themenfeld wurde im Rahmen des AWF Dolphin-Meetings bei EUROPOL
erörtert; es wird auf die Antwort zu Frage 1a verwiesen. Deutschland, Italien,
Finnland und die Schweiz stellten hierzu aktuelle, polizeilich relevante
Ereignisse aus ihren Ländern vor.
a) Was wurde hierzu über den Widerstand gegen den „Treno ad Alta
Velocità“ (TAV) in Italien, Spanien oder anderen Ländern berichtet
(bitte in groben Zügen wiedergeben)?
Die Delegationen aus Italien und der Schweiz stellten hierzu die aus ihrer Sicht
strafrechtlich relevanten Ereignisse aus ihren Ländern vor.
Drucksache 17/9756 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeb) Wurde seitens italienischer Behörden vorgetragen, Demonstranten
gegen den TAV würden Tote in Kauf nehmen oder seien als
„terroristisch“ einzustufen?
Hierzu wurden seitens der italienischen Delegation keine Ausführungen
gemacht.
c) Was wurde bei dem Treffen über den Widerstand gegen Atomtransporte
in Deutschland oder Frankreich berichtet (bitte in groben Zügen
wiedergeben)?
Das Thema „Widerstand gegen Atomtransporte in Deutschland oder
Frankreich“ wurde auf der Zusammenkunft nicht erörtert.
d) Was wurde bei dem Treffen über den Widerstand gegen Stuttgart 21 in
Deutschland berichtet (bitte in groben Zügen wiedergeben)?
Das Thema „Widerstand gegen Stuttgart 21 in Deutschland“ wurde auf dem
Treffen nicht erörtert.
11. Von welcher Seite wurden Aktivitäten des sogenannten No Border-
Netzwerks bei dem Treffen am 25. April 2012 thematisiert?
Welche Ausführungen wurden hierzu gemacht (bitte in groben Zügen
wiedergeben)?
Das Thema „No-Border-Netzwerk“ war Bestandteil der Vorträge der Vertreter
aus der Schweiz und Spanien. In den Vorträgen wurden polizeilich relevante
Ereignisse zum Themenfeld „No Border“ sowie die Rolle des Internets als
Informationsportal für die anarchistische Szene thematisiert.
12. Wie waren deutsche Behörden anderweitig in die
Sicherheitszusammenarbeit beim Grenzcamp im September 2010 in Brüssel eingebunden?
Das BKA und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) waren im Rahmen
des polizeilichen bzw. nachrichtendienstlichen Erkenntnisaustauschs involviert.
a) Wurden im Vorfeld des Grenzcamps Informationen von deutschen
Bundesbehörden an belgische Behörden übermittelt?
Das BKA hat im Rahmen seiner Zuständigkeit als kriminalpolizeiliche
Zentralstelle mehrere Ersuchen der belgischen Polizei beantwortet und dabei mitgeteilt,
dass auch in Deutschland zur Teilnahme an dem sogenannten No Border Camp
bzw. an Begleitaktionen in Belgien mobilisiert wurde. In diesem
Zusammenhang wurden lediglich Thematisierungen im Internet und dort veröffentlichte
Kontaktadressen mitgeteilt. Zu möglichen deutschen Teilnehmern am Camp etc.
wurden durch das BKA keine Personendaten an die belgischen Behörden
übersandt.
Seitens des BfV fand mit dem belgischen Partnerdienst im Vorfeld des No
Border-Camps ein Informationsaustausch hinsichtlich der Protestmobilisierung in
Deutschland statt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/9756b) Wenn ja, welche, und aufgrund welcher Rechtsgrundlage?
Auf die Antwort zu Frage 12a wird verwiesen. Rechtsgrundlage für die genannte
Tätigkeit des BKA sind §§ 2, 3, 14 des Gesetzes über das Bundeskriminalamt
und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen
Angelegenheiten (BKAG). Rechtsgrundlage für das BfV ist § 19 Absatz 3 des
Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG).
13. Inwiefern war das BKA in den Einsatz des vom LKA Stuttgart geführten,
aufgeflogenen deutschen Polizeispitzels Simon Bromma beim Grenzcamp
2010 in Brüssel eingebunden?
a) Hat das BKA in diesem Zusammenhang von belgischen Behörden
gelieferte Informationen an das LKA Baden-Württemberg weitergeleitet?
Wenn ja, welche?
b) Trifft es zu, dass der Einsatz des verdeckten Ermittlers hierfür im
Vorfeld bei belgischen Behörden beantragt oder wenigstens mitgeteilt
werden musste?
c) Falls ja, inwieweit wurde dies vom BKA übernommen?
d) Falls nein, unter welchen Umständen kann ein derartiges Verfahren
entfallen?
Der gesamte Sachverhalt erfolgte ohne Beteiligung des BKA; insofern kann die
Bundesregierung keine Aussagen zu diesem Komplex treffen. Es wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
14. Hinsichtlich wie vieler deutscher Staatsangehöriger haben
Bundesbehörden anlässlich des Grenzcamps in Brüssel Mitteilungen über
Vorkommnisse oder Festnahmen im Rahmen des Camps oder anderer Proteste in der
fraglichen Zeit erhalten?
Dem BKA wurden von der belgischen Polizei die Personalien von insgesamt 88
deutschen Staatsangehörigen übermittelt, die im Zusammenhang mit
Veranstaltungen des „No Border Camps“ in Belgien kontrolliert bzw. in Gewahrsam
genommen wurden. Dem BfV wurden vom belgischen Partnerdienst die
Personalien von 76 in diesem Zusammenhang in Brüssel festgenommenen Deutschen
übermittelt.
a) Wie und wo (bitte die datenverarbeitenden Stellen aufführen) wurden
die Mitteilungen weiter prozessiert?
Zu sechs Personen der von der belgischen Polizei übermittelten Personendaten
lagen dem BKA bereits polizeiliche Erkenntnisse vor. Die betreffenden
Personenakten wurden insofern um die Mitteilungen aus Belgien ergänzt. Darüber
hinaus wurden diese sechs Personen auch im BKA-internen
Vorgangsbearbeitungssystem gespeichert.
Dem BfV lagen zu 14 Personen Vorerkenntnisse vor. Über diese erfolgten
Festnahmen wurden die zuständigen Landesbehörden unterrichtet.
Drucksache 17/9756 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeb) An welche Stellen und auf Basis welcher Rechtsgrundlage wurden
diese Mitteilungen gegebenenfalls weitergegeben?
Die Mitteilung der belgischen Behörden wurde gemäß § 2 BKAG an die
zuständigen Landeskriminalämter mit dem Hinweis gesteuert, dass dem BKA zu sechs
Personen kriminalpolizeiliche Erkenntnisse vorliegen. Für das BfV wird auf die
Antwort zu Frage 14a verwiesen.
c) Hat auch Europol Daten erhalten?
Eine Übermittlung von Personendaten an Europol ist durch deutsche Behörden
nicht erfolgt.
d) Wenn nicht, wurden diese später durch die EU-Agentur selbst besorgt?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
15. Welchen Inhalt hatte das „Situation Assessment“ zum „Phänomen
Anarchismus“, das der EU-Geheimdienst SitCen im Oktober 2011 erstellt hatte
(Bundestagsdrucksache 17/8279)?
a) Zu welchen Tatkomplexen oder Themen hatte das deutsche Bundesamt
für Verfassungsschutz auf Anfrage des EU-Geheimdienst SitCen
Informationen zum „Phänomen Anarchismus“ beigesteuert?
b) Welche Beiträge haben Zypern, Spanien und Griechenland hierfür
erbracht?
c) Inwiefern wurde für SitCen eine neue Bezeichnung eingeführt („Int-
Cell“), und welche Erwägungen lagen dem zugrunde?
Die Antwort wird in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages
hinterlegt.*
Die Veröffentlichung der erbetenen Informationen zu dem European
Intelligence Analysis Center (IntCen), vormals: European Situation Center (SitCen)
kommt aus Gründen der Geheimhaltung nicht in Betracht. Er handelt sich um
Informationen, die Rückschlüsse auf die Arbeit und die gesetzliche
Aufgabenerfüllung des BfV ermöglichen. Eine Veröffentlichung dieser Informationen
würde die nachrichtendienstliche Tätigkeit und Funktionsfähigkeit des BfV
nachhaltig beeinträchtigen. Es ist zu besorgen, dass die nachrichtendienstliche
Bekämpfung des Terrorismus erheblich erschwert und damit das Staatswohl
gefährdet würde. Die notwendige Abwägung zwischen den
Geheimhaltungsinteressen einerseits und dem grundsätzlich umfassenden parlamentarischen
Fragerecht andererseits ergibt daher, dass nur eine als „VS-Vertraulich“ eingestufte
Übermittlung der Informationen an die Geheimschutzstelle des Deutschen
Bundestages erfolgen kann.
16. Inwiefern ist die EU-Agentur zur justiziellen Zusammenarbeit (Eurojust)
an Maßnahmen oder einem Informationsaustausch zu linkem Aktivismus
oder „Anarchismus“ beteiligt?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Eurojust ist eine
selbständige EU-Behörde, die ihre Aktivitäten im Rahmen der europarechtli-
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft.
Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach
Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/9756chen Vorgaben selbst bestimmt. Der deutsche Tisch von Eurojust war an den
genannten Maßnahmen oder einem Informationsaustausch nicht beteiligt.
17. Welche Vertreter bzw. Abteilungen deutscher Bundesbehörden haben an
den letzten drei Treffen des EU-Polizeitechniker-Netzwerkes ENLETS
teilgenommen, von denen eines vom 27. bis 28. Februar 2012 in
Kopenhagen stattfand?
An der Konferenz im September 2010 am Rande der European Research
Conference in Oostende hat ein Mitarbeiter des BKA teilgenommen. Das Treffen im
September 2011 in Warschau fand ohne deutsche Beteiligung statt. An dem
letzten Treffen im Februar 2012 in Kopenhagen hat der von der Bundesregierung als
Nationale Kontaktstelle benannte Mitarbeiter der Deutschen Hochschule der
Polizei teilgenommen.
a) Welche Beiträge leisten die deutschen Behörden für ENLETS?
Der als Nationale Kontaktstelle benannte Mitarbeiter der Deutschen Hochschule
der Polizei nimmt, soweit möglich, an den Konferenzen teil. Darüber
hinausgehende Beiträge werden derzeit nicht geleistet.
b) Welche Gremienfunktionen werden durch Entsandte deutscher
Behörden dort wahrgenommen?
Keine.
c) Durch welche Kapazitäten oder Maßnahmen unterstützt die
Polizeiagentur Europol das Netzwerk?
Hierzu wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. vom 29. Dezember 2011, Bundestagsdrucksache 17/8277,
zu Frage 14f verwiesen. Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es seither
keine neuen Entwicklungen.
18. Welchen konkreten Stand kann die Bundesregierung zu ihren Bemühungen
mitteilen, eine politische Datensammlung zu „reisenden Gewalttätern“
(violent travelling offenders) auf EU-Ebene anzusiedeln
(Bundestagsdrucksache 17/7018)?
Die Europäische Kommission hat zu dem Vorhaben „Reisende Gewalttäter“
eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Diese Machbarkeitsstudie ist noch
nicht abgeschlossen. Ergebnisse liegen bisher nicht vor.
a) Inwiefern war das Thema in den letzten beiden Jahren Gegenstand von
Ratsarbeitsgruppen, und welche Haltung vertrat die Bundesregierung
dabei?
Das Vorhaben war in den vergangenen beiden Jahren wiederholt Gegenstand in
Sitzungen der Ratsarbeitsgruppen. Unter anderem berichtete die Europäische
Kommission über ihre Pläne zur Durchführung der Machbarkeitsstudie. Die
Bundesregierung unterstützt das Vorhaben.
b) Welche Ergebnisse resultierten aus den Beratungen?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 18 und 18a verwiesen.
Drucksache 17/9756 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodec) Mit welchem Inhalt hat die Bundesregierung die hierzu versandten
Fragebögen beantwortet?
Am 26. März 2012 wurden dem BKA als Single Point of Contact (SPOC) vier
Fragebögen übersendet, die derzeit noch beantwortet und anschließend mit BMJ
und dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
(BfDI) abgestimmt werden.
d) Welche rechtlichen und definitorischen Probleme werden von anderen
Mitgliedstaaten geltend gemacht?
Hierüber hat die Bundesregierung keine Kenntnis. Die Ergebnisse der
Machbarkeitsstudie liegen noch nicht vor.
e) Welchen Stand hat die anvisierte Machbarkeitsstudie der Europäischen
Kommission zum Vorhaben „reisende Gewalttäter“ (siehe die Antwort
auf die Schriftliche Frage 26 des Abgeordneten Andrej Hunko auf
Bundestagsdrucksache 17/8279)?
f) Welchen Stand hat die anvisierte Machbarkeitsstudie der Europäischen
Kommission zur Frage, ob die Datensammlung zu „violent travelling
offenders“ im geplanten EU-Strafregister (EPRIS) aufgehen könnte?
Es wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen.
g) Welche Bewerbungen sind hierzu bis zum 16. September 2011
eingegangen?
Die Bundesregierung verfügt über keine Übersicht, welche Bewerbungen auf
die Ausschreibung für die Machbarkeitsstudie bei der Kommission eingegangen
sind.
h) Liegt mittlerweile ein Ergebnis der Ausschreibung einer
Machbarkeitsstudie der Europäischen Kommission vor, das Vorhaben „reisende
Gewalttäter“ in das Vorhaben „European Police Records Index System“
(EPRIS) zu integrieren?
Die Kommission hat ebenfalls eine Machbarkeitsstudie zu dem Vorhaben
„European Police Records Index System“ (EPRIS) in Auftrag gegeben. Ein
Ergebnis zu dieser Machbarkeitsstudie liegt bisher nicht vor.
19. Welche Instrumente stehen Sicherheitsbehörden der EU-Mitgliedstaaten
zur Verfügung, wie sie ausweislich der Antwort der Bundesregierung auf
der Konferenz zu „Reisebewegungen von Terrornetzwerken“ im Juni 2011
in Berlin zur „Erkennung und Verhinderung von Anschlägen
internationaler Terrornetzwerke“ zusammengetragen wurden “ (siehe die Antwort auf
die Schriftliche Frage 27 des Abgeordneten Andrej Hunko auf
Bundestagsdrucksache 17/8279)?
Die im Rahmen der vom BMI ausgerichteten Konferenz „Reisebewegungen von
Terrornetzwerken“ thematisierten Instrumente, die den Sicherheitsbehörden der
EU-Mitgliedstaaten zur Verfügung stehen, umfassten den bestehenden
sicherheitsbehördlichen Informationsaustausch, das Visainformationssystem (VIS),
das Schengener Informationssystem (SIS) und den Visakodex.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/9756a) Welche EU-Mitgliedstaaten haben nicht an der Konferenz
teilgenommen?
Die folgenden EU-Mitgliedstaaten haben nicht an der Konferenz teilgenommen:
Bulgarien, Finnland, Griechenland, Irland, Lettland, Luxemburg, Malta,
Österreich, Portugal, Slowakei und Slowenien.
b) Welche Beiträge wurden auf der Konferenz gehalten?
Neben den Eröffnungsansprachen und einem deutschen Beitrag zur
Konsultation der Sicherheitsbehörden mit den Zentralbehörden nach Artikel 22 des
Visakodex wurden auf der Konferenz etliche Beiträge von einer Vielzahl von
Teilnehmern im Format von Paneldiskussionen, die durch Kurzvorträge eingeleitet
wurden, und im Rahmen von Workshops erbracht.
c) Welche inhaltlichen Ausführungen wurden hierfür von
Bundesbehörden erbracht?
Von deutschen Sicherheitsbehörden wurde die Konsultation der
Sicherheitsbehörden mit den Zentralbehörden nach Artikel 22 des Visakodex vorgestellt.
d) Inwiefern wurden auf der Konferenz auch Aktivitäten im Sinne der
Fragestellung dieser Kleinen Anfrage thematisiert?
Es ist der Bundesregierung nicht möglich genau zu bestimmen, welche
konkreten Aktivitäten die Fragesteller im Zusammenhang mit der Themensetzung der
Konferenz zu „Reisebewegungen von Terrornetzwerken“ im Sinn haben. Die
Konferenz hat sich schwerpunktmäßig mit islamistisch motivierten
terroristischen Reisebewegungen befasst.
e) Inwiefern waren auch bei Europol geführte Analysearbeitsdateien
Gegenstand der Konferenz?
Die Analysearbeitsdateien von Europol waren im Rahmen der Thematisierung
des bestehenden sicherheitsbehördlichen Informationsaustauschs Gegenstand
der Konferenz.
f) Welche weiteren Verabredungen wurden auf der Konferenz getroffen?
Auf der Konferenz „Reisebewegungen von Terrornetzwerken“ wurden keine
gemeinsamen Schlussfolgerungen gezogen.
20. Inwieweit sind die Zentren für Zusammenarbeit von Polizei und Zoll
(PCCC) in einen Informationsaustausch über „Euroanarchisten“
eingebunden oder haben Zugriff auf entsprechende Datensammlungen in EU-
Mitgliedstaaten oder bei Europol?
Bei den Gemeinsamen Zentren der Polizei- und Zollzusammenarbeit (Police
and Customs Cooperation Centers, PCCC) handelt es sich nicht um
Einrichtungen, die als solche in einen Informationsaustausch über „Euroanarchisten“
eingebunden sind. Gleichfalls haben die PCCC als solche keinen Zugriff auf
entsprechende Datensammlungen in EU-Mitgliedstaaten oder bei Europol. PCCC
sind vielmehr Einrichtungen, in denen die Polizei- und Zollbehörden aus den
Grenzregionen der jeweils beteiligten Nachbarstaaten in einem gemeinsamen
Dienstgebäude zusammenarbeiten. Dabei übt jeder einzelne Bedienstete die
Befugnisse aus, die ihm nach dem für seine Entsendebehörde einschlägigen Recht
Drucksache 17/9756 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodezustehen. Das gilt insbesondere für den Informationsaustausch sowie für
Zugriffsmöglichkeiten auf Datensammlungen.
a) Welche PCCC existieren derzeit innerhalb der EU bzw. sind im Aufbau
begriffen?
Nach Kenntnis der Bundesregierung existieren derzeit in der EU PCCC in
Artand (Ungarn), Barwinek (Polen), Budzisko (Litauen), Canfranc (Spanien),
Castro Marim (Portugal), Caya (Spanien), Chotebuz (Tschechien), Cunovo
(Slowakei), Darmoty (Slowakei), Dolga Vas (Slowenien), Drasenhofen
(Österreich), Heerlen (Niederlande), Hendaye (Frankreich), Jarovce (Slowakei),
Kalviu (Litauen), Kehl (Deutschland), Kiszombor (Ungarn), Kudowa (Polen),
Luxemburg-Stadt (Luxemburg), Melles Pont du Roy (Frankreich), Modane
(Frankreich), Nickelsdorf (Österreich), Padborg (Dänemark), Perthus
(Frankreich), Petrovice/Schwandorf (Tschechien/Deutschland), Quintanilha
(Portugal), Sátoraljaújhely (Ungarn), Swiecko (Polen), Thörl-Maglern (Österreich),
Tournai (Belgien), Trstena (Slowakei), Tuy (Spanien), Ventimiglia (Italien) und
Vilar Formoso (Portugal).
b) Wie ist die regionale, nationale und internationale Zusammenarbeit der
PCCC mit anderen Sicherheitsbehörden ausgestaltet?
Die in die PCCC entsandten Bediensteten betreiben regionale, nationale und
internationale Zusammenarbeit mit anderen Sicherheitsbehörden nach Maßgabe
des für ihre jeweilige Entsendebehörde geltenden Rechts.
c) Inwiefern arbeiten die PCCC auch mit der Europäischen Kommission,
Europol, Interpol oder Institutionen der Vereinten Nationen
zusammen?
Auf die Antwort zu Frage 20b wird verwiesen.
d) Welchen Inhalt hatte das Seminar, das Europol 2010 unter dem Titel
„PCCCs, national bodies and Europol: 3 levels, 1 goal“ organisiert
hatte?
Das angesprochene Seminar hat am 27. Oktober 2010 auf Einladung der
damaligen belgischen EU-Ratspräsidentschaft stattgefunden. Seine Inhalte sind in
dem EU-Ratsdokument 18148/10 vom 20. Dezember 2010 zusammengefasst.
21. Was verbirgt sich hinter dem Vorschlag der tschechischen Delegation vom
Juni 2010, Operationen namens „SEarCH“ (SIRENE SErious Criminals
Hunt) zu organisieren?
Bei der von der tschechischen Delegation vorgeschlagenen Maßnahme
SIRENE-SEARCH handelt es sich um eine intensivierte, schengenweite
Fahndung nach schweren Straftätern. Der Projektvorschlag sah vor, dass von den
teilnehmenden Staaten deren (mit EU-Haftbefehl) meistgesuchte und besonders
gefährliche Straftäter benannt werden. Nach diesen sollte dann durch die
gegenseitige Übermittlung aller verfügbarer Informationen und gezielter
Fahndungshinweise im Schengenraum intensiv gefahndet werden. Der Vorschlag wurde in
der zuständigen Arbeitsgruppe RAG Schengen Angelegenheiten SIRENE
Ausprägung von der Mehrzahl der Mitgliedstaaten (darunter DEU) nicht unterstützt
und daher von der Präsidentschaft nicht weiter verfolgt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/9756a) Inwieweit wird hierfür von EU-Informationssystemen Gebrauch
gemacht?
Der Vorschlag sah hierzu keine konkreten Informationen vor.
b) In welcher Form sind EU-Agenturen oder internationale
Organisationen in diese Operationen eingebunden?
Der Vorschlag sah vor, dass Europol eine Abfrage nach den gesuchten
Straftätern in den Europol-Datenbanken durchführen sollte.
c) Inwieweit trifft es zu, dass für „SEarCH“ auf Informationssysteme
Europols zurückgegriffen wird?
Es wird auf die Antwort zu Frage 21b verwiesen.
d) Welche näheren Ausführungen kann die Bundesregierung zur
Konferenz über „Searches for wanted persons“, zu der Europol im April
zusammen mit European Network of the Fugitive Active Search Teams
(ENFAST) einlädt?
Auf Einladung von Europol fand am 10./11. April 2012 in Den Haag das 4.
Treffen des Europäischen Netzwerks von Zielfahndungsdienststellen bzw. -
kontaktstellen statt. Die Organisation und Durchführung der Tagung durch Europol
erfolgte für die EU-Ratspräsidentschaft Dänemarks. Wesentliche inhaltliche
Schwerpunkte im Aufgabenfeld Zielfahndung waren dabei die gemeinsamen
Präsentationen von erfolgreich abgeschlossenen Fahndungsfällen unter
(operativer) Beteiligung der jeweiligen ENFAST-Staaten sowie die Vorstellung und
der aktuelle Sachstand des durch die Europäische Kommission ab September
2012 geförderten ISEC-Projektes zum Ausbau und zur Optimierung der
internationalen Zusammenarbeit in operativen Zielfahndungsangelegenheiten unter der
Leitung Belgiens.
22. Inwiefern spricht der EU-Koordinator für die Terrorismusbekämpfung in
seinem Vermerk an den Europäischen Rat (Ratsdokument 17595/11) auch
für die Haltung der Bundesregierung, wenn er ausführt, „dass die
ungünstigen wirtschaftlichen Bedingungen in Europa selbst auch den Boden für
die Ausdehnung gewaltbereiter linker oder anarchistischer Ideologien
bereiten können“?
a) Inwiefern teilt die Bundesregierung dessen Schlussfolgerungen,
wonach das EU-Lagezentrum SitCen und Europol bei der
„Terrorismusbekämpfung“ die „Entscheidungsträger“ mit Bedrohungsanalysen über
Erkenntnisse „gewaltbereiter linker oder anarchistischer Ideologien“
beliefern sollen?
b) Inwiefern teilt die Bundesregierung die Forderung, dass diese
Bedrohungsanalysen über Erkenntnisse „gewaltbereiter linker oder
anarchistischer Ideologien“ zur „Unterstützung der Politikgestaltung“
eingesetzt werden sollen?
c) Fallen nach Ansicht der Bundesregierung auch libertäre Strömungen
wie in „Pirates Parties International“ (PPI) vertreten unter das
Themenfeld „anarchistische Ideologien“?
Die Bundesregierung nimmt Berichte des Koordinators des Rates für
Terrorismusbekämpfung lediglich zur Kenntnis, macht sich dessen Empfehlungen und
Schlussfolgerungen jedoch nicht generell zu eigen. Daher nimmt die
Bundesregierung auch nicht zwangsläufig eine abgestimmte Bewertung der Vorschläge
Drucksache 17/9756 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodedes Koordinators vor. Dies gilt auch für die in den Fragen 22a bis 22c
aufgeführten Sachverhalte.
23. Welche Verhaltensweisen müssen vorliegen, um als „Mitglied bzw.
Unterstützer eines linksextremistischen Personenzusammenschlusses“ verdächtigt
zu werden und beim Inlandsgeheimdienst in die Personenkategorie
„Euroanarchisten“ zu fallen (siehe hierzu die Mitteilung des
Ermittlungsausschusses Berlin;
http://ea-berlin.net/berlin-der-vs-verschickt-briefe#content)?
Die gesetzlichen Voraussetzungen für das Tätigwerden des BfV im
Zusammenhang mit extremistischen Bestrebungen sind in den §§ 3 und 4 BVerfSchG
geregelt.
a) Seit wann werden beim Bundesamt für Verfassungsschutz Mitglieder
linker Zusammenhänge mit der vom Parlamentarischen Staatssekretär
Dr. Ole Schröder als „Arbeitsbegriff“ bezeichneten Formulierung
„Euroanarchisten“ geführt (ergänzendes Schreiben vom 6. Juli 2011 auf die
Schriftliche Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 17/6272)?
Seit etwa vier Jahren.
b) Mit welchen Sicherheitsbehörden des Bundes betreiben oder betrieben
das BKA oder deutsche Geheimdienste, wie vom Parlamentarischen
Staatssekretär Dr. Ole Schröder beschrieben, einen
„Informationsaustausch“ zu „Euroanarchisten“?
Das BKA steht – wie sonst auch in Fällen der politisch motivierten, als
extremistisch eingestuften Kriminalität – im Bereich des „Euroanarchismus“ in einem
ständigen Informationsaustausch mit dem BfV.
c) Mit welchen Partnerbehörden aus welchen EU-Mitgliedstaaten
betreiben oder betrieben das BKA oder deutsche Geheimdienste, wie vom
Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Ole Schröder beschrieben, einen
„Informationsaustausch“ zu „Euroanarchisten“?
Das BKA pflegt im Bereich des „Euroanarchismus“ einen
Informationsaustausch mit folgenden Stellen:
• Frankreich (Direction Centrale de la Police Judicaire/DCPJ, Sous-Direction
Antiterroriste/SDAT und Direction centrale du Renseignement Intérieur/
DCRI),
• Großbritannien (NPOIU und British Transport Police/BTP),
• Italien (Direzione Centrale della Polizia di Prevenzione/DCRI),
• Griechenland (Hellenic Police Counter Terrorism Crime Division (Anti-
Terroreinheit der griechischen Polizei) und
• der Schweiz (Bundesamt für Polizei in Bern).
Das BfV unterhält einen Informationsaustausch mit den entsprechenden
Partnerdiensten der aufgeführten Staaten.
d) Wie oft, in welcher Form, und wann haben diese
„Informationsaustausche“ stattgefunden?
Der zuvor erwähnte Informationsaustausch des BKA bzw. des BfV erfolgte im
Rahmen von anlassbezogenen Besprechungen bzw. Schriftverkehr der
internationalen polizeilichen Rechtshilfe.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19 – Drucksache 17/975624. Inwiefern ist die Bundesregierung mit der Praxis von Europol
einverstanden, den Aktivismus in den Bereichen „anti-capitalism, anti-militarism,
anti-fascism and the ‚No Borders‘ campaign“ als „anarchistisch“
zusammenzufassen?
Die Bundesregierung sieht keinen Anlass, der von Europol vorgenommenen
Klassifizierung zu widersprechen. Im Übrigen dürfte analog der
Verfahrensweise auch bei anderen Themenfeldern eine entsprechende Thematisierung bzw.
Klassifizierung bei Europol auf den Erkenntnissen aus den betroffenen EU-
Mitgliedstaaten beruhen.
a) Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, dass dieses
Verfahren geeignet ist, anarchistische Ideen zu delegitimieren?
b) Falls nein, warum nicht?
Die Bundesregierung ist der Ansicht, dass politisch motivierte Straftaten aus
jedwedem Phänomenbereich, mithin auch solche, die im
Begründungszusammenhang mit anarchistischen Ideologien begangen werden, durch die
zuständigen Strafverfolgungsbehörden konsequent zu verfolgen sind. Hinsichtlich der
Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden wird auf die Antwort zu Frage 23
verwiesen.
25. Welche Erkenntnisse brachten den Präsidenten des BKA zu seinen
Ausführungen im Innenausschuss des Deutschen Bundestages über angebliche
schwerste Straftaten einer europäischen „Anarchoszene“?
Der Präsident des BKA, Jörg Ziercke, bezog sich in der Sitzung des
Innenausschusses des Deutschen Bundestages am 26. Januar 2012 mit seiner Feststellung
über „schwerste Straftaten“ u. a. auf Erfahrungen mit Veranstaltungen im
Vorfeld des G8-Gipfels in Heiligendamm 2007 bzw. des NATO-Gipfels 2009 in
Baden-Baden. Mit der Bezeichnung „schwerste Straftaten“ waren Delikte wie
schwere Körperverletzungen durch das Werfen von Steinen und
Molotowcocktails, Brandstiftungen (zum Beispiel auch an privaten Kraftfahrzeugen),
gefährliche Eingriffe in den Bahnverkehr sowie Landfriedensbrüche gemeint. So kam
es zum Beispiel am 2. Juni 2007 in Rostock zu Ausschreitungen von militanten
Personen, in deren Verlauf über 400 Polizisten verletzt wurden und gefährliche
Eingriffe in den Bahnverkehr durch gewaltbereite Teilnehmer an den Protesten
gegen den G8-Gipfel geplant oder durchgeführt wurden.
a) Welche „schwerste Straftaten“ der „Anarchoszene“ sind dem BKA aus
den hierzu von Jörg Ziercke genannten Ländern Griechenland, Spanien,
Großbritannien, Frankreich, Dänemark und Deutschland bekannt?
Aus den aufgeführten EU-Mitgliedstaaten sind dem BKA die in der Antwort zu
Frage 25 genannten Straftaten bekannt.
b) Da der Präsident des BKA im Innenausschuss des Deutschen
Bundestages seine Ausführungen anlässlich von Fragen zum internationalen
Spitzeleinsatz beim G8-Gipfel in Heiligendamm machte, inwiefern
sind diese angeblichen schwersten Straftaten nach Kenntnis der
Bundesregierung beim G8-Gipfel geplant oder ausgeführt worden?
Bei der gewählten Begrifflichkeit „internationaler Spitzeleinsatz“ handelt es
sich nicht um eine polizeifachliche Terminologie. Es wird auf die Vorbemerkung
der Bundesregierung verwiesen.
Dem G8-Gipfel in Heiligendamm waren bekanntermaßen (teils massive)
Ausschreitungen mit schwersten Straftaten (s. o.) bei Großveranstaltungen in den
Drucksache 17/9756 – 20 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeJahren zuvor vorausgegangen (vgl. Antwort zu Frage 25). Entsprechende
Aktionen/Straftaten waren nach kriminalpolizeilicher Bewertung und Prognose auf
Basis der damals vorliegenden Informationen auch zum G8-Gipfel zu erwarten.
Die massiven Ausschreitungen in Rostock (vgl. Antwort zu Frage 25) können
hierzu als Beleg angeführt werden.
c) Inwiefern haben das BKA oder andere Bundesbehörden Erkenntnisse,
dass im Rahmen von Aktivitäten gegen den G8-Gipfel 2007 oder den
NATO-Gipfel 2009 eine „grenzüberschreitende Versendung von
Briefbomben“ geplant worden sei?
Hierzu lagen den Bundessicherheitsbehörden keine Erkenntnisse vor.
d) Sofern es keine Erkenntnisse gibt, inwiefern sollte der Austausch
deutscher und britischer Polizeispitzel dann einer Bekämpfung der
„grenzüberschreitenden Versendung von Briefbomben“ gelten
(Bundestagsdrucksache 17/5736)?
Die Personenkategorie „Polizeispitzel“ ist der Bundesregierung nicht bekannt;
es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Sollte mit der
Frage der Einsatz polizeilicher Verdeckter Ermittler (VE) gemeint sein, so wird
ein solcher nach den gültigen rechtlichen Voraussetzungen durchgeführt.
Insofern richtet sich der Einsatz von VE in diesem Spektrum grundsätzlich gegen
alle Formen schwerer Straftaten, die von diesen Zusammenhängen zu erwarten
sind, und damit auch gegen die Versendung von USBV.
26. Wofür steht der Begriff der „Euro-Anarchisten“ beim BKA?
Der Komplex der „europäischen Anarchisten“ bzw. „Euroanarchisten“ ist dem
BKA seit fast vier Jahren bekannt. Allerdings ist die Bezeichnung
„Euroanarchisten“ bislang nicht definiert, insofern handelt es sich um einen innerhalb des
BKA verwendeten Arbeitsbegriff. Grundsätzlich werden von diesem Phänomen
Personen/Gruppierungen aus dem gewaltbereiten linksextremistischen
Spektrum in Europa umfasst, die zur Erreichung ihrer Ziele mutmaßlich mittelbar
oder unmittelbar zusammenarbeiten bzw. dies anstreben.
a) Welche „anarchisch-autonome Gruppierungen in einzelnen EU-
Mitgliedstaaten“ oder wenigstens deren Spektren sind mit der vom
Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Ole Schröder als „Arbeitsbegriff“
bezeichneten Formulierung „Euroanarchisten“ gemeint, wonach dieser
Begriff „auf etwaige Beziehungen“ jener Gruppen „untereinander
abstellt“ (ergänzendes Schreiben vom 6. Juli 2011 auf die Schriftliche
Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 17/6272)?
Beispielhaft sind gewaltbereite Personenzusammenhänge der „Federazione
Anarchica Informale (FAI)“ Italien sowie der “Konspiration der Feuerzellen“
Griechenland zu nennen, die für Briefbombenanschläge auf Empfänger in
mehreren Staaten verantwortlich gemacht werden.
b) Werden darunter auch autonome, marxistische, linksradikale,
kommunistische oder anarcho-syndikalistische Gruppen zusammengefasst,
sofern sie grenzüberschreitend aktiv sind (bitte für die jeweiligen
Strömungen einzeln beantworten)?
Der Begriff des „Euroanarchismus“ mag zwar den Eindruck erwecken, dass aus
dem anarchistischen Spektrum verübte Straftaten wie die jüngst begangenen
Briefbombenanschläge in Griechenland und Italien eine Erscheinungsform in
zumindest einem Großteil der europäischen Mitgliedstaaten seien. Die An-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 21 – Drucksache 17/9756schläge in Italien und Griechenland wurden mutmaßlich aus dem dortigen
gewaltbereiten anarchistischen Spektrum verübt. Mögliche strukturierte Bezüge/
Verbindungen dieser Gruppierungen nach Deutschland bzw. deutscher
Aktivisten/Gruppierungen nach Italien und/oder Griechenland konnten durch hiesige
Ermittlungen und Auswertungen jedoch nicht belegt werden. In Deutschland ist
keine Ausprägung des Phänomens „gewaltbereiter Anarchisten“ mit
organisierten Strukturen und terroristischen Straftaten zu beobachten. Eine Einschätzung,
welche konkreten unterschiedlichen ideologischen Richtungen relevante
Personenzusammenhänge in den genannten Staaten zugeordnet werden, ist nicht
möglich.
c) Fallen nach Ansicht der Bundesregierung auch libertäre Strömungen
wie in „Pirates Parties International“ (PPI) vertreten unter „Euro-
Anarchisten“, zumal auch Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU)
der deutschen Piratenpartei eine „anarchistische Konzeption“
unterstellt (dpa, 3. April 2012)?
Nein.
d) Zu den Teilfragen 26b und 26c: Falls nein, unter welchem
„Arbeitsbegriff“ werden diese geführt, nachdem sie womöglich ins Visier des
BKA geraten sind?
Zu den in den Fragen 25b und 25c genannten Gruppierungen wird im BKA,
sofern diese Gruppierungen eine strafrechtliche Relevanz entfalten, kein separater
„Arbeitsbegriff“ verwendet.
e) Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, dass eine
pauschale Diffamierung linker, auch militanter Aktionen als von „Euro-
Anarchisten“ begangen, geeignet ist, anarchistische Ideen einer
herrschaftsfreien Gesellschaft zu delegitimieren?
Es wird auf die Antwort zu Frage 24a verwiesen.
f) Falls nein, warum nicht?
Es wird auf die Antwort zu Frage 26e verwiesen.
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