[Deutscher Bundestag Drucksache 17/9860
17. Wahlperiode 04. 06. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink, Brigitte Pothmer,
Markus Kurth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/9491 –
Gesundheitsförderung bei Arbeitslosen
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Jahresmittel 2011 waren nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA)
insgesamt 2 976 000 Menschen arbeitslos gemeldet, die Arbeitslosenquote
betrug 7,1 Prozent. Im Jahresdurchschnitt 2011 waren nahezu eine Million
Menschen länger als zwölf Monate arbeitslos. Der Anteil Langzeitarbeitsloser an
allen Arbeitslosen ist im Konjunkturaufschwung angestiegen: es bleiben
diejenigen zurück, bei denen multiple Problemlagen eine
Arbeitsmarktintegration erschweren. In Deutschland ist der Anteil Langzeiterwerbsloser an den
Erwerbslosen mit 47,3 Prozent besonders hoch und liegt weit über dem EU-
Durchschnitt von 42 Prozent. In Schweden sowie Dänemark liegt ihr Anteil
nur bei 19,3 bzw. 23 Prozent. Erkrankungen und gesundheitliche
Einschränkungen können sowohl Ursache als auch Folge der Arbeitslosigkeit sein und
ein ernsthaftes Vermittlungshindernis darstellen. Nach der offiziellen
Arbeitslosenstatistik hatten 2010 nahezu 542 000 Arbeitslose vermittlungsrelevante
gesundheitliche Einschränkungen. Die mit der Langzeitarbeitslosigkeit
verbundenen psychischen und sozialen Belastungen können zu Ängsten, Stress
und physischen Beschwerden führen, die chronifizieren können. Der
Kooperationsverbund „Gesundheitsförderung bei sozial Benachteiligten“ legte zum
17. Kongress Armut und Gesundheit am 9./10. März 2012 ein
Eckpunktepapier vor, das vor allem auf die Notwendigkeit der engeren Kooperation aller
wichtigen Institutionen im kommunalen Rahmen hinweist und Möglichkeiten
einer besseren Verzahnung von Gesundheitsförderung und
Beschäftigungsförderung aufzeigt. Im Präventionsbericht 2011 des GKV-Spitzenverbandes
(Spitzenverband Bund der Krankenkassen) zum Berichtsjahr 2010 wurde
erstmals nach der Zielgruppe der Arbeitslosen gefragt. Insgesamt 4 Prozent der
Setting-Angebote der Krankenkassen wendeten sich an die Zielgruppe der
Arbeitslosen. Die Bundesregierung hat seit Langem eine Präventionsstrategie
angekündigt. Initiativen zur Stärkung der Gesundheitsförderung bei
Arbeitslosen hat sie bisher jedoch weder angekündigt noch vorgelegt.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung unterstützt eine Reihe von Initiativen und Ansätzen zur
Stärkung der Gesundheitsförderung insbesondere auch bei Arbeitslosen. Nach
Auffassung der Bundesregierung sind diese Initiativen und Ansätze zu Recht Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 1. Juni
2012 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/9860 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodebei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, den
Sozialleistungsträgern und ihren Verbänden angesiedelt. Das Ziel besteht in konkreten
Empfehlungen und Handlungsschritten für die Praxis.
Das Bundesministerium für Gesundheit erarbeitet derzeit eine
Präventionsstrategie, deren wesentliches Anliegen es sein soll, alle Versicherten und
Altersgruppen – vom Kindes- über das Erwachsenenalter bis ins hohe Alter –
zu erreichen. Im Rahmen dieser Präventionsstrategie sollen Aspekte der
Zielgruppengerechtigkeit in allen Bereichen und damit auch bei der Zielgruppe der
Arbeitslosen oder der von Arbeitslosigkeit Bedrohten berücksichtigt werden.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat bereits seit 2001 den
Schwerpunkt „Gesundheitsförderung bei sozial Benachteiligten“ aufgebaut und
einen Kooperationsverbund zur Lösung dieses Gesundheitsproblems initiiert
(
www.gesundheitliche-chancengleichheit.de). Im Rahmen dieses
Kooperationsverbundes, dem auch die Bundesagentur für Arbeit angehört, wurden die
Eckpunkte „Gemeinsames Handeln: Gesundheitsförderung bei Arbeitslosen“
abgestimmt und im Rahmen des Kongresses „Armut und Gesundheit“ im März
2012 veröffentlicht. Diese Eckpunkte sind eine wichtige Voraussetzung, um die
Gesundheitsförderung bei Arbeitslosen weiterzuentwickeln. Ergänzend ist auf
die Empfehlung zur Zusammenarbeit zwischen der Bundesagentur für Arbeit
und der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aus Februar 2012
hinzuweisen (vgl. Arbeitsagentur 2012: Presse Info 014 von 5. April 2012). Hierin
sprechen sich die Partner – GKV-Spitzenverband, Verbände der Krankenkassen
auf Bundesebene sowie Bundesagentur für Arbeit – für eine verstärkte
Zusammenarbeit insbesondere in den Handlungsfeldern „Austausch und
Zusammenarbeit bei Gesundheitsleistungen für erwerbsfähige Leistungsberechtigte“,
„Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Beschäftigte (Schaffung von
wechselseitiger Transparenz)“, „Aufbau und Weiterentwicklung von
Kooperationen“, „(Weiter-)Entwicklung von Programmen und Leistungserbringung“
sowie „Qualitätsmanagement“ aus. Zur Ausgestaltung der Handlungsfelder
haben die Partner bereits erste Überlegungen formuliert. Sie streben an, hierzu
nähere Absprachen und Vereinbarungen zu treffen.
1. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu den Auswirkungen von
Arbeitslosigkeit auf folgende gesundheitliche Beschwerden:
a) Chronifizierung von Krankheiten, wie z. B. Herzerkrankungen und
Bluthochdruck,
b) Zunahme von psychischen Belastungen und Erkrankungen, wie
Schlafstörungen, Angstzustände, Depressionen sowie
c) Zunahme von Suchterkrankungen,
und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Ergebnisse auf der Basis von Daten der gesetzlichen Krankenkassen und des
repräsentativen Gesundheitssurveys des Robert Koch-Instituts (RKI) deuten
darauf hin, dass chronische Erkrankungen und Gesundheitsstörungen bei
Arbeitslosen häufiger als bei Erwerbstätigen auftreten. Aus Analysen auf Basis
repräsentativen Gesundheitssurveys des RKI und den Daten des
sozioökonomischen Panels des DIW ist bekannt, dass Arbeitslose im Vergleich zu
Erwerbstätigen häufiger von Depressionen und Schlafproblemen betroffen sind, ein
verringertes psychisches Wohlbefinden haben und sich häufiger Sorgen um die
eigene wirtschaftliche Lage machen. Die Verbände der Krankenkassen auf
Bundesebene veröffentlichen Auswertungen zur Arbeitsunfähigkeit und
Inanspruchnahme der medizinischen Versorgung nach dem Versichertenstatus.
Darin wird das Arbeitsunfähigkeitsgeschehen (Fälle, Tage, Diagnosen) sowie die
Inanspruchnahme medizinischer Leistungen der arbeitslosen Versicherten mit
denen der Pflichtversicherten und der freiwillig Versicherten verglichen (Ge-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/9860sundheitsreport 2011, hrsg. vom BKK-Bundesverband, insbes. S. 47 bis 50
sowie S. 66 bis 70; siehe im Internet:
http://bkk.de/fileadmin/user_upload/PDF/
Arbeitgeber/gesundheitsreport/Gesundheitsreport_2011.pdf).
Arbeitslose haben im Vergleich zu Erwerbstätigen ein signifikant erhöhtes
Morbiditätsrisiko in einem breiten Krankheitsspektrum. Zudem sind sie mit
durchschnittlich 20,9 Krankheitstagen pro Jahr deutlich länger arbeitsunfähig
als alle anderen Versichertengruppen der gesetzlichen Krankenversicherung.
Arbeitslose Frauen sind mit 22,8 Tagen deutlich häufiger arbeitsunfähig als
weibliche Angestellte (12,4 Tage). Dies gilt ebenso für arbeitslose Männer.
Hier betragen die Werte 19,5 und 9,7 Tage. Der Erkrankungsschwerpunkt liegt
bei Arbeitslosen bei den Muskel- und Skeletterkrankungen. 30,2 Prozent der
AU-Tage (AU = Arbeitsunfähigkeit) entfallen allein auf diese Erkrankungen.
Jeder vierte AU-Tag (25 Prozent) wird inzwischen durch psychische Störungen
verursacht. 2007 lag der Anteil der AU-Tage bei psychischen Erkrankungen
noch bei 21 Prozent. Krankheiten des Kreislaufsystems verursachen insgesamt
nur 5 Prozent der Arbeitsunfähigkeitstage, wobei ab einem Lebensalter von 45
Jahren ein deutlicher Anstieg zu beobachten ist, der erst bei den über 60-
Jährigen wieder spürbar sinkt (BKK-Bundesverband, Gesundheitsbericht 2010).
Insgesamt nehmen Beeinträchtigungen der körperlichen Gesundheit und des
seelischen Befindens mit Dauer der Arbeitslosigkeit sukzessive zu (Robert
Koch-Institut, GEDA Studie 2010). Aus diesen Erkenntnissen leitet sich die
Schlussfolgerung ab, dass neben der Behandlung bereits Erkrankter eine
deutlich erhöhte Priorität auf die Prävention gesetzt werden muss. Im Rahmen der
Präventionsstrategie soll deshalb die Frage der Zielgruppengerechtigkeit von
Präventionsmaßnahmen eine besondere Rolle spielen.
Die Wechselwirkungen zwischen Arbeitslosigkeit und Suchterkrankungen
werden seit langer Zeit erforscht und diskutiert. Der 2011 veröffentlichten
Untersuchung von Dieter Henkel („Unemployment and Substance Use: A Review of
the Literature (1990–2010) in: Current Drug Abuse Reviews, 2011, 4, 4–27“)
zufolge, in der über 130 einschlägige Studien ausgewertet wurden, liegen keine
eindeutigen wissenschaftlichen Ergebnisse vor, die belegen, dass die Zahl von
Arbeitslosen mit der Zahl von Suchterkrankungen positiv korreliert. Andere
Befunde zum Gesundheitsverhalten von Arbeitslosen deuten – trotz ihrer
ökonomisch schlechteren Lage – auf einen erhöhten Substanzkonsum hin.
Beispielsweise ist das Risiko zu rauchen bei kurzzeitig arbeitslosen und
langzeitarbeitslosen Frauen jeweils 1,7-fach und bei Männern in den entsprechenden
Gruppen 2,3-fach bzw. 2,1-fach gegenüber Menschen mit sicherer
Beschäftigung erhöht.
2. Wie viele spezifische Maßnahmen und Angebote der
Gesundheitsförderung und Prävention werden nach Kenntnis der Bundesregierung
angeboten für
a) von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen,
b) Menschen, die weniger als 12 Monate arbeitslos sind,
c) Langzeitarbeitslose,
d) junge Langzeitarbeitslose unter 25 Jahren,
e) ältere Langzeitarbeitslose ab 50 Jahren,
f) Arbeitslose mit Migrationshintergrund sowie
g) Berufsrückkehrer und Berufsrückkehrerinnen?
Auf Basis des Präventionsberichts 2011 der gesetzlichen Krankenkassen ist
eine Angabe, wie viele Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention
speziell für die unter den Fragen 2a bis 2g genannten verschiedenen Gruppen
Drucksache 17/9860 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeder Arbeitslosen und von Arbeitslosigkeit bedrohten Frauen und Männer
angeboten werden, nicht möglich. Eine entsprechende Differenzierung der Daten
erfolgt dort nicht. Allerdings wird in der freiwilligen GKV-Dokumentation der
Leistungen der Krankenkassen in Primärprävention und betrieblicher
Gesundheitsförderung seit 2010 bei den durchgeführten Setting-Projekten auch das
Merkmal „Arbeitslose als Zielgruppe“ erfragt. Laut dem Präventionsbericht
2011 des GKV-Spitzenverbandes und des Medizinischen Dienstes des
Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) e. V. haben im Jahr 2010 insgesamt
31 Projekte der Krankenkassen in nichtbetrieblichen Settings Arbeitslose als
spezielle Zielgruppe adressiert. Die diesbezüglichen Aktivitäten finden sich
meist in Gesundheitsförderungsprojekten auf kommunaler Ebene. Auch im
Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung wird einer rechtzeitigen
Vorbereitung auf drohenden Arbeitsverlust und den hiervon ausgehenden
psychischen Belastungen zunehmend Beachtung geschenkt. Ein Beispiel hierfür ist
das Projekt der AOK Nordost „Gesunderhaltung der von Arbeitslosigkeit
bedrohten Mitarbeiter“ (siehe Kompendium des Bundesministeriums für
Gesundheit zur Betrieblichen Gesundheitsförderung „Unternehmen unternehmen
Gesundheit“).
Eine bundesweite Übersicht über Angebote und Maßnahmen der
soziallagenbezogenen Gesundheitsförderung liefert die Praxisdatenbank des
Kooperationsverbundes „Gesundheitsförderung bei sozial Benachteiligten“ (www.
gesundheitliche-chancengleichheit.de), der maßgeblich von der Bundeszentrale
für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) getragen wird. Die Praxisdatenbank
weist zum Thema „Arbeitslosigkeit“ 187 Projekte und Maßnahmen aus (Stand:
7. Mai 2012). Sie stellt damit die bundesweit umfangreichste Sammlung dar
(
www.gesundheitliche-chancengleichheit.de/praxisdatenbank). Allein zur
Zielgruppe „Langzeitarbeitslose“ führt die Praxisdatenbank 109 Projekte und
Maßnahmen an.
Auch wenn keine quantifizierbaren Aussagen über einzelne Angebote getroffen
werden können, gibt es eine Reihe von Bundesprogrammen, die in
unterschiedlichem Umfang auch die Förderung der Gesundheit von Arbeitslosen zum
Gegenstand haben (z. B. Perspektive 50plus – Beschäftigungspakte für Ältere in
den Regionen, das Europäischer Sozialfonds (ESF)-Bundesprogramm
„Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier“ (BIWAQ), ESF-Bundesprogramm „Gute
Arbeit für Alleinerziehende“).
Die Gesundheitsorientierung kann, soweit sie nicht spezifische Maßnahmen der
Gesundheitsförderung nach § 20 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)
betrifft, auch Bestandteil von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen
Eingliederung nach § 16 Absatz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II)
i. V. m. § 45 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) sein.
Ob und in welchem Umfang Maßnahmen Elemente der
Gesundheitsorientierung enthalten, können die Jobcenter im Rahmen ihrer dezentralen
Entscheidungskompetenz selbst festlegen. Neben den standardisierten Maßnahmen zur
Aktivierung und beruflichen Eingliederung können die Jobcenter individuelle
Maßnahmen entwickeln, in denen Elemente der Gesundheitsorientierung
enthalten sind.
Gesundheitsthemen können auch in ganzheitlichen Maßnahmen, denen die
Kunden aufgrund ihrer längerfristigen Unterstützungsbedarfe für eine
mindestens 3-monatige Dauer zugewiesen werden und bei denen die
Maßnahmegestaltung weitgehend in der Konzeptionsfreiheit der Träger liegt, behandelt
werden. Eingesetzt werden hier Vorträge von Krankenkassen,
Ernährungsberatung, Informationen über Fitness im Alltag, Informationstage von
Suchtberatungsstellen, aber auch die Hinweisberatung im Einzelfall auf Institutionen und
Selbsthilfegruppen oder lokale Vereine.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/98603. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich der
Inanspruchnahme von Angeboten der Gesundheitsförderung und Prävention der
Krankenkassen nach § 20 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)
durch Arbeitslose?
Unter § 20 SGB V sind Leistungen zur primären Prävention gesetzlich
festgeschrieben, die den allgemeinen Gesundheitszustand verbessern und
insbesondere einen Beitrag zur Verminderung sozial bedingter Ungleichheit von
Gesundheitschancen erbringen sollen. Diese werden über den GKV-Leitfaden
Prävention umgesetzt. Damit sind Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit
bedrohte Menschen eine Zielgruppe der Angebote nach § 20 SGB V.
Im Präventionsbericht 2011 der gesetzlichen Krankenkassen (Hrsg.: MDS,
GKV-Spitzenverband) zum individuellen Ansatz werden die Angaben zur
Inanspruchnahme von Angeboten nach Alter, Geschlecht, Handlungsfeld und
Leistungsanbieter unterschieden. Eine Differenzierung nach Zielgruppen erfolgt
nicht. Für den Individualansatz (1,98 Mio. direkt erreichte Personen) ist nicht
dokumentiert, zu welchem Anteil die Maßnahmen von Arbeitslosen in
Anspruch genommen wurden.
Der Präventionsbericht 2011 über die Leistungen der gesetzlichen
Krankenversicherung zur Primärprävention und betrieblichen Gesundheitsförderung gibt
für das Berichtsjahr 2010 an, dass von Maßnahmen nach dem Settingansatz
2,44 Millionen Personen direkt erreicht wurden. Vier Prozent dieser
Maßnahmen (31 Angebote) gaben als Zielgruppe auch Arbeitslose an. Wie groß die
Anzahl Arbeitsloser ist, die von den Maßnahmen konkret erreicht wurden, ist
nicht angegeben.
Kassenartspezifische Auswertungen zur Inanspruchnahme von
unterschiedlichen Gruppen von Versicherten – u. a. Arbeitslose – kommen zu dem Ergebnis,
dass die Inanspruchnahme der primärpräventiven Kursangebote durch
Arbeitslose im Vergleich zu beschäftigen Versicherten unterdurchschnittlich ist (vgl.
Robert Koch-Institut in Zusammenarbeit mit dem Statistischen Bundesamt
(Hrsg.): Gesundheit in Deutschland, Berlin, Juli 2006, S. 129 ff.). Zu den
Präventions- und Gesundheitsförderungsaktivitäten in Settings wird auf die
Antwort zu Frage 2 verwiesen.
4. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Setting-Angeboten der
Krankenkassen, die speziell auf die Zielgruppe der Arbeitslosen
zugeschnitten sind, und wie viele Arbeitslose werden durch diese
zielgruppenspezifischen Maßnahmen erreicht?
Die Setting-Angebote der gesetzlichen Krankenkassen wenden sich zu 69
Prozent an spezifische Zielgruppen, 4 Prozent davon an die Zielgruppe der
Arbeitslosen. Der Präventionsbericht 2011 gibt an, dass die gesetzlichen
Krankenkassen Arbeitslose hauptsächlich über das Setting Stadtteil/Ort erreichen; 8 von
57 Angeboten im Setting Stadtteil/Ort benennen Arbeitslose als eine ihrer
Zielgruppen (14 Prozent). Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 2
und 3 verwiesen.
5. Wie will die Bundesregierung darauf hinwirken, dass die Krankenkassen
Angebote der Gesundheitsförderung und Prävention für die Zielgruppe der
Arbeitslosen verstärkt fördern?
Die Bundesregierung unterstützt und begrüßt die aktuellen Entwicklungen zur
Stärkung der Gesundheitsförderung bei Arbeitslosen, an denen die
Krankenkassen, die Bundesagentur für Arbeit und die Bundeszentrale für gesundheitliche
Aufklärung maßgeblich beteiligt sind (vgl. die Empfehlungen von
Bundesagentur für Arbeit und GKV, sowie die Eckpunkte des Kooperationsverbundes zur
Drucksache 17/9860 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeGesundheitsförderung bei sozial Benachteiligten zur Gesundheitsförderung bei
Arbeitslosigkeit). Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
6. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Integration von
Aktivitäten der Stressbewältigung, Bewegung, Ernährung oder
Suchtprävention in Aktivierungsmaßnahmen nach § 16 Absatz 1 des Zweiten Buches
Sozialgesetzbuch (SGB II) in Verbindung mit § 45 des Dritten Buches
Sozialgesetzbuch (SGB III), die einen Anteil von bis zu 20 Prozent umfassen
können, und wie viele Arbeitslose werden durchschnittlich pro Jahr
hiervon erreicht?
Von den in der Antwort zu Frage 2 genannten Maßnahmen im Rahmen von
§ 16 Absatz 1 SGB II i. V. m. § 45 SGB III, in denen Anteile von
Gesundheitsorientierung optional enthalten waren, wurden von den gemeinsamen
Einrichtungen im Jahr 2011 ca. 9 500 Teilnehmer-Plätze (Datenstand Oktober 2011)
belegt. Kenntnisse über den Umfang solcher Maßnahmen bei den zugelassenen
kommunalen Trägern hat die Bundesregierung nicht. Erkenntnisse zu
individuellen Maßnahmen der Jobcenter mit gesundheitsorientierenden Elementen
liegen über die in der Antwort zu Frage 2 benannten Erkenntnisquellen aus den
Praxisdatenbanken hinaus nicht vor.
7. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich des Einsatzes von
Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention durch die Jobcenter:
a) im Rahmen der Leistungen nach § 16a SGB II (psychosoziale
Betreuung, Schuldnerberatung oder Suchtberatung);
b) im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten mit
Mehraufwandsentschädigung nach § 16d SGB II;
c) im Rahmen der Freien Förderung nach § 16f SGB II?
d) Wie viele Arbeitslose werden durch diese Maßnahmen durchschnittlich
pro Jahr erreicht?
Elemente der Gesundheitsförderung können in allen in der Frage genannten
Maßnahmen enthalten sein.
Der Umfang der Inanspruchnahme von kommunalen Eingliederungsleistungen
nach § 16a SGB II (differenziert nach den Leistungsarten des § 16a Nummer 1
bis 4 SGB II) ergibt sich aus nachstehender Grafik.
© Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand März 2012
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/9860Weitergehende Informationen ergeben sich aus der im Internetangebot der
Statistik der Bundesagentur für Arbeit eingestellten Veröffentlichung
„Kommunale Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II“.
Die Leistung Suchtberatung nach § 16a SGB II beinhaltet gesundheitliche und
präventive Aspekte. Zur Unterstützung der Umsetzung von Suchtberatung im
Rahmen des § 16a SGB II hat das Bundesministerium für Gesundheit zwei
Bundesmodellprojekte gefördert: Gemeinsam mit dem Land Rheinland-Pfalz
„FAIRE“ – Fachstelle für Arbeitsmarktintegration und Reintegration
Suchtkranker (2006 bis 2009), darüber hinaus mit Unterstützung des Bundesministeriums
für Arbeit und Soziales sowie der Kommunalen Spitzenverbände die „Erhebung
von Ansätzen guter Praxis zur Integration Suchtkranker ins Erwerbsleben im
Rahmen des SGB II“ (2008–2009). Die Ergebnisse beider Modellprojekte
machen deutlich, dass bundesweit betrachtet Jobcenter und Suchtberatungsstellen
hinsichtlich der Inanspruchnahme der Leistung Suchtberatung unterschiedlich
eng kooperieren. Die oben genannte Erhebung zur Integration Suchtkranker ins
Erwerbsleben hat zudem ergeben, dass keine vergleichbaren Daten der
Grundsicherungsstellen zur Inanspruchnahme von Suchtberatung im Rahmen des
§ 16a SGB II auf Bundesebene vorliegen.
Bis zum 31. März 2012 konnten Arbeitsgelegenheiten mit
Mehraufwandsentschädigung (AGH MAE) auch Angebote zur Gesundheitsförderung beinhalten.
Statistische Angaben über entsprechende Angebote liegen nicht vor. Diese
speziellen Beschäftigungsprojekte enthielten – wie die Suchtberatung nach § 16a
SGB II – gesundheitsförderliche und präventive Aspekte. Durch die
Gesetzesänderung ab 1. April 2012 in § 16d SGB II sind Arbeitsgelegenheiten auf die
Durchführung von zusätzlichen, im öffentlichen Interesse liegenden und
wettbewerbsneutralen Arbeiten begrenzt und die Durchführung von
gesundheitsfördernden Teilen innerhalb der Maßnahmen ausgeschlossen. Diese könnten
aber gekoppelt mit dem in der Antwort zu Frage 2 beschriebenen
Maßnahmenangebot nach § 45 SGB III angeboten werden.
Die Ausgestaltung von Maßnahmen der Freien Förderung nach § 16f SGB II
obliegt der Entscheidungsverantwortung des jeweiligen Jobcenters.
Maßnahmen können auch gesundheitsfördernde Elemente enthalten, soweit die
Zuständigkeit der Krankenversicherungsträger nach dem SGB V bzw. der
kommunalen Träger im Rahmen der Leistungen nach § 16a SGB II beachtet wird.
Statistische Angaben über entsprechende Angebote liegen mangels Erfassung
nicht vor. Entsprechend kann auch nicht angegeben werden, wie viele
Arbeitslose von Maßnahmen der Gesundheitsförderung insgesamt in den vorstehend
benannten Maßnahmen erreicht werden.
8. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Evaluation der
Modellprojekte zur Verzahnung von Arbeitsmarkt- und Gesundheitsförderung
JobFit und AmigA (Arbeitsförderung mit gesundheitsbezogener
Ausrichtung), und welche Schlussfolgerungen zieht sie aus den
Evaluationsergebnissen?
Die Modellprojekte AmigA und JobFit sind von Wolf Kirschner (2009) und
I. Toumi/C. von Braunmühl (2009) wissenschaftlich evaluiert worden (vgl.
Wolf Kirschner in: A. Hollederer (Hg.): Gesundheit von Arbeitslosen fördern,
2009, S. 96/107 ff. und ebenda I. Toumi/C. von Braunmühl, S. 261 ff.).
Das Modellprojekt AmigA hat die Bundesregierung aktiv begleitet und
unterstützt. Die Evaluation zeigt im Hinblick auf die Teilnehmenden:
• deutliche und signifikante Interventionseffekte v. a. im Bereich der
sportlichen Aktivität und der Ernährung;
• eine signifikante Verbesserung des subjektiven Gesundheitszustandes;
Drucksache 17/9860 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode• der Anteil der Befragten mit weniger gutem oder schlechtem
Gesundheitszustand ging von 56 Prozent auf 41 Prozent signifikant zurück;
• von den 180 Teilnehmenden haben 15 Prozent eine Beschäftigung gefunden.
Unter Berücksichtigung der Dauer der Arbeitslosigkeit sowie des schlechten
Gesundheitszustandes der Teilnehmerinnen und Teilnehmer am AmigA-Projekt
wertet die Bundesregierung die erzielte Eingliederungsquote als Erfolg.
Die Evaluationsergebnisse von Job-Fit Regional zeigen vergleichbar positive
Wirkungen wie bei AmigA, bei einem allerdings deutlich besseren
Gesundheitszustand der Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Das Projekt JobFit Regional
zeigt aus Sicht der Bundesregierung, dass gesundheitsorientierende Elemente
sinnvoll in arbeitsmarktliche Förderungen implementiert bzw. mit diesen
verzahnt werden können, um die Erfolgswahrscheinlichkeit von Förderleistungen
zu erhöhen. Diese Verzahnung kann auf drei Arten umgesetzt werden:
• Implementierung von gesundheitsorientierenden Elementen in
Förderleistungen, z. B. im Rahmen von § 16 Absatz 1 SGB II i. V. m. § 45 SGB III;
• Gemeinsame Finanzierung und Konzeptionierung einer Maßnahme durch
Bundesagentur für Arbeit und Krankenversicherungsträger;
• Verzahnung bestehender arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen mit
gesundheitsorientierenden Angeboten von Krankenversicherungsträgern oder
kommunalen Leistungen nach § 16a SGB II.
Insgesamt zeigt sich aus der Evaluation von AmigA und JobFit Regional, dass
durch Gesundheitsförderung in den Bereichen Stressreduktion, Entspannung,
Ernährung und sportliche Aktivität der Gesundheitszustand von Arbeitslosen
und Langzeitarbeitslosen verbessert und stabilisiert werden kann.
9. Welchen weiteren Regelungsbedarf sieht die Bundesregierung im Bereich
der Vernetzung von Arbeitsförderung und Gesundheitsförderung, und
welche Maßnahmen und Projekte wird sie in diesem Bereich fördern?
Die Bundesregierung sieht die bestehenden gesetzlichen Regelungen für
ausreichend an, um eine Vernetzung von Arbeitsförderung und
Gesundheitsförderung zu ermöglichen.
Angesichts der demografischen Entwicklung erwartet die Bundesregierung
einen Anstieg des Durchschnittsalters der Belegschaften und geht deshalb
davon aus, dass die Betriebe verstärkt auf ältere Beschäftigte angewiesen sein
werden. In der Vermeidung von Arbeitslosigkeit liegt entsprechend ein
Schwerpunkt. Präventive Maßnahmen am Arbeitsplatz können helfen, die
Arbeitsbedingungen so zu verbessern, dass die Gefahr der Leistungsminderung
verringert wird und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter länger im Erwerbsleben
verbleiben können.
Die Bundesagentur für Arbeit wird im Rahmen der Erprobung innovativer
Ansätze nach § 135 SGB III im Jahr 2012 ein Modellprojekt zur Gestaltung
altersgerechter Arbeitsplätze im Großhandel einrichten. Dabei geht es darum,
Lösungsansätze für die Fragen nach dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit
der älteren Belegschaft, der möglichst altersgerechten Organisation der
Arbeitsabläufe und betrieblichen Strukturen sowie der Nutzung der Potenziale
älterer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu finden.
Die Sensibilisierung von Arbeitgebern für den demografischen Wandel und den
damit einhergehenden Fachkräftebedarf ist bereits Gegenstand der
vertriebsorientierten und präventiven Arbeitsmarktberatung durch die Bundesagentur
für Arbeit (beispielsweise im Rahemn der Qualifizierungsberatung oder
Netzwerkveranstaltungen).
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/9860Zudem hat sich die Bundesagentur für Arbeit als Träger der Grundsicherung für
Arbeitsuchende und der Arbeitsförderung mit dem GKV-Spitzenverband und
den Verbänden der Krankenkassen im April 2012 mit dem Ziel einer
verbesserten Integrationsarbeit auf eine „Empfehlung zur Zusammenarbeit beim Thema
Arbeitslosigkeit und Gesundheit“ verständigt. Gemeinsames Ziel ist es, die
gesundheitliche Leistungsfähigkeit und Beschäftigungsfähigkeit von
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (SGB II), Arbeitslosen und von Arbeitslosigkeit
Bedrohten (SGB III) zu erhalten bzw. wiederherzustellen. Dazu wurden die
relevanten Handlungsfelder identifiziert. Die Zusammenarbeit zwischen
Bundesagentur für Arbeit und Gesetzlicher Krankenversicherung umfasst
verschiedene Ebenen: Zunächst soll eine strategische Kooperation auf Bundesebene
über eine trägerübergreifende Lenkungsgruppe hergestellt werden. Darüber
hinaus dient die Empfehlung als Orientierungsrahmen für lokale und regionale
Kooperationen, die im Rahmen der Handlungsfelder initiiert, fortgeführt und
vertieft werden können. In Anknüpfung an die im 4-Phasen-Modell der
Integrationsarbeit enthaltene Prozessunterstützung sollen regionale und
überregionale Ansätze zur Verbesserung der Integrationsarbeit bei Kunden mit
gesundheitlichen Einschränkungen identifiziert werden. Hierbei können die Agenturen
für Arbeit und die Jobcenter auch auf das Informationsangebot zur
Gesundheitsorientierung im Intranet der Bundesagentur für Arbeit zurückgreifen und
die entsprechenden Handlungsstrategien entsprechend der lokalen und
regionalen Kooperationen dezentral ausgestalten.
10. Wie will die Bundesregierung die Eckpunkte des Kooperationsverbundes
aufgreifen?
In den Eckpunkten zum Vorgehen im kommunalen Rahmen zur
Gesundheitsförderung bei Arbeitslosen werden aus Sicht der Bundesregierung einige
wichtige Impulse und Anregungen gegeben. Im Einzelnen wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die Antworten zu den Fragen 2, 3, 9 sowie
11 bis 14 verwiesen.
11. Wie will die Bundesregierung im Rahmen der Beschäftigungsförderung,
bei Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahmen bereits erprobte
niedrigschwellige Angebote der Gesundheitsförderung und Prävention bei
Arbeitslosen verstetigen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
12. Plant die Bundesregierung Maßnahmen zur Sensibilisierung,
Qualifizierung und Fortbildung der Akteure in Jobcentern, Beschäftigungs- und
Beratungsträgern zu fördern, und wenn ja, wie sehen diese aus?
Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung begleitet und unterstützt eine Reihe von Maßnahmen zur
Sensibilisierung im Themenbereich der Gesundheitsförderung für Arbeitslose.
Zu diesen zählt die im Jahr 2010 von der Bundesagentur für Arbeit initiierte
Dachkampagne „Gesundheitsorientierung zur Förderung der
Beschäftigungsfähigkeit“. Die Dachkampagne umfasst Gesundheitsorientierung im
Wissensmanagement, in der Ausrichtung von Prozessen und Produkten sowie im
Ausbau von strategischen Kooperationen. Die Gesundheitsorientierung ist in den
Regelprozessen der Bundesagentur für Arbeit bereits fest verankert: Die
Klärung vermittlungsrelevanter gesundheitlicher Einschränkungen ist ein
wesentliches Element im 4-Phasen-Modell der Integrationsarbeit, das die tägliche
Drucksache 17/9860 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeArbeit der Integrationsfachkräfte maßgeblich bestimmt. Den verschiedenen
gesundheitsbezogenen Handlungsbedarfen sind besondere Handlungsstrategien
wie „gesundheitliche Leistungsfähigkeit feststellen“, „Leistungsfähigkeit
fördern“ und „gesundheitlich angemessene Beschäftigung realisieren“
zugewiesen. Soweit erforderlich, nehmen die Integrationsfachkräfte zur Klärung der
gesundheitlichen Leistungsfähigkeit von Kunden auch interne ärztliche
Dienstleistungen in Anspruch (z. B. Erstellung von Arztgutachten). Diese
Regelprozesse sind auch Element der BA-internen Qualifizierung. Besondere
Qualifizierungsmaßnahmen existieren darüber hinaus für die
Gesundheitsorientierung im Fallmanagement der Jobcenter. In diesem Kontext sensibilisiert die
Bundesagentur für Arbeit seither zusätzlich durch ein spezielles
Wissensmanagement für Themen der Gesundheitsorientierung und schafft im BA-Intranet
durch ein besonderes Informationsangebot Transparenz über Netzwerkpartner,
Arbeitshilfen, Initiativen, Modellprojekte, Studien, Kooperationen etc.
Werden für Arbeitslose Maßnahmen der Arbeitsförderung dezentral mit
Elementen der Gesundheitsorientierung angereichert, werden diese im Wege der
Ausschreibung vergeben. Hier muss der Anbieter (z. B. Beschäftigungs- oder
Beratungsträger) die Gewähr dafür bieten, dass im Rahmen der
gesundheitsorientierenden Maßnahmeelemente qualifiziertes Personal eingesetzt wird.
Die Bundesagentur für Arbeit hat schließlich im Februar 2012 mit der
gesetzlichen Krankenversicherung im Bereich der Gesundheitsorientierung eine
strategische Kooperation für das Thema Arbeitslosigkeit und Gesundheit
vereinbart. Ziel ist es, den Kreislauf von Arbeitslosigkeit und gesundheitlicher
Beeinträchtigung zu durchbrechen, z. B. durch stärkere Nutzung von
Präventionsangeboten der Krankenkassen durch Arbeitslose oder durch eine Verzahnung
von Arbeits- und Gesundheitsförderung.
13. Wie will die Bundesregierung unterstützende Angebote bereits bei
drohendem Arbeitsplatzverlust und beim beruflichen Wiedereinstieg
fördern?
a) Wie will die Bundesregierung die so genannten Outplacement-
Programme (Unterstützung für ausscheidende Arbeitnehmer und
Arbeitnehmerinnen) bekannter machen und deren Einsatz forcieren?
b) Wie will die Bundesregierung Berufsrückkehrer und
Berufsrückkehrerinnen beim Wiedereinstieg ins Berufsleben verstärkt durch
Angebote zur Gesundheitsförderung und Prävention unterstützen?
Gemäß § 20 Absatz 1 SGB V sollen die Krankenkassen in der Satzung
Leistungen zur primären Prävention vorsehen, die den allgemeinen
Gesundheitszustand verbessern und insbesondere einen Beitrag zur Verminderung sozial
bedingter Ungleichheit von Gesundheitschancen erbringen. Die Ausgaben der
Krankenkassen für Leistungen der primären Prävention, der betrieblichen
Gesundheitsförderung (§ 20a SGB V) sowie der Prävention arbeitsbedingter
Gesundheitsgefahren (§ 20b SGB V) sollen im Jahr 2012 pro Versicherten
2,93 Euro betragen (§ 20 Absatz 2 SGB V). Auf der Basis dieser Vorgaben
entscheiden die einzelnen Krankenkassen in eigener Verantwortung, welche
Leistungen der primären Prävention, der betrieblichen Gesundheitsförderung sowie
der Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren von ihnen gefördert
werden. An dem Grundsatz der eigenverantwortlichen Aufgabenwahrnehmung der
Krankenkassen soll auch künftig festgehalten werden. Im Rahmen der
Präventionsstrategie, die das Bundesministerium für Gesundheit derzeit erarbeitet, soll
die betriebliche Gesundheitsförderung einen besonderen Schwerpunkt
einnehmen, um die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten zu fördern.
Davon werden auch Berufsrückkehrerinnen und Berufsrückkehrer profitieren.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/9860Im Rahmen der Verpflichtung zur frühzeitigen Arbeitsuche nach § 38 Absatz 1
SGB III werden Personen, deren Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis endet,
frühzeitig in die Integrationsbemühungen der Agentur für Arbeit einbezogen.
Nach einer persönlichen Arbeitsuchendmeldung bzw. nach Anzeige einer
Arbeitsuchendmeldung entsprechend § 38 Absatz 1 SGB III, ist der
schnellstmögliche terminierte Zugang zur Vermittlungsfachkraft noch vor Eintritt der
Arbeitslosigkeit sicherzustellen. Die Kunden werden ab diesem Zeitpunkt in
das arbeitnehmerorientierte Integrationskonzept der Bundesagentur für Arbeit
(SGB II und SGB III) einbezogen, wobei bereits vor Eintritt der
Arbeitslosigkeit ein stärken- und potenzialorientiertes Profiling angestrebt wird.
Hinsichtlich der sogenannten Outplacement-Programme (Unterstützung für
ausscheidende Arbeitnehmer/-innen) bestehen für deren Forcierung seitens der
Bundesregierung keine Pläne.
Die Bundesregierung unterstützt im Rahmen des ESF-Modellprogramms
„Perspektive Wiedereinstieg“ Frauen beim beruflichen Wiedereinstieg nach einer
familienbedingten Erwerbsunterbrechung. Die aus dem Projekt entwickelten
Maßnahmen können alle Aktivitäten umfassen, mit denen ein Wiedereinstieg
der Teilnehmerinnen in ein ausbildungsadäquates versicherungspflichtiges
Beschäftigungsverhältnis erreicht werden kann, das auf eine dauerhafte berufliche
Eingliederung ausgerichtet ist.
Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 2, 3 und 9 verwiesen.
14. Wie will die Bundesregierung auf die Weiterentwicklung von Strategien
der Gesundheitsförderung und Prävention für arbeitslose Zielgruppen mit
folgenden besonderen Bedarfslagen jeweils unter Berücksichtigung der
geschlechtsspezifischen Unterschiede
a) junge Arbeitslose und ältere Arbeitslose,
b) Arbeitslose mit Migrationshintergrund,
c) Arbeitslose ohne Berufsausbildung,
d) Arbeitslose mit Behinderung und
e) alleinerziehende Arbeitslose
hinwirken?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die Eingliederung in Arbeit nicht
an Zielgruppen, sondern an den individuellen Bedarfen und Profillagen der
Kundinnen und Kunden auszurichten ist. Entsprechend ist die Feststellung
vermittlungsrelevanter gesundheitlicher Einschränkungen im
arbeitnehmerorientierten Integrationskonzept der Bundesagentur für Arbeit (SGB II und SGB III)
unabhängig von den in der Fragestellung genannten Zielgruppen verankert. Im
Rahmen des Integrationskonzepts wird mit allen Kunden ein stärken- und
potenzialorientiertes Profiling durchgeführt. Ergeben sich daraus Hinweise auf
vermittlungsrelevante gesundheitliche Einschränkungen, sind diese im Rahmen
der Handlungsstrategien zu bearbeiten. Soweit zum Beispiel eine berufliche
Weiterbildungsmaßnahme überwiegend berufliche Inhalte aufweist und
Elemente der Gesundheitsförderung für das Erreichen des Maßnahmeziels oder
eine berufliche Eingliederung notwendig sind, können Arbeitslose bei
Vorliegen der allgemeinen Fördervoraussetzungen eine mit
Gesundheitsförderungselementen kombinierte berufliche Weiterbildungsförderung von
Arbeitsagenturen oder Jobcentern erhalten.
Zur Beurteilung der vermittlungsrelevanten Handlungsbedarfe können bei
Bedarf Dritte, insbesondere die Fachdienste bei den Agenturen für Arbeit
(Psychologischer Dienst und/oder Ärztlicher Dienst), eingeschaltet werden.
Drucksache 17/9860 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeMenschen mit Behinderungen können abhängig vom individuellen
Förderbedarf allgemeine und besondere Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
erhalten, die nach Art oder Schwere der Behinderung auch Elemente der
Gesundheitsförderung und unterstützende medizinische, psychologische und soziale
Dienste umfassen können.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]