[Deutscher Bundestag Drucksache 17/9734
17. Wahlperiode 22. 05. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Kühn, Markus Tressel,
Dr. Anton Hofreiter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/9506 –
Radverkehrsförderung der Bundesregierung und Weiterentwicklung des
Nationalen Radverkehrsplans
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Radverkehr hat in den vergangenen Jahren erfreulich zugenommen.
Immer mehr Menschen nutzen das Fahrrad für die täglichen Wege und in der
Freizeit, weil Radfahren gesund ist und Spaß macht. Besonders in den Städten
ist dies unübersehbar. Befördert wird dies durch den gesellschaftlichen
Trendwechsel besonders bei der jüngeren Generation sowie dadurch, dass einige
Städte neue Wege bei der Förderung des Radverkehrs gehen. Dazu zählen die
Kombination des Fahrradverkehrs mit dem öffentlichen Nahverkehr und
Verleihsystemen sowie die Anwendung neuer Standards beim Aus- und Neubau
von Straßen und Wegen mit Radverkehr, die in Zukunft auch elektrisch
unterstützten Fahrrädern (Pedelecs) gerecht werden müssen. Zudem wird versucht,
mit Mobilitätsmanagement und Imagekampagnen den vorhandenen Trend zu
verstärken.
Es herrscht große Einigkeit über die positiven volkswirtschaftlichen Effekte
und zahlreichen Vorteile des Fahrradfahrens. Radfahren ist preiswert, umwelt-
und klimafreundlich und trägt zur Verbesserung der Lebensqualität in den
Städten bei, da es keinen Lärm verursacht und keine Schadstoffe in die Luft
ausstößt. Die Förderung des Radverkehrs ist so preiswert wie bei keinem
anderen Verkehrsmittel. Der Radverkehr beansprucht weniger Platz als der
motorisierte Individualverkehr, lässt sich gut mit den öffentlichen
Verkehrsmitteln kombinieren und ist nicht zuletzt ein Wirtschaftsfaktor. Das gilt sowohl
für Hersteller und Zweiradgewerbe, als auch für die einheimische
Tourismusbranche. Längst ist die Fahrradfreundlichkeit von Regionen zu einem
wichtigen touristischen Standortfaktor geworden.
Trotzdem werden die Potentiale des Radverkehrs längst nicht ausgeschöpft.
Die Bedeutung des Radverkehrs wird in Deutschland von Politik und
Verwaltung häufig noch unterschätzt. Selbst der Bundesminister für Verkehr, Bau
und Stadtentwicklung, Dr. Peter Ramsauer, äußert sich sehr selten zum Thema
Radverkehr und wenn, dann eher zu sogenannten Kampfradlern, als zu
Strategien zur Verbesserung der Situation des wachsenden Radverkehrssektors. Und
dies, obwohl der Radverkehr etwa den gleichen Anteil am
Verkehrsaufkommen (Zahl der Wege) hat wie der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung vom 18. Mai 2012 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/9734 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeImmer noch ist die Radverkehrsinfrastruktur in vielen Regionen und
Kommunen Deutschlands unzureichend und es mangelt an der gleichberechtigten
Behandlung des Fahrrads als vollwertiges Verkehrsmittel sowie einer
angemessenen finanziellen Ausstattung. Auch Verordnungen und Förderrichtlinien
sind im Wesentlichen auf das Auto und den ÖPNV ausgerichtet. Selbst an neu
gebauten Bahnhöfen fehlen häufig wettergeschützte, diebstahl- und
vandalismussichere Abstellanlangen für Fahrräder. Das hohe Geschwindigkeitsniveau
des Autoverkehrs und die mangelhafte Qualität vieler Radverkehrsanlagen
schrecken nach wie vor potentielle Nutzerinnen und Nutzer ab.
Gleichzeitig hat der Bund die ohnehin gering bemessenen Haushaltsmittel für
den Radverkehr in den letzten beiden Jahren um 40 Prozent gekürzt. Diese
Kürzungen wurden auch durch die zusätzlichen Mittel aus dem
Infrastrukturbeschleunigungsprogramm nur geringfügig kompensiert. Statt ursprünglich
100 Mio. Euro pro Jahr stehen für 2012 somit lediglich noch 73 Mio. Euro für
den bundesweiten Ausbau und Erhalt von Radwegen an Bundesstraßen zur
Verfügung.
Es ist wünschenswert, dass die Bundesregierung mit der anstehenden
Überarbeitung und Weiterentwicklung des Nationalen Radverkehrsplans für die
Jahre 2013 bis 2020 (NRVP 2020) die Chance nutzt, um Rahmenbedingungen
zu schaffen, die zu einer signifikanten Verbesserung der Situation des
Radverkehrs in Deutschland beitragen können. Die Basis dafür sind die
Empfehlungen, die von einem eigens vom Bundesverkehrsminister Dr. Peter Ramsauer
beauftragten Expertengremium aus Wissenschaft und Wirtschaft sowie
Ländern und Kommunen erarbeitet und im September 2011 der Öffentlichkeit
präsentiert wurden. Dazu zählen neben einer stringenten Strategie und der
angemessenen finanziellen Ausstattung insbesondere klar messbare Lang- und
Mittelfristziele zur Steigerung des Radverkehrsanteils sowie die Verbesserung
der Verkehrssicherheit im Radverkehr.
Laut der Auskunft des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung sollen die Ressortabstimmung und die Anhörung der Verbände zum
NRVP 2020 im Jahr 2012 abgeschlossen werden. Im Sommer 2012 soll dann
der Entwurf des NRVP 2020 dem Bundeskabinett und im Anschluss daran
dem Deutschen Bundestag zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Eine
Bilanz des bisherigen NRVP 2012 ist bisher nicht erfolgt.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Das Fahrrad hat in den vergangenen Jahren eine zunehmende Bedeutung
erfahren. Das zeigen nicht zuletzt bundesweite Mobilitätsuntersuchungen, wie
beispielsweise „Mobilität in Deutschland“ von 2008, bei der der Radverkehr mit
einer Steigerung der Anzahl der Wege um 17 Prozent verglichen mit früheren
Untersuchungen den größten Zuwachs aller Verkehrsmittel zu verzeichnen
hatte.
Als Teil eines modernen Verkehrssystems mit positiven Auswirkungen auf
Klima und Umwelt, mit seinem Beitrag zur Schaffung lebenswerter Städte und
Gemeinden oder auch mit den positiven Effekten für die Gesundheit kann der
Radverkehr darüber hinaus zur Lösung verschiedener gesellschaftlicher
Herausforderungen beitragen. Für die Bundesregierung stellt der Radverkehr vor
diesem Hintergrund einen wichtigen Bestandteil einer nachhaltigen
Verkehrspolitik dar. Der Radverkehr fließt daher auch in die grundsätzlichen Strategien
der Verkehrsentwicklung auf Bundesebene ein (z. B. Energie- und
Klimaschutzkonzept).
Für die Förderung des Radverkehrs sind im Wesentlichen die Länder und
Kommunen verantwortlich. Der Bund nimmt jedoch seine Verantwortung im
Rahmen seiner Zuständigkeiten (u. a. als Baulastträger) wahr. So hat er in den
vergangenen zehn Jahren insgesamt rund 877 Mio. Euro in den Bau und Erhalt
von Radwegen an Bundesverkehrswegen investiert. Darüber hinaus hat der
Bund nicht zuletzt mit dem Nationalen Radverkehrsplan (NRVP) und den zur
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/9734Umsetzung des NRVP geförderten nichtinvestiven Maßnahmen eine wichtige
Rolle als Moderator, Koordinator und Impulsgeber der Radverkehrsförderung
übernommen.
Auch mit dem neuen NRVP (NRVP 2020) soll diese Aufgabe durch den Bund
fortgeführt werden. Grundlage für die Weiterentwicklung des NRVP war ein
intensiver Beteiligungsprozess, in den eine Reihe von Akteuren aus Ländern,
Kommunen, Verbänden sowie der Wissenschaft einbezogen wurden. Im
Rahmen dessen wurde genauso wie in den wesentlichen Gremien zur
Radverkehrsförderung auf Bundesebene – dem Bund-Länder-Arbeitskreis „Fahrradverkehr“
und dem „Beirat Radverkehr“ – eine Bilanz des NRVP 2002-2012 gezogen.
Insgesamt setzt der Bund mit den durch ihn ergriffenen Initiativen sowie den
geförderten Maßnahmen starke Impulse für ein positives Klima zur Stärkung
des Radverkehrs als Teil einer integrierten Verkehrspolitik.
1. Um wie viel Prozent hat der Anteil des Radverkehrs an den täglichen
Wegen im Zeitraum von 2002 bis 2010 zugenommen?
2. Um wie viel Prozent hat der Anteil des Radverkehrs an der
Verkehrsleistung (Modal Split) im Zeitraum von 2002 bis 2010 zugenommen?
Die Fragen 1 und 2 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die im Auftrag des Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
(BMVBS) durchgeführte Untersuchung „Mobilität in Deutschland 2008“ zeigt,
dass der Anteil des Radverkehrs am Verkehrsaufkommen von 2002 bis 2008
um 17 Prozent gestiegen ist. Der Anteil an der Verkehrsleistung ist im gleichen
Zeitraum um 6 Prozent gestiegen. Entsprechende Daten für den Zeitraum bis
zum Jahr 2010 liegen der Bundesregierung nicht vor.
3. Warum wird der Anteil des Radverkehrs an Bundesstraßen nicht erhoben?
Im Rahmen der bundesweiten Straßenverkehrszählung, die alle 5 Jahre für den
Kraftfahrzeugverkehr im Bundesfernstraßennetz verpflichtend erfolgt, können
von den zuständigen Straßenbauverwaltungen der Länder neben den
Kraftfahrzeug-Gruppen auch Fahrräder erfasst werden; die Zählung des Fahrradverkehrs
erfolgt an 58 Prozent aller Zählstandorte.
4. Nach welchen Prioritäten erfolgen Ausbau und Erhalt der Radwege an
Bundesstraßen?
Die Festlegungen der Prioritäten für den Ausbau und Erhalt der Radwege an
Bundesstraßen erfolgen durch die im Auftrag des Bundes tätigen
Straßenbauverwaltungen der Länder in eigener Zuständigkeit.
5. Welche Haushaltsmittel wurden für den Bau von Radwegen an
Bundesstraßen im Zeitraum von 2002 bis 2010 jeweils zur Verfügung gestellt?
Für den Bau von Radwegen einschließlich Erhaltung an Bundesstraßen wurden
im Zeitraum 2002 bis 2010 nachfolgende Haushaltsmittel zur Verfügung
gestellt (Mio. Euro):
2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010
100 100 98 98 98 80 90 90 100
Drucksache 17/9734 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode6. Welche Haushaltsmittel werden für den Bau von Radwegen an
Bundesstraßen in der mittelfristigen Finanzplanung bis 2015 veranschlagt?
Auf Grundlage des mit dem Entwurf des Bundeshaushalts 2012 am 6.Juli 2011
vom Bundeskabinett beschlossenen Finanzplans bis zum Jahr 2015 sind
nachstehende Ansätze für den Bau von Radwegen einschließlich Erhaltung an
Bundesstraßen vorgesehen (Mio. Euro):
Im Rahmen der Aufstellung des neuen Finanzplans bis zum Jahr 2016 sollen
diese Ansätze überprüft werden.
7. Welche nichtinvestiven Maßnahmen zur Umsetzung des NRVP 2012 hat
der Bund bisher finanziert?
Die Bundesregierung hat mit den nichtinvestiven Mitteln zur Umsetzung des
Nationalen Radverkehrsplans (NRVP) auf Grundlage der entsprechenden
Förderrichtlinie ein breites Spektrum an Maßnahmen gefördert. Maßgebliches
Kriterium hierfür ist, dass die jeweiligen Projekte in besonderem Maße innovativ
und auf andere Städte und Gemeinden übertragbar sind. Die Spannbreite der
geförderten Projekte reicht von Wettbewerben (wie der Aktion
„Fahrradfreundliche Arbeitgeber“) und Studien (wie dem „Fahrradmonitor“) über Maßnahmen
der Mobilitätsbildung (wie dem Projekt „Radschlag“) bis hin zur
Verkehrssicherheitsarbeit (wie der Kampagne „Rücksicht im Straßenverkehr“).
8. Wie hoch waren im Zeitraum von 2002 bis 2010 die jährlichen Ausgaben,
die der Bund pro Einwohner für den Bau und den Unterhalt von
Radverkehrsanlagen aufgewendet hat (bitte tabellarisch für die einzelnen Jahre
darstellen)?
Angaben über die Ausgaben pro Einwohner für den Bau und Unterhalt von
Radverkehrsanlagen an Bundesstraßen liegen dem BMVBS nicht vor.
9. Hält die Bundesregierung die Kürzung der Mittel für den Ausbau der
Radwege an Bundesstraßen im Bundeshaushalt 2012 für einen zentralen
Beitrag zur Haushaltskonsolidierung?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
Die Reduzierung der Mittel für den Ausbau der Radwege an Bundesstraßen
gegenüber früheren Jahren resultiert aus der dringenden Verstärkung der
Erhaltungsmittel im Rahmen des zur Verfügung stehenden Gesamtplafonds für
Verkehrswegeinvestitionen insgesamt.
10. Plant die Bundesregierung, mittelfristig ein eigenes Referat innerhalb des
Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zur
Förderung des Radverkehrs einzurichten und dieses personell besser
auszustatten?
a) Falls ja, wann und in welchem Umfang soll dies erfolgen?
2012 2013 2014 2015
60 50 50 50
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/9734b) Falls nein, warum wird die gegenwärtige personelle Ausstattung für
ausreichend gehalten?
Die Bundesregierung stellt im Rahmen ihrer Personalorganisationshoheit jetzt
und in Zukunft sicher, dass die Aufgaben zur Förderung des Radverkehrs
erfüllt werden.
11. Welche Änderungen im Planungsrecht (einschließlich
Durchführungsbestimmungen, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften) wurden seit
der Aufstellung des NRVP 2012 umgesetzt und welche sind noch
beabsichtigt?
Die Planung des Baus von Radwegen richtet sich nach den allgemeinen
planungsrechtlichen Vorschriften des Bundes oder der Länder. Derzeit befindet
sich der Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der
Öffentlichkeitsbeteiligung und Vereinheitlichung von Planfeststellungsverfahren (PlVereinhG) in der
parlamentarischen Beratung.
12. Wie viele Fahrradbeauftragte gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung
in den Kommunen und auf Länderebene?
14. Welche Bundesländer haben nach Kenntnis der Bundesregierung
Radverkehrspläne erstellt?
17. Welche Investitionen tätigten die Bundesländer nach Information der
Bundesregierung seit 2002 jährlich für den Radverkehr?
18. Welche Investitionen tätigten die Bundesländer nach Information der
Bundesregierung seit 2002 jährlich für den Straßenverkehr?
19. Welche Investitionen tätigten die Kommunen nach Information der
Bundesregierung seit 2002 jährlich für den Radverkehr?
20. Welche Investitionen tätigten die Kommunen nach Information der
Bundesregierung seit 2002 jährlich für den Straßenverkehr?
22. Wie ist der Stand der Wegweisung für das Radnetz Deutschland
(D- Netz), das bis 2012 abgeschlossen sein soll?
Welche Routen sind bisher ausgeschildert worden (bitte nach einzelnen
Routen getrennt darstellen)?
24. Welche Länder haben nach Kenntnis der Bundesregierung Standards für
Radfernwege mit welcher Verbindlichkeit eingeführt?
Die Fragen 12, 14, 17 bis 20, 22 und 24 werden wegen ihres
Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Zu dieser die Angelegenheiten der Länder und Kommunen betreffenden Frage
liegen der Bundesregierung keine belastbaren Erkenntnisse vor.
13. Beabsichtigt die Bundesregierung, für die Umsetzung des NRVP 2020
eine/einen Bundesfahrradbeauftragte/-beauftragten einzusetzen?
Wenn nein, warum nicht?
15. Plant die Bundesregierung, im Rahmen des NRVP 2020 die Aufstellung
kommunaler Radverkehrskonzepte zu fördern oder durch
Handreichungen fachliche Anregungen bzw. Beratung zu geben?
Drucksache 17/9734 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode26. Welche Maßnahmen zur Förderung des Fahrradtourismus plant die
Bundesregierung im Rahmen des NRVP 2020?
28. Welche Schwerpunkte wird die Bundesregierung im Nationalen
Radverkehrsplan 2012 bis 2020 setzen?
29. Welche konkreten quantifizierbaren Ziele plant die Bundesregierung für
den NRVP 2020?
Falls sie keine plant, warum verzichtet die Bundesregierung auf
überprüfbare messbare Ziele?
30. Welche konkreten Fördermaßnahmen müssen aus Sicht der
Bundesregierung von den Bundesländern, Kommunen sowie von anderen Akteuren
der Radverkehrsförderung bis 2020 dringend umgesetzt werden und
sollten daher Aufnahme in den Nationalen Radverkehrsplan finden?
31. Um wie viel Prozent soll der Radverkehrsanteil an den täglichen Wegen
bis 2020 gesteigert werden?
32. Um wie viel Prozent soll der Anteil des Radverkehrs an der
Verkehrsleistung (Modal Split) bis 2020 gesteigert werden?
33. Welche Kernelemente wird die Förderstrategie der Bundesregierung für
den NRVP 2020 umfassen?
34. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung im NRVP 2020
vorschlagen, damit auf der Ebene des Bundes, der Länder und der Kommunen
geeignete Strukturen und Verantwortlichkeiten zur Förderung des
Radverkehrs entstehen (wie z. B. die Einsetzung von Fahrradbeauftragten,
Schaffung von regionalen und kommunalen Netzwerken bzw.
Arbeitskreisen) und somit Kontinuität bei der Radverkehrsförderung geschaffen
wird?
35. In welcher Form plant die Bundesregierung, die bestehenden
erfolgreichen Vernetzungsinstrumente, wie zum Beispiel den Bund-Länder-
Arbeitskreis „Fahrradverkehr“, den „Beirat Radverkehr“ und die
Fahrradkommunalkonferenzen, bis 2020 zu stärken und weiterzuentwickeln?
36. In welcher Form plant die Bundesregierung, Multiplikatoren sowie
Entscheidungsträger aus Politik und Verwaltung bei der Erstellung und
Umsetzung des NRVP 2020 einzubinden?
37. Plant die Bundesregierung, die Anwendung bestehender Regelwerke und
Verordnungen sowie deren Vollzug im Sinne der Radverkehrsförderung
signifikant zu verbessern?
Falls ja, welche konkreten Änderungen sind geplant?
Falls nein, warum soll der Rechtsrahmen nicht weiterentwickelt werden?
38. Welchen Finanzbedarf hat der Bund zur Umsetzung des NRVP 2020 für
Bund, Länder und Gemeinden jeweils ermittelt?
39. Welchen Orientierungswert für den Finanzbedarf im Bereich Radverkehr
hat der Bund bis 2020 pro Einwohner und Jahr ermittelt?
40. Wird die Bundesregierung die Förderung des erfolgreichen Instruments
der Fahrradakademie fortführen und weiterentwickeln?
41. Welche Leuchtturmprojekte plant die Bundesregierung bis 2020, um
damit mehr Aufmerksamkeit für den Radverkehr zu erzeugen und eine neue
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/9734Qualität der Radverkehrsförderung und die Bedeutung des Radverkehrs
zu verdeutlichen?
42. Welche Wettbewerbe und Leistungsvergleiche sind geplant, um den
Wettbewerb zwischen Ländern und Kommunen anzuregen, und welche
quantitativen Ziele sollen dabei umgesetzt werden?
43. Ist für die Umsetzung des NRVP 2020 ein Monitoring der Zielerreichung
in den einzelnen Handlungsfeldern auf Bundes-, Länder- und
kommunaler Ebene geplant?
Falls nicht, warum wird darauf verzichtet?
45. Welche Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs im ländlichen Raum
sind im Rahmen des NRVP 2020 geplant?
46. Wird die Bundesregierung im Rahmen des NRVP 2020 Modellprojekte
fördern, um Lösungsansätze für die Kapazitätsprobleme des Radverkehrs
in den Städten zu ermitteln?
Falls ja, welche konkreten Projekte sind geplant?
48. Welche innovativen Infrastrukturangebote plant die Bundesregierung im
Rahmen des NRVP 2020 zu fördern?
a) Ist die Förderung von Radschnellwegen im Rahmen von
Modellprojekten vorgesehen?
Falls ja, welche Projekte sind geplant?
b) Ist die Förderung von neue Abstellkonzepten im Rahmen von
Modellprojekten vorgesehen?
Falls ja, welche Projekte sind geplant?
49. Plant die Bundesregierung die Schaffung einer einheitlichen amtlichen
Wegweisung für den Radverkehr bis 2020?
50. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um elektrisch
unterstützte Fahrräder verstärkt in die Aktivitäten des Bundes zur Förderung
der Elektromobilität einzubinden?
51. Welche Maßnahmen zur Förderung des elektrisch angetriebenen
Radverkehrs (Pedelecs und E-Bikes) sind im Rahmen des NRVP 2020 geplant?
55. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung im Rahmen des NRVP
2020, um die Länder und Gemeinden bei der Beseitigung von Defiziten
im Bereich der Radverkehrsinfrastruktur zu unterstützen?
56. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung im Rahmen des NRVP
2020 ergreifen, um die Planung der Radverkehrsinfrastruktur im Sinne
einer ganzheitlichen Netzplanung zu verbessern?
57. Beabsichtigt die Bundesregierung, im Rahmen des NRVP 2020
Modellprojekte zur Verbesserung der Abstellmöglichkeiten von Fahrrädern an
Bahnhöfen und Haltepunkten zu fördern?
59. Ist im Rahmen des NRVP 2020 die Einführung einer bundeseinheitlichen
Dachmarke (z. B. mit eigenem Logo) geplant, um die Aktivitäten zur
Förderung des Radverkehrs auf der Ebene von Bund, Ländern und
Kommunen miteinander zu verbinden und damit nach außen als Teil eines
nationalen Projektes erkennbar zu machen?
Drucksache 17/9734 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode60. Welche innovativen und weitergehenden Formen der Bürgerbeteiligung
als aktiver Dialog sind bei der Planung von Radverkehrskonzepten im
Rahmen des NRVP 2020 geplant?
63. Wird die Bundesregierung im Rahmen des NRVP 2020 ein
Forschungskonzept für den Radverkehr initiieren, in das auch
verkehrsträgerübergreifende Forschungen eingebunden werden und das Innovationen aus
den einzelnen Handlungsfeldern (Organisationsstruktur, Rechtsrahmen,
Fahrzeugtechnik) berücksichtigt?
Die Fragen 13, 15, 26, 28 bis 43, 45 bis 46, 48 bis 51, 55 bis 57, 59, 60 und 63
werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Der Entwurf des NRVP 2020 wird nach einem breiten Vorbereitungsverfahren
unter Beteiligung von Akteuren aus Ländern, Kommunen, Verbänden sowie
der Wissenschaft im BMVBS erarbeitet und in Kürze durch die Hausleitung
vorgestellt.
16. Welche Bilanz kann bisher aus den Aktivitäten der Gremien des Bund-
Länder-Arbeitskreises „Fahrradverkehr“ und des „Beirates Radverkehr“
bei der Umsetzung des laufenden NRVP 2012 gezogen werden?
Der Bund-Länder-Arbeitskreis „Fahrradverkehr“ und der Beirat „Radverkehr“
als Gremien für die Abstimmung und für den Erfahrungs- und
Informationsaustausch zwischen den Akteuren der Radverkehrsförderung haben sich bewährt.
21. Wie hat sich der Fahrradtourismus in Deutschland in den letzten Jahren
entwickelt?
Wie viel Prozent der Deutschen nutzten seit 2002 jährlich das Fahrrad im
Urlaub und zu Freizeitzwecken?
Der Fahrradtourismus ist in Deutschland ein bedeutender Wirtschaftsfaktor.
Nach der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie geförderten
Grundlagenuntersuchung „Fahrradtourismus in Deutschland“ vom September
2009 (Forschungsbericht Nr. 583) generiert der Fahrradtourismus ca. 10 Mrd.
Euro Gesamtumsatz. Rund 200 000 Beschäftigte leben direkt vom
Fahrradtourismus.
Dem Forschungsbericht entsprechend erfassten die touristischen Destinationen
im Jahr 2006 insgesamt rund 3,4 Milliarden Tagesreisen mit dem Fahrrad.
Zusammen mit Untersuchungen in den Jahren 2007 und 2008 wurden rund 153
Millionen Tagesreisen ermittelt, bei denen die Aktivität „Fahrradfahren“ eine
wesentliche touristische Bedeutung hatte. Hinzu kommen ca. 22. Millionen
Übernachtungen durch Fahrradtouristen, so dass sich ein Gesamtvolumen für
den Fahrradtourismus von jährlich rund 175 Millionen Aufenthaltstagen ergibt.
Der Bundesregierung liegen keine belastbaren Erkenntnisse darüber vor, wie
viel Prozent der Deutschen seit 2002 jährlich das Fahrrad im Urlaub und zu
Freizeitzwecken nutzen.
23. Welche Ergebnisse liegen aus der Evaluation des Europaradweges R1
vor, der als Pilotvorhaben vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung und vom Bundesministerium für Wirtschaft und
Technologie mitgetragen wurde?
Im Jahr 2008 startete das Pilotprojekt „Länderübergreifender Ausbau und
Vermarktung des Fernradweg D3/R1“. Mit diesem gemeinsam vom BMVBS, vom
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/9734Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und den Ländern Nordrhein-
Westfalen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg sowie Berlin
initiierten und finanzierten Verbundprojekt soll der Fernradweg D-Netz-Route 3
(Europaradweg R 1) als Modellroute entwickelt werden. Die insgesamt ca. 960 km
lange Strecke, die sich von der deutsch-niederländischen zur deutsch-polnischen
Grenze erstreckt, wird modernisiert, neu beschildert und einheitlich vermarktet.
Hierbei sollen übertragbare Konzepte für die übrigen elf D-Netzrouten
entwickelt werden. Der Abschluss dieses Projektes ist im Juni 2012 vorgesehen.
Die im Projektantrag festgeschriebenen Aufgaben zu nutzergerechten
Serviceangeboten, guter Beschilderung und marktgerechter Werbung für die D-Route
3 sind umgesetzt.
25. Wie viele Kilometer der Radfernwege in Deutschland sind nach
Information der Bundesregierung mit nutzergerechten Serviceangeboten, guter
Beschilderung und marktgerechter Werbung ausgestattet?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 12 ff. und 23 verwiesen.
27. Wird die Bundesregierung eine ausführliche Bilanz des von 2002 bis
2012 gültigen Nationalen Radverkehrsplans vornehmen?
Falls ja, wann wird diese veröffentlicht?
Falls nein, auf der Basis welcher Erkenntnisse erfolgt die Überarbeitung
des NRVP ohne eine solche Bilanz?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
44. Wird bzw. hat die Bundesregierung die vom Bund geförderten
Radverkehrsprojekte mit innovativem Charakter evaluieren lassen, und falls
nicht, wie wird dies begründet?
Die Frage, ob für die im Rahmen des NRVP geförderten Projekte eine
gesonderte Evaluation durch externe Dritte durchgeführt wird, ist bislang im
jeweiligen Einzelfall entschieden worden. Der Grund hierfür ist, dass das Erfordernis
einer extern vergebenen Evaluation als Regelfall insbesondere bei kleinteiligen
Projekten den Zeit- und Kostenaufwand sprengen würde.
Ausnahmslos haben jedoch alle Projekte jährliche Zwischenberichte
vorzulegen, in denen über die Projektfortschritte zu berichten ist und die vom
fachlichen Projektträger überprüft werden. Nach Beendigung des Projekts ist ein
Verwendungsnachweis mit Abschlussbericht vorzulegen, in dem der Erfolg des
Projekts bilanziert wird.
47. Plant die Bundesregierung, das Radnetz Deutschland durch eine
länderübergreifende Koordination und Vermarktung zu stärken?
Das Verbundprojekt „Länderübergreifender Ausbau und Vermarktung der
Fernradroute D 3“ ist ein Pilotprojekt und soll auch der seit vielen Jahren
bestehenden Forderung der Mehrheit der Länder, der Tourismusregionen und der
Tourismusmarketingorganisationen der Länder Rechnung tragen, landesweite
Radwegekoordinierungsstellen mit einer länderübergreifenden
Koordinierungsstelle zu etablieren. Länder und Landesmarketingorganisationen führen
zurzeit Gespräche über Möglichkeiten einer Weiterführung des
Modellvorhabens auch nach dem offiziellen Ende des Projektes.
Drucksache 17/9734 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode52. Welche Ergebnisse liegen der Bundesregierung aus dem Modellprojekt
für Fahrradleihsysteme „Call A Bike“ für Pedelecs in Stuttgart vor?
Belastbare Ergebnisse aus den Modellprojekten „Innovative öffentliche
Fahrradverleihsysteme“ werden nach Abschluss der Evaluation am Ende des
Förderzeitraums Ende 2012 vorliegen. Erste Zwischenergebnisse der Evaluation
sind in einer Broschüre des BMVBS „Innovative öffentliche
Fahrradverleihsysteme – Modellprojekte am Start“ dargestellt.
53. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um den Aufbau
pedelectauglicher Infrastrukturen wie z. B. hochwertiger Radverkehrsanlagen,
gesicherter Abstelleinrichtungen und einheitlicher Ladesysteme im
öffentlichen Raum zu fördern?
54. Sind für den Aufbau pedelectauglicher Infrastrukturen wie z. B.
hochwertiger Radverkehrsanlagen, gesicherter Abstelleinrichtungen und
einheitlicher Ladesysteme im öffentlichen Raum Investitionen des Bundes
im Rahmen der Förderung von Modellregionen für Elektromobilität
vorgesehen?
Die Fragen 53 und 54 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Für Planung und Bau von Radverkehrsanlagen stehen technische Regelwerke
zur Verfügung, die einen hohen Standard der Fahrradinfrastruktur
gewährleisten und sowohl den Anforderungen der Pedelec-Nutzer als auch denen der
nicht motorisierten Radfahrerinnen und Radfahrer Rechnung tragen.
Das gilt auch für einen Großteil der Radwege an Bundesstraßen, die durch das
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung in den vergangenen
Jahren finanziert wurden. Die Randbedingungen für eine weiter steigende
Nutzung von Fahrrädern und neuerdings auch Pedelecs wurden und werden damit
kontinuierlich verbessert.
Der Schwerpunkt der Förderung des Bundes im Rahmen der Umsetzung des
Regierungsprogramms Elektromobilität liegt auf Forschungs- und
Demonstrationsvorhaben. Aufgrund der bei Pedelecs bereits erzielten Marktreife stehen
hier vor allem die Einbindung in intermodale Verkehrskonzepte, die
ordnungsrechtlichen Fragen und die sich im Alltagsgebrauch ergebenden
infrastrukturellen Herausforderungen, z. B. in Verbindung mit öffentlichen
Ladeinfrastrukturen, im Blickpunkt der Fördermaßnahmen des Bundes. Im Rahmen des
Förderprogramms „Elektromobilität in Modellregionen“ hat beispielsweise das
BMVBS von 2009 bis 2011 in acht Modellregionen die Alltagsnutzung von
Elektrofahrzeugen, insbesondere unter den Gesichtspunkten
Anwenderfreundlichkeit, Umweltauswirkungen und Praxistauglichkeit erforscht.
Die Frage der Verknüpfung zwischen verschiedenen Verkehrsträgern und die
Infrastrukturerprobung im Alltagsbetrieb wird auch durch das neue
Bundesprogramm „Schaufenster Elektromobilität“ aufgegriffen, insbesondere durch die
Schaffung verkehrsträgerübergreifender Buchungs- und Abrechnungsmodelle.
Im Übrigen sind insbesondere im Hinblick auf Abstellanlagen an
Bahnstationen und Haltestellen bzw. im öffentlichen Raum die Länder und Kommunen
zuständig.
58. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bereits ergriffen und
welche weiteren Maßnahmen sind geplant, um die Fahrradmitnahme im
Hochgeschwindigkeitsverkehr der Deutschen Bahn AG zu ermöglichen?
Für die Fahrradmitnahme im Eisenbahnverkehr hat der europäische Gesetzgeber
mit Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1371/2009 eine Regelung geschaffen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/9734Die Gestaltung des Angebots im Schienenpersonenfernverkehr, auch für die
Mitnahme von Fahrrädern, ist eine unternehmerische Aufgabe der
Eisenbahnverkehrsunternehmen.
Im Übrigen wird auf die Entscheidungen des Ausschusses für die Wahlprüfung,
Immunität und Geschäftsordnung zur Abgrenzung der Zuständigkeiten Bund/
Deutsche Bahn AG/Länder infolge der Bahnreform (Anlage 1 auf
Bundestagsdrucksache 13/6149 vom 18. November 1996) sowie zur Stärkung des
parlamentarischen Fragerechts (Bundestagsdrucksache 16/8467 vom 10. März 2008)
verwiesen.
61. Welche Forschungs- und Projektaktivitäten hat der Bund seit dem
Beschluss des NRVP 2012 entwickelt und welche sind für den NRVP 2020
geplant?
Es wird davon ausgegangen, dass mit dem „Beschluss des NRVP 2012“ der
Beschluss des zur Zeit geltenden NRVP aus dem Jahr 2002 gemeint ist. Hierzu
werden die im Zeitraum 2002 bis 2012 durchgeführten Forschungsaktivitäten
des BMVBS mit Bezug zum Radverkehr in Anlage 1 aufgeführt.
Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 7 und 13 verwiesen.
62. Welche innovativen Mobilitätskonzepte mit Bezug zum Radverkehr hat
der Bund seit dem Beschluss des NRVP 2012 gefördert und welche sind
für den NRVP 2020 geplant?
Es wird davon ausgegangen, dass mit dem „Beschluss des NRVP 2012“ der
Beschluss des zur Zeit geltenden NRVP aus dem Jahr 2002 gemeint ist.
Die Bundesregierung fördert mit den Modellprojekten „Innovative öffentliche
Fahrradverleihsysteme“ vorbildliche und attraktive Lösungen für den
Umweltverbund. Ein Schwerpunkt des Modellversuchs liegt in der Kombination von
Leihfahrrädern mit dem Öffentlichen Personennahverkehr. Für die Jahre 2009
bis 2012 stellte das BMVBS hierfür bis zu 12,7 Mio. Euro bereit.
Auch das vom BMVBS geförderte Vorhaben „eTicket“ hat Vorteile für den
Radverkehr im Sinne eines innovativen Mobilitätskonzepts, weil es die
Möglichkeit bietet, sowohl Leihfahrradsysteme und den Öffentlichen
Personennahverkehr als auch Car-Sharing und alternative Bedienformen mit einem
einheitlichen Zugangsmedium zu erschließen.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen.
64. Wo sieht die Bundesregierung in Bezug auf die Förderung des
Radverkehrs in den kommenden Jahren noch Forschungsbedarf?
Mit Blick auf übergeordnete verkehrs-, umwelt- und klimapolitische Ziele sieht
die Bundesregierung auch in den kommenden Jahren noch erheblichen
Forschungsbedarf in Bezug auf die Förderung des Radverkehrs. Hierbei wird das
Themenspektrum von Fragen der Verkehrssicherheit über die Fahrradtechnik
und Anforderungen an die Infrastruktur bis hin zu innovativen
Mobilitätskonzepten reichen.
Hierzu stehen unter anderem das Forschungsprogramm Stadtverkehr der
Bundesregierung sowie die Forschung der Bundesanstalt für Straßenwesen zur
Verfügung.
Drucksache 17/9734 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode65. Wie viele Städte haben seit dem Beschluss des NRVP 2012 an dem vom
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
durchgeführten Wettbewerb „best for bike“ teilgenommen?
Die Antwort ergibt sich aus der nachstehenden Tabelle, wobei in der Rubrik
„Sonstige“ neben Verbänden auch Bewerber wie Schulen,
Tourismuseinrichtungen, Verkehrsunternehmen, Privatinitiativen und Landesministerien
zusammengefasst sind.
Bewerber für den Deutschen Fahrradpreis – best for bike von 2002 bis 2012
Städte/Gemeinden Kreise Sonstige Gesamt
2002 7 1 8 16
2003 7 2 7 16
2004 7 10 30 47
2005 22 7 36 65
2006 16 6 19 41
2007 34 5 54 93
2008 13 2 23 38
2009 27 7 58 92
2010 27 6 44 77
2011 18 10 40 68
2012 1 8 13 52 83
Summe 196 69 371 636Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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ISSN 0722-8333]