[Deutscher Bundestag Drucksache 17/9936
17. Wahlperiode 12. 06. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Rosemarie Hein, Jan Korte,
Diana Golze, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/9807 –
Neustrukturierung der europäischen Förderprogramme für allgemeine
und berufliche Bildung, Jugend und Sport
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Ab 2014 sollen die Förderprogramme der Europäischen Union (EU) in den
Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport neu
strukturiert und unter dem Dach „Erasmus für alle“ zusammengefasst werden. Die
Europäische Kommission hat hierfür am 25. November 2011 einen Vorschlag
für eine entsprechende Verordnung des Europäischen Parlamentes und des
Rates vorgelegt (KOM(2011) 788), der im Rat Bildung, Jugend, Kultur und
Sport der Europäischen Union am 11. Mai 2012 beraten wurde. Bereits im
Vorfeld hatte der Vorsitz des Rates aufgrund kritischer Rückmeldungen aus
den Mitgliedstaaten einen Kompromissvorschlag für die Verordnung
unterbreitet (Rats-Drucksache 6792/12).
Die geplante Zusammenfassung der bisherigen Förderprogramme in den
Bereichen Schule (Comenius und eTwinning), Hochschule (Erasmus und
Erasmus Mundus sowie Jean Monnet), Berufsausbildung (Leonardo da Vinci) und
Erwachsenenbildung (Grundtvig), des Querschnittsprogramms zur Förderung
des lebenslangen Lernens, des Programms Jugend in Aktion und der kürzlich
gestarteten EU-Förderlinie im Bereich des Sports wirft unter anderem die
Fragen auf, inwieweit sich die Ziele und Leitlinien der EU-Förderpolitik für die
einzelnen Bereiche in diesem Rahmen verändern, welche neuen
Möglichkeiten durch die Zusammenführung der unterschiedlichen Bereiche entstehen
und inwieweit die Gefahr besteht, dass Förderbereiche mit einer schwächeren
Lobby in den Hintergrund gedrängt werden. Hierüber hinaus ist bislang offen,
welche Schwerpunkte die Bundesregierung im Rahmen der Neustrukturierung
der EU-Förderpolitik für die Umsetzung in Deutschland setzen will. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom
8. Juni 2012 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/9936 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode1. Unterstützt die Bundesregierung das Vorhaben der Europäischen
Kommission, die Förderprogramme in den Bereichen allgemeine und berufliche
Bildung, Jugend und Sport ab 2014 unter einem gemeinsamen Dach
zusammenzuführen (bitte begründen)?
Voraussetzung für die Zusammenführung der Förderprogramme in den
Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport unter einem Dach
ist nach Auffassung der Bundesregierung eine angemessen
zielgruppenorientierte und sektorenspezifische Ausgestaltung des Programms. Die vom Rat
(Bildung) am 11. Mai 2012 angenommene teilweise allgemeine Ausrichtung
entspricht diesem Anliegen im Wesentlichen. So sind für Bildung, Jugend und
Sport jeweils eigene Kapitel und eigene bzw. feste Budgets vorgesehen. Im
Bildungsbereich sind zudem für die vier Untersektoren (Schule, Berufsbildung,
Hochschule, Erwachsenenbildung) jeweils Mindestbudgets anzusetzen.
Außerdem sollen alle Aktionstypen den unterschiedlichen Strukturen und
Bedürfnissen der Untersektoren Rechnung tragen.
2. Hält die Bundesregierung den Namen „Erasmus“, der bisher mit der
Förderung der Hochschulbildung assoziiert wird, für einen geeigneten Titel
für ein neues Programm, welches neben der Hochschulbildung auch die
Schulbildung, die berufliche Aus- und Weiterbildung, die allgemeine
Erwachsenenbildung, die Jugendarbeit sowie den Sport umfassen soll?
Die Bundesregierung würde einen Namen bevorzugen, der alle drei
Politikbereiche umfasst. Eine Mehrheit der Mitgliedstaaten konnte für einen alternativen
Vorschlag jedoch nicht gewonnen werden.
3. a) Unterstützt die Bundesregierung das Anliegen, durch eine
Zusammenführung der bisherigen Förderprogramme im betreffenden Bereich,
diejenigen Programme in den Mittelpunkt zu rücken, die den „stärksten
Multiplikatoreneffekt“ erzielt haben (vgl. KOM(2011) 788) (bitte
begründen)?
b) Welche der betreffenden Förderprogramme haben aus Sicht der
Bundesregierung in den vergangenen Jahren den stärksten
Multiplikatoreneffekt erzielt?
c) Welche der betreffenden Förderprogramme werden aus Sicht der
Bundesregierung in den kommenden Jahren den stärksten
Multiplikatoreneffekt erzielen?
4. a) Unterstützt die Bundesregierung das Anliegen, durch eine
Zusammenführung der bisherigen Förderprogramme im betreffenden Bereich zu
erreichen, dass sich die „Investitionen deutlich besser rentieren“ (vgl.
KOM(2011) 788) (bitte begründen)?
b) Wie lässt sich aus Sicht der Bundesregierung die „Rendite“ der
betreffenden EU-Förderprogramme bemessen?
c) Welche der betreffenden Förderprogramme haben aus Sicht der
Bundesregierung in den vergangenen Jahren die beste „Rendite“ erzielt?
d) Welche der betreffenden Förderprogramme werden aus Sicht der
Bundesregierung in den kommenden Jahren die beste „Rendite“ erzielen?
Die Fragen 3 und 4 werden im Zusammenhang beantwortet.
Der Vorschlag der Kommission stellt die folgenden drei Programmaktionen in
den Mittelpunkt: Förderung der Mobilität von Einzelpersonen, der
Zusammenarbeit zur Förderung von Innovation und bewährten Verfahren und der
Unterstützung politischer Reformen. Dadurch wird die bisherige Anzahl von über
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/993660 Maßnahmen allein im Bereich der Bildung auf die wesentlichen
Aktionstypen fokussiert. Es steht zu erwarten, dass die zukünftig vorgesehenen drei
Aktionen – wie bereits in der derzeitigen Programmgeneration – insgesamt
gesehen den stärksten Multiplikatoreneffekt erzielen und damit – verbunden mit
den einhergehenden vereinfachten und rationalisierten Verwaltungsverfahren –
die beste „Rendite“, d. h. den bestmöglichen Mitteleinsatz, ermöglichen
werden.
5. a) Inwieweit werden sich die Ziele und Leitlinien der Förderprogramme im
Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung durch die
Überführung in das neue Programm „Erasmus für alle“ verändern?
6. a) Inwieweit werden sich die Ziele und Leitlinien der Förderprogramme im
Bereich Jugend durch die Überführung in das neue Programm „Erasmus
für alle“ verändern?
7. a) Inwieweit werden sich die Ziele und Leitlinien der Förderprogramme im
Bereich Sport durch die Überführung in das neue Programm „Erasmus
für alle“ verändern?
Die Fragen 5a, 6a und 7a werden im Zusammenhang beantwortet.
Artikel 5 Absatz 1, Artikel 10 a (neu) Absatz 1 und Artikel 11 Absatz 1 der
teilweisen allgemeinen Ausrichtung des Rates definieren die „Einzelziele“ im
Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung, der Jugendpolitik und des
Sports. Diese Einzelziele stehen in weitgehender Übereinstimmung mit den
Zielen der jeweiligen aktuellen Programmgeneration bzw. den vorbereitenden
Aktivitäten im Bereich Sport.
5. b) Bilden die Ziele der auf wirtschaftliches Wachstum fokussierten
europäischen Strategie „Europa 2020“, auf deren Verwirklichung das neue
Programm „Erasmus für alle“ ausgerichtet sein soll, aus Sicht der
Bundesregierung eine angemessene Leitlinie für die bildungspolitischen
Förderprogramme der EU (bitte begründen)?
6. b) Bilden die Ziele der auf wirtschaftliches Wachstum fokussierten
europäischen Strategie „Europa 2020“, auf deren Verwirklichung das neue
Programm „Erasmus für alle“ ausgerichtet sein soll, aus Sicht der
Bundesregierung eine angemessene Leitlinie für die jugendpolitischen
Förderprogramme der EU (bitte begründen)?
7. b) Bilden die Ziele der auf wirtschaftliches Wachstum fokussierten
europäischen Strategie „Europa 2020“, auf deren Verwirklichung das neue
Programm „Erasmus für alle“ ausgerichtet sein soll, aus Sicht der
Bundesregierung eine angemessene Leitlinie für die sportpolitischen
Förderprogramme der EU (bitte begründen)?
Die Fragen 5b, 6b und 7b werden im Zusammenhang beantwortet.
Das Programm soll gemäß Artikel 3 in Verbindung mit Artikel 5 Absatz 1,
Artikel 10a (neu) Absatz 1 und Artikel 11 Absatz 1 nicht nur einen Beitrag zur
Verwirklichung der Ziele der Strategie „Europa 2020“, sondern auch des
umfassenden strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem
Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung („ET 2020“), des erneuerten
Rahmens für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa (2010–2018) und
des Arbeitsplans der Europäischen Union für den Sport leisten. Der Rat
(Bildung) hat zudem auf Vorschlag u. a. von Deutschland und Frankreich die
Zielprogrammatik um die Förderung der europäischen Werte gemäß Artikel 2 des
Drucksache 17/9936 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeVertrages über die Europäische Union ergänzt. Diese drei Zielbündel bilden
nach Auffassung der Bundesregierung eine angemessene Leitlinie für die
bildungs- , jugend- und sportpolitischen Fördermaßnahmen der EU.
8. a) In welchem Umfang sind in den vergangenen zehn Jahren Fördermittel
in die einzelnen Bereiche geflossen (bitte nach den einzelnen
Bildungsbereichen, Jugend und Sport, nach europäischer und nationaler Ebene
sowie nach Jahren aufschlüsseln)?
Die folgende Übersicht umfasst, getrennt nach Bereichen, die insgesamt durch
die EU eingesetzten Finanzmittel sowie den diesbezüglichen Anteil dezentral
verwalteter Mittel (EU insgesamt und den auf Deutschland entfallene Anteil) in
Euro:
Die EU-Förderung im Bereich Sport fand in den Jahren 2009 bis 2011 im
Rahmen von sogenannten Vorbereitenden Aktionen statt. Die Förderung umfasste
4 Mio. Euro für das Jahr 2009, 2,5 Mio. Euro für das Jahr 2010 und 2 Mio.
Euro für das Jahr 2011. Diese EU-Sportförderung wurde bzw. wird unmittelbar
durch die Europäische Kommission ohne Einbindung nationaler Stellen in den
Mitgliedstaaten durchgeführt.
2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011
Schule
Gesamtmittel EU k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. 152 492 135 181 304 819 189 344 055 206 333 370
Dezentrale
Mittel DE 8 480 563 8 277 138 8 652 503 9 964 569 8 868 907 13 423 619 13 962 952 15 504 525 15 595 368 17 385.749
Dezentrale
Mittel EU k. A. k. A. k. A. k. A. 102 742 660 118 250 455 129 397 000 141 969 000 138 969 000 142 942 000
Berufsbildung
Gesamtmittel EU k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. 257 453 255 275 077 507 281 389 495 315 300 137
Dezentrale
Mittel DE 22 749 24 517 25 700 26 861 29 886 26 600 28 312 30 177 32 588 37 991
Dezentrale
Mittel EU 167 565 177 258 212 453 213 875 242 700 207 873 226 740 240 024 250 388 263 162
Hochschule
Gesamtmittel EU k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. 454 316 667 459 193 780 466 583 726 515 582 473
Dezentrale
Mittel DE 16 364 634 16 966 444 18 679 273 19 541 685 23 386 049 28 158 259 42 794 722 48 813 000 47 166 000 48 599 000
Dezentrale
Mittel EU 119 556 649 117 041 809 118 400 000 168 004 652 200 962 045 245 753 823 369 171 371 414 578 000 411 865 000 435 043 000
Erwachsenenbildung
Gesamtmittel EU k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. 45 750 072 60 750 074 62 074 216 68 610 647
Dezentrale
Mittel DE 1 348 1 433 1 580 1 703 2 030 2 200 2 478 2 323 4 328 4 899
Dezentrale
Mittel EU 10 318 11 482 14 844 13 898 19 273 21 786 23 960 31 576 34 386 37 589
Jugend
Gesamtmittel EU 86 741 000 95 415 667 101 010 548 126 482 462 112 063 317 128 716 005 137 178 095 141 190 543 144 473 839 153 784 261
Dezentrale
Mittel DE 9 879 016 9 724 736 8 914 866 11 100 062 9 054 473 10 453 915 10 923 471 11 193 530 11 973 711 12 468 297
Dezentrale
Mittel EU 71 880 000 82 224 667 86 829 398 112 612 702 99 691 456 107 449 005 113 255 095 117 573 543 122 033 839 131 505 261
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/9936b) Wie sollten sich aus Sicht der Bundesregierung in Deutschland die
Fördermittel in den kommenden Jahren auf die einzelnen Bereiche
verteilen?
Die Verteilung der Mittel auf die einzelnen Bereiche war bislang noch nicht
Gegenstand der Beratungen. Diese Entscheidung soll erst dann getroffen
werden, wenn das Gesamtbudget im Rahmen der Verhandlungen über die
Mittelfristige Finanzielle Rahmenplanung festgelegt worden ist.
9. a) Wie viele Personen konnten in den vergangenen zehn Jahren in den
einzelnen Bereichen jeweils gefördert werden (bitte nach den einzelnen
Bildungsbereichen, Jugend und Sport, nach europäischer und nationaler
Ebene sowie nach Jahren aufschlüsseln)?
Die folgende Übersicht zeigt die Zahl der geförderten Personen auf nationaler
und europäischer Ebene:
Im Bereich Sport wurden keine Personen gefördert, sondern
grenzüberschreitende Kooperationsprojekte diverser Institutionen zu jeweils festgelegten
Themen (z. B. Gesundheitsförderung durch körperliche Betätigung; Förderung
des Schul- und Vereinssports; Förderung der Gleichstellung von Frauen und
Männern im Sport; Kampf gegen Doping; Förderung sozialer Integration im
und durch Sport; Prävention und Bekämpfung von Gewalt und Intoleranz im
Sport; Bekämpfung von Spielabsprachen).
b) Wie sollte sich aus Sicht der Bundesregierung in Deutschland die
Anzahl der geförderten Personen in den einzelnen Bereichen in den
kommenden Jahren verteilen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 8b verwiesen.
2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011
Schule
Teilnehmer DE 3 266 3 190 3 248 3 110 2 828 2 795 2 758 2 646 2 916 2 807
Teilnehmer EU k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A.
Berufsbildung
Teilnehmer DE 5 707 6 749 6 486 7 213 8 507 9 418 11 202 13 969 16 176 18 346
Teilnehmer EU 41 080 45 805 56 835 68 371 81 565 73 500 62 700 80 300 88 142 95 983
Hochschule
Teilnehmer DE 18 743 20 862 23 086 25 002 26 608 26 604 29 271 31 011 32 226 33 944
Teilnehmer EU 131 294 140 879 154 072 164 909 177 873 185 128 214 685 234 912 251 042 274 223
Erwachsenenbildung
Teilnehmer DE 694 835 1 019 1 176 1 253 1 097 1 626 2 490 2 869 2 880
Teilnehmer EU k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A.
Jugend
Teilnehmer DE 11 541 12 108 13 797 11 239 15 557 14 121 11 789 13 323 20 902 16 535
Teilnehmer EU 100 660 113 263 165 702 121 781 127 599 106 238 125 590 122 742 140 075 136 729
Drucksache 17/9936 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode10. Wie kann aus Sicht der Bundesregierung gewährleistet werden, dass die
geplante Zusammenführung der Förderprogramme in den Bereichen
allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport nicht dazu führt, dass
Förderbereiche mit einer schwächeren Lobby in den Hintergrund
gedrängt werden?
Die Bundesregierung hat sich für eine verbindliche Aufteilung (z. B. auf
Mindestbudgets) auf die Politikbereiche eingesetzt. Diese Festlegung wurde in die
teilweise allgemeine Ausrichtung des Rates vom 11. Mai 2012 aufgenommen.
11. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Förderung
gerade in denjenigen Bereichen zu stärken, die bisher unterproportional von
den Fördermitteln partizipiert haben?
Es wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen.
12. a) Wie beurteilt die Bundesregierung die durch den Vorsitz des Rates in
seinem Kompromisstext (Rats-Drucksache 6792/12) vorgeschlagenen
Mindestanteile für die einzelnen Förderbereiche?
Die Bundesregierung hat von Beginn an die Festlegung von Mindestbudgets im
Rechtstext gefordert. Die konkrete Höhe der Mindestbudgets für die einzelnen
Förderbereiche (geklammerte Zahlen in der teilweisen allgemeinen
Ausrichtung) ist aus der den Kommissionsvorschlag begleitenden Mitteilung
entnommen. Sie sind kein Vorschlag der Präsidentschaft und werden Gegenstand der
weiteren Beratungen sein. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 8b
verwiesen.
b) Teilt die Bundesregierung die Kritik des Hauptausschusses des
Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB), dass der Vorschlag der
Europäischen Kommission den arbeitsmarktpolitischen Herausforderungen
nicht gerecht wird, indem er eine Verschiebung der Finanzmittel zu
Lasten der beruflichen Bildung und zugunsten der Hochschulbildung
vorsieht (vgl. Stellungnahme des BIBB-Hauptausschusses vom
21. März 2012) (bitte begründen)?
Die Mitteilung der Kommission sieht keine Verschiebung von Finanzmitteln
zugunsten oder zulasten bestimmter Bildungsbereiche vor, da die bisherige
Höhe der Finanzmittel der einzelnen Bereiche als Mindestdotierung
beibehalten werden soll. Die Bundesregierung ist zudem der Auffassung, dass alle
Bildungsbereiche – von der Schule, über Berufsbildung und Hochschule hin zur
Erwachsenenbildung – eine arbeitsmarktpolitische Relevanz haben.
c) Unterstützt die Bundesregierung die Forderung des BIBB-
Hauptausschusses, den Mindestanteil der beruflichen Bildung am
Programmbudget auf 25 Prozent anzuheben (bitte begründen)?
d) Hält die Bundesregierung den geplanten Mindestanteil der
allgemeinen Erwachsenenbildung von gerade einmal 2 Prozent für
angemessen (bitte begründen)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 8b verwiesen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/993613. a) Teilt die Bundesregierung die Auffassung des BIBB-
Hauptausschusses, dass der Zugang zu den EU-Förderprogrammen insbesondere für
kleine und mittlere Unternehmen sowie für kleinere
Bildungseinrichtungen erleichtert werden muss, und welche Maßnahmen plant sie
hierzu?
Die konkrete Ausgestaltung der einzelnen Förderaktivitäten wird im Rahmen
der Umsetzung des Programms im Programmausschuss festgelegt. In diesem
Zusammenhang wird auch ggf. durch spezifische Maßnahmen sicherzustellen
sein, dass alle Antragsteller die Möglichkeit zu einer adäquaten Beteiligung
haben.
b) Teilt die Bundesregierung die Auffassung des BIBB-
Hauptausschusses, dass die Förderung von Maßnahmen, die Übergänge zwischen
den Bildungsbereichen erleichtern, nachhaltiger im neuen Programm
„Erasmus für alle“ verankert werden sollte, und setzt sie sich hierfür
auf europäischer Ebene ein (bitte begründen)?
Die Erleichterung des Übergangs zwischen den Bildungsbereichen ist
Gegenstand von Ziel 1 – Verwirklichung von lebenslangem Lernen und Mobilität –
des Strategischen Rahmens 2020 („ET 2020“) und damit auch Ziel des
Programms. Im Rahmen der Programmdurchführung wird darauf zu achten
sein, dass auch diese wichtige Zielsetzung angemessen berücksichtigt wird.
c) Teilt die Bundesregierung die Auffassung des BIBB-
Hauptausschusses, dass eine Beteiligung der Sozialpartner im Programmausschuss
auch im neuen Förderprogramm unbedingt gewährleistet werden
muss, und setzt sie sich hierfür auf europäischer Ebene ein (bitte
begründen)?
Die Bundesregierung wird sich im Rahmen der Programmdurchführung dafür
einsetzen, dass Vertreter der Sozialpartner am Programmausschuss teilnehmen
können, sofern Fragen der Berufsbildung thematisiert werden. Darüber hinaus
wird darauf hingewiesen, dass die Sozialpartner in Deutschland auch in
Zukunft über den Begleitausschuss des BMBF voll eingebunden sein werden.
14. a) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die soziale
Zusammensetzung des durch die betreffenden Programme geförderten
Personenkreises vor (bitte nach den einzelnen Bildungsbereichen,
Jugend und Sport aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen keine umfassenden Daten zur sozialen
Zusammensetzung des durch die einzelnen Programme geförderten Personenkreises vor.
Zur Aktion COMENIUS-Schulpartnerschaften lässt sich jedoch feststellen,
dass Schulen aller Schulformen und -arten teilnehmen. Neben wenigen
vorschulischen Einrichtungen wird die Mehrzahl der Anträge von Primarschulen,
Sekundarschulen und beruflichen Schulen gestellt. Weiterhin sind einige
Einrichtungen für Schüler mit besonderem pädagogischen Bedarf vertreten. Je
nach sozio-kulturellem Hintergrund bzw. Umfeld der Schule ist der
Hintergrund der teilnehmenden Schüler sehr unterschiedlich.
Für die Berufsbildung sind sozioökonomische Faktoren in einer durch die
Kommission geförderten Analyse aus dem Jahr 2007 zur Wirkung der LEONARDO
DA VINCI Mobilitätsmaßnahmen (
http://ec.europa.eu/education/pdf/doc218_
de.pdf) dargestellt.
Drucksache 17/9936 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeFür die Hochschulbildung ist die Beteiligung im aktuellen Erasmus-Programm
Gegenstand einer durch das Europäische Parlament in Auftrag gegebenen
Studie aus dem Jahr 2010 („Improving the Participation in the Erasmus
Programme“). Die Studie kann unter
http://ec.europa.eu/education/erasmus/doc/
publ/parlreport_en.pdf eingesehen werden. Im Jugendbereich wurden im
Zeitraum 2002 bis 2011 insgesamt 26,25 Prozent der dezentralen Mittel zur
Förderung sozial benachteiligter Personen eingesetzt.
b) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um Menschen aus
finanzschwachen (Eltern-)Haushalten im Rahmen der betreffenden
Förderprogramme gezielt stärker anzusprechen?
c) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um junge Menschen,
deren Eltern nicht über höhere Bildungsabschlüsse verfügen, im
Rahmen der Förderprogramme gezielt stärker anzusprechen?
d) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um geringer
qualifizierte Menschen im Rahmen der Förderung von Erwachsenenbildung
gezielt stärker anzusprechen?
Die Fragen 14b, 14c und 14d werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Frage möglicher zielgruppenspezifischer Maßnahmen wird sich erst im
Zusammenhang mit der konkreten Umsetzung des Programms stellen. Derzeit
können daher hierzu noch keine detaillierten Aussagen getroffen werden.
15. a) In welcher Höhe werden Lernende, die an den betreffenden EU-
Förderprogrammen teilnehmen, derzeit gefördert (bitte nach Schülerinnen
und Schülern, Auszubildenden, Studierenden sowie Teilnehmerinnen
und Teilnehmern an Erwachsenenbildung aufschlüsseln)?
Die durchschnittliche Förderung je teilnehmender Person belief sich 2011 auf
folgende Beträge in Euro:
Programm GRUNDTVIG
Programm LEONARDO DA VINCI
Aktion Zuschuss je Person
Lernpartnerschaften Kein Betrag ausweisbar, da Bestandteil
einer pauschalen Projektfinanzierung
In-Service Training 2111
Besuche und Austausche 1413
Assistentinnen und Assistenten 7298
Senioren Freiwilligenprojekte 1229
Workshops 1184
Aktion Zuschuss je Person
Mobilität in der Erstausbildung 1522
Mobilität von Arbeitnehmern 3181
Mobilität des Bildungspersonals 1190
Partnerschaften Kein Betrag ausweisbar, da Bestandteil
einer pauschalen Projektfinanzierung
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/9936Programm ERASMUS
Deutsche Schülerinnen und Schüler nehmen an Mobilitätsmaßnahmen des
Programms nicht teil.
b) Hält die Bundesregierung die Höhe der Förderung von Lernenden im
Hinblick auf deren Bedarf zur Deckung des Lebensunterhaltes sowie
ausbildungs- und mobilitätsbezogener Kosten für angemessen (bitte
nach Schülerinnen und Schülern, Auszubildenden, Studierenden
sowie Teilnehmerinnen und Teilnehmern an Erwachsenenbildung
aufschlüsseln)?
Ja.
c) Unterstützt die Bundesregierung die von der Mitgliederversammlung
des Deutschen Studentenwerkes e. V. 2011 beschlossene Forderung,
die Fördersätze für Studierende zu erhöhen, und setzt sie sich auf
europäischer Ebene für eine Erhöhung der Fördersätze für Studierende
ein (bitte begründen)?
Über die Frage der Höhe der monatlichen Fördersätze für Studierende kann erst
nach Feststellung des Gesamtbudgets des Programms „Erasmus für alle“
entschieden werden.
16. a) Unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag der Europäischen
Kommission, dass die EU im Rahmen des Programmes „Erasmus für
alle“ eine Teilgarantie für Darlehen gewähren sollte, welche
Studierende aufnehmen um ein Masterstudium im Ausland zu absolvieren
(bitte begründen)?
Die Bundesregierung steht dem diesbezüglichen Vorschlag der Europäischen
Kommission grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber. Eine von der
Kommission in Auftrag gegebene Studie hat ergeben, dass vergleichbare Angebote in
den meisten EU-Staaten nicht existieren bzw. nicht alle EU-Staaten
gleichermaßen nach nationalem Ausbildungsförderungsrecht auch volle
Auslandsförderung in der EU gewähren. Demnach trägt die EU-Intervention einem
festgestellten Marktversagen Rechnung.
b) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der
Aufforderung des Deutschen Studentenwerkes e. V., anstelle von
Kreditbürgschaften Zuschüsse für Master-Studierende zu schaffen (vgl.
Beschluss der Mitgliederversammlung des Deutschen Studentenwerkes
e. V. 2011)?
In der Stellungnahme des Deutschen Studentenwerks wird davon ausgegangen,
dass statt der Erasmus-Stipendien zukünftig für Masterstudierende
ausschließlich Studiendarlehen vergeben werden. Diese Annahme trifft nicht zu. Bei der
Darlehensfazilität handelt es sich um ein zusätzliches Instrument.
Aktion Zuschuss je Person
Auslandsstudium 204
Auslandspraktikum 350
Drucksache 17/9936 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodec) Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Deutschen
Studentenwerkes e. V., dass eine Mobilitätssteigerung nur erreicht werden kann,
wenn ein Auslandsstudium keine finanzielle Hürde darstellt, und dass
aus diesem Grund eine bedarfsdeckende Höhe der
Mobilitätszuschüsse angestrebt werden sollte (bitte begründen)?
Die Bundesregierung teilt zwar grundsätzlich die Auffassung des Deutschen
Studentenwerks, nach der eine Mobilitätssteigerung nur erreicht werden kann,
wenn ein Auslandsstudium keine prohibitiv wirkende finanzielle Hürde
darstellt, nicht aber die daraus gezogene Schlussfolgerung, dass dies nur durch
eine für alle Fallkonstellationen vorgesehene und alle Einzelfallumstände
berücksichtigende voll bedarfsdeckende Förderung mit Mobilitätszuschüssen
gewährleistet wird. Deutschland ist aufgrund der Kombinierbarkeit von Erasmus-
Stipendien mit BAföG zudem bereits in einer privilegierten Situation, die es
auch Studierenden aus einkommensschwächeren Haushalten ermöglicht, einen
Auslandsaufenthalt zu verwirklichen. Eine Vollfinanzierung des Erasmus-
Auslandsaufenthalts ist daher nicht erforderlich und würde zudem aufgrund der
hohen Kosten und des beschränkten Gesamtbudgets auch viele Studierende von
einem Auslandsaufenthalt ausschließen.
d) Ist es aus Sicht der Bundesregierung sinnvoll, durch die Übernahme
von Kreditbürgschaften für die EU-Mitgliedstaaten Anreize zu
schaffen, die Studienfinanzierung über Kredite zu organisieren, um damit
die Fördermöglichkeiten der EU auszuschöpfen (bitte begründen)?
Die Bundesregierung kann nicht erkennen, dass durch die geplante
Darlehensfazilität Anreize für die Mitgliedstaaten geschaffen werden, durch eine
Studienfinanzierung über Kredite Fördermöglichkeiten der EU auszuschöpfen. Soweit
bekannt, ist die geplante Darlehensfazilität unabhängig von einer nationalen
Kofinanzierung.
e) Teilt die Bundesregierung die Befürchtung, dass eine Zunahme von
Kreditmodellen für die Studienfinanzierung gerade junge Menschen
aus finanzschwachen und nicht-akademischen Elternhäusern von
einem Studium abschrecken wird, und welche Konsequenzen zieht sie
hieraus für die Perspektiven der Studienfinanzierung (bitte
begründen)?
Die Bundesregierung teilt die Befürchtung nicht, dass der Vorschlag der
Europäischen Kommission zur Schaffung einer EU-finanzierten Garantie für
Masterstudiendarlehen im Ausland gerade junge Menschen aus finanzschwachen
und nicht-akademischen Elternhäusern von einem Studium abschrecken würde.
Es sind für die Bundesregierung keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass ein
junger Mensch von der Studienaufnahme als solcher abgeschreckt würde, weil
für eine später ggf. komplett im Ausland verbrachte zweite Studienstufe
(Master) unter Umständen auch ein Darlehen als Unterstützung angeboten wird.
17. Wird die Bundesregierung sich dafür einsetzen, dass die von der
Europäischen Kommission vorgeschlagene Aufstockung der finanziellen
Mittel für die Förderprogramme im betreffenden Bereich auf insgesamt
19,1 Mrd. Euro für die Laufzeit von 2014 bis 2020 in der Finanzplanung
tatsächlich eingestellt wird (bitte begründen)?
Die Bundesregierung setzt sich im Rahmen des übergeordneten Ziels der
Vereinbarung einer Obergrenze für die nächste Mittelfristige Finanzielle
Rahmenplanung in Höhe von 1 Prozent des EU-BNE für eine Neustrukturierung auch
zugunsten von Zukunftsprojekten ein.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/993618. a) Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag der Europäischen
Kommission, dass es in jedem Mitgliedstaat nur noch eine nationale
Agentur geben soll, die die zusammengeführten Programme betreut?
Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag der Kommission zur Verwaltung des
Programms durch eine einzige Nationale Agentur pro Mitgliedstaat ab. Die
teilweise allgemeine Ausrichtung sieht vor, dass mehrere Nationale Agenturen
benannt werden können.
b) Welche Institution sollte nach Auffassung der Bundesregierung bei
einer Zusammenführung der Förderprogramme die Rolle der nationalen
Agentur übernehmen?
Je nach Ergebnis der Verhandlungen wird die Bundesregierung nach dessen
Vorliegen entscheiden, welche Nationale Agentur benannt wird oder welche
Agenturen benannt werden.
19. a) Welches Bundesministerium wird nach einer Zusammenlegung der
EU-Förderprogramme in den Bereichen allgemeine und berufliche
Bildung, Jugend und Sport die Federführung für die Umsetzung des neuen
Programmes „Erasmus für alle“ haben?
b) Welche weiteren Bundesministerien werden an der Umsetzung
welcher Förderlinien von „Erasmus für alle“ in welcher Form beteiligt
sein?
Die Fragen 19a und b werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Bundesregierung wird die Frage der Ressortkoordinierung der Umsetzung
des neuen Programms rechtzeitig klären.
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ISSN 0722-8333]