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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Haushaltspolitische Leitbilder der Bundesregierung

Von der Bundesregierung im Sommer 2010 beschlossenes Sparpaket zur Haushaltskonsolidierung: geprüfte Finanzhilfen und Steuervergünstigungen, Einhaltung der Vorgaben zu Subventionen, Beteiligung der Finanzmarktbranche an den Krisenkosten, Luftverkehrsabgabe und betroffenen Ressorts; Umsetzung ausstehender Positionen, Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zum Betreuungsgeld, Anteil am Rückgang der Neuverschuldung<br /> (insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

13.06.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/981925. 05. 2012

Haushaltspolitische Leitbilder der Bundesregierung

der Abgeordneten Priska Hinz (Herborn), Katja Dörner, Sven-Christian Kindler, Dr. Tobias Lindner, Kerstin Andreae, Birgitt Bender, Hans-Josef Fell, Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter, Oliver Krischer, Dr. Hermann E. Ott und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Bundesregierung hat zu Beginn der 17. Legislaturperiode die Haushaltskonsolidierung zu einem ihrer zentralen politischen Ziele erklärt. Im Sommer 2010 beschloss die Bundesregierung als Handlungsleitfaden ihrer Haushalts- und Finanzpolitik das Papier „Die Grundpfeiler unserer Zukunft stärken. Acht Punkte für solide Finanzen, neues Wachstum und Beschäftigung und Vorfahrt für Bildung“. Als Anlage zu diesen politischen Vorgaben wurde das so genannte Sparpaket mit einem Konsolidierungsvolumen von 81,6 Mrd. Euro bis 2014 beschlossen. Diese Eckpunkte und das Sparpaket basieren auf den „Goldenen Regeln“ zur Haushalts- und Finanzpolitik aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP zur 17. Legislaturperiode.

Nicht nur der Handlungsleitfaden und die „Goldenen Regeln“, sondern besonders auch das konkrete Sparpaket enthielten haushaltspolitische Vorsätze, welche durch die konkrete Haushalts- und Finanzpolitik nicht eingehalten wurden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Welche Finanzhilfen und Steuervergünstigungen hat die Bundesregierung gemäß Punkt zwei des Papiers „Die Grundpfeiler unserer Zukunft stärken“ „auf den Prüfstand gestellt“, und mit welchem Ergebnis?

2

Welche Schritte hat die Bundesregierung umgesetzt oder plant sie zur Umsetzung ihrer Festlegung, dass beim Abbau der ökologisch schädlichen Subventionen „zunächst die Ausnahmeregelungen der so genannten Ökosteuer […] reduziert“ werden sollen (Punkt zwei „Subventionsabbau und ökologischen Neujustierung“ des Papiers „Die Grundpfeiler unserer Zukunft stärken“)?

3

Hat sich die Bundesregierung an die Maßgabe des Punkts zwei des Papiers „Die Grundpfeiler unserer Zukunft stärken“ gehalten: „In dieser Legislaturperiode wird es weder neue Subventionen geben noch werden bestehende erhöht“, und wenn nein, warum nicht, und welche Subventionen wurden neu eingeführt oder erhöht?

4

Welches Verhältnis hält die Bundesregierung für die Beteiligung der Finanzmarktbranche an den Kosten der Krise für erstrebenswert, wenn in Punkt acht des Papiers „Die Grundpfeiler unserer Zukunft stärken“ festgestellt wird, die Finanzmarktbrache „angemessen“ an den Kosten zu beteiligen, und hat die Bundesregierung inzwischen ein angemessenes Verhältnis erreicht, und wenn nein, warum nicht?

5

Hat sich die Bundesregierung an die Maßgabe des Punkts zwei des Papiers „Die Grundpfeiler unserer Zukunft stärken“ gehalten: „Sie [die Luftverkehrsabgabe] wird differenziert ausgestaltet (Preis, Lärm, Verbrauch).“, wenn nein, warum nicht?

6

Welche Positionen des Sparpaketes (Anhang des Papiers „Die Grundpfeiler unserer Zukunft stärken“) sind bislang in welcher Form mit welchem finanziellen Konsolidierungsumfang umgesetzt, bei welchen Positionen ist dies der Bundesregierung nicht entsprechend der Vorgaben gelungen, und aus welchem Grund jeweils nicht?

7

Wie verteilt sich der Erfolg der Umsetzung der Maßnahmen des Sparpakets auf die Ressorts, in welchen Ressorts wurden die im Sparpaket vorgesehenen Maßnahmen vollständig umgesetzt, in welchem teilweise, und in welchem gar nicht?

8

Strebt die Bundesregierung die Umsetzung der bisher nicht umgesetzten Positionen des Sparpakets noch an, und wenn nein, warum nicht, und wenn ja, wann wird die vollständige Umsetzung des Sparpakets nach Auffassung der Bundesregierung abgeschlossen sein?

9

Wodurch wurden Mindereinnahmen und Mehrausgaben durch nicht umgesetzte Positionen des Sparpakets kompensiert, so dass die Neuverschuldung 2011 trotz ausgebliebener Sparvorhaben niedriger lag als geplant?

10

Stehen die Mittel, die Mindereinnahmen und Mehrausgaben durch nicht umgesetzte Positionen des Sparpakets 2011 kompensiert haben, dem Bundeshaushalt nach Einschätzung der Bundesregierung in den kommenden Jahren dauerhaft und konstant zur Verfügung?

11

Warum ist es aus Sicht der Bundesregierung machbar, die Aufwendungen für das geplante Betreuungsgeld außerordentlich als Einzelplanaufstockung zur Verfügung zu stellen, obwohl eine der „Goldenen Regeln“ wie folgt lautet: „Für die Maßnahmen, die nicht im Rahmen des beschlossenen Finanzrahmens finanziert werden sollen, ist grundsätzlich eine unmittelbare, vollständige und dauerhafte Gegenfinanzierung im jeweiligen Etat des Bundeshaushaltes sicherzustellen.“?

12

Welche Art von Untersuchung mit welchem Ergebnis hat es bei der geplanten Einführung des Betreuungsgeldes gegeben, wie unter Punkt zwei des Koalitionsvertrags (Generationengerechte Finanzen) gefordert wird: „Zur Entlastung des Haushaltsseite ist es zudem notwendig, angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für alle finanzwirksamen Maßnahmen durchzuführen.“?

13

Welcher Anteil des Rückgangs der geplanten Neuverschuldung der jeweiligen Haushaltsjahre 2010, 2011 und 2012 wurde bzw. wird durch die Umsetzung des Sparpakets erreicht, welcher durch andere Verbesserungen der Haushaltslage, wie Steuermehreinnahmen, geringere Zinskosten oder niedrigere Kosten für Arbeitslosigkeit?

Berlin, den 25. Mai 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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