[Deutscher Bundestag Drucksache 17/10020
17. Wahlperiode 15. 06. 2012
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz vom 13. Juni 2012 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Behm, Harald Ebner,
Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/9823 –
Maßnahmen gegen den Eichenprozessionsspinner
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Aufgrund von gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die die sogenannten
Brennhaare der Raupen des Eichenprozessionsspinners auslösen können, wird die
Ausbreitung des Eichenprozessionsspinners in Deutschland vielfach mit Sorge
betrachtet. Neben dem Eichenprozessionsspinner kommt auch der
Kiefernprozessionsspinner in Deutschland vor. Bei Massenauftreten gehen Forstbetriebe
und Kommunen derzeit verstärkt mit Insektiziden gegen die Raupen des
Eichenprozessionsspinners vor.
Aber auch diese Bekämpfungsmaßnahmen lösen Besorgnis im Hinblick auf
mögliche Gesundheitsgefahren für die Menschen und negative Auswirkungen
auf die Lebensgemeinschaft der betroffenen Gebiete aus.
Prozessionsspinner sollten wie alle Kreaturen als Teil der Natur betrachtet
werden. Bekämpfungsstrategien gegen diese Schmetterlinge und ihre Larvenstadien
müssen deshalb die Interessen des Menschen und die der Natur ausbalancieren.
1. Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung – eventuell gemeinsam mit
den Bundesländern – zur effektiven Bekämpfung des
Eichenprozessionsspinners und zum Schutz der Bevölkerung?
Welche Rolle spielen dabei Einschränkungen des Betretungsrechts, die
Bekämpfung mit Insektiziden und Methoden, die ohne gleichzeitige
Beeinträchtigung der sonstigen Waldfauna auskommen?
Der Eichenprozessionsspinner breitet sich seit mehreren Jahren in Deutschland
aus und besiedelt verstärkt auch Erholungs- und Siedlungsbereiche des
Menschen. Die Larven (Schmetterlingsraupen) dieses Schmetterlings schädigen nicht
nur Eichen. Sie können auch die Gesundheit des Menschen beeinträchtigen.
Deren humanpathogenes Potenzial beruht auf den sogenannten Brennhaaren, die ab
dem dritten Larvenstadium gebildet werden. Bis zum Erreichen des sechsten
und letzten Larvenstadiums nimmt die Anzahl und Länge der „Brennhaare“ mit
jeder Häutung zu. Das dort enthaltene Nesselgift Thaumetopoein gefährdet die
menschliche Gesundheit. Bei Kontakt können Hautirritationen,
Augenreizungen, Atembeschwerden und pseudoallergische Reaktionen auftreten, die
bisweilen auch zu Krankschreibungen führen. Betroffen sind Spaziergänger ebenso
wie Waldarbeiter oder andere Personen, die sich im Bereich befallener Bäume
aufhalten.
Aus Gründen des Gesundheitsschutzes und im Interesse des Waldschutzes wird
eine nachhaltige und abgestimmte Bekämpfung des Schädlings immer
notwendiger. Die Bekämpfungsstrategie ist abhängig von der jeweiligen Situation.
Viele Länder führen jährlich Monitorings zur Populationsentwicklung und
Analyse der Befallslage (Gespinstzählungen, Eiproben und Beobachtung des
Fraßgeschehens) durch.
Sowohl aus wirtschaftlicher Sicht als auch aus Sicht des Gesundheitsschutzes ist
eine Bekämpfung mit Insektiziden und gegebenenfalls auch mit
physikalischmechanischen Methoden notwendig. Neben der Anwendung von Insektiziden
mit Helikoptern in Waldbeständen reicht die Spanne im urbanen Bereich von der
Sperrung befallener Areale bis hin zu lokalen Maßnahmen, bei denen
Raupennester und -haare von Spezialisten mit Vollschutz und Atemmaske von
Einzelbäumen abgesaugt werden. In den jeweiligen Bereichen Waldschutz und
Urbanes Grün ist auf die unterschiedliche Rechtslage zu achten. Sobald der Befall so
stark ist, dass Bäume oder ganze Waldbestände geschädigt werden können, gilt
das Pflanzenschutzrecht. Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung unterliegen
dem Biozidrecht oder dem allgemeinen Ordnungsrecht.
Alle Risikominderungs- und Schutzmaßnahmen müssen die Gefahren durch die
Brennhaare für die Anwender und die allgemeine Öffentlichkeit und das
gesundheitliche Risiko der Pflanzenschutzmittelanwendungen für Anwender und
Nebenstehende berücksichtigen.
Eine Einschränkung des Betretungsrechts und Sperrungen von Waldgebieten
sind durch die Ordnungsbehörden der Länder zu veranlassen. Verantwortlich für
die Durchführung des Gesundheitsschutzes sind auf öffentlichen Flächen Städte
und Gemeinden, auf Privatgrundstücken der jeweilige Eigentümer.
Viele Länder haben zur effektiven Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners
und zum Schutz der Bevölkerung ein verwaltungsübergreifendes Konzept für
ein koordiniertes Vorgehen, einschließlich der nach den gegebenen
Rechtsvorschriften möglichen Bekämpfungsmöglichkeiten, erarbeitet. Dies schließt die
Situationsanalyse und Beratung durch die Forstlichen Versuchsanstalten und die
Pflanzenschutzdienste der Länder ein.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und das Julius Kühn-Institut
(JKI) führten am 6. und 7. März 2012 ein Fachgespräch zu den „ökologischen
Schäden, gesundheitlichen Gefahren und Maßnahmen zur Eindämmung des
Eichenprozessionsspinners im Forst und im urbanen Grün: Fakten – Folgen –
Strategien“ durch. Die Ergebnisse des Fachgesprächs sind unter folgendem Link
abrufbar:
www.bfr.bund.de/de/veranstaltung/fachgespraech_2012__prozessionsspinner
__lepidoptera__notodontidae__-128417.html
2. Was sind die Gründe für die Ausbreitung und für die Massenvermehrungen
des Eichenprozessionsspinners?
Nach derzeitigem Stand in der Wissenschaft besteht der Verdacht, dass diese
wärmeliebende Schmetterlingsart durch den fortschreitenden globalen
Klimawandel begünstigt wird. Vor diesem Hintergrund werden sich die
Entwicklungsbedingungen für die Larvenstadien verbessern, insbesondere in den
Frühjahrsmonaten.
Der Eichenprozessionsspinner wurde in Deutschland erstmals im Jahr 1826
nachgewiesen. Lokale Massenvermehrungen wurden bereits seit 1936 in
Deutschland beobachtet, diese blieben aber auf drei bis vier Jahre begrenzt. Seit
1993 ist dagegen bis heute eine Ausdehnung des Verbreitungsgebietes in
Deutschland zu beobachten, insbesondere seit dem Hitze- und Trockenjahr
2003. Der Eichenprozessionsspinner tritt derzeit verstärkt in Baden-
Württemberg, Bayern und Sachsen-Anhalt auf, in kleineren Populationen aber auch in
anderen Ländern.
3. Welche natürlichen Feinde hat der Eichenprozessionsspinner in
Deutschland?
Die häufigsten Gegenspieler sind Raupen- und Puppenparasitoide wie
Raupenfliegen, Schlupf- und Brackwespen. Auch räuberisch lebende Insekten, wie
Waldameisen, Puppenräuber und Raubwanzen gehören zu den Antagonisten.
Fledermäuse und Vögel erbeuten vorwiegend Falter. Nur wenige Vogelarten
verzehren die Raupen des Eichenprozessionsspinners.
Die Bedeutung der Antagonisten (Räuber) bei der Regulation von Phytophagen-
Populationen ist jedoch beschränkt, da eine Reihe von ökologischen
Einflussfaktoren das Populationswachstum von Beute und Antagonisten beeinflussen.
Im Regelfall können sie nicht den Populationszuwachs bei einer starken
Vermehrungsrate bremsen, da sie erst mit einer Zeitverzögerung (von 2 bis 3 Jahren)
auf die Beutepopulation reagieren. Die Bedeutung der Antagonisten liegt darin,
bei geringen bis mittleren Beutedichten, den Bestand niedrig zu halten und damit
einen Populationsanstieg zu verzögern bzw. auch zu verhindern. Die Wirkung
der Parasitoiden wird als höher eingeschätzt, weil ihre Spezialisierung auf
bestimmte Wirtsarten stärker ausgeprägt ist als bei den Räubern. In vielen
Untersuchungen wurde nachgewiesen, dass die Parasitoiden vorwiegend eine
regulierende Wirkung in der Latenz- und Retrogradationsphase besitzen, bei den
Räubern ist es auf die Latenzphase begrenzt.
Daher muss bei einer hohen Dichte der Schädlingspopulation diese mit
Insektiziden künstlich abgesenkt werden (auf eine Mindestdichte, die die Population
benötigt um existieren zu können). Zum jetzigen Zeitpunkt haben die
natürlichen Gegenspieler keinen wesentlichen Einfluss mehr auf die Reduzierung der
Population des Eichenprozessionsspinners.
4. Sind der Bundesregierung Forschungsvorhaben zur Entwicklung von
Bekämpfungsstrategien unter Einbeziehung bzw. durch Förderung dieser
natürlichen Feinde bekannt, und wenn ja, welche?
Umfänglichere Forschungsvorhaben zur Entwicklung von
Bekämpfungsstrategien unter Einbeziehung bzw. durch Förderung dieser natürlichen Feinde sind
nicht bekannt. Zurzeit laufen in einzelnen forstlichen Versuchsanstalten
Erhebungen bzw. Untersuchungen zu Bedeutung der natürlichen Antagonisten.
Das Julius Kühn-Institut befasst sich wissenschaftlich mit der Frage der
„Ausbreitung und Bedeutung von Baumparasiten mit humanpathogenem Potenzial
(wie z. B. dem Eichenprozessionsspinner)“. In enger Zusammenarbeit mit den
Forstlichen Versuchsanstalten bzw. Waldschutz-Dienststellen der Länder wird
seit mehreren Jahren zur Erfassung der Ausbreitungsdynamik eine Karte der
Befallsgebiete des Eichenprozessionsspinners in Deutschland erstellt.
5. Wenn nicht, hält die Bundesregierung angesichts der Ausbreitung des
Eichenprozessionsspinners solche Forschungsvorhaben für sinnvoll, und ist
beabsichtigt, solche Vorhaben auszuschreiben?
Untersuchungen zur Entwicklung von Bekämpfungsstrategien unter
Einbeziehung der natürlichen Feinde (insbesondere Parasitoide) des
Eichenprozessionsspinners, einschließlich ihrer Förderung, wären auch für künftige Gradationen
von Interesse. Sie bedürfen jedoch einer langfristigen wissenschaftlichen
Begleitung von ausgewiesenen Experten. Die Finanzierung solcher langfristigen
Vorhaben wäre zu klären.
6. Wie weit ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Entwicklung von
Pheromonfallen zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners?
Grundsätzlich können Pheromonfallen zur Prognose der
Populationsentwicklung bestimmter phytophager Insekten (z. B. Borkenkäfer, Nonne) eingesetzt
werden, aber nicht zur Bekämpfung. Neben dem hohen Pflegeaufwand beträgt
die Fangleistung auch bei einer hohen Fallendichte nur maximal ca. 30 Prozent.
Es gibt zurzeit Bestrebungen der Waldschutzdienste bzw. Forstlichen
Versuchsanstalten, Pheromonfallen für das Monitoring des Eichenprozessionsspinners zu
konzipieren. Bisher befinden sich die Untersuchungen in der Anfangsphase, da
die bisher getesteten Pheromone keine oder nur geringe Attraktivität für die
Männchen des Eichenprozessionsspinners besaßen. Zudem konnte bisher kein
Korrelationswert zwischen den Zahlen der gefangenen Schmetterlinge und der
tatsächlichen Populationsdichte ermittelt werden.
7. Inwieweit sind die Schadwirkungen des Eichenprozessionsspinners mit
denen des Kiefernprozessionsspinners vergleichbar, und inwieweit ist ein
gemeinsames Vorgehen bei der Entwicklung von Bekämpfungsstrategien
sinnvoll und möglich?
Neben dem Eichenprozessionsspinner ist auch der Kiefernprozessionsspinner in
Deutschland verbreitet. Als ein nicht überwiegend wärmeliebendes
Faunenelement, ist diese Art vorwiegend in nördlichen Ländern Europas vertreten.
Vorkommen wurden vor allem im Norden Mittel- und Osteuropas registriert, im
Nordosten Deutschlands (Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Berlin,
Sachsen), in Dänemark (Bornholm), Schweden (Gotland, Öland), in Polen und
der Russischen Förderation (Kaliningrad, Moskau). Sporadisch wird diese Art
auch in Frankreich und Spanien angetroffen. Besiedelt werden alle Arten der
Gattung Pinus (Kiefer), besonders auf schlechtwüchsigen Standorten, wie zum
Beispiel Dünenaufforstungen. In Deutschland wurde der
Kieferprozessionsspinner bereits im Jahr 1756 bei Dresden (Sachsen) nachgewiesen. In Brandenburg
wurde die Art 1902 zeit- und stellenweise häufig gemeldet. Als relevanter
Forstschädling mit Massenvermehrung trat der Kiefernprozessionsspinner 1947 bis
1949 im Bundesland Sachsen (Hoyerswerda) auf einer Schadfläche von ca.
2 500 Hektar auf. In dieser Zeit versuchten erstmals Forstbeamte, durch Zuchten
die Lebensweise dieser Schmetterlingsart zu untersuchen.
Nach langer Unauffälligkeit wurde der Kiefernprozessionsspinner in 2008
wieder häufiger in Brandenburg beobachtet, wobei es sich hierbei um nur geringe
Dichten und ein kleinflächiges Auftreten handelt. Weitere betroffene Gebiete
befinden sich bisher in den Ländern Mecklenburg-Vorpommern (Lubmin,
Usedom), Berlin und Sachsen (östlich der Elbe).
Wie bei dem Eichenprozessionsspinner, schadet auch der
Kiefernprozessionsspinner seiner Wirtsbaumart durch ausgedehnten Blattfraß. Die
Schadenssymptome ähneln denen der Buschhornblattwespe. In der Vergangenheit beschränkte
sich der Fraß auf 40 bis 50 Meter breite Streifen entlang von Waldwegen,
Bestandesrändern und Schneisen. Als vorbeugende waldbauliche Maßnahme wird
die Begründung von Mischwald empfohlen.
Da es sich bei dem Kiefernprozessionsspinner um eine Art der kühleren Klimate
handelt und mittels Waldumbaumaßnahmen, die bereits seit ca. 1993 in
Kiefernreinbeständen umgesetzt werden, langfristig eine Dämpfung hinsichtlich
Häufigkeit und Intensität von Massenvermehrungen phyllophager
Schmetterlingsarten erwartet wird, ist eine Vergleichbarkeit mit dem Eichenprozessionsspinner
nicht gegeben. Auch unterscheiden sich beide Arten bezüglich der Biologie und
des bevorzugten Habitats, wobei der Eichenprozessionsspinner neben
Waldgebieten und Waldrändern zunehmend auch besonnte Einzelbäume im urbanen
Bereich besiedelt.
Die Entwicklung von Bekämpfungsstrategien ist daher individuell für den
Eichenprozessionsspinner vorzunehmen.
8. Gäbe es allein aus Sicht des Waldschutzes – also wenn keine
gesundheitlichen Probleme beim Menschen auftreten würden – hinreichende Gründe,
gegen die Ausbreitung des Eichenprozessionsspinners vorzugehen?
Unter welchen Umständen führen die Fraßschäden zu nennenswerten
wirtschaftlichen Schäden?
Der Eichenprozessionsspinner neigt zu Massenvermehrungen (Gradationen). Er
wird wegen der Gefahr wiederholter Fraßschäden im Verlauf einer
Massenvermehrung als Bestandesschädling angesehen. Bei der Einschätzung der
Bestandesgefährdung müssen das Wissen um die Physiologie der Eiche (Ringporer),
die Vielfalt weiterer Faktoren der Eichen-Komplexkrankheit (Eichensterben)
und vorliegende Erfahrungen über erhöhte Absterberaten der Eichen bis hin zu
Bestandesverlusten in den betroffenen Forstrevieren berücksichtigt werden.
Dem Fraß der Eichenprozessionsspinnerraupen folgt regelmäßig Mehltaubefall
an Regenerations- und Johannistrieben, der damit auch eine mögliche
Assimilation der Bäume im Spätsommer verhindert. Das Absterben einzelner Bäume
führt zur Verlichtung der Bestände und fördert so wärmeliebende Holz- und
Rindenbrüter wie Eichenprachtkäfer. Mit den aufgrund der Klimaveränderungen
immer häufiger zu erwartenden Witterungsextremen – wie unter anderem
Spätfrost und Dürre – erhöht sich die Gefährdung der Bestände zusätzlich. Ohne
Pflanzenschutzmaßnahmen muss bei dem in der Regel über mehrere Jahre
anhaltenden starken Befall auf einer Fläche mit dem Absterben von
Eichenbeständen gerechnet werden.
Wie die Erfahrungen der letzten Jahre gezeigt haben, kann mehrjähriger Befall
durch den Eichenprozessionsspinner in Kombination mit dem Fraß weiterer
schädlicher Schmetterlingsarten und zusätzlich Befall durch blattzerstörende
Pilze zu Vitalitätsverlusten bis hin zum Absterben befallener Eichen führen.
Kahlfraßereignisse durch den Eichenprozessionsspinner führen in jedem Fall zu
erheblichen wirtschaftlichen Schäden durch Zuwachsverluste.
Der einzige kurzfristig beeinflussbare Faktor der „Eichen-Komplexkrankheit“
ist die Eindämmung des Blattmasseverlustes durch Insekten. Nach einmaligem
Kahlfraß und bei Witterungsextremen kann das Ausmaß von Bestandesschäden
durch eine Pflanzenschutzmittelanwendung (Verhinderung von Fraßschäden)
verringert werden.
9. Wie viele Menschen, die sich beruflich im Wald aufhalten und wie viele
Waldbesucher sind in den letzten Jahren von den Raupen verletzt, gefährdet
bzw. geschädigt worden?
Es gibt keine gesetzlich festgelegte Meldepflicht an die Gesundheitsbehörden
und keine statistische Erhebung über die Anzahl betroffener Personen und dem
Ausmaß der Gesundheitsschäden. Aus den Informationen der Länder ist zu
schließen, dass jährlich viele Personen (Waldarbeiter, Forstdienste, Beschäftigte
der Pflanzenschutz- und Waldschutzdienste, Brennholz-Selbstwerber,
Spaziergänger, Waldkindergärten oder Besucher von Restaurants) betroffen sind.
10. Welcher Befallsgrad des Waldes und welche Zahl von durch juckende,
entzündliche Hautausschläge mit starkem Juckreiz, mit Rötungen, Quaddeln,
Bläschen (sogenannte Raupendermatitis) betroffenen Menschen reicht aus,
um den großflächigen Einsatz von Insektiziden zu rechtfertigen?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Siehe auch Antwort
zu Frage 1.
11. Wie lange entfalten die Raupenhaare auch nach dem Absterben der Raupen
noch ihre gesundheitsschädigende Wirkung beim Menschen?
In der Literatur wird berichtet, dass die Gefährlichkeit der Raupenhaare des
Kiefernprozessionsspinners (Thaumetopoea pityocampa) nicht verjährt.
Untersuchungen von 1927 bis 1939 haben gezeigt, dass die Brennhaare auch nach
zwölf Jahren die gleiche gesundheitsschädigende Wirkung besitzen. Nach
Angaben des Autors (HASE 1939) gilt dies auch für Raupenhaare des
Eichenprozessionsspinners.
Nach Untersuchungen in den Niederlanden sollen die Raupenhaare auf den
abgestreiften Larvenhäuten ihre gesundheitsschädliche Wirkung noch mindestens
sechs Jahre behalten.
12. Inwieweit werden neben dem Menschen auch Tiere durch die Brennhaare
des Eichenprozessionsspinners gesundheitlich beeinträchtigt?
Welche Tierarten sind besonders betroffen?
Auch andere Säugetiere – Wild- wie Haustiere – reagieren empfindlich auf die
Brennhaare des Eichenprozessionsspinners. Experten gehen davon aus, dass bei
Wild- und Haustieren grundsätzlich ähnliche Symptome beim Kontakt mit
Brennhaaren auftreten wie beim Menschen, auch wenn es bei ihnen recht selten
zu Erkrankungen kommt. Außerdem ist es möglich, dass Tiere als Überträger
fungieren, wenn die Brennhaare auf dem Fell haften bleiben. Besonders
gefährdet durch die Brennhaare sind Tiere, die in der Nähe von befallenen Bäumen
weiden. Auch durch Erntegut, wie z. B. Heu, kann es in Ställen zu Erkrankungen
kommen, wenn kontaminiertes Eichenlaub mit eingebunden wurde.
13. Welche Insektizide wurden in den Jahren seit 2005 neben Dipel ES zur
Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners in welchem Umfang eingesetzt
(bitte nach Wirkstoff, ausgebrachter Wirkstoffmenge und
Ausbringungsjahr aufschlüsseln)?
Hersteller und Vertreiber von Pflanzenschutzmitteln sind gemäß § 64 des
Pflanzenschutzgesetzes verpflichtet, dem Bundesamt für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit (BVL) jährlich die Mengen der Pflanzenschutzmittel
und darin enthaltenen Wirkstoffe zu melden, die im Inland abgegeben oder
ausgeführt wurden. Für Pflanzenschutzmittel, deren Inverkehrbringen vom BVL
gemäß § 29 des Pflanzenschutzgesetzes (Notfallsituation) genehmigt wurde,
besteht keine Meldepflicht. Diese Mittel gehen mit der genehmigten Menge in die
Statistik ein, sofern keine anderen Informationen vorliegen. Eine Aussage zu
tatsächlich angewandten Produktmengen ist generell als auch bezogen auf einzelne
Anwendungsgebiete nicht möglich.
Die Gruppe „Freifressende Schmetterlingsraupen“ umfasst neben dem
Eichenprozessionsspinner verschiedene Insektenarten, unter anderem die Raupen der
Kieferfraßgesellschaft (Kiefernspinner, Kiefernspanner, Forleule, Nonne), der
Eichenfraßgesellschaft (Eichenwickler, Kleiner und Großer Frostspanner), des
Schwammspinners oder der Blattwespen.
Folgende Pflanzenschutzmittel waren bzw. sind seit 2005 im Forst zur
Bekämpfung freifressender Schmetterlingsraupen zugelassen:
14. Welche rechtlichen Voraussetzungen müssen für den Einsatz dieser
Insektizide vorliegen?
Welche Vorkehrungen zur Abwehr von Gesundheitsschäden sind zu
ergreifen?
Für die Anwendung von Insektiziden als Pflanzenschutzmaßnahme gelten die
Regeln des Pflanzenschutzgesetzes. Das Insektizid muss eine Zulassung als
Pflanzenschutzmittel haben oder es muss eine Notfallzulassung nach § 29
Absatz 1 Nummer 1 des Pflanzenschutzgesetzes in Verbindung mit Artikel 53 der
Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 vorliegen (nicht anders abzuwehrende Gefahr).
Bei der Anwendung sind außerdem die mit der Zulassung bzw. der
Notfallzulassung festgelegten Anwendungsbestimmungen und Auflagen zu beachten sowie
die Grundsätze für die Durchführung der guten fachlichen Praxis im
Pflanzenschutz. Die Anwendung darf nur durch Personen erfolgen, die sachkundig sind.
Soll die Anwendung mit Luftfahrzeugen erfolgen, sind außerdem die
Voraussetzungen des § 18 des Pflanzenschutzgesetzes zu beachten. Das anzuwendende
Pflanzenschutzmittel muss durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit im Benehmen mit dem Julius Kühn-Institut, dem
Bundesinstitut für Risikobewertung und dem Umweltbundesamt grundsätzlich für
die Anwendung mit Luftfahrzeugen genehmigt sein und die Durchführung der
Maßnahme selbst muss durch die zuständige Behörde des Landes genehmigt
sein. Das Land ist auch für die Überwachung der Anwendung zuständig.
Wird ein Insektizid gegen den Eichenprozessionsspinner als Biozid zum Schutz
der Gesundheit des Menschen angewandt, so muss dieses gemäß der Biozid-
Produkt-Richtlinie 98/8/EG zugelassen bzw. registriert sein. Die Zulassung
eines Biozid-Produktes ist nur möglich, wenn der darin enthaltene Wirkstoff zuvor
in einem europäischen Verfahren bewertet und mittels einer unmittelbar
geltenden Entscheidung der Europäischen Kommission in den Anhang der Richtlinie
98/8/EG (Positivliste) aufgenommen worden ist.
Produkt Wirkstoff Zugelassen bis Anwendung
Karate
WG Forst
Lambda-Cyhalothrin 31. 12. 2007 mit Bodengeräten
oder Hubschraubern
Dipel ES Bacillus thuringiensis subsp.
kurstaki Stamm HD-1
28. 02. 2011 mit Bodengeräten
oder Hubschraubern
Dimilin
80 WG
Diflubenzuron 31. 12. 2014 mit Bodengeräten
oder Hubschraubern
Karate Forst
flüssig
Lambda-Cyhalothrin 31. 12. 2018 ausschließlich
mit Bodengeräten
Dipel ES Bacillus thuringiensis subsp.
kurstaki Stamm HD-1
31. 12. 2021 ausschließlich
mit Bodengeräten
Gemäß § 28 Absatz 8 des Chemikaliengesetzes sind Biozid-Produkte, die
ausschließlich Wirkstoffe enthalten, die für die betreffende Produktart in Anhang II
der Verordnung (EG) Nr. 1451/2007 vom 4. Dezember 2007 über die zweite
Phase des Zehn-Jahres-Arbeitsprogramms gemäß Artikel 16 Absatz 2 der
Richtlinie 98/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über das
Inverkehrbringen von Biozid-Produkten aufgeführt sind, bis zur Entscheidung über die
Aufnahme der/des Wirkstoffe/s, längstens aber bis zum 13. Mai 2014
zulassungsfrei verkehrsfähig.
Biozid-Produkte mit den Wirkstoffen Margosa-Extrakt, Diflubenzuron oder
Lambda-Cyhalothrin sind derzeit aufgrund von Übergangsregelungen in
Deutschland zulässig, ohne dass sie bisher in einem Zulassungsverfahren
abschließend auf ihre Unbedenklichkeit geprüft wurden. Eine
Zulassungsentscheidung, basierend auf einer Risikobewertung des Produktes und somit eine
abschließende Beurteilung ihrer Vertretbarkeit für Mensch und Umwelt, ist derzeit
noch nicht erfolgt. Im Rahmen des oben genannten europäischen Verfahrens ist
jedoch die Einstufung und Kennzeichnung der Stoffe betrachtet worden (siehe
auch Antworten zu den Fragen 19 und 20).
Biozid-Produkte mit dem Wirkstoff Alpha-Cypermethrin sind derzeit noch
verkehrsfähig, es liegt jedoch für den Wirkstoff Alpha-Cypermethrin im Rahmen
des EG-Überprüfungsprogramms für alte Biozid-Wirkstoffe ein Vorschlag vor,
diesen Wirkstoff mittels einer unmittelbar geltenden Entscheidung der
Europäischen Kommission (Nichtaufnahme in den Anhang I) für den Biozid-Bereich zu
verbieten.
Im Rahmen einer Informationsmitteilung an die Länder werden bei Verwendung
der genannten Biozid-Produkte bis zur Entscheidung über eine Biozid-Produkt-
Zulassungserteilung Risikominderungsmaßnahmen empfohlen, die sich an
denen vergleichbarer Pflanzenschutzmittel orientieren.
15. Wie ist der Erfolg des Insektizideinsatzes gegen Eichenprozessionsspinner
einzuschätzen?
In welchem Maß kann der Raupenbefall durch den Einsatz der Insektizide
kurzfristig und langfristig verringert werden?
Ein gezieltes Vorgehen in Befallsschwerpunkten zeigt Erfolge. Nach der
Anwendung von Insektiziden in bestandesgefährdeten Eichenbeständen mit
Helikoptern beruhigte sich das Schadgeschehen lokal, z. B. in Brandenburg, Bayern
und Baden-Württemberg, sicherlich auch gefördert durch die konsequente
Anwendung des selektiv wirkenden biologischen Pflanzenschutzmittels Dipel
ES und des Häutungshemmers Dimilin. Auch wurde an den
Verpuppungsnestern ein auffälliges Vorkommen natürlicher Gegenspieler beobachtet (Schwarze
Schlupfwespen und Raupenfliegentönnchen). In diesem Bereich sind
Bestandesverluste der Eiche verhindert worden.
Die langfristige Wirkung einer Insektizidanwendung ist unter anderem abhängig
vom Wiederbesiedlungsdruck in behandelten Wäldern und damit von der
Entfernung zum nächsten unbehandelten Waldbestand. Ein weiterer wichtiger
Faktor sind die Witterungsbedingungen in den Folgejahren. Bei vollflächigen
Insektizidanwendungen in isoliert gelegenen Waldbeständen ist eine
Wirkungsdauer von mindestens drei Jahren nachgewiesen.
Auf Grund der eingeschränkten Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln und
einschränkender Anwendungsbestimmungen für Anwendungen mit
Helikoptern, ist eine nachhaltige Anwendung zugelassener Insektizide im Forst immer
häufiger nicht möglich. Infolgedessen konnten einzelne Behandlungen von
massiv befallenden Flächen im letzten Jahr nicht oder nicht mehr rechtzeitig
durchgeführt werden.
16. Welche Auswirkungen auf die Lebensgemeinschaften, die in und an den
Eichen leben, sind durch den Einsatz der Insektizide zu befürchten bzw. zu
erwarten?
Welche diesbezüglichen wissenschaftlichen Erkenntnisse liegen vor?
Sowohl Insekten als auch Spinnentiere werden durch den Einsatz von
Insektiziden getötet. Das Ausmaß der Auswirkungen hängt vom Wirkungsspektrum
der verwendeten Mittel ab:
• Bacillus thuringiensis wirkt auch auf andere Schmetterlingsraupen,
• das Fraßgift „Dimilin“ wirkt auf sich häutende pflanzenfressende Insekten
und möglicherweise auch auf deren Fressfeinde,
• das Kontaktinsektizid „Karate“ mit Breitband-Wirkung wirkt auf die gesamte
Arthropodenfauna in den behandelten Kronenbereichen.
Zu Auswirkungen von Insektizidanwendungen in Wäldern liegen
Untersuchungen aus Deutschland und aus verschiedenen anderen Ländern vor. Die
Ergebnisse deuten darauf hin, dass eine Kompensation von Schäden im Wesentlichen
durch Einwanderung von Tieren aus nicht beeinträchtigten Bereichen
ermöglicht wird, wobei eine vollständige Kompensation je nach behandelter
Flächengröße auch länger als ein Jahr dauern kann.
17. Welche Auswirkungen hat das flächenhafte Ausbringen der Insektizide
(z. B. durch Hubschrauber) auf im Wald lebende Tiere, insbesondere auf
Vögel während der Brutzeit, aquatische Organismen oder Bienen?
Eine Zulassung bzw. Genehmigung wird durch das Bundesamt für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit für ein Pflanzenschutzmittel nur
ausgesprochen, wenn unter anderem unvertretbare Auswirkungen auf den Naturhaushalt
als Folge der vorgesehenen Anwendung ausgeschlossen werden können.
Gegebenenfalls werden zusätzliche Risikominderungsmaßnahmen
(Anwendungsbestimmungen) mit dem Ziel der Minderung der Exposition von gefährdeten
Organismengruppen erteilt.
Pflanzenschutzmittel mit den insektiziden Wirkstoffen Diflubenzuron (Dimilin
80 WG) und Lambda-Cyhalothrin (Karate Forst flüssig) sind sehr giftig für
Gewässerorganismen, insbesondere Fische und Krebstiere. Bei der Anwendung mit
Hubschraubern sind daher Abstände von 100 Metern zu Oberflächengewässern
einzuhalten, um Einträge durch Abdrift auszuschließen, die zu unvertretbaren
Effekten führen könnten. Auswirkungen des Wirkstoffs Bacillus thuringiensis
(Dipel ES) sind als erheblich weniger gravierend zu bewerten, weshalb in
diesem Fall ein Abstand von 25 Metern zu Oberflächengewässern einzuhalten ist.
Insektizide Pflanzenschutzmittel wirken ihrer Zweckbestimmung entsprechend
giftig auf Arthropoden (Insekten, Spinnentiere). In Abhängigkeit von der
Selektivität des Wirkstoffs und dem relevanten Expositionsweg können daher auf den
behandelten Flächen Auswirkungen auf Nichtziel-Arthropoden nicht
ausgeschlossen werden. Derartige mögliche Auswirkungen auf den Naturhaushalt
müssen gegenüber den Folgen der Einwirkung der Schadorganismen bei
Unterlassen der Behandlungsmaßnahme abgewogen werden. Hier ist zu
berücksichtigen, dass ein Totalverlust der Waldbäume ebenfalls zu erheblichen
Auswirkungen auf das Ökosystem führen würde. Um in jedem Fall eine Wiedererholung
von möglicherweise beeinträchtigten Populationen von Nichtziel-Arthropoden
zu gewährleisten, wurden Risikominderungsmaßnahmen erteilt, die den
Umfang der Behandlungsflächen beschränken (z. B. bei Karate Forst flüssig:
maximal 50 Prozent einer zusammenhängenden Waldfläche, keine Behandlung des
Waldrandes), wodurch Refugialflächen erhalten bleiben. Diese Maßnahmen
dienen ebenso dem Schutz von anderen insektenfressenden Wildtieren,
insbesondere Vögeln, die nicht durch eine direkte Einwirkung der Pflanzenschutzmittel,
sondern möglicherweise durch einen auf die Insektizidbehandlung
zurückzuführenden Nahrungsmangel beeinträchtigt werden könnten. Im Rahmen der
Genehmigungen auf Länderebene ist zudem für die betroffenen Flächen zu prüfen, ob
bestimmte Teilflächen von einer Behandlung auszunehmen sind, beispielsweise
weil dort besonders geschützte Arten von Nichtziel-Arthropoden vorkommen.
Insbesondere stellen die Auflagen sicher, dass bei den Anwendungen
ausreichend große Rückzugsräume verbleiben, von denen aus eine Wiederbesiedelung
der behandelten Flächen durch die Nichtzielinsekten erfolgen kann.
18. Werden die Eichenbestände durch den Einsatz der Insektizide geschädigt,
und wenn ja in welchem Maße?
Welche wissenschaftlichen Nachweise gibt es gegebenenfalls für eine
Unbedenklichkeit?
Die im Rahmen der Zulassungsverfahren vorgelegten Daten zu möglichen
phytotoxischen Effekten der hier in Frage kommenden Wirkstoffe auf Landpflanzen
zeigen für eine Reihe von Arten keine schädlichen Auswirkungen bei den
vorgesehenen Aufwandmengen.
Eichenbestände werden nach Beobachtungen der Länder durch die Anwendung
der Insektizide nicht geschädigt. Nach den Insektizidanwendungen ist in der
Regel eine deutliche Revitalisierung der Eichenbestände zu beobachten.
19. Welche Risiken für die menschliche Gesundheit sind der Bundesregierung
bekannt, die von den eingesetzten Insektiziden ausgehen könnten, und wie
bewertet die Bundesregierung die Gefahr gesundheitlicher Schäden durch
einen vermehrten Einsatz dieser Wirkstoffe, insbesondere hinsichtlich
möglicher Störungen des Hormonhaushalts (endokrine Disruption)?
Von einer vermehrten Anwendung kann aus der Sicht der Bundesregierung vor
dem Hintergrund der Tatsache, dass sich die Anwendungsintensität im
Forstbereich, bezogen auf die Gesamtwaldfläche der Bundesrepublik Deutschland,
im Promillebereich bewegt, nicht gesprochen werden.
In Deutschland dürfen nur Pflanzenschutzmittel angewandt werden, die
umfassend geprüft und gemäß Pflanzenschutzgesetz zugelassen sind. Bei
bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung und Einhaltung der festgesetzten
Auflagen und Anwendungsbestimmungen sowie der Grundsätze für die
Durchführung der guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz sind keine schädlichen
Auswirkungen auf Mensch und Tier zu erwarten. Die für die Bekämpfung des
Eichenprozessionsspinners im Forst zugelassenen Pflanzenschutzmittel wurden
gemäß den EU-weit festgelegten Standards bezüglich der Beurteilung der
Gesundheitsgefahren geprüft und einer umfassenden Risikobewertung unterzogen.
Im Ergebnis der Bewertung sind nach aktuellem Kenntnisstand keine
gesundheitlichen Schäden, einschließlich möglicher Störungen des Hormonhaushalts,
durch die zugelassenen Insektizide zu erwarten.
Derzeit gibt es im Biozidbereich noch kein zugelassenes und umfassend
bewertetes Mittel zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners. Das gesundheitliche
Risiko und die Wirksamkeit der als Biozid potenziell verfügbaren Wirkstoffe
und Mittel sind derzeit nicht gleichwertig untersucht und auch unterschiedlich
zu bewerten.
20. Wie kann den Gesundheitsgefahren durch die Insektizide effektiv begegnet
werden?
Welche Schutzvorkehrungen sind zu treffen?
Für Pflanzenschutzmittel gilt die Antwort zu Frage 19.
Für den Biozid-Einsatz im urbanen Bereich sind die technischen und fachlichen
Bekämpfungsmöglichkeiten nicht gleichwertig geprüft, da noch keine
Zulassung von Biozid-Produkten beantragt wurde. Hier sind die Voraussetzungen für
die Wirkstoffbewertung und Zulassung nach dem Biozidrecht, einschließlich
der erforderlichen Antragstellung, zu schaffen. Die Verwendung der derzeit im
Biozid-Bereich verkehrsfähigen Biozid-Produkte gegen den
Eichenprozessionsspinner ist aufgrund von Übergangsregelungen zulässig. Eine
Zulassungsentscheidung auf Grundlage einer Risikobewertung des Biozid-Produkts und somit
eine abschließende Beurteilung seiner Vertretbarkeit für Mensch und Umwelt
einschließlich der Festlegung von Risikominderungsmaßnahmen ist dabei
bislang noch nicht erfolgt.
Die im Rahmen einer Informationsmitteilung an die Länder genannten
Risikominderungsmaßnahmen bei der Anwendung entsprechender Biozid-Produkte
orientieren sich an denen vergleichbarer Pflanzenschutzmittel.
Die Biozid-Wirkstoffe Margosa-Extrakt und Lambda-Cyhalothrin sind bereits
im Rahmen eines europäischen Verfahrens bewertet worden. Im Rahmen dieser
Bewertung wurde auch die Einstufung eines Stoffes betrachtet. Auf eine
endokrin-schädliche Wirkung dieser Stoffe ist in diesem Zusammenhang nicht
hingewiesen worden.
Für den Übergangszeitraum der zulassungsfreien Verkehrsfähigkeit werden bei
Verwendung von Biozid-Produkten Risikominderungsmaßnahmen empfohlen,
die sich an denen vergleichbarer Pflanzenschutzmittel orientieren. Sobald
Biozid-Produkte zugelassen worden sind, sind die dort festgelegten
Risikominderungsmaßnahmen zu beachten.
21. Unter welchen Voraussetzungen ist es aus Sicht der Bundesregierung
notwendig, die Insektizide zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners
aus der Luft auszubringen, oder ist grundsätzlich nur die gezielte
Bekämpfung der Nester mit Sprühkanonen gerechtfertigt?
Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen ist gemäß
Pflanzenschutzgesetz grundsätzlich verboten. Eine Ausnahmegenehmigung
durch die zuständigen Behörden der Länder ist möglich, wenn die im
Pflanzenschutzgesetz genannten Bedingungen erfüllt sind, insbesondere soweit es für
eine wirksame Anwendung keine vergleichbaren anderen Möglichkeiten gibt
oder gegenüber der Anwendung vom Boden aus eindeutige Vorteile im Sinne
geringerer Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit oder den
Naturhaushalt bestehen. Eine derartige Genehmigung darf nur für Pflanzenschutzmittel
erteilt werden, die vom Bundesamt für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit in einem separaten Verfahren im Benehmen mit dem Bundesinstitut
für Risikobewertung, dem Julius Kühn-Institut und dem Umweltbundesamt für
Luftfahrzeuganwendungen genehmigt worden sind oder die Anwendung mit
Luftfahrzeugen bereits in der Zulassung berücksichtigt worden ist.
Da sich die Raupen des Eichenprozessionsspinners zum Fraß in den Oberkronen
von Altbäumen aufhalten, ist eine Bekämpfung nur mit Helikoptern sinnvoll.
Die Pflanzenschutzmittel Dipel ES und Dimilin 80 WG wirken als Fraßgifte und
müssen am Fraßort gezielt von den Raupen aufgenommen werden. Lediglich
Pflanzenschutzmittel auf Basis synthetischer Pyrethroide (Karate Forst Flüssig)
könnten bei einer gezielten Applikation auf die Nester eine begrenzte Wirkung
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entfalten. Innenliegende Raupen sind aber möglicherweise durch Artgenossen
und Gespinste geschützt.
Eine gezielte Anwendung von sogenannten Sprühkanonen auf die
Gespinstnester wird aus zwei Gründen nicht empfohlen:
• Die Raupennester sind in der gesamten Krone der Altbäume verteilt. Der
„Sprühstrahl“ kann vom Boden aus kaum gezielt eingesetzt werden, da
Zweige und Blätter die Nester verdecken.
• Eine Sprühkanone, die vom Boden aus in Höhen von 10 bis 15 Metern sprüht,
erzeugt eine hohe Abdrift. Hierzu liegen dem BVL im Gegensatz zur
Hubschrauberanwendung bisher keine Abdriftwerte vor.
• Personen, die solche Sprühkanonen bedienen müssten, wären den dabei
aufgewirbelten Brennhaaren direkt ausgesetzt.]