[Deutscher Bundestag Drucksache 17/10062
17. Wahlperiode 19. 06. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sören Bartol, Uwe Beckmeyer,
Martin Burkert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/9836 –
Kosten der Mobilität
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Menschen waren noch nie so mobil wie heute. Denn es gilt, in unserer
Gesellschaft flexibel zu sein. Doch in den letzten Jahren ist nicht nur die Bedeutung
der Mobilität gewachsen, sondern gleichzeitig auch die finanzielle Belastung
der privaten Haushalte, die aus der verbesserten Mobilität resultiert. Mobilität
wird immer wichtiger – aber de facto wird sie auch immer teurer.
Mobilität findet mit ganz verschiedenen Verkehrsmitteln statt – je nach
Fahrtzweck und zurückzulegender Strecke. Dem Pkw kommt bei der privaten
Nutzung noch immer eine Schlüsselstellung zu. Aber: Die Kosten für das Fahren
und für die Unterhaltung eines Autos nehmen kontinuierlich zu, insbesondere
durch den Anstieg der Kraftstoffpreise. Doch hat sich nicht nur der Betrieb von
Autos überproportional verteuert, auch die Kosten für die Nutzung des
öffentlichen Nahverkehrs sind gewachsen. Studien zufolge nehmen die Bürger im
Vergleich zu den übrigen Lebenshaltungskosten den Anstieg der Mobilitätskosten
auch stärker wahr.
Fest steht: Die finanziellen Belastungen der persönlichen Mobilität enthalten
eine starke soziale Komponente. Je geringer das Einkommen von
Verbraucherinnen und Verbraucher ausfällt, desto stärker ist die daraus resultierende
Einschränkung der persönlichen Mobilität. Spürbar wird dies beispielsweise, wenn
Pendler weder auf andere Verkehrsmittel als das Auto ausweichen noch
umziehen können. Gerade in ländlichen Regionen können die Menschen auf
individuelle Mobilität, ob nun für den Weg zur Arbeit oder in der Freizeit, nicht
verzichten.
Die „Mobilität der Zukunft“ muss daher sowohl umwelt- als auch
verbraucherfreundlich ausgestaltet sein. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
vom 15. Juni 2012 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/10062 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeAllgemeine Entwicklung der Mobilität
1. Wie hat sich der Anteil der privaten und gewerblichen Nutzung individueller
und öffentlicher Verkehrsträger im Nah- und Fernverkehr in den letzten zehn
Jahren in Deutschland verändert?
Bezogen auf das Verkehrsaufkommen (beförderte Personen) hat sich der Anteil
der öffentlichen Verkehrsträger von 15,1 Prozent im Jahr 2001 auf 17,3 Prozent
im Jahr 2010 erhöht. Im gleichen Zeitraum ging der Anteil des motorisierten
Individualverkehrs von 84,9 Prozent auf 82,7 Prozent zurück. Bezogen auf die
Verkehrsleistung (Personenkilometer) hat sich der Anteil der öffentlichen
Verkehrsträger von 18,2 Prozent im Jahr 2001 auf 19,8 Prozent im Jahr 2010 erhöht.
Im gleichen Zeitraum ging der Anteil des motorisierten Individualverkehrs von
81,8 Prozent auf 80,2 Prozent zurück.
Angaben zur gewerblichen Nutzung liegen nicht vor.
(Quelle: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung – BMVBS,
Verkehr in Zahlen)
2. Welche Entfernungen werden dabei mit welchen Verkehrsträgern im Schnitt
zurückgelegt?
Die amtliche Statistik enthält keine Informationen über Wegelängen. Hilfsweise
kann jedoch zur Beantwortung der Frage die Studie „Mobilität in Deutschland“
herangezogen werden, die vom BMVBS als repräsentative Momentaufnahme
des Mobilitätsverhaltens jeweils für die Jahre 2002 und 2008 in Auftrag gegeben
wurde.
Danach betrug im Jahr 2002 die durchschnittliche Länge eines Weges, der mit
dem öffentlichen Personennahverkehr zurückgelegt wurde, 13 Kilometer; im
Jahr 2008 waren es 12,3 Kilometer. Die durchschnittliche Länge eines Weges,
der von Fahrern im motorisierten Individualverkehr zurückgelegt wurde, betrug
im Jahr 2002 14,2 Kilometer; im Jahr 2008 waren es 14,7 Kilometer.
3. Wie bewertet die Bundesregierung die steigenden Kosten für die Nutzung
der einzelnen Verkehrsträger – unter Berücksichtigung der Entwicklung des
Anteils der Ausgaben der privaten Haushalte sowie der Unternehmen für
Mobilität – in den letzten drei Jahrzehnten?
4. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass aus den steigenden
Mobilitätskosten langfristig ein soziales Problem erwächst, und wie begründet sie
dies?
5. Wenn ja, welche Maßnahmen zur dauerhaften Begrenzung des Anstiegs der
Mobilitätskosten hält die Bundesregierung für zielführend?
Die Fragen 3 bis 5 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Trotz gestiegener Nutzerkosten für Mobilität – auch bedingt durch mehr
Umweltfreundlichkeit, Sicherheit und Komfort – liegt nach Angaben des
Statistischen Bundesamtes der Anteil der Verkehrsausgaben der privaten Haushalte an
den gesamten Konsumausgaben seit 1991 nahezu stabil bei durchschnittlich
rd. 14 Prozent. Dabei ist bei Haushalten mit relativ geringem Einkommen der
Anteil der Verkehrsausgaben an den Konsumausgaben deutlich niedriger. Für
Unternehmen liegt keine amtliche Statistik vor.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/10062Um auch künftig Mobilität als eine zentrale Voraussetzung für gesellschaftliche
und soziale Teilhabe sicherzustellen, unterstützt die Bundesregierung z. B. den
öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und den Radverkehr sowie im
Rahmen der Forschungsförderung neue Mobilitätskonzepte. Außerdem wird die
Bundesregierung ihre Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie für die kommenden
Jahre neu ausrichten. Dazu gehören die Verbesserung der Effizienz
konventioneller Antriebe und neue Antriebskonzepte bei allen Verkehrsträgern.
Kosten der Mobilität: Kraftstoffkosten
6. Wie haben sich die Kraftstoffpreise in Deutschland in den letzten zehn
Jahren entwickelt?
Die Kraftstoffpreise haben sich in den letzten zehn Jahren wie folgt entwickelt:
7. Welche konkreten Ursachen sind nach Meinung der Bundesregierung für
diesen Anstieg der Kraftstoffpreise verantwortlich?
Zum Anstieg der Kraftstoffpreise hat insbesondere die Verteuerung des
Weltmarktpreises für Rohöl beigetragen. Der Grenzübergangspreis (Importpreis an
der Grenze) für Rohöl in Euro hat sich in diesem Zeitraum mehr als verdreifacht.
8. Wie hat sich das Mobilitätsverhalten der Verbraucherinnen und Verbraucher
infolge der steigenden Kraftstoffkosten in den letzten zehn Jahren verändert?
Ein kausaler Zusammenhang zwischen steigenden Kraftstoffkosten und dem
langfristigen Mobilitätsverhalten der Verbraucherinnen und Verbraucher ist
bislang nicht feststellbar.
9. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Auffassung des
Bundesverbandes für Transportunternehmen e. V., dass „der Benzinpreis so
etwas wie der Brotpreis dieser Jahrzehnte ist“?
Die Bundesregierung teilt die Auffassung, dass die Kraftstoffpreise einen hohen
Anteil an den Mobilitätskosten haben.
Die Bundesregierung verfolgt auch mit der Entwicklung einer übergreifenden
Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie das Ziel, den Endenergieverbrauch des
Verkehrs zu senken, wie es das Energiekonzept der Bundesregierung vorsieht (bis
2020 um 10 Prozent und bis 2050 um 40 Prozent jeweils gegenüber 2005). Das
schließt sowohl die Optimierung konventioneller Antriebe mit dem Ziel der
Reduzierung des spezifischen Kraftstoffverbrauchs als auch die Nutzung alter-
Quelle: Statistisches Bundesamt
2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Mrz 12
- Normalbenzin 1,03 1,08 1,12 1,20 1,27 1,33 1,40 1,28
- Superbenzin 1,05 1,10 1,14 1,23 1,29 1,34 1,40 1,28 1,42 1,56 1,72
- Super Plus 1,36 1,41 1,48 1,36 1,50 1,61 1,74
- Dieselkraftstoff 0,84 0,89 0,94 1,07 1,12 1,17 1,34 1,09 1,23 1,43 1,53
Entwicklung der Kraftstoffpreise in Deutschland
in €
Drucksache 17/10062 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodenativer Kraftstoffe und Antriebe mit der Zielstellung einer stärkeren
Unabhängigkeit vom Mineralöl ein.
10. Gibt es nach Ansicht der Bundesregierung eine zu definierende absolute
oder relative Höhe der Kraftstoffpreise, mit der unmittelbar eine
Einschränkung von Mobilität verbunden ist?
Nein.
11. Welche Pläne verfolgt die Bundesregierung, um die negativen
Auswirkungen der steigenden Kraftstoffpreise für die Verbraucherinnen und
Verbraucher zu reduzieren?
14. Wenn ja, mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung dieser
Entwicklung entgegenwirken?
16. Wie will die Bundesregierung im Rahmen der geplanten Novellierung des
Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen die mittelständischen
Mineralölunternehmen im Wettbewerb mit den großen Mineralölkonzernen
stärken?
Die Fragen 11, 14 und 16 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Sollte der Anstieg der Kraftstoffpreise auf kartellrechtswidrigem Verhalten
beruhen, können das Bundeskartellamt oder zuständige Landeskartellbehörden bei
hinreichendem Anfangsverdacht und im Rahmen ihres pflichtgemäßen
Ermessens Missbrauchsverfahren nach dem Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) gegen die Mineralölunternehmen bzw. Raffinerien einleiten. In
Deutschland sind die Kartellbehörden für die Aufdeckung und Ahndung
kartellrechtswidriger Absprachen und missbräuchlich überhöhter Preise zuständig.
Aus Sicht der Bundesregierung ist auch im Kraftstoffmarkt die Stärkung des
Wettbewerbs wesentlich, um missbräuchlichen Entwicklungen
entgegenzuwirken. Sie setzt sich deshalb im Rahmen der 8. GWB-Novelle für eine Stärkung
des Wettbewerbs durch die gesetzliche Verankerung eines nunmehr dauerhaften
Verbots sogenannte Preis-Kosten-Scheren ein. Dies soll insbesondere
mittelständische Mineralölunternehmen als wichtigem Motor des Wettbewerbs vor
missbräuchlichen Verdrängungsstrategien marktbeherrschender
Mineralölkonzerne schützen. Zudem hat die Bundesregierung am 2. Mai 2012 einen Entwurf
für ein Gesetz zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle beim
Bundeskartellamt verabschiedet. Der Markttransparenzstelle wird auch die Aufgabe
übertragen, die Kraftstoffmärkte zu beobachten und dafür relevante Kraftstoffpreise
und Abgabepreise zu erheben und zu analysieren. Dadurch erhält das
Bundeskartellamt eine bessere Datengrundlage, um etwaige Verstöße gegen das
Kartellrecht (insbesondere Preis-Kosten-Scheren) aufzudecken.
12. Wie bewertet die Bundesregierung das Ergebnis der Studie des Hamburger
Energie-Experten Steffen Bukold, wonach die Mineralölkonzerne die
Autofahrer in den vergangenen Monaten um 98 Mio. Euro/Monat stärker
belasteten als dies mit höheren Ölpreisen begründbar gewesen wäre?
Die Bundesregierung hat die im Auftrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN von Dr. Steffen Bukold erstellte Kurzstudie zur Kenntnis genommen.
Nach Auffassung der Bundesregierung wurde dort nur eine begrenzt
sachgerechte und zeitlich mit drei Monaten sehr eng gefasste Analyse vorgenommen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/10062Es wurde außer Acht gelassen, dass sich die für die Kraftstoffpreise an den
hiesigen Tankstellen maßgeblichen Rotterdamer Großhandelspreise für
Kraftstoffe zumindest vorübergehend vom Rohölpreis abkoppeln können. So hat der
Energie-Informationsdienst EID in seinem „Fokus Öl 2012“ (S. 4) festgestellt,
dass die Benzinnotierungen in Rotterdam zwischen Januar und März 2012 fast
doppelt so stark gestiegen sind wie der Rohölpreis, was wesentlich zu dem
Anstieg der Tankstellenpreise in Deutschland beigetragen hat. In der Kurzstudie
nicht berücksichtigt wurde die preisliche Entwicklung weiterer
Kostenbestandteile in der Produktions- und Logistikkette.
13. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Hamburger Energie
Informationsdienst GmbH EID, dass vor allem die Raffinerien die über
Ölpreissteigerungen hinausgehenden Preiserhöhungen der Kraftstoffe zu
verantworten haben, und wenn nein, wer sonst?
Hinsichtlich des Bezugs zur Kurzstudie von Dr. Steffen Bukold und die für die
Preisbildung auf dem Kraftstoffmarkt relevanten Faktoren wird auf die Antwort
zu Frage 12 verwiesen. Nach Angaben des Energie-Informationsdienstes EID
haben sich die Raffineriemargen Anfang des Jahres von sehr niedrigem Niveau
aus erhöht. Dämpfend auf die Preise im Raffineriesektor wirken sich die im
Trend zurückgehende Nachfrage nach Mineralölprodukten und die zunehmende
außereuropäische Konkurrenz aus.
15. Welches der derzeit diskutierten Modelle zur Dämpfung der
Kraftstoffpreise (österreichisches oder west-australisches Modell) favorisiert die
Bundesregierung, und warum?
Die Bundesregierung sieht gesetzliche Regelungen, die wie das österreichische
und das westaustralische Modell auf eine Preisregulierung hinauslaufen,
kritisch. Sie hat mit Vertretern der relevanten Interessengruppen Gespräche über
Möglichkeiten zur Stärkung des Wettbewerbs durch freie Tankstellen geführt
und eingehend Preismodelle in anderen Ländern analysiert. Die Gespräche
bestätigen die Einschätzung, dass gesetzliche Regelungen zur Preisregulierung der
Kraftstoffpreise in Deutschland nicht sinnvoll sind. Diese Position wird durch
die freien Tankstellen und wissenschaftliche Untersuchungen klar unterstützt.
Vielmehr würden preisregulierende Maßnahmen tendenziell zu einer
Schwächung des Wettbewerbs und damit des Mittelstands, insbesondere der freien
Tankstellen, führen und nicht zu einer dauerhaften Senkung der Kraftstoffpreise
beitragen.
Kosten der Mobilität: Steuern und Gebühren allgemein
17. Welche staatlichen Abgaben (Steuern und Gebühren) beeinflussen die
private und gewerbliche Nutzung von Pkw und Lkw?
Die private und gewerbliche Nutzung von Pkw und Lkw wird auf der Ebene des
Bundes im Wesentlichen durch die Energiesteuer auf Kraftstoffe, die
Kraftfahrzeugsteuer, die Umsatzsteuer, die Versicherungssteuer aus der
Kraftfahrzeugversicherung und die Lkw-Maut beeinflusst. Zu weiteren Abgaben auf
Landes- und Kommunalebene (z. B. Parkgebühren im öffentlichen Raum) liegt
der Bundesregierung keine umfassende Übersicht vor.
Drucksache 17/10062 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode18. Wie hat sich das Aufkommen aus diesen Abgaben seit Beginn der 17.
Wahlperiode geändert?
* Schätzung auf Basis der gebuchten Bruttobeiträge.
19. Mit welchen Abgaben, und in welcher Höhe werden die Verkehrsträger
(Straße, Schiene, Luftfahrt, Seeschifffahrt, Binnenschifffahrt) derzeit
belastet?
Die Angaben sind aus der Tabelle im Anhang zu entnehmen.
Kosten der Mobilität: Lkw-Maut
20. Wann und an welches Beratungsunternehmen hat die Bundesregierung ein
neues Wegekostengutachten für die Bundesfernstraßen in Auftrag gegeben?
Eine Auftragserteilung an einen Berater hat noch nicht stattgefunden. Die
Vergabebekanntmachung erfolgte am 19. Mai 2012 im Amtsblatt der Europäischen
Union.
21. Wann werden die Ergebnisse des neuen Wegegutachtens vorliegen?
Nach derzeitiger Planung wird mit einem Vorliegen der Ergebnisse im Frühjahr
2013 gerechnet.
22. Plant die Bundesregierung nach Vorliegen des neuen Wegegutachtens eine
Novellierung der Mauthöheverordnung noch in der laufenden Wahlperiode,
und wenn ja, wie sehen hierzu die konkreten Vorstellungen aus?
Auf Grundlage der Ergebnisse des noch zu vergebenen neuen
Wegekostengutachtens ist zu prüfen, ob und wie die Mautsätze in einer neuen
Mauthöheverordnung, die noch möglichst in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden
sollte, angepasst werden müssen.
Einnahmen aus Steuer- und Gebühreneinnahmen in Mrd. Euro
2009 2010 2011
Kraftfahrzeugsteuer 8,23 8,53 8,43
Energiesteuer 35,43 35,63 35,63
Versicherungssteuer aus der
Kraftfahrzeugversicherung*
3,83 3,73 3,73
Lkw-Maut (Gebührenumsätze) 4,41 4,48 4,49
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/10062Kosten der Mobilität: Pkw-Maut
23. Wie geht die Querschnitts-Arbeitsgruppe unter Leitung der Unterabteilung
UI 2 des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
(BMVBS) bei der Erarbeitung eines Konzepts zur Einführung einer Pkw-
Maut vor, und welchen Zeitplan verfolgt sie bei ihrer Arbeit?
24. Wann wird das vom Bundesminister für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung, Dr. Peter Ramsauer, für Mitte März 2012 angekündigte Konzept zur
Pkw-Maut, das bis heute aussteht, vorliegen und im Koalitionsausschuss
von CDU, CSU und FDP beraten werden?
25. Welche bisherigen Ergebnisse zur Einführung einer Pkw-Maut liegen zum
jetzigen Zeitpunkt vor?
26. Trifft es zu, dass die Bundesregierung noch keine adäquate Lösung für ein
sozialverträgliches Konzept der Pkw-Maut gefunden hat?
27. Falls nein, wie erklärt die Bundesregierung die lange Dauer zwischen der
Ankündigung des Konzepts einer PKW-Maut durch den
Bundesverkehrsminister Dr. Peter Ramsauer für Herbst 2011 (Pressemitteilung der
Bundesregierung vom 1. September 2011) und dessen Fertigstellung?
28. Sieht die Bundesregierung in der Überprüfung verschiedener Modelle zur
Einführung einer Pkw-Maut durch die Querschnitts-Arbeitsgruppe im
BMVBS einen Widerspruch zu der Aussage des stellvertretenden
Fraktionsvorsitzenden, Patrick Döring, dass „Mehrbelastungen für Autofahrer
für die FDP nicht in Frage kommen, das haben wir vor der Wahl gesagt und
dabei bleiben wir“ (Pressemeldung der FDP-Pressestelle vom 15. April
2010), und wie begründet sie ihre Auffassung?
Die Fragen 23 bis 28 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das BMVBS hat ein Konzept, das sich mit unterschiedlichen „Möglichkeiten
der Verbesserung der Finanzierung der Bundesfernstraßen“ beschäftigt, erstellt.
Eine Entscheidung über eine Weiterverfolgung bzw. Weiterentwicklung ist
innerhalb der Bundesregierung noch nicht erfolgt.
Kosten der Mobilität: Einkommensteuer
29. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Aussage
des Bundesministers für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler,
dass „sie sich der Diskussion um die Pendlerpauschale öffnen müsse, um
denen zu helfen, die unter den Kosten leiden“ (Leipziger Volkszeitung
vom 30. März 2012)?
Bei der Diskussion muss berücksichtigt werden, dass die Entfernungspauschale
keine Kostenpauschale im eigentlichen Sinne ist. Sie wird unabhängig von den
tatsächlich entstehenden Aufwendungen und auch unabhängig vom gewählten
Transport- bzw. Verkehrsmittel als Werbungskosten oder Betriebsausgabe
berücksichtigt. Ein Zusammenhang zwischen der Entwicklung der
Treibstoffpreise und der Höhe der Pauschale besteht daher nicht.
Drucksache 17/10062 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode30. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Auswirkungen der
steigenden Kraftstoffpreise auf die Verbraucherinnen und Verbraucher durch
eine Erhöhung der Pendlerpauschale aufgefangen werden können?
Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, dass eine Erhöhung der
Entfernungspauschale geeignet ist, um auf steigende Kraftstoffpreise zu reagieren
(vgl. Antwort zu Frage 29).
31. Wenn ja, plant die Bundesregierung eine Anhebung der Pendlerpauschale
noch in dieser Wahlperiode?
Eine Anhebung der Entfernungspauschale ist derzeit nicht geplant.
32. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass die Pendler von einer
Erhöhung der Pendlerpauschale umso mehr profitieren, je höher ihr
Einkommen ist?
Der Umstand ist begründet in dem System des progressiven
Einkommensteuertarifs. Es gehört zum System, dass höhere Einkommen mit einem höheren
Steuersatz besteuert werden. Entsprechend wirkt die Entlastung durch den Abzug von
Werbungskosten oder Betriebsausgaben.
33. Wie bewertet die Bundesregierung das Konzept einer „fairen
Entfernungspauschale“, also eines Abzugs von der Einkommensteuerschuld?
Die Bundesregierung befürwortet einen Abzug bei der Ermittlung der Einkünfte
im bestehenden System der Einkommensteuer (vgl. Antwort zu Frage 32).
34. Wie steht die Bundesregierung zu einer Neuausrichtung der
Dienstwagenbesteuerung am CO2-Ausstoß des Fahrzeugs?
Auf die Antworten zu den Fragen 35 und 36 wird verwiesen.
35. Plant die Bundesregierung einen finanziellen Ausgleich bei der
Dienstwagenbesteuerung von Elektrofahrzeugen vor dem Hintergrund, dass der
Anschaffungspreis bei diesen und damit auch die steuerliche Belastung bei
der privaten Nutzung höher ausfällt als bei Kraftfahrzeugen mit Otto- oder
Dieselmotor?
Der Entwurf für eine entsprechende Änderung im Jahressteuergesetz 2012
wurde vom Kabinett am 23. Mai 2012 beschlossen.
36. Wenn ja, wie sehen diese Pläne aus, und wann sollen sie umgesetzt werden?
Die bisherige Systematik zur Bewertung der Entnahme für die private Nutzung
eines betrieblichen Kraftfahrzeugs nach der 1-Prozent-Regelung bleibt erhalten.
Der Listenpreis als Bemessungsgrundlage wird um die in diesem enthaltenen
Kosten für das Batteriesystem gemindert. Zur Vereinfachung der Ermittlung
dieser Kosten werden diese in pauschaler Höhe angesetzt. Dabei soll für bis zum
31. Dezember 2013 angeschaffte Elektro- oder Hybridelektrofahrzeuge
Fahrzeuge der Bruttolistenpreis in Höhe von 500 Euro pro Kilowattstunde (kWh)
Speicherkapazität der Batterie gemindert werden. Der Betrag mindert sich für in
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/10062den Folgejahren angeschaffte Kraftfahrzeuge jährlich um 50 Euro pro kWh
Speicherkapazität der Batterie.
Die Regelung wird zeitlich beschränkt auf Anschaffungen bis zum 31.
Dezember 2022. Die Vorschrift soll spätestens nach Ablauf von fünf Jahren evaluiert
werden.
37. Wenn nein, welche weiteren Schritte plant die Bundesregierung nach Mai
2012 zur Aufhebung der Benachteiligung von Elektrofahrzeugen bei der
Dienstwagenbesteuerung?
Siehe Antwort zu Frage 36.
Kosten der Mobilität: Umsatzsteuer
38. Welche Optionen räumt die geltende Mehrwertsteuersystemrichtlinie den
Mitgliedstaaten der Europäischen Union für die Umsatzbesteuerung der
einzelnen Verkehrsträger (Straße, Schiene, Luftfahrt, Seeschifffahrt,
Binnenschifffahrt) – differenziert nach Personen- und Güterverkehr – ein?
Im Bereich der Beförderungsleistungen räumt die Mehrwertsteuer-
Systemrichtlinie (MwStSystRL) den Mitgliedstaaten mehrere Optionen ein:
• Nach Artikel 52 MwStSystRL haben die Mitgliedstaaten die Möglichkeit,
Mehrwertsteuer auf den Teil einer innergemeinschaftlichen Güterbeförderung
an Nichtsteuerpflichtige nicht zu erheben, der den Beförderungsstrecken über
Gewässer entspricht, die nicht zum Gebiet der Gemeinschaft gehören.
• Nach Artikel 98 in Verbindung mit Anhang III Nummer 5 MwStSystRL
können die Mitgliedstaaten einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz für die
Beförderung von Personen und des mitgeführten Gepäcks anwenden.
• Schließlich dürfen die Mitgliedstaaten, die am 1. Januar 1978 die in
Anhang X Teil B MwStSystRL genannten Umsätze von der Mehrwertsteuer
befreit haben, diese Befreiung nach Artikel 371 MwStSystRL zu den in dem
jeweiligen Mitgliedstaat zu dem genannten Zeitpunkt geltenden
Bedingungen weiterhin mit dem Recht auf Vorsteuerabzug (Artikel 391 MwStSystRL)
befreien. Nach Anhang X Teil B Nummer 10 MwStSystRL sind dies die
Beförderung von Personen und von Begleitgütern der Reisenden, wie
Gepäck und Kraftfahrzeuge, sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit der
Personenbeförderung, soweit die Beförderung dieser Personen von der
Mehrwertsteuer befreit ist. Diese Regelung wird später beigetretenen
Mitgliedstaaten im Wesentlichen ebenfalls übergangsweise zugestanden (vgl.
Titel XIII Kapitel 1 Abschnitt 2 MwStSystRL).
39. Wie stellt sich die Umsatzbesteuerung der einzelnen Verkehrsträger in
Deutschland derzeit dar?
Im Inland ausgeführte Umsätze eines Unternehmers unterliegen grundsätzlich
dem allgemeinen Umsatzsteuersatz von 19 Prozent. Gemäß § 12 Absatz 2
Nummer 10 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) ermäßigt sich die Umsatzsteuer auf
7 Prozent für Umsätze aus der Beförderung von Personen im
Schienenbahnverkehr, im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen, im genehmigten Linienverkehr
mit Kraftfahrzeugen, im Verkehr mit Taxen, mit Drahtseilbahnen und sonstigen
mechanischen Aufstiegshilfen aller Art und im genehmigten Linienverkehr mit
Schiffen sowie die Beförderungen im Fährverkehr, wenn sich die Beförderung
Drucksache 17/10062 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeinnerhalb einer Gemeinde vollzieht oder die Beförderungsstrecke nicht mehr als
50 Kilometer beträgt.
Nach § 26 Absatz 3 UStG kann das Bundesministerium der Finanzen anordnen,
dass die Umsatzsteuer für grenzüberschreitende Personenbeförderungen im
Luftverkehr unter bestimmten Voraussetzungen – insbesondere Gegenseitigkeit
bei ausländischen Unternehmen – niedriger festgesetzt oder (ganz oder
teilweise) erlassen wird.
Der Erlass kommt für den inländischen Streckenanteil (nur insoweit steht
Deutschland das Besteuerungsrecht zu) der folgenden grenzüberschreitenden
Beförderungen im Luftverkehr in Betracht:
1. Von einem ausländischen Flughafen zu einem Flughafen im Inland,
2. von einem Flughafen im Inland zu einem ausländischen Flughafen,
3. von einem ausländischen Flughafen zu einem ausländischen Flughafen über
das Inland.
Der Erlass der Umsatzsteuer beim grenzüberschreitenden Luftverkehr wird im
Inland ansässigen Luftverkehrsunternehmen sowie im Ausland ansässigen
Luftverkehrsunternehmen gewährt, wenn der Sitzstaat für grenzüberschreitende
Personenbeförderungen im Luftverkehr durch deutsche Luftverkehrsunternehmen
ebenfalls keine Umsatzsteuer oder vergleichbare Steuer erhebt. Die Regelung
beruht somit auf einem System der faktischen Gegenseitigkeit.
Rein inländische Personenbeförderungen im Luftverkehr sind umsatzsteuerbar
und umsatzsteuerpflichtig mit dem allgemeinen Steuersatz von 19 Prozent.
40. Hält die Bundesregierung Änderungen der nationalen Umsatzbesteuerung
– insbesondere mit dem Ziel einer steuerlichen Gleichbehandlung der
einzelnen Verkehrsträger oder zur Unterstützung der Energiewende – für
sinnvoll, und wie begründet sie ihre Auffassung?
Auf die Antwort zu Frage 41 wird verwiesen.
41. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Aussage des
Bundesministers der Finanzen, Dr. Wolfgang Schäuble, zu einer
Neuordnung der ermäßigten Umsatzbesteuerung in Deutschland, dass es „in
dieser Wahlperiode … nicht den Hauch einer Chance für eine Mehrheit
in Bundestag und Bundesrat für eine grundlegende Reform des kaum
noch durchschaubaren Mehrwertsteuersystems gebe“ (Handelsblatt vom
12. März 2012)?
Der Bundesminister der Finanzen hat darauf hingewiesen, dass es auch nach
Änderungen im Detail weiterhin streitige Abgrenzungsfragen im Bereich der
ermäßigten Mehrwertsteuersätze geben wird, solange unterschiedliche
Mehrwertsteuersätze bestehen. Für eine grundlegende Vereinheitlichung der
Mehrwertsteuersätze – zum Beispiel in Anlehnung an das Modell des
Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung – besteht
derzeit nicht die Aussicht, eine Mehrheit nicht nur im Deutschen Bundestag,
sondern zusätzlich auch im Bundesrat zu gewinnen. Zudem bedarf ein solch
grundlegender Reformansatz einer breiteren öffentlichen Debatte, die über die
Grenzen dieser Legislaturperiode hinaus zu führen ist.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/1006242. Teilt die Bundesregierung die Ansicht von Bundesfinanzminister
Dr. Wolfgang Schäuble, dass es in Deutschland „keine überzeugende
Regelung geben kann, solange es die zwei unterschiedlichen
Mehrwertsteuersätze von sieben beziehungsweise 19 Prozent gibt“ (Handelsblatt vom
12. März 2012), und wenn ja, welche Konsequenzen zieht sie daraus?
Auf die Antwort zu Frage 41 wird verwiesen.
43. Welche Vorschläge und Überlegungen des Europäischen Parlaments, der
Europäischen Kommission und des Rates zur Veränderung der
Umsatzbesteuerung des Verkehrs sind der Bundesregierung bekannt?
Der Bundesregierung ist die Einschätzung des Europäischen Parlaments in der
Entschließung vom 13. Oktober 2011 zu der Zukunft der Mehrwertsteuer
(P7_TA(2011)0436) bekannt. Die Europäische Kommission hat in ihrer
Mitteilung zur Zukunft der Mehrwertsteuer „Wege zu einem einfacheren, robusteren
und effizienteren MwSt-System, das auf den Binnenmarkt zugeschnitten ist“
vom 6. Dezember 2011, den Vorschlag für ein neutraleres und einfacheres
Mehrwertsteuerrahmenwerk für Tätigkeiten im Bereich der Personenbeförderung
angekündigt. Dieser Vorschlag liegt dem Rat noch nicht vor.
44. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen
Vorschlägen und Überlegungen, und welche Haltung nimmt sie in den Beratungen
auf europäischer Ebene zur künftigen Umsatzbesteuerung des Verkehrs
ein?
Die Bundesregierung erwartet die Vorlage des angekündigten
Richtlinienvorschlags der Europäischen Kommission und wird dann ihre Haltung hierzu
festlegen.
Kosten der Mobilität: Energiesteuer
45. Wie hat sich das Aufkommen aus der Energie- und der Umsatzsteuer
infolge des Anstiegs der Kraftstoffpreise in den letzten zwölf Monaten
verändert?
46. Mit welchen Aufkommenswirkungen bei der Energie- und der
Umsatzsteuer rechnet die Bundesregierung bei unverändert hohen
Kraftstoffpreisen mittelfristig?
Die Fragen 45 und 46 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Aufkommen aus der Energiesteuer:
Bemessungsgrundlage für die Energiesteuer ist die verkaufte Menge an
Kraftstoff. Somit ergeben sich keine direkten Auswirkungen aus der Höhe des
Kraftstoffpreises auf die Energiesteuereinnahmen.
Hinsichtlich des Energiesteueraufkommens aus dem Bereich Kraftstoffe kann
keine signifikante Veränderung gegenüber den Vorjahren festgestellt werden.
Monatliche Schwankungen sind durchgehend in allen Jahren festzustellen und
jahreszeitlich (z. B. durch Ferienzeiten) bedingt.
Die Bundesregierung rechnet unabhängig von den Verbraucherpreisen
mittelfristig mit geringfügig zurückgehenden Energiesteuereinnahmen. Der Arbeits-
Drucksache 17/10062 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodekreis „Steuerschätzungen“ vom Mai 2012 schätzt das künftige Aufkommen wie
folgt:
Dies bedeutet einen Rückgang von rd. 1,1 Prozent bis zum Jahr 2016.
Aufkommen aus der Umsatzsteuer:
Der Bundesregierung liegen keine Zahlen zur Höhe des monatlichen
Umsatzsteueraufkommens aus Kraftstoffen vor. In der Kassenstatistik wird lediglich
das Aufkommen der Umsatzsteuer insgesamt erfasst.
Auch der amtlichen Umsatzsteuerstatistik können hierzu keine Angaben
entnommen werden, da diese nicht auf Monatsbasis sondern nur auf Jahresbasis
erhoben werden. Zudem sind die nachgewiesenen Umsätze nicht nach
Gütergruppen sondern nach Branchen aufgeteilt. Der für Tankstellen ausgewiesene
Umsatz enthält aber nur einen kleinen Teil der Umsätze aus Kraftstoffen, da
diese in der Regel im Namen und für Rechnung eines Mineralölunternehmens
verkauft werden und diese wiederum auch andere Erzeugnisse als Kraftstoffe
liefern.
Die Preissteigerungen bei Kraftstoffen müssen im Ergebnis nicht zwangläufig
zu Mehreinnahmen bei der Umsatzsteuer führen. Höhere Kosten für Kraftstoffe
können auch zu einem geänderten Konsumverhalten führen wie z. B.
geringerem Verbrauch oder weniger Konsum anderer Güter. Insgesamt würde das
Umsatzsteueraufkommen dann annähernd gleich bleiben.
47. Unterstützt die Bundesregierung das Bestreben der Europäischen
Kommission zur Reform der Energiesteuerrichtlinie, und wie beurteilt sie deren
Vorschläge vom 13. April 2011 im Einzelnen (KOM(2011) 168/3)?
Zur Beantwortung der Frage wird auf die für den Deutschen Bundestag
verfassten Stellungnahme der Bundesregierung in der umfassenden Bewertung gemäß
§ 7 Absatz 2 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und
Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBBG)
und Zif- fer II. 3. der Anlage zu § 9 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von
Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBLG)
zum Ratsdokument 9267/11 in Verbindung mit 9270/11 ADD 1 bis 3 vom
31. Mai 2011 verwiesen.
48. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Meinung von
Bundesverkehrsminister Dr. Peter Ramsauer, dass es sich bei diesen Vorschlägen der
Europäischen Kommission um „unsinnige Pläne“ handele (ARD-Morgenmagazin
vom 11. April 2011) und dass man die „Finger davon lassen solle“ (BILD
vom 11. April 2011)?
Die zitierten Aussagen des Bundesministers für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung, Dr. Peter Ramsauer, bezogen sich auf den Vorschlag der Europäischen
Kommission zur zwingenden Angleichung der auf den Energiegehalt bezogenen
Steuersätze bei der Besteuerung von Benzin- und Dieselkraftstoff. Diese
Angleichung würde starke Auswirkungen auf die deutschen Kraftstoffsteuersätze
haben, ohne dass damit zwangsläufig eine stärkere Harmonisierung der Steuer-
Energiesteuer auf Kraftstoffe in Mio. Euro
2012
35 672
2013
35 600
2014
35 478
2015
35 455
2016
35 282
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/10062sätze in der EU verbunden wäre. Die Bundesregierung lehnt diesen Vorschlag
der Europäischen Kommission ab.
49. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Kritik von
Automobilverbänden an der Europäischen Kommission, dass deren Vorschläge
zur Reform der Energiesteuerrichtlinie die Fortschritte bei der Senkung des
Treibhausgasausstoßes in der Dieseltechnik gefährdet würden?
Fahrzeuge mit Dieselmotoren spielen eine entscheidende Rolle für das
Erreichen der ambitionierten CO2-Zielwerte, weil diese im Mittel niedrigere
Emissionen pro gefahrenen Kilometer aufweisen als Fahrzeuge mit Ottomotor. Eine
zwingende Angleichung der Steuersätze bei der Besteuerung von Benzin- und
Dieselkraftstoff durch den Bezug auf den Energiegehalt würde das derzeit
existierende Kostenverhältnis ändern und dadurch Dieselfahrzeuge tendenziell
unattraktiver machen. Daher lehnt die Bundesregierung diesen Vorschlag ab.
50. Welche Beratungen des aktuellen Richtlinienvorschlages fanden seit der
Veröffentlichung im Europäischen Parlament und auf Ratsebene statt?
Europäisches Parlament:
Die Mitgliedstaaten sind an den Beratungen von Richtlinienentwürfen im
Europäischen Parlament nicht beteiligt. Daher kann zu den einzelnen Beratungen im
Europäischen Parlament keine verbindliche Auskunft erteilt werden. Die
Termine der Plenen und Ausschüsse sind der Internetseite des Europäischen
Parlaments zu entnehmen.
Rat der Europäischen Union:
25. Mai 2011 Ratsarbeitsgruppe Steuerfragen
7. Juni 2011 Ratsarbeitsgruppe Steuerfragen
14. Juli 2011 Ratsarbeitsgruppe Steuerfragen
7. September 2011 Ratsarbeitsgruppe Steuerfragen
25. Oktober 2011 Ratsarbeitsgruppe Steuerfragen
23. November 2011 Ratsarbeitsgruppe Steuerfragen
19. Dezember 2011 Ratsarbeitsgruppe Steuerfragen
17. Januar 2012 Ratsarbeitsgruppe Steuerfragen
31. Januar 2012 Ratsarbeitsgruppe Steuerfragen
5. März 2012 Ratsarbeitsgruppe Steuerfragen
13. April 2012 Ratsarbeitsgruppe Steuerfragen
8. Mai 2012 Ratsarbeitsgruppe Steuerfragen
6. Juni 2012 Ratsarbeitsgruppe Steuerfragen.
51. Wie hat sich die Bundesregierung dabei positioniert, insbesondere in
Hinblick auf die in der Aktuellen Stunde des Deutschen Bundestages am
14. April 2011 erörterten Konsequenzen für die
Dieselkraftstoffbesteuerung in Deutschland?
Die Bundesregierung hat sich entsprechend der Antwort zu Frage 47 positioniert
und verweist im Übrigen auf die dem Deutschen Bundestag übermittelten
Berichte der Ständigen Vertretung über die Ratsarbeitsgruppensitzungen.
Drucksache 17/10062 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode52. Wie stellt sich der aktuelle Stand der Beratungen zur Reform der
Energiesteuerrichtlinie auf europäischer Ebene dar?
Die Verhandlungen in der zuständigen Ratsarbeitsgruppe dauern an. Ein
konkreter Kompromiss zu den strukturellen Fragen ist noch nicht absehbar. Das
Europäische Parlament hat am 19. April 2012 seine Stellungnahme gemäß Artikel 113
des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) zu dem
Richtlinienänderungsentwurf der Europäischen Kommission verabschiedet. Die
Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses gemäß Artikel 113
AEUV ist am 28. Januar 2012 erfolgt.
Kosten der Mobilität: Kraftfahrzeugsteuer
53. Wie viele Fahrzeuge – unterteilt nach den Fahrzeugarten des
Kraftfahrzeugsteuergesetzes – sind in Deutschland aktuell zugelassen?
Der Bestand der im Zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes
erfassten Kraftfahrzeuge mit (amtlichem) Kennzeichen betrug am 1. Januar 2012
rund 51,74 Mio. Kraftfahrzeuge. Davon können den im
Kraftfahrzeugsteuergesetz genannten Fahrzeugarten gerundet grundsätzlich zugeordnet werden:
Krafträder 3,76 Mio.,
Personenkraftwagen: 42,59 Mio.,
Wohnmobile: 0,34 Mio.,
Drei- und leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge: 0,13 Mio.,
Lastkraftwagen, Sattelzugmaschinen, Kraftomnibusse: 2,79 Mio.,
Andere Kraftfahrzeuge
(z. B. land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen): 2,13 Mio.
Außerdem weist das Zentrale Fahrzeugregister noch einen Bestand von
6,21 Mio. Kraftfahrzeuganhängern aus.
54. Wie verteilen sich die zugelassenen Pkw, Nutzfahrzeuge und Wohnmobile
auf die verschiedenen Abgasstufen?
Der Bestand der Personenkraftwagen einschließlich der Wohnmobile am
1. Januar 2012 von insgesamt rund 42,93 Mio. verteilt sich gerundet wie folgt
auf die Abgasstufen:
Euro 1: 12,14 Mio.,
Euro 2: 18,93 Mio.,
Euro 3: 17,43 Mio.,
Euro 4: 17,88 Mio.,
Euro 5: 15,78 Mio.,
Euro 6: 10,02 Mio.,
Übrige: 10,75 Mio..
Der Bestand der Nutzfahrzeuge (hier nur Lastkraftwagen, Sattelzugmaschinen,
Kraftomnibusse) am 1. Januar 2012 von insgesamt rund 2,79 Mio. verteilt sich
gerundet wie folgt auf die Abgasstufen:
Schadstoffklasse S 1: 0,24 Mio.,
Schadstoffklasse S 2: 0,46 Mio.,
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/10062Schadstoffklasse S 3: 1,05 Mio.,
Schadstoffklasse S 4: 0,29 Mio.,
Schadstoffklasse S 5: 0,44 Mio.,
EEV Klasse 1: 0,08 Mio.,
Übrige: 0,23 Mio..
55. Welche Begünstigungen sieht das Kraftfahrzeugsteuergesetz vor, und wie
hoch ist die Zahl der davon jeweils betroffenen Fahrzeuge?
Eine tabellarische Zusammenstellung wichtiger Begünstigungen im
Kraftfahrzeugsteuerrecht und die Zahl davon betroffener Fahrzeuge kann der
nachfolgenden Übersicht entnommen werden:
56. Plant die Bundesregierung eine Evaluierung der CO2-orientierten
Kraftfahrzeugsteuer für Pkw, die zum 1. Juli 2009 in Kraft trat, und falls ja, wann
sollen die Ergebnisse vorliegen?
Derzeit gibt es hierzu keine Planung.
57. Wenn nein, warum verzichtet die Bundesregierung auf eine Analyse der
Auswirkungen der Umstellung der steuerlichen Bemessungsgrundlage auf
das Verhalten der Pkw-Käufer sowie die Forschungs- und
Entwicklungsarbeit der Automobilindustrie?
Das monatliche Neuzulassungsbarometer des Kraftfahrt-Bundesamtes
dokumentiert Auswirkungen ständig aktuell und anhand verschiedener Merkmale
(z. B. CO2-Emissionen, Emissionsklassen, Kraftstoffarten und CO2-
Effizienzklassen). Zu berücksichtigen ist dabei, dass sich auch die Kraftstoffpreisent-
Vorschrift
des KraftStG
Beschreibung der Begünstigung Anzahl
der Fahrzeuge
§ 3 Nr. 6 Steuerbefreiung für Kraftomnibusse und mitgeführte Anhänger, die
überwiegend im Linienverkehr verwendet werden
ca. 59 700
§ 3 Nr. 7 Steuerbefreiung von verkehrsrechtlich zulassungspflichtigen
Zugmaschinen (ausgenommen Sattelzugmaschinen),
Sonderfahrzeugen, Kraftfahrzeuganhängern hinter Zugmaschinen oder
Sonderfahrzeugen und von einachsigen Kraftfahrzeuganhängern
(ausgenommen Sattelanhänger), bei ausschließlicher Verwendung
in bzw. für land- oder forstwirtschaftliche Betriebe
ca. 1,19 Mio.
§ 3 Nr. 9 und § 4 Steuerbefreiung bzw. -erstattung für Fahrzeuge im Kombinierten
Verkehr Schiene, Binnenwasserstraße, See/Straße
ca. 136 000
§ 3a Steuerbefreiung und hälftige Steuerermäßigung für Fahrzeuge
schwer behinderter Halter
ca. 1 Mio.
§ 9 Abs. 2 Ermäßigung der Kraftfahrzeugsteuer um 50 Prozent für reine
Elektrofahrzeuge (für Pkw nach der Steuerbefreiung)
ca. 1 400
§ 10 Nichterhebung der Steuer für Kraftfahrzeuganhänger insbesondere
im Straßengüterverkehr
ca. 159 000
Drucksache 17/10062 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodewicklung als weitaus größerer Kostenfaktor auf das Verhalten der Pkw-Käufer
und mittelbar auf die Automobilindustrie auswirkt.
58. Wie verteilen sich die Pkw-Neuzulassungen seit Mitte 2009 auf die
Abgasstufen des Kraftfahrzeugsteuergesetzes?
Die Pkw-Neuzulassungen verteilen sich seit Mitte 2009 auf die Abgasstufen
gerundet wie folgt:
Euro 4: 2,02 Mio.,
Euro 5: 5,78 Mio.,
Euro 6: 0,02 Mio..
Nur die Abgasstufe „Euro 6“ wird bei den Diesel-Pkw mit befristeter Befreiung
von der Kraftfahrzeugsteuer begünstigt.
59. Wie ist der Stand der regierungsinternen Beratungen zur Überführung des
Pkw-Altbestands (mit Erstzulassung bis zum 30. Juni 2009) in die
steuerliche Systematik der Neuregelung?
Das Ergebnis umfangreicher Prüfungen der notwendigen CO2-Datenbasis liegt
vor. Danach können rechtssichere, belastbare CO2-Werte für rund zwei Drittel
des so genannten Pkw-Altbestandes nicht ermittelt werden. Weitere
Untersuchungen dauern an.
60. Wie viele Fahrzeuge werden von der Rechtsänderung zum 1. Januar 2013
betroffen sein?
61. Welche Bemessungsgrundlagen und welche Steuersätze plant die
Bundesregierung für die künftige Besteuerung des Pkw-Altbestands?
62. Wie hat die Bundesregierung das Problem zuverlässiger und vergleichbarer
Datengrundlagen für die Besteuerung des Pkw-Altbestands gelöst?
63. Wie wird sich die finanzielle Belastung für die betroffenen Fahrzeughalter
und das Aufkommen aus der Kraftfahrzeugsteuer infolge der Umstellung
der Besteuerung des Pkw-Altbestands verändern?
64. Wie sieht der Zeitplan der Bundesregierung für das
Gesetzgebungsverfahren zur Neuregelung der Kraftfahrzeugbesteuerung des Pkw-Altbestands
aus?
Auf die Antwort zu Frage 59 wird verwiesen.
65. Welche konkrete Bedeutung misst die Bundesregierung der im
Referentenentwurf eines Verkehrssteueränderungsgesetzes vom 16. Dezember 2011
vorgesehenen Erweiterung der kraftfahrzeugsteuerlichen Begünstigung
von reinen Elektrofahrzeugen im Rahmen der Umsetzung des
Regierungsprogramms Elektromobilität zu?
Um den finanziellen Anreiz zur Anschaffung eines bisher noch teureren
umweltfreundlichen Elektrofahrzeuges zu verbessern, soll die derzeit auf Pkw mit
reinem Elektroantrieb, also rein elektrisch angetriebene und hierfür aus
mechanischen oder elektrochemischen Energiespeichern gespeiste Pkw (insbesondere
Batterie- und Brennstoffzellenfahrzeuge) beschränkte fünfjährige Kraftfahr-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/10062zeugsteuerbefreiung auf alle Fahrzeugarten ausgedehnt werden, sofern auch
diese rein elektrisch angetrieben sind. In den Segmenten Nutzfahrzeuge und
Leichtfahrzeuge (drei- und leichte vierrädrige Fahrzeuge der Klasse L) liegen
erhebliche Potenziale. Um die Entwicklung des Marktes zu forcieren, soll die
Förderdauer zunächst um weitere fünf auf insgesamt zehn Jahre ausgedehnt
werden. Für Fahrzeuge mit Erstzulassung ab 2016 bis Ende 2020 ist wieder eine
Steuerbefreiung über fünf Jahre beabsichtigt. Nach Ablauf der zehn- bzw.
fünfjährigen Kraftfahrzeugbesteuerung unterliegen diese Fahrzeuge, sofern sie noch
im Betrieb sind, der Besteuerung nach Gewicht, wobei der Steuersatz für diese
Fahrzeuge halbiert ist.
66. Prüft die Bundesregierung im Rahmen dieses Vorhabens eine Ausweitung
der kraftfahrzeugsteuerlichen Begünstigung von reinen Elektrofahrzeugen
auf Fahrzeuge mit Hybridantrieb, wie sie etwa die
Wirtschaftsministerkonferenz am 14./15. Dezember 2009 für Fahrzeuge mit
Reichweitenverlängerung forderte, und falls nein, warum nicht?
Es sollen nur reine Elektrofahrzeuge befristet steuerbefreit werden. Der
Gesetzgeber hat zur Kraftfahrzeugsteuer für neue Pkw mit der zum 1. Juli 2009
vollzogenen Neuregelung eine technologieneutrale grundsätzliche
Belastungsentscheidung getroffen, die sich auch an den CO2-Emissionen orientiert.
Hybridantriebe weisen CO2-Emissionen auf, deren geringes Niveau niedrige
kraftfahrzeugsteuerliche Belastungen bewirkt.
67. Warum hat das Kabinett, das den Gesetzentwurf nach der ursprünglichen
Planung am 15. Februar 2012 beschließen sollte, bis heute nicht darüber
entschieden?
Das Kabinett hat den Entwurf eines Verkehrssteueränderungsgesetzes am
23. Mai 2012 beschlossen.
Kosten der Mobilität: Wechselkennzeichen
68. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der anhaltenden
Kritik an der Einführung von Wechselkennzeichen für Kraftfahrzeuge in
Deutschland, etwa aus der Aussage des Pressesprechers des ADAC
(Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e. V.), Jochen Österle: „Wenn das
Wechselkennzeichen, so wie es ist, in ein paar Jahren wieder begraben
wird, ist es auch nicht weiter schlimm.“ (SPIEGEL ONLINE vom 18.
Januar 2012)?
70. Wie steht die Bundesregierung zu dem Vorwurf, dass sich der bürokratische
Aufwand für die Fahrzeugzulassung mit der Einführung von
Wechselkennzeichen nicht verringern wird (SPIEGEL ONLINE vom 18. Januar
2012: „Luftnummernschild“), obwohl der Bürokratieabbau zur
entscheidenden Zielsetzung der Initiative der schwarz-gelben Bundesregierung
mutierte (Bundestagsdrucksache 17/4242)?
Die Fragen 68 und 70 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung kommentiert diese Äußerungen der Medien nicht.
Drucksache 17/10062 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode69. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung vor diesem Hintergrund
aus früheren Aussagen von Bundesverkehrsminister Dr. Peter Ramsauer,
der den Verbraucherinnen und Verbrauchern monatelang eine
Steuerersparnis bei der Nutzung von Wechselkennzeichen in Aussicht stellte
(Pressemitteilung des BMVBS vom 2. Februar 2010, Nr.: 035/2010)?
Wie in der entsprechenden Pressemitteilung ausgeführt, handelte es sich um eine
laufende Prüfung und nicht um ein Inaussichtstellen.
71. Inwiefern kann – wie von der Bundesregierung ständig behauptet
(Bundestagsdrucksache 17/6665) – die Möglichkeit der Nutzung eines
Wechselkennzeichen zum Kauf eines Elektroautos motivieren?
Ein geringerer Versicherungsbeitrag, ein vereinfachtes Zulassungsverfahren
sowie die auch unabhängig vom Wechselkennzeichen gewährte zeitweilige
Steuerbefreiung (siehe Frage 65) können mit zu der Entscheidung beitragen,
sich ein Elektroauto anzuschaffen.
72. Welche Unternehmen der Versicherungswirtschaft werden nach Kenntnis
der Bundesregierung Fahrzeughaltern Vergünstigungen bei Verwendung
eines Wechselkennzeichens gewähren?
Die Gewährung von Vergünstigungen bei der Versicherung für die Nutzung von
Wechselkennzeichen ist die Sache des Marktes.
73. Wieso verzögerte sich die Einführung von Wechselkennzeichen in
Deutschland, die Bundesverkehrsminister Dr. Peter Ramsauer bereits für
den 1. Januar 2011 angekündigt hatte, nun bis zum 1. Juli 2012?
Ein Verordnungsverfahren, das – wie die Einführung von Wechselkennzeichen –
einen komplexen Regelungsgegenstand hat, führt wegen einer Vielzahl
Beteiligter zu Abstimmungsprozessen, die einen erheblichen Zeitaufwand verursachen
können.
74. Plant die Bundesregierung in einem zweiten Schritt
kraftfahrzeugsteuerliche Vorteile für die Nutzer von Wechselkennzeichen, und wie begründet
sie dies?
Eine gesonderte kraftfahrzeugsteuerrechtliche Vergünstigung für
Wechselkennzeichen ist nicht vorgesehen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19 – Drucksache 17/10062Anlage
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 21 – Drucksache 17/10062
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23 – Drucksache 17/10062
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]