[Deutscher Bundestag Drucksache 17/10067
17. Wahlperiode 25. 06. 2012
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 19. Juni 2012
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Diana Golze,
Agnes Alpers, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/9876 –
Verschlechtertes Integrationskursangebot und anhaltend unzureichende
Arbeitsbedingungen der Lehrkräfte
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verkündete am 4. Mai
2012 unter der Überschrift „Integrationskurse immer erfolgreicher“, dass die
„Erfolgsgeschichte der Integrationskurse“ sich „im vergangenen Jahr weiter
fortgesetzt“ habe. Verwiesen wurde dabei auf die
Integrationskursgeschäftsstatistik für das Jahr 2011 (
http://www.bamf.de/SharedDocs/Meldungen/DE/
2012/20120504_inge-statistik_2011.html) und die gestiegene Zahl
ausgestellter Teilnahmeberechtigungen.
Die Fraktion DIE LINKE. kritisiert, dass die offiziellen Zahlen einseitig als
eine Erfolgsgeschichte interpretiert werden. Zwar wurden 2011 in der Tat vier
Prozent mehr Teilnahmeberechtigungen ausgestellt als noch im Vorjahr.
Dieser (geringe) Anstieg ist jedoch vor allem damit zu erklären, dass die Zahlen
im Jahr 2010 um über 20 Prozent eingebrochen waren, nachdem aus
Kostengründen ein zeitweiliger Aufnahmestopp und Wartelisten für freiwillige
Kursteilnehmende sowie weitere Sparmaßnahmen erlassen worden waren, mit
denen die Sprachkursbedingungen insgesamt verschlechtert wurden (vgl.
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE.
auf Bundestagsdrucksache 17/6924, „Auswirkungen der Sparmaßnahmen bei
Integrationskursen und andauernde unzureichende Bezahlung der
Lehrkräfte“). Gegenüber dem Jahr 2009, als noch keine Kürzungsmaßnahmen
galten, hat sich die Zahl der im Jahr 2011 ausgestellten Teilnahmeberechtigungen
deshalb um 18 Prozent reduziert, denn viele der im Jahr 2010 ergriffenen
Sparmaßnahmen sind weiterhin in Kraft (Einschränkungen bei der
Fahrtkostenerstattung und Kinderbetreuung, bei Wiederholungsmöglichkeiten,
Alphabetisierungs- und Teilzeitkursen). Auch die Zahl der neuen Teilnehmenden
ging im Jahr 2011 gegenüber dem Jahr 2009 um 16,5 Prozent zurück,
überdurchschnittlich war der Rückgang bei Eltern- und Frauenintegrations- und
Alphabetisierungskursen.
Zu Recht weist das BAMF aber darauf hin, dass der Anteil derjenigen, die den
Kurs auf dem Niveau B1 absolvierten, im Jahr 2011 auf Rekordniveau
gestiegen ist (56 Prozent), während der Anteil derjenigen, die unterhalb des Niveaus
A2 blieben, nur noch acht Prozent betrug. Diese Bilanz ist natürlich eine
Leistung vor allem der Teilnehmenden selbst. Die Zahlen stellen aber zugleich die
Regelung der Sprachnachweise im Ausland als Einreisebedingung beim
Ehegattennachzug in Frage, da die Bundesregierung bislang behauptete, nur ein
Nachweis im Ausland würde sicherstellen, dass die Betroffenen das Niveau
A1 tatsächlich erreichen – bei einem Sprachkursbesuch in Deutschland
hingegen sei dies angeblich nicht der Fall (vgl. Antwort der Bundesregierung auf
die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 16/
11997, Frage 8c und auf Bundestagsdrucksache 16/7288, Fragen 23b und
23c). Es kann jedoch ohne Weiteres davon ausgegangen werden, dass auch die
wenigen Personen, die nach 600- bzw. 900-stündigem Sprachunterricht das
Niveau A2 nicht erreichten, in jedem Fall über Kenntnisse des niedrigeren
Niveaus A1 verfügen (was jedoch von den Abschlusstests nicht erfasst wird).
Die Erzählung einer vermeintlichen „Erfolgsgeschichte“ der Integrationskurse
blendet zusätzlich aus, dass die Lehrtätigkeit in Integrationskursen für die
Lehrkräfte, die zu 85 Prozent Frauen sind, vor allem eine Geschichte der
Unterbezahlung, prekären Beschäftigung und Missachtung ihrer Arbeit ist. Die
durchschnittlich gezahlten Honorare für Lehrkräfte im
Integrationskursbereich sind zuletzt auf 18,14 Euro pro Unterrichtseinheit gesunken – dabei
wären etwa 30 Euro erforderlich, um den Betroffenen zumindest eine Bezahlung
vergleichbar dem Eingangsgehalt im schulischen Bereich zu bieten (vgl.
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE.
auf Bundestagsdrucksache 17/7231. Es ist nach Ansicht der Fragesteller ein
Skandal, dass sich die Bundesregierung der Integrationskurse als wichtigster
Integrationsmaßnahme des Bundes und als „Erfolgsgeschichte“ rühmt,
während sie zugleich nicht einmal dafür Sorge trägt, dass diejenigen, die als
hochqualifizierte Fachkräfte diese anspruchsvolle und wichtige Arbeit leisten,
hierfür eine existenzsichernde, geschweige denn angemessene Entlohnung
erhalten. Stattdessen weist ihre Arbeit wesentliche Merkmale einer
Scheinselbständigkeit auf, und viele Lehrkräfte sehen sich in ihrer Existenz zudem aufgrund
von Nachzahlungen zur Rentenversicherung bedroht.
Die Bundesregierung weigert sich unter Hinweis auf die „Vertragsfreiheit
zwischen Träger und der Lehrkraft“ seit langem (vgl. bereits Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 16/13972, Frage 5b), den Sprachkursträgern verbindliche
Auflagen zum Honorar zu machen. Stattdessen werden Trägerzulassungen bei
Honoraren unter 15 Euro – inzwischen 18 Euro – lediglich auf ein Jahr begrenzt,
was sich jedoch als wirkungslose Maßnahme gegen Dumpinglöhne erwiesen
hat.
Obwohl den Trägern durch eine Erhöhung der Trägerpauschale von 2,35 auf
2,54 Euro pro Teilnehmenden und Unterrichtseinheit seit Ende 2011 ein wenig
mehr Geld auf dem Papier zur Verfügung steht (wobei die gleichzeitige
Streichung der Verwaltungskostenpauschale und weiterer Zuschläge diese ohnehin
schon minimale Erhöhung weiter reduziert), hat sich deren
Gesamteinkommenssituation real sogar noch verschlechtert. Da unter anderem infolge der
Sparmaßnahmen die durchschnittliche Kursgröße von 14,5 auf 12,5 Personen
gesunken ist (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/6924, Frage 4), werden
rechnerisch pro Kurs und Unterrichtsstunde statt zuvor 34,08 Euro (14,5
Teilnehmende × 2,35 Euro Pauschale) nur noch 31,75 Euro (12,5 Personen ×
2,54 Euro) gezahlt. Dies ist ein Rückgang um 7 Prozent, trotz gestiegener
Unterhaltskosten (Miete, Strom usw.).
1. Wie hoch waren im Jahr 2011 die Ausgaben für die Bereiche
Ausgaben für einzelne Bereiche im Jahr 2011:
a) Intensivkurse;
Intensivkurse: 7 342 Euro.
b) Integrationskurse (645 Unterrichtseinheiten);
Integrationskurse (645 Unterrichtseinheiten): 106 322 672 Euro.
c) Wiederholung des Aufbaukurses (300 Unterrichtseinheiten);
Wiederholungskurse: Die Ausgaben für Wiederholer sind in den Ausgaben der
einzelnen Kursarten enthalten.
d) Kurse für spezielle Zielgruppen (bitte differenzieren);
Kurse für spezielle Zielgruppen: 53 637 554 Euro davon jeweils
– Alphabetisierungskurse: 42 213 771 Euro,
– Frauen-/Elternkurse: rd. 21 Mio. Euro.
Hinweis: Aus buchungstechnischen Gründen ist eine exakte Trennung
zwischen den Ausgaben für allgemeine Kurse und den Ausgaben für Frauen-
und Elternkurse nicht möglich. Der Wert wurde deshalb rechnerisch auf
Basis der Teilnehmerzahlen ermittelt.
– Jugendkurse: 3 960 302 Euro,
– Förderkurse: 954 351 Euro,
– Behindertenkurse: 637 089 Euro,
– JVA-Kurse: 22 405 Euro.
e) Prüfungskosten/Sprachstandsfeststellungen (bitte differenzieren);
Prüfungskosten: 10 331 119 Euro, davon für
– Einstufungstest: 2 820 417 Euro,
– Abschlusstest Sprache: 6 994 139 Euro,
– Abschlusstest Orientierung: 356 966 Euro,
– Wiederholungsprüfung: 159 598 Euro.
f) hälftige Rückerstattung des Kosteneigenbeitrages;
Hälftige Rückerstattung des Kostenbeitrages: 2 230 399 Euro.
g) Fahrtkostenzuschuss;
Fahrtkostenerstattung bzw. -zuschuss: 17 085 666 Euro.
h) Befreiung vom Kostenbeitrag;
Befreiung vom Kostenbeitrag:
(in den Gesamtausgaben zu den Integrationskursen enthalten).
i) Kinderbetreuung;
Kinderbetreuung: 8 259 934 Euro.
j) Aufwandsentschädigung für Verwaltungstätigkeit;
Aufwandsentschädigung für Verwaltungstätigkeit: 988 284 Euro.
k) Lehrerqualifizierung;
Lehrerqualifizierung: 99 287 Euro.
l) sonstiges;
Sonstiges: 3 040 842 Euro (darunter 2 154 404 Umsatzsteuer).
m) insgesamt
(bitte zu den Fragen 1a bis 1m die Vergleichswerte der Jahre 2009 und
2010 nennen und darlegen, wie Abweichungen jeweils zu erklären sind,
und aufgrund welcher Annahmen mit welchen Ausgaben für das
Gesamtjahr 2012 bzw. für 2013 gerechnet wird)?
Insgesamt: 201 995 757 Euro.
Bezüglich der Ausgaben in den Jahren 2009 und 2010 wird auf die Antwort zu
Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE., Bundestagsdrucksache
17/1536 vom 30. April 2010 und auf die Antwort zu Frage 3 der Kleinen
Anfrage der Fraktion DIE LINKE., Bundestagsdrucksache 17/6924 vom 6.
September 2011 verwiesen.
Abweichungen bestehen im Wesentlichen bei den Ausgaben für Fahrtkosten,
Kinderbetreuung, Alphabetisierungskurse, Lehrkräftequalifizierung.
Ursächlich hierfür sind die im Jahr 2010 ergriffenen Steuerungsmaßnahmen (siehe
hierzu Antwort zu Frage 17 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE.,
Bundestagsdrucksache 17/6924 vom 6. September 2011 sowie Antwort zu
Frage 13). Nach einer Entscheidung der obersten Finanzbehörden des Bundes
und der Länder wurde die Durchführung der Integrationskurse zudem von der
Umsatzsteuer befreit (Abschnitt 4.21.2 Absatz 3 des Umsatzsteuer-
Anwendungserlasses – UStAE).
Im Haushaltsjahr 2012 bzw. 2013 stehen im Haushalt bzw. Finanzplan jeweils
224 Mio. Euro zur Verfügung. Mit diesen Ansätzen wird das Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge (BAMF) voraussichtlich auskommen.
2. Wie ist die aktuelle durchschnittliche Kursgröße, und wie viele im Jahr
2009, 2010 bzw. 2011 neu begonnene Kurse waren Teilzeitkurse (bitte
nach verschiedenen Kursarten differenzieren und Angaben in Relation zur
Gesamtzahl der neu begonnenen Kurse machen)?
Die aktuelle durchschnittliche Kursgröße beträgt zwölf geförderte Teilnehmer.
Hierbei sind Selbstzahler in den Kursen nicht berücksichtigt.
Die Anzahl der in den Jahren 2009, 2010 und 2011 begonnenen Teilzeitkurse
ergibt sich aus der folgenden Tabelle:
Anzahl der begonnenen Integrationskurse in den Jahren 2009 bis 2011,
differenziert nach Teilzeit- und Vollzeitkursen (inkl. Wiederholerkurse).
Wegen Datenbereinigungen/Nacherfassungen sind Abweichungen gegenüber
der offiziellen Geschäftsstatistik möglich.
Im Jahr 2009 begonnene
Integrationskurse
Teilzeit
< 20 Wochenstunden
Vollzeit Summe
absolut in % absolut in %
Allgemeiner Integrationskurs 1 509 25,8 % 4 340 74,2 % 5 849
Eltern- bzw. Frauenintegrationskurs 25 61,0 % 16 39,0 % 41
Elternintegrationskurs 239 36,4 % 418 63,6 % 657
Frauenintegrationskurs 284 62,8 % 168 37,2 % 452
Förderkurs 73 35,8 % 131 64,2 % 204
Integrationskurs mit Alphabetisierung 707 38,9 % 1 112 61,1 % 1 819
Intensivkurs 7 20,6 % 27 79,4 % 34
Jugendintegrationskurs 5 4,3 % 112 95,7 % 117
Gehörlosenkurse 5 35,7 % 9 64,3 % 14
Sonstiger spezieller Integrationskurs 4 44,4 % 5 55,6 % 9
Wiederholerkurs 122 20,1 % 485 79,9 % 607
Wiederholerkurs Alpha 66 25,5 % 193 74,5 % 259
Wiederholerkurs Elternkurs 2 18,2 % 9 81,8 % 11
Wiederholerkurs Förderkurs 1 33,3 % 2 66,7 % 3
Wiederholerkurs Frauenkurs 14 66,7 % 7 33,3 % 21
Wiederholerkurs Gehörlosenkurs 1 50,0 % 1 50,0 % 2
Wiederholerkurs Jugendliche 0 0,0 % 1 100,0 % 1
Wiederholerkurs Sonst. spez. I-Kurs 1 33,3 % 2 66,7 % 3
Summe 3 065 30,3 % 7 038 69,7 % 10 103
Im Jahr 2010 begonnene
Integrationskurse
Teilzeit
< 20 Wochenstunden
Vollzeit Summe
absolut in % absolut in %
Allgemeiner Integrationskurs 1 104 21,7 % 3 989 78,3 % 5 093
Eltern- bzw. Frauenintegrationskurs 5 55,6 % 4 44,4 % 9
Elternintegrationskurs 167 29,3 % 402 70,7 % 569
Frauenintegrationskurs 249 57,4 % 185 42,6 % 434
Förderkurs 43 34,1 % 83 65,9 % 126
Integrationskurs mit Alphabetisierung 585 39,0 % 915 61,0 % 1 500
Intensivkurs 4 20,0 % 16 80,0 % 20
Jugendintegrationskurs 2 1,5 % 133 98,5 % 135
Gehörlosenkurse 4 36,4 % 7 63,6 % 11
Sonstiger spezieller Integrationskurs 2 50,0 % 2 50,0 % 4
Wiederholerkurs 74 21,0 % 279 79,0 % 353
Wiederholerkurs Alpha 207 32,4 % 432 67,6 % 639
Wiederholerkurs Elternkurs 4 28,6 % 10 71,4 % 14
Wiederholerkurs Förderkurs 0 0,0 % 2 100,0 % 2
Wiederholerkurs Frauenkurs 3 27,3 % 8 72,7 % 11
Wiederholerkurs Gehörlosenkurs 0 0,0 % 2 100,0 % 2
Wiederholerkurs Jugendliche 0 0,0 % 0 0,0 % 0
Wiederholerkurs Sonst. spez. I-Kurs 0 0,0 % 0 0,0 % 0
Summe 2 453 27,5 % 6 469 72,5 % 8 922
3. Wie war die Verteilung der neuen Sprachkursteilnehmenden auf die
einzelnen Module des Integrationskurses entsprechend ihrer sprachlichen
Vorkenntnisse im Jahr 2011?
Die Verteilung auf die einzelnen Kursabschnitte im Jahr 2011:
Im Jahr 2011 begonnene
Integrationskurse
Teilzeit
< 20 Wochenstunden
Vollzeit Summe
absolut in % absolut in %
Allgemeiner Integrationskurs 1 064 19,8 % 4 317 80,2 % 5 381
Eltern- bzw. Frauenintegrationskurs 0 0,0 % 0 0,0 % 0
Elternintegrationskurs 164 28,4 % 413 71,6 % 577
Frauenintegrationskurs 210 51,5 % 198 48,5 % 408
Förderkurs 33 37,1 % 56 62,9 % 89
Integrationskurs mit Alphabetisierung 525 37,5 % 874 62,5 % 1 399
Intensivkurs 1 11,1 % 8 88,9 % 9
Jugendintegrationskurs 8 5,2 % 146 94,8 % 154
Gehörlosenkurse 1 25,0 % 3 75,0 % 4
Sonstiger spezieller Integrationskurs 3 30,0 % 7 70,0 % 10
Wiederholerkurs 53 20,7 % 203 79,3 % 256
Wiederholerkurs Alpha 195 39,2 % 303 60,8 % 498
Wiederholerkurs Elternkurs 9 47,4 % 10 52,6 % 19
Wiederholerkurs Förderkurs 0 0,0 % 0 0,0 % 0
Wiederholerkurs Frauenkurs 2 28,6 % 5 71,4 % 7
Wiederholerkurs Gehörlosenkurs 0 0,0 % 0 0,0 % 0
Wiederholerkurs Jugendliche 0 0,0 % 1 100,0 % 1
Wiederholerkurs Sonst. spez. I-Kurs 0 0,0 % 0 0,0 % 0
Summe 2 268 25,7 % 6 544 74,3 % 8 812
Kursabschnitt Teilnehmer
Basiskurs Abschnitt 1 60,1 %
Basiskurs Abschnitt 2 12,8 %
Basiskurs Abschnitt 3 9,7 %
Aufbaukurs Abschnitt 1 7,6 %
Aufbaukurs Abschnitt 2 4,1 %
Aufbaukurs Abschnitt 3 2,5 %
Spezialkurs Abschnitt 1 0,8 %
Spezialkurs Abschnitt 2 0,5 %
Spezialkurs Abschnitt 3 0,4 %
Intensivkurs Abschnitt 1 0,0 %
Intensivkurs Abschnitt 2 0,0 %
Intensivkurs Abschnitt 3 0,0 %
Intensivkurs Abschnitt 4 0,0 %
Orientierungskurs 0,9 %
Wiederholerkursabschnitt 0,7 %
Insgesamt 100,0 %
4. Kann davon ausgegangen werden, dass alle oder nahezu alle
Integrationskursteilnehmenden nach 600 Sprachkursunterrichtseinheiten über das
Sprachniveau A1 verfügen, das nach Angaben der Bundesregierung „nach
rund 80 bis 200 UE (Unterrichtseinheiten)“ erreicht wird (Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 17/6924, Frage 7c) – wenn nein, bitte begründen?
Wie in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion
DIE LINKE., Bundestagsdrucksache 17/6924 vom 6. September 2011, zu
Frage 7c, ausgeführt, gibt es dazu keine wissenschaftlich fundierten Ergebnisse.
5. Mit welcher Begründung hält die Bundesregierung gegebenenfalls an ihrer
Behauptung fest, nur verpflichtende Sprachtests im Ausland könnten das
Erreichen des A1-Sprachniveaus sicherstellen, wenn 92 Prozent der
Prüfungsteilnehmenden in Deutschland das weitaus höhere Sprachniveau A2
erreichen und nach Einschätzung der Bundesregierung bereits nach rund
80 bis 200 (von insgesamt 600 oder auch 900) Unterrichtseinheiten das
A1-Niveau erreicht wird – und der Sprachkursbesuch in Deutschland mit
zahlreichen (aufenthalts- und sozialrechtlichen) Sanktionen und
Zwangsmaßnahmen durchgesetzt werden kann?
Sprachkenntnisse auf dem Niveau A1 werden vor Einreise verlangt, damit der
nachziehende Ehegatte von Anfang an gute Integrationsvoraussetzungen
mitbringt. Dass der Spracherwerb vor Einreise hilfreich bzw. sehr hilfreich ist,
haben 88 Prozent der Betroffenen bestätigt (GI-Studie aus dem Jahr 2011: Der
Übergang von der vorintegrativen Sprachförderung zum Integrationskurs –
Analyse und Handlungsempfehlungen). § 8 Absatz 3 Nummer 6 des
Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) sieht die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum
Zweck des Familiennachzugs um jeweils höchstens ein Jahr vor, wenn der
Integrationskurs nicht erfolgreich abgeschlossen wurde. Eine Versagung der
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist nicht vorgesehen. Im Übrigen wird auf
die Antwort der Bundesregierung zu Frage 8c der Kleinen Anfrage der Fraktion
DIE LINKE., Bundestagsdrucksache 16/11997 vom 16. Februar 2009
verwiesen.
6. Wie ist vor dem Hintergrund der Frage 5 bzw. Antwort die Einschränkung
des Grundrechts auf Familienzusammenleben, die mit den
Sprachanforderungen im Ausland unstrittig verbunden ist, noch als verhältnismäßig zu
rechtfertigen, wenn offenbar auch das mildere Mittel eines
Sprachkursbesuchs im Inland (anders als die Bundesregierung noch in ihrer Antwort auf
die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache
16/11997 zu Frage 8c ausgeführt hat) das gesetzgeberische Ziel des
Erwerbs zumindest einfacher Deutschkenntnisse sicherstellen kann (bitte
nachvollziehbar begründen)?
Mit dem Sprachkursbesuch im Inland kann der Erfolg nicht gleichermaßen
garantiert werden, vgl. Antwort zu Frage 5. Im Übrigen wird auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 8c der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE.,
Bundestagsdrucksache 16/11997 vom 16. Februar 2009 verwiesen.
7. Wird das Sprachniveau B1 durchschnittlich schneller erreicht, wenn der
Spracherwerb von Beginn an und durchgehend in einem Integrationskurs in
Deutschland erfolgt oder wenn Sprachkenntnisse des Niveaus A1 zunächst
im Ausland erworben werden müssen – und zwar im Regelfall nicht in
einem Sprachkurs des Goethe-Instituts, sondern im Selbststudium oder
mithilfe von Fernlernangeboten – und dann einige Monate bis zur Fortsetzung
des Spracherwerbs in einem Integrationskurs in Deutschland vergehen
(bitte ausführen und begründen; Wiederholung der unbeantwortet
gebliebenen Frage 7d der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 16/6924; die Bundesregierung antwortete mit einem
Hinweis darauf, dass das Niveau B1 von einem Ausgangsniveau A1
schneller erreicht wird – was banal ist, aber ebenso wenig eine Antwort auf
die Frage darstellte, wie der Hinweis darauf, dass bei höherem
Ausgangsniveau zum Kursende auch ein höheres Sprachniveau erreicht wird)?
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE
LINKE., Bundestagsdrucksache 17/6924 vom 6. September 2011, zu Frage 7d,
wird verwiesen. Die dort erwähnten Ergebnisse aus dem Integrationspanel des
BAMF sind mittlerweile auf der Internetseite des BAMF veröffentlicht
(
www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Publikationen/Forschungsberichte/
fb11-integrationspanel.pdf?__blob=publicationFile).
8. Welche neuen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung inzwischen dazu
vor, wie viele zur Integrationskursteilnahme Verpflichtete dieser
Verpflichtung in welchem Zeitraum nachgekommen sind, bzw. welche Gründe dem
jeweils entgegenstanden, und falls es keine solchen Erkenntnisse geben
sollte, wie ist dies vor dem Hintergrund der hiermit begründeten
Gesetzesverschärfung zum 1. Juli 2011 zu erklären (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleinen Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/5693)?
Eine Länderabfrage zu diesem Thema für die Jahre 2010 und 2011 hat ergeben,
dass in vielen Bundesländern keine entsprechenden Statistiken geführt werden,
so dass sich die gewonnenen Daten z. T. nur auf Schätzwerte bzw. die
Auswertung von Stichproben beziehen. Es wurden auch nicht von allen Bundesländern
Daten zugeliefert. Vorbehaltlich dieser Einschränkung der Validität der Daten
ergibt sich, dass sich die integrationspolitischen Neuregelungen der letzten
Jahre bewährt haben: danach kommen nur etwa 6 Prozent der Verpflichteten
ihrer Teilnahmeverpflichtung nicht nach. Zu den Gründen für eine
Nichtteilnahme liegen der Bundesregierung keine Angaben vor.
9. Ist es aus Sicht des BAMF sachgerecht und in sich schlüssig, sowohl für
eine Einbürgerung als auch für eine mehr als einjährige
Aufenthaltserlaubnis dasselbe Sprachniveau zu fordern (bitte begründen), und wie
bewertet es entsprechend die Neuregelung des § 8 Absatz 3 Satz 5 des
Aufenthaltsgesetzes – AufenthG (Wiederholung der unbeantwortet
gebliebenen Frage 11 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 17/6924, denn der dortige Verweis auf die Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 17/5693 zu Frage 25 ergibt nur eine Begründung
der Neuregelung des § 8 Absatz 3 Satz 5 AufenthG, nicht aber eine Antwort
auf die gestellte Frage, ob es nach Ansicht des BAMF in sich schlüssig und
sachgerecht ist, sowohl für eine Einbürgerung als auch für eine mehr als
einjährige Aufenthaltserlaubnis das selbe Sprachniveau zu verlangen)?
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE
LINKE., Bundestagsdrucksache 17/5693 vom 2. Mai 2011, zu Frage 25, wird
verwiesen.
10. Wie erklärt die Bundesregierung den Rückgang der neu begonnen
Integrationskurse bzw. der neuen Teilnehmenden im Vergleich der Jahre 2011
und 2009 um 18 bzw. 16,5 Prozent, wenn nicht als eine Folge der im Jahr
2010 ergriffenen „Sparmaßnahmen“ (Kürzungen bei der
Fahrtkostenerstattung und Kinderbetreuung, bei Wiederholungsmöglichkeiten,
Alphabetisierungs- und Teilzeitkursen)?
Für die Entwicklung der Zahl neuer Teilnehmender sind in erster Linie das
begrenzte Potenzial im Bereich der nachholenden Integration, die Situation auf
dem Arbeitsmarkt sowie die Zahl der Zuzüge nach Deutschland ursächlich.
11. Inwieweit kann der vierprozentige Anstieg der ausgestellten
Teilnahmeberechtigungen im Jahr 2011 gegenüber dem Vorjahr (auch) damit erklärt
werden, dass ab Jahresbeginn 2011 auch solche Personen einen Kurs
beginnen konnten, die auf einer Warteliste des Vorjahres standen bzw. die
infolge der Sparmaßnahmen nur eine Zulassung mit verzögertem Beginn
erhalten hatten?
Im Jahr 2010 ausgestellte Zulassungen, die temporär mit einer dreimonatigen
Frist versehen waren, wurden als Zulassungen noch im Jahr 2010 gezählt, und
sind daher nicht in die Daten für das Jahr 2011 eingeflossen.
Darüber hinaus wurden rund 4 000 Personen, die nicht nach § 5 Absatz 3 der
Integrationskursverordnung (IntV) bevorzugt zuzulassen waren, im Jahr 2010
vorübergehend auf einer Warteliste geführt. Diese Personen wurden zum
Jahresbeginn 2011 zu den Kursen zugelassen. Diese Größenordnung machte
weniger als die Hälfte der Zunahme an Zulassungen zu Kursen insgesamt im
Jahr 2011 aus. Die Zahl der Zulassungen stieg im Jahr 2011 um 10 598
Personen im Vergleich zum Vorjahr (+25,9 Prozent).
12. Inwieweit ist angesichts der Fragen 10 und 11 bzw. Antworten die
Einschätzung aufrechtzuerhalten, bei den Zulassungszahlen für
Integrationskurse im Jahr 2011 (die deutlich unterhalb der Werte von 2009 liegen)
handele es sich um ein Indiz für die Fortsetzung einer
„Erfolgsgeschichte“ (bitte begründen)?
Die Anzahl der Zulassungen bewegte sich im Jahr 2011, wie in Antwort zu
Frage 11 dargestellt, auf einem nach wie vor hohen Niveau. Zudem wurde in
2011 bei den erteilten Teilnahmeberechtigungen die Marke von einer Million
überschritten. Diese Zahlen zeigen, dass sich Integrationskurse als zentrale und
erfolgreiche Maßnahme der Integrationspolitik der Bundesregierung etabliert
haben.
13. Welche Einspareffekte wurden in den Jahren 2010 und 2011 infolge der
2010 ergriffenen Maßnahmen zur Begrenzung der Ausgaben erzielt (bitte
einzeln nach jeweiliger Maßnahme auflisten – z. B. neue Vorgaben zur
Fahrtkostenerstattung, Kinderbetreuung, Wiederholungsmöglichkeiten,
Alphabetisierungs- und Teilzeitkursen)?
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE
LINKE., Bundestagsdrucksache 17/6924 vom 6. September 2011, zu Frage 17,
wird verwiesen.
14. In welchem Umfang wurden Mittel des Etats für Integrationskurse für das
Jahr 2012 für Ausgaben des Jahres 2011 verwandt, bzw. wurden Mittel
für das Jahr 2011 nicht abgerufen, und wie hoch waren die tatsächlichen
Ausgaben für Integrationskurse im Jahr 2011?
Es wurden keine Mittel des Etats für Integrationskurse für das Jahr 2012 für
Ausgaben des Jahres 2011 verwandt. Der Haushaltsansatz für die
Durchführung von Integrationskursen (Titel 684 02) betrug im Jahr 2011 rd. 218 Mio.
Euro. Die tatsächlichen Ausgaben beliefen sich auf rd. 202 Mio. Euro.
15. Mit wie vielen neuen Integrationskursteilnehmenden rechnet das BAMF
für die Jahre 2012 bzw. 2013, und wie viele der neuen Teilnehmenden
hatten 2011 einen Rechtsanspruch auf Teilnahme?
Das BAMF geht in den Jahren 2012 und 2013 von demselben
Teilnehmerniveau wie im Jahr 2011 aus. Im Jahr 2011 hatten von den 96 857 neuen
Kursteilnehmern 37,6 Prozent (Neuzuwanderer, von Ausländerbehörde bestätigt
und Spätaussiedler) einen Rechtsanspruch auf Teilnahme.
16. Wie lautet der aktuelle Durchschnittswert der gezahlten
Lehrkräftehonorare im Integrationskursbereich, wie viele Träger mit jeweils wie vielen
gemeldeten Lehrkräften bzw. Kursen zahlen unter 12 Euro pro
Unterrichtseinheit (was ist das niedrigste festgestellte Honorar), wie viele
zahlen zwischen 12 und 15 Euro, zwischen 15 und 16 Euro, zwischen 16 und
18 Euro, zwischen 18 und 20 Euro, zwischen 20 und 22 Euro, zwischen
22 und 25 Euro bzw. über 25 Euro (bitte in absoluten und relativen
Zahlen darstellen)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion DIE LINKE., Bundestagsdrucksache 17/6924 vom 6. September 2011, zu
Frage 21, verwiesen. Aktuellere Zahlen liegen nicht vor.
17. Auf welchen Informationen genau beruhen die Auskünfte der
Bundesregierung zu gezahlten Honoraren für Lehrkräfte (z. B. auf einer
vollständigen oder teilweisen Abfrage der Träger, oder auf bei der
Trägerzulassung vorzulegenden Unterlagen zur Honorarhöhe)?
Die Erkenntnisse beruhen auf einer im Jahr 2011 durchgeführten Abfrage des
BAMF.
18. Wenn es auf Seite 9 der Begründung zur Zweiten Verordnung zur
Änderung der Integrationskursverordnung heißt, dass „das Ergebnis einer
Trägerabfrage 2011 durch das Bundesamt mit einer Rücklaufquote von rund
82 Prozent [gezeigt habe], dass derzeit rund 45 Prozent der Träger
Honorare für Lehrkräfte unter 18 Euro zahlen“, bedeutet dies, dass sich die
Bundesregierung tatsächlich nur auf die Angaben der teilnehmenden
Träger gestützt hat, und was entgegnet sie gegenüber dem Argument, dass
die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass sich unter den 18 Prozent der
Träger, die sich nicht zurückgemeldet haben, vor allem solche mit
unterdurchschnittlichen Honorarzahlungen befinden könnten – und welche
Konsequenzen ergeben sich hieraus (bitte ausführen)?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass es sich bei den 18 Prozent der
Träger, die sich bei der genannten Abfrage nicht zurückgemeldet haben, um den
normalen Ausfall bei einer solchen statistischen Abfrage handelt, der keinen
Rückschluss auf die Honorare der Lehrkräfte zulässt.
19. Wie viele Träger mit jeweils wie vielen gemeldeten Lehrkräften bzw.
Kursen zahlten in der Praxis ein geringeres Honorar (in welcher Höhe)
als gegenüber dem BAMF angegeben, und wie wird dies festgestellt?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion DIE LINKE., Bundestagsdrucksache 17/6924 vom 6. September 2011, zu
Frage 22, verwiesen.
a) Wie viele Vor-Ort-Prüfungen mit welchen Ergebnissen und
Konsequenzen gab es diesbezüglich im Jahr 2011 bzw. im bisherigen Jahr
2012?
Im Jahr 2011 sind 3 104 Vor-Ort-Prüfungen durchgeführt worden, im Jahr 2012
waren es bis zum 31. Mai 2012 bereits 1 560.
In 25 Fällen gab es im Jahr 2011 eine Diskrepanz zwischen dem im
Trägerzulassungsverfahren gemeldeten und dem tatsächlich gezahlten Honorar. Im Jahr
2012 war dies bis zum 31. Mai 2012 in nur sechs Prüfungen der Fall. Diese Fälle
führen zu einem Trägeranhörungsverfahren, an dessen Ende der Entzug der
Zulassung wegen falscher Angaben gegenüber dem BAMF stehen kann.
b) Inwieweit werden Lehrkräfte in die Prüfung einbezogen, ob das
tatsächlich gezahlte Honorar den Angaben der Träger gegenüber dem
BAMF entspricht?
Zwischen dem BAMF und den Lehrkräften besteht keine direkte
Rechtsbeziehung. Daher obliegt den Lehrkräften auch keine Auskunftspflicht gegenüber
dem BAMF. Da die Rechtsbeziehung des BAMF ausschließlich zu den
Kursträgern besteht, werden vor Ort Unterlagen und Belege des Kursträgers geprüft.
Konkreten Hinweisen von Dritten auf freiwilliger Basis geht das BAMF nach.
c) Inwieweit kann überhaupt von einer wirksamen Kontrolle der
tatsächlich gezahlten Honorare gesprochen werden, wenn die
Bundesregierung erklärt: „Das BAMF geht davon aus, dass die angegebenen
Honorare auch in der Praxis bezahlt werden“ (Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zu Frage 22b
auf Bundestagsdrucksache 17/6924)?
Es wird auf Antwort zu Frage 19b verwiesen.
20. Wie viele auf ein Jahr befristete Kursträgerlizensierungen wegen
Honoraren unter 15 Euro bzw. neuerdings 18 Euro (bitte differenzieren) pro
Unterrichtseinheit hat es im Jahr 2011 bzw. im bisherigen Jahr 2012
gegeben?
Im Jahr 2011 erhielten sechs Träger eine auf ein Jahr befristete Zulassung, da
sie eine Lehrkräftevergütung von unter 15 Euro angegeben hatten. Zum Jahr
2012 ist keine Aussage möglich, siehe Antwort zu Frage 16.
21. Wie viele der wegen Unterschreitung der 15-Euro-Grenze nur auf ein
Jahr erteilten Lizensierungen wurden im Jahr 2011 bzw. im bisherigen
Jahr 2012 nicht verlängert, befristet verlängert oder vorher widerrufen,
und wie hatten sich die Honorare nach einem Jahr verändert bzw. in
welchem Umfang wurden von diesen Trägern auch nach einem Jahr
weiterhin Honorare unter 15 Euro gezahlt?
Die Entscheidung über die Verlängerung der Zulassungen ist Gegenstand des
derzeit laufenden Zulassungsverfahrens. Daher liegen keine aktuelleren
Erkenntnisse vor, die über die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage der Fraktion DIE LINKE., Bundestagsdrucksache 17/6924 vom 6.
September 2011, zu Frage 24, hinausgehen.
22. Inwieweit hält die Bundesregierung angesichts der weiterhin unter dem
Niveau von 2005 liegenden und zuletzt sogar noch weiter gesunkenen
Honorare bei Lehrkräften im Integrationskursbereich die Maßnahme
einer auf ein Jahr befristeten Lizensierung und Qualitätskontrolle bei
Trägern, die Honorare unter 15 bzw. 18 Euro zahlen, für ausreichend, um
den Lehrkräften eine bessere Entlohnung sichern zu können?
23. Inwieweit hält die Bundesregierung überhaupt noch an dem Ziel einer
besseren Bezahlung der Lehrkräfte fest, und was unternimmt sie
diesbezüglich, nachdem sich die bislang ergriffenen Maßnahmen als absolut
wirkungslos erwiesen haben?
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE
LINKE., Bundestagsdrucksache 17/6924 vom 6. September 2011, zu Frage 25,
wird verwiesen. Die diesbezügliche Einschätzung der Bundesregierung hat
weiterhin Bestand.
24. Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, dass es zahlreiche
Honorarordnungen in Bezug auf so genannte freie Berufe gibt, die ein
Mindesthonorar rechtlich verbindlich regeln, und dass diese
Honorarvorgaben auch vereinbar sind mit der verfassungsrechtlich garantierten
Vertrags- und Berufsfreiheit (wenn nein, wie verhält es sich)?
Im Bereich der Freien Berufe gibt es staatliche Gebühren- und
Honorarordnungen für einige reglementierte Berufe wie Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater,
Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte sowie Architekten und Ingenieure. Dabei handelt es
sich um Berufe, bei denen die Einschränkung des Prinzips der freien
Preisfindung durch Angebot und Nachfrage zum Schutz des Rechtssuchenden, des
Verbrauchers bzw. Patienten vor überhöhten Preisen sowie aus Gründen der
Sicherung des Zugangs zum Recht, der Qualitätssicherung und
Kostentransparenz vertretbar ist. Es handelt sich dabei nicht um Mindesthonorare zum Schutz
der Berufstätigen.
25. Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, dass es auch in
verfassungsrechtlicher Sicht möglich wäre, den Sprachkursträgern ein
verbindlich den Lehrkräften zu zahlendes Mindesthonorar vorzugeben, mit dem
Ziel, ein Lohndumping zu verhindern und eine hohe Qualität des
Unterrichts zu sichern (vgl. auch: Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom
26. September 2005, 1 BvR 82/03, Rn. 17), indem im Aufenthaltsgesetz
oder/und in der Integrationskursverordnung eine Rechtsgrundlage für
eine entsprechende Honorarverordnung geschaffen würde, wenn nein,
wie verhält es sich, wenn ja, warum hat die Bundesregierung nicht längst
diesen Weg beschritten, um Lehrkräften ein Mindesteinkommen zu
sichern, das ihrer Qualifikation und Tätigkeit entspricht (bitte ausführen)?
Das geltende Recht sieht bereits einen Mechanismus gegen Lohndumping und
zur Sicherung einer hohe Qualität des Unterrichts in diesem Bereich vor:
Gemäß dem neu gefassten § 20 Absatz 2 IntV kann im Rahmen des neuen
Kursträgerzulassungsverfahrens die Zulassung auf ein Jahr verkürzt werden, wenn
das Lehrkräftehonorar nicht mindestens 18 Euro beträgt.
26. Aus welchen Gründen wurde mit der Zweiten Verordnung zur Änderung
der Integrationskursverordnung in § 20 der Satz gestrichen, dass „die
Zulassung … mit Auflagen erteilt werden [kann], insbesondere zur
Vergütung der Lehrkräfte…“, während in der aktuellen Fassung nur noch die
Rede davon ist, dass „die Dauer der Zulassung“ verkürzt werden kann,
„wenn eine vom Bundesamt festzulegende Vergütungsgrenze für die
Lehrkräfte unterschritten wird“ (bitte genau begründen), und welche
Folgewirkungen hat dies, insbesondere in Bezug auf die Möglichkeit, den
Trägern eine Mindestvergütung verbindlich vorzuschreiben, die auch
nicht um den Preis einer verkürzten Zulassung unterschritten werden darf
(bitte ausführen)?
Die Bundesregierung hat mit der Zweiten Verordnung zur Änderung der
Integrationskursverordnung vom 20. Februar 2012 das Zulassungsverfahren für die
Kursträger neu geregelt. Hierbei wurden auch die Vorschriften über die Dauer
der Zulassung überarbeitet. Die zuvor als Rechtsgrundlage für die lediglich
einjährige Erteilung der Zulassung bei Unterschreitung einer Honoraruntergrenze
dienende Regelung des § 20 Absatz 5 Satz 2 der Integrationskursverordnung
a. F. wurde in den neu gefassten § 20 Absatz 2 der Integrationskursverordnung
überführt und transparenter formuliert. Hierdurch sind keine Rechtsgrundlagen
für weitere Auflagen, die das Bundesamt nach alter Rechtslage regeln konnte,
entfallen.
27. Was entgegnet die Bundesregierung gegenüber dem Argument, dass
Sprachkursträger, die ihren Gewinn durch möglichst niedrige Honorare
steigern wollen, sich nicht von einer lediglich auf ein Jahr verkürzten
Zulassung hiervon abhalten lassen werden, und dass die Bundesregierung
somit einem Lohndumping im Integrationskursbereich nichts Wirksames
entgegensetzt?
Der Bundesregierung teilt die vorgetragene Annahme nicht und geht von der
grundsätzlichen Wirksamkeit der Maßnahme einer verkürzten Zulassung aus.
28. Wie sollen Sprachkursträger höhere Honorare bezahlen können (im
Trägerrundschreiben des BAMF vom 27. Oktober 2011 heißt es: „Mit der
vorgenannten Erhöhung des Erstattungssatzes ist die Erwartung
verknüpft, dass sich die Lehrkräftevergütung insgesamt verbessert“), wenn
sich deren zur Verfügung stehendes Einkommen rechnerisch trotz der
leichten Anhebung der Pauschale (abzüglich der Reduzierung durch
Einberechnung von zuvor gezahlten Pauschalen) sogar noch verringert hat,
weil durch die geringere durchschnittliche Teilnehmendenzahl auch das
Entgelt pro Kurs gesunken ist (vgl. Vorbemerkung) und die Träger zudem
noch höhere Nebenkosten ausgleichen müssen (Miete, Strom usw.)?
Die Erhöhung der Stundensatzpauschale von 2,35 Euro auf 2,54 Euro/2,60 Euro
pro Unterrichtseinheit mit 45 Minuten stellt unter Einbeziehung der
Verwaltungskostenpauschale und Zuschläge für Alphabetisierungskurse und
Jugendintegrationskurse eine lineare Erhöhung um 7,6 Prozent dar. Mit der
Stundensatzpauschale werden nicht nur die Honorare der Lehrkräfte, sondern auch die
übrigen Kosten der Kursträger (z. B. Verwaltungskosten, Raummiete)
abgegolten. Alle Kursarten, mit Ausnahme des Jugendkurses, der auch bisher auf sehr
hohem Niveau vergütet wurde, erhielten dadurch eine höhere Vergütung.
Inwieweit diese als Honorarerhöhung an die Lehrkräfte weitergegeben wird, liegt in
der ausschließlichen Zuständigkeit der Träger.
Die durchschnittliche Teilnehmerzahl eines Integrationskurses enthält lediglich
die vom BAMF geförderten Teilnehmer. Diese erhöht sich allerdings noch
durch Selbstzahler, die ohne Förderung des Bundes an den Kursen teilnehmen.
Hierüber liegen dem BAMF jedoch keine Daten vor.
29. Nach welchen Kriterien und Überlegungen wurde die Anhebung der
Honoraruntergrenze für mehrjährige Trägerzulassungen von 15 auf 18 Euro
bestimmt bzw. errechnet, und wie sollen die Träger solche höhere
Honorare bezahlen können, wenn ihnen nicht zugleich effektiv mehr Geld zur
Verfügung gestellt wird (vgl. Frage 28)?
Grundlage für die Anhebung der Grenze von 15 Euro auf 18 Euro war die
Abfrage bei den Kursträgern aus dem Jahr 2011 (siehe Antwort zu Frage 17).
Der überwiegende Teil der Kursträger gab an, mindestens 18 Euro als
Honorarsatz den Kursträgern zu zahlen. Zu beachten war ferner, dass inzwischen der
Erstattungssatz für die Kursträger erhöht wurde.
30. Wie hat der Präsident des BAMF auf das Schreiben der Gewerkschaft
Erziehung und Wissenschaft vom 11. Januar 2012 (Organisationsbereich
Berufliche Bildung und Weiterbildung, Dr. Stephanie Odenwald)
reagiert, mit dem die Ernsthaftigkeit der Beteuerungen des Bundesamtes, für
eine bessere Bezahlung der Lehrkräfte sorgen zu wollen, in Frage gestellt
wurde, weil die Anhebung der Honoraruntergrenze (für den Erhalt einer
mehrjährigen Trägerzulassung) auf 18 Euro und die Erhörung der
Trägerpauschale auf 2,54 Euro (bei gleichzeitiger Streichung z. B. der
Verwaltungskostenpauschale) als unzureichend angesehen wurden – und was
entgegnet die Bundesregierung inhaltlich dieser Kritik?
Ein Schreiben der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) vom
11. Januar 2012 ist dem BAMF nicht bekannt. Dem BAMF liegt lediglich ein
Schreiben der GEW vom 19. März 2012 vor, das am 27. März 2012 mit einem
Verweis auf die ausschließlichen Rechtsbeziehungen zwischen den Kursträgern
und den Lehrkräften beantwortet wurde.
31. Welche konkreten Schlussfolgerungen wurden aus der vom
Bundesministerium des Innern in Auftrag gegebenen Evaluierung des
Finanzierungssystems der Integrationskurse durch die Firma RambØll
Management Consulting GmbH in Bezug auf die dort festgestellte
Unterbezahlung der Lehrkräfte gezogen, und inwieweit plant die Bundesregierung
insbesondere eine grundlegende Änderung des derzeit bestehenden
Finanzierungssystems, das für die Träger einen Anreiz zur Reduktion der
Lehrgehälter bietet, um einen ökonomischen Erfolg zu sichern oder zu
vergrößern (S. 18 des Gutachtens, vgl. aber auch schon das erste
Gutachten der RambØll Management Consulting GmbH zu Integrationskursen,
S. 133, bitte nachvollziehbar begründen; Wiederholung der Frage 30 der
Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache
17/6924, weil der dortige Verweis der Bundesregierung auf die Antwort
der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE.
auf Bundestagsdrucksache 17/1536 zu Frage 13 in Bezug auf die
angefragte Unter- bzw. die eingeforderte Besserbezahlung der Lehrkräfte
keine andere Antwort erbringt als: „Darüber hinaus werden derzeit
Spielräume zur Verbesserung der Vergütung der Lehrkräfte geprüft“)?
Die Bundesregierung sieht die Frage mit der Antwort der Bundesregierung auf
die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE., Bundestagesdrucksache 17/6924
vom 6. September 2011, zu Frage 30, als beantwortet an.
32. Ist die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/6924 zu Frage 31 so zu
verstehen, dass sie die Feststellung des Finanzierungsgutachtens von
RambØll Management nicht teilt, wonach die Beschäftigung als Honorarkräfte
„von den befragten Lehrkräften sowie ihren Interessensvertretungen und
Verbänden als besonders problematisch wahrgenommen“ wird, z. B.
wegen der geringen Beschäftigungssicherheit, der unangemessenen
Vergütung, des Verdienstausfalls im Krankheitsfall, der fehlenden Absicherung
für Urlaubs- und Regenerationsphasen usw. (S. 9 des Gutachtens), oder
dass sie die Bezahlung der Honorarkräfte für ausreichend hält (bitte
ausführen)?
Auf der Basis verschiedener Faktoren (wie Zahl der angebotenen Kurse,
wöchentlicher Stundenumfang der Kurse und Kursnachfrage) ergibt sich eine
große Spanne bei den von Kursträgern gezahlten Lehrkräftehonoraren. Daher
sieht die Bundesregierung von jeglichen Pauschalierungen in diese Bereich ab.
33. Inwieweit wurde oder wird von der Möglichkeit eines automatisierten
Datenabrufs nach § 8 Absatz 1 und 3 der Integrationskursverordnung
(IntV) Gebrauch gemacht, inwieweit wurde dabei gegebenenfalls die
Anforderung eingehalten, dass dies nur zulässig ist, „wenn der
automatische Datenabruf wegen der Vielzahl oder der besonderen Eilbedürftigkeit
der zu erwartenden Übermittlungsersuchen unter Berücksichtigung der
schutzwürdigen Interessen des Betroffenen angemessen ist“, und welche
neuen Erkenntnisse oder Vorteile haben sich hieraus ergeben (bitte
ausführen)?
Das automatisierte Abrufverfahren gemäß § 8 Absatz 4 IntV wird im Rahmen
des Projektes X-Ausländer realisiert und zwar in einem ersten Schritt für die
Ausländerbehörden voraussichtlich ab Mai 2013 und zu einem späteren
Zeitpunkt auch für die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Auf Grund
der Praxiserfahrungen mit den derzeit manuell erfolgenden Auskunftsersuchen
ist von einer Vielzahl zu erwartender Übermittlungsersuchen auszugehen.
Hinsichtlich der schutzwürdigen Interessen der Betroffenen ist insbesondere darauf
hinzuweisen, dass über das automatisierte Verfahren sichergestellt ist, dass nur
die in § 8 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 3 Satz 2 IntV genannten Daten
übermittelt werden.
34. Inwieweit macht das BAMF den neu zugelassenen Trägern Auflagen zur
Wochenstundenzahl der Kurse?
Gemäß § 14 Absatz 1 IntV werden Integrationskurse in der Regel als
ganztägiger Unterricht angeboten. Auch das Angebot von Teilzeitkursen soll auf
einen zügigen Abschluss des Kurses ausgerichtet sein. Teilzeitkurse (mit mind.
15 Wochenstunden, bei Alphabetisierungskursen mit mind. 12 Wochenstunden)
sind ohne besondere Voraussetzungen möglich. Lediglich Teilzeitkurse
unterhalb dieser Grenzen unterliegen einem Genehmigungsvorbehalt. Diese Kurse
werden nur bei Vorliegen teilnehmerbezogener Gründe (z. B. Teilnehmer sind
berufstätig, schwerbehindert, betreuen Kinder oder Pflegebedürftige) mit einer
geringeren Wochenstundenzahl genehmigt.
35. Wie viele Widerrufe der Trägerzulassung nach §20b Absatz 1 IntV gab es
bislang (bitte soweit möglich nach den Nummern 1 bis 6 differenziert
angeben und nähere Angaben machen)?
Mit Einführung des neuen § 20b IntV (am 1. März 2012) wurde die Zulassung
in drei Fällen widerrufen, gemäß § 20b Absatz 1 Nummer 2
(Insolvenzverfahren) in zwei Fällen und einmal gemäß § 20b Absatz 1 Nummer 3 (Verstöße
gegen die Verpflichtungen im Zulassungsbescheid).
36. Wie hat sich die Neuregelung ausgewirkt, nur einjährige
Trägerzulassungen zu erteilen, wenn ein Honorar unter 18 Euro/Unterrichtseinheit
gezahlt wird (auf die Honorare, auf die „Trägerlandschaft“, auf den
organisatorischen Aufwand usw.) – was nach früheren Angaben der
Bundesregierung fast die Hälfte aller Kursträger betreffen müsste (vgl. Antwort
der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE.
auf Bundestagsdrucksache 17/6924, Frage 21)?
Die Neuregelung mit der Grenze von 18 Euro tritt erst mit dem neuen
Zulassungsverfahren zum 1. Juli 2012 in Kraft.
37. In welchem Umfang sind bislang Abrechnungsbetrugsfälle bei
Sprachkursträgern bekannt geworden (bitte nach Jahren differenzieren und
Angaben zur Art und Weise und finanzieller Auswirkung des Betrugs sowie
zur relativen Häufigkeit solcher Fälle in Relation zur Gesamtzahl der
Kursträger/Kurse machen), welche Sanktionen hatte dies zur Folge, und
wie viele gerichtliche Verurteilungen wegen Betrugs oder Ähnlichem gab
es?
Bisher wurde in insgesamt vier Fällen die Zulassung wegen Betrugs gemäß
§ 263 des Strafgesetzbuchs widerrufen (alle vier Fälle im Jahr 2011). In diesen
Fällen wurden Strafanzeigen gestellt. Der eingetretene finanzielle Schaden lässt
sich nicht abschließend beziffern. Dies ist Gegenstand der strafrechtlichen
Ermittlungen. Strafrechtliche Verurteilungen sind dem BAMF bislang nicht
bekannt.
38. Warum gibt es keine neuere Untersuchungen oder Erhebungen dazu, wie
viele Sprachkursträger mit der derzeitigen Kostenpauschale
kostendeckend und entsprechend ihrer Qualitätsanforderungen arbeiten können,
obwohl im ersten Evaluierungsgutachten der Firma RambØll
Management Consulting GmbH vom Dezember 2010 (S. 133) festgestellt wurde,
dass 51 Prozent der befragten Träger angaben, nicht kostendeckend
arbeiten zu können, und weitere 28 Prozent angaben, angesichts der
geringen Kostenpauschale, Abstriche bei der Qualität machen zu müssen, und
mit welcher Begründung hält sie die Finanzierung des
Integrationskurssystems entgegen dieser Feststellung im Gutachten gegebenenfalls für
ausreichend (Nachfrage zu Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/6924,
Frage 34)?
Auf Grundlage des neu geschaffenen § 20 Absatz 6 IntV führt das Statistische
Bundesamt derzeit im Auftrag des Bundesministeriums des Innern ein
Preisermittlungsverfahren zu den Kostenerstattungssätzen für die
Integrationskursträger durch. Damit soll eine Festsetzung angemessener, den Grundsätzen der
Sachgerechtigkeit und Wirtschaftlichkeit genügenden Kostenerstattungssätzen
ermöglicht werden.
39. Welche Mehrkosten wären unter derzeitigen Bedingungen und
Annahmen damit verbunden, wenn eine Honorierung von 30 Euro pro
Unterrichtseinheit für Lehrkräfte im Integrationskursbereich angestrebt würde,
wie hoch müsste dann in etwa die Trägerkostenpauschale sein, und
warum konnte die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage
der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/6924 zur ersten
Teilfrage zu Frage 26 noch Angaben machen („über 50 Mio. Euro“),
während sie zu Frage 37 schon nicht mehr zur Auskunft bereit war
(„Pauschale Angaben können hier nicht gemacht werden“; bitte
nachvollziehbar begründen)?
Die Bundesregierung kann dazu keine weiteren Angaben machen, die über die
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE
LINKE., Bundestagsdrucksache 17/6924 vom 6. September 2011, zu Frage 37,
hinausgehen.
40. Was unternimmt oder plant die Bundesregierung zur Erreichung der im
Dialogforum 7 des Nationalen Aktionsplans Integration genannten Ziele:
a) Fortentwicklung der Zusatzqualifizierung der Lehrkräfte,
Zur Umsetzung des operativen Ziels „Inhaltliche und organisatorische
Fortentwicklung der Zusatzqualifizierung von Lehrkräften in den Integrationskursen“
wurde durch die zum 1. März 2012 novellierte Integrationskursverordnung in
§ 15 Absatz 3 festgelegt, dass für das Unterrichten in Orientierungskursen
sowie in Alphabetisierungskursen eine fachliche Qualifikation und Eignung
nachzuweisen ist. § 15 Absatz 4 ermöglicht dem BAMF, die methodisch-
didaktische Fortbildung der Lehrkräfte zu finanzieren.
b) Beibehaltung eines flächendeckenden, bedarfsorientierten
Kursangebots unter Fortentwicklung der Kursqualität und Verbesserung des
Kurszugangs und
Die Maßnahmen des operativen Ziels „Beibehaltung eines flächendeckenden,
bedarfsorientierten Kursangebots unter Fortentwicklung der Kursqualität und
Verbesserung des Kurszugangs“ wurde im Wesentlichen mit der Novellierung
der IntV zum 1. März 2012 umgesetzt. Dabei wurden u. a. die Kooperation der
Kursträger untereinander und die Möglichkeit der zusammengefassten
Vermittlung von Teilnehmern zu einem Kursträger eingeführt. Ferner hat das BAMF
am 6. Juni 2012 in Umsetzung der Empfehlungen aus dem Nationalen
Aktionsplan Integration ein Modellprojekt ausgeschrieben, das innovative Konzepte
für die Kooperation von Trägern besonders im ländlichen Raum zum
Gegenstand hat. Zudem wurden das Trägerzulassungsverfahren neu geregelt und
zusätzliche Qualitätsanforderungen, wie z. B. im Bereich des Einsatzes digitaler
Medien im Unterricht, eingeführt.
c) Erreichung spezieller Zielgruppen,
und wie sind hiermit jeweils vereinbar die Sparmaßnahmen des Jahres
2010, die empirisch nachweisbar eher zu einem gegenteiligen Effekt
geführt haben (Reduzierung der Ausgaben für Lehrerqualifizierung auf
0 Euro im ersten Halbjahr 2011, Rückgang der begonnenen
Integrationskurse im Vergleich der Jahre 2009 und 2011 um über 12 Prozent,
überdurchschnittlicher Rückgang von Teilnehmenden in Alphabetisierungs-
und Frauen/Elternkursen im Vergleich der Jahre 2009 und 2011)?
Die Bundesregierung engagiert sich bei der Erreichung spezieller Zielgruppen
unter anderem mit der seit dem Jahr 2009 durchgeführten Motivationskampagne
„Deutsch lernen, Deutschland kennen lernen“. Im Rahmen dieses Projektes
wurden Informationsmaterialien erstellt (Film und Print), die sich an
Kindertagesstätten, allgemeinbildende Schulen und an Eltern mit
Migrationshintergrund richten. Am 3. Februar 2012 fand eine Auftaktveranstaltung zum Beginn
des bundesweiten Versands der erarbeiteten Materialien unter Anwesenheit des
Bundesministers des Innern statt. Jeweils ein Exemplar der Infomappen wurde
inzwischen bundesweit an jede Grundschule versandt. Nachbestellungen sind
kostenlos möglich.
Außerdem wurden die Wiederholungsmöglichkeiten für Teilnehmer, die vor
Dezember 2007 einen Kurs besucht haben, erweitert (§ 5 Absatz 4 IntV und
§ 17 Absatz 3 Satz 3 IntV).
41. Wie hoch waren die Zahl der Teilnehmenden in Berufsintegrationskursen
und entsprechende finanzielle Ausgaben im Jahr 2011, wie hoch ist die
Vermittlungsquote, und wie bewertet die Bundesregierung diese Zahlen?
Soweit mit den benannten „Berufsintegrationskursen“ die berufsbezogenen
Sprachkurse des ESF-BAMF-Programms (Europäischer Sozialfonds) gemeint
sind, lässt sich Folgendes festhalten:
Im Jahr 2011 haben 22 621 Teilnehmer einen berufsbezogenen Sprachkurs im
Rahmen des ESF-BAMF-Programms begonnen. Im Jahr 2011 wurden rund
37,9 Mio. Euro an ESF-Mitteln an Kursträger ausgezahlt.
Nach bisherigen Erkenntnissen standen knapp die Hälfte der Teilnehmer des
Programms sechs Monate nach Kursende in einem regulären
Beschäftigungsoder Ausbildungsverhältnis oder konnten in eine allgemeine Maßnahme
vermittelt werden.
Diese Erfolgsquote basiert zum einen auf der neuen inhaltlichen Ausrichtung
des Programms, aber auch auf der optimierten Zusammenarbeit aller an der
Programmumsetzung Beteiligten. Es zeigt sich, dass auch die Zielgruppe der
SGB-II-Leistungsempfänger mit oftmals schwierigen Lebenssituationen mit
passgenauen Angeboten erreicht wird.
Die Vermittlungsquote des Programms übertrifft gesteckte Ziele: Im Nationalen
Aktionsplan Integration ist im Dialogforum „Arbeitsmarkt und Erwerbsleben“
als Ziel gesetzt worden, 20 Prozent der Teilnehmer des Programms in Arbeit,
Ausbildung oder eine allgemeine Weiterbildung zu vermitteln.
42. In welchem Umfang (in welchen Konstellationen, bis zu welcher Höhe)
werden im Rahmen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch bzw. des
Zwölften Buches Sozialgesetzbuch die für einen Integrationskurs
erforderlichen Lernbücher und andere notwendigen Anschaffungen
übernommen, und erfolgt dies im Ermessen oder infolge einer Rechtspflicht, und
welche Urteile sind der Bundesregierung hierzu bekannt?
Eine Übernahme der Kosten für die Anschaffung von für einen
Integrationskurs erforderlichen Lernmitteln im Rahmen der Leistungen zur Eingliederung
in Arbeit nach dem SGB II ist grundsätzlich nicht möglich. Die
Grundsicherung für Arbeitsuchende ist nicht das zuständige Leistungssystem.
Auch nach dem Dritten oder Vierten Kapitel des Zwölften Buches
Sozialgesetzbuch können angesichts der Abgrenzung des leistungsberechtigten
Personenkreises keine Leistungen zur Integration in den Arbeitsmarkt erbracht
werden.
43. Wie ist die aktuelle Personalstruktur des BAMF in absoluten und relativen
Zahlen und nach Personalstellen und Kosten differenziert (bezüglich der
inhaltlichen Aufgabenbereiche bitte so differenziert wie möglich
antworten, d. h. mindestens nach Abteilungs- und Gruppenebene aufgegliedert)?
Die Personaldaten des BAMF finden sich in Anlage 1.
44. Für welchen Zeitraum wurden bzw. werden nach letztem Stand wie viele
Beschäftigte des BAMF aus welchen Bereichen zur Abarbeitung von
Asylanträgen eingesetzt, welche Aufgaben übernahmen diese Kräfte in
welchem Umfang, und welche Auswirkungen hatten diese Umsetzungen
für die Bereiche, denen Personal entzogen wurde?
Mit Stand 1. Juni 2012 sind 230 Mitarbeiter mit einem Umfang von 205,9
Vollzeitäquivalenten als Entscheider im Asylbereich eingesetzt.
Davon sind 16 Mitarbeiter in einem Umfang von 14,9 Vollzeitäquivalenten
befristet bis 31. Dezember 2012 aus allen Abteilungen des BAMF
(Zentralreferate und Regionalstellen) vorübergehend zusätzlich als Entscheider im
Asylbereich eingesetzt.
Anlage
Stand: 13. Juni 2012
Personalstruktur
(Auf BAMF-Arbeitsplätzen beschäftigtes Personal)
Absolut Relativ Kosten
Amtsleitung inkl. Leitungsstab 20,3 1,1 % 998 029 €
EU-Fonds 68,6 3,6 % 3 372 650 €
Prüfbehörde, Bescheinigungsbehörde, 19,2 1,0 % 943 949 €
Zuständige Behörde 49,4 2,6 % 2 428 702 €
Abteilung 1
Ressourcen und Verwaltung
166,6 8,8 % 8 190 722 €
Leitung 4,9 0,3 % 240 904 €
Z-Referate 161,7 8,6 % 7 949 819 €
Abteilung 2
Internationale Aufgaben, Migrationsforschung und -
grundsatzfragen, Informations- und Kommunikationstechnik, CIO
199,5 10,6 % 9 808 218 €
Leitung 4,7 0,2 % 231 071 €
Gruppe 21
Internationale Aufgaben, Europa-Recht,
Rückkehrförderung,
EU-Finanzkoordination
50,3 2,7 % 2 472 949 €
Gruppe 22
Grundsatzfragen der Migration, Migrationsforschung,
Ausländerzentralregister, Statistik
51,9 2,8 % 2 551 612 €
Gruppe 23
Nationale und internationale IT-Verfahren, Interne und
externe It-Services im Bereich Migration, Integration und
Ausländerwesen
92,6 4,9 % 4 552 586 €
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333
* inkl. aller Teilzeit Befristetbeschäftigten.
Abteilung 3
Integration
243,4 12,9 % 11 966 518 €
Leitung 6,5 0,3 % 319 566 €
Gruppe 31
Grundsatzfragen der Integration, Bundesweites
Integrationsprogramm, Öffentlichkeitsarbeit Integration
29,3 1,6 % 1 440 505 €
Gruppe 32
Sprachliche Bildung, Einbürgerungs- und
Integrationskurstestverfahren, Finanzangelegenheiten
151,0 8,0 % 7 423 764 €
Gruppe 33
Maßnahmen der Integrationsförderung, Jüdische Zuwanderer,
Migrationsberatung
56,6 3,0 % 2 782 682 €
Abteilung 4
Asylverfahren, Aufenthaltsrecht, Sicherheit,
Informationszentrum Asyl und Migration
282,7 15,0 % 13 898 663 €
Leitung 6,0 0,3 % 294 984 €
Gruppe 41
Aufenthaltsangelegenheiten, Informationszentrum Asyl und
Migration
75,7 4,0 % 3 721 715 €
Gruppe 42
Steuerung des Asylverfahrens,
besondere Verfahren
70,5 3,7 % 3 466 062 €
Gruppe 43
Operative Querschnittsaufgaben,
Sicherheit
130,5 6,9 % 6 415 902 €
Abteilung 5
Durchführung von Asylverfahren, Regionalkoordination der
Integration, Wahrnehmung von Migrationsaufgaben
902,9 47,9 % 44 390 176 €
Leitung,
Operatives Controlling
14,5 0,8 % 712 878 €
Gruppe MA
Asylverfahren, Migrationsaufgaben, Regionalstellen
Integration BY, ST, BW, RP, HE, TH, SN
427,0 22,7 % 20 993 028 €
Gruppe MB
Asylverfahren, Migrationsaufgaben, Regionalstellen
Integration BE, BB, HH, SH, MV, HB, NI, NW
461,4 24,5 % 22 684 270 €
Zwischensumme 1 884,0 100,0 % 92 624 976 €
Mitarbeiter in der Freistellungsphase Altersteilzeit 86,7 4 262 519 €
Mitarbeiter auf Arbeitsplätzen bei anderen Behörden
beschäftigt (i. d. R. Abordnungen)
16,2 796 457 €
Gesamtsumme* 1 986,9 97 683 952 €
Personalstruktur
(Auf BAMF-Arbeitsplätzen beschäftigtes Personal)
Absolut Relativ Kosten]