Ergebnisse der deutsch-italienischen Historikerkommission und weiterer Umgang der Bundesregierung mit nichtentschädigten NS-Opfern aus Italien
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Sevim Dağdelen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung der Fragesteller
Statt eine Entschädigung italienischer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger in Erwägung zu ziehen, denen von deutschen Nazi-Besatzern vielfaches Unrecht angetan wurde, hat sich die Bundesregierung lediglich zur bescheidenen Kofinanzierung einer deutsch-italienischen Historikerkommission entschlossen. Diese sollte, nach Angaben in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/2340, aus Bundesmitteln 153 000 Euro erhalten. Der Abschlussbericht der Kommission ist Kenntnissen der Fragesteller zufolge für die nahe Zukunft geplant.
Die Einrichtung dieser Kommission im Jahr 2009, die für sich genommen zweifellos eine sinnvolle Entscheidung war, stand in unmittelbarem Zusammenhang mit Urteilen italienischer Gerichte, die die Bundesrepublik Deutschland zu Entschädigungszahlungen verurteilten. Dabei ging es überwiegend um sogenannte italienische Militärinternierte sowie Überlebende bzw. Opferangehörige von Massakern deutscher Besatzungstruppen zwischen 1943 und 1945.
Die Fragesteller haben sich in der Vergangenheit mehrfach nach diesem Themenkomplex erkundigt. Durch die Antworten der Bundesregierung zieht sich als roter Faden ihre Einschätzung, die Frage von NS-Opfer-Entschädigungen sei „umfassend geregelt“. Die Bundesregierung war bislang nicht einmal bereit zuzugestehen, dass es auch heute noch Opfer gibt, die niemals Entschädigung erhalten haben und deren Verfolgungsschicksal von den bisherigen Entschädigungsvereinbarungen nicht erfasst wird – wie etwa die genannten Gruppen der Militärinternierten und der Massaker-Opfer.
Die Entscheidung für eine Historikerkommission nicht zusätzlich, sondern anstelle einer Entschädigungsregelung hat diese Kommission bei Kritikern in den Verdacht eines „Feigenblattes“ bzw. eines „Alibis“ gebracht („Alibi oder Neuanfang?“ war denn auch der Titel einer Veranstaltung mit Vertretern der Historikerkommission am 17. Mai 2011 in der Freien Universität Berlin).
Fragen und Antworten16
Wann wird die Historikerkommission voraussichtlich den Abschlussbericht fertiggestellt haben, und bis wann ist die Übergabe an die Außenministerien der Bundesrepublik Deutschland und Italiens vorgesehen?
Die wissenschaftlichen Arbeiten der Historikerkommission wurden inzwischen beendet. Der Abschlussbericht soll den beiden Außenministern im September/ Oktober des Jahres 2012 in einem angemessenen Rahmen übergeben werden. Ein konkreter Termin oder Ort ist hierfür noch nicht vereinbart.
In welchem Rahmen sind Übergabe und Veröffentlichung des Abschlussberichtes vorgesehen, und welche Absprachen gibt es hierüber mit der italienischen Regierung?
Bezüglich der Übergabe des Abschlussberichts wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Der Abschlussbericht wird in kleinerer Auflage in gedruckter Form veröffentlicht und soll der interessierten Öffentlichkeit auch über das Internet zugänglich gemacht werden.
a) Soll mit der Übergabe des Berichtes an die Außenministerien der Bundesrepublik Deutschland und Italiens zeitgleich die Veröffentlichung des Berichtes erfolgen, und wenn nicht, welche Zeitspannen sind zwischen Übergabe und Veröffentlichung vorgesehen?
Es wird von der Bundesregierung eine möglichst zeitgleiche oder zumindest zeitnahe Veröffentlichung des Berichts nach der Übergabe angestrebt.
b) Soll es eine öffentliche Veranstaltung zur Präsentation des Abschlussberichtes geben, und wenn ja, wann, und welche weiteren Planungen bestehen hierzu?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
c) Ist die Veröffentlichung des Abschlussberichtes in Buchform beabsichtigt, und wenn ja, zu voraussichtlich welchem Preis?
Eine Veröffentlichung des gesamten Abschlussberichts in Buchform ist nicht beabsichtigt. Der Bericht wird vielmehr in kleinerer Auflage in gedruckter Form erscheinen und im Internet veröffentlicht werden. Darüber hinaus wird im Oldenbourg Verlag eine Anthologie mit Erinnerungen von italienischen Militärinternierten erscheinen, die in Teilen auch im Gesamtbericht Berücksichtigung fanden.
d) Ist vorgesehen, den Abschlussbericht für die Öffentlichkeit auch kostenlos zugänglich zu machen, etwa durch die Möglichkeit zum Download im Internetangebot der Bundesregierung, und wenn nein, warum nicht?
Eine Veröffentlichung des Abschlussberichts im Internet ist von der Bundesregierung vorgesehen.
e) Falls zu den gestellten Fragen noch keine definitiven Absprachen mit der italienischen Regierung getroffen wurden, mit welchen Vorstellungen geht die Bundesregierung in entsprechende Gespräche, und bis wann werden voraussichtlich Absprachen vorliegen?
Die Bundesregierung wird in den nächsten Wochen Termin und Ort der offiziellen Übergabe mit der italienischen Regierung vereinbaren und dabei auch die notwendigen Absprachen zum Rahmen der Veranstaltung und zur Veröffentlichung des Berichts treffen.
Sollte der Bundesregierung der Abschlussbericht bzw. eine Vorabfassung oder ein Entwurf bereits vorliegen, a) was sind die Grundaussagen des Berichtes, und worin bestehen die grundlegenden neuen Erkenntnisse?
Nach Eindruck der Bundesregierung hat die Kommission einen erfahrungsgeschichtlichen Ansatz gewählt, durch den die bestehenden historischen Erkenntnisse nicht revidiert, jedoch stark erweitert werden. Aus dem Spannungsverhältnis von struktureller historischer Bedingtheit und individueller Erfahrung ergibt sich nach Auffassung der Kommission ein neuer Blick auf die vielfältig verflochtene Geschichte der Deutschen und der Italiener im Zeichen von Diktatur und Krieg von der Ausrufung der „Achse Rom–Berlin“ durch Mussolini am 1. November 1936 bis zur Kapitulation der Wehrmacht in Italien am 2. Mai 1945.
b) Welche Forschungsdefizite und lohnende künftige Forschungsschwerpunkte zeigt der Bericht auf, und inwiefern ist die Bundesregierung bereit, diese Hinweise aufzugreifen und für weitere Forschungen, Mittel bereitzustellen?
Als besonderes Defizit erwies sich nach Auffassung der Kommission das Fehlen einer Gesamtdarstellung der Kriegsereignisse in Italien zwischen 1943 und 1945. Sie empfiehlt daher, ein solches Projekt in Angriff zu nehmen und dabei das Spannungsverhältnis von allgemeiner Kriegsgeschichte und individueller Erfahrungsgeschichte in den Mittelpunkt zu stellen. Die Bundesregierung wird gemeinsam mit der italienischen Regierung prüfen, in welcher Form dieser Empfehlung der Historikerkommission am besten Rechnung getragen werden kann. Hierfür müssen unter anderem der Kostenrahmen und die Finanzierung verschiedener Lösungsmöglichkeiten geprüft werden. Die Bundesregierung wird sich dabei im Rahmen ihrer Möglichkeiten dafür einsetzen, dass den Anliegen der Kommission entsprochen wird.
c) Welche Konsequenzen ergeben sich aus dem Bericht für weitere Initiativen der Bundesregierung im Bereich der NS-Aufarbeitung sowie der Entschädigungspolitik?
Die Bundesregierung wird die Vorschläge der Kommission aufgreifen, die zur Schaffung einer deutsch-italienischen Erinnerungskultur beitragen.
d) Inwiefern wird im Bericht auf die (politischen wie juristischen) Auseinandersetzungen über die Entschädigungsfrage eingegangen?
Es war nicht die Aufgabe der Kommission, die politischen und juristischen Auseinandersetzungen über die Entschädigungsfrage zu thematisieren. Jedoch fordert die Kommission die Politik auf, sich auch dieser Frage anzunehmen.
e) Ist beabsichtigt, die Arbeit der Historikerkommission fortzuführen, oder eine neue Kommission mit vergleichbarer Aufgabenstellung einzurichten (bitte gegebenenfalls ausführen)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 3b verwiesen: Die Kommission empfiehlt, die wissenschaftliche Erforschung des Verhältnisses von Deutschen und Italienern in der Zeit des Zweiten Weltkriegs systematisch zu fördern und die didaktische Vermittlung der daraus hervorgehenden wissenschaftlichen Erkenntnisse in der Öffentlichkeit beider Länder dauerhaft zu sichern. Die Bundesregierung wird gemeinsam mit der italienischen Regierung prüfen, ob und in welcher Form diesem Anliegen der Kommission am besten und effizientesten Rechnung getragen werden kann.
Welche Studien sind von der Kommission erstellt worden (bitte Autorinnen bzw. Autoren nennen, Inhalt und Umfang), und inwiefern sind diese bereits veröffentlicht, bzw. sollen sie noch veröffentlicht werden? Sollen die Studien der Öffentlichkeit kostenlos zur Verfügung gestellt werden?
Die Kommission stützte sich auf interne Beiträge der Kommissionsmitglieder Mariano Gabriele und Wolfgang Schieder (Deutsche und Italiener zwischen 1943 und 1945), Carlo Gentile, Thomas Schlemmer und Hans Woller (Die Perspektive der deutschen Soldaten), Carlo Gentile, Lutz Klinkhammer und Paolo Pezzino (Die Erfahrungen der italienischen Bevölkerung mit der deutschen Besatzungsmacht), Gabriele Hammermann und Valeria Silvestri (Die Erfahrungen der Militärinternierten) sowie Lutz Klinkhammer, Wolfgang Schieder und Aldo Venturelli (Empfehlungen der Kommission). Wenn wissenschaftliche Mitarbeiter Anlagen zu dem Bericht erarbeitet haben, werden sie namentlich genannt: Paolo Formiconi, Daniela Martino und René Del Fabbro für das Archivinventar zur Geschichte der Militärinternierten, Michela Ponzani und René Del Fabbro für die Anthologie von autobiographischen Texten Militärinternierter und Francesca Gori für die Datenbank zu Gewalttaten deutscher Streitkräfte in Italien während des Krieges.
Die internen Beiträge der Kommission sind nicht für eine Veröffentlichung bestimmt, können eventuell aber online abrufbar gemacht werden.
Ist es der Historikerkommission gelungen, die Namen der italienischen Zwangsarbeiter zu ermitteln, die sich im Lager in Berlin-Schöneweide befanden, und wenn nicht, welche Arbeiten müssten hierfür noch bewältigt werden, und ist die Bundesregierung bereit, diese in Auftrag zu geben und zu finanzieren (bitte gegebenenfalls Kostenschätzungen angeben)?
Diese Recherchen gehörten nicht zum Auftrag der Kommission. Die Erstellung einer entsprechenden Liste könnte aber Teil der Umsetzung der Kommissionsempfehlungen sein. Hierzu wären insbesondere umfangreiche Recherchen in den Archiven des Lagers Niederschöneweide erforderlich, deren Umfang noch nicht absehbar ist. Zu den Kosten einer solchen Recherche kann zum jetzigen Zeitpunkt daher noch keine Aussage gemacht werden.
Welche Fortschritte konnte die Kommission hinsichtlich des Projektes einer namentlichen Gesamterfassung italienischer Zwangsarbeiter (einschließlich der Militärinternierten) erreichen, und welche Arbeiten stehen zu einer solchen Gesamterfassung noch aus, und ist die Bundesregierung bereit, diese in Auftrag zu geben und zu finanzieren (bitte gegebenenfalls Kostenschätzungen angeben)?
Die Kommission schlägt hierzu die Anlegung eines Totengedenkbuchs und eines Fotoarchivs an der zu schaffenden Gedenkstätte vor. In einem Totengedenkbuch könnten allmählich alle Militärinternierten, die während des Krieges in Deutschland und den vom „Dritten Reich“ kontrollierten Gebieten ums Leben gekommen sind, verzeichnet werden. Dieses könnte als Datenbank gestaltet werden. Damit verbunden könnte ein Fotoarchiv installiert werden. In diesem sollten zumindest die wichtigsten Orte fotografisch dokumentiert werden, an denen die Militärinternierten in Deutschland Zwangsarbeit geleistet haben. Um den Militärinternierten ein Gesicht zu geben, sollten dabei vor allem Fotos aus der Kriegszeit gesammelt werden, auf denen sie persönlich identifiziert werden können.
Umfang und damit Kosten der notwendigen Recherchen hängen wesentlich vom Erschließungsgrad der betroffenen Archive ab. Dieser Erschließungsgrad ist höchst unterschiedlich und der Bundesregierung nicht im Detail bekannt. Daher sind seriöse Kostenschätzungen zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Die Bundesregierung wird sich aber gemeinsam mit der italienischen Regierung bemühen, auch diesen Vorschlag der Kommission weitestgehend umzusetzen.
Ist es der Kommission gelungen, einen ausführlichen Archivführer zu verfassen, und wenn nicht, welche Arbeiten müssten hierfür noch bewältigt werden, und ist die Bundesregierung bereit, diese in Auftrag zu geben und zu finanzieren (bitte gegebenenfalls Kostenschätzungen angeben)?
Es ist der Kommission gelungen, einen ausführlichen Archivführer zu verfassen. Dieser wird in zwei Teilen vorgelegt, einem italienischen und einem deutschen.
Ist es der Kommission gelungen, eine systematische Sammlung von bislang unveröffentlichten Zeugenaussagen zur Geschichte der Militärinternierten anzulegen, und wenn nicht, welche Arbeiten müssten hierfür noch bewältigt werden, und ist die Bundesregierung bereit, diese in Auftrag zu geben und zu finanzieren (bitte gegebenenfalls Kostenschätzungen angeben)?
Die Kommission wird eine Anthologie der Erlebnisberichte von Militärinternierten im NS-Machtbereich in deutscher Übersetzung vorlegen. Diese soll als Buch im Oldenbourg Verlag veröffentlicht werden.
Ist es der Kommission gelungen, einen „Atlas“ der Massaker und Gewalttätigkeiten gegenüber Zivilistinnen und Zivilisten, die von deutschen Soldaten in Italien begangen wurden, zu erstellen, und wenn nicht, welche Arbeiten müssten hierfür noch bewältigt werden, und ist die Bundesregierung bereit, diese in Auftrag zu geben und zu finanzieren (bitte gegebenenfalls Kostenschätzungen angeben)?
Ein webbasierter „Atlas“ der deutschen Massaker in Italien wird von der Kommission online vorgelegt werden.
Ist die Bundesregierung bereit, die Erstellung einer systematischen Datenbank zur Geschichte der Militärinternierten zu finanzieren, inklusive der dafür notwendigen elektronischen Erfassung von Daten aus den einschlägigen italienischen und deutschen Archiven, falls ja, welche Kosten werden hierfür veranschlagt, und falls nein, warum nicht?
Die hier angesprochene Erstellung einer systematischen Datenbank zur Geschichte der Militärinternierten ist Teil der Umsetzung der Kommissionarbeit, die zwischen der Bundesregierung und der italienischen Regierung zu klären ist. Eine Entscheidung hierüber ist noch nicht getroffen worden. Eine seriöse Schätzung der damit verbundenen Kosten ist mit den derzeit vorliegenden Informationen noch nicht möglich.
Welche Unterstützung finanzieller oder anderweitiger Art hat die Historikerkommission seit ihrer Gründung tatsächlich von der Bundesregierung sowie der italienischen Regierung erhalten?
Deutschland und Italien haben vereinbart, die Kosten der Kommission je zur Hälfte zu tragen. Das ursprüngliche Budget betrug 146 000 Euro. Aufgrund freiwilliger zusätzlicher Zuwendungen des italienischen Bildungsministeriums und des Auswärtigen Amts sind ihr bisher aber insgesamt 355 000 Euro zugeflossen.
Erwägt die Bundesregierung die Aufstellung eines Mahnmals zur Erinnerung an die italienischen Opfer der deutschen NS-Verbrechen, und wenn ja, welche Einzelheiten hinsichtlich Art des Mahnmals, beauftragte Künstler, Kosten, Aufstellungszeitpunkt, -ort und -kosten kann sie hierzu mitteilen?
Die Kommission regt die Schaffung eines Erinnerungsorts an, an dem des Schicksals der Militärinternierten durch ein öffentlich zugängliches, künstlerisch gestaltetes Denkmal gedacht wird. Auch über diesen Vorschlag wird einvernehmlich mit der italienischen Regierung zu entscheiden sein.
Ist der Bundesregierung bekannt, dass eine Konferenz, die im Mai 2012 im toskanischen Regionalparlament tagte, einen Appell an die Staatspräsidenten Italiens und der Bundesrepublik Deutschland gerichtet hat, sich wenigstens für humanitäre Hilfen für NS-Opfer einzusetzen? Hat sich der Bundespräsident Joachim Gauck diesbezüglich bereits an die Bundesregierung gewandt, und wenn ja, welche Haltung nimmt die Bundesregierung hierzu ein?
Die angesprochene Tagung des toskanischen Regionalparlaments ist der Bundesregierung bekannt. Das Bundespräsidialamt hat den Regionalpräsidenten der Toskana und der Emilia-Romagna auf ein entsprechendes Schreiben für ihr Engagement gedankt und die fortwährende Verantwortung Deutschlands für die Erinnerung an die Verbrechen des „Dritten Reichs“ bekräftigt. Er hat in diesem Zusammenhang auf den Abschlussbericht der Historikerkommission verwiesen, deren Empfehlungen – wo immer möglich – umgesetzt werden sollen.
Die Bundesregierung teilt diese Auffassung.
Ist die Bundesregierung tatsächlich der Auffassung, die bisherige Entschädigungspolitik sei so umfassend, dass kein Nachbesserungsbedarf besteht, um bislang unentschädigt gebliebene NS-Opfer zu entschädigen?
Die Bundesregierung wird sich auch weiterhin mit der Frage weiterer politischer Gesten gegenüber den Opfern des Nationalsozialismus auseinandersetzen.
Sieht sich die Bundesregierung mittlerweile veranlasst, aus der Urteilsbegründung des Internationalen Gerichtshofs (IGH) vom 3. Februar 2012 irgendwelche Konsequenzen zu ziehen, etwa hinsichtlich der Aufnahme von Gesprächen entweder mit NS-Opfern oder der italienischen Regierung über wenigstens symbolische, humanitäre Leistungen für überlebende NS-Opfer bzw. deren Angehörige (bitte gegebenenfalls erläutern)?
Die Bundesregierung sieht durch das Urteil keine Veranlassung, ihre Rechtsauffassung zu Entschädigungsfragen zu ändern. Gegenstand des Verfahrens war die Verletzung des völkerrechtlichen Grundsatzes der Staatenimmunität, dessen Geltung vom Internationalen Gerichtshof (IGH) bestätigt wurde. Die Bundesregierung hat sich dabei stets zu ihrer moralischen Verantwortung für NS-Verbrechen bekannt. Die Bundesregierung wird auch weiterhin versuchen, ihrer Verantwortung gegenüber den Opfern durch politische Gesten gerecht zu werden und sich hierbei zunächst auf die Empfehlungen der Historikerkommission stützen. Die Umsetzung dieser Empfehlungen ist aus Sicht der Bundesregierung vorrangig vor anderen Überlegungen.
Ist die italienische Regierung seit dem IGH-Urteil an die Bundesregierung herangetreten mit dem Wunsch, Gespräche über etwaige humanitäre Lösungen für NS-Opfer zu führen, und wenn ja, wann, und wie hat die Bundesregierung darauf reagiert? Inwiefern ist dabei Einverständnis über weitere Schritte erreicht worden?
Die italienische Regierung ist nicht mit einem entsprechenden Wunsch an die Bundesregierung herangetreten.