Abschaltbare Lasten als möglicher Beitrag der Industrie zur Energiewende
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung der Fragesteller
Eine Kooperation zwischen Netzbetreibern und Großverbrauchern, wo Letztere mit temporären Abschaltungen von Teilen ihrer Produktionsprozesse entlohnt werden, kann ein wichtiger Baustein innerhalb der Energiewende sein und effektiv zur Netzstabilität beitragen. In Ländern wie den Niederlanden, Spanien, Slowenien und Italien gibt es bereits solche Modelle, wo etwa energieintensive Industrieunternehmen in Spitzenverbrauchszeiten auf Strom verzichten.
Gleichzeitig muss aber auch sichergestellt sein, dass Geld nur an Unternehmen fließt, die die Netzbetreiber tatsächlich bei der Sicherung der Netzstabilität unterstützen und es nicht zu einer neuen und weiteren Subventionierung von Großunternehmen kommt.
Fragen und Antworten10
Welche Regelungen und Vergütungen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung unter welchen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen in anderen EU-Staaten?
Vergütungssysteme für abschaltbare Lasten gibt es in mehreren Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Die prominentesten nennen die Fragesteller selbst in ihrer Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage: Niederlande, Spanien, Slowenien und Italien. Die Einsatzzwecke, Einsatzsituationen, Rahmenbedingungen und Vergütungssysteme unterscheiden sich im Detail teils erheblich, weshalb nur in Teilen Anleihen für eine Regelung in Deutschland gezogen werden können.
Sollen abschaltbare Lasten in dem einen Land für einen begrenzten Zeitraum helfen, fehlende Kraftwerkskapazitäten zu kompensieren, nehmen sie in einem anderen Land den Platz einer quasi dritten Regelenergieart ein. Allerdings dienen die Regelungen in anderen EU-Ländern als Orientierungshilfe.
Wie bewertet die Bundesregierung diese Regelungen und Vergütungshöhen über abschaltbare Lasten in anderen EU-Staaten?
Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet.
Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Bedarf an abschaltbaren Lasten ein (bitte nach Regelzonen aufschlüsseln), und wie soll dieser Bedarf konkret ermittelt werden?
Eine Aussage zu den Fragen 3 und 4 hängt davon ab, wie die Fragesteller abschaltbare Lasten näher definieren. Hierzu wären beispielsweise Angaben notwendig zu technischen Rahmenparametern wie Mindestlastgröße, notwendige Reaktionszeit, Spannungsebenen, Einsatzbereiche, Zulassen von Pooling.
Von welchem maximalen Potential abschaltbarer Lasten geht die Bundesregierung innerhalb welcher Zeitreserven aus (bitte konkret nach Leistung bezogen auf die Abschaltdauer, nach 1 Minute, 15 Minuten, 1 Stunde, 4 Stunden und länger als 4 Stunden aufschlüsseln)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
Wie viele Industriebetriebe nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung mit welchen Lasten bereits heute schon an welchem Teil des Regelenergiemarktes teil?
Abschaltbare Lasten nehmen in geringer Zahl und mit geringen Kapazitäten an allen drei Regelenergieformen teil. Übersichten stellen die Übertragungsnetzbetreiber auf der Internetpräsenz www.regelleistung.net auch in der Rückschau zur Verfügung. Der Umstand, dass das gesamte Potenzial von abschaltbaren Lasten am Regelenergiemarkt trotz Erleichterungen bei den Präqualifikationsbedingungen durch die Bundesnetzagentur nicht gehoben werden konnte, hatte den Deutschen Bundestag dazu bewogen, in § 13 Absatz 4a des Energiewirtschaftsgesetzes eine Verordnungsermächtigung aufzunehmen, die unter anderem auch eine Ausgestaltung eines separaten Marktes für abschaltbare Lasten ermöglichen sollte. Ziel ist es daher, mit der oben genannten Verordnung einen marktkonformen Rahmen zu schaffen.
Welchen Anteil hatten Lasten an den verschiedenen Teilmärkten des Regelenergiemarkts (bitte jeweils nach Primär-, Sekundär- und Minutenreservemarkt aufschlüsseln) nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2006 bis 2011?
Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
Gibt es nach Auffassung der Bundesregierung Rahmenbedingungen, die Industriebetriebe bisher (noch) davon abhalten, am Regelenergiemarkt teilzunehmen?
Industriebetriebe, deren Hauptaufgabe die Produktion und nicht das Vermeiden von Produktion über Stromabschaltungen ist, lassen sich nur dann für freiwillige Systemdienstleistungsprodukte wie Regelenergie oder Abschaltvereinbarungen gewinnen, wenn die technischen Möglichkeiten vorhanden sind, der Produktionsprozess es zulässt und die Grenzkostenschwelle überschritten wird. Liegen bei Primär- und Sekundärregelenergie oftmals die technischen Hürden zu hoch, fällt bei der Minutenreserve oftmals die Grenzkostenbetrachtung negativ aus. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
Welche Änderungen an den Präqualifikationskriterien könnten Lasten eine Teilnahme am Regelenergiemarkt gegebenenfalls ermöglichen?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 5 und 7 verwiesen.
Wie viele Unternehmen, die abschaltbare Lasten anbieten, haben eine Präqualifikation für die verschiedenen Regelenergiemärkte (jeweils nach Primär-, Sekundär- und Minutenreservemarkt aufschlüsseln), und welche Leistung stellen diese jeweils bereit?
Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
Liegen der Bundesregierung Informationen vor, wie hoch der Wert eines durch den Einsatz abschaltbarer Lasten vermiedenen Netzzusammenbruchs bzw. Stromausfalls wäre?
Es liegen Schätzungen/Berechnungen vor, die die unmittelbaren und mittelbaren Kosten eines so genannten Blackouts betreffen.