Stand der Übertragung von Flächen des Bundes im Rahmen des Nationalen Naturerbes
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg), Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung der Fragesteller
Im Jahr 2005 wurde im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD festgelegt, 80 000 bis 125 000 Hektar im Bundeseigentum befindlicher national bedeutsamer Naturschutzflächen von einer Privatisierung auszunehmen und als Nationales Naturerbe zu sichern. Es handelte sich dabei um Flächen im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben – BImA – (ehemalige Militärflächen und Flächen am sogenannten Grünen Band), der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH – BVVG – (ehemals volkseigene Flächen der DDR) sowie der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH – LMBV – (Naturschutzflächen in der Bergbaufolgelandschaft). Eine Kulisse von 100 000 Hektar Naturschutzflächen wurde bis 2008 benannt und schrittweise an die Deutsche Bundesstiftung Umwelt, die Länder oder von diesen benannte Naturschutzorganisationen übertragen.
Im Jahr 2009 hat die derzeitige Regierungskoalition in ihrem Koalitionsvertrag festgelegt, die noch ausstehenden 25 000 Hektar als zweite Tranche des Nationalen Naturerbes zu übertragen. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat für diese zweite Tranche im Dezember 2011 eine Übertragungsliste mit den konkreten Flächen beschlossen.
Die Übertragung der Flächen und ihre Sicherung als Nationales Naturerbe ist ein wichtiger Beitrag für den Naturschutz in Deutschland. Bisher ist jedoch nicht bekannt, in welchem Umfang die Flächen tatsächlich bereits übertragen wurden.
Fragen und Antworten12
Welche einzelnen Flächen aus dem Besitz der BImA wurden im Rahmen der ersten Tranche des Nationalen Naturerbes bisher konkret an wen übertragen, und wie groß sind diese Flächen jeweils im Einzelnen (bitte in Hektar angeben)?
Als Anlage 1 ist eine Tabelle beigefügt, in der der Stand der Übertragung (Juni 2012) dargestellt ist. Sie ist strukturiert in die einzelnen „Empfängerpakete“: Bundeslösung insgesamt 9 234,4 Hektar Länder (Stiftungen, Verbände) insgesamt 6 420,2 Hektar Grünes Band insgesamt 6 760,2 Hektar DBU (DBU Naturerbe GmbH) insgesamt 44 947,2 Hektar.
Aus der Tabelle sind die Naturerbeflächen, die von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) bereits notariell übertragen wurden, sowie die dazugehörigen Flächenempfänger ersichtlich. Die Flächen, bei denen die notarielle Übertragung noch aussteht, sind in der Tabelle gesondert erfasst. Hierzu ist anzumerken, dass die Naturerbeflächen der Bundeslösung keiner eigentumsrechtlichen Übertragung bedürfen, da sie im Eigentum der BImA verbleiben. Bei den farbig unterlegten Flächengrößenangaben sind die Übertragungsvereinbarungen (Länder, Stiftungen) bzw. ist die Rahmenvereinbarung (Deutsche Bundesstiftung Umwelt) bereits unterzeichnet. Die notariellen Übertragungen erfolgen zeitnah in einem laufenden Prozess.
a) Welche dieser Flächen liegen im sogenannten Grünen Band entlang der früheren innerdeutschen Grenze (bitte in Hektar angeben)? b) Wie verteilen sich diese Flächen auf die einzelnen Länder? c) Stehen noch weitere Flächen am sogenannten Grünen Band zur Übertragung bereit?
In der als Anlage 1 beigefügten Tabelle sind die Flächendaten für das Grüne Band aufgeführt. Alle Flächen im Grünen Band sind bereits eigentumsrechtlich an die vorgesehenen Flächenempfänger übertragen. Die BImA verfügt im Grünen Band über keine übertragungsfähigen Flächen mehr.
a) In welchem Umfang wurden bisher Flächen aus dem Besitz der BVVG im Rahmen der ersten Tranche des Nationalen Naturerbes an wen übertragen (bitte in Hektar je Empfänger angeben)? b) Wie verteilen sich die Flächen auf die einzelnen Länder?
Die unentgeltliche Übertragung von Naturschutzflächen der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) an die Länder bzw. von ihnen benannte Naturschutzstiftungen und -verbände ist im Ausgleichsleistungsgesetz (AusglLeistG) geregelt. Seit 2010 wurden rund 19 858 Hektar BVVG-Flächen als Nationales Naturerbe (NNE) übertragen (Stand: 30. Juni 2012). Von diesen 19 858 Hektar wurden 5 164 Hektar an die Länder sowie 14 694 Hektar an Stiftungen und Verbände übertragen. Die konkrete Aufteilung ist den als Anlage 2 beigefügten Tabellen zu entnehmen.
a) Welche konkreten einzelnen Flächen im Besitz der LMBV wurden im Rahmen der ersten Tranche des Nationalen Naturerbes bisher an wen übertragen, und welchen Umfang hatten diese Flächen jeweils im Einzelnen (bitte in Hektar angeben)? b) Wie verteilen sich die Flächen auf die einzelnen Länder?
Die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) hat bisher keine Flächen im Rahmen der ersten Tranche des Nationalen Naturerbes übertragen. Die Übertragung der Flächen auf den Freistaat Sachsen erfolgt objektkonkret nach Beendigung der bergbaulichen Sanierungsmaßnahmen.
a) Welche konkreten einzelnen Flächen im Besitz der BImA und der LMBV aus der ersten und aus der zweiten Tranche stehen noch im Einzelnen zur Übertragung an (bitte Angabe des Umfangs in Hektar)? b) Wer ist jeweils der vorgesehene Empfänger dieser Flächen?
BImA
In der als Anlage 1 beigefügten Tabelle sind in der Spalte „Fläche in Hektar – vorläufig, notarielle Übertragung in Vorbereitung“ diejenigen Naturerbeflächen der ersten Tranche aufgeführt, die noch für die Übertragung an die genannten Flächenempfänger vorgesehen sind. Deren Flächenumfang beläuft sich auf ca. 24 500 Hektar. Die vorgesehenen Flächenempfänger sind liegenschaftskonkret ebenfalls aus der Anlage 1 ersichtlich.
Als Anlage 3 ist die Liste der Übertragungsflächen der zweiten NNE-Tranche sowie den vorgesehenen Flächenempfängern beigefügt. Die operative Umsetzung der einzelnen Flächenübertragungen schreitet voran, wird aber – ähnlich wie bei der ersten Tranche – noch geraume Zeit in Anspruch nehmen. Notarielle Übertragungen haben noch nicht stattgefunden.
LMBV
Aus der ersten Tranche stehen noch folgende Flächen zur Übertragung an: Mit dem Freistaat Sachsen besteht eine Vereinbarung zur Übertragung von insgesamt 848,6 Hektar. Die Übertragung auf den Freistaat Sachsen erfolgt objektkonkret nach Beendigung der bergbaulichen Sanierungsmaßnahmen. Mit dem Land Brandenburg ist eine Vereinbarung zur Übertragung von 1 748,2 Hektar noch in Vorbereitung.
In welchem Umfang stehen Flächen der BVVG aus der ersten Tranche noch zur Übertragung an (bitte Angabe in Hektar, nach Ländern und vorgesehenen Empfängern)?
Die Übertragung von noch rund 8 160 Hektar steht noch aus; die Abstimmung der konkreten Empfänger ist noch nicht abgeschlossen. Die Aufschlüsselung nach Bundesländern ist der Anlage 4 zu entnehmen.
Der Freistaat Thüringen hat die erforderliche Rahmenvereinbarung als Voraussetzung der Übertragung der 1 320 Hektar bisher nicht unterzeichnet. Der Freistaat Sachsen hat bisher nicht die ihm vorliegende Vermögenszuordnungsvereinbarung im Umfang von ca. 2 000 Hektar unterzeichnet. In beiden Fällen ist die landesinterne Abstimmung mit den konkreten Flächenempfängern noch nicht abgeschlossen. Die Übertragung weiterer 1 340 Hektar an den Landesforstbetrieb und Naturschutzfonds Brandenburg steht kurz vor dem Abschluss.
In welchem Umfang wurden bis heute BVVG-Flächen aus der sogenannten Magdeburger Liste des Jahres 1999 übertragen (bitte Angabe in Hektar je Empfänger und Land)?
Die so genannte Magdeburger Liste war ein Abstimmungsinstrument zwischen den Flächenempfängern und der BVVG für die Vorbereitung der Übertragung der Flächen nach dem AusglLeistG in der Fassung des Jahres 2000. Nach dieser gesetzlichen Regelung wurden 36 980 Hektar übertragen, davon ca. 24 000 Hektar an die Länder und 13 000 Hektar an Naturschutzstiftungen und -verbände. Eine Übersicht zur konkreten Aufteilung liegt nicht vor und konnte innerhalb der Antwortfrist nicht erstellt werden.
Wie weit wurde das Ziel der ersten Tranche des Nationalen Naturerbes (Übertragung von 100 000 Hektar) bisher erreicht, und mit welchem Schlussergebnis rechnet die Bundesregierung bis wann?
Nach heutigem Kenntnisstand ist mit dem Abschluss des ganz überwiegenden Teils des Übertragungsprozesses der ersten Tranche in einem Umfang von rund 98 000 Hektar im Jahr 2013 zu rechnen. Ein Ausgleich des in der ersten Tranche nicht erreichten Flächenvolumens wird im Rahmen der Zweiten Tranche erfolgen.
Im Einzelnen:
Die BImA wird am Ende des Übertragungsprozesses in der ersten Tranche rund 67 400 Hektar Naturerbefläche unentgeltlich übertragen haben (vgl. Anlage 1). Die Differenz gegenüber den ursprünglich erwarteten 69 000 Hektar basiert auf der Ermittlung von tatsächlichen Flächengrößen im Rahmen des notariellen Übertragungsprozesses aufgrund von Vermessungen, rechtlichen Restriktionen und naturschutzfachlicher Nichteignung von Teilflächen innerhalb großer Übertragungsgebiete. Die BImA strebt den Abschluss des Übertragungsprozesses im Jahr 2013 an.
Die BVVG wird am Ende des Übertragungsprozesses in der ersten Tranche rund 28 000 Hektar Naturerbefläche unentgeltlich übertragen haben. Die BVVG strebt den Abschluss des Übertragungsprozesses im Jahr 2012 an.
Die LMBV wird am Ende des Übertragungsprozesses in der ersten Tranche rund 2 600 Hektar Naturerbefläche unentgeltlich übertragen haben. Die Differenz gegenüber den ursprünglich erwarteten 2 900 Hektar basiert insbesondere darauf, dass das Land Sachsen-Anhalt mittlerweile gegenüber der LMBV bekundet hat, kein Interesse an der Übernahme von NNE-Flächen der LMBV (rund 300 Hektar) zu haben. Ein Abschlussdatum kann wegen der ungewissen Dauer der bergbaulichen Sanierung nicht genannt werden.
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, welche naturschutzfachliche Bedeutung die (Teil-)Liegenschaften haben, die von den Alliierten Streitkräften (Britische Armee, US-Armee) aufgegeben wurden bzw. werden (mit der Bitte um Auflistung der seit dem Jahre 2005 freigezogenen Flächen sowie der Flächen, deren militärische Nutzungsaufgabe durch die Alliierten Streitkräfte angekündigt ist – bitte Angaben in Hektar und Einschätzung des Naturschutzwerts)?
Die erbetenen Angaben sind, soweit sie der BImA vorliegen, der Anlage 5 zu entnehmen (12. Juli 2012).
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, welche naturschutzfachliche Bedeutung die (Teil-)Liegenschaften haben, die im Rahmen der Bundeswehrreform aus der militärischen Nutzung gehen werden? Wenn ja, welchen Umfang (in Hektar) und welchen prozentualen Anteil haben Natura-2000-Gebiete an diesen (Teil-)Liegenschaften (bitte nach Liegenschaften aufschlüsseln)?
Bisher sind lediglich für drei Liegenschaften (siehe Tabelle Anlage 6) sichere Aussagen zur Aufgabe der militärischen Nutzung durch die Bundeswehr zu treffen. Für alle übrigen Liegenschaften können zuverlässige Aussagen erst nach der jeweiligen Beendigung der militärischen Nutzung und Rückgabe der Liegenschaften an die BImA im Rahmen von konkreten Begutachtungen getroffen werden.
Wie hoch ist der Anteil von Wald an den als Nationales Naturerbe bereits übertragenen Flächen insgesamt sowie aufgeschlüsselt nach Ländern (bitte Angabe in Hektar und Prozent)?
BImA
An den bereits übertragenen Flächen beläuft sich die Waldfläche auf insgesamt rund 30 000 Hektar und macht damit rund 70 Prozent der gesamten Übertragungsfläche aus. Die Werte für die einzelnen Bundesländer sind ebenfalls in der Anlage 7 dargestellt.
BVVG
An den bereits übertragenen Flächen beläuft sich die Waldfläche auf insgesamt rund 6 500 Hektar und macht damit rund 33 Prozent der gesamten Übertragungsfläche aus. Die Aufschlüsselung nach Ländern ist der Anlage 7 zu entnehmen.
LMBV
Siehe Antwort zu Frage 4. Es sind noch keine Übertragungen erfolgt.
Wie hoch ist der Anteil von Wald an den als Nationales Naturerbe noch zur Übertragung anstehenden Flächen insgesamt sowie aufgeschlüsselt nach Ländern (bitte Angabe in Hektar und Prozent)?
BImA
Bei den noch zu übertragenden Flächen der ersten Tranche beläuft sich die Waldfläche auf insgesamt rund 19 550 Hektar und macht damit rund 80 Prozent der vorgesehenen Übertragungsfläche aus. Die Werte für die einzelnen Bundesländer sind ebenfalls der Anlage 8 zu entnehmen.
Für die Flächen der zweiten Tranche (Anlage 2) lassen sich zum derzeitigen Zeitpunkt noch keine Angaben machen, da die Erhebungsphase noch nicht abgeschlossen ist.
BVVG
Bei den noch zu übertragenden Flächen der ersten Tranche beläuft sich die Waldfläche auf insgesamt rund 3 120 Hektar und macht damit rund 38 Prozent der vorgesehenen Übertragungsfläche aus. Die Werte für die einzelnen Bundesländer sind ebenfalls der Anlage 8 zu entnehmen.
LMBV
Da auf den noch zur Übertragung anstehenden Flächen im Rahmen der bergrechtlichen Sanierung teilweise noch ein Nutzungsartenwandel stattfindet und große Flächenareale der natürlichen Sukzession unterliegen, sind genaue Angaben derzeit nicht möglich. Nach derzeitiger Einschätzung wird der Anteil von Wald sowohl in Brandenburg als auch in Sachsen bei ca. 60 bis 70 Prozent liegen.