[Deutscher Bundestag Drucksache 17/10360
17. Wahlperiode 20. 07. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Maisch, Katja Dörner, Kai Gehring,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/10265 –
Gute und gesunde Ernährung und Schulverpflegung für Kinder und Jugendliche
Die Zahl von Kindern und Jugendlichen, die ihre täglichen Mahlzeiten nicht
zuhause einnehmen, steigt. Laut Nationalem Bildungsbericht haben bereits
mehr als 50 Prozent der Schulen ein Ganztagsangebot, Tendenz stark steigend
(Autorengruppe Bildungsberichterstattung, Bildung in Deutschland 2010/
2012, Bielefeld 2010/2012). Damit nimmt die Bedeutung der Verpflegung in
Kindertagesbetreuung und Schule zu. Gesunde Ernährung ist mehr als reine
Nahrungsaufnahme. Es geht sowohl um Leistungs- und
Konzentrationsfähigkeit als auch um das Lernen eines gesunden Lebensstils und genussvoller
Esskultur für das gesamte Leben.
Auch mit Blick auf zunehmendes Übergewicht und Fehlernährung bei
Kindern und Jugendlichen steigt die Bedeutung von guten
Verpflegungsangeboten. Eine aktuelle Studie der Ludwig-Maximilians-Universität München* hat
zur Entwicklung von Übergewicht bei Grundschülern belegt, dass zum einen
im Grundschulalter der Anteil der Kinder mit Übergewicht deutlich ansteigt
und dass übergewichtige Grundschüler, anders als dicke Kindergartenkinder,
später übergewichtig bleiben. Aus Grundschulkindern mit Übergewicht
werden also übergewichtige Jugendliche und Erwachsene, was massive
individuelle und gesellschaftliche Folgen hat.
Die Lebensräume Kindergarten und Schule haben für alle Kinder, unabhängig
vom sozioökonomischen Hintergrund der Eltern, eine zentrale
familienergänzende Bedeutung auf dem Gebiet der Ernährungs- und Gesundheitsförderung
erlangt, die effektiv genutzt werden sollte. Dabei kommen Bund, Ländern und
Schulträgern unterschiedliche Aufgaben zu.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Im Rahmen des Nationalen Aktionsplans „IN FORM – Deutschlands Initiative
für gesunde Ernährung und mehr Bewegung“ führt die Bundesregierung eine
Vielzahl von Maßnahmen durch, die zu einer Verbesserung der Ernährungsbil-
* von Kries R, Beyerlein A, Müller MJ, Heinrich J, Landsberg B, Bolte G, Chmitorz A, Plachta-
Danielzik S. Different age-specific incidence and Remission rates in pre-school and primary school
suggest need for targeted obesity prevention in childhood. Int J Obes 2012 36:505-10. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz vom 18. Juli 2012 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/10360 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodedung von Kindern und Jugendlichen und zu einer Steigerung der Qualität der
Verpflegung in Kindertageseinrichtungen und Schulen beitragen.
Mit dem vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz (BMELV) finanzierten Forschungsprojekt „Reform der Ernährungs-
und Verbraucherbildung in Schulen (REVIS)“ wurde bereits im Jahr 2005 ein
Referenzrahmen für die schulische Bildung in der Domäne Ernährungs- und
Verbraucherbildung erstellt. Der erste bundesweite Qualitätsstandard für die
Schulverpflegung wurde von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V.
(DGE) im Jahr 2007 vorgelegt. Dieser wurde – ebenso wie der im Jahr 2009
veröffentlichte Qualitätsstandard für die Verpflegung in Tageseinrichtungen für
Kinder – im Auftrag des BMELV bzw. im Rahmen von IN FORM erarbeitet.
Aus den obigen Ausführungen wird ersichtlich, dass sich die Bundesregierung
seit langem intensiv mit den Themen Ernährungsbildung und Verpflegung in
Kindertageseinrichtungen (KiTA) und Schulen befasst. Dieses Engagement
wurde im Rahmen der Öffentlichen Anhörung zum Thema Schulverpflegung in
der 55. Sitzung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages am 30. November 2011 von der
überwiegenden Anzahl der anwesenden Experten und Sachverständigen positiv
bewertet.
1. Wie viele Kinder und Jugendliche besuchen nach Kenntnis der
Bundesregierung ganztägige Betreuungs- und Bildungsangebote und werden dort
auch verpflegt (bitte jeweils in Gesamtzahl und im Anteil an der
Altersgruppe, dazu nach Kindertagesbetreuung und Schule, bei der Schule nach
Halbtagsangebot und nach offenem bzw. gebundenem Ganztagsangebot
aufschlüsseln)?
Bundesweit besuchten im Schuljahr 2010/2011 etwa 2,15 Millionen
Schülerinnen und Schüler der Primar- und Sekundarstufe I Ganztagsschulen. Das waren
etwa 30 Prozent aller Schülerinnen und Schüler dieser beiden Schulstufen.
Mehr als die Hälfte dieser Kinder und Jugendlichen besucht offene, weniger als
die Hälfte gebundene Ganztagsschulen. Schätzungen gehen davon aus, dass bis
zur Hälfte der am Ganztagsschulbetrieb teilnehmenden Schülerinnen und
Schüler an der (Mittags-)Schulverpflegung teilnehmen. In Bezug auf die
Teilnahmequoten nach Altersgruppen ist bekannt, dass die Teilnahme am
Schulessen mit zunehmendem Alter der Schülerinnen und Schüler sinkt. Genauere
Angaben hierzu liegen der Bundesregierung nicht vor.
Zur Situation in Tageseinrichtungen für Kinder liegen der Bundesregierung
Zahlen des Statistischen Bundesamtes aus dem Jahr 2011 vor. Danach werden
bundesweit etwa 3,1 Millionen Kinder in rund 51 000 Tageseinrichtungen
betreut. Aktuelle Zahlen zum Verpflegungsangebot sind der Bundesregierung
nicht bekannt.
2. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl von
Schülerinnen und Schülern, die an offenen oder gebundenen Ganztagsschulen
lernen, an denen es kein Angebot für eine gesunde Pausenverpflegung gibt,
d. h. weder Mittagessen, noch ein angemessenes Cafeteria-Angebot?
Wie viele Schulen im offenen oder gebundenen Ganztagsschulbetrieb gibt
es, an denen es kein Angebot zur Verpflegung gibt (bitte nach Schulart
aufschlüsseln)?
Jede im Ganztagsbetrieb geführte Schule hat ein Verpflegungsangebot
bereitzustellen. Informationen darüber, in wie vielen dieser Schulen ein „gesundes“
Angebot bereitgestellt wird, liegen der Bundesregierung nicht vor.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/103603. Wie viele Schulen wurden im Rahmen des Investitionsprogramms
„Zukunft Bildung und Betreuung“ (IZBB) beim Auf- oder Ausbau der
Infrastruktur für die Verpflegung unterstützt (bitte nach Land, Schulart und
Organisationsmodell aufschlüsseln)?
Im Rahmen des Investitionsprogramms „Zukunft Bildung und Betreuung“
wurden von 2003 bis 2009 insgesamt 8 262 Schulen mit Investitionsmitteln
gefördert (Baden-Württemberg: 531, Bayern: 913, Berlin: 397, Brandenburg: 343,
Bremen: 35, Hamburg: 128, Hessen: 382, Mecklenburg-Vorpommern: 158,
Niedersachsen: 372, Nordrhein-Westfalen: 3 768, Rheinland-Pfalz: 375,
Saarland: 240, Sachsen: 146, Sachsen-Anhalt: 71, Schleswig-Holstein: 244,
Thüringen: 159).
Nach der Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung zum IZBB vom 29. April
2003 konnten die Investitionsmittel für Neubau-, Ausbau-, Umbau- und
Renovierungsmaßnahmen sowie Ausstattungsinvestitionen genutzt werden. Die
Auswahl der Vorhaben oblag ebenso wie die Verteilung der Mittel – z. B. auch
für die Infrastruktur der Verpflegung – ausschließlich den Ländern.
4. Wie hoch waren die absolute Zahl und der Anteil der Mittel aus dem IZBB,
der für den Auf- oder Ausbau der Infrastruktur für die Verpflegung
eingesetzt wurde (bitte nach Land, Schulart und Organisationsmodell
aufschlüsseln)?
Über den Anteil der Mittel aus dem IZBB, der für den Auf- und Ausbau der
Infrastruktur für die Verpflegung eingesetzt wurde, liegen keine statistischen
Daten vor.
5. Wie hoch waren die Mittel (in absoluter Zahl und im Anteil), die im
Rahmen des Konjunkturprogramms II in Schul- bzw. in
Kinderbetreuungsinfrastruktur geflossen sind?
Wie hoch waren dabei jeweils die Mittel (in absoluter Zahl und im Anteil),
die in die Verpflegungsinfrastruktur geflossen sind?
Nach dem Zukunftsinvestitionsgesetz (ZuInvG) wurden den Ländern
Finanzhilfen für Investitionen gemäß den in § 3 ZuInvG genannten Förderbereichen
gewährt. Die in der Frage angesprochenen Bereiche sind in den
Förderbereichen Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur und Schulinfrastruktur
(insbesondere energetische Sanierung) abgebildet.
Die Finanzhilfen für diese Bereiche belaufen sich auf insgesamt 4,59 Mrd.
Euro. Das sind 45,9 Prozent der Finanzhilfen nach dem ZuInvG.
Eine darüber hinausgehende Zuordnung der Finanzhilfen zur
Verpflegungsinfrastruktur ist im Gesetz nicht vorgesehen und deshalb nicht möglich.
6. Welche Bedeutung hat nach Ansicht der Bundesregierung die Verpflegung
an Schulen für das Ernährungsverhalten, die Leistungsfähigkeit und die
gesunde Entwicklung von Schülerinnen und Schülern?
Sieht sie eine besondere Bedeutung für Kinder und Jugendliche aus
einkommensschwachen oder bildungsfernen Familien?
Wenn ja, welche?
In der in der Vorbemerkung der Bundesregierung angeführten Sitzung des
Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Deutschen
Bundestages wurde von den anwesenden Experten ausgeführt, dass besonders
Drucksache 17/10360 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeim Kindes- und Jugendalter eine ausgewogene Zusammensetzung der
Ernährung, eine regelmäßige Nahrungszufuhr (Frühstück, Zwischenmahlzeit,
Mittagessen) und regelmäßiges Trinken von Wasser die körperliche und geistige
Leistungsfähigkeit fördern. In Studien zeigten sich stark ausgeprägte Effekte
sowohl kurz- als auch langfristig auf die Konzentrations-, Lern- und
Leistungsfähigkeit. Die Bundesregierung teilt diese Einschätzung der Bedeutung einer
ausgewogenen Schulverpflegung für das Ernährungsverhalten, die
Leistungsfähigkeit und die gesunde Entwicklung von Schülerinnen und Schülern.
Nach den vorliegenden Erkenntnissen leiden Kinder und Jugendliche aus
einkommensschwachen oder bildungsfernen Familien häufiger an Übergewicht
und Adipositas. Für diese Kinder und Jugendlichen sind gesundheitsförderliche
Angebote in der Schulverpflegung eine Chance.
7. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Umstand, dass
heute jedes dritte Kind in Deutschland ohne Frühstück in die Schule geht
(Schloo A: Gesundheitsförderung in der Grundschule. Ernährung im Focus
12 (2009) 494–498)?
Gesundheitsförderliche Verpflegungskonzepte müssen berücksichtigen, dass
ein Teil der Schülerinnen und Schüler ohne Frühstück in die Schule kommen
und viele Schülerinnen und Schüler während des Schultages zu wenig trinken.
Der im Rahmen von IN FORM durch das BMELV geförderte DGE-
Qualitätsstandard für die Schulverpflegung berücksichtigt diese Aspekte in den Kapiteln
zur Zwischenverpflegung und zur Getränkeversorgung.
8. Welche Haushaltsmittel der Europäischen Union fließen derzeit direkt und
indirekt in die Schulverpflegung (bitte unter Nennung
verfassungsrechtlicher und gesetzlicher Grundlage, nach Finanzvolumen und Laufzeit
aufschlüsseln)?
Fragen der Schulverpflegung sind in Deutschland Angelegenheit der Länder.
Für die Schulverpflegung werden EU-Finanzmittel im Rahmen des EU-
Schulobstprogramms bereitgestellt, die kofinanziert werden müssen.
Gesetzliche Grundlage für die Durchführung des EU-Schulobstprogramms ist
das Gesetz zur Durchführung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften über das
Schulobstprogramm (Schulobstgesetz – SchulObG) vom 24. September 2009.
Dieses Gesetz dient der Durchführung der Vorschriften über die Gewährung
einer Beihilfe für die Abgabe von Obst und Gemüse, verarbeitetem Obst und
Gemüse sowie Bananenerzeugnissen an Kinder nach Teil II Titel I Kapitel IV
Abschnitt IVa der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates vom 22. Oktober
2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit
Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (ABl. L 299 vom
16.11.2007, S. 1), die zuletzt durch die Verordnung (EG) Nr. 13/2009 des Rates
vom 18. Dezember 2008 (ABl. L 5 vom 9.1.2009, S. 1) geändert worden ist,
sowie der hierzu nach Artikel 103h der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007
erlassenen Rechtsakte der Kommission der Europäischen Gemeinschaften
(Schulobstprogramm) durch die Länder.
Für Deutschland stehen jährlich 12 488 300 Euro Gemeinschaftsbeihilfe zur
Verfügung. Diese müssen von den Ländern zu 50 Prozent kofinanziert werden.
Für Konvergenz- oder phasing out-Regionen (in D insbesondere die neuen
Bundesländer) beträgt der nationale Kofinanzierungsanteil 25 Prozent. Das
Programm ist unbefristet. Die Finanzausstattung ab 2014 wird jedoch erst nach
Einigung auf den Mehrjährigen Finanzrahmen 2014 bis 2020 festgelegt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/10360Im Rahmen des EU-Schulmilchprogramms nach VO (EG) Nr. 657/2008
werden den teilnehmenden 26 EU-Mitgliedstaaten die jeweils individuell
erforderlichen Haushaltsmittel nach dem tatsächlichen Verbrauch als Produktbeihilfe
bereitgestellt. Eine Begrenzung des Umfangs ist nicht vorgesehen.
Im Jahr 2011 wurden von der EU für das Schulmilchprogramm insgesamt
64 712 349 Euro, davon für Deutschland 6 286 633 Euro aufgewendet. Die
Laufzeit des Programms ist derzeit nicht begrenzt.
9. Welche Bundeshaushaltsmittel fließen derzeit direkt und indirekt in die
Schulverpflegung (bitte nach verfassungsrechtlicher und gesetzlicher
Grundlage, Haushaltstitel, Finanzvolumen und Laufzeit aufschlüsseln)?
Aufgrund der verfassungsrechtlichen Kompetenzordnung sind im Wesentlichen
die Länder für das Schul- und Bildungswesen und eine entsprechende
Infrastruktur zuständig. Dem Bund obliegt es daher insbesondere nicht, die
Bereitstellung von Verpflegungsangeboten zu gewährleisten.
Im Rahmen der ungeschriebenen Bundeszuständigkeit aufgrund
gesamtstaatlicher Repräsentation nimmt der Bund allerdings seine Aufgabe zur
Information der Verbraucherinnen und Verbraucher wahr. Hierunter fällt auch der
Nationale Aktionsplan „IN FORM – Deutschlands Initiative für gesunde
Ernährung und mehr Bewegung“. In diesem Rahmen fördert das BMELV derzeit
verschiedene Aktivitäten, mit denen das Ziel verfolgt wird, die Qualität der
Schulverpflegung zu verbessern (Haushaltstitel: 10 02 684 24). Zum einen
werden die Vernetzungsstellen Schulverpflegung gefördert (2012: 1 138 415 Euro,
Laufzeit endet je nach Bundesland unterschiedlich von Juni 2013 bis
September 2014). Darüber hinaus wird die Bekanntmachung und Verbreitung des von
der Deutschen Gesellschaft für Ernährung entwickelten Qualitätsstandards für
die Schulverpflegung finanziell gefördert (2012: 260 429 Euro, Laufzeit 1.
Januar 2012 bis 31. Dezember 2012).
10. Inwiefern werden regionale Verarbeitungs-, Vermarktungs- und
Belieferungsstrukturen für die Schulverpflegung im Rahmen der
Absatzförderungspolitik für Agrarerzeugnisse gefördert?
Mit dem EU-(co-)finanzierten Absatzförderungsprojekt „Karlotta unterwegs“
soll der Absatz von Milch und Milchprodukten, mit dem Projekt „5 am Tag“
der Absatz von Obst und Gemüse gesteigert werden. Hauptzielgruppe beider
Projekte sind zwar Schüler. Die Projekte betreffen jedoch nicht die
Schulverpflegung im engeren Sinne. Außerdem stellen sie nicht auf regionale
Komponenten ab.
Es ist daher im Ergebnis festzustellen, dass es im Rahmen der Absatzförderung
für Agrarerzeugnisse keine Förderung von Schulverpflegung gibt.
11. Welchen finanziellen Bedarf sieht die Bundesregierung derzeit, um die
notwendige Infrastruktur für gute Verpflegung an Schulen und Kitas in
Deutschland flächendeckend zu etablieren (bitte nach Kinderbetreuung
sowie nach Schule im offenen sowie im gebundenen Ganztags- als auch
im Halbtagsbetrieb aufschlüsseln)?
Wie bereits in der Antwort zu Frage 9 dargelegt, sind aufgrund der
verfassungsrechtlichen Kompetenzordnung im Wesentlichen die Länder für das Schul- und
Bildungswesen und eine entsprechende Infrastruktur zuständig. Das beinhaltet
auch die flächendeckende Gewährleistung einer gesunden Verpflegung an
Schulen und Kitas.
Drucksache 17/10360 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeIm Übrigen ist die Höhe der Kosten grundsätzlich von unterschiedlichen
Standortfaktoren und verschiedenen Faktoren der Verpflegungskonzeption abhängig
und kann deshalb nicht näher quantifiziert werden.
12. Geht die Bundesregierung davon aus, dass der Ausbau der Infrastruktur
für Kita- und Schulverpflegung durch die Bundesländer und Kommunen
in den nächsten Jahren finanziell abgesichert ist?
Die Bundesregierung kann hierzu aufgrund fehlender Zuständigkeiten (siehe
auch Antwort zu Frage 11) keine Angaben machen.
13. Geht die Bundesregierung davon aus, dass die Schulverpflegung in
Deutschland im Jahr 2017 flächendeckend ausgebaut ist, und steht diese
Erwägung im Zusammenhang mit der beabsichtigten Einstellung der
Förderung der Vernetzungsstellen Schulverpflegung ab 2017?
Die Bundesregierung kann hierzu aufgrund fehlender Zuständigkeiten (siehe
auch Antwort zu Frage 11) keine Angaben machen. Ein Zusammenhang
zwischen dem Stand des Ausbaus der Schulverpflegung und der Förderung der
Vernetzungsstellen Schulverpflegung besteht nicht.
14. Wie viele Kinder erhalten bisher ein „warmes Mittagessen“ im Rahmen
des Bildungs- und Teilhabepaketes (BTP)?
16. Wie viele Kinder erhalten kein Mittagessen, weil die Strukturen vor Ort
nicht vorhanden sind?
17. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass Kinder kein
Mittagessen erhalten, weil die Beantragung im Rahmen des BTP als zu
aufwändig wahrgenommen wird, und welche Konsequenzen zieht sie
daraus?
18. Wie ist der bürokratische Aufwand für die Bereitstellung eines
Mittagessens im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets zu bewerten?
Die Fragen 14, 16, 17 und 18 werden wegen ihres Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Statistische Daten zur Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepaketes
werden auf Bundesebene derzeit in den jeweiligen Rechtskreisen noch nicht
abgebildet. Die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die Leistungen des
Bildungs- und Teilhabepakets annehmen, ist in den vergangenen zwölf Monaten
stetig gestiegen. Nach Umfragen des Deutschen Städtetages (DST) und des
Deutschen Landkreistages (DLT) bei rund 70 Städten und 190 Landkreisen
haben die Eltern bis zum 1. März dieses Jahres im Durchschnitt für etwa
56 Prozent (DST) bzw. 53 Prozent (DLT) der leistungsberechtigten Kinder und
Jugendlichen Anträge auf Leistungen gestellt. Für ein erstes Stimmungsbild hat
das Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG) außerdem im
Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales mehr als 2 000
anspruchsberechtigte Familien zum Bildungspaket befragt. Die große Mehrheit
der betroffenen Familien stellt dem Bildungspaket und den für die Umsetzung
zuständigen kommunalen Stellen ein gutes Zeugnis aus, obwohl bei dieser
komplett neuen Leistung mit Anlaufschwierigkeiten zu rechnen war.
Das gemeinschaftliche Mittagessen gehört zu den am häufigsten genutzten
Komponenten des Bildungspakets (35 Prozent aller Kinder, die mindestens
eine Leistung des Bildungspakets in Anspruch nehmen). Dass Leistungen
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/10360unterschiedlich häufig genutzt werden, hängt stark davon ab, ob es überhaupt
einen Bedarf gibt (z. B. ist dies nicht der Fall, wenn ein warmes Essen mittags
oder abends innerhalb der Familien eingenommen wird) oder ob ein
entsprechendes Angebot vor Ort überhaupt vorhanden ist (wo keine Schulkantine
besteht, ist auch keine Teilnahme am gemeinsamen Mittagessen möglich). Für
78 Prozent der Kinder, die die Leistung „gemeinschaftliches Mittagessen in
Schule oder Kita“ nutzen, wurde diese Unterstützungsmöglichkeit durch das
Bildungspaket erstmals erschlossen.
Als Grund, Leistungen aus dem Bildungspaket nicht zu beantragen, nannten
rd. 32 Prozent der Befragten „bisher kein Bedarf/kein Angebot“. Angaben
darüber, wie viele Kinder kein Mittagessen erhalten, weil es in der Schule oder
Kindertagesstätte keine entsprechenden Strukturen gibt, liegen der
Bundesregierung nicht vor; der Aufbau der Infrastruktur erfolgt ausschließlich in der
Verantwortung der Kommunen und Länder (siehe Antworten zu Frage 9 ff.)
Nur 8 Prozent der Befragten nannten den Antragsaufwand als Grund für die
Nichtinanspruchnahme der Leistungen. Von den Befragten, die Anträge gestellt
hatten, haben dies 65 Prozent als „leicht“, weitere 19 Prozent als „mittel“ und nur
16 Prozent als „schwierig“ empfunden. Im Übrigen sind die kommunalen Träger
des Bildungspakets sowie die Länder im Rahmen ihrer Rechts- und
gegebenenfalls Fachaufsicht für die konkrete Umsetzung des Bildungspakets vor Ort und
damit für die Ausgestaltung des Antragsverfahrens sowie die Erbringung der
Leistungen einschließlich der Abrechnung mit den Anbietern zuständig.
15. Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung die Inanspruchnahme
der Förderung „Warmes Mittagessen“ von grundsätzlich
anspruchsberechtigten Kindern steigern?
Neben den ausführlichen Informationsangeboten der Bundesregierung soll
insbesondere in der Grundsicherung für Arbeitsuchende das Hinwirkungsgebot
nach § 4 Absatz 2 Satz 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) Eltern
und Kinder mit den Leistungen des Bildungspakets vertraut machen. Danach
wirken die kommunalen Träger des Bildungspakets darauf hin, dass Kinder und
Jugendliche Zugang zu geeigneten vorhandenen Angeboten der
gesellschaftlichen Teilhabe erhalten; sie arbeiten zu diesem Zweck mit Schulen und
Kindertageseinrichtungen, den Trägern der Jugendhilfe, den Gemeinden und
Gemeindeverbänden, freien Trägern, Vereinen und Verbänden und sonstigen
handelnden Personen vor Ort zusammen. Sie sollen die Eltern unterstützen und
in geeigneter Weise dazu beitragen, dass Kinder und Jugendliche Leistungen
für Bildung und Teilhabe möglichst in Anspruch nehmen.
Zudem gelten für die Träger des Bildungspakets in allen betroffenen
Rechtskreisen (Grundsicherung für Arbeitsuchende, Sozialhilfe sowie in
Kinderzuschlags- und Wohngeldfällen) die allgemeinen Beratungs- und
Aufklärungspflichten nach den §§ 13 ff. SGB I.
19. Welchen Zusammenhang sieht die Bundesregierung zwischen der
Etablierung der DGE-Standards (DGE = Deutsche Gesellschaft für Ernährung
e. V.) bei der Gemeinschaftsverpflegung und den Grundsätzen der
Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL), wonach das
Unternehmen, welches das wirtschaftlichste Angebot darbietet, den Zuschlag erhält?
Nach dem Vergaberecht erhält das wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag. Der
Auftraggeber bestimmt die Anforderungen an die zu erbringende Leistung.
Hierzu können Qualitätsstandards vorgegeben werden. Sie können helfen, eine
hohe Qualität der Leistungserbringung zu erreichen. Diese Qualitätsstandards
Drucksache 17/10360 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodedürfen nicht wahllos verwendet, sondern müssen sachgerecht ausgewählt
werden.
Die DGE-Standards bei der Gemeinschaftsverpflegung sind eine Möglichkeit,
um bei entsprechenden zu erbringenden Leistungen unterstützend die
Anforderungen an die Angebote zu beschreiben.
20. Begrüßt die Bundesregierung weiterhin das EU-Schulobstprogramm?
Die Bundesregierung begrüßt seit Beginn das EU-Schulobstprogramm und
setzt sich fortlaufend intensiv für Vereinfachungen im Interesse der das
Programm durchführenden Länder ein.
a) Wenn nein, warum nicht?
Antwort entfällt.
b) Wenn ja, setzt sie sich auf EU-Ebene dafür ein, die Fördergelder
aufzustocken, um mehr Schülerinnen und Schülern den Zugang zu Obst
und Gemüse zu ermöglichen?
Am EU-Schulobstprogramm beteiligen sich derzeit sieben Länder (Bayern,
Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-
Anhalt und Thüringen). Für diese sieben Länder hat Deutschland aufgrund der
von den Ländern eingereichten Regionalen Strategien für das Schuljahr 2012/
2013 Gemeinschaftsbeihilfe in Höhe von 11 651 318 Euro beantragt. Damit ist
der Deutschland zustehende Finanzrahmen von den Ländern noch nicht voll
ausgeschöpft (s. Antwort zu Frage 8).
Eine Aufstockung des Finanzrahmens hätte nicht automatisch zur Folge, dass
mehr Schülerinnen und Schüler mit Obst und Gemüse versorgt werden, da die
Gemeinschaftsbeihilfe von den Ländern kofinanziert werden muss. Die
Notwendigkeit, sich für eine Erhöhung des Finanzrahmens einzusetzen, ergab sich
bisher nicht.
c) Wie hoch müssten die Fördergelder angesetzt werden, um allen
Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit zu geben, mindestens einmal
die Woche, Obst und Gemüse in der Schule zu bekommen?
Da in den teilnehmenden Ländern die abgegebenen Portionen sowohl
hinsichtlich der Größe, der Zusammensetzung (aus ökologischem oder
konventionellem Anbau, Vielfalt der Früchte) als auch die Preise pro Portion stark variieren,
ist eine Beantwortung dieser Frage nicht möglich.
d) Setzt sich die Bundesregierung auf EU-Ebene dafür ein, dass im
Rahmen der EU-Schulobst-Verordnung auch eine Abgabe von Obst und
Gemüse im Zusammenhang mit einen Verpflegungsangebot, zum
Beispiel als Nachtisch, ausgegeben werden kann?
Die Bundesregierung stimmt sich hinsichtlich des EU-Schulobstprogramms bei
der Vertretung der Interessen der Länder gegenüber der Kommission eng mit
den Ländern ab. Diese haben bisher nicht formuliert, dass sie eine
entsprechende Änderung der Verordnung für sinnvoll halten. Auch aus den
vorliegenden Evaluationsberichten der Länder über das Schuljahr 2010/2011 ergibt sich
nicht, dass eine entsprechende Änderung für nötig gehalten wird. Aus den
Evaluationsberichten geht hingegen hervor, dass die Kinder am EU-
Schulobstprogramm insbesondere das gemeinsame Essen der Früchte in der Klasse schätzen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/1036021. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in den letzten zwölf
Monaten ergriffen, um im Rahmen des von ihr befürworteten EU-
Schulmilchprogramms den Absatz an gesunden Milchprodukten zu erhöhen?
Auf Veranlassung der Bundesregierung wurde ein Modellvorhaben
„Schulmilch im Fokus“ durchgeführt, mit dem Möglichkeiten zur Verbesserung der
Teilname der Schülerinnen und Schüler am EU-Schulmilchprogramm ermittelt
werden sollten.
Die Ende 2011 vorgelegten Untersuchungsergebnisse sowie die daraus
resultierenden Empfehlungen der wissenschaftlichen Institute wurden den
Bundesländern zur Nutzung übermittelt und im Rahmen einer
Länderreferentenbesprechung erörtert.
Mit der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) werden Gespräche mit
dem Ziel einer gemeinsamen Sprachregelung zur Verwendung von Schulmilch
in Schulen geführt. In diese Gespräche fließen die Ergebnisse einer durch das
Max Rubner-Institut, Karlsruhe, durchgeführten wissenschaftlichen
Untersuchung der „Ernährungsphysiologischen Bedeutung von Milch und
Milcherzeugnissen in der Ernährung von Schülerinnen und Schülern“ ein.
Darüber hinaus werden Gespräche mit Vertretern der Milchindustrie geführt,
insbesondere um Möglichkeiten der Unterstützung der Maßnahme durch die
Anbieter von Schulmilcherzeugnissen auszuloten.
22. Hat die Bundesregierung, wie von der Bundesministerin für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Ilse Aigner, angekündigt
(
www.landfrauen.info/pressemeldungen/pressemeldung0.html?no_cache=
1&tx_ttnews[tt_news]=647&cHash=b4b925fc0c0b98d1c74e06a59b1f14
ec), Initiativen ergriffen, um bei den Ländern darauf hinzuwirken, den aid-
Ernährungsführerschein für Grundschülerinnen und -schüler in den
Schullehrplänen besser zu integrieren?
Wie bereits in der Vorbemerkung der Bundesregierung ausgeführt, hat das
BMELV bereits im Jahr 2005 mit dem vom ihm finanzierten Forschungsprojekt
„Reform der Ernährungs- und Verbraucherbildung in Schulen (REVIS)“ einen
Referenzrahmen für die schulische Bildung in der Domäne Ernährungs- und
Verbraucherbildung vorgelegt. Das Thema schulische Ernährungsbildung
bildet darüber hinaus einen Schwerpunkt im Rahmen von „IN FORM –
Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und mehr Bewegung“.
Dem vom aid infodienst e. V. entwickelten Ernährungsführerschein kommt
dabei eine besondere Bedeutung zu. Bereits mehr als eine halbe Million Kinder
in Deutschland haben den Ernährungsführerschein erworben. Bei den vom aid
infodienst e. V. und vom Deutschen LandFrauenverband e. V. durchgeführten
Maßnahmen zur bundesweiten Etablierung und Umsetzung des
Ernährungsführerscheins wird auf drei Ebenen agiert. Neben der Lehrerfortbildung und -
information sowie der Lehrerunterstützung bei der Umsetzung des
Ernährungsführerscheins vor Ort durch externe Fachkräfte, wird die Vernetzung mit landes-
und bundesweiten Programmen zur Ernährungsbildung ausgebaut. Dazu gehört
auch die Bekanntmachung des Konzeptes in den Bundesländern, bei den
Kultusministerien und Landesinstituten.
Die Laufzeit der entsprechenden IN FORM-Projekte ist Anfang Juni dieses
Jahres verlängert worden. Für das Frühjahr 2013 ist eine Bilanzkonferenz geplant,
bei der die schulische Ernährungsbildung im Allgemeinen und der
Ernährungsführerschein im Besonderen im Mittelpunkt stehen wird.
Drucksache 17/10360 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode23. Welche weiteren Fördermöglichkeiten sieht die Bundesregierung derzeit,
den Ausbau der Schulverpflegung in Deutschland mit
Bundeshaushaltsmitteln voranzubringen?
Siehe Antwort zu Frage 11.
24. Mit welchen (weiteren) Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung,
das Thema „Ernährung“ im Lebensraum Schule zu etablieren?
Über die in den Antworten zu den Fragen 9 und 22 erläuterten Maßnahmen
hinaus werden im Rahmen von IN FORM derzeit verschiedene Module für die
Ernährungsbildung gefördert, mit denen alle Altersklassen und Schultypen
abgedeckt werden können. Die Analyse der Ergebnisse der laufenden Projekte
wird Anhaltspunkte dafür geben, wie im Rahmen von IN FORM zukünftig die
weitere Verbreitung und Umsetzung des Qualitätsstandards für die
Schulverpflegung unterstützt werden kann. Dies gilt in gleicher Weise für die
Ernährungsbildung an Schulen.
Daneben gibt es regelmäßig unterstützende und vernetzende Aktivitäten wie
die zweiten bundesweiten Tage der Schulverpflegung (24. September bis
23. Oktober 2012) oder die 3. Runde des IN FORM-Wettbewerbs „Küchen für
Deutschlands Schulen“ (Start: 1. Oktober 2012).
Fragen einer gesunden Ernährung in Ganztagsschulen widmet sich
kontinuierlich auch das von der Bundesregierung geförderte Begleitprogramm „Ideen für
mehr! Ganztägig lernen“ der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung. Ebenso
wird auf dem Ganztagsschulportal des BMBF
www.ganztagsschulen.org
regelmäßig über aktuelle Entwicklungen und gute Beispiele im Bereich der
Ernährung und Bewegung in Ganztagsschulen berichtet.
25. Beabsichtigt die Bundesregierung, regionale Lieferstrukturen für die
Schulverpflegung, zum Beispiel im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe
Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK), zu fördern?
Wenn nicht, warum nicht?
Ziel der GAK ist die Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes.
Im Rahmen dieser Zielstellung können nach den „Grundsätzen für die
Förderung zur Marktstrukturverbesserung“ Investitionen zur Verarbeitung und
Vermarktung gefördert werden. Dazu zählen auch Investitionen für die
Verarbeitung und Vermarktung regionaler landwirtschaftlicher Erzeugnisse und der im
Ergebnis der Verarbeitung dieser Erzeugnisse entstandenen Produkte, soweit
sie sich im Rahmen des Anhangs I des EG-Vertrages befinden.
Der Bund beteiligt sich mit 60 Prozent an den förderfähigen Aufwendungen.
Die Durchführung der Förderung liegt jedoch im alleinigen
Zuständigkeitsbereich der Länder.
Ob und inwieweit die Länder im Rahmen der vorstehend genannten Grundsätze
der GAK Investitionen zum Aufbau regionaler Lieferstrukturen für die
Schulverpflegung nutzen, liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/1036026. Mit welchen Vorhaben will die Bundesregierung das Thema
„Wertschätzung von Lebensmitteln“ bei Kindern und Jugendlichen erreichen (bitte
nach Haushaltstitel, Finanzvolumen und Laufzeit aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung sieht die Steigerung der Wertschätzung von
Lebensmitteln als ein Kernthema in zentralen Fragen der Ernährungspolitik wie der
Förderung einer gesundheitsförderlichen Ernährung, einem
verantwortungsbewussten Umgang mit Ressourcen und im Kampf gegen den Hunger. Die
Wertschätzung von Lebensmitteln wird in einer Reihe von Maßnahmen
thematisiert wie beispielsweise
• die Kampagne gegen Lebensmittelverschwendung „Zu gut für die Tonne“
(Kapitel 10 02 Titel 684 24, Laufzeit bis März 2013, 1 Mio. Euro);
• IN FORM – Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und mehr
Bewegung (Kapitel 10 02 Titel 684 24, angestrebtes Finanzvolumen mind.
5 Mio. Euro/Jahr, Laufzeit bis 2020);
• Durchführung eines bundesweiten Schülerwettbewerbs im Rahmen des
ökologischen Landbaus und anderer nachhaltiger Formen der Landwirtschaft
(BÖLN) (Kapitel 10 02 Titel 686 19, Laufzeit 22. Mai 2012 bis 31. August
2014, 390 000 Euro).
27. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass es eine politische
Steuerung für einen einheitlichen Versorgungsstandard in der
Schulverpflegung geben muss, um einheitliche Lebens- und Lernverhältnisse zu
gewährleisten, und inwiefern beabsichtigt sie, dafür (Mit-)Verantwortung
zu übernehmen?
Siehe Antwort zu Frage 11.
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