Nationale Referenzlaboratorien
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung der Fragesteller
Gemäß Artikel 33 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz müssen die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass für jedes der in Artikel 32 genannten Gemeinschaftsreferenzlaboratorien eines oder mehrere nationale Referenzlaboratorien benannt werden.
Fragen und Antworten11
Welche Nationalen Referenzlaboratorien wurden bisher auf der Grundlage dieser EU-Verordnung benannt?
Gemäß Artikel 33 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz wurden zu den in Artikel 32 der o. g. Verordnung (geändert durch Verordnung (EG) Nr. 776/2006 der Kommission vom 23. Mai 2006 zur Änderung von Anhang VII der Verordnung (EG) 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Gemeinschaftsreferenzlaboratorien) aufgeführten Gemeinschaftsreferenzlaboratorien nationale Referenzlaboratorien benannt. Ein nationales Referenzlabor für genetisch veränderte Organismen wird in Kürze benannt. In Bezug auf das Gemeinschaftsreferenzlaboratorium für Tierzucht ist gemäß der Entscheidung 96/463/EG in Verbindung mit der Richtlinie 87/328/EWG die Benennung eines nationalen Referenzlaboratoriums derzeit nicht erforderlich.
Die Namen der nationalen Referenzlaboratorien sind in der beigefügten Anlage aufgelistet.
Welche dieser nationalen Referenzlaboratorien hatten bereits vorher einen vergleichbaren Status?
Die im § 46f des bisherigen Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes sowie die im Tierseuchengesetz benannten nationalen Referenzlaboratorien hatten bereits vorher einen vergleichbaren Status.
Wenn Nationale Referenzlaboratorien noch nicht benannt wurden, in welchen Zeiträumen sind diese Meldungen notwendig?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
Über welche aus dem Bundeshaushalt finanzierten personellen und materiellen Ressourcen verfügen diese Nationalen Referenzlaboratorien jeweils, und nach welchen Kriterien werden die Ressourcen bemessen?
Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 4 bis 7 in einer Antwort zusammengefasst.
Die notwendigen materiellen Ressourcen der nationalen Referenzlaboratorien werden im Bundeshaushalt auf der Grundlage von Haushaltsverhandlungen mit den jeweiligen Einrichtungen und Behörden bereitgestellt.
Aufgrund der fachlichen Nähe der Aufgabenstellungen und zur Nutzung größtmöglicher Synergien ist die Funktion der nationalen Referenzlaboratorien weitestgehend in die organisatorischen Strukturen bestehender Institute integriert.
Die Aufgaben der nationalen Referenzlaboratorien werden von den Beschäftigten in den jeweiligen Instituten je nach aktuellem Arbeitsanfall anteilig wahrgenommen. Ein eigener (Plan-)Stellenbestand ist den nationalen Referenzlaboratorien nicht zugewiesen.
Eine differenzierte Darstellung nach Umfang und Geschlecht des in den nationalen Referenzlaboratorien beschäftigten Personals ist daher nicht möglich.
Die (Plan-)Stellenausstattung hängt von der jeweiligen Aufgabenstellung des Instituts ab, in dem das nationale Referenzlabor angesiedelt ist.
Welche der den Nationalen Referenzlaboratorien zuzuordnenden Stellen und Personalstellen sind derzeit besetzt, und wie viele von diesen mit Frauen (bitte jeweils nach Tarifgruppen)?
Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 4 bis 7 in einer Antwort zusammengefasst.
In welchen Nationalen Referenzlaboratorien sind Stellen und Personalstellen derzeit unbesetzt, und mit welcher Begründung?
Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 4 bis 7 in einer Antwort zusammengefasst.
Welche Möglichkeiten hätten oder haben die Einrichtungen zur Kompensation fehlender, aber dringend erforderlicher personeller Ressourcen?
Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 4 bis 7 in einer Antwort zusammengefasst.
Welche Finanzierungsquellen außerhalb des Bundeshaushalts stehen den einzelnen Nationalen Referenzlaboratorien zur Verfügung, und wie werden diese jeweils genutzt?
Die betreffenden Einrichtungen bzw. Behörden werben teilweise Mittel Dritter für Forschungsvorhaben und Untersuchungen ein. Die Ergebnisse (z. B. Methodenentwicklung) werden auch von den nationalen Referenzlaboratorien genutzt.
Welchen Einrichtungen sind diese nationalen Referenzlaboratorien an welchen Forschungsstandorten zugeordnet?
Die nationalen Referenzlaboratorien des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit und des Bundesinstitutes für Risikobewertung befinden sich in Berlin; die der Bundesanstalt für Ernährung und Lebensmittel in Kiel (Milch) und in Hamburg (Parasiten [Anisakis]). Die nationalen Referenzlaboratorien des Friedrich-Loeffler-Institutes befinden sich überwiegend auf der Insel Riems; jene für Parasiten (Echinokokkose) und zur Kontrolle der Wirksamkeit der Tollwutimpfung in Wusterhausen und das für Brucellose in Jena.
Welche dieser nationalen Referenzlaboratorien gibt es derzeit an Standorten der Bundesressortforschung, die geschlossen oder verlagert werden sollen?
Die nationalen Referenzlaboratorien für Parasiten – Anisakis (Hamburg) sowie für Parasiten – Echinokokkose – und zur Kontrolle der Wirksamkeit der Tollwutimpfung (beide Wusterhausen) befinden sich an Standorten der Bundesressortforschung, deren Schließung bzw. Verlagerung bereits durch die Vorgängerregierungen beschlossen wurde.
Wie wird sich die aktuelle Planung der Agrarressortforschung auf die nationalen Referenzlabore auswirken?
Die aktuellen Planungen zur Ressortforschung haben keine Auswirkungen auf die nationalen Referenzlaboratorien.