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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Baustellenmanagement während der Bauarbeiten am Projekt Stuttgart 21

Termin der Inbetriebnahme des Tiefbahnhofs, Umsetzung der Anbindung der Gäubahn, Einschränkungen im Eisenbahn-, Auto-, Rad- und Fußverkehr sowie der Barrierefreiheit während der einzelnen Bauphasen, Feinstaubentwicklung und Gegenmaßnahmen, Auswirkungen des neuen Planfeststellungsverfahrens für das Grundwassermanagement, Maßnahmen gegen Lärmbelastungen, Vergabeprozess für die einzelnen Bauabschnitte, Bürgerinformation über die Baumaßnahmen<br /> (insgesamt 35 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Datum

06.08.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1037520. 07. 2012

Baustellenmanagement während der Bauarbeiten am Projekt Stuttgart 21

der Abgeordneten Fritz Kuhn, Dr. Valerie Wilms, Dr. Anton Hofreiter, Stephan Kühn, Harald Ebner, Kerstin Andreae, Birgitt Bender, Ingrid Hönlinger, Ulrich Schneider, Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, Bettina Herlitzius, Bärbel Höhn, Oliver Krischer, Undine Kurth (Quedlinburg), Friedrich Ostendorff, Dorothea Steiner, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Im Zuge der Bauarbeiten am Projekt Stuttgart 21 ist davon auszugehen, dass vor allem im Zentrum der Stadt Stuttgart über viele Jahre hinweg sowohl die öffentliche als auch die individuelle Mobilität beeinträchtigt werden.

Bei den geplanten Baumaßnahmen für Stuttgart 21 – einer der größten Infrastrukturmaßnahmen der Republik mitten im Zentrum von Stuttgart – wird es für die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger in den nächsten Jahren von entscheidender Bedeutung sein, dass ein professionelles Baustellenmanagement die Belastungen für Mensch und Umwelt so gering wie möglich hält.

Die Stuttgarterinnen und Stuttgarter haben einen Anspruch auf transparente Unterrichtung über die Baumaßnahmen und auf die frühzeitige Bekanntgabe anstehender Bauphasen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen35

1

Auf welchen Termin der Inbetriebnahme des Tiefbahnhofs können sich die Stuttgarterinnen und Stuttgarter einstellen?

2

Wie wird ausgeschlossen, dass sich die Inbetriebnahme von Stuttgart 21 wegen Verzögerungen in Planung und Bau der Neubaustrecke Wendlingen–Ulm nicht ebenfalls verzögert?

3

Wie wird die in dem sogenannten Schlichterspruch vom 30. November 2011 geforderte „leistungsfähige“ Anbindung der Gäubahn umgesetzt?

4

Ist hierfür ein neues Planfeststellungsverfahren erforderlich?

5

Welche Kosten veranschlagt die Deutsche Bahn AG (DB AG) zur Umsetzung dieser Maßnahmen?

6

Wie wirkt sich diese Maßnahme und gegebenenfalls das dazu erforderliche Planfeststellungsverfahren auf die Bauzeit aus?

7

Mit welchen Einschränkungen im Eisenbahnverkehr der DB AG ist während der einzelnen Bauphasen von Stuttgart 21 zu rechnen?

8

Welche Fahrzeitverlängerungen werden dabei auf den einzelnen Strecken verursacht?

9

Wird der bisherige oberirdische Eisenbahnverkehr am Hauptbahnhof Stuttgart uneingeschränkt fortgesetzt werden, bis die neu zu errichtenden unterirdischen Anlagen vollständig fertiggestellt sind?

10

Wenn nicht, welche Kapazitätsminderung erfährt der Stuttgarter Hauptbahnhof, und welche Ausdünnung des Bahnverkehrs geht damit einher?

11

Welche Regional- und Fernbahnlinien werden hiervon in welchen Phasen in welchem Ausmaß betroffen sein?

12

Welche Straßen, Rad- und Fußwege werden voraussichtlich für welchen Zeitraum gesperrt bzw. besonders beeinträchtigt werden?

13

Welche Alternativrouten sind dafür während der Sperrungen bzw. Beeinträchtigung vorgesehen?

14

Mit welchen Fahrzeitverlängerungen im Autoverkehr muss in der Stadt Stuttgart aufgrund von Bauarbeiten am Projekt Stuttgart 21 während der einzelnen Bauphasen in Spitzenstundenbelastung gerechnet werden?

15

Wie wird Vorsorge dafür getragen, dass der Auto- und insbesondere auch der Schwerlastverkehr sich nicht Schleichwege durch Wohngebiete suchen?

16

An welchen Baustellen, in welchem Ausmaß und in welchen Phasen wird der Abtransport des Aushubs über öffentliche Straßen erfolgen?

17

In welchem Ausmaß werden die regulären Straßen durch Baufahrzeuge zusätzlich belastet werden?

18

Wie lange müssen gehbehinderte Menschen einen um 300 Meter verlängerten Umweg zu den Gleisen erdulden?

19

Welche weiteren Einschränkungen ergeben sich während der verschiedenen Bauphasen auf die Barrierefreiheit?

20

Welches Ausmaß an (Fein-)Staubentwicklung auf der Baustelle muss eingeplant werden, und welche Gegenmaßnahmen werden ergriffen?

21

Führt das Eisenbahn-Bundesamt die Überwachung der auf der Baustelle Stuttgart 21 eingesetzten Baumaschinen und Baufahrzeuge mit Dieselrußfiltern entsprechend dem Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart bzw. dem Vergleich zwischen dem Eisenbahn-Bundesamt und der Deutschen Umwelthilfe e. V. aus dem Dezember 2010 durch?

22

Wie wirkt sich die Entscheidung des Eisenbahn-Bundesamtes für ein neuerliches Planfeststellungsverfahren für das Grundwassermanagement auf den Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Grundwassermanagements aus?

23

Wie wirkt sich die Ausweitung des Grundwassermanagements und das damit verbundene neuerliche Planfeststellungsverfahren auf den Zeitpunkt des Baubeginns des Tiefbahnhoftrogs aus?

24

Macht die deutliche Erhöhung der abzupumpenden Grundwassermenge und damit die größere Wasserabsenkung bzw. die veränderten Fließverhältnisse im Untergrund eine Ausweitung des in der bisherigen Baugenehmigung festgelegten Planungsgebiets erforderlich?

25

Wie wird die zugesagte Öffentlichkeitsbeteiligung beim neuerlichen Planfeststellungsverfahren umgesetzt?

26

Welche voraussichtlichen Mehrkosten sind mit der Ausweitung des Grundwassermanagements verbunden?

27

Welche Mehrkosten entstehen dem Projekt Stuttgart 21 durch den verzögerten Baubeginn infolge fehlender Genehmigung beim Grundwassermanagement?

28

Welche Mehrkosten hiervon resultieren aus Vertragsstrafen mit bauausführenden Unternehmen?

29

Ist davon auszugehen, dass mit der bisher genehmigten „halben“ Anlage nicht mit dem Abpumpen und Reinigen des Grundwassers begonnen wird?

30

Wie wird sichergestellt, dass während des Baus von Stuttgart 21 chemische Altlasten das Grund- und Mineralwasser nicht verunreinigen, und wie wird sichergestellt, dass diese chemischen Altlasten korrekt entsorgt werden?

31

Wie werden die Belange Dritter durch eventuelle wasserwirtschaftliche Beeinträchtigungen, wie z. B. durch Auslösung geotechnisch bedingter Baugrundprobleme und nachteiligen Auswirkungen auf die Vegetation, geschützt?

32

Welche Maßnahmen werden gegen Lärmbelastungen ergriffen?

33

Lag oder liegt beim Eisenbahn-Bundesamt ein Antrag zur Stilllegung des bestehenden Stuttgarter Hauptbahnhofes oder der Gleisanlagen gemäß § 11 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes vor?

Wenn ja, wie ist der Bearbeitungsstand?

34

Wie weit ist der Vergabeprozess für die einzelnen Bauabschnitte fortgeschritten, und welche Aufträge mit welchen Volumina wurden an welche Unternehmen vergeben?

35

Wie werden die Stuttgarterinnen und Stuttgarter fortlaufend über die Baumaßnahmen und den sich daraus ergebenden Beeinträchtigungen umfassend und rechtzeitig informiert?

Berlin, den 20. Juli 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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