[Deutscher Bundestag Drucksache 17/10450
17. Wahlperiode 10. 08. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten, Ulla Jelpke, Jan Korte, Jan van Aken,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/10384 –
Polizei- und Zolleinsätze im Ausland (Stand: zweites Quartal 2012)
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Auslandseinsätze von Polizeibeamtinnen und -beamten entwickeln sich
immer mehr zu einem Mittel deutscher und europäischer Außenpolitik. Die
Militärdoktrin der Europäischen Union, die Europäische Sicherheitsstrategie,
sieht ausdrücklich den kombinierten Einsatz militärischer und ziviler (d. h.
auch polizeilicher) Mittel vor, um „einen besonderen Mehrwert“ zu erzielen.
Diese Entwicklung ist aus mehreren Gründen besorgniserregend.
So leistet sie der Vermischung von polizeilichen und militärischen
Zuständigkeiten Vorschub. Die Grenzen zwischen Polizei und Militär drohen zu
verschwimmen. Das gilt umso mehr, als gerade bei Einsätzen in Kriegs- und
Krisengebieten, Polizisten immer wieder in lebensbedrohliche Situationen
kommen. Diese Situationen dienen dann wiederum als Legitimation für eine
Aufrüstung der Polizei bis hin zu Überlegungen, schwerbewaffnete Einheiten
der Bundespolizei speziell für Auslandseinsätze aufzustellen.
Hinzu kommt, dass für polizeiliche Auslandseinsätze keinerlei
parlamentarische Zustimmung erforderlich ist. Je nach Rechtsgrundlage ist noch nicht
einmal die Information des Deutschen Bundestages vorgeschrieben. Damit wird
ein wichtiger Bereich der Außenpolitik der parlamentarischen Kontrolle
entzogen. Bedenklich ist dies vor allem wegen der gerade bei Einsätzen in
Kriegs- und Krisengebieten stets vorhandenen Eskalationsgefahr. Bei
Einsätzen aufgrund des § 65 des Bundespolizeigesetzes (BPolG) hat der Deutsche
Bundestag nicht einmal ein verbrieftes Rückholrecht.
Ähnliches gilt für Einsätze von Zollbeamtinnen und -beamten.
Schließlich gewinnen internationale Einsätze innerhalb der EU zunehmend an
Bedeutung. Einsätze ausländischer Polizisten in Deutschland sowie deutscher
Polizisten im (EU-)Ausland auf der Grundlage des Prümer Vertrages oder
bilateraler Abkommen unterliegen ebenfalls keiner parlamentarischen
Kontrolle. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 8. August 2012
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/10450 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeVo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Kleine Anfrage beinhaltet Fragen, die im Wesentlichen identisch sind mit
den Fragen der Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE vom 1. September
2008 (Bundestagsdrucksache 16/10182), vom 20. November 2008
(Bundestagsdrucksache 16/11009), vom 9. Dezember 2008 (Bundestagsdrucksache 16/11341),
vom 22. April 2009 (Bundestagsdrucksache 16/12773), vom 27. Juli 2009
(Bundestagsdrucksache 16/13849), vom 12. November 2009 (Bundestagsdrucksache
17/26) vom 26.Februar 2010 (Bundestagsdrucksache 17/866), vom 3. Juni 2010
(Bundestagsdrucksache 17/1923), vom 18. August 2010 (Bundestagsdrucksache
17/2769), vom 8. November 2010 (Bundestagsdrucksache 17/3640), vom 9.
Februar 2011 (Bundestagsdrucksache 17/4729), vom 16. Mai 2011
(Bundestagsdrucksache 17/5830), vom 14. Juli 2011 (Bundestagsdrucksache 17/6598), vom
18. Oktober 2011 (Bundestagsdrucksache 17/7346) vom 26. Januar 2012
(Bundestagsdrucksache 17/8503 und vom 20. April 2012 (Bundestagsdrucksache
17/9349).
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird insoweit auf die Antworten der
Bundesregierung vom 17. September 2008 (Bundestagsdrucksache 16/10252), vom
8. Dezember 2008 (Bundestagsdrucksache 16/11314), vom 5. Januar 2009
(Bundestagsdrucksache 16/11548), vom 11. Mai 2009 (Bundestagsdrucksache
16/12968), vom 14. August 2009 (Bundestagsdrucksache 16/13897), vom
27. November 2009 (Bundestagsdrucksache 17/84), vom 15. März 2010
(Bundestagsdrucksache 17/1006), vom 22. Juni 2010 (Bundestagsdrucksache 17/2264),
vom 3. September 2010 (Bundestagsdrucksache 17/2845), vom 25. November
2010 (Bundestagsdrucksache 17/3931), vom 28. Februar 2011
(Bundestagsdrucksache 17/4939), vom 1. Juni 2011 (Bundestagsdrucksache 17/6034), vom
29. Juli 2011 (Bundestagsdrucksache 17/6710), vom 8. November 2011
(Bundestagsdrucksache 17/7617) vom 15. Februar 2012 (Bundestagsdrucksache
17/8688) und vom 08. Mai 2012 (Bundestagsdrucksache 17/9536) verwiesen.
Veränderungen werden ergänzend dargestellt.
1. An welchen Missionen auf Grundlage von § 8 Absatz 1 BPolG sind
deutsche Polizistinnen und Polizisten (bitte nach Bundesländern,
Zugehörigkeit zur Bundespolizei, zum BKA aufgliedern) sowie Zollbeamtinnen und
-beamte derzeit beteiligt?
a) Wie viele deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie weiteres ziviles
Personal (bitte nach Zugehörigkeit zu Bundesländern, Bundespolizei,
BKA u. a. aufgliedern) sowie Zollbeamtinnen und Zollbeamte sind
dabei jeweils eingesetzt?
* Darin enthalten sind 21 zivile nichtpolizeiliche deutsche Expertinnen und Experten.
Stärken: Stand 29. Juli 2012
UNMIK EUMM
GEO
UNMIL UNMISS UNAMID EUPOL
COPPS
EU
BAM MD
/UA
EUPOL
AFG
EULEX
Bundespolizei 1 4 3 2 3 1 4 6* 12
BKA 0 0 0 0 0 0 0 2* 2
Zoll 0 0 0 0 0 0 6 0* 0
Länderpolizeien
0 10 2 5 1 0 0 13* 52
Gesamt 1 14 5 7 4 1 10 42* 66
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/10450b) An welchen Orten und in welchen Stäben, Einrichtungen und Stellen
sind sie tätig (bitte jeweils die einzelnen Personalzahlen angeben)?
Stand: 22.07.2012
Die in den Missionen der Vereinten Nationen (VN) und der Europäischen
Union (EU) eingesetzten Polizeivollzugbeamten (PVB) des Bundes und der
Länder sowie Zollbeamte nehmen die der Polizei und dem Zoll mit Mandat
zugewiesenen Aufgaben wahr. Der Einsatz der PVB sowie der Zollbeamten liegt
in der Verantwortung des Mandatsgebers (VN/EU) und erfolgt nach dem
jeweiligen Bedarf innerhalb der Mission.
c) Welche tatsächliche Gesamtstärke hat die Mission derzeit?
Stand: 22. Juli 2012
d) Welche Missionen mit deutscher Beteiligung sind im zweiten Quartal
2012 neu hinzugekommen (bitte die rechtliche Grundlage sowie
Mandatsgeber und Missionsträger angeben, die Mandatsobergrenze nennen
sowie den Auftrag der eingesetzten deutschen Kräfte bezeichnen), und
inwiefern hat es Mandatsänderungen bei den bereits bestehenden
Missionen gegeben?
Im zweiten Quartal 2012 sind keine Missionen mit deutscher Beteiligung
hinzugekommen. Es gab keine Mandatsänderungen bei den bestehenden Missionen.
Mission Einsatzgebiete
EUPOL COPPS, Paläst. Autonomiebehörde Westbank (1)
EU BAM MD/UA, Moldau/Ukraine Odessa, Besarabeasca, Kotovsk, Chisinau, Otaci,
Kurchuhan (10)
EUMM, Georgien Tiflis, Gori, Mtskheta, Zugdidi (14)
UNMIL, Liberia Monrovia (5)
UNMISS, Südsudan Juba, Yambio, Bentiu, Nassir (7)
EULEX, Kosovo Gesamt Kosovo (77)
UNMIK, Kosovo Gesamt Kosovo (1)
EUPOL AFG, Afghanistan Kabul, Mazar-e Sharif, Kunduz, Feyzabad (21)
UNAMID, Darfur El Fasher Darfur (4)
Mission Derzeitige Gesamtstärke
Polizei/Zoll
UNMIK, Kosovo 8
UNMIL, Liberia 1 319
UNMISS, Sudan 497
UNAMID, Sudan 5 378
EUPOL AFG, Afghanistan 184
EU BAM MD/UA, Moldau/Ukraine 89
EULEX, Kosovo 778
EUPOL COPPS, Paläst. Autonomiegebiete 30
EUMM, Georgien 78
Drucksache 17/10450 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodee) Wann wird die Mission voraussichtlich beendet sein?
f) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung eine Veränderung
hinsichtlich der Art und/oder des Umfangs der deutschen Beteiligung, und bis
wann soll diese umgesetzt sein (bitte ggf. konkrete Angaben machen
und Zahlen zu den einzelnen Missionen/Einsätzen nennen)?
Die Bundesregierung beabsichtigt derzeit keine Veränderungen.
2. An welchen Einsätzen auf Grundlage von § 65 Absatz 2 BPolG (ohne
kurzfristige Ausbildungslehrgänge im Sinne nachfolgend aufgeführter
Fragen) waren bzw. sind deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie
Zollbeamtinnen und Zollbeamte im zweiten Quartal 2012 beteiligt (bitte nach
Bundesländern, Zugehörigkeit zur Bundespolizei, zum BKA aufgliedern)?
a) Wie viele deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie weiteres ziviles
Personal (bitte nach Zugehörigkeit zu Bundesländern, Bundespolizei,
BKA u. a. aufgliedern) sowie Zollbeamtinnen und Zollbeamte waren
bzw. sind dabei jeweils eingesetzt?
Deutsches Polizeiprojektteam (im Folgenden GPPT) Afghanistan (Stand:
22. Juli 2012)
Gesamt: 195 Beamte
Davon Bund: 78 (BKA/BPOL) und Länder: 117
Projekt Saudi-Arabien: (Stand: 22. Juli 2012)
Im zweiten Quartal 2012 waren 21 Beamte (BPOL) im Projekt zur
Modernisierung des Saudi-Arabischen Grenzschutzes eingesetzt.
b) An welchen Orten und in welchen Stäben, Einrichtungen und Stellen
waren bzw. sind sie tätig (bitte jeweils die einzelnen Personalzahlen
angeben?
GPPT Afghanistan: (Stand 22. Juli 2012)
Mission Derzeitiges Mandatsende
UNMIK, Kosovo offen
UNMIL, Liberia 30.09.2012
UNMISS, Südsudan 15.07.2013
UNAMID, Sudan 31.07.2013
EUPOL AFG, Afghanistan 31.05.2013
EU BAM MD/UA, Moldau/Ukraine 01.12.2015
EULEX, Kosovo 14.06.2013
EUPOL COPPS, Paläst. Autonomiegebiete 30.06.2013
EUPM BuH, Bosnien und Herzegowina 30.06.2012 (Mission ist beendet)
EUMM, Georgien 14.09.2013
Ort Verwendung Anzahl
Kabul Administration 37
Akademie 21
Flughafen 5
Mazar-e Sharif Administration 25
Trainer 59
Flughafen 5
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/10450Saudi-Arabien
c) Welche tatsächliche Gesamtstärke hat der Einsatz derzeit?
Auf die Antwort zu Frage 2a wird verwiesen.
d) Welche Einsätze mit deutscher Beteiligung sind im zweiten Quartal
2012 neu hinzugekommen, und inwiefern hat es relevante Änderungen
(vor allem Auftrag, Zweck, Durchführung und Kräfteansatz) bei den
bereits bestehenden Einsätzen gegeben?
Es sind keine Einsätze neu hinzugekommen, relevante Änderungen hat es nicht
gegeben.
3. Welche Informationen liegen der Bundesregierung bezüglich
sicherheitsrelevanter Vorfälle vor, in denen deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie
Zollbeamtinnen und -beamte im zweiten Quartal 2012 involviert bzw.
ausgesetzt waren?
Kabul
Am 15. April 2012 kam es um 11:45 Uhr zu mehreren komplexen Angriffen in
Kabul. Davon waren die Botschaften (DEU, USA, GBR, FRA, JPN und RUS),
sowie militärische Liegenschaften (CAMP –WAREHOUSE, -EGGERS und
CAMP JULIEN), das Parlamentsgebäude, der UNAMA-Sitz und das
Gefängnis in Pole-Charki betroffen. Bei diesen Angriffen wurden Handwaffen und
Panzerabwehrhandwaffen eingesetzt. Es kam zu keinen Personenschäden bei
deutschen Polizisten.
Kabul
Am 2. Mai 2012 gegen 06:15 Uhr kam es in der Hauptstadt zu einem
komplexen Angriff auf das abgesicherte Areal des „Green Village“. Die
Zugangssperren wurden mit einem mit Sprengstoff präparierten Fahrzeug durchbrochen.
Dabei kamen mehrere Selbstmordattentäter zum Einsatz. Durch die
Explosionswirkung wurden neben den Attentätern mindestens fünf Zivilpersonen
und ein Wachmann getötet sowie mehrere Zivilpersonen verletzt. Zwei weitere
Angreifer drangen in den ersten Sicherheitsgürtel ein und lieferten sich mit den
Sicherheitskräften ein Feuergefecht. Nach ca. drei Stunden waren die
bewaffneten Auseinandersetzungen beendet. Deutsche Polizisten waren nicht
betroffen.
Kunduz Administration 6
Trainer 24
Feyzabad Administration 3
Trainer 10
Ort Verwendung Anzahl
Riad Projektleitung 2
ArAr Trainer 5
Al Shouba Trainer 5
Rafah Trainer 4
Riad Administration 4
ArAr Leiter Außenstelle 1
Ort Verwendung Anzahl
Drucksache 17/10450 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode4. Wie bewertet die Bundesregierung die politische und militärische
Gefährdungslage in den jeweiligen Einsatzgebieten (bitte Veränderungen
darstellen)?
Politische Lage
EU BAM (Moldau)
Der Lösungsprozess zum Transnistrienkonflikt hat durch mehrere Elemente in
jüngster Zeit an Dynamik gewonnen: seit November 2011 finden auch
aufgrund des Engagements der Bundesregierung regelmäßig wieder offizielle
„5+2“-Gespräche statt, die bereits zu einer Einigung zu Verhandlungsprinzipien
und dem Einstieg in die Substanzverhandlungen geführt haben. Der im
Dezember 2011 gewählte transnistrische de-facto „Präsident“, Jewgeni Schewtschuk,
ist für pragmatische Kooperation mit Chisinau offen und die dreijährige
innenpolitische Krise in Moldau wurde durch die Wahl eines Präsidenten im März
2012 beendet.
Die Bedrohungslage in der Republik Moldau und in der Ukraine wird durch die
Bundesregierung als „niedrig“ eingeschätzt.
Der örtliche Grenzschutzdienst unterstellt der grenzüberschreitenden
Kriminalität eine Gewaltbereitschaft, die sich auch oder insbesondere gegen EUBAM-
Angehörige und deren Aufgabenwahrnehmung richten könnte und besteht
deshalb auf Begleitung/Präsenz von EUBAM bei der Mandatsausübung. Diese
Bedingung ist auch Teil des Memorandum of Understanding (MoU), das zwischen
den Vertragsparteien Moldau, Ukraine und der EU geschlossen wurde.
Die sich positiv auswirkende Mandatsausübung und die damit einhergehende
zunehmende Bereitschaft zur Kooperation der Zoll- und Grenzdienste beider
Staaten zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität haben den
Druck auf kriminelle Strukturen erhöht.
Die Grenzlage, insbesondere entlang der Grenze zum transnistrischen Segment,
hat sich signifikant verbessert. Wenn auch nach wie vor grenzüberschreitende
Spuren an der „Grünen Grenze“ festgestellt werden und daraus auf
Rechtsverletzungen in Form von illegaler Migration und Warenverkehr geschlossen
werden kann, sind die Feststellungszahlen, insbesondere von organisiertem
Schmuggel, erheblich zurückgegangen. Eingeleitete taktische
Gegenmaßnahmen der Grenzschutz- und Zollbehörden beider Länder an den von EUBAM
identifizierten grenzpolizeilichen Brennpunkten zeigen Erfolge.
EUPOL/Deutsches bilaterales Polizeiberaterteam (Afghanistan):
Innerhalb des zivilen Wiederaufbaus Afghanistans messen die afghanische
Regierung und die internationale Gemeinschaft dem Aufbau und der
Professionalisierung der Polizei eine zentrale Bedeutung zu. Ziel ist es, die
Sicherheitsverantwortung im Land schrittweise an funktionierende afghanische Institutionen
zu übertragen. Dazu leisten die Polizeimission der Europäischen Union in
Afghanistan (EUPOL) und das bilaterale deutsche Polizeiberaterteam (GPPT)
wichtige Beiträge.
Die zunehmend stabilisierte Sicherheitslage in Afghanistan konnte trotz
einzelner mit Blick auf mediale Wirkung inszenierter Angriffe der
regierungsfeindlichen Kräfte (RFK) bis in den Frühsommer 2012 weiter konsolidiert werden.
Im Osten und Süden des Landes herrscht weiterhin eine teilweise nicht stabile
und angespannte Sicherheitslage. Die afghanischen und internationalen
Sicherheitskräfte haben auch im vergangenen halben Jahr die Oberhand behalten und
konnten die RFK militärisch weiter unter Druck halten. Ergänzend bewirkte
das immer präsenter werdende Friedens- und Reintegrationsprogramm (APRP)
eine messbare Reduzierung der RFK. Auch wenn kurzfristig keine politische
Verhandlungslösung mit den Taliban zu erwarten ist, konnte im vergangenen
halben Jahr eine merkliche Verunsicherung auf allen Ebenen der RFK erkannt
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/10450werden. Viele Kämpfer und Kommandeure der RFK fragen sich offenbar,
warum sie jeden Tag ihr Leben riskieren sollen, während ihre politische Führung
bereits mit ausländischen Kräften und der afghanischen Regierung verhandelt.
Dies ist ein Ansatzpunkt für Angebote zur Reintegration.
UNMIK, EULEX (Kosovo)
Die Lage in der Republik Kosovo ist grundsätzlich ruhig und stabil, allerdings
besteht weiterhin Eskalationspotenzial im kosovo-serbisch dominierten Norden
Kosovos. Augenscheinlich wurde dies an Zwischenfällen im Juni 2012, bei
denen bei der Räumung einer Straßensperre deutsche KFOR-Soldaten verletzt
wurden, sowie bei einer Attacke auf einen von kosovarischer Polizei, EULEX
und KFOR besetzten Grenzübergang, bei der ein französischer KFOR-Soldat
verletzt wurde.
Die von der OSZE unterstützte Abhaltung serbischer Präsidentschafts- und
Parlamentswahlen für serbische Doppelstaater in Kosovo ist hingegen ohne
sicherheitsrelevante Zwischenfälle abgelaufen. Die Sicherheit an den Wahltagen
wurde durch die kosovarische Polizei, EULEX und KFOR gewährleistet. Im
Umfeld bevorstehender Implementierungen von Einigungen im EU-
vermittelten Dialog und Bemühungen zur weiteren Verbesserung der Bewegungsfreiheit
im Norden Kosovos bleibt die Lage jedoch angespannt.
UNMIL (Liberia)
Insgesamt hat der Friedensprozess seit Einrichtung von UNMIL im Jahr 2003
Fortschritte gemacht. Die Sicherheitslage ist nicht zuletzt dank der
Anwesenheit und Ausbildungsleistung von UNMIL stabiler geworden. Dies zeigt sich
auch in der Tötung von sieben Soldaten der VN-Friedenstruppe UNOCI im
Juni 2012, die den jüngsten Angriff im ivorisch-liberianischen Grenzgebiet
darstellt. Wegen der hohen Arbeitslosenrate, der verschärften humanitären Lage
angesichts des Flüchtlingsstroms vom benachbarten Côte d’Ivoire, sowie
zurückkehrender bewaffneter Söldner besteht weiterhin ein Frustrations- und
Konfliktpotential, das die Stabilität des Landes gefährdet.
Die zweiten ordentlichen Präsidentschafts- und Parlamentswahlen wurden am
11. Oktober und 8. November 2011 durchgeführt. Präsidentin Ellen Johnson-
Sirleaf wurde wiedergewählt. Der Wahlprozess verlief weitgehend friedlich
und fair, wurde aber dennoch vom Boykott der Stichwahl seitens der
unterlegenen Oppositionspartei sowie den Zusammenstößen ihrer Anhänger mit
nationalen Sicherheitskräften überschattet. UNMIL, dessen Mandat im Vorfeld der
Wahlen einstimmig bis Ende September 2012 verlängert wurde, spielte eine
wichtige stabilisierende Rolle.
Das VN-Sondertribunal für Sierra Leone hat den liberianischen Ex-Präsidenten
Charles Taylor wegen diverser Kriegsverbrechen verurteilt. Das Strafmaß
wurde auf 50 Jahre Haft festgesetzt. Taylor hat hiergegen Berufung eingelegt.
UNMIL ist weiterhin wachsam wegen möglicher Aktivitäten von Anhängern
Taylors. UNMIL führt auch die Planung der Übertragung der Verantwortung
der Sicherheit auf nationale Kräfte durch. Angesichts der friedlich verlaufenen
Wahlen 2011 wird phasenweise eine Reduzierung der Größe der VN-Mission
(voraussichtlich vor allem der militärischen Komponente) noch vor Ablauf der
Mandatszeit evaluiert.
UNMISS (Südsudan)
Die Republik Südsudan erklärte am 9. Juli 2011 ihre Unabhängigkeit. Mit
Resolution 1996 (2011) hat der VN-Sicherheitsrat am 9. Juli 2011 die Mission
der Vereinten Nationen im Südsudan (UNMISS) eingerichtet, die die Republik
Südsudan beim Staatsaufbau unterstützen soll. Nach anhaltenden
grenzübergreifenden bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen der südsudanesischen
und sudanesischen Armee einschließlich Bombardierungen der sudanesischen
Luftstreitkräfte in verschiedenen Regionen der Grenze bis April 2012 ist im
Drucksache 17/10450 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeRahmen eines Waffenstillstands in Folge der VN-Resolution 2046 die
Sicherheitslage im Einsatzgebiet der Mission der Vereinten Nationen im Norden
Südsudans ruhig. Sudan und Südsudan verhandeln derzeit unter intensiven
internationalen Vermittlungsbemühungen eine Lösung der noch offenen Fragen
des Friedensprozesses.
Weiterhin bleibt die Lage auch innerhalb Südsudans wegen andauernder
Stammeskonflikte und bewaffneter Rebellionen teilweise angespannt.
UNAMID (Sudan)
Die Lage in Darfur ist unverändert. Die Umsetzung des unter katarischer
Vermittlung am 14. Juli 2011 unterzeichneten Friedensabkommens für Darfur
zwischen der Regierung der Republik Sudan und dem Zusammenschluss von
Rebellengruppen „Liberation and Justice Movement“ (LJM) geht voran. Die
Rebellengruppe „Sudan Liberation Army“ (SLA) und die „Justice and Equality
Movement“ (JEM) verweigerten sich nach wie vor einer Teilnahme an den
Friedensgesprächen bzw. einer Unterschrift. Immer wieder aufflammende
bewaffnete Auseinandersetzungen zwischen Regierungstruppen und Rebellen
sowie Banditentum sind zurückgegangen, erschweren aber nach wie vor die
humanitäre Lage der dortigen Bevölkerung. Auch die Mission der Vereinten
Nationen und der Afrikanischen Union in Darfur (UNAMID) ist davon
betroffen.
EUPOL COPPS/EUBAM Rafah (Palästinensische Gebiete)
Die Sicherheitslage im Westjordanland blieb im Berichtszeitraum auch
weiterhin zumeist ruhig. Innerhalb des Westjordanlandes besteht grundsätzlich
uneingeschränkte Bewegungsfreiheit für Angehörige der Polizeimission. Die
Auswirkungen der israelischen Präsenz prägen den Alltag sowie fortbestehende
unterschwellige Spannungen zwischen Hamas und Fatah aufgrund des
stockenden Fortschritts im Versöhnungsprozess, der in der Vereinbarung vom Mai
2011 zwischen beiden Parteien angestrebt worden war. Missionsangehörige
sind aufgefordert, Orte gewaltsamer Auseinandersetzungen zwischen Israelis
und Palästinensern bzw. ggf. zwischen den palästinensischen Fraktionen zu
meiden. Darüber hinausgehende spezifische Risiken bestehen für die
Polizeimission nicht.
Für den Gazastreifen gilt weiterhin eine Reisewarnung. Seit dem Ende der
israelischen Militäroffensive am 18. Januar 2009 herrscht im Gazastreifen eine
fragile Waffenruhe. Diese wird immer wieder und in unterschiedlicher
Intensität durch Raketen- und Mörserbeschuss aus dem Gazastreifen gebrochen, so
zuletzt im Juli 2012. Die israelischen Streitkräfte antworten in der Regel mit
Gegenschlägen gegen mutmaßliche Schützen im Gazastreifen oder
Luftangriffen gegen Schmuggeltunnel entlang der ägyptischen Grenze. Dabei kommt es
immer wieder zu Toten.
EUMM (GEO)
Die Lage ist ruhig, aber nicht stabil. Das sicherheitspolitische Risiko wird vom
Europäischen Auswärtigen Dienst derzeit generell als „niedrig“ eingestuft, in
der Region entlang der Verwaltungslinie zu Süd-Ossetien und Abchasien als
„mittel“. Nach wie vor kommt es zu einzelnen Zwischenfällen an den
Verwaltungsgrenzen zu Abchasien und Süd-Ossetien, vor allem wenn Zivilpersonen
versuchen, die Verwaltungsgrenze zu überqueren. In einigen Fällen wurden
Zivilisten festgenommen.
Militärische Lage
Die militärische Bedrohungslage für die Einsatzländer von Polizei und Zoll, in
denen auch die Bundeswehr eingesetzt wird, ist bis auf das Einsatzgebiet
Darfur im Einsatzland Sudan unverändert.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/10450Der Darfur-Konflikt stellt sich bei regionalen Unterschieden als fortdauernder
Konflikt niedriger Intensität dar. Aufgrund einer leichten Verbesserung der
Bedrohungslage im Vergleich zu 2011 wird die Bedrohung für eigene Kräfte in
Darfur nun als mittel (zuvor erheblich) bewertet.
5. Wie viele Verbindungsbeamtinnen und -beamte des BKA halten sich
derzeit in welchen Ländern auf (bitte jeweils die Einsatzländer und -orte
sowie die zugehörige Zahl von Beamtinnen/Beamten angeben)?
Das BKA hat aktuell 67 Verbindungsbeamte an 54 Standorten in 51 Staaten
eingesetzt. (Stand: 27. Juli 2012)
Land Ort Anzahl Land Ort Anzahl
Afghanistan Kabul 2 Niederlande Den Haag 1
Ägypten Kairo 1 Oman Maskat 1
Albanien Tirana 1 Österreich Wien 1
Algerien Algier 1 Pakistan Islamabad 1
Argentinien Buenos Aires 1 Panama Panama-City 1
Australien Canberra 1 Peru Lima 2
Brasilien Brasilia 1 Polen Warschau 2
Brasilien Sao Paulo 1 Polen Danzig 1
Bulgarien Sofia 1 Portugal Lissabon 1
China Peking 1 Rumänien Bukarest 2
Dominikanische
Republik
Santo Domingo 1 Russische Föderation Moskau 2
Frankreich Paris 2 Saudi Arabien Riad 1
Ghana Accra 1 Schweden Stockholm 1
Griechenland Athen 1 Serbien Belgrad 1
Großbritannien London 2 Spanien Madrid 2
Indien Neu Delhi 1 Südafrika Pretoria 1
Italien Rom 2 Tadschikistan Duschanbe 1
Jordanien Amman 1 Thailand Bangkok 2
Kenia Nairobi 2 Tschechische Republik Prag 1
Kolumbien Bogotá 2 Türkei Istanbul 1
Kosovo Pristina 1 Türkei Ankara 1
Kroatien Zagreb 1 Tunesien Tunis 1
Lettland Riga 1 Ukraine Kiew 1
Libanon Beirut 1 USA Washington 2
Libyen Tripolis 1 Usbekistan Taschkent 1
Marokko Rabat 1 Venezuela Caracas 1
Mexiko Mexiko-City 1 Vereinigte Arabische
Emirate
Abu Dhabi 1
Drucksache 17/10450 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode6. Wie viele deutsche Polizeibeamte werden derzeit im Ausland als
a) Dokumentenberater,
Mit Stand 27. Juli 2012 sind 37 Dokumenten- und Visumberater der BPOL
gemäß Übersicht im Einsatz.
* Der GVB Syrien/Damaskus nimmt seit Februar 2012 seine Aufgabe von Beirut aus wahr.
Land Einsatzort Anzahl
Ägypten Kairo 2*
Algerien Algier 1*
Bangladesch Dhaka 1*
China Hongkong 1*
China Kanton/Guangzhou 1*
China Peking 2*
China Shanghai 1*
Ghana Accra 1*
Indien Chennai 1*
Indien Mumbai 1*
Indien Neu Delhi 1*
Iran Teheran 1*
Jordanien Amman 2*
Kosovo Pristina 1*
Nigeria Lagos 3*
Pakistan Islamabad 1*
Russland Moskau 3*
Russland St. Petersburg 1*
Sri Lanka Colombo 1*
Südafrika Pretoria/Johannesburg 2*
Syrien Damaskus 1*
Tadschikistan Duschanbé 1*
Thailand Bangkok 1*
Türkei Ankara 1*
Türkei Istanbul 1*
Ukraine Kiew 1*
Vereinigte Arabische
Emirate
Dubai 2*
Vietnam Hanoi 1*
37*
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/10450b) Sicherheitsbeamte,
Mit Stand vom 30. Juli 2012 sind 18 PVB der BPOL gemäß Übersicht als
Sicherheitsbeamte im Einsatz.
c) Grenzpolizeiliche Verbindungsbeamte,
Mit Stand vom 26. Juli 2012 sind 23 PVB der BPOL gemäß Übersicht als
Grenzpolizeiliche Verbindungsbeamte in 22 Ländern im Einsatz.
d) Unterstützungskräfte sowie Berater in Fragen der Grenzsicherheit
eingesetzt
(bitte jeweils, d. h. zu jedem Unterpunkt, Einsatzland und -ort sowie die
Zahl der eingesetzten Polizeibeamten nennen und angeben, ob sie vom
BKA, der Bundespolizei oder einer Länderpolizei gestellt werden)?
Mit Stand vom 27. Juli 2012 sind 29 PVB der Bundespolizei als
Unterstützungskräfte bzw. Berater wie folgt im Einsatz:
Land/Ort Anzahl Land/Ort Anzahl
Kenia, Nairobi 1 Türkei, Ankara 1
Afghanistan, Kabul 1 Usbekistan, Taschkent 1
Vereinigte Staaten von Amerika,
Washington D.C.
1 Indonesien, Jakarta 1
Indien, Neu Delhi 1 Pakistan, Islamabad 1
Mexiko, Mexiko - Stadt 1 Ghana, Accra 1
Saudi Arabien, Riad 1 Ägypten, Kairo 1
Russland, Moskau 1 Iran, Teheran 1
China, Peking 1 Kolumbien, Bogotá 1
Venezuela, Caracas 1 Pakistan, Karachi 1
Land Anzahl Land Anzahl
Spanien 1 Ungarn 1
Frankreich 2 Slowakei 1
Niederlande 1 Serbien 1
Tunesien 1 Rumänien 1
Italien 1 Bulgarien 1
Österreich 1 Griechenland 1
Kroatien 1 Türkei 1
Tschechische Republik 1 Russland 1
Polen 1 Georgien 1
Litauen 1 China 1
Ukraine 1 Großbritannien 1
Land Ort Anzahl Einsatzart
Griechenland Orestiada 10 FRONTEX
Griechenland Grenzübergang Kipi 1 FRONTEX
Griechenland Flughafen Thessaloniki 1 Bilateral
Griechenland Flughafen Athen 1 Bilateral
Griechenland Seehafen Igoumenitsa 2 Bilateral
Griechenland Seehafen Patras 2 Bilateral
Drucksache 17/10450 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodee) In welche der durch Verordnung (EG) Nr. 377/2004 zur Schaffung
eines Netzes von Verbindungsbeamten für Einwanderungsfragen
geschaffenen örtlichen oder regionalen Kooperationsnetze der
Verbindungsbeamten der EU-Staaten für Einwanderungsfragen sind die in den
Fragen 6c und 6d genannten Kräfte eingebunden?
Grenzpolizeiliche Verbindungsbeamte der Bundespolizei in Drittstaaten
nehmen an den sogenannten ILO-Netzwerken (International Liaison Officer)
gemäß Verordnung (EG) Nr. 377/2004 teil, sofern durch die jeweils amtierende
EU- Ratspräsidentschaft ein entsprechendes ILO-Netzwerk in dem Drittstaat
eingerichtet wird. Zuletzt hatte der Grenzpolizeiliche Verbindungsbeamte in
der Türkei unter polnischer EU-Ratspräsidentschaft im dort eingerichteten
ILO-Netzwerk teilgenommen und auf Ersuchen der polnischen Seite den
Vorsitz im Netzwerk übernommen (in Ermangelung eines eigenen polnischen ILO
in der Türkei).
Grenzpolizeiliche Unterstützungsbeamte Ausland (GUA) nehmen nicht an
ILO-Netzwerken gem. Verordnung (EG) Nr. 377/2004 teil, da deren
Einsatzgebiet sich auf EU-Mitgliedstaaten beschränkt.
7. Wie viele deutsche Polizeibeamte wurden im zweiten Quartal 2012 im
Rahmen der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an
den Außengrenzen (FRONTEX) eingesetzt
a) als Dokumentenberater im Rahmen welcher Operationen und an
welchen Standorten,
Es erfolgten keine Einsätze von Dokumentenberatern für FRONTEX.
Italien Seehafen Ancona 1 Bilateral
Spanien Flughafen Madrid 1 FRONTEX
Slowenien Grenzübergang Gruskovje 1 FRONTEX
Slowenien Grenzübergang Obrezje 1 FRONTEX
Polen Grenzübergang Korczowa 1 FRONTEX
Ungarn Grenzübergang Röszke 1 FRONTEX
Zypern Flughafen Larnaca 1 FRONTEX
Spanien Seehafen Algericas 1 FRONTEX
Bulgarien Grenzübergang Kapitan Andreevo 1 FRONTEX
Palästinensische
Autonomiegebiete
Ramallah 1 Berater
Libanon Beirut 2 Berater
Land Ort Anzahl Einsatzart
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/10450b) als Mitarbeiter in der Warschauer Zentrale (bitte mit der jeweiligen
Funktion auflisten),
In der Warschauer Zentrale von FRONTEX waren im zweiten Quartal 2012 elf
PVB der Bundespolizei gemäß nachfolgender Übersicht im Einsatz:
c) als Teilnehmer von Operationen zur Überwachung und Kontrolle der
Außengrenzen, die deutsches Gerät aus dem FRONTEX-
Ausrüstungspool (CRATE) bedienen (bitte mit Einsatzstandorten und jeweiligem
Tätigkeitsprofil nennen),
Im zweiten Quartal 2012 befanden sich keine Einsatzmittel der Bundespolizei
aus dem Frontex CRATE (Centralised Records of Available Equipment) im
Einsatz.
d) als Mitglieder der „europäischen Grenzschutzteams“ im Rahmen von
gemeinsamen Aktionen, Pilotprojekten oder für Soforteinsätze zu
Grenzsicherungszwecken (bitte einzeln aufführen),
Im zweiten Quartal 2012 wurden Beamte der Bundespolizei folgendermaßen
im Rahmen der europäischen Grenzschutzteams eingesetzt:
e) im Rahmen gemeinsamer Rückführungsmaßnahmen unter der
Koordination von FRONTEX (bitte mit dem jeweiligen Zielstaat der
Maßnahme, den teilnehmenden EU-Staaten, den Gesamtkosten und dem
deutschen Kostenanteil auflisten),
Funktion Anzahl
Head of Operations Division 1
Horizontal Coordinator (Operations Division) 1
Training Unit 2
Risk Analysis Unit (Operative Auswertung) 2
Pooled Resources 1
Air Border Sector 1
Return Operations Sector 2
Situation Centre 1
Maßnahme Anzahl
Joint Operation Focal Points 15
Joint Operation Poseidon Land 40
Joint Operation Poseidon Sea 3
Joint Operation Eurocup 2012 9
Pilotprojekt Flexi Force 8
Soforteinsätze (RABIT) 0
Nr. Datum Zielstaat Teilnehmende EU-Staaten Eingesetzte Escorts (deutsche
Polizeivollzugsbeamte)
1 17.04.2012 Serbien Schweden, Belgien, Italien 30
2 19.04.2012 Nigeria Italien, Österreich, Schweden 29
3 26.04.2012 Kosovo Österreich, Ungarn, Rumänien 39
4 27.04.2012 Ukraine,
Georgien
Österreich, Spanien, Irland,
Frankreich
5
5 15.05.2012 Serbien Frankreich, Schweden 36
Drucksache 17/10450 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeStatistische Aufstellungen zu den Gesamtkosten und dem deutschen
Kostenanteil der eingesetzten deutschen Polizeibeamten werden nicht geführt.
f) und wie viele Erkenntnismeldungen oder sonstige Mitteilungen zu
besonderen Ereignissen gab es von Seiten der deutschen Kräfte an das
Bundespolizeipräsidium, und was war Inhalt dieser Meldungen?
Folgende Meldungen wurden im zweiten Quartal 2012 im Rahmen der
Einsätze der europäischen Grenzschutzteams von Beamten der Bundespolizei an
das Bundespolizeipräsidium abgesetzt:
8. An welchen weiteren internationalen Einsätzen, auf der Grundlage des
Prümer Vertrages oder entsprechender bilateraler Abkommen
(ausgenommen die sogenannten Nachteile) haben deutsche Polizisten – soweit die
Bundesregierung Kenntnis davon hat – im zweiten Quartal 2012
teilgenommen?
a) Wann und wo fanden diese Einsätze jeweils statt (bitte angeben, in
welchen Einheiten bzw. in welchen Stäben/Dienststellen usw. die
deutschen Polizeikräfte eingesetzt waren)?
Im Zeitraum vom 28. Juni bis 1. September 2012 ist eine
Polizeivollzugsbeamtin der Bundespolizei an den Flughafen Split/Kroatien entsandt worden, um vor
Ort saisonale grenzpolizeiliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen für
die kroatische Polizei zu erbringen. Das Ersuchen wurde von der kroatischen
Polizei gestellt. Die Beamtin führt nur Kommunikationsmittel (Laptop,
Mobiltelefon) zur Verbindungsaufnahme mit, verfügt vor Ort über ein Mietfahrzeug
und ist nicht zur Anwendung unmittelbaren Zwangs berechtigt.
6 23.05.2012 Nigeria Österreich, Malta, Rumänien 12
7 31.05.2012 Nigeria Norwegen, Finnland,
Schweden, Spanien,
Griechenland, Niederlande
7
8 13.06.2012 Georgien,
Armenien
Österreich, Frankreich, Italien,
Ungarn,
Rumänien
13
9 27.06.2012 Kosovo Österreich, Frankreich,
Schweden
29
10 28.06.2012 Nigeria Italien, Frankreich,
Griechenland, Polen, Norwegen
10
11 29.06.2012 Ukraine,
Georgien
Spanien, Irland, Portugal,
Österreich, Norwegen,
Frankreich
14
Meldung Anzahl Meldungsinhalt
Erkenntnismitteilung 277 grenzpolizeiliche Erkenntnisse
sonstige Mitteilungen 2 Zurückweisungspraktiken spanischer
Behörden
Erteilung von Ausnahmevisa an der
EU-Außengrenze für touristische
Zwecke auf GRC Inseln
Nr. Datum Zielstaat Teilnehmende EU-Staaten Eingesetzte Escorts (deutsche
Polizeivollzugsbeamte)
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/10450Aus Anlass der UEFA Fußball-Europameisterschaft 2012 wurde durch die
Ausrichterstaaten Polen und die Ukraine eine 30-köpfige deutsche
Polizeidelegation auf Grundlage des EU-Handbuches für die internationale
Zusammenarbeit und Empfehlungen zu Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von
Gewalttätigkeiten und Störungen im Zusammenhang mit Fußballspielen von
internationaler Dimension sowie des Berichtes „Einrichtung und Einsatz des
SKB – Team (Szenekundige Beamte) Deutschland“ (Stand 8. März 2007;
Beschlussniederschrift der 210. Sitzung des AK II vom 29./30. März 2007) zur
Einsatzunterstützung angefordert. Die eingesetzten Beamtinnen und Beamten
unterstützten die Sicherheitsbehörden der Ausrichterstaaten in den Bereichen
Aufklärung, Informationssteuerung, Beratung und einsatzbegleitende
Kommunikation.
Hierbei wurden erstmalig zwei Beamte der Bundespolizei (ein Koordinator und
ein fankundiger Beamter) in die offizielle deutsche Delegation (Teildelegation
Polen) eingebunden. Der Einsatz der beiden Beamten hat sich aus Sicht der
Bundespolizei bewährt.
b) Was waren Anlass und Zweck der Einsätze?
c) Wie viele deutsche Polizisten waren daran beteiligt (bitte Herkunft nach
Länderpolizeien/Bundespolizei/BKA angeben)?
d) Von wem ging das Ersuchen aus?
e) Inwiefern haben die deutschen Polizisten von ihrer Befugnis zur
Anwendung unmittelbaren Zwangs Gebrauch gemacht?
f) Welche Einsatzmittel und Fahrzeuge aus deutschen Beständen wurden
jeweils mitgeführt?
Es wird hierzu auf die Antwort zu Frage 8a verwiesen.
9. Welche Ausbildungsmaßnahmen für ausländische Sicherheitskräfte haben
deutsche Polizeibeamtinnen und -beamte im zweiten Quartal 2012
durchgeführt, bzw. an welchen waren sie beteiligt (bitte sowohl bereits
abgeschlossene als auch aktuell stattfindende sowie fortgesetzte Maßnahmen
angeben)?
a) Wie lauten die Bezeichnungen der Maßnahmen, und wo fanden bzw.
finden sie statt?
b) Was sind die Ziele der Maßnahmen, und über welchen Zeitraum
erstrecken sie sich?
c) Wie vielen und welchen ausländischen Sicherheitskräften wurde bzw.
wird welche Art der Ausbildung gewährt?
Drucksache 17/10450 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodef) Welche Kosten entstanden bzw. entstehen der Bundesrepublik
Deutschland für die Ausbildungsmaßnahmen, und aus welchen Haushaltstiteln
wurden diese bestritten?
Bundeskriminalamt
Bereits durchgeführte bzw. aktuell laufende Ausbildungsmaßnahmen des BKA im zweiten Quartal 2012
Land Bezeichnung Zeitraum Maßnahme Kalkulation Ort
Libanon Evaluierung der geleisteten
Ausstattungshilfen 2007 bis 2011
02. – 05.04.12 Beratung 3 000 Euro Beirut
Algerien Operative Analyse für das Centre Africain
d’Etudes et de Recherche sur le Terrorisme
(CAERT)
17. – 25.04.12 Lehrgang 40 000 Euro Algier
Kroatien Lokalisierung von Mobiltelefonen 23. – 27.04.12 Lehrgang 10 000 Euro Zagreb
Kenia Tatortarbeit 14. – 28.04.12 Lehrgang 14 000 Euro Nairobi
Oman Verhandlungen bei Entführungen/
Geiselnahmen
14. – 25.04.12 Lehrgang 10 000 Euro Maskat
Peru Taktische-Technische Observationen 10. – 27.04.12 Lehrgang 17 000 Euro Lima
Peru Operative Analyse 05. – 13.06.12 Lehrgang 7 000 Euro Lima
Palästinensische
Gebiete
Ermittlungsmanagement 22.04. – 17.05.12 Lehrgang 39 132 Euro Jericho
Uganda Polizeiliche Ermittlungsmethoden 04. -12.05.12 Lehrgang 3 000 Euro Masindi
Dominikanische
Republik
Operative Analyse 18. – 26.06.12 Lehrgang 7 000 Euro Santo
Domingo
Südafrika,
Botswana,
Lesotho,
Mosambik,
Namibia
Bekämpfung der Drogenkriminalität 05. – 11.05.12 Lehrgang 25 000 Euro Pretoria
Palästinensische
Gebiete
Rahmen des Automatisierten Fingerabdruck
Identifikationssystem (AFIS)
2012
Ausbildungshilfe
15 000 Euro
Palästinensische
Gebiete
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/10450Bundespolizei
Zu Gunsten folgender Länder wurden im zweiten Quartal 2012
Ausbildungsmaßnahmen für ausländische Sicherheitskräfte durchgeführt:
Land Bezeichnung Zeitraum Maßnahme Kalkulation Ort
Bosnien und
Herzegowina
Fortbildung für mobile Kontrolleinheiten der
Grenzpolizei
05. – 29.05.12 Lehrgang 10 000 Euro Bosnien
Bosnien und
Herzegowina
Erkennen von Urkundenfälschungen 21. – 25.05.12 Lehrgang 2 000 Euro Bosnien
Georgien Grenzpolizeiliche Kontrolle in der 2.
Kontrolllinie
17. – 22.06.12 Lehrgang 3 200 Euro Georgien
Georgien Bekämpfung der Gewässerverschmutzung 21. – 25.05.12 Lehrgang 2 500 Euro
Deutschland
Kroatien Sicherheit im Sport
-Fanbegleitung-
07. – 09.05.12 Beratung 1 300 Euro
Deutschland
Albanien Erkennen von Urkundenfälschungen 12.-23.05.12 Lehrgang 3 000 Euro Albanien
Ukraine Intensivierung der Zusammenarbeit im
Bereich der grenzpolizeilichen Auswertung und
Analyse
21.-23.05.12 Beratung 3 000 Euro Ukraine
Ukraine Vorbereitung des Grenzdienstes auf die
EURO 2012
21.-25.05.12 Beratung 2 000 Euro Ukraine
China Erkennen von Urkundenfälschungen 19.-26.05.12 Lehrgang 10 500 Euro China
Kroatien Zusammenarbeit der Polizeiakademien der
BPOL und des Innenministeriums der
Republik Kroatien
29.05 – 01.6.12 Beratung 1 300 Euro Kroatien
Moldau Grenzmanagement am Flughafen einschl.
Durchführung von Luftsicherheitsaufgaben
11. – 15.06.12 Lehrgang 4 400 Euro
Deutschland
China Zusammenarbeit bei der Aus- und
Fortbildung von Hubschrauberpiloten und
Technikern
17. – 23.06.12 Beratung 15 000 Euro China
Türkei Erfahrungsaustausch der Entschärfergruppen 04. – 10.06.12 Beratung 2 000 Euro
Deutschland
China Diensthundewesen 14.06.2012 Beratung 500 Euro
Deutschland
Montenegro Grenzpolizeiliche Kontrolle von Personen auf
Schiffen
04. – 08.06.12 Lehrgang 2 000 Euro
Montenegro
Serbien Grenzpolizeiliche Flughafenpartnerschaft
Stuttgart – Belgrad
25. – 28.06.12 Beratung 3 000 Euro Stuttgart
China Grenzkontrolle am Flughafen 25. – 30.06.12 Beratung 1 000 Euro
Deutschland
Palästinensische
Gebiete
Training für Simulationswachentrainer der
paläst. Zivilpolizei und Führungsausbildung
Mai bis
Dezember 2012
Ausbildungshilfe
136 000 Euro
Plästinensische
Gebiete
Palästinensische
Gebiete
Stipendien für Polizisten der
palästinensischen Zivilpolizei
2012 – 2014 Teilnahme
an
Studienabschnitten der
deutschen
Polizei; im
3. Quartal
2012:
Grundstudium
Fachhochschule des
Bundes
Brühl
100 000 Euro
Deutschland
Drucksache 17/10450 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDarüber hinaus befanden sich im zweiten Quartal insgesamt acht Stipendiaten
aus Serbien, Russland, Ukraine, den Palästinensischen Gebieten und der Türkei
in der Ausbildung an der Bundespolizeiakademie (BPOLAK) Lübeck. Die
Kosten für die Maßnahmen der Ausbildungs- und Ausstattungshilfe werden aus
den Titeln 0602 68789 sowie 0502 68774 getragen und die Mittel durch BMI
und AA bereitgestellt.
d) Worin bestanden bzw. bestehen die Aufgaben und Tätigkeiten der
deutschen Polizeibeamtinnen und -beamten, und in welchen Stäben,
Einrichtungen und sonstigen Stellen waren bzw. sind sie vertreten?
Bei den Ausbildungsmaßnahmen erstrecken sich die Aufgaben deutscher
Polizeibeamter auf Ausbildung und Beratung. Im Übrigen wird auf die Antwort zu
Frage 1b verwiesen.
e) Wie viele deutsche Polizeibeamtinnen und -beamte waren jeweils an
den Maßnahmen beteiligt (bitte für die einzelnen Maßnahmen
detailliert ausweisen)?
Die Anzahl der an den Maßnahmen beteiligten Beamten wird nicht gesondert
erhoben.
10. Welche Ausbildungsmaßnahmen für ausländische Sicherheitskräfte sind
für die nächste Zukunft geplant, welche Kosten werden dem Bund dafür
entstehen, und aus welchen Haushaltstiteln sollen diese bestritten werden
(bitte nach dem Schema der Fragen 9a bis 9f beantworten)?
Detailangaben zu den im dritten Quartal 2012 bereits durchgeführten und
konkret geplanten bzw. gegenwärtig stattfindenden Maßnahmen des BKA sind der
folgenden Tabelle zu entnehmen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
Die Kosten der Maßnahmen werden aus dem Kapitel 05 02 Titel 687 74
getragen.
Konkret geplante Ausbildungsmaßnahmen des BKA im dritten Quartal 2012
Land Bezeichnung Zeitraum Maßnahme Kalkulation Ort
Bosnien
Herzegowina
Führung von
Vertrauenspersonen
24. – 28.09.12 Workshop 10 000 Euro Sarajewo
Jordanien Operative Analyse 18. – 26.09.12 Lehrgang 5 000 Euro Amman
Kenia Tatortarbeit 20. – 31.08.12 Lehrgang 10 500 Euro Nairobi
Kenia Skimming 10. – 15.09.12 Lehrgang 5 000 Euro Nairobi
Kirgisistan Identifizierung von
Kraftfahrzeugen
19. – 26.09.12 Lehrgang 10 000 Euro Bischkek
Libyen Polizeiliche
Ermittlungsmethoden
24. – 28.09.12 Lehrgang 7 500 Euro Tripolis
Oman Rauschgiftbekämpfung 15. – 27.09.12 Lehrgang 10 000 Euro Maskat
Uganda Skimming 17. – 22.09.12 Lehrgang 5 000 Euro Masindi
Marokko Operative Analyse 10. – 18.07.12 Lehrgang 5 000 Euro Rabat
Uganda Tatortmanagement 07. – 13.07.12 Lehrgang 10 000 Euro Masindi
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19 – Drucksache 17/10450Bundespolizei
Für das dritte Quartal 2012 sind nach derzeitigem Stand folgende
Ausbildungsmaßnahmen zu Gunsten ausländischer Sicherheitskräfte geplant:
Die Kosten für die Maßnahmen der Ausbildungs- und Ausstattungshilfe
werden aus den Titeln 0602 68789 sowie 0502 68774 getragen und die Mittel durch
BMI und AA bereitgestellt. Ab dem dritten Quartal 2012 wird ein zusätzlicher
Stipendiat aus den Palästinensischen Gebieten bei der BPOLAK an der
Ausbildung zum höheren Dienst teilnehmen. Die Anzahl der an den Maßnahmen
beteiligten Beamten wird nicht gesondert erhoben. Insofern kann hierzu keine
Aussage getroffen werden.
11. In welchem Rahmen sind außerdem noch deutsche Polizistinnen und
Polizisten bzw. Zollbeamtinnen und -beamte im Ausland eingesetzt, und
welche Tätigkeiten verrichten sie dort (bitte nach Einsatzländern und -
orten sowie der Zugehörigkeit zu Bundesländern/BKA/Bundespolizei
aufgliedern)?
Bundeskriminalamt
Außerhalb der Bereiche der internationalen Polizeimissionen und der
polizeilichen Ausbildungshilfe halten sich Beamte des BKA anlassbezogen und
temporär, insbesondere im Rahmen von Ermittlungsverfahren, Entführungslagen
sowie zum Schutz von Mitgliedern der Verfassungsorgane des Bundes im
Ausland auf.
Land Bezeichnung Zeitraum Maßnahme Kalkulation Ort
Türkei Fortsetzung des bilateralen
Auswerteprojektes
09. – 13.07.12 Beratung 2 500 Euro Türkei
Türkei Erkennen von Urkundenfälschungen 09. – 13.07.12 Lehrgang 2 500 Euro Türkei
Türkei Einweisung in die
Aufgabenwahrnehmung am Flughafen
September 2012 Beratung 3 000 Euro Deutschland
Türkei Einsatz von Dokumenten- und
Visumberatern
September 2012 Beratung 1 500 Euro Deutschland
China Aufgabenwahrnehmung im Bereich
Luftsicherheit
23. – 27. und
06. – 10.08.12
Lehrgang 1 500 Euro Deutschland
Russland Aus- und Fortbildung von
Flugpersonal
30.07. – 03.08.12 Beratung 4 000 Euro Russland
Russland Grenzpolizeiliche Kontrolle im
Luftverkehr, Erkennen von
Schleusungswegen
20. – 24.08.12 Beratung 3 000 Euro Deutschland
Ukraine Zusammenarbeit im Bereich der Aus-
und Fortbildung
10. – 14.09.12 Beratung 2 500 Euro Deutschland
Ukraine Erkennen von Urkundenfälschungen
(Grundlehrgang)
10. – 14.09.12 Lehrgang 2 000 Euro Ukraine
Aserbaidschan
Flugwesen/Flugpersonal 03. – 15.09.12 Lehrgang 10 000 Euro Deutschland
Aserbaidschan
Diensthundewesen/
Diensthundeausbildung
17. – 21.09.12 Lehrgang 2 500 Euro Deutschland
Georgien Rückführung auf dem Luftweg 03. – 06.09.12 Lehrgang 5 500 Euro Deutschland
Georgien Bekämpfung der
Gewässerverschmutzung
19. – 25.08.12 Lehrgang 4 500 Euro Georgien
Moldau Erkennen von Urkundenfälschungen
(Grundlehrgang)
10. – 14.09.12 Lehrgang 2 500 Euro Moldau
Moldau Verfahrensabläufe in
Ermittlungsverfahren
24. – 28.09.12 Beratung 2 500 Euro Deutschland
Drucksache 17/10450 – 20 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeBundespolizei
Die Bundespolizei setzt Polizeivollzugsbeamte für den Personenschutz an den
deutschen Auslandsvertretungen in Kabul, Bagdad, Tripolis, Sanaa und Bogota
ein. Des Weiteren sind Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei für den
Hausordnungs- und Objektschutzdienst der deutschen Auslandsvertretungen in
folgenden Ländern eingesetzt:
Land Ort Land Ort
Ägypten Kairo Korea, DR Pjöngjang
Äthopien Addis Abeba Kuwait Kuwait
Algerien Algier Libanon Beirut
Côte d'Ivoire Abidjan Pakistan Islamabad
Ghana Accra Karachi
Kenia Nairobi Saudi Arabien Riad
Kongo Kinshasa Sri Lanka Colombo
Libyen Tripolis Syrien Damaskus
Mali Bamako Thailand Bangkok
Mauretanien Nouakchott Türkei Ankara
Marokko Rabat Istanbul
Nigeria Abuja Izmir
Lagos Usbekistan Taschkent
Senegal Dakar Vietnam Hanoi
Simbabwe Harare Albanien Tirana
Sudan Khartum Armenien Eriwan
Tunesien Tunis Aserbaidschan Baku
Brasilien Brasilia Belarus Minsk
Kolumbien Bogota Belgien Brüssel
Kuba Havanna Brüssel
Mexiko Mexiko-Stadt Bosnien Sarajewo
USA New York Bulgarien Sofia
Washington Frankreich Paris
Afghanistan Kabul Georgien Tiflis
China Peking Griechenland Athen
Indien New Delhi Großbritannien London
Indonesien Jakarta Italien Rom
Irak Bagdad Kosovo Pristina
Erbil Mazedonien Skopje
Iran Teheran Moldau Chisinau
Israel Tel Aviv Österreich Wien
Palästinensische
Autonomiegebiete
Ramallah Polen Warschau
Japan Tokio Rumänien Bukarest
Jemen Sanaa Russland Moskau
Jordanien Amman St. Petersburg
Kasachstan Almaty Schweiz Genf
Astana Serbien Belgrad
Kirgisistan Bischkek Spanien Madrid
Afghanistan Kabul Tschechische
Republik
Prag
China Peking Ukraine Kiew
Kroatien Zagreb Ungarn Budapest
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 21 – Drucksache 17/10450Zoll
Im Rahmen multilateraler Institutionen, z. B. der Europäischen Union, der
OSZE, der Vereinten Nationen, und den daraus resultierenden Vereinbarungen
(z. B. Partnerschafts- und Kooperationsabkommen) finden in Form von
Verwaltungszusammenarbeitsprojekten (z. B. Twinning), kleineren Projekten
(z. B. „Technical Assistance and Information Exchange Instrument“ [TAIEX,
Informationsaustausch und technische Unterstützung]) oder Einzelmaßnahmen,
auch Auslandseinsätze von deutschen Zollbeamten statt. Diese dienen
ausschließlich dem Aufbau von zollfachlichen Verwaltungskapazitäten in den
begünstigten Ländern. Zudem sind 17 Zollverbindungsbeamte in Ländern
eingesetzt, mit denen eine enge zollfachliche Zusammenarbeit besteht oder
angestrebt wird.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]