Verdeckte Armut im Rechtsbereich des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Kipping, Klaus Ernst, Karin Binder, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung der Fragesteller
Im Oktober 2006 veröffentlichte die Sozialwissenschaftlerin Irene Becker die Ergebnisse einer Studie zur verdeckten Armut (Irene Becker: Armut in Deutschland: Bevölkerungsgruppen unterhalb der ALG-II-Grenze, Arbeitspapier des Projekts „Soziale Gerechtigkeit“ Nr. 3, Johann Wolfgang Goethe- Universität Frankfurt a. M., gefördert durch die Hans-Böckler-Stiftung). In dieser Studie wird eine hohe Anzahl von verdeckt Armen festgestellt, also von Menschen, die unterhalb des politisch festgelegten und als Rechtsanspruch garantierten Existenzminimums leben und ihren Anspruch auf staatliche Unterstützung nicht geltend machen.
Die Studie kommt zu folgenden konkreten Ergebnissen:
- Statt der ca. 10 Millionen potenziell Berechtigten auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) bezogen im Juli 2005 nur ca. 6,8 Millionen und im Mai 2006 nur ca. 7,4 Millionen Berechtigte die ihnen zustehenden Leistungen.
- Bei den Bedarfsgemeinschaften (BG) bezogen statt ca. 5 Millionen anspruchsberechtigter Bedarfsgemeinschaften im Juli 2005 nur ca. 3,8 Millionen Bedarfsgemeinschaften und im Mai 2006 nur ca. 4,1 Millionen Bedarfsgemeinschaften die ihnen zustehenden Leistungen nach dem SGB II.
Bezüglich bestimmter Personengruppen wird festgestellt:
- „Das Problem der verdeckten Armut betrifft insbesondere Erwerbstätige; die Zahl der Bedürftigen (etwa 2,8 Millionen) beläuft sich hier auf etwa das Dreifache der Zahl der so genannten Aufstocker (0,9 Millionen).“ „Bei Alleinerziehenden ergibt sich dagegen eine gegenüber denjenigen mit faktischem ALG-II- Bezug etwa doppelt so hohe Zahl der bedürftigen BGs.“ (Irene Becker ebenda, S. 36 ff.).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 22. November 2006 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Fragen und Antworten4
Sind der Bundesregierung weitere Studien zur verdeckten Armut im Rechtsbereich des SGB II bekannt? Welche Ergebnisse zeigen diese?
Der Bundesregierung sind außer den Arbeiten von Frau Dr. Becker keine aktuellen Studien zu diesem Thema bekannt.
Welche empirischen Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Entwicklung verdeckter Armut beim Übergang vom alten System (Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe) zum neuen System (Grundsicherung für Arbeitsuchende)?
Durch die Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist die verdeckte Armut in Deutschland in erheblichem Umfang abgebaut worden. Hier spielen besonders folgende Faktoren eine Rolle:
- Personen, die früher eine geringe Arbeitslosenhilfe bezogen haben, und auf einen Antrag auf Wohngeld oder ergänzende Sozialhilfe verzichtet haben, erhalten seit der Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende eine höhere Leistung.
- Personen, die früher ein für den Unterhalt der Familie nicht ausreichendes Arbeitslosengeld bezogen haben und auf einen Antrag auf Wohngeld oder ergänzende Sozialhilfe verzichtet haben, erhalten seit der Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende häufiger ergänzendes Arbeitslosengeld II.
- Erwerbstätige mit einem geringen Erwerbseinkommen, die früher nicht bereit waren, ergänzende Sozialhilfe zu beantragen, beantragen jetzt ergänzendes Arbeitslosengeld II.
Die Bundesregierung hat keine gesicherten empirischen Erkenntnisse über den Umfang des Abbaus der verdeckten Armut durch die Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende, weil dafür keine hinreichend sichere Datenbasis zur Verfügung steht.
Welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung angesichts der nach wie vor hohen Anzahl der in verdeckter Armut lebenden Menschen im Rechtsbereich des SGB II zu ziehen?
Der Deutsche Bundestag hat am 24. Dezember 2003 das Vierte Gesetz für Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt beschlossen, dessen wesentliche Teile erst zum 1. Januar 2005 in Kraft getreten sind. Die mit der Zusammenlegung der bisherigen Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe verbundenen Änderungen im System der sozialen Sicherung führten bereits damals in Medien und Politik zu einem intensiven Meinungsaustausch sowie zu Protestaktionen.
Zahlreiche Einrichtungen informieren umfassend über die nach dem SGB II beantragbaren Leistungen. Zudem sind nach § 13 SGB I alle Leistungsträger, ihre Verbände und weitere öffentlich-rechtliche Vereinigungen verpflichtet, die Bevölkerung über die Rechte und Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch aufzuklären.
Angesichts dieses großen Informationsangebots erscheint es zweifelhaft, dass erwerbsfähige Hilfebedürftige oder die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen, die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende in Anspruch nehmen wollen, nicht über die zur Geltendmachung ihres Anspruchs erforderlichen Informationen verfügen.
Die Bundesregierung sieht daher keinen Handlungsbedarf.
Wie hoch sind nach Ansicht der Bundesregierung die finanziellen Aufwendungen einzuschätzen, die zur Realisierung des Rechtsanspruchs auf die Leistungen nach dem SGB II für alle Bedürftigen in diesem Rechtsbereich nötig wären (finanzielle Leistungen für die Bedürftigen und Leistungen für die Information und Aufklärung der Betroffenen über ihre Rechtsansprüche bitte gesondert aufführen)?
Nach Einschätzung der Bundesregierung sind die zur Verfügung stehenden Daten bei weitem nicht ausreichend, um hier eine seriöse Schätzung zu ermöglichen.