[Deutscher Bundestag Drucksache 17/10877
17. Wahlperiode 28. 09. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Dr. Diether
Dehm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/10578 –
Einsätze der GSG 9 der Bundespolizei
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Spezialeinheit der Bundespolizei soll seit ihrer Gründung im September
1972 bis zum Jahr 2009 über 1 500 Einsätze absolviert haben (
www.polizei-
web.com). Dazu gehört auch eine Reihe von Einsätzen, die in der
Öffentlichkeit heftige Kritik ausgelöst haben. Zu nennen ist beispielsweise die
Festnahmeaktion gegen mutmaßliche Angehörige der Roten Armee Fraktion (RAF)
im Jahr 1993 auf dem Bahnhof von Bad Kleinen. Der Verdacht, dass ein
Angehöriger der GSG 9 damals den auf den Bahnschwellen liegenden W. G.,
mutmaßliches Mitglied der Roten Armee Fraktion, ohne nachvollziehbaren
Grund erschossen hat, ist bis heute nicht ausgeräumt.
Die Öffentlichkeit wird über die Einsätze der GSG 9 in erheblich geringerem
Maße unterrichtet als über andere Polizeieinsätze. Das gilt auch für den
menschenrechtlich sensiblen Bereich der Zusammenarbeit mit ausländischen
Spezialeinheiten, darunter auch solche von Staaten, in denen nach Erkenntnissen
von Menschenrechtsorganisationen systematisch gefoltert wird. Erkennbar ist
zudem der Trend, die Zusammenarbeit zwischen GSG 9 und der Bundeswehr
zu intensivieren, was nach Auffassung der Fragesteller die grundgesetzlich
geforderte Trennung zwischen Militär und Polizei zu unterlaufen droht.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die GSG 9 der Bundespolizei ist ein unverzichtbares Instrument des Staates zur
Bekämpfung von Terrorismus, Organisierter und besonderer Gewalt- und
Schwerstkriminalität. Daher ist es unerlässlich, dass der Staat zum Schutz der
Bürgerinnen und Bürger über spezialisierte Polizeikräfte verfügen. Die GSG 9
der Bundespolizei besitzt die Kompetenz zur Bewältigung schwierigster
Einsatzlagen, wie Entführungen oder Geiselnahmen zu Land, zu Wasser und in der
Luft. Sie kann auch im Ausland zur Rettung von Personen aus einer
gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben verwendet werden. Um diesen
Herausforderungen gerecht zu werden und im Bedarfsfall handlungsfähig zu sein, sind
bestimmte Fähigkeiten und Ressourcen vorzuhalten. Dazu ist es erforderlich, dass Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 27. September 2012
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/10877 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeEinsatzmittel weiterentwickelt sowie nationale und internationale Aus- und
Fortbildungen vorgenommen und Einsatzerfahrungen ausgetauscht werden.
Soweit die gegenständliche Kleine Anfrage Inhalte betrifft, die sich auf
konkrete Fragestellungen zum Einsatz, zur Ausstattung sowie zu Aus- und
Fortbildungsmaßnahmen der GSG 9 der Bundespolizei beziehen, äußert sich die
Bundesregierung nach sorgfältiger Abwägung zwischen dem Aufklärungs- und
Informationsrecht der Abgeordneten und dem Schutz von Grundrechten, der
durch Bekanntwerden geheimhaltungsbedürftiger Informationen gefährdet
werde könnte, hierzu nicht.
Bezug nehmend auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf
die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE., Bundestagsdrucksache 17/10006,
vom 14. Juni 2012 handelt es sich hierbei ebenfalls um äußerst sensible
Informationen, die bei Bekanntwerden etwa Rückschlüsse auf Fähigkeiten bzw.
taktische Vorgehensweisen und Handlungsoptionen der GSG 9 der Bundespolizei
und anderer Spezialeinheiten zulassen würden. Eine Preisgabe solcher
Informationen hätte zur Folge, dass bei laufenden und künftigen Einsatzmaßnahmen
der Spezialeinheiten, wie z. B. bei einer Geiselbefreiung, der Einsatzerfolg
insgesamt gefährdet wäre und eine Gefährdung von Menschenleben, sowohl der
Geiseln, als auch der eingesetzten Beamten zu befürchten wäre.
Aufgrund der Hochrangigkeit der hier in Rede stehenden Rechtsgüter ist die
Bundesregierung nach Abwägung mit dem parlamentarischen Fragerecht zu
dem Ergebnis gekommen, dass das Recht auf Leben und körperliche
Unversehrtheit Vorrang genießt und ein auch nur geringfügiges Risiko des
Bekanntwerdens der insoweit relevanten Informationen ausgeschlossen werden muss.
Soweit die Bundeswehr zu Einsätzen, deren Vorbereitung und zur Ausstattung
der GSG 9 der Bundespolizei Beiträge geleistet hat, sind diese sämtlich als
Amtshilfen nach Artikel 35 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) zu bewerten und
stehen daher nicht im Widerstreit mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben zu
einer Trennung von Polizei- und Streitkräfteaufgaben.
1. Wie viele Einsätze hat die GSG 9 seit ihrer Gründung im Inland
durchgeführt?
Wie viele davon jeweils in Wahrnehmung ihrer originären Zuständigkeit,
wie viele auf Aufforderung durch die Länderpolizeien (bitte nach Jahren
aufgliedern)?
Seit ihrer Gründung hat die GSG 9 der Bundespolizei bis zum 20. September
2012 insgesamt 1 703 Einsätze im In- und Ausland durchgeführt. Eine
jahresspezifische Auflistung der Einsätze der GSG 9 der Bundespolizei im Sinne der
Fragestellung ist erst ab dem Jahr 1985 darstellbar, da die Einsätze vor diesem
Zeitraum lediglich nummerisch erfasst wurden.
Jahr Anzahl der Einsätze im Zuständigkeitsbereich
der Bundespolizei
Anzahl der Einsätze im Zuständigkeitsbereich
eines Landes
1985 2 1
1986 0 1
1987 2 1
1988 0 2
1989 1 2
1990 0 1
1991 0 0
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/108772. Wie viele und welche Einsätze hat die GSG 9 im Ausland durchgeführt,
und was war jeweils der Anlass (bitte mit Angabe von Zeitraum und Ort)?
a) Mit welchen ausländischen Polizei- bzw. Militäreinheiten bzw.
Mischformen (z. B. Gendarmerie) hat die GSG 9 dabei zusammengearbeitet
(inklusive logistischer Hilfeleistungen)?
b) Wie viele und welche Einsätze wurden vorbereitet, aber vor oder
während der Durchführung abgebrochen, und was war jeweils der Anlass
für den Einsatz sowie der Grund für den Abbruch?
c) Wie viele dieser Einsätze betrafen nicht die Rettung deutscher Geiseln
bzw. die Rettung von Personen aus einer gegenwärtigen Gefahr für
Leib und Leben (hier bitte möglichst detailliert die Einsätze sowie die
Rechtsgrundlage darlegen)?
Alle Einsätze der GSG 9 der Bundespolizei im Ausland hatten den Zweck,
Personen aus einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben zu retten oder eine
gegenwärtige Gefahr abzuwehren (Rechtsgrundlagen § 8 Absatz 2 und § 9
Absatz 1 Nummer 2 des Bundespolizeigesetzes sowie vor deren Inkrafttreten
§ 3 der Verwaltungsvereinbarung über die Abordnung von
Polizeivollzugsbeamten des Bundesgrenzschutzes zur Durchführung von Sicherheitsaufgaben
bei Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland zwischen dem
Bundesminister des Innern und dem Auswärtigen Amt).
1992 1 5
1993 6 8
1994 3 5
1995 3 1
1996 6 2
1997 5 2
1998 9 4
1999 12 4
2000 12 2
2001 21 1
2002 28 3
2003 16 3
2004 7 3
2005 3 7
2006 9 1
2007 5 2
2008 13 0
2009 12 1
2010 5 4
2011 8 3
2012 8 2
Jahr Anzahl der Einsätze im Zuständigkeitsbereich
der Bundespolizei
Anzahl der Einsätze im Zuständigkeitsbereich
eines Landes
Drucksache 17/10877 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeAlle Auslandseinsätze, bis auf die Geiselbefreiung in Mogadischu, fanden zur
Unterstützung des Krisenstabes der Bundesregierung bzw. des Auswärtigen
Amts statt.
Zeitraum Ort Adressat, Maßnahme, Zusammenarbeit
mit ausländischen Einheiten
Oktober 1977 Somalia, Mogadischu Geiselbefreiung aus Luftfahrzeug. Unterstützung durch
einen Angehörigen des britischen Special Air Service.
September–Oktober 1984 Beirut/Libanon Deutsche Botschaft, Botschafterschutz
Dezember 1984 Prag/Tschechoslowakei Deutsche Botschaft, Botschafterschutz
1985, 1987, 1988, 1989 Beirut/Libanon Deutsche Botschaft, Botschafterschutz
November–Dezember 1989 San Salvador/El Salvador Deutsche Botschaft, Botschafterschutz
Dezember 1989–Januar 1990 Bukarest/Rumänien Deutsche Botschaft, Botschafterschutz
Oktober 1989–Mai 1990 Beirut/Libanon Deutsche Botschaft, Botschafterschutz
Mai–November 1990 Beirut/Libanon Deutsche Botschaft, Botschafterschutz
Mai–Juli 1990 Monrovia/Liberia Deutsche Botschaft, Botschafterschutz
März 1991 Kuwait – Stadt/Kuwait Deutsche Botschaft, Entschärfereinsatz
Oktober–Dezember 1991 Kinshasa/Zaire Deutsche Botschaft, Botschafterschutz
Februar–März 1992 Lima/Peru Deutsche Botschaft, Botschafterschutz
Oktober 1992–Januar 1993 Luanda/Angola Deutsche Botschaft, Botschafterschutz
Oktober–Dezember 1993 Port au Prince/Haiti Deutsche Botschaft, Botschafterschutz
März–Mai 1997 Kinshasa/Zaire Deutsche Botschaft, Botschafterschutz
August–September 1998 Kinshasa/Zaire Deutsche Botschaft, Botschafterschutz
September–Oktober 1999 Jakarta/Indonesien Deutsche Botschaft, Beratung
Mai–September 2000 Manila/Philippinen Deutsche Botschaft, Beratung
Oktober–November 2000 Abidjan/Elfenbeinküste Deutsche Botschaft, Beratung
Januar 2001 Kinshasa/Zaire Deutsche Botschaft, Beratung
Juli–September 2001 Skopje/Mazedonien Deutsche Botschaft, Beratung, Hausordnungs- und
Objektschutzdienst
Dezember 2001–Juni 2002 Afghanistan, Kabul Deutsche Botschaft, Hausordnungs- und
Objektschutzdienst
September–Dezember 2002 Abidjan/Elfenbeinküste Deutsche Botschaft, Hausordnungs- und
Objektschutzdienst
Januar 2003 Mittlerer/Naher Osten,
Kuweit, Bahrain, Katar,
Saudi Arabien, Jemen,
Ägypten, Jordanien,
Palästinensische
Autonomiegebiete, Israel,
Türkei, Iran, Vereinigte
Arabische Emirate
Deutsche Botschaft, Beratung
Februar–März 2003 Abidjan/Elfenbeinküste Deutsche Botschaft, Beratung
April 2003 Amman/Jordanien Deutsche Botschaft, Beratung
April–September 2003 Algier/Algerien, Bamako/
Mali
Deutsche Botschaft, Beratung anl. Geiselnahme,
begleitete Rückführung der freigelassenen Geiseln
November–Dezember 2004 Abidjan/Elfenbeinküste Deutsche Botschaft, Beratung
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/108773. Wie viele der Einsätze insgesamt galten der Bekämpfung von
a) Organisierter Kriminalität,
b) Terrorismus oder
c) anderen Straftaten?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Im Zeitraum von 1985 bis 2012 galten:
Zu Frage 3a
135 Einsätze der Bekämpfung von Organisierter Kriminalität.
Zu Frage 3b
48 Einsätze der Bekämpfung des Terrorismus.
Zu Frage 3c
152 Einsätze der Bekämpfung anderer Straftaten.
April–Mai 2005 Togo/Lomé Deutsche Botschaft, Beratung
Dezember 2006 Beirut/Libanon Deutsche Botschaft, Beratung
Mai 2003–Januar 2010 Bagdad/Irak Deutsche Botschaft, Botschafterschutz, Haus- und
Ordnungsdienst
August 2008 Nairobi/Kenia Sicherheitsberatung anlässlich Geiselnahme; die
Beratung wurde auf Grund einer Änderung der Lage vorzeitig
beendet.
August 2008 Kabul/Afghanistan Deutsche Botschaft, Botschafterschutz
September 2008 Ägypten/Shark el Oweinat Auswärtiges Amt, Vorbereitung Geiselbefreiung, Einsatz
abgebrochen, Geiseln durch ägyptisches Militär befreit.
Bereitstellung von Unterkunft durch das ägyptische
Militär.
März 2009 Bamako/Mali Deutsche Botschaft, Beratung.
April–Mai 2009 Kenia/Somalia Krisenstab der BReg., Vorbereitung der Befreiung von
Geiseln auf der Hansa Stavanger. Logistische
Unterstützung durch amerikanische Navy. Abbruch der
Maßnahme auf Weisung Polizeiführer.
Januar 2010 Port au Prince/Haiti Deutsche Botschaft und THW, Beratung
Januar 2011 Tunis/Tunesien Deutsche Botschaft, Beratung
Februar 2011 Tripolis/Libyen Einsatz abgebrochen aufgrund Einreise- und
Aufenthaltsrechtlicher Unwägbarkeiten sowie Lageentwicklung vor
Ort
Juni 2011 Sanaa/Jemen Deutsche Botschaft, Beratung, Einsatz abgebrochen
wegen Lageänderung (Schließung Botschaft).
Juli 2011 Bengasi/Libyen Personenschutz für den Leiter des deutschen
Verbindungsbüros.
September 2011 Tripolis/Libyen Deutsche Botschaft, Personenschutz
Januar–Februar 2012 Addis Abeba/Äthiopien Deutsche Botschaft, Beratung
Zeitraum Ort Adressat, Maßnahme, Zusammenarbeit
mit ausländischen Einheiten
Drucksache 17/10877 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode4. Wie viele Angehörige der GSG 9 sind während ihrer Diensterfüllung
verletzt oder getötet worden?
Wie viele hiervon durch mutwillige Fremdeinwirkung, wie viele durch
Unfälle, wie viele durch andere Polizisten?
Im Rahmen von Einsätzen sind drei Angehörige der GSG 9 der Bundespolizei
getötet und sieben verletzt worden. Davon sind drei Verletzungen durch
Fremdeinwirkung und vier Verletzungen durch Unfälle verursacht worden. Im
täglichen Dienst kamen drei Angehörige der GSG 9 der Bundespolizei bei
Unfällen ums Leben. Kein Angehöriger der GSG 9 der Bundespolizei ist durch
andere Polizeibeamte verletzt oder getötet worden.
5. Wie viele Angehörige der GSG 9 starben durch Suizid oder durch
Spätfolgen von Verletzungen, die sie sich bei der Diensterfüllung zugezogen
hatten?
Wie viele dieser Verletzungen gingen auf mutwillige Fremdeinwirkung
zurück, wie viele hiervon durch andere Polizisten?
Ein Angehöriger der GSG 9 der Bundespolizei kam während seiner aktiven
Dienstzeit durch Suizid ums Leben. Es gibt keinen Todesfall innerhalb der
GSG 9 der Bundespolizei durch Spätfolgen von Verletzungen.
6. Hat die Bundesregierung eine Übersicht darüber, wie viele Personen durch
die GSG 9 festgenommen bzw. zuständigen Polizeibehörden übergeben
worden sind (gegebenenfalls getrennt für Inland und Ausland angeben)?
Nein.
7. Wie viele Personen sind durch Angehörige der GSG 9 im Einsatz verletzt
oder getötet worden (bitte für sämtliche Einzelfälle ausführen)?
a) Wie viele dieser Personen hatten sich ihrer Festnahme mit Gewalt
widersetzt?
b) Waren darunter Personen, die unbewaffnet waren, und wenn ja, warum
wurden diese getötet, und welche Konsequenzen wurden aus dem
Vorfall gezogen (bitte für jeden Einzelfall angeben)?
c) Welcher Art war der Einsatz?
d) Welche Waffen sowie welche Munition wurden bei den einzelnen
Tötungsfällen jeweils verwendet?
Beim Einsatz anlässlich der Entführung der Lufthansa-Maschine im Oktober
1977 sind Schusswaffen eingesetzt worden. Hierbei sind drei bewaffnete
Terroristen getötet und eine bewaffnete Terroristin verletzt worden. Weitere Fälle
sind nicht bekannt.
Zu Waffen und Munition wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen.
8. Welche Aus- bzw. Fortbildungsmaßnahmen haben GSG-9-Angehörige seit
Gründung der GSG 9 für Angehörige ausländischer Polizei- und
Militärkräfte durchgeführt?
Die GSG 9 der Bundespolizei ist in der Lage, schwierigste Einsätze im In- und
Ausland zu bewältigen. Diese Kompetenz kann nur dann erworben und
erhalten werden, wenn die GSG 9 der Bundespolizei Aus- und Fortbildungsmaßnah-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/10877men im In- und Ausland durchführt und mit anderen Spezialeinheiten
zusammenarbeitet. Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Spezialeinheiten liegen im
Gegensatz zur allgemeinen Polizeiausbildung konkretere und weitaus
speziellere Unterrichtspläne zugrunde. Bereits die Preisgabe von Informationen, um
welche Aus- und Fortbildungsmaßnahmen es sich hierbei im Einzelfall handelt,
würde unmittelbare Rückschlüsse auf Fähigkeiten und Kompetenzen in einem
äußerst gefährdungsrelevanten und sensiblen Bereich der GSG 9 der
Bundespolizei und anderen Spezialeinheiten zulassen. Dadurch wäre ein Rückschluss
auf polizeiliche Vorgehensweisen und Taktiken möglich. Potenzielle Straftäter
und Terroristen könnten ihre Vorgehensweise darauf abstimmen. Damit wären
die wirksame Bekämpfung der künftigen Schwerst- und Gewaltkriminalität,
Terrorismus und internationaler Organisierter Kriminalität erheblich
beeinträchtigt. Der Schutz der Bürgerinnen und Bürger wäre durch eine derartige
Beeinträchtigung der Aufgabenwahrnehmung der GSG 9 der Bundespolizei
zukünftig unmöglich. Deshalb äußert sich die Bundesregierung hierzu nicht. Im
Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
a) Wo fanden die Maßnahmen jeweils statt (in Deutschland oder im
jeweiligen Ausland)?
b) Für welche ausländischen Kräfte wurden diese angeboten (bitte nach
Ländern aufgliedern)?
Die GSG 9 der Bundespolizei führt im In- und Ausland Aus- und
Fortbildungsmaßnahmen durch. Die Preisgabe der Länder könnte Rückschlüsse auf die
Fähigkeiten der Spezialeinheit in dem jeweiligen Land zulassen. Angaben mit
Bezug zu spezialisierten ausländischen Polizeibehörden würde das Vertrauen
der internationalen Kooperationspartner in die Integrität der deutschen
Polizeiarbeit in einem besonders sensiblen und spezialisierten Bereich nachhaltig
erschüttern und die Zusammenarbeit bei der künftigen Bekämpfung der
internationalen Organisierten Kriminalität und des Terrorismus ausschließen. Deshalb
äußert sich die Bundesregierung hierzu nicht. Im Übrigen wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
c) Welche dieser Kräfte sind Spezial- oder Sondereinheiten, und wie viele
Angehörige dieser Einheiten wurden ausgebildet?
Die GSG 9 der Bundespolizei ist eine Spezialeinheit des Bundes und arbeitet
im Rahmen der Aus- und Fortbildung mit Spezialeinheiten in anderen Ländern
zusammen. Die Nennung von Zahlen über Angehörige der internationalen
Spezialeinheiten und Kooperationspartner der GSG 9 der Bundespolizei im
Bereich der Aus- und Fortbildung könnte Rückschlüsse auf deren Personalstärke,
taktische Ausrichtung und Wirkung zulassen. Die Preisgabe dieser Information
ist mit dem Auftrag von Spezialeinheiten unvereinbar, zumal Spezialeinheiten
in Kriminalitätsfeldern eingesetzt werden, die von einem besonderen Maß an
Gemeinschädlichkeit, hoher Gewaltbereitschaft und extremer krimineller
Energie geprägt sind. Die Preisgabe der Informationen würde damit eine zukünftige
wirksame Bekämpfung der internationalen Organisierten Kriminalität und des
Terrorismus unmöglich machen. Deshalb äußert sich die Bundesregierung
hierzu nicht. Auf die Antworten zu den Fragen 8a, 8b und 13 sowie auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
d) Welche dieser Kräfte sind paramilitärisch (z. B. Gendarmerien)?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 16 der Kleinen Anfrage der
Fraktion DIE LINKE., Bundestagsdrucksache 17/10006, vom 14. Juni 2012
wird verwiesen.
Drucksache 17/10877 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodee) Was war jeweils Gegenstand der Ausbildung?
Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen.
f) In welchen Fällen fanden solche Ausbildungsmaßnahmen im Rahmen
von EU-Programmen statt?
Auf die beigefügte Anlage wird verwiesen.
9. Welche Aus- bzw. Fortbildungsmaßnahmen haben GSG-9-Angehörige im
Ausland absolviert?
Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen.
a) Wo fand die Maßnahme statt, und welche Einheit hat sie durchgeführt
bzw. angeboten?
Auf die Antworten zu den Fragen 8a und 8b wird verwiesen.
b) Wie viele GSG-9-Angehörige haben jeweils daran teilgenommen?
Auf die Antwort zu den Fragen 8c und 13 wird verwiesen.
c) Was war jeweils Gegenstand der Ausbildung?
Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen.
10. Wie viele gemeinsame Übungen mit ausländischen Spezialeinheiten hat
die GSG 9 absolviert?
a) Aus welchen Ländern kamen die ausländischen Einheiten (bitte pro
Jahr angeben)?
b) Welche dieser Einheiten waren militärischer oder paramilitärischer
Art?
c) Wo und unter wessen Anleitung fanden die Übungen jeweils statt?
Auf die beigefügte Anlage und die Antwort der Bundesregierung zu Frage 21 der
Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE., Bundestagsdrucksache 17/10006,
vom 14. Juni 2012 wird verwiesen. Weitere statistische Erhebungen über die
Teilnahme von Angehörigen der GSG 9 der Bundespolizei an Übungen im Sinne
der Fragestellung werden nicht geführt.
11. Ist die GSG 9 heute nach Einschätzung der Bundesregierung von ihrer
Ausbildung und Ausrüstung her in der Lage, einen mit der Operation
„Libelle“ im März 1997 in Tirana vergleichbaren Evakuierungseinsatz
durchzuführen?
Jedem Einsatz von Spezialkräften geht eine umfassende Lagebeurteilung des
konkreten Einzelfalls und eine rechtliche Beurteilung der Rahmenbedingungen
voraus. Eine hypothetische Einschätzung, ob ein Einsatz der GSG 9 der
Bundespolizei oder von Spezialkräften der Bundeswehr in einer vergleichbaren
Lage möglich ist, kann daher nicht erfolgen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/1087712. Wie ist nach Einschätzung der Bundesregierung die Entwicklung des
Fähigkeitsprofils und der Ausrüstung der GSG 9 seit 1972 insgesamt zu
beschreiben?
Das Fähigkeitsprofil der GSG 9 der Bundespolizei, das sich am gesetzlichen
Auftrag orientiert, wird fortlaufend weiterentwickelt. Ebenso wird die
Ausrüstung fortlaufend entsprechend des technischen Fortschritts weiter angepasst.
13. Wie viele Angehörige hat die GSG 9 derzeit, und wie viele hat der
Arbeitsstab Schutzaufgaben in Krisengebieten?
Die Nennung der Zahl der Angehörigen der GSG 9 der Bundespolizei/des
Arbeitsstabes Schutzaufgaben in Krisengebieten lässt einen unmittelbaren
Rückschluss auf die Wirkung und die Fähigkeit der Spezialeinheit/Spezialkräfte zu.
Anhand der Personalstärke ist es beispielsweise möglich, die Organisation
einer Spezialeinheit und ihre weitere Untergliederung in Teileinheiten und
damit ihre Leistungsfähigkeit in etwa abzuschätzen. Die GSG 9 der
Bundespolizei hat den Auftrag, in schwierigsten und komplexen Gefahren- und
Bedrohungslagen zu agieren und Personen aus einer gegenwärtigen Gefahr für Leib
oder Leben im In- und Ausland zu befreien und z. B. bei einer Geiselnahme
Menschenleben zu retten und Personen zu schützen. Dabei ist die GSG 9 der
Bundespolizei häufig mit Tätern konfrontiert, die mit hoher krimineller Energie
handeln und ihre Straftaten sorgfältig planen und sich auf eventuelle
polizeiliche Maßnahmen vorbereiten. In diese Planung können auch die Einschätzung
und die bewusste Kalkulation einer polizeilichen Reaktion anhand einer
Personalstärke einer Spezialeinheit fallen.
Die Kenntnisnahme von Informationen aus dem angeforderten Bereich durch
kriminelle oder terroristische Kreise würde sich sowohl auf die staatliche
Aufgabenwahrnehmung im Gefahrenabwehrbereich als auch auf die Durchsetzung
des staatlichen Strafverfolgungsanspruchs außerordentlich nachteilig
auswirken und dies teilweise unmöglich machen. Eine wirksame Bekämpfung der
internationalen Organisierten Kriminalität und des Terrorismus wäre damit
künftig nicht mehr möglich. Die Preisgabe der Zahl der Angehörigen der GSG 9 der
Bundespolizei würde im Ergebnis dazu führen, dass der Auftrag künftig nicht
mehr wahrgenommen werden kann.
Deshalb äußert sich die Bundesregierung hierzu nicht. Auf die Antwort zu
Frage 8c und die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
14. Welche Waffen und welche Munition gehören heute zur Ausrüstung der
GSG 9?
Die GSG 9 der Bundespolizei verfügt über Waffen und Munition, die gemäß
§ 2 Absatz 4 des Gesetzes über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung
öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes für den polizeilichen Einsatz
dienstlich zugelassen sind.
15. Welche technische Infrastruktur gehört heute zur Ausrüstung der GSG 9?
Die technische Infrastruktur deckt alle für die Aufgabenwahrnehmung der GSG 9
der Bundespolizei wesentlichen technischen Gebiete ab. Hierzu gehören
Informations- und Kommunikationstechnik, Kraftfahrwesen, Mehrzweckboote,
Waffentechnik und Schutzausstattung, Sprengtechnik und Entschärfung,
Tauchtechnik, Fallschirmsprungwesen sowie die technische Logistik.
Drucksache 17/10877 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode16. Wie häufig wurden Angehörige der GSG 9 (soweit aus der
gegenwärtigen Aktenlage rekonstruierbar) wegen im Dienst begangener Handlungen
disziplinarisch oder strafrechtlich belangt, und was war jeweils Grund der
Maßnahme?
Disziplinarverfahren unterliegen den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen
gemäß § 16 des Bundesdisziplinargesetzes. Nach Ablauf der Aufbewahrungs-
und Tilgungsfristen werden Disziplinarvorgänge vernichtet bzw. getilgt und
sind nachträglich nicht zu rekonstruieren.
Gegenwärtig sind gegen Angehörige der GSG 9 der Bundespolizei keine
laufenden Disziplinarverfahren/Strafverfahren wegen im Dienst begangener
Handlungen anhängig. Auch wurden in der Vergangenheit keine
Disziplinarmaßnahmen gegen Angehörige der GSG 9 der Bundespolizei verhängt, die
aufgrund der Aufbewahrungs- und Tilgungsfristen noch recherchierbar sind.
17. Wie viele Dienstaufsichtsbeschwerden sowie Strafanzeigen sind in den
letzten Jahren wegen unverhältnismäßiger Gewaltanwendung,
Körperverletzung und vergleichbaren Delikten gegen Angehörige der GSG 9
erhoben worden, und wie viele hiervon haben sich als berechtigt
herausgestellt?
18. Wie viele Dienstaufsichtsbeschwerden sowie Strafanzeigen sind in den
letzten Jahren gegen Angehörige der GSG 9 wegen fremdenfeindlicher
oder rechtsextremistischer Bestrebungen eingeleitet worden, und wie
viele hiervon haben sich als berechtigt herausgestellt?
Keine.
19. Welche Finanzmittel standen seit 1972 jährlich für
a) Ausbildung,
b) Neubeschaffungen/Optimierungen der Ausstattung,
c) Personal,
d) Infrastruktur oder
e) Sonstiges
für die GSG 9 zur Verfügung?
Unter Berücksichtigung der Aufbewahrungsbestimmungen für die Unterlagen
für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen und Schriftgutbestimmungen
in der Bundespolizei sind Unterlagen, die Finanzen der GSG 9 der
Bundespolizei betreffen, drei bis fünf Jahre aufzubewahren.
In diesem Zeitraum standen nachfolgende Finanzmittel der GSG 9 der
Bundespolizei zur Verfügung:
Kostenfaktor 2007 2008 2009
a) Ausbildung 203 000 Euro 194 000 Euro 199 000 Euro
b) Neubeschaffung,
Optimierung
der Ausstattung 2 039 000 Euro 1 804 000 Euro 3 918 000 Euro
e) Sonstiges (Verbrauch) 1 120 000 Euro 1 263 000 Euro 1 774 000 Euro
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/10877Die Kosten für Personal und für Infrastruktur werden durch den zur Verfügung
stehenden allgemeinen Haushalt der Bundespolizei (Kapitel 06 25)
sichergestellt. Eine gesonderte Nachweisführung für einzelne Organisationseinheiten
erfolgt nicht.
20. Mit welchen Unternehmen bestehen Kooperationen, die logistische oder
infrastrukturelle oder Ausrüstungs- oder Ausbildungsthemen betreffen
(bitte soweit möglich darlegen und angeben, seit wann die Kooperation
besteht)?
Die GSG 9 der Bundespolizei hat keine eigenen Kooperationsverträge mit
Unternehmen.
21. Wie viele und welche Einsätze hat es gegeben, bei denen zugleich
Angehörige der Bundeswehr dabei waren (auch in beratender Funktion oder
als Amtshilfeleister), und welche Aufgaben hat die Bundeswehr hierbei
jeweils übernommen?
Auf die Antwort zu Frage 22 und die Vorbemerkung der Bundesregierung wird
verwiesen.
22. Wie häufig hat die Bundeswehr Amtshilfe für Einsätze bzw.
Einsatzvorbereitungen der GSG 9 geleistet, und wie häufig hat die GSG 9 Amtshilfe
für Bundeswehreinsätze bzw. Einsatzvorbereitungen geleistet (bitte nach
Jahren aufgliedern, die Amtshilfeleistungen benennen und den Anlass
des Einsatzes angeben)?
Die Bundeswehr hat bis zum 11. September 2012 für die GSG 9 der
Bundespolizei Amtshilfe in nachfolgenden Fällen geleistet:
Kostenfaktor 2010 2011 2012
a) Ausbildung 160 000 Euro 227 000 Euro 225 000 Euro
b) Neubeschaffung,
Optimierung
der Ausstattung 4 459 000 Euro 3 473 000 Euro 3 159 000 Euro
e) Sonstiges (Verbrauch) 3 066 000 Euro 2 845 000 Euro 3 073 000 Euro
Zeitraum Ort Adressat, Maßnahme, Zusammenarbeit
mit ausländischen Einheiten
Unterstützung durch Bundeswehr
August 2003 Mali/Algerien Auswärtiges Amt, Beratung anlässlich
Geiselnahme; begleitete Rückführung der
Geiseln.
Technisch-logistische Unterstützung/
Flug C 160.
September 2008 Ägypten Auswärtiges Amt, Vorbereitung
Geiselbefreiung, abgebrochen, da Geiseln durch
ägyptisches Militär befreit wurden.
Technisch-logistische Unterstützung/
Bereitstellung von Wüstenbekleidung,
Magazintaschen und Magazinen;
Lufttransport mit C 160.
April–Mai 2009 Kenia/Somalia Auswärtiges Amt, Vorbereitung der
Befreiung von Geiseln auf dem
Handelsschiff Hansa Stavanger.
Technisch-logistische Unterstützung/
zwei Flüge mit AN 124, je ein Flug C 160
und A 310, Bereitstellung von
Aufklärungsergebnissen P3C ORION, drei
Fregatten und ein Einsatzgruppenversorger
mit Marine-Einsatz-Rettungszentrum
Drucksache 17/10877 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDie Bundeswehr hat der GSG 9 der Bundespolizei darüber hinaus in acht
Fällen im Zeitraum von Oktober 2000 bis August 2011 für einsatzvorbereitende
Maßnahmen zu verschiedenen Einsatzanlässen im Ausland Kartenmaterial zur
Verfügung gestellt.
Auf die Antworten der Bundesregierung in den Bundestagsdrucksachen 16/8615,
16/11993, 17/4974 und 17/6049 zu stattgefundenen und geplanten Amtshilfe-
und Unterstützungsleistungen der Bundeswehr im Inland wird im Übrigen
verwiesen.
Die GSG 9 der Bundespolizei hat bislang keine Amtshilfe bei Einsätzen der
Bundewehr geleistet.
23. Welche Formen der institutionalisierten oder regelmäßigen Kooperation
gibt es zwischen GSG 9 und Bundeswehr?
Seit dem Jahr 2010 ist eine gemeinsame Arbeitsgruppe mit Teilnehmern der
Bundespolizei und der Bundeswehr im Rahmen der Verbesserung der
Fähigkeiten des Bundes zur Bewältigung von Geisellagen im Ausland eingerichtet.
Neben der Kooperation im Rahmen dieser gemeinsamen Arbeitsgruppe von
Bundeswehr und Bundespolizei findet aufseiten der Bundeswehr bei den
spezialisierten Einsatzkräften der Marine eine Tauchausbildung für Angehörige
der GSG 9 der Bundespolizei statt.
a) Welche Dienststellen sind dabei eingebunden?
Vonseiten der Bundeswehr sind dabei das Einsatzführungskommando der
Bundeswehr, das Flottenkommando, das Kommando Spezialkräfte sowie die
spezialisierten Einsatzkräfte Marine eingebunden.
b) Welche Themen werden dabei besprochen?
Die gemeinsame Arbeitsgruppe von Bundespolizei und Bundeswehr erarbeitet
im verfassungsrechtlichen Rahmen Grundlagen für das Zusammenwirken der
Bundeswehr und der Bundespolizei, z. B. in Fragen der Einsatzführung, der
Kommunikation und der Logistik bei der Bewältigung von Geisellagen im
Ausland.
Im Rahmen der Tauchausbildung werden Grundlagen für das Tauchen mit den
sowohl von der Marine als auch von der GSG 9 der Bundespolizei genutzten
Tauchgeräten vermittelt.
c) Wie häufig finden Beratungen statt?
Die Beratungen finden in unregelmäßigen Abständen mehrmals im Jahr statt.
d) Inwiefern sind diese Kooperationen auch einsatzbezogen tätig?
Auf die Antwort zu Frage 23b wird verwiesen.
24. Welche Übungen bzw. Planspiele zwischen GSG 9 und Bundeswehr hat
es in der Vergangenheit gegeben (bitte Datum, Ziel der Übung, Szenario,
verwendete Bewaffnung bzw. Waffensysteme und Zahl der beteiligten
GSG-9- bzw. Bundeswehrangehörigen angeben)?
a) Workshop
• 17.Oktober 2005 bis 20. Oktober 2005 in Bremerhaven
• Thema: Lösung maritimer Geisellagen
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/10877• Szenario: Entführung eines deutschen Passagierschiffs in der Nordsee
• Teilnehmerzahlen sind nicht mehr recherchierbar.
b) Planbesprechung:
• 5. Juli 2011 bis 7. Juli 2011 in Potsdam
• Thema: Handlungsalternativen des Bundes zur Bewältigung von
Geiselnahmen im Ausland
• Szenario: Entführung deutscher Staatsangehöriger im Ausland mit
unterschiedlichen Aufenthaltsorten
• 47 Teilnehmer der Bundespolizei davon 20 Angehörige der GSG 9 der
Bundespolizei und 25 Teilnehmer der Bundeswehr.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der vorbenannten Maßnahmen waren
nicht bewaffnet.
25. Welche Konzepte, Papiere, Vereinbarungen, Übereinkünfte usw., die
Kooperationen von Bundeswehr und GSG 9 regeln, gibt es, und was sind
ihre jeweiligen Aussagen?
Bei der Bundeswehr liegt eine „Weisung zur Regelung von
ablauforganisatorischen Verfahren bei Unterstützungsforderungen der Bundespolizei bei
Geisellagen im Ausland“ vor. Diese enthält einen Katalog möglicher
Unterstützungsleistungen sowie den Ablauf zur Bearbeitung entsprechender
Unterstützungsersuchen.
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 23b und 26 verwiesen.
26. Ist das in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/4799 erwähnte
Grundlagenpapier zur Zusammenarbeit zwischen Bundeswehr und
Bundespolizei mittlerweile fertiggestellt?
Wenn nein, bis wann rechnet die Bundesregierung mit der Fertigstellung,
und wird sie das Grundlagenpapier dann dem Deutschen Bundestag zur
Kenntnis bringen?
Wenn ja,
a) was sind die wesentlichen Aussagen des Papiers,
b) welche Maßnahmen werden in dem Papier für Bundeswehr und
Bundespolizei und gegebenenfalls weitere Beteiligte empfohlen,
c) inwiefern werden gesetzgeberische Maßnahmen empfohlen, bzw.
inwiefern erwägt die Bundesregierung selbst, gesetzgeberische
Initiativen anzustoßen,
d) in welcher Form wird die Bundesregierung das Papier dem Deutschen
Bundestag zur Kenntnis bringen (bitte begründen, wenn es nicht
vollständig zur Kenntnis gebracht werden soll)?
Auf die Antwort zu Frage 18 der Kleinen Anfrage der Fraktion die LINKE.,
Bundestagsdrucksache 17/10006, vom 14. Juni 2012 wird verwiesen. Über den
Zeitpunkt der Fertigstellung und den weiteren Umgang mit diesem
Grundsatzpapier können noch keine Aussagen getroffen werden.
Drucksache 17/10877 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode27. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung, wie häufig Angehörige
der GSG 9 ohne dienstlichen Auftrag Ausbildungsmaßnahmen für
ausländische Sicherheitskräfte durchgeführt haben?
a) Wann fanden diese Maßnahmen jeweils statt?
b) Welche Einheiten waren Empfänger der Maßnahme?
c) Wie lange dauerte die Maßnahme?
d) Lag hierfür eine Genehmigung der Bundespolizeiführung vor, und
wenn nein, welche Konsequenzen wurden daraus gezogen?
Angehörige der GSG 9 der Bundespolizei haben ohne dienstlichen Auftrag
keine Ausbildungsmaßnahmen, auch nicht für ausländische Sicherheitskräfte,
durchgeführt.
28. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie häufig
ehemalige Angehörige der GSG 9 nach ihrem Ausscheiden aus der
Bundespolizei Ausbildungsmaßnahmen für ausländische Sicherheitskräfte
durchgeführt haben?
a) Wann fanden diese Maßnahmen jeweils statt?
b) Welche Einheiten waren Empfänger der Maßnahme?
c) Wie lange dauerte die Maßnahme?
d) Lag hierfür eine Genehmigung der Bundespolizeiführung vor, und
wenn nein, welche Konsequenzen wurden daraus gezogen?
Außer der im Kurzprotokoll des Innenausschusses des Deutschen Bundestages
(16. Wahlperiode, Protokoll Nr. 16/65, 65. Sitzung) vom 9. April 2008
dargestellten möglichen Maßnahme (Zitat: „ …. mögliche Beteiligung ehemaliger
Angehöriger der GSG 9 der Bundespolizei an … privat organisierten
Ausbildungsmaßnahmen in Libyen …“), sind der Bundesregierung keine weiteren
Fälle bekannt.
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Leitung der Maßnahme
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(Commissariat Général
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Übungen
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Teilnehmende
Länder
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Paramilitärische oder
Polizeikräfte
Wo fand die
Maßnahme
2007 Deutschland
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Polizeiliche
Spezialeinheiten
Belgien /
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2008 Deutschland
Belgien
Dänemark
Niederlande
Schweden
Spanien
Polizeiliche
Spezialeinheiten
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Stockholm
2009 Deutschland
Belgien
Dänemark
Niederlande
Schweden
Spanien
Polizeiliche
Spezialeinheiten
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(02
21)97
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0722-8333
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Leitung der Maßnahme
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GSG 9 der Bundespolizei
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Spezialeinheit GIGN
(Groupe d Intervention de
la Gendarmerie Nationale)
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(Unidad Especial de
Intervención)
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Dänische Spezialeinheit
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ATLAS-Übungen
Zeitraum
Teilnehmende
Länder
Militärische,
Paramilitärische oder Polizeikräfte
Wo fan
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2010 Deutschland
Belgien
Dänemark
Frankreich
Schweden
Spanien
Polizeiliche
Spezialeinheiten
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2010 Alle Einheiten der
ATLAS Kooperation
36 Einheiten
Polizeiliche
Spezialeinheiten
Frankre
2011 Deutschland
Belgien
Dänemark
Frankreich
Schweden
Spanien
Niederlande
Polizeiliche
Spezialeinheiten
Spanie
2012 Deutschland
Belgien
Dänemark
Schweden
Spanien
Niederlande
Finnland
Polizeiliche
Spezialeinheiten
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