Musikveranstaltungen der extremen Rechten im zweiten Quartal 2006
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau, Jan Korte und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung der Fragesteller
Die Bedeutung von Musik für die Szene der extremen Rechten ist in zahlreichen Studien nachdrücklich belegt worden. Als vermeintlich unpolitische „Einstiegsdroge“ bieten Rechtsrock und die verschiedenen, innerhalb der extremen Rechten verbreiteten Musikstile die Möglichkeit, vor allem Jugendliche anzusprechen und mit der extrem rechten Szene in Berührung zu bringen. Nicht erst seit dem Versuch von Kameradschaftsspektrum und NPD, mittels der so genannten Schulhof CD gezielt Jugendliche über das Medium Musik für ihre politischen Ziele zu interessieren, ist dieser Zusammenhang evident.
Konzerte, der Austausch von CDs, das Eintauchen in ein von der extremen Rechten dominiertes Umfeld sind die ersten Berührungspunkte vieler Jugendlicher mit dieser Szene. Über die nationalistischen, rassistischen und antisemitischen Texte werden wichtige Botschaften der extremen Rechten verbreitet.
Die Durchführung von Musikveranstaltungen der extremen Rechten stellt somit eine aktive Werbung für die Ziele der Szene dar und lässt die extreme Rechte als attraktive Gestalterin jugendkultureller Freizeitangebote erscheinen.
In zahlreichen Regionen der Bundesrepublik Deutschland stellen solche Veranstaltungen die herausragenden und deshalb besonders beliebten Möglichkeiten der Freizeitgestaltung dar.
Fragen und Antworten7
Wie viele Musikveranstaltungen der extremen Rechten fanden im zweiten Quartal 2006 im Bundesgebiet statt (bitte aufschlüsseln nach Bundesländern, Orten und Datum, Musikgruppen, Liedermachern)?
Im zweiten Quartal 2006 fanden im Bundesgebiet rund 50 rechtsextremistische Skinhead-Konzerte und 5 Liederabende statt.
Eine vollständige und detaillierte Auflistung aller dieser Veranstaltungen nach den in der Frage genannten Kriterien kann nicht veröffentlicht werden, da die rechtsextremistische Szene aus dieser Veröffentlichung Rückschlüsse auf den Erkenntnisstand der Sicherheitsbehörden ziehen könnte.
Bei wie vielen der in Frage 1 aufgeführten Musikveranstaltungen trat die NPD als Mitveranstalter/-organisator auf, und welche Kameradschaften traten als (Mit-)Veranstalter in Erscheinung?
Erkenntnisse zu Veranstaltern oder Mitorganisatoren rechtsextremistischer Musikveranstaltungen liegen den Sicherheitsbehörden nicht in allen Fällen vor.
Überwiegend treten weiterhin Aktivisten der regionalen Skinhead-Szenen sowie Kameradschaften teilweise auch rechtsextremistische Parteien wie die NPD oder JN-Untergliederungen als (Mit-)Organisatoren der Konzerte in Erscheinung.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Von wie vielen Besuchern wurden die einzelnen Konzertveranstaltungen besucht (bitte nach Veranstaltungen aufschlüsseln)?
Die in der Antwort auf Frage 1 erwähnten Skinhead-Konzerte wurden von insgesamt etwa 6 000 Teilnehmern besucht. Die durchschnittliche Besucherzahl lag bei ca. 120 Personen je Veranstaltung.
Die fünf Liederabende wurden von etwa 300 Personen, also durchschnittlich ca. 60 Teilnehmern besucht.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Wie viele Konzerte der extrem rechten Szene wurden im zweiten Quartal 2006 von der Polizei aufgelöst?
Im zweiten Quartal 2006 wurden 14 Konzerte von der Polizei aufgelöst.
Wie viele Konzerte der extrem rechten Szene wurden im zweiten Quartal 2006 im Vorfeld verboten?
11 Konzerte wurden im zweiten Quartal 2006 im Vorfeld verboten bzw. durch präventive Maßnahmen der Sicherheitsbehörden verhindert.
Welche rechtsextremistischen Straftaten, insbesondere Gewalttaten, wurden im zweiten Quartal 2006 in unmittelbarem Zusammenhang mit Musikveranstaltungen der extremen Rechten, im Vorfeld, nach den Veranstaltungen oder aus den Veranstaltungen heraus begangen (bitte nach Art der Straftaten auflisten)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine detaillierten Angaben vor.
Wurden im Rahmen von Konzerten der extremen Rechten im zweiten Quartal 2006 Tonträger von der Polizei beschlagnahmt; wenn ja, welchen Inhalts waren diese Tonträger, und in welcher Stückzahl wurden sie beschlagnahmt (bitte nach Bundesländern, Ort und Datum auflisten)?
Im Rahmen von 2 Veranstaltungen in Bayern wurden nach polizeilichen Erkenntnissen 101 Tonträger wegen Verdachts einer Straftat nach § 86a des Strafgesetzbuches (StGB) (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) sichergestellt.