[Deutscher Bundestag Drucksache 16/4392
16. Wahlperiode 28. 02. 2007 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Brigitte Pothmer, Dr. Thea Dückert,
Priska Hinz (Herborn), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN
– Drucksache 16/4116 –
Ziele des Bundes für den Europäischen Sozialfonds in der Förderperiode
2007 bis 2013
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit dem Jahr 2007 beginnt eine neue Förderperiode des Europäischen
Sozialfonds (ESF), die den Zeitraum bis 2013 umfasst. Mit der Verordnung des Rates
vom 11. Juli 2006 mit allgemeinen Bestimmungen über die Strukturfonds und
der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006
über den Europäischen Sozialfonds wurde im Vergleich zur abgelaufenen
Förderperiode ein neues Schwerpunktsystem entwickelt, das von Bund und
Ländern in ihren Programmen zur Verwendung der ESF-Mittel beachtet
werden muss. Mittel des Europäischen Sozialfonds haben in der Vergangenheit den
Handlungsspielraum von Bund und Ländern erheblich erweitert. Allein im
Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales standen
in der Förderperiode 2000 bis 2006 durch den ESF zusätzlich 3,5 Mrd. Euro für
Arbeitsmarktpolitik zur Verfügung.
Die umfangreichen Fördermittel der EU können in der jetzt begonnenen
Förderperiode den EU-Verordnungen zufolge dazu genutzt werden, um innovative
Förderansätze zu ermöglichen und zu unterstützen, und dies in so
unterschiedlichen Bereichen wie zum Beispiel dem besseren Zugang zum Arbeitsmarkt für
besonders Benachteiligte, der Erhöhung der Beteiligung am Arbeitsmarkt von
Älteren, dem verbesserten Zugang von Frauen zu Beschäftigung oder der
Reform der Aus- und Weiterbildungssysteme.
Dem ersten Entwurf des Nationalen Strategischen Rahmenplans (NSRP) für
die Bundesrepublik Deutschland zufolge beabsichtigt die Bundesregierung für
die Förderperiode 2007 bis 2013, sich an den in den EU-Verordnungen u. a.
genannten Schwerpunkten „Steigerung der Anpassungs- und
Wettbewerbsfähigkeit von Beschäftigten und Unternehmen“, „Verbesserung der sozialen
Eingliederung von benachteiligten Personen“ sowie „Verbesserung des
Humankapitals“ zu orientieren.
Die Bundesregierung hat trotz bereits begonnener Förderperiode noch kein
operationelles Programm vorgelegt, in dem die Schwerpunkte verbindlich be- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom
27. Februar 2007 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 16/4392 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiodenannt und mit eigenen strategischen Zielen und Handlungsfeldern des Bundes
verbunden werden. Die im Entwurf des NSRP angekündigte Verankerung des
Gender Mainstreamings als Querschnittsthema und die Berücksichtigung der
Erkenntnisse der Gemeinschaftsinitiative EQUAL bezüglich Zielgruppen,
Innovations- und Experimentiermethoden und Einbeziehung von
Nichtregierungsorganisationen sind noch ohne Konkretisierung. Anders als die
operationellen Programme einiger Bundesländer liegt das Programm des Bundes der
EU-Kommission noch nicht zur Prüfung vor, die Förderfähigkeit auf Ebene des
Bundes ist damit trotz bereits begonnener Förderperiode nicht gegeben.
1. In welcher Höhe stehen dem Bund Fördermittel aus dem Europäischen
Sozialfonds (ESF) für die Förderperiode insgesamt und pro Haushaltsjahr
zur Verfügung?
2. In welcher Höhe stehen den einzelnen Bundesländern Fördermittel aus dem
Europäischen Sozialfonds (ESF) für die Förderperiode insgesamt und pro
Haushaltsjahr zur Verfügung?
Antwort zu den Fragen 1 und 2.
Übersicht über die ESF-Mittelausstattung von Bund und Ländern in der Förderperiode 2007 bis 2013:
2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Total
Zielgebiet Konvergenz
Brandenburg 85 006 702 91 615 818 90 751 044 89 814 176 88 802 677 87 713 934 86 545 264 620 249 615
Mecklenburg-Vorpommern 53 443 813 57 708 096 58 862 258 60 039 503 61 240 293 62 465 099 63 714 401 417 473 463
Niedersachsen (Lüneburg) 34 641 313 33 216 638 31 721 120 30 152 494 28 508 435 26 786 552 24 984 390 210 010 942
Sachsen 122 983 549 123 552 419 124 094 850 124 609 558 125 095 215 125 550 456 125 973 867 871 859 914
Sachsen-Anhalt 99 965 489 91 094 535 90 977 514 90 819 374 90 618 517 90 373 299 90 082 024 643 930 752
Thüringen 84 609 245 86 301 430 88 027 458 89 788 007 91 583 768 93 415 443 95 283 752 629 009 103
Bundesprogramm 189 221 632 189 389 821 189 489 050 189 516 491 189 469 234 189 344 282 189 138 541 1 325 569 051
2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Total
Zielgebiet Regionale
Wettbewerbsfähigkeit
und Beschäftigung
Baden-Wurttemberg 35 779 990 36 495 590 37 225 502 37 970 012 38 729 412 39 504 000 40 294 080 265 998 586
Bayern 41 706 737 42 540 872 43 391 689 44 259 523 45 144 714 46 047 608 46 968 560 310 059 703
Berlin 45 192 793 46 096 649 47 018 582 47 958 954 48 918 133 49 896 495 50 894 425 335 976 031
Bremen 11 978 928 12 218 506 12 462 876 12 712 134 12 966 376 13 225 704 13 490 218 89 054 742
Hamburg 12 261 154 12 506 377 12 756 504 13 011 634 13 271 867 13 537 304 13 808 050 91 152 890
Hessen 25 118 118 25 620 480 26 132 890 26 655 547 27 188 658 27 732 431 28 287 080 186 735 204
Niedersachsen 31 891 543 32 529 373 33 179 961 33 843 560 34 520 431 35 210 840 35 915 057 237 090 765
Nordrhein-Westfalen 92 005 687 93 845 803 95 722 719 97 637 175 99 589 918 101 581 716 103 613 351 683 996 369
Rheinland-Pfalz 15 302 923 15 608 982 15 921 161 16 239 584 16 564 376 16 895 664 17 233 577 113 766 267
Saarland 11 633 985 11 866 664 12 103 998 12 346 077 12 592 999 12 844 859 13 101 756 86 490 338
Schleswig-Holstein 13 452 775 13 721 830 13 996 267 14 276 192 14 561 716 14 852 950 15 150 009 100 011 739
Bundesprogramm 290 844 346 296 661 233 302 594 457 308 646 346 314 819 274 321 115 660 327 537 973 2 162 219 289
Deutschland Gesamt 1 297 040 722 1 312 591 116 1 326 429 900 1 340 296 341 1 354 186 013 1 368 094 296 1 382 016 375 9 380 654 763
Quelle: Nationaler Strategischer Rahmenplan
Anm.: Die ESF-Mittel des Bundes werden in einem einzigen zielgebietsübergreifenden Programm umgesetzt.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/43923. Nach welchen Kriterien erfolgte die Aufteilung der ESF-Mittel zwischen
Bund und Ländern?
Von den insgesamt im Ziel Konvergenz für 2007 bis 2013 zur Verfügung
stehenden Strukturfondsmitteln hat der Bund für den ESF den gleichen prozentualen
Anteil wie in der Förderperiode 2000 bis 2006 beansprucht. Davon hat der
Bund den neuen Ländern 200 Mio. Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt. Die
Konvergenzländer haben einen Verteilungsschlüssel für die Aufteilung der
Konvergenzmittel auf die Länder erarbeitet und in einem weiteren Schritt dann
die länderspezifische Aufteilung auf die Bereiche EFRE und ESF
vorgenommen.
Im Zielgebiet „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ wurden
die Gesamtmittel zunächst hälftig auf den EFRE und ESF aufgeteilt, dann die
ESF-Mittel hälftig auf Bund und Länder. Zur Verteilung des ESF auf die
Länder haben diese einen indikatorengestützen Verteilungsschlüssel erarbeitet.
Der Bund hat sich bereit erklärt, den Verlust des Ziel-1-Übergangsstatus von
(Ost)Berlin zu kompensieren und von seinen ESF-Mitteln 150 Mio. Euro zzgl.
Deflatorausgleich Berlin zur Verfügung gestellt.
In der Förderperiode 2000 bis 2006 hatte der ESF einen Anteil von etwa
65 Prozent an allen Strukturfondsmitteln in Westdeutschland (bisheriges Ziel 2
und 3 und EQUAL). Der jetzige Anteil von 50 Prozent bedeutet also einen
deutlichen Rückgang an ESF-Mitteln bei Bund und Ländern.
4. Wie verteilen sich die Fördermittel des ESF, die dem Bund für die neue
Förderperiode zur Verfügung stehen, auf die Zuständigkeiten der einzelnen
Bundesministerien?
An der Umsetzung des ESF-Bundesprogramms sind unter Federführung des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales die Ressorts Bundesministerium
für Wirtschaft und Technologie, Bundesministerium für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend, Bundesministerium für Bildung und Forschung und
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung beteiligt. Im
Operationellen Programm werden die Bundes-ESF-Mittel nicht nach Ressorts
aufgeschlüsselt, sondern nach Schwerpunkten und Zielgebieten. Die indikative
Gewichtung der Schwerpunkte ist in der folgenden Tabelle dargestellt:
Tabelle: Indikative Gewichtung der Prioritäten bezogen auf die ESF-Mittel des
Bundes
Priorität Zielgebiet Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung Prozent
1 Anpassungsfähigkeit und Unternehmergeist 30
2 Verbesserung des Humankapitals 23
3 Beschäftigung und soziale Integration 37
4 Transnationale Maßnahmen 6
5 Technische Hilfe 4
Zielgebiet Konvergenz
6 Anpassungsfähigkeit und Unternehmergeist 39
7 Verbesserung des Humankapitals 21
8 Beschäftigung und soziale Integration 28
9 Transnationale Maßnahmen 8
10 Technische Hilfe 4
Drucksache 16/4392 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode5. In welcher Höhe sind für die Verwendung der Fördermittel des ESF
nationale Kofinanzierungsmittel notwendig, und in welchem Umfang sind diese
in Bezug auf die ESF-Mittel, die dem Bund zur Verfügung stehen, bereits in
den Einzelhaushalten der betroffenen Bundesministerien eingestellt?
Zur nationalen Kofinanzierung können Mittel der öffentlichen Haushalte
ebenso wie private Mittel berücksichtigt werden.
In den Konvergenzregionen beträgt der Interventionssatz 75 Prozent, d. h. eine
nationale Kofinanzierung ist in Höhe von 25 Prozent erforderlich. Im
Zielgebiet regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung beträgt der
Interventionssatz 50 Prozent, d. h. es müssen nationale Mittel im Umfang von weiteren
50 Prozent aufgebracht werden. Bei den transantionalen Maßnahmen ist ein um
10 Prozent erhöhter Interventionssatz möglich, dementsprechend reduziert sich
hier die erforderliche nationale Kofinanzierung entsprechend.
Es wird durch alle an der Umsetzung des ESF-Bundesprogramms beteiligten
Stellen sichergestellt, dass ausreichend Kofinanzierungsmittel für die geplanten
Maßnahmen zur Verfügung stehen, unabhängig davon, ob und in welchem
Umfang sie in den Einzelhaushalten speziell hierfür eingestellt wurden bzw.
werden.
6. Wann beabsichtigt die Bundesregierung das operationelle Programm (OP)
des Bundes für die Verwendung der ESF-Mittel des Bundes für 2007
bis 2013 vorzulegen?
Der Entwurf des ESF-Bundesprogramms steht seit dem 5. Februar auf der
Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur öffentlichen
Konsultation. Es ist bis zum 6. März 2007 offiziell bei der Kommission
einzureichen.
7. Welche Bundesministerien sind an der Erarbeitung des OP des Bundes
beteiligt und welches ist insgesamt federführend?
Siehe Antwort zu Frage 4.
8. Wann und wie wurden die Sozialpartner, regionale und lokale Behörden wie
z. B. die Arbeitsgemeinschaften sowie Akteure der Gleichstellungs-,
Integrations-, Bildungs- und Umweltpolitik beteiligt?
a) Wie wurden diese Partner ausgesucht?
b) Wie viele Konsultationen fanden mit den Partnern statt?
c) Wie sind die Stellungnahmen der Partner in das OP eingeflossen?
Kann die Bundesregierung dazu Beispiele nennen?
d) Wurden die Partner über das Ergebnis informiert?
e) Wird die Bundesregierung auch in Zukunft einen Begleitausschuss für
die ESF-Bundesprogramme einrichten, in dem die Partner regelmäßig
über die Umsetzung der Programme informiert werden?
Es gab seit Anfang 2006 mehrere Gesprächsrunden mit den bisher in den
Begleitausschüssen vertretenen Sozialpartnern und
Nichtregierungsorganisationen. BMAS hat als Hilfestellung für diese Partner bereits im Februar 2006 ein
Arbeitspapier zum Prinzip der Partnerschaft beim ESF in der neuen
Strukturfondsförderperiode 2007 bis 2013 mit einer Beschreibung der verschiedenen
Beteiligungsmöglichkeiten erstellt. Dieses Arbeitspapier wurde den Partnern
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/4392zur Verfügung gestellt. Darin werden die Beteiligungsmöglichkeiten
unterschieden nach Programmebene (Beteiligung am OP-Begleitausschuss),
Umsetzung von einzelnen Projekten (Projektträgerschaft) und der gemeinsamen
Konzeption von Maßnahmen (geteilte Programmverantwortung).
Die Partner waren aufgefordert, Vorschläge zur Erarbeitung des Bundes-OPs zu
machen. Die Vorschläge sind eingeflossen in den Entwurf des OP. Der Entwurf
des OP enthält auch ein Kapitel zur Strategie für die Partnerschaft. Darüber
hinaus können alle Interessierten zum OP-Entwurf Stellung nehmen, da der
Entwurf zur öffentlichen Konsultation bis zum 23. Februar ins Internet des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales eingestellt worden ist. Diese
Stellungnahmen werden ausgewertet und fließen dann in die das bei der
Europäischen Kommission einzureichende OP ein. Das an die Kommission
übermittelte OP wird dann ebenfalls ins Internet gestellt.
Ein neuer Begleitausschuss ist spätestens drei Monate nach Genehmigung des
OP gemäß Artikel 63 der Allgemeinen Verordnung 1083/2006 einzurichten, der
die in Artikel 65 der Allg. VO aufgeführten Aufgaben wahrnehmen wird.
9. In welcher Form und wann wird der Deutsche Bundestag über das OP des
Bundes unterrichtet?
Dem Deutschen Bundestag wird das OP nach Genehmigunng durch die
Europäische Kommission in gedruckter Form zur Verfügung gestellt. Grundsätzlich
steht der Entwurf des Operationellen Programms allen Interessierten auf der
Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales allerdings auch
schon jetzt zur Verfügung.
10. Wann rechnet die Bundesregierung mit Abschluss der Prüfung des OP des
Bundes durch die EU Kommission und mit dem Beginn der Förderung in
der neuen Förderperiode auf Bundesebene?
Der Beginn der Förderungen für die neue Förderperiode ist nicht abhängig von
der Kommissionsentscheidung über das ESF-Bundesprogramm und auch nicht
von der Vorlage des OP bei der Kommission. Vielmehr ist für den Beginn der
Förderfähigkeit der Artikel 56 der Allgemeinen Verordnung einschlägig, der
den allgemeinen Beginn für Förderungen aus den Strukturfonds auf den
1. Januar 2007 festlegt.
Mit der Genehmigung des Programms wird im Herbst 2007 gerechnet. Die
Mittel aus dem ESF fließen erst nach der Genehmigung durch die Europäische
Kommission.
11. Entstehen durch das Auseinanderfallen des Beginns der Förderung auf
Bundesebene und des Beginns der Förderperiode des ESF Verzögerungen
oder andere Nachteile für bereits geplante bzw. beantragte
Förderprojekte?
Nein, siehe Antwort zu Frage 10.
12. Gehen durch das Auseinanderfallen des Beginns der Förderung auf
Bundesebene und des Beginns der Förderperiode Mittel des ESF verloren,
die ansonsten hätten genutzt werden können?
Nein.
Drucksache 16/4392 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode13. Welche Schwerpunkte hat die Bundesregierung für die neue
Förderperiode auf Bundesebene gewählt, und wie adressieren diese Schwerpunkte
die im Nationalen Beschäftigungsplan analysierten Defizite?
In der neuen Förderperiode sollen die Programme insbesondere stärker
strategisch auf die Ziele von Lissabon ausgerichtet werden. Das heißt zugleich, dass
es im OP keine Maßnahmenebene mehr geben wird mit einer detaillierten
Beschreibung der einzelnen Förderungen. Dies eröffnet über die Gesamtlaufzeit
des Programms von mehr als 7 Jahren Flexibilitätsspielräume, um auf
geänderte Rahmenbedingungen und Bedarfe flexibel reagieren zu können ohne
langwierige formale Änderungsprozeduren mit der Kommission.
Für die ESF-Strategie sind insbesondere die Leitlinien und Empfehlungen im
Rahmen der Europäischen Beschäftigungsstrategie und die relevanten
Strategien der Gemeinschaft im Bereich der sozialen Eingliederung, der
Nichtdiskriminierung, der Förderung der Gleichstellung und der allgemeinen und
beruflichen Bildung zu berücksichtigen. Zugleich muss das ESF-Bundesprogramm
mit den Zielsetzungen des Nationalen Reformprogramms und dem Nationalen
Strategischen Rahmenplan übereinstimmen.
Bund und Länder haben sich bei der gemeinsamen Erarbeitung des Nationalen
Strategischen Rahmenplans auf einheitliche Prioritäten für die neue
Förderperiode beim ESF verständigt. Diese sind:
● Steigerung der Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit von Beschäftigten
und Unternehmen,
● Verbesserung des Humankapitals,
● Verbesserung der Arbeitsmarktchancen und Integration benachteiligter
Personen,
● sowie Technische Hilfe,
● optional: Transnationale Maßnahmen als eigener Schwerpunkt oder
Querschnittsthema.
Im ESF-Bundesprogramm wird es u. a. in Fortführung der mit der
Gemeinschaftsinitiative EQUAL gemachten Erfahrungen einen eigenen Schwerpunkt
für transnationale Maßnahmen geben. Die Prioritäten sind nach Zielgebieten
getrennt auszuweisen.
Diese zwischen Bund und Ländern abgestimmte Struktur der Programme
erhöht die Transparenz der Förderungen von Bund und Ländern, erleichtert die
Orientierung angesichts der vielfältigen Förderansätze beim ESF und
erleichtert die Berichterstattung auf nationaler Ebene zum ESF in Deutschland
insgesamt.
14. Welche Bundesministerien sind für die jeweiligen Schwerpunkte
federführend?
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist federführend für das gesamte
Programm. Es gibt keine Federführung anderer Ressorts für einzelne
Schwerpunkte. Allerdings wurde bei der Erstellung des Programms versucht, die
Bandbreite der Förderungen einzelner Ressorts vorrangig einem einzigen
Schwerpunkt zuzuordnen. So werden die Förderungen des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Technologie dem 1. Schwerpunkt, die des Bundesministeriums
für Bildung und Forschung dem 2. Schwerpunkt, und die des
Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und des Bundesministeriums
für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung dem 3. Schwerpunkt zugeordnet. Das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales fördert in allen Schwerpunkten.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/439215. Mit welchen Aktionen und Maßnahmen werden die einzelnen
Schwerpunkte über die Einzeljahre der Förderperiode hinweg untersetzt, und wie
verteilen sich die bisher geplanten Aktionen und Maßnahmen auf die
Bundesministerien?
Im OP werden die Schwerpunkte beschrieben, nicht Maßnahmen oder Projekte
(s. auch Antwort zu Frage 14). Die Mittelausstattung zu den Schwerpunkten
erfolgt über den gesamten Förderzeitraum, eine jährliche Aufschlüsselung erfolgt
nur nach den Zielgebieten.
16. Kann die Bundesregierung konkret beschreiben, wie sie die in der
Verordnung der allgemeinen Bestimmungen über die Strukturfonds geforderte
Gleichstellung von Männern und Frauen in den einzelnen Schwerpunkten
umgesetzt hat (Artikel 16; EG Nr. 1083/2006 vom 11. Juli 2006), und wo
findet der Abbau von Diskriminierung in den einzelnen Schwerpunkten
seinen Niederschlag?
Das OP beschreibt die Strategie der Bundesregierung zur Gleichstellung von
Frauen und Männern. Spezifische Förderungen zum Gender Mainstreaming und
zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie werden im Schwerpunkt 3
gebündelt. Sie können inhaltlich das gesamte Spektrum des Programms
umfassen. Damit soll eine größere Sichtbarkeit spezifischer Förderungen erreicht
werden. Darüber hinaus sind spezifische Förderungen zur Gleichstellung von
Frauen und Männern auch in den anderen Schwerpunkten nicht
ausgeschlossen, wenn dies aus Verwaltungsvereinfachungsgründen sinnvoll ist.
Chancengleichheit als Querschnittsthema konzentriert sich auf die Verankerung
dieses Zieles innerhalb des gesamten Systems der Implementierung, also von
der Planung über die Umsetzung, Begleitung und Bewertung von ESF-
geförderten Maßnahmen über das gesamte Programm. Es wird angestrebt, dass der
Frauenanteil an allen Geförderten 50 Prozent beträgt. Das Monitoringsystem
wird künftig – soweit machbar und sinnvoll – grundsätzlich
geschlechtsspezifische Daten ausweisen.
17. Finden die Verbesserung des Zugangs von Frauen zu Beschäftigung und
der Abbau direkter oder indirekter Ursachen des geschlechtsspezifischen
Lohngefälles Berücksichtigung, und wenn ja, in welcher konkreten Form?
Die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern wird ein vorrangiges
Förderziel im ESF-Bundesprogramm bleiben. Dazu zählen Maßnahmen zur
besseren Beteiligung von Frauen an betrieblichen Qualifizierungen, Maßnahmen
zur Erweiterung des Berufswahlspektrums von Frauen und Männern z. B. durch
Fortsetzung bereits laufender Maßnahmen wie den Girl’s Day und die Initiative
„Neue Wege für Jungs“. Des Weiteren werden Vorhaben zur besseren
Vereinbarkeit von Beruf und Familie, durch welche auch das geschlechtsspezifische
Lohngefälle angegangen wird, unterstützt sowie die berufliche Integration von
Migrantinnen und spezifische Ansätze zur Erhöhung der Gründungsaktivitäten
von Frauen.
Drucksache 16/4392 – 8 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode18. Werden die Erkenntnisse der Gemeinschaftsinitiative EQUAL der
vergangenen Förderperiode in der neuen Förderperiode berücksichtigt und im
operationellen Programm des Bundes weiterentwickelt?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen aus dem alten EQUAL-Programm
beabsichtigt die Bundesregierung fortzuführen?
b) Wenn nein, wird die Bundesregierung im Rahmen der ESF-Förderung
die bessere soziale und berufliche Eingliederung von Personen mit
Migrationshintergrund, die Qualifizierung von Asylbewerbern, die
ausbildungs- oder berufsbezogene Sprachausbildung und den Abbau
von Diskriminierung beim Zugang zum Arbeitsmarkt fördern?
Die Durchführung der Gemeinschaftsinitiative EQUAL läuft 2008 aus.
In der neuen Förderperiode werden keine Maßnahmen oder Einzelprojekte aus
der Gemeinschaftsinitiative fortgeführt. Vielmehr erwartet auch die Europäische
Kommission die weitere Berücksichtigung der Grundprinzipien: Innovation,
Transnationalität, Partnerschaft und Gender Mainstreaming bei der Umsetzung
des ESF in der neuen Förderperiode. Diese Prinzipien wurden im Entwurf des
OP berücksichtigt.
Für die neue Förderperiode werden Maßnahmen vorbereitet, sowohl mit
transnationaler Ausrichtung als auch auf nationaler Ebene, in die die bisher mit
EQUAL gemachten Erfahrungen einfliessen. So wird gegenwärtig im
Bundesministerium für Arbeit und Soziales ein Programm vorbereitet zur
Unterstützung der beruflichen Eingliederung von Geduldeten, dass anknüpft an
Erfahrungen von EQUAL-Entwicklungspartnerschaften zugunsten von Asylbewerbern.
Der ESF hat auch bisher schon über die Projekte im Rahmen von EQUAL
hinaus, einen deutlichen Akzent auf die berufliche Integration von Migranten
gelegt. Dazu zählen die berufsbezogenen Sprachkurse im Rahmen der ESF-
BA-Richtlinie, die künftig unter dem Dach des Bundesamtes für Migration und
Flüchtlinge (BAMF) gebündelt werden, um auch den großen Kreis der
Leistungsberechtigten nach dem SGB II mit einbeziehen zu können; verschiedene
Programme der beteiligten Ressorts zur Verbesserung der Startchancen für
benachteiligte Jugendliche, die Kompetenzagenturen, der noch aus Mitteln der
laufenden Förderperiode gestartete Wettbewerb im Rahmen des
Bundesprogramms „Soziale Stadt“, das Bundesprogramm XENOS, das
Akademikerprogramm zur beruflichen Eingliederung von Spätaussiedlerinnen und
Spätaussiedlern, jüdischen Kontingentflüchtlingen und Asylberechtigten. Im
Zusammenhang mit der Erarbeitung des „Nationalen Integrationsplans“ werden die
Fördermöglichkeiten des ESF daraufhin überprüft, inwieweit sie einen Beitrag
zur beruflichen Integration von Migranten und Migrantinnen leisten können.
19. In welcher Form werden in der neuen Förderperiode transnationale
Zusammenarbeit und Kooperation auf Bundesebene gefördert werden, und
mit welchen Aktionen und Maßnahmen werden sie in den einzelnen
Schwerpunkten umgesetzt?
Transnationale Maßnahmen sind im ESF-Bundesprogramm ein eigener
Schwerpunkt, um auch die Möglichkeiten des um 10 Prozent erhöhten
Interventionssatzes zu nutzen (s. auch Antwort zu Frage 5). Das Bundesministerium
für Arbeit und Soziales wird ab 2008 eine eigene Projektförderung dazu
auflegen, aber auch in den beteiligten Ressorts gibt es weitere Überlegungen zu
transnationalen Aktivitäten. In Ergänzung zu den EU-Bildungsprogrammen
plant BMF bspw. Maßnahmen zur Förderung der Mobilität in der Aus- und
Weiterbildung. Die Förderung transnationaler Maßnahmen ist auch in den
anderen Schwerpunkten möglich, allerdings dort zu den üblichen
Interventionssätzen.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 9 – Drucksache 16/439220. Welche Maßnahmen zur Schließung der Ausbildungsplatzlücke plant die
Bundesregierung, bei denen ESF-Mittel genutzt werden?
Welche Rolle spielt dabei die Förderung der Verbundausbildung?
Zentrales Ziel ist die Absicherung und qualitative Verbesserung eines
ausreichenden Angebots an Ausbildungsplätzen für alle ausbildungswilligen
Jugendlichen. Die Sicherung einer ausreichenden Zahl von Ausbildungsplätzen wird
auch zu Beginn der neuen Förderperiode noch in erheblichem Umfang
erforderlich sein. Auch in den kommenden Jahren ist vor allem in den alten Ländern
mit einer weiterhin hohen Nachfrage nach Ausbildungsplätzen zu rechnen.
Zugleich werden Qualitätsverbesserungen im Ausbilungssystem einen höheren
Stellenwert erhalten. Im Rahmen des ESF-kofinanzierten
Ausbildungsstrukturprogramms JOBSTARTER sowie der Projekte aus dem Ende 2007 auslaufenden
STARregio werden unterschiedliche regionale Ansätze zur Verbesserung der
Situation des Ausbildungsstellenmarktes gefördert. Im Rahmen des Programms
JOBSTARTER können die Antragsteller – je nach regionalem Bedarf –
unterschiedliche Maßnahmen vorsehen. Dabei ist die Förderung der
Verbundsausbildung, insbesondere zur Nutzung des Ausbildungspotenzials kleiner und
mittlerer Betriebe ein wesentlicher Programminhalt. Das Programm JOBSTARTER
wird in der Förderperiode 2007 bis 2013 fortgesetzt.
Das BMWi fördert seit dem 1. Januar 2007 für zunächst 3 Jahre die
„Passgenaue Vermittlung Auszubildender an ausbildungswillige Unternehmen“. Mit
Hilfe dieses Programms sollen die Handwerks- sowie Industrie- und
Handelskammern die erforderliche Beratungsleistung an ausbildungswillige
Unternehmen in Form der Durchführung von Bewerbungsgesprächen und der
Vorauswahl geeigneter Bewerberinnen und Bewerber erbringen. Damit soll zugleich
die Ausbildungsbereitschaft der Betriebe erhöht und die Abbrecherquote
gesenkt werden
Zur Schließung der Ausbildungsplatzlücke engagieren sich zudem die Länder
mit ihren eigenen ESF-Programmen.
21. Werden in der neuen Förderperiode ESF-Mittel zur Stärkung der
Berufsorientierung und Berufsberatung eingesetzt?
Falls ja, wie und wo?
Die Verbesserung der Ausbildungsreife, der Berufsorientierung und der
Vorbereitung junger Menschen auf Ausbildung und Beruf ist eine zentrale bildungs-
und berufsbildungspolitische Zielsetzung. Hier geht es nicht in erster Linie um
zusätzliche Förder- und Qualifizierungsangebote, sondern um qualitativ-
inhaltliche und strukturelle Verbesserungen. Dabei werden seitens
Bundesministeriums für Bildung und Forschung zwei Linien verfolgt:
– Das speziell für die Berufsorientierung geschaffene Bundesprogramm
„Schule-Wirtschaft/Arbeitsleben“ (SWA) wird schon in der Förderperiode
2000 bis 2006 ESF-kofinanziert. Mit SWA finanziert die Bundesregierung
innovative Projekte, um Schülerinnen und Schülern den Übergang von der
Schule in den Beruf zu erleichtern und eine bessere Berufsorientierung zu
ermöglichen. Ziel ist es, Jugendlichen bereits während der Schulzeit
vertiefte Einblicke in die Arbeits- und Berufswelt zu geben und Betriebe für die
Ausbildung zu motivieren. Die Projekte berücksichtigen u. a.
Hauptschülerinnen und Hauptschüler sowie benachteiligte Jugendliche und
Migrantenkinder, um deren Bildungserfolg stärker zu unterstützen. Insgesamt sind laut
wissenschaftlicher Begleitung bisher über 80 000 Schülerinnen und Schüler
in 1 700 Schulen zusammen mit 5 000 Betrieben als Kooperationspartner
beteiligt. Für die neue ESF-Förderperiode arbeitet das BMBF derzeit an
Drucksache 16/4392 – 10 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeStrategien, um gemeinsam mit den Ländern die Ergebnisse des Programms
möglichst flächendeckend und effizient zu transferieren.
– Aufbauend auf den Ergebnissen des Ende 2006 ausgelaufenen BQF-
Programms („Kompetenzen fördern – Berufliche Qualifizierung für Zielgruppen
mit besonderem Förderbedarf“) beabsichtigt das (BMBF), mit einem neuen
Programm ab 2007 die strukturelle Verbesserung des regionalen
Übergangsmanagements Schule – Berufsausbildung weiter voranzutreiben und dadurch
die beruflichen Einstiegs- und Integrationschancen vor allem von
leistungsschwächeren Jugendlichen und Jugendlichen mit Migrationshintergrund zu
verbessern (s. hierzu auch Antwort zu Frage 23). Dieses Programm soll mit
ESF-Mitteln der neuen Förderperiode kofinanziert werden
22. Für welche Maßnahmen zur Senkung der Jugendarbeitslosigkeit werden
ESF-Mittel in der neuen Förderperiode eingesetzt werden?
Die Arbeitslosenstatistik und einschlägige Untersuchungen belegen eindeutig,
dass die fehlende oder unzureichende Berufsausbildung vieler junger
Menschen eine der Hauptursachen der Jugendarbeitslosigkeit darstellt. Es bleibt
daher eine zentrale bildungs- und berufsbildungspolitischen Zielsetzung der
Bundsregierung, allen jungen Menschen, die dies anstreben und die
erforderlichen Voraussetzungen erfüllen, eine Ausbildungs- bzw.
Qualifizierungsmöglichkeit zu eröffnen.
Für eine dauerhafte Integration Jugendlicher in das Beschäftigungssystem sind
sowohl präventive Maßnahmen zum Erreichen von Bildungs- und
Berufsabschlüssen als auch reintegrative Maßnahmen zum Nachholen von
Bildungsabschlüssen notwendig. Vor diesem Hintergrund und ausgehend von
entsprechenden Empfehlungen des Innovationskreises Berufliche Bildung, beabsichtigt das
Bundesministerium für Bildung und Forschung, ab 2007 mit ESF-Mitteln zwei
neue Programme in folgenden Schwerpunktbereichen aufzulegen:
– Zum einen soll in einem neuen Programm das regionale
Übergangsmanagement an der Schnittstelle zwischen Schule und Berufsausbildung strukturell
verbessert und dadurch die berufliche Integration vor allem von
Jugendlichen mit schlechteren Startchancen gefördert werden. Ziel ist es, die
vielfältigen, bisher nebeneinander stehenden Förderangebote stärker regional zu
verknüpfen und dazu regionale Kooperationsformen bis hin zu institutionell
abgesicherten Netzwerken an verschiedenen Modellstandorten exemplarisch
zu entwickeln und zu erproben.
– Wesentliche Zielsetzung des zweiten neuen BMBF-Programms wird es sein,
die Arbeitsmarktchancen von an- und ungelernten jungen Erwachsenen
durch die Schaffung individueller, flexibler und modular aufgebauter
Qualifizierungswege nachhaltig zu verbessern (beschäftigungsbegleitende
Nachqualifizierung) und ihnen dadurch eine „zweite Chance“ zu eröffnen. Dazu
sollen an mehreren ausgewählten Modellstandorten auf die regionalen/
lokalen Bedürfnisse abgestimmte Konzepte der Kombination von Arbeit und
Qualifizierung entwickelt und erprobt werden.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bereitet eine
Anschlussförderung seiner Programme für besonders benachteiligte
Jugendliche vor: Benachteiligte Jugendlichen werden derzeit bundesweit in
Kompetenzagenturen mit Hilfe von Case Management und unter Nutzung der zur
Verfügung stehenden lokalen Strukturen persönlich und individuell so motiviert
und qualifiziert, dass ihre soziale und berufliche Integration gelingen kann; ein
vergleichbarer fachlicher Ansatz mit „harten“ Schulverweigerern wird im ESF-
Bundesprogramm „Schulverweigerung – die zweite Chance“ präventiv genutzt.
Zudem ist die Fortsetzung der Mikroprojektförderung in sozialen Brennpunk-
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 11 – Drucksache 16/4392ten im Rahmen des Programmes „Lokales Kapital für Soziale Zwecke (LOS)“
geplant, welches insbesondere benachteiligte Jugendliche aktivieren soll.
23. In welcher Form wird lebenslanges Lernen und berufliche Weiterbildung
etwa durch die Verbesserung der Systeme der Aus- und Weiterbildung
oder durch Maßnahmen zur Erhöhung der Teilnahme von Unternehmen
und Individuen an beruflicher Weiterbildung in der neuen Förderperiode
gefördert?
Die Bundesregierung hat sich, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, die
Etablierung der Weiterbildung als vierte Säule des Bildungssystems zum Ziel gesetzt.
Wichtige Schritte zur Erreichung dieses Zieles sind die Verbesserung der Aus-
und Weiterbildungssysteme sowie die Erhöhung der beruflichen
Weiterbildungsbeteiligung. Dementsprechend wird im Rahmen der Programmplanung
des ESF-Bundesprogramms auch eine Erhöhung der Weiterbildungsbeteiligung
verfolgt.
Um Handlungsoptionen für die Zukunft der Weiterbildung in Deutschland zu
entwickeln, wurden hochrangige Expertinnen und Experten aus Wissenschaft
und Praxis in den Innovationskreis Weiterbildung berufen. Dessen Aufgabe ist
es, bis zum Sommer 2007 Empfehlungen für die Stärkung der Weiterbildung zu
erarbeiten. Der Innovationskreis beschäftigt sich mit den
Themenschwerpunkten Verknüpfung formalen und informellen Lernens, der Entwicklung und dem
Ausbau von Strukturen zur Etablierung von Dienstleistungen für das
Lebenslange Lernen auf regionaler Ebene sowie der Gestaltung von Private-Public-
Partnership-Instrumenten. Zudem werden der Weiterbildungsbedarf
hinsichtlich des Anwenderpotenzials und der wirtschaftlichen Nutzung im Bereich der
Schlüsseltechnologien sowie die Anerkennung und Anrechnung von außerhalb
der Hochschule erworbenen Kompetenzen und Kenntnissen als
Themenschwerpunkte behandelt. Hier stehen insbesondere eine Verbesserung der
Durchlässigkeit des Bildungssystems im Blickpunkt. Anhand der
Empfehlungen des Innovationskreises wird geprüft werden, inwieweit auch
Förderschwerpunkte für den Einsatz des ESF in diesem Bereich gesetzt werden können.
Daneben werden seitens BMBF durch sowohl entwicklungs- als auch
forschungsorientierte Ansätze die Rahmenbedingungen für das Lebenslange Lernen
und die berufliche Aus- und Weiterbildung verbessert.
Lernende Regionen
Gemeinsam mit den Ländern und kofinanziert aus dem Europäischen
Sozialfonds fördert in der ESF-Periode 2000 bis 2006 das BMBF bundesweit über 70
Lernende Regionen, in denen sich die Akteure aus Bildung und benachbarten
Politikfeldern in modellhafter Weise vernetzen und intensiv zusammen
arbeiten. Die Notwendigkeit der Initiierung nachfolgender Förderprogramme wird
sich aus den Ergebnissen dieses Programms erschließen.
Arbeiten – Lernen – Kompetenzen entwickeln – Innovationsfähigkeit in einer
modernen Arbeitswelt
Das „lernende“ Forschungs- und Entwicklungsprogramm
„Innovationsfähigkeit in einer modernen Arbeitswelt“, wird im Jahr 2007 ausgeweitet um
Themenstellungen, die sich mit der Verbesserung der Systeme zur Erhöhung der
Weiterbildungsbeteiligung von Unternehmen und Individuen befasst. Unter
dem erweiterten Titel „Arbeiten – Lernen – Kompetenzen entwickeln –
Innovationsfähigkeit in einer modernen Arbeitswelt“ soll insbesondere dazu
beigetragen werden, dass
Drucksache 16/4392 – 12 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode● Menschen ihr Können, ihre Kreativität und ihre Motivation in die
Arbeitswelt einbringen und ihre Kompetenzen dort auch (weiter)entwickeln.
● Unternehmen die Voraussetzungen für erfolgreiche
Kompetenzentwicklungen schaffen und damit zur Quelle neuer Ideen, erfolgreicher Produkte und
neuer Beschäftigung werden.
● Netzwerke und Zusammenarbeit gestaltet werden, die Marktchancen und
Beschäftigungsmöglichkeiten eröffnen.
Damit sollen Erkenntnislücken geschlossen, Veränderungsprozesse ermöglicht
und politische Entscheidungen sachgerecht vorbereitet werden.
Dieses neue Programm löst das bisherige Rahmenkonzept „Innovative
Arbeitsgestaltung – Zukunft der Arbeit“ und das im Jahr 2007 zu Ende gehende
Programm „Lernkultur Kompetenzentwicklung“ ab. Es trägt damit der immer
stärkeren Verzahnung von Arbeits-, Lern- und Kompetenzentwicklungsprozessen
Rechnung. Hauptziele sind somit die Stärkung der Innovationskraft deutscher
Unternehmen und die Erhöhung bzw. der Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit
der Menschen. Es ist vorgesehen dieses Programm in der Förderperiode 2007
bis 2013 aus dem ESF ko-zufinanzieren.
Daneben prüft die Bundesregierung zur Zeit die Umsetzung des Gutachtens zur
Notwendigkeit der Einführung und zur Modellentwicklung des
Weiterbildungssparens (siehe Antwort Frage 25).
24. Unter welchen Voraussetzungen sind die derzeit unter dem Stichwort
„Weiterbildungsprämie“ diskutierten Pläne der Bundesregierung zur
Verbesserung der beruflichen Weiterbildung mit ESF-Mitteln finanzierbar, und
sind diese bereits in die Planungen für die neue Förderperiode integriert?
Das Weiterbildungssparen soll als systematische Finanzierung helfen, die
Bevölkerung zu verstärkter Teilnahme an Weiterbildung zu mobilisieren. Dies ist
schon aufgrund des demographischen Wandels in Deutschland notwendig, um
die Beschäftigungsfähigkeit und Produktivität einer alternden Bevölkerung zu
erhalten. Um die Bürgerinnen und Bürger für diese Problematik zu
sensibilisieren und ihnen ein Instrument an die Hand zu geben, wie sie ihre
Lebensarbeitszeit langfristig erfolgreich gestalten können, plant die Bundesregierung, das
Bildungssparen einzuführen.
Derzeit wird geprüft, ob der Modellvorschlag mit seinen drei Komponenten
Weiterbildungsprämie, Weiterbildungsdarlehen und Entnahmemöglichkeit aus
dem Ansparvermögen des Vermögensbildungsgesetztes (VermBG) umgesetzt
werden soll und kann. Inwieweit ESF-Mittel dieses Vorhaben unterstützen
können, bedarf ebenfalls der Prüfung. Dies betrifft insbesondere das Instrument der
Weiterbildungsprämie.
Diese Pläne der Bundesregierung werden in die Planungen für die neue
Förderperiode integriert.
25. Werden Anstrengungen und Projekte zur besseren Förderung, Beratung und
Begleitung von Existenzgründungen allgemein, von Existenzgründungen
aus Arbeitslosigkeit und speziell von Existenzgründerinnen durch ESF-
Mittel des Bundes gefördert werden, und wenn ja, in welcher Form?
Die Unterstützung von Existenzgründungen wird auch in der neuen
Förderperiode ein großes Gewicht innerhalb des ESF-Bundesprogramms erhalten.
Konkret werden dazu verschiedene Strategien verfolgt. Neu ist die stärkere
Unterstützung auch aus Hochschulen heraus.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 13 – Drucksache 16/4392So fördert die Bundesregierung Existenzgründungen aus Hochschulen und
Forschungseinrichtungen mit dem Programm EXIST zur allgemeinen Stärkung
einer „Kultur der Selbständigkeit“ an den Hochschulen. Dieses Programm wird
ergänzt durch EXIST-Seed zur Vorbereitung von einzelnen konkreten
technologieorientierten Gründungsvorhaben.
Einem Auftrag innerhalb der Bundesregierung sowie einem Beschluss der
Wirtschaftsministerkonferenz folgend werden weiter die Coachingangebote des
Bundes konzentriert und gemeinsam mit den Ländern in ein kohärentes
Fördersystem für Gründer umgesetzt.
Zukünftig wird es auf Bundesebene nur noch ein mit den Ländern
abgestimmtes Coachingangebot für alle Gründer und Gründerinnen geben, welches durch
die KfW in Zusammenarbeit mit regionalen Anlaufstellen umgesetzt wird. Die
bisher als Teilbereich der ESF-BA-Richtlinie geförderten Coachingangebote
für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit werden mit dem Auslaufen der
jetzigen Förderperiode, also ab dem Jahr 2008, dorthin überführt. Für Gründungen
aus der Arbeitslosigkeit gibt es innerhalb dieses ESF-KfW-Coachingangebotes
im ersten Jahr nach Gründung günstigere Konditionen.
In der Förderperiode 2000 bis 2006 hat die Bundesregierung mit Förderung von
BMBF, BMFSFJ und BMWi mit dem Aufbau einer bundesweiten Agentur für
Gründerinnen (bga) begonnen. Die bga bündelt frauenspezifische
Informations-, Beratungs- und Qualifizierungsangebote und vernetzt die Akteurinnen
und Akteure, die u. a. unter
www.gruenderinnenagentur.de bereitgestellt
werden. Sie stellt darüber hinaus Daten und Fakten zur Existenzgründung von
Frauen für Politik, Wirtschaft und Öffentlichkeit zur Verfügung. Die bga-
Hotline bietet qualifizierte Erst- und Orientierungsberatung und vermittelt weiter
an regionale Expertinnen und Experten. In den 16 Bundesländern wurden
bga- Regionalvertretungen etabliert. Diese haben die Aufgabe, vor Ort das
bestehende Angebot aufzunehmen und an die bga rückzukoppeln sowie
Good- Practice-Beispiele anderer Regionen in ihrer Region zu verankern.
Die Initiative „Power für Gründerinnen“ soll Frauen zur
Unternehmensgründung motivieren und Zugangswege strukturell verbessern. Das große Interesse
an der entsprechenden Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung
und Forschung spiegelt sich auch in der thematischen Vielfalt wider: Technologie
orientierte Gründungen, Ausgründungen aus Hochschulen und
Forschungseinrichtungen, spezifische Zielgruppen (z. B. Migrantinnen, ländlicher Raum,
Zeitarbeit), Unternehmensnachfolge, Übungsfirmen, Optimierung des
Beratungsprozesses (Multiplikatoren, Kreditgeber), prozessbezogene Gründungsforschung
und Förderung der Gründungsmotivation gehören zu den wichtigsten
Schwerpunkten.
26. Werden Anstrengungen und Projekte zur besseren Vereinbarkeit von
Familie und Beruf, etwa durch besseren Zugang zu Kinderbetreuung oder
innovative und flexible Arbeitszeitmodelle für Väter und Mütter, durch
ESF-Mittel des Bundes gefördert werden, und wenn ja, in welcher Form?
Eine verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird einen Schwerpunkt
der ESF-Förderung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend darstellen. Derzeit werden sowohl Programme zur Förderung der
betrieblichen Kinderbetreuung als auch zur Qualifizierung von
Tagespflegepersonen konzipiert. Zudem werden Maßnahmen zum Aufbrechen überkommener
Rollenmuster von Frauen und Männern geprüft, um den heutigen
Erfordernissen einer partnerschaftlichen Arbeitsteilung zwischen den Geschlechtern besser
gerecht zu werden. Die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf,
beispielsweise durch eine Flexibilisierung des Kinderbetreuungsangebots, ist
Drucksache 16/4392 – 14 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeSchwerpunkt der aus ESF-Mitteln unterstützten Initiative Lokale Bündnisse für
Familie.
27. Welche Anstrengungen und Projekte zur Wiedereingliederung von
Arbeitslosen und zur Erhöhung der Beteiligung von Geringqualifizierten am
Erwerbsleben werden durch ESF-Mittel des Bundes gefördert werden?
28. Werden Anstrengungen und Projekte zur Verbesserung des Zugangs von
nicht erwerbstätigen Personen zum Arbeitsmarkt, insbesondere von
Berufsrückkehrern und Berufsrückkehrerinnen und so genannten
Nichtleistungsbeziehern und Nichtleistungsbezieherinnen durch ESF-Mittel des Bundes
gefördert werden, und wenn ja, in welcher Form?
29. Werden Anstrengungen und Projekte zur Erhöhung der Beteiligung Älterer
am Erwerbsleben in der neuen Förderperiode durch ESF-Mittel des Bundes
gefördert werden, und wenn ja, in welcher Form?
Welche Begleit- und Unterstützungsmaßnahmen sind vorgesehen?
Die Fragen 27 bis 29 werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Die vorgesehenen Maßnahmen in der neuen ESF-Förderperiode reihen sich in
die Bemühungen der Bundesregierung ein, gezielt benachteiligte
Personengruppen verstärkt in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren.
Ein Schwerpunkt ist die Förderung berufsbezogener Maßnahmen zur Stärkung
der Sprachkompetenz für Menschen mit Migrationshintergrund. Durch die
bessere Beherrschung der deutschen Sprache sollen die Chancen für eine
Integration in den ersten Arbeitsmarkt erhöht werden. Der förderungsfähige
Personenkreis wird hierbei auf Berechtigte aus dem SGB-II-Bereich erweitert. Durch die
angestrebte verstärkte Verknüpfung mit den Integrationskursen ist beabsichtigt,
dem hiermit beauftragten Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auch
die Durchführung der beruflichen Sprachförderung zu übertragen.
Die genannten Personengruppen wie Geringqualifizierte oder Ältere werden
hierbei mit berücksichtigt. Durch die Verlängerung des ESF-BA-Programms
bis Ende 2008 steht das Instrument des ESF-Unterhaltsgeldes
(BerufsrückkehrerInnen, Nichtleistungsbezieherinnen und Nichtleistungsbeziehern etc.) für die
SGB-III-Klientel weiterhin zur Verfügung. Über eine Fortsetzung ist noch nicht
abschließend entschieden.
30. Werden Anstrengungen und Projekte für einen besseren Zugang von
Menschen mit Behinderungen zum Arbeitsmarkt in der neuen Förderperiode
durch ESF-Mittel des Bundes gefördert werden, und wenn ja, in welcher
Form?
Spezifische Förderangebote sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht geplant,
Projekte für Menschen mit Behinderungen können im Rahmen der
verschiedenen ESF-Förderangebote unterstützt werden.
31. Wie wird die Vernetzung relevanter Akteure auf transnationaler, nationaler,
regionaler und lokaler Ebene zu Partnerschaften, Bündnissen und Initiativen
mit dem Ziel der besseren Einbeziehung aller in den Arbeitsmarkt in der
neuen Förderperiode gefördert?
Vernetzungsaktivitäten werden nicht als solche gefördert, sondern sind bei
vielen Förderungen integraler Bestandteil der Förderstrategie. Dies wurde bereits
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 15 – Drucksache 16/4392am Beispiel der Gründerinnenagentur veranschaulicht, trifft aber ebenso auf
viele andere Förderprogramme wie Soziale Stadt, XENOS, Lernende
Regionen, LOS usw. zu.
32. Bei welchen Schwerpunkten, Aktionen und Maßnahmen kooperieren Bund
und Länder in der Verwendung ihrer jeweiligen ESF-Mittel miteinander,
und wie werden Synergieeffekte beim Einsatz der Mittel sichergestellt?
Die ESF-Förderungen des Bundes werden in unterschiedlicher Form mit den
Ländern abgestimmt und rückgekoppelt, sei es über die regelmäßigen Treffen
der ESF-Fondsverwalter oder über die fachpolitische Ebene der
Fachministerkonferenzen. So wurde beispielsweise das kohärente Konzept zur
Reorganisation der Coachingförderung in einem sehr aufwendigen Verfahren mit den
Wirtschafts- und Arbeitsministerien der Länder abgestimmt.
33. In welchem Umfang ist eine wissenschaftliche Evaluierung der ESF-
Förderung des Bundes während der neuen Förderperiode geplant, und in
welcher Form wird diese Evaluierung genutzt werden, um in der laufenden
Förderperiode zu Anpassungen und Verbesserungen des Einsatzes der
ESF-Mittel durch den Bund zu gelangen?
Werden die Daten hierfür geschlechtsspezifisch erfasst?
Die Evaluierung des Programms ist verpflichtend auch für die neue
Förderperiode. Anders als in der Förderperiode 2000 bis 2006 mit einer zentralen
Halbzeitbewertung wird in Zukunft auf Programmebene eine laufende Bewertung
angestrebt. Dadurch wird die Umsetzung und Wirksamkeit der Förderungen
fortlaufend erhoben und kann für zeitnahe Verbesserungen genutzt werden.
Zudem kann die Kommission künftig Entscheidungen über Programmänderungen
von einer Evaluierung abhängig machen. Des Weiteren wird die ergänzende
Evaluierung von Einzelprogrammen fortgeführt. So weit möglich und sinnvoll
werden dabei Daten geschlechtsspezifisch erfasst.
34. In welcher Form und in welchen Abständen wird der Deutsche Bundestag
über Inhalt, Umfang, Ergebnisse und Evaluierung der ESF-Förderung des
Bundes unterrichtet werden?
Dem deutschen Bundestag können die Jahresberichte nach Abnahme durch die
europäische Kommission auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden. Sinnvoll
erscheint dies aber erstmals für den Jahresbericht 2009, da die Förderung in den
Jahren 2007 und 2008 – bedingt durch die Ausfinanzierung der alten
Förderperiode in 2007 und 2008 – erst anläuft. Der Jahresbericht 2009 sowie alle
folgenden Jahresberichte stehen dann frühestens im Herbst des Folgejahres zur
Verfügung.
Über gegebenenfalls zusätzliche Evaluierungen kann zum jetzigen Zeitpunkt
noch keine Aussage getroffen werden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Telefax (02 21) 97 66 83 44
ISSN 0722-8333]