[Deutscher Bundestag Drucksache 17/10973
17. Wahlperiode 12. 10. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Daniela Kolbe (Leipzig), Sönke Rix,
Petra Crone, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/10849 –
Schwächung der Arbeit für Demokratie durch Einführung einer
Extremismusklausel im Bundesprogramm
„TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Verwaltungsgericht Dresden hat am 25. April 2012 die im Jahr 2011
eingeführte und als Extremismusklausel bekannte Bestätigungserklärung in den
Richtlinien des Bundesprogramms „TOLERANZ FÖRDERN – KOMPE-
TENZ STÄRKEN“ für rechtswidrig erklärt (Az. 1 K 1755/11). Die Erklärung,
wonach der Zuwendungsempfänger seine Partner hinsichtlich ihrer Absicht,
die Ziele des Grundgesetzes zu verfolgen, überprüfen solle, sei zu unbestimmt.
Beispielsweise sei unklar, wer etwa „Partner“ ist und welches Verhalten den
Zuwendungsempfängern konkret abverlangt wird.
Die durch das Bundesprogamm „TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ
STÄRKEN“ und ähnliche Programme geförderten Träger leisten durch ihre
Bildungs- und Präventionsarbeit einen unverzichtbaren Beitrag zur Stärkung
der demokratischen Zivilgesellschaft und für die Achtung der
Menschenrechte. Ohne die Förderung des Bundes wären die meisten dieser Projekte
nicht durchführbar. Dass diese Arbeit als Teil einer systematischen
präventiven Bekämpfung rechtsextremistischer Ideologie und Gewalt eine zentrale
gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, haben alle im Deutschen Bundestag
vertretenen Fraktionen angesichts des Bekanntwerdens der Mordserie der
Neonazi-Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ einhellig bekräftigt.
Der Deutsche Bundestag hat in seiner Entschließung vom 22. November 2011
(Bundestagsdrucksache 17/7771) beschlossen zu überprüfen, wo dem
Engagement demokratischer Gruppen gegen Rechtsextremismus,
Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus Hindernisse entgegenstehen.
Jenseits der juristischen Bewertung ist die tatsächliche Wirkung der Klausel
für die zivilgesellschaftlichen Projekte verheerend. Viele Initiativen stehen der
Forderung, die Gesinnung ihrer Partner überwachen zu müssen, kritisch bis
ablehnend gegenüber und beklagen eine Kultur des Misstrauens, die der
Arbeit für Demokratie abträglich ist. Sie werden dabei von einem breiten
Bündnis von Bildungsträgern, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern und
religiösen Organisationen unterstützt. Die Kritik an der Klausel äußert sich einer- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend vom 11. Oktober 2012 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/10973 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeseits in kritischen Begleitschreiben der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner,
andererseits in der Weigerung, gemäß den Vorgaben der Klausel die Partner zu
bespitzeln.
Diese Haltung führt zu einer Ablehnung von Projektanträgen und der
Zurückgabe von Geldern und verhindert somit die Durchführung dringend benötigter
Projekte gegen Rechtsextremismus und Menschenfeindlichkeit. Wie viele
Initiativen von der Klausel negativ betroffen sind, ist noch nicht in vollem
Umfang ersichtlich.
1. Welche Maßnahmen zur Überprüfung von Hindernissen hat die
Bundesregierung angesichts des Bekanntwerdens der Verbrechen der Neonazi-
Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ und angesichts der
Entschließung des Deutschen Bundestages auf Bundestagsdrucksache 17/7771
getroffen?
Im Rahmen der Durchführung der Bundesprogramme zur
Rechtsextremismusprävention wird in der Zusammenarbeit mit Zuwendungsempfängern,
Auftragsnehmern u. a. laufend überprüft, welche Maßnahmen zur Vereinfachung
der Förderung bzw. in den jeweiligen Verfahren möglich sind und an welchen
inhaltlichen Hürden vor Ort Maßnahmen scheitern können.
Dazu werden sowohl im Programm „TOLERANZ FÖRDERN – KOMPE-
TENZ STÄRKEN“, im Programm „XENOS – Integration und Vielfalt“ und im
XENOS – Sonderprogramm „Ausstieg zum Einstieg“ als auch im Programm
„Zusammenhalt durch Teilhabe“ neben den Sachberichten auch die Ergebnisse
der wissenschaftlichen Begleitungen der einzelnen Programme oder
Maßnahmen einbezogen. Daraus lassen sich Schlussfolgerungen für eine verbesserte
Erreichung z. B. von Zielgruppen oder zu den Gelingensbedingungen von
Veränderungsprozessen (Verbände, Gemeinwesen) ableiten.
Ansonsten haben sich aus der Sicht der Bundesregierung die bisher
praktizierten Verfahren zur Umsetzung der Programme zur
Rechtsextremismusprävention bewährt. So wird z. B. durch das Instrument der Lokalen Aktionspläne im
Programm „TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“ eine
zielgenaue Reaktion auf Entwicklungen vor Ort ermöglicht, die sehr
niederschwellig ist.
Im Jahr 2013 werden wichtige Ergebnisse aus der bisherigen
Programmumsetzung des Programms „TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“
vorliegen. In deren Lichte wird zu prüfen sein, welche programmatischen
Elemente sich bewährt haben und wo im Rahmen der Weiterführung des
Engagements der Bundesregierung zur Rechtsextremismusprävention nachgesteuert
werden muss.
Im Rahmen des XENOS-Sonderprogramms „Ausstieg zum Einstieg“ wird im
Oktober 2012 eine Projektträgerbroschüre veröffentlicht, in der aus Sicht der
geförderten Aussteigerinitiativen bewährte Ansätze zum Ausstieg aus der
rechten Szene/einem rechten Umfeld mit arbeitsmarktlicher Integration von jungen
Menschen beschrieben werden.
2. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Intensivierung der
Unterstützung des Engagements demokratischer Gruppen gegen
Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus?
Konzeptionelle Überlegungen zur Weiterentwicklung des Bundesprogramms
„TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“ sind für das Jahr
2013, unter Einbeziehung der Ergebnisse der Programmevaluation und der
wissenschaftlichen Begleitungen der Teilbereiche, vorgesehen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/10973Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
hält auch in Zukunft an seinem Ziel fest, Vielfalt, Toleranz und Demokratie
durch erfolgreiche und wirksame Programme weiter zu stärken.
Ergänzend dazu hat das BMFSFJ erste Schritte zu einem längerfristigen
Engagement in jenen thematischen Bereichen gestartet, für die der Bund eine
Bundeskompetenz beschreiben kann. Dazu zählen die Vermittlung von Wissen und
Informationen für die Praxis und das Thema Internet im Themenbereich
„Prävention von Rechtsextremismus“.
Das Bundesprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ des
Bundesministeriums des Innern (BMI) hat als wesentlichen Förderschwerpunkt demokratisches
Engagement an der Basis zu unterstützen. Wichtige Zielgruppen sind u. a.
Vereine, Verbände und Bürgerinitiativen. Ein eigener Programmbereich beinhaltet
Qualifizierungsangebote u. a. für zivilgesellschaftliche Akteure. Die
Bundesregierung beabsichtigt, das Programm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ in eine
zweite Programmphase bis Ende 2016 zu verlängern.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat auf Basis der
Empfehlungen der Programmevaluation zur 1. Förderrunde des ESF-
Bundesprogramms „XENOS – Integration und Vielfalt“ von 2008 bis 2012 die
Fortführung im Rahmen des Europäischen Sozialfonds geprüft und daraufhin das
XENOS-Programm mit dem Ziel der Verbreitung und Verstetigung der
Ergebnisse bis Ende 2014 verlängert.
Die Laufzeit des XENOS-Sonderprogramms „Ausstieg zum Einstieg“ wurde
ebenfalls im Rahmen des Europäischen Sozialfonds mit dem Ziel der
Verbreitung und Verstetigung der Ergebnisse bis Ende 2014 verlängert.
3. Wie viele Projektanträge wurden im Rahmen des Bundesprogramms
„TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“ bisher bewilligt,
und um welche handelt es sich dabei (bitte nach Bundesländern auflisten)?
Im Bundesprogramm „TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“
wurden mit Stichtag 30. September 2012 insgesamt 250 Projektanträge
bewilligt, die sich wie folgt unterteilen:
• Lokale Aktionspläne: 174 Bewilligungen,
• Modellprojekte: 52 Bewilligungen,
• Sonderprojekte: 4 Bewilligungen,
• Landesweite Beratungsnetzwerke: 16 Bewilligungen,
• Wissenschaftliche Begleitung der Lokalen Aktionspläne: 1 Bewilligung,
• Wissenschaftliche Begleitung der Modellprojekte: 1 Bewilligung,
• Programmevaluation: 1 Bewilligung,
• Qualifizierungsprozess Beratungsnetzwerke, Coaching Lokale
Aktionspläne, BIKnetz – Präventionsnetz gegen Rechtsextremismus: 1 Bewilligung.
Die Projekte verteilen sich auf die 16 Bundesländer wie folgt:
Baden Württemberg
Beratungsnetzwerk (Anzahl: 1)
• Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Frauen und Senioren, Stuttgart
Drucksache 17/10973 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeLokale Aktionspläne (Anzahl: 12)
• Rems-Murr-Kreis
• Stadt Böblingen
• Landeshauptstadt Stuttgart (Bad-Cannstatt, Hallstadt, Altenburg,
Birkenäcker, Pragstraße, Neckarvorstadt, Burgl)
• Stadt Göppingen
• Stadt Mannheim
• Stadt Freiburg
• Stadt Herrenberg
• Stadt Winnenden
• Stadt Weil der Stadt
• Stadt Ravensburg mit Region Mittleres Schussental
• Stadt Ostfildern
• Stadt Geislingen an der Steige
Modellprojekte (Anzahl: 3)
• Stiftung zur Förderung der Jugend in Baden-Württemberg: Community 2.1 –
Kein Platz für Vorurteile!
• Forum der Kulturen Stuttgart e. V.: gemeinsam engagiert und kreativ
• Verein für Jugendhilfe im Landkreis Böblingen: Respekt: Leben –
Respektvoll – Zusammenleben im Landkreis Böblingen
Bayern
Beratungsnetzwerk (Anzahl: 1)
• Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, München
Lokale Aktionspläne (Anzahl: 12)
• Landkreis Forchheim
• Stadt Kaufbeuren
• Stadt Regensburg
• Stadt Fürth und Landkreis Fürth
• Stadt Augsburg
• Verwaltungsgemeinschaft Aßling (Grafing, Aßling, Emmering,
Frauenneuharting)
• Stadt Nürnberg
• Stadt Weiden i. d. OPf.
• Stadt Straubing
• Stadt Deggendorf
• Stadt Bayreuth
• Stadt Würzburg
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/10973Modellprojekte (Anzahl: 1)
• JFF – Institut für Medienpädagogik des JFF e. V.: Kampagne von
Jugendlichen für Toleranz
Berlin
Beratungsnetzwerk (Anzahl: 1)
• Senatsverwaltung Berlin für Arbeit, Integration und Frauen, Der Beauftragte
für Integration und Migration, Berlin
Lokale Aktionspläne (Anzahl: 16)
• Berlin Wedding-Zentrum / Brunnenstraße Süd
• Berlin-Mitte, Moabit
• Berlin-Lichtenberg, Mitte
• Berlin-Tempelhof-Schöneberg
• Berlin-Reinickendorf
• Berlin-Pankow
• Berlin-Marzahn-Mitte
• Berlin-Treptow-Köpenick
• Berlin-Neukölln, Neukölln-Süd
• Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg
• Berlin-Lichtenberg, Hohenschönhausen (Stadtteile 2-5)
• Berlin-Marzahn-Hellersdorf-Nord; Hellersdorf-Ost
• Berlin-Mitte, Osloer Straße
• Berlin-Treptow-Köpenick, Schöneweide
• Berlin-Neukölln-Nord
• Berlin-Pankow, Weißensee
Modellprojekte (Anzahl: 19)
• Miphgasch/Begegnung e. V.: Gemeinsam Geschichte schreiben
• Kreuzberger Initiative gegen Antisemitismus KIgA e. V.: Anerkennen,
Auseinandersetzen, Begegnen
• Anne Frank Zentrum e. V.: Ausstellungs- und Botschafterprojekt „Anne
Frank und wir“
• Gesicht Zeigen! Für ein weltoffenes Deutschland e. V.: Wir sind Ihr seid Uns
werden Alle
• Archiv der Jugendkulturen e. V.: New Faces
• ver.di Jugendbildungsstätte Konradshöhe e. V., : „…Film ab!“
Medienseminare gegen Antisemitismus
• Freie Universität Berlin – Center für Digitale Systeme: Video, Interviews,
mit Überlebenden des Holocaust für Sekundar- und Oberschulen
• Amadeu Antonio Stiftung: Jugendarbeit gegen Antisemitismus und andere
Ungleichwertigkeitsideologien
• Gegen Vergessen – Für Demokratie e. V., Online Beratung als Form der
qualifizierten Elternarbeit
Drucksache 17/10973 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode• CULTURES Interactive e. V.: Handlungskonzept für die Arbeit mit
rechtsaffinen Jugendlichen (HaKo_reJu)
• Amadeu Antonio Stiftung: Netz 2.0 gegen Nazis
• Dissens e. V.: Fortbildung zum Thema „Geschlechterreflektierende Arbeit
mit rechtsextrem orientierten Jungen und jungen Männern
• Alte Feuerwache e. V.: Mehrheit sucht Minderheit sucht Mehrheit
• Archiv der Jugendkulturen e. V.: Eigenregie
• Zukunftsbau GmbH: Ich kann was, was Du nicht siehst!
• Stiftung SPI: Vielfalt gestaltet Grundschule
• Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg – Museen Tempelhof-Schöneberg-
Jugendmuseum: Projekt: Heimat Berlin – Migrationsgeschichte für Kinder
• FiPP e. V. – Fortbildungsinstitut für die pädagogische Praxis: Vielfalt! –
Grundschule als Ort für ein demokratisches Miteinander
• TGD-Türkische Gemeinde in Deutschland: B. u. S. – Bildung und Spaß
Brandenburg
Beratungsnetzwerk (Anzahl: 1)
• Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg,
Potsdam
Lokale Aktionspläne (Anzahl: 16)
• Stadt Fürstenwalde/Spree
• Landkreis Uckermark
• Landkreis Ostprignitz-Ruppin
• Landkreis Barnim, Eberswalde
• Landkreis Dahme-Spreewald
• Landkreis Märkisch-Oderland
• Stadt Frankfurt (Oder)
• Stadt Bad Belzig / Hoher Fläming
• Landkreis Elbe-Elster
• Landkreis Oberspreewald-Lausitz
• Landkreis Oberhavel
• Kreisfreie Stadt Cottbus
• Landkreis Spree-Neiße
• Landkreis Teltow-Fläming
• Stadt Rathenow (Westhavelland)
• Stadt Wittenberge (Regionaler Wachstumskern Prignitz und Gemeinde
Plattenburg)
Modellprojekte (Anzahl: 2)
• Heinrich-Böll-Stiftung Brandenburg : Ortsbegehung – Stadtrecherchen zu
Shoah und Täterschaft
• Jugendbildungsstätte Kurt Löwenstein e. V.: Vielfalt leben lernen
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/10973Bremen
Beratungsnetzwerk (Anzahl: 1)
• Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen, Bremen
Lokale Aktionspläne (Anzahl: 2)
• Stadtgemeinde Bremerhaven
• Stadtgemeinde Bremen (Stadteile Mitte, Östliche Vorstadt, Findorff)
Modellprojekte (Anzahl 1):
• Lidice-Haus – Jugendbildungsstätte Bremen: Rechte Jungs, rechte Mädchen
– ratlose Eltern – Beratung von Eltern und Angehörigen rechtsextremer
Jugendlicher
Hamburg
Beratungsnetzwerk (Anzahl: 1)
• Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration, Hamburg
Lokale Aktionspläne (Anzahl 2):
• Bezirk Hamburg – Altona (Osdorf, Lurup)
• Bezirk Hamburg – Mitte, Sankt Georg und Borgfelde
Hessen
Beratungsnetzwerk (Anzahl: 1)
• Hessisches Ministerium des Innern und für Sport, Wiesbaden
Lokale Aktionspläne (Anzahl 11):
• Landkreis Limburg – Weilburg
• Landeshauptstadt Wiesbaden, Stadtteil Biebrich
• Stadt Darmstadt
• Landkreis Vogelsbergkreis
• Kreis Offenbach, Stadt Dietzenbach
• Schwalm Eder-Kreis
• Stadt Wetzlar / Lahn-Dill-Kreis
• Stadt Alsfeld
• Gemeinde Echzell (Echzell, Florstadt, Wölfersheim, Reichelsheim)
• Stadt Lollar
• Stadt Weilburg
Modellprojekte (Anzahl: 5)
• Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland: Perspektivwechsel –
Bildungsinitiativen gegen Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit
• Förderverein JVA Holzstraße e. V.: Die Werft – Kulturelle Arbeit und
Integration
• Sportjugend Hessen im Landessportbund Hessen: Erlebniswelt Sport – Wir
bieten Respekt und Anerkennung!
Drucksache 17/10973 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode• Internationaler Bund (IB), Verbund Hessen: Integration durch Mentoring
und demokratische Beteiligung
• Eigenbetrieb Kindertagesstätte Offenbach: Modell eines gemeinsamen
Bildungstages als Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule in kulturell
heterogenen Grundschulen
Mecklenburg-Vorpommern
Beratungsnetzwerk (Anzahl: 1)
• Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-
Vorpommern, Schwerin
Lokale Aktionspläne (Anzahl 16)
• Landkreis Nordwestmecklenburg
• Landkreis Ludwigslust-Parchim (Altkreis Ludwigslust)
• Stadt Sassnitz
• Landkreis Nordvorpommern
• Landkreis Rostock (Altkreis Bad Doberan)
• Landkreis Rostock (Altkreis Güstrow)
• Stadt Wolgast und 9 amtsangehörige Gemeinden
• Landkreis Vorpommern-Greifswald (Altkreis Uecker-Randow)
• Mecklenburgische Seenplatte (Altkreis Demmin)
• Stargarder Land
• Mecklenburgische Seenplatte (Altkreis Mecklenburg-Strelitz)
• Stadt Usedom
• Landkreis Mecklenburgische Seenplatte (Altkreis Müritz)
• Stadt Krakow am See
• Hansestadt Anklam
• Stadt Boizenburg/Elbe und Stadt Lübtheen
Modellprojekte (Anzahl: 1)
• CJD – Waren (Müritz): „A-Ja!“ Akzeptierende Jugendarbeit im LK Güstrow
Niedersachsen
Beratungsnetzwerk (Anzahl: 1)
• Niedersächsisches Justizministerium – Landespräventionsrat, Hannover
Lokale Aktionspläne (Anzahl 12)
• Landkreis Goslar
• Stadt Braunschweig
• Hansestadt Lüneburg
• Stadt/Landkreis Verden und Landkreis Nienburg/Weser
• Landkreis Osterode am Harz
• Stadt Celle
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/10973• Samtgemeinde Amelinghausen (mit Gellersen und Ilmenau)
• Landkreis Northeim
• Stadt Laatzen
• Stadt Peine
• Stadt Northeim
• Stadt Cuxhaven
Modellprojekte (Anzahl: 3)
• Bildungsvereinigung ARBEIT UND LEBEN Niedersachsen Ost ARUG
Braunschweig: Demokratiepädagogik in Kooperation von Staat und
Zivilgesellschaft
• DETO e. V.: cogOS
• Jugendhilfe Göttingen e. V.: KiSS – Kinder in Schule & Sozialraum
Nordrhein-Westfalen
Beratungsnetzwerk (Anzahl: 1)
• Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes
Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf
Lokale Aktionspläne (Anzahl: 11)
• Stadt Hagen
• Stadt Wuppertal
• Stadt Witten
• Stadt Duisburg
• Stadt Aachen
• Stadt Dinslaken
• Stadt Dortmund
• Stadt Siegen
• Stadt Geilenkirchen
• Stadt Minden
• Stadt Hamm
Modellprojekte (Anzahl: 7)
• Multikulturelles Forum e. V.: Hallo! Shalom! Selam! Privjet! – Gemeinsam
gegen Vorurteile
• mla Multilateral Academy: Dortmund den Dortmundern – Wem gehört die
Stadt? (Das Projekt wurde widerrufen.)
• Rhein-Ruhr-Institut für Sozialforschung und Politikberatung (RISP):
Ethnisierung von Religion und Kultur in der Integrationsgesellschaft
• SJD – Die Falken: Integration vor Ort
• AWO Arbeit & Qualifizierung gGmbH: Nachbar? Machbar? Ein
Mediatorenprogramm zur stadtteilbezogenen Konfliktvermittlung
• AWO, Bezirksverband Ostwestfalen-Lippe: Vielfalt der Kita
Drucksache 17/10973 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode• AWO Arbeit & Qualifizierung gGmbH: Fit für Vielfalt – Interkulturelle
Elternarbeit – Kitas/Schulen und Migranten im Dialog
Rheinland-Pfalz
Beratungsnetzwerk (Anzahl: 1)
• Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen des Landes
Rheinland-Pfalz, Mainz
Lokale Aktionspläne (Anzahl: 9)
• Landkreis Bad Dürkheim
• Stadt Trier/Landkreis Trier-Saarburg
• Stadt und Landkreis Bad Kreuznach
• Landkreis Altenkirchen
• Stadt Pirmasens
• Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen
• Stadt Remagen
• Landkreis Südwestpfalz/Pirmasens
• Landkreis Kusel
Modellprojekte (Anzahl: 1)
• Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung: MAPs-Mediale
Aktionsprojekte gegen Rechtsextremismus
Saarland
Beratungsnetzwerk (Anzahl: 1)
• Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Saarbrücken
Lokale Aktionspläne (Anzahl: 4)
• Regionalverband Saarbrücken
• Landkreis Saarlouis
• Landkreis Neunkirchen
• Landeshauptstadt Saarbrücken
Modellprojekte (Anzahl: 1)
• gabb Gemeinnützige Gesellschaft für Arbeitslosenberatung und
Beschäftigung Burbach mbH: Vielfalt leben -Vie.Le
Sachsen
Beratungsnetzwerk (Anzahl: 1)
• Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz, Dresden
Lokale Aktionspläne (Anzahl: 15)
• Zukünftige Einheitsstadt Silberberg (Stadt Aue)
• Stadt Leipzig
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/10973• Stadt Riese und Altkreis
• Stadt Plauen und Vogtlandkreis
• Landkreis Bautzen
• Landkreis Görlitz (Altkreis Löbau-Zittau)
• Stadt Coswig (Coswig, Radeburg, Moritzburg, Radebeul)
• Landkreis Leipzig (Altkreis Muldentalkreis)
• Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
• Landkreis Nordsachsen
• Landkreis Mittelsachsen
• Landeshauptstadt Dresden
• Landkreis Görlitz (Altkreis Niederschlesischer Oberlausitzkreis und
kreisfreie Stadt Görlitz)
• Stadt Chemnitz
• Stadt Olbernhau (Olbernhau, Zöblitz, Pfaffroda, VG Seiffen)
Modellprojekte (Anzahl: 2)
• Arbeitsgemeinschaft Jugendfreizeitstätten Sachsen e. V. (AGJF): Mut vor
Ort – Arbeit mit Rechten, Jungen und Mädchen
• Treibhaus e. V.: Encuento – Stark in Gesellschaft
Sachsen-Anhalt
Beratungsnetzwerk (Anzahl: 1)
• Ministerium für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt,
Magdeburg
Lokale Aktionspläne (Anzahl: 16)
• Stadt Burg
• Landeshauptstadt Magdeburg
• Landkreis Harz
• Landkreis Altmarkkreis Salzwedel
• Stadt Dessau-Roßlau
• Burgenlandkreis
• Landkreis Mansfeld-Südharz
• Salzlandkreis (Altkreis Schönebeck)
• Landkreis Anhalt-Bitterfeld (Altlandkreis Bitterfeld)
• Stadt Halle (Saale)
• Salzlandkreis (Altkreis Aschersleben-Staßfurt und Bernburg)
• Stadt Genthin und Einheitsgemeinde Stadt Jerichow
• Landkreis Jerichower Land (Burg)
• Saalekreis
• Landkreis Wittenberg
• Landkreis Börde
Drucksache 17/10973 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeModellprojekte (Anzahl: 5)
• Multikulturelles Zentrum Dessau e. V.: SEMInar_Pro
• Hallisches Institut für Medien an der Martin-Luther-Universität Halle-
Wittenberg e. V.: Your History – Mehr Wissen über den Holocaust für
Kinder und Jugendliche
• Miteinander – Netzwerk für Demokratie und Weltoffenheit Sachsen-Anhalt
e. V.: Rollenwechsel
• Freiwilligen-Agentur Halle Saalkreis e. V.: Vielfalt nutzen. Diversity
Management an Grundschulen in Sachsen-Anhalt.
• Bildungsvereinigung Arbeit und Leben Sachsen-Anhalt e. V.: Ino & Kivi (In
statt Out – Kinder für Vielfalt)
Schleswig-Holstein
Beratungsnetzwerk (Anzahl: 1)
• Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit des Landes Schleswig-
Holstein, Kiel
Lokale Aktionspläne (Anzahl: 4)
• Stadt Neustadt in Holstein
• Stadt Lauenburg/Elbe und Lütau
• Kreis Herzogtum Lauenburg
• Landeshauptstadt Kiel (Pries/Friedrichsort, Schilksee, Wik, Holtenau)
Thüringen
Beratungsnetzwerk (Anzahl: 1)
• Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit, Erfurt
Lokale Aktionspläne (Anzahl: 16)
• Saale-Holzland-Kreis
• Landkreis Ilm-Kreis
• Kyffhäuserkreis
• Unstrut-Hainich-Kreis
• Stadt Nordhausen
• Kreisfreie Stadt Suhl
• Stadt Eisenach und Gemeinde Wutha-Farnroda
• Stadt Ohrdruf (Ohrdruf, Crawinkel, Gräfenhain, Luisenthal, Wölfis)
• Stadt Pößneck
• Stadt Weimar / Kreis Weimar
• Stadt Gera
• Landkreis Eichsfeld
• Landkreis Sonneberg
• Landkreis Schmalkalden-Meiningen
• Stadt Saalfeld mit Landkreis Saalfeld-Rudolstadt
• Stadt Apolda mit Transfer in den Landkreis Weimarer Land
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/10973Modellprojekte (Anzahl: 1)
• Drudel 11 e. V.: Objektiv – Vorurteilsreduzierte Bildungsprogramme für
Jugendliche
Weitere Projekte:
Programmevaluation und Wissenschaftliche Begleitungen
• Deutsches Jugendinstitut e. V.: Förderung der Arbeits- und Forschungsstelle
Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit; Evaluation des
Bundesprogramms „TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“
• Univation Institut für Evaluation Dr. Beywl & Associates GmbH,
Wissenschaftliche Begleitung der Modellprojekte im Bundesprogramm TOLE-
RANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN
• Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e. V., Wissenschaftliche
Begleitung der Lokalen Aktionspläne im Bundesprogramm TOLERANZ FÖR-
DERN – KOMPETENZ STÄRKEN
Qualifizierungsprozess Beratungsnetzwerke, Coaching Lokale Aktionspläne,
BIKnetz – Präventionsnetz gegen Rechtsextremismus
• gsub-Projektgesellschaft mbH: Coachingverfahren Lokale Aktionspläne;
Qualitätssicherung in den landesweiten Beratungsnetzwerken; BIKnetz –
Präventionsnetz gegen Rechtsextremismus
Sonderprojekte
• Informations- und Dokumentationszentrum für Antirassismusarbeit e. V.
(IDA): Vielfalt-Mediathek
• Forum der Kulturen Stuttgart e. V.: 4. Bundesfachkongress Interkultur
• jugendschutz.net: Rechtsextremismus im Internet – Kinder und Jugendliche
effektiv schützen, (gefördert über Bundeszentrale für politische Bildung,
Bonn)
• ADS-Netzwerke für Vielfalt und Toleranz.
4. Wie viele Mittel wurden für die Jahre 2011 und 2012 bisher bewilligt (bitte
nach Bundesländern aufschlüsseln)?
5. Auf welche Programmbestandteile entfallen die bisher bewilligten Mittel
(bitte nach Bundesländern und Jahren aufschlüsseln)?
Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Drucksache 17/10973 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeBewilligungen 2011
Zuzüglich der Wissenschaftlichen Begleitung/Evaluation, dem
Coachingverfahren für die LAP sowie dem Qualitätssicherungsprozess der BNW und der
Sonderprojekte in Höhe von 2 103 625,55 Euro wurden somit in 2011
insgesamt 20 374 692,88 Euro bewilligt. Darüber hinaus wurden nach
Ausschreibung Verträge im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit für das Programm
geschlossen und Aufträge erteilt.
Bundesland
Bundesmittel ges.
in €
Lokale Aktionspläne
(LAP)
in €
Modellprojekte
(MP)
in €
Beratungsnetzwerke
(BNW)
in €
Baden-Württemberg
1 320 028,00 770 000,00 229 058,00 320 970,00
Bayern
1 055 844,51 785 000,00 20 844,51 250 000,00
Berlin
2 262 625,84 1 065 000,00 1 034 780,46 162 845,38
Brandenburg
1 393 713,60 1 015 000,00 39 937,72 338 775,88
Bremen
297 516,60 160 000,00 22 555,60 114 961,00
Hamburg
415 000,00 165 000,00 – 250 000,00
Hessen
1 307 229,00 760 000,00 322 229,00 225 000,00
Mecklenburg-Vorpommern
1 371 890,60 996 000,00 85 662,60 290 228,00
Niedersachsen
1 239 124,93 785 000,00 204 124,93 250 000,00
Nordrhein-Westfalen
1 283 615,82 750 000,00 228 985,82 304 630,00
Rheinland-Pfalz
920 137,18 635 000,00 77 137,18 208 000,00
Saarland
546 579,24 285 000,00 11 579,24 250 000,00
Sachsen
1 381 128,87 975 000,00 106 128,87 300 000,00
Sachsen-Anhalt
1 571 165,35 1 025 000,00 277 332,33 268 833,02
Schleswig-Holstein
540 000,00 290 000,00 – 250 000,00
Thüringen
1 365 467,79 1 050 000,00 16 287,79 299 180,00
gesamt
18 271 067,33 11 511 000,00 2 676 644,05 4 083 423,28
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/10973Bewilligungen 2012
Zuzüglich der Wissenschaftlichen Begleitung/Evaluation, dem
Coachingverfahren für die LAP und dem Qualitätssicherungsprozess der BNW und dem
BIKnetz sowie den Sonderprojekten in Höhe von 3 564 527,58 Euro wurden
bislang in 2012 insgesamt 23 359 343,59 Euro bewilligt. Darüber hinaus
wurden nach Ausschreibung Verträge im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit für das
Programm geschlossen und Aufträge erteilt.
Bundesland
Bundesmittel ges.
in €
Lokale Aktionspläne
(LAP)
in €
Modellprojekte
(MP)
in €
Beratungsnetzwerke
(BNW)
in €
Baden-Württemberg
1 499 831,70 905 000,00 304 000,00 290 831,70
Bayern
1 269 813,21 966 500,00 43 313,21 260 000,00
Berlin
2 634 240,89 930 000,00 1 426 473,89 277 767,00
Brandenburg
1 408 618,35 935 000,00 206 999,85 266 618,50
Bremen
354 812,30 197 500,00 33 833,30 123 479,00
Hamburg
405 000,00 125 000,00 – 280 000,00
Hessen
1 526 567,00 815 000,00 440 567,00 271 000,00
Mecklenburg-Vorpommern
1 290 759,22 931 500,00 100 092,22 259 167,00
Niedersachsen
1 385 224,73 847 000,00 258 224,73 280 000,00
Nordrhein-Westfalen
1 628 776,49 931 000,00 417 776,49 280 000,00
Rheinland-Pfalz
1 017 746,08 675 000,00 99 750,00 242 996,08
Saarland
662 703,85 315 000,00 97 703,85 250 000,00
Sachsen
1 305 686,63 884 400,00 141 286,63 280 000,00
Sachsen-Anhalt
1 614 840,99 904 000,00 430 840,99 280 000,00
Schleswig-Holstein
522 600,00 272 600,00 – 250 000,00
Thüringen
1 267 594,57 935 500,00 46 679,72 285 414,85
gesamt
19 794 816,01 11 570 000,00 4 047 541,88 4 177 274,13
Drucksache 17/10973 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode6. Wie viele Projektanträge wurden im Rahmen des Bundesprogramms
„TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“ bisher abgelehnt,
und aus welchen Gründen erfolgte die Ablehnung (bitte Anträge einzeln
und sortiert nach Bundesländern aufführen)?
Bezüglich der zur Förderung ausgewählten und nicht ausgewählten
Kommunen/Landkreise sowie Projekte wird auf die Antworten der Bundesregierung
zur Kleinen Anfrage „Schwächung der Arbeit für Demokratie durch
Einführung einer Extremismusklausel im Bundesprogramm ‚TOLERANZ FÖRDERN
– KOMPETENZ STÄRKEN‘“ der Fraktion der SPD (Bundestagsdrucksache
17/6677) und zur Kleinen Anfrage „Umsetzung des Bundesprogramms TOLE-
RANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“ (Bundestagsdrucksache 17/
5330) verwiesen.
7. Welche antragstellenden Städte, Gemeinden, Stadtbezirke etc. weigern sich
nach Einführung der Extremismusklausel, die bereits bewilligten Lokalen
Aktionspläne vor Ort umzusetzen oder verzichten mit dieser Begründung
auf den Mittelabruf?
Mit Bescheid des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
vom 5. September 2011 wurde der Antrag der Stadt Erfurt abgelehnt, da Erfurt
nicht bereit war, den Trägern von Einzelprojekten die Demokratieerklärung zur
Unterzeichnung vorzulegen.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
„Schwächung der Arbeit für Demokratie durch Einführung einer
Extremismusklausel im Bundesprogramm ‚TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ
STÄRKEN‘“ der Fraktion der SPD (Bundestagsdrucksache 17/6677)
verwiesen.
8. Wie viele der abgelehnten Projekte im Rahmen des Bundesprogramms
„TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“ wurden wegen
Nichtunterzeichnung der Extremismusklausel abgelehnt, bzw. bei wie
vielen wurde die Projektbewilligung aufgrund der Nichtunterzeichnung
zurückgezogen (bitte nach Bundesländern und nach den
Programmbestandteilen Lokale Aktionspläne, Modellprojekte und Beratungsnetzwerke
aufschlüsseln)?
9. In wie vielen Fällen wurde bei bewilligten Projekten im Rahmen des
Bundesprogramms „TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“
durch die Antragsteller auf den Mittelabruf verzichtet, und in wie vielen
Fällen wurde dabei explizit auf die zu unterzeichnende
Extremismusklausel verwiesen (bitte nach Bundesländern und nach den
Programmbestandteilen Lokale Aktionspläne, Modellprojekte und Beratungsnetzwerke
aufschlüsseln)?
Die Fragen 8 und 9 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung hat vom Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
und von der Stadt Berlin – Treptow-Köpenick die Information erhalten, dass in
diesen Lokalen Aktionsplänen jeweils bei einem Träger eines Einzelprojektes
die Förderung aufgrund der Nichtunterzeichnung der Demokratieerklärung
abgelehnt wurde.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
„Schwächung der Arbeit für Demokratie durch Einführung einer
Extremismusklausel im Bundesprogramm ‚TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ
STÄRKEN‘“ der Fraktion der SPD (Bundestagsdrucksache 17/6677) sowie auf
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/10973die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Nachfragen zur
Umsetzung der Bundesprogramme gegen so genannten Extremismus“
(Bundestagsdrucksache 17/6420) verwiesen.
10. Bei wie vielen bewilligten Anträgen wurde der unterzeichneten
Extremismusklausel ein kritisches Begleitschreiben angefügt (bitte nach
Bundesländern und nach den Programmbestandteilen Lokale Aktionspläne,
Modellprojekte und Beratungsnetzwerke aufschlüsseln)?
11. In wie vielen Fällen führte die Einreichung eines kritischen
Begleitschreibens zur Verweigerung der Förderung eines Projektantrags, und warum?
Die Fragen 10 und 11 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im Programmbereich „Modellprojekte“ sind von drei Trägern aus Sachsen-
Anhalt, Berlin und Brandenburg kritische Begleitschreiben bei der Regiestelle im
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben eingegangen, die in
keinem Fall zur Verweigerung der Förderung eines Projektantrages führten.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
„Schwächung der Arbeit für Demokratie durch Einführung einer
Extremismusklausel im Bundesprogramm ‚TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ
STÄRKEN‘“ der Fraktion der SPD (Bundestagsdrucksache 17/6677)
verwiesen.
12. Wie beurteilt die Bundesregierung die Wirkung der Extremismusklausel
hinsichtlich der Zweckbestimmung des Programms „TOLERANZ FÖR-
DERN – KOMPETENZ STÄRKEN“, Vielfalt und Demokratie zu stärken
sowie demokratische Teilhabe erlebbar zu machen?
Im Hinblick auf die beabsichtigte Wirkung der Demokratieerklärung wird auf
die Gründe für deren Einführung und diesbezüglich auf die Antworten der
Bundesregierung zur Kleinen Anfrage „Schwächung der Arbeit für Demokratie
durch Einführung einer Extremismusklausel im Bundesprogramm ‚TOLE-
RANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN‘“ der Fraktion der SPD
(Bundestagsdrucksache 17/6677), auf die Kleine Anfrage „Antiextremismuserklärung
des Bundesprogramms TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“
der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 17/4269) sowie auf die
Antwort der Bundesregierung vom 23. März 2011 auf die Schriftliche Frage 65 der
Abgeordneten Monika Lazar (Bundestagsdrucksache 17/5268) hingewiesen.
In dem in der Vorbemerkung der Fragesteller in Bezug genommenen, bislang
nicht rechtskräftigen Urteil, hat das Verwaltungsgericht Dresden dargelegt, dass
die bis dahin von Zuwendungsempfängern im Rahmen des Bundesprogramms
„TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“ geforderte
Demokratieerklärung in Teilen zu unbestimmt sei. Die grundsätzliche Anwendung
der Demokratieerklärung und damit das Erfordernis eines Bekenntnisses zur
freiheitlich-demokratischen Grundordnung wurden in dem Urteil bestätigt. Den
Hinweisen des Gerichtes folgend, wurden zwischenzeitlich die als zu
unbestimmt bemängelten Teile durch eine Neufassung ersetzt. Die
Demokratieerklärung findet in der geänderten Form weiterhin Anwendung.
Im Übrigen wird nochmals betont, dass sich die Demokratieerklärung in das
Ziel der verantwortungsvollen Auseinandersetzung mit extremistischen
Gruppierungen oder Personen einfügt und ihre Unterzeichnung dazu beiträgt, dass
eine hohe Sensibilität aller inhaltlich mit der Mitwirkung Beauftragten erreicht
werden kann.
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ISSN 0722-8333]