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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Schwächung der Arbeit für Demokratie durch Einführung einer Extremismusklausel im Bundesprogramm "TOLERANZ FÖRDERN - KOMPETENZ STÄRKEN"

Maßnahmen zur Überprüfung von Hindernissen hinsichtlich des Engagements demokratischer Gruppen gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus, Wirkung der Extremismusklausel in den Richtlinien des Bundesprogramms &quot;TOLERANZ FÖRDERN - KOMPETENZ STÄRKEN&quot;, Beantragung von Projekten, Beifügung kritischer Begleitschreiben, Bewilligung bzw. Ablehnung von Projektanträgen, Finanzmittelzusagen und -verwendung, Verzicht auf den Abruf bereits bewilligter Mittel<br /> (insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

12.10.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1084926. 09. 2012

Schwächung der Arbeit für Demokratie durch Einführung einer Extremismusklausel im Bundesprogramm „TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“

der Abgeordneten Daniela Kolbe (Leipzig), Sönke Rix, Petra Crone, Petra Ernstberger, Martin Gerster, Iris Gleicke, Kerstin Griese, Michael Hartmann (Wackernheim), Christel Humme, Oliver Kaczmarek, Ute Kumpf, Steffen-Claudio Lemme, Caren Marks, Franz Müntefering, Aydan Özoğuz, Thomas Oppermann, Mechthild Rawert, Marlene Rupprecht (Tuchenbach), Rolf Schwanitz, Stefan Schwartze, Dr. h. c. Wolfgang Thierse, Dagmar Ziegler, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Das Verwaltungsgericht Dresden hat am 25. April 2012 die im Jahr 2011 eingeführte und als Extremismusklausel bekannte Bestätigungserklärung in den Richtlinien des Bundesprogramms „TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“ für rechtswidrig erklärt (Az. 1 K 1755/11). Die Erklärung, wonach der Zuwendungsempfänger seine Partner hinsichtlich ihrer Absicht, die Ziele des Grundgesetzes zu verfolgen, überprüfen solle, sei zu unbestimmt. Beispielsweise sei unklar, wer etwa „Partner“ ist und welches Verhalten den Zuwendungsempfängern konkret abverlangt wird.

Die durch das Bundesprogamm „TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“ und ähnliche Programme geförderten Träger leisten durch ihre Bildungs- und Präventionsarbeit einen unverzichtbaren Beitrag zur Stärkung der demokratischen Zivilgesellschaft und für die Achtung der Menschenrechte. Ohne die Förderung des Bundes wären die meisten dieser Projekte nicht durchführbar. Dass diese Arbeit als Teil einer systematischen präventiven Bekämpfung rechtsextremistischer Ideologie und Gewalt eine zentrale gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, haben alle im Deutschen Bundestag vertretenen Fraktionen angesichts des Bekanntwerdens der Mordserie der Neonazi-Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ einhellig bekräftigt. Der Deutsche Bundestag hat in seiner Entschließung vom 22. November 2011 (Bundestagsdrucksache 17/7771) beschlossen zu überprüfen, wo dem Engagement demokratischer Gruppen gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus Hindernisse entgegenstehen.

Jenseits der juristischen Bewertung ist die tatsächliche Wirkung der Klausel für die zivilgesellschaftlichen Projekte verheerend. Viele Initiativen stehen der Forderung, die Gesinnung ihrer Partner überwachen zu müssen, kritisch bis ablehnend gegenüber und beklagen eine Kultur des Misstrauens, die der Arbeit für Demokratie abträglich ist. Sie werden dabei von einem breiten Bündnis von Bildungsträgern, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern und religiösen Organisationen unterstützt. Die Kritik an der Klausel äußert sich einerseits in kritischen Begleitschreiben der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner, andererseits in der Weigerung, gemäß den Vorgaben der Klausel die Partner zu bespitzeln.

Diese Haltung führt zu einer Ablehnung von Projektanträgen und der Zurückgabe von Geldern und verhindert somit die Durchführung dringend benötigter Projekte gegen Rechtsextremismus und Menschenfeindlichkeit. Wie viele Initiativen von der Klausel negativ betroffen sind, ist noch nicht in vollem Umfang ersichtlich.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Welche Maßnahmen zur Überprüfung von Hindernissen hat die Bundesregierung angesichts des Bekanntwerdens der Verbrechen der Neonazi-Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ und angesichts der Entschließung des Deutschen Bundestages auf Bundestagsdrucksache 17/7771 getroffen?

2

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Intensivierung der Unterstützung des Engagements demokratischer Gruppen gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus?

3

Wie viele Projektanträge wurden im Rahmen des Bundesprogramms „TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“ bisher bewilligt, und um welche handelt es sich dabei (bitte nach Bundesländern auflisten)?

4

Wie viele Mittel wurden für die Jahre 2011 und 2012 bisher bewilligt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

5

Auf welche Programmbestandteile entfallen die bisher bewilligten Mittel (bitte nach Bundesländern und Jahren aufschlüsseln)?

6

Wie viele Projektanträge wurden im Rahmen des Bundesprogramms „TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“ bisher abgelehnt, und aus welchen Gründen erfolgte die Ablehnung (bitte Anträge einzeln und sortiert nach Bundesländern aufführen)?

7

Welche antragstellenden Städte, Gemeinden, Stadtbezirke etc. weigern sich nach Einführung der Extremismusklausel, die bereits bewilligten Lokalen Aktionspläne vor Ort umzusetzen oder verzichten mit dieser Begründung auf den Mittelabruf?

8

Wie viele der abgelehnten Projekte im Rahmen des Bundesprogramms „TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“ wurden wegen Nichtunterzeichnung der Extremismusklausel abgelehnt, bzw. bei wie vielen wurde die Projektbewilligung aufgrund der Nichtunterzeichnung zurückgezogen (bitte nach Bundesländern und nach den Programmbestandteilen Lokale Aktionspläne, Modellprojekte und Beratungsnetzwerke aufschlüsseln)?

9

In wie vielen Fällen wurde bei bewilligten Projekten im Rahmen des Bundesprogramms „TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“ durch die Antragsteller auf den Mittelabruf verzichtet, und in wie vielen Fällen wurde dabei explizit auf die zu unterzeichnende Extremismusklausel verwiesen (bitte nach Bundesländern und nach den Programmbestandteilen Lokale Aktionspläne, Modellprojekte und Beratungsnetzwerke aufschlüsseln)?

10

Bei wie vielen bewilligten Anträgen wurde der unterzeichneten Extremismusklausel ein kritisches Begleitschreiben angefügt (bitte nach Bundesländern und nach den Programmbestandteilen Lokale Aktionspläne, Modellprojekte und Beratungsnetzwerke aufschlüsseln)?

11

In wie vielen Fällen führte die Einreichung eines kritischen Begleitschreibens zur Verweigerung der Förderung eines Projektantrags, und warum?

12

Wie beurteilt die Bundesregierung die Wirkung der Extremismusklausel hinsichtlich der Zweckbestimmung des Programms „TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“, Vielfalt und Demokratie zu stärken sowie demokratische Teilhabe erlebbar zu machen?

Berlin, den 26. September 2012

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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