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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Anthropogene Spurenstoffe in der Umwelt

Beurteilung der Belastung von Gewässern und Böden, Humanarzneimittelrückstände sowie poly- und perfluourierte Chemikalien (PFC), Ansätze zur Vermeidung, Technologien zur umfassenden Eliminierung aus dem Abwasser, Maßnahmen zur Verbraucheraufklärung und Kennzeichnung von schadstoffhaltigen Alltagsprodukten, Erweiterung der Produkthaftung, Regelungen in der EU und Maßnahmen der Europäischen Kommission<br /> (insgesamt 32 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

26.10.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1091401. 10. 2012

Anthropogene Spurenstoffe in der Umwelt

der Abgeordneten Dorothea Steiner, Nicole Maisch, Birgitt Bender, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Dr. Hermann E. Ott und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Der Begriff anthropogene Spurenstoffe subsumiert verschiedene Stoffe mit Umweltrelevanz, die in den letzten Jahren neben den bereits bekannten prioritären Schadstoffen verstärkt als Mikroverunreinigungen in Kläranlagen und Fließgewässern nachgewiesen wurden. Es handelt sich hierbei vor allem um Humanarzneimittel- und Kosmetikrückstände, Waschmittelinhaltsstoffe, Rückstände von Pflanzenschutzmitteln und Dünger sowie Nanopartikel aller Art.

Anthropogene Spurenstoffe gelangen vor allem über Abwässer in die Umwelt, auch weil sie aufgrund ihrer Spezifika, beispielsweise besonders kleine Strukturen, wie bei Nanomaterialien, die Filtertechniken bei der Abwasserreinigung vor besondere Herausforderungen stellen.

Auf den Einsatz vieler dieser Stoffe kann nicht in allen Bereichen verzichtet werden, jedoch muss ein hohes Augenmerk auf den Ausgleich zwischen Chancen und Risiken dieser Stoffe gelegt werden. Viele dieser Stoffe sind schwer abbaubar und weisen ein hohes Bioakkumulationspotenzial auf. Beispielsweise ist das Schmerzmittel Diclofenac so stabil, dass ca. 70 Prozent des Wirkstoffs den Körper unverändert verlassen und über das Abwasser in die Umwelt gelangen, da die Kläranlagen derzeit nicht in der Lage sind, diesen Stoff zu filtern. Diclofenac aber kann u. a. Nierenschäden bei Fischen verursachen, weshalb die Einleitung in Gewässer unbedingt vermieden werden sollte. Die Europäische Kommission hat aus diesem Grund Diclofenac auf die Liste der prioritär wassergefährdenden Stoffe gesetzt.

Anthropogene Spurenstoffe belasten zunehmend Wasser und Böden und werden teilweise sogar im Trinkwasser nachgewiesen. Es ist zu erwarten, dass der Gebrauch verschiedener in diese Gruppe fallende Stoffe zukünftig eher zunehmen wird.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen32

1

Wie beurteilt die Bundesregierung derzeit die Belastung von Gewässern und Böden mit anthropogenen Spurenstoffen im Allgemeinen, und wie schätzt sie die weitere Entwicklung der Belastungssituation ein?

2

Welche Ansätze verfolgt die Bundesregierung derzeit bezüglich der Strategien zur Vermeidung von Umwelt- und Gesundheitsrisiken durch anthropogene Spurenstoffe?

3

Welche Technologien zur umfassenden Eliminierung der anthropogenen Spurenstoffe aus dem Abwasser werden derzeit genutzt, und wie beurteilt die Bundesregierung diese jeweils hinsichtlich ihrer Wirksamkeit?

4

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Herausforderungen, die durch die Zunahme von anthropogenen Spurenstoffen im Wasserkreislauf entstehen, nicht allein im Rahmen der Abwasserreinigung und Trinkwasseraufbereitung gelöst werden können?

Wenn ja, welche anderen Ansätze verfolgt die Bundesregierung?

5

Sieht die Bundesregierung es als notwendig an, Verbraucherinnen und Verbraucher stärker dafür zu sensibilisieren, welche Auswirkungen Rückstände von Alltagsprodukten, insbesondere Arzneimittel und Kosmetika, in der Umwelt haben können?

Wenn ja, plant sie selbst, entsprechende Maßnahmen durchzuführen?

Wenn nein, warum nicht?

6

Kann eine solche Sensibilisierung der Verbraucherinnen und Verbraucher aus Sicht der Bundesregierung dazu beitragen, die Umweltbelastungen durch anthropogene Spurenstoffe merklich zu reduzieren?

7

Wie beurteilt die Bundesregierung Vorschläge zur besseren Kennzeichnung von Alltagsprodukten mit Blick auf anthropogene Spurenstoffe?

Wird die Bundesregierung sich dafür einsetzen, dass eine solche Kennzeichnung verpflichtend und flächendeckend eingeführt wird?

Wenn nein, warum nicht?

8

In welchen Bereichen sieht die Bundesregierung, insbesondere mit Blick auf die Problematik anthropogener Spurenstoffe, derzeit die Notwendigkeit einer Harmonisierung von Chemikalien- und Gewässerschutzpolitik?

Plant sie noch in dieser Legislaturperiode entsprechende Maßnahmen?

9

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Verhandlungsstand auf der Ebene der Europäischen Union bezüglich der Aufnahme weiterer Stoffe in die Liste prioritär wassergefährdender Stoffe, und wie beurteilt sie diesen?

10

Unterstützt die Bundesregierung die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Liste neu aufzunehmender prioritär wassergefährdender Stoffe, die u. a. Diclofenac enthält?

Wenn nein, warum nicht?

11

Wie beurteilt die Bundesregierung Vorschläge zur Einführung der erweiterten Produkthaftung für Hersteller von Produkten, die Partikel poly- und perfluorierter Chemikalien (PFC) und Nanopartikel enthalten, dahingehend, dass diese selbst zur Verminderung des Eintrags dieser Stoffe in die Umwelt beitragen müssen, beispielsweise durch die finanzielle Unterstützung der Entwicklung von Filtersystemen bei der Abwasserbehandlung?

Falls die Bundesregierung diese Überlegungen grundsätzlich ablehnt, wie begründet sie das?

12

Wie viele Tonnen Humanarzneimittelrückstände gelangen schätzungsweise nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich in die Umweltmedien Wasser und Boden?

Wie hoch ist schätzungsweise jeweils der Anteil, der auf unsachgemäße Entsorgung und der, der auf Rückstände in menschlichen Ausscheidungen zurückgeht?

13

Welches sind aus Sicht der Bundesregierung die wichtigsten Eintragungspfade für Humanarzneimittelrückstände in die Umwelt?

14

Wird sich die Menge der in die Umwelt freigesetzten Rückstände von Arzneimitteln aus Sicht der Bundesregierung, vor dem Hintergrund des demographischen Wandels, noch verstärken?

15

Wie viele Arzneimittelwirkstoffe wurden bisher nach Kenntnis der Bundesregierung in den Umweltmedien Wasser und Boden nachgewiesen, und wie schätzt die Bundesregierung derzeit deren Potenzial, Umweltorganismen zu schädigen, ein?

16

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus Vorschlägen, noch gebrauchsfähige Arzneimittel unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. in Originalverpackung mit Packungsbeilage, einzeln verpackte, gegenüber Umwelteinflüssen resistente Arzneimittel, Rücknahme durch die verschreibenden Ärztinnen und Ärzte) weiter zu verwenden, insbesondere unter dem Gesichtspunkt von Kostenreduktionen?

Welche Voraussetzungen müssen aus ihrer Sicht erfüllt sein, um die Sicherheit der Patientinnen und Patienten zu gewährleisten?

17

Sieht die Bundesregierung weiterhin (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/6708) keine Notwendigkeit, die fachgerechte Entsorgung von Altarzneimitteln durch Maßnahmen, wie eine Rücknahmepflicht in Apotheken oder Sammlung in Schadstoffsammelstellen, sicherzustellen, auch um die beschriebene Freisetzung in die Umwelt zu minimieren?

Wenn ja, wie sieht sie auch ohne diese Maßnahmen den notwendigen Schutz vor Freisetzung von Arzneimittelrückständen in die Umwelt gewährleistet?

18

Welchen Stand hat die im Rahmen der Revision der Richtlinie 2008/105/EG vorgesehene Prüfung, für welche Arzneimittelwirkstoffe Umweltqualitätsnormen festgelegt werden sollen?

Welche Umweltqualitätsnormen werden hierbei auf EU-Ebene diskutiert?

19

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung aufgrund der in der Richtlinie 2010/84/EU von den Staaten zu erwägenden Maßnahmen zur Überwachung und Bewertung der möglichen Umweltrisiken von Humanarzneimitteln bereits ergriffen, und welche plant sie?

20

a) Wann ist damit zu rechnen, dass die Europäische Kommission den im Zusammenhang mit der Verabschiedung der Richtlinie 2010/84/EU geforderten Bericht über das Ausmaß der Verunreinigung von Gewässern und Böden mit Arzneimitteln inklusive Vorschlägen zur Änderung des Arzneimittelrechts vorlegt?

b) Welche Änderungen des (europäischen) Arzneimittelrechts könnten aus Sicht der Bundesregierung dazu beitragen, das Ausmaß der Verunreinigung von Gewässern und Böden mit Humanarzneimitteln zu reduzieren?

21

Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, Verminderungsstrategien, insbesondere zum Einsatz von Humanarzneimitteln, die eine besondere Rolle beim Eintrag von Wirkstoffen mit bekanntem Schadenspotenzial haben, zu entwickeln, und wenn ja, welche konkreten Ansatzpunkte verfolgt sie hier oder hält sie für geeignet?

22

Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, das Umweltmonitoring von Humanarzneimitteln, insbesondere an Belastungsschwerpunkten, zu verbessern, wie es auch das Umweltbundesamt vorschlägt?

Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung dazu ergreifen?

23

Welche Maßnahmen werden derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung im Bereich der Abwasserreinigung ergriffen, um die Humanarzneimittelrückstände im Abwasser zu reduzieren, und wie erfolgreich sind diese?

Welche weiteren technischen Möglichkeiten bestehen, um Arzneimittelrückstände aus dem Abwasser im Zuge der Abwasserreinigung zu entfernen?

24

Sieht die Bundesregierung derzeit Forschungsbedarf bezüglich der ökotoxikologischen Folgen der Belastung von Gewässern und Böden durch Arzneimittelrückstände?

Wenn ja, welche Vorhaben fördert und führt die Bundesregierung derzeit durch oder plant sie zu fördern oder durchzuführen?

Wenn nein, warum nicht?

25

Welches sind aus Sicht der Bundesregierung die Haupteintragungspfade für PFC in die Umwelt?

26

Welche Folgen haben zum jetzigen Zeitpunkt die in der Vergangenheit erfolgten Einträge von perfluorierten Tensiden (PFT) in die Umwelt, insbesondere auch für die Trinkwasserqualität?

27

Welche Maßnahmen können ergriffen werden, um in die Umwelt gelangte PFT wieder zu entfernen, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zu ergreifen?

28

Welche Rolle spielt aus Sicht der Bundesregierung der Eintragungspfad Klärschlamm bei der Anreicherung von PFC in Boden und Wasser?

29

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, mit PFC und PFT verunreinigte Böden, insbesondere großflächige Verunreinigungen, die durch die Nutzung von PFT-haltigen Löschschäumen entstanden sind, nachträglich zu sanieren?

Welche konkreten Sanierungsprojekte sind der Bundesregierung bekannt, und wie schätzt sie den durchschnittlichen Kostenaufwand ein?

30

Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, insbesondere im Bereich Umweltbelastungen durch PFC/PFT, stärker auf vorbeugende Maßnahmen zu setzen, und welche Maßnahmen will sie in diesem Bereich konkret ergreifen?

31

Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, den Einsatz der einzelnen PFT-Stoffgruppen noch stärker zu regulieren, wie bereits im Rahmen der REACH-Verordnung (Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe) für die Perfluoroctansulfonate (PFOS) geschehen, und wenn ja, welche konkreten Maßnahmen wird sie ergreifen, um die Regulierung auf der Ebene der Europäischen Union voranzubringen?

Wenn nein, warum nicht?

32

Sind die derzeitigen Ausnahmeregelungen für den Einsatz von PFOS in der Europäischen Union aus Sicht der Bundesregierung weiter notwendig, und wenn ja, warum?

Berlin, den 1. Oktober 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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