[Deutscher Bundestag Drucksache 17/11234
17. Wahlperiode 26. 10. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dorothea Steiner, Nicole Maisch,
Birgitt Bender, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/10914 –
Anthropogene Spurenstoffe in der Umwelt
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Begriff anthropogene Spurenstoffe subsumiert verschiedene Stoffe mit
Umweltrelevanz, die in den letzten Jahren neben den bereits bekannten
prioritären Schadstoffen verstärkt als Mikroverunreinigungen in Kläranlagen und
Fließgewässern nachgewiesen wurden. Es handelt sich hierbei vor allem um
Humanarzneimittel- und Kosmetikrückstände, Waschmittelinhaltsstoffe,
Rückstände von Pflanzenschutzmitteln und Dünger sowie Nanopartikel aller Art.
Anthropogene Spurenstoffe gelangen vor allem über Abwässer in die Umwelt,
auch weil sie aufgrund ihrer Spezifika, beispielsweise besonders kleine
Strukturen, wie bei Nanomaterialien, die Filtertechniken bei der Abwasserreinigung
vor besondere Herausforderungen stellen.
Auf den Einsatz vieler dieser Stoffe kann nicht in allen Bereichen verzichtet
werden, jedoch muss ein hohes Augenmerk auf den Ausgleich zwischen
Chancen und Risiken dieser Stoffe gelegt werden. Viele dieser Stoffe sind
schwer abbaubar und weisen ein hohes Bioakkumulationspotenzial auf.
Beispielsweise ist das Schmerzmittel Diclofenac so stabil, dass ca. 70 Prozent des
Wirkstoffs den Körper unverändert verlassen und über das Abwasser in die
Umwelt gelangen, da die Kläranlagen derzeit nicht in der Lage sind, diesen
Stoff zu filtern. Diclofenac aber kann u. a. Nierenschäden bei Fischen
verursachen, weshalb die Einleitung in Gewässer unbedingt vermieden werden
sollte. Die Europäische Kommission hat aus diesem Grund Diclofenac auf die
Liste der prioritär wassergefährdenden Stoffe gesetzt.
Anthropogene Spurenstoffe belasten zunehmend Wasser und Böden und
werden teilweise sogar im Trinkwasser nachgewiesen. Es ist zu erwarten, dass der
Gebrauch verschiedener in diese Gruppe fallende Stoffe zukünftig eher
zunehmen wird.
1. Wie beurteilt die Bundesregierung derzeit die Belastung von Gewässern
und Böden mit anthropogenen Spurenstoffen im Allgemeinen, und wie
schätzt sie die weitere Entwicklung der Belastungssituation ein?
Durch umfangreiche gesetzliche Regelungen im Bereich des Emissions- und
Immissionsschutzes sowie im Bereich der Chemikalienbewertung und -zulas- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit vom 22. Oktober 2012 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/11234 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodesung sind die direkten Einträge von anthropogenen Schadstoffen aus
Punktquellen zurückgegangen. Derzeit werden Umweltqualitätsnormen (UQN) für
Oberflächengewässer in Deutschland bei einigen prioritären und
flussgebietsspezifischen Pflanzenschutzmitteln und schwer abbaubaren Umweltchemikalien
überschritten.
Die Bundesländer haben 2010 anhand der Beurteilung der EU-weit geregelten
anthropogenen Spurenstoffe 88 Prozent der Oberflächenwasserkörper als im
„guten chemischen Zustand“ eingestuft. Dennoch muss die Belastung der
Gewässer weiter verringert werden. Die Verringerung der Belastung von
Gewässern und Böden durch diffuse Quellen (z. B. Tierarzneimittel) und indirekte
Einträge (z. B. über kommunale Kläranlagen) stellt hierbei eine besondere
Herausforderung dar.
2. Welche Ansätze verfolgt die Bundesregierung derzeit bezüglich der
Strategien zur Vermeidung von Umwelt- und Gesundheitsrisiken durch
anthropogene Spurenstoffe?
Die umweltbezogene Risikoprüfung gefährlicher Stoffe ist auf europäischer
Ebene weitgehend harmonisiert. Hierbei werden die Bedingungen für eine
sichere Verwendung im Rahmen des Stoffrechtes geprüft. Allerdings bestehen
vor allem für bereits im Markt befindliche „Altstoffe“ in den Bereichen
Arzneimittel, Biozide und Industriechemikalien Informationslücken, die bis 2020 nach
und nach abgebaut werden sollen. Human-Arzneimittel nehmen eine
Sonderstellung ein, da hier weitreichende Ausnahmen von den Informationspflichten
der Vermarkter und Hersteller bestehen und Umweltrisiken aus humanitären
Erwägungen keinen Einfluss auf die Zulassungsentscheidung haben.
Europaweit wird für die Begrenzung der Einträge gefährlicher Stoffe aus
Anlagen ein kombinierter Ansatz verfolgt, der die Vermeidung von
Umwelteinträgen nach dem Stand der Technik vorsieht und zusätzlich gewässerspezifische
Maßnahmen bei Überschreiten von Umweltqualitätsnormen für einzelne Stoffe
beinhaltet. Diese Strategien werden von der Bundesregierung unterstützt.
3. Welche Technologien zur umfassenden Eliminierung der anthropogenen
Spurenstoffe aus dem Abwasser werden derzeit genutzt, und wie beurteilt
die Bundesregierung diese jeweils hinsichtlich ihrer Wirksamkeit?
Aus heutiger Sicht werden, überwiegend in großtechnischer Praxiserprobung,
zwei Verfahrenstechniken zur weiteren Spurenstoffentfernung aus biologisch
gereinigtem Abwasser genutzt: die Nassoxidation mit Ozon und die Adsorption
an Pulver-Aktivkohle. Sofern durch Rezirkulation des Abwassers oder eine
Filterstufe mit biologischer Aktivität eine biologische Nachbehandlung des mit
Ozon behandelten Abwassers sichergestellt ist, zeigen die vorliegenden Daten
bei beiden Verfahren eine zusätzliche Eliminationsleistung für eine
überwiegende Zahl von untersuchten Spurenstoffen. Problematisch bei der Ozonierung
ist, dass bei einzelnen Stoffen Transformationsprodukte entstehen können, die
ggf. eine noch schädlichere Wirkung als die Ausgangsstoffe entfalten. Darüber
hinaus wird es immer Spurenstoffe geben, die sich nicht mit den aufgeführten
Technologien eliminieren lassen. Insbesondere ist auch zu beachten, dass ein
hoher Energiebedarf und erhebliche Kosten bei Durchführung solcher
Verfahren entstehen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/112344. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Herausforderungen, die
durch die Zunahme von anthropogenen Spurenstoffen im Wasserkreislauf
entstehen, nicht allein im Rahmen der Abwasserreinigung und
Trinkwasseraufbereitung gelöst werden können?
Wenn ja, welche anderen Ansätze verfolgt die Bundesregierung?
Auch für die Verringerung der Belastung durch Spurenstoffe gilt der Grundsatz,
dass Stoffe möglichst an der Quelle zu vermeiden sind. Bereits bei der Auswahl
der eingesetzten Stoffe sollte die Frage der Umweltverträglichkeit beachtet
werden. Ziel der Instrumente des Stoffrechts ist, in verschiedener Weise die
Substitution kritischer Stoffe voranzutreiben und Risiken durch Auflagen zur
Verwendungsbeschränkung zu begrenzen. Neben den ordnungsrechtlichen
Instrumenten spielen aber auch freiwillige Initiativen eine wichtige Rolle. Hier sind z. B.
Umweltzeichen für Produkte und das Prinzip der nachhaltigen Chemie zu
nennen. Die Bundesregierung unterstützt die Entwicklung hin zur nachhaltigen
Chemie u. a. mittels veröffentlichter Leitfäden. Die Bundesanstalt für
Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin unterstützt zudem den Aufbau eines Internetportals
(SUBSPORT), in dem Erfahrungen und Konzepte für den erfolgreichen Ersatz
gefährlicher Stoffe und Verfahren zur Verfügung gestellt werden. Dennoch wird
auch auf den Einsatz weitergehender Reinigungs- und Aufbereitungsverfahren
nicht verzichtet werden können.
5. Sieht die Bundesregierung es als notwendig an, Verbraucherinnen und
Verbraucher stärker dafür zu sensibilisieren, welche Auswirkungen
Rückstände von Alltagsprodukten, insbesondere Arzneimittel und Kosmetika, in
der Umwelt haben können?
Wenn ja, plant sie selbst, entsprechende Maßnahmen durchzuführen?
Wenn nein, warum nicht?
6. Kann eine solche Sensibilisierung der Verbraucherinnen und Verbraucher
aus Sicht der Bundesregierung dazu beitragen, die Umweltbelastungen
durch anthropogene Spurenstoffe merklich zu reduzieren?
Die Fragen 5 und 6 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Verbraucherinnen und Verbraucher beeinflussen mit ihrer Nachfrage das
Angebot an umweltfreundlichen Produkten entscheidend mit. Eine Aufklärung
zur Entsorgung von Abfällen (u. a. darüber, dass diese keinesfalls ins Abwasser
gehören) kann aus Sicht der Bundesregierung zu einer Sensibilisierung der
Verbraucherinnen und Verbraucher und zu Verhaltensänderungen führen. Die
Bundesregierung stellt ein breites Angebot an Informationsmedien zur Verfügung,
welches sich an die Öffentlichkeit wendet und zur Vermeidung
umweltschädlicher Produkte anhält oder Hilfestellungen bei der Produktwahl gibt (siehe
z. B. „blauer Engel“ oder das Biozidportal des Umweltbundesamtes mit
Informationen zu Alternativen zum Biozideinsatz). Im Rahmen der
Verbändeförderung fördert die Bundesregierung zudem Institutionen, die Informationen zu
Chemikalien in Produkten für Verbraucherinnen und Verbraucher leichter
verfügbar machen.
Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung
und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) führt dazu, dass bis 2018 für
alle Stoffe >1 t/a und Hersteller/Importeur ein Grunddatenpool öffentlich
verfügbar sein wird. Über die CLP-VO (Regulation on Classification, Labelling
and Packaging of Substances and Mixtures, (EC) Nr. 1272/2008) sind bereits
heute für über 100 000 Stoffe die Einstufungen über ein Einstufungs- und
Kennzeichnungsverzeichnis öffentlich verfügbar.
Drucksache 17/11234 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeEine ebenso wichtige Rolle spielt aber auch die gesundheitliche Aufklärung und
Förderung von Präventions- und Hygienemaßnahmen, um beispielsweise den
Einsatz von Arzneimitteln zu reduzieren.
7. Wie beurteilt die Bundesregierung Vorschläge zur besseren
Kennzeichnung von Alltagsprodukten mit Blick auf anthropogene Spurenstoffe?
Wird die Bundesregierung sich dafür einsetzen, dass eine solche
Kennzeichnung verpflichtend und flächendeckend eingeführt wird?
Wenn nein, warum nicht?
Es gibt bereits einige Kennzeichnungspflichten. Mit der Verordnung zur
Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien (CLP Verordnung)
wurde ein weltweit einheitliches und einfach verständliches System zur
Einstufung und Kennzeichnung der von Chemikalien ausgehenden Gefahren
eingeführt, was zu einer Verbesserung des allgemeinen Schutzniveaus führt. Gemäß
CLP Verordnung sind gefährliche Inhaltsstoffe mit bestimmten Einstufungen in
Gemischen anzugeben. Daneben gibt es z. B. besondere Regelungen zur
Kennzeichnung von Kosmetika und Arzneimitteln. Auch für Biozide gibt es
besondere Bestimmungen, die z. B. eine Verharmlosung des Produktes verbieten. Für
die Inhaltsstoffe von Erzeugnissen gibt es bisher nur sehr eingeschränkte
Kennzeichnungspflichten. Für besonders besorgniserregende Stoffe in Erzeugnissen
greifen zumindest die Auskunftsrechte nach Artikel 33 der REACH
Verordnung. Eine spezielle Kennzeichnung von Produkten hinsichtlich anthropogener
Spurenstoffe und deren umweltgerechter Entsorgung sind überflüssig, da alle
Abfälle in die Abfallentsorgung und nicht ins Abwasser zu geben sind.
8. In welchen Bereichen sieht die Bundesregierung, insbesondere mit Blick
auf die Problematik anthropogener Spurenstoffe, derzeit die
Notwendigkeit einer Harmonisierung von Chemikalien- und Gewässerschutzpolitik?
Plant sie noch in dieser Legislaturperiode entsprechende Maßnahmen?
Das Zusammenspiel von Chemikalien- und Gewässerschutzpolitik und anderen
Feldern der Umwelt- und Produktpolitik ist wichtig. Die entsprechenden
Elemente ergänzen sich. Auf europäischer Ebene setzt sich die Bundesregierung
im Rahmen der Beratungen zur Änderung der Richtlinien 2000/60/EG
(Wasserrahmenrichtlinie) und 2008/105/EG (Richtlinie über Umweltqualitätsnormen
im Bereich der Wasserpolitik) für eine bessere Verzahnung von Wasserrecht
und Stoffrecht ein. Die Informationsbasis aus REACH sowie anderen
stoffrechtlichen Regelungen kann im Wasserrecht für die Identifizierung neuer
prioritärer Stoffe sowie die Ableitung der Umweltqualitätsziele genutzt werden.
Die anstehenden Beratungen zum REACH Review bieten eine weitere Chance,
das Zusammenspiel zu verbessern.
9. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle
Verhandlungsstand auf der Ebene der Europäischen Union bezüglich der Aufnahme
weiterer Stoffe in die Liste prioritär wassergefährdender Stoffe, und wie
beurteilt sie diesen?
10. Unterstützt die Bundesregierung die von der Europäischen Kommission
vorgeschlagene Liste neu aufzunehmender prioritär wassergefährdender
Stoffe, die u. a. Diclofenac enthält?
Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 9, 10 und 18 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/11234Die Bundesregierung unterstützt grundsätzlich die Liste der neuen Stoffe.
Derzeit werden die Details zur Erweiterung der Liste prioritärer Stoffe in der
Ratsarbeitsgruppe Umwelt verhandelt. Hauptdiskussionspunkte sind die
Aufnahme der drei neu vorgeschlagenen Arzneimittelwirkstoffe (Diclofenac,
Ethinylestradiol und Estradiol) und eine Regelung für die sog. ubiquitären
Stoffe. Bei den Arzneimitteln zeichnet sich ein EU-weites Monitoring der
Stoffe ab, um die Kenntnisse bei diesen Stoffen zu verbessern. Dies wird von
der Bundesregierung grundsätzlich mit getragen.
Die Europäische Kommission hat UQN-Vorschläge für die drei Arzneimittel
vorgelegt. Über diese wird bislang nicht näher diskutiert, da zunächst die Frage
entschieden werden muss, ob diese Stoffe überhaupt in die Liste der prioritären
Stoffe aufgenommen werden sollen.
11. Wie beurteilt die Bundesregierung Vorschläge zur Einführung der
erweiterten Produkthaftung für Hersteller von Produkten, die Partikel poly- und
perfluorierter Chemikalien (PFC) und Nanopartikel enthalten,
dahingehend, dass diese selbst zur Verminderung des Eintrags dieser Stoffe in die
Umwelt beitragen müssen, beispielsweise durch die finanzielle
Unterstützung der Entwicklung von Filtersystemen bei der Abwasserbehandlung?
Falls die Bundesregierung diese Überlegungen grundsätzlich ablehnt, wie
begründet sie das?
Die hier angesprochenen Maßnahmen sind eine Option für PFC, um sowohl
Verursacher und Nutznießer einer verbesserten Entfernung von Spurenstoffen
angemessen an den Kosten zu beteiligen und dies nicht alleine durch die
Abwassergebühren der Anwohner der jeweiligen Kläranlagen zu bewerkstelligen.
Die Maßnahmen sind in diesem Kontext in eine Prüfung mit einzubeziehen.
Bezogen auf Nanopartikel sind die angesprochenen Maßnahmen aus
verschiedenen Gründen nicht sinnvoll. Ein Kriterium für Maßnahmen müssten ggf. die
Stoffeigenschaften und nicht die Partikelgröße sein. Legt man die Empfehlung
der Europäischen Kommission für die Definition von Nanomaterialien zu
Grunde, die auch natürliche Nanopartikel wie z. B. Mikroorganismen und Viren
einschließt, kämen die angesprochenen Maßnahmen der Forderung nach einer
Sterilisation gleich, wie sie z. B. in mikrobiologischen Sicherheitswerkbänken
und Hochsicherheitslaboratorien mit HEPA-Filtern zur Luftfiltration
durchgeführt wird. Für Abwässer ist dies technisch nicht möglich bzw. die Kosten
wären gegenüber einem möglichen Nutzen unverhältnismäßig hoch.
Humanarzneimittelrückstände
12. Wie viele Tonnen Humanarzneimittelrückstände gelangen
schätzungsweise nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich in die Umweltmedien
Wasser und Boden?
Wie hoch ist schätzungsweise jeweils der Anteil, der auf unsachgemäße
Entsorgung und der, der auf Rückstände in menschlichen
Ausscheidungen zurückgeht?
Genaue Mengen der unsachgemäß über Toilette oder Ausguss entsorgten
Arzneien sind nicht bekannt. Grobe Schätzungen lauten auf mehrere hundert
Tonnen pro Jahr. Dies ist im Verhältnis zur Menge von Arzneimittelwirkstoffen, die
jährlich über Ausscheidungen in die Umwelt gelangt, nur ein Anteil von
wenigen Prozent.
Drucksache 17/11234 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode13. Welches sind aus Sicht der Bundesregierung die wichtigsten
Eintragungspfade für Humanarzneimittelrückstände in die Umwelt?
Der wichtigste Eintragspfad in die Umwelt für Humanarzneimittel ist der
Eintrag über Kläranlagen. Viele Humanarzneimittel und deren Metabolite und
Transformationsprodukte werden während der herkömmlichen
Abwasserreinigung nur ungenügend entfernt und gelangen über den Kläranlagenablauf in die
Vorfluter. Einige Stoffe werden gut entfernt, da sie an Belebtschlamm
adsorbieren. Über die Ausbringung von Klärschlamm auf landwirtschaftliche
Nutzflächen oder anderweitige umweltoffene Verwendung können jedoch auch diese
Substanzen zu einem geringen Anteil in die Umwelt eingetragen werden, sofern
sie nicht im Boden abgebaut werden oder sehr fest gebunden sind. Im Vergleich
zu Kläranlagen als Eintragspfad in die Umwelt ist der Arzneimitteleintrag über
die stoffliche Verwertung von Klärschlamm eher als gering einzustufen.
Unsachgemäße Entsorgung und Abwässer aus Produktion bzw. Formulierung sind
mengenmäßig weniger bedeutend, wobei eine genauere Quantifizierung nicht
möglich ist.
14. Wird sich die Menge der in die Umwelt freigesetzten Rückstände von
Arzneimitteln aus Sicht der Bundesregierung, vor dem Hintergrund des
demographischen Wandels, noch verstärken?
Aufgrund der demographischen Entwicklung, des damit verbundenen
zunehmenden Anteils an älteren Menschen, ist ein steigender
Humanarzneimittelkonsum wahrscheinlich und damit einhergehend mit einem Anstieg der Freisetzung
in die Umwelt zu rechnen.
15. Wie viele Arzneimittelwirkstoffe wurden bisher nach Kenntnis der
Bundesregierung in den Umweltmedien Wasser und Boden nachgewiesen,
und wie schätzt die Bundesregierung derzeit deren Potenzial,
Umweltorganismen zu schädigen, ein?
Aus einer Studie von Bergmann et al. (2011) ergeben sich positive Messbefunde
für 156 verschiedene Arzneimittelwirkstoffe in den verschiedenen Matrizes
Kläranlagenablauf, Oberflächenwasser, Grundwasser, Uferfiltrat, Rohwasser,
Trinkwasser, Klärschlamm, Boden und Sediment. Für 19 Substanzen besteht
demnach ein ökotoxikologisches Risiko. Aus den Bundesländern ist bekannt,
dass 40 Arzneimittelwirkstoffe in den Gewässern nachgewiesen werden
konnten. Aufgrund der gemessenen Konzentrationen können für mindestens vier
dieser Stoffe (Diclofenac, Ibuprofen, Carbamazepin und Sulfamethoxazol)
Schädigungen der aquatischen Lebensgemeinschaft nicht ausgeschlossen werden.
16. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus Vorschlägen,
noch gebrauchsfähige Arzneimittel unter bestimmten Voraussetzungen
(z. B. in Originalverpackung mit Packungsbeilage, einzeln verpackte,
gegenüber Umwelteinflüssen resistente Arzneimittel, Rücknahme durch
die verschreibenden Ärztinnen und Ärzte) weiter zu verwenden,
insbesondere unter dem Gesichtspunkt von Kostenreduktionen?
Welche Voraussetzungen müssen aus ihrer Sicht erfüllt sein, um die
Sicherheit der Patientinnen und Patienten zu gewährleisten?
Die Bundesregierung lehnt die Einführung einer
Wiederverwendungsmöglichkeit für Arzneimittel, die bereits an Privatpersonen abgegeben wurden, ab.
Arzneimittel müssen Stabilitätsansprüchen genügen, die im Arzneimittelgesetz und
detaillierten fachlichen Richtlinien festgelegt sind. Werden Arzneimittel un-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/11234sachgemäß aufbewahrt, ist deren Qualität nicht mehr gewährleistet; d. h. durch
thermische und hydrolytische Zersetzung der Arzneimittel kann deren
Wirksamkeit beeinträchtigt sein oder es können Abbauprodukte entstehen, die im
schlechtesten Fall sogar toxisch sind. Bei einer Rückgabe von Arzneimitteln
aus Privathaushalten können weder Arzt noch Apotheker gewährleisten, dass
diese zwischenzeitlich ordnungsgemäß gelagert worden sind und noch die
erforderliche Qualität aufweisen.
Ein weiteres Problem stellen mögliche Kontaminationen von in
Privathaushalten gelagerten Arzneimitteln bzw. deren Primär- und Sekundärverpackungen
mit pathogenen Erregern dar. Im Rahmen der Anhörung zum Entwurf der
Vierten Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung im Jahr 2010
haben sich die beteiligten Fachkreise aus den oben genannten Gründen einhellig
gegen eine Wiederverwertungsmöglichkeit von Arzneimitteln ausgesprochen.
Gegen eine erneute Abgabe von Arzneimitteln, die unter Aufsicht eines
Apothekers lagern, z. B. in Heimen und Hospizen, ist hingegen nichts einzuwenden.
Dies ist rechtlich bereits jetzt zulässig.
17. Sieht die Bundesregierung weiterhin (vgl. Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/6708) keine
Notwendigkeit, die fachgerechte Entsorgung von Altarzneimitteln durch
Maßnahmen, wie eine Rücknahmepflicht in Apotheken oder Sammlung
in Schadstoffsammelstellen, sicherzustellen, auch um die beschriebene
Freisetzung in die Umwelt zu minimieren?
Wenn ja, wie sieht sie auch ohne diese Maßnahmen den notwendigen
Schutz vor Freisetzung von Arzneimittelrückständen in die Umwelt
gewährleistet?
Die Bundesregierung hält an ihrer Auffassung, wie auf Bundestagdrucksache
17/6708 dargelegt, fest. Die Bundesregierung sieht weder in einer
Rücknahmepflicht für Apotheken noch in einer verpflichtenden Rücknahme von
Altarzneimitteln bei Schadstoffsammelstellen ein geeignetes Mittel, um auf die
unsachgemäße Entsorgung von Arzneien Einfluss zu nehmen. Bürokratische
Vorgaben, deren Einhaltung nicht wirksam kontrolliert werden kann, stellen
keineswegs eine fachgerechte Entsorgung sicher und sind nicht dazu geeignet,
die Umwelt zu schützen. Eine verstärkte Aufklärung der Verbraucherinnen und
Verbraucher darüber, dass Altmedikamente, auch wenn es sich um
Flüssigkeiten handelt, in den Restmüll gehören, könnte Fehlverhalten verhindern.
18. Welchen Stand hat die im Rahmen der Revision der Richtlinie 2008/105/
EG vorgesehene Prüfung, für welche Arzneimittelwirkstoffe
Umweltqualitätsnormen festgelegt werden sollen?
Welche Umweltqualitätsnormen werden hierbei auf EU-Ebene diskutiert?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 9 und 10 verwiesen.
19. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung aufgrund der in der
Richtlinie 2010/84/EU von den Staaten zu erwägenden Maßnahmen zur
Überwachung und Bewertung der möglichen Umweltrisiken von
Humanarzneimitteln bereits ergriffen, und welche plant sie?
Nach Auffassung der Bundesregierung sollte der in Erwägungsgrund 6 der
Richtlinie 2010/84 von der Europäischen Kommission zu erstellende Bericht
über das Ausmaß der Verunreinigung von Gewässern und Böden mit
Arzneimittelrückständen abgewartet werden.
Drucksache 17/11234 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode20. a) Wann ist damit zu rechnen, dass die Europäische Kommission den im
Zusammenhang mit der Verabschiedung der Richtlinie 2010/84/EU
geforderten Bericht über das Ausmaß der Verunreinigung von
Gewässern und Böden mit Arzneimitteln inklusive Vorschlägen zur
Änderung des Arzneimittelrechts vorlegt?
Die Europäische Kommission hat im Januar 2012 einen Auftrag an die
französische Firma „Bio Intelligence Service“ vergeben, um den geforderten Bericht über
das Ausmaß der Verunreinigung von Gewässern und Böden mit Arzneimitteln
inkl. Vorschlägen zur Änderung des Arzneimittelrechts zu erarbeiten. Die
Vertragslaufzeit endet im März 2013, sodass damit zu rechnen ist, dass der Bericht im
Frühjahr 2013 zur Verfügung stehen wird. Der genaue Zeitpunkt der Vorlage des
Berichts der Kommission ist der Bundesregierung allerdings nicht bekannt.
b) Welche Änderungen des (europäischen) Arzneimittelrechts könnten
aus Sicht der Bundesregierung dazu beitragen, das Ausmaß der
Verunreinigung von Gewässern und Böden mit Humanarzneimitteln zu
reduzieren?
Bevor über geeignete Minderungsmaßnahmen diskutiert werden kann, muss
erst eine Datenbasis geschaffen werden, auf deren Grundlage problematische
Wirkstoffe (z. B. langlebige, mobile und toxische sowie bioakkumulierende
Wirkstoffe) von unproblematischen unterschieden werden können. Gerade in
Bezug auf Tierarzneimittel sollte zumindest geprüft werden, ob ein
umfassender, an der Verwendung von Tierarzneimitteln ansetzender Ansatz, ähnlich wie
dieser in Bezug auf Pflanzenschutzmittel im Rahmen der Thematischen
Strategie über den nachhaltigen Einsatz von Pestiziden entwickelt wurde, geeignet ist,
die bestehenden Regelungen, die am einzelnen Arzneimittel und dessen
Verkehrsfähigkeit ansetzen, sinnvoll zu ergänzen, um dadurch möglichen
Umweltbelastungen entgegen wirken zu können.
Eine finale Auflistung und Beurteilung dieser potentiellen Möglichkeiten ist im
Rahmen des in der Antwort zu Frage 20a genannten Berichtes der Europäischen
Kommission, der auch auf die Notwendigkeit etwaiger Änderungen des
europäischen Arzneimittelrechts eingehen soll, beabsichtigt. Der Bericht bleibt
insofern abzuwarten.
21. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, Verminderungsstrategien,
insbesondere zum Einsatz von Humanarzneimitteln, die eine besondere
Rolle beim Eintrag von Wirkstoffen mit bekanntem Schadenspotenzial
haben, zu entwickeln, und wenn ja, welche konkreten Ansatzpunkte
verfolgt sie hier oder hält sie für geeignet?
Prinzipiell führen alle Maßnahmen, die zur Gesundheit eines Menschen
beitragen (gesunde Ernährung, Vermeidung von Stress, ausreichend Bewegung) zu
einer Verminderung des Eintrags von Humanarzneimitteln. Die Prävention
sollte daher gezielt gefördert werden.
Es wird auf die Antwort zu Frage 20b verwiesen.
22. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, das Umweltmonitoring
von Humanarzneimitteln, insbesondere an Belastungsschwerpunkten, zu
verbessern, wie es auch das Umweltbundesamt vorschlägt?
Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung dazu
ergreifen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 19 verwiesen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/1123423. Welche Maßnahmen werden derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung
im Bereich der Abwasserreinigung ergriffen, um die
Humanarzneimittelrückstände im Abwasser zu reduzieren, und wie erfolgreich sind diese?
Welche weiteren technischen Möglichkeiten bestehen, um
Arzneimittelrückstände aus dem Abwasser im Zuge der Abwasserreinigung zu
entfernen?
Neben den in der Antwort zu Frage 3 angesprochenen Behandlungstechniken
kommen hierfür auf spezielle Fälle zugeschnittene dezentrale
Behandlungstechniken, z. B. in großen medizinischen Einrichtungen, in Betracht. Dies kann
beispielsweise eine getrennte Patientenurinsammlung nach Anwendung von
Röntgenkontrastmitteln oder die getrennte Sanitärabwassersammlung und -
behandlung ausgewählter medizinischer Bereiche sein. Im Bereich der
Nuklearmedizin sind derartige Verfahren bereits etabliert.
24. Sieht die Bundesregierung derzeit Forschungsbedarf bezüglich der
ökotoxikologischen Folgen der Belastung von Gewässern und Böden durch
Arzneimittelrückstände?
Wenn ja, welche Vorhaben fördert und führt die Bundesregierung derzeit
durch oder plant sie zu fördern oder durchzuführen?
Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung sieht derzeit weiteren Forschungsbedarf bezüglich der
ökotoxikologischen Folgen der Belastung von Gewässern und Böden durch
Arzneimittelrückstände. Es werden gegenwärtig mehrere Vorhaben gefördert
oder sind geplant, um offene Fragen im Rahmen dieses Forschungsbedarfes zu
beantworten. Dazu zählen z. B. Forschungsarbeiten, die sich mit der Frage
beschäftigen, ob die Belastung mit endokrinen Disruptoren über den Umweltpfad
zunimmt. Mit einem weiteren Forschungsvorhaben soll das Biomonitoring von
Arzneimitteln voran gebracht werden.
Im Rahmen des Förderschwerpunktes des Bundesministeriums für Bildung und
Forschung (BMBF) „Nachhaltiges Wassermanagement“ (NaWaM) werden in
der Fördermaßnahme „Risikomanagement von neuen Schadstoffen und
Krankheitserregern im Wasserkreislauf“ (RiSKWa) zwölf Verbundforschungsprojekte
finanziert (Finanzvolumen 30 Mio. Euro). Dabei werden u. a. Fragestellungen
zu den ökotoxikologischen Folgen der Belastung von Gewässern und Böden
durch Arzneimittelrückstände bearbeitet (Einzelheiten siehe
www.riskwa.de ).
Poly- und perflourierte Chemikalien (PFC)
25. Welches sind aus Sicht der Bundesregierung die Haupteintragungspfade
für PFC in die Umwelt?
Poly- und perfluorierte Chemikalien (PFC) gelangen sowohl über Luft, Wasser
als auch über den Boden (Klärschlamm) in die Umwelt. In der Luft werden dabei
vorwiegend die flüchtigen Vorläufersubstanzen (z. B. Fluortelomeralkohole)
der persistenten PFC (z. B. Perfluoroktansäure (PFOA),
Perfluoroktansulfonsäure (PFOS)) nachgewiesen. Im Wasser befinden sich vor allem die gut
wasserlöslichen PFC wie beispielsweise PFOA und PFOS. In Kläranlagen finden
zudem Umwandlungsprozesse von Vorläufersubstanzen zu langlebigen PFC-
Verbindungen statt, die dann über den Vorfluter oder über den Klärschlamm
weiter in der Umwelt verteilt werden. Kläranlagen sind auch eine Quelle von
flüchtigen PFC in die Atmosphäre. Die Haupteintragspfade sind nach dem
derzeitigen Kenntnisstand industrielle und kommunale Abwässer.
Drucksache 17/11234 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode26. Welche Folgen haben zum jetzigen Zeitpunkt die in der Vergangenheit
erfolgten Einträge von perflourierten Tensiden (PFT) in die Umwelt,
insbesondere auch für die Trinkwasserqualität?
Wenn es zum Eintrag von perfluorierten Tensiden (PFT) in das Trinkwasser
kommt, handelt es sich um punktuelle Ereignisse, von einem flächendeckenden
Eintrag kann nicht ausgegangen werden. Es gibt einzelne bekannte Fälle in
Deutschland, in denen PFC in Grundwasser und auch in Trinkwasser
nachgewiesen wurden. Der Eintrag erfolgte hier durch Herstellungsprozesse (z. B. von
Fluorpolymeren in der Nähe von Industriestandorten), durch
Schaumlöschmittel oder durch illegal entsorgten Klärschlamm aus der Papierindustrie (Beispiel
Möhnestausee). Im Allgemeinen finden sich PFC derzeit nur in Spuren im
Trinkwasser.
In Deutschland werden nur ca. 20 Prozent der Bevölkerung durch Trinkwasser
versorgt, das direkt aus Oberflächengewässern entnommen wird. Zum einen
kommt PFT in diesen Gewässern in der Regel nicht vor, zum anderen erfolgt
aufgrund von Gewässerbelastungen mit weiteren Stoffen eine umfassende
technische Aufbereitung, die ebenso möglicherweise vorhandene PFT-Belastungen
reduziert. Da die PFT-Konzentrationen damit deutlich unter lebenslang
gesundheitlich duldbaren Werten liegen, ist eine gesundheitliche Beeinträchtigung
durch die Aufnahme von PFT über das Trinkwasser nach derzeitigem
Wissensstand nicht anzunehmen.
27. Welche Maßnahmen können ergriffen werden, um in die Umwelt
gelangte PFT wieder zu entfernen, und welche Maßnahmen plant die
Bundesregierung zu ergreifen?
Langkettige PFC können mit großem Aufwand durch Aktivkohlefilter aus
Wasser entfernt werden. Kontaminierter Boden muss ausgetauscht werden.
Kurzkettige PFC lassen sich nach heutigem Kenntnisstand nicht aus dem Wasser
entfernen. Es ist Aufgabe der zuständigen Stellen der Länder, die im Einzelfall ggf.
notwendigen Maßnahmen zu veranlassen.
28. Welche Rolle spielt aus Sicht der Bundesregierung der Eintragungspfad
Klärschlamm bei der Anreicherung von PFC in Boden und Wasser?
Da die meisten PFC in Kläranlagen nicht abgebaut werden, gelangen sie über
den Vorfluter in Oberflächengewässer oder über den Klärschlamm in den
Boden. Die geltende Düngemittelverordnung (DüMV) vom 16. Dezember 2008
und der Entwurf der Neufassung der Klärschlammverordnung (AbfKlärV)
sehen für PFC (Summe von PFOA und PFOS) in Klärschlamm einen
Grenzwert von 0,1 mg/kg Klärschlamm-Trockenmasse vor. Im Vergleich zu anderen
Eintragspfaden in die Umwelt ist der PFC-Eintrag über die stoffliche
Verwertung von Klärschlamm eher als gering einzustufen.
29. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, mit PFC und PFT
verunreinigte Böden, insbesondere großflächige Verunreinigungen, die durch
die Nutzung von PFT-haltigen Löschschäumen entstanden sind,
nachträglich zu sanieren?
Welche konkreten Sanierungsprojekte sind der Bundesregierung bekannt,
und wie schätzt sie den durchschnittlichen Kostenaufwand ein?
Poly- und perfluorierte Chemikalien (PFC) sind sehr stabile Verbindungen, die
im Boden den biologischen Abbaumechanismen kaum zugänglich sind. Sie
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/11234sind an die Bodenmatrix gebunden, können bei erhöhter Wasserzufuhr z. T.
gelöst und ins Grundwasser transportiert werden. Auch ein Transfer in die
Pflanzen (und damit in die Nahrungskette) ist möglich.
Lokal können deshalb bei relevanten Altstandorten sowie bei Schäden aufgrund
des früheren Einsatzes PFC-haltiger Feuerlöschschaummittel hohe PFC-
Belastungen im Boden sowie im Grundwasser und damit verbundenen Gewässern
festgestellt werden. Erste Sanierungsmaßnahmen des Bodens und des
Grundwassers auf Standorten mit hohen Belastungen aufgrund des Einsatzes von
Löschmitteln laufen in Nordrhein-Westfalen bereits. Dies sind beispielsweise:
• Sanierungsmaßnahme Brilon-Scharfenberg, Hochsauerlandkreis
Auf der im Rahmen des Pilotflächenmonitorings festgestellten
Hochbelastungsfläche in Brilon-Scharfenberg wurde eine Sofortmaßnahme ergriffen,
die aus einer Fassung des belasteten Sickerwassers mit anschließender
Behandlung über Aktivkohle bestand. Mit Beginn der Sanierung im Januar
2007 wurde der Austrag von PFC-belastetem Sickerwasser aus dieser Fläche
wirkungsvoll reduziert. Seit Beginn wird ein regelmäßiges Bodenmonitoring
auf der Fläche durchgeführt, die die Abnahme der PFC-Belastung im
Oberboden belegt.
• Sanierungsmaßnahme Rüthen, Kreis Soest
Die etwa 2 Hektar große Fläche, bei der ein PFC-Depot von ca. 100
Kilogramm ermittelt wurde, ist mittels Auskoffern und Entsorgung des
hochbelasteten Bodens saniert und anschließend rekultiviert worden. Aus den
wenigen Beispielen ist ersichtlich, dass einzelfallspezifisch eine Vielzahl von
Sanierungsmaßnahmen (Aushub/Deponierung, Ableitung von
Sickerwässern durch Dränage/Behandlung dieser) angezeigt ist.
Die Kosten sind erst abschätzbar, wenn konkrete Erkenntnisse vorliegen.
30. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, insbesondere im Bereich
Umweltbelastungen durch PFC/PFT, stärker auf vorbeugende
Maßnahmen zu setzen, und welche Maßnahmen will sie in diesem Bereich
konkret ergreifen?
Als vorbeugende Maßnahme fanden bereits Gespräche des UBA mit der
Industrie (Feuerlöschmittelhersteller/Feuerwehren, Textilindustrie) statt.
Weiterhin erfolgt bereits die Prüfung der Beschränkung von Herstellung, Verwendung
und Import bestimmter PFC. Hierzu wird auf die Antwort zur Frage 31
verwiesen.
31. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, den Einsatz der einzelnen
PFT-Stoffgruppen noch stärker zu regulieren, wie bereits im Rahmen der
REACH-Verordnung (Verordnung zur Registrierung, Bewertung,
Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe) für die Perfluoroctansulfonate
(PFOS) geschehen, und wenn ja, welche konkreten Maßnahmen wird sie
ergreifen, um die Regulierung auf der Ebene der Europäischen Union
voranzubringen?
Wenn nein, warum nicht?
Im Rahmen der europäischen Chemikalienverordnung REACH erfolgt derzeit
die öffentliche Kommentierung für die von Deutschland vorgeschlagene
Identifizierung der langkettigen Perfluorcarbonsäuren (11 bis 14 Kohlenstoffatome)
als besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC). Des Weiteren wurde von
Deutschland und Norwegen ein Dossier zur SVHC-Identifizierung der
Perfluoroktansäure (PFOA, PBT-Stoff) bei der Europäischen Chemikalienagentur
Drucksache 17/11234 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode(ECHA) eingereicht. Im Anschluss plant Deutschland in Zusammenarbeit mit
Norwegen, einen Beschränkungsvorschlag für PFOA, deren Salze und
Vorläufersubstanzen einzureichen (voraussichtlich Ende 2013).
32. Sind die derzeitigen Ausnahmeregelungen für den Einsatz von PFOS in
der Europäischen Union aus Sicht der Bundesregierung weiter
notwendig, und wenn ja, warum?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass die
bestehenden Ausnahmeregelungen nicht mehr notwendig sind.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]