[Deutscher Bundestag Drucksache 17/11081
17. Wahlperiode 18. 10. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink, Tabea Rößner,
Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/10918 –
Gesundheitliche Auswirkungen von Fluglärm
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In Deutschland besteht ein nahezu flächendeckendes Netz von
Verkehrsflughäfen sowie militärischen Flugplätzen; weitere Standorte und
Standorterweiterungen wurden in den letzten Jahren diskutiert und entwickelt. Die Kapazität
wird an bestehenden Flughäfen zudem ausgeweitet. Die Zahl der Fluggäste
einschließlich der Transitpassagiere auf den 27 größten deutschen Flughäfen
erhöhte sich im Jahr 2011 um 5,3 Prozent auf 176,3 Millionen. Auch die
Menge der ein- beziehungsweise ausgeladenen Luftfracht einschließlich
Durchgangsverkehr nahm zu und zwar um 4,8 Prozent auf 4,5 Millionen
Tonnen. Die Zahl der Flüge stieg um 3,7 Prozent. Die Zahl der Fluggäste und das
Luftfrachtaufkommen erreichten damit jeweils neue Höchstwerte. Von 2000
bis 2011 ist das Flugpassagieraufkommen um 46,6 Prozent gewachsen, die
Luftfrachtmenge sogar um 81,9 Prozent (Statistisches Bundesamt,
„Gewerblicher Luftverkehr 2011 – Wachstum bei Passagierzahlen und
Frachtaufkommen“). Die Zunahme des Flugverkehrs bedeutet auch eine zunehmende
Belastung der Bevölkerung und der Umwelt durch Schadstoff- und
Lärmemissionen. Eine Studie in der Umgebung des Flughafens Frankfurt am Main im
Auftrag des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz (Lärmbelästigung in Hessen 2006) ergab, dass sich
25 Prozent der Anwohner bei einem Tagesdauerschallpegel von 53 dB (A)
außen hochgradig belästigt fühlten. In der Rechtsprechung wird dieser
Schallpegel als Beginn einer erheblichen Belästigung angesehen. Das Gesetz zum
Schutz gegen Fluglärm aus dem Jahr 2007 legte die Grenzwerte jedoch auf
60 dB (A) für neue und 65 dB (A) für bestehende Flughäfen fest.
Die epidemiologische Forschung zu den Auswirkungen von Fluglärm hat in
den letzten Jahren deutliche Fortschritte gemacht. Während früher eine
nächtliche Gesundheitsgefährdung anhand von Aufwachreaktionen beurteilt wurde,
wird zunehmend das mit dem Nachtlärm verbundene vermehrte Auftreten von
Herz-Kreislauf-Erkrankungen in den Vordergrund gerückt. Viele neuere
Studien liegen im Zusammenhang von Fluglärm und Hypertonie
(Bluthochdruck), Belästigungen und Lernstörungen vor. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 16. Oktober
2012 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/11081 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeVo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Der (zivile) Luftverkehr ist heute ein wesentlicher Bestandteil unseres täglichen
Lebens und ein elementarer Faktor für die gesamtgesellschaftliche
Entwicklung, da er einen erheblichen Beitrag für Mobilität und Wohlstand in
Deutschland leistet. Die Bundesregierung unterstreicht die Bedeutung eines
leistungsfähigen Luftverkehrs zur Sicherung des Standorts Deutschland im
internationalen Wettbewerb. Der Bundesregierung ist bewusst, dass es einer intensiven
Auseinandersetzung mit den Vor- und Nachteilen des Luftverkehrs insgesamt
bedarf. Der Luftverkehr muss in ausgewogener Weise im Rahmen einer
integrierten, nachhaltigen Verkehrspolitik behandelt werden. Der Schutz vor
Fluglärm spielt dabei eine entscheidende Rolle.
Ein wichtiger Aspekt für die Erhöhung der Akzeptanz des Luftverkehrs wird
sein, das Wachstum des Luftverkehrs vom Lärmzuwachs zu entkoppeln und
den Lärmschutz insgesamt weiter zu verbessern. Vor diesem Hintergrund wurde
aufgrund der Zunahme des Luftverkehrs und der damit verbundenen Probleme
des Fluglärms im Jahr 2007 das Fluglärmgesetz novelliert. Mit der Novelle sind
insbesondere die Lärmwerte für die Einrichtung von Lärmschutzbereichen an
Flughäfen und Flugplätzen verschärft worden. Danach kommt es für die
Festsetzung eines Lärmschutzbereichs bei einem bestehenden Flughafen auf einen
Außen-Mittelungspegel von 65 dB(A) für die Tag-Schutzzone 1 und von
60 dB(A) für die Tag-Schutzzone 2 an. Für die Nacht-Schutzzone sind ein
Außen-Mittelungspegel von 55 dB(A) sowie ein Innen-Maximalpegel von
6 mal 57 dB(A) maßgeblich. Diese Lärmwerte bestimmen die Anforderungen
an den baulichen (passiven) Schallschutz von Wohngebäuden und
schutzbedürftigen Einrichtungen sowie an Bauverbote und Baubeschränkungen im
Lärmschutzbereich; um Grenzwerte im eigentlichen Sinn handelt es sich dabei
nicht. Darüber hinaus kommt den Lärmwerten insofern eine Bedeutung zu, als
sie bei bestehenden Flughäfen im Rahmen der Lärmaktionsplanung als
Schutzziele zu beachten sind. Gleiches gilt beim Neu- und Ausbau von Flughäfen im
Rahmen der Abwägung bei der Planfeststellung.
Lärmminderungsmaßnahmen sind vor dem Hintergrund der gesundheitlichen
Auswirkungen von zu hohen Lärmpegeln von Bedeutung. Bei der
entsprechenden Ableitung von Maßnahmen werden auch die neuen Erkenntnisse nationaler
und internationaler Studien zur Lärmwirkung von Fluglärm herangezogen.
Zusätzlicher Erkenntnisgewinn ist von aktuell in Auftrag gegebenen Studien zu
erwarten.
1. a) Inwieweit kann die Bundesregierung die Ergebnisse vieler Studien zu
den gesundheitlichen Auswirkungen von Fluglärm bestätigen, die
zeigen, dass in den vergangenen Jahren die Belästigung durch Fluglärm
zunimmt bzw. mehr Menschen auf Nachfrage schwere Belästigungen
bei unterschiedlichen Schallpegeln angeben?
Der Bundesregierung sind die Ergebnisse der verschiedenen Studien zu
gesundheitlichen/medizinischen Auswirkungen von Fluglärm bekannt (siehe Antwort
zu Frage 4). Es sind aber nicht so sehr die Studien zu den gesundheitlichen
Auswirkungen, die die Belästigung durch Fluglärm aufzeigen, als vielmehr
diesbezügliche Lärmwirkungsstudien und auch die regelmäßig durchgeführten,
repräsentativen Umfragen des Umweltbundesamtes. Viele Menschen im Umland
deutscher Flughäfen und Flugplätze sind hohen Lärmbelastungen ausgesetzt
und fühlen sich in ihrer Lebensqualität beeinträchtigt. Nach der aktuellen
Umfrage des Umweltbundesamtes aus dem Jahr 2010 fühlen sich ca. 55 Prozent der
Befragten in ihrem Wohnumfeld durch den Straßenverkehr gestört oder
belästigt. Nach dem Straßenverkehr ist der Luftverkehr die bedeutendste
verkehrsbedingte Ursache für Lärmbelästigungen. Bundesweit fühlt sich fast jeder Dritte
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/11081durch Fluglärm belästigt. Durch den Schienenverkehr fühlt sich etwas mehr als
ein Fünftel der Bevölkerung belästigt. Der Umfrage zufolge zählen auch
Geräusche der Nachbarn zu den bedeutenden Lärmbelästigungsursachen. So fühlen
sich dadurch knapp 40 Prozent der Bürgerinnen und Bürger beeinträchtigt. Für
Europa werden Lärmbelästigungen und gesundheitliche Auswirkungen in der
Publikation „Good practice guide on noise exposure and potential health
effects“ der European Environment Agency, EEA Technical Report No 11/2010,
dargestellt (
www.eea.europa.eu/publications/good-practice-guide-on-noise).
Fluglärm ist im Gegensatz zum Straßenverkehrslärm ein regionales Problem.
Allerdings ist im Umland der Flughäfen und Flugplätze die Belästigungs- und
Störwirkung des Fluglärms bei gleicher Schallpegelbelastung stärker als die
Störwirkung durch den Lärm anderer Verkehrsträger. Dies verdeutlicht, dass die
Belästigung nicht nur von Pegel, Dauer, Zeitpunkt und Häufigkeit der
Lärmereignisse, sondern auch subjektiv von der Einstellung gegenüber der
Schallquelle bestimmt wird. Vergleicht man zudem ältere Belästigungsstudien zum
Fluglärm mit neueren, so zeigt sich, dass Fluglärm in den letzten Jahren von der
Bevölkerung hinsichtlich der Beeinträchtigungen noch negativer beurteilt wird
als in der Vergangenheit.
b) Wie gedenkt die Bundesregierung gegenzusteuern?
Die Bundesregierung betrachtet die Ziele in dem vom Bundesminister für
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vorgelegten Nationalen
Verkehrslärmschutzpaket II von 2009 als geeignete Grundlage, um den Belästigungen durch
Fluglärm entgegen zu treten. Ausgehend vom Jahr 2008 bis zum Jahr 2020 sollen
allgemein beim Verkehrslärm eine Entlastung der Lärmbrennpunkte und eine
Reduzierung der Verkehrslärmbelastung trotz steigenden Verkehrsaufkommens
und speziell beim Fluglärm eine Minderung der Lärmbelästigung um 20
Prozent angestrebt werden.
2. a) Welche Erkenntnisse zu den gesundheitlichen Auswirkungen des
Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm liegen der Bundesregierung bislang
vor, und plant die Bundesregierung, die Evaluierung des
Fluglärmgesetzes aufgrund der Erkenntnisse aus der Lärmwirkungsforschung über die
gesundheitlichen Auswirkungen von Fluglärm vorzuziehen?
Falls nein, warum nicht?
Die Bundesregierung hat nach der Novelle des Fluglärmgesetzes im Jahr 2007
noch keine Evaluierung der gesundheitlichen Auswirkungen der mit der
Novelle vorgenommenen Verschärfung der Lärmwerte für die Festsetzung von
Lärmschutzbereichen und der damit einhergehenden Ausweitung von
Bauverboten und baulichem Schallschutz vorgenommen. Eine solche Evaluierung
ist erst nach Abschluss der Festsetzung der Lärmschutzbereiche möglich.
b) Plant die Bundesregierung eine Absenkung der Grenzwerte auf der
Basis der aktuellen Erkenntnisse aus Medizin- und
Lärmwirkungsforschung?
Wenn nein, warum nicht?
Eine Absenkung der Lärmwerte des Fluglärmgesetzes würde keine Lösung
darstellen, um den Erkenntnissen der Lärmwirkungsforschung und den
Empfehlungen der WHO nachzukommen. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat
mit ihren „Night Noise Guidelines for Europe“ von 2009 (
www.euro.who.int/
__data/assets/pdf_file/0017/43316/E92845.pdf) empfohlen, dass die nächtliche
Lärmbelastung einen Mittelwert von 40 dB(A) nicht überschreiten sollte, um
nachteilige Gesundheitseffekte zu vermeiden. Mit einer Absenkung des Lärm-
Drucksache 17/11081 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodewertes für die Nacht-Schutzzone auf 40 dB(A) würden zwar der
Lärmschutzbereich und damit der Anwendungsbereich des baulichen Schallschutzes
ausgedehnt. Ergebnis wäre aber nur, dass die Anforderungen des baulichen
Schallschutzes leerlaufen, weil ihnen bereits durch die baulichen Anforderungen im
Hochbau Genüge getan ist. Auch bei einer nur annähernden Absenkung würden
bereits zunehmend die Anforderungen des Wärmeschutzes ausreichen. Vor
diesem Hintergrund muss eine umfassende Bewältigung des Lärmproblems an
anderer Stelle ansetzen. Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1b und 3
verwiesen.
c) Plant die Bundesregierung, das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm um
Vorgaben zum aktiven Lärmschutz zu ergänzen?
Falls nein, warum nicht?
Vorgaben zum aktiven Lärmschutz sind bereits im Luftverkehrsgesetz
verankert.
3. a) Welchen Stellenwert haben nach Ansicht der Bundesregierung
Betriebsbeschränkungen wie Nachtflugverbote, Bewegungs- und
Lärmkontingentierungen sowie lärmmindernde Betriebsverfahren wie
Flugroutenoptimierungen vor allem im Hinblick auf den als besonders lästig
empfundenen Fluglärm in der Nacht und in den Nachtrandzeiten, und
welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung hier?
Die Festlegung von Betriebszeiten der Flughäfen und von spezifischen
Beschränkungen wie zum Beispiel Lärmkontingentierungen erfolgt im Rahmen
von luftverkehrsrechtlichen Planfeststellungs- bzw. Genehmigungsverfahren
durch die zuständigen Länderbehörden. Durch diese Verfahren können
unterschiedliche regionale Aspekte und Gegebenheiten sowie Verkehrsbedingungen
bzw. Verkehrsentwicklungen berücksichtigt werden und zielgerichtete
Lösungen insbesondere zum Schutz der Anwohner gefunden werden. Dabei wird der
von der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) beschlossene
„Balanced Approach“ (Ausgewogener Ansatz) berücksichtigt. Dieser geht davon
aus, dass es hier vier relevante Maßnahmenfelder gibt, nämlich die Reduzierung
von Lärm an der Quelle (Triebwerke, Flugzeugdesign etc.), Raumordnung, An-
und Abflugverfahren und Betriebsbeschränkungen.
Die Bundesregierung hält die angeführten Maßnahmen für probat, um Fluglärm
zu mindern. Dabei ist essentiell, die vielfältigen Möglichkeiten zur
Lärmminderung aufeinander abzustimmen, um eine deutliche Reduzierung des Fluglärms
zu erreichen.
Zudem unterstützt die Bundesregierung die Optimierung von Flugrouten und
die Einführung lärmmindernder Betriebsverfahren wie zum Beispiel das
kontinuierliche Sinkflugverfahren.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3d verwiesen.
b) Welchen Zeitraum in der Nacht möchte die Bundesregierung schützen?
Auf welche wissenschaftlichen Studien stützt sie sich in ihrer
Entscheidung?
Plant sie Änderungen im Luftverkehrsgesetz zugunsten der
Betroffenen, wie beispielsweise ein Lärmoptimierungsgebot und ein striktes
Nachtflugverbot für stadtnahe Flughäfen in der Zeit von 22 bis 6 Uhr?
Im Hinblick auf den Schutz der Nachtruhe durch baulichen Schallschutz geht
das Fluglärmgesetz von einer Beurteilungszeit aus, die acht Stunden abdeckt
und von 22 Uhr bis 6 Uhr reicht. Untersuchungen an Frankfurter Flughafen
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/11081haben gezeigt, dass damit ca. 90 Prozent der Zeit, in der die Menschen sich im
Bett befinden, abgedeckt ist. Ungestörter und ausreichend langer Schlaf ist für
die geistige und körperliche Erholung von essentieller Bedeutung. Laut WHO
beträgt das Schlafbedürfnis im Mittel siebeneinhalb Stunden. Es besteht aber
eine breite individuelle Streuung. Das Schlafbedürfnis variiert auch je nach
Alter.
Die Einführung eines generellen Nachtflugverbotes im Luftverkehrsgesetz ist
derzeit nicht geplant. Mit der bestehenden Gesetzeslage, wonach die Planung
und Genehmigung von Flughäfen einschließlich der Betriebsregelungen den
Ländern zugewiesen ist, wird gewährleistet, dass lokalen Besonderheiten
Rechnung getragen werden kann. Dabei ist von den zuständigen Länderbehörden die
höchstrichterliche Rechtsprechung zu den Voraussetzungen zu berücksichtigen,
unter denen Starts und Landungen in der Nacht zumutbar sind.
c) Weshalb setzt die Bundesregierung nicht den hohen
Lärmschutzstandard für die deutschen Flughäfen als Maßstab, den sie für die
Betroffenen in Süddeutschland in Bezug auf den Flughafen Zürich
durchgesetzt hat?
Die Regelungen von Überflugbedingungen über Deutschland zu einem
ausländischen Flughafen in einer zwischenstaatlichen Vereinbarung können nicht mit
den Genehmigungsverfahren und Flugroutenfestlegungen im eigenen Land
verglichen werden.
d) Mit welcher Strategie und mit welchen Maßnahmen plant die
Bundesregierung über die angesprochenen Fragen hinaus, die Gesundheit der
Betroffenen präventiv zu schützen, angesichts der vielfältigen Hinweise
und Belege für erhebliche gesundheitliche Auswirkungen von
Fluglärm?
Die Bundesregierung tritt auf internationaler und nationaler Ebene intensiv für
Verbesserungen des aktiven Lärmschutzes ein. Dies betrifft die gesamte
Spannbreite von der Luftfahrzeug- und Flugbetriebstechnik über die Verkehrsplanung
bis zum Steuer- und Abgabenrecht.
Auf internationaler Ebene setzt sich die Bundesregierung insbesondere für die
Weiterentwicklung der Lärmgrenzwerte neuer Verkehrsflugzeuge nach dem
Stand der Technik ein. Zum 1. Januar 2006 sind die derzeit gültigen Grenzwerte
für neue Luftfahrzeuge in der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation
(ICAO) in Kraft gesetzt worden (Kapitel 4 Grenzwerte). Diese Grenzwerte
sollen weiter verschärft werden; das Umweltkomitee der ICAO untersucht derzeit
mit Unterstützung Deutschlands verschiedene Optionen für die nächste Tagung
im Februar 2013.
Die Bundesregierung setzt sich auf nationaler Ebene für Verbesserungen des
aktiven Lärmschutzes durch eine Optimierung von An- und Abflugverfahren
sowie von Flugrouten ein. Sie unterstützt die Einführung lärmmindernder
Betriebsverfahren wie zum Beispiel das kontinuierliche Sinkflugverfahren. Im
Hinblick auf die Festlegung von Flugrouten vergibt die Bundesregierung
aktuell eine Studie zur „Festlegung von Fluglärmbelastungsgebieten im Rahmen
der Planfeststellung von Flughäfen“, mit der insbesondere Fragen nach einer
größeren Transparenz hinsichtlich der Lärmauswirkungen und nach einer
Beteiligung potentiell Betroffener eines Vorhabens untersucht werden sollen.
Die Bundesregierung unterstreicht die Bedeutung von lärmdifferenzierten
Entgelten an Flughäfen. Die Erhebung dieser Entgelte durch die Flughäfen hat eine
Lenkungswirkung und trägt auf lokaler Ebene zur Lärmreduzierung bei, da
hierdurch auf das eingesetzte Fluggerät Einfluss genommen wird. Auf diese
Weise wird die Umrüstung auf leisere Flugzeugmuster beschleunigt.
Drucksache 17/11081 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode4. Welche aktuellen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung im
Zusammenhang von Fluglärm und
a) Bluthochdruck,
b) Herz-Kreislauf-Erkrankungen,
c) Herzinfarkt und
d) psychischen Erkrankungen vor?
Wo sieht die Bundesregierung noch weiteren Forschungsbedarf im Bereich
der gesundheitlichen Auswirkungen von Fluglärm?
Die Fragen werden wegen des inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Nachweis dafür, dass durch dauerhafte hohe Umweltlärmbelastungen auch
gesundheitliche Wirkungen wie Herz-Kreislauf-Krankheiten hervorrufen
werden können, ist in der Fachwelt mittlerweile unstrittig. Die Frage ist heutzutage
nicht mehr, ob Lärm krank macht, sondern in welchem Ausmaß und ab welchen
Schallpegeln.
Am besten sind Zusammenhänge zwischen Fluglärm und Bluthochdruck
belegt. Es liegen hierzu insgesamt sehr konsistente Ergebnisse aus zahlreichen
epidemiologischen Studien vor, die seit Ende der 70er Jahre durchgeführt
wurden. Darüber hinaus liegen sehr gute Daten zur Entstehung von hormonellen
Stressreaktionen durch Lärmbelastung und ihrer Auswirkungen auf die
Blutdruckregulation vor. Weniger zahlreich sind Untersuchungen zum
Zusammenhang zwischen kardiovaskulären Endorganerkrankungen und akuten
Ereignissen, namentlich Herzinfarkt. Eine zusammenfassende Literaturübersicht zu den
gesundheitlichen Auswirkungen von Fluglärmexposition wurde 2008 durch das
Gesundheitsamt Frankfurt vorgelegt:
● Amt für Gesundheit Frankfurt, Abteilung Medizinische Dienste und
Hygiene, PD Dr. Ursel Heudorf. Fluglärm und Gesundheit. Ergebnisse
epidemiologischer Studien – Literaturübersicht. Frankfurt am Main; 2008.
www.dfld.de/Downloads/Ffm_0812xx_FluglaermUndGesundheit
(Literatur).pdf
Weiterführende Literatur findet sich bei:
● van Kempen E, Babisch W (2012), The quantitative relationship between
road traffic noise and hypertension: a meta-analysis. Journal of Hypertension
30:1075–1086.
● Sörensen M, Hvidberg M, Andersen ZJ, Norsborg RB, Lillelund KG,
Jakobsen J, Tjönneland A, Overvad K, Raaschou-Nielsen O (2011), Road traffic
noise and stroke: a prospective cohort study. European Heart Journal
32:737–744.
● Huss A, Spoerri A, Egger M, Röösli M (2010), Aircraft noise, air pollution,
and mortality from myocardial infarction. Epidemiology 21:829–836
● Babisch W, van Kamp I (2009), Exposure-response relationship of the
association between aircraft noise and the risk of hypertension. Noise Health
11:149–156.
● Babisch W (2008), Road traffic noise and cardiovascular risk. Noise Health
10:27–33.
Der Bundesregierung ist bekannt, dass die Ergebnisse verschiedener Studien zu
bestimmten gesundheitlichen Auswirkungen von Fluglärm hinsichtlich ihrer
Aussagekraft Gegenstand kontroverser wissenschaftlicher Diskussionen sind.
Von daher besteht weiterer Forschungsbedarf im Hinblick auf den Umfang und
die Mechanismen einer gesundheitlichen Belastung durch Lärm unter Berück-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/11081sichtigung verschiedenster Lärmquellen und der dadurch beeinflussten
(patho)physiologischen und biologischen Prozesse sowie im Hinblick auf die
Umsetzung von präventiven Maßnahmen. Hierzu trägt auch die vom Land
Hessen initiierte NORAH*-Studie („Noise-Related Annoyance, Cognition, and
Health“) bei, die derzeit an verschiedenen deutschen Flughäfen durchgeführt
wird. Diese Studie hat das Ziel, eine möglichst repräsentative und
wissenschaftlich abgesicherte Beschreibung der Auswirkungen des Lärms vom Flug-,
Schienen- und Straßenverkehr auf die Gesundheit und Lebensqualität der betroffenen
Wohnbevölkerung zu erhalten. Forschungsbedarf besteht auch im
Zusammenhang mit der Festlegung von Flugrouten in der Umgebung von Flughäfen, um
die Geräuscheinwirkungen auf die Bevölkerung besser beurteilen zu können.
Das Umweltbundesamt hat daher im Rahmen des Umweltforschungsplans des
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ein
Forschungsvorhaben „Bewertung von Flugrouten unter Lärmwirkungsaspekten“
vergeben. Ergebnisse werden im Jahr 2014 vorliegen.
5. a) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den
Erkenntnissen der europäischen HYENA-Studie (Hypertension and
Exposure to Noise near Airports), deren Teiluntersuchung zeigte, dass bereits
nach Lärmereignissen ab 35 dB (A) im Schlafraum die Blutdruckwerte
ansteigen?
b) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den
Ergebnissen der Studie „Aircraft noise and hypertension“ aus dem Jahr 2007,
die bei einer Zunahme des Fluglärms um 5 dB (A) eine Zunahme des
Risikos für Bluthochdruck um 20 Prozent ermittelte?
c) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der NaRoMi-
Studie (Noise and Risk of Myocardial Infarction), die einen
signifikanten Zusammenhang zwischen einer erheblichen Fluglärmbelastung
nachts und einen Herzinfarkt bei Frauen gefunden hat?
d) Kann die Bundesregierung die Ergebnisse einer vom
Umweltbundesamt durchgeführten Studie bestätigen, die vor allem im Zeitfenster für
nächtlichen Fluglärm ein bei Frauen signifikant erhöhtes
Erkrankungsrisiko für Depressionen feststellte, und welche Schlussfolgerungen
zieht sie daraus?
Die Fragen werden wegen des inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam
beantwortet. Zu Frage 5d wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
Sowohl die HYENA-Studie als auch die Studie „Aircraft noise and
hypertension“ stützen mit ihren Ergebnissen zahlreiche frühere Untersuchungen, deren
Ergebnisse einen kausalen Zusammenhang zwischen Fluglärm am Wohnort und
Bluthochdruck bereits nahelegten. Beide Studien zeigen eine Dosis-Wirkungs-
Beziehung auf.
Die HYENA-Studie erfasst und analysiert sowohl Flug- als auch
Straßenlärmbelastung. Somit kann Lärmexposition aus beiden Lärmquellen im Kontext
betrachtet werden. Die Ergebnisse belegen einen Zusammenhang zwischen
Bluthochdruck und nächtlicher Fluglärmlärmbelastung, während tagsüber die
Straßenlärmbelastung entscheidend ist. Die Wahrscheinlichkeit von
Bluthochdruck in Zusammenhang mit nächtlicher Fluglärmexposition stieg um
14 Prozent je 10 dB Zunahme in der Fluglärmexposition.
Die Studie zu „Aircraft noise and hypertension“ stellte einen Anstieg des
Relativen Risikos für Bluthochdruck um 10 Prozent je 5 dB Zunahme in der Flug-
* NORAH „Noise-RelatedAnnoyance, Cognition, andHealth“ (deutsch etwa „Zusammenhänge zwischen
Lärm, Belästigung, Denkprozessen und Gesundheit“) Auftraggeber der Lärmwirkungsstudie NORAH
ist die Gemeinnützige Umwelthaus GmbH (UNH) in Kelsterbach.
Drucksache 17/11081 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodelärmexposition fest. Lärmbelastung aus anderen Quellen konnte bei den
Auswertungen nicht berücksichtigt werden.
Die in Berlin durchgeführte NaRoMi-Studie zeigte einen statistisch
signifikanten Zusammenhang zwischen geschätzter Lärmexposition im Wohnumfeld und
Herzinfarktrisiko vornehmlich bei Männern. Dieser Zusammenhang war
unabhängig von zahlreichen betrachteten Einflussgrößen (Bildung, vorbestehende
Risikofaktoren etc.), für die in der Auswertung kontrolliert wurde. Subjektiv
empfundene Lärmbelastung durch Fluglärm war bei Frauen mit einem erhöhten
Herzinfarktrisiko assoziiert, subjektiv empfundene Lärmbelastung durch
Straßenverkehrslärm bei Männern.
Die Bundesregierung analysiert die internationalen und nationalen
Lärmwirkungsstudien, um daraus sachgerechte Lärmminderungsmaßnahmen
abzuleiten. Es wird auch auf die Ausführungen zur Frage 4 verwiesen.
6. a) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Verkauf, Einnahme
und Verschreibung von Bluthochdruck- und Herz-
Kreislaufmedikamenten sowie Schlaf- und Beruhigungsmitteln im Zusammenhang mit
Fluglärmbelastung?
b) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den
Ergebnissen der Studie „Beeinträchtigung durch Fluglärm.
Arzneimittelverbrauch als Indikator für gesundheitliche Beeinträchtigung“, die
besonders bei Frauen, die unter nächtlichem Fluglärm leiden, einen
signifikanten Zusammenhang zwischen Lärmbelastung und
Medikamentenverbrauch feststellten?
Für welche Medikamentengruppen trifft dies vor allem zu?
Die Fragen werden wegen des inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Verschiedene Studien belegen, dass durch nächtliche Lärmbelastungen und die
damit verbundenen Störungen des Schlafes gesundheitliche Folgeschäden
auftreten können:
● Greiser (2007): Greiser, E.; Janhsen, K.; Greiser, C.: Beeinträchtigung durch
Fluglärm: Arzneimittelverbrauch als Indikator für gesundheitliche
Beeinträchtigungen. Forschungsvorhaben im Auftrag des UBA,
Förderkennzeichen 205 51 100, Publikationen des UBA, Dessau-Roßlau 2007.
● Greiser (2010): Greiser, E.; Greiser, C.: Risikofaktor nächtlicher Fluglärm –
Abschlussbericht über eine Fallkontrollstudie zu kardiovaskulären und
psychischen Erkrankungen im Umfeld des Flughafens Köln-Bonn,
Forschungsvorhaben im Auftrag des UBA, Förderkennzeichen 3708 51 101.
● Hyena (2008): Jarup, L., et al.: Hypertension and exposure to noise near
airports – the HYENA study. Environmental HealthPerspectives, 2008. 116:
pp. 329–333.
Jüngste Auswertungen der bereits in der Antwort zu Frage 5 erwähnten HYENA
Studie zeigen einen statistisch signifikanten und über alle beteiligten Länder
konsistenten Zusammenhang zwischen der Einnahme von ärztlich verordneten
Schlaf- und Beruhigungsmitteln und der Höhe der Fluglärmbelastung. Bei
Männern ergab sich zusätzlich ein statistisch signifikanter und konsistenter
Zusammenhang zwischen der Höhe der Fluglärmbelastung und der Einnahme von
Antazida. Statistisch signifikante Zusammenhänge zwischen
Fluglärmexposition und Blutdrucksenkern waren in einigen, aber nicht allen Ländern zu
beobachten.
Zum weiteren Forschungsbedarf wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/110817. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung im Zusammenhang von
Fluglärm und der Gesundheit von Kindern, und hierbei insbesondere zu
den Aspekten
a) Auswirkungen auf die perinatale Zeit (rund um die Geburt),
b) kognitive Fähigkeiten,
c) Beeinträchtigungen der Lesefähigkeit bzw. des Sprachverständnisses,
d) Hyperaktivität und
e) Asthma?
Welche Konsequenzen leitet die Bundesregierung aus den bestehenden
Studien ab?
Sieht sie hier Forschungsbedarf?
Die Fragen werden wegen des inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Hierzu gibt es eine umfangreiche Studie, die in vier EU-Ländern durchgeführt
wurde (RANCH, Road Traffic & Aircraft Noise & Children’s Cognition &
Health). In diesem europäischen Forschungsprojekt wurden die Auswirkungen
von Verkehrslärm auf die kognitiven Leistungen und die Gesundheit von
Kindern untersucht. Die Ergebnisse zeigen, dass Fluglärm die Lesefähigkeit und
Gedächtnisleistung bei Kindern beeinträchtigen kann.
– Stansfeld SA, Berglund B, Clark C, Lopez-Barrio I, Fischer P, Öhrström E,
Haines MM, Head J, Hygge S, van Kamp I, Berry BF (2005), Aircraft
and road traffic noise and children’s cognition and health: a cross-national
study. Lancet 365:1942–1949.
www.wolfson.qmul.ac.uk/RANCH_Project/
index.html
Es besteht hier jedoch noch Forschungsbedarf, da sich die gesundheitlichen
Auswirkungen länger anhaltender Lärmexposition bei Kindern vermutlich
anders darstellen als bei Erwachsenen und auch schwieriger zu erfassen sind.
Neue Erkenntnisse diesbezüglich werden von der bereits erwähnten
Lärmwirkungsstudie NORAH („Noise-Related Annoyance, Cognition, and Health“)
erhofft. NORAH hat u. a. das Ziel, die Effekte von Lärm auf die kognitive
Leistungsfähigkeit von Kindern zu untersuchen. Das Umweltbundesamt ist im
Begleitkreis zur Studie vertreten.
8. a) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die
Einschränkungen der Leistungsfähigkeit am Arbeitsplatz und die Zunahme von
Arbeitsunfähigkeitstagen durch Fluglärm vor?
b) Liegen der Bundesregierung Berechnungen über den dadurch bedingten
volkswirtschaftlichen Schaden vor?
Falls nicht, sieht sie dort Forschungsbedarf?
Falls ja, fließen die Ergebnisse in die Kosten-Nutzen-Berechnungen für
Investitionen für Infrastrukturmaßnahmen an Flughäfen mit ein?
Welchen Handlungsbedarf zieht die Bundesregierung daraus?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Daten und Erkenntnisse vor.
Drucksache 17/11081 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode9. Wie beurteilt die Bundesregierung das Recht auf körperliche
Unversehrtheit in Bezug auf Fluglärm?
Die Bundesregierung erachtet das verfassungsrechtlich verbürgte Recht auf
körperliche Unversehrtheit auch in Bezug auf Fluglärm hoch. Vor diesem
rechtlichen Hintergrund verstehen sich die in den obigen Ausführungen zum
Ausdruck kommenden Anstrengungen, den Fluglärm in den nächsten Jahren
spürbar zu mindern.
10. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur
Luftschadstoffkonzentration bei geschlossenen schalldichten Fenstern und deren
gesundheitlichen Auswirkungen, und welche Schlussfolgerungen zieht die
Bundesregierung daraus für den passiven Lärmschutz durch schalldichte Fenster?
Wie in der Antwort zu Frage 2a ausgeführt, ist eine Evaluierung erst nach
Abschluss der Festsetzung der Lärmschutzbereiche möglich.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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