[Deutscher Bundestag Drucksache 17/11299
17. Wahlperiode 05. 11. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke,
Heike Hänsel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/11068 –
Beteiligung deutscher Polizeien am EU-Projekt „iCOP“ zur Entwicklung von
Mustererkennung und Filtertechnologie für Tauschbörsen
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Bundes- und Landespolizeien nutzen Soft- und Hardware zur
Mustererkennung und Filterung von Bildern und Videos in polizeilichen Datenbeständen
(Antwort auf die Schriftliche Frage 15 des Abgeordneten Andrej Hunko auf
Bundestagsdrucksache 17/8102). Eine Anwendung der Firma Cognitec
Systems GmbH wird etwa zum „Vergleich von Bildern mit dem digitalen
Lichtbildbestand des polizeilichen Informationssystems INPOL“ eingesetzt.
Software der Firma DotNetFabrik dient der „Computergestützte[n] Bildersuche
bzw. Bildvergleiche[n] im Bereich der Kriminalpolizeilichen Zentralstelle für
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Kindern und
Jugendlichen“. Ein ähnliches System bekam das Bundeskriminalamt (BKA)
angeblich „von Interpol zur Verfügung gestellt“, um damit die von Interpol
eingerichtete „Bilddatenbank Kinderpornographie“ zu prozessieren. Mit ähnlichen
Funktionalitäten nimmt eine Software der Firma DigitEV GmbH einen
„Vergleich von Videodateien kinderpornographischen Inhalts“ vor. Die Software
soll helfen, Inhalte zu filtern und doppelte Dateien zu löschen.
Deutsche Polizeibehörden sowie das Fraunhofer-Institut „Deutsches
Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz GmbH“ (DFKI) sind überdies an
EU-Vorhaben beteiligt, die im Rahmen des Programms „Safer Internet“
gefördert werden. Mit „Identifying and Catching Originators in P2P Networks“
(iCOP) wird eine automatisierte Mustererkennung analysierter Bilder und
Filtertechnologien für Tauschbörsen im Internet entwickelt. Auch Interpol und
die EU-Polizeiagentur Europol sind an „iCOP“ beteiligt. Das DFKI arbeitete
zuvor bereits im Programm „Forensic Image and Video Examination“ (FIVES)
mit. FIVES sollte unter anderem eine Verhaltens- oder Trendanalyse durch die
statistische Auswertung von Daten entwickeln. An iCOP und FIVES waren
bzw. sind Polizeibehörden (etwa das Landeskriminalamt Nordrhein-
Westfalen) als anvisierte „Endnutzer“ sowie zum Testen der entwickelten
Umgebungen beteiligt.
In welchem Umfang derartige Anwendungen bereits genutzt werden, ist nicht
bekannt. Auch auf welche Datenquellen zugegriffen wird, ist unklar. Zu Kos- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 30. Oktober 2012
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/11299 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeten für Beschaffung, Lizenz und Wartung existieren keine belastbaren
Angaben. Es kann angenommen werden, dass die Häufigkeit der Nutzung zunimmt.
Die „Bekämpfung von Kinderpornografie“ muss immer wieder als Argument
zur verstärkten Überwachung des Internets herhalten. Derart werden
weitgehende Filtertechnologien gefordert oder die automatisierte Mustererkennung
in der Strafverfolgung eingeführt. Möglich ist aber, dass die zur Bekämpfung
von Bildern mit kinderpornografischem Inhalt entwickelte Soft- und Hardware
perspektivisch auch in anderen Kriminalitätsbereichen eingesetzt wird.
1. Welche Soft- und Hardware nutzen Bundes- und (soweit der
Bundesregierung aus der gemeinsamen Zusammenarbeit bekannt) Landesbehörden zur
Mustererkennung und Filterung von Bildern und Videos in polizeilichen
Datenbeständen?
Das Bundeskriminalamt (BKA) nutzt ein Gesichtserkennungssystem (GES),
das mittels der Software „Face-Vacs/DB Scan“ der Fa. Cognitec aus Dresden
betrieben wird. Das System wird zentral im BKA betrieben, die Bundespolizei
sowie die Landeskriminalämter sind in der Lage, über Schnittstellen das GES
zu nutzen.
Darüber hinaus wird zum Zwecke der Mustererkennung (Dublettenerkennung)
bei der Auswertung kinderpornografischer Bild- und Videodateien durch das
zuständige Fachreferat des BKA Software der Firmen DotNetFabrik (DoublePix)
und ZiuZ (TwinMatch) genutzt.
a) Welche Soft- und Hardware wurde hierfür 2012 (auch zu Testzwecken)
beschafft?
Durch das BKA wurde im Jahr 2012 zu Testzwecken die Software PhotoDNA
der Firma Microsoft beschafft.
b) Inwiefern stehen Bundesbehörden hierfür im Austausch mit
Landesbehörden?
Das BKA steht in einem Austausch mit Landesbehörden, soweit sich dies im
Rahmen von gemeinsamen Fachtagungen bzw. anlassbezogen auf Anfrage oder
im Auftrag ergibt.
c) In welchen Gremien oder gemeinsamen Arbeitsgruppen wurden
diesbezügliche Anwendungen oder Forschungsvorhaben bereits thematisiert?
Eine Thematisierung der Einführung diesbezüglicher Anwendungen oder
Forschungsvorhaben erfolgte im Rahmen der jeweiligen Expertentagungen und
Kommissionen der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Landeskriminalämter
mit dem BKA (AG Kripo) des Arbeitskreises II (AK II) der Ständigen
Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK). Zuständig für die
thematische Behandlung der GES ist die Arbeitsgruppe Erkennungsdienst
(AG ED) und die Kommission Kriminalwissenschaft und -technik/
Erkennungsdienst (KKWT/ED), das Thema Software DotNetFabrik (DoublePix) und ZiuZ
(TwinMatch) wird im Rahmen der Expertentagungen der Ansprechstellen
Kinderpornografie der Landeskriminalämter mit dem BKA behandelt.
d) Inwiefern verarbeiten diese Anwendungen auch Audio-Daten?
Seitens des BKA scheidet eine Verarbeitung von Audio-Daten in Bilddateien
aufgrund des Mediums (Bild) aus. Bei Videodateien findet keine Verarbeitung
von Audio-Daten statt, lediglich ein Abspielen der Daten ist möglich.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/112992. Seit wann nutzen welche Behörden Software der Firma Cognitec zum
„Vergleich von Bildern mit dem digitalen Lichtbildbestand des
polizeilichen Informationssystems INPOL“ (Bundestagsdrucksache 17/8102)?
Seit dem 13. März 2007 wird im BKA die Software „FaceFACS“ der Fa. Cognitec
im Wirkbetrieb zum Lichtbildvergleich genutzt. Die Bundespolizei nutzt die
zentral vom BKA zur Verfügung gestellte Anwendung seit November 2009. Von
den Polizeibehörden der Länder nutzen die zentral vom BKA zur Verfügung
gestellte Anwendung: Seit 2008 Bayern; seit 2009 Berlin, Hamburg, Hessen,
Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Sachsen-Anhalt; seit 2010
Brandenburg; seit 2011 Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Baden-
Württemberg und seit 2012 Saarland und Thüringen.
a) Welche Kosten für Beschaffung, Lizenz und Wartung sind seitdem
angefallen?
Für das BKA sind bisher Kosten in der Höhe von 272 071,59 Euro angefallen.
b) In welchen Fällen kommt die Software zum Einsatz?
Die Software ermöglicht eine Identifizierung von unbekannten Personen und
von Personen, deren Identität durch Aliaspersonalien verschleiert wird.
c) Auf welche Datenquellen wird dabei zugegriffen?
Es wird ausschließlich auf die im INPOL-Bestand gespeicherten Lichtbilder
aus der erkennungsdienstlichen Behandlung zugegriffen.
d) In wie vielen Ermittlungen ist die Software bislang genutzt worden, und
welche Ergebnisse wurden damit erzielt?
Insgesamt wurden bundesweit im Rahmen von Ermittlungen im Jahr 2008
484 Recherchen durchgeführt mit 27 identifizierten Personen, im Jahr 2009
279 Recherchen durchgeführt mit 68 identifizierten Personen, im Jahr 2010
1 673 Recherchen durchgeführt mit 108 identifizierten Personen, im Jahr 2011
14 828 Recherchen durchgeführt mit 267 identifizierten Personen. Für das Jahr
2012 liegt seitens BKA noch keine Auswertung hinsichtlich der Zugriffszahlen
auf das GES vor.
e) Inwieweit hat die Häufigkeit des Einsatzes der Software in den letzten
drei Jahren zugenommen?
Die Entwicklung der GES-Recherchen ist ausweislich der Angaben zu Frage 2d
ansteigend, wobei die wesentlichen Steigerungen auf die Einführung des
Systems bei den Bundesländern zurückzuführen sind. Bei der Bundespolizei hat sich
auf Grund des bei Einführung noch geringen Bekanntheitsgrades und der sich
anschließenden Aufklärungsarbeit zu den Möglichkeiten und Voraussetzungen
der Softwarenutzung, der Einsatz der Software zunächst vom Jahr 2010 zum Jahr
2011 verdoppelt und ist nunmehr im Jahr 2012 auf gleich hohem Niveau.
f) Welche anderen Identifizierungsverfahren werden vor dem Einsatz der
Software genutzt?
Ein derartiges Verfahren kommt dann zum Tragen, wenn andere
Identifizierungsverfahren (Identitätsdaten, Fingerabdruck, DNA) nicht möglich sind bzw.
keine entsprechenden Spuren vorliegen (Subsidiarität der Gesichtserkennung).
Vor Einführung des Systems wurden klassische Verfahren
(Lichtbildvorzeigekartei) verwendet.
Drucksache 17/11299 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode3. Seit wann nutzen welche Behörden Software der Firma DotNetFabrik
zur „Computergestützte[n] Bildersuche bzw. Bildvergleiche im Bereich
der Kriminalpolizeilichen Zentralstelle für Straftaten gegen die sexuelle
Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen“
(Bundestagsdrucksache 17/8102)?
Das BKA nutzt die Software der Firma DotNet-Fabrik seit dem Jahr 2003.
a) Welche Kosten für Beschaffung, Lizenz und Wartung sind seitdem
angefallen?
Für das BKA sind bisher Kosten in Höhe von 50 Euro angefallen.
b) In welchen Fällen kommt die Software zum Einsatz?
Die Software wird durch das BKA im Rahmen der Auswertung
kinderpornografischer Bilddateien zur Dublettenerkennung eingesetzt.
c) Auf welche Datenquellen wird dabei zugegriffen?
Der Abgleich einer kinderpornografischen Bilddatei findet mit der beim BKA
geführten nationalen Vergleichssammlung Kinderpornografie statt.
d) In wie vielen Ermittlungen ist die Software bislang genutzt worden, und
welche Ergebnisse wurden damit erzielt?
Die Software wird durch das BKA arbeitstäglich erfolgreich zur Überprüfung
kinderpornografischer Dateien genutzt. Zweck der Abgleiche ist das Erkennen
von Dubletten bzw. das Erkennen von bislang nicht bekannten Bilddateien, die
den sexuellen Missbrauch eines Kindes zeigen. Eine statistische Erfassung der
Nutzungshäufigkeit findet nicht statt.
e) Inwieweit hat die Häufigkeit des Einsatzes der Software in den letzten
drei Jahren zugenommen?
Die Software wird seit der Einführung durch das BKA arbeitstäglich eingesetzt.
Eine statistische Erfassung der Nutzungshäufigkeit findet nicht statt.
f) Welche anderen Identifizierungsverfahren werden vor dem Einsatz der
Software genutzt?
Zweck eines Abgleichs, inwieweit kinderpornografische Darstellungen bereits
bekannt sind, ist die Vermeidung von Doppel- oder Mehrfachermittlungen.
Insoweit erfolgen vor der „Dublettenerkennung“ keine anderen Arbeitsschritte
zur Identifizierung.
4. Welche „von Interpol zur Verfügung gestellte Software im Zusammenhang
mit der von Interpol eingerichteten Bilddatenbank Kinderpornographie“
wird vom BKA (Bundestagsdrucksache 17/8102) genutzt?
Durch das Generalsekretariat von Interpol wird die „Internationale
Bilddatenbank Kinderpornografie“ betrieben. Das BKA, als nationales Zentralbüro für
Deutschland, kann über ein zugriffsgeschütztes Internetportal auf die
Datenbank zugreifen. Eine gesonderte Software zum Abgleich der
kinderpornografischen Dateien wurde nicht zur Verfügung gestellt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/11299a) Wann und zu welchem Anlass wurde die Software überlassen?
Die durch das Generalsekretariat von Interpol betriebene „Internationale
Bilddatenbank Kinderpornografie“ befindet sich seit dem Jahr 2009 im Wirkbetrieb.
Das Projekt
„Internationale Bilddatenbank Kinderpornografie“ wurde im Jahr 2001
begonnen und durch die G-8 Staaten finanziell gefördert.
b) Über welche Funktionalitäten verfügt die Software?
Die durch das Generalsekretariat von Interpol betriebene „Internationale
Bilddatenbank Kinderpornografie“ ermöglicht den nationalen Zentralbüros von
Interpol den Abgleich national vorliegender kinderpornografischer Dateien im
Sinne einer Dublettenerkennung, sowie deren Hochladen, falls unbekannte
kinderpornografische Bilddateien vorliegen.
c) Auf welche Datenquellen wird dabei zugegriffen?
Datenquelle für den Abgleich ist die „Internationale Bildvergleichssammlung
Kinderpornografie“ beim Generalsekretariat von Interpol.
5. Seit wann nutzen welche Behörden Software der Firma DigitEV GmbH
zum „Vergleich von Videodateien kinderpornographischen Inhalts“
(Bundestagsdrucksache 17/8102)?
Die Zentralstelle zur Bekämpfung der Kinderpornografie beim BKA nutzt seit
August 2011 Software der Firma ZiuZ. Die Firma DigitEV GmbH vertreibt
diese Software exklusiv für Deutschland.
a) Welche Kosten für Beschaffung, Lizenz und Wartung sind seitdem
angefallen?
Für das BKA sind bisher Kosten in Höhe von 58 615,49 Euro angefallen.
b) In welchen Fällen kommt die Software zum Einsatz?
Die Software wird zum Abgleich von kinderpornografischen Videodateien
genutzt.
c) Auf welche Datenquellen wird dabei zugegriffen?
Der Abgleich einer kinderpornografischen Videodatei findet mit der beim BKA
geführten nationalen Vergleichssammlung Kinderpornografie statt.
d) In wie vielen Ermittlungen ist die Software bislang genutzt worden, und
welche Ergebnisse wurden damit erzielt?
Die Software wird durch das BKA arbeitstäglich zur Überprüfung
kinderpornografischer Dateien genutzt. Zweck des Abgleichs ist das Erkennen von
Dubletten bzw. das Erkennen von bislang nicht bekannten Videodateien, die den
sexuellen Missbrauch eines Kindes zeigen. Eine statistische Erfassung der
Nutzungshäufigkeit findet nicht statt.
Drucksache 17/11299 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodee) Inwieweit hat die Häufigkeit des Einsatzes der Software in den letzten
drei Jahren zugenommen?
Die Software wird durch das BKA arbeitstäglich eingesetzt. Eine statistische
Erfassung der Nutzungshäufigkeit findet nicht statt.
f) Welche anderen Identifizierungsverfahren werden vor dem Einsatz der
Software genutzt?
Zweck eines Abgleichs, inwieweit kinderpornografische Darstellungen bereits
bekannt sind, ist die Vermeidung von Doppel- oder Mehrfachermittlungen.
Insoweit erfolgen vor der „Dublettenerkennung“ keine anderen Arbeitsschritte
zur Identifizierung.
6. Inwieweit existieren bei Bundesbehörden Überlegungen, Trojaner auf
Mobiltelefonen einzusetzen, die heimlich die Kamera aktivieren und
Aufnahmen machen (siehe Futurezone, 30. September 2012)?
Wäre der Einsatz einer entsprechenden Anwendung, wie sie in einer
Forschungsarbeit des „US Naval Surface Warfare Center“ präsentiert
wurde, in Deutschland zulässig?
Bei Bundesbehörden existieren keine Überlegungen, Endgeräte der
Telekommunikation dahingehend einzusetzen, dass diese ohne das Wissen der Besitzer
die Kamera aktivieren und Aufnahmen machen. Der Bundesregierung ist die im
Rahmen des in Rede stehenden Artikels der „Futurezone“ genannte
Forschungsarbeit des „US Naval Surface Warfare Center“ nicht bekannt. Aus
diesem Grund kann dazu keine Aussage getroffen werden.
7. An welchen Forschungsprojekten sind die Bundespolizei oder das
Bundeskriminalamt (BKA) auf nationaler Ebene oder auf Ebene der EU beteiligt,
innerhalb derer potentielle Sicherheitsrisiken durch die automatisierte
Auswertung von Video- und Audiodaten in Echtzeit oder nachträglich/
retrograd automatisiert ausgewertet werden?
Die Polizeien des Bundes sind nicht an Projekten beteiligt, welche sich mit der
automatisierten Erkennung von Sicherheitsrisiken befassen.
Zur Verbesserung des Erkennungsdienstes ist das BKA am Projekt GES-3D
und die Bundespolizei am Verbundprojekt MisPel (Multi-biometriebasierte
forensische Personensuche in Lichtbild- und Videomassendaten) beteiligt.
a) Um welche Projekte handelt es sich, und worin besteht die deutsche
Beteiligung?
Das BKA ist am Projekt GES-3D beteiligt. Das Projekt GES-3D wird im
Verbund mehrerer Unternehmen, dem BKA als Endanwender, einer unabhängigen
Landesdatenschutzbehörde, einer Hochschule und einem Forschungsinstitut
durchgeführt. Das zu entwickelnde Gesamtsystem wird vom BKA und einem
Forschungsinstitut evaluiert. Die datenschutzrechtliche Begleitung erfolgt
durch das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein.
Die Bundespolizei ist derzeit im Verbundprojekt MisPel (Multi-
biometriebasierte forensische Personensuche in Lichtbild- und Videomassendaten),
welches von der Firma L1-Solutions als Verbundkoordinator geleitet wird, beratend
tätig.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/11299b) In welchen Kriminalitätsbereichen können die Anwendungen nach
Einschätzung der beteiligten Polizeien womöglich genutzt werden?
Das Ziel des Projekts GES-3D ist es, ein einfach zu nutzendes multi-
biometrisches System für die Identifizierung von Personen aus Foto- bzw. Videodaten
unter Einsatz von 3D-Gesichtsbilddaten zu erarbeiten. Mit diesem neuartigen
Werkzeug sollen Ermittlungsbeamte bei ihrer Arbeit unterstützt werden, indem
eine Identifizierung auch aus partiellen Gesichtsbildaufnahmen mit minderer
Bildqualität ermöglicht wird. Die im Rahmen des Verbundprojekts MisPel
erprobten Anwendungen können später womöglich im Zuständigkeitsbereich
des § 12 des Bundespolizeigesetzes genutzt werden.
c) Inwieweit sollen Anwendungen entwickelt werden, die auch eine
computergestützte Personenverfolgung in Echtzeit bewerkstelligt?
Innerhalb des BKA und der Bundespolizei gibt es hierzu keine Überlegungen.
8. Inwieweit ist die European Financial Coalition (EFC) mit dem Aufspüren
verdächtiger Transaktionen hinsichtlich des Handels mit Bildern
kinderpornografischen Inhalts befasst?
a) Welche Rolle spielt das Europäische Polizeiamt (Europol) in diesem
Zusammenhang?
b) Welche weiteren Behörden, Firmen, Dienstleister oder sonstigen
Organisationen sind Teil der EFC?
c) Inwieweit sind deutsche Behörden in die Arbeit der EFC involviert?
Zu Aktivitäten der EFC, bezogen auf das Aufspüren verdächtiger Transaktionen
bei der Bekämpfung der kommerziellen Verbreitung von Kinderpornografie,
liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
9. Worin besteht der „Child Sexual Abuse Anti Distribution Filter“, der
unter anderem mit dem Europol entwickelt wurde?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über Aufbau und
Funktionsweise des „Child Sexual Abuse Anti Distribution Filter“ vor. Im Übrigen wird
dieser durch das BKA auch nicht angewandt.
10. Was ist die Aufgabe des Projekts „Circamp“, und mit welchem Personal,
welcher Zielsetzung und welchen Aufgaben nehmen deutsche Behörden
daran teil?
Das Projekt „CIRCAMP“ (Cospol Internet related Child Abusive Material
Project) stellt die Bekämpfung der Besitzverschaffung und Verbreitung von
Kinderpornografie im Internet in den Mittelpunkt und nimmt eine wichtige Rolle
bei der internationalen Vernetzung der in diesem Deliktsbereich
kriminalpolizeilich aktiven Staaten ein.
Das im BKA für die Bekämpfung der Kinderpornografie zuständige
Fachreferat nimmt als zentrale Stelle für die Bundesrepublik Deutschland an den
regelmäßig stattfindenden Treffen des CIRCAMP-Projektes zum fachspezifischen
Erfahrungs- und Informationsaustausch teil. Darüber hinaus werden durch das
BKA die Deutschland betreffenden Ermittlungen im Rahmen gemeinsamer
Ermittlungsmaßnahmen eingeleitet bzw. koordiniert.
Drucksache 17/11299 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode11. Mit welchem Personal und welcher Zielsetzung ist die Bundesregierung
an der „Global Alliance against Child Sexual Abuse Online“ beteiligt?
a) Inwieweit trifft es zu, dass die „Global Alliance against Child Sexual
Abuse Online“ letztlich aus einer Verabredung innerhalb der „EU-US
Working Group on Cyber-security and Cybercrime“ hervorgeht?
b) Welche Behörden, Institute oder Firmen sind an der „Global Alliance
against Child Sexual Abuse Online“ bislang beteiligt, bzw. welche
weitere Beteiligung ist anvisiert?
Der Vorschlag der Kommission, dass die Europäische Union, ihre
Mitgliedstaaten und die Vereinigten Staaten gemeinsam ein globales Bündnis gegen
sexuellen Missbrauch von Kindern im Internet ins Leben rufen sollen, geht
zurück auf das Gipfeltreffen EU-USA 2011, bei dem die Notwendigkeit, den
sexuellen Missbrauch von Kindern im Internet weiter zu bekämpfen, als
wichtiges gemeinsames Ziel gebilligt wurde.
Dazu wurden auf dem JI-Rat am 7./8. Juni 2012 Ratsschlussfolgerungen
verabschiedet, die nachfolgend Gegenstand des EU-US Ministertreffens vom
20. bis 21. Juni 2012 waren. Sie wurden dort von der US-Seite gebilligt.
Als Ergebnis des nachfolgend vom 25. bis 26. Juli 2012 in Nicosia
stattgefundenen EU-US JHA Senior Officials meetings folgte als wichtiger Auftakt für
das weltweite Bündnis ein gemeinsamer Brief an 41 Länder in der Welt, die zu
dem Bündnis beitragen könnten. Hierzu liegen nach Auskunft des
Ratssekretariats auch bereits eine Reihe von positiven Rückmeldungen vor. Insbesondere
hätten zum jetzigen Zeitpunkt, mit Ausnahme von Russland, schon alle G8-
Staaten positiv reagiert. Die bereits bei dem Treffen in Nikosia anvisierte
Auftaktveranstaltung ist für den 5. Dezember 2012 in Brüssel geplant.
Inhaltlich sehen die Ratsschlussfolgerungen für das weltweite Bündnis
folgende vier Maßnahmen vor:
– Verstärkung der Bemühungen, die Opfer in kinderpornografischen
Darstellungen zu identifizieren, um ihnen Unterstützung und Schutz zukommen zu
lassen,
– größtmögliche Reduzierung der Zugriffsmöglichkeiten auf
Kinderpornografie im Internet sowie der dadurch erneut eintretenden Verletzung der sexuell
missbrauchten Kinder,
– Entfaltung stärkerer Bemühungen zur Ermittlung der Täter und zur
Aufklärung und Sanktionierung der Fälle sexuellen Missbrauchs von Kindern über
das Internet, sowie
– Bemühung um eine Steigerung des Bewusstseins für die Risiken, die mit
dem Darstellen von Aktivitäten von Kindern im Internet sowie mit dem sog.
Grooming und der Inszenierung von eigenen Bildern, die für die Herstellung
und Verbreitung neuer kinderpornografischer Bilder über das Internet
verwendet werden können, verbunden sind.
Die Bundesregierung war an den Verhandlungen mit dem dafür jeweils
zuständigen Personal beteiligt. Die Initiative ist nicht Bestandteil der „EU-US
Working Group on Cyber-security and Cybercrime“. Der Bundesregierung liegen
keine Erkenntnisse vor, ob die Idee zu dieser Initiative in dieser Arbeitsgruppe
entstanden ist.
Die Bundesregierung unterstützt das Ziel, den sexuellen Missbrauch von
Kindern im Internet zu bekämpfen, nachdrücklich. Wegen des frühen
Verfahrensstadiums sind weder weitere „Behörden, Institute oder Firmen“, wie in
Buchstabe b gefragt, bisher beteiligt worden noch ist deren Beteiligung derzeit schon
anvisiert.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/1129912. Mit welchem Personal und welcher Zielsetzung wird die
Bundesregierung an der „Virtual Global Taskforce Conference 2012“ im Dezember
2012 in Abu Dhabi teilnehmen?
Wenngleich das BKA bislang kein Mitglied der „Virtual Global Task Force“
(VGT) ist, so liegt dem BKA aktuell eine Einladung zur Teilnahme an der im
Dezember 2012 stattfindenden Konferenz vor, welche durch einen Vertreter des
beim BKA für die Bekämpfung der Kinderpornografie zuständigen
Fachreferates wahrgenommen wird. Durch eine Teilnahme an der Konferenz soll eine
Intensivierung der polizeilichen Kooperation erreicht werden.
13. Worin besteht die Zielsetzung des von der EU im Rahmen des Programms
„Safer Internet“ geförderten Projekts „iCOP“?
a) Aus welchen Mitteln wird das Vorhaben gefördert?
b) Worin besteht nach Ansicht der Bundesregierung der Bedarf nach
innerhalb von „iCOP“ entwickelten Anwendungen?
c) Inwieweit werden innerhalb von „iCOP“ Filtertechnologien oder
Verfahren der Mustererkennung entwickelt oder genutzt?
d) Welche Daten bzw. Datenströme sollen derart gefiltert oder prozessiert
werden?
Das Ziel von iCOP ist nach Kenntnis der Bundesregierung, in Peer-to-Peer-
Netzen unbekannte Missbrauchsbilder anhand bestimmter Kriterien zu
identifizieren (z. B. Schlüsselbegriffe in der pädophilen Szene). Das Vorhaben wird aus
Mitteln des „Safer Internet“-Programms 2009 bis 2013 gefördert. Da die
Bundesregierung jedoch nicht in Projektkonzeption, -durchführung und -
implementierung einbezogen ist (vgl. Antwort zu Frage 14), kann zum Bedarf der ggf. im
Projekt entwickelten Anwendungen nicht Stellung genommen werden. Aus den
gleichen Gründen liegen der Bundesregierung keine weiteren Erkenntnisse zur
Beantwortung der Frage vor.
14. Welche Mittel stehen für das Programm „Safer Internet“ zur Verfügung,
wofür wurden diese bereits ausgegeben, und welche weitere Verwendung
ist geplant?
Beim Programm „Safer Internet“ handelt es sich um ein mehrjähriges
Gemeinschaftsprogramm zum Schutz von Kindern bei der Nutzung des Internets und
anderer Kommunikationstechnologien. Im Programmzeitraum 2009 bis 2013
stehen hierfür entsprechend dem Beschluss Nummer 1351/2008/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 (ABl. L 348 vom
24. Dezember 2008, Seite 118) Mittel in Höhe von 55 Mio. Euro zur Verfügung.
Aus dem gleichen Beschluss ergeben sich die Aktionsbereiche sowie die
indikative Festlegung eines Anteils an den Gesamtmitteln des Programms wie folgt:
1. Sensibilisierung der Öffentlichkeit (48 Prozent),
2. Bekämpfung illegaler Inhalte und Bekämpfung schädlichen Online-
Verhaltens (34 Prozent),
3. Förderung eines sichereren Online-Umfelds (10 Prozent),
4. Aufbau einer Wissensbasis (8 Prozent).
Die Programmumsetzung erfolgt auf der Grundlage von jährlichen
Arbeitsprogrammen. Die Förderung erfolgt durch die Europäische Kommission, und
zwar entweder aufgrund einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
für eine Gemeinschaftsförderung, durch öffentliche Auftragsvergabe oder im
Wege einer direkten Finanzhilfe. Die zur Förderung vorgesehenen Projekte
Drucksache 17/11299 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodewerden von unabhängigen Sachverständigen begutachtet und durch die
Europäische Kommission dem Programmausschuss je nach Höhe der zur Verfügung
gestellten Fördermittel entweder zur Information oder zur Stellungnahme
vorgelegt. Darüber hinaus ist die Bundesregierung an der Bereitstellung von
Mitteln aus dem Programm nicht beteiligt, insbesondere ist sie in der Regel nicht in
Details der Projektkonzeption, -umsetzung oder -implementierung einbezogen.
Die Arbeitsprogramme für die Jahre 2009 bis 2012, mit denen die jährlichen
Förderbeträge in den einzelnen Aktionsbereichen und die Gegenstände der
jährlichen Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen festgelegt
werden, sind unter
http://ec.europa.eu/information_society/activities/sip/policy/
programme/current_prog/index_en.htm veröffentlicht.
Die im einzelnen geförderten Projekte und Zuwendungsempfänger für die
Jahre 2009 und 2010 ergeben sich aus Anhang D des unter
http://ec.europa.eu/
information_society/activities/sip/docs/prog_2009_2013/FINAL%20REPORT
% 2020120124.pdf veröffentlichten Berichts.
Auf der Grundlage des Arbeitsprogramms für 2011 waren entsprechend dem
Implementierungsplan vorgesehen:
• im Aktionsfeld 1 die Förderung von insgesamt 13 „Safer Internet“-Zentren
auf einzelstaatlicher Ebene sowie einer europäischen Koordinierung der
„Safer Internet“-Zentren,
• im Aktionsfeld 3 die Förderung eines thematischen Netzwerks „NGO
network for child protection on the Internet“ sowie
• im Aktionsfeld 4 die Förderung eines Projekts zum Thema „Testing Training
Programmes for professionals working with children at risk“.
Auf der Grundlage des Arbeitsprogramms für 2012 sind entsprechend dem
Implementierungsplan vorgesehen:
• im Aktionsfeld 1 die Förderung von insgesamt 19 „Safer Internet“-Zentren
auf einzelstaatlicher Ebene,
• im Aktionsfeld 2 die Förderung eines gezielten Projekts zum Thema
„Enhancing law enforcement agencies' identification and analysis of child
pornography“,
• im Aktionsfeld 3 die Förderung eines thematischen Netzwerks „Promoting
positive online experiences for young children“ sowie
• im Aktionsfeld 4 die Förderung von zwei Projekten zum Thema
„Investigating the impact on young people of convergence of technology“.
Das Arbeitsprogramm für das Jahr 2013 wurde noch nicht beschlossen.
15. Welche Treffen von „iCOP“ haben unter deutscher Beteiligung
stattgefunden, und welche Tagesordnung ist der Bundesregierung hierzu bekannt?
a) Welche deutschen Behörden oder Institutionen sind mit welchen
Abteilungen unter wessen Leitung an „iCOP“ beteiligt?
b) Welche Beiträge wurden von diesen bereits erbracht?
c) Worin besteht nach Kenntnis der Bundesregierung der Beitrag des
Deutschen Forschungszentrums für Künstliche Intelligenz GmbH
(DFKI)?
d) Inwiefern steht das DFKI mit Behörden des Bundesministeriums des
Innern im Austausch zur Entwicklung oder Nutzung von forensischer
Software zur automatisierten Suche nach Videomaterial mit
pornografischem Inhalt?
Nach Kenntnis der Bundesregierung ist das „Deutsche Forschungszentrum für
Künstliche Intelligenz GmbH“ (DFKI) an „iCOP“ beteiligt. Weitere Erkennt-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/11299nisse zur Beantwortung der Frage liegen der Bundesregierung aus den in der
Antwort zu Frage 14 genannten Gründen nicht vor.
16. Welche weiteren Behörden, Firmen oder sonstigen Stellen welcher
Länder sind mit welchen Aufgaben an „iCOP“ beteiligt, und welche Beiträge
wurden hierfür bereits erbracht?
Worin besteht die Mitarbeit beteiligter nationaler und supranationaler
Polizeiorganisationen in „iCOP“, und welche Beiträge wurden hierfür
bereits erbracht?
Nach Kenntnis der Bundesregierung sind an iCOP auch folgende Länder
(Institutionen) beteiligt:
– Königreich Belgien (Université catholique de Louvain)
– Republik Irland (University College Cork, National University of Ireland)
– Vereinigtes Königreich (Lancaster University).
Weitere Erkenntnisse hierzu liegen der Bundesregierung nicht vor.
17. Inwieweit soll innerhalb von „iCOP“ auch eine Verhaltens- oder
Trendanalyse entwickelt werden, und welche Diskussionen oder Arbeiten sind
hierzu bereits erfolgt?
a) Wie werden derart automatisiert gefundene Zusammenhänge nach
jetzigem Stand innerhalb von „iCOP“ weiter prozessiert?
b) Nach welchen Verfahren werden gefundene Materialien weiter
klassifiziert?
c) Inwieweit kommen hierfür Verfahren der Mustererkennung zum
Einsatz bzw. wurden vorgeschlagen?
d) Welche Firmen haben hierfür Anwendungen beigesteuert oder bei
deren Entwicklung geholfen?
Nach Kenntnis der Bundesregierung soll im Rahmen des Projekts auch eine
Software zur Muster- und Trendanalyse entwickelt werden, die die Bewertung
von Darstellungen des sexuellen Kindesmissbrauchs und Verhalten derjenigen
Personen, die diese Darstellungen verbreiten, automatisiert. Weitere
Erkenntnisse zur Beantwortung der Frage liegen der Bundesregierung aus den in der
Antwort zu Frage 14 genannten Gründen nicht vor.
18. Worin bestand die Zielsetzung des von der EU im Rahmen des
Programms „Safer Internet plus“ geförderten Projekts FIVES?
a) Mit welchen Mitteln wurde das Vorhaben gefördert?
b) Worin bestand nach Ansicht der Bundesregierung der Bedarf nach
innerhalb von „FIVES“ entwickelten Anwendungen?
c) Inwieweit wurden innerhalb von „FIVES“ Filtertechnologien oder
Verfahren der Mustererkennung entwickelt oder genutzt?
d) Welche Daten bzw. Datenströme sollen derart gefiltert oder prozessiert
werden?
Nach Kenntnis der Bundesregierung war das Ziel von FIVES die Entwicklung
von neuem Untersuchungswerkzeug, das speziell auf Untersuchungen
zugeschnitten ist, die Bilder und Videos betreffen, welche den sexuellen Missbrauch
von Kindern zeigen. Das Vorhaben wurde aus Mitteln des „Safer Internet plus“-
Programms der Europäischen Union gefördert. Zum Bedarf ggf. entwickelter
Drucksache 17/11299 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeAnwendungen kann aus den in der Antwort zu Frage 14 genannten Gründen
nicht Stellung genommen werden. Aus den gleichen Gründen liegen der
Bundesregierung keine weiteren Erkenntnisse zur Beantwortung der Frage vor.
19. Welche Treffen von „FIVES“ haben unter deutscher Beteiligung
stattgefunden, und welche Tagesordnung ist der Bundesregierung hierzu
bekannt?
a) Welche deutschen Behörden oder Institutionen waren an „FIVES“
beteiligt?
b) Welche Beiträge wurden von diesen erbracht?
c) Worin besteht nach Kenntnis der Bundesregierung der Beitrag des
DFKI?
d) Inwieweit waren oder sind Bundesbehörden innerhalb von „FIVES“
bzw. anderen Vorhaben an Forschungen zur Nutzung von „Internet
linguistic profiling“ (ILP) zur Strafverfolgung beteiligt?
Nach Kenntnis der Bundesregierung war das „Deutsche Forschungszentrum für
Künstliche Intelligenz GmbH“ (DFKI) an „FIVES“ beteiligt. Weitere
Erkenntnisse zur Beantwortung der Frage liegen der Bundesregierung aus den in der
Antwort zu Frage 14 genannten Gründen nicht vor.
20. Welche weiteren Behörden, Firmen oder sonstigen Stellen welcher
Länder waren mit welchen Aufgaben an „FIVES“ beteiligt, und welche
Beiträge wurden hierfür erbracht?
a) Worin besteht die Mitarbeit beteiligter nationaler und supranationaler
Polizeiorganisationen in „FIVES“, und welche Beiträge wurden
hierfür erbracht?
b) Welche weiteren Behörden oder sonstige Stellen waren bei „FIVES“
als „Berater“ oder „Endnutzer“ geführt, und welche Beiträge
erbrachten diese hierfür?
Nach Kenntnis der Bundesregierung waren an FIVES folgende Länder
(Institutionen) beteiligt:
– Königreich Belgien (Föderale Polizei)
– Bulgarien (Technische Universität Sofia)
– Niederlande (Landespolizeikorps)
– Schweden (Universität Karlstad, NetClean Technologies Sweden BA).
Weitere Erkenntnisse hierzu liegen der Bundesregierung nicht vor.
21. Inwieweit wurde innerhalb von „FIVES“ auch eine Verhaltens- oder
Trendanalyse entwickelt?
a) Wie wurden derart automatisiert gefundene Zusammenhänge
innerhalb der Arbeiten von „FIVES“ weiter prozessiert?
b) Inwieweit kamen innerhalb von „FIVES“ Verfahren der
Mustererkennung zum Einsatz bzw. wurden vorgeschlagen?
c) Welche Firmen haben hierfür Anwendungen beigesteuert oder bei
deren Entwicklung geholfen?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]