[Deutscher Bundestag Drucksache 17/11346
17. Wahlperiode 07. 11. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Thilo Hoppe, Ute Koczy,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/11110 –
Ergebnisse der 65. Weltgesundheitsversammlung
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Vom 21. bis zum 26. Mai 2012 fand in Genf die 65.
Weltgesundheitsversammlung (WHA) statt. Dabei wurden neben Haushalts- und Verwaltungsfragen
auch zukünftige inhaltliche Schwerpunkte behandelt. Im Mittelpunkt standen
u. a. die Pläne zu einer internationalen Forschungskonvention zur Stärkung
von Forschung und Entwicklung zu vernachlässigten Krankheiten, der
Abschlussbericht der Arbeitsgruppe der Weltgesundheitsorganisations (WHO)
für Forschungs- und Entwicklungsfinanzierung (CEWG) sowie der WHO-
Reformprozess. Bisher ist kaum bekannt, wie die Bundesregierung die
zentralen Ergebnisse der 65. WHA bewertet und welche Handlungsimplikationen sie
daraus zieht.
Weiterhin bildet die Innovations- und Zugangslücke im Bereich der
vernachlässigten Krankheiten eine dringende Herausforderung für die WHO-
Mitgliedstaaten. Um dieser Herausforderung zu begegnen, wurde von der WHO
eine Arbeitsgruppe für Forschungs- und Entwicklungsfinanzierung eingesetzt.
Ziel der CEWG war es, Maßnahmen zu identifizieren, die Forschung und
Entwicklung von Gesundheitsprodukten fördern, die den Bedürfnissen von
Entwicklungsländern gerecht werden. Der Abschlussbericht der CEWG liegt seit
April 2012 vor und wurde auf der diesjährigen WHA aufgegriffen.
Ein weiteres Thema auf der diesjährigen WHA sollte die Vorlage und
Diskussion über einen umfassenden Bericht der WHO, zusammengestellt aus den
freiwilligen Rücksendungen des „National Reporting Instrument“, sein.
Darüber hinaus waren die andauernden WHO-Reformbemühungen Teil der
WHA-Agenda. So wurden Reformvorschläge in den Bereichen Programme
und Prioritätensetzung, WHO-Governance und Management diskutiert. Seit
2010 wird der Reformprozess auch von deutscher Seite durch das
Bundesministerium für Gesundheit (BMG), das Auswärtige Amt (AA) und das
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
begleitet. Offen bleibt auch hier, welche Ergebnisse und konkrete Schritte auf
der WHA hinsichtlich des Reformprozesses vereinbart wurden und wie sich
die Bundesregierung in den kommenden Monaten weiter einbringen wird. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 5. November
2012 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/11346 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode1. Wie und an wen hat die Bundesregierung die Ergebnisse der WHA und der
WHO-Reform bislang kommuniziert, und inwiefern wird der Deutsche
Bundestag von der Bundesregierung zu diesen Inhalten unterrichtet?
Die Ergebnisse der letzten Weltgesundheitsversammlung wurden dem Deutschen
Bundestag im Rahmen eines schriftlichen Berichts an den Ausschuss für
Gesundheit im Juni 2012 mitgeteilt. Noch während der diesjährigen
Weltgesundheitsversammlung berichtete die Bundesregierung am 25. Mai 2012 im
Unterausschuss „Gesundheit in Entwicklungsländern“ des Ausschusses für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung mündlich über die ersten
Eindrücke und Ergebnisse der Weltgesundheitsversammlung. Im Ausschuss für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung konnte die Bundesregierung
am 27. Juni 2012 unter dem geplanten Tagesordnungspunkt 7 nicht über die
Ergebnisse der Weltgesundheitsversammlung unterrichten, da dieser
Tagesordnungspunkt an den Unterausschuss „Gesundheit in Entwicklungsländern“
verwiesen wurde.
Die Bundesregierung unterrichtet den Deutschen Bundestag in regelmäßigen
Abständen über den Stand zur Reform der Weltgesundheitsorganisation
(WHO). So hat die Bundesregierung u. a. den Unterausschuss „Gesundheit in
Entwicklungsländern“ im Dezember 2010 und am 27. Mai 2011 über die
WHO-Reform mündlich informiert. Im April 2011 wurde der
Gesundheitsausschuss schriftlich zum Stand der Reform informiert. Der aktuelle Stand zur
WHO-Reform ist ebenfalls regelmäßiger Bestandteil des üblichen schriftlichen
Berichts der Bundesregierung zu den Ergebnissen der
Weltgesundheitsversammlung.
2. Wie bewertet die Bundesregierung ihre Amtszeit im Exekutivrat der WHO,
und für welche Bereiche hat sich die Bundesregierung in dieser Zeit
besonders stark gemacht?
Für die dreijährige Mitgliedschaft im WHO-Exekutivrat hatte sich die
Bundesregierung auf drei thematische Schwerpunkte fokussiert. Diese waren:
1. Gesundheitssystemstärkung
2. Sicherheit von Arzneimitteln und Medizinprodukten
3. Reform der WHO.
Darüber hinaus diente die WHO-Exekutivratsmitgliedschaft der
gesundheitsaußenpolitischen Profilierung Deutschlands.
Aus Sicht der Bundesregierung war die deutsche Mitgliedschaft im WHO-
Exekutivrat sehr erfolgreich. Während der deutschen Mitgliedschaft wurde
beim Thema Gesundheitssystemstärkung der freiwillige WHO-
Verhaltenskodex zur internationalen Anwerbung von Gesundheitspersonal verabschiedet.
Darüber hinaus wurde der Weltgesundheitsbericht 2010 zum Thema
Gesundheitssystemfinanzierung in Deutschland im Rahmen einer Ministerkonferenz
unter Beteiligung von Ministern aus allen Regionen der WHO veröffentlicht.
Der Weltgesundheitsbericht ist die wichtigste Veröffentlichung der WHO.
Ferner hat Deutschland eine Resolution mit dem Titel „Sustainable Health Financing
Structures and Universal Coverage“ entworfen, welche von der
Weltgesundheitsversammlung 2011 angenommen wurde.
Deutschland konnte so auch im Rahmen seiner WHO-
Exekutivratsmitgliedschaft mit dazu beitragen, das Thema „Universelle Absicherung im
Krankheitsfall“ hoch auf der politischen Agenda zu etablieren und den Diskussionen zu
„Universal Health Coverage“ somit eine neue Dynamik verschaffen.
Zum Themenfeld Sicherheit von Arzneimitteln und Medizinprodukten brachte
Deutschland eine Resolution zur Verfügbarkeit, Sicherheit und Qualität von
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/11346Blutprodukten ein, deren Ziel es war, die Versorgung mit Blut und
Blutprodukten weltweit zu verbessern. In vielen Entwicklungsländern befinden sich
Blutspendesysteme im Aufbau. Die Resolution wurde während der deutschen
Exekutivratsmitgliedschaft von der WHA verabschiedet. Sie fordert die
Mitgliedstaaten der WHO auf, bestehende oder im Aufbau befindliche
Blutspendesysteme zu stärken und auszubauen und dabei die Voraussetzungen für die
Verwertung von Plasma als Ausgangsmaterial für essentielle Arzneimittel wie
Gerinnungsfaktoren und Immunglobuline zu schaffen. Das Paul-Ehrlich-
Institut hat die Bundesregierung hierbei unterstützt und fördert im Rahmen des
„WHO Collaborating Centre for Quality Assurance of Blood Products and in
vitro Diagnoctic Devices“ nachhaltig Aktivitäten zur Umsetzung der
Resolution. Unter anderem wurde hierzu im Juni 2012 bei der WHO in Genf ein
Workshop zum Thema „Improving Access to Safe Blood Products through Local
Production and Technology Transfer in Blood Establishments“ durchgeführt.
Angesichts der stetigen Zunahme des internationalen Reiseverkehrs liegt es
aber auch im Interesse der Bürger industrialisierter Länder wie der
Bundesrepublik Deutschland, dass bei Erkrankungen oder Unfällen weltweit sichere
Blutprodukte verfügbar gemacht werden.
Beim Themenfeld WHO-Reform beteiligte sich Deutschland bereits während
der Exekutivratsmitgliedschaft intensiv an den vielfältigen Diskussionen und
brachte sich mit konstruktiven Vorschlägen ein. Zentrales deutsches Anliegen
ist die Stärkung der Rolle der WHO in der globalen Gesundheitsarchitektur.
Deutschland setzt sich für eine transparentere Prioritätensetzung der WHO ein.
Die WHO muss dabei gestärkt werden, ihr Kernmandat wie Norm- und
Standardsetzung umfassend zu erfüllen. Deshalb hat die Bundesregierung mehrfach
betont, die WHO-Reform dürfe nicht ohne Bezug auf andere globale Akteure
geführt werden. Vielmehr müsse zunächst geklärt werden, welche
komparativen Vorteile die WHO gegenüber anderen Akteuren generiert. Diese
Kernfunktionen müssen gestärkt werden, während andere Aufgaben auch anderen
Akteuren im Rahmen einer besseren Arbeitsteilung überlassen werden können.
Deutschland hat mehrfach Vorschläge eingebracht, die auf eine bessere
Haushaltsaufstellung, einen realistischeren Haushalt und eine Stärkung der
Transparenz abzielen. Darüber hinaus fördert Deutschland durch seine Vorschläge eine
Stärkung der Effizienz der WHO, eine bessere Abstimmung zwischen den
dezentralen Strukturen der WHO und eine dauerhafte Stärkung der Position der
WHO-Generaldirektorin.
Im Rahmen seiner Mitgliedschaft im WHO-Exekutivrat konnte Deutschland
seine aktive Rolle bei der Mitgestaltung globaler Gesundheitsfragen weiter
ausbauen. Deutschland unterstützte den formellen und informellen Austausch
mit zentralen Akteuren in der globalen Gesundheitspolitik zu aktuellen
Herausforderungen. Am Rande der Exekutivratssitzungen suchte Deutschland den
Austausch mit seinen Partnern in Workshops mit den Titeln „Moving Towards
Universal Coverage – Health Systems Financing“, „The Future of WHO –
Role in Global Health, Core Business and Financing“, „Fiscal Governance in
WHO – Lessons to be learnt from other International Organizations“ und
„Global Health Architecture – Visions for 2025“. Darüber hinaus besuchte die
WHO-Generaldirektorin Dr. Margaret Chan Deutschland zweimal im Zeitraum
der deutschen Kandidatur für den WHO-Exekutivrat und während der
Mitgliedschaft in diesem Gremium.
3. Welches waren für die Bundesregierung die zentralen Ergebnisse der
65. WHA?
Wichtige Ergebnisse der 65. WHA waren aus Sicht der Bundesregierung die
Bestätigung der zweiten Amtszeit der amtierenden WHO-Generaldirektorin
Dr. Margaret Chan, die politisch hervorgehobene Behandlung des Themas uni-
Drucksache 17/11346 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeverselle Absicherung im Krankheitsfall (Universal Health Coverage), die
Verständigung zur Fortführung der Diskussionen zur Frage der Finanzierung von
Forschung und Entwicklung, die Festlegung, dem weiteren Aufbau von
Kernkapazitäten im Rahmen der Internationalen Gesundheitsvorschriften in den
Mitgliedstaaten Priorität einzuräumen sowie die Klärung der weiteren Schritte
im Rahmen der WHO-Reform.
4. Welche Handlungsimplikationen ergeben sich daraus für die
Bundesregierung?
Die politisch hervorgehobene Diskussion zur universellen Absicherung im
Krankheitsfall verdeutlichte einen grundsätzlichen Konsens der für globale
Gesundheitspolitik zuständigen Regierungsvertreter, dass universeller
Absicherung im Krankheitsfall eine besondere Rolle in der globalen Gesundheitspolitik
zukommt. Deutschland wird sich ergebnisorientiert im Rahmen der
Diskussionen zur Frage der Finanzierung von Forschung und Entwicklung für
vernachlässigte Krankheiten einbringen. Beim Thema WHO-Reform sieht die
Entscheidung der Weltgesundheitsversammlung vor, dass die WHO Vorschläge zur
Erhöhung der Transparenz, Vorhersehbarkeit und Flexibilität der WHO-
Finanzierung erarbeitet, die zunächst im Rahmen einer außerordentlichen Sitzung des
Programm-, Haushalts- und Verwaltungsausschusses (PBAC) diskutiert werden
sollen. Deutschland wird sich hierbei engagiert einbringen.
Internationale Forschungskonvention
5. Wie bewertet die Bundesregierung den Abschlussbericht der CEWG, und
welche Konsequenzen zieht sie daraus?
Der Bericht der CEWG wird von der Bundesregierung grundsätzlich begrüßt,
gleichwohl müssen die Vorschläge insgesamt zunächst auf ihre Realisierbarkeit
geprüft werden. Aus Sicht der Bundesregierung ist in diesem Bereich zum
einen eine genaue Analyse der bestehenden relevanten Forschungsaktivitäten
und davon ausgehend die Identifikation von weiterem Forschungsbedarf
wichtig. Diese Analyse wird derzeit von der WHO gemäß der von der
Weltgesundheitsversammlung beschlossenen Globalen Strategie und dem Aktionsplan zu
öffentlicher Gesundheit, Innovation und geistigem Eigentum durchgeführt und
wird 2015 vorliegen. Basierend auf diesen Ergebnissen ist dann eine
Priorisierung vorgesehen. Zum anderen ist aus Sicht der Bundesregierung in diesem
Bereich mehr Forschungskoordinierung wichtig, da es hier bereits viele
Aktivitäten gibt. Modelle wie beispielsweise Produktentwicklungspartnerschaften
(PDPs) und Pooled Funds sind vielversprechend, sind aber zunächst einer
Evaluierung zu unterziehen.
6. Unterstützt die Bundesregierung die Bestrebungen zu einer bindenden
internationalen Forschungskonvention im Bereich der vernachlässigten
Krankheiten?
Falls ja, inwiefern, falls nein, warum nicht?
a) Wie schätzt die Bundesregierung die Dringlichkeit einer solchen
Konvention ein?
b) Welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung für die
Umsetzung einer solchen Forschungskonvention, und welche dagegen?
Eine globale Konvention mit einem festgeschriebenen Prozentsatz des
Bruttoinlandsprodukts ist aus Sicht der Bundesregierung nicht realistisch. Zudem
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/11346dürfte der Vorschlag in einem Zeitalter der Sparmaßnahmen in vielen Ländern
auf wenig Akzeptanz stoßen. Auch in der EU und der WHO-EURO-Region hat
der Vorschlag keine Unterstützung gefunden. Zusätzliche Mittel sind im
Bundeshaushalt zudem nicht verfügbar und müssten durch Einsparungen bei
anderen prioritären Ausgaben im Gesundheits- bzw. Forschungsetat gegenfinanziert
werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.
7. Ist die Bundesregierung bereit, ihren Beitrag zur Forschung an
vernachlässigten Krankheiten den Empfehlungen der CEWG entsprechend auf
0,01 Prozent (entspricht ca. 261 Mio. Euro jährlich) des
Bruttoinlandsprodukts zu steigern?
Wenn ja, bis wann will sie diese Empfehlung umsetzen?
Wenn nein, warum nicht?
Mit dem im Mai 2011 vorgestellten Förderkonzept „Vernachlässigte und
armutsassoziierte Erkrankungen“ richtet das Bundesministerium für Bildung und
Forschung (BMBF) seine Aktivitäten zum Wohle der Gesundheit von Menschen in
ärmeren Ländern neu aus und verstärkt sein Engagement. In diesem Rahmen
werden sowohl mehrere nationale Forschungsschwerpunkte als auch
Forschungsprojekte in internationaler Kooperation unterstützt. Darüber hinaus
findet Forschung zu vernachlässigten und armutsassoziierten Erkrankungen in
substantiellem Umfang auch an institutionell geförderten Einrichtungen statt.
Eine Steigerung der Forschungsaufwendungen der Bundesregierung zu dieser
Thematik auf 0,01 Prozent des Bruttoinlandsprodukts erscheint gegenwärtig
jedoch nicht erreichbar.
8. Hat die Bundesregierung damit begonnen, den in der Abschlussresolution
WHA 65.22 vorgesehenen nationalen Konsultationsprozess zu einer
Forschungskonvention durchzuführen?
a) Wenn ja, welche relevanten Akteure werden in diesen Prozess
einbezogen?
b) Welche Bundesministerien sind an diesen Konsultationen beteiligt, und
welches Bundesministerium ist federführend in diesem Prozess?
c) Wie sind die Zuständigkeiten genau verteilt?
d) Wie und wann wird der Deutsche Bundestag in die Konsultationen mit
einbezogen?
e) Hat sich die Bundesregierung an den durch das WHO-Europa-
Regionalbüro online durchgeführten Konsultationen zwischen dem 30. Juli und
dem 24. August 2012 beteiligt?
Wenn ja, mit welchem Beitrag?
Der Bericht der CEWG wurde im Ressortkreis beraten. Das Bundesministerium
für Gesundheit ist federführend für die Zusammenarbeit mit der WHO
zuständig; das BMBF ist federführend für Forschungsfragen. Das Regionalkomitee
der Europäischen Region der WHO hat beschlossen, die Konsultation bis zum
2. November 2012 zu verlängern. Die Bundesregierung beabsichtigt, sich mit
einem Beitrag entsprechend den Antworten zu den Fragen 5 und 6 zu
beteiligen.
Drucksache 17/11346 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode9. Welche Länder haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung mit
welchen Begründungen für oder gegen eine Forschungskonvention
ausgesprochen?
Das bisherige Ergebnis der Onlinekonsultation und die Diskussionen der
Europäischen Region der WHO zum Bericht der CEWG machten deutlich, dass
die Region eine bessere Koordinierung der Forschung für erforderlich hält. Der
Vorschlag einer Forschungskonvention hat keine Unterstützung gefunden.
Auch die EU hat in ihrem Statement betont, dass eine verstärkte Koordinierung,
mehr Transparenz sowie eine Priorisierung von Forschung und Entwicklung
nötig seien. Die panamerikanische Region der WHO kam ebenfalls zum
Ergebnis, dass es zunächst sinnvoll sei, Vorschläge, die eine unmittelbare Wirkung
haben, zu diskutieren.
WHO-Reform
10. Welche Ergebnisse und konkreten Schritte wurden hinsichtlich des
Reformprozesses auf der WHA vereinbart?
Die Weltgesundheitsversammlung sprach sich zunächst für die Beibehaltung
der bisherigen Sitzungsreihenfolge der Verwaltungsgremien aus. Wesentlichen
Raum nahm die Frage der zukünftigen Ausgestaltung des Allgemeinen
Arbeitsprogramms (Global Programme of Work) ein. Dieses sah zunächst fünf
Kategorien als Rahmenstruktur vor, in denen Prioritäten gesetzt werden sollen.
Aufgrund der Rückmeldung aus der Weltgesundheitsversammlung wird die
WHO im Rahmen der Ausarbeitung des Allgemeinen Arbeitsprogramms nun in
besonderer Weise die Querschnittsthemen „Gesundheitsdeterminanten“ und
„Gerechtigkeit“ (Equity) hervorheben. Hinsichtlich des neuen
Finanzierungsmechanismus der WHO sieht die Entscheidung der
Weltgesundheitsversammlung vor, dass die WHO weitere Vorschläge zur Erhöhung der Transparenz,
Vorhersehbarkeit und Flexibilität ausarbeitet und dem Exekutivrat im Januar
2013 vorlegt. Eine Diskussion des Berichts über die erste Evaluierungsphase
wurde auf Januar 2013 vertagt, da das entsprechende Dokument erst sehr spät
veröffentlicht wurde. Der vom Sekretariat vorgeschlagene Auftrag für die
zweite Phase wurde daher ebenfalls nicht diskutiert.
11. Welche Position hat die Bundesregierung in diesem Zusammenhang
vertreten?
Die Reformdebatte verlief aus deutscher Sicht weitgehend enttäuschend. Die
entgegen vorherigen Ankündigungen unstrukturierte Debatte und die
Verkürzung der Redezeit für das komplexe Reformthema auf drei Minuten pro
Mitgliedstaat machte eine zielgerichtete Aussprache fast unmöglich.
Deutschland versuchte, in der kurzen Zeit auf die wesentlichen deutschen
Anliegen einzugehen:
a) Transparente Prioritätensetzung und Fokussierung auf den komparativen
Vorteil der WHO bei der Festlegung des WHO-Kernmandats;
b) Klärung einer möglichen Aufgabenteilung mit anderen zentralen Akteuren
der globalen Gesundheitspolitik (GFATM, UNAIDS etc.);
c) Umstellung des Sitzungskalenders der Verwaltungsgremien mit dem Ziel der
Festlegung des neuen Haushalts näher am Ende eines Haushaltsjahres zur
Erhöhung der Vorhersehbarkeit der verfügbaren Ressourcen oder alternativ
Änderung des Beginns des Haushaltsjahres der WHO;
d) Klärung der Funktionsweise des geplanten sog. Finanzierungsdialogs;
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/11346e) Stärkung der Generaldirektorin als von der WHO-Verfassung vorgesehene
alleinige Verantwortliche gegenüber den sechs faktisch unabhängigen
Regionaldirektoren.
12. Mit welchen konkreten Schritten wird die Bundesregierung den
Reformprozess in den kommenden Monaten unterstützen?
Deutschland beteiligt sich an einem intensiven Austausch zur WHO-Reform.
Dabei steht neben der Klärung von Optionen zur Stärkung der Transparenz,
Vorhersehbarkeit und Flexibilität der WHO-Finanzierung auch die
Verbesserung der WHO-internen Abstimmung im Vordergrund. Wichtiger weiterer
Punkt im Rahmen der Reform ist die Aufstellung des Allgemeinen
Arbeitsprogramms (Global Programme of Work), das sechs Jahre umfasst, sowie die
Aufstellung des nächsten Zweijahreshaushalts. Deutschland wird deshalb im
Rahmen der kommenden Sitzungen der Verwaltungsgremien (PBAC und
Exekutivrat) seine Expertise im Rahmen des Reformprozesses einbringen.
Im Jahr 2011 wurde eine zweistufige interne und externe Evaluierung der
Reforminhalte und Bedarfe vereinbart. Deutschland hat zugesagt, sich an der
zweiten Phase der externen Evaluierung mit 100 000 Euro aus dem Haushalt
des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
zu beteiligen. Auf Grund der bisher nicht erfolgten Erstellung des
Arbeitsprogramms dieser externen Evaluierung (siehe auch Antwort zu Frage 13) wurde
der deutsche Beitrag noch nicht ausbezahlt. Mit einer Umsetzung bis Ende 2012
kann aber gerechnet werden.
Darüber hinaus steht die Bundesregierung im ständigen Kontakt mit der WHO
und bringt auch neben den förmlichen Sitzungen der Verwaltungsgremien
Vorschläge im Rahmen von informellen Diskussionen mit der WHO und deutschen
Partnern ein.
13. Mit welchem Ergebnis wurde der Evaluationsprozess zur WHO-Reform
besprochen, den auch die Bundesregierung mit 100 000 Euro aus dem
BMZ-Haushalt mitfinanziert hat?
Eine Diskussion des Berichts über die erste Evaluierungsphase wurde auf
Januar 2013 vertagt, da das entsprechende Dokument erst sehr spät
veröffentlicht wurde. Der vom Sekretariat vorgeschlagene Auftrag für die zweite Phase
wurde daher ebenfalls nicht diskutiert.
14. Plant die Bundesregierung, in diesem Zusammenhang weitere finanzielle
Unterstützung zu leisten, und wenn ja, in welcher Höhe und für welche
Maßnahmen?
Die Bundesregierung plant zum jetzigen Zeitpunkt keine darüber
hinausgehende finanzielle Unterstützung der WHO-Reform.
15. Wurde im Rahmen des Reformprozesses auch die Finanzierung der WHO
diskutiert, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Die Finanzierung der WHO ist zentrales Thema jeglicher WHO-
Reformdiskussion. Die WHO-Generaldirektorin Dr. Margaret Chan initiierte die
Reformdebatte Anfang 2010 mit einem klaren Fokus auf Finanzierungsfragen. Die
Bundesregierung war bereits an den ersten informellen Gesprächen beteiligt.
Auch wenn sich die Debatte zwischenzeitlich zu einer umfassenden Reform-
Drucksache 17/11346 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodediskussion ausgeweitet hat, bleiben Finanzierungsfragen weiterhin Kern der
Reformagenda und waren deshalb während der letzten zwei Jahre
regelmäßiger Bestandteil der Diskussionen. Angesichts der zeitlichen Beschränkung der
Reformdebatte während der Weltgesundheitsversammlung 2012 konnte die
Finanzierung der WHO nicht in der erforderlichen Tiefe diskutiert werden. Die
Finanzierung der WHO war aber bereits beim Regionalkomitee der WHO-
EURO im September 2012 auf Malta zentrales Diskussionsthema. Dem Thema
wurde eine eigene Sitzung mit zwei Arbeitsgruppen gewidmet. Aufgrund der
deutschen Expertise und des deutschen Engagements in diesem Bereich wurde
Deutschland gebeten, eine der beiden Arbeitsgruppen zu leiten. Intensive
Diskussionen der WHO-Finanzierung sind während der kommenden Sitzungen der
WHO-Verwaltungsgremien (PBAC, Exekutivrat und
Weltgesundheitsversammlung) zu erwarten.
Globaler Verhaltenskodex der WHO für die grenzüberschreitende Anwerbung
von Gesundheitsfachkräften
16. Inwieweit war die Umsetzung des globalen Verhaltenskodex der WHO
zur Rekrutierung von Gesundheitspersonal Thema auf der WHA, und
welche Ergebnisse konnten aus der Arbeit der informellen Arbeitsgruppe
der Bundesregierung „Gesundheitsfachkräfte in Entwicklungsländern“
eingebracht werden?
17. Ist die Bundesregierung der Bitte der WHO nachgekommen und hat im
Rahmen des „National Reporting Instruments“ Maßnahmen und
Erfahrungen im Zusammenhang mit dem Verhaltenskodex zurückgemeldet,
und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
a) Welche Informationen hat die Bundesregierung bereits erhoben, um
den Forderungen des Artikels 7.2 Buchstabe c des Kodex
nachzukommen, sowohl qualitative als auch quantitative Informationen zu
Gesundheitsfachkräften zu sammeln und bereitzustellen?
b) Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Herkunft
von Pflegekräften zu ermitteln und dabei auch die Auswirkung
sogenannter Wanderketten zu berücksichtigen?
18. Zu welchen Ergebnissen kommt der auf der WHA vorgelegte Bericht der
WHO, der auf den freiwilligen Rücksendungen über das „National
Reporting Instrument“ basiert, und wie bewertet die Bundesregierung diesen
Bericht?
Die Fragen 16 bis 18 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die erste Berichtsrunde zur Umsetzung des freiwilligen Globalen
Verhaltenskodex der WHO für die internationale Anwerbung von Gesundheitsfachkräften
an die Weltgesundheitsversammlung steht nächstes Jahr im Mai auf der
Tagesordnung der Weltgesundheitsversammlung. Der Kodex war nicht Thema der
diesjährigen Weltgesundheitsversammlung. Mit dem Fragebogen der WHO
(National Reporting Instrument) wurden in erster Linie Fragen zur
Datenerhebung und zum Ist-Zustand in den jeweiligen Mitgliedstaaten abgefragt. Die
Bundesregierung hat der WHO im Rahmen des „National Reporting
Instrument“ Folgendes mitgeteilt:
In Deutschland haben eingewanderte Fachkräfte grundsätzlich die gleichen
Rechte und Pflichten wie in Deutschland ausgebildete Fachkräfte mit der
gleichen Qualifikation und Erfahrung.
Gesundheitsfachkräfte, die im Ausland ausgebildet wurden, werden nach
objektiven Kriterien, wie beispielsweise Qualifikation und Erfahrung, eingestellt
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/11346und haben die gleichen Chancen wie in Deutschland ausgebildetes Personal,
sich fortzubilden.
Darüber hinaus hat Deutschland zum 1. August 2012 die „Blaue Karte EU“
eingeführt. Damit wird die EU-Hochqualifiziertenrichtlinie umgesetzt.
Drittstaatsangehörige Akademiker, die einen Arbeitsplatz entsprechend ihrer
Qualifikation und ein Bruttojahresgehalt von zurzeit 44 800 Euro vorweisen können,
erhalten den Aufenthaltstitel „Blaue Karte EU“.
Akademische Fachkräfte aus den Bereichen Mathematik, Informatik,
Naturwissenschaften und Technik (sog. MINT-Berufe) sowie Ärzte und Ärztinnen
können auch dann eine „Blaue Karte EU“ erhalten, wenn sie ein vergleichbares
Gehalt wie inländische Arbeitnehmer verdienen, mindestens jedoch 34 944 Euro.
Eine bilaterale Vereinbarung über die Vermittlung von Gesundheitsfachkräften
hat Deutschland mit Kroatien für Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger. Im
Bereich der bilateralen Zusammenarbeit führt die Bundesagentur für Arbeit
zudem Pilotprojekte mit Bosnien und Herzegowina sowie Albanien durch.
Deutschland hat im Jahr 2011 eine informelle Arbeitsgruppe
Gesundheitsfachkräfte in Entwicklungsländern gegründet, die mehrere Ressorts,
Durchführungsorganisationen der Entwicklungszusammenarbeit und die
Zivilgesellschaft zusammenbringt, um sich über Erfahrungen und Entwicklungen
auszutauschen und die Implementierung des Kodex zu fördern.
Der demographische Wandel wird in vielen europäischen Ländern langfristig
einen Fachkräftemangel zur Folge haben, was perspektivisch die Umsetzung
des Kodex erschweren könnte. Wichtig ist, rechtzeitig nationale Maßnahmen zu
ergreifen, um die Abwanderung einheimischer Fachkräfte zu vermeiden und
beispielsweise die Weiterbildung zu stärken, die Vereinbarkeit von Beruf und
Familie allgemein zu verbessern und überflüssige Bürokratie abzubauen. Die
Bundesregierung hat in diesem Bereich daher bereits wichtige Initiativen
entfaltet, so z. B. im Bereich der ambulanten ärztlichen Versorgung mit dem GKV-
Versorgungsstrukturgesetz und der Novellierung der Approbationsordnung.
Deutschland führt Statistiken darüber, wie viele Ärzte in Deutschland tätig sind,
die über eine ausländische Staatsbürgerschaft verfügen. Erfasst werden
zugewanderte Ärzte, aber auch Ärzte mit ausländischer Staatsbürgerschaft, die ihre
Ausbildung in Deutschland absolviert haben und vorher nach Deutschland
zugewandert oder in Deutschland aufgewachsen sind.
In Deutschland gibt es keine gesonderten Vorschriften für die Erlaubnis- bzw.
Approbationserteilung an angeworbene Fachkräfte. Es gibt dagegen
Regelungen zur Erteilung der Approbation (für Ärzte, Zahnärzte, Psychologische
Psychotherapeuten, Apotheker) bzw. zur Erteilung der Erlaubnis zum Führen
der Berufsbezeichnung (für Krankenpflegerinnen und -pfleger, Hebammen und
Geburtspfleger, Physiotherapeutinnen und -therapeuten und andere
Gesundheitsfachberufe) an Personen, die über einen Ausbildungsnachweis verfügen,
der in einem Drittstaat (Nicht-EU/EWR-Mitgliedstaat; ebenfalls nicht: Schweiz)
ausgestellt ist. Den Inhabern dieser Drittstaatsdiplome wird die Approbation/
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung erteilt, wenn die
Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes gegeben ist. Der Ausbildungsstand ist als
gleichwertig anzusehen, wenn die Ausbildung des Antragstellers keine wesentlichen
Unterschiede gegenüber der deutschen Ausbildung aufweist.
Wesentliche Unterschiede liegen beispielsweise beim Beruf des Arztes vor,
wenn
1. die von den Antragstellern nachgewiesene Ausbildungsdauer mindestens ein
Jahr unter der deutschen Ausbildungsdauer liegt,
2. die Ausbildung der Antragsteller sich auf Fächer bezieht, die sich wesentlich
von der deutschen Ausbildung unterscheiden, oder
Drucksache 17/11346 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode3. der Beruf des Arztes eine oder mehrere reglementierte Tätigkeiten umfasst,
die in dem Staat, der den Ausbildungsnachweis ausgestellt hat, nicht
Bestandteil dieses Berufs sind, und dieser Unterschied in einer besonderen
Ausbildung besteht, die nach der deutschen Ausbildung gefordert wird und
sich auf Fächer bezieht, die sich wesentlich von denen unterscheiden, die
von dem Ausbildungsnachweis abgedeckt werden, den die Antragsteller
vorlegen.
Wesentliche Unterschiede können ganz oder teilweise durch Kenntnisse
ausgeglichen werden, die die Antragsteller im Rahmen ihrer Berufspraxis erworben
haben. Liegen wesentliche Unterschiede vor, müssen die Antragsteller
nachweisen, dass sie über die Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, die zur
Ausübung des Berufs in Deutschland erforderlich sind. Der Nachweis der
erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten wird durch das Ablegen einer Prüfung
erbracht, die sich auf den Inhalt der deutschen staatlichen Abschlussprüfung
bezieht.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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