[Deutscher Bundestag Drucksache 17/11447
17. Wahlperiode 09. 11. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer,
Sven-Christian Kindler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/11111 –
Kosten für den Rückbau des AVR Jülich
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Kugelhaufenreaktor AVR Jülich (Arbeitsgemeinschaft Versuchsreaktor –
AVR Jülich) wurde am 31. Dezember 1988 nach 21 Betriebsjahren,
verschiedenen Störfällen und gravierenden Sicherheitsmängeln abgeschaltet. In den
folgenden Jahren wurde das Stillegungskonzept vom „sicheren Einschluss“
über „Entkernung“ in „vollständiger Rückbau“ geändert. Dafür wurde die
AVR im Jahr 2003 in das bundeseigene Rückbauunternehmen Energiewerke
Nord GmbH (EWN) integriert, das nun für den Abbau des Reaktors
verantwortlich ist. Allerdings kommt es dabei immer wieder zu Problemen,
zeitlichen Verzögerungen und Kostensteigerungen.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Kleine Anfrage behandelt Vorgänge, welche einen Zeitraum von mehr als
fünfzig Jahre umfassen. Eine Beantwortung mit dem erbetenen
Detaillierungsgrad erfordert umfangreiche Aktenrecherchen, welche im Rahmen der für die
Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nur
eingeschränkt möglich sind.
1. Zu welchem Zeitpunkt und aus welchen Gründen wurden die Kosten für
den Rückbau des Reaktors AVR auf das Bundesministerium für Bildung
und Forschung und das Ministerium für Innovation, Wissenschaft,
Forschung und Technologie des Landes Nordrhein-Westfalen übertragen?
Welche Verträge wurden in diesem Zusammenhang geschlossen (bitte
jeweils mit Datum)?
Der Betrieb des AVR wurde von Anfang an anteilig durch das
Forschungszentrum Jülich (FZJ, damals noch Kernforschungsanstalt Jülich, kurz: KFA)
finanziert, welches als institutioneller Zuwendungsempfänger durch die öffentliche Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
vom 5. November 2012 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/11447 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeHand refinanziert wird. Am 20./25. November 1987 schlossen die KFA (heute
FZJ) und die AVR GmbH einen Stilllegungsvertrag, der vorsah, den Sicheren
Einschluss der AVR-Anlage (gefahrloser Zustand) sowie die endgültige
Beseitigung nach der Abschaltung am 31. Dezember 1988 herbeizuführen. Der
Vertrag mit dem Forschungszentrum Jülich wurde am 18. Dezember 2003
aufgelöst.
Ausgehend von einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Land
NRW vom 25. Februar/13. März 2003 wurden die Gesellschaftsanteile der
AVR GmbH auf die bundeseigene EWN GmbH übertragen. Bund und Land
haben sich darin verpflichtet, den vollständigen Rückbau der AVR-Anlage
gemeinsam zu betreiben und im Verhältnis 70:30 (Bund:Land) zu finanzieren.
Dabei handelt es sich nicht um eine Übertragung der Kosten, sondern um eine
Fortschreibung der bisherigen Finanzierungsregelungen mit einem neuen
Verteilungsschlüssel. Die AVR GmbH wurde Zuwendungsempfänger des Bundes
(BMBF) und des Landes NRW (MIWFT) für den vollständigen Rückbau der
AVR-Anlage.
2. Wie hoch war die Kostenkalkulation zu Beginn der Planungen für den
Rückbau des Reaktors AVR und alternativ für den sicheren Einschluss der
Anlage?
In der vorgenannten Verwaltungsvereinbarung sind Bund und Land NRW ab
2003 von ca. 200 Mio. Euro Rückbaukosten (ohne Endlagerkosten und
Endlagervorausleistungen) ausgegangen. Für den Sicheren Einschluss ab Erhalt der
Stilllegungsgenehmigung im Jahr 1994 gab es Kostenschätzungen der Firma
NIS von 135 bis 140 Mio. Euro (Preisstand 1996).
3. Fand eine öffentliche Ausschreibung für das Projekt Rückbau des Reaktors
AVR statt?
Wenn nein, warum nicht?
Ein Ausschreibungsverfahren hat nicht stattgefunden und war auch nicht
geboten, da es sich um einen Gesellschafterwechsel handelte. Dieser erfolgte im
Einvernehmen von Bund, Land NRW, der AVR GmbH (alt) und der FZJ
GmbH.
Nach dem Gesellschafterwechsel 2003 wurde von der AVR GmbH (neu) mit
Unterstützung der EWN GmbH (Muttergesellschaft) ein detailliertes
Rückbaukonzept einschließlich einer Projektkostenschätzung und eines
Rahmenterminplans für die vollständige Beseitigung entwickelt. Die sich aus diesem Konzept
ergebenden Gewerke wurden entsprechend dem öffentlichen Vergaberecht
europa-/deutschlandweit ausgeschrieben.
4. Wenn ja, auf welche Höhe beliefen sich die veranschlagten Rückbaukosten
des bzw. der jeweiligen Mitbewerber?
Vergleiche Antwort zu Frage 3.
5. Wenn ja, fand eine detaillierte Angebotsbewertung statt, wie war diese
ausgestaltet, und durch welche Leistungen unterschieden sich die einzelnen
Angebote?
Vergleiche Antwort zu Frage 3.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/114476. Aus welchen Gründen erfolgte die Vergabe an die bundeseigene EWN
(bitte darlegen)?
Vergleiche Antwort zu Frage 1 und 3.
7. Wer trug die Verantwortung für die Vergabe an die EWN?
Vergleiche Antwort zu Frage 1 und 3.
8. Zu welchem Kostenansatz erfolgte die Vergabe an die EWN?
Vergleiche Antwort zu Frage 3.
9. Wurde ein ehemaliger Mitbewerber maßgeblich bei der Planung und
Durchführung des Projektes nach Vergabe an die EWN beteiligt?
Wenn ja, welcher, und aus welchen Gründen?
Vergleiche Antwort zu Frage 3.
10. Wie stellte sich die Kostenplanung bei der Vergabe für das Gesamtprojekt
dar?
Welche Projektkostenschätzungen von wem und von wann lagen damals
vor?
Vergleiche Antwort zu Frage 3.
11. Wie stellte sich die Zeitplanung bei der Vergabe des Projektes bis zur
Fertigstellung dar?
Welche (Rahmen-)Terminpläne von wem und von wann lagen damals
vor?
Vergleiche Antwort zu Frage 3.
12. Wie stellt sich die aktuelle Zeitplanung zur Beendigung des Projektes
dar?
Welcher (Rahmen-)Terminplan von wem und von wann ist der aktuellste
Stand?
Der aktuelle Rahmenterminplan der AVR GmbH vom 31. März 2012 über die
weitere Entwicklung des AVR-Projektes geht von einer Projektlaufzeit bis
31. Dezember 2017 aus. Ausgenommen ist der Reaktordruckbehälter, dieser
soll nach einer mindestens 30-jährigen Zwischenlagerung zum Abklingen des
Aktivitätsinventars zerlegt und entsorgt werden.
Drucksache 17/11447 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode13. Auf welche Höhe belaufen sich derzeit die voraussichtlichen
Gesamtkosten des Projektes einschließlich der Folgekosten bis zur geplanten
Endlagerung (bitte detailliert darlegen, insbesondere die Kosten für die
Zwischenlagerung des Reaktors sowie für die Beseitigung des Zwischenlagers,
bitte titelscharf nach Jahren, vergangene Kosten plus Finanzplanung,
angeben)?
Welche Projektkostenschätzung von wem und von wann ist der aktuellste
Stand?
Bis zur Übernahme durch die EWN im Jahre 2003 sind Kosten für das AVR-
Projekt in Höhe von rund 200 Mio. Euro angefallen. Nach Erhalt aller
erforderlichen Genehmigungen hat die AVR GmbH die Kosten seit der Übernahme
durch die EWN bis zum Projektende neu ermittelt und aktualisiert diese
regelmäßig in der „Prognose über die weitere Entwicklung des AVR-Projektes“.
Danach läuft das Projekt bis 2017 bei einem Finanzbedarf von 280 Mio. Euro
(Stand: 31. März 2012, Preisbasis 2012). Hierin sind die Kosten für die
Zwischenlagerung des Reaktorbehälters bis 2040 und der Konradabfälle bis 2019
(Betriebsbeginn Konrad) enthalten. Kosten für Endlagervorausleistungen und
Endlagerungen sowie für die Lagerung und Entsorgung der AVR-
Brennelemente sind hierin nicht enthalten.
14. Auf welche Höhe belaufen sich die Kosten für die bisherige
Zwischenlagerung der Brennelemente der AVR GmbH einschließlich aller bisher
angefallenen Planungs- und Vorbereitungskosten für die weitere
Zwischenlagerung mit den verschiedenen Varianten Neubau eines Zwischenlagers
in Jülich, Transport nach Ahaus oder Verbringung in die USA (bitte mit
Angabe der schriftlichen Grundlage, also Kostenschätzung, inklusive
Autor und Datum, auf der die Antwort basiert, titelscharf angeben)?
Nach Angaben des Forschungszentrums Jülich (FZJ) belaufen sich die Kosten
der bisherigen Zwischenlagerung, sowie die bisher angefallenen Planungs- und
Vorbereitungskosten für die weitere Zwischenlagerung mit den verschiedenen
Varianten ab dem 1. April 2003 auf:
Diese beinhalten keine Aufwendungen für Rückstellungen und
Abschreibungen für Anlagen/Gegenstände. Die rückwirkende Ermittlung der darüber
hinausgehenden Kosten ist nur mit erheblichem zeitlichem Aufwand möglich.
15. Wie lange soll der mit Porenleichtbeton gefüllte und in einer technisch
extrem aufwendigen Aktion in die eigens dafür errichtete
Zwischenlagerhalle zu transportierende, über 2 000 Tonnen schwere Reaktorbehälter
nach derzeitigem Stand dort lagern, bevor er zerlegt und entsorgt werden
kann?
Auf welche Höhe belaufen sich die Kosten für die Beseitigung des in den
Reaktorbehälter eingefüllten Porenleichtbetons (bitte mit Angabe der
Kostenkategorien Kosten vom 1. April 2003 bis 25. Oktober 2012
Angaben in Euro
Zwischenlagerung AVR-Brennelemente 36 067 500
Vorbereitung Verlagerung AVR-Brennelemente nach Ahaus 16 273 000
Konzeptarbeiten für optionales neues Zwischenlager in Jülich 47 700
Planung Verbringung der AVR-Brenn- elemente in die USA 40 000
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/11447schriftlichen Grundlage, also Kostenschätzung, inklusive Autor und
Datum, auf der die Antwort basiert, titelscharf angeben)?
Einer der Schwerpunkte des vollständigen Abbaus des AVR-
Versuchskernkraftwerkes ist die Entfernung des kompletten Reaktorbehälters aus dem
Reaktorgebäude. Die im Reaktorbehälter befindlichen und mit Porenleichtbeton
fixierten radioaktiven Abfälle sollen bis zur Ablieferung an ein Endlager im
Reaktorbehälter-Zwischenlager gelagert werden. Gemäß dem Sicherheitsbericht der
AVR-GmbH zum Reaktorbehälter-Zwischenlager soll der mit Porenleichtbeton
gefüllte Reaktorbehälter 30 bis 60 Jahre zwischengelagert werden, abhängig
von einer Endlagermöglichkeit. Die konkreten Endlagerbedingungen sind noch
nicht bekannt; die Kosten für die Beseitigung des Porenleichtbetons können
daher noch nicht zuverlässig quantifiziert werden.
16. Auf welche Höhe belaufen sich die Kosten für die Beseitigung des
kontaminierten Erdreichs (bitte mit Angabe der schriftlichen Grundlage, also
Kostenschätzung, inklusive Autor und Datum, auf der die Antwort
basiert, titelscharf angeben)?
Nach Angabe der AVR GmbH kann eine belastbare Kostenschätzung erst nach
Herausheben des AVR-Reaktorbehälters erfolgen, da dies umfangreiche
radiologische Untersuchungen erfordert.
17. Wie sieht das Sicherheitskonzept zum Schutz der Mitarbeiter des
Forschungszentrums Jülich GmbH und der benachbarten Ortschaften vor
radioaktiver Belastung beim Transport des Reaktorbehälters und beim
anschließenden Aushub, Abtransport und der Dekontamination des Bodens
aus?
Das Sicherheitskonzept zum Schutz der Mitarbeiter des Forschungszentrums
Jülich und benachbarter Ortschaften vor radioaktiver Kontamination und
unnötiger Strahlenexposition wird auf Basis der Festlegungen der
Strahlenschutzverordnung, insbesondere unter Berücksichtigung des Vermeidungs- und
Reduzierungsgebotes gemäß § 6 der Strahlenschutzverordnung, erstellt.
Bezogen auf die Dauer des Transportes des Reaktorbehälters liegen
Berechnungen und Bewertungen zur Strahlenexposition für Einzelpersonen der
Bevölkerung sowie der beruflich nicht strahlenexponierten Personen im
Forschungszentrum Jülich vor. Die für den Reaktorbehältertransport ermittelte effektive
Dosis für Einzelpersonen der Bevölkerung liegt deutlich unterhalb des in § 46
der Strahlenschutzverordnung festgelegten Grenzwertes von 1 Millisievert im
Kalenderjahr. Auch für nicht beruflich strahlenexponierte Personen im
Forschungszentrum Jülich wird dieser Grenzwert deutlich unterschritten.
Laut Aussagen der Atomaufsicht des Landes NRW sind Gefährdungen für
Personen im Forschungszentrum Jülich und in den umliegenden Ortschaften
während der Aushubarbeiten und während des Abtransportes des anfallenden
Bodenmaterials sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht zu erwarten.
Abtransportiert werden ausschließlich Stoffe, welche die Grenzwerte und/oder
Freigabewerte der Strahlenschutzverordnung unterschreiten und daher
radiologisch unbedenklich sind. Bodenaushub, welcher die Geringfügigkeitskriterien
der Strahlenschutzverordnung nicht erfüllt, wird bis zur Ablieferung an ein
Endlager zwischengelagert.
Drucksache 17/11447 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode18. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass es Pläne gibt, nicht das
gesamte Erdreich vollständig zu reinigen, sondern nur die oberen
Schichten?
Wenn ja, mit welcher Begründung?
Vorgesehen ist, das Erdreich zu beproben und die etwa notwendig werdende
Entsorgung in Abhängigkeit von den gewonnenen Ergebnissen unter
Berücksichtigung der Festlegungen der Strahlenschutzverordnung durchzuführen (siehe
hierzu auch Antwort zu Frage 19). Insoweit können derzeit keine Aussagen
darüber gemacht werden, ob und ggfs. in welchem Umfang das Erdreich
gereinigt werden muss.
19. Wie soll in diesem Fall mit den tieferen Schichten verfahren werden?
Welche wissenschaftlichen Betrachtungen/Untersuchungen von wem und
wann gibt es dazu?
Im Rahmen einer Sanierungsuntersuchung soll das technisch geeignete
Sanierungsverfahren ermittelt werden. Anschließend ist in Abhängigkeit von der
Kenntnislage der Bodenkontamination von der AVR GmbH ein Sanierungsplan
zu erstellen.
Die Entlassung des AVR-Geländes aus dem Regelungsbereich des Atomgesetzes
erfolgt nach Durchführung des Freigabeverfahrens auf der Basis eines
separaten Freigabebescheides gemäß § 29 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV).
Dieser Freigabebescheid für das Anlagengelände gemäß den Anforderungen
des § 29 StrlSchV wird von der atomrechtlichen Genehmigungsbehörde auf
Basis der von der Antragstellerin im Zuge des Abbauverfahrens zu
entwickelnden Detailfestlegungen zum Freigabeverfahren erteilt.
20. Welche zusätzlichen im Vergleich zu vorher zu entsorgenden
Bodenmengen werden, wie in der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche
Frage 99 des Abgeordneten Oliver Krischer auf Bundestagsdrucksache
17/10737 erwähnt, infolge der Absenkung des Freigabewertes von 2 auf
0,6 Bq/kg Boden/Grundwasser im Rahmen der Novellierung der
Strahlenschutzverordnung anfallen?
Das Aktivitätsinventar im Erdreich ist bisher nicht hinreichend bekannt. Eine
Berechnung etwa zu entsorgender Bodenmengen ist aufgrund der
Unsicherheiten demnach vorläufig nicht möglich (siehe hierzu auch Antwort zu Frage 19).
Hinweis: Die in der Frage angesprochene Absenkung des Freigabewertes
bezieht sich auf das Radionuklid Strontium-90. Es ist zu beachten, dass der
Freigabewert von 2 auf 0,6 Bq/g und nicht von 2 auf 0,6 Bq/Kg abgesenkt wurde.
21. Wie kommt die Bundesregierung in der Antwort auf die o. g. Schriftliche
Frage 99 zu der Einschätzung, eine Bodenbelastung von 1 200 Bq/kg sei
nicht gemessen worden, obwohl laut NRW-Landtagsvorlage 13/493 eine
Strontium-90-Aktivitätskonzentration von 1 210 Bq/kg Boden im
Nahbereich an der Reaktorgebäudewand gemessen wurde?
In der Landtagsvorlage 13/493 vom 27. Februar 2001 ist eine lokale Strontium-
90-Kontamination mit einer Aktivität von 1 210 Becquerel pro Kilogramm
angegeben. Es handelt sich nicht um eine flächige Verbreitung des Radionuklids,
sondern um eine Kontamination im Nahbereich des Reaktorgebäudes, die
bereits im Jahre 1999 beseitigt wurde.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/11447Hinweis: Die in der Frage genannte Aktivitätskonzentration von 1.210 Bq/kg
entspricht umgerechnet 1,210 Bq/g. Damit befindet sich die
Aktivitätskonzentration deutlich unterhalb des Freigabewertes von 2,0 Bq/g für Strontium-90
gemäß Anlage III der Strahlenschutzverordnung, der vor der Novellierung galt.
22. Wie kommt die Bundesregierung in der Antwort auf die o. g. Schriftliche
Frage 99 zu der Einschätzung, auf dem Betriebsgelände der AVR sei
nicht mit offenen radioaktiven Stoffen umgegangen worden, angesichts
der Tatsache, dass 1978 in der Warmen Werkstatt versucht wurde,
radioaktiv belastetes Wasser mit Zement und Mörtelmischmaschine zu
fixieren und bei der anschließenden Raumreinigungsaktion mittels
Hochdruckreiniger große Mengen radioaktives Wasser über defekte Abflüsse
in den Untergrund gelangt sind?
Auf dem Betriebsgelände wird nicht mit offenen radioaktiven Stoffen
umgegangen. Der Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen findet ausschließlich
innerhalb von Strahlenschutzbereichen in Gebäuden statt, die technisch dafür
ausgestattet sind und die Anforderungen der Strahlenschutzverordnung
erfüllen. In der Warmen Werkstatt ist ein Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen
zulässig.
Präzisierend zur Frage sei ausgeführt, dass die angesprochene störungsbedingte
Freisetzung radioaktiv kontaminierten Wassers einer Freisetzung infolge einer
Störung im Sinne des § 49 StrlSchV entspricht.
23. Wann und mit welchen Ergebnissen wurde im Umkreis von 1 Kilometer
um den Reaktorbehälter das Grundwasser auf radioaktive Belastungen
gemessen?
Die Überwachung der Radioaktivität im Grund- und Trinkwasser im Raum Jülich
erfolgt seit Ende der 50er-Jahre sowohl durch das Forschungszentrum Jülich als
auch durch unabhängige Messstellen (TÜV Rheinland/TÜV Arge KTW und
Landesumweltamt (LANUV)) sowie die AVR GmbH. Aufgrund geänderter
Fragestellungen und der Weiterentwicklung der Messtechnik haben sich im
Laufe der Jahre mehrfach Änderungen im Hinblick auf die
Probeentnahmestellen, die Probenahmefrequenz und die angewandten Messverfahren ergeben.
Die Messungen erfolgen nach der Richtlinie zur Emissions- und
Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen (REI).
Zur Beweissicherung, dass in der Vergangenheit durch die Kontaminationen
auf dem Gelände der AVR GmbH keine nachweisbare Radioaktivität ins
Trinkwasser gelangt ist, wurden die seit 1958 vorliegenden Berichte zur
Umgebungsüberwachung ausgewertet. Zusammenfassend stellt die Atomaufsicht des
Landes NRW auf Basis dieser Auswertung fest, dass eine Gefahr der
Beeinflussung der Trinkwasserversorgung im Raum Jülich zu keinem Zeitpunkt
bestanden hat.
24. Wie haben sich die Kosten für den Rückbau des Reaktors der AVR Jülich
von 2003 bis heute entwickelt (bitte titelscharfe tabellarische Auflistung
nach Jahren)?
Nach Angaben der AVR GmbH belaufen sich die Kosten auf:
Jahr Gesamt (in T Euro)
2003 13 434
Drucksache 17/11447 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode25. Wie wurden die Kostensteigerungen jeweils wann genau (bitte mit
Datum) begründet?
Bei der Übernahme der AVR durch die EWN im Jahre 2003 waren in der
Verwaltungsvereinbarung vom 25. Februar/13. März 2003 grob geschätzte
200 Mio. Euro Rückbaukosten für den technisch/radiologisch schwer
abschätzbaren Anlagenzustand ausgewiesen. Die Projektkostenschätzung aus dem Jahre
2008 präzisiert auf Basis des Genehmigungsentwurfs für den vollständigen
Rückbau die o. g. Schätzung auf Kosten in Höhe von 245 Mio. Euro
(Preisstand 2008).
2012 wurde von der AVR GmbH mitgeteilt, dass es aufgrund von
anzupassenden verfahrenstechnischen Randbedingungen und der Komplexität des zu
behandelnden Abfalls zu einer Zeitverzögerung und damit einhergehend zu steigenden
Personalkosten und zu einem erhöhten Aufwand bei der Abfallbehandlung
kommt (vgl. auch Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 147
vom 3. August 2012 auf Bundestagsdrucksache 17/10460). Nach Aussage der
AVR GmbH ergibt sich, bezogen auf den derzeitig absehbaren Mehraufwand,
eine Kostenerhöhung von rund 39 Mio. Euro (Bund und Land NRW) für das
Gesamtprojekt.
26. Von wem wurden die Kostensteigerungen für den Rückbau des Reaktors
der AVR jeweils wann bewilligt, und wer trug die Verantwortung für die
Kostenentwicklung?
Die Kostensteigerungen wurden im Rahmen der jährlichen Wirtschaftspläne
nach der Zustimmung des Aufsichtsrates von den Zuwendungsgebern
bewilligt.
27. Gab es vertragliche Regelungen bezüglich der Nichteinhaltung der
Kosten und des Zeitplans, bzw. wurde dieses Risiko vertraglich geregelt?
Wenn ja, wie waren diese Regelungen ausgestaltet?
Gemäß der Verwaltungsvereinbarung von 2003 wirken Bund und Land im
Aufsichtsrat gestaltend und kontrollierend bei Ausführung, Planung und
Finanzabwicklung des AVR-Projektes zusammen. Weiterhin können der Bund und die
EWN gemäß der Verwaltungsvereinbarung beantragen, dass die AVR-GmbH
vom Land zu einem symbolischen Kaufpreis in Landeseigentum übernommen
wird, falls der Rückbau nicht bis zum 1. Januar 2012 abgeschlossen ist. Die üb-
2004 15 600
2005 22 643
2006 24 497
2007 22 571
2008 27 719
2009 21 500
2010 24 031
2011 20 500
2012 20 800
Jahr Gesamt (in T Euro)
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/11447rigen Vereinbarungen einschließlich der Finanzierungsverpflichtungen würden
unberührt bleiben. Von dieser Regelung wurde daher bisher noch kein
Gebrauch gemacht.
28. Welche Personen waren bzw. sind Mitglied der Geschäftsleitung der AVR
GmbH seit der Integration in die EWN?
Seit der konstituierenden Sitzung des AVR-Aufsichtsrates nach der Integration
in die EWN am 20. Mai 2003 sind
– Dieter Rittscher
– Herbert Hollmann
Geschäftsführer der AVR GmbH.
29. Welche Personen sind bzw. waren Mitglied im Aufsichtsrat der AVR
GmbH seit der Integration in die EWN?
Der Aufsichtsrat der AVR GmbH setzte und setzt sich seit der Integration in die
EWN aus je einem Vertreter der AVR GmbH, des Forschungszentrums Jülich
sowie der Zuwendungsgeber Bund und Land zusammen.
EWN:
– Dipl. Ing. Edgar Prochnow (Vorsitzender)
vom 20. Mai 2003 bis heute.
Bund:
– Dr. Hermann Schunck
vom 20. Mai 2003 bis 24. November 2005
– Dr. Beatrix Vierkorn-Rudolph
vom 25. November 2005 bis 12. Juli 2010
– Wilfried Kraus
vom 21. Juli 2010 bis heute.
Land:
– Dr. Waltraut Kreutz-Gers
vom 20. Mai 2003 bis 24. November 2005
– Dr. Frank Speier
vom 25. November 2005 bis 23. August 2007
– Dipl. Ing. Heinrich Siebel (stellv. Vorsitzender)
vom 23. Juli 2007 bis heute.
FZJ:
– Dorothee Dzwonnek
vom 20. Mai 2003 bis 11. Mai 2006
– Dr. Detlef Eck
vom 14. Juni 2006 bis 24. April 2008
– Dr. Ulrich Krafft
vom 13. Juni 2008 bis 19. September 2011
– Karsten Beneke
vom 23. September 2011 bis heute.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]