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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Vermögensverwaltung der öffentlichen Hand

Liquide Vermögen des Bundes und der einzelnen Sozialversicherungen, Anlageformen und Zwecke, rechtliche Grundlagen, finanzielle und organisatorische Hürden einer koordinierten Vermögensverwaltung, erforderliche gesetzlich Änderungen<br /> (insgesamt 7 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

28.11.2012

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/1111319. 10. 2012

Vermögensverwaltung der öffentlichen Hand

der Abgeordneten Priska Hinz (Herborn), Katja Dörner, Sven-Christian Kindler, Dr. Tobias Lindner, Kerstin Andreae, Dr. Thomas Gambke, Katrin Göring-Eckardt, Oliver Krischer, Brigitte Pothmer, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Gerhard Schick, Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Sozialversicherungen verfügen über erhebliche Geldreserven. Auch die Gebietskörperschaften (Bund, Länder und Gemeinden) haben zum Teil erhebliche Bestände an liquidem Vermögen. Das „Vermögen“ der öffentlichen Hand (inklusive der Sozialversicherungen) liegt nach Informationen des Statistischen Bundesamtes bei rund 560 Mrd. Euro.

Dem liquiden Vermögen stehen gleichzeitig billionenschwere Verbindlichkeiten der öffentlichen Hand gegenüber. Es besteht daher die Notwendigkeit, die Vermögensverwaltung und das Liquiditätsmanagement der öffentlichen Hand zu optimieren. Die finanzielle Belastung der öffentlichen Hand bzw. der Sozialversicherungen soll minimiert werden, sodass die Fremdkapitalaufnahme bei Dritten möglichst gering wird.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Wie hoch sind die gesonderten liquiden Vermögen (Sondervermögen, Rücklagen, Rückstellungen, Reserven etc.) des Bundes und jeweils der einzelnen Sozialversicherungen zum 30. Juni 2012?

2

Wie sind diese einzelnen liquiden Vermögen jeweils angelegt oder investiert?

3

Welche Zwecke erfüllen diese Vermögen jeweils?

4

Welche rechtlichen Grundlagen erfordern bzw. legitimieren jeweils die Bildung der bestehenden Vermögen?

5

Innerhalb welcher Fristigkeiten, und nach welchen ggf. gesetzlichen Bestimmungen wachsen und bzw. schrumpfen die einzelnen Vermögen?

6

Welche rechtlichen, finanziellen oder organisatorischen Hürden behindern oder verhindern ein koordiniertes Vorgehen in der Verwaltung des liquiden Vermögens in Bezug auf Subsidiaritätsprinzip, Unabhängigkeit der Eigentümerinnen/Eigentümer, Unterschiedlichkeit der Eigentümerinnen/Eigentümer oder Trennung zwischen Beitragszahlerinnen/Beitragszahlern und Staat?

7

Welche gesetzlichen Änderungen wären für eine bessere Koordination der Vermögen erforderlich?

Berlin, den 19. Oktober 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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