Gleichstellungspolitische Maßnahmen und Förderprogramme für Frauen an Hochschulen und in der Forschung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Hirsch, Dr. Petra Sitte, Volker Schneider (Saarbrücken), weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 16. November 2006 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Vorbemerkung der Fragesteller
Frauen erhielten erst sehr spät den Zugang zu den Hochschulen. Ihr Fehlen über viele Jahre prägt nach wie vor die Form und die Inhalte von Wissenschaft. So legen Forschungsergebnisse bis heute häufig Prämissen über das Verhalten und das Wesen von Menschen zu Grunde, die sich in erster Linie an der Lebensrealität von Männern beziehungsweise „vermännlichten“ Eigenschaften orientieren.
Nach wie vor sind Frauen in höheren Qualifikationsphasen an den Hochschulen zahlenmäßig unterrepräsentiert. In den letzten Jahren stieg der Anteil der Frauen unter den Studierenden zwar auf mehr als die Hälfte an. Nach wie vor stellen sie aber weniger als 10 Prozent der C4-Professuren. Für die Bundesregierung ist diese Ungleichheit kein Anlass, gleichstellungspolitische Bemühungen fortzusetzen oder Erhöhungen bei finanziell untersetzen Programmen vorzunehmen. Im Haushaltsentwurf 2007 ist stattdessen beispielsweise vorgesehen, das Fachprogramm „Chancengleichheit von Frauen in Forschung und Lehre“ im Rahmen des so genannten Wissenschafts- und Hochschulprogramms (HWP) komplett zu streichen.
Angesichts aktueller hochschulpolitischer Entwicklungen drohen weitere Rückschläge bei den gleichstellungspolitischen Bemühungen: Vor dem Hintergrund geringer werdender Verdienstaussichten und zunehmend wechselhafteren Erwerbsbiographien sind die Auswirkungen der bereits in vielen Bundesländern eingeführten allgemeinen Studiengebühren auf das Studierverhalten junger Frauen und mit Blick auf ihre Rückzahlungsmöglichkeiten ungeklärt. Ebenso gilt es, die von der Bundesregierung auch in diesem Jahr nicht vorgenommene Anpassung der Bedarfssätze und Freibeträge beim BAföG und die Einführung der neuen Studienabschlüsse Bachelor und Master auf ihre geschlechtsspezifischen Auswirkungen zu überprüfen.
Fragen und Antworten31
a) Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass im Rahmen der 19. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks Fragen zu möglichen geschlechtsspezifischen Benachteiligungen mit Blick auf – die Gestaltung von Tatbeständen im Rahmen von allgemein erhobenen Studiengebühren, Zweit- und Langzeitstudiengebühren sowie – Modalitäten bei der Gewährung und Rückzahlung von Studienkrediten, Bildungskrediten und des BAföG gestellt werden? Falls ja, welche konkreten Vorschläge und Fragestellungen wird sie unterbreiten? Falls nein, warum nicht?
Die Fragen für die 19. Sozialerhebung werden voraussichtlich im 1. Quartal 2007 zwischen den Akteuren (Bundesministerium für Bildung und Forschung, Deutsches Studentenwerk, Hochschul-Informations-System GmbH) abgestimmt. Aus Sicht der Bundesregierung sollten die Fragen der 19. Sozialerhebung auch zum Themenfeld „Studienfinanzierung“ nicht mit unterstellenden Wertungsfragen nach „geschlechtsspezifischen Benachteiligungen“ verbunden werden. Dies wäre methodisch unzulässig. Vielmehr kann es nur darum gehen, wie bisher auch in der Auswertung selbst gezielt geschlechtsspezifische Ergebnisse zu ermitteln.
b) Auf welche Zahlen und Untersuchungen stützt sich die Bundesregierung in ihrer Behauptung, dass „durch besonders sozial ausgestaltete[n] Rückzahlungsregelungen des BAföG (…) sichergestellt [ist], dass weder Frauen noch Männer in der Rückzahlungsphase benachteiligt werden“ (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Hirsch u. a. und der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 16/2435)?
Die Bundesregierung hat bereits in ihrer Antwort auf die schriftliche Frage Nr. 45 der Abgeordneten Cornelia Hirsch deutlich gemacht, dass Rückzahlungen von BAföG und Studienkrediten nicht geschlechtsspezifisch ausgewertet werden können und entsprechendes Datenmaterial nicht vorliegt. In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. hat die Bundesregierung in der Bundestagsdrucksache 16/2374 ergänzend darauf hingewiesen, dass es auch ohne geschlechtsspezifische Datenauswertung allein wegen der sozialen Ausgestaltung der rechtlichen Regelungen zu den Rückzahlungsbedingungen im BAföG sichergestellt ist, dass weder Frauen noch Männer in der Rückzahlungsphase benachteiligt werden. Zum Beleg dieser Schlussfolgerung, die die Bundesregierung uneingeschränkt weiter aufrechterhält, bedarf es keiner zusätzlichen Untersuchungen, sondern schlicht einer Würdigung der rechtlichen Regelungen selbst. Diese werden in der Antwort zu Frage 9b näher dargestellt.
a) Gibt es bei der bisherigen Inanspruchnahme der Studien- und Bildungskredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau nach Kenntnis der Bundesregierung geschlechtsspezifische Unterschiede?
Der Bildungskredit wird zu 47,3 Prozent von Männern und zu 52,7 Prozent von Frauen in Anspruch genommen. Hinsichtlich der abgerufenen Kreditmittel (soweit dies derzeit absehbar ist, da der Kredit als Rahmenkredit mit semesterweise wechselbarem monatlichen Darlehensbetrag konzipiert ist) setzt sich dieses Verhältnis fort. Geschlechtsspezifische Unterschiede im Übrigen sind nicht erkennbar.
b) In welcher Form findet eine kontinuierliche geschlechtsspezifische Evaluation der Inanspruchnahme der Studien- und Bildungskredite und des BAföG statt, bzw. ist eine solche geplant?
Bei der Programmdurchführung werden die Daten zur geschlechtsspezifischen Verteilung der Inanspruchnahme der jeweiligen Kredite laufend beobachtet. Ein Bedarf für eine weitergehende geschlechtsspezifische Evaluation ist nicht ersichtlich. Die jeweiligen Konditionen des Bildungskredits und des KfW-Studienkredits sind für alle Darlehensnehmenden in einem Antragssemester einheitlich, d. h. es findet keine Differenzierung nach Studienfächern oder Geschlecht statt. Das Bildungskreditprogramm steht allen Studierenden sowie Schülerinnen und Schülern in fortgeschrittener Ausbildungsphase zur Sicherung und Beschleunigung ihrer Ausbildung, bei BAföG-geförderten Auszubildenden zur Finanzierung von außergewöhnlichem, nicht durch das BAföG erfasstem Aufwand zur Verfügung; das Studienkreditprogramm steht allen Studierenden an Hochschulen mit Sitz in Deutschland zur Finanzierung ihrer Lebenshaltungskosten während des Erststudiums zur Verfügung.
a) Wie schätzt die Bundesregierung die geschlechtsspezifischen Auswirkungen von Studiengebühren auf das Studierverhalten ein (bitte nach Art der Gebühren differenzieren)? b) Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass es keine geschlechtsspezifischen Auswirkungen durch die Einführung von Studiengebühren gibt (z. B. durch Evaluationsverfahren)?
Für die Entscheidung darüber, ob, inwieweit und welche Art von Studiengebühren an den jeweiligen Hochschulen eingeführt werden, sind die Länder zuständig. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Rechtsprechung in diesem Zusammenhang die sozialstaatliche Verpflichtung der Bundesländer bei der Einführung von Studiengebühren betont. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Länder bei der Ausgestaltung ihrer Studiengebührensysteme die Vorgaben, die sich insbesondere aus der Verfassung ergeben, beachten. Dies gilt auch für den Umgang mit etwaigen geschlechtsspezifischen Auswirkungen. Hinweise, dass die Bundesländer ihrer diesbezüglichen Verantwortung nicht gerecht würden, liegen der Bundesregierung nicht vor.
Was sind die zentralen gleichstellungspolitischen Forderungen und Vorschläge der Bundesregierung in den Verhandlungen mit den Ländern zum Hochschulpakt 2020?
Der Hochschulpakt soll nach derzeitigem Verhandlungsstand auf zwei Säulen beruhen: ● einem Programm zum Ausbau der Ausbildungsleistung der Hochschulen, um der steigenden Zahl von Studienanfängerinnen und Studienanfängern ein qualitativ hochwertiges Hochschulstudium zu ermöglichen, insbesondere durch Schaffung zusätzlicher Stellen und ● einer Programmkostenpauschale für erfolgreiche Hochschulforschung, die sich im Wettbewerb um Fördermittel der DFG durchsetzt (Overhead). Die konkrete Ausgestaltung des Hochschulpakts ist derzeit Gegenstand der Verhandlungen von Bund und Ländern. Dies gilt auch für die Frage, wie die Länder ggf. bei der Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen des Hochschulpakts wichtige strukturelle Gesichtspunkte des Ausbaus berücksichtigen, z. B. auch die Förderung der Chancengleichheit von Frauen in Forschung und Lehre. Die Bundesregierung spricht sich bei den Verhandlungen dafür aus, dass der zusätzliche Ausbau der Hochschulen von den Ländern auch genutzt wird, um den Anteil von Frauen bei Professuren und sonstigen Stellen auszubauen.
a) Welche geschlechtsspezifischen Auswirkungen wird die von Bundesbildungsministerin Dr. Annette Schavan im Rahmen der Verhandlungen zum Hochschulpakt vorgeschlagen Personalkategorie „Lecturer“ aus Sicht der Bundesregierung haben? b) Erwartet die Bundesregierung, falls solche „Lecturer-Stellen“ eingerichtet werden sollten, eine geschlechtsspezifisch ausgewogene Besetzung (bitte mit Begründung)? c) Werden im Rahmen der Verhandlungen zum Hochschulpakt 2020 diese und mögliche weitere neue Stellenkategorien auch in Hinblick auf geschlechterpolitische Fragestellungen diskutiert? Falls ja, um welche Personalkategorien geht es und wie ist der genaue Verhandlungsstand? Falls nein, warum nicht?
Der Bund verfügt nach der Föderalismusreform nicht mehr über die Kompetenz, eine neue Personalkategorie an den Hochschulen gesetzlich einzuführen. Die Einführung neuer Personalkategorien und ihre konkrete Ausgestaltung ist Aufgabe der Länder. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
a) In welcher Form und mit welcher Finanzausstattung werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Maßnahmen des bisherigen HWP-Programms zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen in Forschung und Lehre ab dem kommendem Jahr durch die Länder fortgesetzt? b) In welchen Bundesländern geschieht dies gegebenenfalls in leicht abgewandelter Form?
Nach gegenwärtigem Stand haben fünf Bundesländer eigene Landesprogramme ab 2007 in Aussicht gestellt, in denen Maßnahmen aus dem Hochschulwissenschaftsprogramm (HWP) weitergeführt bzw. andere Maßnahmen aufgenommen werden sollen. Dadurch werden die Überwindung struktureller Hemmnisse für Wissenschaftlerinnen, die Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen an Hochschulen sowie die Implementierung von Genderaspekten in Forschung und Lehre angestrebt. Belastbare Angaben über die zur Verfügung stehenden Mittel liegen der Bundesregierung gegenwärtig nicht vor.
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Erhöhung des Frauenanteils in Bachelor- und Masterstudiengängen (insbesondere im mathematisch-naturwissenschaftlichen und ingenieurwissenschaftlichen Bereich) und im Verlauf der weiteren wissenschaftlichen Laufbahn an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen (bitte nach Qualifikationsphasen aufgliedern)?
Der Frauenanteil in Bachelor- und Masterstudiengängen in den naturwissenschaftlichen und technischen Fächern liegt nach bisherigen Erfahrungen über den entsprechenden Anteilen in herkömmlichen Studiengängen. Um die Diskussion zu diesem Themenkomplex anzuregen, hat die Bundesregierung im Frühjahr 2006 eine Konferenz mit den Thema Gender Mainstreaming in der Qualitätsentwicklung Technischer Universitäten gefördert. Für die Umsetzung von Maßnahmen an den Hochschulen, die zu einer weiteren Erhöhung beitragen können, sind nach der Föderalismusreform primär die Länder zuständig. Zum Engagement des Bundes wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
a) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um auf eine geschlechterausgewogene Studienfachwahl hinzuwirken?
Aus Sicht der Bundesregierung ist es ein wichtiger Ansatz die tradierten Berufswahlpräferenzen zugunsten eines deutlich breiteren Spektrums bei Frauen und Männern zu überwinden. Um das Spektrum bei der Berufs- und Studienwahl für Mädchen und junge Frauen zu erweitern, sind frühzeitige Impulse im Bildungsverlauf notwendig. Dazu führt die Bundesregierung eine Reihe von Maßnahmen durch. Seit 2001 bekommen Schülerinnen der Klassen 5 bis 10 beim Girls’ Day die Gelegenheit, frauenuntypische Berufe, besonders im IT-Bereich und mit naturwissenschaftlich-technischer Ausrichtung, kennen zu lernen. Bis 2006 besuchten bereits mehr als eine halbe Million Mädchen 7 085 Veranstaltungen. Weitere Maßnahmen wie JobLab (ein multimediales Planspiel zur Berufsfindung), Roberta (Roboterkurse für Mädchen zur Verbesserung von Unterrichtsinhalten), LizzyNet (Internetplattform für Schülerinnen) oder Computercamps für Mädchen im Rahmen des Informatikjahrs 2006 unterstützen die Berufswahl. Mit dem Projekt „Neue Wege für Jungs“ werden bundesweit Initiativen und Projekte, die sich für eine Öffnung der bisher „männertypischen“ Berufs- bzw. Lebensplanung von Jungen engagieren, unterstützt und vernetzt. Es richtet sich an Lehrkräfte, soziale Fachkräfte, Fachkräfte der Jugendarbeit, Berufsberatende und Eltern.
b) Fördert die Bundesregierung Programme, die die öffentliche Wertschätzung bisher traditioneller Frauenstudiengänge erhöhen sowie die zu einer erhöhten Attraktivität dieser Fächer und einer Verbesserung der Arbeitsmarktperspektiven für beide Geschlechter führen? Falls ja, wie gestalten sich diese Programme? Falls nein, warum nicht?
Die Arbeitsmarktchancen nach einem absolvierten Hochschulstudium sind unabhängig von der gewählten Fachrichtung generell besser als nach anderen Ausbildungsgängen, wie die niedrigen Arbeitslosenquoten von Hochschulabsolventen zeigen. Jede und jeder Studierwillige soll das Studienfach nach persönlichen Kompetenzen wählen. Entscheidend ist vielmehr die Beseitigung der Unterrepräsentanz von Frauen in Bildung und Arbeit. Die Bundesregierung hat dies deshalb in Bezug auf das Wissenschaftssystem zusammen mit den Ländern durch das Fachprogramm Chancengleichheit im Hochschulwissenschaftsprogramm (HWP) mit einem gemeinsamen jährlichen Mittelaufwand von 30,7 Mio. p. a. in der Laufzeit von 2000 bis 2006 bearbeitet. Daneben wurde durch von Bundesseite durchgeführte Projekte wie „Anstoß zum Aufstieg“ und „Peer Mentoring für Wissenschaftlerinnen in Forschungseinrichtungen“ gezielt weibliche Exzellenz für Führungsaufgaben im Wissenschaftssystem positioniert.
a) Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um Väter zur Kindererziehung während des Studiums zu ermutigen und sie darin zu unterstützen?
Ziel der Bundesregierung ist eine ganzheitliche und nachhaltige Familienpolitik mit einem abgestimmten Dreiklang aus unterstützender Infrastruktur, einer familienbewussten Arbeitswelt und gezielter finanzieller Förderung, die den unterschiedlichen Lebensphasen und Lebenslagen von Familien folgt. Hiervon profitieren auch studierende Mütter und Väter.
b) In welcher Form unterstützt die Bundesregierung Studierende mit Kindern und insbesondere allein erziehende Mütter während ihres Studiums, und welche weiteren Maßnahmen sind in diesem Bereich geplant?
Die Bundesregierung unterstützt die Vereinbarkeit von Studium und Beruf durch die Förderung der „berufundfamilie“ gGmbH, die das Audit „familiengerechte hochschule“ anbietet, ein Managementinstrument zur familiengerechten Gestaltung der Arbeits- und Studienbedingungen an Universitäten und Fachhochschulen. Ziel ist es, eine tragfähige Balance zwischen den betrieblichen Interessen der Hochschule und den familiären Interessen ihrer Beschäftigten und Studierenden zu erreichen und diese langfristig in der Hochschule zu verankern. Bereits in 51 Hochschulen, Universitäten und anderen Forschungseinrichtungen, die hierfür Zertifikate erworben haben, bekommen hierdurch Studierende mit Kindern und allein erziehende Mütter und Väter mehr Zeit für ihre Kinder und zugleich bessere Rahmenbedingungen dafür, ihre akademischen und beruflichen Möglichkeiten auszuschöpfen. Darüber hinaus tragen auch die mittlerweile mehr als 350 Lokalen Bündnisse für Familie dazu bei, die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Studierenden mit Kindern und Alleinerziehenden zu verbessern. In insgesamt 56 von ihnen sind bereits Universitäten und/oder Fachhochschulen Bündnispartner. Im Spitzengespräch Familie und Wirtschaft am 16. Oktober 2006 haben sich die Bundesregierung und die Impulsgruppe der „Allianz für die Familie“ darauf verständigt, nachdrücklich daran mitzuwirken, dass Ausbau und Qualitätsentwicklung der Bündnisse voranschreiten. Das BAföG enthält eine Reihe besonderer Förderungsbestimmungen für schwangere Auszubildende und Auszubildende mit Kindern: Ausbildungsförderung wird im Rahmen der Förderungshöchstdauer für die Dauer der Ausbildung – einschließlich der unterrichts- und vorlesungsfreien Zeit – geleistet. Ist eine Auszubildende aufgrund einer Schwangerschaft zeitweise nicht in der Lage, die Ausbildung durchzuführen, so wird sie für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten gleichwohl gefördert. Gemäß § 15 Abs. 3 Nr. 5 BAföG besteht zudem die Möglichkeit, die Förderungsdauer für eine angemessene Zeit zu verlängern, sofern die Schwangerschaft oder die Pflege und Erziehung eines Kindes bis zu zehn Jahren zu einer Verzögerung der Ausbildung führt. Während dieses Verlängerungszeitraums wird die Ausbildungsförderung zu 100 Prozent als Zuschuss geleistet. Der zurückzuzahlende Darlehensbetrag, der sich daraus ergibt, dass grundsätzlich 50 Prozent des individuellen monatlichen Förderbetrages als Zuschuss und 50 Prozent als Darlehen gewährt werden, erhöht sich also durch diese Verlängerung nicht. Die zu einer Verlängerung führende erziehungsbedingte Verzögerung wird über § 48 Abs. 2 BAföG auch bei der Bestimmung des für die Vorlage eines Leistungsnachweises maßgeblichen Zeitpunkts berücksichtigt. Bei der Einkommens- und Vermögensanrechnung gelten darüber hinaus gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BAföG in Verbindung mit § 23 Abs. 1 Satz 2 BAföG und § 29 Abs. 1 Nr. 3 BAföG besondere Freibeträge für Auszubildende, die Kinder betreuen. Bei der Darlehensrückzahlung wird den besonderen Belangen von Darlehensnehmerinnen und Darlehensnehmern mit Kindern ebenfalls Rechnung getragen. Pflegen und erziehen sie ein oder mehrere Kinder unter zehn Jahren und sind sie daneben nicht oder nur unwesentlich (nicht mehr als zehn Stunden pro Woche) erwerbstätig, so wird das Darlehen auf Antrag in den betreffenden Monaten in Höhe der festgesetzten monatlichen Rückzahlungsrate (d. h. mindestens in Höhe von 105 Euro) erlassen, wenn das Einkommen der Darlehensnehmerinnen und Darlehensnehmer die Freibeträge nach § 18a Abs. 1 BAföG nicht übersteigt. Zudem können gemäß § 18a Abs. 1 Satz 3 BAföG bei der Darlehensrückzahlung auch die besonderen finanziellen Belastungen Alleinerziehender berücksichtigt werden. Die für die einkommensabhängige Rückzahlung maßgeblichen Freibeträge erhöhen sich auf Antrag bei Alleinerziehenden um den Betrag der notwendigen Kinderbetreuungskosten für Kinder unter 16 Jahren, wobei ein Betreuungskostenbetrag von bis zu 175 Euro monatlich geltend gemacht werden kann. Dies bedeutet, dass allein erziehende Darlehensnehmerinnen und Darlehensnehmer auch in den Monaten von der Rückzahlungspflicht freigestellt werden, in denen ihr Einkommen die Freibeträge nach § 18a Abs. 1 BAföG entsprechend übersteigt. Diese Freistellung kommt einer zinslosen Stundung des Darlehens gleich.
Siehe auch Antwort zu Frage 9.
c) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der These der 17. Sozialerhebung: „Studierende aus niedrigeren sozialen Schichten haben aufgrund eines höheren Studieneintrittsalters und aufgrund einer längeren Verweildauer an den Hochschulen ein höheres Durchschnittsalter, das sich auf die Wahrscheinlichkeit eigene Kinder zu haben, auswirkt.“?
Die Bundesregierung teilt die genannte Schlussfolgerung nicht, weil sie ungeachtet anderer Ursachen zu erklären versucht, warum junge Studierende ihre Kinderwünsche aufschieben und immer weniger realisieren. Durch verlängerte Ausbildungszeiten und späteren Berufseintritt kommt es für junge Menschen zu einer „Rush-Hour of Life“, einer extrem kurzen Zeitspanne von etwa 5 bis 6 Jahren, in der die wichtigen Lebensentscheidungen wie Etablierung im Beruf, finanzielle Unabhängigkeit, Partnerwahl und Familiengründung komprimiert sind. Dies ist ein wesentliches Ergebnis des 7. Familienberichts. Entsprechend dessen Empfehlungen hat die Bundesregierung einen Perspektivwechsel zu einer nachhaltigen Familienpolitik vorgenommen, die an den Lebensvorstellungen der Menschen ansetzt. Es werden Rahmenbedingungen geschaffen, damit junge Menschen sich ihre Kinderwünsche erfüllen können. Dafür sind gezielte und aufeinander abgestimmte Maßnahmen in den Bereichen Zeit, Infrastruktur und Einkommen notwendig. Eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch eine familienfreundliche Arbeitswelt, der Ausbau der Kinderbetreuung und das Elterngeld sind nur einige Beispiele. Davon profitieren auch Studierende, die Kinder haben. Im Rahmen der 18. Sozialerhebung wurden im Sommersemester 2006 die Studierenden mit einem Sonderfragebogen (13 Fragen) nach ihren Erfahrungen zum Themenfeld „Studieren mit Kind“ befragt. Auf der Grundlage dieser Ergebnisse wird zu entscheiden sein, ob und ggf. welche speziellen Maßnahmen durch Bund, Länder oder die Hochschulen selbst zusätzlich für diese Bedarfsgruppe einzuleiten sind.
a) Welche geschlechtsspezifischen Auswirkungen hat das Angebot von Teilzeitstudiengängen aus Sicht der Bundesregierung, und wie bewertet die Regierung diese?
Als Teilzeitstudiengänge wird eine Vielzahl unterschiedlichster Modelle und Möglichkeiten der Studiengestaltung jenseits des Vollzeit-Präsenzstudiums bezeichnet. Sie schließen individuelle Teilzeitstudiengänge und duale Studiengänge sowie Fernstudiengänge ein. Sie sind alle darauf ausgerichtet, die Vereinbarung eines Studiums mit anderen Anforderungen – insbesondere einer Ausbildung, einer Berufstätigkeit oder familiären Betreuungsaufgaben – zu ermöglichen. Die Bundesregierung geht davon aus, dass diese mit Teilzeitstudiengängen intendierten Ziele auch erreicht werden und es beispielsweise Frauen mit Kindern damit erleichtert wird, neben ihren Erziehungsleistungen ein Studium zu absolvieren.
b) Wie viel Prozent der Studiengänge in Deutschland können derzeit regulär auch in Teilzeit studiert werden?
Der Bundesregierung sind hierzu keine Erhebungen bekannt.
c) Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um die Zahl der Teilzeitstudiengänge in der Bundesrepublik Deutschland zu erhöhen?
Die Bestimmungen zur Einrichtung von Teilzeitstudiengängen sind in den Hochschulgesetzen der Länder enthalten. Das Hochschulrahmengesetz lässt den Ländern hierbei einen weiten Spielraum.
Hält die Bundesregierung die bisherige Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Diskriminierung bei ihrer Bildungsberichterstattung und Bildungsforschung für ausreichend? Falls ja, warum? Falls nein, in welchen Bereichen ist eine Ausweitung geplant?
Die Bundesregierung hält die Darstellung geschlechtsspezifischer Unterschiede in der Bildungsberichtserstattung (z. B. Berufsbildungsbericht und Bildungsbericht „Bildung in Deutschland“) für ausreichend. Die wesentlichen Statistiken und Datenquellen, die bei der Analyse der Entwicklung auf dem Ausbildungsstellenmarkt bzw. der des Berufsbildungssystems für den Berufsbildungsbericht herangezogen werden, enthalten geschlechtsspezifische Angaben. Dies gilt für die verschiedenen Merkmale, die gemäß § 88 BBiG im Rahmen der jährlich vom Statischen Bundesamt durchzuführenden Bundesstatistik erhoben werden. Die Erhebung des Bundesinstituts für Berufsbildung bei den zuständigen Stellen über die neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge erfasst seit 2002 auch das Geschlecht der Auszubildenden, die einen neuen Ausbildungsvertrag abschließen. Ebenso enthalten die Geschäftsstatistiken der Bundesagentur für Arbeit oder die Schulstatistiken der Länder geschlechtsspezifische Angaben. Darüber hinaus enthält der Berufsbildungsbericht zum Teil in Tabellen ausgewiesene Schätzungen oder Berechnungen, zum Beispiel bei der Ermittlung der betrieblichen bzw. mit überwiegend öffentlichen Mitteln finanzierten Ausbildungsverträge, für die eine Differenzierung nach Geschlecht keine zusätzlichen Informationen liefern würde oder zum Teil auch nicht möglich ist. Im ersten nationalen Bildungsbericht, der vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland in Auftrag gegeben und 2006 vorgelegt wurde, erfolgt z. B. die Darstellung etlicher Indikatoren geschlechtsspezifisch differenziert. Beispiele dafür sind Bildungsbeteiligung, Bildungsabschlüsse, Übergang in die Grundschule, Klassenwiederholungen, Computernutzung im Schulalter, Leistungsunterschiede im Primar- und Sekundarbereich, Schulabschlüsse, Übergangsquoten zur Hochschule, Studienanfängerquoten, Anzahl der Hochschulabsolventinnen und -absolventen sowie qualifikationsspezifische Erwerbs- und Einkommenschancen. Geschlechtsspezifische Unterschiede werden damit – soweit die Datenlage es zulässt – umfassend dargestellt.
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Vereinbarkeit von Kindererziehung und Beruf, insbesondere bei Alleinerziehenden, auch in höheren Qualifikationsphasen zu gewährleisten?
Das Unternehmensprogramm „Erfolgsfaktor Familie. Unternehmen gewinnen“ leistet einen Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Eltern, die sich z. B. in den Universitäten oder Forschungseinrichtungen als wissenschaftliche Mitarbeiter in den Qualifizierungsphasen befinden. Das Unternehmensprogramm richtet sich gezielt an Personalverantwortliche – sei es in Unternehmen oder Universitäten – und bietet ihnen Informationen mit hohem Nutzwert für die Einführung familienbewusster Maßnahmen. Ein neues Unternehmensnetzwerk dient Interessierten als Plattform, um sich hierüber auszutauschen und voneinander zu lernen; ihm gehören auch Hochschulen und Forschungseinrichtungen an. Darüber hinaus wird auch das Elterngeld ab 1. Januar 2007 dazu beitragen, die Vereinbarkeit von Kindererziehung und Beruf jener Eltern und Alleinerziehenden zu verbessern, die als wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder sonst akademisch beschäftigt sind. Alleinerziehende können die vollen 14 Monate Elterngeld erhalten. Siehe auch Antwort zu Frage 9.
a) Inwiefern fördert die Bundesregierung Forschung, die einer Erweiterung des inhaltlichen Spektrums um die Kategorie Geschlecht dient, um tradierte Forschungstheorien zu komplettieren?
Im Forschungsprogramm „Sozial-ökologische Forschung“ spielen Genderaspekte von Anfang an eine zentrale Rolle. Das Programm wurde durch die Bundesregierung im Jahr 1999 mit einer Sondierungsphase gestartet und ist vorerst bis zum Jahr 2010 ausgelegt. Mit dem Programm wurde auf die Forderung reagiert, sozioökonomische Aspekte stärker in die Umweltforschung einzubinden. Eine Besonderheit des Programms liegt darin, dass es kein zentrales Forschungsobjekt hat, sondern unterschiedliche, gesellschaftlich relevante Bereiche aufgreift und dort zu einer nachhaltigen Entwicklung beitragen will (z. B. Ernährung/Gesundheit, Infrastrukturen, Raum- und Regionalentwicklung, Konsumverhalten). Die Bundesregierung hat darauf hin gewirkt, dass gezielt Wissenschaftler und insbesondere Wissenschaftlerinnen eingebunden werden, die das Thema „Gender und Umwelt“ bearbeiten. In der ersten Förderphase (2000 bis 2005) wurde die Berücksichtigung der Genderperspektive als Querschnittsdimension bei der Antragstellung zwingend eingefordert.
b) Wie bewertet die Bundesregierung den zukünftigen Unterstützungsbedarf dieser Art von Forschung?
Die Erfahrungen im Forschungsprogramm „Sozial-ökologische Forschung“ zeigen, dass eine weitere Sensibilisierung für das Thema notwendig ist. Das Thema wird auch in anderen Bereichen der Forschung für die Nachhaltigkeit aufgegriffen.
c) Welche zentralen Erkenntnisse konnte die Bundesregierung aus Forschungsergebnissen gewinnen, die im Rahmen solcher Forschungsvorhaben erlangt wurden?
Die Bearbeitung der Kategorie Geschlecht in Forschungsprojekten kann auf sehr unterschiedliche Art und Weise erfolgen. Diese Perspektive kann forschungsleitend sein, sie kann aber auch pragmatisch bearbeitet werden. Ohne Vorwissen sind beide Wege kaum realisierbar. Im Rahmen des Forschungsprogramms „Sozial-ökologische Forschung“ wurde deutlich, dass eine Berücksichtigung der Genderperspektive von vornherein sorgfältig geplant werden muss. Die Einbindung der Fragestellung erfolgt in Abhängigkeit vom Thema sehr unterschiedlich. Die Ergebnisse sind nicht verallgemeinerbar, sondern müssen themenspezifisch aufbereitet werden.
d) Wie erfolgreich ist die bisherige Implementierung von Forschungsergebnissen aus den vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten Bereich der Frauen- und Geschlechterforschung in Forschungsprozesse und Lehre gelungen?
e) Hat die Bundesregierung hierzu Evaluationsverfahren etabliert? Falls ja, welche? Falls nein, warum nicht?
Die erhöhte Aufmerksamkeit für Genderaspekte in einzelnen Forschungsbereichen, z. B. in der Medizin und der angewandten Forschung der Fraunhofer Gesellschaft, weisen auf eine in diesen Bereichen gelungene Implementierung der Forschungsergebnisse der Frauen- und Geschlechterforschung hin. Dies wird weiterhin unterstützt durch die an dem Handlungsprinzip des Gender Mainstreaming ausgerichtete „Handreichung zur Berücksichtigung von Gender-Aspekten bei Forschungsvorhaben“, die im Bundesministerium für Bildung und Forschung verbindlich eingeführt worden ist, sowie die Veröffentlichung aus einschlägigen Forschungsvorhaben aus dem Bundesministerium für Bildung und Forschung. Evaluationen zur Implementierung von Genderforschungsergebnissen wurden bisher nicht durchgeführt, da diese regelmäßig nicht in einem schlichten Ursache-Folge-Wirkungsverhältnis stehen, sondern aufgrund verschiedener unterschiedlicher Faktoren erfolgen können.
f) Fragt die Bundesregierung bei der Bewilligung von Forschungsvorhaben ab, ob bei allen Forschungsvorhaben die Kategorie Geschlecht berücksichtigt wird? Falls ja, nach welchen Kriterien? Falls nein, warum nicht?
Die Bewilligung von Forschungsvorhaben im Bundesministerium für Bildung und Forschung erfolgt unter Anwendung der bereits genannten Handreichung. Bei Bewilligung von Vorhaben aus dem Titel „Strategien zur Durchsetzung von Chancengleichheit für Frauen in Bildung und Forschung“ werden Genderaspekte grundsätzlich berücksichtigt. Auch in Forschungsvorhaben wie z. B. in der Gesundheitsforschung oder im Bildungsbereich, in denen die Kategorie Geschlecht förderspezifische Relevanz besitzt, wird dieses Merkmal fördertechnisch deutlich. Eine allgemeine gesonderte Regelabfrage erfolgt wegen der Eingrenzung des administrativen Aufwandes nicht. Zur statistischen Dokumentation und der Ermöglichung gleichstellungspolitischer Schlussfolgerungen wird in den Antragsvordrucken des Bundesministeriums für Bildung und Forschung für die Gewährung von Zuwendungen für Forschungsvorhaben regelmäßig erfasst, ob die Projektleitung bzw. die administrative Leitung in dem Forschungsvorhaben von einer Frau oder einem Mann wahrgenommen wird.
a) Wie viel Prozent der im Bundesministerium für Bildung und Forschung aufgewandten Mittel für Projekte, Forschungsvorhaben, Veranstaltungen etc. stehen für Maßnahmen zur Verfügung, die Diskriminierungen durch traditionelle Arbeitsteilung einerseits und feminisierte Berufe andererseits entgegenwirken?
Die Anwendung des Prinzips des Gender Mainstreaming ist durchgängiges Leitprinzip des Handelns der Bundesregierung. Deshalb sind bei allen Vorhaben regelmäßig die unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen von Frauen und Männern zu berücksichtigen. Alle gesetzlichen Maßnahmen ebenso wie jedes einzelne Programm und Projekt der Gleichstellungspolitik sind auf die Aufhebung geschlechtsspezifischer Benachteiligungen gerichtet. Der Anteil der Maßnahmen zum Abbau der Diskriminierung von Frauen ist nicht quantifizierbar. Im BMBF wurde 1999 der Titel 3002/685 03 eingerichtet, dessen Mittelvolumen für das aktuelle Haushaltsjahr 5 Mio. Euro beträgt. Darüber werden Projekte und Maßnahmen gefördert, die die Berufswahlentscheidung von Mädchen und jungen Frauen für zukunftsträchtige Berufe insbesondere im naturwissenschaftlich-technischen Bereich begünstigen. Beispielhaft hierfür stehen Projekte wie Girls’ Day, Roberta und LizzyNet. Darüber hinaus werden aus diesem Titel im Rahmen des Aktionsprogramms „Power für Gründerinnen“, das in Deutschland ein gründungsfreundliches Klima für Frauen aufbauen sowie die Gründungsmotivation und -fähigkeiten von Frauen verbessern soll, zahlreiche Projekte unter Kofinanzierung aus dem Europäischen Sozialfonds gefördert.
b) Welche Forschungsvorhaben gibt es im Bundesministerium für Bildung und Forschung mit dem Schwerpunkt „Frauen in Führungspositionen“, und welche weiteren sind in den nächsten Monaten geplant?
Aus den Forschungsvorhaben der zurückliegenden Legislaturperioden sind in diesem Zusammenhang beispielhaft die Forschungsstudien von Frau Prof. Zimmer (Münster) „Karrierewege von Professorinnen“, Frau Prof. Krais (Darmstadt) „Chancengleichheit von Frauen und Männern in akademischen Berufsfeldern“ und des Femtec-Hochschulkarriere-Zentrums für Frauen (Berlin) zu Frauen in Natur- und Technikwissenschaften zu nennen. Über die Bekanntmachung von Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 14. Juni 2006 zur Förderung von Vorhaben zum Themenschwerpunkt „Frauen an die Spitze“ werden ab dem Haushaltsjahr 2007 verstärkt Studien zu dieser Problematik gefördert. Eine zahlenmäßige Auswertung der ersten Veröffentlichung der Bekanntmachung ist noch nicht möglich, da die rund 60 bisher dazu eingegangenen Skizzen gegenwärtig fachlich beurteilt werden.
a) Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um den Anteil von Frauen in Forschungseinrichtungen zu erhöhen?
b) Inwiefern wirkt die Bundesregierung auf Forschungsorganisationen ein, um dort den Anteil von Frauen in allen Qualifikationsebenen zu erhöhen?
Am 30. November 2001 ist das Gleichstellungsdurchsetzungsgesetz in Kraft getreten. Die Anwendung dieses Gesetzes, das unmittelbar nur für Bundesbedienstete und Bundesrichter gilt, ist durch vertragliche Vereinbarungen nach § 3 Abs. 3 auch bei institutionellen Leistungsempfängern des Bundes sicherzustellen. Die dafür erforderliche Rechtsgrundlage wurde von Bund und Ländern am 31. März 2003 durch die Ausführungsvereinbarung Gleichstellung zur Rahmenvereinbarung Forschungsförderung geschaffen. Nachfolgend wurden organisationsspezifische Umsetzungen dieser rechtlichen Rahmenregelungen in allen Forschungsorganisationen getroffen. Wesentlich dabei sind die bevorzugte Einstellung von Frauen bei gleicher Qualifikation, fachlicher Leistung und Befähigung, auf Frauenförderung ausgerichtete Personalentwicklungskonzepte, die Wahl von Gleichstellungsbeauftragten sowie die Erhöhung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Dem dient auch die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung den Forschungsorganisationen eingeräumte Möglichkeit, Haushaltsmittel zur Schaffung bedarfsgerechter Kinderbetreuung einzusetzen. Durch vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderte Projekte wie „Peer mentoring für Wissenschaftlerinnen in außerhochschulischen Forschungseinrichtungen“ wird gezielt weibliche Exzellenz für Führungsaufgaben im Wissenschaftssystem positioniert. Die dargelegten strukturellen Maßnahmen werden über die Vertreterinnen und Vertreter des BMBF in den Aufsichtsgremien der Forschungseinrichtungen unter den regelmäßigen Berichtspunkten zur Chancengleichheit auf ihre Auswirkungen hin verfolgt. Unterstützt wird dies durch die jährliche Berichtserhebung der (bisherigen) Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK) „Frauen in Führungspositionen an Hochschulen und außerhochschulischen Forschungseinrichtungen“.
c) Führen nach Kenntnis der Bundesregierung Forschungsorganisationen Programme oder Konzepte zur Frauenförderung durch? Falls ja, welche und wie hoch sind die jährlichen Aufwendungen? Falls nein, warum nicht?
Die Verwirklichung der Chancengleichheit ist ein zentrales Anliegen der Helmholtz-Gemeinschaft und gehört zu den übergreifenden Bewertungskriterien der Programme im Rahmen der Programmorientierten Förderung. Zur gezielten Erhöhung des Anteils von Frauen an der Spitze des Wissenschaftssystems wurde 2005 ein „Fünf-Punkte-Programms zur Förderung der Chancengleichheit“ beschlossen, in dessen Rahmen u. a. ein Helmholtz-Netzwerk-Mentoring-Programm sowie eine Helmholtz-Akademie für Führungskräfte etabliert und zur Erleichterung des Wiedereinstiegs in die Wissenschaft nach einer familienbedingten Unterbrechung Wiedereinstiegsstellen geschaffen werden. Darüber hinaus wurden Verfahren eingeführt, die den Anteil von Frauen in W2/W3-Leitungspositionen unter Beachtung der internationalen Exzellenz gezielt erhöhen. Schließlich existieren individuelle Maßnahmen und Programme in den einzelnen Zentren. Die Fraunhofer-Gesellschaft betreibt bereits seit Anfang der 90er-Jahre eine aktive Chancengleichheitspolitik mit dem Ziel der Erhöhung der Frauenquote. Das Jahr 2006 steht im Zeichen der Ausführungsvereinbarung zur Rahmenvereinbarung Forschungsförderung über die Gleichstellung von Frauen und Männern, zu der sich Bund und Länder verpflichteten. Zukünftig sollen deren Grundsätze auch für die Fraunhofer-Gesellschaft gelten, um die Gleichstellung von Frauen und Männern noch stärker voranzutreiben. »Mehr Frauen in die angewandte Forschung« ist ein Leitmotiv der Fraunhofer-Gesellschaft, das als eine aktiv zu gestaltende Herausforderung begriffen wird. Die Handlungsansätze umfassen die Bereiche Nachwuchsförderung, Karriereunterstützung und Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Freizeit. Kinderbetreuungsangebote sind in diesem Zusammenhang eine wesentliche Maßnahme. Die Max-Planck-Gesellschaft (MPG) hat es sich bereits seit vielen Jahren zur Aufgabe gemacht, den Anteil von Frauen in der Wissenschaft auf allen Hierarchieebenen zu erhöhen. Ende 2005 wurde mit der MPG eine Vereinbarung über die Umsetzung der Grundzüge des Gleichstellungsdurchsetzungsgesetzes in der MPG geschlossen, deren MPG-interne Geltung durch Abschluss einer Dienstvereinbarung mit dem Gesamtbetriebsrat noch erfolgen muss. Die MPG hat sich verpflichtet, ausgehend vom Stand 1. Januar 2005 den Anteil von Frauen auf W3/W2-Positionen und im Bereich von angestellten Wissenschaftlerinnen innerhalb der nächsten fünf Jahre um insgesamt 5 Prozentpunkte zu erhöhen. Dabei soll bei der Gewinnung von Wissenschaftlerinnen für Leitungspositionen auf ein angemessenes Verhältnis zwischen W2- und W3-Verträgen geachtet werden. In der Vergangenheit wurden zu den Themenfeldern Mentoring-Programme für Doktorandinnen und Diplomandinnen, Peer Mentoring-Gruppe für Postdocs, C3-/W2-Stellensonderprogramm (von 27 geförderten Wissenschaftlerinnen erhielten 11 eine Berufung an Universitäten des In- oder Auslandes) sowie Vereinbarkeit von Beruf und Familie Maßnahmen aufgelegt. Die dazu gefassten Aktivitäten haben zum erfolgreichen Abschluss des Auditierungsverfahrens „Beruf und Familie“ der Hertie-Stiftung geführt. In der Leibniz-Gemeinschaft sind 84 wissenschaftlich, rechtlich und wirtschaftlich eigenständige Forschungsinstitute und Serviceeinrichtungen für die Forschung in Deutschland zusammengeschlossen. Die Leibniz-Gemeinschaft fördert die Chancengleichheit seit 1998 auf dem Hintergrund entsprechender Rahmenempfehlungen. Im Pakt für Forschung und Innovation hat sich die Leibniz-Gemeinschaft verpflichtet, den im Vergleich zu den Hochschulen und anderen Wissenschaftsorganisationen schon überdurchschnittlichen Anteil von qualifizierten Wissenschaftlerinnen in Leitungspositionen bis 2010 weiter deutlich zu erhöhen. Zur Umsetzung des Pakts hat die Leibniz-Gemeinschaft einen Senatsausschuss Wettbewerb (SAW) eingesetzt, der in einem wettbewerblichen Verfahren ein Drittel der im Pakt vereinbarten Aufwuchsmittel vergibt. Die Förderlinie „Frauen in wissenschaftlichen Leitungspositionen“ ermöglicht die Etablierung von Arbeitsgruppen, die von Frauen geleitet werden, und deren finanzielle Unterstützung mit auf diesen Zweck bezogenen Personal- und Sachmitteln. 10 Prozent der empfohlenen Anträge mit insgesamt 6 Prozent der zu vergebenden Fördersumme der laufenden Runde des SAW-Verfahrens entfielen auf Anträge zur Frauenförderung (Umfang 1,26 Mio. Euro für 3 Jahre). Die Gleichstellung von Männern und Frauen in der Wissenschaft ist als programmatisches Ziel in der Satzung der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) enthalten. Im Bereich der „Allgemeinen Forschungsförderung“ liegt der Schwerpunkt bei der Förderung der Vereinbarkeit von familiären Verpflichtungen und wissenschaftlicher Karriere, wie z. B. Mittel für Vertretung während der Mutterschutz- und Elternzeit von wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Berücksichtigung der Elternschaft bei sowie Beachtung der besonderen Situation von Doppelkarrierepaaren. Bei Sonderforschungsbereichen ist z. B. die Anfinanzierung von Teilprojektleitungsstellen, die Vertretung während Mutterschutz und Elternzeit, die Unterstützung bei der Finanzierung von bedarfsgerechten Kinderbetreuungsmöglichkeiten möglich. In den Graduiertenkollegs können eine Verlängerung der Höchstförderdauer von Stipendiatinnen um zwölf Monate bei Geburt eines Kindes, ein Teilzeitstipendium bei entsprechender Laufzeitverlängerung, Familien- und Kinderbetreuungszuschläge bei Stipendien sowie Anrechnung von max. zwei Jahren pro Kind auf das Eintrittsalter erfolgen. Weitere Gleichstellung fördernde Maßnahmen können aus Fördermitteln der Exzellenzinitiative finanzieren werden.
a) Wie viel Prozent der im Bundesministerium für Bildung und Forschung aufgewandten Mittel für Projekte, Forschungsvorhaben, Veranstaltungen etc. stehen für Maßnahmen zur Verfügung, die Diskriminierungen durch traditionelle Arbeitsteilung einerseits und feminisierte Berufe andererseits entgegenwirken?
Die Anwendung des Prinzips des Gender Mainstreaming ist durchgängiges Leitprinzip des Handelns der Bundesregierung. Deshalb sind bei allen Vorhaben regelmäßig die unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen von Frauen und Männern zu berücksichtigen. Alle gesetzlichen Maßnahmen ebenso wie jedes einzelne Programm und Projekt der Gleichstellungspolitik sind auf die Aufhebung geschlechtsspezifischer Benachteiligungen gerichtet. Der Anteil der Maßnahmen zum Abbau der Diskriminierung von Frauen ist nicht quantifizierbar. Im BMBF wurde 1999 der Titel 3002/685 03 eingerichtet, dessen Mittelvolumen für das aktuelle Haushaltsjahr 5 Mio. Euro beträgt. Darüber werden Projekte und Maßnahmen gefördert, die die Berufswahlentscheidung von Mädchen und jungen Frauen für zukunftsträchtige Berufe insbesondere im naturwissenschaftlich-technischen Bereich begünstigen. Beispielhaft hierfür stehen Projekte wie Girls’ Day, Roberta und LizzyNet. Darüber hinaus werden aus diesem Titel im Rahmen des Aktionsprogramms „Power für Gründerinnen“, das in Deutschland ein gründungsfreundliches Klima für Frauen aufbauen sowie die Gründungsmotivation und -fähigkeiten von Frauen verbessern soll, zahlreiche Projekte unter Kofinanzierung aus dem Europäischen Sozialfonds gefördert.