[Deutscher Bundestag Drucksache 17/11644
17. Wahlperiode 27. 11. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Ernst Dieter Rossmann, Oliver
Kaczmarek, Dr. Hans-Peter Bartels, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
der SPD
– Drucksache 17/11171 –
Sachstand zur Förderung der Einfachen Sprache in Deutschland
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Studie „leo. – Level-One“ hat 2010 im Auftrag des Bundesministeriums
für Bildung und Forschung als erste Studie in Deutschland die Größenordnung
des Analphabetismus unter der erwerbsfähigen Bevölkerung zwischen 18 und
64 Jahren untersucht. Seit Anfang 2011 wissen wir, dass 7,5 Millionen
Menschen in diesem Alter mindestens als funktionale Analphabeten eingestuft
werden müssen. Das sind 14,5 Prozent der Bevölkerung zwischen 18 und
64 Jahren.
Darüber hinaus ist aber auch zu beachten, dass weitere 13,3 Millionen
Menschen nur langsam und/oder sehr fehlerhaft lesen und schreiben können sowie
das Lesen nach Möglichkeit generell vermeiden. Das sind rund 26 Prozent der
erwerbsfähigen Bevölkerung. Sie kommen über das in der „leo. – Level-One“-
Studie zu Grunde gelegte Alpha Level 4 nicht hinaus. Neben Analphabetinnen
und Analphabeten im engeren Sinne und funktionalen Analphabetinnen und
Analphabeten bilden diese Menschen eine weitere Gruppe, für die
entsprechende Angebote geschaffen werden müssen, um sie ansprechen bzw.
erreichen zu können.
Eine Möglichkeit liegt in dem Angebot der Einfachen Sprache (Leichte
Sprache). Unter dem Begriff „Einfache Sprache“ versteht man gut verständliche
einfache Texte in einer Sprache, die Fremdwörter vermeidet und kurze Sätze
beinhaltet. Durch solche niederschwelligen Leseangebote wird die Scheu vor
dem Lesen überwunden. Die Lesematerialien mit dem passenden
Sprachniveau ermöglichen den Aufbau von Selbstvertrauen. Die Lesefähigkeit wächst
und es kann eine positive „Lesespirale“ entstehen. Im besten Fall führt dies
dazu, dass diese Menschen aus der Einfachen Sprache herauswachsen und auf
einem höheren Niveau lesen lernen. Mit diesem Zugang zur Literalität kann
die Erweiterung der gesellschaftlichen Teilhabe und der Aufbau von
Weiterbildungs- und Beschäftigungsfähigkeit einhergehen. Einfache Sprache kann
auch dort einen Beitrag leisten, wo Verwaltungshandeln oder der Wille des
Gesetzgebers in komplexer Amtssprache verklausuliert ist. Einfache und
adressatenorientierte Bescheide und Stellungnahmen sind ein Beitrag zu Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom
21. November 2012 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/11644 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeTransparenz und Nachvollziehbarkeit politischen und administrativen
Handelns unabhängig von der Lesekompetenz.
In anderen Ländern, wie z. B. in den Niederlanden oder in Schweden, wird die
Einfache Sprache neben der Leichten Sprache gezielt gefördert, um allen
Menschen mit oder ohne Behinderung und Schwächen im Lesen und Schreiben zu
helfen, ein ausreichendes Literalitätsniveau zu erreichen.
1. Welcher wissenschaftlichen Definition von Einfacher Sprache im
Vergleich zur Leichten Sprache folgt die Bundesregierung?
Eine eindeutige Unterscheidung zwischen „Einfacher Sprache“ und „Leichter
Sprache“ ist nicht möglich; oftmals werden beide Begriffe synonym verwendet.
Mit dem Begriff „Leichte Sprache“ wird in der Regel die damit verbundene
Zielsetzung der Barrierefreiheit betont: Insbesondere Menschen mit Lese- und
Schreibschwäche bzw. kognitiven Beeinträchtigungen soll das Lesen und
Verstehen von Texten ermöglicht werden.
Die „Leichte Sprache“ als besondere Form der textlichen Darstellung besteht
grundsätzlich aus kurzen Sätzen mit einfachen, anschaulichen Wörtern,
unterstützt durch Bildelemente. Der Gebrauch von Passiv, Genitiv, Konjunktiv und
Fremd- oder Fachwörtern sollte vermieden werden. „Leichte Sprache“ wird
beispielsweise in Broschüren, Flyern, Informationsschreiben oder auf
Internetseiten zusätzlich zu dem eigentlichen Standardtext angeboten. Diese
Textversion sollte von speziell in „Leichter Sprache“ qualifizierten Personen
gefertigt werden.
2. Welche wesentlichen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zum
sozialen, beruflichen und bildungsbiographischen Hintergrund von lese- und
schreibschwachen Menschen (Alpha Level 4) vor?
Personen, die Leistungen gemäß Alpha-Level 4 in der leo.-Level-One-Studie
erzielt haben, können dadurch charakterisiert werden, dass sie in der Lage sind,
zu lesen und zu schreiben. Allerdings lesen und schreiben sie auch bei
gebräuchlichen Wörtern langsam und/oder fehlerhaft und typischerweise
vermeiden sie das Lesen und das Schreiben. Der Personenkreis auf Alpha-Level 4-
Niveau zeichnet sich der leo.-Level-One-Studie zufolge durch folgende soziale,
bildungsbezogene und berufliche Charakteristika aus:
Mit 56 Prozent weisen mehr Männer eine Lese- und Schreibschwäche auf. Der
weitaus größte Teil der Erwachsenen mit Lese- und Schreibschwäche (64,5
Prozent) ist erwerbstätig, 9,9 Prozent sind in Ausbildung, 8,2 Prozent sind
Hausfrau/Hausmann bzw. in Elternzeit, 6,2 Prozent sind Rentner, 8,9 Prozent sind
arbeitslos und 1,5 Prozent erwerbsunfähig. Nur eine von fünf Personen mit einer
Lese- und Schreibschwäche nach Alpha-Level 4 (80,4 Prozent) verfügt über
eine nichtdeutsche Erstsprache. Dabei ist zu berücksichtigen, dass in der
Stichprobe ausschließlich Personen enthalten sind, die Deutsch mündlich so weit
beherrschen, dass sie in der Lage sind, einer Befragung und einem Kompetenztest
in deutscher Sprache zu folgen. Mehr als die Hälfte der Personen mit Lese- und
Schreibschwäche verfügen mindestens über einen mittleren Bildungsabschluss.
Der leo.-Level-One-Studie zufolge haben 5,0 Prozent dieser Gruppe keinen
Bildungsabschluss, während 41,0 Prozent über einen niedrigen, 31,2 Prozent
über einen mittleren und 21,4 Prozent über einen höheren Bildungsabschluss
verfügen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/116443. Plant die Bundesregierung Forschungsprogramme, um diese Gruppe von
lese- und schreibschwachen Menschen ähnlich der der funktionalen
Analphabetinnen und Analphabeten genauer zu untersuchen?
Die Produkte, die im Rahmen der Förderschwerpunkte „Arbeitsplatzorientierte
Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener“ sowie „Forschung und
Entwicklung zur Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener“ entstanden
sind bzw. aktuell entwickelt werden, sind so konzipiert, dass sie auch den
Personenkreis des Alpha-Level 4 einbeziehen. Dies korrespondiert mit der
etablierten Bildungspraxis (u. a. an den Volkshochschulen), die sich durch eine hohe
Durchlässigkeit der unterschiedlichen Niveaustufen der Lese- und Schreibkurse
kennzeichnet. Aus diesem Grund wird davon ausgegangen, dass die Konzepte
und Produkte der beiden Förderschwerpunkte ebenso gewinnbringend von
Menschen auf Alpha-Level-4-Niveau genutzt werden können wie von
Menschen auf den darunter liegenden Levels.
Um das empirisch fundierte Wissen über Kompetenzausstattung und -
veränderung nach der Schullaufbahn – unter Einschluss der Lesekompetenz –
auszubauen, werden im seit 2009 vom Bundesministerium für Bildung und
Forschung (BMBF) geförderten Nationalen Bildungspanel (NEPS) in der
„Etappe 8“ („Bildung im Erwachsenenalter und lebenslanges Lernen“) die
Lesekompetenzen Erwachsener wie auch weitere Basiskompetenzen und
nichtkognitive Fähigkeiten im Kontext der ganzen Bandbreite von
Bildungsaktivitäten, Lernprozessen und des Lebenslaufs erhoben. Dies schließt die Analyse der
Wirkungen spezifischer Bildungskontexte im Erwachsenenalter, vor allem der
Erwerbssituation und der Familienkonstellation, auf Bildungsentscheidungen
und die Weiterbildungsbeteiligung ein.
Weiterhin fördert die Bundesregierung im Rahmenprogramm zur Förderung der
empirischen Bildungsforschung seit 2010 Forschungsprojekte zu
Entwicklungsstörungen schulischer Fertigkeiten mit insgesamt knapp 5,5 Mio. Euro.
Die Vorhaben tragen unter anderem dazu bei, Wissen über die individuelle,
ursachenbezogene Diagnostik und Förderung von Lese- und
Rechtschreibstörungen zu generieren.
4. Wie schätzt die Bundesregierung die Auswirkungen mangelnder Lese- und
Schreibkompetenz auf die Partizipation insbesondere am Erwerbsleben
und an demokratischen Prozessen ein?
Mangelnde Lese- und Schreibkompetenz kann eine wesentliche Barriere
darstellen, um im Erwerbsleben und in demokratischen Prozessen umfassend
partizipieren zu können. Vor dem Hintergrund der Verantwortlichkeiten der
Länder für die sprachliche Bildung in Deutschland kommt diesen im Hinblick
auf die Förderung von Personen mit Lese- und Schreibschwierigkeiten eine
besondere Rolle zu.
Die Bundesregierung engagiert sich in diesem Themenfeld seit 2006 mit mehr
als 70 Mio. Euro zum Beispiel durch Förderung von Vorhaben im
Förderschwerpunkt „Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener“, im
Förderschwerpunkt „Arbeitsplatzorientierte Alphabetisierung und Grundbildung
Erwachsener“ sowie bei der Förderung von „
www.ich-will-lernen.de“ und
entsprechender Fachtagungen 2006 bis 2012. Ein wesentliches Anliegen hierbei ist
es, den Zugang zum Arbeitsmarkt und die Verbleibschancen im Arbeitsmarkt
für Geringqualifizierte zu erhöhen. Es wurde festgestellt, dass eine Vielzahl von
Menschen mit Lese- und Schreibproblemen im Arbeitsleben stehen. Bezogen
auf die Alpha-Levels 1 bis 3 sind 56,9 Prozent der funktionalen Analphabeten
im erwerbsfähigen Alter berufstätig. Im Bereich des Alpha-Level 4 beträgt
diese Quote der erwerbsfähigen Personen 64,5 Prozent. Für diesen Personen-
Drucksache 17/11644 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodekreis werden im aktuellen Förderschwerpunkt arbeitsplatzorientierte
Lernkonzepte entwickelt und umgesetzt.
5. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass vor dem Hintergrund des
Fachkräftemangels eine Ansprache und gezielte Förderung dieser
Zielgruppe von Menschen mit Lese- und Rechtschreibschwächen im
wirtschaftlichen Interesse Deutschlands liegt?
Die Bundesregierung hat im Juni 2011 in ihrem Fachkräftekonzept die Ziele
und Maßnahmen der Bundesregierung zur Fachkräftesicherung beschlossen.
Die Gruppe der behinderten und lernbehinderten Menschen bietet dabei ein
wichtiges Potenzial, welches die Bundesregierung stärker mobilisieren möchte.
Wie bereits in der Antwort zu Frage 3 dargelegt, zielen die entwickelten
Maßnahmen der erwähnten Förderschwerpunkte ebenfalls auf Personen mit Alpha-
Level 4. Im Sinne der Schaffung von mehr Bildungsgerechtigkeit und der
Erhöhung der Teilhabemöglichkeiten an beruflichen, politischen und
kulturellen Prozessen ist eine kompensatorische Förderung dieser und anderer
Personenkreise, über die erforderlichen Maßnahmen im Verantwortungsbereich der
Länder hinaus, von hohem Belang und komplettiert das Engagement der
Bundesregierung im Bildungsbereich.
6. Wie schätzt die Bundesregierung die Möglichkeiten des Einsatzes von
Einfacher Sprache ein, um die Literalität von Menschen zu erhöhen und sie
somit besser in den Arbeitsmarkt und in die Gesellschaft zu integrieren?
Das Konzept der „Einfachen Sprache“ bzw. „Leichten Sprache“ wird von der
Bundesregierung unterstützt. So entwickelt das Bundesministerium für Arbeit
und Soziales (BMAS) derzeit in Zusammenarbeit mit Vertreterinnen und
Vertretern des Netzwerks Leichte Sprache einen Leitfaden zur Anwendung von
„Leichter Sprache“. Leicht-Lese-Texte und Publikationen, wie z. B. die
Zeitschrift „Klar und Deutlich“ oder die Themenhefte des Bundesverbandes für
Alphabetisierung und Grundbildung e. V., sind inhaltlich auf die Bedürfnisse
von Erwachsenen mit Lese- und Schreibproblemen ausgerichtet und
ermöglichen es, sich über aktuelle Inhalte in leicht verständlicher Form zu
informieren. Durch diese Texte wird Menschen ein eigenständiger Zugang zu
schriftlichen Informationen ermöglicht, was sich positiv auf die Integrationsfähigkeit
für den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft auswirkt. Anzumerken ist zudem,
dass 64,5 Prozent der Personen mit Lese- und Schreibschwäche erwerbstätig
sind (vergleiche Antwort zu Frage 2).
7. Unterstützt die Bundesregierung aktuell Forschungsprojekte, die sich mit
der Bedeutung, den Möglichkeiten und der Akzeptanz der Einfachen
Sprache befassen?
Wenn ja, welche und in welchem Umfang?
Wenn nicht, ist die Bundesregierung bereit, im Rahmen einer erweiterten
Nationalen Strategie gegen Analphabetismus auch Forschungsprojekte,
die sich mit der Bedeutung und den Möglichkeiten der Einfachen Sprache
befassen, zu fördern?
Die Nationale Strategie zur Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener
in Deutschland hat zum Ziel, eine nachhaltige gesamtgesellschaftliche Initiative
zu schaffen, um die Zahl funktionaler Analphabeten zu verringern und zu einer
Chancenerhöhung funktionaler Analphabeten und Analphabetinnen
beizutragen. Dieser Personenkreis wird auf Basis der Ergebnisse der leo.-Level-One-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/11644Studie den Alpha-Level 1 bis 3 zugeordnet. Der hier fokussierte Personenkreis
gehört den Alpha Level 1 bis 3 an. Personen auf Alpha Level 4 gelten nicht als
funktionale Analphabeten und werden somit nicht in dieser Strategie
berücksichtigt. Personen auf Alpha-Level 4 sind durchaus in der Lage, Texte zu lesen
und zu verstehen, auch wenn die schriftliche Dokumentation orthographische
und grammatikalische Fehler enthält. Die Bundesregierung unterstützt die
Verbreitung der Konzepte der „Leichten Sprache“ bzw. „Einfachen Sprache“ – wie
beim BMAS –, ohne diese jedoch im Rahmen der Nationalen Strategie für
Alphabetisierung und Grundbildung zu verorten.
8. Liegen der Bundesregierung Forschungsergebnisse von Studien in
anderen europäischen Staaten zu diesem Thema vor?
Über die veröffentlichten Forschungsergebnisse zu „Leichter Sprache“ bzw. im
Rahmen der Lesbarkeitsforschung hinaus liegen der Bundesregierung keine
zusätzlichen Erkenntnisse vor.
9. Sind der Bundesregierung Initiativen und Instrumente in anderen
europäischen Ländern zur Ansprache und Weiterbildung von Betroffenen mit
schwachen Lese- und Rechtschreibkompetenzen bekannt?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen für ihre
Politik?
Der Bundesregierung sind die allgemein öffentlich zugänglichen Informationen
zu Initiativen in Europa zur Förderung von Lese- und
Rechtschreibkompetenzen bekannt. Im Hinblick auf die Schlussfolgerungen, die die Bundesregierung
aus den Instrumenten und Initiativen zieht, wird insbesondere auf die
Beantwortung der Fragen 11 bis 14 verwiesen.
In diesem Zusammenhang kann exemplarisch auf das Projekt „Pathways –
Wege zur Erwachsenenbildung für Menschen mit Lernschwierigkeiten“
hingewiesen werden (
http://inclusion-europe.org/de/icon-help-projekte/past-projects/
pathways-i), das durch die von der Europäischen Kommission unterstützte
Organisation „Inclusion Europe“ mit Partnern aus acht europäischen Staaten
durchgeführt wurde. Im Rahmen dieses Projekts wurden „Europäische Regeln,
wie man Information leicht lesbar und leicht verständlich macht“ erarbeitet und
u. a. dazu auch Schulungen für Lehrkräfte entwickelt.
10. Ist die Bundesregierung bereit, neben der aktuellen
Öffentlichkeitskampagne zum Thema funktionaler Analphabetismus auch eine
Kampagne zur Ansprache der rund 13,3 Millionen Menschen mit starken
Schreib- und Leseschwächen zu initiieren und zu fördern?
Die Öffentlichkeitskampagne zur Alphabetisierung hat zum Anliegen, das
Problem fehlender Lese- und Rechtschreibkompetenzen stärker ins Bewusstsein
der Gesellschaft zu rücken. Ebenso dient sie zur Ansprache von betroffenen
Menschen sowie von Freunden, Arbeitskolleginnen und Arbeitskollegen sowie
Familienangehörigen, die motivierend wirksam werden können, um Menschen
mit diesen Problemen zu einem Kursbesuch zu ermutigen. Eine Stärke der
Kampagne liegt darin, die Problematik des Analphabetismus in ihrer
Alltäglichkeit zu zeigen und ehemalige Analphabetinnen und Analphabeten, ohne zu
stigmatisieren, mit neu gewonnenem Selbstbewusstsein vorzustellen. Die
Kampagne ist weder in ihrer Konzeption noch in ihrer Wirkung auf die unteren Alpha-
Level 1 bis 3 begrenzt, sondern spricht allgemein Probleme mit dem Lesen und
Schreiben in unterschiedlichen Altersklassen und Lebenszusammenhängen an.
Drucksache 17/11644 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode11. Sind der Bundesregierung Verlage oder Initiativen bekannt, die in
Deutschland Erzeugnisse (Zeitungen, Magazine, digitale Medien) in
Einfacher Sprache anbieten bzw. fördern?
12. Welche Möglichkeiten der Förderung solcher Initiativen/Verlage sieht die
Bundesregierung durch den Bund, die Länder, die Kommunen und andere
Träger in Wirtschaft und Zivilgesellschaft, damit die Einfache Sprache als
Instrument zu mehr Literalität breiter eingesetzt werden kann?
13. Plant die Bundesregierung eigene Initiativen in der Verantwortung des
Bundes, und auf welche Bereiche und Maßnahmen richten sich diese
Initiativen?
14. Sind der Bundesregierung Bestrebungen öffentlicher Verwaltungen bzw.
Behörden oder auch privater Unternehmen bekannt, die Einfache Sprache
verstärkt zu nutzen, um Menschen mit geringer Literalität zu erreichen?
Die Fragen 11 bis 14 werden gemeinsam beantwortet.
Eine umfassende Übersicht über die Vielzahl der Initiativen, die Erzeugnisse in
„Einfacher Sprache“ bzw. „Leichter Sprache“ anbieten oder fördern liegt der
Bundesregierung nicht vor. Das insbesondere in den Antworten zu den Fragen
6, 7, 9 sowie 15 bis 18 aufgezeigte Engagement verschiedener Ressorts und
Behörden der Bundesregierung verdeutlicht ein breites Spektrum von
Möglichkeiten der Förderung von Initiativen und Verlagen im Bereich „Einfacher
Sprache“ bzw. „Leichter Sprache“. In diesem Zusammenhang ist auch auf die
Maßnahmen der Länder und Kommunen zur stärkeren Nutzung von „Einfacher
Sprache“ hinzuweisen.
Die Bundesregierung arbeitet eng mit den Expertinnen und Experten der
Verbände behinderter Menschen zusammen. Sie nutzt den Sachverstand des
Netzwerks Leichte Sprache, wenn es um die Anfertigung von Texten in „Leichter
Sprache“ geht (
www.leichtesprache.org).
Um lern- und geistig behinderten Menschen einen grundlegenden Zugang zu
Informationen der Bundesbehörden im Internet zu ermöglichen, wurde in die
Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) eine entsprechende
Regelung zur Bereitstellung von Informationen in „Leichter Sprache“ neu
eingefügt. Künftig müssen die Webauftritte der Bundesbehörden Informationen
über den Inhalt des Auftritts, die Navigation sowie – falls vorhanden – über
weitere Informationen in Leichter Sprache enthalten. Diese Informationen sind
auf der Startseite des Auftritts der Behörde zu kennzeichnen. Die
Mindestanforderungen für die Bereitstellung von Informationen in „Leichter Sprache“ sind in
der Anlage 2 zur BITV zusammengefasst, welche in Zusammenarbeit mit den
entsprechenden Verbänden behinderter Menschen entwickelt wurde.
Darüber hinaus entwickelt das BMAS im Rahmen der Umsetzung des
Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
gemeinsam mit dem Netzwerk Leichte Sprache einen Leitfaden zur Anwendung
von „Leichter Sprache“ für die Verwaltung.
Die Behörden des Bundes sind bestrebt, ihre Bescheide und Vordrucke einfach,
verständlich und übersichtlich zu gestalten. Hinsichtlich der Verständlichkeit
unterstützt der Redaktionsstab Rechtssprache im Deutschen Bundestag sowie
im Bundesministerium der Justiz (BMJ) die Arbeit an Gesetzen und
Verordnungen (im BMJ für die Bundesregierung, im Deutschen Bundestag für das
parlamentarische Gesetzgebungsverfahren bzw. als Beratung zu sprachlichen
Einzelfragen). Sprachwissenschaftlerinnen und Sprachwissenschaftler prüfen die
Entwürfe und helfen, sprachlich klare und verständliche, aber dennoch fachlich und
rechtlich korrekte Formulierungen zu finden. Verständliche Gesetze leisten
einen wichtigen Beitrag zu Bürgernähe und Bürokratieabbau. Texte in einfach
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/11644verständlicher Form zu formulieren gehört somit grundsätzlich zum
redaktionellen Geschick von Autoren.
Beim Bundesverband für Alphabetisierung und Grundbildung e. V. sind
zahlreiche Leicht-Lese-Hefte zu unterschiedlichen Themen erschienen. Die
Zeitschrift „Klar und Deutlich“ des „Spaß am Lesen Verlag“ informiert als
Druckversion sechsmal pro Jahr und als digitale Version wöchentlich über aktuelle
Entwicklungen in Politik und Gesellschaft. Hinzuweisen ist auch darauf, dass
die Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS) mit Sitz in Wiesbaden
(
www.gfds.de) seit 1966 einen beim Deutschen Bundestag bestehenden
Redaktionsstab unterhält, der zurzeit ein zweijähriges Projekt zum Thema „Leichte
Sprache/Einfache Sprache“ plant, das voraussichtlich in der zweiten
Jahreshälfte 2013 beginnen wird. Die GfdS wird vom Beauftragten der
Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) institutionell gefördert.
In diesem Zusammenhang kann exemplarisch auf das von BMAS, BMBF und
Bundesagentur für Arbeit (BA) finanzierte bundesweite Förderprogramm IQ
verwiesen werden, das auf die Arbeitsmarktintegration von Migrantinnen und
Migranten ausgerichtet ist, in dem sich Ansätze zur verstärkten Förderung bzw.
Nutzung des Konzepts „Leichte Sprache“ in der Beratung und der beruflichen
Weiterbildung finden.
Darüber hinaus bieten eine Reihe von Internetportalen der Bundesregierung
(u. a.
www.bundesregierung.de, www.einfach-teilhaben.de) Angebote in
„Leichter Sprache“ entsprechend der Verordnung zur Schaffung barrierefreier
Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (
www.gesetze-
im-internet.de/bitv_2_0/) an.
15. Wie schätzt die Bundesregierung die Möglichkeiten und den Aufwand
ein, ein regelmäßiges Informationsangebot des Bundes in Einfacher
Sprache zu entwickeln, zum Beispiel bei der Information und Präsentation der
Regierungsarbeit auf den Homepages und in den Printmedien der
Bundesministerien und des Bundeskanzleramtes?
16. Welche Möglichkeiten der Einbeziehung Einfacher Sprache in Bescheide
und Stellungnahmen der Bundesregierung, die zu Petitionen abgegeben
werden, erwägt die Bundesregierung, um diese verständlich und
adressatenorientiert zu gestalten?
17. Unterstützt die Bundesregierung das Ziel, dass Zeitungen und andere
Publikationen in Einfacher Sprache in Behörden und Ämtern (z. B. auch
in Jobcentern und Arbeitsagenturen) flächendeckend angeboten werden
sollten?
18. In welcher Form kann sich die Bundesregierung die Unterstützung einer
solchen Zielsetzung vorstellen?
Welche Initiativen wird die Bundesregierung zur Unterstützung dieser
Zielsetzung ergreifen?
Die Fragen 15 bis 18 werden gemeinsam beantwortet.
Wie in der Antwort zu den Fragen 11 bis 14 ausgeführt, existieren bereits eine
Reihe von Informationsangeboten der Bundesregierung insbesondere auch der
Homepages in „Einfacher Sprache“ bzw. „Leichter Sprache“. Die
Bundesregierung wird dieses Angebot sukzessive weiter ausbauen. Der Aufwand für ein
umfassendes und regelmäßiges Angebot, das auch die Printmedien einschließt,
kann derzeit allerdings nicht eingeschätzt werden.
Das bundesweite Netzwerk „Integration durch Qualifizierung“ (IQ), das von
BMAS, BMBF und der Bundesagentur gefördert wird und auf eine verbesserte
Drucksache 17/11644 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeArbeitsmarktintegration von Migrantinnen und Migranten ausgerichtet ist,
arbeitet derzeit an einer stärkeren Berücksichtigung der Prinzipien „Leichter
Sprache“ in den Beratungsprojekten, primär in denen zur Anerkennung von im
Ausland erworbenen Qualifikationen. Dies schließt die sprachliche Bearbeitung
von Materialien zur Öffentlichkeitsarbeit ein. Ziel ist es hier, Personen
nichtdeutscher Herkunftssprache einen leichteren Zugang zu den relevanten
Informationen zu geben.
19. Unterstützt die Bundesregierung die Entwicklung eines Qualitätssiegels
für Leseprodukte in Einfacher oder Leichter Sprache, und in welcher
Form ist die Bundesregierung gegebensfalls bereit, eine solche
Entwicklung zu unterstützen?
Bei der Bereitstellung von Texten in „Leichter Sprache“ auf den Internetseiten
der Bundesbehörden nach der BITV 2.0 (vergleiche auch Antwort zu den
Fragen 11 bis 14) können diese Texte auch durch das europäische Logo für
„Leichte Sprache“ gekennzeichnet werden, wenn sie die dazugehörigen
Kriterien (insbesondere auch Prüfung der Texte durch die Zielgruppe) erfüllen:
Für die Verwendung dieses Logos gelten die Bedingungen von Inclusion
Europe, dem europäischem Dachverband für Menschen mit geistiger
Behinderung und ihrer Familien.
20. Ist der Bundesregierung bekannt, wie groß die Zahl der Fachleute in
Deutschland ist, die die notwendige Ausbildung und Qualifikation
aufweisen, um normal verfasste Schriftstücke in die Einfache oder in die
Leichte Sprache zu übersetzen?
Der Bundesregierung liegen hierüber keine detaillierten Angaben vor.
„Einfache Sprache“ sollte in diesem Zusammenhang nicht mit „Leichter Sprache“
gleichgesetzt werden, da es im Wesentlichen darauf ankommt, für Personen mit
einer Lernbehinderung Texte in „Leichter Sprache“ bereitzustellen. Bezüglich
der Inanspruchnahme von Übersetzungsdiensten für Texte in Leichter Sprache,
z. B. bei der Erstellung barrierefreier Dokumente oder Internetseiten, arbeitet
die Bundesregierung insbesondere mit dem Netzwerk Leichte Sprache
zusammen (vergleiche auch Antwort zu den Fragen 11 bis 14).
21. Welche Einrichtungen, Vereinigungen oder sonstigen Träger von
Angeboten zur Ausbildung und Qualifikation solcher Fachleute sind der
Bundesregierung in Deutschland bekannt?
In diesem Zusammenhang wird auf die im Netzwerk Leichte Sprache
zusammengeschlossenen Organisationen verwiesen (
www.leichtesprache.org/mitglieder.
htm).
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/1164422. Hält die Bundesregierung die Zahl, die Qualifikation und die Strukturen
zur Aus- und Weiterbildung solcher Fachleute gegenwärtig für
ausreichend, und welche Erfordernisse sieht die Bundesregierung für die
Zukunft?
Über die Anzahl und Qualifikationen der Expertinnen und Experten für
Schulungen zur Thematik „Leichte Sprache“ liegt der Bundesregierung kein
systematischer Überblick vor.
Das Netzwerk IQ bietet bundesweit Schulungen zur Sprachsensibilisierung für
Akteure der beruflichen Weiterbildung an. Teilnehmende an beruflichen
Weiterbildungsangeboten verfügen oft – wie auch viele Personen deutscher
Muttersprache – über eine geringe bildungssprachliche Kompetenz. Die Schulungen
des IQ-Netzwerks zielen darauf ab, Lehrkräfte auf die besonderen sprachlichen
Bedürfnisse von Personen mit Migrationshintergrund in fachlicher
Qualifizierung aufmerksam zu machen und so zu einer Qualitätssicherung beruflicher
Qualifizierungsangebote beizutragen. Diese Weiterbildungen des Lehrpersonals
kommen somit auch Personen ohne Migrationshintergrund zugute. Ansätze und
Kriterien der „Leichten Sprache“ werden in diesen Fortbildungsangeboten
berücksichtigt.
In diesem Zusammenhang ist besonders darauf hinzuweisen, dass mit einem
Projektvorhaben ab 2013 im Rahmen des IQ-Netzwerks das Themenfeld
„Deutsch als Zweitsprache in beruflicher Weiterbildung“ wissenschaftlich
stärker fundiert und das Schulungsangebot weiterentwickelt und erprobt
werden. Die Ergebnisse werden generell für die Weiterentwicklung der
Qualifizierung des Fachpersonals sowie der entsprechenden Aus- und Weiterbildung von
Interesse sein.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]