[Deutscher Bundestag Drucksache 17/11541
17. Wahlperiode 20. 11. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten René Röspel, Dr. Ernst Dieter
Rossmann, Willi Brase, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/11169 –
Stand und Perspektive der „Dual-Use“-Problematik in der biologischen
Sicherheitsforschung an hochpathogenen Erregern
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Technikverfahren oder Gegenstände mit doppeltem Verwendungszweck,
welche militärisch wie auch zivil genutzt werden können, werden unter
Fachleuten mit dem Begriff „dual use“ bezeichnet. Im Bereich der Biowissenschaften
befürchten Experten, dass Technologien, Materialien und das Wissen über
zum Beispiel Viren und deren Verbreitung oder Ausbringung für die
Entwicklung von Biowaffen zum Beispiel durch Terroristen genutzt werden könnten.
Auch in diesem Fall spricht man von der „Dual-Use“-Problematik. Dabei geht
es aber anders als bei den meisten konventionellen „Dual-Use“-Gütern wie
zum Beispiel Lkws oder Motoren nicht nur um Geräte und Materialien,
sondern insbesondere auch um Wissen. In der Wissenschaft, insbesondere in der
Grundlagenforschung, ist die Veröffentlichung von Ergebnissen eine
maßgebliche Voraussetzung für die Überprüfung und Fortentwicklung des Wissens
und der Erkenntnisse. Eine Begrenzung des Wissens und damit eine
Einschränkung (soweit dies überhaupt möglich ist) der Erkenntnismöglichkeiten
müssen also sehr gut begründet werden.
Aktuell ist das Thema „dual use“ durch die Diskussionen über die
Veröffentlichung zweier Studien zur Übertragbarkeit des H5N1-Virus von Ron Fouchier
bzw. Yoshihiro Kawaoka in den Fokus gerückt. Dabei wurde das
hochpathogene, aber nicht von Mensch zu Mensch übertragbare H5N1-Virus genetisch
so verändert, dass es – zumindest bei Frettchen – über die Luft übertragbar
war. Einige Experten befürchten, dass das veröffentlichte Wissen für
terroristische Zwecke genutzt werden könnte. Mit dieser Begründung entschieden
sich im Dezember 2011 die Mitglieder des „National Science Advisory Board
for Biosecurity“ (NSABB) der USA gegen eine vollständige Veröffentlichung
der Studien. Eine „Study-Group“ der Weltgesundheitsorganisation (WHO)
kam im Februar 2012 zu dem Schluss, dass die Studien prinzipiell notwendig
im Kampf gegen Infektionskrankheiten seien und deshalb vollständig
veröffentlicht werden sollten. Die NSABB schloss sich diesem Votum später an, so
dass beide Studien Mitte 2012 komplett in den angesehenen Fachzeitschriften
„Science“ bzw. „nature“ veröffentlicht werden konnten. Die Unsicherheit der Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom
14. November 2012 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/11541 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodebeteiligten Einrichtungen und Personen, ob das Gefährdungspotenzial durch
den Erkenntnisgewinn für die Grippebekämpfung aufgewogen wird, zeigt, wie
unsicher selbst Expertinnen und Experten in „Dual-Use“-Fragen in den
Naturwissenschaften agieren. Darüber hinaus wurde ebenfalls anlässlich dieser
Diskussionen der Mangel an klaren Richtlinien zur Einschätzung des
Gefährdungspotenzials biowissenschaftlicher Forschung und zum Umgang mit
potenziell missbrauchsgefährdeten Studien offenbar.
Auch nach der Veröffentlichung ging die Diskussion um den richtigen
Umgang mit ähnlichen Publikationen im Bereich der Lebenswissenschaften
weiter. Insbesondere in den USA wird nun diskutiert, welche Forschung
notwendig ist und welche Strukturen dafür gebraucht werden, um in ähnlichen Fällen
adäquater und schneller entscheiden zu können. In Deutschland werden diese
Diskussionen bisher nur vereinzelt geführt. So beschäftigt sich seit Kurzem
der Deutsche Ethikrat mit dem Thema „Biosicherheit und Forschungsfreiheit“.
Denn auch in Deutschland wird an öffentlich finanzierten
Forschungsinstituten an hochpathogenen Viren und Bakterien geforscht und darüber publiziert.
Aus diesem Grund wird sich der Ausschuss für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestages im November 2012 in
einem Expertengespräch mit den „Dual-Use“-Aspekten in den
Biowissenschaften auseinandersetzen.
1. Mit welcher Summe hat die Bundesregierung – aufgeschlüsselt nach
Ressorts – die Forschung an hochpathogenen Erregern jährlich seit 1999
gefördert?
Die Bundesregierung hat Forschung an hochpathogenen Erregern (BSL-3- und
-4-Erreger) von 1999 bis 2011 mit rund 122,4 Mio. Euro gefördert. Folgende
Übersicht schlüsselt die Forschungsförderung nach Ressorts und Jahren auf (in
Mio. Euro):
Darüber hinaus findet Forschung an hochpathogenen Erregern auch an durch
die Bundesregierung institutionell geförderten Einrichtungen statt.
BMBF BMG BMELV BMVg BMI
1999 1,19 1,47 0,00 0,67 0,00
2000 1,42 1,34 0,00 0,52 0,00
2001 1,09 1,40 0,00 0,78 0,00
2002 2,43 1,90 0,00 0,97 0,00
2003 2,66 2,20 0,00 1,08 0,00
2004 3,27 1,98 0,00 1,05 0,06
2005 4,78 2,35 0,00 1,25 0,06
2006 3,94 2,81 13,40 1,39 0,07
2007 5,29 2,73 5,23 1,24 0,05
2008 6,29 2,57 4,46 0,62 0,00
2009 7,26 1,56 3,64 0,19 0,99
2010 6,61 2,55 1,12 0,13 0,96
2011 5,65 2,67 0,18 0,16 0,01
Gesamtsumme: 51,88 30,27 28,03 10,05 2,20
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/115412. Welche Summe wurde bisher im Forschungsprogramm für die zivile
Sicherheit für den Bereich der Forschung an und mit hochpathogenen
Erregern ausgegeben bzw. zugesagt (bitte nach Projekten auflisten)?
Wie hoch war der finanzielle Anteil der Geistes- und Sozialwissenschaften
(bitte nach Projekten auflisten)?
Im Programm „Forschung für die zivile Sicherheit“ wurden bislang insgesamt
rund 13,0 Mio. Euro an Zuwendungen für Forschungsprojekte im
Zusammenhang mit hochpathogenen Erregern ausgegeben bzw. festgelegt (siehe folgende
Tabelle). In diesem Programm werden derartige Vorhaben nur gefördert, um
sowohl die Bevölkerung als auch Rettungskräfte im Fall eines bioterroristischen
Anschlags oder einer Pandemie auf die besondere Gefahrenlage vorzubereiten
und zu schützen. Der überwiegende Teil der nachfolgend genannten
Forschungsvorhaben beschäftigt sich mit Nachweisverfahren hochpathogener
Erreger. In diesen Forschungsvorhaben werden die Erreger oder Teile der Erreger
benötigt, um Nachweisverfahren zu entwickeln oder zu überprüfen. Direkte
Forschung an den Erregern oder zu deren pathogenen Eigenschaften sind bei diesen
Projekten nicht vorgesehen.
Förderkennzeichen
Bekanntmachung
Akronym Thema Zuwendung in
EUR
13N9520 CBRNE ATLAS Verbundprojekt: Chipbasiertes Detektionssystem für den
Nachweis von Tierseuchen (ATLAS) – Teilvorhaben:
Grundlegende Untersuchung des Lab-on-a-Chip-Systems
zum vor-Ort-Nachweis von Tierseuchen
1 221 000
13N9591 CBRNE BIGRUDI Verbundprojekt: Biologische Gefahrenlagen:
Risikobewertung, ultraschnelle Detektion und Identifizierung von
bioterroristisch relevanten Agenzien (BiGRUDI) –
Teilvorhaben: Schnelle und sensitive Detektion von Filoviren
in Bioterrorverdachtsproben
265 263
13N9592 CBRNE BIGRUDI Verbundprojekt: Biologische Gefahrenlagen:
Risikobewertung, ultraschnelle Detektion und Identifizierung
von bioterroristisch relevanten Agenzien (BiGRUDI) –
Teilvorhaben: Rekombinante Synthese von bakteriellen,
viralen und toxischen Proteinen für die Diagnostik
201 740
13N9593 CBRNE BIGRUDI Verbundprojekt: Biologische Gefahrenlagen:
Risikobewertung, ultraschnelle Detektion und Identifizierung
von bioterroristisch relevanten Agenzien (BiGRUDI) –
Teilvorhaben: Biophysikalische Charakterisierung von
neuen Bindungsmolekülen und Schnelltest (Biohybrider
Bindungstest)
308 335
13N9594 CBRNE BIGRUDI Verbundprojekt: Biologische Gefahrenlagen:
Risikobewertung, ultraschnelle Detektion und Identifizierung
von bioterroristisch relevanten Agenzien (BiGRUDI) –
Teilvorhaben: Generierung von spezifischen IgY
192 972
13N9601 CBRNE BIGRUDI Verbundprojekt: Biologische Gefahrenlagen:
Risikobewertung, ultraschnelle Detektion und Identifizierung
von bioterroristisch relevanten Agenzien (BiGRUDI) –
Teilvorhaben: Generierung und Evaluierung von
Reagenzien zur schnellen und sensitiven Detektion von
hochpathogenen Erregern und Toxinen
4 734 176
13N9679 CBRNE BioProb Verbundprojekt: Vollautomatische Detektion biologischer
Gefahrstoffe mit integrierter Probenreinigung für den vor-
Ort-Einsatz (BioProb) – Teilvorhaben: Grundlegende
Untersuchungen der Anwendungseigenschaften durch
szenarienbasierte Verifizierung
105 800
13N9558 CBRNE ChipFluss-
PCR
Verbundprojekt: Chipbasiertes Durchfluss-PCR-System
für die mobile vollständige Nukleinsäureanalytik von
biologischen Gefahrstoffen (ChipFlussPCR) – Teilvorhaben:
Grundlegende Untersuchungen zur Detektion bakterieller
und viraler biologischer Agenzien mittels Chip-basierter
PCR
408 700
Drucksache 17/11541 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeGeistes- und Sozialwissenschaftler beschäftigen sich im Rahmen der in der
folgenden Tabelle aufgeführten vier Teilvorhaben mit dem Schutz vor
biologischen Gefahren aus gesellschaftlicher Sicht. Diese Vorhaben werden mit einer
Gesamtsumme von rund 2,9 Mio. Euro gefördert.
13N9559 CBRNE ChipFluss-
PCR
Verbundprojekt: Chipbasiertes Durchfluss-PCR-System
für die mobile vollständige Nukleinsäureanalytik von
biologischen Gefahrstoffen (ChipFlussPCR) – Teilvorhaben:
Grundlegende Untersuchungen zum schnellen und
sicheren Erregernachweis für den vor-Ort-Einsatz
388 800
13N9547 CBRNE PathoSafe Verbundprojekt: Raman-Spektroskopie zur Detektion
agroterroristisch relevanter Erreger der Sicherheitsstufe 3
(PathoSafe) – Teilvorhaben: Herstellung standardisierten
Probenmaterials mit Bacillus anthracis, Burkholderia
mallei und Brucella spp.
198 300
13N10114 CBRNE SONDE Verbundprojekt: Szenario-orientierte Notfall Diagnostik
für den Feld Einsatz (SONDE) – Teilprojekt:
Nukleinsäurenachweis
1 541 709
13N10117 CBRNE SONDE Verbundprojekt: Szenario-orientierte Notfall Diagnostik
für den Feld Einsatz (SONDE) – Teilprojekt:
Testevaluation für Endnutzer
1 366 342
13N12223 Frankreich GEFREASE Verbundprojekt: Sicheres Erkennen biologischer
Gefahrstoffe vor Ort (GEFREASE) – Teilvorhaben: Etablierung
eines automatisierten, Antikörper-basierten
Nachweisverfahrens für bioterroristisch relevante Toxine und
Endnutzer-Testung
568 355
13N11378 KMU-
innovativ
AnALyT KMU-Innovativ – Verbundprojekt: Automatisierte vor-Ort
Analytik für die Lebensmittel- und Trinkwassersicherheit
(AnALyT) – Teilvorhaben: Erforschung der Tests für Ziel-
Pathogene
358 722
13N11326 KMU-
innovativ
B-Pathogen-
Panel
KMU-Innovativ – Verbundprojekt: Aufbau eines real-time
PCR basierten Testkits zur Point-of-Care Diagnose
sicherheitsrelevanter Erreger (B-Pathogen-Panel) –
Teilvorhaben: Herstellung von Referenzmaterial und Etablierung
von Techniken zur Probennahme und Detektion
bakterieller Agenzien sowie von Resistenzspektren
313 500
13N11327 KMU-
Innovativ
B-Pathogen-
Panel
KMU-Innovativ – Verbundprojekt: Aufbau eines real-time
PCR basierten Testkits zur Point-of-Care Diagnose
sicherheitsrelevanter Erreger (B-Pathogen-Panel) –
Teilvorhaben: Etablierung eines B-Pathogen-Assays für Coxiella
burnetii und Validierung anhand einer klinischen
Probensammlung
156 710
13N11328 KMU-
Innovativ
B-Pathogen-
Panel
KMU-Innovativ – Verbundprojekt: Aufbau eines real-time
PCR basierten Testkits zur Point-of-Care Diagnose
sicherheitsrelevanter Erreger (B-Pathogen-Panel) –
Teilvorhaben: Etablierung von Real-time PCR basierter Techniken
und Protokolle zur Yersinia pestis Point-of-Care Diagnose
189 332
13N12560 KMU-
Innovativ
VIROSENS KMU-Innovativ – Verbundprojekt: Schnellnachweis von
Virusinfektionen mittels optischer Biosensortechnologie
(VIROSENS) – Teilvorhaben: Etablierung von
molekularbiologischen Methoden für Biosensortechnologie und
Evaluierung der Biosensortechnologie-Plattform
229 530
13N11205
Warenketten
SiLeBAT Verbundprojekt: Sicherstellung der Futter- und
Lebensmittelwarenkette bei bio- und agro-terroristischen (BAT)-
Schadenslagen (SiLeBAT) – Teilvorhaben:
Untersuchungen zum Erregerverhalten und Nachweis von BAT-
Agenzien
297 335
Gesamt: 13 046 621
Förderkennzeichen
Bekanntmachung
Akronym Thema Zuwendung in
EUR
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/115413. Welche Summe wurde bisher im 7. EU-Forschungsrahmenprogramm (2007 –
2013) für die Forschung an und mit hochpathogenen Erregern ausgegeben
bzw. zugesagt (bitte nach Projekten auflisten)?
Wie hoch war der finanzielle Anteil der Geistes- und Sozialwissenschaften
(bitte nach Projekten auflisten)?
Vollständige Informationen, welche Projekte im 7. Europäischen
Forschungsrahmenprogramm Bezug zur Forschung an und mit hochpathogenen Erregern
haben, kann nur die Europäische Kommission geben. Insofern der
Bundesregierung Informationen hierüber zur Verfügung stehen, weisen vermutlich 79
Projekte im 7. Europäischen Forschungsrahmenprogramm Bezüge zur Forschung
an und mit hochpathogenen Erregern auf. Sie finden sich in den Förderlinien
„Europäischer Forschungsrat“ (5 Projekte), „Gesundheit“ (61 Projekte),
„Lebensmittel, Landwirtschaft und Fischerei, Biotechnologie“ (9 Projekte) sowie
„Sicherheitsforschung“ (4 Projekte) des 7. Europäischen
Forschungsrahmenprogramms. Die für diese Projekte ausgegebenen bzw. zugesagten
Fördersummen betragen rund 396,9 Mio. Euro. Aussagen zur Höhe des Förderanteils zur
Forschung an und mit hochpathogenen Erregern innerhalb dieser Projekte
können von der Bundesregierung nicht getroffen werden. Aufgrund der der
Bundesregierung zur Verfügung stehenden Informationen kann eine Aussage, wie hoch
der finanzielle Anteil für die Geistes- und Sozialwissenschaften ist, nicht
getroffen werden.
Es werden derzeit folgende Projekte mit möglichem Bezug zur Forschung an
und mit hochpathogenen Erregern im 7. Europäischen
Forschungsrahmenprogramm gefördert:
Förderkennzeichen
Bekanntmachung
Akronym Thema Zuwendung in
EUR
13N9551 CBRNE PathoSafe Verbundprojekt: Raman-Spektroskopie zur Detektion
agroterroristisch relevanter Erreger der Sicherheitsstufe 3
(PathoSafe) – Teilvorhaben: Ökonomische, soziale und
(völker)rechtliche Aspekte von B-Schutz-Maßnahmen
120 774
13N11207
Warenketten
SiLeBAT Verbundprojekt: Sicherstellung der Futter- und
Lebensmittelwarenkette bei bio- und agro-terroristischen (BAT)-
Schadenslagen (SiLeBAT) – Teilvorhaben: Ökonomische
Bewertung von BAT-Schadenslagen sowie von
Interventionsmaßnahmen
187 830
13N11119
Gesellschaftliche
Dimensionen
SiW Sicherheitskultur im Wandel (SiW) 1 065 855
13N10435
Gesellschaftliche
Dimensionen
Forschungsforum
Forschungsforum Öffentliche Sicherheit 1 540 405
Gesamt: 2 914 864
Förderlinie Projektakronym Titel Fördersumme
in EUR*
Europäischer
Forschungsrat
Bacterial Spores Investigating the Nature of Bacterial Spores 1 630 000
FLUPLAN Novel strategies to combat future influenza
pandemics
2 190 000
PGNFROMSHAPETOVIR The role of peptidoglycan in bacterial cell physiology:
from bacterial shape to host-microbe interactions
1 650 000
Viral host Factors Identification of Host Determinants for Virus Entry
using a Haploid Genetic Approach
1 500 000
VIRNA Cellular biology of virus infection 2 500 000
Drucksache 17/11541 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeGesundheit PROLIFICA Prevention Of Liver Fibrosis And Cancer In Africa 3 000 000
HOMITB Host And Microbial Molecular Dissection Of
Pathogenesis And Immunity In Tuberculosis
2 998 000
TB-VIR Mycobacterium Tuberculosis W-Beijing Genetic
Diversity And Differential Virulence And Host
Immune Responses
2 967 000
StopLATENT-TB Latent Tuberculosis: New Tools For The Detection
And Clearance Of Dormant Mycobacterium
Tuberculosis
2 722 000
THINC Targeting HiV Integration Co-Factors, Targeting
Cellular Proteins During Nuclear Import Or
Integration Of HiV
2 941 000
EuroNeut-41 European Consortium On Neutralizing Antibodies
Using Gp41
11 966 000
PENTA-LABNET Paediatric European Network Treatment Aids
Laboratory Network (Penta Labnet)
1 000 000
HIV ACE Targeting Assembly Of Infectious HiV Particles 3 000 000
IMECS Identification Of Mechanisms Correlating With
Susceptibility For Avian Influenza
2 797 000
iNEF Inhibiting Nef: A Novel Drug Target For HiV-Host
Interactions
2 471 000
CATAFLU.OR Organocatalytic Approaches Towards Easy
Sinthesized, Economical And High Yelding Tamiflu
Derivatives
2 300 000
NGIN Next Generation HiV-1 Immunogens Inducing
Broadly Reactive Neutralising Antibodies
7 535 000
TB-EURO-GEN Genetic Analysis Of The Host-Pathogen Interaction
In Tuberculosis
2 839 000
RANGER Rapid, Robust & Scaleable Platform Technology For
Fully Automated Reference Laboratory Grade
Polymerase Chain Reaction (Pcr) Based Diagnostics
Regardless Of Global Setting
2 982 000
FLUMODCONT Modelling The Spread Of Pandemic Influenza And
Strategies For Its Containment And Mitigation.
2 241 000
RNAFLU Effect Of Natural Viral Rna Sequence Variation On
Influenza Virus Rna Function
1 263 000
FLUINHIBIT Small Molecule Inhibitors Of The Trimeric Influenza
Virus Polymerase Complex
1 484 000
FAST-XDR-DETECT Development Of A Two-Approach Plate System For
The Fast And Simultaneous Detection Of Mdr And
Xdr M. Tuberculosis
2 696 000
NOVSEC-TB Novel Secretion Systems Of Mycobacterium
Tuberculosis And Their Role In Host-Pathogen Interaction
2 822 000
PORTFASTFLU Portable Automated Test For Fast Detection And
Surveillance Of Influenza
2 966 000
Fluarray Development And Validation Of A Microarray Based
Automated Diagnostic System For The Detection Of
Influenza Virus Types And Subtypes At Point-Of-
Care
2 776 000
FluDrugStrategy Combatting Influenza Using A Novel Drug Strategy 1 499 000
NASPANVAC Nasal Pandemic Influenza Vaccine 4 070 000
TM-REST A New Platform For Fast Molecular Detection Of
Mdr And Xdr Resistant Strains Of M. Tuberculosis
And Of Drug Resistant Malaria
2 983 000
NATT New Approaches To Target Tuberculosis 2 994 000
CHAIN Collaborative HiV And Anti-HiV Drug Resistance
Network
10 000 000
Förderlinie Projektakronym Titel Fördersumme
in EUR*
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/11541Gesundheit PHAGOSYS Systems Biology Of Phagosome Formation And
Maturation – Modulation By Intracellular Pathogens
2 990 000
EMPERIE European Management Platform For Emerging And
Re-Emerging Infectious Disease Entities
11 910 000
BuruliVac Identification And Development Of Vaccine
Candidates For Buruli Ulcer Disease
4 600 000
IDEA African-European Research Initiative On Co-
Infections Of Poverty Related And Neglected Infection
Diseases
10 300 000
NEWTBVAC Discovery And Preclinical Development Of New
Generation Tuberculosis Vaccines
11 997 000
CUT'HIVAC Cutaneous And Mucosal HiV Vaccination 11 929 000
SysteMTb Systems Biology Of Mycobacterium Tuberculosis 10 063 000
CCH Fever Crimean Congo Hemorrhagic Fever; Modern
Approaches To Diagnostics, Surveillance, Prevention,
Therapy And Preparedness.
3 000 000
PATHOSYS New Algorithms For Host Pathogen Systems Biology 2 969 000
SILVER Small-Molecule Inhibitor Leads Versus Emerging
And Neglected Rna Viruses
12 000 000
EuroCoord European Network Of HiV/Aids Cohort Studies To
Coordinate At European And International Level
Clinical Research On HiV/Aids
12 000 000
HepaCute Host And Viral Factors In Acute Hepatitis C 3 000 000
MM4TB More Medicines For Tuberculosis 11 873 000
ICRES Integration Of Chikungunya Research 3 000 000
SPHINX Spontaneous Clearance In Patients Acutely Infected
With Hcv – Immune Profiling, Novel Biomarkers
And X-Omics Approaches
2 990 000
STOPENTERICS Vaccination Against Shigella And Etec: Novel
Antigens, Novel Approaches
11 461 000
IDAMS International Research Consortium On Dengue Risk
Assessment, Management, And Surveillance
6 000 000
DENFREE Dengue Research Framework For Resisting
Epidemics In Europe
6 000 000
StopDengue Innovative Tools And Strategies For Surveillance And
Control Of Dengue
5 606 000
PREDEMICS Preparedness, Prediction And Prevention Of
Emerging Zoonotic Viruses With Pandemic Potential Using
Multidisciplinary Approaches
11 758 000
ANTIGONE Anticipating The Global Onset Of Novel Epidemics 11 998 000
EUCLIDS The Genetic Basis Of Meningococcal And Other Life
Threatening Bacterial Infections Of Childhood
11 989 000
HIVINNOV Generation Of A New Class Of Antiretrovirals
Targeting Hiv-Cellular Cofactors Interactions
6 000 000
TANDEM Concurrent Tuberculosis And Diabetes Mellitus;
Unraveling The Causal Link, And Improving Care
5 998 000
MOTIF Microbicide Optimization Through Innovative
Formulation For Vaginal And Rectal Delivery
5 819 000
COBRA Co-Morbidity In Relation To Aids 5 999 000
PathCO Pathogen Coinfection: Hiv, Tuberculosis, Malaria
And Hepatitis C Virus
5 910 000
HepaMAb Human Monoclonal Antibody Therapy To Prevent
Hepatitis C Virus Reinfection Of Liver Transplants:
Advancing Lead Monoclonal Antibodies Into Clinical
Trial
5 989 000
Förderlinie Projektakronym Titel Fördersumme
in EUR*
Drucksache 17/11541 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode* Summen auf 1 000 Euro gerundet.
4. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der
Hochsicherheitslabore (BL-3 und BL-4) seit 1999 in Deutschland entwickelt
(bitte Anzahl der Labore nach BL-3 und BL-4 pro Jahr bis heute angeben)?
5. Welche Hochsicherheitslabore der Stufen BL-3 und BL-4 existieren nach
Kenntnis der Bundesregierung aktuell in Deutschland (bitte nach Orten und
Gesundheit PEACHI Prevention Of Hepatitis C Virus (Hcv) And Hiv-1
Co-Infections Through Induction Of Potent T Cell
Responses Using Prime-Boost Viral Vector Vaccine
Regimens
4 389 000
HIT HIDDEN HIV Paving The Way Toward Hiv Eradication/Control 5 030 000
AIM-HIV Hydroxitirosol, A New Generation Of Microbicides
Targeting Hiv Through Antiviral And Anti-
Inflammatory Pathways
1 827 000
Preventlt Assured Point-Of-Care Device For Syphilis And HiV
In Pregnant Women And New Born
2 097 000
FLU-PHARM New Drugs Targeting Influenza Virus Polymerase 5 999 000
ANTIFLU Innovative Anti-Influenza Drugs Excluding Viral
Escape
6 000 000
FLUCURE Development Of Novel Antiviral Drugs Against
Influenza
5 983 000
Lebensmittel,
Landwirtschaft
und Fischerei, und
Biotechnologie
FLUPIG Pathogenesis And Transmission Of Influenza Virus In
Pigs
4 854 000
ESNIP 3 European Surveillance Network For Influenza In
Pigs 3
1 000 000
ARBO-ZOONET International Network For Capacity Building For The
Control Of Emerging Viral Vector Borne Zoonotic
Diseases
998 000
TB-STEP Strategies For The Eradication Of Bovine
Tuberculosis
2 895 000
ICONZ Integrated Control Of Neglected Zoonoses:
Improving Human Health And Animal Production Through
Scientific Innovation And Public Engagement
5 995 000
PRIORITY Protecting The Food Chain From Prions: Shaping
European Priorities Through Basic And Applied
Research
6 000 000
QSAFFE Quality And Safety Of Feeds And Food For Europe 2 989 000
STARTEC Support Tools To Ensure Safe, Tasty And Nutritous
Advanced Ready-To-Eat Foods For Healthy And
Vulnerable Consumers
2 946 000
BIOFECTOR Resource Preservation By Application Of
Bioeffectors In European Crop Production
6 000 000
Sicherheitsforschung
BIO-PROTECT Ionisation-based detector of airborne bio-agents,
viruses and toxins for fast-alert and identification
3 100 000
MULTISENSE CHIP The lab-free CBRN detection device for the
identification of biological pathogens on nucleic acid and
immunological level as lab-on-a-chip system applying
multisensor technologies
6 600 000
TWOBIAS Two stage rapid biological surveillance and alarm
system for airborne threats
3 600 000
PLANTFOODSEC Plant and Food BioSecurity 4 600 000
Förderlinie Projektakronym Titel Fördersumme
in EUR*
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/11541Datum der ersten Arbeitsaufnahme/Eröffnung sowie Jahren der letzten
umfassenden Renovierung und Trägern der Einrichtung auflisten)?
Zu Laboratorien der Sicherheits-/Schutzstufe 4 liegen der Bundesregierung
folgende Erkenntnisse vor:
Die Zahl der Hochsicherheitslabore hat sich in Deutschland seit 1999 nicht
verändert. In der Errichtung befindlich sind ein S4-Labor beim Friedrich-Loeffler-
Institut auf der Insel Riems und eines beim Robert Koch-Institut (RKI).
Da Labore der Sicherheitsstufe 3 nicht bundesweit erfasst werden, kann hier
keine Angabe gemacht werden.
6. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der
Hochsicherheitslabore (BL-4) bzw. vergleichbarer Labore nach 2001 in Europa,
den USA und Russland verändert?
Der Begriff „Hochsicherheitslabor“ ist nicht global definiert; es gibt keine
Einrichtung, die Labore, die erhöhte Sicherheitsanforderungen erfüllen, erfasst.
Deshalb können je nach verwendeter Quelle Unterschiede in der Anzahl der
BL4-Labore entstehen. Auch internationale Bemühungen, wie das ERINHA-
Projekt (European Research Infrastructure on Highly Pathogenic Agents),
müssen kein vollständiges Bild ergeben, da nur freiwillige Partner teilnehmen.
In der Europäischen Union waren laut einer Veröffentlichung in der
Fachzeitschrift Nature im Jahr 2009 sechs BL4-Labore in Betrieb, acht weitere BL4-
Labore waren zum damaligen Zeitpunkt im Bau oder in Planung. In Tschechien
gibt es ein Hospital, in dem Patienten, die möglicherweise mit Erregern der
Risikogruppen 3 oder 4 infiziert sind, betreut werden können und das
labordiagnostische Möglichkeiten in diesem Bereich vorhält.
Gemäß einer Studie des United States Government Accountability Office
(GAO) vom September 2009 gab es in den USA bis zum Jahr 2000 insgesamt
fünf Einrichtungen mit BL4-Laboren, weitere BL4-Labore waren zum
Zeitpunkt der Erstellung der Studie in Planung oder Bau. Wenn alle diese Labore in
Betrieb gegangen sein werden, wird die Zahl der BL4-Labore in den USA auf
13 steigen.
In Russland gibt es nach aktuellem Wissenstand nur ein Hochsicherheitslabor,
das der Stufe 4 in Deutschland entsprechen würde.
7. Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung 1999 und
2011 an hochpathogenen Erregern/bioterroristisch relevanten Erregern in
Deutschland gearbeitet (ohne Diagnostik)?
Personen, die mit relevanten Erregern arbeiten, werden nicht gesondert und
bundesweit erfasst, daher ist die Angabe einer Personenzahl nicht möglich.
8. Welche Zugangsbeschränkungen gibt es für BL-3- bzw. BL-4-Labore in
Deutschland?
Zugangsvoraussetzungen unter Aspekten des Sabotageschutzes ergeben sich in
Bundeseinrichtungen für solche Labore, die sicherheitsempfindliche Stellen in
einer lebenswichtigen Einrichtung im Sinne des Sicherheitsüberprüfungsgeset-
Ort Eröffnung Letzte umfassende Renovierung Träger der Einrichtung
Marburg 1985 2007 (Neubau) Philipps-Universität
Hamburg 1982 2009 (Neubau) Bernhard-Nocht-Institut
Drucksache 17/11541 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodezes in Verbindung mit der Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung
sind. Darüber hinaus werden in der Biostoffverordnung und in der Gentechnik-
Sicherheitsverordnung spezielle Anforderungen gestellt.
Biostoffverordnung: Der Zugang zu Laboratorien der Schutzstufe 3 und 4 (BL 3
und 4) ist auf Beschäftigte zu beschränken, die vom Arbeitgeber hierfür
ausdrücklich benannt wurden und (Anhang II Nummer 3) die über die
erforderlichen Qualifikationen verfügen (§ 10 Absatz 5).
Gentechnik-Sicherheitsverordnung: Ab der Stufe 3 ist der Zutritt zum Labor auf
die Personen zu beschränken, deren Anwesenheit zur Durchführung der
Versuche erforderlich ist und die zum Eintritt befugt sind. Der Projektleiter ist
verantwortlich für die Bestimmung der zutrittsberechtigten Personen (Anhang III, A).
9. Wie werden Personen überprüft, die einen Zugang zu einem BL-4-Labor
erhalten sollen, werden diese Überprüfungen nach einer gewissen Zeit
wiederholt, und unter welchen Umständen verliert man die
Zugangsberechtigung wieder?
Für Personen mit Zugang zu einer sicherheitsempfindlichen Stelle ist eine
erweiterte Sicherheitsüberprüfung aus Gründen des Sabotageschutzes gemäß § 9
Absatz 1 Nummer 3 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes vorgeschrieben. Die
Sicherheitserklärung, die dieser Sicherheitsüberprüfung zugrunde liegt, muss
der Betroffene in der Regel alle fünf Jahre aktualisieren. Sofern nach Abschluss
der Sicherheitsüberprüfung sicherheitserhebliche Erkenntnisse anfallen, die ein
Sicherheitsrisiko begründen, ist der weitere Zugang zu einer
sicherheitsempfindlichen Stelle unzulässig. Dieses gilt aber nur für Bundeseinrichtungen.
Davon abgesehen steht es Betreibern frei, als Voraussetzung für den Zugang z. B.
aktuelle Führungszeugnisse nach dem Bundeszentralregistergesetz (BZRG) zu
verlangen.
10. Welche Gremien entscheiden in Deutschland über die Publikation einer
Studie mit „Dual-Use“-Aspekten?
Siehe Antwort zu Frage 12.
11. Welche Unfälle hat es nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2001 in
deutschen BL-3- und BL-4-Laboren gegeben (bitte Datum, Ort, Anzahl
der Betroffenen, involviertes Agens auflisten)?
Es gibt kein bundesweit einheitliches Meldesystem zur Erfassung von Unfällen.
Die Meldungen erfolgen an die örtlichen Behörden. Bei gentechnischen
Arbeiten unterrichten diese Behörden ihrerseits die zuständige Bundesoberbehörde
über relevante Erkenntnisse und Vorkommnisse (§ 28 Gentechnikgesetz –
GenTG).
Darüber hinaus werden Arbeitsunfälle, die zu einer Arbeitsunfähigkeit von
mehr als drei Tagen führen, dem zuständigen Unfallversicherungsträger
gemeldet. Nach Auskunft der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung ist eine
Auswertung dieser Unfallstatistik entsprechend Frage 11 aber nicht möglich, da
weder eine Differenzierung der verursachenden Krankheitserreger noch die der
Arbeitsumgebung erfolgt.
Gemäß § 28 GenTG sind seit dem Jahr 2001 dem RKI bzw. dem Bundesamt für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) folgende sicherheitsrele-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/11541vante Erkenntnisse in gentechnischen Anlagen der Sicherheitsstufen 3 und 4
gemeldet worden:
Darüber hinaus ist ein Unfall am Bernhard-Nocht-Institut, Hamburg, 2009
bekannt, bei dem sich eine Mitarbeiterin im Labor verletzt hat. In der Folge war
die Möglichkeit einer Ebola-Infektion gegeben, was jedoch nicht der Fall war.
Aufgrund der sofortigen Reaktion vor Ort wäre auch im Fall einer Infektion zu
keiner Zeit eine Gefährdung Dritter gegeben gewesen.
Nr. Datum Meldende Stelle Grund der Meldung
1 18.10.2001 Bezirksregierung Braunschweig Wasserschaden in einer S3-Anlage (SIV), Deutsches
Primatenzentrum GmbH
2 31.01.2002 Landesamt für Arbeitsschutz,
Gesundheitsschutz und technische Sicherheit
Berlin
Stich mit einer Kanüle, S3-Anlage (HIV), MPI für
Infektionsbiologie
3 01.12.2003 Ministerium für Umwelt, Natur und
Forsten des Landes Schleswig-
Holstein
Mausbiss in einer S3-Anlage (M. tubercolosis, Stamm:
H37rv), Forschungszentrum Borstel
4 25.02.2004 Landesamt für Arbeitsschutz,
Gesundheitsschutz und technische Sicherheit
Berlin
Haarriss in Rollerflaschen, S3-Anlage (M. tuberculosis
H37Rv)
5 09.03.2004 Ministerium für Umwelt, Natur und
Forsten des Landes Schleswig-
Holstein
Stichverletzung, S3-Anlage (M. tuberculosis)
6 02.06.2004 Ministerium für Umwelt, Natur und
Forsten des Landes Schleswig-
Holstein
Platzwunde in einer S3-Anlage, Forschungszentrum Borstel
7 28.09.2004 Ministerium für Umwelt, Natur und
Forsten des Landes Schleswig-
Holstein
Bruch eines Behälters mit Organen von Mäusen die mit
Mycobacterium tuberculosos (kein GVO) infiziert waren in
einer S3-Anlage, Forschungszentrum Borstel
8 27.03.2006 Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig Unbeabsichtigte Infektion von Affen mit Affenpocken,
S3-Anlage (MPV), Deutsches Primatenzentrum
9 24.04.2006 Regierungspräsidium Gießen Defekte Abluftfiltration bei Autoklaven, S3-Anlage
(Prionen)
10 05.04.2006 Regierungspräsidium Gießen Hand von Affen blutig gekratzt, S3-Anlage (HIV/SIV)
11 28.03.2007 Regierungspräsidium Tübingen Betriebsstörung des Autoklaven, S3-Anlage (HCV),
12 04.03.2008 Regierungspräsidium Gießen Stirn von Affen blutig gekratzt, S3-Anlage (HIV/SIV)
13 04.04.2008 Regierungspräsidium Gießen Defektes Abluftfiltergehäuse, S3-Anlage
14 24.04.2008 Regierungspräsidium Gießen Defekte Pumpen einer thermischen Inaktivierungsanlage,
S4-Anlage
Beschädigung eines Schutzhandschuhs eines
Vollschutzanzuges, S4-Anlage
15 10.07.2008 Landesamt für Gesundheit und
Soziales Berlin
Überdruck in S3-Anlage, RKI
16 02.09.2008 Ministerium für Umwelt, Natur und
Forsten des Landes Schleswig-
Holstein
Stich mit Injektionsnadel, S3-Anlage (M. tuberculosis
H37Rv), Forschungszentrum Borstel
17 19.08.2009 Regierungspräsidium Gießen Riss in Vollschutzanzug, S4-Anlage (Marburg-Virus)
18 06.07.2011 Ministerium für Umwelt, Natur und
Forsten des Landes Schleswig-
Holstein
Defektes Aerosolgerät, S3-Anlage (M. tuberculosis),
Forschungszentrum Borstel
19 10.10.2011 Ministerium für Umwelt, Natur und
Forsten des Landes Schleswig-
Holstein
Betreten S3-Anlage ohne FFP3-Atemschutzmaske
(M. tuberculosis), Forschungszentrum Borstel
20 13.12.2011 Ministerium für Umwelt, Natur und
Forsten des Landes Schleswig-
Holstein
Schnittverletzung, S3-Anlage (M. tuberculosis, L.
pneumoniae und T. cruzi), Forschungszentrum Borstel
Drucksache 17/11541 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode12. Nach welchen Kriterien wird in Deutschland über die Veröffentlichung
einer Studie mit „Dual-Use“-Aspekten“ entschieden?
Für die Inhalte der Publikation einer wissenschaftlichen Studie sind
grundsätzlich die beteiligten Forscher/-innen verantwortlich, ggf. im Rahmen einer
wissenschaftlichen Ausbildung auch die jeweiligen Betreuer/-innen. Die
Wissenschaftler/innen sind verpflichtet, die gesetzlichen Regelungen einzuhalten,
siehe hierzu die Antwort zu Frage 13. In Bezug auf die dort genannten
Regelungen entscheiden die jeweils zuständigen Stellen über die Veröffentlichung einer
Studie.
Unabhängig davon haben sich eine Reihe wissenschaftlicher Fachzeitschriften
freiwillig dazu verpflichtet, bei der Entscheidung über die Publikation einer
Studie auch Sicherheitsaspekte zu berücksichtigen (
www.pnas.org/content/100/
4/1464.full.pdf+html).
13. Welchen Publikationsbeschränkungen unterliegen Biowissenschaftler, die
sich an Forschungsprogrammen des Bundesministeriums für Bildung und
Forschung beteiligen?
Grundsätzlich gelten bei der Projektförderung des Bundesministeriums für
Bildung und Forschung im Bereich der Biowissenschaften die allgemeinen
Grundsätze und Verwertungsregelungen. Im Einzelfall können mit dem
Zuwendungsbescheid jeweils auch abweichende, spezifische Regelungen getroffen werden.
Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sind verpflichtet, die geltenden
nationalen, EU-rechtlichen bzw. internationalen Rechtsnormen zu beachten.
Beschränkungen für Veröffentlichungen können sich im Einzelfall
insbesondere aus den Regelungen des Kriegswaffenkontrollgesetzes (KrWaffKontrG)
und in Bezug auf den Außenwirtschaftsverkehr aus der EG-Verordnung
Nr. 428/2009 (sogenannte EG Dual-Use-VO), dem Außenwirtschaftsgesetz und
der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Außenwirtschaftsverordnung (AWV)
ergeben.
14. Welche Fragen sollten nach Auffassung der Bundesregierung im Bereich
der Forschung an hochpathogenen biologischen Erregern prioritär
bearbeitet werden?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass Forschungsbereiche prioritär
bearbeitet werden sollten, die ein besseres Verständnis der Verbreitung und
Pathogenität von Erregern ermöglichen und damit potenziell einen Beitrag zu einer
Verbesserung von Prävention, Diagnose und Therapie leisten können. Hierzu
zählen insbesondere Fragen zu Übertragungsmechanismen, Wirtsspektrum und
Reservoir, Pathogenitätsmechanismen, Resistenzmechanismen, Therapie und
Prophylaxe, Desinfektion und Dekontamination sowie Verbreitung und
molekularer Epidemiologie.
15. Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung aus der Debatte über die
Publikation der H5N1-Studien bereits gezogen, und welche
Konsequenzen plant die Bundesregierung noch in dieser Legislaturperiode zu
ziehen?
Vor dem Hintergrund der Diskussionen um die Publikation der H5N1-Studien
hat die Bundesregierung mit Schreiben vom 19. Juli 2012 den Deutschen
Ethikrat beauftragt, eine Stellungnahme zum Thema „Biosicherheit und
Forschungsfreiheit – Forschungsförderung und Umgang mit Forschungsergebnis-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/11541sen“ anzufertigen. Deutschland verfügt im Hinblick auf den Umgang mit
biologischen Erregern über einen umfangreichen Rechtsrahmen. Die
Stellungnahme des Deutschen Ethikrats soll insbesondere auf die Frage eingehen, ob die
bestehenden Verhaltenskodizes von Wissenschaft und Wirtschaft geeignet und
ausreichend sind und ob sie eine hinreichende Grundlage für die
Forschungsförderung bzw. den Umgang mit entsprechenden Forschungsergebnissen
darstellen und ggf. Weiterentwicklungsbedarf aufzeigen.
16. Wie beurteilt die Bundesregierung die Effizienz von Verhaltenskodizes
für die Forschung an biologischen Erregern, und sind der
Bundesregierung Fälle bekannt, bei denen Forscherinnen/Forscher gegen
Verhaltenskodizes zur Forschung an biologischen Erregern verstoßen haben?
Deutschland verfügt im Hinblick auf den Umgang mit biologischen Erregern
über einen umfangreichen Rechtsrahmen, der international durchaus als
beispielhaft angesehen werden kann. Die Selbstverpflichtungen von Wissenschaft,
Industrie und Verbänden in Form von Verhaltenskodizes erhöhen zusätzlich das
Problembewusstsein der Akteure für die Dual-Use-Problematik.
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu Verstößen gegen
Verhaltenskodizes zur Forschung an biologischen Erregern vor. Darüber hinaus wird auf
die Antwort zu Frage 15 hingewiesen.
17. Welche Maßnahmen fördert die Bundesregierung, um die Sensibilität von
angehenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern für die „Dual-
Use“- Problematik zu erhöhen (etwa im Hinblick auf die Voraussetzungen
für einen Zugang zu einem BL-3- oder BL-4-Labor)?
Es ist aus Sicht der Bundesregierung ein wichtiges Anliegen, das
Problembewusstsein von angehenden Wissenschaftlern/-innen zu erhöhen. Die
Selbstverpflichtungen von Wissenschaft, Industrie und Verbänden in Form von
Verhaltenskodizes haben hierzu einen wichtigen Beitrag geleistet. Darüber hinaus ist
zu prüfen, ob weiterreichende Kenntnisse zur Erhöhung der Sensibilität für
sicherheitsrelevante Forschungen im Rahmen der akademischen Ausbildung
vermittelt bzw. in der wissenschaftlichen Praxis umgesetzt werden können.
Am Robert Koch-Institut (RKI) werden zum Beispiel zurzeit ein E-Learning
Tool und ein Ausbildungskonzept zur Erkennung von und zum Umgang mit
Forschung mit Dual-Use-Potential für die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter des Instituts entwickelt. Darüber hinaus gibt es umfangreiche
Informationen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bezüglich
des Umgangs mit Dual-Use-Gütern, die auch Fragen in Zusammenhang mit
Technologietransfer beinhalten, z.B. das Merkblatt „Technologietransfer und
Non-Proliferation, Leitfaden für Industrie und Wissenschaft“.
18. In welchen internationalen Gremien ist nach Kenntnis der
Bundesregierung die „Dual-Use“-Problematik im Zusammenhang mit der
Veröffentlichung der H5N1-Papiere diskutiert worden, bzw. ist eine solche
Diskussion geplant, und welche Position hat bzw. wird Deutschland dabei
vertreten?
Die verschiedenen Aspekte und Fragestellungen zu den Forschungsarbeiten mit
dem hochpathogenen aviären Influenza-Virus H5N1 („Vogelgrippe“-Virus), die
seit Herbst 2011 Gegenstand von Medienberichterstattungen waren, sind am
16. und 17. Februar 2012 Thema einer Expertentagung gewesen, die die
Weltgesundheitsorganisation (WHO) einberufen hatte. Es ist geplant, Anfang 2013
Drucksache 17/11541 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeein von der WHO organisiertes Treffen durchzuführen, bei dem die Problematik
weiter erörtert werden soll.
Die Global Health Security Initiative (GHSI), eine Initiative der
Gesundheitsminister der G7-Staaten und Mexikos und mit Beteiligung der WHO und der
Europäischen Kommission, prüft die Möglichkeiten, sich des Themas im
Rahmen ihres Mandats anzunehmen.
Beim diesjährigen Jahrestreffen der Australischen Gruppe (AG) in Paris vom
11. bis 15. Juni 2012 gab es eine Präsentation der Delegation der Niederlande zu
der in der Anfrage angesprochenen Publikation. Die AG ist das internationale
Exportkontrollregime im Bereich Bio-/Chemiewaffen. In ihren Kontrolllisten
ist das betreffende Virus aufgeführt. Die Präsentation erfolgte im
Expertentreffen NETTEM (New and Evolving Technology Technical Expert Meeting) der
AG. Dieses Gremium befasst sich in grundsätzlicher Form mit wechselnden
Schwerpunktthemen. Die Diskussion in der AG führte bislang nicht zu
Änderungen der Exportkontrollen für solche Technologie. Auch stehen keine
entsprechenden Vorschläge zur Diskussion.
Das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von
Krankheiten (ECDC) hat eine entsprechende Risikoanalyse durchgeführt. Die Royal
Society (Großbritannien) hat ein international besuchtes Treffen organisiert, bei
dem Ron Fouchier und Yoshihiro Kawaoka (die Autoren der o. g. H5N1-
Studien) ihre Studien präsentiert haben. Insgesamt haben Wissenschaftler die
Diskussion ausführlich in wissenschaftlichen Journalen geführt.
Im Rahmen des Expertentreffens zum Übereinkommen über das Verbot der
Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer)
Waffen und von Toxinwaffen sowie die Vernichtung solcher Waffen (B-Waffen-
Übereinkommen) vom 16. bis 20. Juli 2012 wurden insbesondere auch Aspekte
eines Missbrauchs solcher Forschungsergebnisse diskutiert.
Die Bundesregierung begrüßt ausdrücklich die Befassung der relevanten
internationalen Gremien mit dieser Thematik und die entsprechenden Aktivitäten
der relevanten internationalen Organisationen, insbesondere der WHO
19. Welche Eigenschutzmaßnahmen vor biologischen Erregern stehen nach
Kenntnis der Bundesregierung Rettungskräften in Deutschland zur
Verfügung, und geht die Bundesregierung davon aus, dass die lokalen
Rettungskräfte darüber informiert sind, dass in ihrem jeweiligen
Zuständigkeitsbereich Forschungen etwa in einem BL-3- oder BL-4-Labor
stattfinden?
Maßnahmen zum Schutz von Personen, die aufgrund ihrer beruflichen
Tätigkeiten mit Krankheitserregern in Kontakt kommen können, werden in der
Biostoffverordnung und dem darauf beruhenden technischen Regelwerk festgelegt.
Die Biostoffverordnung schreibt dabei u. a. vor, dass bei Bedarf persönliche
Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen ist und die Beschäftigten regelmäßig
über die Gefährdung und die einzuhaltenden Schutzmaßnahmen zu unterweisen
sind. Darüber hinaus müssen diese Personen eingewiesen und fachkundig sein.
Neben diesen grundlegenden Arbeitsschutzmaßnahmen bestehen zusätzlich
spezielle Regelungen für den Fall einer biologischen Gefahrenlage.
Der Vollzug des Arbeitsschutzes sowie der Katastrophenschutz und die
allgemeine Gefahrenabwehr liegen in der Zuständigkeit der Länder bzw. der lokalen
Behörden. Der Bund ist ausschließlich für den Schutz der Bevölkerung
(Zivilschutz) in einem Spannungs- oder Verteidigungsfall zuständig. Im Rahmen
dieser Zuständigkeit ergänzt er den Katastrophenschutz der Länder mit
Ausstattung und Ausbildung. Für die Bewältigung eines Massenanfalls Verletzter oder
Erkrankter baut der Bund eine Medizinische Task Force (MTF) mit 61 Stand-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/11541orten in Deutschland auf. Bezogen auf B-Lagen ist für die Einsatzkräfte der
MTF bei den Teileinheiten Behandlung und Patiententransport ein
Infektionsschutzset einschließlich einer FFP3-Atemschutzmaske vorhanden.
Darüber hinaus hält der Bund für alle Helferinnen und Helfer von
bundeseigenen Fahrzeugen, die im Rahmen des ergänzenden Katastrophenschutzes zur
Verfügung gestellt werden, Atem- und Körperschutzausstattung (Persönliche
CBRN-Schutzausstattung) vor. Dazu gehört eine Atemschutzmaske nach der
Europäischen Norm EN 136 Klasse 3 mit einem ABEK2 HgP3-Filter (nach
EN 141), die Schutz vor B-Agenzien bietet, sowie ein flüssigkeitsdichter
Schutzanzug Typ 3 (EN 943), der Schutz vor Kontamination mit B-Agenzien
bietet. Unter CBRN-Gefahren versteht man chemische (C), biologische (B),
radiologische (R) und nukleare (N) Gefahren.
Die Helferinnen und Helfer von bundeseigenen Katastrophenschutzfahrzeugen
werden für die Einsätze in CBRN-Lagen mit der Allgemeinen Zivilschutz- und
CBRN-Grundausbildung durch den Bund geschult.
Nach den hier vorliegenden Informationen sind die Rettungskräfte der täglichen
Gefahrenabwehr in der Regel mit Infektionsschutzsets ausgerüstet.
Es ist davon auszugehen, dass lokale Rettungskräfte darüber informiert sind, ob
in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich Forschungen in einem BL-3- oder
BL-4-Labor stattfinden.
In den jeweiligen Landesbauordnungen ist geregelt, ob bzw. wie die
Feuerwehren bei der Erteilung der Genehmigung von Gefahrstoffbetrieben, zu denen
auch biologische Labore zählen, einzubinden sind. Darüber hinaus müssen
Anlagen, Räume und Transportbehälter in denen sich B-Gefahrstoffe befinden
oder die mit solchen Stoffen kontaminiert sind, entsprechend den gesetzlichen
Vorschriften durch ein Sicherheitszeichen mit Zusatz „Biogefährdung“
gekennzeichnet sein. Eine Kennzeichnung mit dem Warnzeichen Biogefährdung ist an
Bereichen der Sicherheits-/Schutzstufe 3 und 4 immer vorhanden (BioStoffV).
20. Welchen Wissensstand hat nach Einschätzung der Bundesregierung die
deutsche Bevölkerung zu möglichen Gefahren im Bereich der
biologischen Erreger?
Hat die Bundesregierung Maßnahmen implementiert, um im Notfall die
Bevölkerung sachkundig und umfassend informieren zu können, bzw.
sind solche Maßnahmen geplant?
Erhebungen über den Wissensstand der deutschen Bevölkerung zu möglichen
Gefahren im Bereich der biologischen Erreger liegen nicht vor.
Der Bund stellt bereits jetzt umfangreiche Informationen für die Bürgerinnen
und Bürger in Deutschland bereit. Einer weiteren Verbesserung der
Risikokommunikation mit der Bevölkerung wird große Bedeutung beigemessen. U. a. in
Verbindung mit der Umsetzung der Ergebnisse von Risikoanalysen, die
biologische Gefahren mit umfassen, wird die Risikokommunikation kontinuierlich
weiterentwickelt.
Ein umfangreiches Informationsangebot für B-Gefahren halten das Bundesamt
für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) und das Robert Koch-
Institut (RKI) vor.
Beim BBK stehen folgende Informationsquellen zur Verfügung:
– Homepage BBK mit umfassenden Informationen im Bereich CBRN,
– Website
www.denis.bund.de mit weiterführenden Linkangeboten,
Drucksache 17/11541 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode– Flyer in der Reihe „Vorsorge und Selbsthilfe“ zum Umgang mit CBRN-
Gefahren zur direkten Abfrage der Bürgerinnen und Bürger und über
Multiplikatoren (Kommunen),
– Broschüre „Für den Notfall vorgesorgt“ mit Hinweisen auf das richtige
Verhalten im CBRN-Gefahrenfall,
– Beteiligung an „D 115“ mit Bürgerinformationen und Hinweisen zum
richtigen Verhalten im CBRN-Gefahrenfall.
Auf den Internetseiten des RKI und in seinen Publikationen sind vielfältige
Informationen verfügbar. Zur Information über die Pocken sind z. B. Materialien
in zehn verschiedenen Sprachen erstellt und an die Bundesländer verteilt
worden. Um im Krisenfall eine sachkundige, umfassende, schnelle und
zielgerichtete Information der Bevölkerung leisten zu können, stehen das RKI und die
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung in engem Austausch.
Für den Ereignisfall unterhält das BBK im Auftrag des Bundesministeriums des
Innern (BMI) ein satellitengestütztes Warnsystem (SatWaS), mit dem in
Sekundenschnelle Warnmeldungen mit ersten Verhaltenshinweisen an die
Bevölkerung gesteuert werden können. Derzeit sind 140 Medienbetreiber angeschlossen
(überwiegend TV und Radio, vereinzelt auch andere Medien wie Internet,
Paging sowie die Zug- und Bahnhofsdurchsagen der Deutschen Bahn AG). Das
System wird gerade als gemeinsames Projekt von Bund und Ländern zu einem
modularen Warnsystem (MoWaS) ausgebaut, an das diverse zusätzliche
Warnmittel wie Sirenen, Rauchwarnmelder und Mobiltelefone angeschlossen werden
können.
Außerdem kann das BBK im Bedarfsfall ein Bürgertelefon schalten,
Gefahrenmeldungen und Hinweise zum richtigen Verhalten über seine Homepage
ausgeben und auch über die Multiplikatoren in den Medien Informationen und
Verhaltenshinweise verbreiten.
Zudem steht das Call-Center des Bundesministeriums für Gesundheit im
Krisenfall für Fragen der Bevölkerung zur Verfügung. Die Mitarbeiter und
Mitarbeiterinnen werden vom RKI jeweils aktuell geschult und in täglichen
Telefonkonferenzen und E-Mails werden aktuelle Entwicklungen an das Call-
Center weitergegeben. Dieses Verfahren hat sich beispielsweise bei der
pandemischen Influenza H1N1 im Jahr 2009 bewährt. Auf der für die Allgemeinheit
zugänglichen Internetseite des RKI wird in Notfallsituationen zudem
detailliertes Fachwissen für die Fachöffentlichkeit eingestellt.
Diese Kombination aus allgemein verständlichen, breit gestreuten Materialien
und sehr spezifischen Informationen sowie der Möglichkeit zur individuellen
Information mittels Telefon bietet für jeden die Möglichkeit einer Information
unabhängig vom bis dahin bestehen Wissensstand.
Ein aktuelles vom BMBF gefördertes Forschungsvorhaben beschäftigt sich
damit, wie mittels Auswertung des Internets die Fragen der Bevölkerung schnell
ermittelt werden können, so dass auf diese umgehend und zielgerichtet
eingegangen werden kann.
21. Welche Konsequenzen erwartet die Bundesregierung aus dem
Klimawandel für den Ausbruch von Infektionskrankheiten in Deutschland?
Ein Temperaturanstieg, aber auch andere klimatische Faktoren haben
Auswirkungen auf in Deutschland heimische Infektionserreger. Milde Winter in
Verbindung mit einem klimabedingten reichhaltigeren Nahrungsangebot können zu
wachsenden Nagetierpopulationen und damit auch einer steigenden
Durchseuchung der Mäusepopulationen mit Hantaviren führen, womit auch die Zahl
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/11541der Hantavirus-Infektionen beim Menschen steigt. Eine Prognose der
zukünftigen Entwicklung der Mäusepopulationen vor dem Hintergrund des
Klimawandels und die Erarbeitung eines Vorhersagemodells ist Gegenstand eines für
2013 und die Folgejahre geplanten Forschungsprojektes des BMU.
Statistische Analysen zeigen einen deutlichen Zusammenhang zwischen
Temperatur und der Häufigkeit Lebensmittel-übertragener Zoonoseerreger (zum
Beispiel Campylobacter). Ein Leptospiroseausbruch bei Erdbeerpflückern in
Deutschland wurde durch vorausgehende Starkregenfälle begünstigt. Eine
besondere Gefahr geht von Erregern aus, die bisher in Deutschland nicht heimisch
sind, aber durch erkrankte Menschen, Vektoren und Reservoirtiere
eingeschleppt werden können. Klimaveränderungen beeinflussen direkt und indirekt
das Überleben, die Entwicklung und Verbreitung von Krankheiten
übertragenden Gliedertieren (Vektoren), deren Entwicklungszyklus sich überwiegend frei
in natürlichen Biotopen vollzieht, z. B. von Mücken und Schildzecken. Bei
fortschreitender Erwärmung können sowohl für einige bedeutende Vektoren als
auch einige Erreger bessere Bedingungen für das Überleben und die
Ausbreitung herrschen. Hier sind vor allem die durch Mücken übertragenen
Krankheiten wie Chikungunya-, West-Nil-, Dengue-Fieber und Leishmaniose zu nennen.
Unter den derzeitigen klimatischen Verhältnissen sind in Deutschland für die
meisten dieser Erreger noch keine in Deutschland erworbenen Erkrankungsfälle
zu erwarten. Aufgrund des erwarteten Temperaturanstiegs und möglicherweise
verbesserter Brutbedingungen für die Mücken könnte es jedoch in Zukunft zu in
Deutschland erworbenen und nicht durch Auslandsaufenthalte eingeschleppten
Erkrankungsfällen und ggf. Ausbrüchen in bestimmten Regionen Deutschlands
kommen. Schildzecken sind als Überträger von sog. Naturherdinfektionen an
Menschen und seinen Haustieren von besonderer Bedeutung (z. B. Ixodes
ricinus: Überträger u.a. der FSME, Lyme-Borreliose, Rickettsiose, Dermacentor
sp: Bedeutung bei der Übertragung von Q-Fieber, Rickettsiose).
22. Welche Fähigkeiten (etwa zur Quarantäne) besitzt Deutschland an seinen
Grenzen (insbesondere an internationalen Flughäfen), um das
Einschleppen von Krankheitserregern zu minimieren?
Das Infektionsschutzgesetz weist in § 30 Absatz 6 und 7 den Ländern und den
zuständigen Gebietskörperschaften die Aufgabe zu, für die für eine Quarantäne
notwendigen Räume, Einrichtungen und Transportmittel sowie für das
erforderliche Personal zu sorgen. Dies gilt auch für den Infektionsschutz an Flughäfen
und Häfen in ihrem jeweiligen örtlichen Zuständigkeitsbereich. Zudem werden
aufgrund der Internationalen Gesundheitsvorschriften (International Health
Regulations, 2005) in Deutschland an mehreren Flughäfen und Häfen
Vorkehrungen zur Reaktion auf gesundheitliche Notlagen von internationaler
Tragweite getroffen. Der Entwurf des Gesetzes zur Durchführung dieser
Internationalen Gesundheitsvorschriften befindet sich derzeit noch im
Vermittlungsverfahren.
Zur Aufrechterhaltung der notwendigen Kompetenzen findet auch ein
intensiver Austausch in regelmäßigen Workshops und Arbeitskreisen auf
Länderebene statt (z. B. Arbeitskreis der Küstenländer für Schiffshygiene,
Flughafenhygienetagung des Amtes für Gesundheit Frankfurt am Main, Erdinger
Workshop „IGV-Grenzübergangsstellen“ Internationale Gesundheitsvorschriften
(IGV) des Landratsamtes Erding).
Über den aktuellen Stand der Quarantänekapazitäten liegen der
Bundesregierung keine Informationen vor.
Drucksache 17/11541 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode23. Welche Konsequenzen zum Schutz der Bevölkerung hat die
Bundesregierung aus dem Umgang mit SARS und der Vogelgrippe gezogen?
Sowohl zu SARS wie auch zur Vogelgrippe wurden diverse Empfehlungen für
die Fachöffentlichkeit und Informationen für die Bevölkerung (FAQs)
erarbeitet und werden regelmäßig aktualisiert. Darüber hinaus wurden beim RKI in
Bezug auf die sogenannte Vogelgrippe spezifische Nachweismethoden
entwickelt und die diagnostischen Kapazitäten zum Nachweis von nicht beim
Menschen zirkulierenden Influenzaviren ausgebaut. Zudem wurden
Referenzmaterialien und diagnostische Protokolle entwickelt. Eine enge
Zusammenarbeit mit dem Friedrich-Loeffler-Institut wurde etabliert. Die Erkenntnisse
gingen auch in die Aktualisierung des Influenzapandemieplans und der
Internationalen Gesundheitsvorschriften ein. Die internationale Zusammenarbeit in der
Surveillance von Erregern mit epidemischem Potenzial mit dem Europäische
Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten ECDC und der
WHO wurde weiter intensiviert.
24. Wie bewertet die Bundesregierung die Sicherheit von BL-4-Laboren in
weniger entwickelten Ländern?
Da kein umfassender Einblick in die Arbeitsweise dieser Labore besteht, ist
eine solche Bewertung nicht möglich. Der Bundesregierung liegen keine
Hinweise vor, dass Labore der Sicherheitsstufe 4 in weniger entwickelten Ländern
mehr Zwischenfälle zu verzeichnen hätten als Labore der gleichen Stufe in
anderen Ländern.
25. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem
Moratorium der 39 Influenza-Wissenschaftler vom Januar 2012, und teilt die
Bundesregierung die Einschätzung, dass sich deutsche Forscherinnen und
Forscher an dieses Moratorium halten sollten?
26. Bis wann sollte nach Einschätzung der Bundesregierung dieses
Moratorium aufrechterhalten werden?
Die Bundesregierung hat das Moratorium der 39 Influenza-Wissenschaftler
vom Januar 2012 zur Kenntnis genommen. Das Moratorium diente
insbesondere als Zeitaufschub, um die Thematik insgesamt und den Nutzen solcher
Forschungen im speziellen vollumfänglich diskutieren zu können. Als Reaktion auf
das Moratorium fand auf Einladung der WHO im Februar 2012 eine Tagung mit
Experten statt, auch um die Frage zu erörtern, ob die Studien zu H5N1
veröffentlicht werden sollten. Die Experten kamen dabei zu dem Schluss, dass der
Nutzen die Risiken solcher Forschungen überwiegt, so dass die Ergebnisse
letztendlich vollständig veröffentlicht werden sollten. Die Veröffentlichung ist
zwischenzeitlich erfolgt. Die Bundesregierung wird den weitergehenden und
von der WHO moderierten Diskussionsprozess aufmerksam verfolgen und die
darin gewonnenen Erkenntnisse in die weiteren Überlegungen mit einbeziehen.
Dieser Prozess bezieht sich insbesondere auf die Sicherheitseinstufung der in
den Studien zu H5N1 verwendeten bzw. erzeugten Erreger.
Nach Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes ist die Wissenschaft und Forschung
in Deutschland frei. Ob deutsche Forscher sich an einem Moratorium
beteiligen, und wie lange ein solches Moratorium aufrecht erhalten werden sollte,
liegt daher in der Entscheidung und Verantwortung der Forscherinnen und
Forscher.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19 – Drucksache 17/1154127. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den
Strukturplanungen in den USA für einen verbesserten Umgang mit
sicherheitsrelevanter Forschung im biologischen Bereich?
Die Bundesregierung nimmt die Strukturplanungen in den USA für einen
verbesserten Umgang mit sicherheitsrelevanter Forschung im biologischen
Bereich zur Kenntnis und wird diese in die weiteren Überlegungen mit
einbeziehen.
28. War es nach Meinung der Bundesregierung richtig, die H5N1-Studien
von Ron Fouchier und Yoshihiro Kawaoka zu veröffentlichen, und wenn
ja, welchen wissenschaftlichen Gewinn sieht die Bundesregierung in der
Veröffentlichung, und wenn nein, auf Grund welchen Risikos hätte die
Studie aus ihrer Sicht nicht veröffentlicht werden sollen?
Vor dem Hintergrund der nach Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes
garantierten Freiheit von Wissenschaft und Forschung unterstützt die Bundesregierung
die Haltung der WHO, die Ergebnisse aus den H5N1-Studien zu
veröffentlichen.
Aufgrund der hohen Letalität der H5N1-Viren ist es für die
Gesundheitsvorsorge von großer Bedeutung abzuschätzen, ob eine Möglichkeit besteht, dass
dieser Erreger durch Mutationen leicht von Mensch zu Mensch übertragbar
wird und, wenn ja, wie groß die Wahrscheinlichkeit dafür ist. Die gewonnenen
Informationen sind zudem für die Überwachung der zirkulierenden
Influenzaviren und deren humanpathogenem Potential wichtig.
29. Wie steht die Bundesregierung zur Forderung nach Zerstörung der letzten
weltweiten Pockenbestände in den USA und Russland?
Der Erhalt der Variola-Virus-Bestände in den USA und Russland wird so lange
als notwendig angesehen, bis die spezifische Diagnostik sowie die effiziente
Prophylaxe (Impfung) und Therapie sichergestellt sind; dies ist bisher nicht der
Fall. Diese Auffassung wird auch vom Advisory Committee on Variola Virus
Research der WHO vertreten.
30. Ist nach Meinung der Bundesregierung die EG-Dual-Use-Verordnung
(Verordnung (EG) Nr. 428/2009) in der jetzigen Form ausreichend, um
adäquat mit möglichen sicherheitsrelevanten Ergebnissen aus der
biowissenschaftlichen Forschung umzugehen?
Die bestehenden Genehmigungspflichten für den grenzüberschreitenden
Güterverkehr gelten grundsätzlich sowohl für Waren als auch für Technologie,
insbesondere wenn die Technologie von Anhang I der EG Dual-Use-Verordnung
(siehe Artikel 3 Absatz 1 EG der Dual-Use-Verordnung) oder Teil I Abschnitt A
der Ausfuhrliste erfasst ist (siehe § 5 der Außenwirtschaftsverordnung – AWV).
Auf dieser Grundlage kann es zu Beschränkungen der Veröffentlichung
kommen.
Nicht genehmigungspflichtig ist der Bereich der wissenschaftlichen
Grundlagenforschung und Lehre. Dies betrifft experimentelle oder theoretische
Arbeiten zur Erlangung von neuen Erkenntnissen über grundlegende Prinzipien von
Phänomenen oder Tatsachen, die nicht in erster Linie auf ein spezifisches
praktisches Ziel oder einen spezifischen praktischen Zweck gerichtet sind.
Drucksache 17/11541 – 20 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDie EG Dual-Use-Verordnung ist Teil eines umfassenden Rechtsrahmens. In
diesem Zusammenhang wird auf die Antworten zu den Fragen 13 und 16
hingewiesen. Ein weiterer Regelungsbedarf wird nicht gesehen.
31. Welche Verhaltenskodizes zum Thema Biosicherheit sind der
Bundesregierung bekannt?
Der Bundesregierung sind insbesondere die folgenden Verhaltenskodizes
deutscher und internationaler Organisationen bekannt, die auch im Bereich
Biosicherheit Anwendung finden können:
• Deutsche Forschungsgemeinschaft. Verhaltenscodex: Arbeit mit
hochpathogenen Mikroorganismen und Toxinen.
(
www.dfg.de/download/pdf/dfg_im_profil/reden_stellungnahmen/2008/
codex_dualuse_0804.pdf)
• Hinweise und Regeln der Max-Planck-Gesellschaft zum verantwortlichen
Umgang mit Forschungsfreiheit und Forschungsrisiken. 2010
(
www.mpg.de/200127/Regeln_Forschungsfreiheit.pdf)
• WHO. Responsible life science research for global health security –
a guidance document.
(
http://whqlibdoc.who.int/hq/2010/WHO_HSE_GAR_BDP_2010.2_eng.pdf)
• International Union of Microbiological Societies. IUMS Code of Ethics
against Misuse of Scientific Knowledge, Research and Resources
(
www.nvvm-online.nl/downloads/IUMS_CodeOfEthics_20070903.pdf)
• Positionspapier der BIO Deutschland zum Thema Biosicherheit – die
Dualuse-Problematik
(
www.biodeutschland.org/tl_files/content/positionspapiere/BIO-D_
Positionspapier_Biosicherheit.pdf)
• The International Association Synthetic Biology Code of Conduct for Best
Practices in Gene Synthesis
(
www.ia-sb.eu/tasks/sites/synthetic-biology/assets/File/pdf/iasb_code_of_
conduct_final.pdf)
• EuropaBio Core Ethical Values
(
www.europabio.org/sites/default/files/pages/europabio_core_ethical_
values.pdf)
• Interacademy Panel on international issues: Statement on Biosecurity
(
www.interacademies.net/File.aspx?id=5401)
• Niederländischer Code of Conduct
(
www.fas.org/programs/bio/resource/documents/IAP%20-%20Biosecurity
%20code%20of%20conduct.pdf)
• National Science Advisory Board for Biosecurity (NSABB): Proposed
Framework for the Oversight of Dual Use Life Sciences Research: Strategies for
the Minimizing the Potential Misuse of Research Information
(
http://oba.od.nih.gov/biosecurity%5CPDF%5CFramework%20for%
20transmittal%200807_Sept07.pdf)
• National Science Advisory Board for Biosecurity (NSABB): Enhancing
Responsible Science Considerations for the Development and Dissemination of
Codes of Conduct for Dual Use Research
(
http://oba.od.nih.gov/oba/biosecurity/documents/COMBINED_Codes_
PDFs.pdf).
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 21 – Drucksache 17/11541Neben diesen Unterlagen gibt es eine Reihe von weiteren Dokumenten, z. B.
Kodizes von Unternehmen, sowie von weiteren Organisationen und
Institutionen.
32. Hat die Bundesregierung in den letzten zehn Jahren die Erarbeitung von
Verhaltenskodizes in den Biowissenschaften unterstützt, und falls ja,
welche, und mit welchem Erfolg?
Vom Bund geförderte Wissenschaftsorganisationen und
Forschungseinrichtungen haben Kodizes oder Verfahrensregeln entwickelt oder sind aktuell mit deren
Entwicklung befasst (Deutsche Forschungsgemeinschaft, Max-Planck-
Gesellschaft, Institute der Gottfried-Wilhelm-Leibniz-Gemeinschaft, RKI).
33. Welche Agenzien bzw. Techniken schätzt die Bundesregierung als
sicherheitspolitisch besonders problematisch ein?
Sicherheitspolitisch besonders problematisch sind biologische Agenzien und
Techniken, die im Interesse und Fähigkeitsspektrum von kriminellen bzw.
terroristischen Gruppierungen liegen und zur Herstellung von biologischen Waffen
missbraucht werden können. Die Australische Gruppe (AG) mit Deutschland
als Teilnehmerstaat hat in ihrer Funktion als Exportkontrollregime
sicherheitsrelevante Agenzien und Techniken in Listen zusammengefasst
(Exportkontrolllisten). Weitere Listen sicherheitsrelevanter Agenzien/Techniken sind
international verfügbar (z. B. Liste mit hochriskanten biologischen Agenzien des EU
CBRN-Aktionsplans). Die Gesundheits- und Sicherheitsbehörden des Bundes
stehen im regelmäßigen Austausch und bewerten die Sicherheitsrelevanz von
Agenzien und Techniken auf der Grundlage des aktuellen Erkenntnisstandes.
34. Teilt die Bundesregierung die Meinung, dass die steigende Anzahl der
Zugangsberechtigten zu Hochsicherheitslaboren die Gefahr eines Unfalls
oder Missbrauchs proportional erhöht?
Die Zugangsberechtigung ist in Deutschland vor allem von der Qualifikation
abhängig, daher ist mit einer vermehrten Unfallwahrscheinlichkeit durch
mangelnde Fähigkeiten nicht zu rechnen. Bisher gibt es keine Hinweise, dass die
steigende Zahl der Zugangsberechtigten zu einem erhöhten Risiko für
Missbrauch führt. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass in den relevanten Institutionen
in der Regel Zugangsbeschränkungen bestehen und das Personal
sicherheitsüberprüft wird.
35. Sieht die Bundesregierung in Bezug auf das Missbrauchspotenzial der
synthetischen Biologie Regelungsbedarf auf nationaler, europäischer oder
internationaler Ebene?
Die Bundesregierung sieht derzeit keinen gesetzlichen oder regulatorischen
Handlungsbedarf, da die Sicherheitsrisiken der synthetischen Biologie den
bekannten biotechnologischen Methoden ähneln und durch bestehende
gesetzliche Regelungen, wie insbesondere das Gentechnikgesetz, das
Außenwirtschaftsgesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz angemessen erfasst sind. Die
Bundesregierung ist der Auffassung, dass ein kontinuierliches Monitoring
bezüglich der Chancen und Risiken der synthetischen Biologie benötigt wird, um
die schnellen Entwicklungen in diesem Forschungsfeld verantwortungsbewusst
zu begleiten. Die Bundesregierung ist dazu in Kontakt auch mit internationalen
Drucksache 17/11541 – 22 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodePartnern. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 13, 16 und 30
verwiesen.
36. Wie bewertet die Bundesregierung aus sicherheitspolitischer Sicht die
Arbeitsverhältnisse (Arbeitsplatzsicherheit, Einkommen, Berufschancen
etc.) von Zugangsberechtigten zu Hochsicherheitslaboren in
Deutschland?
Zu der Frage liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
37. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen Personen, die zuvor
Zugang zu BL-3- oder BL-4-Sicherheitslaboren hatten, in ein Land
ausgewandert sind, von dem Risiken für die internationale Sicherheit
ausgehen?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine gesicherten Erkenntnisse vor.
38. Welche Position vertritt die Bundesregierung in Bezug auf die Diskussion
über „legal ownership“ von neu auftretenden Viren oder Bakterien?
Deutschland und die EU haben das Nagoya-Protokoll am 23. Juni 2011
unterzeichnet. Das Nagoya-Protokoll ist ein internationales Abkommen im Rahmen
der UN-Konvention über biologische Vielfalt, welches die souveränen Rechte
von Staaten über die genetischen Ressourcen in ihrem Hoheitsbereich
anerkennt. Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung
zur Umsetzung von Teilen des Protokolls in europäisches Recht erarbeitet,
welcher von der Bundesregierung derzeit geprüft wird. In diesem Zusammenhang
ist aus Sicht des Gesundheitsschutzes zu gewährleisten, dass Maßnahmen zur
Bekämpfung von Infektionskrankheiten in jedem Falle sichergestellt sind.
39. Wie viele biowaffen- bzw. bioterrorrelevante Agenzien sind nach
Kenntnis der Bundesregierung seit 1999 in deutschen Laboren als gestohlen
gemeldet worden?
Der Bundesregierung liegen für den in Rede stehenden Zeitraum keine
Erkenntnisse über Diebstähle von biowaffen- bzw. bioterrorrelevanten Agenzien aus
deutschen Laboren vor.
40. Sind der Bundesregierung weltweit seit 1999 Fälle eines terroristischen
oder kriminellen Einsatzes biologischer Erreger bekannt?
Die Bundesregierung hat im Sinne der Fragestellung für den in Rede stehenden
Zeitraum Kenntnis von folgendem, der Öffentlichkeit bekannten Sachverhalt:
Im September und Oktober 2001 wurden in den Vereinigten Staaten von
Amerika mit Bacillus anthracis (Anthrax, Milzbrand) kontaminierte Briefe versandt.
In einer ersten Welle erhielten im Großraum New York fünf Verlagshäuser/
Mediengesellschaften jeweils einen den Anthrax-Erreger enthaltenden Brief.
Drei Wochen später gingen in den Büros von zwei demokratischen Senatoren
ebenfalls mit Anthrax kontaminierte Briefe ein. In der Folgezeit kam es bei
22 Personen zu einer Milzbrandinfektion, elf davon im Wege der
lebensbedrohlichen Inhalation. Fünf Menschen starben an der Infektion.
Ferner hat die Bundesregierung Kenntnis über vereinzelte Meldungen in den
Medien, in denen über weitere Briefsendungen mit angeblichen Anthrax-Er-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23 – Drucksache 17/11541regern berichtet wird, wie etwa ein an den pakistanischen Premierminister im
Oktober 2011 versandter Brief, der mit einem Milzbranderreger kontaminiert
gewesen sein soll. Hierzu liegt der Bundesregierung jedoch keine amtliche
Bestätigung vor.
41. Liegen der Bundesregierung Informationen über
biowaffentechnologische Forschungen im internationalen Kontext militärischer Forschung
vor?
Die Bundesregierung wertet alle verfügbaren Informationen über mögliche
Bedrohungen vor Gefahren mit biologischen Agenzien zum Schutz vor
ebendiesen aus.
42. Welcher Stand ist bei der Erforschung und Entwicklung von Instrumenten
zur Abwehr militärischer Angriffe mit biologischen Waffen erreicht?
Der Stand zur Abwehr von Gefahrenlagen mit biologischen Agenzien
entspricht dem nach Forschung und Technik möglichen Schutzniveau einzelner
Soldatinnen und Soldaten sowie dem Kollektivschutz. Dabei kommen sowohl
technische wie medizinische Schutzmaßnahmen zur Anwendung.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]