Äußerungen des Bundesministers des Innern über untergetauchte Neonazis
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau, Jens Petermann, Frank Tempel, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
In einem Interview mit der „WELT am SONNTAG“ vom 21. Oktober 2012 hat der Bundesminister des Innern geäußert, es würden zum Stand Mitte September 2012 110 Neonazis mit Haftbefehl gesucht.
Die Fraktion DIE LINKE. hatte sich zuletzt mit der Kleinen Anfrage „Gemeinsames Abwehrzentrum Rechtsextremismus“ (GAR) nach solchen Haftbefehlen erkundigt. In der Antwort zu Frage 24 auf Bundestagsdrucksache 17/10585 führte die Bundesregierung aus, zum Stand 30. Juni 2012 seien 118 Neonazis flüchtig. Außerdem teilte die Bundesregierung mit, Bund und Länder hätten sich darauf verständigt, „eine anlassunabhängige Fortschreibung dieser Liste künftig regelmäßig zu Jahresbeginn und Jahresmitte vorzunehmen.“ Da die letzte Fortschreibung zum 30. Juni 2012 vorgenommen worden war, ergibt sich die Frage, woher der Bundesminister des Innern, Dr. Hans-Peter Friedrich, einen aktualisierten Stand zu Mitte September 2012 bezogen hat. Zudem möchten die Fragesteller geklärt haben, wie sich die genannte Zahl zusammensetzt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Wie viele der noch zum 4. Januar 2012 zur Fahndung ausgeschriebenen 160 Neonazis waren nach Kenntnis der Bundesregierung zum Stichtag 30. Juni 2012 festgenommen worden, und in wie vielen Fällen wurden die Haftbefehle wegen Verjährung oder aus (welchen) anderen Gründen aufgehoben?
Wie viele unvollstreckt gebliebene Haftbefehle waren nach Kenntnis der Bundesregierung in der Zeit vom 4. Januar 2012 bis 30. Juni 2012 hinzugekommen, und welche Delikte liegen diesen Haftbefehlen jeweils zugrunde (bitte für jeden Einzelfall angeben und eine etwaige Einstufung als politisch motivierte Kriminalität – PMK – von Tat und Täter vermerken)?
Wie kommt es, dass das Bundesministerium des Innern auf Bundestagsdrucksache 17/10585 mitteilt, es würde lediglich zu Jahresbeginn und Jahresmitte eine Zusammenstellung der Anzahl der zum Stichtag zur Fahndung ausgeschriebenen Neonazis geben, der Bundesminister des Innern aber gleichwohl einen Zwischenstand zu Mitte September 2012 angeben kann?
Ist zwischenzeitlich eine außerplanmäßige Überprüfung erfolgt, und wenn ja, warum, und wenn nein, woher resultieren dann die vom Bundesminister des Innern genannten Zahlen?
Wie viele jener Haftbefehle, die zum Stand 30. Juni 2012 offen waren, sind nach Kenntnis der Bundesregierung mittlerweile vollstreckt bzw. haben sich erledigt (bitte nach Festnahme und Aufhebung aufgliedern), und wie viele neue, nicht vollstreckte bzw. nicht vollstreckbare Haftbefehle kamen seither hinzu (diese bitte nach zugrunde liegenden Delikten aufgliedern)?
Welche Angaben kann die Bundesregierung zu der Frage machen, welchen Fortgang die Strafverfahren nach der Festnahme der gesuchten Neonazis nehmen?
Schließt sich die Bundesregierung der Ansicht des Bundesministers des Innern an, es gelte die Kommunikation mit der Justiz zu verbessern, um zu erfahren, „was mit Angeklagten und Verdächtigen nach Prozessen passiert“, und wenn ja, welche konkreten Initiativen beabsichtigt sie hierzu?
Mit welchen Fahndungsmethoden und welcher Intensität wird nach Kenntnis der Bundesregierung nach den abgetauchten Neonazis gefahndet, und welche Kriterien werden hierbei zugrunde gelegt?
Welche Rolle spielt das GAR bei der Fahndung nach den untergetauchten Neonazis, und welche Arbeitsgruppen und Foren sind in welcher zahlen- und behördenmäßigen Zusammensetzung für dieses Thema zuständig?
Welche Arbeitsgruppen oder Foren des GAR arbeiten derzeit mit welcher Themen- und Aufgabenstellung an der Aufarbeitung des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) und aktuellen Bewertungen des Risikos durch den Rechtsextremismus?
Welche Einschätzungen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Sicherheitsbehörden über die Motive des Untertauchens, und inwiefern wird befürchtet, dass es sich um ein gezieltes Abtauchen zum Zwecke konspirativer Tätigkeiten und der Vorbereitung politisch motivierter Straftaten handelt, und welche Maßnahmen wurden von wem unternommen, um Klarheit über Motive und Ziele des Abtauchens zu bekommen?
Welche Einschätzungen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Sicherheitsbehörden über die Gefährlichkeit der untergetauchten Neonazis, auch jener, die gegenwärtig wegen nicht als PMK eingestufter Taten sowie nicht wegen Gewalttaten gesucht werden?
Welche Kenntnisse liegen darüber vor, inwiefern die Gesuchten als gewaltbereit gelten, in militanten Kameradschaftsszenen oder anderen gewaltbereiten Gruppierungen tätig sind bzw. bis zu ihrem Untertauchen waren (bitte soweit möglich konkrete Zahlenangaben machen)?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Bundesministers des Innern, es seien keine „Nachahmer, die wahllos Leute erschießen und davon nichts verlautbaren“, zu erwarten, und wenn ja, auf welchen Erkenntnissen gründet diese Erwartung, wenn nein, inwiefern sind aus ihrer Sicht Nachahmer des NSU zu befürchten?
Aufgrund welcher Erkenntnisse geht der Bundesminister des Innern davon aus, dass die NSU-Terroristen ihre Opfer erstens wahllos erschossen haben und zweitens nichts darüber verlautbaren ließen, und teilt die Bundesregierung diese Definition von „Nachahmer“?