[Deutscher Bundestag Drucksache 17/11497
17. Wahlperiode 19. 11. 2012 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau, Jens Petermann,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/11281 –
Äußerungen des Bundesministers des Innern über untergetauchte Neonazis
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In einem Interview mit der „WELT am SONNTAG“ vom 21. Oktober 2012
hat der Bundesminister des Innern geäußert, es würden zum Stand Mitte
September 2012 110 Neonazis mit Haftbefehl gesucht.
Die Fraktion DIE LINKE. hatte sich zuletzt mit der Kleinen Anfrage
„Gemeinsames Abwehrzentrum Rechtsextremismus“ (GAR) nach solchen
Haftbefehlen erkundigt. In der Antwort zu Frage 24 auf
Bundestagsdrucksache 17/10585 führte die Bundesregierung aus, zum Stand 30. Juni 2012
seien 118 Neonazis flüchtig. Außerdem teilte die Bundesregierung mit, Bund
und Länder hätten sich darauf verständigt, „eine anlassunabhängige
Fortschreibung dieser Liste künftig regelmäßig zu Jahresbeginn und Jahresmitte
vorzunehmen.“ Da die letzte Fortschreibung zum 30. Juni 2012 vorgenommen
worden war, ergibt sich die Frage, woher der Bundesminister des Innern,
Dr. Hans-Peter Friedrich, einen aktualisierten Stand zu Mitte September 2012
bezogen hat. Zudem möchten die Fragesteller geklärt haben, wie sich die
genannte Zahl zusammensetzt.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat erstmalig zum Stichtag 4. Januar 2012 im
Rahmen des Gemeinsamen Abwehrzentrums gegen Rechtsextremismus/
Rechtsterrorismus (GAR) in Zusammenarbeit mit den Ländern alle offenen
Haftbefehle gegen Personen mit Bezügen zur PMK-rechts erhoben (vgl. im
Einzelnen hierzu die jeweilige Vorbemerkung der Bundesregierung zu ihren
Antworten auf die Kleinen Anfragen auf Bundestagsdrucksache 17/8997 vom
15. März 2012 und Bundestagsdrucksache 17/9379 vom 24. April 2012). Bund
und Länder haben sich darauf verständigt, eine anlassunabhängige
Fortschreibung dieser Liste künftig regelmäßig zu Jahresbeginn und Jahresmitte
vorzunehmen.
Eine solche anlassunabhängige Überprüfung ist zuletzt am 30. Juni 2012
erfolgt. Zu diesem Zeitpunkt lagen zu insgesamt 118 Personen (18 PMK-Straf- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 15. November 2012
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/11497 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodetaten [davon 3 Gewalttaten] und 100 sonstige Straftaten [davon 31
Gewalttaten]) offene Haftbefehle vor.
Es handelt sich um eine dynamische Liste, d. h. es können jederzeit
Fahndungen hinzukommen, gleichermaßen erledigen sich tagesaktuell auch
Fahndungen, z. B. durch Vollzug der Haftbefehle oder Ableisten einer ausstehenden
Geldstrafe. Jenseits des o. g. halbjährlichen Fortschreibungsturnus ist über das
polizeiliche Informationssystem jederzeit eine Abfrage möglich, ob zu einer
konkreten Person eine Fahndung besteht. Es lässt sich damit auch
anlassabhängig feststellen, dass sich Fahndungen erledigt haben. Aussagen über neu
hinzugekommene Haftbefehle sowie die Art der Erledigung des Haftbefehls sind
jedoch nicht jederzeit möglich, da im polizeilichen Informationssystem INPOL
nur die zu treffenden Maßnahmen, nicht jedoch die Hintergründe des
Haftbefehles zum automatisierten Abruf vorgehalten werden.
1. Wie viele der noch zum 4. Januar 2012 zur Fahndung ausgeschriebenen
160 Neonazis waren nach Kenntnis der Bundesregierung zum Stichtag
30. Juni 2012 festgenommen worden, und in wie vielen Fällen wurden die
Haftbefehle wegen Verjährung oder aus (welchen) anderen Gründen
aufgehoben?
Am 30. Juni 2012 lagen von den zum Stichtag 4. Januar 2012 gesuchten 160
Personen noch zu 47 Personen, deren Aufenthalt den Sicherheitsbehörden nicht
bekannt geworden ist, offene Haftbefehle vor (vgl. im Einzelnen
Bundestagsdrucksache 17/10585 vom 31. August 2012).
Lediglich zu 59 derjenigen Personen, deren Haftbefehle am 30. Juni 2012
keinen Bestand mehr hatten, liegen der Bundesregierung Erkenntnisse zum
Hintergrund der Fahndungserledigung vor: Von diesen haben 39 ihre jeweilige
Haftstrafe verbüßt, während 20 weiterhin inhaftiert sind.
2. Wie viele unvollstreckt gebliebene Haftbefehle waren nach Kenntnis der
Bundesregierung in der Zeit vom 4. Januar 2012 bis 30. Juni 2012
hinzugekommen, und welche Delikte liegen diesen Haftbefehlen jeweils zugrunde
(bitte für jeden Einzelfall angeben und eine etwaige Einstufung als
politisch motivierte Kriminalität – PMK – von Tat und Täter vermerken)?
Zum Stichtag 30. Juni 2012 sind 71 Haftbefehle hinzugekommen. Ausweislich
dieser Liste lag in vier Fällen dem Haftbefehl mindestens eine politisch
motivierte Straftat zugrunde. Von den angeführten Haftbefehlen haben – wie
nachfolgende Tabelle zeigt – mittlerweile nur noch 40 Bestand.
Nr. Gemeldet
durch
Verletzte Rechtsnorm/
Anlass
Haftbefehl Grund des Haftbefehls Bestand
Haftbefehl
Vollstreckung
§ 112
StPO
Sonstige
Kriminalität
PMK
1 BB Diebstahl, Betrug × ×
2 BB Körperverletzung und
versuchte Nötigung
× × ×
3 BB Beleidigung × ×
4 BB Besonders schwerer
Diebstahl
× × ×
5 BB Fernbleiben
Hauptverhandlung
× × ×
6 BB schwerer Raub × × ×
7 BB Nichterscheinen zur
Hauptverhandlung
× ×
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/114978 BB Sachbeschädigung,
Körperverletzung
× ×
9 BE Erschleichen
von Leistungen
× × ×
10 BE Körperverletzung × ×
11 BE Gefährdung des
Straßenverkehrs
× × ×
12 BW Räuberischer Diebstahl,
Widerstand gegen
Vollstreckungsbeamte
× × ×
13 BW Diebstahl, Bedrohung × ×
14 BW Körperverletzung,
Widerstand gegen
Vollstreckungsbeamte
× × ×
15 BY Beleidigung × ×
16 BY Körperverletzung,
gefährliche Körperverletzung
× × ×
17 BY Räuberische Erpressung × ×
18 BY Diebstahl × ×
19 BY Besonders schwerer Fall
des Diebstahls
× × ×
20 BY Diebstahl × × ×
21 BY Körperverletzung × × ×
22 BY Volksverhetzung, Betrug × × ×
23 BY Erpressung × ×
24 BY Beleidigung × ×
25 BY sexuelle Nötigung × × ×
26 BY Betrug × × ×
27 BY Betäubungsmittelgesetz × ×
28 BY Betrug × × ×
29 BY Raub × ×
30 BY Körperverletzung × ×
31 BY Betrug × × ×
32 BY Betrug × × ×
33 BY Waffengesetz × × ×
34 BY
Ordnungswidrigkeitengesetz
× × ×
35 BY Fahren ohne Fahrerlaubnis × ×
36 BY Betrug × ×
37 BY gefährliche
Körperverletzung
× × ×
38 BY Verwenden von
Kennzeichen
verfassungswidriger Organisationen
× × ×
39 BY Betäubungsmittelgesetz × × ×
40 BY Fahren ohne Fahrerlaubnis × ×
Nr. Gemeldet
durch
Verletzte Rechtsnorm/
Anlass
Haftbefehl Grund des Haftbefehls Bestand
Haftbefehl
Vollstreckung
§ 112
StPO
Sonstige
Kriminalität
PMK
Drucksache 17/11497 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode41 BY Verschaffen von amtlich
falschen Ausweisen
× × ×
42 BY gefährliche
Körperverletzung
× × ×
43 BY gefährliche
Körperverletzung
× × ×
44 BY Fahren ohne Fahrerlaubnis × × ×
45 BY Sachbeschädigung × ×
46 BY Totschlag × × ×
47 MV Körperverletzung × ×
48 NW Diebstahl × × ×
49 NW Beleidigung × ×
50 NW Erschleichen von
Leistungen, Fernbleiben der
Verhandlung
× ×
51 NW Betrug × ×
52 NW Bedrohung × × ×
53 NW Trunkenheit im Verkehr × ×
54 NW Diebstahl × × ×
55 NW Erschleichen von
Leistungen
× ×
56 NW Erschleichen von
Leistungen
× ×
57 NW Bedrohung × ×
58 NW Widerstand gegen
Vollzugsbeamte
× ×
59 NW Computerbetrug und
Erpressung
× × ×
60 NW Räuberische Erpressung × × ×
61 SN Verwenden von
Kennzeichen
verfassungswidriger Organisationen,
Diebstahl
× × ×
62 SN Hausfriedensbruch × × ×
63 ST Betäubungsmittelgesetz × ×
64 ST Betrug × ×
65 ST Pflichtversicherungsgesetz × × ×
66 ST Diebstahl × ×
67 ST Erschleichen von
Leistungen
× × ×
68 ST Fahrlässige
Körperverletzung
× × ×
69 ST Verwenden von
Kennzeichen
× × ×
70 ST Gefährliche
Körperverletzung
× × ×
71 ST Gefährliche
Körperverletzung
× ×
Nr. Gemeldet
durch
Verletzte Rechtsnorm/
Anlass
Haftbefehl Grund des Haftbefehls Bestand
Haftbefehl
Vollstreckung
§ 112
StPO
Sonstige
Kriminalität
PMK
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/114973. Wie kommt es, dass das Bundesministerium des Innern auf
Bundestagsdrucksache 17/10585 mitteilt, es würde lediglich zu Jahresbeginn und
Jahresmitte eine Zusammenstellung der Anzahl der zum Stichtag zur
Fahndung ausgeschriebenen Neonazis geben, der Bundesminister des Innern
aber gleichwohl einen Zwischenstand zu Mitte September 2012 angeben
kann?
Ist zwischenzeitlich eine außerplanmäßige Überprüfung erfolgt, und wenn
ja, warum, und wenn nein, woher resultieren dann die vom Bundesminister
des Innern genannten Zahlen?
Eine Überprüfung des Fortbestands der zum Stichtag 30. Juni 2012
festgestellten Haftbefehle ist seinerzeit über das polizeiliche Informationssystem
anlassbedingt erfolgt. Auf die Vorbemerkung wird Bezug genommen.
4. Wie viele jener Haftbefehle, die zum Stand 30. Juni 2012 offen waren, sind
nach Kenntnis der Bundesregierung mittlerweile vollstreckt bzw. haben
sich erledigt (bitte nach Festnahme und Aufhebung aufgliedern), und wie
viele neue, nicht vollstreckte bzw. nicht vollstreckbare Haftbefehle kamen
seither hinzu (diese bitte nach zugrunde liegenden Delikten aufgliedern)?
Mit Stand Ende Oktober 2012 hatten 44 Haftbefehle, die der Suche nach den
o. g. 118 Personen (Stand 30. Juni 2012) zugrunde lagen, keinen Bestand mehr.
Da eine der gesuchten Personen mit zwei Haftbefehlen aus zwei Bundesländern
gesucht wird, betrafen die offenen Haftbefehle demnach insgesamt 73
Personen. Angaben zum Hintergrund der Erledigung der o. g. Haftbefehle liegen der
Bundesregierung jedoch nur in Bezug auf 27 Personen vor. Diese wurden
zwischenzeitlich in Haft genommen. Die Gründe für die Erledigung der übrigen
Fahndungen sind der Bundesregierung nicht bekannt.
Aussagen über seit dem 30. Juni 2012 neu hinzugekommene Haftbefehle sind
aus den in der Vorbemerkung der Bundesregierung genannten Gründen nicht
möglich.
5. Welche Angaben kann die Bundesregierung zu der Frage machen, welchen
Fortgang die Strafverfahren nach der Festnahme der gesuchten Neonazis
nehmen?
Die den in der Antwort zu Frage 4 genannten Haftbefehlen zugrunde liegenden
Strafverfahren fallen in die Zuständigkeit der Justizbehörden der Länder.
Erkenntnisse zum Fortgang dieser Strafverfahren liegen der Bundesregierung
nicht vor.
6. Schließt sich die Bundesregierung der Ansicht des Bundesministers des
Innern an, es gelte die Kommunikation mit der Justiz zu verbessern, um zu
erfahren, „was mit Angeklagten und Verdächtigen nach Prozessen
passiert“, und wenn ja, welche konkreten Initiativen beabsichtigt sie hierzu?
Polizeiliche Kriminal- und justizielle Strafrechtspflegestatistiken werden nach
unterschiedlichen Erhebungskriterien und mit unterschiedlichen
Erhebungsinteressen getrennt voneinander geführt und von den jeweils zuständigen
Stellen aufbereitet. Eine Verknüpfung der zu einzelnen Personen erhobenen Daten
ist derzeit nicht möglich. Der Verlauf der Strafverfolgung und der
Strafvollstreckung in konkreten Einzelfällen (Verlaufsstatistik) kann daher nicht abgebildet
werden. Auch jenseits statistischer Zwecke wird vom BKA berichtet, dass die
in § 482 der Strafprozessordnung vorgegebene Rückmeldung der
Staatsanwaltschaft an die Polizei darüber, welchen Ausgang das Strafverfahren im
jeweiligen Einzelfall gefunden hat, nicht stets erfolge.
Drucksache 17/11497 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeWelche Möglichkeiten bestehen, hier zu Verbesserungen zu gelangen, ist
Gegenstand laufender Prüfungen und Erörterungen auch mit Vertretern aus den
Bundesländern.
7. Mit welchen Fahndungsmethoden und welcher Intensität wird nach
Kenntnis der Bundesregierung nach den abgetauchten Neonazis
gefahndet, und welche Kriterien werden hierbei zugrunde gelegt?
Fahndung ist ein wesentlicher Bestandteil polizeilicher Aufgabenerfüllung. Sie
ist auch ohne besonderen Auftrag Aufgabe jedes Polizeibeamten. Die Fahndung
erfolgt insbesondere auf Grund von Hinweisen, Auswertungsergebnissen,
polizeilich relevanten Ereignissen oder Ersuchen. Art, Umfang und Intensität der
Fahndung richten sich nach Anlass, Schwere der Tat und deren
Sozialschädlichkeit.
Die Durchführung operativer Fahndungsmaßnahmen zur Festnahme der derzeit
mit Haftbefehl gesuchten Rechtsextremisten obliegt den Ländern und erfolgt
dort in eigener Zuständigkeit.
8. Welche Rolle spielt das GAR bei der Fahndung nach den untergetauchten
Neonazis, und welche Arbeitsgruppen und Foren sind in welcher zahlen-
und behördenmäßigen Zusammensetzung für dieses Thema zuständig?
Auf die Antwort zu Frage 7 wird Bezug genommen. Im Rahmen des GAR
erfolgen bei Bedarf entsprechende Koordinierungsmaßnahmen.
Das GAR befasst sich in verschiedenen Arbeitszusammenhängen, insbesondere
in der AG Personenpotenzial mit der Thematik. Zur regelmäßigen zahlen- und
behördenmäßigen Zusammensetzung der jeweiligen Arbeitsgruppen wird auf
die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE
LINKE. zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 17/10585 vom 31. August 2012
verwiesen.
9. Welche Arbeitsgruppen oder Foren des GAR arbeiten derzeit mit welcher
Themen- und Aufgabenstellung an der Aufarbeitung des
Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) und aktuellen Bewertungen des Risikos
durch den Rechtsextremismus?
Die Aufarbeitung des NSU-Komplexes erfolgt – Ermittlungen und
Ermittlungsunterstützung betreffend – bei Polizei und Verfassungsschutz in den dafür
zuständigen Arbeitseinheiten. Mit der Identifikation und Bewertung aktueller
allgemeiner Entwicklungen und konkreter Gefährdungssachverhalte im
Phänomenbereich PMK-rechts sind sämtliche Arbeitsgruppen des GAR betraut.
Im Einzelnen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
der Fraktion DIE LINKE. zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache17/10585 vom
31. August 2012 verwiesen.
10. Welche Einschätzungen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bei
den Sicherheitsbehörden über die Motive des Untertauchens, und
inwiefern wird befürchtet, dass es sich um ein gezieltes Abtauchen zum
Zwecke konspirativer Tätigkeiten und der Vorbereitung politisch motivierter
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/11497Straftaten handelt, und welche Maßnahmen wurden von wem
unternommen, um Klarheit über Motive und Ziele des Abtauchens zu bekommen?
Der Bundesregierung liegen hierzu im Einzelnen keine Erkenntnisse vor; die
Einschätzung obliegt insofern den zuständigen Länderdienststellen.
Informationen, die auf ein gezieltes Abtauchen der angeführten Personen hindeuten, liegen
der Bundesregierung nicht vor.
Das GAR mit der AG Personenpotential bildet jedoch einen adäquaten
Rahmen, um sich bei Anhaltspunkten für entsprechender Gefährdungsmomente
zeitnah auszutauschen und geeignete Maßnahmen abzustimmen.
11. Welche Einschätzungen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bei
den Sicherheitsbehörden über die Gefährlichkeit der untergetauchten
Neonazis, auch jener, die gegenwärtig wegen nicht als PMK eingestufter
Taten sowie nicht wegen Gewalttaten gesucht werden?
Welche Kenntnisse liegen darüber vor, inwiefern die Gesuchten als
gewaltbereit gelten, in militanten Kameradschaftsszenen oder anderen
gewaltbereiten Gruppierungen tätig sind bzw. bis zu ihrem Untertauchen
waren (bitte soweit möglich konkrete Zahlenangaben machen)?
Eine allgemeine Einschätzung zur Gefährlichkeit der derzeit mit Haftbefehl
gesuchten Rechtsextremisten ist seitens der Bundesregierung nicht möglich. Diese
Einschätzung obliegt den zuständigen Länderbehörden.
Zu vier der 73 Personen, die mit offenen Haftbefehlen gesucht werden, ist
derzeit bereits ein Eintrag nach § 2 Nummer 1 und 2 des Rechtsextremismus-Datei-
Gesetz in der zentralen Datei von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten von
Bund und Ländern zur Bekämpfung des gewaltbezogenen Rechtsextremismus
(Rechtsextremismus-Datei) vorhanden.
Während die Erfassung auf der o. g. Liste nach polizeilichen Kriterien erfolgt,
kann die Zuordnung einer Person zum rechtsextremistischen Spektrum bzw.
Organisation nur durch die Verfassungsschutzbehörden erfolgen. Insgesamt
liegen den Verfassungsschutzbehörden Informationen zu 16 Personen vor, von
denen fünf der o. g. mit Haftbefehl gesuchten Personen einer
rechtsextremistischen Organisationsstruktur zugeordnet werden können:
• Eine Person entstammt dem neonazistischen Spektrum,
• eine Person dem subkulturellen Spektrum,
• eine Person konnte in der Vergangenheit der NPD zugerechnet werden und
• zwei Personen sind Mitglieder in einer rechtsextremistischen ausländischen
Organisation.
Dass nur ein kleiner Anteil der Personen dem rechtsextremistischen Spektrum
bzw. Organisationen zugeordnet werden kann, ist auf die gesetzlichen
Aufgabenschwerpunkte von Polizei und Verfassungsschutzbehörden zurückzuführen.
12. Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Bundesministers des
Innern, es seien keine „Nachahmer, die wahllos Leute erschießen und davon
nichts verlautbaren“, zu erwarten, und wenn ja, auf welchen
Erkenntnissen gründet diese Erwartung, wenn nein, inwiefern sind aus ihrer Sicht
Nachahmer des NSU zu befürchten?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. zu „Hinweisen auf rechtsterroristische Strukturen“
(Bundestagsdrucksache 17/10955) vom 11. Oktober 2012 wird verwiesen.
Drucksache 17/11497 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode13. Aufgrund welcher Erkenntnisse geht der Bundesminister des Innern
davon aus, dass die NSU-Terroristen ihre Opfer erstens wahllos erschossen
haben und zweitens nichts darüber verlautbaren ließen, und teilt die
Bundesregierung diese Definition von „Nachahmer“?
Diese Aussage bezog sich ausschließlich darauf, ob es möglicherweise
rechtsterroristische Nachahmer geben könnte. Eine konkrete Definition des Begriffs
ist damit nicht erfolgt.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333]